Thomas Moser berichtet fast sachlich, was seine Prozeßberichterstattung bezüglich der Anklage gegen Ernst und Hartmann (Name frei erfunden) betrifft.
Lübcke-Prozess: „Es ging in die Richtung Prepperszene und Uniter“
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. hat Stephan Ernst, der geständige mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, am jüngsten Verhandlungstag die Fragen der Familie des Ermordeten beantwortet. Dabei machte er deutlich, dass die Tat aus seinem rechtsradikalen Hintergrund heraus geschah. Zugleich beschuldigte er erneut den Mitangeklagten Markus H., er sei dabei gewesen.
Meines Wissens ist der Lübcke gar nicht angeklagt, aber das muß Moser mit sich ausmachen. Es ist der Prozeß gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann (Name immer noch frei erfunden), kein Luebcke-Prozeß.
Moser hat jenen Teil, der die Fragen der Nebenklage 1 an den Angeklagten Ernst betrifft, ausführlich dokumentiert. Das kann sich jeder selbst reinziehen. Wir ziehen an dieser Stelle wie immer die Kommentatoren rein.
Matt/Nebenklage: Im Januar und Februar 2019 ist die ehemalige Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach im Netz aktiv geworden. Haben Sie das mitbekommen? Kennen Sie Frau Steinbach überhaupt?
Ernst/Angeklagter: Ich habe das mitbekommen und mit H. darüber gesprochen. Aber für uns war das nichts Neues. Ich kenne Steinbach nicht persönlich, nur aus Politik und Medien.
Matt/Nebenklage: Hat Sie das bestärkt?
Ernst/Angeklagter: Nein, eher nicht.
Matt/Nebenklage: Hat für den Tatentschluss keine Rolle gespielt?
Ernst/Angeklagter: Nein.
Wenn man selbst zu doof ist einem geistig nicht ganz so hellen Geschöpf durch gezielte Fragestellungen zum Ziel zu bringen…
Soviel Publicity und doch wieder nur verkackt..
—– Spechtschaden 22.08.2020 10:08
Jede Menge Trigger, die in der Befragung ausgerollt werden:
Eine politische Steilvorlage für Ermächtigungsgesetze aus dem Gerichtssaal heraus.
Kommt mir irgendwie bekannt vor:
de.wikipedia.org/wiki/Marinus_van_der_Lubbe
—– -fdik-, Volker Birk, bumens@dingens.org 22.08.2020 11:01
Relativierung von Mord, Ablenken vom Thema
Eine gute Arbeit eines professionellen Propagandisten.
—– Spechtschaden 22.08.2020 11:15
Ja, sehe ich auch so: Klassenjustiz der Ankläger (und Verteidiger) in Aktion
-fdik- schrieb am 22.08.2020 11:01:
Eine gute Arbeit eines professionellen Propagandisten.
Ja, sehe ich auch so: Klassenjustiz der Ankläger (und Verteidiger) in Aktion.
Hintergründe interessieren nicht.
Es muß eine politische Agenda abgearbeitet werden.
Und ein durchgeknallter Mörder als Bauernopfer.
—– sleepdoc 23.08.2020 02:03
Bekommen die beiden „psychisch Kranken“…
… die in Frankfurt ein achtjähriges Kind vor einen ICE „ geschupst“ bzw. in Berlin mehrere Motorradfahrer „touchiert“ haben auch solche unbequemen Fragen gestellt? Oder geht man in diesen Fällen etwas kultursensibler mit den an posttraumatischen Störungen Leidenden um?
—– Mark Moe 23.08.2020 00:44
Themenbezug Mord an Lübcke
Man soll sich hier ja deutlich am thema bewegen weil die Beiträge sonst verschoben oder gelöscht werden, darum formuliere ich umsichtig :
Thema ist Lübcke Mord prozess.
Darum bleibe ich mal streng beim Thema.
Hat jemand mal selber die letzten bekannten Taten und oder Ausserungern von Lübcke recherchiert und hätte evtl eine alternative Erklärung dafür wieso jemand Lübcke hätte tot sehen wollen, ausser eben dieser offiziellen geschichte vom Nazitrottel, der sich ja ohnehin offenbar hat instrumentalisieren lassen, was ja wiederum ohnehin impliziert dass jemand evtl doch eine andere intention hatte ihn zu töten, als eben dümmlicher nazi wahn?
… die in Frankfurt ein achtjähriges Kind vor einen ICE „ geschupst“ bzw. in Berlin mehrere Motorradfahrer „touchiert“ haben auch solche unbequemen Fragen gestellt? Oder geht man in diesen Fällen etwas kultursensibler mit den an posttraumatischen Störungen Leidenden um?
Der V-Mann mit dem Decknamen „Murat Cem“ habe den Abgeordneten verfremdet und mit verzerrter Stimme etwa dreieinhalb Stunden lang Rede und Antwort gestanden. Er sei per Videoübertragung von unbekanntem Ort zugeschaltet gewesen.
Er habe gewusst, dass Amri sich mit Anschlagsplänen beschäftigt habe und er habe diesem einen Anschlag auch zugetraut, so der Zeuge. Dies habe er auch weitergegeben. Von der Art und Weise sowie dem Zeitpunkt des Anschlags habe er aber nichts gewusst. ︎
Man hat jedoch nicht auf den V-Mann gehört, denn der war Zuträger in NRW, und das BKA glaubte ihm nicht.
Sofern das Video echt ist zeigt es lediglich, dass Amri in Tatortnähe war, aber die Videos die den LKW direkt nach dem Anschlag zeigen, und wer dort aussteigt, die fehlen -warum wohl?- bis heute…
Der spektakulärste Auftritt des vergangenen Jahres vor dem Auschuss war im November die Aussage des
Kriminalhauptkommissars M. vom nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt. Sie beschäftigt die Abgeordneten nach wie vor. Der Zeuge M. hatte über einen Konflikt mit dem BKA über die Einschätzung eines Informanten im radikalislamischem Milieu berichtet und angegeben, ein BKA-Kollege habe ihm unter vier Augen anvertraut, die als „VP01“ geführte Quelle solle auf „Anweisung von ganz oben“ zum Schweigen gebracht werden. Trotz eines energischen Dementis aus dem BKA geht der Ausschuss davon aus, dass der Düsseldorfer Hauptkommissar wahrheitsgemäß berichtet hat. Die Frage ist nur: Welcher Teufel hat das BKA geritten?
Vielleicht wollte man beim BKA eine „höhere Operation“ nicht stören und liess Amri deshalb gewähren.
Ist zwar schon älter, aber weist wohl in die richtige Richtung.
Das dürfte „Murat Cem“ sein, der jetzt geheim in Berlin aussagte und auch dem Spiegel Rede und Antwort stand:
Der SPIEGEL hatte bereits im März enthüllt, dass der von den Behörden als VP01 geführte Cem die Behörden mehrfach vor Amri gewarnt hatte. Die Sicherheitsbehörden hatten daraus keine Konsequenzen gezogen. Im Mai erschien dazu das SPIEGEL-Buch „Undercover“ über Cems Leben, der fast 20 Jahre lang für die Polizei Kriminelle und Terroristen ausspioniert hatte. Die Abgeordneten des Düsseldorfer Untersuchungsausschuss befragten Cem nun, indem sie ihm immer wieder auch Passagen daraus vorhielten. Cem habe die Darstellung vollständig bestätigt, hieß es später aus Kreisen des Ausschusses.
Es ist demnach wenig hilfreich, was jetzt aktuell der Bundestag berichtet:
Die als hoch effizient geschätze VP01 war schließlich keine eigene Quelle, sondern wurde vom
Düssseldorfer LKA geführt. Felgentreu spricht von „Behördeneifersüchteleien“, und zwar „zum Schaden der Sicherheit der Bürger“. Allerdings: „Ob es wirklich eine Weisung von oben gab, wird sich niemals nachweisen lassen.“
Auch Linken-Obfrau Renner kann keine Sachgründe, lediglich „eifersüchtige Emotionen“ erkennen: „Zum Glück hat sich das BKA nicht durchgesetzt.“ Die VP01 blieb aktiv: „Wenn es gelunge wäre, wäre der Schaden immens gewesen.“
Eine offene Rechnung könnte dagegen nach Ansicht des Liberalen Strasser das Motiv gewesen sein. Er erinnert daran, dass im November 2015 ein Fußballländerspiel in Hannover wegen einer Terrorwarnung kurzfristig abgesagt wurde. Dann stellte sich heraus, dass an der Sache nichts dran war, die Behörde waren blamiert. Womöglich, meint Strasser, habe das BKA die Fehlinformation der VP01 angelastet.
Die CDU geht nach wie vor davon aus, dass Amri den Anschlag verübte, und das ist auch was die Berichterstattung von BILD und SPIEGEL dem Leser suggeriert.
„Ich gehe nach wie vor davon aus, dass Amri den Lkw gefahren hat“, sagt der Obmann der Unionsfraktion, der CSUAbgeordnete Dr. Volker Ullrich, doch auch er fragt sich, woher Amri die Kenntnisse dafür hatte. Zwar habe er in Tunesien 2011 einen Lastwagenführerschein erworben. Doch in Berlin habe er es mit einem hochmodernen Wagen zu tun gehabt, der sich nicht ohne Weiteres habe fahren lassen und allein seines Gewichts wegen besonderes Können erfordert habe. Mit Stahlträgern beladen, habe das Gefährt 40 Tonnen gewogen. Zum Vergleich: Der Lastwagen, mit dem ein islamistischer Terrorist im Juli 2016 auf der Uferpromenade in Nizza 86 Menschen tötete, war 7,5 Tonnen schwer. Auch Ullrich erwähnt Amris Kumpel mit dem Passwort „Brummi“ und spricht von „verstörenden Auffälligkeiten“.
Das Thema berührt jedenfalls die Frage einer möglichen Mittäterschaft.
Und auch die AfD geht offenbar von Amris Täterschaft aus:
„Berliner LKA eine Katastrophenbehörde“
„Ich habe das Gefühl, dass man uns hier nicht die volle Wahrheit sagt“, meint AfD-Obmann Stefan Keuter, der erst im Januar 2020 von seiner Fraktion in diese Funktion berufen wurde. Auf dem Spiel steht für ihn die Einlösung des Versprechens „umfassender Aufklärung“, das die Kanzlerin den Überlebenden und Angehörigen der Opfer des Anschlags gegeben hat. Als Verhinderer sieht er die Vertreter der Bundesregierung, die auftragsgemäß die Sitzungen des Ausschusses mit Argusaugen verfolgen, sowie betroffene Kriminalpolizeien. Das Berliner LKA etwa nennt Keuter
eine „Katastrophenbehörde“.
Was für ein blödes Gelaber, das soll die einzige Opposition im Bundestag sein?
Rätselhaft sei schließlich, was Amri befähigte, einen Sattelschlepper kilometerweit durch Berlin und schließlich in einen Weihnachtsmarkt zu steuern. Auch andere Obleute stellen sich diese Frage. War Amri entsprechend geschult? Saß er womöglich nicht allein im Führerhaus? Bekannt ist, dass einer seiner Mitbewohner als Kraftfahrer ausgebildet und in sozialen Netzwerken mit dem Passwort „Brummi“ unterwegs war.
Es ist wesentlich naheliegender, von einer V-Mann-Terrorzelle als von einem Einzeltäter zu sprechen.
Es ist alles vorhanden hier im Blog, um sich ein eigenes Bild zu machen.
Letztlich geht es um Beweise, und die sind rar, dass Amri allein gehandelt hat bzw. überhaupt der Täter war… Stichwort „nachgefundener Ausweis“ und andere Tatort“schlampereien“ ähm manipulationen.
Im Lebbe net wird da irgend etwas aufgeklärt, darin sind sich auch alle einig, so darf man vermuten.
Märchenstunde der Abgeordneten:
Versäumnisse des BKA sieht auch FDP-Obmann Benjamin Strasser. Die nach dem Anschlag in den Ermittlungen federführende Besondere Aufbauzorganisatioin (BAO) „City“ sei „nicht allen Spuren konsequent nachgegangen“. Es habe dort auch keine „zentrale Stelle“ gegeben, wo die Spuren zusammengeführt und ausgewertet worden wären.
T´schuldigung, aber es stehen hier massive Beweisnachfindungen im Raum, wie beim NSU geht es hier kaum um „Schlamperei“, sondern darum das zu ermitteln, was gewünscht war.
Die Naivität gegenüber dem Tiefen Staat seitens der Abgeordneten schreit zum Himmel.
Ein Anflug von Realitätssinn dann doch noch bei der AfD:
Zu den ungeklärten Fragen zählen aus Keuters Sicht Amris Todesumstände am frühen Morgen des 23. Dezember 2016 im norditalienischen Sesto San Giovanni. Nach seinem Eindruck spricht der Obduktionsbefund dafür, dass Amri von den Polizisten, die ihn am Bahnhof gestellt hatten, womöglich gezielt erschossen wurde. Auf Fotos seien mehrere Einschüsse im Herz- und Lungenbereich zu sehen: „Ganz vorsichtig sage ich, ich möchte es nicht ausschließen, dass es eine Exekution war, um ein Problem zu lösen.“
Fehlt an dieser Stelle nur noch der Hinweis auf die zwei „neofaschistischen italienischen Polizisten“, denen man dann letztlich doch keinen Orden verlieh…
Wenn der Tiefe Staat einmal den Täter festgelegt hat…
… dann müssen selbstverständlich Beweise dafür gefunden werden, und nicht welche, die dagegen sprechen. Das müsste doch jedem einleuchten, sagt das Ministerium für Wahrheit.
So lauten die Spielregeln bei staatlich zu nutzemden Terror. Gut erkannt, Aktenverwalter 🙂
Was wird das Ergebnis sein der ganzen teuren Veranstaltung im Bundestag?
Amri ist der alleinige Täter
Ermittlungen waren schlampig, völlig unabsichtlich, natürlich.
Beweismanipulationen gab es -logo- niemals nie nicht…
nur tote Einzeltäter sind gute Einzeltäter.
hätte hätte Fahrradkette… ja wenn man nur auf Murat Cem gehört hätte, dann wäre der Alleintäter Amri…
Zirkelschluß completed.
Immer wieder schön: Die Verarschten bekommen es gar nicht mit, dass sie verarscht werden. Innerhalb und ausserhalb des Bundestags-Ausschusses gilt dieser Merksatz gleichermassen.
Ich wundere mich ja immer wieder über die Gläubigen da draußen, die noch an ein Prozeßwunder glauben, denn Glaubenswelten sind für mich terra incognita. Von Anfang an ging es ausschließlich und nur um die Frage, ob Ernst gehängt oder bei Anrechnung von Reue erschossen wird.
Wer nach Ideen sucht, auf welcher politischen Ebene staatliche Kriminelle agieren, beim Berliner Polizeipräsidenten oder dem Generalstaatsanwalt der Stadt wird er fündig. Polizisten, die fürdeerhin kriminellen Linksfaschisten an den Kragen gehen wollen, müssen erst das Go im höheren Polizeidienst einholen. Nur geht das nicht mehr, wenn einem der Schädel mit dem Baseballschläger zerdroschen wurde. Und wenn du als Staatsanwalt nicht die Nazis lieferst, die du laut Staatsplan produzieren mußt, dann wirst du vom Generalstaatsanwalt öffentlich erledigt. Es ist weder Verdacht, noch „böser Anschein“, so werden nunmal unliebsame Beamte entsorgt und endgelagert.
In Hessen ist das anders. Da wird seitens des Generalbundesanwaltes bis in den dritten Verteidiger hinein straff durchprozessiert. Alle ziehen an einem Strang, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Mehr Friede, Freude, Eierpampe war in der Geschichte deutscher Justizpossen selten.
Es ist wohl doch so, daß aus der vertrockneten Zitrone noch Saft gequetscht werden muß. Der NSU 2.0 ist nach Rußland ausgewandert, der völlig sinnlose PUA zu Ernst läßt auf sich warten und andere Nazis sind derzeit nicht in Sicht, die in Tagesschau, Hessenschau und Frankfurter Rundschau medial vernichtet werden können. Deswegen nochmal der Schnelldurchlauf.
Man wollte einen Nazi, man bekam auch einen. Leider noch einen V-Mann oben drauf, und noch einen und noch einen. Für die Dienste ist es ein Scherbengericht. Der Kammerdiener das Staatsschutzes hat in seinem gesamten Verhalten deutlich werden lassen, daß auf Recht und Gesetz geschissen ist, wo Dramturgie und straffe Regie den Prozeßertrag bringen. Es ist völlig egal, wieviele Vorführungen noch im Veranstaltungskalender dieser Staatsschutzposse vermerkt sind, das Urteil ist gefällt und kann eigentlich jetzt schon ins Reine geschrieben werden.
Der erste Anwalt hat seinen Mandanten verraten und an den Staat verkauft. Der zweite wurde gleich nach Prozeßbeginn aus dem Verfahren rausgekegelt, nachdem der dritte Anwalt den Mandanten verriet und an den Staat verkaufte. Der Richter hat sich mit in der deutschen Rechtsgeschichte einmaliger Selbstvollmacht zum Vormund und Erziehungsberechtigten des Angeklagten ernannt und darüberhinaus auch noch dessen Verteidigung übernommen. Normalerweise nennt man so was eine korrupte Diktatur. Hannig wird eines Tages froh sein, daß er diesem Rudelarschfick des Rechtsstaates gerade noch rechtzeitig entging.
Aber, genau so und nicht anders wollte man das auch, denn es ist ein klares Signal aus der Geschlossenen nach draußen, wer hierzulande das Sagen hat und die Spielregeln bestimmt und was mit den Normalos passiert, wenn sie sich der Idiotie verweigern.
Richtig spannend sind nur drei Fragen. Das Verhalten von Waldschmidt und Kaplan war identisch. Da paßt kein von einer Straßenwalze plattgefahrener „Mein Kampf“ dazwischen. Wenn der erste Anwalt Nazi und V-Mann ist, was ist dann der dritte? Hinweis für Cheater. Nazis erkennt man daran, daß sie sich als solche verhalten. Auch jene unter den Richtern übrigens, völlig egal ob sie rote oder schwarze Robe tragen und unabhängig vom Selbstbeweihräucherungsbild.
Wird es gelingen, Markus Hartmann (Name frei erfunden) aus dem Verfahren weitestgehend rauszuhalten, oder blutgrätscht der Herr des Verfahrens, der Generalbundesanwalt, irgendwann dazwischen und trennt es aus den staatsschützerischen Gründen ab?
Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.
Genau darauf warten Schaus und Wißler wie die Maus auf das Käsestück, das die Katze vor dem Loch platzierte. Ich denke, das wird gelingen, Wenn der GBA, Hofmann und Kaplan in vertrauensvoller Zusammenarbeit die beste Staatsschutzlösung austüfteln.
Wieder mal ist es an der Zeit, an das von Prof. Meier, KMU Leipzig, 50er Jahre, erfundene Grundgesetz der Soziologie zu erinnern. Der Anteil der Charakterschweine ist in jeder soziologischen Stichprobe annähernd gleich groß.
Also liebe Connewitzer, falls ihr von den Häschern des Staates gegriffen werdet, greift in eurer Not lieber nicht zu Kaplan. Es könnte sein, ihr werdet verraten und verkauft. Mit Nazis redet man nicht. Haltet euch wenigstens in diesem Fall an eure eigenen Regeln.
Wichtig ist nur, daß The Rocket durch ist. Da ist Staatsschutz ein Scheiß gegen.
(update 11:00 Uhr)
Nach einem aufmunternden Strandspaziergang von 5,5 Kilometern Absatz zu Schaus und Wißler und ihrem linksidentitären Terrorfetisch eingearbeit. Das sind Dinge, die kullern einem auf einmal vor die Füße, im naßwarmen Ostseesand. Mangels Bernstein hebt man die eben die auf.
—–
Post ursprünglich gepostet am 12.08.2020 auf Die Anmerkung.
Der Satz über The Rocket bezog sich auf dessen Einzug ins Halbfinale der Snooker-WM.
Jetzt hat der Ernst bereits 4 Geständnisse abgelegt, und „die ganze Wahrheit“ ist offenbar immer noch nicht gestanden:
Ernst kann offenbar den Tathergang nicht erklären, und die Widersprüche und Unmöglichkeiten kamen jetzt im Prozeß zur Sprache:
Warum sollte H. wie von E. beschrieben den rund 15 Meter breiten Garten Lübckes im hellen Lichtkegel eines Bauscheinwerfers durchquert haben? E. antwortete, dass H. das so machen wollte.
Mögliche Erklärung: Einer geht durch das Licht und lenkt den Lübcke ab, der andere kommt aus dem Dunkel und erschiesst ihn…
Problem der Anklage: Den H. gab es ja gar nicht am Tatort, so steht es in der Anklage. Davon will die Bundesanwaltschaft sicherlich nicht abweichen.
warum sie keine Handschuhe getragen hatten, obwohl sie Lübcke schlagen und treten wollten. „Es war abgesprochen, dass es sehr schnell geht“, erwiderte E.
Bullshit-Antwort. JEDER planende Täter hätte sich vermummt und Handschuhe getragen auf dem Grundstück. Schon allein wegen eventuell vorhandener Überwachungskameras.
„Warum waren Sie nicht maskiert und gingen durchs Licht der Scheinwerfer?“, setzte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nach. „Weil ich schießen wollte – ich werde schießen, so oder so“, gab E. zur Antwort. Mit seinem Nachsatz ließ er die Fragen wieder offen: „Ich wusste nur nicht, ob ich es schaffe.“
Bullshit-Antwort. Wer unbemerkt wieder verschwinden will, der geht nicht unmaskiert durch die Scheinwerferkegel und der verwendet keine Schusswaffe ohne Schalldämpfer. Gleichzeitig stattfindende Kirmes hin oder her…
Einen Widerspruch gab es auch bei der genauen Beschreibung des Tatorts. Der Sohn des Getöteten, Jan-Hendrik Lübcke, beschrieb als Zeuge, dass sein Vater wie immer neben einem Tisch und einem weiteren Stuhl saß. Oberstaatsanwalt Killmer hielt E. vor, dass er für die von ihm beschriebenen drei Schritte zurück von Lübcke einen Halbkreis um Tisch und Stuhl hätte herumgehen müssen, um dann als Rechtshänder horizontal Lübcke in den Kopf schießen zu können. E. gab an, sich nicht an die Möbel zu erinnern.
Vielleicht war ja Ernst gar nicht der Schütze? War es etwa ein Linkshänder?
Problem der Anklage: Ernst sei allein am Tatort gewesen, so steht es in der Anklage, und die zu ändern wird man unter allen Umständen vermeiden wollen. Einen Linkshänder kann man daher nicht aus dem Hut zaubern.
Interessante Frage: Ist Markus H. Linkshänder?
E. hatte angegeben, am Tatabend mit einer umgehängten Wärmebildkamera das dunkle Umfeld des Gartens nach Personen abgesucht und dabei versehentlich den Auslöser betätigt zu haben. Killmer hielt ihm vor, dass Sachverständige den Zeitpunkt des Bildes auf die Nacht davor, auf ein Uhr am 1. Juni datierten. Außerdem habe eine Zeugin an diesem späten Abend dort einen Mann mit Auto, Rucksack und Kamera gesehen. E. blieb bei seiner Aussage, das Bild erst am Tatabend gemacht zu haben.
Das wäre ja ein Ding, wenn Ernst eine Nacht zu früh am Tatort gewesen wäre, und man dann seine DNA an der Kleidung des Opfers fand, die man aus dem Müll des Krankenhauses gefischt hatte.
Holla die Waldfee, was wäre denn, wenn jemand die Kleidung ausgetauscht hätte im Müllcontainer (oder gar auf dem Weg ins Labor)?
Und kann es sein, dass der Tatortreiniger vom Sohn des Opfers im Rahmen dieser „Beweisnachfindung“ eine Rolle spielte?
Irgendwie hat man den Ernst ungenügend gebrieft, und deshalb kann der die Tatnacht nicht nachvollziehbar schildern. Er scheitert immer wieder neu an „der ganzen Wahrheit“.
211.000 Euro hat ein Rechtsanwalt und Lokalpolitiker der CDU kassiert beim NSU-Prozess für eine Geschädigte aus der Keupstrassenbombe in Köln, die er als Nebenkläger vertrat.
Das Problem: Diese Geschädigte gab es nie. Eine Erfindung der „migrantischen Türstehermafia“ aus dem Friseursalon Keupstraße.
Falsche Keupstrassen-Opfer: CDU-Ratsherr und Tuerstehermafia Hand in Hand?
Sehr interessant schon damals zu lesen, wie Mandate „verschoben werden“, um an lukrative Prozesse heran zu kommen, da werden regelrecht Provisionen gezahlt, und man darf vermuten, dass das sehr gut erklärt, wie die Nebenklageanwälte -auch die von ganz links- in nahezu jedem Neonaziprozess immer wieder als Anwälte der Nebenklage auftauchen.
Sehr interessant, und eine glasklare Bestätigung unseres 5 Jahre alten Blogbeitrages, der auch sämtliche Namen enthielt. Die LTO schreibt jetzt, insgesamt sehr lesenswert:
Für die Vertretung von Keskin an rund 230 Verhandlungstagen zwischen 2013 und 2015 hat W. vom Staat 25 Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt über 211.000 Euro für Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer erhalten. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die der Anwalt für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.
Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus. Ralph W. bestreitet, vor dem Herbst 2015 gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Er habe Strafanzeige erstattet gegen diesen angeblichen Mittelsmann Atila Ö., weil der ihn über die Existenz von Keskin getäuscht habe. Atila Ö. hat W. das angebliche Mandat gegen ein „Vermittlungshonorar“ besorgt und sollte laut Staatsanwaltschaft auch in der Folge an den Zahlungen vom Staat für die Beiordnung W.s beteiligt werden.
Wahrscheinlich hat der Türsteher, 2017 gestorben, dem Anwalt seine Mutter als Mandantin Keskin vorgestellt, und diese Mutter ist offenbar nicht mehr in Deutschland. Sie war quasi 2 mal als Geschädigte benannt, einmal zurecht und einmal als Frau Keskin, bei 2 verschiedenen Nebenklageanwälten, so sieht es jedenfalls aus.
Und die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Willms vor, davon gewusst zu haben… wird sich wohl schwerlich beweisen lassen. Allerdings ist Willms vorbestraft, das Ganze könnte ihn seine Anwaltszulassung kosten, meint man bei LTO.
Eine gewisse kriminelle Energie beim Erfinden von Geschädigten scheint da durchaus „BRD-Anwaltspraxis“ zu sein:
Auch im Loveparade-Prozess vor dem LG Duisburg wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg. Das habe W. gewusst, so die Staatsanwaltschaft.
Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Beide behaupteten darin u.a., dass der angebliche Geschädigte seit der Loveparade-Katastrophe unter massiven Schlafstörungen leide, obwohl sie nicht mit ihm zusammenwohnten. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Da tun sich Abgründe auf…
Und dann stolpert man über einen bekannten Namen:
Ach!
Der Kaplan steckt da auch mit drin, wer hätte denn solches gedacht?
Gegen Kaplan hat die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht, in der kommenden Woche wird er als Zeuge im Verfahren gegen Ralph W. aussagen. Unklar blieb am Freitag, ob das Strafverfahren gegen den Kölner Strafverteidiger selbst noch läuft.
Das ist ja mal ein Ding.
Und wozu braucht ein Strafverteiger einen Zeugenbeistand?
Ob es in Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten des Loveparade-Unglücks gibt oder gab, der sich mit erfundenen Folgeschäden mit Hilfe von Ralph W. bereichern wollte, konnte OStA Witte bisher ebenso wenig klären wie die Frage, ob – vermutlich in Köln – noch gegen den Verteidiger Mustafa Kaplan ermittelt wird.
Das LG Aachen hat für das Verfahren gegen W. zunächst elf Verhandlungstage anberaumt, an den kommenden beiden soll es um die beiden Tatkomplexe im Umfeld des Loveparade-Prozesses gehen. Am kommenden Mittwoch soll Rechtsanwalt Mustafa Kaplan aussagen, der in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen wird
Die „unabhängige Institution des Rechtsstaates namens Rechtsanwalt“ ist offenbar in Teilen ziemlich korrupt, und die angeblich grottenschlechte Vergütung der Nebenklageanwälte durch die Gerichte (lies: durch die Steuerzahler) scheint die Strafverteidiger anzuziehen wie das Licht die Motten.
Gäbe es neben den beiden Angeklagten noch einen Mitwisser, könnte man bereits von einem Terrornetzwerk reden, wie ein Kenner der rechtsextremen Szene urteilt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den irakischen Flüchtling Ahmad E. als Nebenkläger vertritt, sagte gegenüber der HNA, es habe zumindest einen Anschein, als könnte Alexander S. von der Tat gewusst haben.
Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.
Sind Provisionszahlungen für „Nebenklage-Mandatsvermittler“ eigentlich die Regel oder die Ausnahme in diesem unseren herrlichen Rechtsstaat?
Da war es, das frühe Geständnis des Hauptangeklagten im Prozeß, so wie es der Richter empfohlen hatte: „Hören Sie nicht auf ihre Verteidiger, hören Sie auf mich! Ein frühes Geständnis wird belohnt werden“ (sinngemäßes Zitat).
Das sollte doch wohl belohnt werden, ein bereuender Geständiger:
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. „Ich habe geschossen“, ließ der 46-Jährige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. Ernst zeigte Reue für die Tat. „Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben“, erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein. „Was wir getan haben, war falsch. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat.“ Er habe sich von „falschen Gedanken“ leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als „feige und grausam“.
Der Verteidigung vom „Beihelfer Markus H.“ wird das nicht wirklich gefallen, dass deren Klient nicht aussen vor gelassen wurde:
Vor einem Ermittlungsrichter schilderte er im Januar den Tathergang wie folgt: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen.
Ob es diesbezüglich Beweisanträge geben wird, um Markus H. an den Tatort zu bringen, das darf nach dem Ausscheiden des Verteidigers Hannig bezweifelt werden.
Hannig fühlt sich ausgebootet, wird aber wohl keine Rolle mehr spielen dürfen.
Die Frage bleibt, ob das 3. Geständnis nun endlich „die ganze Wahrheit“ ist oder eben das Ergebnis einer Absprache zwischen Gericht, Bundesaanwaltschaft und dem NSU-Nebenklageanwalt Mustafa Kaplan, dem jetzigen einzigen Verteidiger vom Ernst.
Ein lesenswerter Kommentar:
da hat der Hannig wohl recht behalten: ein Zschäpegeständnis mit Reue und Schuld gegen Verzicht auf die „besondere Schwere und Sicherheitsverwahrung“
Mal sehen, wann der dumme Ernst begreift, daß der Staat ein höchst unzuverlässiger Vertragspartner ist. Spätestens wenn die Familie meckert, daß niemand die Raten vom Häuschen abstottert und der versprochene Van auch nicht vor der Türe steht…
Selbst wenn Hannig recht behalten würde, ändert das nichts mehr.
Das Narrativ der Anklage wird sich im Urteil bestätigen. Wieder einmal… zumal es eben laut neuestem Gerichtsfunk doch ein geplanter Neonazimord war:
„Ja, das ist so, wie Sie das sagen.“ Schon im April 2019 bei einem Treffen hätten er und H. „das alles besprochen“, gesteht Ernst später leise ein. „Das alles“ soll heißen: Erst würde H. seinen lange vorbereiteten Satz „So, Lübcke, Zeit zum Auswandern“ sagen, dann würde Ernst schießen. Und genauso kam es dann auch.
Alles paletti. Genau so wollten Bundesanwaltschaft und Gericht das hören.
Anja Reschke, die Leiterin der Abteilung Innenpolitik des NDR und Panorama-Chefin, hat auf Twitter am 20.12.2014 einen Beitrag der NPD Bayern mit dem Inhalt „Überall Lügen und Betrug in den „Qualitätsmedien“! Wenn sie keinen „Nazi“ finden, dann erfinden sie eben einen….“ mit „Gefällt mir“ markiert. Jetzt komm mir keiner mit Ironie. Das zählt nicht, wo kommen wir denn da hin. Bei der Bundeswehr wäre Hauptfrau Reschke jetzt Geschichte. Gefällt mir.
Henry Ford gilt im allgemeinen als Vater der Fließbandfertigung. Die Idee zu seiner neuen Fabrik soll er sich in den Chicagoer Schlachthöfen abgeschaut haben. …
Als echte Boombranche gilt derzeit die Produktion von Verschwörungstheoretikern, Klimaleugnern, Coronaleugnern, Rechten und dergleichen, die ich hier einmal unter dem Markennamen „Nazi“ subsumieren will. Zahlreiche Startups, Institutionen und Agenturen widmen sich in Deutschland dem Aufspüren dieser Spezies, auch die Medienlandschaft würde ohne sie einen herben Verlust erleiden …
Der Nachschub gestaltet sich allerdings problematisch, denn die Vorräte werden knapp, nachdem die Polizei, die Bundeswehr, der Verfassungsschutz, der Freistaat Sachsen sowie das Tübinger Rathaus bereits voll überführt sind. Die Exploration immer neuer N-Brutstätten ist von existenzieller Bedeutung, sonst besteht die Gefahr, dass die Lieferkette unterbrochen werden und die Just-in-time-Versorgung gefährdet sein könnte.
…
Um nicht auf Billigimitate aus dem Ausland angewiesen zu sein, ist es daher dringend angeraten, unser einmaliges Know-how als weltweit führender N-Standort abzusichern. Der Markenname „Nazi aus Deutschland“ muss als originale Herkunftsbezeichnung und Qualitätsgarantie geschützt werden, so ähnlich wie Allgäuer Bergkäse, Frankfurter Grüne Soße und Spreewälder Gurken.
Archi W Bechlenberg / 26.07.2020
Ich weiß nicht, ob der GröFaZ in seiner gut geheizten Zelle drunten beim Leibhaftigen Zugang zu Medien hat. Falls ja, dürfte es ihm beim Lesen seiner Leib- und Magenblätter zuverlässig das Wasser in die Augen treiben. So viele Nazis, und das weltweit – ach hätte er das doch noch erleben dürfen! Und wie ärrrrrgerrrläch, dass nächt ihm dieses Kunststück gelungen ist, sonderrrrn einem Mädel. Der GröKaZ.
Es riecht nach Inszenierung einer nicht existenten „Gefahr von Rechts“, seitdem vor einem Jahr „NSU-Drohmails“ an eine migrantische Nebenklageanwältin vermeldet wurden, ohne dass jemals irgend ein Mailer ermittelt oder gar angeklagt wurde. Auch im Sommerloch 2020 werden wieder „NSU-Netzwerke“ vorwiegend bestehend aus Polizeikreisen verdächtigt, linke Politikerinnen am Polizeicomputer „auszukundschaften“, um ihnen Mails zu schreiben.
Es sind immer die üblichen Verdächtigen: Petra Pau, Liane Wissler…
Aktuelle News-Lage:
Welch Überraschung: Trittbrettfahre und Nachahmer statt unmittelbar bevorstehendem Umsturz von Rechtsaußen. Wohl doch kein 4. Reich ante portas?
Wer hätte das gedacht?
Die Fortsetzung vom NSU-Phantom
„Morddrohungen vom NSU 2.0 Nazi-Beamte beschämen Deutschlands Polizei
Während sich die Polizei gegen den Vorwurf des strukturellen Rassismus wehrt, nutzen Rechtsextreme Polizeidatenbanken für Drohmails gegen Politikerinnen und Frauen mit Migrationshintergrund. Der Fall des NSU 2.0 wirft ein Schlaglicht auf schwere Versäumnisse bei den Sicherheitsbehörden.“
Merkwürdig, dass da kein Polizist ermittelt werden konnte, wo doch jede Abfrage des Computers geloggt wird…
Ein Großteil der verwendeten Daten könne aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen. Die Ermittlungen hätten aber auch ergeben, dass in den Datensystemen der hessischen Polizei von drei unterschiedlichen Rechnern die Daten von drei betroffenen Adressatinnen abgefragt wurden.
Aber obwohl sie sagen, dass sie überhaupt nicht wissen, wer dahintersteckt, sind sie sich ganz sicher, dass es „Rechte” sein müssen.
Es kommt niemand auf die Idee auch nur mal zu überlegen oder zu fragen, ob das nicht vielleicht eine Kampagne, eine False-Flag-Aktion sein könnte…
Unabhängig davon, wieviel Glauben man dem schenken mag, und ich kann auch nicht beurteilen, ob es einen NSU gab oder nicht, lässt sich damit zumindest bezüglich der Außendarstellung festhalten: Die Linken reiten unentwegt auf „NSU” herum, die Rechten bestreiten, dass es den gab.
In der Tat sehr False Flag verdächtig. Sehen wir bei NSU LEAKS auch so.
Der Danisch hat schon irgendwie Recht. Zu 99,999% suhlen sich die Antifa und all ihre Gliederungen in dem NSU-Dreck. Das ist ihr Baby und das lassen sie sich von niemandem streitig machen. Sie haben da eine Schuldkultindustrie aufgezogen, die Geld ausscheißen muß, damit einige wenige dieser Antifa ein lecker Leben führen können. Und ehe ihnen das Propgandakind wegstirbt, hauen sie es immer und immer wieder an die künstliche Beatmung. Da ist noch Saft drin, der noch nicht abgemolken wurde.
Und wie sehen diese Mails nun aus? Das heute-journal hatte ein Bild:
Lächerlich. Absolut lächerlich. Die Sau durch das Dorf. Gedöns. Inszenierung.
Und jetzt war es angeblich doch ein „rechtsextremer ehemaliger bayerischer Polizist“ samt seiner Frau.
Nach WELT-Informationen handelt es sich um etwa sechs Drohschreiben, die im Juli per E-Mail an verschiedene Personen des öffentlichen Lebens geschickt wurden. Ob das Ehepaar auch die zahlreichen anderen Drohschreiben verfasst hat, sollen die weiteren Ermittlungen klären. Es sei möglich, dass es sich bei den Festgenommenen lediglich um Trittbrettfahrer handelt, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt.
Mal schauen, was er dazu auf PI-News schreiben wird…
Beispielfoto für ein gerade noch rechtzeitig verhindertes Verbrechen. Windmühlenmafia wollte nicht funktionierende Stromerzeuger als Hochgeschwindigkeitsdrehflügler unter Zuhilfenahme von staatlichen Fördergeldern verticken.
Die Entpflichtung eines Verteidigers war jahrelang vor deutschen Gerichten nahezu unmöglich. Mit diesem rechtsstaatlichen Prinzip hat das OLG Frankfurt/Main heut gründlich aufgeräumt. Unterschiedliche Verteidigungsstrategien sind nicht selten, auch dass den Angeklagten das verunsichert ist normal. Eine Bankrotterklärung der Justiz hingegen ist es, wenn das Gericht den Angeklagten manipuliert und in seiner Entscheidung beeinflusst.
Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.
Mit dem Staatsschutz betraute Richter sind das, was der Name bereits sagt. Aus jedem Buchstaben quillt das bereits fertige Urteil. Und sie sind nicht zimperlich, solange sie den Freisler geben dürfen. Gemeinhin müssen sie sich nicht für die Details eines Prozesses interessieren, da das Urteil von anderen festgelegt wurde. Ihr wesentlicher Job ist also, den schönen Schein zu wahren und den Animateur zu geben: Jetzt tun wir mal alle so, als ob wir Rechtsstaat wären.
Die geistigen Anforderungen an Staatsschutzrichter sind auf dem unteresten Level der Juristerei anzusiedeln, in der Nahrungypyramide wären das ungefähr Schmierfinken oder Politdarsteller, auf der Sympathieskala von 1 bis 10 also zwischen Minus 7 und Minus 12 angesiedelt. Sie laufen nicht ganz rund, sofern es die Darstellung eines Richters betrifft, machen dafür exakt das, was von ihnen erwartet wird, das Urteil durchwinken.
Es sei daran erinnert, daß das nun gespielte Spiel aus dem Verfahren gegen Zschäpe u.a. sattsam bekannt ist. Auf einmal waren neue Anwälte da, weil Zschäpe keine Vertrauen mehr in die Pflichtverteidiger hatte. Heer, Stahl und Sturm hatten eine geflegte und ruhige Strategie verfolgt, die immer wieder durch kleine Nadelstiche glänzte. Dann kam das von Grasel vorgelesene Geständnis, das mangels Kenntnis der Akten von logischen und inhaltlichen Fehlern durchsetzt war. Das interessierte niemanden so richtig. Geständnis ist Geständnis, egal wie lächerlich es auch daherkommt.
Sie hatte gestanden. Nazi tot. Deckel drauf.
So auch bei Ernst. Er hatte auf Anraten eines V-Anwaltes (Szenefunk) eine Geständnis abgelegt, das ihm an jedem Bein und um den Hals wie jeweils ein Zentnersack voller Naziverbrechen hängt. Da kommt er nicht mehr raus, egal, was passiert. Daß er gehängt wird, das war somit geklärt. Es ging im Grunde nur noch um die Frage, zu welchen Konditionen, mit Schnitzel als Henkersmahlzeit oder mit trocken Brot und Wasser.
Nun hat man den Pflichtverteidiger Hannig aus dem Prozeß geekelt. Die erste Frage die sich sofort und schon damals stellte. Wie kam der Kaplan zu dem Mandat als zweiter Pflichtverteidiger. Aus der Sicht der letzten Tage stellt es sich so dar, daß er als falsche Natter in das gemachte Nest schlüpfte, ein U-Boot der Antifa und Bestmenscheria ist. Nach wie vor besteht seitens dieser Klientel das größte Interesse daran, an interne Informationen aus dem Prozeß zu kommen, um ihre vielen NSU-Netzwerke in Hessen aufzuklären. Jede Information willkommen. Man hatte aber niemanden im inner circle drin. Mit Kaplan schon.
Dann sei noch einmal wiederholt, was vor längerer Zeit akribisch erörtert wurde. Was ist eine Verdeckungsstraftat? Eine Pyramide an Straftaten, um die Urstraftat bzw. kriminelle Handeln zu verdecken.
Ein Beispiel in Kurzform.
Urteil gegen Zschäpe ist Verdeckungsstraftat, da der Staat 10 Morde willentlich nicht aufklärte. Stattdessen wurde ein Beschluß aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verurteilung von Böhnhardt und Mundlos als Mörder herbeigeführt.
Die Aussagen der Kriminalbeamten in PUAs und im Prozeß verdeckten die schlampigen bzw. nie stattgefundenen Ermittungen.
PD Menzels Tatortsimulation* mit eingepreister Tatortveränderung mußte den Doppelmord vertuschen helfen.
Brandlegung im Wohnmobil sollte großflächig SPurenvernichten, Chaos stiften und Doppelmord vertuschen.
Sprengung der Wohnung Frühlingsstraße 26 diente ebenfalls der großflächigen Spurenvernichtung.
Das gleiche bei Ernst. Dazumal wurde in der Betriebskantine des hessischen Regierungspräsidiums über die krimininellen Machenschaften des Lübcke-Clans im Windmühlengeschäft getuschelt. Nein, wurde es natürlich nicht, es wurde heimlich aus dem Regierungspräsidium herausgetragen und außerhalb dieses erlauchten Kreises verbreitet.
Sofort nach dem Mord an Lübcke liefen parallel die Diskussionen zum Auftragsmord seitens der wirtschaftlichen Konkurrenz.
Jetzt mag man sich fragen, ja und? Wo ist die Verdeckungsstraftat?
Das ist so einfach wie einen Lotttoschein ausfüllen. Die Verdeckungstraftat besteht in der Umwidmung eines Auftragsmordes in eine rechtsextreme Tat und das einseitige Ausrichten aller Ermittlugnsarbeit auf dieses zu erzielende Ergebnis? Wir ermitteln in alle Richtungen? Manchmal schon, meistens aber nicht.
Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag.
Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in „krumme Geschäfte verwickelt“ seien. Zudem habe der Anwalt „weitreichende Mutmaßungen“ über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt, so der Richter.
…
Ernst soll im Juni 2019 Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Motiv für die Tat war nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine rechtsextremistische Gesinnung.
Eben. Das ist die von der Bundesanwaltschaft verbreitete Verschwörungstheorie. Es gibt genauso handfeste Überlegungen für einen Auftragsmord, der mit Rechtsextremismus, Nazi und all den politisch korrekten Kackscheiß nichts zu tun hat, sondern in Jahrtausende alten schnöden Motiven der Kriminalität seinen Ursprung hat. Konkurrenzneid und Rache. Das Verhalten des Sohnes und seines besten Kumpels nach der Tat liefern da gute Diskussionsgrundlagen.
Und genau diese Thesen hat man rabiat gekappt. Hannig hat vollkommmen Recht, und Stahl hat Recht behalten. Richter Sagebiehl hat sich in strafwürdiger Weise in das unabhängige Rechtsinstitut der Verteidigung eingemischt. Es ist bis dato nicht bekannt, das Sagebiehl der Erziehungsberechtigte, Ersatzvater, Vormund oder beste Kumpel von Stefan Ernst ist, daß er sich diese Freiheit herausnehmen darf. Sagebiehl taugt zwar zum Staatsanwalt, ist aber als Richter mit der Gesamtsituatioen der Prozeßführung vollkommen überfordert.
Im Anschluss trat Hannig vor die Presse. Der Anwalt sagte: „Ein trauriger Tag für die Justiz und schlechter Tag für Stephan Ernst, weil in beispielloser Art und Weise durch das Gericht in die Rechte eines psychisch labilen Angeklagten eingegriffen wurde: Zwei Mal in dem Verfahren hat der Richter Sagebiel sehr deutlich gesagt, Stephan Ernst möchte doch seine Verteidiger rausschmeißen. Zwei Mal hat er das gemacht, tatsächlich hat es am Ende gefruchtet.
Hannig weiter: „Herr Ernst ist völlig verunsichert. Und er hat natürlich damit was gemacht, das sehr tragisch ist: Er hat nämlich den Einzigen aus diesem Verfahren entfernt, der bereit war, gegen den Strom des Gerichts zu schwimmen und unbequeme Fragen zu stellen (…) Das Narrativ vom rechten Einzeltäter, der hinmarschiert ist und Dr. Lübcke auf seiner Terrasse erschossen hat, wird sich nun wohl so bestätigen.“
Hannig ist ein Ungläubiger und stellt das staatliche Narrativ zur Diskussion. Er glaubt den Nazitifetischisten des Generalbundeswaltes und den Staatsschutzrichtern nicht. Genau das aber stand bei Heer, Stahl und Sturm nie in zweifel. Sie waren gläubige Staatsbürger.
Wer also eine Idee sucht, auf welcher Ebene staaatliche Kriminalität in dreistester Form praktiziert wird, im Prozeß gegen Ernst wird er fündig. Oder in der hessichen Generalstaatsanwaltschaft, deren Sprecher, Oberstaatsanwalt Alexander Badle, wegen Korruption gleich neben Stefan Ernst einsitzt. Außerdem erfährt man unter dem Link beiläufig, wie billig staatliche Kriminelle zu haben sind.
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* Der Fundort der Leichen in Stregda war nicht der Tatort. Das Wohnmobil schon.
Weder hier im Blog noch im Forum spielte der merkwürdige Anschlag in Halle bislang eine größere Rolle; gar „zu bekloppt“ erschien die live im Internet gestreamte Tat am 9.10.2019, bei der „die geplanten Opfer“ unversehrt blieben, während 2 „ungeplante Opfer“ sterben mussten und 2 weitere „ungeplante Opfer“ schwer verletzt wurden.
Bereits den ersten Berichten zufolge, und die ersten Berichte sind meist die brauchbarsten, war da ein schwerst Gestörter am Werk, der sich offenbar in seinem Kinderzimmer bei Mama mittels Internet selbst radikalisiert hatte, ein Einzelgänger und Einzeltäter, und der mit selbst gebauten Waffen, die offenbar nicht wirklich gut funktionierten ein Massaker in der Synagoge in Halle verüben wollte, an der hölzernen Tür -zum Glück- kläglich scheiterte und aus Frust dann Amok lief.
Der ganze Anschlag dauerte an die 100 Minuten, was gar kein gutes Licht auf die Polizei wirft, weshalb es auch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß in Sachsen-Anhalt gibt, der das Verhalten der Sicherheitskräfte zum Thema hat.
Diese Woche nun also der Prozeßauftakt am LG Halle, 40 Minuten Anklageverlesung und eine ausführliche Befragung des geständigen Angeklagten, begleitet vom üblichen AfD-Bashing der Altparteien, vorneweg die Antifa und die Nebenklageanwälte, größtenteils bekannt aus dem NSU-Schauprozess zu München.
In ihrer 123-seitigen Anklageschrift geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass Stephan Balliet am 9. Oktober 2019 „einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens“ geplant hatte. Demnach fuhr er, ausgerüstet mit acht Schusswaffen und mehreren Sprengsätzen, zur Synagoge in der Humboldtstraße in Halle (Saale).
Da seine Sprengsätze versagten, er also nicht in die Synagoge hinein kam, sein geplantes Attentat gegen Juden misslang, startete er seinen Amoklauf durch Halle und Umgebung:
Nachdem Balliet registriert hatte, dass seine Pläne nicht aufgehen würden, richtete er seine vollautomatische Schusswaffe auf eine zufällig vorbeikommende Frau, die ihn zuvor auf sein Verhalten angesprochen hatte. Die 40-jährige Jana L. starb durch mehrere Schüsse in den Rücken. Anschließend zielte Balliet mit seiner Maschinenpistole auf mehrere Passanten, doch seine Waffe hatte eine Ladehemmung.
„Frustriert über diesen weiteren Misserfolg, fasste der Angeschuldigte den Entschluss, den Ort des Geschehens zu verlassen und Menschen mit Migrationshintergrund zu töten“, heißt es in der Anklage. Zunächst steuerte er einen Döner-Imbiss an und versuchte, die Anwesenden mit einer Sprenggranate zu töten. Dies misslang.
Balliet zielte daraufhin auf mehrere Menschen, doch aus seiner defekten Maschinenpistole löste sich weiterhin kein Schuss. Schließlich tötete Balliet den 20 Jahre alten Kevin S., den er fälschlicherweise für einen Moslem hielt, mit Schüssen aus einer Pistole sowie einer Schrotflinte.
An jenem Punkt war für mich das Ding gelaufen: Diesen Gestörten kann man nur in die Geschlossene einliefern, und das lebenslänglich, ein totaler Psychopat, gemeingefährlich, aber eher kein Fall für NSU LEAKS.
Vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte Stephan Balliet, er habe die Tat alleine geplant und begangen, es gebe weder Mittäter noch Mitwisser oder Helfer.
Als Grund für sein Verbrechen gab Balliet, der zuletzt bei seiner Mutter wohnte und arbeitslos war, Hass auf Juden an.
Auf einschlägigen Internetseiten fand er vielfach Bestätigung für seine kruden Thesen.
Das liest man sogar im Mainstream, dass eine Mehrheit der Deutschen Angst hat, seine Meinung zu sagen.
Die 2015 angekommenen Flüchtlinge nennt er „Eroberer aus dem muslimischen Kulturkreis“. Auf der Fahrt nach Halle, wo er das Fluchtfahrzeug mieten wollte, sei er im Zug von Schwarzen an den Rand gedrückt worden. „Sie bewegen sich wie die Eroberer, die sie sind.“
Das sind Alltagserfahrungen, die sich auf der Kölner Domplatte und in jeder Innenstadt wiederholen lassen, siehe Stuttgart und jüngst Frankfurt. Selbst Intensivtäter (king Abode etc.) werden weder eingesperrt noch rausgeschmissen.
„Die Juden sind die Hauptursache am weißen Genozid. Sie wollen eine neue Weltordnung errichten.“
Ebenfalls krude. Total radikalisiert, gemein gefährlich, und es gibt durchaus friedliche Wege, für die man aber Mehrheiten bei Wahlen braucht, welche nicht in Sicht sind.
Juden? Das ergibt keinen Sinn. Framing der Springerpresse?
2015 habe er beschlossen, «etwas gegen die Gesellschaft zu tun, die mich durch Muslime und Neger ersetzt». Damals habe er «aus Selbstschutzgründen» begonnen, sich zu bewaffnen
(„Neger“, wie es die NZZ schreibt, „das neue Westfernsehen“, das ergibt wesentlich mehr Sinn)
Er fühlt sich im Krieg, bekämpft aber nicht die für die Massenmigration Verantwortlichen.
Der Attentäter hat sich Christchurch zum Vorbild genommen, wo 50 Muslime in einer Moschee erschossen wurden und wo der Massenmörder ebenfalls seine Tat ins Internet streamte. Es geht diesen Leuten, auch wenn es die Presse nicht schreibt, um den „Großen Austausch“ der europäischen „weissen“ Völker durch kulturell inkompatible Massenmigration. Und wer daran Kritik übt, ob es nun die AfD ist, Pegida oder die „Identitäre Bewegung“, der wird zum Feind erklärt, zensiert und von den Staaten bekämpft.
Daran ist nichts krude, das ist so.
Krude ist eher der hier:
Die meisten judenfeindlichen Straftaten werden doch wohl in Deutschland und Frankreich nicht von „Rechtsextremen“, sondern von muslimischen Migranten begangen, oder habe ich da was verpasst?
Das Attentat von Halle erfolgte drei Monate nach der Ermordung des migrantenfreundlichen Lokalpolitikers Walter Lübcke in der Kasseler Weststadt, der von einem bekannten Neonazi ermordet worden sein soll.
Im Februar dieses Jahres tötete ein Bewaffneter mit offensichtlich rechtsextremer Gesinnung neun Menschen in einer Shisha-Bar und einem Café in der Stadt Hanau in der Nähe von Frankfurt.
Innenminister Horst Seehofer hat seitdem den Rechtsextremismus zur „größten Sicherheitsbedrohung für Deutschland“ erklärt und eine Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen versprochen.
Die wahre Bedrohung, man schaue nur mal nach „Stuttgarter Partynacht“ oder „Frankfurter Opernplatz-Spaßmeeting“, stellen wütende Mobs aus vorwiegend muslimischen Migranten und Linksextremen dar, die jedoch mehr oder weniger sakrosankt sind und eher gehätschelt werden als zur Verantwortung gezogen. Auch hier ist jeder Kritiker sofort Nazi und Rassist, selbst dem grünen OB Boris Palmer geht das so.
So krude sind die Thesen des Halle-Attentäters vielleicht ja gar nicht… von der NWO der zionistischen Kreise mal abgesehen.
Er schickte auch eine Broschüre an ein ultra-rechtsgerichtetes Internetforum, in der er die Vernichtung der sogenannten „ZOG-Schlange“ (die angebliche Existenz einer „Regierung der zionistischen Organisation“) forderte. „Es spielt keine Rolle, ob ich versage oder sterbe, aber wenn es mir gelungen ist, einen einzigen Juden zu töten, wird sich das gelohnt haben“, hieß es im Text.
Das stand bei den Spaniern, gefunden auf Geomatiko.eu und zeigt sehr anschaulich, wie geistesgestört dieser Täter ist. Und wie gefährlich.
Alexander Hoffmann, Sebastian Scharmer, Kristin Pietrzyk sind AnwältInnen der Nebenklage im Prozess. Am Ende des ersten Prozesstags haben sie ihre Eindrücke vom Prozess und ihre Erwartungen an die gesellschaftliche Aufarbeitung auf der Kundgebung geschildert.
Das kennen wir zur Genüge aus dem NSU-Prozeß, das mit der „gesellschaftlichen Aufarbeitung“, es soll und wird wieder jede Menge Staatsgeld für den „Kampf gegen alles rechts der linksgewendeten CDU“ generiert werden.
Gewalttaten von geistig gestörten Einzeltätern können zwar politisch bestens genutzt werden, aber gesellschaftlich aufzuarbeiten ist da gar nichts. Eben weil dieser Täter total sozial isoliert war, ohne Freunde, ohne Netzwerk, ohne Kameraden. Unauffindbar für die Sicherheitsbehörden.