von moh
Jörg Ziercke (* 18. Juli 1947 in Lübeck) war von Februar 2004 bis November 2014 Präsident des deutschen Bundeskriminalamts (BKA).
Ziercke muss die Beweismittelfälschungen innerhalb seiner Behörde zumindest gedeckt haben, wenn nicht indirekt angeordnet. Es ist schwer vorstellbar, dass die Manipulationen ohne seine Einflussnahme entstanden sein können.
Welche NSU-Lügen hat Ziercke persönlich zu verantworten?
Verkündung der Ceska vor Abschluss der Untersuchungen
https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/06/wann-wurde-die-ceska-w04-aus-dem-zwickauer-schuttberg-untersucht/
Die Zwickauer Pistole W04 mit Schalldämpfer wurde am 9.11.2011 im Schutt von unbekannten Bereitschaftspolizisten gefunden, Finder ohne Gesicht und ohne Namen, wie die anderen Schuttwaffen W05 bis W11 auch.
Je nach Gutachten kam die W04 Pistole mit Schalldämpfer am 10.11.2011 [ging wegen DNA-Pruefung zu KT 31] und am 11.11.2011 [Ruecklaeufer von KT 31 zu KT 21] beim BKA an, um dort forensisch untersucht zu werden. Zwei Gutachten vom 6./7.12.2011 liegen dazu vor, und als 3. Gutachten (von KT 22) die Wiederherstellung der Waffennummern.
Verkündet als Dönermordwaffe wurde sie gegen Mittag des 11.11.2011, vom Generalbundesanwalt, am Freitag kurz vor Feierabend, ohne jede Untersuchung.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-ermittler-finden-tatwaffe-der-doener-morde-a-797237.html
Es hat sich eine neue Spur aufgetan, die alle Fälle miteinander verbindet: Fahnder haben in den Trümmern des explodierten Hauses in Zwickau eine Waffe gefunden, die bei den sogenannten Döner-Morden benutzt wurde. Das gab die Bundesstaatsanwaltschaft am Freitag bekannt.
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=417
In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Imbissbudenmorde verübt wurden.
Die Ceska wurde vermutlich deswegen so vorschnell zur Tatwaffe erklärt, weil Hinweise auf die Döner-Mordserie auf dem Bekennervideo entdeckt worden waren und dieser Zusammenhang dem BKA seit Anfang 2010 bekannt war.
http://www.focus.de/panorama/welt/ermittlungen-neue-erkenntnisse-zu-doener-mordserie_aid_481508.html
Donnerstag, 18.02.2010
Die Pistole der Marke Ceska stamme mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer Lieferung von 24 Pistolen dieses Typs mit Schalldämpfer, die 1993 der tschechische Hersteller Ceska Zbrojovka an den Waffenimporteur Luxik in die Schweiz lieferte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Donnerstag auf seiner Internetseite mitteilte. 16 Waffen aus dieser Serie konnten inzwischen ermittelt und als Tatwaffe ausgeschlossen werden.
Von den restlichen Waffen fehlt den Ermittlern zufolge bisher jede Spur. Diese hätten die Nummern: 034656, 034657, 034666, 034668, 034669, 034671, 034677, 034678. Das BKA fragt in diesem Zusammenhang, wer eine der gesuchten Waffen im Besitz, weiterverkauft oder bei einer anderen Person gesehen hat…
Die Ermittlungen in der größten ungeklärten Mordserie Deutschlands laufen inzwischen neun Jahre. Zwischen 2000 und 2006 waren ohne erkennbares Motiv acht türkischstämmige Männer und ein Grieche erschossen aufgefunden worden. Als einzige konkrete Verbindung zwischen den Taten galt bislang die Waffe: Alle Opfer starben durch Schüsse aus einer Pistole der tschechischen Marke Ceska, Typ 83, Kaliber 7,65 Millimeter.
Es ist anzunehmen, dass es vor der Verkündung eine Kommunikation zwischen Ziercke und Range gegeben hat. In diesem Zusammenhang hätte Ziercke erklären müssen, dass vor Abschluss der Untersuchungen keine verlässlichen Aussagen zur gefundenen Ceska als der Tatwaffe der Mordserie gemacht werden können.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Eisenacher-Bankraeuber-als-Doener-Moerder-unter-Verdacht-386052274
In den Trümmern des Hauses sei die Pistole gefunden worden, mit der von 2000 bis 2006 die so genannten Döner-Morde verübt worden waren. Die Opfer waren mit einer tschechischen Pistole des Typs CZ 83 umgebracht worden.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaftschaft gibt es inzwischen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Mordtaten an den acht [ LOL, fatalist] Kleinunternehmern einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung sei Beweismaterial sichergestellt worden, das auf eine rechtsextremistische Motivation der Mordtaten hindeutet.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Dokumente/Dokument%2009.pdf
Bericht der Evaluierungsgruppe ARP des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 2011
… Nach einem Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach führten die örtlichen Ermittlungen zu einem brennenden Wohnmobil mit den Leichen der Bankräuber und einem, explodierten Haus in Zwickau. Die dort in großer Zahl aufgefundenen Beweismittel offenbarten einen Zusammenhang mit einer Reihe von Kapitalverbrechen der Vergangenheit und führten zum Auffinden eines Bekennervideos der bis dahin unbekannten Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ („NSU“). Unverzüglich nach dem Offenbarwerden dieser übergreifenden Strukturen hat die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011 im Hinblick auf die Ermordung einer Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn sowie von acht Personen türkischer und einer Person griechischer Herkunft in den Jahren 2000 bis 2006 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet (2 BJs 162/11-2).
Das „Bekennervideo“, nicht das Auffinden der angeblichen Tatwaffe der „Dönermorde“ hat also zur Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft geführt.
Am 21.11.2011 behauptet Ziercke vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dass Ruß in der Lunge von Böhnhardt gefunden worden sei, weil das halt so gewesen sein muss, wenn die Selbstmordhypothese bestand haben soll.
Die Rußlungenlüge:
https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/16/der-beweis-flachendeckenden-medienversagens-das-russlungen-dossier/
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 21.11.2011 vom damaligen Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke sowie vom Generalbundesanwalt Harald Range darüber in Kenntnis gesetzt, dass Gerichtsmediziner in der Lunge von Mundlos Rußpartikel vom Brand des Wohnmobils gefunden hätten, in Böhnhardts Lunge dagegen nicht. Damit schienen Ziercke und Range die These zu belegen, Mundlos habe zunächst Böhnhardt erschossen, dann das Wohnmobil angezündet und daraufhin sich selbst gerichtet.
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Im März 2014 wurde allerdings durch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, bekannt, dass sich bei den gerichtsmedizinischen Untersuchungen (am 5.11.2011) weder in der Lunge von Böhnhardt noch in der Lunge von Mundlos Ruß gefunden hat. Am 21.05.2014 wurde dies im Prozess vor dem OLG München durch den Rechtsmediziner bestätigt, der die Obduktion beider Leichen durchgeführt hatte.
Pressekonferenz von BKA-Präsident Jörg Ziercke und Generalbundesanwalt Harald Range am 01.12.2011
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwickauer-rechtsterroristen-auf-fahndungsplakat-die-braungebrannten-neonazis-3440370.html
Mit ernster Miene traten BKA-Präsident Jörg Ziercke und Generalbundesanwalt Harald Range in einem überfüllten Saal vor die Journalisten, begleitet von einem Blitzlichtgewitter, beobachtet von mehreren TV-Kameras…
Zwar präsentierten die Ermittler neben den Fotos eine Reihe teils angebrannter und verkohlter Waffen, die in der explodierten Wohnung und dem Wohnmobil der Terroristen gefunden wurden. Darunter auch die Pistolen, mit denen die neun Migranten und die Polizistin in Heilbronn erschossen wurden sowie die Pumpgun, mit denen sich Mundlos und Böhnhardt ihr Leben nahmen. …
Außerdem ist den Fahndern enorm wichtig, weitere Helfer und Unterstützer zu finden und das Netzwerk des NSU zu verstehen…
Zehn Bundesanwälte und mittlerweile weit über 400 Polizeibeamte versuchten „mit hohem Engagement“ Licht ins Dunkel zu bringen. Neben den Hinweisen aus der Bevölkerung versprechen sich die Fahnder viel von den rund 2500 sichergestellten Beweismitteln, von denen die meisten in der explodierten Wohnung in Zwickau gefunden wurden. „Die Zelle wollte nichts dem Zufall überlassen. Es gab umfangreiche Tatvorbereitungen, deshalb legen wir große Hoffnungen in die Auswertung der Asservate„, sagte Ziercke. Ein Teil dieser Arbeit ist schon erledigt, offenbar mit Erfolg. Denn die Fahnder haben Skizzen und Notizen zu einigen der Tatorte gefunden. Ziercke: „Die Täter haben planvoll gehandelt, das zeigen die bisherigen Auswertungen.“ …
Und das BKA rechnet mit weiteren Verbindungen des NSU zur NPD. Er sei überzeugt, dass die Ermittler weitere Beziehungen entdecken würden, sagte Ziercke, ohne diese Aussage zu präzisieren. Zur Frage eines neuen Verbotsverfahrens wollte er sich allerdings nicht äußern. Die Schlussfolgerungen seien Sache der Politik, erklärte er.
Die bisherigen Auswertungen der Skizzen und Notizen sind in dem Antrag auf erkennungsdienstliche/kriminaltechnische Untersuchung vom 27. November 2011 enthalten.
https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/03/18/der-nsu-betrug-teil-3-300-eintrage-auf-95-stadtplanen-von-40-stadten-aber-kaum-treffer/
Dort steht u. a. „Auszug aus dem Stadtplan Kassel S1 handschriftliche Markierungen“. Von diesen Funden wusste Ziercke bereits auf der Pressekonferenz am 1.12.2011. Daraus auf ein planvolles Handeln des Trios zwecks Vorbereitung der Morde zu schließen bzw. den Pressevertretern zu suggerieren, dass definitiv Skizzen und Notizen zu den Tatorten gefunden worden seien, die Beweiskraft haben, ist kriminalistisch absolut unzulässig. Diese Aussagen belegen Zierckes Vorwegnahme der gewünschten Untersuchungsergebnisse. Hierdurch wurden die Ermittler beim BKA in Meckenheim unter Druck gesetzt, in die handschriftlichen Markierungen auf den Karten die Kennzeichnung von Tatorten und Fluchtwegen hineinzuinterpretieren und Daten passend zurechtzubiegen. Die indirekte Anweisung, man möge hier ein klein wenig Fantasie entwickeln, wo doch die Täterschaft des Trios eindeutig geklärt sei, ist mehr als deutlich zu erkennen.
Ausgewertet war bis zum 1. Dezember 2011 jedenfalls noch keines der Asservate, bestenfalls kann man von einer groben Durchsicht sprechen, bei der die Ermittler sich gefreut haben, von einem Teil der Städte passend zu den Tatorten markierte Karten zu finden.
In dem Vermerk des BKA vom 15.02.2012 erfährt man, das die Ermittlungen zu den Stadtplänen usw. auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren:
Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die Auswertung der Asservate weiterhin andauert, so dass keine exakten und insbesondere abschließenden Zahlen zu den in Rede stehenden Asservaten zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden können.
Dass das Trio eine „Aushorchzelle“ war, die im gesamten Bundesgebiet Auftragsrecherchen durchgeführt hat, scheint klar zu sein. Die Verbindung zu den Morden jedoch ist ein peinliches Konstrukt, wo eher im Kaffesatz gelesen wurde anstatt objektiv und in alle Richtungen zu recherchieren und das vorliegende Material ergebnisoffen zu analysieren.
Warum hat Ziercke an dem NSU-Konstrukt mitgewirkt? Welche Motive könnten eine Rolle gespielt haben? War Ziercke erpressbar, wie Edathy?
Wenn man ins Jahr 2011 zurückblickt, in die Zeit kurz vor der Inszenierung des NSU über die Paulchen-Panter-Bekenntnix-DVD und die „Nachfindungen“ , meint die Platzierung von „Beweismaterial“, so trifft man auf einen Beinahe-Skandal, der, trotz Anzeige-Erstattung gegen Ziercke durch einen Richter (nicht Oberstaatsanwalt, wie in folgendem Artikel auf fr-online behauptet) noch im Keim erstickt wurde. Mitgewirkt bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, kein Ermittlungsverfahren gegen Ziercke einzuleiten, hat ganz wesentlich die Bundesanwaltschaft.
http://www.fr-online.de/politik/klage-wegen-us-drohnenangriff-bka-chef-ziercke-bleibt-unbehelligt,1472596,7152750.html
03. FEBRUAR 2011
BKA-Chef Ziercke bleibt unbehelligt
Von STEFFEN HEBESTREIT
Drohne vom Typ MQ-1 Predator. Foto: dpa
Der Tod des 21-jährigen mutmaßlichen Islamisten Bünyamin E. wird keine juristischen Konsequenzen in Deutschland haben. Die Staatsanwaltschaft lehnt es ab, ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamtes einzuleiten.
BERLIN –
Die Wiesbadener Ankläger sehen „keine ausreichenden Anhaltspunkte“ für eine Straftat, sagte Sprecher Hartmut Ferse der Frankfurter Rundschau. Die Anzeige habe nur Mutmaßungen enthalten, aber keine Anhaltspunkte für eine Beihilfe. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen.
Ein Freiburger Oberstaatsanwalt hatte Strafanzeige gegen Ziercke wegen eines US-Drohnenangriffs erstattet, bei dem E. am 4. Oktober 2010 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet getötet worden war. Der Oberstaatsanwalt wollte so klären lassen, ob deutsche Stellen die US-Behörden über den Aufenthaltsort E.s informiert hätten und damit eine Mitverantwortung für den Tod tragen. In seiner Anzeige bezog sich der Jurist unter anderem auf Aussagen von Ziercke. Der BKA-Präsident hatte es als gängige Praxis bezeichnet, dass das Bundeskriminalamt ausländische Stellen bei Ausreise von mutmaßlichen Islamisten informiert.
Die Wiesbadener Staatsanwälte hatten zunächst die Bundesanwaltschaft gefragt, ob sie sich zuständig fühle. Als Karlsruhe verneinte, fanden auch die Wiesbadener Ermittler keinen Grund für weitere Erkundigungen.
Der Richter Thomas Schulte-Kellinghaus hatte am 05.12.2010 Anzeige gegen Ziercke erstattet wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord.
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http://kramerwf.de/Strafanzeige-gegen-Herrn-Joerg-Ziercke-Praesident-des-Bundeskriminalamts.281.0.html
… Ich halte es für wahrscheinlich, dass Mitarbeiter des BKA – auf Grund einer allgemeinen Anordnung, für die der Präsident des BKA verantwortlich ist – jedenfalls bei der Ausreise der betreffenden deutschen Staatsbürger im März 2009 (möglicherweise auch bei anderen Gelegenheiten) die vorhandenen Informationen (insbesondere Reiseziel, Ergebnisse der vorangegangenen Überwachung in Deutschland, und vor allem die Einstufung in Deutschland als „Gefährder“) an amerikanische Sicherheitsbehörden und Geheimdienststellen weitergegeben haben. …
Der in dieser Strafanzeige geäußerte Verdacht gründet sich auf Aussagen von Herrn Ziercke, die dieser als Referent auf einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz in Karlsruhe bereits vor mehreren Jahren (nach meinen Recherchen im Internet am 21.06.2006) getätigt hat. …
… Ich kann mich an folgende Angaben von Herrn Ziercke erinnern (u.a.)
Herr Ziercke hat diese Verfahrensweise (Informationsweitergabe bei der Ausreise eines „Gefährders“ aus Deutschland) bei der Veranstaltung in Karlsruhe nicht als mögliche Maßnahme im Einzelfall, sondern als eine generelle Praxis dargestellt.
Die Verfahrensweise (Weitergabe von Informationen an ausländische Dienststellen) erfordert keinen Anfangsverdacht einer Straftat gegen die betreffende Person. Grundlage ist allein eine – von Herrn Ziercke nicht weiter konkretisierte – Einschätzung der „Gefährlichkeit“ der betreffenden Person. Die Weitergabe von Informationen an ausländische Dienststellen soll gerade dann erfolgen, wenn die deutschen Behörden keine rechtliche Grundlage haben, um gegen die betreffende Person im Inland etwas zu unternehmen…
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Der deutsche Staatsbürger Bünyamin Erdogan aus Wuppertal und der aus Hamburg stammende Shahab Dashti wurden Dank der gezielten Informationen deutscher Sicherheitsbehörden auf die CIA-Todeslisten gesetzt und am 4.Oktober 2010 extralegal per Drohne hingerichtet.
Ein im SPIEGEL (Ausgabe 20 / 2011) abgedrucktes Bild von Dashti stammt aus einem Jihad-Werbe-Video, das am Tag der offenen Tür des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden (19. Juni 2010) vorgestellt wurde, vom BKA übertitelt mit „Vorzüge des Jihad“.
Das folgende Foto des Fernseherbildes, aufgenommen in einem Raum der Ausstellung D des BKA-Gebäudes, zeigt exakt dieselbe Video-Sequenz, aus der der rechte Bildausschnitt im SPIEGEL-Artikel stammen muss.
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Die Informationsquelle des SPIEGEL war wohl das BKA. Die wussten sofort über die Identität der Toten Bescheid und haben die Presse später mit den passenden Informationen gespeist.
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Ziercke bei einer kurzen Ansprache am 19. Juni 2010 auf dem Tag der offenen Tür des BKA
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Gut ein Jahr, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen Ziercke abgelehnt worden war, sah sich das BKA erneut in der Pflicht, gezielt Informationen an die Presse weiterzugeben. Vermutlich war man zu dem Entschluss gekommen, dass es für die öffentliche Wahrnehmung des BKA gerade auch wegen des NSU-Skandals notwendig sei, das BKA von jeder Schuld reinzuwaschen. Der Stern erhielt „bislang unbekannte Dokumente“, nach denen das BKA angeblich durch ein abgehörtes Telefonat gut einen Monat vor der Exekution per Drohne erfahren haben soll, dass Bünyamin Erdogan für ein Selbstmordattentat vorgesehen war. Wie praktisch, dass eineinhalb Jahre nach seiner Tötung so ein Dokument aus dem Hut gezaubert werden konnte, welches das BKA entlastet.
http://www.stern.de/investigativ/projekte/terrorismus/us-drohnenopfer-deutschtuerke-war-fuer-terroranschlag-eingeplant-3274852.html
29. März 2012
Neue Details über einen Deutschtürken, der von einer US-Drohne in Pakistan getötet wurde: Das BKA wusste, dass er für einen Anschlag eingeplant war, doch die Bundesregierung vertuschte etwas…
Bevor die Amerikaner in Pakistan am 4. Oktober 2010 den Deutschen Bünyamin Erdogan mit einer Drohne töteten, hatte das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über dessen geplanten Einsatz als Selbstmordattentäter. Das berichtet der stern unter Berufung auf bislang unbekannte Dokumente. So habe das BKA am 7. September 2010 ein Telefonat aus Pakistan mitgehört, in dem der Bruder des Deutsch-Türken einem Familienmitglied in Wuppertal das geplante Attentat in Afghanistan mit „80 bis 90 Toten“ ankündigte. Das BKA sah schließlich am 14. September Indizien für einen „tatsächlichen Tatplan“.
20 Tage später erfolgte ein Drohnenangriff des US-Geheimdienstes CIA auf das Haus von Erdogans Bruder nahe der pakistanischen Terroristen-Hochburg Mir Ali….
Wikipepia: Bezüglich der Tötung Erdoğans hatte der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch und anderer Delikte gegen unbekannt erst am 10. Juli 2012 eingeleitet.
Die Bundesanwaltschaft leitete schließlich wunschgemäß Ermittlungen gegen unbekannt ein, um den Behauptungen des BKA den Anstrich der Glaubwürdigkeit zu verleihen. Man überprüfte die Schuldfrage ein ganzes Jahr lang, um das Verfahren dann im Sommer 2013 mit der Begründung einzustellen, die bereits im März 2012 im Stern-Artikel ausgebreitet worden war.
Fazit: Das BKA hat alles richtig gemacht. Sie haben einen Selbstmordanschlag verhindert, indem sie die Handy-Daten von Bünyamin Erdogan rechtzeitig an die CIA übermittelt haben, so dass eine Handy-Ortung und damit eine gezielte Tötung ohne großen Aufwand möglich wurden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/drohnen-tod-von-buenyamin-e-in-pakistan-verfahren-eingestellt-a-908732.html
01.07.2013
Ein Jahr hat die Bundesanwaltschaft wegen eines Drohnenangriffs im Nordwesten Pakistans ermittelt – ein Deutscher war dort getötet worden. Nun hat die Behörde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Der getötete Mann sei kein Zivilist gewesen, sondern bewaffneter Kämpfer…
Heftige Debatten nach dem Tod des Deutschen
Der Tod des Deutschen löste innenpolitische Debatten aus, weil das Bundeskriminalamt amerikanische Sicherheitsdienste über die Ausreise und die Handydaten von Bünyamin E. informiert hatte. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, welche Informationen deutsche Sicherheitsbehörden an ihre amerikanischen Partner weiterleiten dürfen – und ob diese Informationen möglicherweise zum Tod deutscher Staatsbürger führen können.
Das Bundesinnenministerium erließ schließlich restriktive Regeln und wies den Verfassungsschutz an, keine Daten mehr an den Bündnispartner zu übermitteln, die eine Ortung von Bundesbürgern ermöglichen.
Die Tötung von Bünyamin Erdogan ist nicht als Mord zu bewerten, was von der Bundesanwaltschaft wie folgt begründet wird:
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39570/1.html
…Nach dem Ergebnis der Untersuchungen stehe fest, dass Bünyamin Erdogan nach Pakistan gereist sei, um sich im Sinne des gewaltsamen Dschihad an den dortigen militärischen Auseinandersetzungen zu beteiligen, erklärt die Bundesanwaltschaft weiter:
Er ließ sich zum Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden, wurde mit einer Waffe ausgestattet und war mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag vorgesehen. Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an feindseligen Handlungen teilzunehmen.
Bundesanwaltschaft.
Zum Zeitpunkt des Drohneneinsatzes am 4. Oktober 2010 habe Bünyamin Erdogan an einem Treffen von acht männlichen Personen teilgenommen, darunter seien auch Mitglieder von Al-Qaida und den Taliban gewesen:
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Dabei sollten die Planungen für ein Selbstmordattentat unter seiner Beteiligung auf Angehörige der pakistanischen Armee oder der ISAF-Streitkräfte vorangetrieben werden. Deshalb war seine Tötung am 4. Oktober 2010 nach den Regeln des Konfliktvölkerrechts gerechtfertigt und stellt kein Kriegsverbrechen dar.
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Bundesanwaltschaft
Warum ist es dem BKA erst nach eineinhalb Jahren eingefallen, dass die Ergebnisse einer angeblichen Abhörmaßnahme sie von jeder Schuld reinwaschen könnten? Haben die Journalisten vom Stern die Originalbänder der abgehörten Telefongespräche überprüfen können?
Ich würde mich nicht wundern, wenn auch hier Akten gefälscht worden sind.
Zierckes Vorgehen wurde im Nachhinein gerechtfertigt, indem der erst wenige Monate zuvor in Wasiristan eingetroffene Bünyamin Erdogan mal eben zum Selbstmordattentäter erklärt wurde. So bleibt Zierckes Ruf unbeschadet, ohne dass ein Restverdacht bestehen bleibt, er könne einen deutschen Staatsbürger ohne Anfangsverdacht einer Straftat, wie in der Anzeige des Richters als Möglichkeit angenommen, zur Tötung freigegeben haben.
Die von Ziercke eingeführte „generelle Praxis“ der Datenweitergabe an die CIA belegt seine Nähe zu den US-amerikanischen Geheimdiensten mindestens seit 2006.
Eine Erpressung erscheint als Hintergrund seiner Mitwirkung bei der Erschaffung des NSU daher als eher unwahrscheinlich. Hier scheinen Überzeugungen eine Rolle gespielt zu haben und vielleicht der Umstand, dass Ziercke zu Anfang „Tatsachen“ verkündet hat wie die Ceska und den Ruß in Böhnhardts Lunge, ohne eine Untersuchung der Waffe abgewartet zu haben bzw. ohne wohlmöglich die Ruß-Behauptung vorher persönlich anhand der Akten überprüft zu haben. Nach solch einer absolut unprofessionellen Vorgehensweise an der Spitze einer Sicherheitsbehörde erschiene es als ein leichtes, Ziercke in die Pflicht zu nehmen, die so laut hinausposaunten „Erkenntnisse“ zur rechtsextremen Terrorzelle NSU nun auch noch durch eine Kette von weiteren Scheinbeweisen zu unterfüttern. Ziercke ist meinem Gefühl nach kein Drahtzieher der NSU-Erfindung, aber einer, der ohne jegliche Gewissensbisse das Spiel mitgespielt hat. Ich denke nicht, dass er in die Produktion des Paulchen-Panter-Videos sowie in die Platzierung der Beweise im Wohnmobil und im Zwickauer Schutt mit eingebunden war.
Sein Mitwirken bei der Etablierung der offiziellen Lügengeschichte zum NSU hat sich allemal für ihn bezahlt gemacht. Zum Dank für die treuen Dienste überstand Ziercke sogar seine Informationsweitergabe bei der Edathy-Affäre nahezu unbeschadet und wurde nach Verlängerung seiner Dienstzeit erst mit 67 Jahren in den Ruhestand verabschiedet. Den zuverlässigen Freund US-amerikanischer Kriegführung samt psychologischen Operationen wollte man möglichst lange im Amt halten.
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Vielen dank, moh!
Beitragen wuerde ich gerne noch den Chef-Schleimer-Artikel anlaesslich Zierckes Pensionierung.
Weil er so schoen eklig ist. DIE ZEIT war nicht ganz so schlimm.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bka-praesident-ziercke-abgang-des-chefermittlers-a-1003422.html
Glitschig, eklig, schleimig… der Chefreporter der Illustrierten.
http://www.spiegel.de/impressum/autor-1015.html
Es schuettelt einen regelrecht…