Endlich, nach 5 Jahren Kampf, steht die Aufdeckung der wichtigsten NSU-Geheimnisse offenbar kurz bevor:
Sensationen gab es schon vorab:
Der bislang schwerste Fall von Rechtsextremismus in der Bundeswehr ist nicht Franco A. – es war der Terrorist Uwe Mundlos (1973–2011).
Hätten Sie’s gewusst? Es war nicht der syrische Asyl-Christ ohne Arabischkenntnisse Franco Albrecht, sondern es war der NSU-Uwe… Dienstzeit Anfang 1994 bis März 1995.
Riesige Aktenbestände warten beim MAD:
Das Zurückhalten brisanter Informationen ist allerdings nicht statthaft – das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in einem wegweisenden Urteil festgehalten. Die fünf Richter des 15. Senats wiesen das Ministerium an, insgesamt 5132 Seiten zum Komplex Mundlos herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Noch haben sie also gar nichts. Vielleicht bekommen sie aber was. Geschwärzt, ungeschwärzt, vollständig, unvollständig, wer weiss das schon?
Die Leser der Welt sind begeistert:
Sarkasmus pur, sehr schön. Was bleibt auch, abgesehen von Spott?
Bei nur 8 lausigen Kommentaren, die teils wie selbstverfasst von Jubelpersern der Welt-Redaktion daherkommen, scheinen sie wieder einmal ordentlich zensiert zu haben.
Der hier ist doch schön:
Blasphemische Antwort, erinnert sehr an:
Auch nett:
Der Artikel ist Bullshit, sehr richtig erkannt, denn die Akte selbst ist irrelevant.
1994/95, was soll denn da drin stehen?
- das Mundlos vom MAD als V-Mann angeworben wurde, und ans BfV abgegeben wurde, Operation Rennsteig
Glaubt das irgendwer, dass das da drinsteht, und jetzt, über 20 Jahre später, ans Tageslicht kommt, weil Flintenuschi eine Akte rausgeben muss, vielleicht?
Ist zwar WELT, aber derselbe Laden von Kanzlerfreundin Friede Springer. Da brennt garantiert nichts an.
Welcher Art die Inhalte diese Akten sind, was denn zu Mundlos Bundeswehrzeiten Mitte der 1990er so vorfiel, dazu hat Prof. Dr. Mundlos vor Gericht ziemlich umfassend Angaben gemacht. Kann man nachlesen:
Sein Sohn sei bis Frühjahr 1995 bei der Armee gewesen, dort habe er sein Äußeres und seine Gesinnung nicht geändert. Er habe weiter Bomberjacke und Stiefel getragen. Er, Siegfried Mundlos, gehe aber mit der Abschlussbeurteilung des Kommandeurs überein, dass sein Sohn damals noch nicht so tief drin gewesen sei, dass er nicht hätte „zurückrudern“ können.
„Positive Beurteilung“, „2 mal befördert“ (was ganz normal war), all diese aufgeblasenen Presseberichte dazu… Gedöns ist das. Verdummung der Leser.
Die Geschichte, die „in der Presse hochgekocht“ worden sei, dass Uwe im August 1994 in Chemnitz wegen verfassungsfeindlicher Symbole angeklagt worden sei, sei ein echter Übergriff der Staatsanwaltschaft, so Mundlos.
Er selbst sei aus dem Urlaub gekommen und habe gesehen, dass Uwe im Portemonnaie eine Visitenkarte mit einem
Bild von Charlie Chaplin aus „Der große Eroberer“ [vermutlich „Der große Diktator“]gehabt habe.
Er habe Uwe gesagt, das mache nur Ärger, es gebe Leute, die den Witz nicht verstehen würden, aber Uwe habe das trotzdem mitgenommen.
Die Sau durch das Dorf? Seit 5 Jahren rennt sie schon! Die Puste wird ihr auch innerhalb weiterer Jahre Gerenne nicht ausgehen 😉
Ich würde mich köstlich amüsieren, wenn das Beweisstück in der Bundeswehrakte wäre, und es tatsächlich der Kopf von Charlie Chaplin wäre, und nicht der von Adolf selig. Oder hat Flintenuschi es längst „anpassen lassen“? Ho ho ho, möglich ist alles, zuzutrauen ist es denen sowieso. „Aktenbereinigung“ gab und gibt es in zahllosen Fällen.
Egal, die WELT hat also 5 Jahre lang Einsicht in Akten erklagt, die der Spiegel schon seit 2012 hat? Ist ja irre!
Prof. Mundlos vor Gericht weiter:
Einen Tag später seien drei Polizisten in die Wohnung seines behinderten Sohnes gekommen und hätten erzählt, dass Uwe in Chemnitz mit Propagandamaterial erwischt worden sei und sie einer Hausdurchsuchung zustimmen sollten. Der „Polizeioffizier“ habe die Wohnung stürmen lassen wollen. Die Polizisten hätten sich dann den Rucksack seines Sohnes angeguckt und hätten mehrere Kassetten mit Musik, AC/DC und Udo Lindenberg, gefunden und seien zufrieden gewesen.
Er sei dann nach Chemnitz gefahren, um seinen Sohn abzuholen. Er sei Sonntagabend gegen Mitternacht in Chemnitz angekommen und da seien 30-40 junge Leute entlassen worden. Er habe Uwe gesagt, dass er ihn mitnehme. Es habe aber noch der Hund von Stefan A. [siehe Protokolle zum 61. und 62. Verhandlungstag]abgeholt werden müssen, „der war auch inhaftiert“.
Brüll!!! Der Hund war auch inhaftiert?
Er habe dann angeboten, das am nächsten Tag zu machen, aber „die Jenenser“ hätten nicht mit ihm fahren wollen. Er habe dann herausgefunden, dass das ein „absoluter Übergriff“ der Staatsanwaltschaft gewesen sei, denn es sei nur eine einzelne Visitenkarte gewesen.
Wie jetzt, mit diesem Motiv?
Und mit diesem Ereignis habe man seinen Sohn noch über zwei Jahre drangsaliert. Weil er die Widerspruchsfrist um einen Tag versäumt habe, habe man ihm zu Unrecht 720 Euro „aufgedrückt“.
Er, Siegfried Mundlos, habe das im Schäfer-Bericht [Gutachten von Gerhard Schäfer zum Verhalten der Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung des „Zwickauer Trios“], als einzige Eintragung seines Sohns gelesen.
Ob das mit dem verhafteten Hund auch in der MAD-Akte steht? Wir sind echt wahnsinnig gespannt.