Category Archives: UWE M und UWE B

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein Rechtsextremer

Staatsanwalt Butzkies

Nicht jeder, der rechts ist, werde im Zuge einer Straftat von dieser Einstellung getrieben.

Die eitel Freude von Antifa, Schmierfinken und Politikern ist förmlich mit beiden Händen zu greifen, da sie sich ob der Festnahme von Stephan Ernst nicht mehr einkriegen, bzw. öffentlich Einkriegezeck spielen, wer das gruseligste Märchen erfunden hat. Mit beherztem Griff bis tief in den Mastdarm hinein, haben sie das Beste, was ihre Hirne zu produzieren imstande waren, ans Tageslicht gezerrt und scheißen damit den Twitter, die Süddeutsche oder die Tagesschau zu.

Schon wieder werden wir Zeugen, wie endlos lange Texte erfunden werden, um eines darin zu verstecken: Wie sie lesen können, wissen wir nix. Gar nix, um an dieser Stelle präzise zu sein.

Und wo man nichts weiß, ersetzen Scheißhausparolen fehlende Wissen. Die Antifa schreibt sich Hand in Hand mit den Schmierfinken und Politikern ihre eigene Mordbibel zusammen, auf daß die Gläubigen den Heilsboten anhimmeln. Nehmen wir an der Stelle Janine Wißler als abstoßendes Beispiel.

Im Jahr 2015 haben wir als LINKE in einem Beweisantrag und bei der Zeugenbefragung im NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags namentlich nach Stephan E. gefragt, weil er als besonders militanter und gefährlicher Neonazi aufgefallen war.

Beweisbeschluß 37

Karin E., Sachbearbeiter/in Rechtsextremismus, letzte bekannte, ladungsfähige Anschrift: Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Konrad-Adenauer-Ring 49, 65187 Wiesbaden
Beweisthemen: u.a. Erkenntnisse zu gewaltbereiten Rechtsextremisten wie Stephan Ernst u.a. in Hessen und deren Verbindungen zu Rechtsextremen in anderen Bundesländern und der Umgang mit diesen Erkenntnissen

Die Vernehmung von Karin war für den 18.04.2016 vorgesehen oder wurde sogar durchgeführt. Es ist allerdings schön, wenn es keine Wortprotokolle zu dieser Zeugenvernehmung gibt, dann kann man sinnfreies Zeugs blubbern. Karin hat zwar lauf Antifa keine Ahnung von ihrer Arbeit, allerdings auch nichts zu Stephan Ernst erzählt. Um präzise zu sein, in den Berichten hessischer Beobachter taucht ein Stephan nicht auf.

Nothing Found!

Apologies, but no results were found for the requested archive. Perhaps searching will help find a related post.

Schaun’s, Frau Wißler. Der Blödsinn, den sie da verbreiten, ist nur für ihresgleichen und gleich Verblödete interessant. Schaut man in den Abschlußbericht des hessischen NSU-Ausschusses rein, dann gibt es außer den Beweisschluß 37 keine weiteren Angaben zu Stephan Ernst. Null, nado, nix.

Wenn man nichts hat, ist der Funke nicht weit. Der Gruftie rechter Gefahr Malerei ist immer dann willkommen, wenn Schwätzperten (sciencefiles) des Volkes Seele so zuquatschen müssen, damit es Ruhe gibt und alles durchwinkt, was dem Kampf gägen Rächts™ dienlich ist, vor allem aber Euro aus der Gieskanne und unendlich viel Laberzeit in den Medien.

Solange die Wißler keine Butter bei die Fische liefert, muß man sie als das behandeln, als was sie erscheint, als Dummschwätzerin. Sie heult mit den Wölfen und kackt auf den gleichen Haufen wie die Schmierfinken und Schwätzperten.

Fegt man mit kühnen Schwung die Fake News der Antifanten beiseite, entkernt deren neue Mordsbibel, dann bleiben die Fakten übrig. Was haben wir.

1. Hurra, es war ein Rechtsextremer. Die sehnsuchtsvollen Schluchzer der Linken nach rechtem Terror wurde erhört. Gott steht ihnen bei.

2. Der Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen im Fall Lübcke. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls. (Spiegel)

Die Pflicht des GBA ist schon mal geklärt. Die Grünen haben ihn an den Eiern.

Rechtsextremes Tatmotiv im Fall Lübcke? Grüne nehmen Ermittler in die Pflicht

Welche besondere Bedeutung hat denn dieser Fall und was unterscheidet diese Bedeutung vom Mord an Daniel Hillig. Offenbar geht es noch im Tod um die Wertigkeit deutscher Leben. Der Tod des Lübcke hat einen weitaus höheren Stellenwert als das Krepieren Hilligs, denn Lübckes Leben war höherwertiger. Oder andersum ausgedrückt. Hillig führte im Vergleich zu Lübcke ein minderwertiges Leben, was seinem Tod eben keine besondere Bedeutung verleiht.

Man hinterfragt auch die Tode zahlreicher junger Mädchen, die von Merkels Gästen zu Tode gemessert wurde. Warum greift der Generalbundesanwalt in diesen Fällen nicht ein?

3. Ganz viel Solltologie. Alleine in einem Welt-Artikel zum Sachverhalt sind es derer 6. Die damit verknüpften Informationen kann man in den Papierkorb werfen, da sie Schmierfinken-Esoterik verkörpern. Die DNA-Treffer hingen sind Fakt.

Aus ermittlungstaktischen Gründen halten sich die Ermittler mit Details über den Täter zurück. Bestätigt ist bislang nur, dass es DNA-Spuren waren, die zu dem Tatverdächtigen geführt haben.

Damit sind wir schon wieder bei den Esoterikern und Gläubigen, den Anhängern der Sekte der Zeugen des NSU. Im Gegensatz nämlich zu den 27 in Rede stehenden Straftaten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, für die es keine belastbaren DNA-Treffer gegeben hat, obwohl es DNA-Samples mehr als genug gab, im Gegensatz dazu bewahrheitet sich wieder einmal die Kriminalistenweisheit: Die DNA der Täter verbleibt immer am Tatort.

Wie die DNA dahin kam? Entweder mit Zollstock, per Kopfhörerpolster oder weil der Mörder heftig niesen mußte, als der Schuß donnerte. Möglicherweise hat er auch die Schulter des Opfers fixiert, um sicherer zu treffen und so Hautpartikel hinterlassen. Wissen wir nicht. Am DNA-Sample hing kein Zettel mit Datum, Uhrzeit, Unterschrift und Genesis dran.

Für die Ermittler heißt es jetzt, ein Motiv zu finden und den Tathergang zu rekonstruieren. Für eine solide, belastbare Anklageschrift reicht die DNA-Spur kaum aus und könnte vor Gericht leicht zu einem Desaster für die Staatsanwaltschaft führen.

Falsch. Die Ermittler müssen überhaupt kein Motiv finden, das ist Ver­blödung des Schmierfinken wegen zu viel Tatort gucken. Die Ermittler müssen dem Beschuldigten die Tat beweiskräftig nachweisen. Ein Motiv ist dafür entbehrlich. Das brauchen nur die Hofschranzen von Merkels Gnaden und die Weisungsempfänger der zuständigen Schutz- und Sicherheitsorgane.

4. Wir haben es offenbar mit einem Netzwerk voll durchgeblödeter Bewohner des deutschen Reichstags und ihrer Analfortsätze in der Schmierfinkenbranche zu tun.

CDU-Innen-Experte Patrick Sensburg zu BILD: „Nach allen Erkenntnissen gehe ich davon aus, dass es um Stephan E. ein Nerzwerk gibt.“

Auch der Innenexperte der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, vermutet einen Bezug zu einem rechtsextremistischen Netzwerk. „Gerade jetzt hier bei der Festnahme im Fall Lübcke stellt sich die Frage, ob dahinter nicht ein Netzwerk steht.“

Egal ob Nerz oder Netz, Frauen steht beides gut.

Wie sie sehen: Sie haben nix. Vor allem aber haben sie kein Geständnis oder Teilgeständnis. Auch keine Bekenner-DVD mit Geständnis. Es gibt auch kein Geraune über ein Mitteilungsbedürfnis des Beschuldigten oder forcierten Rededrang. Nichts von alldem. Stattdessen schicken sie den Mann ohne Eier an die Medienfront, den Mann mit extrem dummen Hintergrund. Das legt dessen Biografie* nahe.

Die Hintergründe seien noch nicht vollends aufgeklärt, sagte Seehofer. Man müsse davon ausgehen, dass es sich um einen rechtsextremen Täter und um einen rechtsextremen Hintergrund handele. Das lege die Biografie des Verdächtigen nahe, so Seehofer.

Weil es beim NSU so prima geklappt hat, ohne Täternachweis Mittäter zu verurteilen, zieht man die gleiche Nummer noch einmal durch. Merkt ja keiner.

Im Mordfall Walter Lübcke gehen die Ermittler des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) der Frage nach, ob der Tatverdächtige Stephan Ernst (45) möglicherweise Mittäter oder Helfer hatte.

Und genau deswegen kleistern sie die Medien mit ellenlangen Texten und Labereien zu. Wieder einmal erweisen sich die Linken als die besten Staatsschützer, die man für Geld kaufen kann. Für wohlfeile Propaganda scheißen sie auf die kriminalistische Aufklärung einer Straftat.
—–
* Er ist außer in der Körpergröße offenbar nie über die Anforderungen an einen Amtsboten hinausgewachsen. Man merkt es halt an jeder seiner Amtshandlungen.

Carsten „Ceska“ Schultze und der Fehler im System

anmerkung: Machen wir Sonntag den Carsten Ceska Schultze, der wo die mit Kürzerem bevorzugt? May 29, 2019 at 7:35am
–––
Admin: jepp. machen wir. sehr schoen. May 29, 2019 at 7:48am

Im Bildschirmfoto ist das vollständige Suchergebnis zu sehen, daß die Glaskugel für Carsten Schultze auswürfelt, wenn man nach Akzeptanz des Urteils orakelt.

Irgendwas funktioniert da nicht. Entweder bei google oder bei den Schwachmaten der Schmierfinkenbranche. Außerdem ist der Twitterpost quadrupelt. Auch das verfälscht das Ergebnis.

Schultze war doch mal der Liebling der weibischen Berichterstattung aus den Vorführungen am Münchener OLG-Stadl. Er hatte so herzzerreißende Dinge erzählt, daß er in Windeseile die Herzen berichterstattender Damen eroberte. Die wiederum ließen sich nicht lumpen und dachten sich Ärzte­romane aus, die sie an Spiegel und Süddeutsche für klingende Münze verhökerten. Reue, Mitleid mit den Opfern, also deren Angehörigen, Abschwören vom Ruch des Naziseins, Aussteiger, das war der Stoff, der den Lesern dieser Groschenromane das Bild der derzeitigen entwickelten sozialistischen Persönlichkeit vermittelte.

Was spielen ob dieses katholischen Moralepos schon Fakten? Kein Rolle, da Schultze die ihm zugedachte Rolle bereits ohne Fakten ausfüllte. Fehlte eigentlich nur noch, so sind eigentlich diese Romane immer gestrickt, daß sich eine der schmierfinkenden Damen unsterblich in den Liebling Wein­gartens verliebt, von ihm geschwängert wird und fürderhin ein glückliches Familienleben führt. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann lügen sie noch heute.

Ups, das ist ja alles Spinne. Schultze, das ist doch der mit den weichge­kochten Eiern. Damit kommt man im Leben nicht weit. Warum, das kann man nachlesen. Hier also die Essentials zu den beiden weichgekochten Eiern.

Fast perfekt: Carsten Schultzes Aussage nach der Verhaftung am 1.2.2012
Die Ceska wurde 4 Morde zu spät überbracht

Unstrittig ist nur eines. Da gab es von niemandem Widerspruch. Schultze war der Waffendealer der Jenaer Nazis. Doch welche Waffen er an wen behufs welchen Zweckes dealte, das bleibt im Nebel des Vergangenen hängen. Auch Richter Götzl patzte an der Stelle, statt Diemer und Weingarten abzuklopfen wie dereinst die Trümmerfrauen den Dreck von den Ziegeln nach dem Supergau.

Den größten Mißton im Gerichtssaal gab es jedoch, als Wohlleben und Verteidigung das Thema Ceska vergeigte. Wohlleben hätte an dem Tag, an dem die von der Schneiders fotografierte Ceska im Gericht präsentiert wurde, Wohlleben hätte nur aufstehen müssen, um Ansicht des physisch vorliegenden Streitobjektes bitten müssen, um nach Inaugenscheinnahme vehement zu bestreiten, daß er jemals mit diesem Schießprügel zu tun hatte. So eine Waffe war es nicht.

Ob Carsten „Ceska“ Schultze, jene mit Kürzerem bevorzugt oder doch die mit Längerem, das weiß nur er, sofern er sowas überhaupt in der Hand hielt.

In erster Linie habe ich noch die Größe der Waffe und ihre Form in Erinnerung, demnach müsste es eine der Waffen 3, 4, 6 oder 7 sein. 1 könnte es theoretisch auch sein, die anderen kann ich ausschließen.

Wie leicht zu erkennen ist, hat nicht nur Ceska-Carsten Schwierigkeiten beim erinnern. Auch der Autor des Posts, denn der mit dem Kleineren, das war Wohlleben.

Dass es tatsächlich die Mordwaffe vom Typ «Ceska» war, bezweifle er – sie sei «klobiger» gewesen als die Mordwaffe, deren Fotos in der Beweisaufnahme gezeigt wurden, und der Schalldämpfer sei kürzer gewesen als die Pistole, während es bei der Mordwaffe genau umgekehrt sein soll.

Wie gesagt, selbst ins Knie geschossen, weil er es bei dieser luschigen Ansage beließ.

Ach ja, sucht man nach „Carsten S.“ akzeptiert Urteil, wird man von weibischen Liebesgeschichten zugeschissen.

„Nach intensiven Überlegungen und langem Hin und Her hat sich Herr S. entschieden, die Revision zurückzuziehen“, sagte sein Verteidiger Johannes Pausch dem SPIEGEL. Nach Auskunft des Oberlandesgerichts ist die Rechtskraft bereits am 17. Januar 2019 eingetreten. Nach SPIEGEL-Informationen hat S. seine Haftstrafe bereits angetreten. …

„Herr S. trägt nach wie vor schwer an seiner Schuld“, sagte Pausch. „Dass er dieses Kapitel mitgeschrieben hat, wird ihn sein Leben lang belasten.“ …

In welcher Justizvollzugsanstalt Carsten S. unter welchen Bedingungen einsitzt, wissen seine Verteidiger nicht. Sie dürfen es nicht wissen. S. gilt nach wie vor als gefährdete Person und befindet sich im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes. Schon während des NSU-Prozesses lebte er unter falscher Identität an einem geheimen Ort. Das Bundeskriminalamt geht nach Angaben von Pausch weiter von einer Gefährdungslage aus. …

Carsten S. fürchtet die Rache von Neonazis. Er hat sich schon im Ermittlungsverfahren glaubhaft bemüht, an der Aufklärung der NSU-Verbrechen mitzuwirken. Dass der NSU noch einen dritten Bombenanschlag in Nürnberg begangen hat, ist allein durch seine Aussage im NSU-Prozess bekannt geworden. …

Seine Reue und seine Abkehr von dem neonazistischen Gedankengut haben ihm auch die Familien der Ermordeten abgenommen. Schon Anfang der 2000er Jahre war S. aus der rechten Szene ausgestiegen. Er baute sich in Düsseldorf ein neues, offen schwules Leben auf, engagierte sich in der Aidshilfe und arbeitete als Sozialpädagoge in einem Jugendprojekt. Opferfamilien hatten das Gericht gebeten, Carsten S. nur zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Kommen wir noch zum größten Denkfehler von W. Ramm. Auch wenn ihr nach SPIEGEL-Informationen gerüchtet wurde, Ceska-Schultze sitze im Knast, so heißt das noch lange nicht, daß das auch so stimmt. Wer weiß, wo der gerade sitzt, sein Feierabendbier trinkt und herzhaft über solch Relotiusade lacht.

Wir reduzieren das Gesülze auf seinen Kern, den § 88 (haha) des Jugendgerichtsgesetzes.

(1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann.

(2) Vor Verbüßung von sechs Monaten darf die Aussetzung der Vollstreckung des Restes nur aus besonders wichtigen Gründen angeordnet werden. Sie ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat.

Schultze hat 4 Monate in U-Haft gesessen. Wenn es Vater Staat gut mit ihm meint, dann fehlen ihm noch 8 Monate, auf daß der Anstaltsleiter ihm seine Freiheitstauglichkeit attestiert. Angenommen, er hat sich Anfang Februar eingebuchtet, dann ist er am 1. Oktober ein freier Mann und wird sich bewähren. Nein, nicht in der Produktion.

Das ist doch ein ordentlicher Deal, nicht wahr Herr Winkeladvokat?

Wenn niemand wissen darf, wo, unter welchen Bedingungen Carsten Schultz vom Staat gehegt und gepflegt wird, dann ist es müßig über ein Verbüßung der Strafhaft zu fabulieren. Vielleicht büßt er ja längst an der Büßerwand in Jerusalem und klagt den meterhoch gestapelten Steinen sein Leid.

Der viel bessere Deal ist, daß ihm die Zeugenschützer namens des Staates entgegenkommen, wenn er die Revision zurückzieht und weiter schön den Schnabel hält. Der Anstaltsleiter weiß auch den Schnabel schön zu halten, meinten die Verhandlungsführer.

Warum all der Zinnober? Weil Schultze der Kronzeuge und wichtigste Kumpel von Diemer und Weingarten war. Die haben seinen Hodensack solange in einen Eierkocher gehalten, bis er freudestrahlend mitteilte, nun doch als Kronzeuge aufzutreten, nur damit die blöde Zschäpe das nicht macht, obwohl sie sich dafür feilgeboten hatte. Ohne Schultze keine Anklage, denn auf nichts anderes als die per Eierkocher wiederbelebte Erinnerung an die Lieferung einer Mörderceska stützte sich das von Diemer und Spießgesellen ausgedachte Märchen.

Da Wochenende ist, gibt es ein knackiges Rätsel.

Erörtern sie anhand der für die Bundesrepublik geltenden Gesetze die unterschiedlich ausgeprägten Persönlichkeitsrechte der von W.R. in ihrem Nazipoem genannten Personen.

Carsten S. | Ralf Wohlleben | Uwe Mundlos | Uwe Böhnhardt | Beate Zschäpe | Holger G. | André E.

Schönen Sonntag, ausgenommen davon sind die Schmierfinken der Lügenpresse.

Juristen dumm wie ein Faschistenbrot

Markus Hartung @mchartung

Super Veranstaltung in der @HumboldtUni am Forschungsinstitut Anwaltsrecht: der Film über die Zschäpe Anwälte, mit anschließender Diskussion

Zum Geleit eine Wortmeldung von fefe.

Einer der ersten beiden afro-amerikanischen Dekane der Harvard Law School hat gerade seinen Job verloren. Ein honoriger Mann. Warum? Nun, …

But when Mr. Sullivan joined the defense team of Mr. Weinstein, the Hollywood producer …

Aus Protesten wurde ein Hassmob, es gab Graffiti gegen Sullivan, dann hat die Administration einen Review angekündigt, dann gab es einen Sit-In von Studenten gegen ihn, am Ende gab es eine Auseinandersetzung zwischen einem Demonstranten und zwei Mitarbeitern, von denen die Demonstranten annahmen, sie unterstützten Sullivan (wie das so ist bei Hassmobs. Du bist einer von uns oder du bist Feind!) und daraus entstand dann eine gerichtliche Auseinandersetzung und schließlich hat die Uni dem seinen Posten entzogen. Nicht nur ihm, auch seiner Ehefrau. Die hat zwar nicht Weinstein vertreten, aber die hat dieses Monster geheiratet, das wir gerade bekämpfen!! Die muss auch sterben!!!

Das sind mal echt unglaubliche Zustände. Die Leichtfüßigkeit, mit der die Hassmobs immer ihrer Gegner entmenschlichen, sollten allen bekannt vorkommen, die in der Schule von anderen Pogromen gehört haben. …

Update: Der Vollständigkeit halber: Jeder hat das Recht auf kompetente anwaltliche Verteidigung. Wenn die Verteidigung nicht kompetent war, ist das ein Anfechtgrund für das Urteil. GERADE die von euch, die Weinstein eine lange Haftstrafe gönnen, aus der er sich nicht wegen Verfahrens­fehlern rausmogeln kann, sollten darauf achten, dass er eine ordentliche Verteidigung hatte. …

Die Hauptkatastrophe ist ja, dass die Studenten so durchknallen. Das sind Jurastudenten. Das ist die nächste Generation der Richter, Staatsanwälte und Verteidiger. Wenn es jemanden gibt, der verstanden haben sollte, dass auch und gerade echte Verbrecher eine gute Verteidigung kriegen müssen, dann die.*

_____
Kürzlich haben sich Juristen, angehende Juristen und solche die so tun als wären sie welche oder würden sie welche, über eine universitäre Veran­staltung zu Wort gemeldet. Möglicherweise war es auch nur eine Veran­staltung, die in einem Raum der Universität stattfand.

Info

Der arbeitskreis kritischer juristen (akj) an der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein offenes Forum für kritische rechts- und allgemeinpolitische Diskussionen.

Das ist dreist gelogen. Warum, das erklärt sich am Ende ihres Schrift­satzes ganz von selbst.

+++Stellungnahme des akj zur Veranstaltung mit den Pflichtverteidigern im NSU-Prozess an der HU+++

Für den 23. Mai 2019 hat der Lehrstuhl von Prof. Singer zu einer Veran­staltung eingeladen. Dort soll der Dokumentarfilm „Heer, Stahl und Sturm – Die Zschäpe-Anwälte“ (zu sehen auch hier) gezeigt werden. Im Anschluss daran wird es eine Podiumsdiskussion u. a. mit Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Anja Sturm geben. Der arbeitskreis kritischer juristen an der HU Berlin bezieht Stellung.

Schon die Ankündigung der Veranstaltung lässt nichts Gutes vermuten, denn darin ist von den „mutmaßlichen Taten des NSU“ die Rede.

Ja sicher sind es mutmaßliche, da es all am Prozeß beteiligten Rechtspfle­ge­organe versäumt haben, für die angeklagten Taten Beweise vorzulegen. Nicht eine einzige der Taten wurde bis einschließlich gestern Abend durch Asservate, Humanspuren, Zeugenaussagen, Telekommunikationsdaten und Videos/Fotos und deren forensische Würdigung bewiesen. Insofern muß es zwingend bei dem mutmaßlich bleiben. Im Grunde kann man auch sagen, die von Diemer und Genossen im Auftrag des Staatsschutzes zur Anklage gebrachten Taten wurden von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nicht begangen.

Dass die infrage stehenden Taten vom NSU begangen wurden, war durch das „Bekennervideo“ schon vor Beginn der Hauptverhandlung klar (vgl. www.nsu-watch.info/…/transkript-des-nsu-bekennervi…/).

There is no such thing as Bekennervideo.

Jemand, der sein hochgestapeltes Leben unter dem Talar eines Juristen vor sich hinmickert, muß so etwas wissen.

Die Frage nach der Täterschaft von Zschäpe, also ob sie die begangenen Taten des NSU strafrechtlich zu verantworten hat, ist erstinstanzlich mit Urteil des Oberlandesgerichts München beantwortet.

Nö. Zschäpe wurde durch das Richterkollegium am Ende des Prozesse verurteilt. Die Frage der Täterschaft wurde überhaupt nicht beantwortet, schon gar nicht vom Gericht. Die wurde stillschweigend angenommen.

Dass der Lehrstuhl Singer trotzdem von „mutmaßlichen Taten des NSU“ schreibt, ist falsch

Ist völlig richtig. Fast. Ein Lehrstuhl kann nicht schreiben, so wie ein Juristenhirn aus Faschistenbrot nicht denken kann. Geschrieben hat es, wer auch immer. Den Lehrstuhl dafür in Sippenhaft zu nehmen, das ist Faschismus in Reinstform. Faschistischer als die Juristen im akj geht fast gar nicht.

und verhöhnt die Opfer über den 437-tägigen Prozess hinaus.

Wenn die Opfer all die Zeit verhöhnt wurden, dann von jenen Linksrassisten, die diese in Geiselhaft nahmen, um ihre durchsichtigen politischen Ziele umzusetzen. Auch der gutmenschliche Negerrassismus a la „Eiapopeia mit Türken“ ist letztlich Rassismus und Ausfluß ekligen Hasses.

Warum der arbeitsrechtliche Lehrstuhl bei seiner ersten und bisher einzigen Auseinandersetzung mit dem NSU ausgerechnet die Täterperspektive wählt, kann darüberhinaus nur gemutmaßt werden.

Kandidaten Die Partei EU-Wahl 2019

Ähäm, Heer, Stahl und Sturm waren die Pflichtverteidiger von Zschäpe. Bis heute ist nicht bekannt, daß sie sich einer Straftat oder ähnlichem schuldig gemacht haben. Sie waren bisher keine Täter. Es ist mitnichten die Täterperspektive, sondern die gesetzliche Vorgabe und somit Ausdruck des Rechtsstaates. In §137 StPO ist kurz und knackig das Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers geregelt. Eigentlich sollte ein Jurist sowas wissen. Aber hier geht es um Faschistenbrote. Da ist das ein wenig anders.

Es steht weiter zu befürchten, dass die Veranstaltung keinen kritischen Blick auf die anwaltliche Arbeit im NSU-Prozess ermöglicht.

Eine Veranstaltung wirft keine kritischen Blicke. Ein Jurist sollte sich eigentlich des gepflegten Gebrauchs der deutschen Sprache, erst Recht der Schriftsprache, befleißigen. Aber hier geht es um Faschistenbrote. Da ist das ein wenig anders.

Abgesehen davon, warum sollten das die Veranstalter tun? Durch Artikel 5 (3) Grundgesetz ist garantiert:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Es ist sogar zwingend für eine umfassende Aufarbeitung des Prozesses, sich mit der überdurchschnittlich schlechten Leistung der in München aufgetretenen Rechtsanwälte bzw. Anwaltsdarsteller zu beschäftigen.

So fokussiert der Dokumentarfilm auf drei Anwälte, die ihre lebensbestimmende Tätigkeit nach eigenen Angaben nicht aus Ethos, sondern des Geldes wegen betreiben und spart die Perspektive der Opfer und ihrer Anwälte fast gänzlich aus.

Der oben zitierte Artikel des Grundgesetzes stellt auch die künstlerische Betätigung unter das Verdikt bedingungsloser aber verfassungskonformer Freiheit. Ein Jurist müßte sowas wissen. Aber hier geht es um Faschistenbrote. Da ist das ein wenig anders.

Was ist eigentlich daran falsch, wenn ein Mensch den Juristenberuf als Broterwerb ergriffen hat, statt sich der theologischen Moralethik zu befleißigen? Es ist sogar außerordentlich begrüßenswert, wenn ein Jurist öffentlich kundgibt, daß er mit der Juristerei sein Geld verdient, um sich, die Frau, die Rasselbande, den Hund, das Auto und Ibiza zu finanzieren**. Hochachtung, wenn die Aussage so oder so ähnlich gefallen ist.

Auch zur Podiumsdiskussion sind keine Vertreter der Nebenklage eingeladen.

Besser ist es. Es steht dem Veranstalter frei, sich die Gäste nach seinem Gustus einzuladen.

Der Dokumentarfilm steckt bereits die Eckpfeiler der Diskussion ab: Emotionalisierung des angeblichen Leidenswegs der drei Pflichtverteidiger Zschäpes.

Ähäm, woher die Juristen des akj vorab wissen, daß der Film die Eckpfeiler der Diskussion absteckt, das ist streng geheim. Streng geheimes Wissen dieser Faschistenbande von Juristendarstellern.

Fragen, beispielsweise danach, wie die Opfer oder Nebenklagevertreter den Prozess erlebt haben, spart der Film bewusst aus und verzerrt dabei das Bild und relativiert damit das Leid, dass die Betroffenen der Taten des NSU heute immer noch erfahren.

Der Film, von dem hier die Rede geht, und der oben verlinkt ist, hatte das Thema Verteidiger von Zschäpe. Nebenkläger und deren Vertreter war gar nicht sein Thema. Die linksfaschistischen Juristen sind wohl im falschen Film.

Dass die Anwälte den Prozess finanziell, psychisch und sozial unterschätzt haben, ist kein Grund, auf die Tränendrüse zu drücken.

Doch, ist es. Machen die Mitglieder der Opferanwaltsmafia ja auch.

Denn das notorische Kleinreden rechter Gewalt in der deutschen Gesellschaft, findet Ausdruck in der Fehleinschätzung der Anwälte.

Deutsche Sprache scheiße Sprache, oder was? Mannoman, was für Penner. Um welche Fehleinschätzung der Anwälte geht es eigentlich? Die wird hier nicht erwähnt.

Dabei sind die Anwälte genauso vorgegangen, wie das deutsche Jurastudium es ihnen beigebracht hat: Sie haben den Umgang mit einem Werkzeug in nachtgrauer Abstraktion erlernt und nun wenden sie es an.

Ein Jurastudium bringt einem gar nichts bei. Es sind Dozenten, Hilfswissenschaftler, Rechtsanwälte, bei denen ein Praktikum absolviert wird usw., die einem was beibringen. Während eines Jurastudiums befleißigt man sich des Studiums der Juristerei und lernt fleißig.

Insofern ist nichts dagegen einzuwenden, daß jeder Jurist die von ihm erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse so umsetzt, wie er es gelernt hat und für richtig hält.

Was ihnen fehlt ist die Fähigkeit zur politischen und moralischen Reflexion des Werkszeugs und ihres Umgangs damit.

Nö. Das Zeugs und so ist für die Ausübung des Juristenberufes völlig entbehrlich.

Aber was soll auch erwartet werden, wenn eine Person aus sieben Jahren Studium kommt, dessen emanzipativer Höhepunkt der Streitentscheid für eine – ebenfalls vorgefertigt gefundende – Mindermeinung ist.

Dunkel ist der Rede Sinn.

Ausdruck dieser mangelnden Reflexion sind das Apolitische und die Unbedarfheit der Drei, die sie auch immer wieder schaffen, besonders geschmacklos rüberzubringen.

Als Pflichtverteidiger apolitisch zu sein, ist kein Mangel. Und wer hier unbedarft ist, das wäre auszufechten.

So resümiert Pflichtverteidiger Heer am Ende, dass der NSU-Prozess für ihn eine gute „Fortbildungsveranstaltung“ gewesen sei. Auch wird durch die Anwälte „Links- und Rechtsextremismus“ (vor dem Hintergrund der Taten des NSU!) gleichgesetzt. Letztlich ist der Film ein Zeugnis davon, wie drei Personen, denen es um Reputation und Karriere ging, auch nach ihren eigenen Maßstäben scheitern.

Nö, die sind nicht gescheitert.

Als linke Gruppe haben wir für uns eine eindeutige Meinung zur anwaltlichen Vertretung von Nazis: In unseren Augen muss es ein linker Grundkonsens sein, Nazis nicht zu vertreten und ihnen die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen nicht zur Verfügung zu stellen. Auch würden sonst Zweifel an einer konsequenten Parteinahme zugunsten der Opfer von Nazis aufkommen. Wer über das Thema weiterlesen möchte, dem sei der Artikel von Ulrike Müller (https://forum-recht-online.de/…/…/11/FoR1204_200_Mueller.pdf) empfohlen.

Siehe hierzu die einleitenden Worte.

Wir rufen dazu auf, diese Veranstaltung kritisch und kreativ zu begleiten! Wer dabei sein möchte, muss sich unter „sekretariat.singer@rewi.hu-berlin.de“ anmelden.

Das ist nichts weiter als die Fortsetzung des AStA mit anderen Mitteln, ein Aufruf zu Randale und Gewalt.

Von solch strunzdämlichen Juristenpack wie den im akj vereinten Dummköpfen der deutschen Juristenbranche möchte man nie juristischen Beistand in Anspruch nehmen müssen. Passiert das, bist du verraten und verkauft wie Zschäpe. Und die hatte im Verlaufe der Gerichtsverhandlung gleich derer 5 Anwälte, von denen die Rede geht, sie hätten Parteiverrat begangen.

Ein Wort noch zu Nährwert und Methode. Der Schriftsatz bewegt sich auf dem intellektuellen Niveau Klasse 7 bis 9, wobei der Neuntklässler wenigstens eine Ehrenrunde hinter sich hat. Es ist eine Melange aus Deutsch des Grauens, Unlogik und erzreaktionärer Katholenethik. Letzteres ist ein Pleonasmus.

Inhalt 0 Punkte, Rechtschreibung und Grammatik 1 bis 2 Punkte, klare faschistische Haltung volle 10 Punkte.

Die Methode ist einfach. Sie klagen den Herrn Singer an, daß er eine Veranstaltung nicht nach Maßgabe linksfaschistischer Moralvorstellungen und Ideologie organisiert hat und durchzuführen beabsichtigt.

Die Lösung ist ganz einfach, ihr Pappnasen. Organisiert euch selber eine Podiumsdiskussion, mit den oben genannten Forderungen als Angebotskatalog, statt von anderen zu verlangen, daß die die durch euch zu erledigende Arbeit machen.

Im Grunde sind es charakterarme, degenerierte, lebens-, arbeits und kommunikationsunfähige Mutanten, bei denen der Start ins Leben gleich zu Beginn in der Jauchegrube endete. Nun paddeln sie wie verrückt und spritzen linke Scheiß um sich.

Alle Lesern einen schönen Sonntag, die Faschistenbrote mal ausgenommen.
—–
* Fettdruck durch Autor dieses Posts
** Es soll Juristen geben, die Ibiza finanziert haben. Oder scheinfinanziert.

KDF in Wien: Merkel exportiert deutschen Erfolg

Der NSU-Chefvertuscher Fritsche ist Berater von FPÖ-Kickl in Wien? Die einen behaupten, er habe Behördenschutz für den NSU vertuscht, andere meinen, er habe den NSU sogar erfunden, um dort ungeklärte Morde zu entsorgen. In jedem Fall bemerkenswert!

Kraft durch Freude? Freude ja, aber saft und kraftlos, wie sich Merkel ans Ende ihrer Tage schleppt. Es war wohl eine der wichtigsten Entschei­dun­gen des Kanzleramts, daß es keine Interessenkollision gibt, so man Klaus Dieter Fritsche an die Wiener Front versetzt. Immerhin war er Merkels Mann für’s Grobe. Er weiß sehr genau, wie man Scheiße baut und die Kacke am Dampfen hält. Er hat dafür gesorgt, daß nichts über den Auftrag der Frontkämpfer des Innenministeriums* an die Öffentlichkeit dringt oder in den bundesweiten Geschwätzschmieden breitgetratscht wird. Die von Merkel versprochene lückenlose Aufklärung des NSU wurde durch KDF durch Null Aufklärung umgesetzt. Respekt.

Für all jene, die sich darüber amüsieren, daß Strache machttrunken ins Verderben gestürzt wurde. Volltrunken strunzdummes Zeug vor der Kamera labern kann Merkel allemal besser.
—–
* Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe

Dr. Andreas Müller (hintermbusch) ist der Autor von Ruß in den Augen der Redakteure. Dabei geht es um die Rußlungenlüge Ranges und Zierckes (zweites Video).

[update 17.20 Uhr]

Die Bundesregierung sieht weiterhin keine Probleme bei der Beratertätigkeit des ehemaligen Geheimdienstkoordinators Klaus-Dieter Fritsche für das österreichische Innenministerium. Das erklärte ein Regierungssprecher auf WELT-Anfrage. Diese Bewertung bestehe fort, hieß es. Fritsche sei vor dem Start der Tätigkeit auf seine Verschwiegenheitspflichten mit Bezug auf seine zuvor erworbenen vertraulichen Kenntnisse hingewiesen worden. Fritsche selbst wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

NSU: die besten 12 Minuten im Leben des Herrn Roewer

Tja, die besten 12 Minuten aus dem Leben von Helmut Roewer gibt es heute und in diesem Blog nicht zu sehen, da wir uns auf das berufliche Leben beschränken. Die können nie die besten 12 Minuten aus dem Privatleben toppen. Gut, Juri Gagarin, Walentina Tereschkowa und Neil Armstrong könnten eine dazu leicht abweichende Meinung gehabt haben. Das ändert nichts am Grundsätzlichen.

Hier hat sich also jemand die Mühe gemacht, diese 12 Minuten aus einem sehr langem Interview zu extrahieren. Da weiß einer wovon er spricht.

Es geht im Grunde um 3 Themen, das Bekennervideo ohne Bekenner und Bekenntnis, den Doppelmord von Stregda oder anderswo, also der Versuch einer Feuerbestattung zweier Leichen und daß Zschäpe doof ist.

Auf einen Kommentar zu Roewers Ansagen wird verzichtet, da heute Sonntag ist. Es läßt sich aber alles penibel genau belegen, was er in dem Interview (Ausschnitt) gesagt hat.

Einen schönen Sonntag auch einem der eifrigsten Mitleser des Blogs und überhaupt.

Hier der Hauptinhalt in Thesenform. Das sind keine wortwörtlichen Zitate.

Roewer

  • Dieses Bekennervieo enthält überhaupt keine Information, die auf die beiden Männer aus Jena hindeuten könnte. Nichts. Gar nichts.
  • Das hätten sie machen können, das hätte ich machen können, mit eine bißchen Mühe.
  • Diese Figur (Paulchen Panther) paßt nicht ins rechtsextremistische Lager.
  • die ganze Machart dieses Video ist nicht so, wie ich es erwartet hätte, mit gutem Grund erwartet hätte.
  • Es ist ein Ambiente, eine Aufmachung, wie wir sie eher auf der politischen Gegenseite vermuten würden.
  • An den Kassetten oder Disketten gab es kein Material, was auf das Trio hindeutet.

Moderator

  • Also Spurenmatarial in irgendeiner Weise, was auf das Trio hinweist, komplette Fehlanzeige.
  • Ja, keine Spuren. Ist mir unbekannt. Weiß ich nichts von.

Roewer

  • Die jüngste Version dieses Videos muß Tage später nach dem Tod der beiden erstellt worden sein, wobei auch Beate Zschäpe nicht mehr in der Lage gewesen sein dürfte. Die Rettung wäre gewesen, ja wir haben es hier aber mit einer riesengroßen Organisation zu tun, die das dann auch befingert haben könnten.
  • Einer der Ermittlungsschwerpunkte müßte eigentlich lauten: Wer hat das Video erstellt?
  • Wenn das Video zur Tätergruppe gehört, dann müßte der Ersteller eine äußerste Nähe zu dieser gehabt haben.
  • Ich kann nicht erkennen, daß diese Videoersteller ernsthaft verfogt worden sind.
  • Waren die beiden jetzt Toten überhaupt in der Lage, dieses Video zu erstellen?
  • Daß die junge Frau das nicht konnte, ist evident. Die macht keinen besonders hellen Eindruck, soweit ich das beurteilen kann.
  • Die Geschichte, ich bereite mein Testament vor, daß ich einmal sterben sollte, dann soll die Welt wissen, daß ich diese Morde begangen habe, die ist so abenteuerlich, daß man sich gar nicht vorstellen kann, daß jemand auf diese Idee kommt, sowas zu veranstalten. Tatbekennung im fall des Todes.
  • Vielleicht waren es auch ganz schwere Jungs. Auftragsmord, das kann sein. dann liegt der Schwerpunkt aber auf Auftragsmord und nicht Geisterfahrt durch die Republik. Da kann ich mir superleicht eine Verbindung vorstellen. Der erste Waffendeal findet statt mit einem Menschen aus der türkischen Szenerie, und der sgat, nee paß mal auf, wir haben euch fotografiert. Dann gibt es die erste Tatbeteiligung an irgendwas und dann den ersten Mord. Das kann sein.
  • Ich habe keinerlei Anlaß, die beiden jungen Männer, die da gewaltsam gestorben sind, in den Himmel zu heben. Es kann sehr gut sein, daß sie an sehr schweren Straftaten beteiligt waren. Das kann alles sein. Nur nicht so, wie man uns das glauben macht.
  • Daß sie dabei draufgegangen sind, ist nicht einem Selbstmord geschuldet, sondern, die wurden ermordet. Die durch den Chef des BKA vorgetragene Selbstmordversion* ist widerlegt, die ist durch die Obduktion widerlegt.
  • Die Szenerie: sie zünden das Auto an, dann erschießt der eine den anderen und dann sich selbst. Das würde bedeuten, das mindestens bei einem Rußpartikel in der Lunge hätte gefunden werden müssen. Nichts dergleichen ist gefunden worden. Es ist auszuschließen, daß einer der Toten das Auto angezündet hat.
  • Es gibt Tatortfotos von dem Wagen, in dem der Totgeschossene, einer erschießt den anderen und dann sich selbst, offensichtlich dem Schießenden vor die Füße gekippt** ist, kopfüber. Das ist sehr unwahrscheinlich bzw. gar nicht möglich.
  • Wenn ich sie jetzt erschießen täte, mit einer Pumpgun, das ist jetzt kein angenehmes Gefühl für sie, aber ich kann ihnen sagen, was passiert. Ihr Kopf fliegt nach hinten und sie auch.
  • Dann wäre die Frage zu klären, ob der Schießende die Pumpgun nochmal repetiert hat.
  • Man sieht es immer, aus den Akten immer zusammengestückelt und irgendwo erscheinen.***

———
* Das war die schriftlich fixierte Idee von Ich-bin-vom-BKA-Frau-Marx-Burkhardt. Die diente Ziercke als Sprechzettel.

** Man hat die Leichen von Böhnhardt und Mundlos dem Innenminister und Fürsorgeverantwortlichen vor die Bürotür gekippt. Das war die Botschaft. Was danach kam, war Spielgeld für die Antifa und das Feuilleton der Verblödungsmedien.

*** Hört, hört.

Nochmal: Die beiden Trottel haben niemanden ermordet…

meint man im HPF:

wtf meint:

Die beiden Uwes waren schlichte Trottel, die beide mal an Bea randurften. Sie erfreuten sich der Zuwendungen des VS.

Ideales Kanonenfutter, das kaltgemacht wurde, als es Zeit war.

Es gab niemals einen NSU 1.0 oder gar 2.0. Daran glaubt nur naives Vieh, das täglich sein Gehirn mit GEZ und Lügenpresse weichklopft.

Nochmal: Die beiden Trottel haben niemanden ermordet, sondern sind die Frontschweine, die dem schaudernden Pöbel, der zu denkfaul ist, die himmelschreienden Ungereimtheiten zu hinterfragen, zum Fraß vorgeworfen wurde.

Das ist so ziemlich die kürzeste Fassung der NSU-Leugnung ever.

Frundsberg (der mit der PDF zum NSU) meint denn auch:

Korrekt!

Wobei ich nicht glaube, daß Uwe Mundlos „dumm“ oder ein Trottel war.
Ich habe ihn ja auch nie kennengelernt.

Ansonsten eine perfekte Analyse und vor allem ein Tritt vors Schienbein von Leuten, die sich für besonders schlau halten und anderen noch damit auch noch „wehtun“, die sich nicht wehren können.

Weil sie liquidiert wurden oder heute im Gefängnis sitzen.

Das Mysterium „Geständnis der Beate Zschäpe“, und warum sie denn bloss nur exakt genau die Anklage gestanden hat, was sogar Stefan Aust ein Kopfschütteln abnötigte, ein irgendwie ratloses.

Warum hat Zschäpe gestanden?

Die Antwort steht auf Seite 1:

Zschäpe, mutmaßlich Mutter einer heute schulpflichtigen Tochter, sitzt heute im Gefängnis.

Das Mädchen, das zu Zschäpe „Mama“ sagte, bei der Wohnmobil-Verleihfirma. Daher weht der Wind… „Mutter einer Tochter“.

Nun, das ist nicht meine These, aber es ist durchaus eine mögliche These.

Sie steht und fällt mit dem „Fakt“, dass (laut offiziellem Narrativ) Zschäpe und Böhnhardt das Eisenacher Womo abholten. Haben sie, oder haben sie nicht?

Was haben die Wohnmobil-Verleiher dazu ausgesagt, vor Gericht? Wer holte das Eisenacher Wohnmobil ab, wer war der Mann, wer war die Frau, wer war das Mädchen im Vorschulalter?

Das BKA behauptet, es nie gefunden zu haben, eine absolut lächerliche Staatsschutz-Behauptung, wenn Sie uns fragen.

NSU-Leaks die keine sind…

… dafür feiert sich die Springerpresse:

Was seit Jahren bekannt ist, das feiert man als Sieg der Presse gegen die Regierung.

Das Verteidigungsministerium muss umfangreiche Akten zum verstorbenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos herausgeben. Im jahrelangen Rechtsstreit mit WELT hatte das Ministerium mit seiner Verzögerungstaktik keinen Erfolg.

Doch, es hatte Erfolg, nämlich 7 Jahre lang bekamen offiziell die Journalisten die Bundeswehrakten von Mundlos nicht zu sehen.

Was Springers Welt weglässt, das steht bei T-Online:

Um die Personalakte von Mundlos selbst ging es in diesem Verfahren nicht mehr. Diese liegt der „Welt“ und auch anderen Medien bereits vor.

Und das seit Jahren. Vielen Jahren.

Jetzt wo der Drops längst gelutscht ist, feiert sich das Aust-Blatt… *fremdschäm*

Zurecht bemerkt @anmerkung denn auch:

Wieder nichts. Sie wollten nur öffentlich rülpsen.

http://nsu-leaks.freeforums.net/post/78887/thread

Wohl bekomm’s…

Es gibt genau eine einzige interessante Frage zu diesen Akten, und die lautet:

Mich interessiert vor allem die Frage, ob Mundlos bereits während seiner Armeezeit als V-Mann für den Verfassungsschutz geworben wurde.

Exakt darum müsste es gehen, @leipziger. Völlig richtig.

Und, oh Wunder, genau darum geht es nirgendwo. Weder bei Springers noch bei T-online noch sonstewo.

Darum heisst diese Presse ja auch Propaganda- bzw. Verblödungs- oder auch Lügenpresse.

Alles klar?

Einige Kommentatoren erkennen das durchaus, was da Phase ist, und dieser Kommentar hat mir wirklich gefallen:

 

Sapere aude.

Mögliche Tatbeteiligung oder Alleinschuld des NSU-Trios – wie aus Hypothesen Beweise gemacht werden

Dieser Post ist ein Reblog des am 23.02.2019 veröffentlichten Artikels made by @moh.
—–

Wenn die wahren Täter als unantastbar gelten, muss Ersatz geschaffen werden. Die Öffentlichkeit bekommt ihren Schauprozess, um bei den naiven Bürgern das Rechtsbedürfnis zu befriedigen. Die deutsche Rechtsprechung ist ein Handwerk ohne Empathie und Chancengleichheit. Die Richter dürfen auf der argumentativen Grundlage passend zusammengestellter Prozessakten frei entscheiden – nur ihren persönlichen Einstellungen und ihrem politischen „Gewissen“ verpflichtet. Wenn in einer Gesellschaft Wertvorstellungen an Bedeutung verlieren, heißt das in aller Regel: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

Bei der Mordserie von Brabant aus den 1980ger Jahren in Belgien hatten wohl einflussreiche Politiker und Vertreter der Finanzwelt durch Elitepolizisten Morde zur Verunsicherung der Bevölkerung zwecks politischer Richtungsänderung in Auftrag gegeben. Als Ablenkmanöver wurden für die Ausspähung der Tatorte Mitglieder der rechtsextremen WNP engagiert. Nach demselben Vorbild könnten auch die NSU-Morde vorbereitet worden sein. Nur so ließen sich die vielen in der Wohnung in Zwickau gefundenen Indizien erklären, die auf eine Anwesenheit an den Tatorten im Vorfeld der Taten hindeuten. Sowohl die Tatortskizzen als auch die Fahrzeuganleihen legen einen Ausspäh-Auftrag nahe, aber eben nicht ein Begehen der Morde selbst. Hierzu fehlen an allen Tatorten sowohl DNA-Spuren, Fingerabdrücke als auch das eindeutige Wiedererkennen durch Zeugen. Das NSU-Trio hatte mit großer Wahrscheinlichkeit Jahre lang für verschiedene staatliche Stellen gearbeitet, wohl für Geheimdienste von Bund und Ländern. Der konstant hohe Geldbedarf des Trios für die Lebensführung im Untergrund ließ sich sicherlich nicht durch Spenden aus der rechtsextremen Szene abdecken, und das Fehlen von beweiskräftigen Spuren an den Orten der Banküberfälle lässt eine durchgehende Finanzierung auf diesem Wege ebenfalls als eher unwahrscheinlich erscheinen. Deutsche Geheimdienste zahlen zwar für Informanten, allerdings eher nicht mit Geldbeträgen in sechsstelliger Höhe. Die Uwes hätten dem großzügigen Angebot eines ausländischen Geheimdienstes wohl kaum widerstehen können. Offensichtlich ist jedenfalls, dass die Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter keinen Umständen aufgeklärt werden darf. Die beiden Uwes können ihre Auftraggeber nicht mehr verraten – und das pädophil interessierte Haumütterchen Zschäpe, die Frau für alle Fälle, hat die diversen Auftraggeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht namentlich gekannt, sonst wäre nicht sie mehr am Leben.

Obwohl diese Indizien auf eine Beteiligung des NSU-Trios an den Vorbereitungshandlungen hindeuten, so gibt es auch bei den Fahrzeuganmietungen einige Ungereimtheiten, die auf eine Beweismittelmanipulation hinweisen. Für den Kiesewetter-Mord hätte der Mietzeitraum verlängert worden sein müssen, was aber nur der Annahme einer handschriftlichen Notiz des BKAs auf dem Mietvertrag zu entnehmen ist. Die Fahrzeugvermietungsfirma hatte diese Behauptung mehrfach dementiert.

 

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/16/wundersame-fahrzeuganmietungen-teil-3/

Die Vernehmungsprotokolle und Schlussfolgerungen aus der BKA-Akte Teil 2 des Komplexes Fahrzeuganmietungen machen deutlich, wie sehr sich die Ermittler vom BKA bemühten, den Zeitraum der Wohnmobil-Vermietung an die Uwes mit der Ermordung von Michèle Kiesewetter in Einklang zu bringen. Das NSU-Trio soll zwischen 2000 und 2007 bei der Firma Horn regelmäßig Fahrzeuge angemietet haben.

Nachdem die erste Vernehmung nicht die erforderliche Mietzeitverlängerung ergeben hatte, versuchten die Ermittler Frau Horn zu suggerieren, dass es wegen der Aussage eines Nachmieters, der sich nach vier Jahren noch an eine kurzfristige Reinigung erinnert haben will, zu solch einer Verlängerung gekommen sein muss. Ergebnisoffene Ermittlungsarbeit sieht anders aus.

Der Sohn von Frau Horn wurde ebenfalls in seiner Vernehmung vom 22.12.2011 zu den gewünschten Aussagen gedrängt. Er erinnerte sich dabei auch an Ereignisse, die bis heute niemanden interessieren dürfen.

Nun ja, der Kindercomic wirft durchaus Fragen auf im Zusammenhang mit gewissen nicht auszuschließenden Neigungen von Mitgliedern des Trios.

Unter Druck gesetzt hatten schließlich Mutter und Sohn „gestanden“, dass es wohl doch eine Verlängerung mit Rückführung gegeben haben müsse.

So wurde die Hypothese dann zum Fakt erklärt – und es galt – zusammen mit den im Wohnmobil in Eisenach bei den Leichen aufgetauchten Polizeiwaffen – als bewiesen, dass die Uwes den Mord in Heilbronn begangen haben müssen.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass das Wohnmobil nach einer Mietzeitverlängerung durch die Uwes in der Nähe von Heilbronn an die Familie Horn übergeben wurde. Da die Unterlagen dies nicht belegen, wäre es genauso gut denkbar, dass das Wohnmobil zwischen dem 19. und 26. April 2007 erneut schwarz vermietet wurde, unter Umständen – unwissend – an die oder den tatsächlichen Mörder, was ebenso die Kennzeichenerfassung bei der Ringfahndung erklären könnte.

In Teil 1 der BKA-Akte zu den Fahrzeuganmietungen wurde in Form einer tabellarischen Gegenüberstellung versucht, die dem NSU zugeschriebenen Taten mit den Fahrzeuganmietungen in Einklang zu bringen.

 

Dies gelang in einigen Fällen, was bei der Gesamtzahl und Häufigkeit der Anmietungen kein Wunder ist. Zu den Zeiträumen der ersten vier Ceska-Mordfälle ließen sich keine Mietverträge auffinden. Auch hier wurde durch die Ermittler ein Konstrukt entwickelt, um das Unpassende passend zu machen. Obwohl bei der Firma Horn sowohl für das Jahr 2000 als auch wieder ab 2003 unter anderem Wohnmobil-Mietverträge auf Andre Eminger, ab 2004 dann auf Uwe Böhnhardt alias Holger Gerlach gesichert wurden, sollen angeblich die Unterlagen aus 2001 bereits wegen der Zehnjahresfrist vernichtet worden sein. Zu den ersten Fahrzeuganmietungen auf den Namen Eminger konnte sich Frau Horn ohnehin keinen Reim machen, sie erinnerte sich nur an einem Herrn Gerlach.

 

Was auch immer die Rolle des NSU-Trios bei der Mordserie gewesen sein mag, eines steht fest. Mit dem Urteil wurde unser vorgeblicher Rechtsstaat ausgehöhlt, das grundlegende Ziel der Wahrheitsfindung endgültig aufgegeben. Als den Vertretern der Justiz klar wurde, dass sie zwar Indizien auf eine mögliche Beteiligung der Uwes an den Vorbereitungshandlungen in der Hand hielten, nicht aber Beweise für eine direkte Tatbeteiligung, hat man wohl begonnen, Zschäpe zu bearbeiten. Die Richter vom zuständigen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München haben der offensichtlich von Psychopharmaka abhängigen Frau vermutlich einen Deal angeboten: ein falsches Geständnis gegen gute Haftbedingungen und eine Abwendung der vorgesehenen Anordnung einer Sicherungsverwahrung. Das Problem des mangelnden Täterwissens würde Zschäpes neuer Verteidiger für sie lösen. Das entstandene „Werk“ ist nicht lesenswert, es liefert keinerlei weiterführende Erkenntnisse. Das Urteil musste revisionsfest gemacht werden, was ohne das Geständnis fraglich gewesen wäre.

Als die BKA-Akten von „Fatalist“ ab 2014 in Teilen ins Internet gestellt und durch ihn sowie durch seine größtenteils anonym interagierende Analystengruppe auf Ungereimtheiten untersucht wurden, schienen die Behörden für einen Moment nervös zu werden. Die Medien unterstelltem dem sogenannten AK NSU, Neonazis rehabilitieren zu wollen. Einige der aufgedeckten Ungereimtheiten und offensichtlichen Manipulationen wurden zunächst zwar gelegentlich aufgegriffen, später aber unter Einigung auf ein institutionalisiertes Behördenversagen relativiert. Schließlich fand man zwischen Politik, Justiz und Medien den Konsens, die Aufklärer systematisch zu ignorieren. Auch eine Strafverfolgung hätte dazu geeignet sein können, den Hobby-Anklägern eine öffentliche Plattform für die Verbreitung ihrer bösen Thesen zu bieten.

Die Reihen der Aufklärer lichteten sich, auch infolge der Agitation von sowohl hausgemachten als auch eingeschleusten Spaltern und Zersetzern. Manche zerstritten sich über die Frage, ob die Schaffung eines NSU-Phantoms von Anfang an in dieser Form von der Bundesregierung geplant worden sei oder aber sich gewissermaßen spontan als Reaktion auf das Auffinden der Leichen der Uwes entwickelt habe. Die seltsamen Nachfindungen von „Beweisen“ sprechen jedenfalls für eine gezielte Umdichtung der Geschehnisse aus Gründen der Staatsraison. Eine objektive Analyse der BKA-Akten ist nicht nur für Laien schwierig. Jeder neigt dazu, sich die passenden Dokumente und Einzelaussagen herauszupicken, um die eigenen Hypothesen zu belegen. Was dagegen spricht, wird gerne ausgeklammert. Auch denke ich, dass die meisten mit den Ermittlungen betrauten Beamten nicht vorsätzlich manipuliert haben. Man hat Weisungen befolgt und sein Vorgehen den üblichen teils dürftigen Standards angepasst. Bei der Fülle an Akten und der Komplexität der Verwicklungen musste eine Richtung vorgegeben werden, und die Verantwortlichen von Polizei und Justiz haben stillschweigend hingenommen, mit ihren einseitigen Ermittlungen und ihrer politisch korrekten Interpretation der Aktenlage der Vorverurteilung durch den Bundestag gerecht zu werden. Die Mühlen der Justiz mahlen nicht nur äußerst langsam, sondern auch völlig erbarmungslos. Richter wie Manfred Götzel begründen ihre Urteile ohne mit der Wimper zu zucken, ohne Selbstzweifel und Scham. Gesetzlich sind Richter nur verpflichtet, das zu bewerten, was den Weg in die Akten gefunden hat. Die durch den AK NSU aufgedeckten Widersprüche gehören nicht dazu…

Brandgutachten – Teil 3


Oliver Das Gupta hingegen vermeint, den Mastermind des NSU gefunden zu haben. Unfug. Es war der Job von Klaus-Dieter Fritsche, die Frontkämpfer des Innenministeriums zu schützen und ihre Enttarnung zu verhindern.

In Teil 1 dieses kleinen Ausflugs in die Geschichte der Pyromanen ging es um die politische Dimension. Sobald sich Politik und Medien an einem Brand versündigen, sich seiner bemächtigen, spüren sie Ermächtigung, in aller Öffentlichkeit Schindluder zu treiben. Da wird mit Brandgutachten nur so um sich geworfen, daß die Mattscheiben der Flachbildschirme zittern.

Man kommt aber nicht weit, wenn man nur das Brandgutachten zu Rate zieht, da wesentliche Erhebungen fehlen, die auf den Hergang des Brandereignisses schließen lassen. Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß man bei Todesfällen auch zwingend die rechtsmedizinischen Befunde braucht und diese mit dem Brandgutachten in Einklang bringen muß.

Ganz so schlampig, wie es eine Frau Prof. Mall machte, muß man ja nicht sein. Die meinte, bei weitgehender Enthirnung eines Menschen erübrigt sich die Feststellung des Todes. Der ist dann wirklich tot. Im Kleingedruckstem hieß später, daß kein Ruß in den Lungen der beiden Uwes gefunden wurde, was darauf schließen läßt, daß die Leichen schon tot waren, als der Brand im Wohnmobil gelegt wurde.

Das macht aber nix. Der von SPON-Diehl als bester deutscher Detektiv gewürdigte Ziercke trat trotzdem mit seinem Kumpel Range vor die Mikrofone der Weltpresse und verbreitete die Rußlungenlüge. Später redete er sich diese Verfehlung damit klein, er muß sich da auf seine Beamten verlassen können, die ihm die Sprechzettel unterschieben.

Unterm Strich ist das alles egal, denn letztlich geht Journalismus nach der Verblödungsfibel der ARD, aufgeschrieben von einer Frau Wehling. Kommen sie den Konsumenten bloß nicht mit Fakten. Die sind lästig, verwirren nur und regen zum Nachdenken an. Stellen sie das moralisch Gute ihres Tuns in den Vordergrund, und daß sie auch zu den Guten gehören.

Gesagt getan. Kaum hatte man der Chefetage des sächsichen Innenministeriumns und der Ministerialriege des Bundesinnenminsteriums die beiden Leichen vor die Bürotür gekippt, war guter Rat teuer. Tot ist tot, dann sollen sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, dachte sich der Diensthabende in der Machtzentrale Berlins und warf die beiden scheenen Leichn der Antifa zum Fraß vor. Die stürzte sich mit pawlowschem Reflex auf die kampflos erjagte Beute und zelebrierten einen Leichenschmaus allererster Güte. Seit 2011 wird leichengefleddert.

Da gibt es jedoch ein kleines Problem. Seit 2011 wird am Buch NSU geschrieben. Die Geschichte des NSU ist wesentlich ausschließlich die Geschichte der daran schreibenden Antifa und linken Bestmenschen. Aus Mangel an Sachkenntnis müssen die aber Geschichten erfinden. Bis einschließlich gestern Abend war die Sachlage so. Die Geschichte des NSU wird ausschließlich an Kenntnissen bis Februar 1998 abgehandelt. Ab diesem Zeitpunkt liegt nicht eine einzige belastbare Aussage zur Tätigkeit der Uwes und ihrer Haushaltshilfe Beate vor. Nichts. Das ist die Sollbruchstelle der Geschichte des NSU.

Weder Generalbundesanwalt, noch seine Hilfsermittler vom BKA, schon gar nicht die Antifa haben einen einzigen Beweis vorgelegt, welch Tagwerk die Uwes ab Februar 1998 nachgingen. Wir müssen an der Stelle präzise sein. Es gibt bis heute keinen einzigen Beleg für des Staates kühne These, die Uwes hätten gemordet. Nothing, nada, nix. Es gibt nur die goebbelsche Behauptung, von Diemer und Genossen artikuliert und der Antifa zu Papier gebracht.

Die für Faktenfetischisten wichtigen Belege in Form von Tatmitteln, Humanspuren, Überwachungsvideos und -fotos, Zeugenaussagen, Asservate usw., die gibt es nicht. Zumindest nicht für die interessierte Öffentlichkeit. Auch nicht für die geschlossene Gesellschaft von Untersuchungsausschüssen.

Wenden wir uns anderen scheenen Leichn zu, die ebenfalls im Namen der Guten gefleddert wurden.

Ulrich Eisenberg

Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Geständnisses, so kann eine aussagepsychologische Untersuchung zur Aufklärung beitragen. Dies gilt auch dann, wenn zugleich Zweifel daran bestehen, ob die Vernehmungen lege artis durchgeführt wurden. Quelle einer solchen Untersuchung ist in erster Linie nicht die Persönlichkeit des Beschuldigten, sondern das Aussagematerial.

Ja. So ist das. Die Uwes sind mausetot, können nichts aussagen, Zschäpe hat wohl weitestgehend den Schnabel gehalten, das von Grasel vorgelesene Geständnis mal ausgenommen. Doch das wäre in den Augen Eisenbergs das Papier nicht wert, da es nicht zeitnah zu den Ermittlungen und im Abgleich mit den Tatmitteln und -spuren vorgelegt wurde, sondern Jahre später.

Nun denn. Eisenberg hat sich mit zwei verheerenden Brandanschlägen beschäftigt, sprich die Aussagen auf Plausibilität geprüft.

Der Beitrag widmet sich der Analyse der beiden aus Anlass der Brandanschläge von Mölln und Solingen ergangenen (und schon damals nicht unumstrittenen) Urteile eingedenk der psychischen Belastungen und sozialen Ausgrenzungen, die bekanntermaßen den weiteren Lebensweg der in beiden Verfahren im Zeitpunkt der Verurteilung noch Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen bestimmten.

Es sei nochmal hervorgehoben, daß die Urteile ganz und gar nicht koscher waren. Sie wollten den Skalp. Egal wie. Und sie bekamen den Skalp.

In beiden Verfahren wurde die Anklage von der Bundesanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens vertreten, beide Verurteilungen stützten sich wesentlich auf Geständnisse von Beschuldigten in formlosen polizeilichen »Vorgesprächen« (funktionswidrig übermäßiger Dauer); jeweiligen Widerrufen folgten die Gerichte nicht. Schon wegen dieser Verfahrenssteuerung durch »Vorgespräche« wären zusätzliche Untersuchungen der auch bei förmlichen polizeilichen Vernehmungen eingesetzten Techniken sachdienlich gewesen – durchzuführen z. B. durch aussagepsychologische Sachverständige. Die Urteile setzen sich mit Beanstandungen des befragungs- und vernehmungsbezogenen polizeilichen Vorgehens zwar ausführlich auseinander, jedoch wurde in Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Beanstandungen bzw. des Bestreitens solchen Vorgehens im Ergebnis und verschiedentlich mit nur begrenzt konkreter Begründung durchweg den Aussagen der Vernehmenden Glauben geschenkt.

Für beide Verfahren waren Tendenzen einer medialen Vorverurteilung ebenso wenig zu verkennen wie die (außen-) politische Tragweite der Tatvorwürfe, woraus unvermeidlich die einer Beschuldigtenvernehmung schon im Allgemeinen innewohnende »suggestive Potenz«, konkretisiert etwa auch durch den Begriff der »Einlassung« gesteigert und die Erwartung der Sanktionierung an die Amtierenden herangetragen wurde. So scheint sich eine alsbaldige Verengung der Ermittlungen durch (vorläufige) Festlegung auf bestimmte Personen als Beschuldigte eingestellt zu haben. Einer solchen Entwicklung kommen, wie es in beiden Verfahren der Fall war, regelmäßig eine eher geringe soziale Einbindung und Wehrfähigkeit wie auch psychische Schwächen der Beschuldigten entgegen, weil solchen Umständen nach verbreiteter Vorstellung tendenziell kriminogene Relevanz innewohnt, wogegen sie ebenso gut für »efektive« Strafverfolgung stehen können.

Die Erläuterungen zu den beiden Verbrechen lassen wir außen vor. Uns interessiert nur das Fazit, das Eisenberg nach Aktenstudium gezogen hat.

Mölln

Beweisrechtlich unmittelbar verwertbare oder gar eindeutige Befunde zur Täterschaft von A und B ergaben sich in den Untersuchungen von Brandspuren nicht.

In dem Urteil heißt es nach minutiöser Erörterung der Befunde eines Brandsachverständigen … sowie eines … Ballistik-Sachverständigen, eines Diplom-Physikers,.. die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien mit dem Inhalt der Geständnisse vereinbar bzw. sie »passten gut zu den auf andere Weise getrofenen Feststellungen« …

Grundsätzliche Einwände bestünden dagegen, die Brandgutachten unter der Perspektive der Geständnisses zu würdigen, d. h. im Falle einer Vereinbarkeit sie verdeckt gar als unabhängigen Beweis zu interpretieren, denn als solche hatten sie keine Beweisbedeutung für die Täterschaft der Angeklagten.

Halten wir zwei wesentliche Punkte fest. Es gab keinen materiellen Beweis für die Täterschaft. Sobald das passiert, gibt es immer erhebliche Zweifel, ob man die richtigen erwischt hat. Immer und überall. Täter hinterlassen nunmal ihre Humanspuren am Tatort. Und auch das Brandgutachten selber hat genau Null Beweiskraft für die Hypothese des Generalbundesanwaltes geliefert. Die Anklageschrift war nichts weiter als eine Verschwörungstheorie der Staatsanwälte.

Solingen

Kriminaltechnisch ist kein Befund erhoben worden, der auf die Verurteilten als Täter hindeuten würde, zumal nach Berichten im Windfang des Brandhauses keine Proben genommen worden seien, vielmehr der Windfangbereich (vorschnell) gereinigt worden sei.

Kurze Unterbrechung. Dito in der Frühlingsstraße, als Link zu mitternächtklicher Stunde auf die famose Idee kam, den Tatort plattzumachen, um erst anschließend nach „Beweisen“ zu suchen.

Was die Präsentation orientierender Brandversuche des Sach-verständigen Z anhand eines »eigens nachgebauten Modells« des Windfangs des Tatorts (D 230) angeht, so hätte einer näheren Überprüfung die Frage bedurft, ob Original und Modell tatsächlich vergleichbar waren. Solches war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Sachverständige »seit Jahren von Ermittlungsbehörden zur Feststellung von Bandursachen herangezogen« wird (D 268), weil es sich dabei um einen Hinweis dafür handelt, dass er Erwartungen der Auftraggeber erfüllte

Noch ein kurzer Einschub. Das hat der Götzl dem Setzensack auch aalglatt durchgehen lassen. Der hat sich materiell gar nicht mit der FS26 auseinandergesetzt, sondern konnte sagen, sowas passiert öfter, und fertig war der Sachbeweis. Was für’n Scheiß.

Bei Prüfung des Wahrheitsgehalts von als Geständnis in Betracht kommenden Äußerungen ist (gemäß der Null-Hypo-these) – wie bei sonstigen Aussagen auch – neben der Berücksichtigung der Entstehungs- und der Entwicklungsgeschichte eine inhaltliche Aussageanalyse vonnöten. Dies gilt umso mehr, wenn die in Rede stehenden Äußerungen von zwei bzw. von mehreren Angeklagten voneinander abweichen – so in beiden hier in Bezug genommenen Verfahren – oder wenn sachliche Beweismittel nur unzureichend zur Verfügung standen bzw. gesichert wurden. Stets ist grundsätzlich zu prüfen, ob oder inwieweit die Aussagen auf von außerhalb des Wissens der Beschuldigten, d. h. ggf. auch seitens Vernehmender, herangetragenen (Fehl-)Informationen beruhten, die in die Aussagen eingingen.

Zum Abschluß dieses kleinen Ausfluges sei noch ein schönes Stück küchenpsychologischer Aussagenprüfung von allmystery präsentiert.

hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im Schädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
es klingt mir aber so, als hätte ihm jemand den Tipp gegeben: erzähl ruhig verschiedene Varianten, das macht deine Aussagen unglaubwürdig. Zur Not kann man als Anwalt auch noch die Behinderung geltend machen — und solange die Leiche fehlt, konnte keine der Geschichten (oder Geständnisse??) verifiziert bzw falsifiziert werden.

Ersatzweise kann man auch meinen Eindruck beim Lesen der Temme-Akten nachlesen.

Einen schönen Sonntag noch.

Ende.