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Antifapropagandisten – Sie sind so herzerfrischend doof

Ich habe auch den Müll durchsucht, den im Internet, und bin bei NSU-Watch fündig geworden.

Wiedermal haben die Schriftgelehrten der Antifa auf dem Twitter versucht, ihrer Schreibsucht Herr zu werden, dabei aber in allen Disziplinen mordsjämmerlich verkackt. Egal ob Satzbau, Logik oder Eindringtiefe in Probleme tagesaktueller Politik, an allem sind sie vorbeigeschrammt.

Hier, auch als Warnung an all jene, die auch mal was mit der deutschen Sprache machen wollen, die Kurzgeschichte.

Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten: Das Neonazi-Netzwerk rund um den Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst. Doch die gestrige Sitzung zeigte auch: Die Abgeordneten müssen gerade bei Nazi-Zeugen kritischer nachfragen.
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Der erste Zeuge des Tages war Daniel Muth, Leiter der „Soko Limecke“, die nach dem Mord an Lübcke ermittelte. Erneut wurden, wie im Prozess, die Abläufe der Ermittlungen nachgezeichnet, diese könnt ihr in unserem Bericht zum 13. Prozesstag nachlesen:
13. Prozesstag, 27.08.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. | NSU…

Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. wurde am 27. August 2020 Daniel Muth, der Leiter der Soko „Liemecke“, die nach dem Mord an Lübcke eingerichtet wurde,…

Der Lübcke-UA legte bei der Befragung seinen Schwerpunkt dann auf Markus Ha., der neben Ernst angeklagt war. Zur Sprache kam dessen Vernehmung nach dem NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 durch die Polizei. Ha. war vorgeladen, weil er eine Seite zum Mord wiederholt aufgerufen hatte.

Ha. war erst im Februar 2006 wegen eines Hitlergrußes aufgefallen, dies wurde aber in der Vernehmung nach dem Mord an Halit Yozgat nicht angesprochen. Muth sagte, man hätte Ha. nach 2011 noch einmal vernehmen müssen, diese beiden Umstände hätte man verknüpfen können.

Während der Vernehmung von Muth ging es auch um den engen Freund von Ha., Alexander Sch. Muth sagte, er glaub, dass auch Sch. von dem Mord an Walter Lübcke gewusst habe, man habe aber aufgrund der gelöschten Chats keine Belege dafür.

Der zweite Zeuge, Dr. Roland Johne, war von 2006 bis September 2011 Leiter der Abteilung für Auswertung des LfV Hessen. Er verwies immer wieder darauf, worauf er nicht antworten könne: Alles vor und nach seiner Amtszeit sowie alles, was nicht die Abteilung Auswertung betreffe.

Dr. Johne wurde gefragt, ob Markus Ha. als V-Mann für das LfV tätig gewesen sei. Auch hier verwies der Zeuge darauf, dass die Anwerbung von V-Leuten in der Abteilung für Beschaffung passiere und er dazu nichts sagen könne.

Der dritte Zeuge war dann Alexander Jonny Lanz. Lanz wurde 2005 für einen Übergriff auf dem Zissel (ein Stadtfest in Kassel) verurteilt. Bei dem Übergriff 2003 war auch Stephan Ernst dabei. Lanz stellte die Clique damals als lustigen Freundeskreis dar, keinesfalls politisch.

Lanz sagte, er habe die Tat nicht begangen, er habe aber keine Berufung eingelegt, weil er Angst gehabt habe, eine höhere Strafe zu bekommen. Sein damaliger Anwalt ist auch als Anwalt von Thorsten Heise bekannt. Dieser sei ihm empfohlen worden.

Die Abgeordneten versäumten insb. bei diesem Zeugen, kritisch nachzufragen. Es gab keine Nachfragen zur Betroffenenperspektive, keine Hinterfragung des Politikbegriffs, kein Thematisieren von Rassismus oder rechter Straßengewalt. Lanz selbst sprach von einer „Auseinandersetzung“

Ein ausführlicher Bericht zu dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Walter Lübcke folgt. Der UA wird am 1. Oktober fortgesetzt. Die Sitzungen sind öffentlich, es braucht eine Anmeldung.

Um was geht es da eigentlich, in diesem Parlamentarischen Untersuchungsauschuß? Um Nachfragen zur Betroffenenperspektive? Des Politikbegriffs?

Um das hier, was immer auch damit gemeint ist.

Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten…

Wenn man mit einem solchen Script bei der degeto aufschlägt, um den nächsten Tatort zugeschlagen zu bekommen, hat man gute Chancen, denn das ist ungefähr dieses dramaturgische und Drehbuch-Level.

Ich denke allerdings auch, daß es sinnlos ist, den jungen Menschen anzuraten, sich einen ordentlichen Job zwecks Lebensunterhalt zu suchen. Die fliegen binnen weniger Tage überall auf und raus, da völlig untauglich das Bruttosozialprodukt zu steigern. Selbst der Vorschlag, einen Kurs an der Volkshochschule der Wahl zu buchen, brächte nichts. Sie würden das nicht verstehen, warum ihnen solch ein Hilfsangebot unterbreitet wird.

Aus welchem geschlossenen Unistuhlkreis sind diese Vögel bloß entfleucht?

Der Morfall Lübcke ist schlußgestrichen. Schon lange und für alle. Auf ziemlich rabiate Art.

Mord an Walter Lübcke: Dieser umstrittene Richter verkündet heute das Urteil

Lübcke : Wortkarge Verfassungsschützer

Man könnte ihn glatt übersehen, so wenig spielt er eine Rolle in den Medien: Der hessische Lübcke-Untersuchungsausschuß:

Worum geht es da?

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Mordfall Lübcke hat seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Sicherheitsbehörden im Vorfeld versagt haben.

Es geht also vor allem darum, wie man staatlicherseits den verurteilten Mörder Stefan Ernst nicht viel enger im Blick hatte, und warum man den Provocateur Markus H. überhaupt nicht gekannt haben will:

Hätten die Sicherheitsbehörden Ernst und den Mitangeklagten Markus H. weiter auf dem Schirm haben müssen? Und wäre dadurch der Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 verhindert worden?

Man ahnt es schon: Rein gar nichts wird dabei herauskommen. Abgeordnete klären nichts auf.

Neue Erkenntnisse über mögliche Behördenversäumnisse im Vorfeld des Attentats hat der erste Sitzungstag nicht gebracht.

Das war Ende April. Und jetzt wurden tatsächlich die ersten Zeugen vernommen:

Der frühere Leiter der Außenstelle des Verfassungsschutzes ist da, Frank-Ulrich Fehling, und eben Lenz. Ersterer sagt fast gar nichts, Lenz redet schon, hat aber an den entscheidenden Stellen Erinnerungslücken.

Der VS schweigt, und der Staatsschutz weiß wenig.

Ach, wer hätte das denn nur vermuten können?

Was soll der VS auch großartig sagen, es wäre wohl allzu peinlich. Oder Selbstmord, falls Ernst und Hartmann tatsächlich V-Leute waren…

***

2015 aber wurde Ernsts Akte gesperrt, weil zuvor nichts mehr gegen ihn vorgelegen haben soll. Er wurde als „abgekühlt“ eingeschätzt. Dabei ging er, wie sich später herausstellte, durchaus noch zu Treffen von Rechtsextremen und radikalisierte sich weiter.

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Das riecht nach Informant…

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Gefragt nach dem Namen Markus H. sagt er, er habe ihn nicht gekannt. Auch Lenz vom Staatsschutz kannte H. eigenen Angaben zufolge nicht. Beides erstaunt. H. war gemeinsam mit Ernst lange Jahre in der gewaltbereiten Neonaziszene aktiv.

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Da haben wohl Beide einen Maulkorb bekommen.

Das sind die Hauptfragen, die wichtigsten überhaupt! Waren das Informanten des Staatsschutzes oder des Verfassungsschutzes?

Und o Wunder, exakt diese wichtigsten Fragen wurden entweder nicht gestellt oder nicht von der FAZ berichtet.

Statt dessen gab es wieder mal Temme bis zum Abwinken:

Immer wieder fällt im Untersuchungsausschuss Temmes Name. Er rührt an ein anderes dunkles Kapitel aus Hessens jüngerer Vergangenheit. Auch zum Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ gab es im Hessischen Landtag einen Untersuchungsausschuss. Sein Ergebnis blieb recht unbefriedigend, auch, weil die Rolle Temmes unklar blieb. Er war wohl zum Tatzeitpunkt in dem Internetcafe, in dem der Mord geschah, will davon aber nichts mitbekommen haben. Der Zeuge Lenz sagt am Freitag dazu, er habe einst eine Zusammenarbeit mit Temme abgelehnt, weil sie keinen gemeinsamen „Nenner“ gehabt hätten. Der NSU-Mord habe dann gezeigt, dass er „richtig gelegen“ habe.

Was für ein NSU-Mord war das denn bitte, so ganz ohne Tatort-Beweise, und was meint der Staatsschützer denn mit „richtig gelegen“?

Dass der Temme den Mord beging/befahl/deckte?

Wo sind denn dazu bitte die Nachfragen, FAZ?

Anfang September ist die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses geplant, bis zum Frühjahr 2023 sind 44 Zeugen geladen, darunter etwa Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Im April 2023 sollen dann Verhandlungen über einen Abschlussbericht beginnen

Man muss „die Wahrheit“ verhandeln? Sich auf die Lüge einigen, so wie beim NSU, und diese Lüge nennt man dann Wahrheit bzw. Geschichtsschreibung?

Leute Leute, das Lübcke Ding ist ja jetzt schon schlußgestrichen. Schläft die AfD dort eigentlich auch mit?

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Robert Lambrou, fungiert als Obmann der AfD im Ausschuss, während Dirk Gaw als weiteres Mitglied der AfD seine über fünfundzwanzigjährige Erfahrung als Bundespolizist in den Untersuchungsausschuss einbringen wird.

„Die AfD hat im Parlament zwar gegen den Ausschuss gestimmt, weil aus unserer Sicht die Tat aufgeklärt ist. „

Die „einzige Opposition“ kannste auch wieder einmal voll vergessen. Da ist Null komma null Kritisches zu erwarten.

Die haben mit Sicherheit den Fehling nicht gefragt, ob ein Yozgat zu den 5 Informanten des Andreas Temme vom VS Kassel gehörte.

Meinte der Lenz vom Staatsschutz etwa genau das? Wollte er leaken, was dort wieder mal niemand wissen wollen durfte?

Tu quoque… Auch du, hessische AfD?

Urteil im Lübcke-Prozess

Überraschungen gab es keine:

Im Lübcke-Prozess sind die Urteile gefallen: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der als Mittäter angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

War wohl nix mit dem „im Interesse der Allgemeinheit“

Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Bezüglich des Vorwurfs des versuchten Mordes an Ahmed I. wurde Ernst hingegen freigesprochen.

Schweigen ist immer die beste Strategie. Hätte man ihm sagen sollen, statt ihn zigfach gestehen zu lassen in zahlreichen Varianten. Ganz üble Rolle des ersten Verteidigers.

Der Verurteilte habe jetzt die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten und Sicherungsverwahrung zu vermeiden.

EXIT Wagner dürfte sich freuen…

Den Mitangeklagten Markus H. sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe frei. Gegen ihn wurde lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verhängt. Die Generalbundesanwalt kündigte umgehend Revision an, um das Urteil gegen H. sowie den nicht geahndeten Mordversuch an Ahmed I. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen.

Da wird wohl nicht allzuviel herauskommen… unkt so mancher, Motto:

die V Männer werden geschützt und die Hilfstruppen verheizt.

oder hier:

Der gesamte Fall bleibt mysteriös, vom „Tatortreiniger“ über den versteckten Autoschlüssel im Radio und Ernsts Waffenlager in der Firma bis zur Rolle seines mutmaßlichen V-Kumpels und dem Tatgeschehen selbst. All das wird wohl nicht mehr geklärt. Case closed.

Die Wahrheit werden wir wohl niemals erfahren.

Schlussgestrichen PUNKT

Lübcke-Mord „im Interesse der Allgemeinheit“?

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Stefan Ernst, RA Kaplan, im Plädoyer:

Ernst sei es nicht um einen eigenen Vorteil gegangen. Ernst habe in einer rechtspopulistischen Blase gelebt: Um ihn herum nur Menschen, die seine politische Einstellung teilten – selbst bei der Arbeit. »Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«, sagt Kaplan. Lübcke sei für Ernst »kein namenloser Repräsentant des Staates« gewesen, sondern ein konkret Verantwortlicher für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik.

Kein Mord also, sondern Totschlag

Denn es fehle auch das Mordmerkmal der Heimtücke, denn die beiden Täter erschienen auf Lübckes Terrasse, selbiger saß im Gartensessel, und ab dem Betreten war Lübcke nicht mehr arglos. Kein Mord also, sondern Totschlag, so die Verteidigung, also weder lebenslänglich noch Sicherungsverwahrung…

Und für die Täter eine politische Tat, geradezu ein Akt des Widerstandes?

»Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«

Hier hätte man auch noch Artikel 20.4 GG einfügen können, den Papiertiger „Widerstandsrecht“, aber Rechtsextreme haben es ja wohl nicht so sehr mit dem Grundgesetz…

Auffallend ist hier die völlig andere Tathergangsversion der Verteidigung gegenüber der der Anklage: Während die Bundesanwaltschaft, also die Sonderstaatsanwälte der Bundesregierung von einem Alleintäter Ernst ausgehen, den „Beihelfer Hartmann“ allenfalls motiviert, „getriggert“ oder auch mitbewaffnet habe, ist man bei Verteidigung und Nebenklage (!!!) der Ansicht, die beiden Täter hätten gemeinsam auf der Terrasse agiert.

Der Verteidiger des Markus Hartmann, RA Dr. Björn Clemens, bloggte dazu:

So drehte sich das Plädoyer der Nebenklage vom 12. Januar 2021 fast ausschließich um die Nebenfigur Markus H., der die Anklage nach wie vor nur Beihilfe am Mord vorwirft. Die Familie des Getöteten will das nicht anerkennen und versucht seit langer Zeit, dem Gericht und der Öffentlichkeit einzureden, dass der Haupttäter in der Nacht vom 01. auf den 02.06.2019 nicht allein am Tatort in Istha gewesen sei, wo er den seinerzeitigen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walther Lübcke, erschoss.

Dieses inzwischen nahezu herzliche Einvernehmen zwischen dem Haupttäter und seinen Opfern wurde am 21.01.2021 von der Verteidigung des Stephan Ernst erwidert.

Mir gefällt dieser Sarkasmus, „nahezu herzliches Einvernehmen zwischen dem Täter und seinen Opfern“, und dass der Staat lieber einen Einzeltäter hat als einen Mitmörder mit ungeklärter Rolle bei Geheimdiensten oder Staatsschutz, ist absolut nachvollziehbar.

Und noch ein wichtiger Teilaspekt dürfte eine Rolle spielen: Der Staat hat kein Interesse eine Verbindung zum

Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungs­schutz im Kontext des sogenann­ten Nationalsozialistischen Untergrunds

„sogenannten NSU“ zu ziehen, denn ein politischer Mord an einem Vertreter des Staates passt nun einmal so gar nicht zu den „sogenannten Dönermorden“ an Kurden, Türken etc., allesamt völlig unwichtige Personen, nicht in der Öffentlichkeit stehend, und schon gar nicht passt der Polizistenmord dazu, weder zu den „NSU-Morden“ noch zum Lübcke-Mord.

Das soll aber besser niemandem auffallen, daher schreibt man bei „Antifa&Co“ das Gegenteil:

Auch hier also offensichtlich Tötungen „vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln“. Wir halten einmal fest, dass nicht einmal im NSU Verfahren irgendeiner der Verteidiger auf eine solche Idee gekommen ist, nicht einmal der NPD Funktionär Nahrath, der am liebsten noch den „Volkstod“ des deutschen Volkes im Prozeß untersuchen wollte.

Was kann es im „Irrglauben“ eines Rechtsradikalen eigentlich wichtigeres geben, als den sogenannten „Volkstod“ zu verhindern.

Sie können es einfach nicht zugeben, dass die bekenntnisfreie Tötung kleingewerbetreibender muslimischer Migranten kein Terror ist, denn niemand weiss davon, dass damit „der Volkstod des deutschen Volkes“ verhindert werden soll, noch können solche „Mafia-OK-Wettschulden-vermutete Morde“ eine Remigration nach Anatolien etc. auslösen.

Jetzt kommt alles noch schlimmer, Rechtsanwalt Kaplan verteidigt nicht nur die politischen Anschauungen seines Mandanten als strafmildernd, sondern erteilt einer ganzen Bewegung die Absolution; wer sich nur fest genug einbildet, dass seine rechtsradikalen Anschauungen dem wirklichen Wunsch des deutschen Volkes entsprechen, der kann auch nicht Mörder sondern allerhöchstens Totschläger sein.

Tja, ich würde nicht wetten, dass eine Mehrheit des deutschen Volkes die kulturell inkompatible Massenmigration nach Europa und insbesondere in die BRD gutheisst. Sogar im Corona Jahr 2020 kamen über 100.000 Asylbegehrende, trotz angeblich weitgehend geschlossener Grenzen. Der „point of no return“ ist lange schon überschritten, der Zug längst abgefahren. Das, genau das hätten auch Ernst, Hartmann und ihre Kameraden wissen können, ja wissen müssen.

Ebenfalls nicht wetten würde ich darauf, dass es nicht zu weiteren Morden an Repräsentanten des Staates kommen wird, und das nicht aus Kreisen der „Corona-RAF“, jener Hetze des Staates (und seiner Medien) gegen Andersdenkende, die Fleischhauer gerade so genüsslich auf´s Korn genommen hat:

RAF mit Spritze statt Sturmgewehr… köstlich!

Markus Söder hat jetzt von der Corona-RAF gewarnt. Auf böse Gedanken würden irgendwann auch böse Taten folgen.

Ist es wieder soweit? Heimliche Treffen, ein brennender Karstadt. Dann Solidaritätskommittees, Hungerstreiks, Gefangenenbefreiung: „Solidarität mit den politischen Gefangenen der Bundesrepublik Deutschland.“

Wirklich sehenswert! Weil er Söderschen Schwachsinn so herrlich entblösst. Und die gesamte politische und mediale Hetze so anschaulich der Lächerlichkeit preisgibt. „Södolf halt´s Maul

War der Lübcke Mord also „im Interesse des Deutschen Volkes“? Weil ein „in der Öffentlichkeit agierender Mittäter am Volkstod“ beseitigt wurde? Entspricht das der Logik von Rechtsextremen?

Ja, Letzteres ermutlich schon, „wandern Sie doch aus, falls Ihnen das nicht gefällt“ ist ein sehr sehr starkes Mordmotiv in nationalen Kreisen, der aber wesentlich zeitnaher zu erwarten gewesen war, und nicht erst 4 Jahre später. Daher bleiben Fragen… weitere Mordmotive völlig anderer Art betreffend.

Was aber das Entscheidende ist: Der Lübcke Mord wäre eines NSU „würdig“ weil klar politisch motiviert, weil „es einen der richtigen (und wichtigen) getroffen hätte, wie damals auch bei der RAF.

Umso grotesker erscheinen die „Türken- und Kurdenmorde“ des „sogenannten NSU“.

Daraus ziehe man die offensichtlichen Schlüsse.

Doku-Drama der ARD zum Lübcke Mord noch vor dem Urteil

Am 4.12.2020 lief in der ARD ein „Doku-Drama“ namens „Schuss in der Nacht“:

Die „offizielle Wahrheit“, das staatliche Narrativ wird bereits vor der Urteilsverkündung den Zwangsgebührenzahlern des Staatspropagandafernsehens unterbreitet. Eine altbekannte Vorgehensweise, so lief es auch beim „NSU“-Narrativ, rauf und runter, jahrelang, bis es auch der letzte -Nichtselberdenker verinnerlicht hatte.

Im Westen nichts Neues:

Interessant ist die Erörterung der V-Mann-Frage in Minute 8, allerdings nicht bei Markus H., wo sie mehr als berechtigt ist, sondern bei Stefan Ernst.

Der Informant Markus H. lenkt bzw. triggert den Ernst und verpfeift ihn dann, und der Rest ist Hautschuppen-Nachfindung an Lübckes Kleidung?

So wie seinerzeit im Schutthaufen die Waffenfunde und im Womo die mitgebrachten Polizeiwaffen aus dem Ländle?

Das wär ja ein dicker Hund…

Die interviewten Feuerwehrleute sprechen natürlich NICHT den „vom Sohn beauftragten Tatortreiniger“ aus ihren Reihen an, und selbstverständlich fragt auch niemand nach Florian A. und dem SEK-Einsatz nur Tage später, weil man bei ihm die Tatwaffe vermutete.

Der finstere Verfassungsschützer Andreas Temme darf natürlich bei der FR nicht fehlen…

Der Film kann nicht verhehlen, dass das Ehepaar Ley, dessen Drehbuch auf einer Vorlage von Dirk Eisfeld basiert, offenkundig die Empörung vieler Menschen teilt: über das Attentat auf Lübcke natürlich, aber auch über die hessischen Staatsorgane. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat bereits bei der Aufklärung der tödlichen Schüsse auf Halit Yozgat, Betreiber eines Kasseler Internetcafés, eine äußerst zwielichtige Rolle gespielt.

Man könnte es durchaus anders sehen und nach der äusserst zwielichtigen Rolle der Polizeibehörden und der Linkspresse (FR etc.) bei den Ermittlungen zu den Dönermorden fragen… aber dann wäre es ja kein Propagandastück mehr.

Ist es aber, und soll es auch ausdrücklich sein:

Das Gedankengut des Mannes, sagt Ley, sei „genährt durch jene Politik, die gern von der ‚Überfremdung der Deutschen’, von ‚Umvolkung’“ spreche. Diesen Zusammenhang verdeutlicht der Regisseur durch kurze Einschübe wie die berüchtigte Aussage des damaligen AfD-Spitzenkandidaten Alexander Gauland nach der Bundestagswahl 2017 („Wir werden sie jagen“) oder die geistige Mittäterschaft am Lübcke-Mord durch die heute der AfD nahestehende frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach.

Ein wenig Hass und Hetze schaden nie, auch Rufmord ist ein probates Mittel, danke, alles klar, Ziel erkannt.

(wo ist nur dieses Kotz-Smiley wenn man es braucht?)

Jeder Kritiker der Masseneinwanderung durch kulturell Inkompatible ist qua definitione ein Nazi.

Ganz bestimmt auch der Dalai Lama, seit 2016:

Stefan Ernst sagt mehrfach, er habe sich auf den kommenden Bürgerkrieg vorbereiten wollen, deshalb habe er sich bewaffnet. Auslöser war eindeutig die illegale Massenmigration nach Deutschland, sinngemäß „Merkel habe das Recht gebrochen und mache Deutschland kaputt“.

Man darf vermuten, dass sehr viele Zuschauer der ARD das gar nicht so völlig anders sehen als Ernst, und nicht nur Sarrazin-Leser dürfte darunter sein. Auch viele Verfassungsrichter a.D. sehen das ähnlich, die Werte-Union und die AfD sowieso.

Denn während die politischen Entscheidungsträger Staatsorgane wie Polizei und Justiz bislang nur erodieren ließen – schlimm genug –, hat die Bundesregierung den Rechtsstaat durch die bedingungslose Öffnung der Grenzen nun außer Kraft gesetzt.

Der Verfassungsstaat muss funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts

So sehen es jedenfalls zwei Staatsrechtsprofessoren von Renommee: Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio. Papier war von 1998 bis 2010 Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, die letzten acht Jahre amtierte er als Präsident. Di Fabio saß von 2002 bis 2011 als Richter im Zweiten Senat.

Beide Richter übrigens auf dem Ticket der CDU zum BVerfG gekommen, empfahlen sie dennoch eine Klage gegen Merkels illegale Grenzöffnung. 2016, lang ist´s her…

Im Jahr 2020 sind wir bereits weiter, denn man darf gar nicht mehr gegen die Masseneinwanderung sein ohne zu riskieren, als Rassist, Menschenfeind etc. bezeichnet zu werden.

(wo ist nur dieses Kotz-Smiley wenn man es braucht?)

Last but not least:

Man darf gesichert davon ausgehen, dass sämtliche Prozessakten an die Dokumacher geleakt wurden. Das ist zwar strafbar vor Prozessende, aber bekanntermassen ganz und gar nichts Neues. Es darf immer an die Staatsjournaille gehen, bzw. ans Propagandafernsehen, aber keinesfalls an „böse rechte Blogger“…

Schaut Euch die Doku an, es lohnt sich.

Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung für Balliet und Ernst gefordert

Was Beate Zschäpe erspart blieb, obwohl sie „lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld“ trotz erwiesener Abwesenheit an allen Tatorten der „NSU-Morde, Bombenanschläge und Bankraube“ erhielt, das droht den geständigen Tätern von Halle und Wolfshagen: Lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, zumindest haben die Ankläger diese Höchststrafe gefordert.

Für den Mord am Regierungspräsidenten Lübcke:

Für den Anschlag von Halle:

Offenbar werden umfassende Geständnisse nicht belohnt werden, zumal wenn echte Beweise vorliegen, in Form eines Tatbegehungs-Streamings in Halle und eine DNA-Spur des mutmasslichen Täters an der Kleidung des erschossenen Walter Lübcke.

Nun gibt es durchaus ganze Foren voller Erörterungen, warum Stephan Balliet in Halle gar nicht alleine gehandelt haben kann und warum Stephan Ernst nicht der (Allein) Täter von Wolfshagen gewesen sein könne, allerdings wird die Sache immer dann schwierig, wenn JEDER Anschlag IMMER und AUSNAHMSLOS ein „False Flag“ gewesen sein muss:

Sicherlich ist es so, dass die Beweislage beim „Alleintäter Anis Amri“ ziemlich hingebogen aussieht, da scheint es diesbezüglich viele Parallelen zum NSU-Phantom zu geben, jedoch stellt sich beim Halle-Anschlag die „False Flag“-Frage eher nicht, auch wenn einige Kommentatoren dies lautstark erzwingen wollten in diesem Blog: Stephan Balliet ist mit ziemlich hoher Sicherheit ein Alleintäter.

Beim Fall „Lübcke-Mord“ existiert ein Geständnis-Potpourri mit und ohne Mittäter/Anstifter Markus H., der allerdings mittlerweile aus der U-Haft entlassen wurde und kaum noch eine hohe Strafe zu erwarten hat.

Sei schlau, mach es wie der Andre Eminger, sag gar nichts!

Immer wieder zu empfehlen:

Geständnisse sind immer schlecht, und besonders schlecht sind Geständnisse im Ermittlungsverfahren. Wenn schon gestehen, dann nicht ohne Belohnung, also wenn schon gestehen, dann erst vor dem Richter im Prozess.

Und nachdem der Verteidiger mit Staatsanwalt und Richter verhandelt hat.

Andererseits ist es -aus neutraler Sicht- vielleicht besser, wenn wirklich gefährliche Täter nicht nach 15 Jahren wieder rauskommen.

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es jedoch äusserst bedenklich, wenn es „lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld“ für Zugehfrauen angeblicher 10-fach Mörder gibt.

Mal sehen was beim BGH heraus kommen wird.

Lübcke-Prozeß: Die Bundesanwaltschaft glaubt Ernst nicht

Jetzt hat der Ernst bereits 4 Geständnisse abgelegt, und „die ganze Wahrheit“ ist offenbar immer noch nicht gestanden:

Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:

Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…

Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.

warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.

Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.

„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts. Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können. E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?

Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.

Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?

E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.

Holla die Waldfee, was wäre denn, wenn jemand die Kleidung ausgetauscht hätte im Müllcontainer (oder gar auf dem Weg ins Labor)?

Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?

Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern. Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.

Wirklich suboptimal, dieser „Einzeltäter“.

Prozessauftakt gegen Anwalt wegen Betrugs im NSU-Prozess

211.000 Euro hat ein Rechtsanwalt und Lokalpolitiker der CDU kassiert beim NSU-Prozess für eine Geschädigte aus der Keupstrassenbombe in Köln, die er als Nebenkläger vertrat.

Das Problem: Diese Geschädigte gab es nie. Eine Erfindung der „migrantischen Türstehermafia“ aus dem Friseursalon Keupstraße.

Siehe den Blog aus dem Jahr 2015:

Falsche Keupstrassen-Opfer: CDU-Ratsherr und Tuerstehermafia Hand in Hand?

Sehr interessant schon damals zu lesen, wie Mandate „verschoben werden“, um an lukrative Prozesse heran zu kommen, da werden regelrecht Provisionen gezahlt, und man darf vermuten, dass das sehr gut erklärt, wie die Nebenklageanwälte -auch die von ganz links- in nahezu jedem Neonaziprozess immer wieder als Anwälte der Nebenklage auftauchen.

Und jetzt gibt es den Strafprozeß dazu, siehe LTO online:

Sehr interessant, und eine glasklare Bestätigung unseres 5 Jahre alten Blogbeitrages, der auch sämtliche Namen enthielt. Die LTO schreibt jetzt, insgesamt sehr lesenswert:

Für die Vertretung von Keskin an rund 230 Verhandlungstagen zwischen 2013 und 2015 hat W. vom Staat 25 Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt über 211.000 Euro für Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer erhalten. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die der Anwalt für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.

Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus. Ralph W. bestreitet, vor dem Herbst 2015 gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Er habe Strafanzeige erstattet gegen diesen angeblichen Mittelsmann Atila Ö., weil der ihn über die Existenz von Keskin getäuscht habe. Atila Ö. hat W. das angebliche Mandat gegen ein „Vermittlungshonorar“ besorgt und sollte laut Staatsanwaltschaft auch in der Folge an den Zahlungen vom Staat für die Beiordnung W.s beteiligt werden.

Wahrscheinlich hat der Türsteher, 2017 gestorben, dem Anwalt seine Mutter als Mandantin Keskin vorgestellt, und diese Mutter ist offenbar nicht mehr in Deutschland. Sie war quasi 2 mal als Geschädigte benannt, einmal zurecht und einmal als Frau Keskin, bei 2 verschiedenen Nebenklageanwälten, so sieht es jedenfalls aus.

Und die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Willms vor, davon gewusst zu haben… wird sich wohl schwerlich beweisen lassen. Allerdings ist Willms vorbestraft, das Ganze könnte ihn seine Anwaltszulassung kosten, meint man bei LTO.

Eine gewisse kriminelle Energie beim Erfinden von Geschädigten scheint da durchaus „BRD-Anwaltspraxis“ zu sein:

Loveparade-Prozess: Verletzungen erfunden, Dokumente gefälscht

Auch im Loveparade-Prozess vor dem LG Duisburg wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg. Das habe W. gewusst, so die Staatsanwaltschaft.

Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Beide behaupteten darin u.a., dass der angebliche Geschädigte seit der Loveparade-Katastrophe unter massiven Schlafstörungen leide, obwohl sie nicht mit ihm zusammenwohnten. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Da tun sich Abgründe auf…

Und dann stolpert man über einen bekannten Namen:

Ach!

Der Kaplan steckt da auch mit drin, wer hätte denn solches gedacht?

Gegen Kaplan hat die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht, in der kommenden Woche wird er als Zeuge im Verfahren gegen Ralph W. aussagen. Unklar blieb am Freitag, ob das Strafverfahren gegen den Kölner Strafverteidiger selbst noch läuft.

Das ist ja mal ein Ding.

Und wozu braucht ein Strafverteiger einen Zeugenbeistand?

Ob es in Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten des Loveparade-Unglücks gibt oder gab, der sich mit erfundenen Folgeschäden mit Hilfe von Ralph W. bereichern wollte, konnte OStA Witte bisher ebenso wenig klären wie die Frage, ob – vermutlich in Köln – noch gegen den Verteidiger Mustafa Kaplan ermittelt wird.

Das LG Aachen hat für das Verfahren gegen W. zunächst elf Verhandlungstage anberaumt, an den kommenden beiden soll es um die beiden Tatkomplexe im Umfeld des Loveparade-Prozesses gehen. Am kommenden Mittwoch soll Rechtsanwalt Mustafa Kaplan aussagen, der in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen wird

Die „unabhängige Institution des Rechtsstaates namens Rechtsanwalt“ ist offenbar in Teilen ziemlich korrupt, und die angeblich grottenschlechte Vergütung der Nebenklageanwälte durch die Gerichte (lies: durch die Steuerzahler) scheint die Strafverteidiger anzuziehen wie das Licht die Motten.

Und passend dazu finden wir denn auch beim Lübcke-Prozess einen der üblichen (NSU-Nebenklage) Verdächtigen von ziemlich weit links wieder:

Gäbe es neben den beiden Angeklagten noch einen Mitwisser, könnte man bereits von einem Terrornetzwerk reden, wie ein Kenner der rechtsextremen Szene urteilt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den irakischen Flüchtling Ahmad E. als Nebenkläger vertritt, sagte gegenüber der HNA, es habe zumindest einen Anschein, als könnte Alexander S. von der Tat gewusst haben.

Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.

Sind Provisionszahlungen für „Nebenklage-Mandatsvermittler“ eigentlich die Regel oder die Ausnahme in diesem unseren herrlichen Rechtsstaat?

Alles paletti: Ernst gesteht Schuss auf Lübcke

Da war es, das frühe Geständnis des Hauptangeklagten im Prozeß, so wie es der Richter empfohlen hatte: „Hören Sie nicht auf ihre Verteidiger, hören Sie auf mich! Ein frühes Geständnis wird belohnt werden“ (sinngemäßes Zitat).

Das sollte doch wohl belohnt werden, ein bereuender Geständiger:

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. „Ich habe geschossen“, ließ der 46-Jährige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. Ernst zeigte Reue für die Tat. „Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben“, erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein. „Was wir getan haben, war falsch. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat.“ Er habe sich von „falschen Gedanken“ leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als „feige und grausam“.

Der Verteidigung vom „Beihelfer Markus H.“ wird das nicht wirklich gefallen, dass deren Klient nicht aussen vor gelassen wurde:

Vor einem Ermittlungsrichter schilderte er im Januar den Tathergang wie folgt: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen.

Ob es diesbezüglich Beweisanträge geben wird, um Markus H. an den Tatort zu bringen, das darf nach dem Ausscheiden des Verteidigers Hannig bezweifelt werden.

Hannig fühlt sich ausgebootet, wird aber wohl keine Rolle mehr spielen dürfen.

Die Frage bleibt, ob das 3. Geständnis nun endlich „die ganze Wahrheit“ ist oder eben das Ergebnis einer Absprache zwischen Gericht, Bundesaanwaltschaft und dem NSU-Nebenklageanwalt Mustafa Kaplan, dem jetzigen einzigen Verteidiger vom Ernst.

Ein lesenswerter Kommentar:

da hat der Hannig wohl recht behalten: ein Zschäpegeständnis mit Reue und Schuld gegen Verzicht auf die „besondere Schwere und Sicherheitsverwahrung“
Mal sehen, wann der dumme Ernst begreift, daß der Staat ein höchst unzuverlässiger Vertragspartner ist. Spätestens wenn die Familie meckert, daß niemand die Raten vom Häuschen abstottert und der versprochene Van auch nicht vor der Türe steht…

Selbst wenn Hannig recht behalten würde, ändert das nichts mehr.

Siehe:

Fall Lübcke: Wenn’s bei Staatsschutz zweimal klingelt

Das Narrativ der Anklage wird sich im Urteil bestätigen. Wieder einmal… zumal es eben laut neuestem Gerichtsfunk doch ein geplanter Neonazimord war:

„Ja, das ist so, wie Sie das sagen.“ Schon im April 2019 bei einem Treffen hätten er und H. „das alles besprochen“, gesteht Ernst später leise ein. „Das alles“ soll heißen: Erst würde H. seinen lange vorbereiteten Satz „So, Lübcke, Zeit zum Auswandern“ sagen, dann würde Ernst schießen. Und genauso kam es dann auch.

Alles paletti. Genau so wollten Bundesanwaltschaft und Gericht das hören.

Fall Lübcke: Wenn’s bei Staatsschutz zweimal klingelt


Beispielfoto für ein gerade noch rechtzeitig verhindertes Verbrechen. Windmühlenmafia wollte nicht funktionierende Stromerzeuger als Hochgeschwindigkeitsdrehflügler unter Zuhilfenahme von staatlichen Fördergeldern verticken.

Frank Hannig

Die Entpflichtung eines Verteidigers war jahrelang vor deutschen Gerichten nahezu unmöglich. Mit diesem rechtsstaatlichen Prinzip hat das OLG Frankfurt/Main heut gründlich aufgeräumt. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien sind nicht selten, auch dass den Angeklagten das verunsichert ist normal. Eine Bankrotterklärung der Justiz hingegen ist es, wenn das Gericht den Angeklagten manipuliert und in seiner Entscheidung beeinflusst.

Der letzte Post im Fall Lübcke endete so:

Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.

Mit dem Staatsschutz betraute Richter sind das, was der Name bereits sagt. Aus jedem Buchstaben quillt das bereits fertige Urteil. Und sie sind nicht zimperlich, solange sie den Freisler geben dürfen. Gemeinhin müssen sie sich nicht für die Details eines Prozesses interessieren, da das Urteil von anderen festgelegt wurde. Ihr wesentlicher Job ist also, den schönen Schein zu wahren und den Animateur zu geben: Jetzt tun wir mal alle so, als ob wir Rechtsstaat wären.

Die geistigen Anforderungen an Staatsschutzrichter sind auf dem unteresten Level der Juristerei anzusiedeln, in der Nahrungypyramide wären das ungefähr Schmierfinken oder Politdarsteller, auf der Sympathieskala von 1 bis 10 also zwischen Minus 7 und Minus 12 angesiedelt. Sie laufen nicht ganz rund, sofern es die Darstellung eines Richters betrifft, machen dafür exakt das, was von ihnen erwartet wird, das Urteil durchwinken.

Es sei daran erinnert, daß das nun gespielte Spiel aus dem Verfahren gegen Zschäpe u.a. sattsam bekannt ist. Auf einmal waren neue Anwälte da, weil Zschäpe keine Vertrauen mehr in die Pflichtverteidiger hatte. Heer, Stahl und Sturm hatten eine geflegte und ruhige Strategie verfolgt, die immer wieder durch kleine Nadelstiche glänzte. Dann kam das von Grasel vorgelesene Geständnis, das mangels Kenntnis der Akten von logischen und inhaltlichen Fehlern durchsetzt war. Das interessierte niemanden so richtig. Geständnis ist Geständnis, egal wie lächerlich es auch daherkommt.

Sie hatte gestanden. Nazi tot. Deckel drauf.

So auch bei Ernst. Er hatte auf Anraten eines V-Anwaltes (Szenefunk) eine Geständnis abgelegt, das ihm an jedem Bein und um den Hals wie jeweils ein Zentnersack voller Naziverbrechen hängt. Da kommt er nicht mehr raus, egal, was passiert. Daß er gehängt wird, das war somit geklärt. Es ging im Grunde nur noch um die Frage, zu welchen Konditionen, mit Schnitzel als Henkersmahlzeit oder mit trocken Brot und Wasser.

Nun hat man den Pflichtverteidiger Hannig aus dem Prozeß geekelt. Die erste Frage die sich sofort und schon damals stellte. Wie kam der Kaplan zu dem Mandat als zweiter Pflichtverteidiger. Aus der Sicht der letzten Tage stellt es sich so dar, daß er als falsche Natter in das gemachte Nest schlüpfte, ein U-Boot der Antifa und Bestmenscheria ist. Nach wie vor besteht seitens dieser Klientel das größte Interesse daran, an interne Informationen aus dem Prozeß zu kommen, um ihre vielen NSU-Netzwerke in Hessen aufzuklären. Jede Information willkommen. Man hatte aber niemanden im inner circle drin. Mit Kaplan schon.

Dann sei noch einmal wiederholt, was vor längerer Zeit akribisch erörtert wurde. Was ist eine Verdeckungsstraftat? Eine Pyramide an Straftaten, um die Urstraftat bzw. kriminelle Handeln zu verdecken.

Ein Beispiel in Kurzform.

  • Urteil gegen Zschäpe ist Verdeckungsstraftat, da der Staat 10 Morde willentlich nicht aufklärte. Stattdessen wurde ein Beschluß aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verurteilung von Böhnhardt und Mundlos als Mörder herbeigeführt.
  • Die Aussagen der Kriminalbeamten in PUAs und im Prozeß verdeckten die schlampigen bzw. nie stattgefundenen Ermittungen.
  • PD Menzels Tatortsimulation* mit eingepreister Tatortveränderung mußte den Doppelmord vertuschen helfen.
  • Brandlegung im Wohnmobil sollte großflächig SPurenvernichten, Chaos stiften und Doppelmord vertuschen.
  • Sprengung der Wohnung Frühlingsstraße 26 diente ebenfalls der großflächigen Spurenvernichtung.

Das gleiche bei Ernst. Dazumal wurde in der Betriebskantine des hessischen Regierungspräsidiums über die krimininellen Machenschaften des Lübcke-Clans im Windmühlengeschäft getuschelt. Nein, wurde es natürlich nicht, es wurde heimlich aus dem Regierungspräsidium herausgetragen und außerhalb dieses erlauchten Kreises verbreitet.

Sofort nach dem Mord an Lübcke liefen parallel die Diskussionen zum Auftragsmord seitens der wirtschaftlichen Konkurrenz.

Jetzt mag man sich fragen, ja und? Wo ist die Verdeckungsstraftat?

Das ist so einfach wie einen Lotttoschein ausfüllen. Die Verdeckungstraftat besteht in der Umwidmung eines Auftragsmordes in eine rechtsextreme Tat und das einseitige Ausrichten aller Ermittlugnsarbeit auf dieses zu erzielende Ergebnis? Wir ermitteln in alle Richtungen? Manchmal schon, meistens aber nicht.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag.

Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in „krumme Geschäfte verwickelt“ seien. Zudem habe der Anwalt „weitreichende Mutmaßungen“ über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, so der Richter.

Ernst soll im Juni 2019 Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Motiv für die Tat war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine rechtsextremistische Gesinnung.

Eben. Das ist die von der Bundesanwaltschaft verbreitete Verschwörungstheorie. Es gibt genauso handfeste Überlegungen für einen Auftragsmord, der mit Rechtsextremismus, Nazi und all den politisch korrekten Kackscheiß nichts zu tun hat, sondern in Jahrtausende alten schnöden Motiven der Kriminalität seinen Ursprung hat. Konkurrenzneid und Rache. Das Verhalten des Sohnes und seines besten Kumpels nach der Tat liefern da gute Diskussionsgrundlagen.

Und genau diese Thesen hat man rabiat gekappt. Hannig hat vollkommmen Recht, und Stahl hat Recht behalten. Richter Sagebiehl hat sich in strafwürdiger Weise in das unabhängige Rechtsinstitut der Verteidigung eingemischt. Es ist bis dato nicht bekannt, das Sagebiehl der Erziehungsberechtigte, Ersatzvater, Vormund oder beste Kumpel von Stefan Ernst ist, daß er sich diese Freiheit herausnehmen darf. Sagebiehl taugt zwar zum Staatsanwalt, ist aber als Richter mit der Gesamtsituatioen der Prozeßführung vollkommen überfordert.

Im Anschluss trat Hannig vor die Presse. Der Anwalt sagte: „Ein trauriger Tag für die Justiz und schlechter Tag für Stephan Ernst, weil in beispielloser Art und Weise durch das Gericht in die Rechte eines psychisch labilen Angeklagten eingegriffen wurde: Zwei Mal in dem Verfahren hat der Richter Sagebiel sehr deutlich gesagt, Stephan Ernst möchte doch seine Verteidiger rausschmeißen. Zwei Mal hat er das gemacht, tatsächlich hat es am Ende gefruchtet.

Hannig weiter: „Herr Ernst ist völlig verunsichert. Und er hat natürlich damit was gemacht, das sehr tragisch ist: Er hat nämlich den Einzigen aus diesem Verfahren entfernt, der bereit war, gegen den Strom des Gerichts zu schwimmen und unbequeme Fragen zu stellen (…) Das Narrativ vom rechten Einzeltäter, der hinmarschiert ist und Dr. Lübcke auf seiner Terrasse erschossen hat, wird sich nun wohl so bestätigen.“

Hannig ist ein Ungläubiger und stellt das staatliche Narrativ zur Diskussion. Er glaubt den Nazitifetischisten des Generalbundeswaltes und den Staatsschutzrichtern nicht. Genau das aber stand bei Heer, Stahl und Sturm nie in zweifel. Sie waren gläubige Staatsbürger.

Wer also eine Idee sucht, auf welcher Ebene staaatliche Kriminalität in dreistester Form praktiziert wird, im Prozeß gegen Ernst wird er fündig. Oder in der hessichen Generalstaatsanwaltschaft, deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Alexander Badle, wegen Korruption gleich neben Stefan Ernst einsitzt. Außerdem erfährt man unter dem Link beiläufig, wie billig staatliche Kriminelle zu haben sind.
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* Der Fundort der Leichen in Stregda war nicht der Tatort. Das Wohnmobil schon.