Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden damals wie heute?

Der vorige Blogeintrag endete wie folgt:

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Was haben wir da?

Den Mordfall V-Mann Schmücker:

Das Gericht bestätigt überdies, dass die Pistole, mit der Schmücker an der Krummen Lanke erschossen wurde, >>in einem Panzerschrank des LfV« aufbewahrt worden war. Und die Einschleusung von >>Christian Hain« als Spitzel in die Kanzlei von Rechtsanwalt Heinisch bewertet die Richterin als eine >>verbotene Täuschung«. Am Ende kommt sie zu dem Ergebnis, dass in den vorhergegangenen Verfahren >>eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens« vorgekommen seien.

Der Bundesgerichtshof überprüft auch dieses Urteil

Einer der grössten Skandale der bundesdeutschen Justizgeschichte, meint Kraushaar.

Zurecht.

Was haben wir noch?

Den 3-fach Mord an GBA Buback und seinen Begleitern:

Der Verdacht der Unterdrückung von Beweismitteln

Die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, in denen es um eine
zierliche, möglicherweise weibliche Person ging, die beim Attentat
vom Soziussitz aus die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sind inzwischen so zahlreich, dass es überflüssig ist, sie an dieser Stelle noch einmal der Reihe nach zu rekonstruieren. Michael Buback, der einen
enormen Aufwand betrieben hat, um derartige verloren gegangene
oder vielleicht absichtlich unterdrückte Aussagen zusammenzustellen,
spricht inzwischen von nicht weniger als 21 Zeugen, die diesbezügliche Aussagen gemacht haben sollen, die jedoch nicht weiter verwendet
bzw. ignoriert worden sind. Zwei davon haben ihre Beobachtungen
von einem Auto aus gemacht und von den 19 weiteren sind elf am Tattag und die anderen zuvor erfolgt.

Siehe den vorigen Blogeitrag: Das war ein Cover up, eine Vertuschung des BKA, die ganz sicher nicht ohne Abstimmung bzw. Anweisung von ganz oben durchgeführt wurde.

Zur Unbrauchbarkeit der vom BKA festgestellten Haarspur

In einem der beiden Motorradhelme, die das Täterpaar auf der Suzuki getragen hatte und die zusammen mit der Maschine in der Brückenpfeilerkammer unter der Autobahnbrücke Wolfartsweier gefunden worden waren, fand sich eine Haarspitze, die mit jenen Haaren identisch war, die aus Beckers Haarbürste stammten, die nach der Festnahme in Singen gesichert worden war.195 Diese Spur wäre von zentraler Bedeutung gewesen, weil sie Beckers Identität mit jener Person auf dem Soziussitz der Suzuki hätte nachweisen können. Im Schaubild des BKA wird das deshalb auch festgehalten. Durch eine DNA-Analyse, wie sie ja inzwischen auch im Falle der von Becker zugeklebten Bekennerschreiben nachgeholt worden ist, hätte man klären können, ob es sich dabei um einen unumstößlichen Beweis handelt. Doch später soll sich herausgestellt haben, dass diese Haarspitze unbrauchbar geworden sei. Warum aber?

Es ist ein unentschuldbarer Fehler, die Asservate entsorgt zu haben, statt sie auf DNA der Terroristen zu untersuchen.

Dasselbe Muster sieht man im Fall der Oktoberfestbombe, wo Handfragmente und Zigarettenkippen etc. entsorgt wurden, etwa deshalb damit man die Täter niemals finden sollte?

Was noch, ach ja, der wegermittelte Schraubenzieher:

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesanwaltschaft zu dem
Schluss gelangt ist, der in Singen sichergestellte Suzuki-Schraubendreher könne nicht mit dem des Tatmotorrads identisch sein. Die von Gerhard Boeden geleitete Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes hatte im August 1977 überraschenderweise eine Nachermittlung in Gang gesetzt.

Der Geschäftsführer des Düsseldorfer Motorradgeschäftes, in dem am 2. April 1977 mit Sonnenberg der Mietvertrag für das Tatmotorrad abgeschlossen worden war, hatte in einer merkwürdig anmutenden Erklärung die Nichtidentität des Schraubendrehers festgestellt. Durch diese mit besonderem Aufwand betriebene Zeugenaussage konnte eine wichtige Verknüpfung außer Kraft gesetzt werden. Michael Buback hat diesen Vorgang akribisch untersucht und im Anschluss daran deutlich gemacht, dass ihn dieser Schachzug nicht überzeugt, sondern eher noch misstrauischer gemacht habe.196 Wer hat eigentlich, so ist zu fragen, den Auftrag zu dieser Nachermittlung erteilt?

Da wurde wegermittelt, so ist zu vermuten wie beim Haar aus dem Helm, um V-Leute zu schützen.

Warum hat mit Kay Nehm Rehmanns Nachfolger als Generalbundesanwalt 1994 das Bundeskriminalamt angewiesen, »die Spurenakten zum Mordfall Buback zu vernichten« ? Angeblich aus Platzgründen.

Lächerliche Begründung. Es gab damals schon die DNA-Analyse.

Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Als Nachfolger von Alexander von Stahl war er vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland

Es wird aber noch besser:

Warum ist Verena Beckers Tagebuch, das nach der Schießerei bei
Singen in ihrem Gepäck aufgefunden wurde, unter Verschluss gehalten und in ihrem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nicht
verwendet worden? Michael Buback erfuhr von dessen Existenz erst
auf Umwegen und eher zufällig im September 2008.198 Mit einem ersten Versuch, sich bei der Bundesanwaltschaft Gewissheit darüber zu
verschaffen, war er noch ins Leere gestoßen. Bundesanwalt Walter
Hemberger hatte ihm geantwortet, er hätte zwar schon einmal davon
gehört, bei Nachfragen unter seinen Kollegen jedoch dafür keine Bestätigung bekommen können. Erst in einem zweiten Anlauf stellte sich
im Februar 2009 heraus, dass bei einer »Nachschau« unter den Sachakten des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker die Kopie eines
Notizbuchs gefunden worden wäre, das mit hoher Wahrscheinlichkeit
Becker zuzuordnen sei. Warum aber ist dieses bedeutende Dokument
nicht von Bundesanwalt Joachim Lampe, der in dem Stammheimer
Gerichtsverfahren die Anklage gegen Becker vertreten hat, eingebracht worden?
Und warum fehlen in dem Notizbuch bzw. in der Kopie des Notizbuches die Seiten vom 1 5. Februar bis zum 8. April? Sie sind herausgerissen worden. Unklar ist allerdings, wann und von wem.

Weil man Becker nicht wegen Karlsruhe anklagen wollte, eben weil sie als V-Frau zu schützen war, so lautet die einzig vernünftige These dazu.

Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden? Aus den Unterlagen müsste ersichtlich sein, mit welchen
Argumenten sich Generalbundesanwalt Rehmann am 22. Juli 1 989 für
eine Begnadigung Beckers eingesetzt hat. Und vielleicht sogar, welche
Faktoren seitens der zuvor an der Beratung beteiligten Behörden – der
Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst – Berücksichtigung gefunden haben.

Tja… das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten muss sie sich ja wohl im verdeckten Einsatz verdient haben… und glasklar ist auch, dass es diese Akte noch gibt, im Archiv des Bundespräsidialamtes.

Wäre wohl gar zu peinlich, der Inhalt…

Der Verdacht der Manipulation einer Verfassungsschutzakte

Wie jetzt, nur eine? LOL.

By the way:

Es wurden auch die NSU-Akten manipuliert, schon die Fahndungsakten aus der Jenaer Zeit, wie mehrfach bezeugt wurde, die Tatorte des 4.11.2011 stinken 3 Meilen gegen den Wind nach Manipulation von Beweismitteln, und auch bei der Nachfindung von Anis Amris Ausweis im LKW des Breitscheidplatz-Attentates glauben nur Andersbegabte daran, dass alles mit rechten Dingen zuging.

Die Bundesanwaltschaft ist aber auch die Schnittstelle zwischen
Justiz und Geheimdiensten gewesen. Wie die entsprechenden Dienstwege zum BKA, zum BN und zum BND verlaufen sind, kann kein
Außenstehender beurteilen.

Und wer lenkt die Bundesanwaltschaft, wer lenkt die Geheimdienste, Herr Kraushaar, wissen Sie das nicht?

Alle Wege führen nach Berlin, direkt in die Waschmaschine.

Aber all das ist nicht gefährlich für den Tiefen Staat, er kam damit immer durch und wird damit auch in Zukunft durchkommen. Dafür sorgt er selber, und dafür sorgen die Presstituierten in den GEZ- und sonstigen regierungsnahen Mainstreammedien.

Als die Tageszeitung Die Welt Bernd Schmidbauer, den einstigen Koordinator der Geheimdienste in der Regierung Kohl, fragt, wie es eigentlich zu bewerten ist, dass der Berliner Verfassungsschutz seine Unterlagen zum großen Teil vernichtet habe, antwortet dieser sibyllinisch:
>>Aus naheliegenden Gründen vernichten Dienste oftmals ihre Unterlagen, um Quellen nicht zu gefährden oder damit sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht öffentlich werden.«Z12

Auf den ersten Blick mag das plausibel erscheinen, gemessen an dem
großen zeitlichen Abstand jedoch wirkt das eher wie eine Schutzbehauptung. Dann fügt Schmidbauer in einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus lapidar hinzu:
>>Möglich, daß der Berliner Verfassungsschutz einiges zu verbergen
hat.«213
Ein Mann in dieser Funktion wird bestimmt gewusst haben, wovon er
sprach.

Streiche Berliner Verfassungsschutz, füge ein „der Tiefe Staat“.

Bedingt durch die nicht existierende Gewaltenteilung in der BRD ist der Rechtsstaat eine blosse Illusion. Daran wird sich auch nichts ändern…

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