Category Archives: Kassel Temme

Geflenne von ganz links – völlig unbeleckt von jeglichen Fakten

Pumuckl zuzuhören war mir schon immer ein Horror, und jetzt hab ich mir gleich über ne Stunde des Geflennes reingezogen… warum tut Mann sich das überhaupt an?

Wer es sich antun will, ich nicht.
—–
Petra Pau: Vortrag – Bilanz der parlamentarischen Aufklärung im NSU-Komplex​ @universitätJena
37 Aufrufe 09.12.2021

Petra Pau
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Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des NSU im November 2011 haben der Deutsche Bundestag und mehrere Landesparlamente Untersuchungsausschüsse eingesetzt, um die Aktivitäten des NSU-Trios im Untergrund und sein Unterstützer*innennetzwerk zu rekonstruieren und herauszufinden, wie es zu dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung des NSU-Komplexes kommen konnte. Petra Pau wird in ihrem Vortrag einen Einblick in ihre Arbeit als Obfrau der Fraktion DIE LINKE in den NSU-Untersuchungsausschüssen I und II des Bundestages geben und die Ergebnisse der parlamentarischen Aufarbeitung des NSU-Komplexes kritisch bilanzieren. Dabei soll auch eruiert werden, mit welchen Hindernissen sich die Abgeordneten bei der Rekonstruktion der Geschehnisse konfrontiert sahen und welche Fragen nach wie vor offen sind.

Die ersten 12 Minuten kann man eigentlich überspringen, die haben keinerlei Substanz. Pures Geflenne in sonorem Tonfall vorgetragen, Hanau Einzeltäter, Moschee Halle-Einzeltäter und Lübcke-Mord (Einzeltäter mit V-Mann-Motivator?), das hat nichts mit dem NSU-Komplex zu tun, auch wenn verzweifelt angebliche Verbindungen via Temme und Kassel zur NSU-Mordserie herbeihalluziniert werden.

Dass die Opfer grösstenteils Kurden waren, dass alle 9 Mordopfer „Probleme mit dem Finanzamt“ hatten, dass es keinerlei Beweise für die Täterschaft der Uwes gibt, all das spielt keine Rolle.

Und sie ist auch noch dämlich genug, gleich bei ihrer 1. Folie einen fetten Fehler zu machen:

Nein, das war der 8. Türke/Kurde, nicht der 9., denn eines der 9 Opfer war Grieche.

Die Krux mit Griechen im Paulchenvideo und in Zwickau

Pau kann sich aber auf die Unkenntnis ihrer Zuhörerschaft verlassen, ist niemand dort aufgefallen, dass das Bullshit ist und gegen „Bekennervideo“ spricht, jede Wette!

Wie gesagt: Fakten stören nur bei der Staatspropaganda.

Danach kommt dann der Verfassungsschutz dran, auch da nichts neues. Auch die Platte mit Ralf Marschner alias Primus hat scheinbar einen Sprung und wiederholt sich ebenso erwartungsgemäß wie beweislos.

„Zeugen sagten aus, dass Uwe Mundlos und Beate Zschäpe nach 1998 regelmässigen Kontakt zu Marschner gehabt hätten“

Marschner behauptet, er kannte die nicht. Was für Zeugen sollen das ausgesagt haben, Pumuckl?

Vorarbeiter Mundlos bei Marschner-Bauservice? Wie sicher ist Pumuckls „Wahrheit“?

Wirklich glaubwürdig war der Bauleiter-Zeuge Ernst nicht, der von Springer ausgegrabene, wie anhand des Abschlussberichts nachgewiesen wurde, samt Bilder der „falschen Zschäpe“, die er erkannte, und dann doch nicht:

Dieser Zeuge taugt nichts.

Pau kann das aber schon, gelle! Sie verbiegt die Fakten so wie sie es gerade passt?

Minute 18, da sagt sie was Richtiges: Klar gab es jede Menge vernichtete Akten bei den Schlapphüten, denn die Uwes samt Beate lebten ja vermutlich „im betreuten Untergrund“, und waren mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch für den Geheimdienst und/oder den Staatsschutz tätig.

Klar faselt sie von „Selbstenttarnung des NSU“, die es sehr sicher niemals gab, und klar ist ihr Gegner der Verfassungsschutz, nicht die Polizei. Egal wie manipuliert die Tatorte des 4.11.2011 auch immer gewesen sein mögen, sowas intersessiert eine Linke nicht.

Ab Minute 33 geht es um neuen Rechtsterror „Nordkreuz“ und die „Nazis in der Polzei“, und es geht wieder gegen das V-Leute-System von VS und Staatsschutz, die auch weiterhin aktiv seien.

Damit könnte sie recht haben, siehe dieses Video:

der Hauptangeklagte sei mutmasslicher V-Mann des LKA, sagt Mandic

Alles wie immer?

Lustig wird es dann bei Minute 48, wo es um den Nürnberger Polizei-Dönerstand geht, der da als Honigtopf betrieben wurde. Pau jammert, niemand habe ihr sagen wollen warum man den betrieben habe, weder Staatsanwalt noch Kripo-Leute.

Nun, man sagte ihr nix, weil sie es eh nicht verstanden hätte:

POLIZEILICHE DÖNER-BUDE WURDE VON MAFIA BEDROHT

“Im Untersuchungsausschuss ist ja auch mal zur Sprache gekommen, warum die Polizei da so oft auf der falschen Fährte war. Man hat sich ja auch sehr lustig gemacht über diesen Döner-Stand, der da in Nürnberg von einem V-Mann der Polizei dann unter Beobachtung eröffnet wurde.

Jetzt muss man natürlich auch dazu sagen: Es hat genau 10 Tage gedauert bis der erste von diesen vermeintlichen Döner-Standpächter Schutzgeld zu erpressen versucht hat.
Dann hat es nochmal zwei Wochen gedauert, da hat jemand anders gefragt, ob man dort Rauschgift deponieren könnte, um von dort aus Drogen zu verkaufen.
Also. Das erklärt ja auch, warum Fahndungen und Ermittlungen manchmal in die falsche Richtung laufen. Das ist natürlich für Ermittler, die auf diese OK-Theorie [Organisierte Kriminalität] setzen, eine Bestätigung in Reinkultur.” http://www.br.de/radio/bayern2/import/audiovideo/nsu-terror-prozess-muenchen-116.html

Klar hat sie diese nette und humorvolle Episode in Jena jetzt nicht erklärt, denn sie wissen ja. liebe Leser, die Opfer waren alle total unschuldig, und sowas wie Schutzgeld und Drogenhandel gibt es garnicht bei kurdischen und türkischen Migranten.

Amen.

Ich bin dann ausgestiegen, diesen Schwachsinn kann man einfach nicht stundenlang ertragen, ist schädlich für das Denkvermögen.

Pumuckls Message ist ganz einfach und simpel: Unschuldige nahöstliche Migranten wurden von Rechtsextremen ermordet, die mit Hilfe von V-Leuten und rechtsextrem unterwanderten Behörden und Polizisten viele Jahre lang unerkannt bleiben konnten, bevor sie sich selbst irgendwie enttarnten, und mehr als das Kerntrio waren es sowieso, und wenn sie nicht gestorben sind (oder lebenslang im Knast sitzen) dann morden sie noch immer.

Und die AfD will die Demokratie abschaffen. Darf ja im linksversifften Jena keinesfalls fehlen, dieser Hinweis.

Netzfund:

Die Pau ist wirklich total gefangen im staatlichen Narrativ, eben weil es den Linken und Linksextremen nützt, das Narrativ. Milliardenschwerer Nutzen, also schaltet man gerne jedweden Sachverstand aus und schert sich nicht um Fakten.

War keine Überraschung.

Lübcke : Wortkarge Verfassungsschützer

Man könnte ihn glatt übersehen, so wenig spielt er eine Rolle in den Medien: Der hessische Lübcke-Untersuchungsausschuß:

Worum geht es da?

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Mordfall Lübcke hat seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Sicherheitsbehörden im Vorfeld versagt haben.

Es geht also vor allem darum, wie man staatlicherseits den verurteilten Mörder Stefan Ernst nicht viel enger im Blick hatte, und warum man den Provocateur Markus H. überhaupt nicht gekannt haben will:

Hätten die Sicherheitsbehörden Ernst und den Mitangeklagten Markus H. weiter auf dem Schirm haben müssen? Und wäre dadurch der Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 verhindert worden?

Man ahnt es schon: Rein gar nichts wird dabei herauskommen. Abgeordnete klären nichts auf.

Neue Erkenntnisse über mögliche Behördenversäumnisse im Vorfeld des Attentats hat der erste Sitzungstag nicht gebracht.

Das war Ende April. Und jetzt wurden tatsächlich die ersten Zeugen vernommen:

Der frühere Leiter der Außenstelle des Verfassungsschutzes ist da, Frank-Ulrich Fehling, und eben Lenz. Ersterer sagt fast gar nichts, Lenz redet schon, hat aber an den entscheidenden Stellen Erinnerungslücken.

Der VS schweigt, und der Staatsschutz weiß wenig.

Ach, wer hätte das denn nur vermuten können?

Was soll der VS auch großartig sagen, es wäre wohl allzu peinlich. Oder Selbstmord, falls Ernst und Hartmann tatsächlich V-Leute waren…

***

2015 aber wurde Ernsts Akte gesperrt, weil zuvor nichts mehr gegen ihn vorgelegen haben soll. Er wurde als „abgekühlt“ eingeschätzt. Dabei ging er, wie sich später herausstellte, durchaus noch zu Treffen von Rechtsextremen und radikalisierte sich weiter.

***

Das riecht nach Informant…

***

Gefragt nach dem Namen Markus H. sagt er, er habe ihn nicht gekannt. Auch Lenz vom Staatsschutz kannte H. eigenen Angaben zufolge nicht. Beides erstaunt. H. war gemeinsam mit Ernst lange Jahre in der gewaltbereiten Neonaziszene aktiv.

***

Da haben wohl Beide einen Maulkorb bekommen.

Das sind die Hauptfragen, die wichtigsten überhaupt! Waren das Informanten des Staatsschutzes oder des Verfassungsschutzes?

Und o Wunder, exakt diese wichtigsten Fragen wurden entweder nicht gestellt oder nicht von der FAZ berichtet.

Statt dessen gab es wieder mal Temme bis zum Abwinken:

Immer wieder fällt im Untersuchungsausschuss Temmes Name. Er rührt an ein anderes dunkles Kapitel aus Hessens jüngerer Vergangenheit. Auch zum Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ gab es im Hessischen Landtag einen Untersuchungsausschuss. Sein Ergebnis blieb recht unbefriedigend, auch, weil die Rolle Temmes unklar blieb. Er war wohl zum Tatzeitpunkt in dem Internetcafe, in dem der Mord geschah, will davon aber nichts mitbekommen haben. Der Zeuge Lenz sagt am Freitag dazu, er habe einst eine Zusammenarbeit mit Temme abgelehnt, weil sie keinen gemeinsamen „Nenner“ gehabt hätten. Der NSU-Mord habe dann gezeigt, dass er „richtig gelegen“ habe.

Was für ein NSU-Mord war das denn bitte, so ganz ohne Tatort-Beweise, und was meint der Staatsschützer denn mit „richtig gelegen“?

Dass der Temme den Mord beging/befahl/deckte?

Wo sind denn dazu bitte die Nachfragen, FAZ?

Anfang September ist die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses geplant, bis zum Frühjahr 2023 sind 44 Zeugen geladen, darunter etwa Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Im April 2023 sollen dann Verhandlungen über einen Abschlussbericht beginnen

Man muss „die Wahrheit“ verhandeln? Sich auf die Lüge einigen, so wie beim NSU, und diese Lüge nennt man dann Wahrheit bzw. Geschichtsschreibung?

Leute Leute, das Lübcke Ding ist ja jetzt schon schlußgestrichen. Schläft die AfD dort eigentlich auch mit?

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Robert Lambrou, fungiert als Obmann der AfD im Ausschuss, während Dirk Gaw als weiteres Mitglied der AfD seine über fünfundzwanzigjährige Erfahrung als Bundespolizist in den Untersuchungsausschuss einbringen wird.

„Die AfD hat im Parlament zwar gegen den Ausschuss gestimmt, weil aus unserer Sicht die Tat aufgeklärt ist. „

Die „einzige Opposition“ kannste auch wieder einmal voll vergessen. Da ist Null komma null Kritisches zu erwarten.

Die haben mit Sicherheit den Fehling nicht gefragt, ob ein Yozgat zu den 5 Informanten des Andreas Temme vom VS Kassel gehörte.

Meinte der Lenz vom Staatsschutz etwa genau das? Wollte er leaken, was dort wieder mal niemand wissen wollen durfte?

Tu quoque… Auch du, hessische AfD?

Amri Illusionen Wirrköpfe Rubikon

Man muss wirklich Mitleid haben mit denen jenseits des Rubikons:

Zusammenbrechen wird da gar nichts, weder die offizielle VT „Surprise“ vom 11. September 2001 noch das NSU-Märchen von den mordenden Uwes noch gar die „Anis Amri Breitscheidplatz cover up“ Staatserzählung:

Den Terrorangriff mit Hilfe eines Lastwagens auf den Breitscheidplatz-Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 soll den offiziellen Angaben der Bundesregierung zufolge der Tunesier Anis Amri im Auftrag des IS — „Islamischer Staat“ — begangen haben (1).

Jep, und so wird es in sämtlichen MSM auch auf ewig verbreitet werden, und bei Wikipedia wird es auch für immer genau so stehen: Einzeltäter Anis Amri war´s PUNKT

Doch im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss des Bundestages mussten Behördenvertreter zugeben, dass DNA-Spuren oder Fingerabdrücke Amris im LKW-Führerhaus weder auf seiner Brieftasche noch auf seinem Smartphone gefunden wurden.

Ja und? Im Streifenwagen von Michel Kiesewetter in Heilbronn fand man auch keine Fingerabdrücke von ihr, weder an Lenkrad noch Schaltknauf noch sonstewo.

Ebenso wurden auf dem Smartphone Fotos des Platzes gefunden, die zeitlich weit nach der Tat aufgenommen wurden, als der Tatort bereits weiträumig von den Behörden abgeriegelt war. Anis Amri kann also unmöglich der Täter gewesen sein.

Falsche Schlussfolgerung, richtig ist: Es kann nicht Amris Handy gewesen sein. Logisch denken ist offenbar Glückssache. Und drapiert am Tatort wurde ja schliesslich auch sein Ausweis. Warum also nicht auch irgend ein angebliches Amri-Handy?

Sie sehen schon, werte Leser, beim Rubikon ist „Andersbegabung“ ganz und gar nicht selten und Denken offenbar sehr oft reine Glückssache.

Das BKA weiß bescheid:

„Dass die Bilder von einem Mittäter gemacht wurden, bezweifelt der BKA-Ermittler ebenfalls. Schließlich würde das die offizielle Einzeltäter-Theorie zum Einsturz bringen.“

Sehen Sie, das BKA (lies: die politische Polizei) kann durchaus logisch denken, ist jedoch nicht der Aufklärung verpflichtet, was ja auch allgemein bekannt und vielfach belegt ist.

Die Antifa in und ausserhalb der Ausschüsse denkt auch selbst:

Beobachter des Verwirrspiels um das angebliche IS-Breitscheidplatz-Attentat gehen mittlerweile aufgrund der Faktenlage davon aus, dass es sich hierbei um Staatsterrorismus handelt und ein unschuldiger und nicht am Tatort anwesender Anis Amri, der ja schon zuvor von den Geheimdiensten beobachtet und behandelt wurde, hier von Politik und Behörden als vermeintlicher Täter vorgeschoben wurde.

Naheliegend wäre ein anderer Schluß: Eine islamische Terrorzelle, von V-Leuten unterwandert „entglitt“ dem Tiefen Staat, und der schob per Beweismanipulation (es war einmal ein Ausweis) einen Einzeltäter vor, der -optimales Ergebnis- erschossen wurde von der Polizei.

Gundolf Köhler und das Oktoberfestattentat lassen grüssen.

„Ende einer Illusion“, lieber Rubikon, ja welche Illusion soll das denn bitte sein? Dass der Ermittlungsapparat Terroranschläge wirklich aufklärt? Wo lebt ihr?

Es folgen dann gefühlt 20 Seiten „Temme und der NSU“, „Temme und der Lübcke-Mord„, alles nur dummes linkes Gefasel ohne jede Substanz, nichts weiter ausser linksextremer dummer Verschwörungstheorien.

Leute Leute, wer es nicht einmal auf die Reihe kriegt zu schreiben, dass im Internet Cafe Yozgat damals 4 oder 5 (mit Temme) Augen- und Ohrenzeugen waren, und keiner von denen die 2 Schüsse hörte… ja wie willst du solch einem Illusionisten noch die Löffel wieder gerade biegen?

Aussichtsloses Unterfangen. Klar lügt Temme, aber die anderen 4 Zeugen und die Akten der Politei lügen eben auch. Warum? Der Tiefe Staat weiss es. Und schweigt.

Wenn der Notarzt keine Einschusslöcher findet, sondern Beulen am Kopf und von „Totschlag mittels schwerem Gegenstand“ berichtet, und keiner von 5 Anwesenden die 2 Schüsse (über 120 Dezibel A trotz Schalldämpfer) hört… naaaa, wann kamen dann wohl die Projektile der Ceska in den Yozgat-Schädel? Und warum schwoll ihm noch der Kopf, wenn er doch sofort tot war?

gutachten-yozgat.pdf

Zu „Illusionen“ wäre dann die beste These eine Story aus der Gerichtsmedizin, wo ja auch schon der Kopfeinschuss von Benno Ohnesorg verschwand, oder wo dem RAF-Mann Grams die Schmauchspuren an Einschussloch im Kopf und an den Händen entfernt wurden auf Weisung des BKA…

Mal ehrlich? Welchen Illusionen kann der Rubikon in bezug auf Anis Amri als LKW-Fahrer und Alleintäter nur 4 Jahre lang aufgesessen sein?

Bin da wirklich ratlos…

Urteil im Lübcke-Prozess

Überraschungen gab es keine:

Im Lübcke-Prozess sind die Urteile gefallen: Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der als Mittäter angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

War wohl nix mit dem „im Interesse der Allgemeinheit“

Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Bezüglich des Vorwurfs des versuchten Mordes an Ahmed I. wurde Ernst hingegen freigesprochen.

Schweigen ist immer die beste Strategie. Hätte man ihm sagen sollen, statt ihn zigfach gestehen zu lassen in zahlreichen Varianten. Ganz üble Rolle des ersten Verteidigers.

Der Verurteilte habe jetzt die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten und Sicherungsverwahrung zu vermeiden.

EXIT Wagner dürfte sich freuen…

Den Mitangeklagten Markus H. sprach das Gericht vom Vorwurf der Beihilfe frei. Gegen ihn wurde lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verhängt. Die Generalbundesanwalt kündigte umgehend Revision an, um das Urteil gegen H. sowie den nicht geahndeten Mordversuch an Ahmed I. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüfen lassen.

Da wird wohl nicht allzuviel herauskommen… unkt so mancher, Motto:

die V Männer werden geschützt und die Hilfstruppen verheizt.

oder hier:

Der gesamte Fall bleibt mysteriös, vom „Tatortreiniger“ über den versteckten Autoschlüssel im Radio und Ernsts Waffenlager in der Firma bis zur Rolle seines mutmaßlichen V-Kumpels und dem Tatgeschehen selbst. All das wird wohl nicht mehr geklärt. Case closed.

Die Wahrheit werden wir wohl niemals erfahren.

Schlussgestrichen PUNKT

Lübcke-Mord „im Interesse der Allgemeinheit“?

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Stefan Ernst, RA Kaplan, im Plädoyer:

Ernst sei es nicht um einen eigenen Vorteil gegangen. Ernst habe in einer rechtspopulistischen Blase gelebt: Um ihn herum nur Menschen, die seine politische Einstellung teilten – selbst bei der Arbeit. »Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«, sagt Kaplan. Lübcke sei für Ernst »kein namenloser Repräsentant des Staates« gewesen, sondern ein konkret Verantwortlicher für eine aus seiner Sicht verfehlte Flüchtlingspolitik.

Kein Mord also, sondern Totschlag

Denn es fehle auch das Mordmerkmal der Heimtücke, denn die beiden Täter erschienen auf Lübckes Terrasse, selbiger saß im Gartensessel, und ab dem Betreten war Lübcke nicht mehr arglos. Kein Mord also, sondern Totschlag, so die Verteidigung, also weder lebenslänglich noch Sicherungsverwahrung…

Und für die Täter eine politische Tat, geradezu ein Akt des Widerstandes?

»Die Tötung war ein politisches Ziel, vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln«

Hier hätte man auch noch Artikel 20.4 GG einfügen können, den Papiertiger „Widerstandsrecht“, aber Rechtsextreme haben es ja wohl nicht so sehr mit dem Grundgesetz…

Auffallend ist hier die völlig andere Tathergangsversion der Verteidigung gegenüber der der Anklage: Während die Bundesanwaltschaft, also die Sonderstaatsanwälte der Bundesregierung von einem Alleintäter Ernst ausgehen, den „Beihelfer Hartmann“ allenfalls motiviert, „getriggert“ oder auch mitbewaffnet habe, ist man bei Verteidigung und Nebenklage (!!!) der Ansicht, die beiden Täter hätten gemeinsam auf der Terrasse agiert.

Der Verteidiger des Markus Hartmann, RA Dr. Björn Clemens, bloggte dazu:

So drehte sich das Plädoyer der Nebenklage vom 12. Januar 2021 fast ausschließich um die Nebenfigur Markus H., der die Anklage nach wie vor nur Beihilfe am Mord vorwirft. Die Familie des Getöteten will das nicht anerkennen und versucht seit langer Zeit, dem Gericht und der Öffentlichkeit einzureden, dass der Haupttäter in der Nacht vom 01. auf den 02.06.2019 nicht allein am Tatort in Istha gewesen sei, wo er den seinerzeitigen Regierungspräsidenten von Kassel, Dr. Walther Lübcke, erschoss.

Dieses inzwischen nahezu herzliche Einvernehmen zwischen dem Haupttäter und seinen Opfern wurde am 21.01.2021 von der Verteidigung des Stephan Ernst erwidert.

Mir gefällt dieser Sarkasmus, „nahezu herzliches Einvernehmen zwischen dem Täter und seinen Opfern“, und dass der Staat lieber einen Einzeltäter hat als einen Mitmörder mit ungeklärter Rolle bei Geheimdiensten oder Staatsschutz, ist absolut nachvollziehbar.

Und noch ein wichtiger Teilaspekt dürfte eine Rolle spielen: Der Staat hat kein Interesse eine Verbindung zum

Aktenvernichtungen im Bundesamt für Verfassungs­schutz im Kontext des sogenann­ten Nationalsozialistischen Untergrunds

„sogenannten NSU“ zu ziehen, denn ein politischer Mord an einem Vertreter des Staates passt nun einmal so gar nicht zu den „sogenannten Dönermorden“ an Kurden, Türken etc., allesamt völlig unwichtige Personen, nicht in der Öffentlichkeit stehend, und schon gar nicht passt der Polizistenmord dazu, weder zu den „NSU-Morden“ noch zum Lübcke-Mord.

Das soll aber besser niemandem auffallen, daher schreibt man bei „Antifa&Co“ das Gegenteil:

Auch hier also offensichtlich Tötungen „vom Irrglauben geleitet, im Allgemeininteresse zu handeln“. Wir halten einmal fest, dass nicht einmal im NSU Verfahren irgendeiner der Verteidiger auf eine solche Idee gekommen ist, nicht einmal der NPD Funktionär Nahrath, der am liebsten noch den „Volkstod“ des deutschen Volkes im Prozeß untersuchen wollte.

Was kann es im „Irrglauben“ eines Rechtsradikalen eigentlich wichtigeres geben, als den sogenannten „Volkstod“ zu verhindern.

Sie können es einfach nicht zugeben, dass die bekenntnisfreie Tötung kleingewerbetreibender muslimischer Migranten kein Terror ist, denn niemand weiss davon, dass damit „der Volkstod des deutschen Volkes“ verhindert werden soll, noch können solche „Mafia-OK-Wettschulden-vermutete Morde“ eine Remigration nach Anatolien etc. auslösen.

Jetzt kommt alles noch schlimmer, Rechtsanwalt Kaplan verteidigt nicht nur die politischen Anschauungen seines Mandanten als strafmildernd, sondern erteilt einer ganzen Bewegung die Absolution; wer sich nur fest genug einbildet, dass seine rechtsradikalen Anschauungen dem wirklichen Wunsch des deutschen Volkes entsprechen, der kann auch nicht Mörder sondern allerhöchstens Totschläger sein.

Tja, ich würde nicht wetten, dass eine Mehrheit des deutschen Volkes die kulturell inkompatible Massenmigration nach Europa und insbesondere in die BRD gutheisst. Sogar im Corona Jahr 2020 kamen über 100.000 Asylbegehrende, trotz angeblich weitgehend geschlossener Grenzen. Der „point of no return“ ist lange schon überschritten, der Zug längst abgefahren. Das, genau das hätten auch Ernst, Hartmann und ihre Kameraden wissen können, ja wissen müssen.

Ebenfalls nicht wetten würde ich darauf, dass es nicht zu weiteren Morden an Repräsentanten des Staates kommen wird, und das nicht aus Kreisen der „Corona-RAF“, jener Hetze des Staates (und seiner Medien) gegen Andersdenkende, die Fleischhauer gerade so genüsslich auf´s Korn genommen hat:

RAF mit Spritze statt Sturmgewehr… köstlich!

Markus Söder hat jetzt von der Corona-RAF gewarnt. Auf böse Gedanken würden irgendwann auch böse Taten folgen.

Ist es wieder soweit? Heimliche Treffen, ein brennender Karstadt. Dann Solidaritätskommittees, Hungerstreiks, Gefangenenbefreiung: „Solidarität mit den politischen Gefangenen der Bundesrepublik Deutschland.“

Wirklich sehenswert! Weil er Söderschen Schwachsinn so herrlich entblösst. Und die gesamte politische und mediale Hetze so anschaulich der Lächerlichkeit preisgibt. „Södolf halt´s Maul

War der Lübcke Mord also „im Interesse des Deutschen Volkes“? Weil ein „in der Öffentlichkeit agierender Mittäter am Volkstod“ beseitigt wurde? Entspricht das der Logik von Rechtsextremen?

Ja, Letzteres ermutlich schon, „wandern Sie doch aus, falls Ihnen das nicht gefällt“ ist ein sehr sehr starkes Mordmotiv in nationalen Kreisen, der aber wesentlich zeitnaher zu erwarten gewesen war, und nicht erst 4 Jahre später. Daher bleiben Fragen… weitere Mordmotive völlig anderer Art betreffend.

Was aber das Entscheidende ist: Der Lübcke Mord wäre eines NSU „würdig“ weil klar politisch motiviert, weil „es einen der richtigen (und wichtigen) getroffen hätte, wie damals auch bei der RAF.

Umso grotesker erscheinen die „Türken- und Kurdenmorde“ des „sogenannten NSU“.

Daraus ziehe man die offensichtlichen Schlüsse.

Lübcke-Prozeß: Die Bundesanwaltschaft glaubt Ernst nicht

Jetzt hat der Ernst bereits 4 Geständnisse abgelegt, und „die ganze Wahrheit“ ist offenbar immer noch nicht gestanden:

Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:

Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.

Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…

Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.

warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.

Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.

„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“

Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…

Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts. Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können. E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.

Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?

Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.

Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?

E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.

Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.

Holla die Waldfee, was wäre denn, wenn jemand die Kleidung ausgetauscht hätte im Müllcontainer (oder gar auf dem Weg ins Labor)?

Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?

Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern. Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.

Wirklich suboptimal, dieser „Einzeltäter“.

Verschwörungstheorien des ZDF zum Lübcke Mord

Ein rechter Waffennarr (Ernst) wurde von einem Kameraden (Hartmann) solange getriggert, bis er den Mord (am Regierungspräsidenten Lübcke) ausführte, und dieser Kamerad könnte irgendwie was mit dem Kasseler Dönermord 2006, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und den Uwes vom NSU zu tun gehabt haben, auch wenn der Innenminister Hessens jede staatliche Anstellung dieses Kameraden abstreitet.

So in etwa könnte man die Doku vom 20.05.2020 in einem Satz zusammen fassen, wobei noch zu ergänzen wäre das Geraune der üblichen linken Verdächtigen wie Martina Renner und Hermann Schaus. Wenigstens auf die Jenaer Antifakönigin hat der Rainer Fromm verzichtet, allein dafür gebührt ihm grosser Dank.

Aber auch so ist das schon ein komischer  Film, den auch ein Kurzstatement des Ernst-Verteidigers Hannig nicht retten kann.

Link: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-mordfall-luebcke-100.html

Schon der Titel… ja wer steckt denn hinter dem Attentat?

Ist es Beate Zschäpe, oder gar das unbekannte „NSU-Netzwerk“, oder ist die Frage rein rhetorisch gemeint, denn dahinter steckt der Verfassungsschutz, gar der Tiefe Staat?

Das weiß man nicht so genau, auch nach Ende der Doku nicht, aber es könnte könnte könnte der der Beihilfe zum Mord angeklagte Markus Hartmann sein, welcher den Borderliner Ernst zum Mord aufhetzte.

Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein… oder noch anders.

Freunde und Bekannte von Stefan Ernst berichten exklusiv bei „ZDFzoom“, dass der mutmaßliche Todesschütze über Monate von Markus H. massiv indoktriniert und beeinflusst wurde. Ist Stephan Ernst durch seine emotionalen und psychischen Probleme anfällig für äußere Einflüsse? Wurde er instrumentalisiert und zu dem Mord angestiftet, von dem Mitangeklagten Markus H.? Und handelte dieser allein, oder war er Teil von bislang unbekannten rechts-terroristischen Strukturen?

Der grosse unbekannte Hintermann, der auch eine Struktur sein könnte, nichts genaues weiß man nicht.

Aber der NSU ermordete 9 kleingewerbliche Kurden/Türken, das weiß man offenbar ganz genau, auch ohne Beweise verbreitet man da brav das Staatsnarrativ.

Auch die Merkwürdigkeiten beim Lübcke-Mord fehlen komplett:

In der Doku kein Wort über den letzten Gast, der Lübcke lebend gesehen hat und der evtl kurz vor der Tat (wie Temme, wenn die Storry stimmt) den Tatort verlassen hat.
Kein Wort vom Tatortreiniger, der ebenso wie der Sohn nach „Kopfschuss“ gegooglet haben könnte.
Kein Wort vom Terrormerkmal „Bekenntnis/Forderung“.

Wie gut dass der Hartmann der Beihilfe angeklagt ist, da braucht er wenigstens nicht auszusagen. Selbst die Aussagegenehmigung ist somit entbehrlich… zumindest eine aus Hessen.

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.

Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.

Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.

Geliefert wie bestellt, aber auf tönernen Füßen, wie die Verteidigung feststellt:

„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.

Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.

Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“

Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.

NSU: Revidiere auch du!

Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.

Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.

Ganz so war das nicht, Zschäpe sendete die Botschaft schriftlich innerhalb eines Briefes, aber im Kern könnte es durchaus hinkommen.

Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.

Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.

Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.

Die Analogie zwischen Beate Zschäpe und Verena Becker (RAF)

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Kommen wir zum Fall Stefan Ernst, der gerade angeklagt worden ist als Alleintäter des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, denn auch hier steht Mandantenverrat als Vorwurf im Raum:

Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.

In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.

Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?

Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.

Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.

Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.

Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:

Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen  fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.

Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:

Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“

„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.

Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“

So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?

Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?

– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen

– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden

Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.

Oder sehen das die Juristen anders?

Was noch dienstlich bekannt wurde:

– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.

– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.

– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.

Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.

Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Besser DNA-Abgleiche des „NSU-Netzwerks“ statt Antifa-Verschwörungstheorien

Die Knallerbsen-Schriftsteller und die staatsfinanzierten Antifa-Verblöder überbieten sich derzeit mit immer neuen Verschwörungstheorien zum -lang gesuchten, ewig postulierten aber nie auch nur ansatzweise gefundenen- NSU-Netzwerk.

Nichts ist zu dämlich:

32 Meter neben dem Tatort liegt eine Polizeiwache, und ebenfalls um die 32 Meter nebenan wohnte angeblich ein Neonazi.

Beispielhaft für die Versäumnisse und Vertuschungen stehen drei Personen aus der Kasseler Neonaziszene, die mit Halit Yozgat oder dem Tatort in Verbindung standen und zu denen sich keine oder nur spärliche Ermittlungen finden.

So wohnte M. K. zum Zeitpunkt des Mordes zwei Häuser neben dem Internetcafé, in dem Halit Yozgat erschossen wurde. M. K. war zu dieser Zeit als neonazistischer Gewalttäter bekannt. In einem Gespräch, das Antifaschist:innen im Januar 2020 mit ihm führten, betonte er, er sei niemals von einer Behörde („obwohl ich genau nebenan gewohnt habe“) auf den Mord an Halit Yozgat angesprochen worden.

Logisch, dass sein Handy innerhalb der Funkzelle dort eingebucht war. Wenn er doch dort wohnte. Ebenso logisch, dass er aus dem Raster fiel, eben weil er quasi nebenan wohnte.

Weder in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen noch im Münchner NSU-Prozess fiel jemals sein Name.

Vielleicht wurde er „heraus gehalten“, vielleicht auch nicht…

Der Kasseler Neonazi Markus Hartmann hatte Halit Yozgat persönlich gekannt. Er war 2006 von der Polizei vernommen und nach vier kurzen Fragen und Antworten für „nicht weiter relevant“ befunden worden. Hartmann wird heute vorgeworfen, beim Mord an Walter Lübcke Beihilfe geleistet zu haben.

Der Hauptverdächtige beim Lübcke-Mord beschuldigt Hartmann bekanntlich, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben – aus Versehen, im Gerangel.

Hartmann könnte LfV-Verbindungen haben, die der Hauptverdächtige laut Innenminister nie hatte.

Corryna Görtz, eine Neonazistin aus dem militanten Kern der Kasseler und Thüringer Szene, gab 2017 in einer Befragung vor dem hessischen NSU-Untersuchungsausschuss an, wenige Monate vor dem Mord mehrfach das Internetcafé von Halit Yozgat besucht zu haben. Görtz war sehr wahrscheinlich mit Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bekannt gewesen. Dennoch fand sich auch zu ihr bis dahin kein nennenswerter Ermittlungsstrang.

Frau Görtz hat hier im Blog sogar öfter kommentiert, und ich glaube nicht dass sie die Uwes und Beate kannte. Ist aber auch egal, denn… das bewiese gar nichts.

Man darf vermuten, dass das Hessische LfV die Szene sehr genau mit Spitzeln unterwandert hatte.

Temme, sein Vorgesetzter und eine Kollegin im Kasseler Büro des hessischen Verfassungsschutzes führten um das Jahr 2006 mindestens sieben V-Personen in der Kasseler Neonaziszene. Von diesen ist bislang nur Benjamin Gärtner namentlich bekannt geworden.

Temme selber führte wahrscheinlich gar keinen Rechten, sondern Islamisten, und einen von denen traf er regelmässig im Internetcafe Yozgat. Sein Chef führte Rechtsextreme, so die beste These dazu, und als Urlaubsvertretung zahlte Temme denen am Monatsanfang ihre Saläre aus.

Am Ende der schier endlosen NSU-Netzwerk-Verschwörungstheorie der Antifa steht etwas richtiges:

Was wusste Andreas Temme, was wussten seine Kolleg:innen vom Verfassungsschutz und Mitarbeiter:innen anderer Behörden über den Mord an Halit Yozgat, über die gesamte Mordserie und über den NSU? Doch wer soll den Fall Halit Yozgat und die anderen NSU-Verbrechen aufklären? Es steht mehr denn je in Zweifel, dass es irgendeine Stelle, irgendeine Behörde gibt, die die Kompetenz, Integrität und Glaubwürdigkeit besitzt, die Ermittlungen ohne weitere Versäumnisse und Vertuschungen zu führen.

Richtig. Der Staat kann sich nicht selbst anklagen, und unabhängige Staatsanwälte gibt es in der BRD sowieso nicht. Obrigkeitsstaat.

Noch ein Antifa-Autor:

Dieselbe Platte:

2006 wurde Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel ermordet, um die Mittagszeit herum, in Gegenwart von mehreren Besuchern. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Dazu gehörte auch eine Funkzellenabfrage. Man will dadurch herausbekommen, wer in der Nähe des Tatortes mit seinem Handy unterwegs bzw. eingeloggt war. Diese Abfrage führte zu einer wichtigen Spur. So stieß man auf einen Mann, der ein paar Häuser weiter wohnt und der Polizei als „gewaltbereiter Neonazi“ bekannt ist: M. K.

Nein, der Mord geschah ziemlich genau um 17 Uhr.

Nicht Mittags.

Keiner der 5 Anwesenden hörte 2 Schüsse, keiner sah danach das Opfer hinterm Schreibtisch liegen, und man darf vermuten, dass keine der Aussagen wirklich unchoreografiert in die Akten kam.

Man muss dem Wetzel zugute halten, dass er an den Schmarrn des Schauprozesses nicht glaubt.

Was man 2006 um jeden Preis verhindern wollte, einem neonazistischen, rassistischen Verbrechen nachzugehen, ging 2012 ganz fix: Der NSU habe die Mordtat in Kassel begangen.

Obwohl die Polizei und der Geheimdienst elf Jahre nichts wussten, stand sehr bald fest, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestand. Folglich waren Uwe Mundlos (1) und Uwe Böhnhardt (2) die Mörder in Kassel. Beate Zschäpe (3) gilt in dieser Version als Quartiermeisterin und Emotioncoach.

Diese aus dem Nichts gezauberte „Trio-Version“ zwingt in der Folge dazu, die Behauptung aufzustellen, dass der Zweier-NSU alles alleine gemacht hat, an allen Tatorten, bei allen Morden.

Falsch, die Trio-Version kam nicht aus dem Nichts, die kam aus den mutmasslich manipulierten Tatorten des 4.11.2011 in Stregda und Zwickau.

„Die Terrorzelle aus der Asservatenkammer“:

NSU, die Terrorzelle aus der Asservatenkammer? Keine DNA in der Blutjogginghose!

Die üblichen linken Manipulationen fehlen natürlich nicht:

Der damalige Innenminister Volker Bouffier verweigerte die Vernehmung des Neonazis und V-Mannes.

Nö. Hätte er erlaubt, wusste er aber nicht. Bei dem Verbot ging es um die 5 islamischen V-Leute Temmes, die man schützen wollte, weil man sie wegen der WM 2006 noch brauchte.

Fakten auslassen, Zusammenhänge unausgewogen darstellen und Wichtiges weglassen, so kennt man die Lügenpresse. Die linke Lügenpresse ist da genauso Propaganda wie Aust oder Laabs.

Auch Wetzel schliesst aber mit Richtigem:

Man muss den Verstand nicht unnötig herausfordern, um festzuhalten: Würde sich die offizielle Version mit dem Inhalt des Geheimgehaltenen decken, würde man es feierlich und blumenreich auf den Tisch legen.

Ist so. Das hat ja auch die manipulative „junge Freiheit“ völlig verkannt, beim Interview mit dem Fatalisten. Obwohl der es glasklar gesagt hatte.

Was hätten BKA und GBA machen müssen, was fehlt bei den Verschwörungstheorien der Antifa-Schriftsteller?

Damals wie heute scheren sie sich nie um Beweise.

Dabei ist das doch soooo einfach:

«Der Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt müssen sich noch mal den vielen anonymen Spuren an den NSU-Tatorten widmen», sagte Binninger am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Notwendig sei eine «Generalrevision» der DNA-Spuren.

Es sei unbefriedigend, dass nur die DNA von sieben der 14 Beschuldigten im NSU-Prozess in der BKA-Datenbank gespeichert seien und zur Recherche genutzt werden könnten. An den 27 bekannten Tatorten des Trios wurden zahlreiche anonyme DNA-Spuren gefunden, aber keine DNA der mutmaßlichen Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Tja, wenn man denn nun ein „NSU-Netzwerk“ namentlich zu kennen glaubt, dann ist doch klar, was der nächste Schritt sein muss: So wie man das bei den kurdischen Verdächtigen machen musste, so muss man das auch beim „NSU-Netzwerk“ fordern:

Erforderlich wäre ein Spurenabgleich der 10 Angeklagten mit den gut 4000 DNA-Spuren an den Tatorten der Dönermorde.

Hat man das getan? Eher nicht. Sollte man aber tun. Uwes fand man keine, „NSU-Netzwerk“  fand man ebenfalls nicht, also muss man weitersuchen…

Und so fügt sich das dann mit den wilden Verschwörungstheorien der Antifa. Vollkommen verblödet, unfähig die logischen Schritte zu fordern, und jammern dass sie keiner der Selberdenker ernst nimmt?

Vergesst den Abgleich mit den unbekannten DNA-Spuren auf den Uwe-freien „Zwickauer NSU-Waffen“ auf keinen Fall!

Echt jetzt?

Schönen Sonntag auch allen NSU-Netzwerkern.

Stefan Ernst wird für den Mord an Lübcke verurteilt werden

Die Sache ist relativ klar, wie der BGH bereits klarmachte:

Klarer Fall:

„Am 1. Juni 2019 gegen 23.30 Uhr erschoss der Beschuldigte den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Herrn Dr. Walter Lübcke, auf der Terrasse dessen Wohnhauses wissentlich und willentlich mittels eines Trommelrevolvers, Kaliber .38.“ So nüchtern beschreibt am 15. Januar der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das monströse Geschehen. Es war zu entscheiden, ob der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst weiter in Haft bleiben muss. Er musste, weiter steht er unter dringendem Tatverdacht.

Warum ist das ein klarer Fall?

Na deshalb:

In dem Erddepot war dann neben anderen auch die Tatwaffe, ein Revolver brasilianischer Bauart, gefunden worden. Im Herbst hatte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Bundestag zudem erklärt, man habe 27 DNA-Spuren des Hauptverdächtigen an der Tatwaffe gefunden – und keine Spuren einer anderen Person.

Das Ding ist gelaufen, Tatwaffe Kleinkaliber hin oder her.

Mordwaffe Lübcke Kaliberwechsel: Die Medienreaktion spricht doch Bände!

Interessante Reaktionen gab es auf den Blogbeitrag zum Compact-Artikel auch auf dem Sicherungsblog:

Halt Blöd wenn der Lagerbestand nicht zum asservierten Projektil passt, aber es interessiert doch auch kein Schwein. Die Medienreaktion spricht doch Bände!

Wie kam „Kleinkaliber“ in BILD, N-TV und andere Mainstream-Portale, und warum hat den Kaliberwechsel dann kein Leitmedium „selbstkritisch hinterfragt“?

Das neue Geständnis des Tatverdächtigen wird kaum eine Rolle spielen.

Mordfall Lübcke: War´s der V-Mann?

Der BGH ist sich sicher, was richtig ist:

Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint dazu lapidar, es bestehe kein Grund, am Wahrheitsgehalt der ersten Einlassung des Beschuldigten, Stephan Ernst, zu zweifeln.

Die Anklage wird innerhalb der nächsten Wochen erfolgen, und der Staatsschutzsenat am OLG Frankfurt wird gemäß der Anklage der Bundesanwaltschaft urteilen, alles andere wäre eine Sensation.

Beim NSU gab es trotz angeblich gefundener 20 Waffen keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke der angeblichen Täter auf den Waffen nebst auf den darin befindlichen rund 200 Patronen. Im Anis Amri-Führerhaus fehlen die Täterspuren an Lenkrad, Innentür und Schalthebel ebenfalls komplett.

Trau schau wem… schönen Sonntag.