Fall Lübcke: Neue PR-Videos der Verteidigung

Da bemüht man sich offenbar um eine gewisse Transparenz, macht aber gleichzeitig auch Werbung für die eigene Sichtweise:

Ein neues Geständnis, Fortdauer der U-Haft und der Einfluss der Medien – neue Einblicke in den Fall Stephan E.

HANNIG. Rechtsanwälte
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📧 office@hannig-rechtsanwaelte.de

Die Medien sind ein Problem, da macht es durchaus Sinn, selber an die Öffentlichkeit zu gehen, unzensiert, bei Youtube.

super, nun können „die“ nicht immer alles verdrehen!

Genau darum geht es dem Pflichtverteidiger offenbar.

Siehe auch:

Mordfall Lübcke: War´s der V-Mann?

Ganz neu ist das hier:

Am 05.02.20 hat eine weitere Vernehmung von Stephan E. in Kassel stattgefunden & mein Team hat das ganze mit der Kamera begleitet

7,5 Stunden Verhör im Polizeipräsidium Kassel. Und dann noch die Fahrerei.

Es gibt da auch noch die Temme-Geldtransporter-Story:

NSU und Fall Lübcke: Welche Rolle spielte ein Geldtransporter?

Ein Sicherheitsmann rückt ins Visier der Ermittler – 13.01.2020 06:00 Uhr

Ob sie den Ernst wohl als NSU-Netzwerksteil der Mittäter und Helfer sehen?

Spielte der Kasseler Dönermord 2006 und der NSU bzw. das „unenttarnte Netzwerk“ eine Rolle? Angeblich ermittelt die Bundesanwaltschaft immer noch… gegen Unbekannt. Vermutet man denn Stephan E. sei einer dieser „unbekannt“?

Befragte man ihn zum damaligen Verfassungsschutzbeamten Temme, ob E. den kannte bzw. dessen Geldtransporter-Kumpel Jürgen S.?

Fragen kostet nix 😉

Schönes Wochenende!

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20 comments

  1. Spielte der Kasseler Dönermord 2006 und der NSU bzw. das „unenttarnte Netzwerk“ eine Rolle? Angeblich ermittelt die Bundesanwaltschaft immer noch… gegen Unbekannt. Vermutet man denn Stephan E. sei einer dieser „unbekannt“? Befragte man ihn zum damaligen Verfassungsschutzbeamten Temme, ob E. den kannte bzw. dessen Geldtransporter-Kumpel Jürgen S.?

    HANNIG. the view
    das sind alles Fragen, die man stellen kann. antworten hierauf darf ich leider nicht geben, aber das verfahren wird es zeigen. viele grüße

    Er darf leider nicht antworten… schade.

  2. Spielt denn der Sanitäter noch eine Rolle? Ich hatte gelesen er war verdächtig, weil er Blutspuren beseitigen wollte.

    HANNIG. the view
    dazu darf ich natürlich nichts sagen. viele grüße

  3. Ist halt ein laufendes Verfahren. Es dürfen nur Tatsachen zur Sprache gebracht werden, die vor Gericht behandelt worden sind. Alles andere unterliegt zunächst mal der Schweigepflicht.

    Wirklich viel neues bringt er auch nicht, außer daß die allererste Vermutung aus seiner jetzigen Sachkenntnis heraus eher die richtige war. Ernst hat gequatscht, weil er unter dem Druck des Vertrauens-Verteidigers zusammengebrochen war und genau das geliefert hat, was die Staatsdiener auch hören wollten.

  4. Zuerst war die Rede von einer Kleinkaliberwaffe, also 5,6mm. Da ist sogar noch eine Experte aufgetreten und hat darüber sinniert, dass es deshalb kein Profi gewesen sein könnte. Jetzt soll es eine 9mm Waffe sein. Wenn man mit einer 9mm Waffe im Nahbereich einen Kopf trifft, ist m.E. das Loch und die Blutmenge so groß, dass niemand mehr einen Sanitäter ruft. Warum hat der Florian A. eigentlich die Blutspuren versucht zu entfernen ? Und den Florian A. bis zur Nordsee fahren zu lassen, vorbei an Dutzenden von Gewässern und Wäldern, um ihn dann festzunehmen, macht wohl auch wenig Sinn. Gab es eigentlich Probleme mit dem denkmalgeschütztem Haus, dass Florian A. von Familie Lübcke gekauft hat ? Gab oder gibt es Probleme mit den Bürgerwindparks, bei denen Walter Lübcke mal Geschäftsführer war und die in seinem Haus ihren Betriebssitz hatten ? Kannte eigentlich der Walter Lübcke einen der 3 Beteiligten (Stephan E.; Markus H; Florian A.) aus seiner Tätigkeit im Instituts für berufliche und politische Bildung in Rosbach u./o. im Haus Mühlberg ?

    1. Zuerst war die Rede vom toten Lübcke und seinem Sohnemann ganz nah am Geschehen.
      Etliche Stunden später war die Rede vom Erschossenen.
      Noch viel mehr Stunden später war die Rede vom Nazi.

      Wenn diese Sackratten schon das Kaliber auswürfeln, dann sollte zumindest jemand darauf bestehen, überhaupt mal die Mindestanforderungen für Mord zu beweisen.

      Es sollten Geldflüsse und zeitnahe Beförderungen nachzuweisen sein.

  5. Nehmen wir mal hypothetisch an, der „Tiefe Staat“ sei mit der medialen Begleitung des NSU-Prozesses nicht ganz einverstanden gewesen, weil die Vorverurteilung Kritik am Prozeß provoziert hat und damit auch Kritik an den bewährten Methoden von BAW, Verteidigung und Richtern.

    Nehmen wir weiter an, das Mißtrauen in die politische Justiz sei durch diese Berichterstattung bei Bloggern und alternativen Medien größer geworden und das sei für ein reibungsloses Zusammenspiel von Diensten, Behörden, Anklage, Verteidigern und Staatsschutzsenaten ein lästiges Problem; vll., weil auch Ernsts zweites Geständnis falsch ist, ja die ganze Lübcke-Nummer zusammengefrickelt und unglaubhaft wirkt und nach Vertuschung riecht.

    Unter diesen Annahmen ist Hannigs Litigation-PR ist nicht nur Eigen-PR, sie würde auch diesem Vertrauensverlust in die Rituale der Macht entgegenwirken, wenn er BAW und Senat ein faires Verfahren attestiert und der staatlichen Version des Lübckefalls seinen anwaltlichen Segen gibt.

    Sicher ist so ein Mißtrauen völlig übertrieben und unbegründet, mag sein, aber aus Sicht des sog. Tiefen Staates wäre es eine geschickte Strategie, den Verteidiger auf diese Weise einzuspannen … Wie kommt Ernst eigentlich zum Pflichtverteidiger Hannig? Das ist auch so eine Frage.

    1. Sorry, aber das ist mir zu weit hergeholt.
      Schreib dazu einen Blogbeitrag, wir bringen ihn dennoch…
      Schau Dir mal den Hannig an: https://youtu.be/Y5EtuzVM1hc

      Der Neonazi und mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan E., hat sich einen Gesinnungsgenossen zum Anwalt gewählt. Der Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt aus der osthessischen Gemeinde Schöffengrund (Lahn-Dill-Kreis) gehörte lange zu den führenden Aktivisten der hessischen NPD und war von 2006 an eine Zeitlang stellvertretender Landesvorsitzender der rechtsextremen Partei. Seit einigen Jahren tritt er jedoch vor allem als Rechtsbeistand für Rechtsgesinnte in Erscheinung, und er hat bereits zahlreiche Akteure aus der Szene juristisch vertreten.
      https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/stephan-e-s-verteidiger-kommt-aus-der-rechtsextremen-szene-16259251.html

      1. Ich traue dem Hannig nicht: Stasi, Pegida, Zabel und seine Berufung zum ortsfremden Pflichtverteidiger Ernsts – aber es ist zu früh, den Stab über ihn zu brechen. Der Prozeß selbst wird es zeigen, ob er dem Publikum nur eine üble Show versüßt, aber den Prozeß müssen wir einfach abwarten. Wobei Ernst ja schon voll kooperiert und Hannig ihn nicht davon abhält.

        1. Ernst hat nach dem Geständnis gar keine andere Wahl, Schweigen geht nicht mehr.
          Vielleicht sollte man den Hannig mal direkt kontaktieren… Freiwillige vor!

  6. Es gibt da im Zusammenhang mit Strafverteidigern und dem laufenden Staatsschutzverfahren gegen Ernst Assoziationen, hat mit den Erzählungen von Michael Bommi Baumann zu tun.

    Wir erinnern uns: Baumann hat ja mehrmals (in längerer Form im Interview mit Elsässer) über seine Kontakte zu Strafverteidigern in den sechziger und siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gesprochen,- Schily, Horst Mahler, Ströbele etc. Baumann hat ja zutreffend im Zusammenhang mit Horst Mahler von “der Spinne im Netz“ gesprochen.

    Dann gab es in jenen Jahren auch Anwälte in der Bundesrepublik, von denen mittlerweile bekannt ist, das sie inoffiziell auch für das Ministerium für Staatssicherheit tätig waren. Die Namen der Anwälte in der Bundesrepublik, die inoffiziell für Verfassungsschutz BND und Staatschutz und andere befreundete Dienste tätig waren, unterliegen weiterhin der Geheimhaltung,- es dürfte sie jedenfalls gegeben haben und es dürfte sie weiterhin geben. Waldschmidt war als stellvertretender Landesvorsitzender der NPD jedenfalls
    de facto Teil des Verfassungsschutzes.

    Und dann gab und gibt es Strafverteidiger, die werden zu einem bestimmten Zeitpunkt “in das Verfahren eingeführt“. War im Fall Vera Brühne so, wo in einer Sendung formuliert wurden “Der neue Anwalt der Vera Brühne wurde in das Verfahren eingeführt, um den geheimdienstlichen Hintergrund im Zusammenhang mit dem Mord an Dr. Praun aus dem Verfahren herauszuhalten.“ Im Fall der BeateZ. wurde ja bekanntermaßen ab einem bestimmten Zeitpunkt auch ein neuer Anwalt “in das Verfahren eingeführt“. Auch in anderen Strafverfahren und Strafprozessen in vergleichbaren Fällen wurden ab einem bestimmten Zeitpunkt neue Anwälte in das Verfahren eingeführt. Die neu in das Verfahren eingeführten Anwälte hatten dann immer auch eine andere Prozess “Strategie“.

    Es kann nur spekuliert werden, warum im Staatsschutzverfahren gegen Ernst neue Anwälte auf so spektakuläre Art und Weise eingeführt worden sind.

    Wer hat die neuen Anwälte in das laufende Staatsschutzverfahren gegen Ernst eingeführt?

    Wer finanziert die sicherlich kostenintensive Wahlverteidigung?

    Welche Hintergründe sollen möglicherweise aus dem Staatsschutzverfahren gegen Ernst “herausgehalten werden“

    Ach ja, wir sollten uns immer auch in Erinnerung rufen, das Rechtsanwälte/Strafverteidiger “Organe der Rechtspflege“ sind, als solche haben einige im
    NSU-Staatsschutzverfahren auch vortrefflich und störungsfrei funktioniert!

    P.s.:
    Vielleicht wird Hannig in einigen Jahren Bundesinnenminister und sein Kollege als Bundestagsabgeordneter Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission und treten damit in die Fußstapfen von Schily und Ströbele?

    1. Ein NPD-naher Anwalt ist nicht de facto Teil des VS, das kann man vermuten, stimmt aber als Tatsachenbehauptung so nicht.

      Dass die neuen Anwälte von Zschäpe die Aufgabe hatten, ein Geständnis zu besorgen, das darf man ebenfalls begründet vermiuten, aber es ist nicht bewiesen. Je schwächer die Beweislage desto wichtiger sind im Verfahren die Geständniss, das ist eine Juristenweisheit, die wohl auch stimmt.

  7. Im Internet ist noch der Artikel im
    “Fulda Info Dr. Walter Lübcke ist verstorben 2.6.2019“ abrufbar:

    “Er verstarb im Alter von
    65 Jahren“

    “Dr. Walter Lübcke ist verstorben“

    “Dr. Walter Lübcke ist verstorben…er verstarb plötzlich in seinem Haus…“

    So die Berichterstattung in einer Fuldaer Zeitung-Fulda Info-unmittelbar nachdem Dr.Lübcke “verstorben“ war.

    Es lohnt sich, die Kondolenzen zum plötzlichen Tod von Dr. Lübcke unmittelbar nach seinem Versterben im Artikel Fulda Info zu lesen.

    Im Kontext mit der später erzählten Geschichte, ist der Artikel ziemlich eigenartig.
    Schwarzer Humor?

    1. Nein, auch beim Kasseler Dönermord hat der Notarzt als Todesursache keine Schüsse in den Kopf angegeben, sondern „Schlag mit schwerem gegenstand gegen den Kopf“ (wegen der Schwellungen am Kopf vom Opfer)

      Schüsse wurden das erst bei der Obduktion, und da war der Schmauchspurnachweis schon verpasst worden.

  8. Hanning wird dem Staatsschutz Senat und der GBA nach Prozessende sicherlich ein faires Verfahren attestieren, wie ein Kommentator hier vor längerer Zeit schon geschrieben hat.

    Wenn man sich einige Beiträge auf dem YouTube Kanal von Hanning (hat nichts mit Ernst zu tun) betrachtet, dann begreift man, augenblicklich, was ein Organ der Rechtspflege ist und das hat auch mit dem Bemühen zu tun, „Staat zu schützen „.

    HESSENSCHAU 9.6.20
    „Lübcke Prozess EIN GERICHT STEHT NICHT AUF SHOW VERANSTALTUNGEN

    In dem Artikel wird Hanning einerseits zutreffend charakterisiert, andererseits wird auch Agitation und Propaganda im Vorfeld des Prozesses betrieben.

    Die „Gerichtsreporterin“ behauptet in diesem Artikel Hessischer Rundfunk übrigens:

    „Das erste Geständnis per Video aufzuzeichnen war sehr klug (!!!!), weil man das auch dann noch verwenden kann, wenn jemand sein Geständnis zurückzieht….hätte man kein Video gemacht, wäre man im Prozess abhängig von Vernehmungs Beamten. Ein Video ist deutlich schlagkräftiger (!!!!).“
    Weiteres siehe Artikel.

    Also, das wäre eine Premiere in einem Strafprozess, ein Geständnis eines Beschuldigten auf Video in den Prozess einzuführen, hat es so bis jetzt noch nicht gegeben. Die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung ist übrigens erst zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Ob, inwieweit und in welchem Umfang das im Prozess überhaupt vorgeführt werden kann, ist rechtlich noch nicht erprobt, jedenfalls ist dazu noch nichts publiziert. Das die Hessenschau hier im Vorfeld eines Prozesses ähnlich einseitig agitiert, lässt sich nicht nur im Zusammenhang mit dem Wort „Schlagkräftig“ erkennen.

    In den Berichterstattungen kurz nach der Festnahme von Ernst war übrigens noch berichtet, das Ernst infolge eines „Zusammenbruchs“ ins Haftkrankenhaus eingeliefert worden ist, danach soll er sein Geständnis abgelegt haben, was er später widerrufen hat. Davon wird jetzt übrigens nichts mehr berichtet.

    Das die neuen Anwälte möglicherweise in das Verfahren „eingeführt wurden“, um bestimmte Sachverhalte und Zusammenhänge im Hinblick auf Personen und Institutionen „aus dem Prozess herauszuhalten, ist aus Gründen des Staatswohls eine denkbare Möglichkeit.

    Wer es sich zumuten will:
    Eine „Diskussion“ 6.5.2020 Frankfurter Presseclub zum Prozess Ernst unter anderem mit der „Gerichtsreporterin“ Hessenschau und führenden Vertretern der Frankfurter Presse und einer Richterin als „Pressesprecherin“ des Oberlandesgerichts Frankfurt. Kommt übrigens selten vor, das eine Richterin im Vorfeld eines spektakulären Prozesses sich derartig in einer veröffentlichten Diskussion exponiert.
    Dem Schelm, der dabei Böses denkt sei auch an dieser Stelle mitgeteilt:

    ES GEHT UM DAS STAATSWOHL

    https://youtu.be/V2Gor9G_imw

  9. Also eigentlich sind die Aussagen der Richterin/
    Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt im Vorfeld des Prozesses beim Oberlandesgericht Frankfurt ein handfester Justizskandal. Niemals zuvor hat sich ein Richter im Vorfeld eines Prozesses derartig spektakulär mit Aussagen zum Angeklagten und zum Prozessverlauf exponiert. Auch der Sachverhalt, das diese Richterin am Prozess selbst nicht teilnehmen wird, weil sie lediglich Pressesprecherin des Gerichtes ist, ändert an den skandalösen Einlassungen der Richterin im Vorfeld des Prozesses nichts

    Mal wieder ein Meilenstein in der deutschen Justizgeschichte, selbstverständlich im Interesse des Staatswohls..

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