Monthly Archives: April 2020

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Fall Lübcke: Wer hat hier den Kopfschuß?

Nichts ist so schlecht, wie eine durchgestochene Akte, die man nicht ver­steht. Ramelsberger bekam das schriftliche Urteil des NSU-Prozesses durchgestochen und zeigt sogleich, daß sie keine Ahnung hat, weil sie das dort niedergeschriebene Kauderwelsch nicht versteht. Den Wohnungs­büro­­­nutzenden des Spiegel Sven Röbel (srö) und Steffen Winter (stw) (Büro Dresden) hat man die Akte Ernst zugespielt, oder Teile daraus.

Im Mordfall Walter Lübcke sind Ermittler auf rätselhafte Suchanfragen im Internet gestoßen.

Im Internet gibt es keine rätselhaften Suchanfragen.

Bereits kurz nach der Tat hat ein Experte für digital-forensische Analyse herausgefunden, dass in der Mordnacht gegen 0.56 Uhr von Nordrhein-Westfalen aus nach dem Stichwort „Kopfschuss“ gegoogelt wurde.

Wer das rausgefunden hat, wurde bisher gar nicht verraten. Das kann ein Experte für digitale Forensik gewesen. Das kann aber auch der mit den Ermittlungen zur Spur 4711 beauftragte Kriminalhauptkommissar ge­we­sen sein, der keine Ahnung von digitaler Forensik hat, aber seinen Job beherrscht.

Nach diesem Wort werde in Hessen und NRW pro Monat nur ein- bis dreimal gesucht, heißt es in den Ermittlungsakten. Die „zeitliche und geografische Nähe“ zum Lübcke-Mord war für die Ermittler ein Hinweis darauf, dass die Suchanfrage „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer Person durchgeführt wurde, die von der Tötung wusste.

Ich habe auch schon häufiger nach Kopfschuß gesucht, aber aus Berlin, in Zusammenhang mit den Morden, die unter dem Kürzel NSU zusammen­gefaßt wurden. Da ich in Google anonym unterwegs bin, also nicht ange­meldet, tauchen diese Suchanfragen auch nicht im persönlichen Suchpro­to­koll auf, sondern nur im Internetprotokoll des Browsers, so ich nicht im Inkognito-Modus unterwegs bin.

Die in den Akten festgehaltene Behauptung ist einerseits ein schickes Märchen, das man als Ausgangspunkt für einen 300seitigen Thriller nutzen könnte, andererseits nicht von der Hand zu weisen, da es ein starkes Indiz hergibt.

Der Digitalexperte fand über öffentlich zugängliche Dienste wie Google Trends weitere verdächtige Suchanfragen seit Februar 2019. Es ging um das Wohnumfeld des CDU-Politikers, seine Nachbarn, ob er Hunde hält.

Zuallererst fällt auf, daß der Digital-Forensiker degradiert wurde, zu einem Experten. Der Begriff ist nicht geschützt und wird somit in allen sinnfreien Zusammenhängen genutzt. Das erinnert an den Experten Quendt. Der ist ein Experte, sage ich euch. Ungefähr so einer wie der Faktenficker bei der ARD.

Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Kommen wir an der Stelle zu jenem Job, den srö und stw sich strikt weigerten zu machen, obwohl sie derzeit jede Zeit der Welt dazu haben.

1. Kann ein Ermittler auf eine solche Spur stoßen? Ja. Dann, wenn ihm das in der Ausbildung als gängiges und nützliches Ermittlungswerkzeug beigebracht wurde, die großen und kleinen Suchmaschinen dieser Welt zu durchforsten. Es gäbe da noch bing oder yandex oder wolfram usw. Dazu muß man kein Experte sein, sondern die Werkzeuge beherrschen.

2. Den beiden Verweigerern des Spiegel kommt nicht in den Sinn, aufzu­schreiben, wie genau der Ermittler auf die Suchanfrage gestoßen ist. Google Trends, das ist möglich, weil es an anderer Stelle in dem kurzen Artikel erwähnt wird. Bei dem Ermittlungsergebnis selber wird die Her­kunftsangabe vermieden. Insofern ist der Titel des Spiegels irreführende Werbung, sofern googeln nicht als Umschreibung für Suche genutzt wurde.

In der Rückschau von heute ergibt sich das folgende Bild. Für den Zeit­raum 2. und 3. Juni wurden 100 Suchanfragen nach Kopfschuß von Google Trends für die öffentliche Recherche freigegeben, wobei es am 2. Juni 81 waren. Wenn man also für genau 00:56 eine solche und dann auch noch von NRW aus, recherchiert, dann muß dieser Ermittlungsansatz noch in der Nacht bzw. sehr früh verfolgt worden sein, oder es wurde einfach mal so aus dienstlichen Gründen bekannt. Letzteres gibt es ja auch. Bisher wurde jedenfalls noch nicht geleakt, daß die verschlüsselte Verbindung zu den Google-Diensten (SSL) aus dienstlichen Gründen mitgelesen werden kann.

Mit Rückblick auf fast ein Jahr sieht die Suche inzwischen so aus. Kopfschuß ist selten nachgefragt.

Man kann sich die CSV Dateien runterladen und wundert sich, daß das Thema Kopfschuß in den letzten elf Monaten vor allem in Bayern eine Rolle spielte. Das wollen wir gar nicht so genau wissen, warum.

2019-06-02,100
2019-07-14,53
2019-07-21,55
2019-09-08,50
2019-12-01,47
2019-12-29,51
2020-02-09,43

Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100

Wer das Netz durchsuchte, ist unklar, die Spur führte ins Leere. Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Damit ist es eine tote Spur, die sich nur noch propagandistisch nutzen läßt, wie im Falle des Spiegel geschehen. Das machen die öfters, weil Propaganda wichtiger als Präzison in der Ermittlung ist. Was wollten die eigentlich herausfinden? Mindestens IP-Adresse, im besten aller Fälle dazu noch Google-Konto, hinterlegte Telefonnummer und Kreditkarten­nummer nebst Namen.

Das Interessante an der toten Spur ist, daß erwähnt wird, Stephan Ernst (Name vom Spiegel voll ausgeschrieben) bestritt, gezielt danach gesucht zu haben. Es gibt schnöde objektive Spuren, nämlich die Forensik von Telefonen und Computern des Beschuldigten bzw. der in Zusammenhang damit im Umfeld des Beschuldigten beschlagnahmten Geräte. Die wertet man aus, da findet man was oder eben nicht. Seriöse Schriftsteller hätten zumindest auf diesen Umstand verwiesen. Man schaut in der Spurenakte nach, was die Computerforensik bezüglich der Geräte von Ernst für ver­aktungswürdig hielt.

Koinzidenz ist keine Kausalität und beide sind für Schmierfinken des Spiegel unlösbare Rätsel. Die Suche nach Kopfschuß in aller Herrgottsfrühe muß gar nichts bedeuten und erst recht nichts mit dem Fall Lübcke zu tun haben. Auf einen solchen Lösungsansatz dürfen Spiegel-Autoren nicht kommen.

3. Unseriöse Schriftsteller verweisen stattdessen darauf, daß der Anwalt des Mitbeschuldigten Markus H. (Name vom Spiegel gekürzt) sich nicht auf Anfrage äußerte. Wer sich auf Spiegel-Anfragen äußert, hat heftig einen an der Waffel. Auf Markus Hartmann (Name erfunden) kommen wir später zurück.

4. Stellen wir uns die Frage, was in dem Artikel fehlt? In dem Artikel feh­len der Sohnemann und dessen dicker Kumpel, der Täter, also Sani­täter. Ich als Ermittler hätte ja mit dem Sohnemann und seinen Kumpel rumge­jaucht, also gequizzt, bis sie die Millionenfrage beantworten. Die Krimi­nal­polizei war sich ja sehr sicher, daß sie den Täter gefunden hatte.

„Aus Ermittlerkreisen war zu hören, man sei sich sicher, den Täter identifiziert zu haben.“
Dieser Florian A., dessen Name damals auf den Webseiten der Feuerwehr gelöscht wurde, war es dann aber doch nicht, oder so.
Diese Löschaktionen waren auch recht dumm, denn eben dadurch konnte man den vollen Namen herausfinden, indem man die aktuelle Seite mit dem google-Cache verglich.
F.Axer stand mal da und mal nicht.
Florian A. stand mal da und mal nicht.
Oberlöschmeister…Ausbilder,

Löschmeister?
wie praktisch.
Spurenlöschmeister.
Da kennt sich jemand aus, wie man Spuren löscht?
und nimmt deshalb zielgenau Felgenreiniger, womit man nicht nur DNA, sondern auch Schmauchspuren (ähnlich wie Bremsenschmauch) entfernen kann.

Genau das fehlt an der Stelle. Was wurde denn aus den beschlagnahmten Geräten des Spurenvernichters F. Axer, seines alter egos Florian A. und des Sohnemanns?

Der zweite Teil wird sich mit dem Thema Markus Hartmann (Name erfunden) und der Rolle des Generalbundesanwaltes* beschäftigen.

Das Coronavirus kann auch das Gehirn befallen

Wieso kann? Wenn man sich die Produkte der Wohnungsbüroenden so anschaut, dann ist das erwiesene Tatsache.

Bis hierhin ist nur eines zweifelsfrei geklärt. Den Kopfschuß haben un­qualifizierte Spiegelautoren, die nicht in der Lage sind, ein Thema zu er­fassen, geschweige denn sauber aufzubereiten. Die einzige Einstel­lungs­voraussetzung für die war: Faschistenbrotesser.

Einen schönen Sonntag auch allen Spurenvernichtern beim General­bun­desanwalt.
—–
* Hurra, es war ein Rechtsextremer

Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden damals wie heute?

Der vorige Blogeintrag endete wie folgt:

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Was haben wir da?

Den Mordfall V-Mann Schmücker:

Das Gericht bestätigt überdies, dass die Pistole, mit der Schmücker an der Krummen Lanke erschossen wurde, >>in einem Panzerschrank des LfV« aufbewahrt worden war. Und die Einschleusung von >>Christian Hain« als Spitzel in die Kanzlei von Rechtsanwalt Heinisch bewertet die Richterin als eine >>verbotene Täuschung«. Am Ende kommt sie zu dem Ergebnis, dass in den vorhergegangenen Verfahren >>eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens« vorgekommen seien.

Der Bundesgerichtshof überprüft auch dieses Urteil

Einer der grössten Skandale der bundesdeutschen Justizgeschichte, meint Kraushaar.

Zurecht.

Was haben wir noch?

Den 3-fach Mord an GBA Buback und seinen Begleitern:

Der Verdacht der Unterdrückung von Beweismitteln

Die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, in denen es um eine
zierliche, möglicherweise weibliche Person ging, die beim Attentat
vom Soziussitz aus die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sind inzwischen so zahlreich, dass es überflüssig ist, sie an dieser Stelle noch einmal der Reihe nach zu rekonstruieren. Michael Buback, der einen
enormen Aufwand betrieben hat, um derartige verloren gegangene
oder vielleicht absichtlich unterdrückte Aussagen zusammenzustellen,
spricht inzwischen von nicht weniger als 21 Zeugen, die diesbezügliche Aussagen gemacht haben sollen, die jedoch nicht weiter verwendet
bzw. ignoriert worden sind. Zwei davon haben ihre Beobachtungen
von einem Auto aus gemacht und von den 19 weiteren sind elf am Tattag und die anderen zuvor erfolgt.

Siehe den vorigen Blogeitrag: Das war ein Cover up, eine Vertuschung des BKA, die ganz sicher nicht ohne Abstimmung bzw. Anweisung von ganz oben durchgeführt wurde.

Zur Unbrauchbarkeit der vom BKA festgestellten Haarspur

In einem der beiden Motorradhelme, die das Täterpaar auf der Suzuki getragen hatte und die zusammen mit der Maschine in der Brückenpfeilerkammer unter der Autobahnbrücke Wolfartsweier gefunden worden waren, fand sich eine Haarspitze, die mit jenen Haaren identisch war, die aus Beckers Haarbürste stammten, die nach der Festnahme in Singen gesichert worden war.195 Diese Spur wäre von zentraler Bedeutung gewesen, weil sie Beckers Identität mit jener Person auf dem Soziussitz der Suzuki hätte nachweisen können. Im Schaubild des BKA wird das deshalb auch festgehalten. Durch eine DNA-Analyse, wie sie ja inzwischen auch im Falle der von Becker zugeklebten Bekennerschreiben nachgeholt worden ist, hätte man klären können, ob es sich dabei um einen unumstößlichen Beweis handelt. Doch später soll sich herausgestellt haben, dass diese Haarspitze unbrauchbar geworden sei. Warum aber?

Es ist ein unentschuldbarer Fehler, die Asservate entsorgt zu haben, statt sie auf DNA der Terroristen zu untersuchen.

Dasselbe Muster sieht man im Fall der Oktoberfestbombe, wo Handfragmente und Zigarettenkippen etc. entsorgt wurden, etwa deshalb damit man die Täter niemals finden sollte?

Was noch, ach ja, der wegermittelte Schraubenzieher:

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesanwaltschaft zu dem
Schluss gelangt ist, der in Singen sichergestellte Suzuki-Schraubendreher könne nicht mit dem des Tatmotorrads identisch sein. Die von Gerhard Boeden geleitete Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes hatte im August 1977 überraschenderweise eine Nachermittlung in Gang gesetzt.

Der Geschäftsführer des Düsseldorfer Motorradgeschäftes, in dem am 2. April 1977 mit Sonnenberg der Mietvertrag für das Tatmotorrad abgeschlossen worden war, hatte in einer merkwürdig anmutenden Erklärung die Nichtidentität des Schraubendrehers festgestellt. Durch diese mit besonderem Aufwand betriebene Zeugenaussage konnte eine wichtige Verknüpfung außer Kraft gesetzt werden. Michael Buback hat diesen Vorgang akribisch untersucht und im Anschluss daran deutlich gemacht, dass ihn dieser Schachzug nicht überzeugt, sondern eher noch misstrauischer gemacht habe.196 Wer hat eigentlich, so ist zu fragen, den Auftrag zu dieser Nachermittlung erteilt?

Da wurde wegermittelt, so ist zu vermuten wie beim Haar aus dem Helm, um V-Leute zu schützen.

Warum hat mit Kay Nehm Rehmanns Nachfolger als Generalbundesanwalt 1994 das Bundeskriminalamt angewiesen, »die Spurenakten zum Mordfall Buback zu vernichten« ? Angeblich aus Platzgründen.

Lächerliche Begründung. Es gab damals schon die DNA-Analyse.

Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Als Nachfolger von Alexander von Stahl war er vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland

Es wird aber noch besser:

Warum ist Verena Beckers Tagebuch, das nach der Schießerei bei
Singen in ihrem Gepäck aufgefunden wurde, unter Verschluss gehalten und in ihrem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nicht
verwendet worden? Michael Buback erfuhr von dessen Existenz erst
auf Umwegen und eher zufällig im September 2008.198 Mit einem ersten Versuch, sich bei der Bundesanwaltschaft Gewissheit darüber zu
verschaffen, war er noch ins Leere gestoßen. Bundesanwalt Walter
Hemberger hatte ihm geantwortet, er hätte zwar schon einmal davon
gehört, bei Nachfragen unter seinen Kollegen jedoch dafür keine Bestätigung bekommen können. Erst in einem zweiten Anlauf stellte sich
im Februar 2009 heraus, dass bei einer »Nachschau« unter den Sachakten des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker die Kopie eines
Notizbuchs gefunden worden wäre, das mit hoher Wahrscheinlichkeit
Becker zuzuordnen sei. Warum aber ist dieses bedeutende Dokument
nicht von Bundesanwalt Joachim Lampe, der in dem Stammheimer
Gerichtsverfahren die Anklage gegen Becker vertreten hat, eingebracht worden?
Und warum fehlen in dem Notizbuch bzw. in der Kopie des Notizbuches die Seiten vom 1 5. Februar bis zum 8. April? Sie sind herausgerissen worden. Unklar ist allerdings, wann und von wem.

Weil man Becker nicht wegen Karlsruhe anklagen wollte, eben weil sie als V-Frau zu schützen war, so lautet die einzig vernünftige These dazu.

Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden? Aus den Unterlagen müsste ersichtlich sein, mit welchen
Argumenten sich Generalbundesanwalt Rehmann am 22. Juli 1 989 für
eine Begnadigung Beckers eingesetzt hat. Und vielleicht sogar, welche
Faktoren seitens der zuvor an der Beratung beteiligten Behörden – der
Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst – Berücksichtigung gefunden haben.

Tja… das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten muss sie sich ja wohl im verdeckten Einsatz verdient haben… und glasklar ist auch, dass es diese Akte noch gibt, im Archiv des Bundespräsidialamtes.

Wäre wohl gar zu peinlich, der Inhalt…

Der Verdacht der Manipulation einer Verfassungsschutzakte

Wie jetzt, nur eine? LOL.

By the way:

Es wurden auch die NSU-Akten manipuliert, schon die Fahndungsakten aus der Jenaer Zeit, wie mehrfach bezeugt wurde, die Tatorte des 4.11.2011 stinken 3 Meilen gegen den Wind nach Manipulation von Beweismitteln, und auch bei der Nachfindung von Anis Amris Ausweis im LKW des Breitscheidplatz-Attentates glauben nur Andersbegabte daran, dass alles mit rechten Dingen zuging.

Die Bundesanwaltschaft ist aber auch die Schnittstelle zwischen
Justiz und Geheimdiensten gewesen. Wie die entsprechenden Dienstwege zum BKA, zum BN und zum BND verlaufen sind, kann kein
Außenstehender beurteilen.

Und wer lenkt die Bundesanwaltschaft, wer lenkt die Geheimdienste, Herr Kraushaar, wissen Sie das nicht?

Alle Wege führen nach Berlin, direkt in die Waschmaschine.

Aber all das ist nicht gefährlich für den Tiefen Staat, er kam damit immer durch und wird damit auch in Zukunft durchkommen. Dafür sorgt er selber, und dafür sorgen die Presstituierten in den GEZ- und sonstigen regierungsnahen Mainstreammedien.

Als die Tageszeitung Die Welt Bernd Schmidbauer, den einstigen Koordinator der Geheimdienste in der Regierung Kohl, fragt, wie es eigentlich zu bewerten ist, dass der Berliner Verfassungsschutz seine Unterlagen zum großen Teil vernichtet habe, antwortet dieser sibyllinisch:
>>Aus naheliegenden Gründen vernichten Dienste oftmals ihre Unterlagen, um Quellen nicht zu gefährden oder damit sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht öffentlich werden.«Z12

Auf den ersten Blick mag das plausibel erscheinen, gemessen an dem
großen zeitlichen Abstand jedoch wirkt das eher wie eine Schutzbehauptung. Dann fügt Schmidbauer in einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus lapidar hinzu:
>>Möglich, daß der Berliner Verfassungsschutz einiges zu verbergen
hat.«213
Ein Mann in dieser Funktion wird bestimmt gewusst haben, wovon er
sprach.

Streiche Berliner Verfassungsschutz, füge ein „der Tiefe Staat“.

Bedingt durch die nicht existierende Gewaltenteilung in der BRD ist der Rechtsstaat eine blosse Illusion. Daran wird sich auch nichts ändern…

Der Tiefe Staat und die „Schützende Hand“ bei RAF, Amri und NSU

Beim NSU-Konstrukt ist davon auszugehen, dass es eine schützende Hand gab, und das in mehrfacher Hinsicht:

  • die „untergetauchten“ Uwes durften offenbar nicht gefunden werden, unternahmen aber umfangreiche Reisen zu rechten Veranstaltungen, vermutlich berichteten sie darüber einem Geheimdienst. Inwieweit sie Rechtsradikale Gruppen mit Terrorabsichten aushorchten und unterwanderten ist unklar, scheint aber nicht abwegig.
  • die beiden letzten „Dönermorde“ in Kassel und Dortmund Anfang April 2006 fanden gewissermassen „unter Aufsicht des Verfassungsschutzes“ statt.

Ebenso gibt es beim Breitscheidplatz-Terroranschlag haufenweise Indizien dafür, dass staatliche Stellen (Polizei und Geheimdienste) entweder total inkompetent agierten oder aber „man liess es geschehen“.

Eine schützende Hand über der mutmasslichen RAF-V-Frau ab 1972 spätestens namens Verena Becker vermutet Kraushaar in seinem schon 2010 erschienenen Buch gleich mehrfach.

Die Vermutung, dass es eine schützende Hand für sie gegeben haben muss, steht nach wie vor im Raum.

So schreibt er im Hinblick auf die Tatsache, dass Becker und Sonnenberg trotz Verhaftung mit der Tatwaffe im 3-fach Mord Buback nicht „wegen Karlsruhe“ angeklagt wurden, sondern das BKA sich allergrösste Mühe gab, Becker vom Tatort „wegzubekommen“.

Der BKA-Vize erwarb sich derart hohe Verdienste, dass er zum BfV-Präsidenten befördert wurde. Weil BKA-Staatsschutz und Verfassungsschutz sowieso 2 Seiten der selben Medaille des Tiefen Staates sind?

Geradezu grotesk, was auf Seite 156/157 zu lesen ist:

2. Beckers Herausnahme aus der Fahndung

Sichtbar könnte eine schützende Hand bereits im April 1977 kurz nach dem Karlsruher Anschlag geworden sein. Für die überraschende Wendung, die damals bei der Fahndung nach den mutmaßlichen Tä­tern eingetreten ist, hätte ein Hitchcock-Film Pate stehen können. Titel: »Eine Dame verschwindet«.

Zunächst wird am Abend des Euback-Attentates in der Tagesschau das Bild eines Zeugen eingeblendet.
Es handelt sich dabei um einen Autofahrer, der von einem auf der Nebenspur an der Ampel haltenden Pkw aus das Verbrechen verfolgt hat.
Der Nachrichtensprecher erklärt dazu: »Dieser unmittelbare Zeuge des Überfalls auf Buback, ein Jugoslawe, berichtete, dass der Beifahrer auf dem Motorrad möglicherweise eine Frau gewesen sei.«184 Einen Tag später jedoch ändert sich das schlagartig.

Am Karfreitag, dem 8. April, werden in der Tagesschau plötzlich drei Männer als Tatverdächtige präsentiert und sogar deren Namen genannt: »Bei der Fahndung nach den Mördern des Generalbundesanwalts Buback und seines Fahrers Göbel gibt es möglicherweise eine erste heiße Spur. Das BKA in Wiesbaden sucht aufgrund von Zeugenaussagen den der Tat dringend verdächtigen terroristischen Gewalttäter Günter Sonnenberg. Sonnenberg ist 22 Jahre alt. Außer ihm wird nach dem 24-jährigen Christian Klar und dem 25-jährigen Knut Folkerts gefahndet.«185
Zu sehen sind Porträtaufnahmen der drei Männer.

Im Anschluss daran wird der Leiter der Abteilung Terrorismus im Bundeskriminalamt
Gerhard Boeden interviewt.
Auf die Frage des ARD-Reporters, warum plötzlich nicht mehr nach einer weiblichen Mittäterio gesucht werde, antwortet der BKABeamte lapidar: >>Nun, wenn Sie sich die Fahndungsfotos ansehen,
dann kann man nicht ausschließen, dass einer der drei Beteiligten so
aussieht, wie auch eine Frau aussehen kann.«186

Da Sonnenberg und Folkerts als Bartträger abgebildet werden, im Gegensatz dazu Klar
keinen Bart trägt und eher feminin wirkt, dürfte Boeden wohl Letzteren gemeint haben. Durch Boedens Auftritt entsteht in der Öffentlichkeit ein prekärer Eindruck: »Das Verbrechen erschien somit am Tag
danach bereits aufgeklärt, es galt nur noch, die nun bekannten Täter zu ergreifen.«187 Das war eine völlig trügerische Erfolgsmeldung.

Das war mutmasslich eine Vertuschung, ein Cover up.

Es wird noch besser, Seite 159:

Warum Boedens »falsche Weichenstellung mit langfristiger Wirkung« (Michael Buback) erfolgt
ist, bleibt schleierhaft. Was also könnte ihn bewogen haben, Verena Becker aus der Schusslinie herauszunehmen?

Gab es spezifische Verbindungen der 1975 zur Bekämpfung des RAF-Terrorismus gegründeten Abteilung TE zum Verfassungsschutz oder einem anderen Geheimdienst?

Na klar gab es die…

Der BKA-Mann, der 1 987 selbst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde und im Mai 2010 verstorben ist, hat sich nach seiner Versetzung in den Ruhestand nie zu dieser
oder anderen Fragen öffentlich geäufssert.
Angeklagt und verurteilt wurde dann jedoch nicht das von Boeden
genannte Trio Sonnenberg, Klar und Folkerts, sondern ein anderes.

Ebenso wenig wie Becker ist auch Sonnenberg vor ein ordentliches Gericht gestellt worden. Dritte im Bunde der Angeklagten wurde – wie durch eine Wunderhand gelenkt Brigitte Mohnhaupt. Sie galt ja
als die Figur, an die die RAF-Spitze zu Beginn des Jahres 1 977 die Führungsrolle delegiert hatte. Gegen sie aber lagen keinerlei Indizien vor, die auf eine konkrete Beteiligung an den Karlsruher Verbrechen hätten hinweisen können. Sie konnte daher im Fall Buback auch nur als
»Rädelsführerin« verurteilt werden.190

Die Verdachtsmomente gegen Sonnenberg und Becker waren ungleich höher als gegen diejenigen, die schließlich verurteilt wurden.

Es sieht also so aus, dass der Tiefe Staat bis zum Hals via V-Leuten mit drin steckte, nicht nur beim Schmücker-Mord, sondern generell im Linksterrorismus, und dass die Tiefer-Staat-Abteilungen namens „Staatsschutzsenate der BRD“ aburteilen, was angesagt wird (von vermutlich ganz oben, sprich Kanzleramt).

Man hat sich offenbar nicht einmal gescheut, statt der wahren Mörder drei andere Mörder zu verurteilen. Ähnlichkeiten zum NSU-Schauprozess sind sicherlich reiner Zufall… eben weil man vermuten muss, dass die Wahrheitsfindung nicht das Ziel ist, sondern ein vorgegebens Ziel erreicht werden soll, die quasi schon vor Prozessbeginn feststehende (und mittels Medien und Märchenbüchern ala Austs NSU-Märchenbuch verbreitete) Wahrheit muss unter allen Umständen gestützt und bestätigt werden.

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Dazu mehr kommende Woche…

Hanau: Nachtrag zu den Idioten des Massenmordes

Es gibt doch noch einige kluge Menschen. Mit Idioten macht man sich nicht gemein.

Letzte Woche hatten wir den Massenmord des Idioten Tobias Rathen schlußgestrichen, da uns der deutsche Bundeskanzler oder dessen Amt mit einer Merkeliade zuvorgekommen war. Man hat den Besetzer des Präsidentstuhls im BKA einmal heftig durchgemerkelt und schon war der wieder in der Spur, da auf das in der BRD gewünschte Gebrauchsmaß gefaltet.

Kriminalpolizeilich kommt nach dem Veto von ganz oben auch nichts mehr, denn man hat aus dem NSU sehr wohl gelernt und ermittelt nunmehr alles so hin, wie es erwünscht ist, regardless of the Spurenlage.

Wolfgang Meins hat sich nach dem Knicks des Dieners Münch noch einmal zu Wort gemeldet. Allerdings nur, um seine Kolegen zu schelten und eine klitzekleines Lob auszuteilen. Das Lob geht so, daß sich niemand in der Gilde der Gerichtssachverständigen gefunden hat, der der Politik und dem BKA öffentlich Lob für ihre Arbeit spenden wollte. Da Merkel gleich nach der Tat den neofaschistischen Rechtsanschlages des extrem­rechten Faschisten Rathjen aus ganzem Herzen, das sie gar nicht hat, verurteilt hatte, war die fachliche Messe gesungen. Als Psychiater macht man nicht mit Merkel rum, ist sinnlos.

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Wunder gibt es bekanntlich immer wieder, aber eben doch sehr selten. In weiser Voraussicht titelte achgut.com deshalb in seiner Berichterstattung über das Attentat und den Attentäter von Hanaus auch zurückhaltend: „Bestätigt BKA das Offensichtliche?“ Und, siehe da: Das BKA bestätigt das inzwischen nicht mehr. Es passt also wieder kein Blatt Papier zwi­schen BKA und Generalbundesanwalt (GBA) bei der Einschätzung des Hanau-Attentats.

Entschuldigend könnte natürlich darauf hingewiesen werden, dass die beiden hier vorzugsweise handelnden Personen – GBA Dr. Peter Frank und BKA-Präsident Holger Münch – nicht unabhängig wie zum Beispiel Richter sind, sondern jeweils an die Weisungen des für sie zuständigen Ministers oder seiner Vertreter gebunden. Davon wird sicherlich auch Gebrauch gemacht worden sein. Aber der von GBA und BKA in der Hanau-Sache gefahrene Instrumentalisierungskurs konnte nur erfolgreich durchgezogen werden in einer solch uniformen, geradezu gleichge­schaltet wirkenden Medienlandschaft wie der deutschen. Diese Medien wiederum konnten ihre Agitprop-Inszenierung nicht zuletzt auch deshalb durchhalten, weil die Psychiatrie bis heute in dieser Sache unter einer mittlerweile chronifizierten Sprech- und Schreibhemmung leidet.

Also, wo liegt das Problem der geschätzten Kollegen? Entweder man hält es trotz der fachlich nicht tragfähigen Grundlage aus persönlicher politi­scher Überzeugung schlicht für richtig und geboten, das Hanauer Atten­tat als Waffe gegen „Rechts“ im Allgemeinen und die AfD im Besonderen zu instrumentalisieren – nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel. Oder es ist für das gesellschaftliche Milieu, in dem sich Hochschullehrer und Chefärzte der Psychiatrie ganz überwiegend bewegen, mittlerweile ein absolutes No-Go, irgendetwas öffentlich zu sagen oder zu tun, was – sei es fachlich auch noch so gut begründet – als Wasser auf die Mühlen der „Rechten“ interpretiert werden könnte. Und falls doch, muss man befürchten, nicht mehr richtig dazuzugehören oder – in einem besonders schweren Falle – gar offen sozial geächtet werden zu können. Dass dieser Weg in den Einmeinungsstaat gebahnt wird durch die offenbar bereits endemische Verbreitung von Feigheit und Opportunismus in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen, ist dabei das vielleicht traurigste Kapitel.

Dazumal, als das noch Experimentierfeld war, hat man den Saß mit Hand­kuß genommen. Goetzl hat dessen küchenpsychologische Gerichtssaal­analyse mit Handkuß entgegengenommen und sich artig bei ihm bedankt. Die Gerichtskasse hat es dementsprechend gelöhnt. Heute würde sich kaum noch jemand für derlei Hochstapelei, Falschspielerei oder Scharla­tanerie hergeben, wenn man nicht mal mit dem Objekt der Beobachtung reden darf und psychologische Vergangenheit ausschließlich aus dem schmalen Zeitfenster einer Beweiserhebung extrapolieren muß. Daß da nur Dünnschiß rauskommt, weiß eh jeder.

Mögen die Schmierfinken bei Stubenarrest in ihren Hütten versau­ern. Eine Journaille, die bei Hanau ihren Mageninhalt entleert und bei Volk­marsen Dammverschluß hat, die kann man in die Tonne treten. Die ist nicht kriegswichtig.

BfV-Präsident: Quellenschutz ist wichtiger als Mordaufklärung

BfV-Präsident: Quellenschutz ist wichtiger als Mordaufklärung

Quelle: Seite 118, Wolfgang Kraushaar 2010 in „Verena Becker und der Verfassungsschutz“

Ein deja vu. Woher kennen wir das noch?

Richtig, aus dem NSU-Komplex:

Noch mal: Der Schutz von Nazis als geheimdienstliche Quellen wird höher gewichtet, als die polizeiliche Aufklärung eines Mordes?

Ja. Das gehört offenbar zum System Verfassungsschutz.

Was hat das mit dem Schutz der Verfassung zu tun?

Nichts.

Eine weitere Analogie ist der mutmassliche Doppelmord von Stregda am 4.11.2011.

die am 4.11.2011 in Eisenach-Stregda um 12 Uhr aufgefundenen Leichen waren seit … Vier mutmaßliche Unterstützer sind ja in München angeklagt. Und wir …

(immerhin bei Google auf Seite 1 zu finden)

Auch hier griff die Staatsräson und vereitelte die Mordaufklärung, und alle NSU-Ausschüsse hielten sich brav an die „Wahrheit“ der Selbsttötung…

Und im Fall des Fememordes an Ulrich Schmücker hatte der Verfassungsschutz durchaus ein Motiv, und eine Tatwaffe für 15 Jahre im Tresor versteckt:

(anklicken macht grösser)

Der letzte Absatz und seine Fortführung auf Seite 120:

Unter den Überlegungen, die sie nach der Entdeckung von Schmü­ckcrs Leichnam am frühen Morgen des 5. Juni angestellt hätten, führt er aus, habe die Befürchtung eine erhebliche Rolle gespielt, dass die
Täter der Öffentlichkeit sogar ein Motiv des Verfassungsschutzes für Schmückcrs Ermordung hätten liefern können. Schließlich seien sie im Besitz von dessen Gedächtnisprotokoll gewesen. »Wer also hätte ein stärkeres Interesse am Tode SCHMÜCKERs haben können als der…

Verfassungsschutz?«138 Eine überaus erstaunliche Frage seitens des zuständigen Amtsleiters.


138 Geheime Rede des scheidendenVerfassungsschutz-Chefs Zachmann, in: Bortfeldt, Deckname »Kette«, S. 250-270, hier S. 260

So arbeitet der Tiefe Staat. Mehr Regelfall als Ausnahme…

Der scheidende Leiter des LN erwähnt auch, dass sich die vermutliche Tatwaffe im Besitz des Landesamtes befindet und räumt au­ßerdem ein, dass sie Fingerabdrücke des VM (V-Mannes) und des VMF (V-Mann-Führers) tragen würde. Die Klarnamen werden nicht genannt. Es ist jedoch evident, dass es sich bei ihnen nur um Weingraber und Grünhagen handeln kann. Noch dramatischer wird es, als er einräumt, dass der betreffende VM für die entscheidende Zeit zwischen 20.50 Uhr und 23.50 Uhr kein Alibi habe. Die Frage, die sich deshalb stelle, laute, ob der VM etwas von der Mordabsicht gewusst habe oder an der Ausführung des Mordes sogar beteiligt gewesen sei.
An dessen Behauptung, er sei während dieser Zeit allein im Kino gewesen, bleibe ein »nagender Zweifel«.

Man erinnere sich: 3 mal lebenslänglich, 3 mal vom BGH aufgehoben, dann nach 17 Jahren Einstellung des Prozesses wegen massiver Manipulation durch Staatsanwalt und Richter…

 

Die Dokumentation „Der Schmücker Mord“ beleuchtet die näheren Umstände des Todes von Ulrich Schmücker, einem Mitglied der Bewegung 2. Juni. Der Fall gilt als einer der gräßten Justizskandale der Bundesrepublik. Das Verfahren wurde vom Verfassungsschutz und mindestens 2 Staatsanwälten vielfach manipuliert und behindert.

Ulrich Schmücker wurde noch vor einem geplanten Bombenanschlag festgenommen, und nach einer Aussage gegenüber dem Verfassungsschutz und nach einem 9 monatigen Gefängnisaufenthalt wieder freigelassen. Danach benutzte der Verfassungsschutz ihn als V-Mann. Die Spitzeltätigkeit flog auf, nachdem Teile von Schmückers Geständnis in der Szene publik wurden, und seine einstigen Gefährten wandten sich von ihm ab.

Schmücker wurde am 5. Juni 1974 sterbend im Grunewald aufgefunden, nachdem ihm jemand in den Kopf geschossen hatte. Welche Rolle spielte dabei der Verfassungsschutz, der eine Observation Schmückers nur Stunden zuvor abgebrochen hatte? Und wie kam es, dass die Tatwaffe nur Stunde nach der Tat dem involvierten Verfassungsschutzoffizier Michael Grünhagen angeboten wurde, und danach für 15 Jahre in einem Tresor in einem Gebäude des Verfassungsschutzes in der Clayallee verschwand?

Lesenswert: https://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%BCcker-Prozess

Wie sehr die Strafverfolgung manipuliert wurde, das geht aus der Geheimrede des LfV-Präsidenten hervor:

Der Mordfall Schmücker, führt er aus, sei »ein hervorragendes Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einer mutigen und
verantwortungsbewussten, nicht auf politische Effekthascherei bedachten politischen Führung«. Ohne dieses »gegenseitige Verständnis des einen für die Möglichkeiten, aber auch die Notwendigkeiten des
anderen« hätte der Fall » niemals so erfolgreich gelöst« werden können.

Dieser positive Tenor jedoch wird sich noch als reichlich unangemessen herausstellen.

Fakt ist: Der Mordfall wurde gar nicht gelöst, es sei denn man betrachtet die Fingerabdrücke von V-Mann und dessen „Temme“ (Grünhagen) als Mordaufklärung, so wie man die nicht vorhandenen Fingerabdrücke der Uwes auf der Winchester Pumpgun im Womo Eisenach als „Selbstmordbeweis“ wertete.

Wird niemanden mehr überraschen, dass der Insider Tilgner alsbald mysteriös verstarb:

Der zunächst als Hauptzeuge vorgesehene Götz »Billy« Tilgner wird am 1 9. Juli 1 975
überraschend tot aufgefunden. Die Obduktion ergibt – wie es bald darauf heißt »keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden«.

Auch hier gilt wieder der alte Merksatz:

Ein Staat kann nicht gegen sich selbst ermitteln

So lautet auch das Urteil in Kraushaars Buch:

Zur Schmücker-AHäre schreibt der Journalist Wolfram Bortfeldt:
»Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Mordfall von Anfang an Regie geführt, hat ohne rechtsstaatliche Bedenken Polizei, Gerichte und Verteidiger an der Nase herumgeführt.
Einziges Ziel: Die Wahrheit darf nie ans Tageslicht kommen, weil der Geheimdienst zu sehr in diesen Mordfall verstrickt ist. Um das zu verhindern, ließen die sogenannten Verfassungsschützer kaum
einen schmutzigen Trick aus und manipulierten nach Herzenslust [. . .] Beweismittel verschwanden, andere tauchten auf wundersame Weise auf. Briefe wurden gefälscht, Unfälle inszeniert, Zeugen prä­pariert, Anwälte bespitzelt. Der Verfassungsschutz agierte quasi im rechtsfreien Raum, weil ihn niemand kontrollierte.«

Wenn wir also von manipulierten Tatorten beim NSU sprechen, Zwickau und Eisenach, von choreographierten Zeugen in Kassel beim letzten „Dönermord“ und von der „Terrorzelle aus der Asservatenkammer“, so ist das vielleicht weit weniger hergeholt und zusammen gesponnen als mancher so meint.

Und es ist auch nicht nur der Verfassungsschutz, den man da stets im Blick haben muss, sondern ebenso die Polizei, insbesondere den geheimdienstlich arbeitenden Staatsschutz und die Sonderstaatsanwaltschaft der Regierung, die vor handverlesenen Staatsschutz-Senaten solche Anklagen wie beim NSU verhandelt.

Könnte es im Fall Verena Becker ähnlich gewesen sein? Es spricht vieles dafür, dass die Affäre um den Mordfall Schmücker eine Art Blaupause für die Affäre Becker gewesen ist. So wie in dem einen Fall, so
scheint es auch im anderen nahezu aussichtslos zu sein, Licht in diedubiose Angelegenheit zu bringen.

Kraushaar konnte die NSU-Show noch nicht kennen, da sein Buch 2010 herauskam. Aber recht hat er trotzdem: Es ist aussichtslos, die Wahrheit heraus bekommen zu wollen. Dazu fehlen im Obrigkeitsstaat BRD den Medien die Eier. Wird sich beim Fall Amri erneut bewahrheiten, dass nichts herauskommt.

Schönen Sonntag!

Verena Becker und der BND… ?

Kraushaars Buch heisst bekanntlich

Und der Titel schränkt die Geheimdienste auf den Verfassungsschutz ein, obwohl er besser lauten müsste

Verena Becker und die Geheimdienste

Warum der Auslandsgeheimdienst BND nicht vernachlässigt werden darf, wenn es um die V-Frau Verena BEcker geht? Fangen wir vom Ende her an:

2013 schrieb der BfV-Pensionär Winfried Ridder sein Buch, und meinte dazu, er wisse es nicht, ob der Verfassungsschutz damals schon an Becker dran war. Vielleicht der BND?

Der RAF-Experte Winfried Ridder vom BfV ist der Meinung, dass der BND bei der Begnadigung von Verena Becker nach nur 12 Jahren Haft deshalb gehört wurde, weil Verena Becker mit dem BND zu tun gehabt haben müsse. Die Begründung ist gesperrt, bis ca. 2042.

Wenn Verena Becker nichts mit dem BND zu tun gehabt hätte, dann wäre der BND nicht im Begnadigungsverfahren (das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten bekam Verena Becker…) gehört worden, und die Stellungnahme wäre nicht bis 2042 geheim.

Klingt absolut schlüssig.

Bereits 2015 war im Blog zu lesen:

Wer diesen Blog kennt weiss, dass unserer Meinung nach Verena Becker seit spaetetstens 1975 eine Agentin des BND war, und nicht des BfV. Sie wurde freigepresst, Lorenz-Entfuehrung, und schloss sich dann im Jemen sofort der RAF an. Wir meinen, auftragsgemaess. Daher ist die BND/BfV-Begruendung ihrer Rekord-Begnadigung auch noch bis 2042 gesperrt…

Sehr guter Hinweis, damals schon:

Buback-Alarm einerseits, andererseits aber auch noch die Verwicklung von von der Heyde in den Fall Vera Brühne:
http://www.swr.de/blog/terrorismus/2011/08/10/von-vera-bruhne-zu-verena-becker/
Terror-Holger in Aktion: mit Terrorismus hat der Fall Brühne nichts zu tun, klar. Das ist die Wahrheit und eine Lüge zugleich, wenn man verschweigt, dass auch die Fälle Herrhausen und Rohwedder in Wahrheit mit Terror nichts zu tun hatten und der Fall Buback weniger, als wir alle dachten.

So sieht das aus.

Aber nun -endlich- zum Jemen-Ausflug 1975 der vom 2. Juni freigepressten Verena Becker, die laut Bommi Baumann ihren Befreiern nicht etwa dankte, sondern bekannt gab, sich SOFORT nach der Landung der RAF anzuschliessen.

Und dass „mit allen Mitteln“, sehr wahrscheinlich im Auftrag des Staates:

auf Siegfried Buback hinweist. Zur Vorbereitung müssen umfangreiche Strukturen aufgebaut werden, die sich nicht nur auf verschiedene Teile des Bundesgebietes erstrecken, sondern auch auf Nachbarländer wie Frankreich, Belgien und die Niederlande. Es müssen konspirative Wohnungen angemietet, Geldbeschaffungsaktionen – also Banküberfälle durchgeführt, Waffendepots angelegt werden und anderes mehr.
Der Kopf der Gruppe ist ganz offensichtlich Rechtsanwalt Siegfried Haag. Mit ihm soll Becker so wird jedenfalls berichtet- während dieser Zeit eine Beziehung eingegangen sein.

Wirklich mit allen Mitteln unterwanderte Verena Becker die RAF, so lautet das Narrativ, die These.

Und es hat sich offenbar gelohnt:

Irgendwann im Spätsommer/Frühherbst 1 976 kehren Haag, Becker, Heißler und andere wieder in die Bundesrepublik zurück.

Bereits am 30. November 1 976 gerät Haag zusammen mit Roland Mayer in eine Polizeifahndung. Sie sind in der Nähe von Gießen mit einem gestohlenen Pkw unterwegs, dessen Kennzeichen gefälscht ist.
Widerstandslos lässt er sich mit einer Pistole im Hosenbund, einer Perückeund einer Vielzahl verräterischer Papiere festnehmen. Aus ihnen gehen zahlreiche verschlüsselte Hinweise auf Entführungen und Anschläge hervor. Die aufwendige Auswertung der »Haag-Papiere« wird
der Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes in Bonn-Bad Godesberg am 12. Dezember vorgelegt.

„Rein zufällig“ wird der Kopf der RAF mitsamt allen Anschlagsplanungen verhaftet.

„Rein zufällig“ versagt jedoch das BKA, kann die Papiere nicht entschlüsseln, obwohl SB (Margarine) ganz genau auf Siegfried Buback passt.

Hätte man drauf kommen können, so man es denn nicht direkt von seinen V-Leuten in der RAF gewusst hat.

Doch weder Klaus noch ein anderer der Ermittlungsbeamten vom BKA kommt auf die Idee, die damals im Angebot befindlichen Margarinesorten durchzugehen. Eine der Marken heißt >>SB« – die Initialen Siegfried Bubacks. Dieses Versagen ist umso überraschender, als an einer Stelle des Auswertungstextes (S. 26) auf die Möglichkeit verwiesen wird, dass mit der Abkürzung »Kr« Karlsruhe gemeint sein
könnte. Die Frage, gegen wen sich ein in Karlsruhe durchzuführendes spektakuläres Kommandounternehmen mit politischer Brisanz richten könnte, hätte auch ohne die direkte Dechiffrierung des Deckwortes >>Margarine« jemanden auf die Idee bringen müssen, dass damit
vermudich der Generalbundesanwalt oder die Bundesanwaltschaft gemeint sein könnte. In der Gefährdungsskala steht Buback ganz weit oben, fast so weit wie Herold.

Das Mindeste wäre also gewesen, den GBA Siegfried Buback mit einer gepanzerten Limousine auszustatten. Genau das aber unterblieb. 3 Tote in Karlsruhe wären leicht vermeidbar gewesen.

Was folgt daraus?

Eine gute These ist diese hier aus dem Blog, von 2017:

Es ist eigentlich ganz einfach: Um eine V-Frau (Verena Becker) zu schützen, die man vor ihrer Freipressung 1975, also schon mindestens 2 Jahre vor ihrem 3-fach Mord in Karlsruhe an Buback und seinen 2 Begleitern angeworben hatte, um die RAF zu infiltrieren, bzw. um Bescheid zu wissen… und zu steuern?

Wer war die schützende Hand? Nun, die muss recht weit oben in der Nähe des Kanzlers gesessen haben, oder ganz weit oben im „Parallelgeheimdienst der CDU/CSU“ (siehe das Buch von Stefanie Waske dazu), wir kennen sie nicht. Ihre Helfer sind aber bekannt: BKA-Vize Boeden, der dann VS-Präsident beim BfV wurde, und GBA Rebmann, Bubacks Nachfolger im Amt.

Geradezu prophetisch, so beschreibt Kraushaar die letzte Begegnung von GBA Buback und BKA-Chef Horst Herold:

Anfang April – das genaue Datum ist nicht geklärt fährt Siegfried Buback nach Wiesbaden ins Bundeskriminalamt. Er stattet dort BKA Präsident Herold einen Besuch ab. Es gibt Kaffee und Kuchen. Im Verlauf des Gesprächs legt Herold dem Generalbundesanwalt mehrere Personenaufnahmen vor. Ebenso knapp wie bedeutungsvoll kommentiert er sie mit den Worten: >>Das sind unsere künftigen Mörder, Herr Buback.«

Das ist unfreiwillig prophetisch. Und wenn Herold sich dabei selbst ausgeschlossen und gesagt hätte, »Das sind Ihre künftigen Mörder«, dann hätte er den Nagel auf den Kopf getroffen. Es ist das
letzte Mal, dass sich beide begegnet sind

Die Krux an der ganzen Geschichte ist, dass es eben undenkbar ist, dass der Sicherheitsapparat und die ihn befehligenden Ministerien nicht ziemlich genau gewusst hatten, was da kommen würde, und es scheinbar in Kauf nahmen, damit der Staat seine Überwachungs-Instrumente ausbauen konnte, ein Ausbau, der sich bis zum heutigen Tage fortsetzt.

Man beachte die Parallelen zum 11. September 2001 in den USA, diese Vorgehensweise „let it happen on purpose“ scheint demselben Strickmuster zu entsprechen.

Es ist also kein Wunder, dass die Stellungnahmen zu Beckers Begnadigung bis 2042 gesperrt sind. Verena Becker und die Geheimdienste… sehr wahrscheinlich kein Einzelfall.

Hanau: Massenmord des Irren Rathjen schlußgestrichen

Ich wußte bisher gar nicht, daß in Deutschland Leute in freier Wildbahn rummachen, die noch weniger in der Rübe haben als ein von einem LKW überfahrener Schwanzlurch. Man lernt nie aus.

Die Anmerkung

Nun zu einem anderen Thema.

18 Rapper, so erfahren wir von einem Andreas Bocholte, 18 wackere Sprachgeräuschemacher haben wegen Hanau Sprachgeräusche gemacht, so wie Maas wegen Auschwitz in die Politik ging. Als Sprachgeräuschender sollte man eigentlich wissen, daß Songs gegen wen oder was auch immer nicht funktionieren.

Oder: daß Lieder mit Waschanleitung nicht funktionieren, es sei denn, man hört die Lieder, derweil man die Wäsche für den Automaten vor­sortiert.

Hanau war dieser Tage wieder in den Medien, da Geheimdienst-Mascolo (fefe) sein Gewissen entlasten mußte, um sich reinen Herzens in das Corona-Abenteuer zu stürzen. So wie einst Leyendecker den reuenden Mordschützen der GSG-9 erfand, um sich und sein Schmierblatt auf den ersten Platz der Fake News zu katapultieren, so erfand Mascolo einen Abschlußbericht des BKA zum Massenmord in Hanau, der es scheinbar in sich hat. Vorweg sei noch erwähnt, daß man immer gut damit fährt, Mascolo gar nichts abzukaufen, nichtmal Lottozahlen oder Wetterbericht.

Der Attentäter von Hanau hing Verschwörungstheorien an. Erst danach, so das Bundeskriminalamt, suchte er sich eine rassistische Begründung für seine Tat.

Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler.

Das ist für Leute, die selbständiges Denken gewohnt sind, keine Neuigkeit, denn von anfang an war klar, daß ein Irrer seinem anh freien Lauf ließ, um sich am Ende von diesem Wahn zu erlösen. Das passiert immer mal wieder allüberall auf der Welt, nur in Deutschland nicht, denn in Deutschland muß jedes Verbrechen, das mehr als 0 Tote hinterläßt, erst durch die bestmenschliche Motivprüfung, ehe es von den Kriminalern als gelöst betrachtet werden darf. In Deutschland gibt es keine wertfreien Verbrechen. 99% aller Morde sind rechtsextrem, und ein Prozent im privaten Bereich angesiedelt, so die Meinung der Linksextremen. Und weil Idioten keine Idioten außer sich selber akzeptieren, darf und kann es da draußen keine Idioten geben, die von Wahn durchs Leben getrieben werden.

Eigentlich wollten wir ja warten, bis sich der Quent ausgeschissen und seine Sprechblase zum Massenmord in Hanau ins Internet kopiert hat, aber das dauert uns zu lange. Wir schlußstreichen den Fall Hanau hiermit, denn da kommt wegen des Mascolo-Leaks nichts mehr bei rum. Die Folge war nämlich, daß der Münch im Gegensatz zu dem Feuerwehrmann, der einfach auflegte als Merkel ihn am Telefon belästigen wollte, daß der Kriminalpräsident einmal kräftig durchgemerkelt wurde, was der Tatsache gleichkommt, daß Merkel Hanau für beendet erklärt hat.

Über den kriminalistischen Stand der Dinge kann man sich bei Die Anmerkung schlau machen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Man vergleiche hierzu die Mühen der Haltungswahrer der Schmierfinkenbranche zum versuchten Massenmord in Volkmarsen. Da kommt gar nichts, obwohl das Anlaß genug gäbe, denn mittelrweile sei die Zahl der Verletzten im dreistelligen Bereich. Es waren halt die falschen opfer, da Karnevalsjecken, die trotz nahender Corona-Katatstrophe fröhliche Urständ feierten.

Die Presseschau

Sciencefiles zum Mascolo-Leak.

BKA: Irrer Massenmörder aus Hanau war ein irrer Massenmörder

Der ganze Tross der Kostgänger von Steuerzahlern lebt davon, dass der Rechtsextremismus ein großes, ein Riesen-, ein monumentales Problem ist. Allein dies zu inszenieren, ist der Zweck von Hysterie-Kampagnen wie derjenigen, die dem Massenmord von Hanau nachfolgte. Deshalb muss man kein Prophet sein, um zu wissen, wie es nun weitergeht, nun, nachdem das BKA sich getraut hat, der Realität Anerkennung zu verschaffen. Der Tross derer, die vom Rechtsextremismus leben, wird aktiv werden.

Bundestagsabgeordnete und professionelle Bekämpfer von Rechten, die ohne Rechte erwerbslos sind, werden sich empören und verurteilen, dass das BKA feststellt, was offenkundig ist.

Im nächsten Schritt werden übliche Verdächtige, Grüne oder LINKE, entweder aus dem Hessischen Landtag oder dem Bundestag ein Gutachten in Auftrag geben, eines, das zeigen soll, dass der Irre aus Hanau kein Irrer, sondern ein Rechter, vielleicht ein Rechter Irrer, aber in jedem Fall und in erster Linie ein Rechter war.

Das Gutachten wird vielleicht in Jena erstellt, im Umkreis der AAS-Stiftung, vielleicht findet sich ein abgetakelter Politikwissenschaftler, der keinen Fuß in seinem Fach auf den Boden bekommen hat, und deshalb im Umfeld von Steuergeld-Nutznießern lungert, um ab und an eine Krume abzubekommen.

Das Gutachten wird zu dem Ergebnis kommen, dass Rathjen natürlich ein Rechter war, in erster Linie ein Rechter, der irre Züge hatte, aber haben nicht alle Rechte irre Züge?

Und das BKA wird zurückrudern.
Soweit unsere Prognose.

Selbstverständlich trat das Prognostizierte auch vollinhaltlich ein. Der Präsident des BKA höchtspersönlich ruderte und ruderte und ruderte.

Max Roland

Wollte der Attentäter, wissend um den Terroranschlag von Halle und den Mord an Walter Lübcke, durch das Streuen der Fährte Rechtsterrorismus die größtmögliche Aufmerksamkeit für sich, seine Tat und seine kruden Thesen erreichen? Wenn Ja, dann haben sich all die Gegen-Rechts-Kämpfer und viele unserer Politiker und Journalisten durch politische Reflexe wie Esel vor den Karren eines Irren spannen lassen – und sollten sich vielleicht mal selbst ein paar Fragen stellen.

Erstaunlich, daß so ein junger Spund mehr analytischen Verstand hat als Mascolo, sowie die Mitglieder, Fans und Groupies der Faschistenbrotessersekte. Exemplarisch sei der Zipfihaumpichl vorgeführt. Der erfindet gleich mehrere Attentate in Hanau, um sich dann darüber empören zu können, daß das BKA die nicht als rechts einordnet.

Maximilian Pichl

Das darf in Zeiten von Corona nicht untergehen. Das BKA will offenbar die rassistischen Attentate von Hanau nicht als extrem rechte Tat einordnen. Nichts aus dem NSU gelernt!

Hadmut Danisch

Die Mordpresse und ihre Fake-Tobias von Hanau

Letztlich sind die Morde also eine Folge des (extrem dummen) Linksextremismus. Und zwar auch dem von Angela Merkel.

Und sie sind eine Folge der hundsmiserabel schlechten Presse, die Tote so ganz unterschiedlich und nach ihrer Moral bewertet. Jener Publikationsmüll, den Leute wie etwa Georg Restle als „Haltungsjournalismus” glorifizieren.

Sie nennen es Haltungssjournalismus.

Ich nenne es Mordjournalismus.

Denn im Prinzip ist es nichts anderes als die Gewährung von geldwerten Vorteilen für das Ausführen von Morden. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Bringt uns politisch passende Leichen, und wir haben eine Win-Win-Situation – wir als Presse haben mehr Aufmerksamkeit, bekommen moralisches Lob und Journalistenpreise verliehen, und Ihr bekommt dafür Aufmerksamkeit.

Aus unserer Presse ist ein richtig dreckiges Mordgeschäft geworden. Die belohnen Mörder für das Morden von Migranten. Mit Aufmerksamkeit. Damit tun sie selbst das, was sie anderen immer vorwerfen – Morde an Migranten zu fördern. Man müsste mal diskutieren, ob man die Morde von Hanau oder die Verletzten dieses Fassnachtsumzug direkt unter links verbucht, weil die ja mit Aufmerksamkeit für sowas bezahlen, oder ob man die Medien nach rechts, links und Islam als vierte Terrorgruppe führen und die als eigene Kriminalitätssparte führen müsste.

Wolfgang Meins, Mediziner, dessen Profession u.a. die Behandlung von Wahnsinnigen war, hatte sich mehrfach zum Thema geäußert.

In der aktuellen Ausgabe von Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie nimmt der ehemalige (1996-2016) Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Prof. Dr. H.-L. Kröber, Stellung zum Attentäter von Hanau. Er kommt zu der forensisch-psychiatrischen Einschätzung, die auch der Autor mehrfach auf achgut.com dargelegt hat:

„Er (der Täter) ist schuldunfähig, denn krankheitsbedingt muss er die Tat mit zwingender Notwendigkeit durchführen; der schizophrene Wahn lässt ihm keine Wahl. Die Willenssteuerung ist aufgehoben, die Konzepte, zu denen das wahnhafte Denken sich durcharbeitet, sind im strikten Sinn alternativlos, und die Unrechtseinsicht in Wahnwelten verloren gegangen.“

Abschließend wird beklagt, „dass man mit einer gewissen Wahrheitsunlust die schizophrene Erkrankung nicht als entscheidenden Hintergrund der Taten benennen mag, sondern glaubt, diese seien durch Rassismus hinreichend begründet“. Der Artikel befindet sich leider hinter einer Bezahlschranke.

Auch Fragolin hatte hellseherische Fähigkeiten. Fast.

Das BKA kommt zu dem Schluss, dass der Attentäter von Hanau kein Rechtsextremist war sondern, Überraschung, ein durchgeknallter Psychopath, der sich nur deswegen Ausländer als Ziel aussuchte, um die maximale Aufmerksamkeit zu erringen.
Der linke Medienrand schäumt und schießt sich auf das BKA ein. Dessen Chef Holger Münch wird sich wohl bald eine Ergebenheitsgeste gegenüber Merkel einfallen lassen müssen, bevor ihr ihre Quellen von der Antifa in den Führerinnenbunker kabeln, dass der so eine Art Maaßen ist, der die Realität für wichtiger einschätzt als die politisch gewollte Deutung.
Ich rechne mit einer baldigen Korrektur des Abschlussberichtes und einer Strafversetzung des Verantwortlichen.

Der lachende Mann


Nachdem die Führungsspitze des BKA einmal kräftig durchgemerkelt wurde, mußte der Chef des Hauses höchstselbst den Ablaßhandel durchwinken. Was für ein reisengroßer Spaß, als Münch mit einem gerade noch so verkniffenem Lachen im Gesicht folgende Anekdote aus seinem Leben veröffentlichte.

„Zum Artikel der SZ vom 28.03.2020 über einen angeblichen Abschlussbericht des BKA zu den Taten von Hanau stellen wir fest:
Einen solchen Bericht gibt es derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.“

David Berger vermutet, daß Münch kein zweiter Maaßen werden will und deswegen lieber unter dem Teppich langkriecht, sobald Merkel in Telefonreichweite ist.

Zahlreiche Stimmen, u.a. auch von Landtags- und Bundestagsabgeordneten, gehen nun davon aus, dass dieses Statement durch eine Intervention von Merkel bzw. aus ihrem Umfeld motiviert wurde: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Entlassung von Hans-Georg Maaßen hier als warnendes Beispiel im Raume stand.

Völlig korrekt. Fatalist:
Das BKA ist eine politische Polizei.
Der BKA Staatsschutz ist eine Art von Geheimdienst.
Mit unabhängig und vertrauenswürdig hat diese Veranstaltung wenig zu tun.

Alexander Wendt hat eine sehr ausführliche Analyse vorgelegt.

Die Ergebnisse des BKA passten offensichtlich so wenig in das damalige Narrativ, dass der Autor des Berichts in der Süddeutschen Georg Mascolo auch noch den Jenaer Soziologen Matthias Quent dazu befragte. Quent hatte zwar mit der Untersuchung des Hanauers Falls nicht zu tun und auch sonst keine besonderen Erkenntnisse. Er gehört allerdings zu dem Pool von Zitatgebern, die zuverlässig erwartbare Einschätzungen abgeben. Wer als Journalist lobende Worte über die Energiewende braucht, fragt seit Jahren Claudia Kemfert; wer wissen will, dass die Kriminalität in Migrantenmilieus überschätzt wird, ist bei Christian Pfeiffer gut aufgehoben. Wer eine Mahnung zu Rechtsextremismus zitieren möchte, ruft Quent an. Der Soziologe hatte sich erst vor kurzem daran versucht, in der ZEIT die Covid-19-Epidemie und die AfD thematisch engzuführen.

Münchs Hinweis, die Ermittlungen dauerten noch an, deuten darauf hin, dass es zwischen der vorläufigen Version des BKA-Berichts und der endgültigen Fassung nicht nur redaktionelle Unterschiede geben dürfte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass er nachbearbeitet werden soll, da sonst die von dutzenden Politikern und Leitartiklern behauptete These der geistige Anstiftung durch die AfD in sich zusammenfallen würde.

Die nachträgliche Änderung eines Ermittlungsergebnisses wäre nicht einmalig. Sie gab es schon einmal: nach dem Amoklauf von Davut Ali Sonboly (in den meisten Medien abgekürzt als David S.) im Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Nach den Erkenntnissen des bayrischen LKA tötete Sonboly, um sich für das Mobbing an seiner Schule zu rächen. Der Schüler war außerdem in einer psychosomatischen Klinik in Behandlung. Von der Amadeu-Antonio-Stiftung, den Grünen und anderen gab es nach Vorlage des Abschlussberichts einen wachsenden Druck, die neun Morde als rechtsextremmotiviert einzustufen. Das geschah tatsächlich – im Oktober 2019. Die Behörde stufte die Tat drei Jahre danach als zumindest teilweise rechts motiviert ein – zur Befriedigung der Grünen.

Die Neubewertung hatte ein Gutachten der Stadt München eingeleitet, das 2017 schon vorformulierte, es habe sich um eine rassistische Tat gehandelt. Einer der Gutachter damals: Matthias Quent.

Michael Klein hat sich des Schwätzperten Quendt angenommen, der einer der Superspreader von Blödsinn, Verschwörungstherien und Lügen ist.

Leute wie Quent, die “unzweifelhaft”, nein “völlig unzweifelhaft” über sich Hinausweisendes zu banalen Tätigkeiten wie dem Mord hinzufügen, glorifizieren den Täter, machen ihn zu mehr als er tatsächlich ist. Warum? Weil sie davon profitierten. Quent ist Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, als solcher Angestellter der Amadeu-Antonio-Stiftung, und beide sind das, was wir Rechtsextremismus-Unternehmer nennen, Organisationen und Einzelpersonen, die am Tropf von Ministerien hängen, die dafür bezahlt werden, gegen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus, was auch immer die Benennung, die den Weg zum Fördertopf ebnet, gerade ist, zu “kämpfen”. Was würde wohl aus diesem Kampf, wenn es keine Rechtsextremisten in großer Zahl und als große Gefahr gäbe?

Desweiteren führt Klein aus.

Die Rückrufaktion vorzeitig veröffentlichter Berichte offenbart eine ganze Reihe von Dingen, die zum Himmel stinken. Fangen wir mit dem an, das noch den geringsten üblen Geruch verströmen. Offenkundig ist die Benutzung von Begriffen vollkommen willkürlich. Währen im ARD-Bericht und mit Bezug auf das Fazit des BKA von einer rassistischen Tat, die auf rechtsextremen Motiven basiert, die Rede ist, spricht der Präsident des BKA, der Beuge und Kriech Anstalt in Wiesbaden, von einer rechtsextremen Tat, die rassistisch motiviert sei. Es besteht also nicht einmal Einigkeit in der Verwendung von Begriffen. Ein untrügliches Zeichen für die mit Ideologie verbundene Unernsthaftigkeit, die daraus entsteht, dass die Benutzung von Begriffen ideologischen Zielen untergeordnet wird, Begriffe also nicht wegen ihrer Bedeutung genutzt werden, sondern als Mittel zur Erreichung eines ideologischen Zwecks.

Wenn also darüber diskutiert wird, welches Motiv der Massenmörder aus Hanau hatte, um 11 Menschen zu erschießen, dann ist das Ergebnis, zu dem man gelangt, eines, das aus der Bewertung der Fakten resultiert, die man vorliegen hat oder zu berücksichtigen gewillt ist. Wir denken, im vorliegenden Fall sind die Belege dafür, dass Tobias Rathjen wahnsinnig, ein paranoider Psychopat war, so zahlreich, dass man nicht anders kann, als seinen Wahn als Triebkraft hinter allen seinen Handlungen zu sehen.

Welche Motive auch immer hinter der Tatsache stehen, dass sich der Präsident des BKA genötigt sieht, seinen eigenen Mitarbeitern in den Rücken zu fallen, wo man von einem Vorgesetzten doch erwartet, dass er seine Mitarbeiter in Schutz nimmt, es sind keine, die die Aufklärung der Handlungssituation, in der Tobias Rathjen gewählt hat, Menschen zu erschießen, zum Gegenstand haben. Das Motiv, politisches und ideologisches Kapital aus der Tat von Hanau zu schlagen, überwältigt jeden Versuch, die Tatumstände und die Handlungsmotivation aufzuklären.

Michael Klonovsky hat seiner acta diurna anvertraut:

Nachdem das BKA kurzzeitig den falschen Anschein erweckt hatte, man habe keinen Beleg dafür gefunden, dass Tobias Rathjen ein Rechtsextremist gewesen sei oder wenigstens Kontakte zur rechtsextremen Szene, wie man sagt, unterhielt, macht nun dessen Chef Holger Münch deutlich, dass er die Lektion aus dem Fall des Hans-Georg Maaßen verstanden hat. Wenn alle Parteien des antifaschistisch-demokratischen Blocks und sämtliche Wahrheits- und Qualitätsmedien der demokratisch ermittelten Ansicht sind, dass der Mordschütze ein Rechter war und die AfD mitgeschossen hat, kann sich nicht irgendein Kriminaler hinstellen und das Gegenteil behaupten. Das wäre ja so, als würde ein Verfassungsschützer flunkern, es habe in Chemnitz nach dem bedauerlichen Zwischenfall mit zwei Schutzsuchenden gar keine „Hetzjagden auf Ausländer“ gegeben.

PS: „Das grundlegende Problem hinter der Straftat eines Migranten ist die politische Verantwortung dafür“, sagte übrigens der Herr Maaßen gelegentlich. Man sieht, ihm wurden Schild und Schwert der Altparteien zu recht entwunden. Der Große Vorsitzende sprach: „Bestrafe einen, erziehe tausend.“ Der kleine BKA-Vorsitzende hat’s sofort kapiert.

PPS: Alles Gute, Wahre und Schöne zu den notwenigen und gerechtfertigten Kosmetikmaßnahmen an der BKA-Einschätzung hat, diesmal schon wieder besonders schön, Alexander Wendt gesagt.

PPPS: Der Abschlussbericht wird nach letzter Auskunft des BKA erst in Wochen bzw. gar Monaten vorliegen; insofern ist Herr Münchhausen gar nicht genug dafür zu preisen, dass er das gewünschte Ergebnis schon kennt & durchsticht.

Zusammenfassung von Fragolin.

Noch am Montag orakelte ich, dass der Herr Münch, seines Zeichens Leiter des BKA, aufgrund der anmaaßenden Attitüde, sich nicht an die kanzleusische Deutungshoheit zu halten, nach dem Wink mit dem antifantischen Baseballschläger aus dem „Süddeutschen Beobachter“, baldigst den Kotau vor ihrer Hoheit machen und die ketzerische Aussage, der Psychopath von Hanau wäre doch gar kein verlängerter Arm der AfD gewesen, untertänigst widerrufen und durch lautstarke Skandierung des Gegenteils ersetzen würde. Nun denn, es brauchte nur drei Tage. Endlich ist der durchgeknallte Amokläufer wieder ein rechtsextremer Terrorist. Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend eine Ermittlungsbehörde den Erkenntnissen linksradikaler Hetzmedien zu widersprechen wagt?

Einen schönen und geruhsamen Frühlingssonntag an der frischen Luft auch allen Irren da draußen. Reißt euch zusammen. Es ist ein Grippevirus, kein Krieg. Noch nicht.
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Das ist ein Schlußstrich

Die ungeklärte Rolle der Geheimdienste 6: Unterwanderung

Geheimdienste lassen sich nicht kontrollieren, schon gar nicht durch Parlamente, denn sie agieren geheim:

Geheimdienste: der Kontrolleur an der Pforte

In einer fünfteiligen Serie hat fatalist anhand eines Literaturbesprechung die Rolle der Heimatdienste, äh Geheimdienste, in ihrer Funktion zur Orga­nisation, Abdeckung, Vertuschung und propagandistischen Beschö­ni­gung hausgemachten Terrors beleuchtet. Terror wie bei Mutti ist immer noch der beste, denn da kennt man das Rezept und hat die Küche im Griff, in der gekocht wird.

Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5

Er hätte das ganze auch am Beispiel des Oktoberfestattentats, des NSU oder des Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breit­scheidplatz erörtern können. Das dahinterliegende System funktioniert immer gleich, sehr präzise.

Da sind die ersten 5 Teile dieser kleinen Serie verlinkt, und geheim agieren heisst nicht, dass Geheimdienste im leeren Raum agieren, ganz im Gegenteil sind sie ein Herrschaftsinstrument der Macht. Nicht kontrollierbar, aber der Regierung unterstellt und stets zu Diensten. Im Kern unkontrollierbar, dem „Souverän (Bürger)“ entzogen, wie auch die anderen „grossen Entscheidungen“, bei denen er nichts zu sagen hat, siehe Euro-Einführung, Grenzöffnung mit Migrationswahnsinn, Schuldenhaftung für alle EU-Staaten, blödsinnig ausgeführte Energiewende, Abschaffung der Grundrechte unter dem Deckmantel „Pandemieschutz“  etc. pp.

Mangels ausgewogener Medien wird die Scheindemokratie gelenkt im Sinne der Eliten. Daraus folgt die Nichtaufklärung von Verbrechen und staatlichem Handeln des Tiefen Staates.

Liest man sich die ersten 5 Teile unserer oben verlinkten kleinen Serie durch, so gewinnt man einen glaubwürdigen Eindruck, wie Terror bekämpft, benutzt und gelenkt wird. Und im Buch vom Kraushaar sind noch weitere Perlen zu entdecken.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei V-Leute, die aus dem Inneren der Terrorszene berichten, und wie diese Unterwanderung bzw. die Anwerbung funktioniert, das schildert Kraushaar am Beispiel des „2. Juni“.

Als am 6. Mai im Zentralgefängnis von Ankara die Todesstrafen gegen Deniz Gezmis, Yusuf Aslan und Hüseyin Inan durch Erhängen
vollstreckt werden, reist die Zelle der
Bewegung 2. Juni nach Westdeutschland ab. Ihr Plan besteht darin, einen Anschlag auf die türkische Botschaft in Bonn zu verüben. Aus Sicherheitsgründen bleibt
Verena Becker in West-Berlin. Sie hat die Aufgabe, für den Fall, dass
etwas schiefgeht, Spuren zu beseitigen. Als Viett, Knupe, Sommerfeld
und Schmücker gegen 1 8.00 Uhr mit einem grauen Fiat 124 ihre Fahrt
antreten, haben sie im Kofferraum die nötigen Utensilien dabei: den
vorbereiteten Sprengsatz, zwei Funkgeräte, ein Transistorradio zum
Abhören des Polizeifunks, zwei Funksprechgeräte, eine Zündschnur,
ein Kabel, sieben Batterien, eine Uhr, verschiedene Chemikalien,
Elektrowerkzeug, zwei Glasschneider und einen Schlossabzieher, mit
dem sich Autos aufbrechen lassen

Wir sind im Jahr 1972, und wir haben es mit äusserst dummen Terroristen zu tun, die prompt verhaftet werden. Sie verfahren sich, sind unfähig ein Auto zu klauen, und schlafen zu viert im Auto, weil Ulrich Schmücker den Schlüssel zum Haus seiner Eltern in Berlin vergessen hat.

Verhaftet wegen totaler Blödheit, sozusagen:

Daraufhin entscheiden sie sich, nach Bad Neuenahr zu fahren, den Ort, in dem Schmückcrs Eltern wohnen. Als er merkt, dass er auch noch die Hausschlüssel in Berlin vergessen hat, halten sie kurzerhand in der Nähe des Wohnhauses und versuchen etwas Schlaf nachzuholen. Doch die Ruhepause dauert nicht lange.
Gegen 8.00 Uhr klopft es an einer der Scheiben des Fiat. Zwei Polizisten sind – angeblich im Zuge einer Routinekontrolle, wie es später
dazu heißt – am Kaufhaus Moses vorbeigekommen und haben die vier
im Pkw schlafenden Insassen entdeckt. Sie wollen die Ausweispapiere
sehen. Misstrauisch geworden, verlangen sie von ihnen, den Kofferraum zu öffnen. Als sie darin das verräterische Equipment entdecken,
werden die vier Berliner festgenommen. Keiner von ihnen versucht
sich dem zu widersetzen. Am Tag darauf erlässt das Amtsgericht Koblenz gegen alle vier Haftbefehl. In einem Fernschreiben an das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz heißt es, dass bis auf einen von
ihnen alle die Aussage verweigern würden. Die Ausnahme macht Ulrich Schmücker. Doch er ist damit, wie sich noch herausstellen wird,
keineswegs allein

Man kann es für Zufall halten, dass ein westdeutsches Gericht ausgerechnet das Berliner LfV verständigt. Äusserst ungewöhnlich, vielleicht ganz und gar kein Zufall…

Als Nächstes erhält Schmücker Besuch aus Berlin, von einem Herrn Rühl Der Mann mittleren Alters, Bartträger, tritt höflich und
zuvorkommend auf. Er zeigt einen Dienstausweis des Senators für Inneres und stellt sich als Sonderbeauftragter des Berliner Senats zur
Aufklärung von Sprengstoffanschlägen vor. Dabei tastet er sich vorsichtig voran und versucht möglichst den Eindruck zu vermeiden, als
wolle er Druck ausüben, um an Informationen zu gelangen. Der Besuch wird sich als verhängnisvoll erweisen. Im Unterschied zu den anderen, die ebenfalls von dem jovial auftretenden Mann aufgesucht
werden, wird er für Schmücker eines Tages sogar tödliche Konsequenzen haben.

Herr Rühl ist der berühmte Verfassungsschutzbeamte der Dependance der CIA, genannt LfV (West)Berlin, dessen gesamte Akten 1991 angeblich geschreddert wurden. Nein, nicht die Stasi, sondern ein westlicher Geheimdienst.

Lesetip:

Wie das Westberliner LfV Links- und Rechtsterrorismus steuerte

Kraushaar weist darauf hin, dass kein anderes Landesverfassungsschutzamt derart stark und frühzeitig V-Leute in der linksextremen Bewegung hatte wie das Westberliner LfV.

Er „vergisst“ jedoch die Erwähnung der keineswegs unwichtigen Tatsache, dass das Westberliner LfV als eine Art Wurmfortsatz der CIA angesehen werden muss.

Links wie Rechts bewaffnete, unterwanderte und steuerte das LfV Westberlin Protestbewegungen…

Auch noch heute werden medienwirksam „Terrorzellen ausgehoben“ und dann medienwirksam verurteilt, bei denen man sich nie sicher sein kann, dass sie nicht durch Agent provocateurs der Dienste erst gebildet bzw. radikalisiert wurden.

Die Verhafteten vom 2. Juni wurden jedenfalls weichgeklopft, zumindest teilweise, und viel später schreibt eine der Verhafteten, Inge Viett:

»Der Rühl vom Berliner Verfassungsschutz ist reihum zu uns ins
Gefängnis gekommen, um >Gespräche< zu führen. Ich denke, daß
dies damals für den Verfassungsschutz eine Routinearbeit war: alle
Gefangenen, die in links-militante Aktivitäten verwickelt waren
oder auch nur Berührung damit hatten, aufzusuchen, abzutasten
und möglichst anzuwerben. Oft waren sie sehr erfolgreich und ich
bin nicht sicher, ob dies ein Zufall war, oder Ausdruck einer erschreckend hohen Dunkelziffer von IM in der linken Bewegung.
Jedenfalls standen fortan Harald Sommerfeld und Ulrich Schmü­cker im Dienst des Verfassungsschutzes.«

Unterwanderung wie aus dem Lehrbuch. Ab diesem Zeitpunkt war der 2. Juni ein offenes Buch, den auch Verena Becker soll ja „seit 1972 von westlichen Diensten unter Kontrolle gehalten worden sein“.

Im Koblenzer Knast wird Schmücker angeworben, und gleichzeitig sabotiert der Geheimdienst die Strafverfolgung:

Als »Rühl« ankündigt, dass er von ihrem Gespräch »natürlich« ein
Protokoll anfertigen und dies intern weitergeben müsse, versichert er
ihm, dass Polizei und Justiz nichts davon zu sehen bekommen würden. Er rät ihm darüber hinaus, dem Kohlenzer Oberstaatsanwalt
Braun gegenüber auf keinen Fall weitergehende Aussagen zu machen.
Er werde diesen darum bitten, auf weitere Vernehmungen zu verzichten. Später beklagt sich Braun im
Spiegel über den Mann aus Berlin

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41696567.html

Hier erkennt man sehr schön, dass „von oben“ in das Ermittlungsverfahren eingegriffen wurde. Staatsanwälte sind nun einmal weisungsgebunden in der BRD, und Geheimdienste unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip. Der Staatsschutz der Polizei tut das zwar schon, aber… man munkelt, er scheisst drauf.

16 mal besuchte Rühl vom LfV den Schmücker im Knast, und der OSTA war recht sauer, denn er erfuhr nichts:

Er habe ihm zunächst Zugang verschafft, weil er davon ausgegangen
dass er mehr wüsste als sie bei der Staatsanwaltschaft. Dann habe
sich jedoch herausgestellt, dass »Rühl« fast nichts von seinen gewonnenen Informationen an sie weitergegeben habe. Ihm sei natürlich klar, fügt er hinzu, dass die in seinem Amt »ja nicht nach dem Legalitätsprinzip« arbeiteten und noch >>das dickste Ding unter den Tisch
kehren« könnten. Dem »Rühl« gehe es offenbar darum, die Angelegenheit juristisch in Schranken zu halten, um mit Schmücker auch in Zukunft »noch was anfangen« zu können.

Bingo. Nicht nur den Schmücker, sondern auch seinen Kollegen Sommerfeld, vermutlich. Operation gelungen, V-Leute an Bord des 2. Juni.

Am 12. Juli überrascht er [Rühl alias Grünhagen] Schmücker mit der Mitteilung, dass Sommerfeld vor dem Kohlenzer Oberstaatsanwalt über den Bombenanschlag auf den britischen Yachtclub ausgepackt hat. Zur Bestätigung lässt er ihn in ein drei Tage zuvor angefertigtes Protokoll blicken. Nun habe er nur zwei Möglichkeiten: Entweder würde er keine weitere Aussage mehr machen und umgehend fester Mitarbeiter des Verfassungsschutzes werden oder aber gegenüber der Staatsanwaltschaft
umfassend aussagen und sich vor Gericht stellen lassen. Dann werde er
in einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahren freigesprochen oder aber zu einer so niedrigen Haftstrafe verurteilt, dass er unter Anrechnung seiner U-Haft anschließend sofort auf freien Fuß gesetzt werden könnte.

Diese „Operation“ endete für Ulrich Schmücker tödlich.

Kollateralschaden…