Monthly Archives: Juli 2020

Fall Lübcke: Wenn’s bei Staatsschutz zweimal klingelt


Beispielfoto für ein gerade noch rechtzeitig verhindertes Verbrechen. Windmühlenmafia wollte nicht funktionierende Stromerzeuger als Hochgeschwindigkeitsdrehflügler unter Zuhilfenahme von staatlichen Fördergeldern verticken.

Frank Hannig

Die Entpflichtung eines Verteidigers war jahrelang vor deutschen Gerichten nahezu unmöglich. Mit diesem rechtsstaatlichen Prinzip hat das OLG Frankfurt/Main heut gründlich aufgeräumt. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien sind nicht selten, auch dass den Angeklagten das verunsichert ist normal. Eine Bankrotterklärung der Justiz hingegen ist es, wenn das Gericht den Angeklagten manipuliert und in seiner Entscheidung beeinflusst.

Der letzte Post im Fall Lübcke endete so:

Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.

Mit dem Staatsschutz betraute Richter sind das, was der Name bereits sagt. Aus jedem Buchstaben quillt das bereits fertige Urteil. Und sie sind nicht zimperlich, solange sie den Freisler geben dürfen. Gemeinhin müssen sie sich nicht für die Details eines Prozesses interessieren, da das Urteil von anderen festgelegt wurde. Ihr wesentlicher Job ist also, den schönen Schein zu wahren und den Animateur zu geben: Jetzt tun wir mal alle so, als ob wir Rechtsstaat wären.

Die geistigen Anforderungen an Staatsschutzrichter sind auf dem unteresten Level der Juristerei anzusiedeln, in der Nahrungypyramide wären das ungefähr Schmierfinken oder Politdarsteller, auf der Sympathieskala von 1 bis 10 also zwischen Minus 7 und Minus 12 angesiedelt. Sie laufen nicht ganz rund, sofern es die Darstellung eines Richters betrifft, machen dafür exakt das, was von ihnen erwartet wird, das Urteil durchwinken.

Es sei daran erinnert, daß das nun gespielte Spiel aus dem Verfahren gegen Zschäpe u.a. sattsam bekannt ist. Auf einmal waren neue Anwälte da, weil Zschäpe keine Vertrauen mehr in die Pflichtverteidiger hatte. Heer, Stahl und Sturm hatten eine geflegte und ruhige Strategie verfolgt, die immer wieder durch kleine Nadelstiche glänzte. Dann kam das von Grasel vorgelesene Geständnis, das mangels Kenntnis der Akten von logischen und inhaltlichen Fehlern durchsetzt war. Das interessierte niemanden so richtig. Geständnis ist Geständnis, egal wie lächerlich es auch daherkommt.

Sie hatte gestanden. Nazi tot. Deckel drauf.

So auch bei Ernst. Er hatte auf Anraten eines V-Anwaltes (Szenefunk) eine Geständnis abgelegt, das ihm an jedem Bein und um den Hals wie jeweils ein Zentnersack voller Naziverbrechen hängt. Da kommt er nicht mehr raus, egal, was passiert. Daß er gehängt wird, das war somit geklärt. Es ging im Grunde nur noch um die Frage, zu welchen Konditionen, mit Schnitzel als Henkersmahlzeit oder mit trocken Brot und Wasser.

Nun hat man den Pflichtverteidiger Hannig aus dem Prozeß geekelt. Die erste Frage die sich sofort und schon damals stellte. Wie kam der Kaplan zu dem Mandat als zweiter Pflichtverteidiger. Aus der Sicht der letzten Tage stellt es sich so dar, daß er als falsche Natter in das gemachte Nest schlüpfte, ein U-Boot der Antifa und Bestmenscheria ist. Nach wie vor besteht seitens dieser Klientel das größte Interesse daran, an interne Informationen aus dem Prozeß zu kommen, um ihre vielen NSU-Netzwerke in Hessen aufzuklären. Jede Information willkommen. Man hatte aber niemanden im inner circle drin. Mit Kaplan schon.

Dann sei noch einmal wiederholt, was vor längerer Zeit akribisch erörtert wurde. Was ist eine Verdeckungsstraftat? Eine Pyramide an Straftaten, um die Urstraftat bzw. kriminelle Handeln zu verdecken.

Ein Beispiel in Kurzform.

  • Urteil gegen Zschäpe ist Verdeckungsstraftat, da der Staat 10 Morde willentlich nicht aufklärte. Stattdessen wurde ein Beschluß aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verurteilung von Böhnhardt und Mundlos als Mörder herbeigeführt.
  • Die Aussagen der Kriminalbeamten in PUAs und im Prozeß verdeckten die schlampigen bzw. nie stattgefundenen Ermittungen.
  • PD Menzels Tatortsimulation* mit eingepreister Tatortveränderung mußte den Doppelmord vertuschen helfen.
  • Brandlegung im Wohnmobil sollte großflächig SPurenvernichten, Chaos stiften und Doppelmord vertuschen.
  • Sprengung der Wohnung Frühlingsstraße 26 diente ebenfalls der großflächigen Spurenvernichtung.

Das gleiche bei Ernst. Dazumal wurde in der Betriebskantine des hessischen Regierungspräsidiums über die krimininellen Machenschaften des Lübcke-Clans im Windmühlengeschäft getuschelt. Nein, wurde es natürlich nicht, es wurde heimlich aus dem Regierungspräsidium herausgetragen und außerhalb dieses erlauchten Kreises verbreitet.

Sofort nach dem Mord an Lübcke liefen parallel die Diskussionen zum Auftragsmord seitens der wirtschaftlichen Konkurrenz.

Jetzt mag man sich fragen, ja und? Wo ist die Verdeckungsstraftat?

Das ist so einfach wie einen Lotttoschein ausfüllen. Die Verdeckungstraftat besteht in der Umwidmung eines Auftragsmordes in eine rechtsextreme Tat und das einseitige Ausrichten aller Ermittlugnsarbeit auf dieses zu erzielende Ergebnis? Wir ermitteln in alle Richtungen? Manchmal schon, meistens aber nicht.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag.

Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in „krumme Geschäfte verwickelt“ seien. Zudem habe der Anwalt „weitreichende Mutmaßungen“ über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, so der Richter.

Ernst soll im Juni 2019 Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Motiv für die Tat war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine rechtsextremistische Gesinnung.

Eben. Das ist die von der Bundesanwaltschaft verbreitete Verschwörungstheorie. Es gibt genauso handfeste Überlegungen für einen Auftragsmord, der mit Rechtsextremismus, Nazi und all den politisch korrekten Kackscheiß nichts zu tun hat, sondern in Jahrtausende alten schnöden Motiven der Kriminalität seinen Ursprung hat. Konkurrenzneid und Rache. Das Verhalten des Sohnes und seines besten Kumpels nach der Tat liefern da gute Diskussionsgrundlagen.

Und genau diese Thesen hat man rabiat gekappt. Hannig hat vollkommmen Recht, und Stahl hat Recht behalten. Richter Sagebiehl hat sich in strafwürdiger Weise in das unabhängige Rechtsinstitut der Verteidigung eingemischt. Es ist bis dato nicht bekannt, das Sagebiehl der Erziehungsberechtigte, Ersatzvater, Vormund oder beste Kumpel von Stefan Ernst ist, daß er sich diese Freiheit herausnehmen darf. Sagebiehl taugt zwar zum Staatsanwalt, ist aber als Richter mit der Gesamtsituatioen der Prozeßführung vollkommen überfordert.

Im Anschluss trat Hannig vor die Presse. Der Anwalt sagte: „Ein trauriger Tag für die Justiz und schlechter Tag für Stephan Ernst, weil in beispielloser Art und Weise durch das Gericht in die Rechte eines psychisch labilen Angeklagten eingegriffen wurde: Zwei Mal in dem Verfahren hat der Richter Sagebiel sehr deutlich gesagt, Stephan Ernst möchte doch seine Verteidiger rausschmeißen. Zwei Mal hat er das gemacht, tatsächlich hat es am Ende gefruchtet.

Hannig weiter: „Herr Ernst ist völlig verunsichert. Und er hat natürlich damit was gemacht, das sehr tragisch ist: Er hat nämlich den Einzigen aus diesem Verfahren entfernt, der bereit war, gegen den Strom des Gerichts zu schwimmen und unbequeme Fragen zu stellen (…) Das Narrativ vom rechten Einzeltäter, der hinmarschiert ist und Dr. Lübcke auf seiner Terrasse erschossen hat, wird sich nun wohl so bestätigen.“

Hannig ist ein Ungläubiger und stellt das staatliche Narrativ zur Diskussion. Er glaubt den Nazitifetischisten des Generalbundeswaltes und den Staatsschutzrichtern nicht. Genau das aber stand bei Heer, Stahl und Sturm nie in zweifel. Sie waren gläubige Staatsbürger.

Wer also eine Idee sucht, auf welcher Ebene staaatliche Kriminalität in dreistester Form praktiziert wird, im Prozeß gegen Ernst wird er fündig. Oder in der hessichen Generalstaatsanwaltschaft, deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Alexander Badle, wegen Korruption gleich neben Stefan Ernst einsitzt. Außerdem erfährt man unter dem Link beiläufig, wie billig staatliche Kriminelle zu haben sind.
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* Der Fundort der Leichen in Stregda war nicht der Tatort. Das Wohnmobil schon.

Prozessauftakt „Amoklauf Halle“ in Magdeburg

Weder hier im Blog noch im Forum spielte der merkwürdige Anschlag in Halle bislang eine größere Rolle; gar „zu bekloppt“ erschien die live im Internet gestreamte Tat am 9.10.2019, bei der „die geplanten Opfer“ unversehrt blieben, während 2 „ungeplante Opfer“ sterben mussten und 2 weitere „ungeplante Opfer“ schwer verletzt wurden.

Bereits den ersten Berichten zufolge, und die ersten Berichte sind meist die brauchbarsten, war da ein schwerst Gestörter am Werk, der sich offenbar in seinem Kinderzimmer bei Mama mittels Internet selbst radikalisiert hatte, ein Einzelgänger und Einzeltäter, und der mit selbst gebauten Waffen, die offenbar nicht wirklich gut funktionierten ein Massaker in der Synagoge in Halle verüben wollte, an der hölzernen Tür -zum Glück- kläglich scheiterte und aus Frust dann Amok lief.

Der ganze Anschlag dauerte an die 100 Minuten, was gar kein gutes Licht auf die Polizei wirft, weshalb es auch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß in Sachsen-Anhalt gibt, der das Verhalten der Sicherheitskräfte zum Thema hat.

Diese Woche nun also der Prozeßauftakt am LG Halle, 40 Minuten Anklageverlesung und eine ausführliche Befragung des geständigen Angeklagten, begleitet vom üblichen AfD-Bashing der Altparteien,  vorneweg die Antifa und die Nebenklageanwälte, größtenteils bekannt aus dem NSU-Schauprozess zu München.

Antisemitismus und Hass auf Muslime und Schwarze:

Teuflischer Plan: „Anschlag auf Bürger jüdischen Glaubens“

In ihrer 123-seitigen Anklageschrift geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Stephan Balliet am 9. Oktober 2019 „einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“ geplant hatte. Demnach fuhr er, ausgerüstet mit acht Schusswaffen und mehreren Sprengsätzen, zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle (Saale).

Da seine Sprengsätze versagten, er also nicht in die Synagoge hinein kam, sein geplantes Attentat gegen Juden misslang, startete er seinen Amoklauf durch Halle und Umgebung:

Nachdem Balliet registriert hatte, dass seine Pläne nicht aufgehen würden, richtete er seine vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Frau, die ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen hatte. Die 40-jährige Jana L. starb durch mehrere Schüsse in den Rücken. Anschließend zielte Balliet mit seiner Maschinenpistole auf mehrere Passanten, doch seine Waffe hatte eine Ladehemmung.

„Frustriert über diesen weiteren Misserfolg, fasste der Angeschuldigte den Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Menschen mit Migrationshintergrund zu töten“, heißt es in der Anklage. Zunächst steuerte er einen Döner-Imbiss an und versuchte, die Anwesenden mit einer Sprenggranate zu töten. Dies misslang.

Balliet zielte daraufhin auf mehrere Menschen, doch aus seiner defekten Maschinenpistole löste sich weiterhin kein Schuss. Schließlich tötete Balliet den 20 Jahre alten Kevin S., den er fälschlicherweise für einen Moslem hielt, mit Schüssen aus einer Pistole sowie einer Schrotflinte.

An jenem Punkt war für mich das Ding gelaufen: Diesen Gestörten kann man nur in die Geschlossene einliefern, und das lebenslänglich, ein totaler Psychopat, gemeingefährlich, aber eher kein Fall für NSU LEAKS.

Vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte Stephan Balliet, er habe die Tat alleine geplant und begangen, es gebe weder Mittäter noch Mitwisser oder Helfer.

Als Grund für sein Verbrechen gab Balliet, der zuletzt bei seiner Mutter wohnte und arbeitslos war, Hass auf Juden an.

Auf einschlägigen Internetseiten fand er vielfach Bestätigung für seine kruden Thesen.

Was für krude Thesen sind das?

In Deutschland gebe es außer dem Internet keine Möglichkeit, sich frei zu unterhalten. 

Das liest man sogar im Mainstream, dass eine Mehrheit der Deutschen Angst hat, seine Meinung zu sagen.

Die 2015 angekommenen Flüchtlinge nennt er „Eroberer aus dem muslimischen Kulturkreis“. Auf der Fahrt nach Halle, wo er das Fluchtfahrzeug mieten wollte, sei er im Zug von Schwarzen an den Rand gedrückt worden. „Sie bewegen sich wie die Eroberer, die sie sind.“

Das sind Alltagserfahrungen, die sich auf der Kölner Domplatte und in jeder Innenstadt wiederholen lassen, siehe Stuttgart und jüngst Frankfurt. Selbst Intensivtäter (king Abode etc.) werden weder eingesperrt noch rausgeschmissen.

„Die Juden sind die Hauptursache am weißen Genozid. Sie wollen eine neue Weltordnung errichten.“

Das ist krude.

Stephan B. bedauert lediglich, dass er mit Kevin S. „einen Weißen“ erschossen hat, keinen Muslim. „Wenn es ein Muslim gewesen wäre, hätte ich überhaupt kein Problem damit.“ Er behauptet, es gebe keinen friedlichen Weg, sich für ein „weißes“ Europa einzusetzen.

Ebenfalls krude. Total radikalisiert, gemein gefährlich, und es gibt durchaus friedliche Wege, für die man aber Mehrheiten bei Wahlen braucht, welche nicht in Sicht sind.

Er habe 2015 beruflich nichts mehr gemacht, weil die „Flüchtlingskrise das Land mit Muslimen und Juden durchsetzt“ habe. Mertens ermahnt Balliet, nicht zu hetzen, andernfalls würde sie ihn aus dem Saal führen lassen.

Juden? Das ergibt keinen Sinn. Framing der Springerpresse?

2015 habe er beschlossen, «etwas gegen die Gesellschaft zu tun, die mich durch Muslime und Neger ersetzt». Damals habe er «aus Selbstschutzgründen» begonnen, sich zu bewaffnen

(„Neger“, wie es die NZZ schreibt, „das neue Westfernsehen“, das ergibt wesentlich mehr Sinn)

Er fühlt sich im Krieg, bekämpft aber nicht die für die Massenmigration Verantwortlichen.

Der Attentäter hat sich Christchurch zum Vorbild genommen, wo 50 Muslime in einer Moschee erschossen wurden und wo der Massenmörder ebenfalls seine Tat ins Internet streamte. Es geht diesen Leuten, auch wenn es die Presse nicht schreibt, um den „Großen Austausch“ der europäischen „weissen“ Völker durch kulturell inkompatible Massenmigration. Und wer daran Kritik übt, ob es nun die AfD ist, Pegida oder die „Identitäre Bewegung“, der wird zum Feind erklärt, zensiert und von den Staaten bekämpft.

Daran ist nichts krude, das ist so.

Krude ist eher der hier:

Die meisten judenfeindlichen Straftaten werden doch wohl in Deutschland und Frankreich nicht von „Rechtsextremen“, sondern von muslimischen Migranten begangen, oder habe ich da was verpasst?

Der Guardian hat auch prima dargestellt, wie solche Attentate wie in Christchurch, Kassel, Halle und Hanau perfekt genutzt werden:

Das Attentat von Halle erfolgte drei Monate nach der Ermordung des migrantenfreundlichen Lokalpolitikers Walter Lübcke in der Kasseler Weststadt, der von einem bekannten Neonazi ermordet worden sein soll.

Im Februar dieses Jahres tötete ein Bewaffneter mit offensichtlich rechtsextremer Gesinnung neun Menschen in einer Shisha-Bar und einem Café in der Stadt Hanau in der Nähe von Frankfurt.

Innenminister Horst Seehofer hat seitdem den Rechtsextremismus zur „größten Sicherheitsbedrohung für Deutschland“ erklärt und eine Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen versprochen.

Die wahre Bedrohung, man schaue nur mal nach „Stuttgarter Partynacht“ oder „Frankfurter Opernplatz-Spaßmeeting“, stellen wütende Mobs aus vorwiegend muslimischen Migranten und Linksextremen dar, die jedoch mehr oder weniger sakrosankt sind und eher gehätschelt werden als zur Verantwortung gezogen. Auch hier ist jeder Kritiker sofort Nazi und Rassist, selbst dem grünen OB Boris Palmer geht das so.

So krude sind die Thesen des Halle-Attentäters vielleicht ja gar nicht… von der NWO der zionistischen Kreise mal abgesehen.

Er schickte auch eine Broschüre an ein ultra-rechtsgerichtetes Internetforum, in der er die Vernichtung der sogenannten „ZOG-Schlange“ (die angebliche Existenz einer „Regierung der zionistischen Organisation“) forderte. „Es spielt keine Rolle, ob ich versage oder sterbe, aber wenn es mir gelungen ist, einen einzigen Juden zu töten, wird sich das gelohnt haben“, hieß es im Text.

Das stand bei den Spaniern, gefunden auf Geomatiko.eu und zeigt sehr anschaulich, wie geistesgestört dieser Täter ist. Und wie gefährlich.

Auf wen immer Verlaß ist, das sind die Antifa und die Nebenklage-Anwälte, auch Katharina Königs Anwältin ist -wieder einmal- dabei:

Alexander Hoffmann, Sebastian Scharmer, Kristin Pietrzyk sind AnwältInnen der Nebenklage im Prozess. Am Ende des ersten Prozesstags haben sie ihre Eindrücke vom Prozess und ihre Erwartungen an die gesellschaftliche Aufarbeitung auf der Kundgebung geschildert.

Das kennen wir zur Genüge aus dem NSU-Prozeß, das mit der „gesellschaftlichen Aufarbeitung“, es soll und wird wieder jede Menge Staatsgeld für den „Kampf gegen alles rechts der linksgewendeten CDU“ generiert werden.

Gewalttaten von geistig gestörten Einzeltätern können zwar politisch bestens genutzt werden, aber gesellschaftlich aufzuarbeiten ist da gar nichts. Eben weil dieser Täter total sozial isoliert war, ohne Freunde, ohne Netzwerk, ohne Kameraden. Unauffindbar für die Sicherheitsbehörden.

Ermittlungspleite zum Terroranschlag auf das Oktoberfest

Aus Video Nr. 2 – Am Ende

KHH redet sich die deutsche Kriminalpolizei schön. Der seift den jungen Burschen ein, daß es eine Freude ist, zuzuhören. Das muß ein Wesenszug der Franken sein, andere einzuseifen. Söder kann das auch sehr gut.

Es gibt ja beim Verfassungsschutz eine Abteilung für Legendenbildung. Zu was denn? Die Leute verleumden.

Wir haben einige Märchenerzähler vom Verfassungsschutz die zielge­richtet Vernichtungsmärchen erfinden und [???] machen.

Auf der anderen Seite haben wir aber eine reguläre Polizei und das laß ich mir nicht nehmen.

Die reguläre Polizei ist immer noch anständig, hochanständig, und das lasse ich mir auch nicht nehmen.

Ich war ja auch im Gefängnis, nicht wegen dieser Sache, auch, fragen sie mich nicht warum, ich weiß es selber nicht.

Auf jeden Fall war ich lange genug im Gefängnis, weil ich angeblich eine politische Gefahr war. So.

Auch in den Gefängnissen sind die Beamten in einer Art und Weise korrekt, daß ich nur den Hut ziehen kann.

Und auch unsere deutsche Polizei einschließlich, soweit meine Erfah­run­gen reichen, die Staatsschutzabteilungen sind auch Polizei und in Ord­nung.

Bei den Landeskriminalämtern ist es nicht ganz so einfach. Wir sehen ja auch oft in Krimis, daß die oft eine üble Rolle spielen.

Der Oktoberfestanschlag in München 1980 titelt der zum Ende seiner Schriftellerlaufbahn hin immer schlechter dichtende Wetzel für heise, wo er auch als lola123 unterwegs ist. Oder er läßt dichten.

Apropos Lola.

It’s a mixed up, muddled up, shook up world
Except for Lola

The Kinks

Man mag fast ausrufen, endlich mal was richtig ausgedacht, dann klopft aber jemand an die hintere Schädelwand und meint, er hätte ja auch Terroranschlag schreiben können, statt Papierkorbvorfall bei der Wiesn, so viel Platz ist auf dem Heise-Server noch, daß das da hinpaßt. Und es paßt sowieso, denn es war ein Terroranschlag.

Schade, denn nach dieser kleinen Unterlassung geht es im Schriftsatz des hoffnungsvoll gestarteten Nachwuchsschrifstellers nur noch abwärts.

Vom irren Einzeltäter, zum Schutz des Staatswohles bis zur Einstellung der Ermittlungen (1980-2020)

Irrer Einzeltäter war nie die These der zahlreichen Ermittler, sondern Futter für die Schmierfinken, damit die sich was aus dem Arsch ziehen. Den Schutz des Staatswohls haben nämlich genau die mit ihren Horror­mär­chen besorgt, allen voran die Linken mit Ulrich Chaussy an der Spitze. Für ihre Leistungen zum Staatswohl wurden sie ordentlich mit staat­li­chem Blech behängt und fürstlich entlohnt. Es läßt sich gut leben, wenn man die richtigen Staatsschutzthesen aufschreibt. Einstellung der Ermitt­lung ja, aber da fehlt eine außerordentlich wichtige Entscheidung, jene des Generalbundesanwaltes.

Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremen Motivation heraus.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Gundolf Köhler am Abend des 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr eine Bombe in einem Abfallkorb im westlichen Bereich des Haupteingangs zur Festwiese abgelegt und zur Explosion gebracht. Hierdurch wurden zwölf Besucherinnen und Besucher des Oktoberfests getötet und 221 Personen zum Teil schwer verletzt.

… ist festzuhalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags durch Gundolf Köhler gibt.

So einfach lassen sich Verbrechen aufklären. Die Abgeordneten des Bun­destages beschließen am 22.11.2011 die Uwes schnell mal zu einer Mör­der­bande. Der GBA entscheidet einfach mal so, daß Gundolf Köhler die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags ganz alleine gestemmt hat und beleidigt damit den Intellekt vieler kluger Menschen, abgesehen davon, daß der Chefankläger Merkels gar nicht befugt ist, eine solche Entscheidung zu fällen. Noch obliegen die den in der BRD tagen­den Gerichten.

Ich lasse mal die Denkschwäche des Generalbundesanwaltes (seines Ghostwriters) außen vor. Auch er erliegt dem Lieblingsfehler der Linken, behauptet Falsches und plappert demzufolge Beliebiges daher.

Daß Köhler die Bombe dort abgelegt hat, mag man er ja noch fieber­phan­tasieren dürfen. Daß er sie zündete, dafür gibt es keinen Beleg, keinen Ermittlungserfolg, denn wes Bauart und Funktionalität der Zünder war, das blieb verborgen, wurde nicht aufgeklärt, durfte nicht aufgeklärt wer­den bzw. ist Staatsgeheimnis, weil es zu den Falschen, dafür richtigen Tätern führt.

Es gibt mehrere solcher abstruser Logikfehler, die dem Schriftführer des Generalbundesanwaltes unterliefen. Weiter mit Wetzel.

Der Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest ereignete sich am 26. September 1980. Dazu wurden 1,39 Kilogramm TNT (also gewerblicher Sprengstoff) in einem Mülleimer deponiert. Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Welches Ziel die Täter mit dem Terroranschlag verfolgten, das wissen nur die bzw. deren Auftraggeber. Wetzel weiß es unter Garantie nicht. Der GBA schreibt von 12 Toten, Wetzel von 13. Es ist nicht Aufgabe dieses Posts, diese inhaltliche Differenz aufzuklären. Sollen sich die beiden Logikrecken miteinander streiten. Ich halte mich da raus.

Nachdem der Name des „Einzeltäters“ bekannt war, Gundolf Köhler, und Informationen über seine neonazistische Gesinnung und seine Kontakte zu neofaschistischen Organisationen nicht mehr zu verheimlichen waren …

Köhler hatte keine neonazistische Gesinnung. Er war ein Jugendlicher in der Phase der Persönlichkeitsbildung, hat jede Menge ausprobiert. Die Gesinnung wurde ihm angedichtet.

In der Einstellungsbegründung sind zwei Dinge von besonderer Bedeu­tung. In einem zentralen Punkt widerspricht das Gericht dem Urteil aus den 1980er Jahre deutlich: Gundolf Köhler war kein „verwirrter“, unpo­litischer Attentäter, sondern ein Neonazi mit einem faschistischen Welt­bild.

Solch hanebüchener Unsinn kommt heraus, wenn man den Text des GBA nicht kennt.

Es gab jüngst keinen Gerichtsprozeß, der ein Urteil fällte. Die Entschei­dung traf der GBA. In dessen Text findet sich das Wort faschistisch in all seinen Facetten kein einziges Mal. Das ist freie Dichtung, aber gelogen.

… Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher …

Es gibt keine Fakten, die diese These stützen. Gäbe es diese, hätte Wetzel sie ja genannt. Um präzise zu sein, wenn man die Einzeltäterthse verwirft, wie es Wetzel tut, dann bleibt unterm Strich nur ein Ergebnis:

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest wurde nicht aufgeklärt. Der Generalbundesanwalt hat Gundolf Köhler als Täter festgelegt.

Aus Falschem oder dem Nichts folgt Beliebiges. Wetzel und der GBA führen es uns ja tagesaktuell vor, wie sie ihrem Nazifetisch frönen.

Die Einzeltäterthese macht immer dann „Sinn“

Das ist übelstes Pennälerdeutsch, gruselige Schmiererei. It makes sense, das darf der englische Muttersprachler sagen. Im Deutschen heißt es immer noch: Es ist sinnvoll, einen Einzeltäter zu bevorzugen. Das erspart Kosten und Zeit bei den Ermittlungen. Die kostenintesiven Begründungen kann man den Linken überhelfen. Die denken sich übelsten Trash aus, um ihre Groupies bei der Stange zu halten und die Kuchenkrümel vom Teppich unter dem Regierungstisch zu schlecken.

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH“ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten.

Es gab keine engen Verbindungen zur WSG. Wetzel lügt.

Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte. Der ehemalige Beamte, der sich als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.

Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wies’n. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er „einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.“

Tja, daraus ließe sich eine treffliche Arbeitshypothese erstellen, die hier nichts zur Sache tut.
—–
Bonus für all jene, die bis hierher durchgehalten haben.

Wer denkt, mit Wetzel (und Moser) sei der intellektuelle Tiefpunkt linker Staatsschutzpropaganda erreicht, der irrt. Es ist ein illustrer Kreis, der dem GBA alles abkauft, solange die Lutscher kostenlos sind.

Reinhard Müller schaut mit seinem Kopf gerade noch so aus dem Loch der Staatschutzlatrine heraus, um einen ganz üblen Exkrementetext abzulassen. Genau das ist es, wofür Staatsdiener die Schriftsteller so lieben.

Und wo Terrorismus nicht weit weg ist, da ist der als Terrorpropagandist verurteilte Yücel nicht weit. Der muß schließlich seine von Merkel erkaufte Freilassung türkische Lira für Lira abstottern, Wort für Wort, Satz für Satz.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:30

Re: Gegen den Einzeltäter spricht daß Herr Köhler dort selbst verstarb, Gründe:

K. wurde beseitigt um Zeuge loszuwerden und einen „Täter“ zu liefern, offenkundig.
Der hatte weder Kenntnisse noch Material dafür.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:28

TNT war und ist Zuschlag,

aber sonst kein gewerblicher Sprengstoff.

Und zum Fall: Eine so komplex gebaute USBV muss man erstmal herstellen können. Selbst beim Guss des Sprengstoffs ist einiges zu beachten.

Und damals waren alle „Haupt- und Nebengelasse des K. komplett TNT-spurenfrei, Hinweise auf Verstärkerladung und Zünder ergaben sich nicht…
Sehr unwahrscheinlich das Konstrukteur und Auslöser im K. zu suchen sind.

blu_frisbee 18.07.2020 11:21

Re: Irrer Einzeltäter?

Die erste Schuldvermutung gab FJS ab, daß es pöhse RAF-Terroristen gewesen seien. Das ließ sich aber bis zur Wahl nicht durchhalten.
Dh, der erste ders für eigene Zwecke nutzen wollte war FJS indem ers den „Linken“ attributierte,“links“ war für FJS alles außer ihm.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:38

Re: Staatliche EInzeltäter & -fälle haben in der BRD System

Ja, der K hat Jahrzehnte vor dem „NSU“ Phantom geschaft ohne jede Kompetenz und Umgangserfahung spurlos TNT zu giessen und den Rest der USBV zusammenzubauen.Praktischerweise steht er bei Umsetzung gleich daneben. Man wusste damal wie man teure Verfahren spart!

Naturzucker 18.07.2020 13:27

Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz haben. Und selbstredend läge es im Interesse jedes Staatsanwaltes, eine eventuelle Beteiligung oder Verstrickung staatlicher Stellen in so ein Attentat zu vertuschen.

Erst einmal wäre dies seiner Karriere abträglich und zweitens würden viele Staatsanwälte alleine schon aus Überzeugung so handeln

stadtFux 18.07.2020 14:16

Motivation

handelte der Attentäter Gundolf Köhler damals aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus

ein Euphemismus für geheimdienstliche Hintergründe bzw. Verstrickungen

Ego Zentrik 18.07.2020 21:20

Woher will der Autor das wissen?

Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten.

Außer er ist der Täter und geständig!

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (9)

Ende Juni wurde eine weitgehend anonymisierte Urteilsversion veröffentlicht, die findet man hier:

stark geschwärztes Urteil NSU-Prozeß, ohne das ganze Propagandagefurze der Antifa drum herum media.frag-den-staat.de/files/docs/08/c0/70/08c07057298e4f90a50504b68253ae8d/nsu-urteil.pdf

Die PDF ist durchsuchbar, also durchaus zu gebrauchen. Die Wahrheit enthält das Urteil jedoch sehr wahrscheinlich nicht, dafür aber jede Menge Zirkelschlüsse und Textbausteine.

Ermöglicht hat dieses Urteil das „Geständnis“ von Beate Zschäpe, welches das Narrativ der Anklage brav nacherzählte, unter Ausblendung aller Widersprüche und Unmöglichkeiten, letztlich wurde Zschäpe zur Kronzeugin der Anklage, wie sie es schon 2011 beabsichtigte zu werden, jedoch ohne den erwarteten Kronzeugen-Strafnachlaß.

Dumm gelaufen, so möchte man da spotten, jedoch hat der BGH das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen, ob die Mittäterschaft Zschäpes -und damit das Mordurteil- rechtens ist. Somit bleibt es spannend, Stichwort Deal.

Was wirklich passiert ist, bzw. worauf die Indizien hindeuten, das steht im vorigen Teil dieser kleinen Serie zu lesen.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Zur These passend, dass Zschäpe gar nicht dort war, sind auch die Feuerwehr-Notrufe im Urteil:

Da sie [die Katzentante, welche laut Phantombild vom 6.11.2011 aussah wie Susan Eminger, fatalist] ein Handy in der Hand hielt, fragte sie der Zeuge, ob sie schon die Feuerwehr verständigt habe.
Dies bejahte sie der Wahrheit zuwider und setzte anschließend ihre Flucht über
den Veilchenweg und Fliederweg fort. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 15:14 Uhr setz‐
ten verschiedene Nachbarn, darunter auch Uwe und Antje H.███ und auch der
Handwerker Heiko P.███, wegen des Brandes Notrufe bei der Feuerwehr und der
Polizei ab. Von Seiten der Angeklagten Zschäpe erfolgte kein Anruf. Sie forderte
auch niemanden auf, anzurufen. Sie traf keinerlei Maßnahmen zur Rettung der Ge‐
schädigten E.█, P.███ und K.█, …

Klarer Fall: Wer sehr wahrscheinlich gar nicht dort ist, der kann auch schlecht die Feuerwehr anrufen.

Wie war es wirklich?

Die Chancen stehen schlecht, dass das jemals heraus kommt. Und dafür gibt es gute Gründe, die kurz angerissen werden sollen. Das Ganze riecht nach einer Inszenierung, aber WER da inszeniert hat ist ungeklärt. Und genau das ist die Crux, denn ohne Antwort auf diese Frage ist der Fall 4.11.2011 Eisenach und Zwickau nicht zu lösen.

Die Verschwörungstheorie des Staates vom NSU mit nur 3 Mitgliedern ist dabei nur eine Option, wenn auch die so ziemlich schlechteste, Zschäpes „Geständnis“ hin oder her… allzuvieles daran kann einfach nicht stimmen.

Eine nicht einmal ansatzweise geklärte Rolle spielen die Eheleute Eminger, die beide nicht aussagten, aber man darf vermuten, dass ihre Rolle eine aktive war, Stichwort Katzentante, und dass sich ihr Wissen keineswegs mit dem offiziellen Narrativ des Staates deckt. Sie schwiegen konsequent, und das wurde belohnt im Urteil, Teilfreispruch.

Ebenso unklar ist die Rolle der beiden Handwerker, denen so mancher die Auslösung der Explosion in der Frühlingsstraße zutraut, die aber angeblich ebenfalls gerade nicht vor Ort waren:

Etwa zwischen 14:25 Uhr und 14:45 Uhr hatten die beiden Handwerker P.███ und
K. unbemerkt von der Angeklagten Zschäpe das Anwesen verlassen. Sie hatten
sich für eine Pause in eine nahegelegene Bäckerei auf der linken Seite der Früh‐
lingsstraße stadtauswärts begeben.

Gegen 15:05 Uhr entzündete die Angeklagte Zschäpe mit einem Feuerzeug im
Treppenhaus an ihrer Wohnungseingangstür stehend das Benzin.

Da die Autos der Handwerker „weg“ waren, nämlich an der Bäckerei standen laut Aussage der Handwerker, hatten die kaum „unbemerkt von Zschäpe“ das Haus verlassen, denn die Treppe knarrte unüberhörbar:

Noch einmal geht es um Lärm. K. sagt, man habe auf der Holztreppe immer gehört, wenn jemand rauf oder runtergegangen sei oder wenn oben oder unten jemand gearbeitet habe.

Und die Preisfrage ist eigentlich, warum man 2 Autos braucht, um eine Pause 70 m entfernt zu machen.

Viel wahrscheinlicher ist es doch, dass die beiden Handwerker wussten, dass es da gleich rummst, und ob die Dreierkolonne wirklich an jenem Tag nur zu zweit war, ja nun, das ist genau die Frage. Immerhin soll ja ein Handwerker unmittelbar nach der Explosion aus dem Haus gerannt sein…

Fakt ist jedenfalls, die Handwerker-Aussagen wurden „angepasst“, das kann man hier nachlesen.

Eine dritte Verschwörungstheorie verweist ins Ländle, wo immer noch fleissig in Sachen Polizistenmord ermittelt wurde, insbesondere im August 2011 zum Thema „Kollegen-DNA die es im Tatfahrzeug gar nicht geben dürfte„:

Was geschah am 4.11.2011 überhaupt, wer machte ihn, und warum?

Die Wahrheit wird nicht herauskommen, weil man sich bereits zu Beginn der Ermittlungen auf ein Narrativ festlegte, und das Urteil im Bundestag bereits am 22.11.2011 gefällt wurde. Das OLG, der Staatsschutzsenat in München, nomen est omen, und die Kapitel der Geschichtsbücher sind längst geschrieben.

Abschliessend noch der Hinweis auf ein neues Buch (von einem bösen rechten Verlag), Rezensionen sind willkommen, nur zu!

Unschuldige gibt es da wohl eher nicht bei diesem Thema, weder Zschäpe noch die Uwes, aber „nichts genaues weiß man nicht“.

Und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.

NSU: Urteilsbegründung mit neuem deutschen KI-Rekord

Einige haben sich die von Bundesrichter i.n.i.D.d.S Thomas Fischer ange­regte Prüfung auf industriellen Massenmord Urteilsakkord zu Herzen ge­nommen und ein paar Scripte über das Urteil gegen Zschäpe und Genos­sen laufen lassen.

Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit

Hier die gesammelte Zirkelschlüssigkeit. Das sieht eher danach aus, als wenn sich die noch in den Kinderschuhen steckende deutsche Juristen-KI das schriftliche Urteil ausgerechnet hat. Auch wenn es vorerst der neue deutsche KI-Rekord ist, besteht Verbesserungsbedarf.

Nach Motiven von:

Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil

Die im Original Nr. 9 und 19 ausgerechneten Wortfolgen wurden zu einer zusammengefaßt und auf Platz 1 gesetzt, da sich die Juristen-KI an der Stelle verrechnet hat und einen Uwe-Dreher produzierte, der allerdings inhaltlich identisch ist. Die hoffnungslos auf Platz 28 abgeschlagene Rück­zugsmöglichkeit kann ebenfalls zu einer Begründung zusammen­gefaßt werden und landet so auf Platz 16 mit 12 Nennungen. Eine KI kann sowas nicht wissen.

Rang – Anzahl – Satz

1 17

12

Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bewusst
Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewusst
2 25 Sie sagte eine sorgfältige Beobachtung der Umgebung ihrer ge­mein­samen Wohnung und Zentrale der Vereinigung zu sowie eine schnelle und umsichtige Reaktion auf Vorkommnisse, die den Eindruck des unauffälligen bürgerlichen Lebens der drei Personen in Frage stellen könnten
2 25 Die Angeklagte Zschäpe war bei ihren Handlungen in vollem Um­fang schuldfähig
4 20 In der öffentlichen Wahrnehmung sollte nur die Vereinigung NSU und deren Wirken präsent sein
4 20 Die Öffentlichkeit sollte vom Fortbestand einer handlungsfähigen, schlagkräftigen, im Einzelnen nicht greifbaren Vereinigung aus­gehen
4 20 Keinesfalls wollten sie, dass die Ermittlungsbehörden und damit die Öffentlichkeit Einblicke in die Struktur der Organisation, die Anzahl und die Identität ihrer Mitglieder, deren Leben und Zu­sam­­menwirken sowie die Identität ihrer Unterstützer und die Art der Unterstützungshandlungen gewinnen würden
4 20 Dadurch gab sie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Sicherheit, ungefährdet in die Zentrale der Vereinigung, ihre gemeinsame Wohnung, zurückkehren zu können
8 19 Auf diese Art und Weise ermöglichte sie erst die Durchführung der Tat vor Ort
8 19 Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzu­gehen
10 15 Außerdem wollten sie mit der Beute die Kosten begleichen, die bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung ihrer ideologisch motivierten Taten anfallen würden
10 15 Mit einem von ihnen als möglich erkannten Tod von Menschen fanden sie sich dabei als notwendige Folge ab
12 14 Da der Angeklagten Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zudem bekannt war, dass immer das Risiko des Todes der Ausfüh­renden vor Ort bestehen würde, bezogen sie diesen Aspekt im Hinblick auf die Bedeutung der Bekennung der Vereinigung NSU zu den ideologisch bedingten Tötungsdelikten in ihre Planung ein
12 14 Die Angeklagte Zschäpe beabsichtigte den Überfall als Mitglied einer Vereinigung zu begehen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub- und Erpressungstaten verbunden hatte, wobei sie wei­ter die Absicht hatte, dass zwei Vereinigungsmitglieder – nämlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – am Überfallobjekt handeln und dabei zumindest eine scharfe Schusswaffe bei sich führen würden
14 13 Diese Funktion hatte sie bereits nach dem ersten Überfall im Jahr 1998 übernommen
14 13 Es kam ihnen von Anfang an darauf an, das Geld für sich zu be­hal­ten oder für sich zu verwenden, wobei sie wussten, dass es ihnen nicht zustand
16 6

6

Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung, zu schaffen
Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, zu schaffen
17 11 Dadurch wollte sie ihre eigenen ideologischen Ziele erreichen, nämlich die Einschüchterung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland sowie der Mitbürger mit Migrationshintergrund und die Vorführung staatlicher Stellen als unfähig zur Verhinderung und Aufklärung der Tat
17 11 Sie waren sich darüber im Klaren, dass die zu erwartende Beute aus dem geplanten Überfall die Planung und Durchführung der weiteren von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten An­schläge finanziell und praktisch weiter ermöglichen würde und zudem für eine bestimmte weitere Zeit ihren Lebensunterhalt sichern würde
17 11 Die Angeklagte Zschäpe gab durch ihre Zusagen einerseits den beiden Männern die Sicherheit, ungefährdet in die Wohnung zurückkehren zu können, und andererseits gewährleistete sie, dass auch im Falle ihres Todes der von ihr, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeinsam erstrebte ideologische Zweck der von ihnen begangenen Tötungsserie durch die von ihr zugesagte Vernichtung der vorhandenen Beweismittel und die Veröffentlichung des Bekennervideos erreicht werden würde
20 10 Dabei wussten sie, dass sie keinen Anspruch auf die Beute hatten
20 10 Die Mitwirkung der Angeklagten Zschäpe bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung des Überfalls stellte, entsprechend dem Konzept der Vereinigung und der Absicht ihrer drei Mit­glieder, die Beschaffung weiterer von der Vereinigung benötigter Finanzmittel sicher und schuf damit die erforderliche Grundlage für die Durchführung weiterer ideologisch motivierter Anschläge der Vereinigung
22 9 Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dabei die Aufgabe, in der Sparkassenfiliale vor Ort tätig zu werden, während die Angeklagte Zschäpe zusagte, die Abwe­sen­heitszeiten Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ im Zusam­menhang mit der Tatausführung zu legendieren, deren Abwesen­heit durch ihre eigene Präsenz im Bereich der Wohnung zu tarnen und aktiv bei Nachfragen, jeweils der Situation angepasst, eine unverfängliche Erklärung für deren Abwesen­heit zu finden und abzugeben
22 9 Sie handelten in der dargestellten Weise, um sich und der Ange­klagten Zschäpe das Bargeld zuzueignen
24 8 Da sie weiter keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit würden nachgehen müssen, würde ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um die von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten Taten ihres Personenverbandes intensiv planen, vorbereiten und ausführen zu können
25 7 Der Angeklagten Zschäpe war dabei bewusst, dass das Opfer kei­nerlei Anlass zu der Tat gegeben hatte
25 7 Die Angeklagte Zschäpe handelte in der dargestellten Weise, um den Tod eines Menschen herbeizuführen, der zu einer Gruppe ihrer ideologischen Feindbilder zählte
25 7 Um dies zu gewährleisten, beschlossen sie, dass sich die Ange­klagte Zschäpe während der gesamten Tatausführung und der sich daran anschließenden Flucht der beiden Männer vom Tatort in oder in der Nähe der Zentrale der Vereinigung, ihrer gemeinsamen Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, auch deshalb bereit­halten sollte, um für den Fall, dass die Männer im Zusammenhang mit der Tat den Tod finden würden, das vorbereitete Bekenner­video der Vereinigung NSU zu den bereits begangenen ideologisch motivierten Tötungsdelikten zu veröffentlichen und sämtliche in der Zentrale der Vereinigung vorhandenen Beweismittel hin­sicht­lich der Identität der Mitglieder der Vereinigung NSU, hinsichtlich deren bisherigen Lebens im Untergrund und hinsichtlich von Un­ter­stützungshandlungen zu ihren Gunsten durch andere Per­so­nen zu vernichten
28 6 Sie handelte weiter in der Absicht, das von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos weggenommene Geld sich und den beiden Männern zuzueignen, wobei sie, wie sie wusste, keinen Anspruch auf dieses Geld hatten

Die Wiesn Bombe von 1980 bleibt unaufgeklärt

Außer Spesen nichts gewesen:

Die totale Pleite:

6 Jahre erneut ermittelt, und sie haben… nichts, niente, nada:

Die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem bislang verheerendsten rechtsextremen Terroranschlag in Deutschland werden wohl unbeantwortet bleiben.

Kein Spiegel-Beitrag ohne Framing: Niemand weiß, ob das ein rechtsextremistischer Anschlag war, denn man kennt die Täter nicht, man weiß nicht, welche Rolle der mutmassliche „Einzeltäter Gundolf Köhler“ genau spielte

Und rechtsextrem war der Patsy auch nicht, eher grün.

GBA Range: «Eine Einzeltäter-Theorie haben wir niemals verfolgt.»

Ein erstaunlicher Satz, hat man doch der Öffentlichkeit Gundolf Köhler als Einzeltäter präsentiert, und das über Jahrzehnte hinweg.

Der Siffspiegel schreibt Blödsinn, oder GBA Range erzählte 2014 Blödsinn:

Die Bundesanwaltschaft hielt Köhler damals für einen Einzeltäter. Tiefgreifendere Ermittlungen in die rechtsextreme Szene erfolgten nicht. Bereits 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt.

Mangels Täterermittlung wurde das Verfahren gegen Karlheinz Hoffmann und andere 1982 eingestellt.

Widersprüche ohne Ende…

Gezielte Asservatenvernichtung sabotierte die Ermittlungen:

Zu den vernichteten Asservaten gehörten auch 47 Zigarettenkippen aus den Aschenbechern von Köhlers Auto, die zu sechs verschiedenen Sorten gehörten – teils mit, teils ohne Filter; dies spricht dafür, dass auch jemand anderes in Köhlers Auto geraucht hatte

Unter anderem verschwand auch ein Handfragment schon 1980 aus der Gerichtsmedizin, welches keinem der Opfer zugeordnet werden konnte… laut der Akten serologisch auch Gundolf Köhler nicht.

Vieles spricht dafür, dass schon 1980 innerhalb des Sicherheitsapparates die Beweise entsorgt wurden, eben weil das DNA-Verfahren schon am Horizont nahte.

Alec Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In Deutschland wurde es erstmals 1988 als Beweis in einem Strafprozess vor Gericht anerkannt.

Hätte man die Beweise nicht verschwinden lassen, und das gilt für den Buback-3-fach Mord 1977 ebenso wie für das Oktoberfest-Attentat 1980, dann hätte man den genetischen Fingerabdruck der Täter wenige Jahre später ermitteln können.

Offenbar war aber eine Täterermittlung niemals gewollt. Weder bei Buback (Stichwort Verena Becker) noch 1980.

Die dümmste These überhaupt findet sich -wen wundert es?- am Ende des Spiegel-Framing-Beitrages:

Als mögliches Motiv für einen Anschlag wurde mehrfach vermutet, die rechtsextreme Szene habe den Bundestagswahlkampf zugunsten des damaligen Unionskanzlerkandidaten Franz-Josef Strauß (CSU) beeinflussen wollen.

Was für ein Schwachsinn! Hätte man FJS schaden wollen, nähme man einen „rechten Täter“, und hätte man FJS helfen wollen, dann einen Linken.

Man nahm aber einen „Rechten“, den man selbst fabriziert hatte, und der Ex-BND-Mann Hans Langemann, oberster Bayerischer Geheimdienstaufseher, erledigte das höchstselbst, indem er die Fake News Informationen sofort an die Presse durchstach.

Das abenteuerliche Leben des Geheimagenten Hans Georg Langemann

Dort finden sich Links ohne Ende… die Lenkung der Medien gehört zu den Hauptaufgaben jeden Geheimdienstes (laut Gehlen). Langemann wurde angeklagt und staatlich geschont, er verschwand komplett aus der Öffentlichkeit, die Prozessakten sind bis heute gesperrt.

MERKE: Staatsterror darf nicht aufgeklärt werden.

Fall Lübcke: Sommerpause im Sommertheater

Ein schönes kleines Spektakel, das so richtig niemanden interessiert, hatte kurz vor den Ferien an der Frankfurter Gerichtsbühne begonnen, um so­gleich heftig in die Bremsen zu treten. Der Richter verfügte zur Einfüh­rung von Beweisen in die Verhandlung das Selbstleseverfahren.

Das führte dazu, daß Richter Sagebiehl schon wieder ausrastete. Er ist also mitnichten der erfahrene, ruhige, sachliche Kapitän, der eine Verhandlung durch schwierige Materie navigiert. Der Ausraster kam so.

„Wenn ich das nochmal höre, werde ich wirklich unangenehm“ sagt der Vorsitzende Richter Sagebiel zu RA Hannig als dieser behauptet, mit dem Angeklagten Ernst solle kurzer Prozess gemacht werden (31 Verhandlungstage sind angesetzt)

Hintergrund ist ein Selbstlesebeschluss des Senats – 37 Dokument u.a. Urteile gegen Stephan Ernst werden so in Verhandlung eingeführt

Endlich hat es auch mal jemand richtig angefragt und angesagt, RA Hannig.

Ist der Mitangeklagte Markus H. ein V-Mann?!

In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt.

Es geht mitnichten um Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Es geht auch um die hessische Polizei, die im LKA hockt, aber auch die im lokalen Polizeirevier. Es geht um konkurrierende Referate und Günst­lings­wirtschaft. Es geht um Abgrenzungen zum Staatsschutz des BKA und den Bundesschnüfflern aus Köln usw. Es gibt ein sehr komplexes Interes­sen­geflecht innerhalb des Staatsapparates, um an die dunklen Geheim­nis­se der Anderen heranzukommen, das von der faschistenbrotdoofen Antifa gerne ausschließlich auf ihrem Lieblingsfeind Verfassungsschutz abge­la­den wird, somit für den Staat bequem ist, da der weiß, daß das völlig unge­fähr­lich ist, wenn jemand mit dem Finger auf die Schlapphutbande zeigt.

Den Prozeßtag kann man in Kurzschrift nachvollziehen, denn der war genauso langweilig und unergiebig wie die Tage davor.

RA Hannig fragte seinen Mandanten bei der 3. Vernehmung, ob es den Verdacht gegeben habe, Markus Hartmann sei V-Mann. Ernst bestätigte dies, während der gemeinsamen Anti-Antifa-Zeit hätten er und andere dies vermutet, weil Hartmann alle aufgestachelt habe.

Stephan Ernst wurde auch zu den bei ihm gefundenen Feindeslisten und Ausspähnotizen befragt. Er erzählte dazu, dass er diese angelegt habe, um seine Erfahrungen im Gefängnis zu verarbeiten. Zu dem Attentat auf einen Lehrer, der auf diesen Listen verzeichnet war, sagte Ernst nichts

Der bisherige Ertrag des Prozesses ist eine en passant gewonnene Erkenntnis.

Ernst begründet bei ihm gefunden „Personenliste“ mit geplanten #Antifa-Outing. Darauf GBA Kilmar sinngemäß: „Outing ist nur bei Rechtsextremen bekannt, bei „Antifa“ denken sich die Leute doch „Na und“. Darauf RA Hannig: „Nicht, wenn man es in Dresden macht“.

Was der Ernst alles so sagt, ist im Grunde völlig Banane, oder genauso wertvoll wie Zschäpes Geständnis. Warum das so ist, hat Bundesrichter i.n.i.D.d.S. Thomas Fischer* kürzlich erläutert. Es gibt viele diskutierens­werte Stellen. Die problematischste ist wohl jene, in der er zwischen Presse und Premium-Presse differenziert, ohne uns an seinen Überle­gun­gen zu derer Unterschied teilhaben zu lassen. Es bleibt sein dunkles Geheimnis, was er uns damit sagen will. Als Premiumpferde laufen bei ihm solche Ackergäule wie FAZ, SZ und SPIEGEL.

Ein Geständnis ist gar nicht so leicht. … Man kann davon ausgehen, dass es bei Mord und Vergewaltigung auch nicht wesentlich leichter fällt als beim Seitensprung oder einer kleinen Unterschlagung im Betrieb.

Richtig. Oder einem bewußten Fehlgeständnis in einem Staatsschutzs­prozeß, das vergaß der Fischer. Sowas kommt öfter vor, als man denkt.

„Und Fehlgeständnisse?“ fragten ängstlich die rechtsunkundigen Bauern. „Auch Fehlgeständnisse, Väterchen Bundesrichter?“

„Auch Fehlgeständnisse!“ sagte stolz im Brustton der Überzeugung der Bundesrichter. „Das kommt oft vor!“

Deswegen sind ja auch all die weinerlichen Artikel über das „Wie“ der bisher als Video vorgeführten Geständnisse des Ernst für den Papierkorb, weil das nur den langjährig erfahrenen Vernehmern etwas sagt, selbst denen aber nur zu 75%, denn in den restlichen 25% der Vernehmungen schlittern auch sie auf glattem Eis von Geständnis, Zugeben, Zurück­neh­men, widerständigem Beipflichten und zögerlichem Nicken herum, ohne daß daraus ein Bild der Tat wird, an dem man sich festhalten kann.

Den Stellenwert eines Geständnisses im öffentlichen Bewußtsein, heut­zutage also der erlernten Tatort-Erfahrung, leitet Fischer aus der Inquisition und den seit damals stattgefundenen Veränderungen ab.

Die, die „peinliche Befragung“ durchführten, wussten selbstverständlich, dass man unter der Folter fast alles zugibt und dass solche Geständnisse nichts wert sind. Verwertbar waren daher Geständnisse vor und nach der Folter, ausgeruht und bei klarem Verstand, nicht aber abgequälte Bekenntnisse.

Vieles, was damals erstmals gedacht wurde und in die europäische Rechtskultur Eingang fand, lebt bis heute fort. Dazu gehört auch der in der Bevölkerung weitverbreitete Glaube an die überragende Beweiskraft eines Geständnisses. Auch bei professionell damit befassten Personen besteht eine oft unbewusste Überzeugung, es komme auf die „ganze Wahrheit“, das Offenbaren des Innersten und die intersubjektive Glaub­haftigkeit dieser Offenbarung an. Das Geständnis gewinnt so eine über den Rang eines bloßen „Beweisanzeichens“ (= Indiz) hinausgehende informelle Bedeutung.

Im deutschen Recht ist alles anders als in Tatort, Die 12 Geschworenen und High Noon.

Rein formal ist darauf hinzuweisen, dass die Mittel des sogenannten „Strengbeweises“, also eines im Gesetz genau geregelten Verfahrens zur Beweiserhebung mittels bestimmter Beweismittel, nur die folgenden vier sind: Zeugen, Sachverständige, Urkunden und richterlicher Augenschein. Die Aussage des Beschuldigten – gleich ob „Bestreiten“ oder „Geständnis“ – gehört nicht dazu. Bekanntlich ist ein Beschuldigter im deutschen Strafprozess nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, er kann auch nicht im eigentlichen Sinn zur „Wahrheit“ verpflichtet sein, wenn er aussagt. Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich „früh“ oder „spät“ äußert. Beweiserwägungen von Gerichten, wonach für die Schuld des Angeklagten spreche, dass er z.B. ein Alibi „nicht früher“ vorgetragen habe, sind rechtsfehlerhaft und führen regelmäßig zur Aufhebung durch das Revisionsgericht.

§261 StPO: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Den zuhauf aufmarschierenden Experten haut der Fischer dann den Gummihammer auf den Schädel. Kann er machen, hilft aber in einer Nation mit 20 Millionen Fußballtrainern und 32 Millionen Richtern nicht weiter. Wer Schuld hat und füssiliert gehört, das entscheiden immer noch die Laienrichter des Landes vor der Glotze und hinter der Popcorntüte auf der Couch, nicht die Fischers.

Es ist daher für Berufsrichter auf Dauer recht ermüdend zu hören, dieser oder jene „hätten“ anders entschieden, als er selbst es getan hat. Das kann sein. Sie haben aber nicht, und durften auch nicht. Wer Prozesse entscheiden will, soll halt Jura studieren und Richter werden, oder sich bei den Schöffenwahlen zur Verfügung stellen. Spontanurteile vor dem Fernseher oder nach Lektüre der Tageszeitung können Qualifikation, Amt und Legitimation nicht ersetzen. Man wird nicht Chirurg durch Betrachten der TV-Serie „Die jungen Ärzte“, nicht dadurch, dass man jemanden kennt, der auch schon einmal operiert wurde, und auch nicht durch die feste Überzeugung, sich wie kein Zweiter in die Schmerzen der Patienten einfühlen zu können.

Dann wieder einer der Fehlschlüsse Fischers, weil er sich deutsche Schandrichter nicht vorstellen kann, bzw. nicht sagen darf, daß es auch unter seinen Berufskollegen mehr als genug Charakterschweine gibt.

Im Strafprozess wird Wirklichkeit rekonstruiert.

Manchmal wird im Strafprozeß die Wirklichkeit konstruiert.

Für die Geständnisfrage beim OLG Frankfurt folgt aus all dem: Es gibt keine Regeln für die Bewertung, die Reihenfolge, die Glaubhaftigkeit von Geständnissen, auch wenn sie mehrfach und widersprüchlich sind.

Das klingt bitter für die Schmierfinken und hoffnungsvoll für Ernst. Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.
——
* immer noch im Dienst der Sache

Spurenmanipulation beim „Amri-Anschlag“ soll aufgedeckt werden?

Man mag es kaum glauben, was beim Staatsfernsehen „tagesschau.de“ zu lesen ist:

Weiter heisst es dort:

„Durch die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss ist deutlich geworden, dass das BKA und der Generalbundesanwalt es versäumt haben, die Spurenlage am Lkw umfassend auszuwerten“, sagt die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic. Auf Basis der bearbeiteten Spuren könne „nicht der Schluss erfolgen, dass Amri alleine den Lkw gekapert und gesteuert hat“, so die Bundestagsabgeordnete. Der Frage, ob es weitere Mittäter oder Helfer und Unterstützer gegeben habe, sei nicht konsequent nachgegangen worden.

„In den vergangenen zwei Jahren hat das vom Bundeskriminalamt nach dem Anschlag präsentierte Spurenbild kontinuierlich Risse bekommen“, meint auch Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei. Das BKA habe sich zu früh auf die Einzeltäterthese festgelegt. „Ich befürworte daher eine vom Innenministerium unabhängige Begutachtung aller vorhandenen Spuren durch einen ausgewiesenen Sachverständigen auf diesem Gebiet.“

Ob es vielleicht doch ein rechtsterroristischer Anschlag war? Der unschuldige Islamistenklüngel nur vorgeschoben? Tatsächlich könnte man auf die Idee kommen, dass es den Linken und Grünen um die „Weißwaschung“ des islamistischen Terrors geht, aber sehr wahrscheinlich geht es da eher um V-Leute, deren Auftraggeber im „Tiefen Staat“ und die Märchenerzähler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz.

Die Linksgrünen grollen nach wie vor aufgrund der „Einzeltäterthese der 2 Uwes“ und wegen des staatlichen Bestreitens des „bundesweiten NSU-Netzwerks“, zu dem sie gar zu gern auch die Lübcke-Angeklagten zählen würden. Das eint sie mit den Märchenbuchautoren Aust und Laabs, mit den Ramelsbergers dieser Republik, der Antifa und mit den Nebelkerzenwerfern bei Heise & Co.:

http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/06/07/moser-honk-oder-zonk-des-staatsschutzes/

Man darf wirklich davon ausgehen, dass –auch beim Breitscheidattentat wieder einmal– ein Einzeltäter erfunden wurde, und die Aktenlage „angepasst wurde“, gemäß der „nachgefundenen Beweise“ am Tatort.

Dafür spricht unter anderem, dass…

– das Fahrerhaus des LKW unmittelbar nach dem Anschlag „ordentlich und nicht verwüstet gewesen sei, wie der Schausteller-Vorsitzende aussagte, jedoch später „chaotisch“.

– im Fahrerhaus ein Portemoney offenbar unter der Decke im Fußraum nachgefunden wurde, welches von Amri stammte, samt „Ausweis“.

– zwischen Stoßstange und Karrosserie vorne ein Amri-Handy gefunden wurde, welches da offenbar abgelegt worden war. Passend zum Ausweis.

– der LKW von offenbar die ersten Stunden von unbekannten Sicherheitskräften „bewacht wurde“.

So heisst es denn auch bei der Tagesschau:

Mit dem Portemonnaie konnte der polizeibekannte Islamist schließlich als der Attentäter – oder zumindest als dringend Tatverdächtiger – identifiziert werden. Allerdings wurde die Geldbörse nicht direkt nach dem Anschlag entdeckt, sondern wohl erst am Nachmittag des nächsten Tages. Als der Lastwagen vom Tatort abgeschleppt und in einer Bundeswehrkaserne im Norden Berlins gründlich auf Spuren abgesucht wurde. Da war Amri bereits auf der Flucht.

Das erinnert doch stark an das Abschleppen des Eisenacher Womos in eine große Halle, und an die Nachfindungen im Zwickauer Schutt, wo man 3 Tage nach Eintreffen des BKA eine „Dönermord-Ceska“ aus dem Haufen zog, das Ganze nicht dokumentierte und erst später im Polizeipräsidium erstmals fotografierte. Oder auch an die Nachfindungen im Eisenacher Womo, Pässe, Führerscheine etc.

Die Tagesschau wäre nicht als unendlich staatsnah (zurecht) verschrieen, fände am Ende eines Artikels voller Zweifel am Tathergang (Regierungsversion) doch wieder das altgewohnte Framing statt:

Der Sachverständige, der nun die Spurensicherung und die Schlussfolgerungen der Ermittler bewerten soll, wird sein Gutachten wohl nur auf Grundlage von Akten erstellen können. Der Lkw, den Amri als Waffe missbrauchte, kann nicht mehr untersucht werden. Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Grotesk, der Schreiberling muss schizophrän sein. Amris Täterschaft ist eben gerade NICHT bewiesen. Davon handelt der gesamte Artikel. Oder hat ihm sein Politoffizier diesen Satz hinein redigiert?

Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Egal, denn bekanntlich war beim berühmten Eisenach-Womo das Wrack noch jahrelang verfügbar, und dennoch hat niemand die Fahrgestellnummer mit der im Fahrzeugschein abgeglichen. Obwohl das Womo beim BKA sein „falsches Kennzeichen V-MK 1121“ schon Anfang 2012 verlor, weil beides wohl nicht zueinander passte.

Fazit: Es ist völlig Banane, ob da ein externer Gutachter angesetzt wird oder nicht, es wird nichts aufgeklärt werden, egal ob der Fall NSU, Breitscheidplatz, Buback/Becker oder Oktoberfest-Bombe heisst.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Was passierte wirklich am 4.11.2011 in der Frühlingsstraße, wer war dort, wer verursachte die Explosion, und wer gab die Katzen in den Körben bei der Nachbarin ab?

Teil 7 endet wie folgt:

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“ ist dabei die eigentlich interessante Formulierung.

Dagegen spechen sowohl Zschäpes Angaben am 8.11.2011 als auch das Phantombild der Nachbarin, die Katzenübergeberin darstellend vom 6.11.2011.

Was sagte Zschäpe?

Siehe:

NSU Sachsen: Zschäpe stellte sich nach 6 Tagen Flucht. Nicht 4, sondern 6 Tage!

am Abend des 1.11.2011 besuchte Zschäpe ihre Freundin Heike Kuhn in der Polenzstrasse, wahrscheinlich per Taxi. Es gab einen „tränenreichen Abschied“.
am 2.11.2011 verschwand das Womo Sunlight Capron A68 (widersprüchliche Angaben zum Nummernschild, ASZ, V-AH…) aus der Frühlingsstrasse. Soll V-MK 1121 gewesen sein. Kennzeichen jedoch nicht auf Ü-Cameraaufnahmen zu sehen.
am 4.11.2011 surfte eine unbekannte Person am Computer EDV 1 in der Wohnung, gab später die Katzen ab.
am 4.11.2011 wurde das „Fluchthandy“ geortet in Zwickau
am (wohl erst am) 5.11.2011 wurde eine „Susann Dienelt“ 3 Polenzstrassen-Nachbarn auf dem beleuchteten ALDI-Parkplatz vorgeführt, Frau Kuhn, Frau Jahn, deren Mann Grimm: Es war nicht Zschäpe.
am 8.11.2011 stellte sich Zschäpe in Jena, wurde nach Zwickau verbracht (Haftbefehl Brandstiftung) und dort vernommen.
Zschäpe sagte aus, sie sei 6 Tage lang unterwegs gewesen. Also vom 2.11. bis 8.11.2011.
Problem: Zschäpe kann dann nicht am 4.11.2011 in Zwickau die Wohnung angezündet haben. Sie war gar nicht dort… nicht umsonst fehlten diese Tage auf den Eminger-Handys, als diese bei der Bundespolizei Potsdam zur Auswertung ankamen.

Wer ist die Person auf dem Phantombild der Antje H.?

Sehr wahrscheinlich war das Susann Eminger.

Was ja auch Sinn macht, dass Andre Eminger morgens seine Frau in die Frühlingsstraße brachte, damit die sich um die Wohnung kümmere und die Katzen abhole.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“?

Sehr wahrscheinlich nicht. Zschäpe war -laut eigenen Angaben- gar nicht dort, und die SMS etc. aus den Eminger Handys dieser Tage gingen verloren, unwiederbringlich.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Und so kam es, wie es kommen sollte: „Zschäpe“ beging Brandstiftung, warf die „Nichtbekennervideos“ in den Briefkasten vor dem Haus ein, oder auch nicht, wie der Senat ausführte, und gab die Katzen bei der Nachbarin ab:

Die Frau im roten Mantel hatte einen dunklen, braunen Mantel an. Dieses Detail lassen wir jetzt einfach weg.

Es ist immer schwer, zu viele Details sind schlecht, denn man kann dabei die Fiktion beschädigen…

Niemand hat die Zeugen mit dem Phantombild konfrontiert, welches eindeutig NICHT Zschäpe zeigt, weil niemand am staatlichen Narrativ rütteln wollte.

Siehe den oben zitierten Blogbeitrag von 2016, der endet so:

Eigentlich ist das weitestgehend geklärt. Zschäpe war es nicht.

Zschäpe wusste jedoch vermutlich, wer es war. Deshalb wollte sie die Kronzeugenregelung für sich. Die bekam sie nicht. Nach 4 Jahren war sie dann endlich weichgekocht und „gestand“ im Dezember 2015 so, wie es die Bundesregierung von ihr verlangte. Vollumfänglich gemäss der Anklageschrift, die aus Beweismanipulationen im grossen Stil besteht.

Die Staatsräson zerschlug dem Rechtsstaat das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ende Teil 8.