Es gab viel Diskussionsstoff, den die Autoren Wetzel, Schorlau und Sieker der dummen Linken zum Verdauen vorwarfen.
Wetzel: Die schützende Hand
Wetzel: Staatsräson bis zum politischen Selbstmord
Schorlau: „Es geht um Rufmord“
Schorlau & Sieker: Denglers Auftrag
Sogar die Migazinanten griffen das Thema auf und verfälschten mit einer einleitenden Phrase Wetzels Überschreiten des Rubikons.
Für die Selbstmordthese der beiden Uwes im NSU-Komplex gibt es keinen Beweis …
Sicher, es ist unbekannt, ob die Uwes sich überhaupt mit kriminaltheoretischen Problemen wie Selbstmordthesen herumschlugen, statt mit ihresgleichen. Es mangelt da unter Garantie an Beweisen. Einzig begnadete Wohnmobilpsychologen, wie z.B. Laabs, sind in der Lage aus nicht Vorhandenem veritable Nazipropaganda zu extrahieren und die friedliche Bevölkerung mit ihrem Psychoscheiß zu terrorisieren.
Wer einen hoch gelobten Artikel wie den von Wetzel gleich in den ersten Wörtern mit Sprachschluderei einleitet, darf sich nicht wundern, wenn er nicht ernst genommen wird.
Das ist alles uninteressant. Interessant hingegen ist eine kriminaltheoretische Überlegung zu jenen Nazihirnen, die der schwäbischen Kehrwoche zum Opfer fielen. Die Stabführung dazumal oblag Herrn Manfred Nordgauer.
Es sei nochmal auf die schlampige Berichterstattung von Kai Mudra verwiesen, der aus Heiderstädts Erzählungen extrahierte, der Tod sei durch Flinten herbeigeführt wurden. Hätt’st den Froschkönig gelesen, wärst‘ schon damals klug gewesen.
Sie wurden an die Wand geklatscht, drum sind die Schädel so zermatscht.
Schorlau und Sieker haben sich ausführlich mit dem Obduktionsergebnissen beschäftigt und kommen nach Konsultation vieler Fachleute zu dem Schluß, daß Böhnhardt und Mundlos schon länger tot waren als die dritte Person die Lunte im Wohnmobil zündete.
Sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt waren mindestens 12 Stunden vor dem offiziell angegebenen Todeszeitpunkt bereits tot. Wann sie genau starben, muss ermittelt werden. Der Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos muss mit dem von Uwe Böhnhardt nicht übereinstimmen. Der Todesort liegt aber sicherlich nicht in Eisenach-Stregda, Am Schafrain 2. Das Wohnmobil wurde mit den beiden Toten am Vormittag des 4. November 2011 in Stregda abgestellt, und es wurde somit ein Tatort komplett inszeniert.
Menzels Auftrag bestand also darin, eine Simulation von Tatortarbeit zu leiten, die im Ergebnis ganz weit weg von den Tätern führt.
Schon vor langer Zeit, lange vor Schorlau und Sieker, fragten wir:
Wer ermordete Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos?
Für das Verständnis der Plotidee muß man nur zwei Dinge wissen. Wo ist Mathias Dienelt und warum?
Die nächste Frage lautete:
Wurden Böhnhardt und Mundlos im Mietwagen von Holger Gerlach ermordet?
Lange vorher wurde bereits eine andere Idee gedanklich durchgespielt.
Ist Matthias Dienelt der Mörder von Böhnhardt und Mundlos?
Halten wir die Eckdaten, die diskutiert werden müssen, kurz fest.
1. Böhnhardt und Mundlos verstarben spätestens gegen Mitternacht vom 3. zum 4.11.2011. Ungefähr jedenfalls.
2. Die mit einer Flinte beigebrachten Schußverletzungen sind zwar definitiv tödlich, da sie die weitgehende Enthirnung (Mall) der Opfer bewirkten. Sie müssen aber nicht die Todesursache sein. Siehe Froschkönig. Der hatte Glück und wurde ein Prinz, andere bekommen ein tödliches Hirntrauma, wenn sie mit dem Schädel gegen eine Wand geklatscht werden.
Will heißen, Flinte ist eine mögliche, aber nicht zwingende Todesursache.
3. Die Würdigung vorliegender Tatortberichte und Beweismittel läßt den Schluß zu, daß die beabsichtige Feuerbestattung der Uwes eine Verdeckungsstraftat war. Bei Brandgeschehen ist immer (!) von einer Verdeckungsstraftat auszugehen (1×1 der Kriminalistik).
Das in einer Mordermittlung zu untersuchende Geschehen beträfe also mehrere Fragenkomplexe, die sich an an der Aktenlage orientieren.
a) Wurden die Uwes durch Pistolenschüsse* ermordet? Böhnhardt durch einen Nahdistanzschuß in die Schläfe, Mundlos durch einen in den Mund. Das erklärt, warum die Flintenschüsse so angelegt wurden, wie in der Obduktion festgestellt. Sie dienten dazu, die Pistolenprojektile aus dem Schädel herauszuschleudern.
b) Die Verschleierung der Pistolenschüsse hat nicht funktioniert. In der Obduktion wurden Spuren von 9mm-Munition und Metallfragmente gefunden, die für das Verfahren allerdings ohne Bedeutung (Queda) waren, da es sich bei den beiden Uwes nicht um Döner handelte.
c) Ein Mord unter Freunden bedarf eines Türöffners, denn 13 Jahre Fronteinsatz für das Innenministerium hinterlassen auch Spuren in der persönlichen Lebensführung. Man ist für gewöhnlich sehr privat und vertraut nur wenigen Menschen. Nahdistanzschüsse mit Pistole können von den vertrauten Personen oder unter deren Mitwirkung angebracht werden. Dann haben sie eben die Tür zum Wohnmobil geöffnet.
Unter Vertraute zählen im weitesten Sinne auch beim Innenministerium unter Vertrag stehende Personen, die als Führungsoffizier oder in Begleitung eines solchen am Wohnmobil bzw. Tatort aufschlugen. Das wären dann die vom Volk vorgeschlagenen Polizisten auf Abwegen.
Auf den Logenplätzen am OLG-Stadl zu München sitzen wenigstens drei Personen, denen man im direkten Richten die Frage zu stellen hätte, ob sie die Mörder der Uwes kennen, oder wissen, wer es war. Zschäpe, Gerlach und Eminger.
Warum alle (!) am Prozeß Beteiligten auf diese einfache Fragestellung verzichtet haben, läßt sich nur mit Staatsräson erklären.
Dirty Harry: „Wir werden euch hier nicht lebend rausspazieren lassen.“
NSU-Gangsta: „Wer ist wir, Drecksack?“
Dirty Harry: „Smith, Wesson und ich, mein Freund.“
4. Die schwungvolle Entsorgung von Resthirn durch Nordgauer und Genossen im Zuge ihrer Kehrwoche kommentiert Schorlau so:
Es wurden in der Rechtsmedizin Jena insgesamt lediglich 660 Gramm Resthirn bei den Leichen von Mundlos und Böhnhardt festgestellt. Im Wohnwagen selbst wurde kein Hirn asserviert. Da ein erwachsener mitteleuropäischer Mann etwa 1300 Gramm Gehirn besitzt, hätten bei dem offiziell vom BKA geschilderten Tatablauf im Wohnwagen rund 2600 Gramm Gehirn gefunden werden müssen. Die sind aber nicht vorhanden gewesen. Es fehlen also etwa zwei Kilogramm Gehirnmasse. Als Erklärung für diesen klaren Widerspruch zum offiziellen Tatgeschehen wird angegeben, dass die am Tatort ermittelnden Beamten das Hirn im Sondermüll entsorgt hätten. Ein solches Vorgehen wäre völlig unprofessionell und zudem unrechtmäßig.
Es mag sein, daß eine solches Vorgehen unprofessionell und unrechtmäßig, also ungesetzlich ist. Es hat niemandem der beteiligten Entsorger zum Schaden gereicht. Das führt sofort zur Frage, ob es beabsichtigt war? Wenn es sich um eine Verdeckungsstraftat handelte, bereits am 5.11. klar war, daß im Böhnhardtschädel Spuren der Polizei entdeckt wurden, dann kann es nur eine Konsequenz geben. Die weitaus größte Menge des noch vorhandenen Resthirns wurde stillschweigend vernichtet. Nicht auszudenken die Gefahr, wenn es auch in Mundlos Schädel ähnliche Geschoßfragmente und Schmauchspuren gab wie bei Böhnhardt.
5. Es soll bei der rechtsmedizinischen Sachlage nicht unerwähnt bleiben, daß der Tod von Mundlos auch per Baseballschläger oder Kantholz verursacht werden konnte. Der Mundschuß mit eingeschobener Flinte wäre dann genau die zu erwartende Verdeckungsstraftat. Der hintere Teil des Schädels wird weitestgehend abgesprengt und so die Spur des Kantholzes vernichtet. Kenner der Mordszene, also berufserfahrene Mörder, Vertuscher und Rechtsmediziner wissen sowas. Meistens.
Fazit
Die oben skizzierten kriminalistischen Überlegungen schließen an Schorlaus und Siekers Hypothese** an.
Als am 4. November zwischen 18.00 und 24.00 Uhr die Leichen in der Halle des Abschleppunternehmens tatsächlich geborgen und damit von Mitgliedern der Tatortgruppe berührt wurden, war die Leichenstarre immer noch ausgebildet ähnlich wie sie es zu diesem Zeitpunkt, aber auch nach dem behaupteten Todeseintritt gegen 12.00 Uhr mittags gewesen wäre.
Um also zu vermeiden, dass ein viel früherer Todeszeitpunkt aufgrund einer bereits am Tatort in Stregda voll ausgebildeten Totenstarre entdeckt werden konnte, musste man Zeit gewinnen: Das Abweisen des Notarztes, das frühe Abschleppen des Campers zur Firma Tautz und viele weitere Merkwürdigkeiten bei der Tarortarbeit legen diesen Schluss nahe.
Das Resthirn von Böhnhardt und Mundlos wurde vernichtet, weil Spuren auf andere Waffen nachzuweisen gewesen wären. Eine rechtsmedizinische Nachschau nach Eingang der Asservate hätte noch deutlichere Spuren von Polizeimunition in wenigstens einem, wenn nicht sogar beiden Hirnen gefunden.
Menzel mag seine Schleudertruppe zu rechtswidrigem Tun geführt haben. Das macht nichts, dafür war es staatsräsonal logisch und zwingend. Alle Spuren auf Staatsdiener sind wegzuermitteln.
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* eine MPi Pleter (Asservat 1.3.45) ginge auch. Die verschießt 9mm-Parabellum.
** Wolfgang Schorlau: Die schützende Hand. Nachwort.