Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es folgt die Auflösung der Inszenierung rund um die SMS, die es nie gab, und wie das Gericht Hokuspokus rund um die Wohnmobil-Anmietung veranstaltete, immer getreu dem bewährten Motto von Pippi Langstrumpf.

Kurz den Überblick verschaffen:

Teil 1 handelt vom Missgeschick der Ghostwriter des Zschäpeschen Geständnis:

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten… und das Prozess-Protokollbuch der Alpenprawda unvollständig, also unbrauchbar ist.

Teil 2 legt dar, wie der hohe Senat dem Pippi-Prinzip frönt:

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt. Großes Indianer Pippi-Ehrenwort.

Teil 3 handelt von einer abgesprochenen (?) Falschberichterstattung und Medienpropaganda „aus Staatswohl“:

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/Antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA höchstselbst (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Teil 4 bewies anhand Originalquellen, dass zuerst richtig und dann (wie abgesprochen) falsch berichtet wurde.

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien.

Teil 5 schliesslich befasste sich mit den tatsächlichen Aussagen der Wohnmobil-Vermieter:

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Es wird also Zeit für Pippi Götzl… und seine „wünsch dir was“ selektive Beweisorgie.

Los geht´s:

So geht`s! Von wegen ein Jahr zu alt, ach iwo, das SMS-Fragment, im Pippi-Land wird festgestellt, was nie beweisbar war, ja sogar das Gegenteil dessen, was das BKA aussagte!

„Was nicht passt wird passend gemacht“

Weiter geht´s:

Fatales Geständnis der Zschäpe, die also mit einem Mädchen im Vorschulalter vorgefahren worden sein will, das zu ihr „Mama“ sagte, in einem „auswärtigen PKW, Familienkutsche“, und der „Böhnhardt der sie begleitete sprach norddeutsch“?

Nichts von alledem enthält die Urteilsbegründung, Pippi Götzl nahm nur das, was ihm in den Kram passte, alles andere liess er weg.

Jawoll, es war eindeutig das Kennzeichen V-MK 1121.

Na dann ist ja alles klar.

Oder etwa doch nicht?

Wie das Eisenacher Wohnmobil 2012 sein Kennzeichen verlor

In der BKA-Fahrzeugakte der Anmietungen aller angeblichen NSU-Fahrzeuge hat das Eisenacher Womo KEIN Kennzeichen, und zwar als einziges Fahrzeug überhaupt von 64…

NSU: Wegfahrsperre auch du!

These von fatalist: Die im Wegfahrsperrengerät einprogrammierte Fahrgestellnummer passte nicht zum Womo.

Für diese These finden sich in den Akten diverse Indizien, die allesamt im Schauprozess niemals eine Rolle spielten. Eben weil, so darf man vermuten, nicht einmal Zschäpes „Geständnis“ diese Böcke innerhalb der Inszenierung hätte ausgleichen können.

Merke: Staatsschutzprozesse initiiert vom GBA mit „Beweisen“ vom BKA haben nur sehr wenig mit Wahrheitsfindung zu tun.

Ende Teil 6.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert