Die Geschichte von der Dönerceska Teil 6: Die hingetrickste Schweizer Ceska, 2006-2010

Ab Ende August 2006 wussten BAO Bosporus und die EG Ceska des BKA von den 30 Waffen der 2. Charge, davon 24 in der Schweiz verkauft, 6 woanders, und sie suchten die STASI-Ceskas der 1. Charge, von denen 15 fehlten. 

Anfang 2008 (Geiers Abschied war am 31.1.2008) fehlten noch 12 Schweizer Waffen, es fehlten die 15 STASI-Ceskas, 3 weitere aus der 2. Charge, und bei den weiteren 8 Ceska-Umbauten mit Schalldämpfer in Deutschland wusste man nicht, wie viele es noch gab. 
Und wo man die suchen solle… Läufe umbauen kann man überall…


Es fällt auf, dass in der Schweiz die „BRD-STASI-Behördenwaffen“ seit 2010 den Bürgern mitgeteilt wurden, während das in Deutschland unter der Decke gehalten wurde.
2 mal in den Nürnberger Nachrichten erwähnt, aber sonst nirgends.

Das hat ein Geschmäckle…

http://www.derbund.ch/ausland/europa/Die-Pistole-der-Zwickauer-Zelle-kostete-damals-1250-Franken/story/27729489

„31 in die DDR“ ist nicht ganz richtig, es waren wohl die 25 Waffen der 1. Charge, aber warum wurde das niemals in den BRD-Leitmedien kommuniziert ???

Die Mordwaffe stammt aus Derendingen
Das sind Aussagen, die aufhorchen lassen. Stammte doch auch die Mordwaffe des Nationalsozialistischen Untergrunds aus der Schweiz. Dabei handelte es sich um eine Ceska 83, Kaliber 7,65 Millimeter. Sie soll 1993 im solothurnischen Derendingen im Waffengeschäft «Luxik Waffen und Munition» über den Ladentisch gegangen sein. http://www.derbund.ch/schweiz/standard/In-Zwickau-gab-es-mehrere-Schweizer-Waffen-/story/13210741?dossier_id=1968

Die Waffe 034678 wurde in Derendingen verkauft?
Wie kommt sie dann nach Bern, in das Verkaufsbuch von Franz Schläfli ???


Die fehlenden in der Schweiz verkauften Schalldämpfer-Ceskas suchte man mit Hilfe des Waffen-Verkaufsbuchs:

Waffenbuch des Herrn Schläfli aus Bern/Schweiz
Quelle: ZDF

Das ZDF schaffte es, die falsche Pistole mit der Nummer 034671 zu markieren, aber ganz unten ahnt man die „richtige“ Nummer 034678. Qualitätsmedien… 

„Frisierte Verkaufslisten“ wollen wir bei einem diffus beleumundeten Waffenverticker wie Herrn Schläfli mal besser nicht unterstellen…



Das BKA „stellte fest“, im Herbst 2008, dass die 1. Charge „STASI/PLO“ auszuscheiden sei, wegen der Hülsenböden, anderes Spurenmuster als bei der 2. Charge „Schweiz“, und konzentrierte sich auf die erst 12 und dann noch 8 vermissten Schweizer Ceskas.



Quelle: Schweizer Fernsehen
links die Schweizer Charge, rechts die STASI-Charge

Man hätte zwingend bemerken MÜSSEN, schon 2006 beim Testen der 10 BKA-Ceskas, dass das Spurenbild auf den Hülsenböden völlig anders ist.

Das Argument „Hülsenböden“ ist ein 2008 nachgeschobenes. Stimmt nicht.


Die BAO Bosporus in Bayern war nicht der Meinung des BKA, dass die Tatwaffe der 9 Morde aus der Schweizer Charge stammen müsse, und als im Jahr 2010 das BKA mit dieser These an die Öffentlichkeit gehen wollte, eskalierte der Streit bis hinauf in die Politik:


NSU Ausschuss des Bundestags- Abschlussbericht
Seite 601:


In der Steuerungsgruppe [BAO Bosporus-LKAs-BKA-Gremium, fatalist] war im Vorhinein einvernehmlich beschlossen worden, dass zwar die Möglichkeit, jedoch keine erhöhte Wahrscheinlichkeit bestünde, dass die Tatwaffe sich unter den acht bis dato nicht ermittelbaren Waffen aus dem Luxik-Kontingent [lies: Schweizer Charge, 30 Waffen, fatalist] befinde.
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Ohne jegliche Absprache habe jedoch das BKA sowohl auf der eigenen Webseite als auch im 
Schweizer Fernsehen von einer „hohen Wahrscheinlichkeit“ gesprochen. Da die MK „Bosporus“ an der gemeinsamen Bewertung der Möglichkeit festhielt, sei so ein uneinheitliches Bild seitens der Polizei in die Öffentlichkeit getragen worden.
5215

Die Frage der Bewertung war insbesondere im Hinblick auf eine Aktenzeichen XY Ungelöst-Sendung akut geworden, welche kurz vor der Ausstrahlung stand (10. März 2010), weshalb die Zeit der 
Abstimmung zwischen BKA und Ländervertretern in der Steuerungsgruppe drängte. 

Bei einer Telefonkonferenz am 5. März 2010 erklärten die Vertreter des BKA, dass 
ihre Behördenleitung entschieden habe, die Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen und auch die Bewertung auf der eigenen Internetseite nicht zu verändern.
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Dieser Telefonkonferenz war ein Telefonat zwischen der Referatsleiterin SO 15, KD‘n Blockus und einem Mitarbeiter der Kriminalpolizei Nürnberg am 26. Februar 2010 vorangegangen. Darin wurde seitens der Kripo Nürnberg in Aussicht gestellt,

– die zuständige Staatsanwaltschaft zu kontaktieren, 
damit diese dem BKA die Öffentlichkeitsfahndung verbiete;


– den Redakteur der Aktenzeichen XY-Ungelöst Sendung anzurufen, um ihn darauf vorzubereiten, 
dass der Termin am 10. März 2010 voraussichtlich entfalle;

Darauf antwortete die Referatsleiterin, KDn Blockus, dass die Kripo Nürnberg weder die Kompetenz habe, über die Staatsanwaltschaft dem BKA die Öffentlichkeitsfahndung zu verbieten, noch dem Redakteur der Aktenzeichen XY ungelöst-Sendung abzusagen. Eine Pressekonferenz, wie angedroht, könne nicht im gemeinsamen Interesse liegen. 

Bei Scheitern der Einigung auf der Abteilungsleiterebene schloss KD‘n Blockus nicht aus, es auf eine „Eskalation bis zu den Behördenleitungen“ ankommen zu lassen.
5217

Daraufhin wiederum brachte der Mitarbeiter der Kriminalpolizei Nürnberg die Erwägung ins Spiel, sich wie früher Herr Geier, an den Ministerpräsidenten zu wenden

Hallo ???
Was geht dann da ab???

Man muss wirklich verstehen, was da geschah: Die Bayern waren der Meinung, dass die „Dönermordceska“ nicht zwingend unter den 30 Schweizer Waffen zu finden sei, während das BKA darauf bestand. 
Eine politische Entscheidung, oder eine kriminalistische, waffenforensische ???

Die Bayern wollten unbedingt die STASI-Ceskas und die „frei umgebauten Ceskas“ im Rennen behalten, und das forensische Urteil des BKA „nur die Scheizer Charge kann es sein“ war keineswegs fachlich überzeugend. 
Sonst hätte es diesen Streit nicht gegeben…

Aber es gab kein Zurück, und im März 2010 erzählte der Herr Uwe Deetz vom BKA dem werten TV-Publikum, dass die Dönermordwaffe aus der Schweiz käme. Die BRD-STASI-Waffen und Umbauten wurden überhaupt nicht erwähnt.

Ab Minute 6 geht es los…


und der Anfang des nächsten Teiles gehört dazu:



Thesen:

1. Man hat sich die Geschichte einer Tatwaffe konstruiert, die man selbst vor Gericht ohne jeglichen Widerstand seitens der Verteidigung durchgezogen hat, von einer Tatwaffe aus der Schweiz mit der Nummer 034678, und diese Festlegung ist eine POLITISCHE und hat mit Waffenforensik wenig zu tun.

Wir haben es mit Beweismittel-Selbstproduktion des Staates zu tun.
Hochgradig kriminell.

2. Die Mordwaffe der 9 Dönermorde ist nicht die in Zwickau gefundene Schalldämpfer-Ceska. Niemand hebt so eine Waffe 5 Jahre lang auf, nach Ende der Serie.


3. Da niemand die Uwes mit einer Waffe samt Schalldämpfer gesehen hat, und das BKA den Zwickauer Schalldämpfer gar nicht auf Alu-Abrieb (auf die Projektile seit 2004) prüfte, ist es fraglich, ob überhaupt ein Schalldämpfer verwendet wurde bei den Morden 1-7. 

Eher nicht…


4. Bei den letzten beiden Morden am 4.4.2006 in Dortmund und am 6.4.2006 in Kassel wurde eine andere, gut gedämpfte Waffe verwendet. 
Eventuell ebenso in Hamburg 2001.


5. Es gibt keine Ceska, mit der 9 Morde verübt wurden. Es gab sie auch niemals.

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Das „kann nicht sein“ fiel auch einem Chefredakteur eines Waffenmagazins auf.
Siehe den nächsten Teil…

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3 comments

  1. man müsste sich natürlich die grundsätzliche Frage stellen: Wieso sollten die Uwes registrierte, nachvollziehbare Waffen mit einem enormen Grenzrisiko verbunden, aus der Schweiz sich besorgen, während im geöffneten Osten unzählige, nicht registrierte Waffen für wenig Geld zu haben sind?
    An sich macht dies nur den Sinn, dass es NACHVOLLZIEHBAR UND NACHVERFOLGBAR sein soll. Also eine konstruierte Spur.

  2. Wie bei Lee Harvey Oswald, der den italienischen Mannlicher-Carcano Karabiner über ein Versandhaus (!) bestellt haben soll und per Post geliefert bekam – damit eine nachvollzieh- und -verfolgbare Spur zu ihm führen sollte…

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