Category Archives: Zwickau

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Teil 4 endete mit:

Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Was man dazu wissen muss, das steht bereits seit Jahren hier im Blog:

Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.

Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.

Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…

Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.

Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.

Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.

Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.

Ebenfalls seit Jahren hier im Blog zu lesen:
Andreas Förster am 30.5.2014:

Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.

Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.

Und der Chef der Wohnmobil-Vermietung sagte aus, dass ein „Norddeutscher“ das Womo bei ihm abgeholt habe:

Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.

Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:

Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.

Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.

Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.

Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.

Ende Teil 5

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Teil 3 endete mit der wichtigen Feststellung, dass diese SMS-Manipulation (sie stamme vom 25.10.2011 statt wie vom BKA ausgesagt 1 Jahr älter) für das NSU-Märchen und für Zschäpes „Mitmörderschaft“ entscheidend ist:

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Das soll in diesem Teil belegt werden:

Mainstreammedien als Lügenpresse, die Prozessaussagen einfach umdreht

Die Lügenpresse:

Die Vorlage stammte von der Antifa, und man wird den Verdacht nicht los, dass diese Falschbehauptung die Berichterstattung der Mainstreammedien vorgab, trotz völlig anderer Aussage des BKA an jenem Tag im Gerichtssaal.

29.5.2014:

Lügenpresse!

Die Gerichtsaussage war diese:

Der Beamte berichtete, auf einem der Handys eine SMS mit dem Inhalt „Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin“ gefunden zu haben. Lisl gilt den Ermittlern als Pseudonym für Beate Zschäpe, Geri für Uwe Böhnhardt. Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.

(immer noch falsch, da Susan Eminger diese SMS angeblich an ihren Mann Andre schrieb… aber immerhin!)

Und auch der Focus spielte mit, denn er liess seinen DPA-Beitrag mit der Gerichtsaussage verschwinden, und ersetzte ihn „durch die offizielle Sprachregelung“:

Focus, beide Male der 28.05.2014

www.focus.de/regional/muenchen/prozesse-nsu-prozess-handy-daten-sollen-terrorhelfer-entlarven_id_3878738.html

dpa-Meldung: Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
—-
eigener Artikel vom focus

www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-nsu-prozess-handy-spuren-verraten-terrorhelfer_id_3881521.html

„Ich fahr‘ gerade Lisl und Geri wo hin, Mausi“. Die Spitznamen „Lisl“ und „Geri“ stehen nach Erkenntnis der Strafverfolger für Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Diese SMS verschickte E. am 25. Oktober 2011, also nur neun Tage vor dem Ende des NSU-Trios.

Naaaa, ist das nun „Staatsschutzpresse wie von der Antifa vorgegeben“, oder nicht?

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien. Wie damals, wie auch in der DDR.

Märchenbuch:

Einfach weglassen ist nichts anderes als Manipulation. Es geht NICHT auf der nächsten Seite weiter:

Die Nebenklage, linksversifft bis ins Mark, war klar:

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man mag gar nicht glauben, dass diese „Einheit in der Falschberichterstattung“ ohne Dirigenten auskommt.

Die staatliche Antifa von „NSU-watch“ hat ihr Protokoll jenes denkwürdigen Tages 28.05.2014 fast 4 Monate lang zurück gehalten, denn sie lasen fleissig den „Wer nicht fragt bleibt dumm“-Blog (Vorgänger von NSU LEAKS, auf Antrag des BKA-Staatsschutzes von Google gelöscht) mit und wussten genau, dass da manipuliert wurde.

Zeug_innen:

  • Antje Ta. (Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Udo Ja. (KHK, Auswertungen von Handydaten André und Susann E.)
  • Jörg He. (KHK, LKA Hamburg, ehem. BAO Trio, Auswertung Handydaten André E.)
  • Guido Sch. (KHK, BKA, Auswertung Handydaten André E.)
  • René Ho. (sachverständiger Zeuge, techn. Angestellter beim BKA, Untersuchung Handy André E.)

Sie hätten aufgrund der Auswertung nicht sagen können, von wem und wann diese SMS geschickt wurde.

Eine halbe Lüge, aber immerhin… NSU-watch schrieb nicht, dass diese SMS vom 25.10.2011 stamme.

Was steht ganz oben?

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Fehlt noch der erste Satz, und die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Ende Teil 4.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Besonders wichtig für die Beweisführung im NSU-Prozess war die Behauptung der Bundesanwaltschaft, dass Böhnhardt und Zschäpe das Eisenacher Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, Zschäpe also eine aktive Rolle bei der Durchführung der „NSU-Verbrechen“ gehabt habe und somit eine Verurteilung als „Mitmörderin“ gerechtfertigt sei.

Wie diese Episode „Reservierung und Abholung des Wohnmobils“ inszeniert wurde ist deshalb ein wichtiges Puzzlestück, welches beispielhaft steht für die Art und Weise der Beweismanipulation durch Medien, Gericht und Antifa, weshalb diese Manipulation auch besonders gründlich dargestellt werden soll.

Begeben wir uns also zum 28.5.2014:

fatalist sitzt an einem Nachmittag (5 Stunden Zeitverschiebung) in Phnom Penh vor seinem Laptop und verfolgt die über Twitter eingehenden Nachrichten aus dem NSU-Prozess, die ausnehmend spärlich sind. Aber dann berichtet der Focus eine DPA-Meldung aus dem Saal, die ihn aufhorchen lässt, und er postet sogleich im Politikforen.net die Sensation:

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Die Antifa ist als Desinformations-Agitator (wieder einmal) aufgeflogen, denn sie hatte steif und fest behauptet, dass diese SMS gesichert vom 25.10.2011 stamme, und das stimmte laut BKA nicht: Sie war ein Jahr älter.

2. Es kam sofort der Verdacht auf, dass das BKA mit dem Löschen der Eminger-Handys Informanten schützte:

Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …

Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte. „Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“ 

Schon vor langer Zeit hatten wir diese Handy-Manipulationen im Blog, aus denen mehrere wichtige Fragen resultierten, deren Beantwortung sehr klar zeigen würde, wer genau den NSU-Fake inszeniert hat:

Die Fragen an das BKA lauten demnach wie folgt:

1. Hatte das BKA einen eigenen Spitzel (oder auch 2) im Umfeld des „NSU“ gehabt, oder schützte das BKA einen oder mehrere Spitzel anderer Dienststellen, des BfV zum Beispiel?

2. Wie viele Handys welcher Personen wurden tatsächlich zur Wiederherstellung gelöschter SMS und Verbindungsdaten an die Bundespolizei gegeben? 1, 2, oder 4 ???

3. Wo waren die beschlagnahmten Handys zwischen dem 24.11.2011 und der Übergabe an die Bundespolizei am 7.12.2011? Wer hatte darauf Zugriff und konnte SMS unwiederbringlich löschen?

4. Wo sind die Telefondaten (Verbindungsdaten) der Personen Ralf Wohlleben, Andre und Susann Eminger, die von den Netzbetreibern abgefragt wurden? Es ist bekannt, wer mit wem telefoniert hat Anfang November 2011.

Besonders hilfreich war die Tatsache, dass Andre Eminger angeklagt war und seine Frau (die mutmassliche Katzentante vom 4.11.2011 in Zwickau) nicht aussagen musste, beide schwiegen, und das stützte die Anklage, eben weil so das Geschehen in Eisenach und Zwickau am 4.11.2011 nicht aufgeklärt werden konnte (und auch nicht sollte?).

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Man beachte: Gensing ist der (Ex-)Antifa aus der Kahane-Stasi-NGO, der im Staatspropagandafernsehen den „Faktencheck“ macht, das ist ein ganz besonders übler Scherz, der bis heute andauert. Tanjev Schulz gehörte damals zur Alpenprawda rund um die Ramelsberger, die das Märchenbuch „Die Protokolle des NSU-Prozess“ herausbrachte.

Und nun von DPA/Focus klar widerlegt wurde:

Man mache sich klar, was das bedeutet:

1. Diese SMS war der einzige Beweis dafür, dass Böhnhardt und Zschäpe das Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, und dieser Beweis war „im Arsch“, da diese SMS ca. 1 Jahr vor dem Oktober 2011 gesendet wurde und nicht wie behauptet am 25.10.2011.

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Ende Teil 3.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

BfV-Präsident: Quellenschutz ist wichtiger als Mordaufklärung

BfV-Präsident: Quellenschutz ist wichtiger als Mordaufklärung

Quelle: Seite 118, Wolfgang Kraushaar 2010 in „Verena Becker und der Verfassungsschutz“

Ein deja vu. Woher kennen wir das noch?

Richtig, aus dem NSU-Komplex:

Noch mal: Der Schutz von Nazis als geheimdienstliche Quellen wird höher gewichtet, als die polizeiliche Aufklärung eines Mordes?

Ja. Das gehört offenbar zum System Verfassungsschutz.

Was hat das mit dem Schutz der Verfassung zu tun?

Nichts.

Eine weitere Analogie ist der mutmassliche Doppelmord von Stregda am 4.11.2011.

die am 4.11.2011 in Eisenach-Stregda um 12 Uhr aufgefundenen Leichen waren seit … Vier mutmaßliche Unterstützer sind ja in München angeklagt. Und wir …

(immerhin bei Google auf Seite 1 zu finden)

Auch hier griff die Staatsräson und vereitelte die Mordaufklärung, und alle NSU-Ausschüsse hielten sich brav an die „Wahrheit“ der Selbsttötung…

Und im Fall des Fememordes an Ulrich Schmücker hatte der Verfassungsschutz durchaus ein Motiv, und eine Tatwaffe für 15 Jahre im Tresor versteckt:

(anklicken macht grösser)

Der letzte Absatz und seine Fortführung auf Seite 120:

Unter den Überlegungen, die sie nach der Entdeckung von Schmü­ckcrs Leichnam am frühen Morgen des 5. Juni angestellt hätten, führt er aus, habe die Befürchtung eine erhebliche Rolle gespielt, dass die
Täter der Öffentlichkeit sogar ein Motiv des Verfassungsschutzes für Schmückcrs Ermordung hätten liefern können. Schließlich seien sie im Besitz von dessen Gedächtnisprotokoll gewesen. »Wer also hätte ein stärkeres Interesse am Tode SCHMÜCKERs haben können als der…

Verfassungsschutz?«138 Eine überaus erstaunliche Frage seitens des zuständigen Amtsleiters.


138 Geheime Rede des scheidendenVerfassungsschutz-Chefs Zachmann, in: Bortfeldt, Deckname »Kette«, S. 250-270, hier S. 260

So arbeitet der Tiefe Staat. Mehr Regelfall als Ausnahme…

Der scheidende Leiter des LN erwähnt auch, dass sich die vermutliche Tatwaffe im Besitz des Landesamtes befindet und räumt au­ßerdem ein, dass sie Fingerabdrücke des VM (V-Mannes) und des VMF (V-Mann-Führers) tragen würde. Die Klarnamen werden nicht genannt. Es ist jedoch evident, dass es sich bei ihnen nur um Weingraber und Grünhagen handeln kann. Noch dramatischer wird es, als er einräumt, dass der betreffende VM für die entscheidende Zeit zwischen 20.50 Uhr und 23.50 Uhr kein Alibi habe. Die Frage, die sich deshalb stelle, laute, ob der VM etwas von der Mordabsicht gewusst habe oder an der Ausführung des Mordes sogar beteiligt gewesen sei.
An dessen Behauptung, er sei während dieser Zeit allein im Kino gewesen, bleibe ein »nagender Zweifel«.

Man erinnere sich: 3 mal lebenslänglich, 3 mal vom BGH aufgehoben, dann nach 17 Jahren Einstellung des Prozesses wegen massiver Manipulation durch Staatsanwalt und Richter…

 

Die Dokumentation „Der Schmücker Mord“ beleuchtet die näheren Umstände des Todes von Ulrich Schmücker, einem Mitglied der Bewegung 2. Juni. Der Fall gilt als einer der gräßten Justizskandale der Bundesrepublik. Das Verfahren wurde vom Verfassungsschutz und mindestens 2 Staatsanwälten vielfach manipuliert und behindert.

Ulrich Schmücker wurde noch vor einem geplanten Bombenanschlag festgenommen, und nach einer Aussage gegenüber dem Verfassungsschutz und nach einem 9 monatigen Gefängnisaufenthalt wieder freigelassen. Danach benutzte der Verfassungsschutz ihn als V-Mann. Die Spitzeltätigkeit flog auf, nachdem Teile von Schmückers Geständnis in der Szene publik wurden, und seine einstigen Gefährten wandten sich von ihm ab.

Schmücker wurde am 5. Juni 1974 sterbend im Grunewald aufgefunden, nachdem ihm jemand in den Kopf geschossen hatte. Welche Rolle spielte dabei der Verfassungsschutz, der eine Observation Schmückers nur Stunden zuvor abgebrochen hatte? Und wie kam es, dass die Tatwaffe nur Stunde nach der Tat dem involvierten Verfassungsschutzoffizier Michael Grünhagen angeboten wurde, und danach für 15 Jahre in einem Tresor in einem Gebäude des Verfassungsschutzes in der Clayallee verschwand?

Lesenswert: https://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%BCcker-Prozess

Wie sehr die Strafverfolgung manipuliert wurde, das geht aus der Geheimrede des LfV-Präsidenten hervor:

Der Mordfall Schmücker, führt er aus, sei »ein hervorragendes Beispiel erfolgreicher Zusammenarbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einer mutigen und
verantwortungsbewussten, nicht auf politische Effekthascherei bedachten politischen Führung«. Ohne dieses »gegenseitige Verständnis des einen für die Möglichkeiten, aber auch die Notwendigkeiten des
anderen« hätte der Fall » niemals so erfolgreich gelöst« werden können.

Dieser positive Tenor jedoch wird sich noch als reichlich unangemessen herausstellen.

Fakt ist: Der Mordfall wurde gar nicht gelöst, es sei denn man betrachtet die Fingerabdrücke von V-Mann und dessen „Temme“ (Grünhagen) als Mordaufklärung, so wie man die nicht vorhandenen Fingerabdrücke der Uwes auf der Winchester Pumpgun im Womo Eisenach als „Selbstmordbeweis“ wertete.

Wird niemanden mehr überraschen, dass der Insider Tilgner alsbald mysteriös verstarb:

Der zunächst als Hauptzeuge vorgesehene Götz »Billy« Tilgner wird am 1 9. Juli 1 975
überraschend tot aufgefunden. Die Obduktion ergibt – wie es bald darauf heißt »keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden«.

Auch hier gilt wieder der alte Merksatz:

Ein Staat kann nicht gegen sich selbst ermitteln

So lautet auch das Urteil in Kraushaars Buch:

Zur Schmücker-AHäre schreibt der Journalist Wolfram Bortfeldt:
»Das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Mordfall von Anfang an Regie geführt, hat ohne rechtsstaatliche Bedenken Polizei, Gerichte und Verteidiger an der Nase herumgeführt.
Einziges Ziel: Die Wahrheit darf nie ans Tageslicht kommen, weil der Geheimdienst zu sehr in diesen Mordfall verstrickt ist. Um das zu verhindern, ließen die sogenannten Verfassungsschützer kaum
einen schmutzigen Trick aus und manipulierten nach Herzenslust [. . .] Beweismittel verschwanden, andere tauchten auf wundersame Weise auf. Briefe wurden gefälscht, Unfälle inszeniert, Zeugen prä­pariert, Anwälte bespitzelt. Der Verfassungsschutz agierte quasi im rechtsfreien Raum, weil ihn niemand kontrollierte.«

Wenn wir also von manipulierten Tatorten beim NSU sprechen, Zwickau und Eisenach, von choreographierten Zeugen in Kassel beim letzten „Dönermord“ und von der „Terrorzelle aus der Asservatenkammer“, so ist das vielleicht weit weniger hergeholt und zusammen gesponnen als mancher so meint.

Und es ist auch nicht nur der Verfassungsschutz, den man da stets im Blick haben muss, sondern ebenso die Polizei, insbesondere den geheimdienstlich arbeitenden Staatsschutz und die Sonderstaatsanwaltschaft der Regierung, die vor handverlesenen Staatsschutz-Senaten solche Anklagen wie beim NSU verhandelt.

Könnte es im Fall Verena Becker ähnlich gewesen sein? Es spricht vieles dafür, dass die Affäre um den Mordfall Schmücker eine Art Blaupause für die Affäre Becker gewesen ist. So wie in dem einen Fall, so
scheint es auch im anderen nahezu aussichtslos zu sein, Licht in diedubiose Angelegenheit zu bringen.

Kraushaar konnte die NSU-Show noch nicht kennen, da sein Buch 2010 herauskam. Aber recht hat er trotzdem: Es ist aussichtslos, die Wahrheit heraus bekommen zu wollen. Dazu fehlen im Obrigkeitsstaat BRD den Medien die Eier. Wird sich beim Fall Amri erneut bewahrheiten, dass nichts herauskommt.

Schönen Sonntag!

NSU-Blasphemie: Neue Dönerkiller ante portas!

Auch das noch, und die meinen das ernst:

Kurz bevor Manne aus München seinen NSU-Verschwörungs-Roman veröffentlichen wird, in Justizkreisen auch Urteilsbegründung genannt, kommem ihm diese Franken zuvor und bringen eine steile Temme-Geldtransporter-Rechtsterrorthese ganz ohne die Uwes.

Und wie nicht anders zu erwarten stecken wieder einmal die Sozen dahinter, bzw. deren linksmanipulatives Mediennetzwerk:

… neue Ermittlungsansätze, die die Behörden nach Angaben des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (RND) derzeit prüfen.

Und da gibt es -ganz ohne Uwes- eine richtig steile These:

Im Zentrum stehen ein Ex-Verfassungsschützer und ein Geldtransporter. Dem Wagen könnte eine entscheidende Rolle zugekommen sein.

Der Temme wieder mal, sein Kumpel Jürgen mit dem Geldtransporter, Funkzellen in Dönermord-Funkzellen und die Millionenabgleiche der BAO Bosporus aus Nürnberg.

Zunächst gibt es satte Desindformation, hat da die Antifa den Text verfasst?

Im April 2006 wird Halit Yozgat, gerade 21 Jahre alt, in seinem Kasseler Internetcafé mit zwei Kopfschüssen ermordet. Während der Bluttat sitzen mehrere Kunden an den Computern in dem verwinkelten Raum. Einer von ihnen ist Andreas Temme, Beamter beim hessischen Verfassungsschutz – zuständig für den Bereich Rechtsextremismus und V-Mann-Führer. Er betreut also mehrere Informanten aus rechtsextremen Kreisen. Von dem Mord will Temme, damals Ende 30, allerdings nichts mitbekommen haben, obwohl er nur wenige Meter entfernt saß.

Können Sie selber lösen, oder?

Reihenweise Desinfo.

Stichworte:

– Temme führte 5 islamische V-Leute und 1 Altlast namens Benjamin G., ein Rechter

– ob Temme im Internetcafe sass als die Kopfschüsse fielen ist mehr als unsicher

– 4 andere Zeugen hörten und sahen ebenfalls nichts…

Hat man sich erstmal durch diesen Schund gekämpft, wird es nicht besser:

Die Beamten der Kasseler Kriminalpolizei überprüfen im Jahr 2006 nun auch den Aufenthalt von Temme während der Zeit der vorherigen acht anderen NSU-Morde in Deutschland.

Was das RND da schreibt, stammt ziemlich sicher aus dem Archiv der BILD vom Nov. 2011:

Genau dieselbe Manipulation zum Schutz der islamischen V-Leute… wegen denen man die Akten für 120 Jahre gesperrt hat.

Leserverarsche ohne Ende, aufgewärmter alter Murks.

Die Alibis des Andreas Temme sind auch hier im Blog ein Thema gewesen, mehrfach.

Die Funkzellenauswertung der BAO Bosporus ergab Interessantes, zum Beispiel:

NSU-Handy an 1 Tatort eingeloggt, Iraker-Handy an 2, zzgl. Bonus

Die SPD-Journaille schreibt weiter:

… Mord …  September 2000 in Nürnberg, kann Temme ein Alibi seines Freundes Jürgen S. vorweisen, eines Mitarbeiters einer Kasseler Geldtransporter-Firma. Mit Jürgen S. will Temme laut eigenen Aussagen gemeinsam im Kino gewesen sein, heißt es in einem weiteren Vermerk.

Pikant: Sechs Jahre später, der Mord an Halit Yozgat in Kassel war gerade geschehen, rückt Jürgen S. abermals ins Visier der Ermittler. Doch es sind nun ausgerechnet Nürnberger Kripo-Leute, die S. vernehmen, berichtet das RND. Die fränkischen Fahnder waren auf den Sicherheitsmann aufmerksam geworden, weil das Diensthandy von S., das offenbar fest mit seinem Geldtransporter verbunden gewesen war, in unmittelbarer Nähe zu zwei weiteren NSU-Tatorten in lokalen Funkzellen geortet worden war.

Und die Tatorte waren:

Und zwar am 9. Juni 2005 in Nürnberg, als der Imbissbetreiber Ismail Yaşar in der Scharrerstraße erschossen wurde, und neun Tage später, am 15. Juni 2005 in München, als Theodoros Boulgarides in der Trappentreustraße ermordet wurde.

Ups, waren dort etwa „klein Adolf“ Temme, Geldtransporter-Kumpel Jürgen S., Manole aus Zwickau samt seinem Vorarbeiter Uwe M.?

Oder wurde eine SIM-Karte von Temme in den Schutt der Frühlingsstrasse 26 verweht?

Isjanding…

Wo ist bitte die Dönerceska abgeblieben?

Man habe mit der Dienstwaffe von Jürgen S. geübt, einem Revolver der Marke „Rossi“, Modell 27, Kaliber 38 Spezial. Mit einer Waffe dieses Modelltyps wurde dreizehn Jahre später, im Juni 2019, der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke getötet.

Jürgen S., Andreas T. und Stefan E. und Markus H. als Dönermörder im Einsatz, mit Geldtransporter oder doch mit Manoles ausgeliehenem Transporter?

Wo war Uwe B. an diesen Tagen? War Uwe M. dabei?

Jetzt kommt der COMPACT-Teil bei den Franken aus Nordbayern vonner SPD:

Dennoch rückt Andreas Temme, der in seiner Jugend den Spitznamen „Klein Adolf“ gehabt haben soll, derzeit erneut ins Licht der Behörden. Denn nicht nur die Tatsache, dass der Verfassungsschützer nach dem Mord im Internetcafé 2006 seinen Arbeitsplatz im hessischen Landesamt für Verfassungsschutz verlassen musste und ausgerechnet ins Regierungspräsidium von Walter Lübcke wechselte, macht stutzig.

Leute, der Lübcke wurde Regierungspräsident 2009, der Temme dorthin versetzt schon 3 Jahre zuvor, nämlich 2006. Desinfo.

Hat der Elsässer da etgwa mitgeschrieben, LOL?

Spätestens seit Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) einräumte, dass Temme mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan E. vor dem Jahr 2006 „dienstlich befasst“ gewesen sei, werden Vermerke und Spuren aus dem NSU-Komplex neu abgeglichen.

Temme war mit der Neonazi-Szene in Norhessen befasst, bevor er die Moslems führte. Klar hat der auch über Stefan E. geschrieben. Herr lass Hirn regnen…

Nach Angaben des RedaktionsNetzwerkes Deutschland halten es die Beamten sogar für möglich, dass der Kasseler Geldtransporter genutzt wurde, um Täter und Tatwaffen unbemerkt an Polizeikontrollen vorbeizuschleusen.

Wie jetzt, ganz ohne V-Manoles Sprinterbusse und seine Uwes?

Dafür mit dem Kasseler LfV-Mordkommando? Ist das NSU-Netzwerk somit endlich enttarnt, und das ganz ohne Zuarbeit von Mossad-Käthe aus Jena?

Leute, das ist Blasphemie… wenn der Manne aus München das mitbekommt, dann setzt es was, aber nicht zu knapp.

Schönen Sonntag auch allen Compact-affinen Antifas im RND der SPD. Diese hanebüchene Story hätte echt auch der Faktenfinder Ginseng bei Tagesschau.de bringen können…

NSU: der Tod, der aus der Flinte kam – reloaded


Weihnachtsmann als Symbolbild für alles.

Such den Bekannten, der die Brenneke mitgebracht hat und die Schachtel wieder mitnahm.

Bernie Gunther, bei lecker Kaffee in einer Strandbar

MUNDLOS setzt sich im hinteren Teil des Wohnmobils auf den Boden, stellt die Pumpgun auf den Boden, steckt sich die Waffe in den Mund und tötet sich selbst.

Ja, die Flinte wurde auch reloaded. Weil sie dem Mundlos nach dem Krönleinschuß versehentlich aus der Hand fiel und sich selbst repetierte. Sagt die Polizei ihjei ihjei. Und wenn nicht, dann eben vom Repetier, das in Thüringen beheimatet ist.

Es sei nochmal auf die kurzweilige Zeit mit dem besten Detektiv deutscher Zunge zurückgekommen.

Geht man beim Doppelmord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von einer Beziehungstat aus, was man als Arbeitshypothese natürlich darf und muß, dann gibt es wesentlich drei Beziehungsfelder, aus denen heraus Personen die Tat begangen haben können.

  1. Alte Feindschaften aus der Jenaer Zeit.
  2. Alte Freundschaften aus der Jenaer Zeit.
  3. Jüngere „Freundschaften“ aus der Jetztzeit (im Verbund mit den alten Feindschaften).

Das Auffindebild der Mordopfer spricht dem ersten Anschein nach für eine Verdeckungsstraftat, deren Pyramide ungefähr so geht.

  1. Vertuschung der Tatumstände durch die deutsche Justiz und die ihr hörigen Medien, den Austs und Knallerbsen der Branche, im Verbund mit den zuständigen Organen des Staats- und Verfassungsschutzes.
  2. Art und Weise des ersten Angriffs auf den Fundort der Leichen unter Führung von Polizeidirektor Menzel.
  3. Brandlegung im Wohnmobil.
  4. Flintenschüsse.
  5. Mord mit was auch immer für Waffen oder rohen Kräften.

Ein Großwildjäger geht nie mit nur zwei Brennekes auf Pirsch. Die Patronentasche, der Gürtel oder die Schmuggelfächer in der Hose sind immer prall gefüllt, um den goldenen Schuß nicht zu verpassen.

Insofern greift man sich im Ernstfall die Schachtel mit den Patronen und entsorgt die dann auf der Flucht vom Tatort, vergaß aber, eine erkleck­liche Menge dortselbst zu lassen.

Darauf bezieht sich die Bemerkung nach dem Bekannten, der freien Zu­tritt zu den Uwes hatte. Die Frage, ob sie arglos waren, als sie zu Tode gebracht wurden, läßt sich nicht beantworten, wenn man in der Vertu­schungspyramide die Ziffer 5 betrachtet. Das kann auch eine schnöde Blitzexekution gewesen sein. Der Rest ist dann einfach nur folgerichtig. Auch in diesem Fall kann Arglosigkeit bünstigend gewesen sein. Muß aber nicht.

Es stellt sich ein zweite, zwingende, weil sehr naheliegende Hypothese, wenn man von einer Beziehungstat ausgeht.


Die Sellier & Bellot red and black gibt es immer noch, nur in anderer Verpackung.
Bildschirmfoto: Bd. 4-2-2 Brandbericht Zwickau Anl. 17 LiBi-Mappe Bd. 11, S. 20 PDF

Zschäpe war als Hausdame (Zugehfrau)* der konspirativen Wohnung in der Frühlings­straße 26 zu Zwickau angestellt. In dieser Wohnung befand sich unter anderem eine Waffenkammer mit vielerlei Schießgerät, Schießpulver und Patronen.

Da Zschäpe in etwa am 1. November 2011 vondannen zog, ist eine einfache Frage zu beantworten.

Wer entnahm am 2. oder 3. November 2011, gerne auch vorher, zwei Flinten und eine Schachtel Brenneke aus der Waffenkammer, um das Mordwerk zu vollenden?

Wer war der Mieter der Wohnung? Wer hatte Zutritt zur Wohnung, bzw. konnte sich diesen problemfrei verschaffen?

Mieter war der Matthias Dienelt. Kenntnis von der Waffenkammer hatten unter anderem die Fürsorgebauftragten von Zschäpe und Dienelt. Und problemfreien Zugang hatten die „Handwerker“.

Admin: Warum wurde der Dienelt nie vorgeladen, weder beim Schauprozess noch bei den Laber-Ausschüssen?

Habt ihr nun verstanden, was die Weihnachtsglocke geschlagen hat, ihr Weihnachtsmänner?

Ein paar ruhige und erholsame arbeitsfreie Tage, auch allen deutschen Micheln.
—–
* Subzero 27.04.2018 09:34

Frauen hingegen kümmern sich vornehmlich um den Haushalt, bekommen Kinder und versorgen die Ehemänner und den Nachwuchs.

Laut Bundesgerichtshof sind derartige Handlungen nicht strafbar, weil sie keine explizite Terrorunterstützung darstellen.

Explosion oder Verpuffung, Wand weg, aber keine Katzentante

und es hat Zoom gemacht:

Fast wie damals in der Frühlingsstrasse 26.

Aber nur fast…

Mann (60) schwer verletzt
Explosion in Wohnhaus! Komplette Wand weggesprengt 
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Explosion in einem Haus in Nürnberg! Die Detonation am Samstag war so heftig, dass eine Wand des Hauses weggesprengt wurde. Trümmer flogen auf die Straße, beschädigten geparkte Autos.
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Ein Mann (60) erlitt nach Polizeiangaben schwere Brandverletzungen. Zunächst war von lebensgefährlichen Verletzungen die Rede gewesen.
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Ein weiterer Bewohner des Hauses, der sich allein in der Wohnung im Erdgeschoss befand, konnte das Haus unverletzt verlassen. Die Ermittler gehen bisher von einer Explosion oder einer Verpuffung in der Wohnung aus.
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Ein kleinerer Brand im Obergeschoss wurde gelöscht, Nachbarn in den beiden unmittelbar angrenzenden Häusern musste ihre Wohnungen verlassen.

„Die 2 Handwerker im Nebeneingang konnten sich selbständig retten“, so hiess es damals 2011 im Feuerwehreinsatzbericht.

Es fehlt das grosse Feuer, und warum es Zoom machte ist -was Zwickau betrifft- niemals geklärt worden. 2 LKA-Experten bekamen das nicht hin im Schauprozess.

Tja, Zschäpe hatte einfach nur Schwein, daß sie drei Meter lange Zündhölzer verwendet hat. So konnte sie in aller Ruhe die Treppe runterschleichen und die Katzen in fremde Obhut geben.

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema#ixzz5jyMVz3rA

Falls die Katzentante denn wirklich Zschäpe war… Zweifel sind angebracht. Bei wirklich jedem Detail des staatlichen Narrativs. Angeblich stand Zschäpe ja schon mit den Katzen draussen, als es rummste.

Wie sie das wohl hinbekommen hat?

Brandgutachten – Teil 3


Oliver Das Gupta hingegen vermeint, den Mastermind des NSU gefunden zu haben. Unfug. Es war der Job von Klaus-Dieter Fritsche, die Frontkämpfer des Innenministeriums zu schützen und ihre Enttarnung zu verhindern.

In Teil 1 dieses kleinen Ausflugs in die Geschichte der Pyromanen ging es um die politische Dimension. Sobald sich Politik und Medien an einem Brand versündigen, sich seiner bemächtigen, spüren sie Ermächtigung, in aller Öffentlichkeit Schindluder zu treiben. Da wird mit Brandgutachten nur so um sich geworfen, daß die Mattscheiben der Flachbildschirme zittern.

Man kommt aber nicht weit, wenn man nur das Brandgutachten zu Rate zieht, da wesentliche Erhebungen fehlen, die auf den Hergang des Brandereignisses schließen lassen. Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß man bei Todesfällen auch zwingend die rechtsmedizinischen Befunde braucht und diese mit dem Brandgutachten in Einklang bringen muß.

Ganz so schlampig, wie es eine Frau Prof. Mall machte, muß man ja nicht sein. Die meinte, bei weitgehender Enthirnung eines Menschen erübrigt sich die Feststellung des Todes. Der ist dann wirklich tot. Im Kleingedruckstem hieß später, daß kein Ruß in den Lungen der beiden Uwes gefunden wurde, was darauf schließen läßt, daß die Leichen schon tot waren, als der Brand im Wohnmobil gelegt wurde.

Das macht aber nix. Der von SPON-Diehl als bester deutscher Detektiv gewürdigte Ziercke trat trotzdem mit seinem Kumpel Range vor die Mikrofone der Weltpresse und verbreitete die Rußlungenlüge. Später redete er sich diese Verfehlung damit klein, er muß sich da auf seine Beamten verlassen können, die ihm die Sprechzettel unterschieben.

Unterm Strich ist das alles egal, denn letztlich geht Journalismus nach der Verblödungsfibel der ARD, aufgeschrieben von einer Frau Wehling. Kommen sie den Konsumenten bloß nicht mit Fakten. Die sind lästig, verwirren nur und regen zum Nachdenken an. Stellen sie das moralisch Gute ihres Tuns in den Vordergrund, und daß sie auch zu den Guten gehören.

Gesagt getan. Kaum hatte man der Chefetage des sächsichen Innenministeriumns und der Ministerialriege des Bundesinnenminsteriums die beiden Leichen vor die Bürotür gekippt, war guter Rat teuer. Tot ist tot, dann sollen sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, dachte sich der Diensthabende in der Machtzentrale Berlins und warf die beiden scheenen Leichn der Antifa zum Fraß vor. Die stürzte sich mit pawlowschem Reflex auf die kampflos erjagte Beute und zelebrierten einen Leichenschmaus allererster Güte. Seit 2011 wird leichengefleddert.

Da gibt es jedoch ein kleines Problem. Seit 2011 wird am Buch NSU geschrieben. Die Geschichte des NSU ist wesentlich ausschließlich die Geschichte der daran schreibenden Antifa und linken Bestmenschen. Aus Mangel an Sachkenntnis müssen die aber Geschichten erfinden. Bis einschließlich gestern Abend war die Sachlage so. Die Geschichte des NSU wird ausschließlich an Kenntnissen bis Februar 1998 abgehandelt. Ab diesem Zeitpunkt liegt nicht eine einzige belastbare Aussage zur Tätigkeit der Uwes und ihrer Haushaltshilfe Beate vor. Nichts. Das ist die Sollbruchstelle der Geschichte des NSU.

Weder Generalbundesanwalt, noch seine Hilfsermittler vom BKA, schon gar nicht die Antifa haben einen einzigen Beweis vorgelegt, welch Tagwerk die Uwes ab Februar 1998 nachgingen. Wir müssen an der Stelle präzise sein. Es gibt bis heute keinen einzigen Beleg für des Staates kühne These, die Uwes hätten gemordet. Nothing, nada, nix. Es gibt nur die goebbelsche Behauptung, von Diemer und Genossen artikuliert und der Antifa zu Papier gebracht.

Die für Faktenfetischisten wichtigen Belege in Form von Tatmitteln, Humanspuren, Überwachungsvideos und -fotos, Zeugenaussagen, Asservate usw., die gibt es nicht. Zumindest nicht für die interessierte Öffentlichkeit. Auch nicht für die geschlossene Gesellschaft von Untersuchungsausschüssen.

Wenden wir uns anderen scheenen Leichn zu, die ebenfalls im Namen der Guten gefleddert wurden.

Ulrich Eisenberg

Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Geständnisses, so kann eine aussagepsychologische Untersuchung zur Aufklärung beitragen. Dies gilt auch dann, wenn zugleich Zweifel daran bestehen, ob die Vernehmungen lege artis durchgeführt wurden. Quelle einer solchen Untersuchung ist in erster Linie nicht die Persönlichkeit des Beschuldigten, sondern das Aussagematerial.

Ja. So ist das. Die Uwes sind mausetot, können nichts aussagen, Zschäpe hat wohl weitestgehend den Schnabel gehalten, das von Grasel vorgelesene Geständnis mal ausgenommen. Doch das wäre in den Augen Eisenbergs das Papier nicht wert, da es nicht zeitnah zu den Ermittlungen und im Abgleich mit den Tatmitteln und -spuren vorgelegt wurde, sondern Jahre später.

Nun denn. Eisenberg hat sich mit zwei verheerenden Brandanschlägen beschäftigt, sprich die Aussagen auf Plausibilität geprüft.

Der Beitrag widmet sich der Analyse der beiden aus Anlass der Brandanschläge von Mölln und Solingen ergangenen (und schon damals nicht unumstrittenen) Urteile eingedenk der psychischen Belastungen und sozialen Ausgrenzungen, die bekanntermaßen den weiteren Lebensweg der in beiden Verfahren im Zeitpunkt der Verurteilung noch Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen bestimmten.

Es sei nochmal hervorgehoben, daß die Urteile ganz und gar nicht koscher waren. Sie wollten den Skalp. Egal wie. Und sie bekamen den Skalp.

In beiden Verfahren wurde die Anklage von der Bundesanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens vertreten, beide Verurteilungen stützten sich wesentlich auf Geständnisse von Beschuldigten in formlosen polizeilichen »Vorgesprächen« (funktionswidrig übermäßiger Dauer); jeweiligen Widerrufen folgten die Gerichte nicht. Schon wegen dieser Verfahrenssteuerung durch »Vorgespräche« wären zusätzliche Untersuchungen der auch bei förmlichen polizeilichen Vernehmungen eingesetzten Techniken sachdienlich gewesen – durchzuführen z. B. durch aussagepsychologische Sachverständige. Die Urteile setzen sich mit Beanstandungen des befragungs- und vernehmungsbezogenen polizeilichen Vorgehens zwar ausführlich auseinander, jedoch wurde in Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Beanstandungen bzw. des Bestreitens solchen Vorgehens im Ergebnis und verschiedentlich mit nur begrenzt konkreter Begründung durchweg den Aussagen der Vernehmenden Glauben geschenkt.

Für beide Verfahren waren Tendenzen einer medialen Vorverurteilung ebenso wenig zu verkennen wie die (außen-) politische Tragweite der Tatvorwürfe, woraus unvermeidlich die einer Beschuldigtenvernehmung schon im Allgemeinen innewohnende »suggestive Potenz«, konkretisiert etwa auch durch den Begriff der »Einlassung« gesteigert und die Erwartung der Sanktionierung an die Amtierenden herangetragen wurde. So scheint sich eine alsbaldige Verengung der Ermittlungen durch (vorläufige) Festlegung auf bestimmte Personen als Beschuldigte eingestellt zu haben. Einer solchen Entwicklung kommen, wie es in beiden Verfahren der Fall war, regelmäßig eine eher geringe soziale Einbindung und Wehrfähigkeit wie auch psychische Schwächen der Beschuldigten entgegen, weil solchen Umständen nach verbreiteter Vorstellung tendenziell kriminogene Relevanz innewohnt, wogegen sie ebenso gut für »efektive« Strafverfolgung stehen können.

Die Erläuterungen zu den beiden Verbrechen lassen wir außen vor. Uns interessiert nur das Fazit, das Eisenberg nach Aktenstudium gezogen hat.

Mölln

Beweisrechtlich unmittelbar verwertbare oder gar eindeutige Befunde zur Täterschaft von A und B ergaben sich in den Untersuchungen von Brandspuren nicht.

In dem Urteil heißt es nach minutiöser Erörterung der Befunde eines Brandsachverständigen … sowie eines … Ballistik-Sachverständigen, eines Diplom-Physikers,.. die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien mit dem Inhalt der Geständnisse vereinbar bzw. sie »passten gut zu den auf andere Weise getrofenen Feststellungen« …

Grundsätzliche Einwände bestünden dagegen, die Brandgutachten unter der Perspektive der Geständnisses zu würdigen, d. h. im Falle einer Vereinbarkeit sie verdeckt gar als unabhängigen Beweis zu interpretieren, denn als solche hatten sie keine Beweisbedeutung für die Täterschaft der Angeklagten.

Halten wir zwei wesentliche Punkte fest. Es gab keinen materiellen Beweis für die Täterschaft. Sobald das passiert, gibt es immer erhebliche Zweifel, ob man die richtigen erwischt hat. Immer und überall. Täter hinterlassen nunmal ihre Humanspuren am Tatort. Und auch das Brandgutachten selber hat genau Null Beweiskraft für die Hypothese des Generalbundesanwaltes geliefert. Die Anklageschrift war nichts weiter als eine Verschwörungstheorie der Staatsanwälte.

Solingen

Kriminaltechnisch ist kein Befund erhoben worden, der auf die Verurteilten als Täter hindeuten würde, zumal nach Berichten im Windfang des Brandhauses keine Proben genommen worden seien, vielmehr der Windfangbereich (vorschnell) gereinigt worden sei.

Kurze Unterbrechung. Dito in der Frühlingsstraße, als Link zu mitternächtklicher Stunde auf die famose Idee kam, den Tatort plattzumachen, um erst anschließend nach „Beweisen“ zu suchen.

Was die Präsentation orientierender Brandversuche des Sach-verständigen Z anhand eines »eigens nachgebauten Modells« des Windfangs des Tatorts (D 230) angeht, so hätte einer näheren Überprüfung die Frage bedurft, ob Original und Modell tatsächlich vergleichbar waren. Solches war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Sachverständige »seit Jahren von Ermittlungsbehörden zur Feststellung von Bandursachen herangezogen« wird (D 268), weil es sich dabei um einen Hinweis dafür handelt, dass er Erwartungen der Auftraggeber erfüllte

Noch ein kurzer Einschub. Das hat der Götzl dem Setzensack auch aalglatt durchgehen lassen. Der hat sich materiell gar nicht mit der FS26 auseinandergesetzt, sondern konnte sagen, sowas passiert öfter, und fertig war der Sachbeweis. Was für’n Scheiß.

Bei Prüfung des Wahrheitsgehalts von als Geständnis in Betracht kommenden Äußerungen ist (gemäß der Null-Hypo-these) – wie bei sonstigen Aussagen auch – neben der Berücksichtigung der Entstehungs- und der Entwicklungsgeschichte eine inhaltliche Aussageanalyse vonnöten. Dies gilt umso mehr, wenn die in Rede stehenden Äußerungen von zwei bzw. von mehreren Angeklagten voneinander abweichen – so in beiden hier in Bezug genommenen Verfahren – oder wenn sachliche Beweismittel nur unzureichend zur Verfügung standen bzw. gesichert wurden. Stets ist grundsätzlich zu prüfen, ob oder inwieweit die Aussagen auf von außerhalb des Wissens der Beschuldigten, d. h. ggf. auch seitens Vernehmender, herangetragenen (Fehl-)Informationen beruhten, die in die Aussagen eingingen.

Zum Abschluß dieses kleinen Ausfluges sei noch ein schönes Stück küchenpsychologischer Aussagenprüfung von allmystery präsentiert.

hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im Schädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
es klingt mir aber so, als hätte ihm jemand den Tipp gegeben: erzähl ruhig verschiedene Varianten, das macht deine Aussagen unglaubwürdig. Zur Not kann man als Anwalt auch noch die Behinderung geltend machen — und solange die Leiche fehlt, konnte keine der Geschichten (oder Geständnisse??) verifiziert bzw falsifiziert werden.

Ersatzweise kann man auch meinen Eindruck beim Lesen der Temme-Akten nachlesen.

Einen schönen Sonntag noch.

Ende.