Category Archives: Der NSU-Betrug

Morde von Halle: Die Linken suchen die rechtsterroristische Vereinigung, der Staat besteht auf Einzeltäter

Kurzfassung:

Alles wie immer, alles wie bekannt seit Wiesn-Bombe, Anis Amri, Lübcke und NSU… Einzeltäter wohin man auch schaut!

Und ebenfalls wie immer sucht die „Zivilgesellschaft“, also die Antifa und die ihr verbundenen Linksanwälte nach dem rechtsterroristischen Netzwerk:

Offene Fragen nach Mittätern gibt es immer, denn der Staat mauert:

Oberstaatsanwalt Schmidt erklärte, man habe die verschlüsselten Datenträger des Angeklagten bisher nicht entschlüsseln können und es gebe wenig Aussicht auf Erfolg.

So ein Pech aber auch… und daraus folgt sogleich die Mittäter-These von der Antifakönigin Rechtsanwältin, die natürlich bei einem solchen Pozess keinesfalls fehlen darf:

RAin Pietrzyk machte darauf aufmerksam, dass das abschließende Fazit von Herrn W. sich insofern auf ein unvollständiges Bild stütze, als dass er keinen Zugriff auf die Datenträger hatte und sich die Online-Kontakte des Angeklagten nicht ermitteln ließen.

Sie suchen also das Nazi-Netzwerk, auch wenn es darauf keinerlei Hinweise gibt, denn sogar die Waffen hat der Irre von Halle selber gebaut.

Strategische Konzepte des BKA zur Internetermittlung, hört hört:

Oberstaatsanwalt Schmidt befand daraufhin, dass die Zeit gekommen sei, etwas Grundsätzliches zu sagen. Man müsse strikt zwischen dem BKA als Teil der Strafverfolgungsbehörden und als Sicherheitsbehörde im Rahmen der Gefahrenabwehr unterscheiden. Die Zeugin sei hier als Ermittlungsperson aufgetreten und habe ihren Auftrag zu vollster Zufriedenheit erfüllt. Über strategische Konzepte des BKA bei der Internetermittlung könne man nicht öffentlich aufklären, sonst seien sie wertlos.

Hat das BKA überhaupt strategische Konzepte zur Internet-Ermittlung, die über das Infiltrieren von Chatgruppen im Social Media Bereich und das Einschleusen von Trojanern auf Rechner zu Überwachender hinaus gehen?

Sicher, Whats App ist ganz einfach mitzulesen, wenn man die Desktop-Schnittstelle vom Handy aus aktiviert, aber schon bei Telegram dürfte man mit der „hochgeheimen BKA-Internetstrategie“ am Ende sein.

Und was das Knacken der Verschlüsselung von Datenträgern mit VeraCrypt etc. angeht, so hat das offenbar bei den „NSU-Helfern“ aus Jena auch nicht wirklich funktioniert, wie man den Ausschussprotokollen aus Thüringen entnehmen kann.

Man weiss es schlicht nicht, ob der Irre von Halle Mitwisser hatte, und exakt um dieselbe Frage geht es ja bekanntlich auch beim Lübcke-Mord.

RA Herrmann erwiderte, dass natürlich klar sei, dass hier keiner Konzepte von obersten Sicherheitsbehörden hören wolle. „Aber die Generalbundesanwaltschaft kann doch nicht allen Ernstes zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, die hier geliefert worden sind. Das ist einfach keine vollständige Polizeiarbeit.“ Es stärke nicht gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei, wenn man den Eindruck bekomme, dass es ein ganzes Feld gebe, das niemand versteht.

Doch doch, die Bundesanwaltschaft und das in ihrem Auftrag ermittelnde BKA dürften vollends zufrieden sein mit den Ermittlungsergebnissen, so wie sie das auch bei den „Einzeltäter Uwes“ und bei Gundolf Köhler und bei Anis Amri und bei Stefan Ernst gewesen sein dürften.

Umso mehr wenn Vertrauenspersonen der Geheimdienste und/oder der Polizeibehörden zu schützen waren…

… worauf alles, aber auch wirklich alles hindeutet bei den „NSU-Morden“, beim Anschlag auf das Oktoberfest und beim Breitscheidplatz sowieso.

Aber mal ernsthaft, liebe Linksanwälte und „Zivilgesellschaftler vonner Antifa“…

Halle gehört mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu. Der Irre ist sehr sicher ein echter Einzeltäter.

Cem legt nach: Das #NSU Narrativ stimmt nicht!

Anfang September 2020 rieben wir uns noch recht überrascht die Augen, als „der türkische Schwabe“ Cem Özdemir gar Ungeheuerliches zum NSU-Märchen des Staates zum besten gab:

Cem Özdemir: „Wo sind denn die DNA-Spuren des Trios? Eben“

Unser Ansatz zu den „NSU-Morden“ war schon von Anfang an folgender: Es ist unmöglich, an 27 Tatorten keinerlei DNA-Spuren oder Fingerabdrücke zu hinterlassen, und deshalb ist das NSU-Narrativ des Sicherheitsapparates widerlegt. Als Blödsinn entlarvt.

Und weil dem so ist, und der Arbeitskreis NSU das auch immer wieder geschrieben und gesagt hat, daß das Durchsetzen dieses unmöglichen Narrativs mittels Medien, Politik und Staatsschutz-Senaten ein klarer Hinweis auf „gelenkte Demokratie“ ist, wer so penetrant darauf hinweist wie wir, ja nun, der ist dann eben -folgerichtig- ein „Nazi“.

So einfach ist das. Jedenfalls für die Mischpoke der linksgrünversifften Medien von Welt bis Spiegel, von Laabs bis Moser.

Um dem „Nazi-Vorwurf“ zu entgehen, muss man es machen wie Clemens Binninger CDU, der Vorsitzende des 2. Bundestags-Untersuchungsausschusses:

Das Problem ist aber: Wir haben keine geständigen Täter, keine geständigen Unterstützer, außer zweien, die ihre Unterstützungshandlungen auf einmalige Leistungen beschränken. Es gibt keine Augenzeugen, die einen Täter so gut beschrieben haben, dass man sagen kann: die waren es. Und vor allen Dingen: Wir haben keine Spuren von Mundlos und Böhnhardt, nicht ihre Fingerabdrücke, nicht ihre DNA. Weder an den Tatorten, noch an den Opfern, noch an den Tatwaffen.

Die waren es aber trotzdem…

… weil der Bundestag das einstimmig so geurteilt hatte, am 22.11.2011. Das „beachtet“ auch Herr Binninger stets, ebenso wie unsere „unabhängigen Medien“ und erst recht der Justizapparat.

Und nun hat der böse Cem nachgelegt, leider hinter Paywall:

Im Fall der 10 angeblichen NSU-Morde sind ALLE Fragen ungeklärt, auch wer genau dieses Märchen am 4.11.2011 vorbereitet und durchgeführt hat.

Einige Schmankerl vom Cem bei Aust und Laabs:

Die Mordserie des NSU ist nach wie vor nicht aufgeklärt.

Cem, wenn die Mordserie nicht aufgeklärt ist, warum bezeichnest Du sie dann als „NSU-Mordserie“? Bleib doch bei „Dönermorden“, denn an die Täterschaft der Uwes beim Polizistenmord von Heilbronn glauben noch viel weniger „Experten“ als sie es bei der „Kleinselbständigen-Mordserie an Migrationshintergründlern“ tun.

Der nächste Kracher, Zusammenhang „Merkel hat doch aber komplette Aufklärung versprochen“:

Für mich persönlich und praktisch für alle Menschen mit Migrationshintergrund geht es allerdings auch um den Glauben an unseren Rechtsstaat und seine Selbstheilungskräfte.

Wer Verantwortung in diesem Staat anstrebt, lieber Cem, der sollte etwas weniger naiv daher kommen… GEZ-Staatsfernseh-Opfern mag ein solcher Satz ja durchrutschen, aber als abgeklärter Politiker solltest Du wissen, dass der Rechtsstaat eine Chimäre ist, eine Illusion, ein Ideal, von dem die BRD des Jahres 2020 wesentlich weiter entfernt ist als es die BRD West -sagen wir mal im Jahr 1980- war. Stichwort „doppelte Justizstandards bei Migranten und Biodeutschen“ etc. pp.

Hierfür ein dickes Lob:

WELT: Es gab einen langen Mordprozess in München, das NSU-Mitglied Beate Zschäpe wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse haben sich auf Bundes- und Landesebene in den Parlamenten mit dem NSU beschäftigt, ein Ausschuss tagt noch
immer. Wieso sind noch immer nicht alle Fragen geklärt?

Özdemir: Der Fall muss – entgegen dem, was die Bundesanwaltschaft sagt – als nicht aufgeklärt  betrachtet werden.

Top Antwort, die Dich eindeutig zum Verschwörungstheoretiker macht, wenn nicht sogar zum „Nazi“…

Auch recht brauchbar:

WELT: Welche Fragen sind offen?

Özdemir: Nach welchem Schema wurden die Opfer ausgewählt? Und vor allem: Haben wirklich nur Mundlos und Böhnhardt geschossen? Wo ist denn ihre DNA-Spur? Der Aufenthalt der beiden im Untergrund ist über weite Teile nicht geklärt.

Korrekt, man kennt nur den Aufenthalt an 200 (Urlaubs)Tagen von ca. 4.000 Tagen „betreutem Untergrund“. Anscheinend git es trotz über 4.000 DNA-Spuren an den 9 Tatorten der „Türken Kurden – Mordserie“ auch keine Doppeltreffer, was die Glaubwürdigkeit der  mutmasslichen BKA-Erfindung der „immergleichen Ceska“ nicht gerade erhöht.

Und auch hier liegt der Cem richtig:

Özdemir: Auch bei den Terroranschlägen der RAF oder bei der sogenannten Bewegung 2. Juni sind viele Dinge ungeklärt, etwa die Zusammenarbeit mit der Stasi.

Oder nehmen Sie die Hintergründe des rechtsextremen Anschlags auf das Münchner Oktoberfest. Angeblich die Tat eines Einzelnen. Glaubt das wirklich jemand? Oder der islamistische Anschlag von Anis Amri auf den Breitscheidplatz.

Schon wieder derselbe Fehler: Es ist eben NICHT klar, dass der Oktoberfestanschlag rechtsextrem war. Cem sollte sich fragen, warum er schon wieder Unbewiesenes (= Fake News des Tiefen Staates) rausposaunt, anstatt ALLES zu hinterfragen, was offizielles BRD-Narrativ ist.

Der Staat hat in ALLEN Fällen sehr sehr viel zu verbergen, das muss die Ausgangsthese jedes Aufklärers sein und auch genau so geäussert werden. Nie das Narrativ des Tiefen Staates übernehmen, Cem!

Das Ende des Artikels ist sehr gut. Klare Kante:

Özdemir: Nach dem mehr als seltsamen Tod von Mundlos und Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach waren viele Akteure eher um Schadensbegrenzung als um echte Aufklärung bemüht. Auch manche Medien verbreiten ja heute die These, der Verfassungsschutz sei halt leider ein bisschen blöd und unfähig gewesen. Doch daran habe ich nach der Lektüre der Unterlagen und nach Gesprächen mit Experten große Zweifel. Wenn die alle nur zu blöd waren, muss man auch keine weiteren Fragen stellen, und der Fall ist aufgeklärt.

Die Story kaufe ich niemandem ab. Da muss nachgefasst werden.

Keines der Terrormärchen des Staates ist glaubwürdig. Überall muss nachgefasst werden.

Richtig erkannt. Weiter so!

#NSU: „Schreibt Eure Ceska-Märchen, aber nicht mit mir.“ Anklage erhoben

Neuigkeiten aus München, September 2020:

Fake News schon im Titel, denn es wurde Anklage erhoben, das ist die News, gegen einen der 4 „Leugner der Ceska-Stafette“.

Kleiner Auffrischer gefällig? Bitte sehr:

Was man zur Ceska W04 wissen muss: Die Stafette bis zu den Uwes ist unklar

Der 1. Teil war einfach, sozusagen die Basics. 

ZUR CESKA 83 W04 : WAS MAN WISSEN MUSS!

Die Stafette geht wie folgt: Müller-Theile-Länger-Schultz-Schultze-Wohlleben-Uwes, und Nummer 2 ist jetzt angeklagt worden, über Nummer 1 falsch ausgesagt zu haben.

Warum die ganze Ceska-Geschichte total unglaubwürdig ist, das kann man hier im Blog nachlesen. Auch hier:

OLG München: Der merkwürdige Ceska-Kauf in Jena

Extrem runtergebrochen geht das in etwa so:

Jemand bestellt eine bestimmte Waffe ohne Schalldämpfer, daraufhin bekommt er eine gänzlich andere Waffe mit Schalldämpfer für den 5-fachen Preis verkauft, und der angebliche Waffenfinanzierer hatte das Geld gar nicht, welches der Finanzierte bezahlt haben will.

Verstehen Sie nicht?

Macht nichts, das versteht niemand der sich nicht die Hose mit der Kneifzange zumacht.

Selbstverständlich hatten der Waffenbote und der Waffenfinanzierer keinen Schimmer, um was für eine Waffe es sich handelte, sie hatten zwar mit der herumgespielt, laden, entladen etc., aber was da drauf stand, welches Fabrikat das war, welches Kaliber, tja nun, wen interessieren auch solche „Lappalien“.

Wie gesagt… alles toootal glaubwürdig zurechtermittelt…

Die Bundesanwaltschaft und das BKA waren jedoch bestrebt, das Urteil des Bundestages vom 21.11.2011 umzusetzen, demnach die Uwes die Dönermörder waren, und so ermittelte man was zu ermitteln angesagt war.

Und das um jeden Preis (auch um den der Preisgabe des Rechtsstaates an sich?):

Wie man Zeugen manipuliert und Unbequeme einzuschüchtern versucht

und auch die Peitsche ist im Angebot, wenn das Zuckerbrot nicht wirkt, siehe den BAW-Schreihals Jochen Weingarten bei Enrico Theile, einem Kleinkriminellen aus Jena, bei dem man zur Erreichung des Gewünschten auch mal wilde Drohungen loslies, oder mit der Faust auf den Tisch schlug. Ähnlich dürfte das bei Ceska-Verkäufer Andreas Schultz abgegangen sein.

Mit SEKs, die bei Zeugen (konkret Enrico Theile) die Türen eintraten, “Vorladung” einmal anders? Und mit massiver Einschüchterung, und mit schlimmsten Drohungen. Auch beim “Ceska-Verkäufer” Andreas Schultz. Mit fragwürdigen Deals, zum Beispiel bei Carsten Schultze, dem “Ceska-Kronzeugen”.

Und auch die Verteidiger müssen da offenbar mitspielen:

Besonders der Weingarten hat sich hierbei hervor getan, und so darf er jetzt einer peinlichen Befragung unterzogen werden. Ein Fest für jede Verteidigung. Normaler Weise…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/25/der-drohende-schreihals-als-zeuge-osta-weingarten-das-werkzeug/

Nachtrag: Klar hat RA Klemke das versiebt, so wie er stets versagt. Immer. Zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk. Liess sogar seinen Mandanten zurückrudern, als der von „anderer Waffe“ aussagte, keine Ceska… hoch leben sollen sie, die dreckigen Gerichtsdeals 🙂

Und nun 2020 im August ist dem „Ceska-Leugner“ Enrico Theile die Anklage zugestellt worden.

Anklage wegen Falschaussage

Mehr als zwei Jahre nach dem Ende des NSU-Prozesses beschäftigt das Verfahren immer noch die Münchner Justiz. Wie die Staatsanwaltschaft München dem BR jetzt bestätigt hat, ist gegen einen der Zeugen im NSU-Prozess wegen uneidlicher Falschaussage Ende Juli Anklage erhoben worden. Er soll bei der Frage, ob er vom Waffenbesitz einer weiteren Person Kenntnis hatte, gelogen haben. Ob und wann es deshalb zu einem Prozess kommen wird, muss nun das Landgericht München entscheiden.

Wie man so hört, wird der Prozess stattfinden, im Jahr 2021.

Es macht nichts, dass die gesamte Ceska-Beschaffungsgeschichte falsch ist, schon von Anfang an:

„Postalisch versandt“

schreibt das BKA. So ein Blödsinn. Da hat jemand „Germann“ hingekritzelt, 2 Mal, und Germann war das nicht. „Versand“ steht oben drüber, sieht völlig anders aus…

u-endkunden

unterschrift

Und so ging es munter weiter: Nichts beweisen können, aber Geständnisse erpressen wollen:

Im September berichtete ein Beamter des BKA im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München, dem Zeugen Enrico T. sei bei einer Vernehmung im August 2012 bei der Bundesanwaltschaft „wortstark“ klar gemacht worden, dass er lüge. Der Ton des Oberstaatsanwalts sei einem Brüllen nahe-, aber nicht gleichgekommen. Enrico T. habe gekauert und sei noch trotziger geworden.

„Da habe ich meine Hand auf den Tisch fallen lassen und auch im Ton klar gemacht, dass es so nicht geht“, sagt Weingarten. Er habe mit Enrico T. „geschimpft“, dass er „derart läppisch mit dem Umstand umgehe“, einen Schießkugelschreiber besessen zu haben.

das ist doch ein pyrotechnisches Seenotrettungs-Leuchtraketen-Dingsbums… hat der Enrico Theile gesagt…

Slapstick vom Feinsten  🙂

Fatalist hat Enrico Theile im Jahr 2020 getroffen, beim McDonalds in Schleiz, wo der gesamte Parkplatz fast leer war bis auf einen Golf mit SOK-Kennzeichen, 2 Männer standen herum, und Enrico witterte sofort „Staatsschutz“, als wir zu zweit in seinem Bus aus dem Mc Drive raus und an den beiden Männern vorbei fuhren.

Wir verdrückten uns dann in Richtung Stausee und unterhielten uns ca. 2 Stunden lang über den Fall NSU, Böhnhardt, den Aussenbordmotor, den toten Jungen am Saaleufer, und wie man Enrico zum Geldautomatenknacker machen wollte.

Die #NSU-Bankomatenraubbande – die Erzaehlungen des Elmar Moesezahl

Das hat mir der Enrico Theile auch gesagt: Der Laenger war samt GPS-Sender am Auto in Kroatien. Das sei witzig gewesen.

Und wie er den GPS-Sender in Jürgen Längers Bus fand, ihn mitnahm nach Hessen und hinter einer Scheune im Feld samt Batterie platzierte, wo er dann ein paar Tage später einen Thüringer Zivilpolizei-PKW beobachtete, der den GPS-Sender im tiefsten Hessen suchte (und nicht fand).

Lustige Geschichten, allesamt hier im Blog seit Jahren zu finden.

Und nun hat der Enrico eine Klage aus München am Hals:

Die Vernehmung von Böhnhardts Jugendfreund sei sehr schwierig gewesen, erinnerte sich Weingarten. Er „war von Beginn an abweisend“. Die Erkenntnisse gegen den NSU habe er „für Märchen“ gehalten. Sein ganzes Verhalten habe gewirkt, als habe er ausdrücken wollen: „Schreibt Eure Märchen, aber nicht mit mir.“ Von der „Ceska“ wollte er nichts mitbekommen haben.

Irgendwann, so der Staatsanwalt, habe er dann „die Hand auf den Tisch fallen lassen“. Er habe den Zeugen „ausgeschimpft“ und ihm erklärt, dass er ihm nicht glaube. Er habe auch damit gedroht, ihn durch einen Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Der Zeuge sei aber „tiefenentspannt“ geblieben. Manchmal habe er erstmal gelächelt, bevor er auf eine Frage reagierte.

www.sz-online.de/nachrichten/nsu-prozess-woher-kam-die-ceska-2981094.html

Wie das Ganze abgelaufen ist, das steht im Blog, zum Beispiel hier:

Für längst verjährte Straftaten, wie es die Weitergabe einer Waffe 1996 oder 1998 im Jahr 2011 oder 2012 war, wurden Zeugen massivst eingeschüchtert und bedroht von der BAW und deren Knechten vom BKA, und diese Zeugen machten dann bei Weingarten und dem BKA Aussagen, die sie vor Gericht nicht wiederholen wollten, weil diese Aussagen offensichtlich nicht stimmen… 

.

der Schalldämpfer als „Beweis für Mordabsicht“, so die total bescheuerte Hilfsargumentation, mit der die Ermittler die Zeugen bedrohten, unter Anderem… klar, daher waren ja auch Schalldämpfer bis Ende 1998 frei verkäuflich in der Schweiz. Da wurde nicht einmal Buch drüber geführt, so die Erkenntnisse der EG Ceska des BKA im Mai 2004.

Was sind das denn nun für Falschaussagen, die der BR nur sehr vage andeutet?

Nun, es geht um 2 Punkte:

„Waffen in der Schweiz beim Müller gesehen oder nicht?“, da hat ihm OSTA Weingarten einen Satz ins Protokoll schreiben lassen, den er nicht gesagt habe, er sei 18 Stunden am Stück verhört worden, und habe dann das Protokoll nicht unterschrieben, weil es den Satz enthielt, Enrico glaube, dass Müller aus der Schweiz Waffen nach Deutschland gebracht und verkauft habe. Er habe aber genau das nicht gesagt. Er habe gesagt er glaube nicht, dass Waffen aus der Schweiz vom Müller nach Jena kamen.

Als zweite Falschaussage angeklagt ist Enricos Aussage nach der 3. Vorladung in München von wo aus er zum Müller in die Schweiz fuhr, die hätten dort aber nicht über Waffen und über Enricos Vorladung gesprochen, weil Müller „von dem ganzen Scheiß“ nichts mehr hören wollte.

Es gab da eine aktenkundige Geschichte einer Ruger-Pistole, in Deutschland gefunden beim Müller im Auto, die habe er vergessen auszuladen, in der Schweiz dürfe er sie im Auto haben. Ob er da bei der Polizei von einem Waffenkauf-Lockspitzel angezinkt wurde ist unklar.

Der Müller aus der Schweiz sprach explizit von einem Spitzel, der die Waffe(n) beschafft habe…

Das stimmt alles nicht, das ist hingepfuscht, nachträglich, und das BKA hat diesen Pfusch nicht nur gedeckt, sondern ihn auch dem 1. Bundestags-NSU-Ausschuss verkauft, und eine völlig falsche Ceska-Stafette mit Hilfe des Kronzeugen Carsten Schultze gebastelt. 4 von 6 Beteiligten streiten alles ab, zurecht, höchstwahrscheinlich.

Wohlleben deckt diesen Beschiss, aus welchen Gründen auch immer. „Klobiger“ und „kürzerer Schalldämpfer“ habe die Waffe Schultes gehabt, so wehrte er sich zaghaft im Dezember 2015, um im Jan 2016 zurück zu rudern… aus welchen Gründen auch immer… er scheint erpressbar zu sein.

Nachdem Enrico dann mit einem bekannten Strafverteidiger aus Dresden gesprochen hatte entschied er sich für den RA Dr. Ulrich Endres aus Frankfurt als seinen Pflichtverteidiger.

Dr. Endres verteidigte Markus Gäfgen im Mordfall Jakob von Metzler, wo der Mörder den Fundort der Kinderleiche erst nach Folter-Drohung durch den stellv. Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner preisgegeben hatte, nachdem er zuvor nur die Entführung zugegeben hatte (kann man bei Wikipedia nachlesen)

Man darf gespannt sein ob dieser neue NSU-Ceska-Schauprozess gegen Enrico dazu angestrengt wurde, um mit ihm einen Deal machen zu können dergestalt, dass er endlich gestehe, die Müller-Waffe aus der Schweiz an den Ceska-Leugner Jürgen Länger vermittelt zu haben.

Würde mich nicht überraschen, wenn hinter den Kulissen längst darum gerungen wird, die hinermittelte Ceska-Stafette endlich endlich zu unterfüttern.

Das wäre der worst case: Einstellung des Verfahrens gegen Enrico gegen ein weiteres  „Zschäpe-Geständnis“.

Keine faulen Deals machen, Enrico!

Prozessauftakt gegen Anwalt wegen Betrugs im NSU-Prozess

211.000 Euro hat ein Rechtsanwalt und Lokalpolitiker der CDU kassiert beim NSU-Prozess für eine Geschädigte aus der Keupstrassenbombe in Köln, die er als Nebenkläger vertrat.

Das Problem: Diese Geschädigte gab es nie. Eine Erfindung der „migrantischen Türstehermafia“ aus dem Friseursalon Keupstraße.

Siehe den Blog aus dem Jahr 2015:

Falsche Keupstrassen-Opfer: CDU-Ratsherr und Tuerstehermafia Hand in Hand?

Sehr interessant schon damals zu lesen, wie Mandate „verschoben werden“, um an lukrative Prozesse heran zu kommen, da werden regelrecht Provisionen gezahlt, und man darf vermuten, dass das sehr gut erklärt, wie die Nebenklageanwälte -auch die von ganz links- in nahezu jedem Neonaziprozess immer wieder als Anwälte der Nebenklage auftauchen.

Und jetzt gibt es den Strafprozeß dazu, siehe LTO online:

Sehr interessant, und eine glasklare Bestätigung unseres 5 Jahre alten Blogbeitrages, der auch sämtliche Namen enthielt. Die LTO schreibt jetzt, insgesamt sehr lesenswert:

Für die Vertretung von Keskin an rund 230 Verhandlungstagen zwischen 2013 und 2015 hat W. vom Staat 25 Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt über 211.000 Euro für Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer erhalten. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die der Anwalt für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.

Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus. Ralph W. bestreitet, vor dem Herbst 2015 gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Er habe Strafanzeige erstattet gegen diesen angeblichen Mittelsmann Atila Ö., weil der ihn über die Existenz von Keskin getäuscht habe. Atila Ö. hat W. das angebliche Mandat gegen ein „Vermittlungshonorar“ besorgt und sollte laut Staatsanwaltschaft auch in der Folge an den Zahlungen vom Staat für die Beiordnung W.s beteiligt werden.

Wahrscheinlich hat der Türsteher, 2017 gestorben, dem Anwalt seine Mutter als Mandantin Keskin vorgestellt, und diese Mutter ist offenbar nicht mehr in Deutschland. Sie war quasi 2 mal als Geschädigte benannt, einmal zurecht und einmal als Frau Keskin, bei 2 verschiedenen Nebenklageanwälten, so sieht es jedenfalls aus.

Und die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Willms vor, davon gewusst zu haben… wird sich wohl schwerlich beweisen lassen. Allerdings ist Willms vorbestraft, das Ganze könnte ihn seine Anwaltszulassung kosten, meint man bei LTO.

Eine gewisse kriminelle Energie beim Erfinden von Geschädigten scheint da durchaus „BRD-Anwaltspraxis“ zu sein:

Loveparade-Prozess: Verletzungen erfunden, Dokumente gefälscht

Auch im Loveparade-Prozess vor dem LG Duisburg wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg. Das habe W. gewusst, so die Staatsanwaltschaft.

Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Beide behaupteten darin u.a., dass der angebliche Geschädigte seit der Loveparade-Katastrophe unter massiven Schlafstörungen leide, obwohl sie nicht mit ihm zusammenwohnten. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Da tun sich Abgründe auf…

Und dann stolpert man über einen bekannten Namen:

Ach!

Der Kaplan steckt da auch mit drin, wer hätte denn solches gedacht?

Gegen Kaplan hat die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht, in der kommenden Woche wird er als Zeuge im Verfahren gegen Ralph W. aussagen. Unklar blieb am Freitag, ob das Strafverfahren gegen den Kölner Strafverteidiger selbst noch läuft.

Das ist ja mal ein Ding.

Und wozu braucht ein Strafverteiger einen Zeugenbeistand?

Ob es in Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten des Loveparade-Unglücks gibt oder gab, der sich mit erfundenen Folgeschäden mit Hilfe von Ralph W. bereichern wollte, konnte OStA Witte bisher ebenso wenig klären wie die Frage, ob – vermutlich in Köln – noch gegen den Verteidiger Mustafa Kaplan ermittelt wird.

Das LG Aachen hat für das Verfahren gegen W. zunächst elf Verhandlungstage anberaumt, an den kommenden beiden soll es um die beiden Tatkomplexe im Umfeld des Loveparade-Prozesses gehen. Am kommenden Mittwoch soll Rechtsanwalt Mustafa Kaplan aussagen, der in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen wird

Die „unabhängige Institution des Rechtsstaates namens Rechtsanwalt“ ist offenbar in Teilen ziemlich korrupt, und die angeblich grottenschlechte Vergütung der Nebenklageanwälte durch die Gerichte (lies: durch die Steuerzahler) scheint die Strafverteidiger anzuziehen wie das Licht die Motten.

Und passend dazu finden wir denn auch beim Lübcke-Prozess einen der üblichen (NSU-Nebenklage) Verdächtigen von ziemlich weit links wieder:

Gäbe es neben den beiden Angeklagten noch einen Mitwisser, könnte man bereits von einem Terrornetzwerk reden, wie ein Kenner der rechtsextremen Szene urteilt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den irakischen Flüchtling Ahmad E. als Nebenkläger vertritt, sagte gegenüber der HNA, es habe zumindest einen Anschein, als könnte Alexander S. von der Tat gewusst haben.

Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.

Sind Provisionszahlungen für „Nebenklage-Mandatsvermittler“ eigentlich die Regel oder die Ausnahme in diesem unseren herrlichen Rechtsstaat?

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Teil 4 endete mit:

Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Was man dazu wissen muss, das steht bereits seit Jahren hier im Blog:

Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.

Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.

Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…

Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.

Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.

Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.

Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.

Ebenfalls seit Jahren hier im Blog zu lesen:
Andreas Förster am 30.5.2014:

Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.

Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.

Und der Chef der Wohnmobil-Vermietung sagte aus, dass ein „Norddeutscher“ das Womo bei ihm abgeholt habe:

Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.

Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:

Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.

Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.

Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.

Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.

Ende Teil 5

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Teil 3 endete mit der wichtigen Feststellung, dass diese SMS-Manipulation (sie stamme vom 25.10.2011 statt wie vom BKA ausgesagt 1 Jahr älter) für das NSU-Märchen und für Zschäpes „Mitmörderschaft“ entscheidend ist:

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Das soll in diesem Teil belegt werden:

Mainstreammedien als Lügenpresse, die Prozessaussagen einfach umdreht

Die Lügenpresse:

Die Vorlage stammte von der Antifa, und man wird den Verdacht nicht los, dass diese Falschbehauptung die Berichterstattung der Mainstreammedien vorgab, trotz völlig anderer Aussage des BKA an jenem Tag im Gerichtssaal.

29.5.2014:

Lügenpresse!

Die Gerichtsaussage war diese:

Der Beamte berichtete, auf einem der Handys eine SMS mit dem Inhalt „Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin“ gefunden zu haben. Lisl gilt den Ermittlern als Pseudonym für Beate Zschäpe, Geri für Uwe Böhnhardt. Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.

(immer noch falsch, da Susan Eminger diese SMS angeblich an ihren Mann Andre schrieb… aber immerhin!)

Und auch der Focus spielte mit, denn er liess seinen DPA-Beitrag mit der Gerichtsaussage verschwinden, und ersetzte ihn „durch die offizielle Sprachregelung“:

Focus, beide Male der 28.05.2014

www.focus.de/regional/muenchen/prozesse-nsu-prozess-handy-daten-sollen-terrorhelfer-entlarven_id_3878738.html

dpa-Meldung: Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
—-
eigener Artikel vom focus

www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-nsu-prozess-handy-spuren-verraten-terrorhelfer_id_3881521.html

„Ich fahr‘ gerade Lisl und Geri wo hin, Mausi“. Die Spitznamen „Lisl“ und „Geri“ stehen nach Erkenntnis der Strafverfolger für Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Diese SMS verschickte E. am 25. Oktober 2011, also nur neun Tage vor dem Ende des NSU-Trios.

Naaaa, ist das nun „Staatsschutzpresse wie von der Antifa vorgegeben“, oder nicht?

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien. Wie damals, wie auch in der DDR.

Märchenbuch:

Einfach weglassen ist nichts anderes als Manipulation. Es geht NICHT auf der nächsten Seite weiter:

Die Nebenklage, linksversifft bis ins Mark, war klar:

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man mag gar nicht glauben, dass diese „Einheit in der Falschberichterstattung“ ohne Dirigenten auskommt.

Die staatliche Antifa von „NSU-watch“ hat ihr Protokoll jenes denkwürdigen Tages 28.05.2014 fast 4 Monate lang zurück gehalten, denn sie lasen fleissig den „Wer nicht fragt bleibt dumm“-Blog (Vorgänger von NSU LEAKS, auf Antrag des BKA-Staatsschutzes von Google gelöscht) mit und wussten genau, dass da manipuliert wurde.

Zeug_innen:

  • Antje Ta. (Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Udo Ja. (KHK, Auswertungen von Handydaten André und Susann E.)
  • Jörg He. (KHK, LKA Hamburg, ehem. BAO Trio, Auswertung Handydaten André E.)
  • Guido Sch. (KHK, BKA, Auswertung Handydaten André E.)
  • René Ho. (sachverständiger Zeuge, techn. Angestellter beim BKA, Untersuchung Handy André E.)

Sie hätten aufgrund der Auswertung nicht sagen können, von wem und wann diese SMS geschickt wurde.

Eine halbe Lüge, aber immerhin… NSU-watch schrieb nicht, dass diese SMS vom 25.10.2011 stamme.

Was steht ganz oben?

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Fehlt noch der erste Satz, und die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Ende Teil 4.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden damals wie heute?

Der vorige Blogeintrag endete wie folgt:

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Was haben wir da?

Den Mordfall V-Mann Schmücker:

Das Gericht bestätigt überdies, dass die Pistole, mit der Schmücker an der Krummen Lanke erschossen wurde, >>in einem Panzerschrank des LfV« aufbewahrt worden war. Und die Einschleusung von >>Christian Hain« als Spitzel in die Kanzlei von Rechtsanwalt Heinisch bewertet die Richterin als eine >>verbotene Täuschung«. Am Ende kommt sie zu dem Ergebnis, dass in den vorhergegangenen Verfahren >>eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens« vorgekommen seien.

Der Bundesgerichtshof überprüft auch dieses Urteil

Einer der grössten Skandale der bundesdeutschen Justizgeschichte, meint Kraushaar.

Zurecht.

Was haben wir noch?

Den 3-fach Mord an GBA Buback und seinen Begleitern:

Der Verdacht der Unterdrückung von Beweismitteln

Die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, in denen es um eine
zierliche, möglicherweise weibliche Person ging, die beim Attentat
vom Soziussitz aus die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sind inzwischen so zahlreich, dass es überflüssig ist, sie an dieser Stelle noch einmal der Reihe nach zu rekonstruieren. Michael Buback, der einen
enormen Aufwand betrieben hat, um derartige verloren gegangene
oder vielleicht absichtlich unterdrückte Aussagen zusammenzustellen,
spricht inzwischen von nicht weniger als 21 Zeugen, die diesbezügliche Aussagen gemacht haben sollen, die jedoch nicht weiter verwendet
bzw. ignoriert worden sind. Zwei davon haben ihre Beobachtungen
von einem Auto aus gemacht und von den 19 weiteren sind elf am Tattag und die anderen zuvor erfolgt.

Siehe den vorigen Blogeitrag: Das war ein Cover up, eine Vertuschung des BKA, die ganz sicher nicht ohne Abstimmung bzw. Anweisung von ganz oben durchgeführt wurde.

Zur Unbrauchbarkeit der vom BKA festgestellten Haarspur

In einem der beiden Motorradhelme, die das Täterpaar auf der Suzuki getragen hatte und die zusammen mit der Maschine in der Brückenpfeilerkammer unter der Autobahnbrücke Wolfartsweier gefunden worden waren, fand sich eine Haarspitze, die mit jenen Haaren identisch war, die aus Beckers Haarbürste stammten, die nach der Festnahme in Singen gesichert worden war.195 Diese Spur wäre von zentraler Bedeutung gewesen, weil sie Beckers Identität mit jener Person auf dem Soziussitz der Suzuki hätte nachweisen können. Im Schaubild des BKA wird das deshalb auch festgehalten. Durch eine DNA-Analyse, wie sie ja inzwischen auch im Falle der von Becker zugeklebten Bekennerschreiben nachgeholt worden ist, hätte man klären können, ob es sich dabei um einen unumstößlichen Beweis handelt. Doch später soll sich herausgestellt haben, dass diese Haarspitze unbrauchbar geworden sei. Warum aber?

Es ist ein unentschuldbarer Fehler, die Asservate entsorgt zu haben, statt sie auf DNA der Terroristen zu untersuchen.

Dasselbe Muster sieht man im Fall der Oktoberfestbombe, wo Handfragmente und Zigarettenkippen etc. entsorgt wurden, etwa deshalb damit man die Täter niemals finden sollte?

Was noch, ach ja, der wegermittelte Schraubenzieher:

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesanwaltschaft zu dem
Schluss gelangt ist, der in Singen sichergestellte Suzuki-Schraubendreher könne nicht mit dem des Tatmotorrads identisch sein. Die von Gerhard Boeden geleitete Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes hatte im August 1977 überraschenderweise eine Nachermittlung in Gang gesetzt.

Der Geschäftsführer des Düsseldorfer Motorradgeschäftes, in dem am 2. April 1977 mit Sonnenberg der Mietvertrag für das Tatmotorrad abgeschlossen worden war, hatte in einer merkwürdig anmutenden Erklärung die Nichtidentität des Schraubendrehers festgestellt. Durch diese mit besonderem Aufwand betriebene Zeugenaussage konnte eine wichtige Verknüpfung außer Kraft gesetzt werden. Michael Buback hat diesen Vorgang akribisch untersucht und im Anschluss daran deutlich gemacht, dass ihn dieser Schachzug nicht überzeugt, sondern eher noch misstrauischer gemacht habe.196 Wer hat eigentlich, so ist zu fragen, den Auftrag zu dieser Nachermittlung erteilt?

Da wurde wegermittelt, so ist zu vermuten wie beim Haar aus dem Helm, um V-Leute zu schützen.

Warum hat mit Kay Nehm Rehmanns Nachfolger als Generalbundesanwalt 1994 das Bundeskriminalamt angewiesen, »die Spurenakten zum Mordfall Buback zu vernichten« ? Angeblich aus Platzgründen.

Lächerliche Begründung. Es gab damals schon die DNA-Analyse.

Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Als Nachfolger von Alexander von Stahl war er vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland

Es wird aber noch besser:

Warum ist Verena Beckers Tagebuch, das nach der Schießerei bei
Singen in ihrem Gepäck aufgefunden wurde, unter Verschluss gehalten und in ihrem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nicht
verwendet worden? Michael Buback erfuhr von dessen Existenz erst
auf Umwegen und eher zufällig im September 2008.198 Mit einem ersten Versuch, sich bei der Bundesanwaltschaft Gewissheit darüber zu
verschaffen, war er noch ins Leere gestoßen. Bundesanwalt Walter
Hemberger hatte ihm geantwortet, er hätte zwar schon einmal davon
gehört, bei Nachfragen unter seinen Kollegen jedoch dafür keine Bestätigung bekommen können. Erst in einem zweiten Anlauf stellte sich
im Februar 2009 heraus, dass bei einer »Nachschau« unter den Sachakten des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker die Kopie eines
Notizbuchs gefunden worden wäre, das mit hoher Wahrscheinlichkeit
Becker zuzuordnen sei. Warum aber ist dieses bedeutende Dokument
nicht von Bundesanwalt Joachim Lampe, der in dem Stammheimer
Gerichtsverfahren die Anklage gegen Becker vertreten hat, eingebracht worden?
Und warum fehlen in dem Notizbuch bzw. in der Kopie des Notizbuches die Seiten vom 1 5. Februar bis zum 8. April? Sie sind herausgerissen worden. Unklar ist allerdings, wann und von wem.

Weil man Becker nicht wegen Karlsruhe anklagen wollte, eben weil sie als V-Frau zu schützen war, so lautet die einzig vernünftige These dazu.

Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden? Aus den Unterlagen müsste ersichtlich sein, mit welchen
Argumenten sich Generalbundesanwalt Rehmann am 22. Juli 1 989 für
eine Begnadigung Beckers eingesetzt hat. Und vielleicht sogar, welche
Faktoren seitens der zuvor an der Beratung beteiligten Behörden – der
Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst – Berücksichtigung gefunden haben.

Tja… das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten muss sie sich ja wohl im verdeckten Einsatz verdient haben… und glasklar ist auch, dass es diese Akte noch gibt, im Archiv des Bundespräsidialamtes.

Wäre wohl gar zu peinlich, der Inhalt…

Der Verdacht der Manipulation einer Verfassungsschutzakte

Wie jetzt, nur eine? LOL.

By the way:

Es wurden auch die NSU-Akten manipuliert, schon die Fahndungsakten aus der Jenaer Zeit, wie mehrfach bezeugt wurde, die Tatorte des 4.11.2011 stinken 3 Meilen gegen den Wind nach Manipulation von Beweismitteln, und auch bei der Nachfindung von Anis Amris Ausweis im LKW des Breitscheidplatz-Attentates glauben nur Andersbegabte daran, dass alles mit rechten Dingen zuging.

Die Bundesanwaltschaft ist aber auch die Schnittstelle zwischen
Justiz und Geheimdiensten gewesen. Wie die entsprechenden Dienstwege zum BKA, zum BN und zum BND verlaufen sind, kann kein
Außenstehender beurteilen.

Und wer lenkt die Bundesanwaltschaft, wer lenkt die Geheimdienste, Herr Kraushaar, wissen Sie das nicht?

Alle Wege führen nach Berlin, direkt in die Waschmaschine.

Aber all das ist nicht gefährlich für den Tiefen Staat, er kam damit immer durch und wird damit auch in Zukunft durchkommen. Dafür sorgt er selber, und dafür sorgen die Presstituierten in den GEZ- und sonstigen regierungsnahen Mainstreammedien.

Als die Tageszeitung Die Welt Bernd Schmidbauer, den einstigen Koordinator der Geheimdienste in der Regierung Kohl, fragt, wie es eigentlich zu bewerten ist, dass der Berliner Verfassungsschutz seine Unterlagen zum großen Teil vernichtet habe, antwortet dieser sibyllinisch:
>>Aus naheliegenden Gründen vernichten Dienste oftmals ihre Unterlagen, um Quellen nicht zu gefährden oder damit sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht öffentlich werden.«Z12

Auf den ersten Blick mag das plausibel erscheinen, gemessen an dem
großen zeitlichen Abstand jedoch wirkt das eher wie eine Schutzbehauptung. Dann fügt Schmidbauer in einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus lapidar hinzu:
>>Möglich, daß der Berliner Verfassungsschutz einiges zu verbergen
hat.«213
Ein Mann in dieser Funktion wird bestimmt gewusst haben, wovon er
sprach.

Streiche Berliner Verfassungsschutz, füge ein „der Tiefe Staat“.

Bedingt durch die nicht existierende Gewaltenteilung in der BRD ist der Rechtsstaat eine blosse Illusion. Daran wird sich auch nichts ändern…

Stefan Ernst wird für den Mord an Lübcke verurteilt werden

Die Sache ist relativ klar, wie der BGH bereits klarmachte:

Klarer Fall:

„Am 1. Juni 2019 gegen 23.30 Uhr erschoss der Beschuldigte den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Herrn Dr. Walter Lübcke, auf der Terrasse dessen Wohnhauses wissentlich und willentlich mittels eines Trommelrevolvers, Kaliber .38.“ So nüchtern beschreibt am 15. Januar der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das monströse Geschehen. Es war zu entscheiden, ob der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst weiter in Haft bleiben muss. Er musste, weiter steht er unter dringendem Tatverdacht.

Warum ist das ein klarer Fall?

Na deshalb:

In dem Erddepot war dann neben anderen auch die Tatwaffe, ein Revolver brasilianischer Bauart, gefunden worden. Im Herbst hatte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Bundestag zudem erklärt, man habe 27 DNA-Spuren des Hauptverdächtigen an der Tatwaffe gefunden – und keine Spuren einer anderen Person.

Das Ding ist gelaufen, Tatwaffe Kleinkaliber hin oder her.

Mordwaffe Lübcke Kaliberwechsel: Die Medienreaktion spricht doch Bände!

Interessante Reaktionen gab es auf den Blogbeitrag zum Compact-Artikel auch auf dem Sicherungsblog:

Halt Blöd wenn der Lagerbestand nicht zum asservierten Projektil passt, aber es interessiert doch auch kein Schwein. Die Medienreaktion spricht doch Bände!

Wie kam „Kleinkaliber“ in BILD, N-TV und andere Mainstream-Portale, und warum hat den Kaliberwechsel dann kein Leitmedium „selbstkritisch hinterfragt“?

Das neue Geständnis des Tatverdächtigen wird kaum eine Rolle spielen.

Mordfall Lübcke: War´s der V-Mann?

Der BGH ist sich sicher, was richtig ist:

Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint dazu lapidar, es bestehe kein Grund, am Wahrheitsgehalt der ersten Einlassung des Beschuldigten, Stephan Ernst, zu zweifeln.

Die Anklage wird innerhalb der nächsten Wochen erfolgen, und der Staatsschutzsenat am OLG Frankfurt wird gemäß der Anklage der Bundesanwaltschaft urteilen, alles andere wäre eine Sensation.

Beim NSU gab es trotz angeblich gefundener 20 Waffen keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke der angeblichen Täter auf den Waffen nebst auf den darin befindlichen rund 200 Patronen. Im Anis Amri-Führerhaus fehlen die Täterspuren an Lenkrad, Innentür und Schalthebel ebenfalls komplett.

Trau schau wem… schönen Sonntag.