Tatsächlich, ungelogen, der Link der linken FR beinhaltet „aggressiv-vulgaer-rassistisch„, und meint damit den NSU-Trittbrettfahrer, der mutmasslich an Gott und die Welt Drohbriefe verfasst haben soll:
Im letzten Blogbeitrag hatten wir noch darauf hingewiesen, dass Drohbriefe mit vollem Namen und Absendadresse denn dann doch gar zu blöde seien:
Selbst „Eugen Prinz“ von PI-news.net wurde vom Haken gelassen. Sein Fall war letztlich doch gar zu peinlich für den Sicherheitsapparat: Drohbriefe mit vollem Namen und voller Adresse, omg…
Nun, man darf diesbezüglich mit einiger innerer Logik darauf schliessen, dass ein linker Scherzbold PI-News ein wenig ärgern wollte, zumal der „Eugen“ ein ehemaliger Polizist ist.
So schrieb denn auch das Relotius Blatt kürzlich:
Mutmaßliche Trittbrettfahrer im »NSU 2.0«-Fall
Ermittlungen gegen Ex-Polizisten und seine Frau eingestellt
Im Juli nahm die Polizei ein Paar aus Landshut fest, weil der Mann und seine Ehefrau Mails mit dem Kürzel »NSU 2.0« verschickt haben sollen. Der Verdacht habe sich aber nicht erhärtet, heißt es nun.
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Es sind keine Trittbrettfahrer gewesen. Kann das mal bitte jemand den mutmaßlichen Terrorpropagandisten beim Relotius-Magazin mitteilen?
Aber nun wird der „echte Trittbrettfahrer“ angeklagt: „aggressiv-vulgaer-rassistisch“, Name Alexander M. aus Berlin.
Die Frankfurter Rundschau hat die 120-seitige Anklageschrift ausgewertet, die die Staatsanwaltschaft im Oktober vergangenen Jahres beim Gericht eingereicht hat. Das Dokument ermöglicht es, sich ein Bild vom Verlauf der Ermittlungen und ihren Ergebnissen zu machen – und davon, wer Alexander M. ist.
Das erste der insgesamt 116 Hassschreiben, die die Ermittler:innen M. zuordnen, geht am 2. August 2018 an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz. Unter dem Absender „Uwe Böhnhardt“ – ein Bezug auf einen der Rechtsterroristen vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) –, wird die Juristin darin rassistisch beschimpft und ihr angedroht, man werde ihre kleine Tochter „schlachten“. Der Name des Kindes und Basay-Yildiz’ Privatadresse stehen darunter, gezeichnet: „NSU 2.0“.
Hochgradig irre, ein Fall für die Geschlossene? Verwirrt wie der gemeine islamistische Attentäter, eigentlich schuldunfähig, da nicht zurechnungsfähig?
Irgendwie vermutlich schon, aber davon ist im Artikel nicht die Rede.
Vulgär, rassistisch, frauenverachtend: 116 Drohschreiben vom NSU 2.0
Die letzte Drohung der Serie, die die Betroffenen per E-Mail von einem russischen Mailanbieter, per Fax oder SMS erreicht und die der Absender, der sich selbst „SS-Obersturmbannführer“ nennt, gerne mit „Heil Hitler“ beendet, datiert vom 21. März 2021. Dazwischen liegen 116 Schriftstücke vom „NSU 2.0“, voller Hass und bizarrem Humor, vulgär, rassistisch, frauenverachtend und blutrünstig. In den E-Mails werden Bombenanschläge auf Frankfurter oder Berliner Gerichte oder die Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen angedroht, oft sind sie wie behördliche Anschreiben verfasst, die Morddrohungen kommen teils im Stile eines Todesurteils daher.
Der muss irre sein. Komisch dass das der FR immer nur bei islamistischen Gewalt- und Mordtaten einfällt, aber hier beim Herrn M. nicht.
Wie kam man denn dem mutmasslich Irren auf die Schliche?
Da der Absender der Drohungen vom „NSU 2.0“ zur Anonymisierung im Netz einen Tor-Browser benutzte, war er nicht zu identifizieren.
Das spricht ganz klar für die Verwendung des Thor-Browsers 😉
Über Internet-Recherchen stieß das Bundeskriminalamt aber auf Leserkommentare auf der rassistischen Hetzplattform „Politically Incorrect“ (PI-News), die den Drohschreiben sprachlich ähnelten. Mit Sprachgutachten konnten sechs regelmäßige Kommentatoren ausgemacht werden, deren Kommentare wie die Texte vom „NSU 2.0“ klangen.
Also doch PI-News, mal wieder. Wird man diese „Hetzplatzform“ jetzt abschalten, wie man es auch mit Telegram versuchen will?
Oha, der Angeklagte leugnet?
Im Frühjahr vergangenen Jahres gelang es mit IP-Adressen, Mobilfunknummern und weitere Daten für die Schachseite, Alexander M. zu identifizieren. Der 53-Jährige hat der Anklage zufolge bislang alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Frankfurt: Prozess um NSU 2.0 beginnt im Februar
Wie kam der Angeklagte an geschützte Daten? Einige vermuten, mit Hilfe von Polizisten, während die Anklage davon ausgeht, durch geschickte Anrufe, bei denen der Angeklagte die Gesprächspartner täuschte, indem er vorgab, Polizist zu sein.
Die Betroffenen der Drohserie, etwa Seda Basay-Yildiz und die Linken-Politikerinnen Janine Wissler und Martina Renner, haben schon nach M.s Festnahme deutlich gemacht, dass sie dieser Erklärung gerade bei speziell geschützten Daten wenig Glauben schenken können.
Nicht dass da noch ein Geheimdienst verstrickt ist, der ihm „zuarbeitete“, Motivation „mehr Staatskohle im Kampf gegen Rechts“ zu generieren…
… und ja, es gibt offizielle Geheimdienste, es gibt verdeckte Operationen von Geheimdiensten, und es gibt inoffizielle Geheimdienste.
Selbstverständlich darf man dazu weder einen Quent noch eine Kahane zählen, aber irgendwie sieht dieser gesamte NSU 2.0 Fall inszeniert aus, so als hätte man einen Einfältigen instruiert…
Schaun mer mal was da rauskommt. Knast, Klapse, oder beides?