der große Bitterlemmer kippt Zschäpe-Urteil

So viele Leute haben uns inzwischen geschrieben, man dürfe doch das von Christopher Lemmer gekippte Zschäpe-Urteil nicht unkommentiert ins Weltgeschehen entlassen. Nun, alles zu seiner Zeit. Steht schon lange im Forum, daß die besten Slots im Blog ausgebucht waren. Außerdem ist das Thema viel zu unwichtig, als daß es zu einem Heißluftballon aufgeblasen werden muß. Wir vermuten ja eher, daß heuer der Federweißer wegen frühzeitigen Saisonbeginns schon üppig hinter die Kiemen gekippt wurde. Dann klappt es auch mit deftigem Lesestoff für Heise-Konsumenten.

Lemmer ist laut Eigenauskunft ein Journalist, der auch schon einen Preis übergeholfen bekam. Weil er nicht so umtriebig und gut vernetzt wie Ramelsberger war, gab es für ihn nur den deutschen Radiopreis 2019. Bekannt geworden sit er vor allem mit seinen eng an allmystery angelehnten Reportagen zum Mordfall Peggy Knobloch. Aufgeklärt hat er nichts, dafür Aufmerksamkeit generiert.

Lemmer wollte also auch mal ganz groß rauskommen, suchte sich dazu das reichweitenstarke Telepolis raus und quetschte dort einen Artikel auf den Heise-Server. Nun sind ja viele Dinge in Deutschland nicht explizit verboten, zum Beispiel auch der Verkauf von Spekulatius ab 31. August. Nichts gegen Spekulatius, aber …

Kippt das Mordurteil gegen Zschäpe?

Nein, ein Urteil kippt nicht. Wenn schon, dann wird es gekippt. Und das auch nur von unmittelbar Beteiligten, also den laut Gesetz dafür berechtigten Organen der Rechtspflege, keinesfalls von Theroetikern des Strafrechts.

Drei Koryphäen der Rechtswissenschaft kritisieren das Oberlandesgericht München für sein Urteil im NSU-Prozess scharf. Statt Beweisen hätten die Richter mit „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“ gearbeitet. Der BGH berät derzeit über die Revision

Der BGH berät nicht, auch nicht derzeit und schon gar nicht über Revision. Wenn, dann tun das die beim BGH tätigen Richter.

Und jetzt haben drei Berliner Juristen teils fundamentale Kritik an der Entscheidung und am Münchner Oberlandesgericht geübt.

Das haben die Verteidiger bereits mit ihren Revisionsanträgen gleich nach Urteilsverkündung getan. Mehr Kritik an einem Urteil geht nicht. Das schreibt Lemmer erst ganz am Schluß seines Beitrags.

Dessen Staatsschutzsenat habe bei der Urteilsfindung die Beweise nicht vollständig gewürdigt. Das Urteil gegen Zschäpe beruhe stattdessen auf „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“, schreiben die drei Juristen Kirstin Drenkhahn, Carsten Momsen und Laura Farina Diederichs in „Organisationsdelikte und Beteiligungsstrafbarkeit.“ Drenkhahn und Momsen gelten als Schwergewichte unter Deutschlands Strafrechtlern. Sie lehren Strafrecht an der Freien Universität Berlin. Diederichs ist dort Doktorandin. Die drei Juristen veröffentlichten ihre Kritik in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 36/2020.

Es gibt nur ein einziges Schwergewicht unter Deutschlands Strafrechtlern, das ist Thomas Fischer höchstselbst, der gefühlt 79135 Kommentare zum Strafrecht geschrieben hat, die inzwischen 217.394 eng hingeklapperte Schreibmaschinenseiten füllen. Darüberhinaus entstammt inzwischen fast jeder zweite Kommentar des Spiegel-Magazins seiner Feder, ebenfalls gefühlt. Die Fundamentalkritik Fischers erschöpfte sich im Zirkelschluß von Götzl und Genossen. Da hatte er allerdings erst gefühlte 400 Seiten oder so gelesen.

Das Problem beschreiben sie so: „Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war.“ Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.

Die Mittäterschaft und damit die Verurteilung als unmittelbare Mörderin leite sich „vor allem aus der gemeinsamen Planung und arbeitsteiligen Durchführung ab“. Hier aber begehe das Münchner Gericht einen fatalen Fehler. Denn die Morde an acht türkisch- und einem griechischstämmigen Gewerbetreibenden und einer Polizistin seien erst nach der Planung und damit erst nach dem Zschäpe vorgeworfenen Tatbeitrag verübt worden.

Was ein wenig wie juristische Haarspalterei klingen mag, trifft tatsächlich ein zentrales Problem des NSU-Urteils. Schon während des Prozesses hatte das Gericht angedeutet, dass es Zschäpe für Mittäterschaft an den Morden verurteilen wolle und nicht wegen der milder bestraften Beihilfe. Zschäpes Verteidiger haben darauf schon früh reagiert und allesamt in ihren Plädoyers eine Mittäterschaft für ausgeschlossen erklärt. Entsprechend haben sie nach dem Urteil auch ihre Revisionen beim Bundesgerichtshof begründet.

Das Gericht habe darum „möglicherweise“ Zschäpe „als Hauptangeklagte die volle Verantwortung zuschreiben“ und so „jedenfalls ein wenig eine befriedende Wirkung“ erzeugen wollen.

Auch das hat Fischer schon zig mal betont. Ein Strafprozeß berät über die Straftat, würdigt die Beweise, befindet über die Schuld und verkündet das Urteil. Eine gesellschaftliche Aufarbeitung ist gesetzlich nicht vorgesehen und findet auch nicht statt. Und Götzl selbst ist der letzte, der irgendeine gesamtgesellschaftliche Debatte anstoßen oder irgendjemanden befriedigen wollen würde. Götzl ist Staatsschützer und macht, was man ihm sagt. Alles andere interessiert ihn nicht die Bohne, seine Pension ausgenommen.

Es ist also erstens anzuzweifeln, ob es sich um Schwergewichte des Strafrechts handelt, mit denen sich Lemmer ein paar Zeilen bei heise erschlichen hat.

Der Werdegang ist doch so. Das Urteil liegt irgendwo in den Gemäuern des BGH und wird von den dafür zuständigen Richtern mehr oder weniger aufmerksam auf Fehler und ungereimte Dichtung quergelesen. Das ist schon alles. Am Ende berät man darüber und befindet über Korrektheit, Teilrevision oder Revision. Oder sie verkünden gleich selbst einen Beschluß. Mehr findet nicht statt. Ob da nun irgendwer irgendwo einen Artikel schreibt, das interessiert die Richter nicht die Bohne. Und daß Zschäpe nur Hausmuttchen der Uwes war, obwohl sie genau das nicht war, das wissen die Richter seit langem. Dazu bedarf es keiner Belehrung aus dem Off.

Lemmers Artikel ist Null Beachtung wert, denn einzig Fischers weise Worte weisen den Weg zu gesellschaftlichem Frieden und staatsrechtlich sauberen Deals. Doch die sind noch nicht gesprochen. Sprich, es ist völlig Banane, was jemand über die Revision schreibt. Das entscheiden die beteiligten Richter völlig emotionslos anhand des vorliegenden Urteils und der staatlichen Planvorgabe.

Wie so oft wissen die Kommentatoren mehr und führen uns den Pfad der Erleuchtung entlang.

DieObersteDirektive 31.08.2020 10:18

Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Es ist zweifellos wahr, dass Beate Z. ohne jeden Beweis der Mittäterschaft an diesen Morden verurteilt wurde. Aber es steht noch nicht mal fest, wer denn die Haupttäter waren. Die Schuld der Uwes wurde wegen deren Tod nie gerichtlich festgestellt. Die Beweislage ist ähnlich dünn, wie bei Zschäpes Mittäterschaft.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:19

Re: Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Ja, den Kernpunkt hat man medial und politisch, warum nur, schön übergangen. Und übergeht dieses Problem immer noch…
Es ist nicht in einem Fall eine Schussabgabe, gar die TO-Präsenz, eines Uwes nachgewiesen…und den Suizid halte ich schon aufgrund der dürftigen einsehbaren Aktenlage für absurd.

RatCreutz 31.08.2020 11:34

An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden – jenen beiden Männern, die sich in Eisenach nach einem Banküberfall in ihrem Wohnmobil selbst umbrachten.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw36-pa-3ua-nsu-438380

Man kann schon Zweifel am Münchner OLG bekommen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:37

Re: An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

War auch nichts mit DNA in den angeblichen ziemlich versifften Tatmitteln.
Es ist ja nicht mal mit hinreichender Sicherheit die Summe an Individualmerkmalen an der CZ feststellbar gewesen. Pardon, das war ja auf der vereinnahmeten Waffe „C2″…
dafür hat auf der „Waffe Kiesewetter“ das Landeswappen gefehlt, hats einen gestört?

Humanist2000 31.08.2020 10:30

Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Sie mag sich der Brandstiftung schuldig gemacht haben, aber alles dürfte sich nur schwer beweisen lassen. Ich denke, mittlerweile dürfte die Brandstiftung aber auch abgegolten sein, wenn man die Untersuchungshaft und die bisher verbüßte Zeit nach dem Urteil berücksichtigt.

Vermutlich muss man sogar in Betracht ziehen, dass Zschäpe Anspruch auf Entschädigung hat.

simmering 31.08.2020 11:43

Re: Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Logisch. Wär sie Illegale hät sie mehr Schockpudding bekommen.

schtonie 31.08.2020 10:35

Das war ein politischer Prozess

Nicht umsonst haben sich die Anwälte und Opferfamilien am Ende überwiegend bitter beschwert.

Eine Schuldige muste her.
Wirklich aufgeklärt ist die ganze Sache nicht.

Alleine die Chronologie der vermeintlichen Selbstmorde der Uwes, die Anwesenheit eines VS Mitarbeiters, Andreas Temme, in einem Cafe, während der NSU dort gemordet haben soll, der Herr Temme von alle dem nichts mitbekommen haben will und das Gericht diesen mit einer solchen Aussage auch einfach ohne weitere Nachfragen durchkommen lässt.

Der m.E. aber geradezu erdrückendste Aspekt, dass der Verfassungsschutz oder zumindest Teile davon wie auch immer in den NSU Komplex verwickelt gewesen sein muss, ist die Tatsache, dass der hessische VS eine Akte 120 Jahre lang gesperrt hat…

Jutedack99 31.08.2020 10:44

Re: Das war ein politischer Prozess

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen. Ein Schauprozess und ein politisches Urteil machen aber die Opfer nicht wieder lebendig.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.
Wie so oft stinkt der Fisch vom Kopfe her.

Lasse Reden 31.08.2020 11:34

Re: Das war ein politischer Prozess

Jutedack99 schrieb am 31.08.2020 10:44:

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen.

So ist es.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.

Vielleicht war das von Anfang an so geplant. Für die Öffentlichkeit musste eine Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe her und die Verbrechen mussten eindeutig den beiden Uwes zugeordnet werden. Vielleicht hat man Zschäpe versprochen, dass, wenn sie die offizielle Version gesteht, man das Urteil so formuliert, dass es später vom BGH kassiert wird.

Win-Win!

jk23 31.08.2020 10:43

Ich unterstütze den Antrag

Ich unterstütze den Antrag der Familien der Opfer auf Wiederaufnahme des Prozesses und auf die Freigabe der gesperrten Akten des Verfassungsschutzes.

Wenn es nicht einmal Fingerabdrücke, DNS oder Zeugen gibt, welche die (verstorbenen) Beschuldigten mit den Morden in Verbindung bringen können – und auch der Generalstaatsanwalt das bestätigt – dann ist sehr stark anzunehmen, dass die Mörder noch frei herum laufen.

owm3 31.08.2020 10:43

Urteile von Götzl sind eben schwer nachvollziehbar

Zumindest für das Gerechtigkeitsempfinden Normalsterblicher. Unvergessen hier noch die gerichtlich festgestellte Notwehrhandlung, die mit 3 Jahren und 9 Monaten für den Angegriffenen Sven G. geahndet wurde, weil eine Unterzahl von 1 zu 5 und ein bereits am Boden liegender niedergeschlagener Freund bei Streit suchenden Albanern nach Götzls Ansicht kein ausreichender Grund für gesteigerte Furcht sind.

In einem Land mit anständiger Rechtspflege bekäme man für die gleiche Abwehrhandlung einen ordentlichen Händedruck und Schulterklopfen vom Richter.

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

Kassiert das BGH Götzls aktuellen Spruch, wäre das jedenfalls nicht das erste Mal… Insofern ohnehin unverständlich, dass man den NSU Prozess ausgerechnet diesem Mann überlassen hat.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:25

Re: Nix neues

Mittäterschaft geht nur wenn Täter vorhanden sind. Daran krankts schon KT-mäßig.

Aber der ganze NSU Komplex gereichte ja ohnehin jeder Bananenrepublik zur Ehre, so dass derartig fundierte Kritik am Urteil das Bild letztlich nur abrundet.

Karl_Dalheimer 31.08.2020 11:04

Und ich habe angenommen,

wenn man einem Mörder das Abendessen zubereitet, das Bett macht, möglicherweise mit ihm kopuliert etc., dann hat man auch, wie der Mörder, „lebenslänglich“ verdient. Vorausgesetzt, das politisch-ideologische Umfeld passt!😈😈👿

CharlosMolinero 31.08.2020 11:33

Re: Und ich habe angenommen,

Dazu müsste es erstmal Mörder im Umfeld der Z geben, nachweisbar und nicht nur durch Z.s Märchen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:29

Re: Das war abzusehen …

Beihilfe zu nichts, wenn die Z. nachweisbar Beihilfe geleistet hat, dann zur Verdeckung von Straftaten in Zusammenwirken mit GBA und Senat.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert