Die Terror-Sau durch das Dorf… Oberleutnant Franco A. und die Todeslisten

ein blonder Mann, deutscher Oberleutnant in der deutsch-französischen Brigade, gibt sich als jüdisch-syrischer Flüchtling aus, wird vom BAMF als solcher akzeptiert, und führt angeblich „Todeslisten“. 

Das ist ein derart bescheuter Plot, der würde bei jedem Filmproduzenten glatt durchfallen.

Der Oberleutnant spricht kein Arabisch, ist blond und gibt sich als jüdischer Obstverkäufer, der aus Damaskus kommt, aus. Er wird als Flüchtling registriert. Zwischenzeitlich gehen die Behörden davon aus, dass der 28-Jährige einen staatsfeindlichen Anschlag geplant haben soll. Sogar eine „Todesliste“ soll er geführt haben. Der Fall wirft viele Fragen auf und verlangt nach Antworten. In der bundesdeutschen Politik sorgt dies für einige Aufregung.

Das ist völlig bekloppt, aber ist es ein Einzelfall, dass „falsche Syrer“ nach Deutschland kommen, ohne Papiere, mit gefälschten Papieren?

Sicher schon, denn wenn ein „Syrer“ nicht arabisch kann und blond ist…

Der 28-jährige Franco A. hatte Ende 2015 in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen angegeben, aus Syrien zu stammen. Er stellte im bayerischen Zirndorf bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag.

2018 wurde das BAMF zum Skandalfall, der schnell wieder verpuffte. Schon 2015 war dort das grosse Chaos ausgebrochen, man wusste ganz genau, was dort abging…

Dann auch noch diese völlig bekloppte Pistolen-Geschichte:

Aufgefallen war der Oberleutnant aus Offenbach vor etwa drei Monaten, nachdem er auf dem Flughafen Wien eine 7,65-Kaliber-Pistole in einer Toilette versteckt hatte. Nach bisherigen Informationen soll die Waffe nicht aus Bundeswehrbeständen stammen. Es handle sich vielmehr um eine etwa 70 Jahre alte Waffe aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Name des Models: French Unique.

Polizistenmord Heilbronn, da wurden auch 2 Weltkriegswaffen verwendet. Allerdings nicht Kaliber 7,65 mm (Dönerceska-Kaliber)

Da kann man schon mal stutzig werden, so als Bundesanwaltschaft oder als Staatsschutz des BKA.

Als er die Pistole aus dem Versteck holen wollte, griff die Wiener Polizei zu. Während der Vernehmung gab Franco A. an, die Waffe gefunden zu haben. Schließlich wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Beamten sahen keinen dringenden Straftatbestand. Zu diesem Umstand äußerte sich eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft:

Bla bla bla…

Um zumindest rudimentäre Arabischkenntnisse zu erlangen, soll sich der Terrorverdächtige für einen Arabischkurs angemeldet haben.

*schenkelklopf*

Das ganze Ding ist derart verkorkst, dass man entweder davon ausgehen muss, dass alle Beteiligten einen Dachschaden haben, oder aber ein Cover up geschah, also eine Vertuschung eines gänzlich anderen Vorgangs.

Am Sonntag wurde bekannt, dass Franco A. eine „Todesliste“ geführt haben soll. Auf dieser standen mutmaßliche Ziele für Anschläge oder Angriffe gegen antifaschistische Organisationen und Personen des linken politischen Spektrums. Wie gegenüber Spiegel bestätigt wurde, soll bei Hausdurchsuchungen am vergangenen Mittwoch diese Liste aufgetaucht sein. Für mögliche Schlussfolgerungen sei es jedoch nach Informationen der Behörden noch zu früh.

Und die Titten-Harris stand auch drauf.

Nipplegate:

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2015/12/21/nipplegate-bei-facebook/

Da darf sie sich auch nicht wudern, dass sie auf Todeslisten (die keine sind, sagt Herr Binninger CDU) der Rechtsausleger kommt, welche diese ebenso führen wie es die Linksextremisten der Antifa tun.

Eine sehr alte Tradition der Extremisten. Gegner listen.

Die gesamte Story findet sich auch auf Wikipedia:   https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_2017

Bleibt die Frage, ob eine solch verrückte Posse in Schland möglich ist, oder ob man uns „einen vom Pferd erzählt“

Neueste Entwicklungen:

Die BAW ermittelt aber weiter, trotzdem die Anklage abgewiesen wurde. Irgendwann wird der BGH entscheiden, ob sie doch noch verhandelt wird.

In dem weiterhin laufenden Strafverfahren gegen den Oberleutnant wurde im Sommer diesen Jahres erstinstanzlich durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass es eine Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat  (§ 89 a StGB) nicht zulassen werde.

Gegen diese Entscheidung ist der in dieser Sache noch immer ermittelnde Generalbundesanwalt in Berufung gegangen. Die Entscheidung durch den jetzt zuständigen Bundesgerichtshof hierzu steht noch aus.

Irgendwie eine ziemlich irre Story.

Der neueste Terror des Apparats, Sergej W., Franco A. und (wieder) Johann H.?

Stimmt sie, oder ist sie in Wahrheit -wieder mal- ganz anders?

Schönen Sonntag!

Print Friendly, PDF & Email

One comment

  1. ja der Franko A. mit einer Todesliste die bis ins Jahr 2118 reicht hoffentlich leben seine Ziele so lange 🙂 die können doch nicht ihren Undercoveragenten vor Gericht stellen. Eigentlich wäre der schon in Wien aufgeflogen wenn da nicht der BND eingegriffen hätte…

    Ich stehe schon auf der Todesliste der Antifa, da stehen noch 3667 Andere mit drauf, aber die Todesliste der Antifa wird ja von der Regierung im Kampf gegen Rechts finanziert, da ist es natürlich was anderes

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert