Das alternative Ceska-Beschaffungsmärchen der BAW schafft es in den Schauprozess

Ja, zugeben, wir haben herzhaft gelacht!

Am Dienstag im OLG-Schauprozess: Das andere Märchen der Bundesanwaltschaft zur Ceska 83 SD-Beschaffung in der Schweiz:

Herrlich, was für eine Show!

Die Schrottanklage fliegt auf, aber warum hat die Verteidigung den Wohlleben denn dann zurück beordert, als er Ende 2015 die Ceska 83 SD gekauft von Carsten Schultze abstritt…

Klobige Waffe mit kurzem Schalldämpfer, anders als Ceska 83?

 

… und dafür gesorgt, dass er im Januar 2016 zurück ruderte, „hab mir die Waffe damals gar nicht richtig angesehen…“?

Wir lachen.

Auf einmal also Sven Rosemann und Jug Puskaric, die Bösewichte welche die Ceska 83 SD im Laden in der Schweiz kauften, und dann zu den Uwes brachten, oder wie geht das Märchen jetzt im Detail?

Wir lachen… denn wir blogten das alternative Märchen zur Ceska im Dezember 2017:

Wozu braucht die Bundesanwaltschaft einer andere Doener-Ceska-Beschaffung via Jug P.?

Kein einziger Kommentar dazu, und genau die dort erzählte Story vom Jug P. ist jetzt der Aufreger im Schauprozess, der „den ganzen Prozess zum Platzen bringen könnte„?

Ach!

Der Prozess könnte erneut um Wochen verzögert werden

Wohllebens Verteidiger fordern im Antrag, dass die Thüringer Skinheads Sven R. und Jug P. als Zeugen geladen werden. Außerdem solle der Strafsenat die Akten eines Verfahrens beiziehen, das beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Jug P. anhängig ist. Sollten sich die Richter darauf einlassen, wäre eine Rückkehr zur Beweisaufnahme nötig, die Wochen dauern könnte.

Die beiden „Ceska-Schweiz-Beschaffer“ sind sich spinnefeind, das dürfte für zusätzliche Gaudi sorgen, sollte das Gericht sie tatsächlich vorladen.

Wer als Bundesanwalt den Jahrhundertschauprozeß ausschließlich auf der Sollbruchstelle eines erpreßbaren schwulen Günstlings aufbaut, darf sich nicht wundern, wenn diese Sollbruchstelle irgendwann zu Bruch geht.
Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=616#ixzz554SI2Udp

Das Wesentliche jedoch sollten Sie nicht vergessen: Die Mogelceska aus dem Schutthaufen in Zwickau stammt gar nicht aus der Schweiz.

Dafür sprechen alle bekannten Fakten.

„Die Tatwaffe stammt nicht aus der Schweiz“ blick.ch vom 28.8.2016

Sehr schön:

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Wenn die Ceska 83 SD, fotolos ganz zum Schluss im Schutthaufen als 11. Waffe gefunden, aber mit W04 bezeichnet, jedoch gar nicht dem Gericht vorlag, sondern eine neu restaurierte und brünierte „Ersatzwaffe“, dann ist es völlig piepsegal, mit welchem Märchen eines Schweizimportes BAW oder Verteidigung ankommen… nie vergessen, die BAO Bosporus wollte 2010 (!!) per Staatsanwalt und per Günter Beckstein dem BKA das Lügenmärchen von der Schweizer Ceska bei Aktenzeichen XY ungelöst verbieten lassen, weil die Dönermordwaffe in Wahrheit eine Stasiceska sei.

Können Sie im Abschlussbericht des 1. Bundestags-NSU-Ausschusses detailliert nachlesen.

Oder eben hier: 2014 geblogt…

Die Geschichte von der Dönerceska Teil 6: Die hingetrickste Schweizer Ceska, 2006-2010

Da gibt es 4 Jahre später nichts dran zu ändern, das ist alles immer noch in sich stimmig.

Komisch, nicht wahr?

Mal sehen, wie die Schauprozess-Verdummung zur Mogelceska weiter geht… man fand 2011 im Schutt, bzw. man evolutionierte danach genau das, was man jahrelang vorbereitet hatte, seit spätestens 2006, beim BKA.

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Vom Mittwoch ist nicht allzu viel nachzutragen.

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Wer ist denn der 3. Zeuge? Heinz Kaiser?

Nein, es ist Michael Hubeny:

Als Reaktion auf die ablehnende Haltung bei Bundesanwaltschaft und Nebenklage präsentiert Wohllebens Anwalt Wolfram Nahrath eine Stellungnahme, die den Antrag vom Vortag noch erweitert. Die Verteidiger fordern nun auch, einen dritten Zeugen zu laden, Michael H. Er soll bekunden, im Jahr 2000 habe ihm der Rechtsextremist Sven R. eine Ceska 83 gezeigt. Sven R. gehörte zur Thüringer Neonazi-Szene und kannte mutmaßlich zumindest Böhnhardt.

Die Anwälte wollen ihre Behauptung aus dem Beweisantrag untermauern, über Sven R. und einen weiteren Skinhead aus Thüringen, Jug P., sei die Pistole zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelangt – und nicht über Wohlleben sowie den Mitangeklagten Carsten S. In dem am Vortag gestellten Beweisantrag wird gefordert, Sven R. und Jug P. sollten im Prozess als Zeugen gehört werden.

Was wird nun geschehen?

 

Na denn… PAUSE!

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