Kurzfassung:
Alles wie immer, alles wie bekannt seit Wiesn-Bombe, Anis Amri, Lübcke und NSU… Einzeltäter wohin man auch schaut!
Und ebenfalls wie immer sucht die „Zivilgesellschaft“, also die Antifa und die ihr verbundenen Linksanwälte nach dem rechtsterroristischen Netzwerk:
Offene Fragen nach Mittätern gibt es immer, denn der Staat mauert:
Oberstaatsanwalt Schmidt erklärte, man habe die verschlüsselten Datenträger des Angeklagten bisher nicht entschlüsseln können und es gebe wenig Aussicht auf Erfolg.
So ein Pech aber auch… und daraus folgt sogleich die Mittäter-These von der Antifakönigin Rechtsanwältin, die natürlich bei einem solchen Pozess keinesfalls fehlen darf:
RAin Pietrzyk machte darauf aufmerksam, dass das abschließende Fazit von Herrn W. sich insofern auf ein unvollständiges Bild stütze, als dass er keinen Zugriff auf die Datenträger hatte und sich die Online-Kontakte des Angeklagten nicht ermitteln ließen.
Sie suchen also das Nazi-Netzwerk, auch wenn es darauf keinerlei Hinweise gibt, denn sogar die Waffen hat der Irre von Halle selber gebaut.
Strategische Konzepte des BKA zur Internetermittlung, hört hört:
Oberstaatsanwalt Schmidt befand daraufhin, dass die Zeit gekommen sei, etwas Grundsätzliches zu sagen. Man müsse strikt zwischen dem BKA als Teil der Strafverfolgungsbehörden und als Sicherheitsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr unterscheiden. Die Zeugin sei hier als Ermittlungsperson aufgetreten und habe ihren Auftrag zu vollster Zufriedenheit erfüllt. Über strategische Konzepte des BKA bei der Internetermittlung könne man nicht öffentlich aufklären, sonst seien sie wertlos.
Hat das BKA überhaupt strategische Konzepte zur Internet-Ermittlung, die über das Infiltrieren von Chatgruppen im Social Media Bereich und das Einschleusen von Trojanern auf Rechner zu Überwachender hinaus gehen?
Sicher, Whats App ist ganz einfach mitzulesen, wenn man die Desktop-Schnittstelle vom Handy aus aktiviert, aber schon bei Telegram dürfte man mit der „hochgeheimen BKA-Internetstrategie“ am Ende sein.
Und was das Knacken der Verschlüsselung von Datenträgern mit VeraCrypt etc. angeht, so hat das offenbar bei den „NSU-Helfern“ aus Jena auch nicht wirklich funktioniert, wie man den Ausschussprotokollen aus Thüringen entnehmen kann.
Man weiss es schlicht nicht, ob der Irre von Halle Mitwisser hatte, und exakt um dieselbe Frage geht es ja bekanntlich auch beim Lübcke-Mord.
RA Herrmann erwiderte, dass natürlich klar sei, dass hier keiner Konzepte von obersten Sicherheitsbehörden hören wolle. „Aber die Generalbundesanwaltschaft kann doch nicht allen Ernstes zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, die hier geliefert worden sind. Das ist einfach keine vollständige Polizeiarbeit.“ Es stärke nicht gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, wenn man den Eindruck bekomme, dass es ein ganzes Feld gebe, das niemand versteht.
Doch doch, die Bundesanwaltschaft und das in ihrem Auftrag ermittelnde BKA dürften vollends zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, so wie sie das auch bei den „Einzeltäter Uwes“ und bei Gundolf Köhler und bei Anis Amri und bei Stefan Ernst gewesen sein dürften.
Umso mehr wenn Vertrauenspersonen der Geheimdienste und/oder der Polizeibehörden zu schützen waren…
… worauf alles, aber auch wirklich alles hindeutet bei den „NSU-Morden“, beim Anschlag auf das Oktoberfest und beim Breitscheidplatz sowieso.
Aber mal ernsthaft, liebe Linksanwälte und „Zivilgesellschaftler vonner Antifa“…
Halle gehört mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu. Der Irre ist sehr sicher ein echter Einzeltäter.