anmerkung: schickes Video für morgen hab ich noch in den weiten des Hetznetzes gefunden
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Admin: das video ist goil. aber damit hab ich probleme: arbeitskreis-n.su/blog/2014/07/03/der-letzte-donermord-in-kassel-teil-4-bouffier-belugt-den-bundestag/ schau mal seite 2 des schreibens. indirekt auch verboten
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anmerkung: indirekt war, der Kommissar geht zum VS, setzt sich in den Verhörraum, trinkt seinen Kaffee und hält den Schnabel, ist im Hessenbericht auch so erörtert, auch das wurde diskutiert, ist aber rechtlich verboten, so war das gemeint, ab S. 114/PDF
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Admin: sehr eigenwillige interpretation da in Hessen…
anmerkung: sie sagen, das ist Gesetz also StPO, V-Leute brauchen immer (!) Aussagegenehmigung, gibt es die nicht, auch kein Verhör, egal von wem.
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Admin: die können viel erzählen… Bouffier hat die direkte und die indirekte befragung verboten. steht da klar so drin. indirekt heisst, der VS-mann hat nen Knopf im Ohr, wo er die Kripofragen hört und dann die fragen stellt
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anmerkung: richtig, oder er hat die auf einem Zettel bekommen, und die Kripo trinkt immer noch Kaffee im gleichen Raum, es bleibt bei der Endeinschätzung, das war rechtlich sauber, warum, muß nicht begründet werden, da führt kein Weg rein, außer Spekulatius
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anmerkung: ich werde mal noch einen Satz ergänzen, worum es wirklich ging, im PUA, nicht damals
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Admin: im selben raum sitzt der kripomann, das halte ich fuer eine bescheuerte idee, es gab ja indierekte befragung durch VS schon vorher, laut akten, um temmes alibi fuer den 4. zu pruefen. (dortmund mord)
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Admin: gefunden… seite 940, befragung VM am 3. Mai… Geheimschutzbeauftragter Hess hat die VM befragt, so hatte er das zugesagt, steht in den Akten.
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anmerkung: ab S. 499/PDF Quellenführer macht Vernehmung, der gezielt Fragen der Polizei „transportieren“ kann, wie der Transport stattfindet, steht da nicht
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Admin: die haben da einen strohmann aufgebaut, auch der STA Dr. Wied. ist klar erkennbar. S. 948. Das ist bullshit.
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Admin: S. 1020 nochmal derselbe Quatsch, der halbe VS stammt von der Polizei, klar können die auch Leute vernehmen, wenn sie wissen was sie fragen sollen.
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anmerkung: ich lasse die Fragen am Ende mal offen, weil das der für Teil 5 versprochene Cliffhänger ist, Klartext erst im Teil 5
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Admin: genau, und ganz zum schluss machen wir ein video. das wird toll… 😉
Somebody got murdered
Somebody’s dead forever
And you’re minding your own business
The Clash
Video mach ich nicht. Lieber trage ich das Geld zu einem Reiseveranstalter, um mich selbst zu bespaßen, statt mir Kamera, Mikro und derlei Plunder für Fremdbespaßung anzuschaffen.
Vorab eine Ergänzung zum rechtlichen Teil. Ob die Hessisten mit ihrem PUA auch Ermittlungsbefugnisse hatten, so wie der PUA des Bundestages oder der Schwaben, das ließ sich nicht präzise eruieren.
Es wurden Ermittlungsbeauftragte zur Aktenprüfung (ab S. 54/PDF) eingesetzt. Laut Bericht haben sie keine eigenen Ermittlungen durchgeführt, sondern sich ausschließlich mit den für den Ausschuß beizuziehenen Akten von GBA, BKA und BfV beschäftigt. Der Nährwert war dann auch identisch gleich Null.
Der Bundestag machte Gebrauch von einem Ermittler und ließ den Jerzy Montag sonderermitteln, daß bei dem mutmaßlichen Mord an Thomas „Corelli“ Richter alles sein Richtigkeit hatte. Oder fast zumindest.
Egal. Wir kommen noch einmal auf diese diffizile Problematik zurück, weil sie in der Meckerecke großen Raum einnahm. Für das Verständnis sind folgende bereits gewonnenen Erkenntnisse nötig.
1. Niemand im hessistischen PUA hatte die Absicht, den Mord an Yozgat aufzuklären. (Teil 1)
2. Bouffier durfte die Sperrerklärung bezüglich der Vernehmung von V-Leuten abgeben. (Teil 4)
Daß Bouffier es ebenfalls hätte bleiben lassen können, weil er nicht in der Pflicht war, es zu tun, steht außer Frage. Aber die Option hat er nicht gezogen. Er durfte es, hat es getan, Ende der Diskussionsveranstaltung.
Trotzdem nörgeln die Genossen was das Zeug hält, nur, um der CDU und den Grünen ans Bein zu pinkeln (S. 937/PDF).
Das katholizistische Moralgewinsel der Sozen ist an der Stelle genauso überflüssig wie das evangelistische Gejammer der Linken. Bouffier ist der christlichen Ethik verpflichtet. Die schließt im Grunde aus, sich den Regeln der Arbeiterklasse zu unterwerfen, auch wenn diese im hessischen Parlament mit den klügsten Köpfen vertreten ist, die die Arbeiter und werktätigen BAuern des hessischen Landes entbehren konnten.
Dass im Mehrheitsbericht zur Untermauerung der Rechtsansicht der Mehrheitsfraktionen auf solche aus dem Kontext gerissene Urteile zurückgegriffen wird, zeigt, dass ihre Rechtsansicht weder als „verfassungsfest“ noch als „geltendes Recht“ bezeichnet werden kann.
Daher ist bereits die Frage, ob für die Vernehmung der von Andreas Temme geführten V-Personen, die der Polizei bereits namentlich bekannt waren, Aussagegenehmigungen notwendig gewesen waren, umstritten.
Sie merken ihre Denkbehinderung nicht mal. Umstritten heißt eben, die einen sagen so, die anderen so ähnlich, man muß sich entscheiden und entscheidet sich so und nicht anders. Es ist immer noch das Ende der Diskussion. Wenn ich mich zwischen zwei richtigen Entscheidungsmöglichkeiten nur für eine entscheiden darf, die dann natürlich auch richtig ist, muß man Jahre später nicht darüber diskutieren, daß man sich für die andere richtige Möglichkeit hätte entscheiden müssen.
Das ist Lichtjahre von der Aufklärung eines Mordes entfernt.
Beachtenswert ist ein anderer Fakt. Wir befinden uns im Jahr 2006. Die Polizei überlegt mit dem ermittlungsführenden Staatsanwalt die Zeugenvernehmung von VMs des Verfassungsschutzes durchzuführen, auf dessen Klarnamen sie durch schnöde kriminalpolizeiliche Ermittlungen kamen.
Es werden Überlegungen angestellt, wie man das so deichselt, daß es keinem auffällt. Das ist es, was uns zu denken geben muß, denn solche Überlegungen kommen da nicht von Himmel gefallen. Das ist gängige Praxis im Polizeialltag. Kriminalpolizisten sind nun mal nicht doof, denen kann man auch nichts vormachen. Die stoßen bei Ermittlungen zu Kapitalverbrechen im Bereich der OK und des Terrorismus alle Neese lang auf die vertraulichen Kollegen von BKA, den LKAs oder Verfassungsschutz und stehen vor der schwierigen Frage, wie damit umzugehen ist. Wenn sie das Instrument der legendierten Befragung bei Kaffee, Kuchen und einer guten Zigarre ziehen, dann war das garantiert nicht das erste Mal.
Worum ging es eigentlich bei diesen Befragungen der VM (S: 946/PDF)?
„Das heißt, einmal war es sogar so weit. Ich habe ein Protokoll von einer Besprechung gelesen, beim General in Frankfurt, wo Herr Irr gang war. Da hieß es einmal, es gebe eine Aussagegenehmigung unter Auflagen, d. h. sie dürften nichts Dienstliches sagen, aber sie dürften mit uns reden, z. B. über Verhalten Temme. Das hätte uns ja schon sehr viel weiter geholfen.
Es ging um den Leumund von Temme, das Abklopfen seines Hintergrundes, ob da eventuelle Anfasser für die Vertiefung des Tatverdachtes abzugreifen sind.
Ja sicher, wären da Anfasser bei gewesen. Nach denen hat man aber nie gefragt. Zumindest nicht in den verschriftlichen Vernehmungen, im PUA auch nicht.
Wenn es eine Frage geben hätte, die sowohl den VMs als auch Temme hätte gestellt werden müssen, dann ist es die, die man auch Zschäpe nie gestellt hat.
Wissen sie, wer der Mörder (der Uwes) ist? Äh, des Yozgat. Oder, in welchem Umfeld er zu suchen ist?
Um es kurz zu machen. Das ganzen Hickhack mit indirekter Befragung, legendierter Vernehmung blablabla und die Sperrverfügung von Bouffier macht nur in einem einzigen aller denkbaren Fälle Sinn. Es geht um Mörderschutz zum Wohl des Landes.
Falls Wohl des Landes über Interesse an Mordaufklärung steht, „dann ist das halt so“.
Mit der Sperrverfügung wurde verhindert, daß genau diese Frage gestellt wird. Das war rechtens. Ob richtig, sei dahingestellt.
Die verbeamteten Zeugen wollen ja helfen, so gut es ihre Aussagegenehmigung zuläßt und gehen manchmal bis an den Rand des eigentlich Verbotenen. Aber gegen Abgeordnete, die ihre ideologischen Vorurteile als einzige schlußendliche Wahrheit durchboxen wollen müssen, haben sie keine Chance. Ideologie schlägt Kriminalistik immer dann, wenn es auf einen Clash zwischen Politik und Kriminalermittlern hinausläuft.
Es ist nicht ohne, daß genau diese Aussage von Staatsanwalt Schreiber im Bericht fehlt. Sie erklärt nämlich alles. Schreiber taucht ausschließlich als Fußnote in der Meckerecke der Linken auf S. 1177 auf.
„Regelmäßig werden diese Sperrerklärungen, wenn sie denn abgegeben werden, sehr, sehr ausführlich begründet. Sie werden dann auch regelmäßig von den Staatsanwaltschaften und von den Gerichten akzeptiert, wenn sie denn ausführlich begründet sind.“
Das sagt auch alles. Über linke Selektion. Sperrverfügungen bedürfen keiner Begründung.
Einmal mehr zeigt sich, daß wir von Abgeordneten nach Strich und Faden verarscht werden, indem man uns die Wortprotokolle der öffentlichen Zeugenvernehmungen vorenthält und diese als Herrschaftswissen behandelt. Bisher haben sich nur die Verantwortlichen des Bundestages ritterlich verhalten. Die haben die Wortprotokolle zeitnah zum Abschlußbericht publiziert.