Monthly Archives: Oktober 2020

Der Kindermordfall Peggy wird ungesühnt bleiben, obwohl man den Mörder kennt?

Die Ermittlungen sind jetzt eingestellt worden, weil man dem Bestatter der Leiche nicht den Mord beweisen konnte, und der vermeintliche Mörder bereits verurteilt und dann Jahre später freigesprochen wurde, so darf man vermuten:

Uwe B., oder doch Ulvi K.? Oder gar dessen Papa?

Das war eine Sensation: Nach 17 Jahren gesteht ein schon 2001 Verdächtigter, dass er die Leiche von Peggy entsorgt habe. Das ist verjährt, nur der Mord ist noch nicht verjährt. Und sowohl er als auch die Polizei mauern beim Namen des Mannes, der ihm die Leiche Peggys übergab.

Beschuldigter gibt Verbringung zu

Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten Ermittler die Vernehmung des Manuel S. durch. Hierbei gab er an, am Tag des Verschwindens von Peggy, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein von ihm namentlich benannter Mann – zu dem im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen derzeit keine näheren Angaben gemacht werden können – angehalten haben soll. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gibt der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Manuel S. will noch versucht haben, das Mädchen zu beatmen. Er gibt weiter an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen – dem späteren Fundort – abgelegt habe. Weiter ergänzte er, dass er wenige Tage später den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke bei sich zu Hause verbrannt habe.

Das war 2018, und weiter kamen sie auch nicht bis zur Einstellung des Verfahrens im Oktober 2020.

(Bestatter Manuel) S. gehörte bereits kurz nach dem Verschwinden von Peggy auf dem Heimweg von der Schule am 7. Mai 2001 zu den Tatverdächtigen. Ein später wegen wegen Mordes verurteilter (und 2014 freigesprochener ) Gastwirtssohn hatte ihn der Mittäterschaft beschuldigt. Der geistig eingeschränkte Wirtssohn kann juristisch nicht mehr für die Tat belangt werden.

Auch S. hätte nur noch dann bestraft werden können, wenn das für die Zulassung einer Anklage wegen Beihilfe zum Mord zuständige Landgericht Hof ihm eine Beteiligung an einer Mord-Handlung nachweisen kann. Alles andere, wie zum Beispiel die Beseitigung der Leiche, wäre als bloße Ordnungswidrigkeit längst verjährt.

Ende Gelände: Man weiss wohl wer es war, kann denjenigen jedoch nicht mehr anklagen.

hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im SSchädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!

So sehen wir das beim Arbeitskreis NSU auch. Es handelt sich um ein „Verbrechen innerhalb des kleinen Städtchens Lichtenberg“, und nicht um einen Kindermord satanistischer Kreise, wie es in den Freien Medien immer wieder beschworen wurde, egal ob die nun „Opposition24“, Wolfgang Eggert oder COMPACT heissen.

Die DNA vom Uwe Böhnhardt wurde am Tatort platziert, sie befand sich auf einem Kopfhörer-Schaumstoff-Ohrpolster aus dem Womo Eisenach, und die DNA Böhnhardts wurde damals beim BKA nachgewiesen. Stellt sich also die Frage, wie kam dieses Asservat mit der DNA aus dem BKA-Labor nach Thüringen zur Peggy-Leiche?

Peggy und die #NSU DNA: Wer brachte das Stoffteil aus dem Womo zu den Knochen?

War nicht aufzuklären bzw. wurde nicht geklärt, da niemand willens war zu fragen, wo sich dieses Schaumstoffstück vom Kopfhörer 2016 befand, beim BKA, beim Thüringer LKA oder bei den Bayern?

COMPACT übt sich nochmals in der -eher falschen- These vom Kinderschänderring internationaler Herkunft, ja nun, sonst passt die Peggy Story ja auch nicht in deren Sonderheft „Kinderschänderringe“:

Der Blogger Fatalist, der umfangreiche Recherchen zum NSU-Komplex angestellt hat, geht jedenfalls von einem „Beweisbetrug“ durch das bayerische LKA aus.

Jein… Danke für die Blumen, es können auch die Thüringer gewesen sein bzw. ein Witzbold innerhalb der Landespolizeibehörden, der am Leichenfundort zugange war. Merke: Parlamentarische Untersuchungssausschüsse klären nichts auf, ja sie stellen nicht einmal die naheliegenden fragen.

Lesen Sie alles über die ungeklärten Kindermordfälle in COMPACT-Spezial Kinderschänder – Die Netzwerke des Bösen.

OMG… wenn man nur einen Hammer hat muss jedes Problem ein Nagel sein…

Wie lange war Peggy noch in Lichtenberg?

Insgesamt fünf Kinder aus Peggys Schule und ein Schülerlotse geben unabhängig voneinander an, Peggy am Nachmittag des 7. Mai noch gesehen zu haben, doch diese Aussagen spielen eine erstaunlich geringe Rolle bei der Ermittlungsarbeit.

Weil sie sich sehr wahrscheinlich auf einen anderen Tag bezogen, VOR dem Tag des Verschwindens. Entscheidend ist bei solchen -nicht nur kindlichen- Zeugen immer, wie lange nach dem Verschwinden diese Aussagen getätigt wurden. Anmerkung für Insider: Erwachsene Zeugen haben sich schon im Jahr vertan, zum Beispiel die Theologiestudentin in München, die 2 Tage nach der Oktoberfestbombe einen Spind mit Waffen und „Gundolf Köhler ist unschuldig“-Flugblättern gesehen haben will. Heraus kam dann schliesslich, dass sie ihre Beobachtung EIN GANZES JAHR SPÄTER gemacht hatte. Antwort der Bundesregierung dazu:

Die zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens führende Aussage der Zeu-gin erlaubt keine tragfähigen Schlüsse auf etwaige Mittäter/innen oder Mitwis-ser/innen. Sie will, noch bevor in den Medien über Gundolf Köhler als den mutmaßlichen Attentäter berichtet worden sei, ein Flugblatt gesehen haben, das einen Nachruf auf ihn enthalten habe. Diese Angaben haben sich allerdings in entscheidenden Punkten, insbesondere zur zeitlichen Einordnung des Gesche-hens, nicht bestätigt, sondern als tatsächlich unrichtig erwiesen

Die Mär vom Kinderschänder-Netzwerk ist unglaubwürdig.

Sorry COMPACT, aber ist so.

Absolut merkwürdig ist auch, dass fünf Tage vor dem Verschwinden von Peggy noch die Verlängerung eines Kinderpasses beantragt wurde, wie man ihn für Fahrten ins Ausland braucht. Warum und von wem wurde er beantragt?

Fake News: Die Polizei beantragte mit der Mutter diesen Kinderausweis NACH dem Verschwinden, da man damals eben auch in Richtung „Entführung nach Tschechien in einem roten Mercedes“ ermittelte, für den Fall dass man Peggy dort finden würde, brauchte das Kind einen Ausweis.

Sorry COMPACT, ist aber so.

Die Spuren im Fall Peggy führten also eigentlich ganz klar ins Ausland, dennoch gelingt es der ersten Sonderkommission unter Herbert Manhart nicht, an den oder die Täter heranzukommen.

Ganz klar führten die Spuren eben nicht ins Ausland, sondern manche Spuren führten dorthin und wurden auch verfolgt. Es gab aber eben auch die Ulvi K.-Spur von Anfang an, denn der hatte angeblich mehrere Lichtenberger Kinder sexuell missbraucht, vielleicht eben auch Peggy. Er könnte sie durchaus gestossen haben, Schädelbruch, tot, und dann „dem geständigen Bestatter Manuel S.“ übergeben haben im Bushäuschen.

Das ist nun einmal die wahrscheinlichste These beim Mordfall Peggy.

Sorry COMPACT, ist einfach so, auch wenn der Mord dann nicht ins Sonderheft passt.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth, die gestern die Einstellung der Ermittlungen bekanntgab, stellte mit Blick auf S. jetzt nur noch fest: „Die abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.“

S. war schlau genug die Übernahme der Leiche zu gestehen, und dabei zu bleiben, dass er sie im Bushäuschen von Ulvi K. übernommen habe, und mehr als diese verjährte Handlung konnte man ihm nicht nachweisen.

In dubio pro reo… sein Leben dürfte so oder so ziemlich ruiniert sein.

Ende Gelände, der Fall Peggy ist schlussgestrichen.

Anis Amri: Wieder mal schwerer Manipulationsverdacht gegen LKA und BKA

Hat beim Stregda-Womo der Uwes schon sensationell gut funktioniert, ebenso bei den Terrorattentaten vom Oktoberfest 1980 und beim Buback-Mord von 1977, also bleibt man beim Tiefen Staat beim altbewährten:

Ach, das fremde Blut im LKW wurde von den Strafverfolgungsbehörden versteckt?

Der Befund wird in den Akten, die für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sowie für die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen zusammengestellt wurden, verschleiert.

Alles wie immer, und es dient einem „höheren Zweck“, genannt „Staatsräson“?

Zum wiederholten Mal ist damit keine geringere Frage aufgeworfen als die: Wer saß tatsächlich am Lenkrad des Anschlags-LKW? Spuren von Dritten, die nicht identifiziert sind, gibt es in der Fahrerkabine gleich mehrere. Eine Blutspur legt aber nahe, dass die betreffende Person beim Unfall dabei war. Doch wenn diese Person der Fahrer war, kann es nicht Amri gewesen sein.

Von Amri gab es keine Spuren im LKW… er war wohl dabei, aber er war sehr wahrscheinlich nicht der Fahrer.

Da kann der BKA Staatsschutz erzählen was immer er will.

BKA: Täterschaft Anis Amris über jeden Zweifel erhaben

Sie hätten auch schreiben können…

BKA: Täterschaft Gundolf Köhlers über jeden Zweifel erhaben

oder:

BKA: Täterschaft der Uwes über jeden Zweifel erhaben

sowie:

BKA: Nichttäterschaft Verena Beckers über jeden Zweifel erhaben

Wer diesem Sicherheitsapparat oder gar den „Sonderstaatsanwälten der Regierung“ (BAW, GBA) noch irgend etwas glaubt, dem ist nicht zu helfen.

Drei Wattestäbchen fand man also:

Am 23. Januar 2017 lag das Ergebnis vor. Die Auswertung im KTI ergab, dass sich auf den Wattestäbchen No. 1 und No. 2 Blut eines Unbekannten befand, der die Zuordnung „unbekannte Person 8“ (UP 8) bekam. Die DNA zeigte ein Vollprofil. Das Blut auf dem Wattestäbchen No. 3, ebenfalls ein DNA-Vollprofil, gehörte dem ermordeten Speditionsfahrer Lukasz Urban.

Und die Akten wurden frisiert?

Ja, dieser Verdacht liegt -wieder einmal- auf der Hand, wie man im oben verlinkten Artikel nachlesen kann, denn die Zuordnungen stimmen nicht, der Fundort der Blutspuren „national nicht bekannter Blut-DNA“ ist nicht vermerkt. Hat man „internationale DNA-Datenbanken“ etwa gar nicht abgefragt?

Fazit:

Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.

Das hieße zugleich: Der eigentliche Todesfahrer ist unbekannt. Diesen Punkt hat die Aufklärung im Untersuchungsausschuss bereits erreicht.

Der Todesfahrer ist unbekannt, oder er wird verheimlicht, denn nur ein Toter Einzeltäter ist ein guter Täter für das staatliche Narrativ, die Uwes und Gundolf Köhler lassen grüssen.

Der Staat lügt wie immer… er hat andere Interessen als die Wahrheitsfindung, und die nicht unabhängigen Strafermittler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz assistieren wie immer willig.

Das ist das eigentliche Fazit: Die BRD ist offenbar fremden Interessen unterworfen und kann nicht Terroraufklärung. Darf es nicht können?

Was hier nicht fehlen darf ist das Moser-Bashing, denn das hat sich redlich verdient:

Denn Amri, der die Tatpistole bei sich trug, als er getötet wurde, kann als erster gesicherter Mittäter gelten.

Prof. Dr. Michael Buback würde an dieser Stelle herzhaft lachen… immerhin wurde Verena Becker nicht wegen des Buback-Dreifachmordes angeklagt, obwohl sie die Mordwaffe und einen Schraubenzieher des Bordwerkzeugs des Tatmotorrades bei sich trug, als sie wenige Wochen nach dem Mord verhaftet wurde.

Wie kann Moser das nicht wissen/anführen? Mordwaffen werden sehr wohl weitergegeben (bei staatlichen V-Frau schützenden Narrativen), das fiel auch einem Kommentator auf.

Und auch dieer Kommentar ist das Zitat wert:

Moser schreibt:

„Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.“

Bei der NSU-Affäre habe ich solche Fragen vermisst: „Was wäre, wenn Böhnhardt und Mundlos nicht erschossen worden wären? …“

Aber das waren halt Nazis und damit war für Moser und „kritische Abgeordnete“ ihre Täterschaft klar und nur noch offen, wer ihre weiteren Nazi-Komplizen waren.

Blattschuß, Chapeau!

Denn es gilt nach wie vor: Behalte bei was immer wieder so prima funktioniert!

Das gab es schließlich noch nie und das kann auch gar nicht gehen, dass jemand Beweisstücke untergejubelt werden. Nie nicht.

8 Waffen im Womo Stregda… glaubt das wirklich jemand?

Schönen Sonntag allen NSU- und Amri-Leugnern 😉

NSU: Die Terrorzelle aus der Asservatenkammer – reloaded

Verbleib unbekannt: Schlamperei beim Bundesamt für Verfassungsschutz - Waffen und Munition verschwunden

Nichts ist so gut wie ein gut abgehangener Schinken oder mit der Zeit gereifte Blogposts.

Das fiel mir dieser Tage ein, als ich las, wie die Schnüffler des Herrrn, bzw. dieser Frau, mit der Seehofer nicht arbeiten kann, wie also die Agenten ihrer Führherrin die im Fokus des Spionageauges seiende Klientel mit Schießeisen und -pulver versorgen.

Bei der amtlichen Revision stellte sich heraus, dass wohl in zahlreichen Fällen veraltete oder defekte Waffen ohne das vorgeschriebene Protokoll zur Vernichtung oder Reparatur herausgegeben worden sind. Der Verbleib mehrerer Pistolen sei letztlich unbekannt.

Man sollte mal beim Bundesamt für BKA-Asservate nachfragen. Die wissen Bescheid. Von Schlamperei kann daher kaum die Rede sein. Zielführend wäre eher zweckgebundene Entsorgung.

Es war immer eine der Kernthesen des AK NSU, daß der NSU seitens des Staates gemacht wurde, ehe die Antifa auf den Trichter kam und sich die dafür nötigen Propagandatexte ausdachte.

Lückenhafte Buchführung: Bundesverfassungsschutz bestreitet Verschwinden von Waffen

Die Waffenkammer des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln ist nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ jahrelang fahrlässig geführt worden. So sollen über die Herausgabe von Pistolen und Munition an Mitarbeiter der Behörde in dienstlichen Unterlagen zahlreiche Angaben fehlen.

Auch über die für das Schießtraining verteilte oder verschossene Munition gebe es in den Büchern große Lücken, hieß es weiter.

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsschutzes wies die Vorwürfe zurück. „Ich dementiere das“ …

Täte ich auch dementieren würden, wenn ich diese Besoldungsklasse hätte. Habe ich nicht, insofern ist es wuppe, was die Dame labert.

Jetzt wissen wir also, woher dieser Schrott an Weltkriegswaffen, Munition und 5 Pfund Schwarzpulver kam, den man im Wohnmobil zu Stregda und der Frühlingsstraße 26 zu Zwickau lagerte, um ihn dann einer zielführen­den Verwendung zuzuführen. Aus den Asservatenkammern von Polizei und Geheimdiensten bzw. deren Waffenkammern und -arsenalen.

Zusammenfassend: Die Terrorzelle aus der Asservatenkammer.

Hatten wir doch bestimmt so im Blog. Richtig. Schon vor 5 Jahren.

Nein, das sieht nicht nach neonazistischem Mord-Touristen als Augenzeugen aus, das sieht immer mehr nach einer Terrorzelle NSU gemacht aus polizeilichen Asservatenkammern aus!

Bezogen der im Schwäbischen aufbewahrten Jogginhose hieß es bei uns.

Man muß sich zum wiederholten Male ernsthaft die Frage stellen, ob der 4.11.2011 und/oder dessen Nachbereitung wesentlich eine Veranstaltung von Staatsdienern aus dem kleinsten Mafia-Ländle der Welt war. BKA und andere LKA sind da nur draufgehüpft und haben ebenfalls ihre dräuensten Probleme entsorgt.

Ist wie das Schaumstoffteilchen eines Kopfhörers mit Uwe-DNA am Fund­ort der Überreste der Leiche von Peggy, das man ganz schnell wieder ein­fing und den schlampig arbeitenden Tatortermittlern des Thüringer LKA in die Schuhe schob, die das auch dementierten. Da mußte man demen­tieren, daß es der Asservatenlammer des BKA entfleucht ist.

Es muß zwingend die Frage gestellt werden, in welcher Asservaten­kam­mer eine Beweismittel abgängig ist bzw. welches DNA-Labor ein Pröbchen verschusselt hat. Und wieviel davon noch in freier Wildbahn gebunkert sind, um sie bei Bedarf zwecks Volksbespaßung und als Beschäftigungs­therapie für die Antifa hervorzuzaubern.

Morde von Halle: Die Linken suchen die rechtsterroristische Vereinigung, der Staat besteht auf Einzeltäter

Kurzfassung:

Alles wie immer, alles wie bekannt seit Wiesn-Bombe, Anis Amri, Lübcke und NSU… Einzeltäter wohin man auch schaut!

Und ebenfalls wie immer sucht die „Zivilgesellschaft“, also die Antifa und die ihr verbundenen Linksanwälte nach dem rechtsterroristischen Netzwerk:

Offene Fragen nach Mittätern gibt es immer, denn der Staat mauert:

Oberstaatsanwalt Schmidt erklärte, man habe die verschlüsselten Datenträger des Angeklagten bisher nicht entschlüsseln können und es gebe wenig Aussicht auf Erfolg.

So ein Pech aber auch… und daraus folgt sogleich die Mittäter-These von der Antifakönigin Rechtsanwältin, die natürlich bei einem solchen Pozess keinesfalls fehlen darf:

RAin Pietrzyk machte darauf aufmerksam, dass das abschließende Fazit von Herrn W. sich insofern auf ein unvollständiges Bild stütze, als dass er keinen Zugriff auf die Datenträger hatte und sich die Online-Kontakte des Angeklagten nicht ermitteln ließen.

Sie suchen also das Nazi-Netzwerk, auch wenn es darauf keinerlei Hinweise gibt, denn sogar die Waffen hat der Irre von Halle selber gebaut.

Strategische Konzepte des BKA zur Internetermittlung, hört hört:

Oberstaatsanwalt Schmidt befand daraufhin, dass die Zeit gekommen sei, etwas Grundsätzliches zu sagen. Man müsse strikt zwischen dem BKA als Teil der Strafverfolgungsbehörden und als Sicherheitsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr unterscheiden. Die Zeugin sei hier als Ermittlungsperson aufgetreten und habe ihren Auftrag zu vollster Zufriedenheit erfüllt. Über strategische Konzepte des BKA bei der Internetermittlung könne man nicht öffentlich aufklären, sonst seien sie wertlos.

Hat das BKA überhaupt strategische Konzepte zur Internet-Ermittlung, die über das Infiltrieren von Chatgruppen im Social Media Bereich und das Einschleusen von Trojanern auf Rechner zu Überwachender hinaus gehen?

Sicher, Whats App ist ganz einfach mitzulesen, wenn man die Desktop-Schnittstelle vom Handy aus aktiviert, aber schon bei Telegram dürfte man mit der „hochgeheimen BKA-Internetstrategie“ am Ende sein.

Und was das Knacken der Verschlüsselung von Datenträgern mit VeraCrypt etc. angeht, so hat das offenbar bei den „NSU-Helfern“ aus Jena auch nicht wirklich funktioniert, wie man den Ausschussprotokollen aus Thüringen entnehmen kann.

Man weiss es schlicht nicht, ob der Irre von Halle Mitwisser hatte, und exakt um dieselbe Frage geht es ja bekanntlich auch beim Lübcke-Mord.

RA Herrmann erwiderte, dass natürlich klar sei, dass hier keiner Konzepte von obersten Sicherheitsbehörden hören wolle. „Aber die Generalbundesanwaltschaft kann doch nicht allen Ernstes zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, die hier geliefert worden sind. Das ist einfach keine vollständige Polizeiarbeit.“ Es stärke nicht gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, wenn man den Eindruck bekomme, dass es ein ganzes Feld gebe, das niemand versteht.

Doch doch, die Bundesanwaltschaft und das in ihrem Auftrag ermittelnde BKA dürften vollends zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, so wie sie das auch bei den „Einzeltäter Uwes“ und bei Gundolf Köhler und bei Anis Amri und bei Stefan Ernst gewesen sein dürften.

Umso mehr wenn Vertrauenspersonen der Geheimdienste und/oder der Polizeibehörden zu schützen waren…

… worauf alles, aber auch wirklich alles hindeutet bei den „NSU-Morden“, beim Anschlag auf das Oktoberfest und beim Breitscheidplatz sowieso.

Aber mal ernsthaft, liebe Linksanwälte und „Zivilgesellschaftler vonner Antifa“…

Halle gehört mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu. Der Irre ist sehr sicher ein echter Einzeltäter.

PUAs als Straßenstrich der Politik

Thomas Fischer hat sich am Beispiel des Scheuer-Andi zur Funktions­weise von Untersuchungsausschüssen früher und heute geäußert und die ganze Wahrheit über PUAs herausgefunden.

Das ist wesentlich deckungsgleich mit dem, was der AK NSU seit Jahren schreibt bzw. anhand konkreter Beispiele vorführt.

Seit Anbeginn politischer Untersuchungsausschüsse wurde der AK NSU öffentlich angefeindet, weil er anders argumentierte und andere Schlüsse zog als die Einheitsfront selbsternannter Aufklärer. Einem deutschen Politiker widersprechen zog das Verdikt des Naziseins nach sich. Damit machten es sich die Abgeordneten leicht. Man mußte sich nicht mit den Posts des AK NSU auseinandersetzen.

Letztlich war es immer simpel. In Rede stehen 10 Morde, 2 Bombenan­schläge und etliche Banküberfälle, die der Aufklärung harren. Das ist ncihts weiter als ein kriminalpolizeiliches Problem, womöglich ein sehr großes, stellt die Kriminalisten aber auch nicht vor besonders schwierige Herausforderungen, da die Aufklärung von Kapitalverbrechen Tages­geschäft ist. Das macht den Unterschied zu Abgeordneten.

Nun hat man es sich bei den in Rede stehenden Verbrechen sehr einfach gemacht. Die stramme Behauptung von Range und Ziercke, die Uwes seins gewesen nebst dem Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages vom 22.11.2011, die Uwes seins gewesen, reichten als Ersatz­droge für kriminalpolizeilich und staatsanwaltlich saubere Arbeit.

Alsbald danch setzte die parlamentarische Untersuchung der Vorgänge ein.

In den Wochen vor der Einsetzung eines UA hört man gemeinhin allerlei bedrohliches Gemurmel über die tatsächliche, vermutete oder angebliche „Unvermeidlichkeit“ und die Abwendbarkeit der Unvermeidlichkeit, und so weiter.

Was für ein Gespreize in den Medien über Jahre, was für ein Rangewanze von Schmierfinken an Abgeordnete, was für eine triefige Produktwerbung, um auf dem Markt des Kampfes gegen Rechts die lukrativsten Verdienst­mög­lichkeiten abzuschöpfen. Von Fetten Büchern über Seancen hin zu Kinofilmen, Installationen, Podiumsveranstaltungen und Drohungen gegen politische Gegener wurde nichts ausgelassen.

Dabei ist es doch so einfach.

Kaum jemand glaubt so recht daran, dass sich in einem UA unabhängige, nur ihrem Gewissen verantwortliche Abgeordnete zusammenfinden, um nach den „Vorschriften über den Strafprozess“ nach der Wahrheit und nichts als ihr zu suchen. Es könnte sein, dass ein bisschen Etiketten­schwindel im Spiel ist, wo und warum auch immer.

Am Beispiel der Drexler-Ultras hatten wir den Etikettenschwindel exemplarisch belegt. Geschäftsgrundlage eines PUAs sind das jeweils geltende Gesetz über Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, der Einsetzungsbeschluß und die im PUA-Gesetz aufgeführten Normen weiterer Bundes- und Landesgesetze, z.B. jene des Strafrechts bzw. der Strafprozeßordnung.

Wenn Mitgliedern des Ausschusses der Bericht der Mehrheit nicht passt, schreiben sie ein abweichendes „Sondervotum“ (§ 33 Abs. 2 PUAG). Ein solches Sondervotum („abweichende Meinung“), beim Bundesver­fas­sungs­gericht erlaubt und (selten) praktiziert, bei den Obersten Bundes­gerichten (BGH u.a.) bis zur völligen Unkenntlichkeit verkümmert (siehe § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des BGH: „Jedes [Senatsmitglied] ist berechtigt, seine von der gefassten Entscheidung abweichende Ansicht mit kurzer Begründung in den Senatsakten [also geheim! TF] nieder­zulegen“), ist beim UA die Regel. Denn durch ein wahrhaftiges Wunder werden die unabhängigen, allein ihrem Gewissen verpflichteten Abge­ordneten bei Aufbietung all ihrer Kraft des der Wahrheit verpflichteten Denkens in praktisch allen Fällen dazu veranlasst, als wirklich wahres Ergebnis der Beweisaufnahme genau das zu erkennen, was die Führung ihrer Fraktion für richtig hält.

Diesen Sachverhalt hat der AK NSU z.B. an zwei der gefühlt 20 PUAs in aller Ausführlichkeit dargestellt.

Die Afd erdreistet sich, Gedankenblasphemie zu praktizieren.: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4.

Die hessischen Frohnaturen begleiteteten wir auf ihrem Egotrip.

Das Fazit in einem Absatz

Die Ermittler haben bei den Ermittlungen im Fall Yozgat so ziemlich alles richtig gemacht. Die Ermittlungsakten geben kaum Grund zur Klage. Man muß sie nur lesen. Die Kriminalpolizisten wissen das. Sie wissen auch, daß sie sich mit dem ausgedruckten Abschlußbericht den Hintern abwischen können, da das Gesülze darin das Papier nicht wert ist, auf dem es gedruckt wurde.

Natürlich haben wird auch das Sondervotum von Denunziantenkäthe bei Tageslicht betrachtet.

Und letzten Sonntag haben wir die Sinnlosigkeit von PUAs am Beispiel des Amri-Ausschuß im Bundstag aufgezeigt.

Es sei noch ein kleiner Exkurs in 70 Jahre Bundesrepublik deutschland gestattet.

Die genauen Vorgänge, die diesem wiederkehrenden Beweiswunder zugrunde liegen, konnten in den vergangenen 70 Jahren noch nicht aufgeklärt werden, da sich ausnahmslos alle Beteiligten an wirklich gar nichts mehr erinnern können und einzig wissen, dass sie nie und nimmer etwas anderes für richtig gehalten haben als das, was in ihren Berichten steht.

Es geht im Strafprozess darum, eine (gemeinsame) Wahrheit zu finden und eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Dazu bedarf es einer Legi­timation, also einer materiellen Begründung von Entscheidungs-Autorität, die Richter aufgrund ihrer Ernennung und ihres Amtes haben, die Abge­ordneten eines Parlamentsausschusses aber regelmäßig, vollständig und notwendig fehlt.

Deshalb sind die Federn der Strafprozessordnung, mit denen sich Mit­glieder von UAen recht gern rhetorisch schmücken, ebenso offenkundig falsch wie fremd.

Auch wenn sie sich in gewaltiger Selbsterhöhung stets Aufklärer nannten, um über die moralische Schiene die Legitimation reinzuuholen, aufgeklärt haben sie nichts, konnten sie auch nicht, da sie die dafür nötige Legiti­mität nicht haben.

Es ist oft schon hart an der Grenze der Peinlichkeit, wie sich Abgeordnete in die Rolle von allerhöchsten Richtern hineinspreizen, wenn sich ihnen das Forum dazu bietet. Man kann das aber mit Milde betrachten und sich vielleicht an eigene Wichtigtuereien erinnern. Tatsache ist, dass Untersuchungsausschüsse keine Gerichte und Abgeordnete keine Richter sind – weder von ihrer Rolle noch von ihrer Qualifikation noch von ihrer Aufgabe her.

Abgeordnete klären nichts auf.

Ein UA ist eine politische Veranstaltung.

Die Ergebnisse von Untersuchungsausschüssen sollten als das genom­men werden, was sie sind: Politisch bewertete Beurteilungen auf der Grundlage (partei-)politischer Interessen. Als solche können sie wertvoll sein und haben ihr eigenes Gewicht. Sie sind aber keine „Urteile“ und haben keine Vermutung der Unabhängigkeit und der Gerechtigkeitssuche auf ihrer Seite.

Mangels einer kriminalpolizeilichen Untersuchung der Missetaten der Uwes, deren gerichtliche Behandlung und strafrechtliche Ahndung war es umso mehr nötig, Donnerhall und Blitzgewitter aus den PUAs der Repu­blik als Ersatzdroge für Fans deutscher Kriminalgeschichte zu verkaufen. Hat sich doch gelohnt und war erfolgreich, auch wenn 10 Morde, 2 Bom­benattentate und etliche Bankräubereien immer noch der Aufklärung harren. Das ist der Kolleteralschaden der mit einer dreistelligen Millio­nen­summe an Deutscheuros gepamperten Gilde von Aufklärern, die nichts aufklären.

Weiterführende Literatur:

Moser im Relotiusrauch
Feindliche Übernahme: Staatsschutz ohne Staatsschmutz

Deutschland einig Amri-Land: V-Leute ohne Ende

Der Speichel schrieb jüngst in das Internet hinein:

Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist geführt.

Soso. Der Verfassungsschutz führt also einen Bundestagsabgeordneten. Als Rechtsextremisten. Stelle ich mir sofort zwei Fragen. Wie heißt der Führungsoffizier? Wen führt der Verfassungsschutz im Bundestag als Linksextremisten? Ein paar Vorschläge hätte ich. Die tun hier nichts zur Sache.

Apropos V-Leute. Moser v-leutet, also irrlichtert wieder mal im Amri-Dschungel. Wer die V-Leute waren geht ihn nichts an. Das gehört zum grundgesetzlich geschützten Privatbereich des Informantenlebens. Oder wie die Bundesregeirung regelmäßig in die multiple choice Felder in den Quizbögen der Abgeordneten ankreuzt: Zu V-Leuten weiß die Bundesregierung nix, da könnwa uns nicht äußern.

Eine Auskunft über die Anzahl beziehungsweise über den Umfang der in der Frage angesprochenen Fälle kann daher nicht erteilt werden.

Nun zu Moser.

Wer waren die V-Leute im Umfeld von Amri?

Das ist völlig Banane.

@anmerkung würde titeln: Das Amri-Attentat ist schlussgestrichen.

Das ist völlig korrekt.

Schauen wir uns wenige Zeilen von Moser an, dann wird das sehr deutlich. Anfang und Ende seines Textes sind da völlig ausreichend. Dazwischen geht es völlig chaotisch zu, unlogisch, als wenn der Text in der Drucksitua­tion des Vollführens einer perfekten Übung auf dem Trampolin gedichtet wurde.

Selbst wenn Moser eine völlig falsche Ausgangsthese eines Textes her­nimmt, so läßt sich diese immer noch in sich logisch und in zeitlicher Abfolge korrekt abhandeln, nur daß der Text dann in Beliebigkeit ausartet.

Wenn jene Organe, die Sicherheit garantieren sollen und dafür mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sind, einen Anschlag gerade nicht verhindern, ist ihre Geschäftsgrundlage entfallen.

Blödsinn. Die Geschäftsgrundlage von BND steht in einem Bundesgesetz, die von BfV bzw. LfV in Bundes- und Landesgesetzen. Zur Geschäfts­grund­lage gehört auch das Dokument mit den

Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutz­angelegenheiten (= Zusammenarbeitsrichtlinien) vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973, in Kraft getreten: 26. Juli 1973.

§11 (2) Halten Verfassungsschutzbehörde, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst aus operativen oder sonst gewichtigen Gründen einen Aufschub der polizeilichen Ermittlungstätigkeit für gebo­ten, so setzen sie sich unmittelbar mit der zuständigen Staatsan­walt­schaft in Verbindung und verständigen hiervon unverzüglich die Polizei. Diese hält auf Weisung der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen inne.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Den Abgeordneten in den Untersuchungsausschüssen wurde die praktische Umsetzung dieser Richtlinien defacto in jeder Sitzung vorgeführt. War ja beim „NSU“ nicht anders. Auch da zerrte man die Volkszertreter immer schön die Leimspur lang.

Nun noch der letzte Absatz, da dazwischen nur chaotisches Wortgeklingel aneinandergereiht wurde.

Wer sind die V-Leute im Umfeld oder gar in den Reihen der Attentäter? Die Antwort könnte erklären, warum allen Widersprüchen zum Trotz offiziell nur der Tunesier Amri der Täter vom Breitscheidplatz gewesen sein soll. Dass Ex-BfV-Chef Maaßen am 8. Oktober zum „Nestbeschmutzer“ wird und für Aufklärung sorgt, darf bezweifelt werden.

Was für ein Tagträumer.

Die Antwort könnte aber auch rein gar nichts erklären. War ja beim NSU auch so. So viele V-Leute, aber erklärt hat das exakt Null, Nichts, nado. Außer über 200 Tage Urlaub weiß die Öffentlichkeit nichts über die rest­lichen 4.000 Tage, die die Uwes und Beate in Freiheit verbrachten. Auch das schriftlich vorliegende Urteil geht da nicht einen einzigen Tag drüber hinaus. Das Gericht hat man also auch ordentlich betuppt. Das ist ein bißchen wenig für lebenslänglich. Das macht aber nichts in einer Bananenrepublik.

Die Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (Grüne) und Benjamin Strasser (FDP) haben angekündigt, den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen im Untersuchungsausschuss zum Attentat am Berliner Breitscheidplatz mit „drängenden Fragen“ unter Druck setzen zu wollen.

Schade, daß sowas nicht live auf den Falchbildfernseher übertragen wird. Mehr Staatsschutzstehaufkomödianz geht nicht. Die Mihalic will Maaßen unter Druck setzen. Unter Zuhilfenahme vom Strasser aus der FDP. Quiek, quiek.

Maaßen brachte ein Aussageverbot vom Innenminister mit. Da stand alles drin, was man nicht wissen darf. Und daß es die Polizei verkackt hat, das ist eh eine Binse. Soviel zum umtriebigsten Könntologen von Telepolis.
Sogar die Renner sieht es ein.

Kurzzusammenfassung der Vernehmung HG Maaßen vor dem UA1BT. Fehler haben gemacht: das BKA, das LKA Berlin, das BAMF, das Auswärtige Amt, die Politik. Keinen Fehler hat natürlich das BfV gemacht. Zu allen weiteren Fragen: „sagt mir nichts“

Renner: Man kann Pudding nicht grillen.

Doch.

Mann kann, meint Strasser. Ist halt eine Frage des Könnens.

Doch.

Für diese Ansage werden sie Maaßen steinigen.

Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus als meine Top-Priorität

Einen schönen Sonntag auch allen chaotischen Tagträumern.

Josef W. 05.10.2020 09:37

„…aber auch dem Bundeskriminalamt (BKA)“. Und dann: Schweigen.

Wie beim NSU. Moser kann am Offensichtlicien nicht vorbei, verbeißt sich dann aber wieder mit Hingabe an der Behörde, die vom Wesen her schweigsam ist, sein muss und bleiben wird.
Nur nicht danach fragen, wo Antworten sind, gegeben werden müssen und Fakten definitiv schon allein aus offensichtlicher Zuständigkeit in Hülle und Fülle abgreifbar wären.
Es war doch ein BKA-Mann, der Amri nach Berlin chauffierte (Amri hatte bekanntlich keinen Führerschein), und das BKA führte dann die sog. „Ermittlungen“, machte die Spurensicherung usw. Nicht das BfV und nicht das LfV.

Und die ominöse unbekannte Behörde? Natürlich der BND. Der BND hatte Amri doch schon in Sizilien, als er noch eingeknastet war und ein wenig an Matratzen zündelte, unter die Fittiche genommen – und war deshalb auch noch im Inland an Amri dran.

Moser ignoriert das alles und veralbert die TP-Leser wie seit NSU-Zeiten gekonnt mit toten Fährten.

esathegreat 05.10.2020 12:19

Witz

„Der Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) intervenierte und untersagte die Beantwortung der Frage. Das sei „eingestuft“.

Warum lässt sich das Parlament von der Exekutive Vorschriften machen

andre.hellas 05.10.2020 21:08

Beugehaft für Maas (en)

der UA bringt da nichts! Sind doch die selber Parteien vertreten, die die Bundesregierungen ausmachen. Der Kreis schließt sich so.

Schon die Opfer vom Münchener Oktoberfest und vom NSU wissen, das Sie vom Staat belogen wurden.

Cem legt nach: Das #NSU Narrativ stimmt nicht!

Anfang September 2020 rieben wir uns noch recht überrascht die Augen, als „der türkische Schwabe“ Cem Özdemir gar Ungeheuerliches zum NSU-Märchen des Staates zum besten gab:

Cem Özdemir: „Wo sind denn die DNA-Spuren des Trios? Eben“

Unser Ansatz zu den „NSU-Morden“ war schon von Anfang an folgender: Es ist unmöglich, an 27 Tatorten keinerlei DNA-Spuren oder Fingerabdrücke zu hinterlassen, und deshalb ist das NSU-Narrativ des Sicherheitsapparates widerlegt. Als Blödsinn entlarvt.

Und weil dem so ist, und der Arbeitskreis NSU das auch immer wieder geschrieben und gesagt hat, daß das Durchsetzen dieses unmöglichen Narrativs mittels Medien, Politik und Staatsschutz-Senaten ein klarer Hinweis auf „gelenkte Demokratie“ ist, wer so penetrant darauf hinweist wie wir, ja nun, der ist dann eben -folgerichtig- ein „Nazi“.

So einfach ist das. Jedenfalls für die Mischpoke der linksgrünversifften Medien von Welt bis Spiegel, von Laabs bis Moser.

Um dem „Nazi-Vorwurf“ zu entgehen, muss man es machen wie Clemens Binninger CDU, der Vorsitzende des 2. Bundestags-Untersuchungsausschusses:

Das Problem ist aber: Wir haben keine geständigen Täter, keine geständigen Unterstützer, außer zweien, die ihre Unterstützungshandlungen auf einmalige Leistungen beschränken. Es gibt keine Augenzeugen, die einen Täter so gut beschrieben haben, dass man sagen kann: die waren es. Und vor allen Dingen: Wir haben keine Spuren von Mundlos und Böhnhardt, nicht ihre Fingerabdrücke, nicht ihre DNA. Weder an den Tatorten, noch an den Opfern, noch an den Tatwaffen.

Die waren es aber trotzdem…

… weil der Bundestag das einstimmig so geurteilt hatte, am 22.11.2011. Das „beachtet“ auch Herr Binninger stets, ebenso wie unsere „unabhängigen Medien“ und erst recht der Justizapparat.

Und nun hat der böse Cem nachgelegt, leider hinter Paywall:

Im Fall der 10 angeblichen NSU-Morde sind ALLE Fragen ungeklärt, auch wer genau dieses Märchen am 4.11.2011 vorbereitet und durchgeführt hat.

Einige Schmankerl vom Cem bei Aust und Laabs:

Die Mordserie des NSU ist nach wie vor nicht aufgeklärt.

Cem, wenn die Mordserie nicht aufgeklärt ist, warum bezeichnest Du sie dann als „NSU-Mordserie“? Bleib doch bei „Dönermorden“, denn an die Täterschaft der Uwes beim Polizistenmord von Heilbronn glauben noch viel weniger „Experten“ als sie es bei der „Kleinselbständigen-Mordserie an Migrationshintergründlern“ tun.

Der nächste Kracher, Zusammenhang „Merkel hat doch aber komplette Aufklärung versprochen“:

Für mich persönlich und praktisch für alle Menschen mit Migrationshintergrund geht es allerdings auch um den Glauben an unseren Rechtsstaat und seine Selbstheilungskräfte.

Wer Verantwortung in diesem Staat anstrebt, lieber Cem, der sollte etwas weniger naiv daher kommen… GEZ-Staatsfernseh-Opfern mag ein solcher Satz ja durchrutschen, aber als abgeklärter Politiker solltest Du wissen, dass der Rechtsstaat eine Chimäre ist, eine Illusion, ein Ideal, von dem die BRD des Jahres 2020 wesentlich weiter entfernt ist als es die BRD West -sagen wir mal im Jahr 1980- war. Stichwort „doppelte Justizstandards bei Migranten und Biodeutschen“ etc. pp.

Hierfür ein dickes Lob:

WELT: Es gab einen langen Mordprozess in München, das NSU-Mitglied Beate Zschäpe wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse haben sich auf Bundes- und Landesebene in den Parlamenten mit dem NSU beschäftigt, ein Ausschuss tagt noch
immer. Wieso sind noch immer nicht alle Fragen geklärt?

Özdemir: Der Fall muss – entgegen dem, was die Bundesanwaltschaft sagt – als nicht aufgeklärt  betrachtet werden.

Top Antwort, die Dich eindeutig zum Verschwörungstheoretiker macht, wenn nicht sogar zum „Nazi“…

Auch recht brauchbar:

WELT: Welche Fragen sind offen?

Özdemir: Nach welchem Schema wurden die Opfer ausgewählt? Und vor allem: Haben wirklich nur Mundlos und Böhnhardt geschossen? Wo ist denn ihre DNA-Spur? Der Aufenthalt der beiden im Untergrund ist über weite Teile nicht geklärt.

Korrekt, man kennt nur den Aufenthalt an 200 (Urlaubs)Tagen von ca. 4.000 Tagen „betreutem Untergrund“. Anscheinend git es trotz über 4.000 DNA-Spuren an den 9 Tatorten der „Türken Kurden – Mordserie“ auch keine Doppeltreffer, was die Glaubwürdigkeit der  mutmasslichen BKA-Erfindung der „immergleichen Ceska“ nicht gerade erhöht.

Und auch hier liegt der Cem richtig:

Özdemir: Auch bei den Terroranschlägen der RAF oder bei der sogenannten Bewegung 2. Juni sind viele Dinge ungeklärt, etwa die Zusammenarbeit mit der Stasi.

Oder nehmen Sie die Hintergründe des rechtsextremen Anschlags auf das Münchner Oktoberfest. Angeblich die Tat eines Einzelnen. Glaubt das wirklich jemand? Oder der islamistische Anschlag von Anis Amri auf den Breitscheidplatz.

Schon wieder derselbe Fehler: Es ist eben NICHT klar, dass der Oktoberfestanschlag rechtsextrem war. Cem sollte sich fragen, warum er schon wieder Unbewiesenes (= Fake News des Tiefen Staates) rausposaunt, anstatt ALLES zu hinterfragen, was offizielles BRD-Narrativ ist.

Der Staat hat in ALLEN Fällen sehr sehr viel zu verbergen, das muss die Ausgangsthese jedes Aufklärers sein und auch genau so geäussert werden. Nie das Narrativ des Tiefen Staates übernehmen, Cem!

Das Ende des Artikels ist sehr gut. Klare Kante:

Özdemir: Nach dem mehr als seltsamen Tod von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach waren viele Akteure eher um Schadensbegrenzung als um echte Aufklärung bemüht. Auch manche Medien verbreiten ja heute die These, der Verfassungsschutz sei halt leider ein bisschen blöd und unfähig gewesen. Doch daran habe ich nach der Lektüre der Unterlagen und nach Gesprächen mit Experten große Zweifel. Wenn die alle nur zu blöd waren, muss man auch keine weiteren Fragen stellen, und der Fall ist aufgeklärt.

Die Story kaufe ich niemandem ab. Da muss nachgefasst werden.

Keines der Terrormärchen des Staates ist glaubwürdig. Überall muss nachgefasst werden.

Richtig erkannt. Weiter so!

Zum Tag der deutschen Einheit: Die unterwanderte BRD

Sehr sehr lesenswert, was der letzte Innenminister der DDR Peter-Michael Diestel gerade geleakt hat:

Diestel hält die ehemalige DDR bzw. die 5 neuen Länder für „vom Westen okkupiert“, das ist allerdings nicht Blogthema.

Ich war Fan von Franz Josef Strauß, dem Chef der CSU. Politisch konnte der blitzgescheit denken und agieren. Dem haben sie in New York im Puff das Portemonnaie weggenommen und am nächsten Tag hat er die Sozis im Deutschen Bundestag beschimpft. Das war eine Persönlichkeit, wie ich sie mochte.

Krass. Ein nettes kleines Leak. Jedoch wesentlich relevanter bezogen auf das Anliegen dieses Blogs sind folgende Passagen:

„Die Staatssicherheit war zu diesem Zeitpunkt der fähigste Geheimdienst. Die bundesdeutschen Geheimdienste waren im Verhältnis dazu so Kreisklasse.“

Warum war die Stasi so gut?

Weil sie die BRD Staatseliten komplett überwachte:

Die Stasi hat zum Beispiel in den 80er-Jahren alle Telefongespräche von wichtigen bundesdeutschen Politikern, Journalisten und Großindustriellen abgehört, ausgewertet, registriert. Hätte man alles an die Öffentlichkeit geben können, habe ich aber nicht gemacht.

Schade.

Das Wissen, dass ein Bundespräsident für uns als IM Kardinal gearbeitet hat, dass es von dem obszöne Bilder und Informationen über strafrechtlich relevante sexuelle Praktiken gab. So was mache ich nicht. Ich bin kein Verräter. In meinen Büchern habe ich die Decknamen genannt, und die bundesdeutschen Nachrichtendienste wissen das alles.

Wer kann das sein?

Bruder Johannes etwa?

Doch Fragen werfen auch Raus ungeklärte Beziehungen zu östlichen Geheimdienstkreisen und seine Beteiligung an Wendevorgängen wie der Übergabe von Stasiunterlagen auf. Reitmaier ist diesen Fragen nachgegangen und gelangte zu ebenso überraschenden wie brisanten Antworten.

Nachfragen kostet nichts, also haben wir kurz mit dem Auto dieses nie erschienenen Buches telefoniert. Steht auch so einiges drin über Bruder Johannes und die kleinen Jungs, so die Auskunft.

Man darf jedoch davon ausgehen, dass das ein zu heisses Eisen ist für die Lügenpresse.

Wie war denn das mit den Stasi-Akten, wer schützte die Geheimnisse der unterwanderten BRD-Eliten?

Diestel:

Wolfgang Schäuble hatte mir gleich zu Anfang ein paar sachkundige Helfer aus dem Innenministerium geschickt. Dr. Wertebach war mein Berater, der später Verfassungsschutzpräsident, BND-Präsident und Innensenator in Berlin wurde. Der hat diesen Müll gemeinsam mit meinen Mitarbeitern bearbeitet.

Der hat die westdeutschen Akten vernichten lassen?

Das müssen Sie ihn fragen. Aber als die Westdeutschen dann die Gewissheit hatten, dass ihre Akten nicht mehr da sind, haben sie die Ostdeutschen gegeneinander aufgehetzt. Das ist nach meinem Dafürhalten bewusst so gemacht worden, um die Ostdeutschen führungslos zu machen. Jeder helle Kopf wurde mit Stasi-Vorwürfen plattgemacht.

Es war eben ein Anschluß und keine Wiedervereinigung von Gleichberechtigten. Darum gab es auch keine neue Verfassung, obwohl das im Grundgesetz der BRD eigentlich so vorgesehen war.

Wichtig war danach auch, so Diestel, dass man einen Bock zum Gärtner machte:

Aber die Stasi hat Lebensläufe zerstört, das können Sie doch nicht abstreiten?

Jeder Geheimdienst hat die Aufgabe, Lebensläufe zu zerstören. Jeder. Mich kotzen Geheimdienste an, diese wichtigtuerischen Strukturen, die natürlich heute wie gestern Menschenleben vernichtend beeinflussen.

Mit Joachim Gauck, der damals durchgesetzt hat, dass die Stasiakten aus dem Osten offenbleiben, haben Sie einen langen Rechtsstreit geführt. Warum?

Gauck war zu DDR-Zeiten ein Theologe in der Nähe des Staates. Er war kein Widerstandskämpfer. Und er hatte Privilegien: durfte in den Westen fahren, seine Kinder durften aus- und wieder einreisen.

In diesem Zusammenhang sollte man sich in Erinnerung rufen, was wir 2015 geblogt haben über den kleinsten BRD-Geheimdienst:

26. April 2015

die Gauckbehörde – der kleinste deutsche Geheimdienst

Wieso wurde nach der Zwangsvereinigung der deutschen Staaten eigentlich eine Bundesbehörde für die Aufbewahrung der Unterlagen des MfS ins Leben gerufen, statt die Akten des MfS dem Bundesarchiv, einer Stiftung für Geschichte oder einem auf historische Gegebenheiten spezialisierten Einrichtung zu übereignen?

Nun, weil aus den nicht vernichteten Akten möglicherweise Erkenntnisse gewonnen werden können, die bestimmte Ereignisse der Geschichte der alten Bundesrepublik in einem anderen Licht erscheinen lassen, weil sie in Akten des MfS gänzlich anders nachzulesen sind, als in zum Staatswohl lektorierten Publikationen.

Ganz in der Tradition deutscher Geheimdienste nach einem gewonnenen Krieg wurde die Stasi-Unterlagenbehörde nach ihrem ersten Leiter benannt, Gauck.

In der Frühzeit der Bundesrepublik war es die Organisation Gehlen, die den Geheimdienstkrieg gen Osten wieder aufnehmen sollte, in der Frühzeit des großen deutschen Reiches die Gauck-Behörde.

Warum es sich dabei um einen Geheimdienst handelt, geht erstens aus dem Gesetz und zweitens aus dem materiellen Gegenstand der Behördenexistenz hervor. Die Behörde verwaltet Geheimdienstakten. Insofern ist die Behörde nichts weiter als ein Geheimdienst.

Der Zweck des kleinsten deutschen Geheimdienstes ist vom Gesetz geregelt. Insonders in den Paragraphen 7 bis 9 und 44 findet sich der Auftrag der Mitarbeiter dieses Geheimdienstes.

Die Stasi-Behörde hat wesentlich nur zwei Funktionen, die Saat des Brudermordes und der Zwietracht in der (ostdeutschen) Bevölkerung zu säen und jede Aufdeckung von Verbrechen der BRD-Nomenklatura verhindern.

Im Gesetz finden sich die beiden Funktionen unter anderem so wieder:

§ 9 – Herausgabepflicht nicht öffentlicher Stellen

(1) Jede natürliche Person und jede sonstige nicht öffentliche Stelle hat dem Bundesbeauftragten auf dessen Verlangen unverzüglich Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes herauszugeben …

(2) Soweit Unterlagen an den Bundesbeauftragten herauszugeben sind, sind ihm auch Kopien und sonstige Duplikate herauszugeben.

In Paragraph 23 ist dann geklärt, daß sich die Nutzung der Unterlagen ausschließlich auf Tatbestände bezüglich der DDR bezieht.

§ 23 – Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr [10]

(1) Unterlagen, soweit sie personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, dürfen in dem erforderlichen Umfang verwendet werden

zur Verfolgung von
a) Straftaten im Zusammenhang mit dem Regime der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
, insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, anderer Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie der Gerichte…

Die Aufklärung von Verbrechen, die sich die BRD anzulasten, kommt in dem Gesetz nicht vor. Wer doch der Meinung ist, man könne der historischen Wahrheit zum Siege verhelfen, der hat sich geirrt, denn Paragraph 44 ist der, der den Geheimdienstcharakter der von Gauck maßgeblich geprägten Behörde am klarsten zum Ausdruck bringt.

§ 44 – Strafvorschriften

Wer von diesem Gesetz geschützte Originalunterlagen oder Duplikate von Originalunterlagen mit personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene oder Dritte eingewilligt hat.

Im Grunde ist das eine knallharte Ansage. Alle Stasiunterlagen gehören uns und wehe, ihr posaunt hinaus, was ihr darin gelesen habt, sofern es eng umrissene Tatbestände bezüglich der DDR nach §23 überschreitet.

Nun gibt es ein Problem. Wir werden ja gerne dem Generalbundesanwalt auf die Sprünge helfen wollen, der kürzlich anordnete, die Ermittlungen zum Terroranschlag auf das Oktoberfest 1980 wieder aufzunehmen. Er habe auch vor, in alle rechten Richtungen zu ermitteln, ergoß es sich aus seinem Mund.

Range bezeichnete den Anschlag als das „schwerste rechtsextremistische Attentat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“.

Was nun, wenn einige Geheimnisse um den Terroranschlag in den Unterlagen der Staatssicherheit nachzulesen sind, aus Gründen des Staatswohls jedoch weiter geheim bleiben müssen, weil deren Veröffentlichung vom Stasiunterlagen-Gesetz nicht gedeckt sind? Weiß jemand einen topsicheren Tipp, wie man den Range auf den Pfad aufklärerischer Tugend führt, damit er das Verbrechen doch noch gerichtsfest zur Anklage bringen und verurteilen lassen kann?

Wir hätte da einen Tipp. Er möge sich mal genau mit jenem Personenkreis beschäftigen, der eng an das Bayrische Landesamt für Verfassungsschutz und den BND gebunden und unter anderem für die Bewaffnung der Terroristen des Olympiaattentats zuständig war, sowie seine Instruktionen aus einem Ausland erhielt, das nicht östlich der Elbe lag.

Warum bleiben die Namen der Terroristen geheim, die maßgeblich den Bombenanschlag auf das Oktoberfest vorbereitet haben, obwohl sie in Akten des MfS nachgelesen werden können?

Tja, wie verklickert man diesem Generalbundesanwalt, daß es sich bei den schweren rechtsextremen Kreisen um Diener des deutschen Staates handelte, um Beamte, daß er also in diesen Kreisen auf Anhieb fündig werden würde, wenn er Planer, Mitwisser und Täter sucht?

Oder wurde dem GBA genau deswegen wieder Lebensgeist eingehaucht, damit das Verbrechen nie aufgeklärt wird, weil regelmäßig genau das passiert, wenn aus Gründen des Staatswohls Mörder gedeckt werden müssen?

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

Das ist doch wahrlich ein augenöffnender Blogbeitrag, oder etwa nicht?

Wo muss man die Hintermänner des Oktoberfestanschlages suchen?

Was erklärt das Verschwinden wichtigster Asservaten während der Ermittlungen in Bayern schon 1980?

Wenn das Ermittlungsergebnis falsch ist, dann beseitigt man alle Spuren, die dies beweisen könnten

Es gab im Zuge der Ermittlungen Tausenden von Spuren. Auch die Ermittler, die den Fall 2014 neu aufrollten, überprüften Hunderte von Spuren. Die entscheidenden Spuren, die zu möglichen (Mit-)Tätern führen könnten, wurden jedoch bereits aus dem Weg geräumt.

Vieles, was in den Ermittlungen damals falsch gelaufen war, hatte man als „Pannen“ entschuldigt und erklärt. Das ist bis heute die einzige Erklärung. Dabei zeigen sie jedoch alles andere als Einfühlvermögen, sondern die Bereitschaft zur fortgesetzten Vertuschung.

Nehmen wir einmal an, dass man Zeugenaussagen falsch gewichtet, dass man Spuren übersehen hatte, also all das, was so ganz menschlich ist und eben auch mal gehäuft vorkommen kann.

Warum beseitigt man dann – ohne jede Hektik und Ermittlungsdruck – all die Spuren, die zu weiteren möglichen Attentätern führen könnten?
Warum beseitigt man kurz nach Abschluss der Beweissicherung im Februar 1981 die 48 Zigarettenkippen, die sich in Köhlers Wagen befanden?
Warum beseitigt man die Sprengstoffproben, die Auskunft über deren Herkunft geben könnten?
Warum geht man siebzehn Jahre später (1997) ganz sicher und lässt Fragmente eines abgetrennten Arms „entsorgen“, der am Tatort gefunden wurde?

Nicht schlecht, Wolf Wetzel, allerdings behauptet die Bundesanwaltschaft, das Handfragment niemals besessen zu haben. Es wurde mutmasslich schon 1980 vernichtet, um die falsche Behauptung zu ermöglichen, es sei Köhlers Hand.

All das macht man mit Bedacht und Weitsicht und im klaren Wissen um die Strafbarkeit, denn Beweisstücke müssen aufbewahrt (asserviert) werden, solange die in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten nicht verjährt sind. Mord und Beihilfe zu Mord verjähren jedoch nicht. Diese „tickenden Zeitbomben“ mussten beseitigt werden, damit man bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht auf diese Spuren zurückgreifen kann.

Münchens Oberbürgermeister Reiter nennt immerhin den wesentlichen Grund für die Einstellung der Ermittlungen:

Die Gründe hierfür liegen sicher insbesondere in den massiven Verfehlungen und Versäumnissen der ursprünglichen Ermittlungen unmittelbar nach der Tat.

sueddeutsche.de vom 8. Juli 2020

These: Die Stasi wusste sehr genau, wer für das Oktoberfestattentat (mit)verantwortlich war, nämlich der Tiefe Staat der BRD West, und es geht um weit mehr als um einen mutmasslich pädophilen Bundespräsidenten, es geht um 13-fachen Mord.

War der von FJS vermittelte Milliardenkredit an die DDR gar eine Erpressung der BRD-Machteliten?

Fest steht, dass Stasi-Generäle gemeinsam mit der BRD-Regierung die Stasi-Akten entschärften.

Wie löst man denn die Stasi auf? …

Mit Markus Wolf und den anderen Generälen und Offizieren des Ministeriums für Staatssicherheit. Das habe ich auch von Anfang an mit meinen Bonner Kollegen abgestimmt.

Auf dass da bloß ja nichts herauskommt, was die Untertanen (Bürger genannt und als „Souverän“ verhöhnt) beunruhigen könnte…