Die Ermittlungen sind jetzt eingestellt worden, weil man dem Bestatter der Leiche nicht den Mord beweisen konnte, und der vermeintliche Mörder bereits verurteilt und dann Jahre später freigesprochen wurde, so darf man vermuten:
Uwe B., oder doch Ulvi K.? Oder gar dessen Papa?
Das war eine Sensation: Nach 17 Jahren gesteht ein schon 2001 Verdächtigter, dass er die Leiche von Peggy entsorgt habe. Das ist verjährt, nur der Mord ist noch nicht verjährt. Und sowohl er als auch die Polizei mauern beim Namen des Mannes, der ihm die Leiche Peggys übergab.
Beschuldigter gibt Verbringung zu
Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten Ermittler die Vernehmung des Manuel S. durch. Hierbei gab er an, am Tag des Verschwindens von Peggy, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein von ihm namentlich benannter Mann – zu dem im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen derzeit keine näheren Angaben gemacht werden können – angehalten haben soll. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gibt der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Manuel S. will noch versucht haben, das Mädchen zu beatmen. Er gibt weiter an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen – dem späteren Fundort – abgelegt habe. Weiter ergänzte er, dass er wenige Tage später den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke bei sich zu Hause verbrannt habe.
Das war 2018, und weiter kamen sie auch nicht bis zur Einstellung des Verfahrens im Oktober 2020.
(Bestatter Manuel) S. gehörte bereits kurz nach dem Verschwinden von Peggy auf dem Heimweg von der Schule am 7. Mai 2001 zu den Tatverdächtigen. Ein später wegen wegen Mordes verurteilter (und 2014 freigesprochener ) Gastwirtssohn hatte ihn der Mittäterschaft beschuldigt. Der geistig eingeschränkte Wirtssohn kann juristisch nicht mehr für die Tat belangt werden.
Auch S. hätte nur noch dann bestraft werden können, wenn das für die Zulassung einer Anklage wegen Beihilfe zum Mord zuständige Landgericht Hof ihm eine Beteiligung an einer Mord-Handlung nachweisen kann. Alles andere, wie zum Beispiel die Beseitigung der Leiche, wäre als bloße Ordnungswidrigkeit längst verjährt.
Ende Gelände: Man weiss wohl wer es war, kann denjenigen jedoch nicht mehr anklagen.
hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??
egal welche Versionen UK erzählt hat:
immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im SSchädel der Toten)ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
So sehen wir das beim Arbeitskreis NSU auch. Es handelt sich um ein „Verbrechen innerhalb des kleinen Städtchens Lichtenberg“, und nicht um einen Kindermord satanistischer Kreise, wie es in den Freien Medien immer wieder beschworen wurde, egal ob die nun „Opposition24“, Wolfgang Eggert oder COMPACT heissen.
Die DNA vom Uwe Böhnhardt wurde am Tatort platziert, sie befand sich auf einem Kopfhörer-Schaumstoff-Ohrpolster aus dem Womo Eisenach, und die DNA Böhnhardts wurde damals beim BKA nachgewiesen. Stellt sich also die Frage, wie kam dieses Asservat mit der DNA aus dem BKA-Labor nach Thüringen zur Peggy-Leiche?
Peggy und die #NSU DNA: Wer brachte das Stoffteil aus dem Womo zu den Knochen?
War nicht aufzuklären bzw. wurde nicht geklärt, da niemand willens war zu fragen, wo sich dieses Schaumstoffstück vom Kopfhörer 2016 befand, beim BKA, beim Thüringer LKA oder bei den Bayern?
COMPACT übt sich nochmals in der -eher falschen- These vom Kinderschänderring internationaler Herkunft, ja nun, sonst passt die Peggy Story ja auch nicht in deren Sonderheft „Kinderschänderringe“:
Der Blogger Fatalist, der umfangreiche Recherchen zum NSU-Komplex angestellt hat, geht jedenfalls von einem „Beweisbetrug“ durch das bayerische LKA aus.
Jein… Danke für die Blumen, es können auch die Thüringer gewesen sein bzw. ein Witzbold innerhalb der Landespolizeibehörden, der am Leichenfundort zugange war. Merke: Parlamentarische Untersuchungssausschüsse klären nichts auf, ja sie stellen nicht einmal die naheliegenden fragen.
Lesen Sie alles über die ungeklärten Kindermordfälle in COMPACT-Spezial Kinderschänder – Die Netzwerke des Bösen.
OMG… wenn man nur einen Hammer hat muss jedes Problem ein Nagel sein…
Wie lange war Peggy noch in Lichtenberg?
Insgesamt fünf Kinder aus Peggys Schule und ein Schülerlotse geben unabhängig voneinander an, Peggy am Nachmittag des 7. Mai noch gesehen zu haben, doch diese Aussagen spielen eine erstaunlich geringe Rolle bei der Ermittlungsarbeit.
Weil sie sich sehr wahrscheinlich auf einen anderen Tag bezogen, VOR dem Tag des Verschwindens. Entscheidend ist bei solchen -nicht nur kindlichen- Zeugen immer, wie lange nach dem Verschwinden diese Aussagen getätigt wurden. Anmerkung für Insider: Erwachsene Zeugen haben sich schon im Jahr vertan, zum Beispiel die Theologiestudentin in München, die 2 Tage nach der Oktoberfestbombe einen Spind mit Waffen und „Gundolf Köhler ist unschuldig“-Flugblättern gesehen haben will. Heraus kam dann schliesslich, dass sie ihre Beobachtung EIN GANZES JAHR SPÄTER gemacht hatte. Antwort der Bundesregierung dazu:
Die zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens führende Aussage der Zeu-gin erlaubt keine tragfähigen Schlüsse auf etwaige Mittäter/innen oder Mitwis-ser/innen. Sie will, noch bevor in den Medien über Gundolf Köhler als den mutmaßlichen Attentäter berichtet worden sei, ein Flugblatt gesehen haben, das einen Nachruf auf ihn enthalten habe. Diese Angaben haben sich allerdings in entscheidenden Punkten, insbesondere zur zeitlichen Einordnung des Gesche-hens, nicht bestätigt, sondern als tatsächlich unrichtig erwiesen
Die Mär vom Kinderschänder-Netzwerk ist unglaubwürdig.
Sorry COMPACT, aber ist so.
Absolut merkwürdig ist auch, dass fünf Tage vor dem Verschwinden von Peggy noch die Verlängerung eines Kinderpasses beantragt wurde, wie man ihn für Fahrten ins Ausland braucht. Warum und von wem wurde er beantragt?
Fake News: Die Polizei beantragte mit der Mutter diesen Kinderausweis NACH dem Verschwinden, da man damals eben auch in Richtung „Entführung nach Tschechien in einem roten Mercedes“ ermittelte, für den Fall dass man Peggy dort finden würde, brauchte das Kind einen Ausweis.
Sorry COMPACT, ist aber so.
Die Spuren im Fall Peggy führten also eigentlich ganz klar ins Ausland, dennoch gelingt es der ersten Sonderkommission unter Herbert Manhart nicht, an den oder die Täter heranzukommen.
Ganz klar führten die Spuren eben nicht ins Ausland, sondern manche Spuren führten dorthin und wurden auch verfolgt. Es gab aber eben auch die Ulvi K.-Spur von Anfang an, denn der hatte angeblich mehrere Lichtenberger Kinder sexuell missbraucht, vielleicht eben auch Peggy. Er könnte sie durchaus gestossen haben, Schädelbruch, tot, und dann „dem geständigen Bestatter Manuel S.“ übergeben haben im Bushäuschen.
Das ist nun einmal die wahrscheinlichste These beim Mordfall Peggy.
Sorry COMPACT, ist einfach so, auch wenn der Mord dann nicht ins Sonderheft passt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth, die gestern die Einstellung der Ermittlungen bekanntgab, stellte mit Blick auf S. jetzt nur noch fest: „Die abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.“
S. war schlau genug die Übernahme der Leiche zu gestehen, und dabei zu bleiben, dass er sie im Bushäuschen von Ulvi K. übernommen habe, und mehr als diese verjährte Handlung konnte man ihm nicht nachweisen.
In dubio pro reo… sein Leben dürfte so oder so ziemlich ruiniert sein.
Ende Gelände, der Fall Peggy ist schlussgestrichen.