von @moh, AK NSU
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In seinem gegen seinen Willen im Internet mehrfach hochgeladenen Werk „Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen Bewertung der Zeugenaussagen“ hat Kay-Uwe Hegr die Zeugenaussagen aus den NSU-Untersuchungsausschüssen in Thüringen auf ihre Glaubhaftigkeit hin analysiert und jeweils mit der Bewertung „wahr“, „unwahr“ oder „Lüge“ versehen. Die Protokolle der Zeugenbefragungen sind noch nicht öffentlich zugänglich, wurden aber an Hegr und auch an den AK NSU weitergegeben. Herr Hegr hat mangels Anwesenheit im Untersuchungsausschuss weder die Zeugen bei ihren Aussagen beobachten können, noch hat er berücksichtigt, dass sich deren Erinnerungen nach den vielen Jahren durchaus mit Gehörtem und anderem Erlebten überlagert haben können oder wohlmöglich in der abgefragten Genauigkeit nie vorhanden waren. Ob jeweils absichtlich gelogen wurde oder ob die Widersprüche eher der mangelnden tatsächlichen Erinnerungsfähigkeit entstammen, lässt sich anhand der protokollierten Worte nicht mit abschließender Sicherheit beurteilen. Eine Beobachtung der aussagenden Personen ist dafür unerlässlich. Hegr hält sich für einen Top-Journalisten, begnadeten Analysten und geborenen Psychologen.
Ist dieser Mann aber selbst als glaubwürdig einzustufen?
Die Frage der Authentizität ist hierbei nicht zu stellen, sondern eher die Frage nach der seelischen Verfasstheit dieses „Don Quijote“, der auch gegen die Windmühlen aus den eigenen Reihen anzurennen pflegt. Hierbei bedient er sich unter anderem der fragwürdigen Methode des Zivilklagewegs mit Hilfe von windigen Anwälten, eine Vorgehensweise, die denjenigen Menschen vorbehalten ist, welche ihr „Recht“ mit Hilfe von Geld in der Lage sind durchzuboxen. Kann sich solch ein Mensch glaubhaft für den Erhalt unseres Rechtsstaates einsetzen? Ich habe diesem ehemaligen Mitstreiter des AK NSU nichts getan, ihn weder als „Oink-Oink“ noch als „Dieter“ im Forum angegriffen. Von der Kritik der anderen an dieser Person habe ich mich allerdings auch nicht distanziert, weil es dazu keinen Grund gibt. Dieser Umstand reichte für Herrn Hegr aus, um mir durch seinen Anwalt Burkhart Person am 2. Mai 2017 vorab per E-Mail und dann am 4. Mai eintreffend per Einschreiben eine Abmahnung zukommen zu lassen. Ich sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bezüglich des gut eine Woche zuvor im internen Kreis des AK NSU hochgeladenen Buchentwurfs „Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen“ unterzeichnen, Frist des Eingangs der Erklärung beim Anwalt: 5. Mai 2017. Das Problem an der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zur Vermeidung eines kostspieligen, zeit- und nervenaufreibenden Zivilverfahrens an einem weit entfernten Landgericht liegt darin, dass es sich dabei um ein nicht mehr zurück nehmbares Schuldeingeständnis handelt. Selbst wenn sich die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung später beweisen lässt, kann dadurch der Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe bei einem Verstoß nicht entgangen werden. Die eingegangenen Verpflichtungen haben eine lebenslange Gültigkeit und hätten mich der Willkür eines unberechenbaren Rechthabers ausgeliefert. Hegr hat mit seiner Abmahnfalle in übelster Art und Weise versucht, meine Existenz zu vernichten oder zumindest über Jahre hinweg in der Hand zu haben. Über einen Dritten ließ man mir nach nicht erfolgter Unterzeichnung der Unterlassungserklärung den Rat zukommen, ich möge mich doch über die bei „Friedensblick“ in einem späteren Kommentar von Hegr angegebene E-Mail-Adresse an den Hegr wenden. Dieser sei eigentlich ein umgänglicher Typ, mit dem man reden und so eine Lösung finden könne. Mit Verrätern, die ihr Geld einsetzen, um andere durch Missbrauch des Zivilrechts juristisch in die Knie zu zwingen, verhandele ich grundsätzlich nicht. Für diesen Angriff gibt es keine Entschuldigung, kein Vergeben, kein Vergessen.
Am 4. Mai 2017 veröffentlichte Georg Lehle „unfallweise“ auf seinem Blog den Link zu der hochgeladenen Hegr-Analyse. Als Reaktion erklärte Hegr in einem einen Tag später zugefügten Kommentar, Strafanzeige wegen der „Urheberrechtsverletzung“ gestellt zu haben.
http://friedensblick.de/24283/glaubwuerdigkeitsanalyse-der-zeugenaussagen-im-thueringer-nsu-untersuchungsausschuss-betreffend-tatort-stregda/
MAI 4, 2017 GEORG LEHLE
Kay-Uwe Hegr investierte viel Zeit in einer vergleichenden Zusammenstellung der verschiedenen Zeugenaussagen im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss…
Er hat sich entschlossen, die 630-Seiten starke Analyse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass so ein gewisser Schub in Sachen Aufklärung bewirkt wird.
„Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1 und 6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen“, Stand 03.01.2017
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Hinzufügung, 05.05.2017 um 12:57, persönliche Stellungsnahme von Kay-Uwe Hegr:
„Ich hatte mich keinesfalls entschlossen, diese Analyse zur Veröffentlichung freizugeben. Der unter dem Beitrag stehende Link zum Herunterladen der Arbeit wurde vielmehr von Personen eingerichtet und befüllt, welche sich meine Arbeit unter dem Bruch des Briefgeheimnisses widerrechtlich und gegen meinen Willen angeeignet haben. Ich habe diesbezüglich über einen Rechtsanwalt Strafanzeige stellen lassen…
Allein der Umfang der Arbeit lässt erkennen, dass die Beschäftigung mit dem Thema für mich geradezu meditativen Charakter angenommen hat. Trotzdem kam für mich eine Veröffentlichung nicht in Frage, da ich Teile der Arbeit für unausgereift halte und die Einleitung erhebliche Mängel aufweist…
Nicht in Abrede stellen möchte ich, dass Blogs und Foren im Internet einen wertvollen Beitrag dazu leisten, dass Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen… Sollte jemand Fragen oder Anregungen haben, kann er mich gern über kayuwehegr@eclipso.de kontaktieren.“
Hegr spielt in seiner „Glaubhaftigkeitsanalyse“ den Richter. In einer „Sequenzanalyse“ werden Handlungen, die erfolgt sind, als strafbewehrt eingestuft, nicht erfolgte Handlungsoptionen werden als rechtskonform dargestellt. Diese Einteilung geht ganz klar über das sinnvolle Aufdecken von Widersprüchen und das Äußern von Kritik an einer ermittlungstechnisch katastrophalen Vorgehensweise der Verantwortlichen hinaus. Wenn die Einsatzkräfte der Feuerwehr vier Jahre später angeben sollen, ob es damals beispielsweise Befragungen durch die Polizei gegeben hat, so mögen die Antworten durchaus widersprüchlich ausfallen. Nach dieser langen Zeit sind Verwechslungen und Falscherinnerungen eher die Regel, wer dann die Wahrheit sagt, ist nicht wirklich feststellbar. Ob jemand vorsätzlich lügt, lässt sich ohne Beobachtung der Körpersprache der Zeugen in keinster Weise beurteilen.
Eine Zeugenaussage ist wohl kaum als unwahr zu bewerten, nur weil der Befragte angibt, dass das sofortige Löschen des brennenden Wohnmobils ihm nicht als gefährlich erschienen sei, weil er dachte, dass bei dem Qualm wohl keiner mehr schießen würde. In solchen Fällen ist tatsächlich von mindestens einer Bewusstlosigkeit der anwesenden Personen aufgrund einer Rauchvergiftung auszugehen. Herr Hegr scheint sich für allwissend zu halten. Er meint, alles beurteilen zu können, hält sich für unfehlbar. Für eine glaubhafte Analyse der Aussagen hätte er in zahlreichen Fällen zumindest einen Fachmann kontaktieren müssen, ansonsten münden gute Kritikansätze in lächerliche Laienurteile. Eine Zusammenarbeit mit Abmahnanwälten ist dafür nicht hinreichend.
Wo Hegr „Beweise“ aufführt, kann oft maximal von der Darlegung von Widersprüchen und Ungereimtheiten die Rede sein. Auch ich teile die Ansicht, dass Böhnhardt und Mundlos bereits tot waren, als man das Wohnmobil in Eisenach-Stregda abstellte. Ein Vorwissen der Polizeiführung erscheint als fast zwingend gegeben. Die systematische Spurenvernichtung ist sicherlich nicht mit menschlichem Versagen zu erklären. Den Ansatz, die offensichtlichen Ungereimtheiten als eine von ganz oben vorausgeplante Vorgehensweise in einer unglaublichen Breite und Detailliertheit durch die Zeugenaussagen beweisen zu wollen, halte ich jedoch für völlig überzogen und anmaßend.
Hegrs Analyse der Zeugenaussagen muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit den Begriffen Wahrheit und Lüge zur Bestätigung seiner Arbeitshypothesen mehr oder weniger willkürlich um sich wirft. Damit kann sie leider nicht den Zweck erfüllen, wen auch immer von der tatsächlich vorhandenen Beweismittelmanipulation bei den Ermittlungen zum NSU zu überzeugen. Die Wahnsinnsarbeit dieses Möchtegern-Wissenschaftlers wirkt perfektionistisch und pedantisch und zeichnet das Bild einer Persönlichkeit, die ihre Sichtweise zwanghaft in leicht abgewandelter Form ständig reproduzieren muss, nach dem Motto, viel bringt viel. Je mehr Zeugenaussagen Hegr zerrupft, desto überzeugender meint er wohl wirken zu können. Besser wäre es gewesen, sich auf die wirklich bemerkenswerten Aussagen aus den Untersuchungsausschüssen zu beschränken, diejenigen, die ganz eindeutig Lügen oder vorsätzliche Ermittlungsfehler belegen.
Hegr begibt sich gerne in die Opfer-Rolle, um aus dieser Rechtfertigungsposition heraus perfide Angriffe zu starten. Es sieht so aus, als ob er mich durch seinen anwaltlichen Abmahnversuch zu einer Stärkung seines verletzten Egos zwingen oder mich alternativ finanziell massiv schädigen wollte.
Warum hat Hegr es auf diejenige abgesehen, von der er sicher wusste, dass sie weder für die Weitergabe seines Werks verantwortlich war noch die Möglichkeit gehabt hätte, die Veröffentlichung der Schrift zu verhindern?
Herr Hegr hat einen „Buchvertrag“ unter anderem mit Sigi Mayr, ehemaliges Mitglied des AK NSU, geschlossen, welcher seine Vorversion in eine lesbare Form überführen sollte. Hierzu hat Hegr die Version Stand 03.01.2017 in Papierform an Herrn Mayr gesandt, der sich zu diesem Zeitpunkt bei einem Mitglied des AK NSU aufhielt. Was nun geschah, scheint dem Zersetzungshandbuch der Stasi entsprungen zu sein. Der Gastgeber von Mayr scannt die Papierversion ein und gibt sie an Fatalist weiter, zwecks Überprüfung einer möglichen Unterwanderung der Gruppe durch die Sicherheitsbehörden.
Ziel der Aktion, die meiner Ansicht nach behördlich gesteuert wurde: den AK NSU zu spalten mit Hilfe eines notorischen Querulanten, der zu viel Zeit hat und sich der Justiz zu bedienen versucht, um seine Gegner auf Staatsseite sowie auf der „Aufklärer-Seite“ zu zermürben, letztere dann, wenn sie seine Ansichten nicht zu teilen wünschen. Er wird von den Geheimdiensten oder dem polizeilichen Staatsschutz mit Sicherheit überwacht, dieser reiche mittlerweile in Spanien lebende Privatier, der der Regierung Merkel unterstellt, der Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zumindest zugestimmt zu haben. Die zuständigen Stellen wissen mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass das „Werk“ Hegrs Richtung Sigi unterwegs ist und setzen einen angeblichen Mitarbeiter des BND ein, um den „Bruch des Briefgeheimnisses“ und die „Urheberrechtsverletzung“ auszulösen. Der „BND-Mitarbeiter“ hat sich schon vor längerer Zeit bei dem Mitglied einer Partei interessant gemacht, der mit dem AK-NSU-Mitglied, das den Mayr beherbergt, in freundschaftlichem Kontakt steht. Der „BND-Mann“ warnt also über den Umweg des naiven Politikers den Gastgeber vor dem „Geheimdienstmitarbeiter“ Hegr und einem anderen mit Hegr in Kontakt stehenden im internen Kreis noch aktiven Mitstreiter im AK NSU, so dass das Mitglied des AK NSU, eine treue Seele ohne Durchblick, prompt die Weitergabe des bei ihm eintreffenden „Buches“ von Hegr beschließt und so unbeabsichtigt die Basis für den späteren „Krieg“ Hegrs gegen den AK NSU legt. Erst Monate später wird die „Glaubhaftigkeitsanalyse“ des Herrn Hegr im internen Bereich des Forums hochgeladen und zur Diskussion gestellt. Auch hier benötigte es einen Auslöser. Herr Hegr hatte im September 2014 das Schreiben des AK NSU an den Innenausschuss des Bundestages zum Verdacht der Beweismittelfälschung mit unterzeichnet, war aber aufgrund der sehr aggressiven Verteidigung seiner Thesen aus dem AK NSU herausgeflogen. Dieser Mensch kann mit Niederlagen nicht umgehen. Er sieht sich als genialer Aufklärer, und ist dermaßen von sich selbst eingenommen, dass ein Akzeptieren der Ablehnung seiner Person nicht in Frage kommt. Er meldete sich unter dem Nick-Name „Dieter“ wieder im Forum an und postete über Monate hinweg mit Hingebung und erheblichem Zeitaufwand, so dass er sich auf diese Weise das Vertrauen erneut erschleichen konnte und so wieder Zugang zum internen Kreis erhielt. Diesen Zugang nutzte Hegr, wie sich später herausstellen sollte, um unter anderem private Informationen über die anderen AK-NSU-Mitglieder zu sammeln. Als der Gastgeber von Mayr bei einem Treffen mit „Dieter“ erkannte, dass es sich bei Letzterem um Hegr handelte, und dieses Geheimnis Fatalist offenbarte, kam der Stein endlich im Sinne der Behörden ins Rollen. Die Weitergabe des Buches wurde über das AK-NSU-Mitglied mit dem schlechten Gewissen auch gleich an Hegr gebeichtet und dieser beauftragte einen seiner Anwälte, zunächst zivilrechtlich gegen den AK NSU vorzugehen. Das Problem dabei war der Umstand, dass Hegr dem Mayr-Gastgeber keine juristischen Schwierigkeiten bereiten wollte. Also wählte man eine Frau des AK NSU aus, deren Identität intern bekannt war und mit deren Hilfe man den gesamten Arbeitskreis treffen wollte. Hegr gibt sich gern als sozialer Mensch mit hoher Anteilnahme am Schicksal seiner Mitmenschen, und als Opfer von dem angeblich unrechtmäßigen Handeln gegen ihn. Das Problem an solchen Egomanen ist deren vorgebliche Ehrlichkeit, da sie aufgrund einer völlig mangelnden Fähigkeit zur Selbstkritik für Außenstehende und Unbedarfte sehr glaubwürdig erscheinen können. Wer das Spiel nicht durchschaut und solche Persönlichkeiten nicht einzuschätzen vermag, landet schnell in der Unterstützer-Falle. Auch ist es leicht für die Geheimdienste, sich dieser Charaktere zu bedienen. Wie bei der Antifa, die staatlicherseits gezielt für den Kampf gegen „Rechte“ aufgehetzt wird auch zwecks Eindämmung der Zustimmung zur AfD, lässt sich Hegr für die Zersetzung der Aufklärer um das NSU-Phantom instrumentalisieren. Man muss dem Stier nur das rote Tuch vor die Nase halten, damit er losrennt und sein Anwaltsheer auf den Weg schickt.
Woher hat Hegr das Geld für derartig kostspielige Attacken?
Kay-Uwe Hegr soll nach der Wende als Botschaftsflüchtling in Prag Kontakte geknüpft haben, die es ihm dann ermöglicht haben sollen, sich als Zwischenhändler und Vermittler der Veräußerung von DDR-Staatsvermögen an dem Zusammenbruch der DDR zu bereichern. Auf diese Weise soll er ein eigenes Vermögen angehäuft haben, das es ihm von da an ermöglichte, als Privatier keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen zu müssen. Eine Bestätigung für diese Behauptungen kann ich zwar nicht finden, dafür aber stößt man im Internet auf eine von Hegr im Jahr 2004 gegründete Firma, die eher den Anschein einer Art Briefkasten-Firma erweckt. Vielleicht handelt es sich dabei auch um eine legale Form der Verwaltung des eigenen Vermögens.
https://www.moneyhouse.de/care-consulting-OHG-Berlin
Die Firma care consulting OHG ist im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin unter der Nummer HRA 34867 B registriert. Die eingetragene Rechtsform lautet Offene Handelsgesellschaft. Die Haupttätigkeit liegt im Bereich Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern. Das Domizil befindet sich in Berlin. Die Eintragung erfolgte am 5. Januar 2004.
Mit der Geschäftsführung ist Kay-Uwe Hegr beauftragt…
(Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmensberatung. Das Vermitteln von Immobilien und Finanzdienstleistungen und die Durchführung von Bauträgergeschäften.) Persönlich haftende Gesellschafter: Kay-Uwe Hegr geb. 18.07.1965 Berlin … Die Gesellschafter Stefan Thoß und Stephanie Kunert vertreten die Gesellschaft jeweils mit einem anderen Gesellschafter…
Kay-Uwe Hegr und das Verfassen von Schriftsätzen
Warum hat Herr Hegr nicht regulär Jura studiert um sich als Anti-Staatsanwalt niederzulassen? Die Juristerei scheint sein persönliches Steckenpferd zu sein.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/zschaepe-nsu-pflichtverteidiger-heer-stahl-sturm-entpflichtung-vertrauen/2/
23.07.2015 15:20, Kay-Uwe Hegr
Während der letzten Wochen habe ich weder Zeit noch Kosten gescheut, um meinen Schriftsatz von einem renommierten Strafrechtler prüfen zu lassen. Schließlich bin ich kein Jurist und das Ergebnis meiner Recherche fällt damit eher in die Kategorie „Journalismus“.
Im Ergebnis dieser Prüfung kann man sagen, dass die von mir gezogenen Schlussfolgerungen nicht durch den Vortrag gedeckt sind. Die Verteidigung muss darüber hinaus keine Beweisanträge stellen, wenn sie Gefahr läuft, dass der Sachverhalt erst durch diese Beweisanträge zum Nachteil ihrer Mandantin verfestigt wird. Insofern ist gegen die Strategie der Verteidiger im Münchner Strafprozess auch nichts einzuwenden…
Es ist aber klar, dass die Weitergabe meines Schriftsatzes durch Rechtsanwalt Stahl am Folgetag der Zustellung, an den Journalisten Holger Schmidt vom SWR, eine grobe Pflichtverletzung darstellt, welche in der Tat allein schon ausreicht, das Zschäpe ihn als Verteidiger ablehnt. Der Vorwurf steht seit dem 10.06.2015 auf dem Blog und wurde auch hier verlinkt. Tausende haben ihn gelesen. Trotzdem geht Rechtsanwalt Stahl nicht juristisch gegen die von mir erhobenen Anschuldigungen vor. Natürlich muss man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber hier geht es wohl doch um grundsätzlich anderes…
Für Herrn Hegr scheint es unüblich zu sein, nicht gegen Vorwürfe gegen die eigene Person juristisch einzuschreiten. Er hat wohl nicht begriffen, dass man ihn und seine tausend Schriftsätze gegen Gott und die Welt nicht mehr ernst zu nehmen bereit ist.
In seiner „Glaubhaftigkeitsanalyse“ erfährt der Leser, dass der Verfasser bereits zuvor mehrere Analysen vorgelegt und per Gerichtsvollzieher u.a. an die Bundesanwaltschaft,
die Staatsanwaltschaften Heilbronn und Meiningen, die NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestags, des Thüringer Landtags und des Landtags von Baden-Württemberg
zugestellt haben will. Auch der Einsatz eines Gerichtsvollziehers ist zu bezahlen, doch Herr Hegr scheut keine Mühen und Mittel, um seine Gegner zur Beschäftigung mit seinen Ansichten zu zwingen.
Am 9. Mai schrieb Hegr uns als Reaktion auf den Blogbeitrag
arbeitskreis-n.su/blog/2017/05/08/unterwanderung-zersetzung-verrat-drohungen-die-hegr-dieter-oink-story/
unter anderem :
„Selbstverständlich werde ich keine meiner Quellen jemals preisgeben, aber im Rahmen von straf- oder zivilrechtlichen Verfahren werden möglicherweise Zeugen geladen werden, welche keinen Grund haben, in dieser Angelegenheit zu schweigen…
Bemerkenswert finde ich auch das Verhalten der anderen Mitglieder des AK-NSU. Einige haben sich mittlerweile vom Vorgehen Herrn Reißers in dieser Sache distanziert. Der größte Teil trägt das rechtswidrige Tun jedoch mit. Ich war lange Zeit der Ansicht, dass diese Leute eigentlich die Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze – z.B. In Sachen NSU – bedrückt und das sie sich deswegen für eine Wiederherstellung des Rechtsstaates einsetzen…“
Dazu war die Aufforderung an mich, innerhalb einer Frist von nur drei Tagen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, also gedacht. Ich sollte aus dem AK NSU sozusagen heraus gezwungen werden, und dem Herrn „Liebenswert“ anschließend dafür dankbar sein, wenn er nicht für jedes Auftauchen seines Werks im Internet durch seinen Abmahnanwalt von mir eine Vertragsstrafe in der Höhe von zig tausend Euro einfordert. Wie kann jemand, der derart hinterhältig agiert, sich nur erdreisten, ein angeblich „rechtwidriges Tun“ des AK NSU anzuprangern? Das Problem ist, dass Herr Hegr – wie viele andere Egomanen mit gestörter Selbstwahrnehmung – das glaubt, was er von sich gibt. Er ist fest von seiner Anständigkeit und persönlichen Integrität überzeugt, ohne zu wissen, was das überhaupt ist. Hegr hat mich eiskalt angegriffen, obwohl er wusste, dass ich an dem Konflikt nicht beteiligt war, sozusagen als „Kollateralschaden“. Mit Gegnern ohne jegliche Selbstzweifel kann man nicht reden, sie sind zu keinem Dialog fähig. Es macht mich traurig zu sehen, wie ein Hegr die aufrichtige Aufklärungsarbeit anderer zunichte zu machen versucht, und dabei denjenigen in die Hände spielt, die er zu bekämpfen vorgibt. Wie blind muss man sein, um das nicht zu bemerken!