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10 Jahre NSU… noch mehr „Experten“…

Lasst uns noch ein wenig weiter machen mit dem „Best of Wahnsinn“ der Jubiläumsartikel zum 10-jährigen.

Bislang hatten wir:

Dort ist der Knallerbsen-Moser eingangs zitiert worden, und für ihn gilt dasselbe wie für die Wangerin:

Moser und Wangerin sind links-betriebsblind verdummt.
Es hilft auch nicht, denen „gute Besserung“ zu wünschen. Diese wird unter keinen Umständen eintreten.

Oder anders gesagt:

Claudia Wangerin und Thomas Moser haben als Linke das gleiche Problem: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Deshalb ignorieren sie alle Fakten, die auf eine Täterschaft außerhalb des rechtsextremen Milieus hinweisen. Es ist zwar lobenswert, dass sie diverse Verwicklungen von Verfassungsschutz und Polizei dokumentiert haben, aber völlig hinter die Kulissen können oder wollen sie nicht schauen. Deshalb sehen sie nicht das ganze Bild sondern nur den Ausschnitt, der zu ihrer ideologischen Weltsicht passt.

Wobei… das geht nicht nur Linksverdummten so.

Mogelpackung

Ein ziemlich bemühter Versuch zur Rettung des offiziellen Verschwörungnarrativs.
Wie schon von mehreren Vorpostern angeführt, sind handfeste Beweise, für die Behauptung, drei, allenfalls durchschnittlich talentierte, Neonazis hätten, rund ein Jahrzehnt lang mörderischen Untergrundterrorismus begangen, nicht vorhanden… -und die, zum Geständnis aufgeblase Paulchen- CD, ist bar jeden Täterwissens, auch ihre Urheberschaft ist somit zweifelhaft.
Wen so etwas nicht zu Spekulationen einlädt, der muss schon sehr naiv oder abgestumpft sein… -so kommen die einen, zum Schluss, der NSU ist die Spitze des Eisberges eines klandestinen Nazinetzwerks, das den gesammten Sttaatsaperat durchzieht… -andere mutmaßen, es könne sich um die bequeme Entsorgung von unliebsamen alten Fällen, mittels, politisch willkommener Sündenbockcreation handeln… -uvm….
Wie auch immer, die Sache stinkt, und Fr. Wangerin hat substantiell nichts beizutragen!

Der Moser auch nicht.

Trotz doppelt- und dreifacher Ermittlungen, trotz fünf Jahre langem Strafprozess, trotz über einem Dutzend parlamentarischer Untersuchungsausschüsse ist die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) nicht aufgeklärt. Der Mordfall von Heilbronn belegt das vielleicht am eindrücklichsten.

Der Moser geht mal dran zugrunde, daß ihm keiner bezüglich Heilbronn glaubt. Er geht auch zugrunde, weil er den Mord selber nicht aufklären kann, trotz vieler Bemühungen.

Da hat der Moser einen Leidensgenossen in Georg Lehle:

Teil 4) Sicherten neckarsulmer Polizisten die Dienstwaffen der überfallenen Kollegen Kiesewetter und Arnold?

Ohne neue Leaks von beteiligten Polizisten geht da gar nichts, daher lese ich den ganzen Sermon auch gar nicht mehr. Es wird beliebig geschlussfolgert und ohne Beweise ist das völlig nutzlos. Es bringt nichts, immer neue Theorien und Vermutungen zu bloggen, und seien die auch noch so „naheliegend“, solange es keine Beweise dafür gibt. Und der running gag zu den Dienstwaffen im Eisenacher Womo, die dann irgendie plötzlich dort waren, dieser running gag ist Jahre alt:

Es gilt das Motto: Wer die Pistole mitbringt, der darf sie auch verkünden?

Alle Beweise waren irgendwie dann da, wo sie gefunden wurden, als am 5.11.2011 die LKA-Polizisten an den Tatorten des 4.11.2011 eingetroffen waren?!?

Einen haben wir noch dazu:

LKA Stuttgart: Uwes können Dienstwaffen auch gekauft haben. 8.11.2011

Entweder mitgebracht aus´m Ländle oder gekauft irgendwie irgendwo irgendwann, eines geht nur.

Zurück zu den Rechten:

NSU-Trio

„Dieses sehr, sehr unwohle Gefühl“

Zehn Jahre nach dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sind immer noch viele Fragen offen. Etliche Ungereimtheiten lassen die Zweifel an der öffentlichen Darstellung der Mordserie nicht verstummen

Norman Hanert

Der Herr badet gerne lau, würde wohl Herbert Wehner dazu sagen.

Die auffällig fehlenden DNA-Spuren

Aufgrund der vielen Ungereimtheiten im Heilbronner Fall sind auch im Untersuchungsausschuss des Bundestags starke Zweifel laut geworden, ob die NSU-Täter in Heilbronn allein gehandelt haben.

Nö, Bullshit, Hanert, ob die überhaupt dort waren ist die Frage. Selbst Linke wie Moser sind da weiter als die „Preussische Allgemeine“.

Das, und nur das ist das Wichtige: Es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass „das NSU-Trio“ überhaupt an einem der 27 Tatorte gewesen ist. Zschäpe wirft man das auch nicht vor, btw, sie wurde fürs Haus putzen und fürs Kochen und Waschen zu lebenslänglich mit Zuschlag verurteilt.

Binninger: Es gibt eine Reihe Indizien, die gegen die Trio-These sprechen. Also: Wir haben keinen einzigen Tatortzeugen, der zweifelsfrei sagt, ich habe Mundlos und Böhnhardt gesehen. Wir haben kein Phantombild, das so richtig passt. Und an keinem der NSU-Tatorte fanden sich DNA-Spuren von Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe. Nicht bei den zehn Morden, nicht bei den zwei Anschlägen, nicht bei den 15 Raubüberfällen. Das ist ein Phänomen.

Das ist unglaubhaft, unmöglich, jedenfalls muss es bei jedem Selberdenker grundlegende Zweifel an der Täterschaft der Uwes erzeugen. Tut es aber nur sehr beschränkt, wie man anhand der Nuoviso-Plauderei sehen kann:

NSU nach 10 Jahren… was wäre denn noch möglich?

Mit solchen „Experten“? Nichts. Gar nichts.

Disclaimer:

Wobei man schon zugeben muss, dass Nuoviso auch nicht schlechter sind als Thomas Moser und die Claudia Wangerin. Und deutlich lustiger.

Und schlechte Werbung gibt es bekanntlich nicht. Also loben wir die Franks von Nuoviso, immerhin haben sie was Unterhaltsames gebracht.

Und altersmilde wie wir nun mal werden, loben wir auch Robert „Beinhart“ Stein.

Egal.

BKA: Keine Feindes- oder Todeslisten

Die Realität passt so gar nicht zur medialen Panikmache, wie Tichys Einblick schreibt:

Der öffentlich verbreitete Popanz hinsichtlich rechter Netzwerkverschwörungen ist nach Erkenntnis des Bundeskriminalamtes „konsequent zurückzuweisen“.

Ach!?!

Wie meinen?

Glaubt man so mancher Berichterstattung, dann ist die Bundesrepublik von rechtsextremistischen Netzwerken durchsetzt, die Stück für Stück ansetzen, sorgfältig recherchierte „Todeslisten“ abzuarbeiten. Opfer – wie im Falle des Kasseler Kommunalpolitikers Walter Lübcke – sind missliebige Politiker oder – wie im Falle des Eritreers in Wächtersbach – Zuwanderer. Es spielt dabei in der öffentlichen Darstellung keine Rolle, dass es sich im Falle Lübckes nach gegenwärtigem Erkenntnisstand um einen kriminalistisch nicht abschließend eingeordneten Einzeltäter gehandelt hat und im Fall des Eritreers die Erkenntnis eines „rassistischen“ Tatmotivs bislang maßgeblich allein aus dessen Hautfarbe geschöpft wird, obgleich der Täter ein offenbar geistig verwirrter Suizidgefährdeter war, der einen Abschiedsbrief schrieb, offenbar irgendjemanden „mitnehmen“ wollte und sich nach der Tat selbst das Leben nahm.

Wer erinnert sich nicht an die Todeslisten des NSU,…

TEIL 6) AUF SOGENANNTER „NSU-TODESLISTE“ STEHT KEIN EINZIGER DER TATORTE

… die keine waren.

„Vorsitzender Clemens Binninger: Entschuldigung, – Herr Diemer, aber warum waren die Tatorte nie dabei?
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: Da spähen die Tausende Adressen aus oder Hunderte, –
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: – machen sich Notizen, aber dort, wo sie zuschlagen, die tauchen da nicht auf.
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht. Ich kann es doch nicht ändern.“ (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 32, S. 87)

Der Chefankläger wusste gar nichts. Sein Groupie Anette Ramelsberger weiss noch weniger, labert aber noch mehr Dünnschiss.

Das BKA weist aktuell diesen medialen Propagandabegriff ebenfalls zurück:

Das Bundeskriminalamt führt hierzu Folgendes aus:

‚Alle dem Bundeskriminalamt vorliegenden Informationssammlungen wurden jeweils einer individuellen Gefährdungseinschätzung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der darin aufgelisteten unterzogen. Dabei haben sich jedoch bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betroffenen einer konkreten Gefährdung unterliegen. Eine Gefährdung der dort genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamts gegenwärtig auszuschließen.

Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der ‚Feindes- oder gar „Todesliste“ ist daher konsequent zurückzuweisen.‘

Siehe auch den Oberleutnant:

DIE TERROR-SAU DURCH DAS DORF… OBERLEUTNANT FRANCO A. UND DIE TODESLISTEN

Dort lesen wir auch viel Bullshit über Todeslisten die keine sind:

Da darf sie sich auch nicht wundern, dass sie auf Todeslisten (die keine sind, sagt Herr Binninger CDU) der Rechtsausleger kommt, welche diese ebenso führen wie es die Linksextremisten der Antifa tun.

Tichys Einblick schliesst mit einer sehr bedenkenswerten These:

Stellt sich dem Betrachter die Frage:

Cui bono – wem nützt es, wenn ständig die Gefahr von Rechts als mörderische Bedrohung an die Wand gemalt wird, während das BKA infolge seiner Ermittlungen zu dem Ergebnis kommt: Außer Spesen nichts gewesen?

Es nützt den linken Hakenkreuzsprühern, die mehr als Hundert Millionen Euro Steuergeld pro Jahr in den Allerwertesten geschoben bekommen und im Gegenzug als Schlägertruppe der Altparteien fungieren.

 

So macht man dann die dazu passenden Statistiken.

Propaganda wohin man auch schaut, Gleichschaltung der Medien, die sich „Haltungsjournalismus“ nennt und in der linksgrünen Diktatur enden wird.

Dennoch schönen Sonntag.

NSU Ländle: EKHK Dern (BKA) zweifelt am NSU-Mord Heilbronn

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Gestern hatten wir bereits die sensationelle Aussage vorgezogen, dass EKHK Dern vom BKA aussagte, Anfangssequenz und Schluss-Sequenz des Paulchenvideos seien später ausgetauscht worden:

http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/10/26/spiel-satz-und-sieg-fuer-anmerkung-anfangs-und-schlussbild-nov-2011-hinzugefuegt/

Entscheidend ist, dass ein existentes Video dadurch in seiner Aussage diametral verändert wurde, „Nov 2011“ (Tweet) kollidiert dabei mit der Analyse des BKA, sämtliche rd. 50 Exemplare seien Ende 2007 (Okt bis Dez) in verschiedenen Fassungen auf verschiedenen Rohlingen an mind. 4 Tagen gefertigt worden. Aber stünde dort „Nov 2007“, es bewiese nur, dass es eben, wie aus den Akten auch hervorgeht, verschiedene Fassungen dieses Videos gibt, also welche mit nicht geänderten Sequenzen, und andere mit getauschten Sequenzen: NSU ein Netzwerk von Kameraden (Startsequenz) und Standbild-Collage Heilbronn (Schlusssequenz).

nsu-screenshot_3

Siehe auch Gestern:

Wer es in Ruhe anschauen will:

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http://rutube.ru/video/ad301aa778c171e7320eb15582f5dd92/

Und genau das hatte Anmerkung schon vor einem Jahr so analysiert… schwul-lesbisches Antifavideo, umgeschnitten…was dranmontiert, was ausgetauscht, und das total schlecht gemacht, war wohl in grosser Zeitnot? (8.11.2011, Zschäpe stellt sich. 10.11.2011, Auffindung der DVDs in Zwickau im Schutthaufen. 11.11.2011, GBA verkündet Dönermordwaffe und weitere Beweise, Geburt des NSU. 12.11.2011, Deal Apabiz-Spiegel, Sendung dann in Ausschnitten auf Spiegel-TV am 13.11.2011)

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Gestern also Videovorführung, hier der Bericht vom SWR:

Zuerst geleakt hatte das Video (also EINE der diversen Fassungen laut BKA-Akten…) das ZOB, Jan 2015. Bislang wurde das von allen MSM ignoriert. Weil es ein albernes Nichtbekennervideo ist, voller Fehler, offenbar ein Trittbrettfahrervideo. Oder eine Auftragsarbeit?

nsu-bekenner1

EKHK Derns Aussagen dazu basieren auf EDV 11, also auf der „Geständnisfestplatte“, die die allermeisten, jedoch nicht alle Videoschnipsel enthielt, die man zur Montage des Paulchen-Videos brauchte. Manches fehlt, ist nicht dabei, auf dieser EDV 11, wie das BKA feststellte.

Wo sind die fehlenden Schnipsel? Darauf gab es keine Antort von Dern, nur eine Vermutung.

hn2Das Apabiz Transscript ist grob falsch. Das hat Nachdenkerin nachgewiesen. Es ist manipulativ, kehrt den Inhalt durch Auslassungen um. Das geht gar nicht, erklärt jedoch die stark subjektiven, also geglätteten,  falschen NSU-Watch-Protokolle perfekt.

Siehe : http://arbeitskreis-n.su/blog/2014/06/24/das-apabiz-transcript-zum-paulchen-bekennervideo-ist-eine-manipulierte-desinfo/

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hn3Das Schlussbild… wurde drangeklatscht. Später. Also Heilbronn.

nsuafukommentarTweet vom echten Paulchen bei FB, 2011. Vermutlich Peter Klose, NPD, Zwickau, verstorben 2014

Tod eines Zeugen, eines sehr sehr wichtigen Zeugen…

Gestern:

hn5Auch das ergibt sich ganz klar aus den Akten.

Hatten wir auch so geblogt: Nicht als Wahrheit, sondern als Vermutung!

oder zurück aus Tonstudio, mit Menu?

http://arbeitskreis-n.su/blog/2014/10/31/der-zwickauer-pc-nachlese-brandausbruch-wie-haben-die-es-gemacht/

muellNSU ist Müll 🙂

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hn6

Das LKA Stuttgart hat ein Gutachten erstellt… und die Waffe Arnold erkannt, JAWOLL !

Das BKA hat die Waffe Kiesewetter erkannt, weil von der auf EDV 11 Fotos gewesen sein sollen:

EKHK Dern zog es Gestern vor, Falschaussagen sind bekanntlich strafbar, gar keine Waffe erkannt zu haben.

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hn7

der 8. Türke (5 Kurden als Türken gezählt) ist ein grober Fehler: Emingers Rechner

a5PIVQhGriechen kannten die also nicht, die Trittbrettfahrer. Wie konnte das passieren? Der arme Boulgarides…

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hn8Es gibt da offensichtlich einen Widerspruch. Ach was, es gibt Dutzende!

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fooDas BKA muss raten, muss interpretieren, wie die BAW auch, weil sie -offiziell zumindest- nichts wissen, und Blödsinn ermittelt und angeklagt haben…

schwach statementDas beisst sich. Sieht sogar der Dümmste.

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hn12Es gibt da einen Verdacht… Zuarbeit der Polizeibehörden für eine Auftragsarbeit der Antifa. Diese Videowerkstatt im Haus des Apabi in Berlin. Frieder Burschel sollte man dazu mal vorladen…

Verdachtsmomente kann man ja widerlegen, gelle, Herr Apabiz-Radio Lotte-Burschel?

Wir sind gespannt…

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hn13

Der böse Desinfoblog NSU LEAKS…

EKH Dern weiss nichts, was er nicht aus der Schuttfestplatte EDV 11 weiss, aus deren Inhalt man den Film nicht montieren kann, weil Schnipsel fehlen. Es muss mehrere Bearbeiter (Bearbeiterteams) gegeben haben, Tonstudio war nicht Videostudio, oder es waren im selben Raum diverse Bearbeiter an verschiedenen Rechnern dafür zuständig. Es entstanden mehrere Versionen des Paulchen Videos, wie aus den BKA-Akten auch klar hervorgeht.

Die rd. 50 Exemplare wurden ab Okt 2007 gebrannt, bis nach Weihnachten 2007, und das nicht aus einer 100er Packung Rohlingen, sondern auf verschiedenen Chargen.

Das Apabiz hat das Protokoll der Sitzung vim Juli 2015 immer noch nicht fertig, in der gesagt worden sein soll laut Freie Presse Chemnitz, die Filme seien auf dem Rechner von Andre Emiger gebrannt worden.

von heute:

apabizhttp://www.nsu-watch.info/2013/05/sitzungstermine/

ausgerechnet dieses Protokoll fehlt immer noch.

sicher nur „Zufall“ 🙂

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Krönender Abschluss zu Derns Aussage, Gestern:

hn11

NSU Ländle: EKHK Dern (BKA) zweifelt am NSU-Mord Heilbronn

Na sowas aber auch…

Mordprozess von München: Tito liess mit Duldung der Regierung morden

Waehrend jeder Ruelpser beim NSU-Prozess oder den zahlreichen NSU-Untersuchungsausschuessen zum Thema der Leitmedien wird, mal abgesehen von den „unguten Aussagen“  in Erfurt, interessiert ein augenoeffnender Parallelprozess nicht die Bohne:

titoScreenshot aktueller Spiegel

Erstaunt liest man, dass der Mordprozess seit letztem Jahr laeuft, und erst jetzt interessant wird, wegen sehr prominenter Zeugen:

Am 8. Oktober erreicht das Verfahren endgültig die Politik. Nach kroatischen Dissidenten, ehemaligen Geheimdienstoffizieren und deutschen Verfassungsschützern sind als Zeugen zwei ehemalige Bundesminister geladen: Klaus von Dohnanyi, 87, SPD, und Gerhart Baum, 82, FDP. Beide machten als Staatssekretäre und Minister unter den Kanzlern Willy Brandt und Helmut Schmidt
Karriere. Ihre Aussagen sollen das politische Umfeld der Gewalttaten erhellen.

Da haben also bereits Geheimdienstler ausgesagt, aus Jugoslawien, und deutsche Verfassungsschuetzer, und das hat die Medien ueberhaupt nicht zur Berichterstattung motiviert? Juckt auch die Antifa nicht?

Das ist kein Wunder, und auch nicht mangelndem Wissen in der Luegenpresse oder der Antifa geschuldet, sondern das hat damit zu tun, dass…

  • die 28 Morde Titos in der BRD West mit Duldung der Bundesregierung geschahen
  • die Analogie zu den Doenermorden nicht allgemein bekannt werden soll
  • es gute Gruende gab, warum die BAW die Doenermordserie 2004 und 2006 nicht wollte

Es ist dasselbe Muster wie bei der Kopfschuss-Hinrichtung in der Keupstrasse in Kolen Anfang September 2015: Bloss ja keine Berichterstattung, durch die die Leser doch nur auf dumme Gedanken kommen koennten…

Die Basics dazu:

Stellen wir fest:

1. Die geplanten Opfer damals befanden sich IM Friseursalon.

2. Es gab verdeckte und offene Ermittlungen gegen die vorgesehenen Opfer des Bombenanschlages, und das aus gutem Grund: Hochgradig kriminelles Milljoeh Keupstrasse.

3. Ein Abgrund von migrantischer Kriminalitaet dort, bereichernd bis heute.

4. Stellvertreterkonflikte der Tuerkei werden seit den 1960er Jahren unter Beteiligung der Tuerkischen Geheimdienste auch bei uns ausgetragen.

Aktuelles Beispiel aus der Keupstrasse:

sahin kttp://www.express.de/koeln/vorstand-der-ig-keupstrasse-hingerichtet-keupstrasse-mord–polizei-nahm-den-falschen-fest,2856,31750394.html

Der wahre Moerder ist sicher laengst in der Tuerkei… fast wie damals in Kassel, 2006… wo man den Dummy Temme einbaute. Der noch heute der Beste aller Pappdrachen ist. Ja, die Sache mit dem Ueberleben von mindestens 30 Minuten ist ebenso von zentraler Bedeutung, wie sie seit 2006 vertuscht wird. Man suchte niemals den Moerder. Warum nicht?

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/09/09/5-750-presseluegen-innerhalb-von-nur-2-tagen/

Man kann nur anraten, sich diese Spiegel-Story durchzulesen. Gruendlich.

Und das hier ebenfalls mal wieder, Oktober 2014:

Tito liess mit Ceska morden, inklusive Schalldämpfer

August 2014:

Warum sollte die Bundesregierung PKK-Morde decken?

Dort steht:

Ohne Hülsen ist die Sache schwierig, weshalb dann auch folgt:

Eine Zuordnung ist nicht möglich, siehe 5.3, aber es sind ähnliche Spuren wie zuvor bei den 2 Morden in Nürnberg, wo es Hülsen gab, siehe 5.4, und diese Übereinstimmungen und unsere Erfahrung -als BKA KT 21- lassen uns zu dem Schluss kommen, dass es die Nürnberger Ceska war, die auch bei den Morden in Hamburg und München 2001 verwendet wurde.

Und jetzt ist man als Laie an dem Punkt angelangt, wo man sich unweigerlich fragt, ob das wirklich eine rein waffenforensische Entscheidung war, oder eine politisch Beeinflusste.

Man kann zum Ergebnis gelangen, dass “alles okay” war, und dann ist schon die Überschrift dieses Blogbeitrags sinnlos.

Man kann auch zum Ergebnis kommen, dass “eben nicht alles okay ist”, und dann muss man sich fragen, ob das BKA KT 21 “nach ewig langer Zeit” (2 Monate statt 2 bis 3 Tage)
ab 2001 eine Dönerceska-Mordserie postulierte, die es gar nicht gab.

Und wenn man weiter nachdenkt, dann wird man wohl zum Ergebnis kommen, dass dieses “Begleiten/Überwachen/Ablenken” durch das BfV oder ein LfV (Temme?) niemals bei Operationen der PKK geschehen würde, sondern nur bei Solchen Türkischer Geheimdienste.

Man landet unweigerlich beim Kampf des Türkischen Staates in Deutschland gegen Unterstützerstrukturen der PKK, geduldet von der Deutschen Regierung.

Das ist die Analogie, die man den Buergern systematisch unterschlaegt. Dafuer gibt es einen Grund. Ganz sicher.

Der aktuelle Spiegel enthuellt Ungeheuerliches: Den Grund, warum die Bundesregierung die Staatsmorde des Tito-Regimes zuliess:

Aus Bonner Sicht bildeten die kroatischen Emigranten einen Hort des Terrorismus, der genauso bekämpft werden müsse wie die RAF. „Terroristen bleiben Terroristen, gegen wen sie sich auch wenden mögen“, sagte Helmut Schmidt am 21. September 1978 vor dem Bundestag. Deutschland sei es „befreundeten Staaten wie Jugoslawien in besonderem Maße schuldig“, dafür zu sorgen, dass es nicht „zur Ausgangsbasis von Aktionen werden kann, die die Integrität anderer Staaten infrage stellen“

So ähnlich koennte das auch bei den GrauenWoelfen und Tuerkischen Staatsmorden in Deutschland gelaufen sein. Auch damals bei Tito wurden Kriminelle mit falschen Papieren ausgeruestet, ueber den Geheimdienst in den diplomatischen Vertretungen Jugoslawiens bewaffnet, und nach dem Mord kehrten sie dorthin zurueck.

Amtshilfe fuer Moerder sah damals wie folgt aus, der spiegel:

Fehlten gerichtsfeste Beweise? Oder gab es übergeordnete politische Gründe? Die  Bundesanwaltschaft jedenfalls verzichtete darauf, Anklage zu erheben. Nach fünf Monaten wurde Svilar aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Staatsanwalt und ein BKA-Beamter eskortierten ihn zum Frankfurter Flughafen und wichen nicht von seiner Seite, bis er in einer Maschine nach Zagreb saß.
Nach seiner Rückkehr wusste der Agent seinen Vorgesetzten Bemerkenswertes zu berichten: Ein BKA-Beamter habe ihm gesagt, die jugoslawische Regierung habe sich in Bonn dafür eingesetzt, „dass dieser Fall nicht vor Gericht breitgetreten, sondern auf anderem Weg erledigt werde“. Und so war es ja auch gekommen: Mit Svilars Abreise aus Deutschland schien die Affäre geräuschlos
beendet.

Und noch etwas ist hochgradig interessant dabei: Die Jugos hatten 4 RAF-Terroristen eingesperrt, die sie dann freiliessen, als Revanche dafuer, dass sie einen Kroaten von der BRD nicht bekamen, den sie wegen Terrorismus anklagen wollten.

tito2Sehr interessant. Aufschlussreich.

Erst mit dem Prozess in München [Mannheim ist wohl richtig, Freud’scher Fehler, fatalist] begann im vergangenen Jahr eine ernsthafte juristische Aufarbeitung jener Tötungsdelikte, bei denen ein „staatsterroristischer Hintergrund“ naheliegt, wie es in der aktuellen Anklageschrift der Bundesanwaltschaft heißt.

Es gibt dazu so gut wie keine Berichterstattung… daher ein Lob an den Spiegel!

rutubehttp://rutube.ru/video/772b6711692188b84e3e9cc74b476a80/

Es koennte alles auch ganz anders gewesen sein…

Schoenen Sonntag.

PS: Lassen Sie sich nicht gehirnwaschen!

schweigen trumpf

Waffen und OK-Verbindungen des THS werden Thema des 2. Bundestags-NSU-Ausschusses

Sagt jedenfalls Martina Renner im Spiegel von heute:

spiegel40

So geht es los:

Es war, glaubt man den örtlichen Chronisten, einst die Stammkneipe Goethes, in der Anfang 1997 ein konspiratives Treffen stattgefunden haben soll.
Zwei junge Männer aus der rechtsextremen Szene, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, kamen in der „Wasserelse“, einem Gasthof am Ufer der Saale, mit einem Anführer aus Jenas Unterwelt zusammen.
Der Mann war stadtbekannt: Mit seinem Zwillingsbruder, so hieß es, beherrschte er das Drogen- und Rotlichtgeschäft und versorgte mit Waffen, wer immer welche haben wollte. Ohne das Wissen der Zwillinge, so sagte ein Zeuge im Frühjahr dieses Jahres vor Ermittlern aus, sei in Jena „nichts“ gelaufen.

Die Namen dieser Zwillinge fehlen. Ron Erhardt und Gil Wolf, Blogleser kennen die Namen schon lange…

“Ceska-Müller” und Theile waren Beschuldigte im Fall der Erpressung des Natursteinhändlers Thoma aus Mellingen. Ein Iraki, erfolgreicher Geschäftsmann, mir persönlich bekannt. Aber erst 1999 erstmalig begegnet.

Zwischenablage20Müller, sein Freund Theile, und ein gewisser Herr Erhardt, “Ron und Gil”, Zwillinge, und die Hülsen der Schüsse auf den Wachmann in Jena fand man bei Theile. Gil heisst jetzt Wolf, nicht mehr Erhardt…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/01/die-gang-teil-4-autohaus-sidonia-waffen-erpressung-und-drogen/

Es fehlt der THS-Mann Sven Rosemann, der mit dem Geld aus einem Geldtransporterueberfall 1999 einen Puff kaufte. An diesem Ueberfall nahmen auch Litauer teil. Der Prozess war erst 2013.

Am 4. November 2013 fand vor dem Landgericht Gera ein Prozess gegen mehrere ehemalige Mitglieder der Neonazi-Organisation „Thüringer Heimatschutz“ statt. Ihnen wird schwerer Raub vorgeworfen, da sie in den Überfall auf einen Geldboten im Oktober 1999 in Pößneck involviert waren. Dabei wurden eine Schusswaffe, 7 Schuss scharfe Munition sowie 78.000 DM erbeutet. Die Hälfte des Geldes floss in die Übernahme eines Bordells in Rudolstadt.

http://haskala.de/2013/11/05/poessneck1999/

Jetzt wissen Sie schon viel mehr als die Spiegel-Leser. Weil all das schon seit Nov 2014 im Blog steht…

Spiegel von heute:

18 Jahre nach dem Treffen in der Wasserelse dürfte die Episode eine wichtige Rolle spielen, wenn Abgeordnete des Bundestags ab November zum zweiten Mal in einem Untersuchungsausschuss versuchen, die Mordserie des NSU aufzuhellen.

Die werden rein gar nichts aufhellen. Unsere Infos besagen, dass einer dieser 3 Maenner ein V-Mann war, und genau das hat Hans-Ulrich Mueller spaeter auch einem Jouranlisten gesagt: Er dachte das ebenfalls, als er dem Mann eine Waffe verkaufte/vermittelte. (Eine Waffe, er sagte nicht Ceska)

Dann noch das hier:

Müller hatte dabei behauptet, die Waffe sei von dem Schweizer Waffenhändler an einen anderen Mann aus Jena verkauft worden, der gute Kontakte zur Neonazi-Szene gehabt habe. Müller meinte, er könne das auch beweisen, weigerte sich aber, dies gegenüber den Behörden zu tun, solange ihm keine Straffreiheit zugesichert werde.

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/10/22/22-09-2014-2/

Viel Stoff fuer den neuen Bundestags-NSU-Ausschuss… hat aber mit der Aufklaerung von 10 Morden rein gar nichts zu tun. Die Taeterschaft ist weiterhin voellig unklar:

ströbele-tazEs ist in keinem Fall bewiesen…

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Der Spiegel heute:

„Es gab von Anfang an klare Hinweise auf Kontakte des NSU-Netzwerks zur organisierten Kriminalität“, sagt die Bundestagsabgeordnete der Linken und NSU-Expertin Martina Renner. „Der neue Ausschuss muss dieses Thema ebenso wie die
Ermittler aus diesem Bereich und ihre Quellen in den Fokus nehmen.“

Die Quellen der Ermittler. Anderer Begriff: Die V-Leute der Ermittler vom LKA Erfurt. Sehr guter Ansatz, Frau Renner. Man wusste also schon in den 1990ern, wie und von wem Waffen in die Szene kamen. Und machte gar nichts.

Noch eine nette Passage:

Die Bande um die Zwillingsbrüder habe damals mit allen möglichen Gruppen Geschäfte gemacht, sagte der Zeuge aus, „ob es die arischen Bruderschaften waren oder auch Rocker“. Vor allem sei die rechtsextreme Szene bewaffnet worden. „Jeder von denen wollte damals eine Waffe.“ Viele der Gewehre und Pistolen seien aus der Schweiz geliefert und in einem Waffendepot gelagert worden, das es nach Meinung des Zeugen noch heute gibt. Ohne die Zwillinge sei in dieser Zeit „kein Waffengeschäft“ gelaufen.

Das hat man uns auch gesagt: Ein V-Mann aus dem THS als Waffenkäufer in der Schweiz, das deckt sich mit den Angaben Muellers. Haendler im Graubereich, so die Aussage KHK Jungs im Bundestags-PUA, und Handel mit Waffenerwerbskarten.

Barverkauf im Laden, natuerlich mit falschen Identitaeten, und mit gefaelschter Unterschrift. Das steht zigmal im Blog, dass da kein Versand der Ceskas 83 SD stattgefunden hat. Germann steht da, nicht Versand, wie das BKA „ermittelte“ … die Ceska-Stafette ist mausetot…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2014/10/14/verkauf-der-mordwaffe-ceska-83-sd-im-laden/

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Das Eingestaendnis der BAW folgt: Man hat Geruechte als bewiesen angeklagt!

Die jüngsten Ermittlungen der Bundesanwaltschaft konzentrieren sich auf die Frage: Wer war an der Beschaffung der Waffen des NSU beteiligt, besonders an der Ceska Zbrojovka 83, mit der neun Opfer erschossen wurden?

Ha ha ha. Vielen Dank. Was man anklagt, das sollte man zuvor gerichtsfest ermittelt haben. Und nicht fast 4 Jahre spaeter immer noch die Basics ermitteln.

Ein Offenbarungseid: Man hat sich die NSU-Anklage zusammengereimt. Sie ist ein Fantasieprodukt, hochgradig kriminell ermittelt wurde sowieso.

Ist irgendwer ueberrascht?

Die Rolle des BKA-Präsidenten Ziercke bei der NSU-Erfindung

von moh

Jörg Ziercke (* 18. Juli 1947 in Lübeck) war von Februar 2004 bis November 2014 Präsident des deutschen Bundeskriminalamts (BKA).

Ziercke muss die Beweismittelfälschungen innerhalb seiner Behörde zumindest gedeckt haben, wenn nicht indirekt angeordnet. Es ist schwer vorstellbar, dass die Manipulationen ohne seine Einflussnahme entstanden sein können.

Welche NSU-Lügen hat Ziercke persönlich zu verantworten?

Verkündung der Ceska vor Abschluss der Untersuchungen

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/06/wann-wurde-die-ceska-w04-aus-dem-zwickauer-schuttberg-untersucht/

Die Zwickauer Pistole W04 mit Schalldämpfer wurde am 9.11.2011 im Schutt von unbekannten Bereitschaftspolizisten gefunden, Finder ohne Gesicht und ohne Namen, wie die anderen Schuttwaffen W05 bis W11 auch.
Je nach Gutachten kam die W04 Pistole mit Schalldämpfer am 10.11.2011 [ging wegen DNA-Pruefung zu KT 31] und am 11.11.2011 [Ruecklaeufer von KT 31 zu KT 21] beim BKA an, um dort forensisch untersucht zu werden. Zwei Gutachten vom 6./7.12.2011 liegen dazu vor, und als 3. Gutachten (von KT 22) die Wiederherstellung der Waffennummern.


Verkündet als Dönermordwaffe wurde sie gegen Mittag des 11.11.2011, vom Generalbundesanwalt, am Freitag kurz vor Feierabend, ohne jede Untersuchung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronner-polizistenmord-ermittler-finden-tatwaffe-der-doener-morde-a-797237.html

Es hat sich eine neue Spur aufgetan, die alle Fälle miteinander verbindet: Fahnder haben in den Trümmern des explodierten Hauses in Zwickau eine Waffe gefunden, die bei den sogenannten Döner-Morden benutzt wurde. Das gab die Bundesstaatsanwaltschaft am Freitag bekannt. 

http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=417

In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Imbissbudenmorde verübt wurden.

Die Ceska wurde vermutlich deswegen so vorschnell zur Tatwaffe erklärt, weil Hinweise auf die Döner-Mordserie auf dem Bekennervideo entdeckt worden waren und dieser Zusammenhang dem BKA seit Anfang 2010 bekannt war.

http://www.focus.de/panorama/welt/ermittlungen-neue-erkenntnisse-zu-doener-mordserie_aid_481508.html

Donnerstag, 18.02.2010

Die Pistole der Marke Ceska stamme mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer Lieferung von 24 Pistolen dieses Typs mit Schalldämpfer, die 1993 der tschechische Hersteller Ceska Zbrojovka an den Waffenimporteur Luxik in die Schweiz lieferte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Donnerstag auf seiner Internetseite mitteilte. 16 Waffen aus dieser Serie konnten inzwischen ermittelt und als Tatwaffe ausgeschlossen werden.
Von den restlichen Waffen fehlt den Ermittlern zufolge bisher jede Spur. Diese hätten die Nummern: 034656, 034657, 034666, 034668, 034669, 034671, 034677, 034678. Das BKA fragt in diesem Zusammenhang, wer eine der gesuchten Waffen im Besitz, weiterverkauft oder bei einer anderen Person gesehen hat…

Die Ermittlungen in der größten ungeklärten Mordserie Deutschlands laufen inzwischen neun Jahre. Zwischen 2000 und 2006 waren ohne erkennbares Motiv acht türkischstämmige Männer und ein Grieche erschossen aufgefunden worden. Als einzige konkrete Verbindung zwischen den Taten galt bislang die Waffe: Alle Opfer starben durch Schüsse aus einer Pistole der tschechischen Marke Ceska, Typ 83, Kaliber 7,65 Millimeter.

Es ist anzunehmen, dass es vor der Verkündung eine Kommunikation zwischen Ziercke und Range gegeben hat. In diesem Zusammenhang hätte Ziercke erklären müssen, dass vor Abschluss der Untersuchungen keine verlässlichen Aussagen zur gefundenen Ceska als der Tatwaffe der Mordserie gemacht werden können.

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/blaulicht/detail/-/specific/Eisenacher-Bankraeuber-als-Doener-Moerder-unter-Verdacht-386052274

In den Trümmern des Hauses sei die Pistole gefunden worden, mit der von 2000 bis 2006 die so genannten Döner-Morde verübt worden waren. Die Opfer waren mit einer tschechischen Pistole des Typs CZ 83 umgebracht worden.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaftschaft gibt es inzwischen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vor, dass die Mordtaten an den acht [ LOL, fatalist] Kleinunternehmern einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung sei Beweismaterial sichergestellt worden, das auf eine rechtsextremistische Motivation der Mordtaten hindeutet.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Dokumente/Dokument%2009.pdf

Bericht der Evaluierungsgruppe ARP des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 2011

Nach einem Banküberfall am 4. November 2011 in Eisenach führten die örtlichen Ermittlungen zu einem brennenden Wohnmobil mit den Leichen der Bankräuber und einem, explodierten Haus in Zwickau. Die dort in großer Zahl aufgefundenen Beweismittel offenbarten einen Zusammenhang mit einer Reihe von Kapitalverbrechen der Vergangenheit und führten zum Auffinden eines Bekennervideos der bis dahin unbekannten Organisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ („NSU“). Unverzüglich nach dem Offenbarwerden dieser übergreifenden Strukturen hat die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011 im Hinblick auf die Ermordung einer Polizistin am 25. April 2007 in Heilbronn sowie von acht Personen türkischer und einer Person griechischer Herkunft in den Jahren 2000 bis 2006 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet (2 BJs 162/11-2).

Das „Bekennervideo“, nicht das Auffinden der angeblichen Tatwaffe der „Dönermorde“ hat also zur Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft geführt.

Am 21.11.2011 behauptet Ziercke vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages, dass Ruß in der Lunge von Böhnhardt gefunden worden sei, weil das halt so gewesen sein muss, wenn die Selbstmordhypothese bestand haben soll.

Die Rußlungenlüge:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/16/der-beweis-flachendeckenden-medienversagens-das-russlungen-dossier/

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 21.11.2011 vom damaligen Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke sowie vom Generalbundesanwalt Harald Range darüber in Kenntnis gesetzt, dass Gerichtsmediziner in der Lunge von Mundlos Rußpartikel vom Brand des Wohnmobils gefunden hätten, in Böhnhardts Lunge dagegen nicht. Damit schienen Ziercke und Range die These zu belegen, Mundlos habe zunächst Böhnhardt erschossen, dann das Wohnmobil angezündet und daraufhin sich selbst gerichtet.

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Im März 2014 wurde allerdings durch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags, Dorothea Marx, bekannt, dass sich bei den gerichtsmedizinischen Untersuchungen (am 5.11.2011) weder in der Lunge von Böhnhardt noch in der Lunge von Mundlos Ruß gefunden hat. Am 21.05.2014 wurde dies im Prozess vor dem OLG München durch den Rechtsmediziner bestätigt, der die Obduktion beider Leichen durchgeführt hatte.

Pressekonferenz von BKA-Präsident Jörg Ziercke und Generalbundesanwalt Harald Range am 01.12.2011

http://www.stern.de/politik/deutschland/zwickauer-rechtsterroristen-auf-fahndungsplakat-die-braungebrannten-neonazis-3440370.html

Mit ernster Miene traten BKA-Präsident Jörg Ziercke und Generalbundesanwalt Harald Range in einem überfüllten Saal vor die Journalisten, begleitet von einem Blitzlichtgewitter, beobachtet von mehreren TV-Kameras…

Zwar präsentierten die Ermittler neben den Fotos eine Reihe teils angebrannter und verkohlter Waffen, die in der explodierten Wohnung und dem Wohnmobil der Terroristen gefunden wurden. Darunter auch die Pistolen, mit denen die neun Migranten und die Polizistin in Heilbronn erschossen wurden sowie die Pumpgun, mit denen sich Mundlos und Böhnhardt ihr Leben nahmen. …

Außerdem ist den Fahndern enorm wichtig, weitere Helfer und Unterstützer zu finden und das Netzwerk des NSU zu verstehen…

Zehn Bundesanwälte und mittlerweile weit über 400 Polizeibeamte versuchten „mit hohem Engagement“ Licht ins Dunkel zu bringen. Neben den Hinweisen aus der Bevölkerung versprechen sich die Fahnder viel von den rund 2500 sichergestellten Beweismitteln, von denen die meisten in der explodierten Wohnung in Zwickau gefunden wurden. „Die Zelle wollte nichts dem Zufall überlassen. Es gab umfangreiche Tatvorbereitungen, deshalb legen wir große Hoffnungen in die Auswertung der Asservate„, sagte Ziercke. Ein Teil dieser Arbeit ist schon erledigt, offenbar mit Erfolg. Denn die Fahnder haben Skizzen und Notizen zu einigen der Tatorte gefunden. Ziercke: „Die Täter haben planvoll gehandelt, das zeigen die bisherigen Auswertungen.“ …

Und das BKA rechnet mit weiteren Verbindungen des NSU zur NPD. Er sei überzeugt, dass die Ermittler weitere Beziehungen entdecken würden, sagte Ziercke, ohne diese Aussage zu präzisieren. Zur Frage eines neuen Verbotsverfahrens wollte er sich allerdings nicht äußern. Die Schlussfolgerungen seien Sache der Politik, erklärte er.

Die bisherigen Auswertungen der Skizzen und Notizen sind in dem Antrag auf erkennungsdienstliche/kriminaltechnische Untersuchung vom 27. November 2011 enthalten.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/03/18/der-nsu-betrug-teil-3-300-eintrage-auf-95-stadtplanen-von-40-stadten-aber-kaum-treffer/

Dort steht u. a. „Auszug aus dem Stadtplan Kassel S1 handschriftliche Markierungen“. Von diesen Funden wusste Ziercke bereits auf der Pressekonferenz am 1.12.2011. Daraus auf ein planvolles Handeln des Trios zwecks Vorbereitung der Morde zu schließen bzw. den Pressevertretern zu suggerieren, dass definitiv Skizzen und Notizen zu den Tatorten gefunden worden seien, die Beweiskraft haben, ist kriminalistisch absolut unzulässig. Diese Aussagen belegen Zierckes Vorwegnahme der gewünschten Untersuchungsergebnisse. Hierdurch wurden die Ermittler beim BKA in Meckenheim unter Druck gesetzt, in die handschriftlichen Markierungen auf den Karten die Kennzeichnung von Tatorten und Fluchtwegen hineinzuinterpretieren und Daten passend zurechtzubiegen. Die indirekte Anweisung, man möge hier ein klein wenig Fantasie entwickeln, wo doch die Täterschaft des Trios eindeutig geklärt sei, ist mehr als deutlich zu erkennen.

m1 m2Ausgewertet war bis zum 1. Dezember 2011 jedenfalls noch keines der Asservate, bestenfalls kann man von einer groben Durchsicht sprechen, bei der die Ermittler sich gefreut haben, von einem Teil der Städte passend zu den Tatorten markierte Karten zu finden.

In dem Vermerk des BKA vom 15.02.2012 erfährt man, das die Ermittlungen zu den Stadtplänen usw. auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen waren:

Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die Auswertung der Asservate weiterhin andauert, so dass keine exakten und insbesondere abschließenden Zahlen zu den in Rede stehenden Asservaten zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden können.

m3 m4

Dass das Trio eine „Aushorchzelle“ war, die im gesamten Bundesgebiet Auftragsrecherchen durchgeführt hat, scheint klar zu sein. Die Verbindung zu den Morden jedoch ist ein peinliches Konstrukt, wo eher im Kaffesatz gelesen wurde anstatt objektiv und in alle Richtungen zu recherchieren und das vorliegende Material ergebnisoffen zu analysieren.

Warum hat Ziercke an dem NSU-Konstrukt mitgewirkt? Welche Motive könnten eine Rolle gespielt haben? War Ziercke erpressbar, wie Edathy?

Wenn man ins Jahr 2011 zurückblickt, in die Zeit kurz vor der Inszenierung des NSU über die Paulchen-Panter-Bekenntnix-DVD und die „Nachfindungen“ , meint die Platzierung von „Beweismaterial“, so trifft man auf einen Beinahe-Skandal, der, trotz Anzeige-Erstattung gegen Ziercke durch einen Richter (nicht Oberstaatsanwalt, wie in folgendem Artikel auf fr-online behauptet) noch im Keim erstickt wurde. Mitgewirkt bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, kein Ermittlungsverfahren gegen Ziercke einzuleiten, hat ganz wesentlich die Bundesanwaltschaft.

http://www.fr-online.de/politik/klage-wegen-us-drohnenangriff-bka-chef-ziercke-bleibt-unbehelligt,1472596,7152750.html

03. FEBRUAR 2011
BKA-Chef Ziercke bleibt unbehelligt

Von STEFFEN HEBESTREIT

m5Drohne vom Typ MQ-1 Predator.  Foto: dpa

Der Tod des 21-jährigen mutmaßlichen Islamisten Bünyamin E. wird keine juristischen Konsequenzen in Deutschland haben. Die Staatsanwaltschaft lehnt es ab, ein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des Bundeskriminalamtes einzuleiten.

BERLIN –  

Die Wiesbadener Ankläger sehen „keine ausreichenden Anhaltspunkte“ für eine Straftat, sagte Sprecher Hartmut Ferse der Frankfurter Rundschau. Die Anzeige habe nur Mutmaßungen enthalten, aber keine Anhaltspunkte für eine Beihilfe. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen.

Ein Freiburger Oberstaatsanwalt hatte Strafanzeige gegen Ziercke wegen eines US-Drohnenangriffs erstattet, bei dem E. am 4. Oktober 2010 im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet getötet worden war. Der Oberstaatsanwalt wollte so klären lassen, ob deutsche Stellen die US-Behörden über den Aufenthaltsort E.s informiert hätten und damit eine Mitverantwortung für den Tod tragen. In seiner Anzeige bezog sich der Jurist unter anderem auf Aussagen von Ziercke. Der BKA-Präsident hatte es als gängige Praxis bezeichnet, dass das Bundeskriminalamt ausländische Stellen bei Ausreise von mutmaßlichen Islamisten informiert.

Die Wiesbadener Staatsanwälte hatten zunächst die Bundesanwaltschaft gefragt, ob sie sich zuständig fühle. Als Karlsruhe verneinte, fanden auch die Wiesbadener Ermittler keinen Grund für weitere Erkundigungen.

Der Richter Thomas Schulte-Kellinghaus  hatte am 05.12.2010 Anzeige gegen Ziercke erstattet wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord.

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http://kramerwf.de/Strafanzeige-gegen-Herrn-Joerg-Ziercke-Praesident-des-Bundeskriminalamts.281.0.html

Ich halte es für wahrscheinlich, dass Mitarbeiter des BKA – auf Grund einer allgemeinen Anordnung, für die der Präsident des BKA verantwortlich istjedenfalls bei der Ausreise der betreffenden deutschen Staatsbürger im März 2009 (möglicherweise auch bei anderen Gelegenheiten) die vorhandenen Informationen (insbesondere Reiseziel, Ergebnisse der vorangegangenen Überwachung in Deutschland, und vor allem die Einstufung in Deutschland als „Gefährder“) an amerikanische Sicherheitsbehörden und Geheimdienststellen weitergegeben haben.

Der in dieser Strafanzeige geäußerte Verdacht gründet sich auf Aussagen von Herrn Ziercke, die dieser als Referent auf einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz in Karlsruhe bereits vor mehreren Jahren (nach meinen Recherchen im Internet am 21.06.2006) getätigt hat. …

Ich kann mich an folgende Angaben von Herrn Ziercke erinnern (u.a.)

Herr Ziercke hat diese Verfahrensweise (Informationsweitergabe bei der Ausreise eines „Gefährders“ aus Deutschland) bei der Veranstaltung in Karlsruhe nicht als mögliche Maßnahme im Einzelfall, sondern als eine generelle Praxis dargestellt.

Die Verfahrensweise (Weitergabe von Informationen an ausländische Dienststellen) erfordert keinen Anfangsverdacht einer Straftat gegen die betreffende Person. Grundlage ist allein eine – von Herrn Ziercke nicht weiter konkretisierte – Einschätzung der „Gefährlichkeit“ der betreffenden Person. Die Weitergabe von Informationen an ausländische Dienststellen soll gerade dann erfolgen, wenn die deutschen Behörden keine rechtliche Grundlage haben, um gegen die betreffende Person im Inland etwas zu unternehmen…

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Der deutsche Staatsbürger Bünyamin Erdogan aus Wuppertal und der aus Hamburg stammende Shahab Dashti wurden Dank der gezielten Informationen deutscher Sicherheitsbehörden auf die CIA-Todeslisten gesetzt und am 4.Oktober 2010 extralegal per Drohne hingerichtet.

Ein im SPIEGEL (Ausgabe 20 / 2011) abgedrucktes Bild von Dashti stammt aus einem Jihad-Werbe-Video, das am Tag der offenen Tür des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden (19. Juni 2010) vorgestellt wurde, vom BKA übertitelt mit „Vorzüge des Jihad“.

m6Das folgende Foto des Fernseherbildes, aufgenommen in einem Raum der Ausstellung D des BKA-Gebäudes, zeigt exakt dieselbe Video-Sequenz, aus der der rechte Bildausschnitt im SPIEGEL-Artikel stammen muss.

m7.

Die Informationsquelle des SPIEGEL war wohl das BKA. Die wussten sofort über die Identität der Toten Bescheid und haben die Presse später mit den passenden Informationen gespeist.

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m8Ziercke bei einer kurzen Ansprache am 19. Juni 2010 auf dem Tag der offenen Tür des BKA

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Gut ein Jahr, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen Ziercke abgelehnt worden war, sah sich das BKA erneut in der Pflicht, gezielt Informationen an die Presse weiterzugeben. Vermutlich war man zu dem Entschluss gekommen, dass es für die öffentliche Wahrnehmung des BKA gerade auch wegen des NSU-Skandals notwendig sei, das BKA von jeder Schuld reinzuwaschen. Der Stern erhielt „bislang unbekannte Dokumente“, nach denen das BKA angeblich durch ein abgehörtes Telefonat gut einen Monat vor der Exekution per Drohne erfahren haben soll, dass Bünyamin Erdogan  für ein Selbstmordattentat vorgesehen war. Wie praktisch, dass eineinhalb Jahre nach seiner Tötung so ein Dokument aus dem Hut gezaubert werden konnte, welches das BKA entlastet.

http://www.stern.de/investigativ/projekte/terrorismus/us-drohnenopfer-deutschtuerke-war-fuer-terroranschlag-eingeplant-3274852.html

29. März 2012 

Neue Details über einen Deutschtürken, der von einer US-Drohne in Pakistan getötet wurde: Das BKA wusste, dass er für einen Anschlag eingeplant war, doch die Bundesregierung vertuschte etwas…

Bevor die Amerikaner in Pakistan am 4. Oktober 2010 den Deutschen Bünyamin Erdogan mit einer Drohne töteten, hatte das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über dessen geplanten Einsatz als Selbstmordattentäter. Das berichtet der stern unter Berufung auf bislang unbekannte Dokumente. So habe das BKA am 7. September 2010 ein Telefonat aus Pakistan mitgehört, in dem der Bruder des Deutsch-Türken einem Familienmitglied in Wuppertal das geplante Attentat in Afghanistan mit „80 bis 90 Toten“ ankündigte. Das BKA sah schließlich am 14. September Indizien für einen „tatsächlichen Tatplan“.

20 Tage später erfolgte ein Drohnenangriff des US-Geheimdienstes CIA auf das Haus von Erdogans Bruder nahe der pakistanischen Terroristen-Hochburg Mir Ali….

Wikipepia: Bezüglich der Tötung Erdoğans hatte der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch und anderer Delikte gegen unbekannt erst am 10. Juli 2012 eingeleitet. 

Die Bundesanwaltschaft leitete schließlich wunschgemäß Ermittlungen gegen unbekannt ein, um den Behauptungen des BKA den Anstrich der Glaubwürdigkeit zu verleihen. Man überprüfte die Schuldfrage ein ganzes Jahr lang, um das Verfahren dann im Sommer 2013 mit der Begründung einzustellen, die bereits im März 2012 im Stern-Artikel ausgebreitet worden war.

Fazit: Das BKA hat alles richtig gemacht. Sie haben einen Selbstmordanschlag verhindert, indem sie die Handy-Daten von Bünyamin Erdogan rechtzeitig an die CIA übermittelt haben, so dass eine Handy-Ortung und damit eine gezielte Tötung ohne großen Aufwand möglich wurden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/drohnen-tod-von-buenyamin-e-in-pakistan-verfahren-eingestellt-a-908732.html

 01.07.2013

Ein Jahr hat die Bundesanwaltschaft wegen eines Drohnenangriffs im Nordwesten Pakistans ermittelt – ein Deutscher war dort getötet worden. Nun hat die Behörde das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Der getötete Mann sei kein Zivilist gewesen, sondern bewaffneter Kämpfer…

Heftige Debatten nach dem Tod des Deutschen

Der Tod des Deutschen löste innenpolitische Debatten aus, weil das Bundeskriminalamt amerikanische Sicherheitsdienste über die Ausreise und die Handydaten von Bünyamin E. informiert hatte. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, welche Informationen deutsche Sicherheitsbehörden an ihre amerikanischen Partner weiterleiten dürfen – und ob diese Informationen möglicherweise zum Tod deutscher Staatsbürger führen können.

Das Bundesinnenministerium erließ schließlich restriktive Regeln und wies den Verfassungsschutz an, keine Daten mehr an den Bündnispartner zu übermitteln, die eine Ortung von Bundesbürgern ermöglichen.

Die Tötung von Bünyamin Erdogan ist nicht als Mord zu bewerten, was von der Bundesanwaltschaft wie folgt begründet wird:

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39570/1.html

Nach dem Ergebnis der Untersuchungen stehe fest, dass Bünyamin Erdogan nach Pakistan gereist sei, um sich im Sinne des gewaltsamen Dschihad an den dortigen militärischen Auseinandersetzungen zu beteiligen, erklärt die Bundesanwaltschaft weiter:

Er ließ sich zum Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden, wurde mit einer Waffe ausgestattet und war mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag vorgesehen. Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an feindseligen Handlungen teilzunehmen.

Bundesanwaltschaft.

Zum Zeitpunkt des Drohneneinsatzes am 4. Oktober 2010 habe Bünyamin Erdogan an einem Treffen von acht männlichen Personen teilgenommen, darunter seien auch Mitglieder von Al-Qaida und den Taliban gewesen:

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Dabei sollten die Planungen für ein Selbstmordattentat unter seiner Beteiligung auf Angehörige der pakistanischen Armee oder der ISAF-Streitkräfte vorangetrieben werden. Deshalb war seine Tötung am 4. Oktober 2010 nach den Regeln des Konfliktvölkerrechts gerechtfertigt und stellt kein Kriegsverbrechen dar.

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Bundesanwaltschaft

Warum ist es dem BKA erst nach eineinhalb Jahren eingefallen, dass die Ergebnisse einer angeblichen Abhörmaßnahme sie von jeder Schuld reinwaschen könnten? Haben die Journalisten vom Stern die Originalbänder der abgehörten Telefongespräche überprüfen können?

Ich würde mich nicht wundern, wenn auch hier Akten gefälscht worden sind.

Zierckes Vorgehen wurde im Nachhinein gerechtfertigt, indem der erst wenige Monate zuvor in Wasiristan eingetroffene Bünyamin Erdogan mal eben zum Selbstmordattentäter erklärt wurde. So bleibt Zierckes Ruf unbeschadet, ohne dass ein Restverdacht bestehen bleibt, er könne einen deutschen Staatsbürger ohne Anfangsverdacht einer Straftat, wie in der Anzeige des Richters als Möglichkeit angenommen, zur Tötung freigegeben haben.

Die von Ziercke eingeführte „generelle Praxis“ der Datenweitergabe an die CIA belegt seine Nähe zu den US-amerikanischen Geheimdiensten mindestens seit 2006.

Eine Erpressung erscheint als Hintergrund seiner Mitwirkung bei der Erschaffung des NSU daher als eher unwahrscheinlich. Hier scheinen Überzeugungen eine Rolle gespielt zu haben und vielleicht der Umstand, dass Ziercke zu Anfang „Tatsachen“ verkündet hat wie die Ceska und den Ruß in Böhnhardts Lunge, ohne eine Untersuchung der Waffe abgewartet zu haben bzw. ohne wohlmöglich die Ruß-Behauptung vorher persönlich anhand der Akten überprüft zu haben. Nach solch einer absolut unprofessionellen Vorgehensweise an der Spitze einer Sicherheitsbehörde erschiene es als ein leichtes, Ziercke in die Pflicht zu nehmen, die so laut hinausposaunten „Erkenntnisse“ zur rechtsextremen Terrorzelle NSU nun auch noch durch eine Kette von weiteren Scheinbeweisen zu unterfüttern. Ziercke ist meinem Gefühl nach kein Drahtzieher der NSU-Erfindung, aber einer, der ohne jegliche Gewissensbisse das Spiel mitgespielt hat. Ich denke nicht, dass er in die Produktion des Paulchen-Panter-Videos sowie in die Platzierung der Beweise im Wohnmobil und im Zwickauer Schutt mit eingebunden war.

Sein Mitwirken bei der Etablierung der offiziellen Lügengeschichte zum NSU hat sich allemal für ihn bezahlt gemacht. Zum Dank für die treuen Dienste überstand Ziercke sogar seine Informationsweitergabe bei der Edathy-Affäre nahezu unbeschadet und wurde nach Verlängerung seiner Dienstzeit erst mit 67 Jahren in den Ruhestand verabschiedet. Den zuverlässigen Freund US-amerikanischer Kriegführung samt psychologischen Operationen wollte man möglichst lange im Amt halten.

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Vielen dank, moh!

Beitragen wuerde ich gerne noch den Chef-Schleimer-Artikel anlaesslich Zierckes Pensionierung.

Weil er so schoen eklig ist. DIE ZEIT war nicht ganz so schlimm.

eklig dielhttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/bka-praesident-ziercke-abgang-des-chefermittlers-a-1003422.html

Glitschig, eklig, schleimig… der Chefreporter der Illustrierten.

diehl eklighttp://www.spiegel.de/impressum/autor-1015.html

Es schuettelt einen regelrecht…

BEWEISMITTELFÄLSCHUNG ZUM STAATSWOHL – WIE MAN BEAMTE ZUM SCHWEIGEN BRINGT TEIL 2

von moh

Teil 1: http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/09/08/beweismittelfaelschung-zum-staatswohl-wie-man-beamte-zum-schweigen-bringt-teil-1/

 

Wenn Beamte aus dem Dienst entfernt werden, geschieht dies in einem öffentlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Es wird versucht, solche Verfahren zu vermeiden, wenn hierdurch ein Teil des Skandals  erst öffentlich wird.

Welche Möglichkeiten verbleiben einem Beamten, wenn man von ihm verlangt, nicht rechtmäßige Anordnungen zu befolgen? Der Beamte muss auf dem Dienstweg remonstrieren (Einwände erheben, Gegenvorstellungen machen).

Ein gesetzliches Widerstandsrecht des Beamten gibt es nicht.

Geplante Straftaten müsste er anzeigen, wo und wie auch immer…

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__36.html

 Beamtenstatusgesetz – BeamtStG
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

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http://wemepes.ch/pdf-Liste/1_Remonstrationspflicht.pdf

Dr. Johannes Rux  in beamte heute 1992:

Allerdings entzieht sich die Praxis des Remonstrationsrechts weithin der Nachforschung. Denn es gehört zu  seinem Wesensgehalt, dass es sich nicht öffentlich manifestiert. Remonstrierende Beamte tun dies nicht vor aller Augen, und sie bekennen sich auch nicht dazu. Im Gegenteil: Das Verbot der Flucht an die Öffentlichkeit hindert sie häufig daran, auch nur dienstintern bekannt werden zu lassen, dass, warum und mit welchem Ergebnis sie remonstriert haben…

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Erfahrene, standfeste Beamte mögen auch noch so oft mit Erfolg  remonstrieren – die anderen Beschäftigten erfahren kaum je davon und können sich nicht an dem Vorbild orientieren…

Bleibt die Frage offen, ob nicht die Bundesrepublik besser eine „Widerstandpflicht“ mit der vollen Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit hätte einführen sollen. Anderseits reicht die heutige „Remonstrationspflicht“ – wenn sie von der Beamtenschaft wahrgenommen wird, und darauf kommt es entscheident an! – zur Lösung der Probleme weitgehend aus..

Das Problem fängt damit an, dass die wenigsten Beamten jemals von dieser „Remonstrationspflicht“ gehört haben. Angehende Beamte werden bewusst nicht im Remonstrieren ausgebildet. Außerdem kann diese Pflicht nicht verhindern, dass Weisungen unrechtmäßig ergehen, wenn von Regierungsstellen über die politischen Beamten in den Führungspositionen beispielsweise das Unterlassen von Ermittlungen von ganz oben angeordnet wird.

Die Beamten, die remonstrieren, werden  in der Regel „diszipliniert“, um weitere Kritik an den Anordnungen und eine Verbreitung der Äußerungen unter Kollegen vorzubeugen.

http://www.staatsrecht.info/pub/anordnungen.pdf

Dr. Johannes Rux  in DÖV 2002:

Verfolgt der Beamte eine Weisung oder Verwaltungsvorschrift hingegen nicht, weil er auch nach Abschluss des Remonstrationsverfahrens von ihrer Rechtswidrigkeit überzeugt ist, so handelt er auf eigenes Risiko. Sollte sich im Nachhinein – etwa aufgrund der Klage eines Betroffenen oder im Rahmen eines Disziplinarverfahrens – herausstellen, dass die angeordnete Maßnahme doch rechtmäßig gewesen wäre, dann trifft den Beamten die volle Verantwortung dafür, dass er der Anordnung nicht nachgekommen ist. In diesem Fall muss er nicht nur mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, sondern gegeben falls auch mit Schadensersatz- und Regressforderungen seines Dienstherrn.

Was macht nun der integere Beamte, wenn er feststellt, dass Beweismittel gefälscht werden oder dienstliche Anordnungen erteilt werden, die eine rechtmäßige Ermittlungsarbeit verhindern?

Remonstriert er, da er ja die persönliche Verantwortung trägt? Was macht er, wenn die rechtswidrige Anordnung nicht an ihn persönlich ergangen ist, er nur davon Kenntnis erlangt hat oder indirekt davon betroffen ist? Wo soll er die durchgeführte und daher nicht mehr im Planungszustand befindliche Tat gegen geltendes Recht denn anzeigen? Wer definiert, was geltendes Recht ist?

  •  36 (Verantwortung für die Rechtmäßigkeit) hat etwas von einem Gummiparagraphen. Erklärt der Weisungsempfänger Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung, die in seinen Augen eine Straftat darstellt, und führt er die Anordnung aus, weil sie von oben bestätigt wurde, so wird ihm gegeben falls vorgehalten, dass er bei seiner Verweigerung hätte bleiben müssen. Die Vorgesetzten berufen sich einfach darauf, von dem Sachverhalt nur unvollständig unterrichtet worden zu sein. Befolgt er die Weisung hingegen nicht, so begeht er ein Dienstvergehen, wenn seine Bedenken von den Dienstvorgesetzten zerstreut worden sind. Wenn es um das Staatswohl geht ist eine dienstliche Anordnung  grundsätzlich als berechtigt einzustufen! Der Beamte verstößt dann gegen die Gehorsamspflicht.

 

Was folgt daraus?

Ein Beamter hat rechtswidrige Weisungen zu erfüllen. Die Opfer dieser Weisungen können sich freuen, falls die Rechtswidrigkeit vom Beamten vorher schriftlich festgehalten wurde. Leider gibt es da noch die Verschwiegenheitspflicht des Beamten, so dass das mögliche Opfer der rechtswidrigen Handlung von der geleisteten Remonstration wohl niemals erfahren wird.

Mit der Androhung welcher Disziplinarmaßnahmen kann Druck auf Beamte ausgeübt werden?

www.recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2120100114101336801#det319095


Arten der Disziplinarmaßnahmen

(1) Disziplinarmaßnahmen gegen Beamtinnen und Beamte sind:

  1. Verweis (§ 6)
  2. Geldbuße (§ 7)
  3. Kürzung der Dienstbezüge (§ 8)
  4. Zurückstufung (§ 9) und
  5. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10).

(2) Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sind:

  1. Kürzung des Ruhegehalts (§ 11) und
  2. Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12).
  • 7 Geldbuße 

(1) Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienst- oder Anwärterbezüge auferlegt werden. Werden keine Dienst- oder Anwärterbezüge bezogen, darf die Geldbuße bis zu dem Betrag von 500 Euro auferlegt werden.

  • 8 Kürzung der Dienstbezüge 

(1) Die Kürzung der Dienstbezüge ist die bruchteilmäßige Verminderung der monatlichen Dienstbezüge um höchstens ein Fünftel auf die Dauer von längstens drei Jahren. Sie erstreckt sich auf alle Ämter, welche die Beamtin oder der Beamte bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung inne hat. 

  • 10 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis 

(1) Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis endet das Dienstverhältnis. Der Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung …

(2) Die Zahlung der Dienstbezüge wird mit dem Ende des Kalendermonats eingestellt, in dem die Entscheidung unanfechtbar wird. Bei einem Eintritt in den Ruhestand vor Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gilt die Entscheidung als Aberkennung des Ruhegehalts.

(3) Nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird für die Dauer von sechs Monaten ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 70 Prozent des Ruhegehaltes geleistet, das die Beamtin oder der Beamte im Zeitpunkt der Entscheidung erdient hätte; eine Einbehaltung von Dienstbezügen nach § 38 Abs. 2 bleibt unberücksichtigt. Die Gewährung des Unterhaltsbeitrags kann in der Entscheidung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, soweit die Beamtin oder der Beamte ihrer nicht würdig oder den erkennbaren Umständen nach nicht bedürftig ist.

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Neben diesen sogenannten Disziplinarmaßnahmen, die nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens verhängt werden können, gibt es da noch die subtilere Variante der „besonders engen Dienstaufsicht“. Das ist eine nach Beamtenrecht legale Möglichkeit des gezielten Mobbings oder Bossings, bei dem der Beamte zur Abschreckung seiner Kollegen intern massiv gedemütigt und in seiner Ehre verletzt wird.

Wenn Dienstvorgesetzte  renitente  Beamte aus politischen Gründen zum Schweigen bringen wollen, haben sie die Gerichte in der Regel auch bei diesen Maßnahmen hinter sich.

Aus der Argumentation  eines Verwaltungsgerichts:

Als Anspruchsgrundlage für das Begehren kommt die sich aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis ergebende Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn in Betracht. Sie verpflichtet ihn, alles zu unterlassen, was den Beamten ohne unmittelbaren dienstlichen Bezug in seiner konkreten Tätigkeit behindert. Der Kläger begründet sein Aufhebungsbegehren betreffend die besonders enge Dienstaufsicht damit, dass die Anordnung des Polizeipräsidenten ein die Fürsorgepflicht verletzendes rechtswidriges „Bossing“ sei. Dies ist falsch. Schon in dem Eilverfahren 1 L 46/11 hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 23. März 2011 ausgeführt, dass die Dienstaufsicht das klassische Instrument der Personalführung in einem beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ist; sie wird ergänzt durch die Fürsorgepflicht, die der Dienstherr dem Beamten angedeihen lassen muss. Insofern ist die Ankündigung des Polizeipräsidenten, den Kläger der Dienstaufsicht zu unterwerfen, nur der Hinweis, dass er die Dienstverrichtung des Klägers beobachten und darauf achten wird, dass er sich strikt an den Rahmen hält, den ihm sein Amt für die dienstliche Tätigkeit vorgibt. Dies hat mit Bossing oder Mobbing nichts zu tun. Bossing oder Mobbing sind neue Wortschöpfungen und bezeichnen den Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, den Betroffenen aus dem Betrieb/dem Dienstverhältnis hinauszuekeln. Im weiteren Sinne bedeuten sie die ständige bzw. wiederholende und regelmäßige Schikane anderer Menschen. Typische Bossing- oder Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.
Dies sind Verhaltensmuster, die mit einer rechtmäßigen Dienstaufsicht nichts zu tun haben. Selbstverständlich ist die Dienstaufsicht nicht darauf angelegt, Psychoterror gegenüber Beamten oder Untergebenen mit dem Ziel, sie aus dem Dienstverhältnis hinauszuekeln, auszuüben; ebenso wenig ist es mit der Dienstaufsicht vereinbar, wenn der Vorgesetzte einen untergebenen Beamten ständig bzw. wiederholend und regelmäßig schikaniert, indem er etwa falsche Tatsachen über ihn verbreitet oder ihm sinnlose Arbeitsaufgaben stellt und ihn ständig kritisiert. Sollte der Dienstvorgesetzte sich so verhalten, läge dies völlig außerhalb einer rechtmäßigen Dienstaufsicht.

 

Nur die sogenannte „Fürsorgepflicht“ könnte einen Beamten vor einem Missbrauch der Dienstaufsicht schützen. Leider liegt die Beweislast bei den Betroffenen und es finden sich   immer scheinbar objektivierbare Argumente für eine alternativlose Anwendung  der hierbei praktizierten ausgeklügelten Disziplinierungsschikanen.

Während ranghohe Beamte meist von Disziplinarverfahren verschont bleiben, lädt man die Verantwortung für politische „Polizeipannen“ gerne bei den einfachen Beamten ab, den Weisungsempfängern.

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/nsu-untersuchungsausschuss-weitere-polizeipannen-im-fall-florian-h/-/id=1622/did=15860698/nid=1622/19c6tsp/

Die Polizei ging bislang von Suizid aus – die Familie des Toten bezweifelte diese Version jedoch. Sie wirft der Polizei vor, schlampig ermittelt zu haben. Die Familie durchsuchte beispielsweise den verbrannten Wagen, bevor er verschrottet wurde. Sie fand darin nach eigenen Angaben einige Gegenstände, für die sich die Polizei offenkundig nicht interessiert hatte: eine Schreckschusswaffe, eine Machete, ein Feuerzeug, ein Schlüsselbund sowie weitere Gegenstände. Dies legte den Schluss nahe, dass die Polizei den Wagen nur unzureichend oder gar nicht untersucht hatte. Gegen drei Beamte wurden deshalb im Frühjahr Disziplinarverfahren eingeleitet. Ergebnisse sind bislang nicht öffentlich bekannt.              (20.7.2015)

 

Warum wurde gegen die Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil sie nicht gefunden haben, was noch nicht da war oder weil der Eindruck vermieden werden sollte, dass diese  „Ermittlungspanne“ von oben angeordnet gewesen sein könnte?

Um das Staatswohl zu schützen werden schon mal unbedeutende Beamte geopfert. Einen Schutz davor gibt es nicht.

Das Selbstverständnis des Staatsdienstes müsste sich grundlegend wandeln:

 

Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.

Marcus Tullius Cicero

(106 – 43 v. Chr.), römischer Redner und Staatsmann

Was wir benötigen, ist ein neues Beamtenrecht: einen Beamten, der nicht seinem Dienstherrn und damit der Regierung verpflichtet ist, sondern dem Volk und seinem Gewissen.  Solch ein Beamtentum wäre durch Unabhängigkeit und freie Meinungsäußerung gekennzeichnet und  durch die Übernahme von persönlicher Verantwortlichketi im Namen der Wahrheit, des Rechts und der Gerechtigkeit, im Einsatz für eine echte Demokratie und einen Rechtsstaat, der diesen Namen verdient.

moh9

Vielen Dank, moh! Klasse Beitrag!

Beamte, gegen die dienstrechtlich ermittelt wird haben ein Aussageverweigerungsrecht, was auch der NSU-Ausschuss Laendle weiss. Sehr bequemes Instrument, um „Unangenehmes unter der Decke zu halten“. Quasi eine fehlende Aussagegenehmigung deluxe… zum Wohle des Staates, oder was man so dafuer haelt.

Rechtsstaat-Simulation BRD.

Beweismittelfälschung zum Staatswohl – wie man Beamte zum Schweigen bringt Teil 1

von moh

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Wie war die massive Manipulation bei den Ermittlungen zum NSU möglich, wo sich doch jeder Beamte mit seinem Diensteid Recht und Gesetz verpflichtet?

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ 

 moh1

1100 Kommissaranwärter der nordrhein-westfälischen Polizei legen am Donnerstag während einer zentralen Feierstunde ihren Diensteid ab. Sie schwören dabei auf die nordrhein-westfälische Landesverfassung.   ( 17. Februar 2011) 

 

Warum dringt die Wahrheit nicht nach außen, wo doch zahlreiche Beamte in den verschiedenen Sicherheitsbehörden entweder an den Manipulationen beteiligt gewesen sein müssen oder aber davon Kenntnis erhalten haben?

Warum werden sogar offensichtliche Lügen, Widersprüche oder Halbwahrheiten vor Gericht nicht geahndet?

Warum besitzen viele Beamte so ein bemerkenswert schlechtes Erinnerungsvermögen?

www.sicherungsblog.wordpress.com/2015/07/16/wie-aus-doppel-mord-ein-doppel-selbstmord-gemacht-wurde-durch-das-bka-vom-17-bis-22-11-2011/

Was das wohl bedeutet, das lohnte der Expertise, ist ein Staatsschutzsenat ohne Aussageerzwingungsmacht gegenüber der Exekutive und ihren Geheimdienstbeamten und deren Spitzeln überhaupt ein unabhängiges Gericht? Oder sind das Schauspielergerichte fernab jeglicher verfassungsmäßiger Ordnung?

Mit Gewaltenteilung hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, dieselbe Ohnmacht spüren auch die Abgeordneten, eine selbstgewählte Ohnmacht ist das, denn die Abgeordneten könnten die Regierung stürzen, die ihnen die Wahrheit mit “Aussagegenehmigungen” (lies: Aussageverbote) und Sperrverfügungen bei Akten vorenthält. Eine Regierung die unwillig ist Terrorismus aufzuklären, und das seit RAF-Baader-Meinhof-Zeiten… Schmückermord etc pp.

 

Eine Aufklärung der Manipulationen bei den NSU-Ermittlungen von innen heraus, also durch Zeugenaussagen der beteiligten Beamten des BfV, BKA und der LKAs wäre nur möglich, wenn die Bundes- und Landesinnenministerien uneingeschränkte Aussagegenehmigungen erteilen und den Beteiligten Straffreiheit  zusichern würden.

Der Staat wird nicht gegen sich selbst ermitteln und seine eigenen Strukturen in Frage stellen wie das Beamtentum mit seiner Kadavergehorsams-Gesetzgebung.

moh2

Beamte können über die Treupflicht, die Verschwiegenheitspflicht und aufgrund von klaren Weisungs-Hierarchien über politische Beamte in allen Führungspositionen der Sicherheitsbehörden durch die Regierung gesteuert und gegeben falls zum Schweigen verpflichtet werden.

Ein Beamter muss keine Straftat begehen, um aus dem Dienst entfernt zu werden.

Es genügt, entgegen der Treue- und Verschwiegenheitspflicht Skandale aufzudecken oder  sich einer schikanierenden, demütigenden Dienstaufsicht zwecks Disziplinierung nicht zu beugen.

„Normalbürger“ assoziieren das Beamtentum in der Regel mit finanzieller Sicherheit bis ans Lebensende.  Doch die Unkündbarkeit ist eine Scheinsicherheit, die mit der Aufgabe von Grundrechten wie der freien Meinungsäußerung und gegeben falls mit der Aufgabe seiner persönlichen Integrität bezahlt wird. Was gegen die Verfassung verstößt, wird nach politischen Interessenslagen den Machtkonstellationen entsprechen definiert.

http://www.beamten-magazin.de/verfassungsrechtliche_grundlagen_berufsbeamtentum_beamten_magazin

Obwohl dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 1 zufolge „jeder“ das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern, kann von Beamten das Recht der freien Meinungsäußerung nur im Rahmen ihrer besonderen Treuepflicht zum Staat wahrgenommen und ausgeübt werden. Zu dieser Auffassung kommt das Bundesverfassungsgericht in seiner Abwägung zwischen dem individuellen Freiheitsrecht auf Meinungsäußerung und der Institutionalisierung des Berufsbeamtentums. 

 

Wie wird die Wahrheitsfindung beim NSU-Prozess und in den NSU-Untersuchungsausschüssen wirksam verhindert?

Die Aussagegenehmigungen werden stark eingeschränkt und es wird ausreichend Druck auf die Beamten ausgeübt, so dass in vielen Fällen unbewusste Selbstschutzmechanismen massive Erinnerungslücken genau dort auslösen, wo dem Staatswohle Nachteile entstehen könnten.

Nicht nur Beamte des Verfassungsschutzes, sondern auch  Beamte der Polizeibehörden erhalten begrenzte Aussagegenehmigungen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article117631992/Zschaepe-wirkte-bei-ihrer-Vernehmung-hibbelig.html

Der Polizist Andre P. wird in den Zeugenstand gerufen. Er ist 47 Jahre alt und arbeitet bei der Kripo der Polizeidirektion Zwickau. Seine Aussagegenehmigung, die Richter Manfred Götzl verliest, gilt nicht für Angaben zu Zeugenschutzprogrammen und zu verdeckten Ermittlern…

Die Nebenkläger-Anwältin Edith Lunnemann will wissen, warum ausgerechnet Andre P. die Vernehmung geführt hat. Er ermittelt üblicherweise bei Tötungsdelikten, nicht bei politisch motivierten Straftaten. Mehrfach fragte Lunnemann nach, welche handelnden Personen hinter der Entscheidung, P. hinzuziehen, steckten. Der Polizist beruft sich auf seine begrenzte Aussagegenehmigung…

Bliwier will wissen, ob es eine bewusste Entscheidung der beiden Beamten war, Zschäpe nicht mit dem Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter zu konfrontieren, obwohl die baden-württembergische Polizistin, die sich mit diesem Fall beschäftigt, extra hinzugezogen wurde. P. beruft sich auf seine Aussagegenehmigung, die eine Beantwortung dieser Frage nicht gestatten würde.

Die einen lügen auftragsgemäß, den anderen werden bestimmte Aussagen untersagt.

Das Innenministerium Baden-Württemberg verfasst sicherheitshalber gleich eine drei Seiten lange Aussagegenehmigung, damit auch nichts schief läuft:

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nsu-prozess-aktuell-zeugenbefragung-wird-fortgesetzt.692d5e95-1c5b-4947-9bd0-17730b2361b6.html

Minutenlang liest Richter Manfred Götzl die drei Seiten lange Aussagegenehmigung des Hauptkommissars vor. „Was hat Ihre Vorgesetzten dazu bewogen, eine solche Aussagegenehmigung zu verfassen“, sagt er unter dem Gelächter seiner Mitrichter, als er fertig ist. Die Genehmigung sei so im Innenministerium verfasst worden, antwortet der Beamte. Das Gelächter im Gerichtssaal wird noch lauter. Der Schutzmann wurde am 7.11. zur SoKo Parkplatz versetzt. Er recherchierte zu dem Wohnmobil, dass am 25. April 2007 gegen 14.35 Uhr an der Kontrollstelle Oberstenfeld – also etwa eine halbe Stunde nach dem Mord – von zwei Polizeihauptkommissaren registriert worden war. 

 

Eine Beihilfe zur Aufklärung des NSU-Märchens stellt bei Beamten einen massiven Verstoß gegen die Treuepflicht dar. Denn das Aufdecken von Beweismittelfälschungen und Lügen von Seiten der Sicherheitsbehörden und der Regierung würde ganz ohne Zweifel dem Ansehen des Staates Schaden zufügen.

 

http://www.beamten-informationen.de/information/beamten__und_statusrecht/pflichten_der_beamten/treuepflicht_im_beamtenverhaeltnis

 

Treuepflicht 

Die wichtigste Pflicht aus dem Dienst- und Treueverhältnis ist die „Treuepflicht“. Von ihr lassen sich die übrigen Pflichten ableiten…

– zu „steter Dienstleistung“ bereit sein müssen,
– sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung aktiv eintreten,
– bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben,
– sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, das ihr Beruf erfordert.

Demnach haben sie alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Staates, der Dienstbehörde oder dem Berufsbeamtentum schaden könnte,…

moh3

Und dann wäre da noch die Verschwiegenheitspflicht.

http://dejure.org/gesetze/BeamtStG/37.html

§ 37
Verschwiegenheitspflicht

(1) Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Im Übrigen bleiben die gesetzlich begründeten Pflichten, geplante Straftaten anzuzeigen und für die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten, von Absatz 1 unberührt.

(3) Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.

(4) Die Genehmigung, als Zeugin oder Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.

http://www.dgb.de/themen/++co++a0522008-59cd-11e4-a5f2-52540023ef1a

moh4

22.10.2014

Beamtenmagazin 10/2014 – Titel

Whistleblowing: Risiko für Beamte

Spätestens seit den Enthüllungen durch Wikileaks und den US-amerikanischen Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden ist das Phänomen Whistleblowing auch hierzulande in der medialen Öffentlichkeit angekommen. Im Kampf gegen Missstände in ihrem Arbeitsumfeld stehen Hinweisgeber oft alleine da.

Sie agieren in einer rechtlichen Grauzone. Aufgrund unklarer Regelungen sind die zu erwartenden Konsequenzen für offenlegungswillige BeamtInnen kaum zu überblicken. Nicht selten endet mutiges Verhalten in Isolation, Mobbing und Frühpensionierung…

Im Jahr 1999 unterzeichnete Deutschland das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption, das von den unterzeichnenden Staaten verlangt, die Rechte von Whistleblowern zu stärken…

Stattdessen hob man im Rahmen des im Jahr 2009 neugefassten Bundesbeamtengesetzes (BBG) und des neuen Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) lediglich die Verschwiegenheitspflicht auf soweit Korruptionsstraftaten angezeigt werden. Andere Beamtenpflichten – wie das Gebot des achtungs- und vertrauenswürdigen Verhaltens, die Pflichten zur Beratung und Unterstützung des Vorgesetzten sowie zur Einhaltung des Dienstweges – können Hinweisen jedoch im Wege stehen…

 

Das Staatswohl und damit das Wohl der Regierenden steht über den Gesetzen und die Beamten werden dazu genötigt, die Einhaltung dieser obersten Grundregel zu achten. Wenn es das Staatswohl es so will, müssen Straftaten gedeckt werden. 

In einem Land, in dem solch ein Beamtengesetz Gültigkeit hat, kann der Rechtsstaat zu jedem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden. Eine Aufklärung von staatlichem Unrecht wird wirkungsvoll verhindert.

Es müssten schon viele Beamte gleichzeitig aufstehen und, ihre Dienstpflichten missachtend, öffentlich ohne Aussagegenehmigung die Wahrheit sagen, um hieran etwas ändern zu können.

Wenn nur einzelne gegen das Dienstrecht verstoßen und mehr sagen, als sie dürfen, so stehen der Staatsmacht äußerst wirkungsvolle Mittel zur Verfügung, um diese Beamten zum Schweigen zu bringen und als Lügner darzustellen, weil Vorgesetzte einfach das Gegenteil behaupten und eingeweihte Kollegen die Beamtenkrankheit der partiellen Amnesie ereilt.

Wenn eine belastende Aussage nicht vorhersehbar war und deswegen die Aussagegenehmigung nicht entsprechend eingeschränkt werden konnte, wie im Januar 2014 im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages geschehen, wird wie folgt verfahren:

 

http://www.mdr.de/thueringen/nsu-untersuchungsausschuss_landtag100.html

  1. Januar 2014

Im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtages ist LKA-Präsident Werner Jakstat überraschend von einem Polizisten belastet worden.

Der einstige LKA-Beamte und heutige Leiter der Polizeiinspektion Heiligenstadt, Marko Grosa, gab zu Protokoll, dass Jakstat ihn 2003 angewiesen habe, einem Hinweis auf den Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt nur zum Schein nachzugehen…

Grosa-Aussage bleibt die einzige belastende für Jakstat

Nach Grosa vernahm der Ausschuss sechs der neun weiteren Beamten sowie nochmals LKA-Chef Jakstat. Ein LKA-Staatsschützer konnte sich vor dem Ausschuss nicht daran erinnern, von Grosa 2003 gemeinsam mit Kollegen über die Anweisung von oben informiert zu haben. Jakstat gab an, es habe am fraglichen Tag eine Telefonkonferenz mit Vertretern aller Abteilungen gegeben. Es habe dabei aber nicht die Anordnung gegeben, einem Zeugenhinweis nicht weiter nachzugehen. Grosa, der nach Jakstat erneut vor den Ausschuss geholt wurde, blieb jedoch bei seiner Darstellung.

Die neun Polizisten hatten bereits in ihren Dienstlichen Erklärungen dementiert, dass es eine solche Anweisung von Jakstat gegeben hat. Jakstat selbst hatte Anfang Dezember vor dem Ausschuss versichert, es sei alles getan worden, um Böhnhardt und seine Komplizen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu finden. Die Dienstlichen Erklärungen der Beamten und des LKA-Chefs liegen MDR THÜRINGEN vor. Dienstliche Erklärungen sind im Thüringer Beamtenrecht verankert und entsprechen einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht.

 

Dienstrechtliche Konsequenzen hatten die Anschuldigungen gegen Jakstat für Marko Grosa scheinbar nicht, er ist nach wie vor Leiter der Polizeiinspektion Heiligenstadt. Als Vorsitzender der Polizeigewerkschaft Thüringen (GdP) genoss er damals einen gewissen Schutz. Solch eine Schonbehandlung erfahren weniger ranghohe Beamte nicht.

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Marko Grosa tritt heute nicht wieder an bei der Wahl des GdP-Chefs in Friedrichroda: Fünf Jahre hatte der Eichsfelder die Polizeigewerkschaft geleitet. Jetzt hofftt er, spätestens Mitte des Jahres als PI-Chef ins Eichsfeld zurückzukehren. (20.03.2014)

 

Auch Jakstat blieb unbehelligt und ist nach wie vor als Präsident des Landeskriminalamts Thüringen in Erfurt tätig.

 

http://www.mdr.de/thueringen/zwickauer-trio778.html

Thüringens Innenminister Jörg Geibert lehnt die Suspendierung von Landeskriminalamtschef Werner Jakstat ab. Eine Beurlaubung sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, sagte der CDU-Politiker am Mittwoch im Landtag zu entsprechenden Forderungen der Opposition und des Koalitionspartners SPD. Für eine Suspendierung des LKA-Chefs lägen keine zwingenden dienstlichen Gründe vor…

Geibert sagte dazu im Landtag, der einzige Belastungszeuge gegen Jakstat habe sich nur vage und unbestimmt geäußert. Er selbst habe keine Zweifel an der persönlichen Integrität des LKA-Chefs.

moh6

LKA-Präsident Werner Jakstat bei der Einweihung der Landeseinsatzzentrale der Polizei im November in Erfurt  (22. Januar 2014)

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Es wird mit Zuckerbrot und Peitsche gearbeitet. Die „treuen Staatsdiener“ werden befördert, die aufsässigen entweder erfolgreich diszipliniert oder in den sozialen Abstieg und den finanziellen Ruin entlassen.

Ranghohen Beamten droht in der Regel maximal die vorzeitige Entlassung in den gut bezahlten Ruhestand.

Ende Teil 1

2.177 TREFFER IN 32 ORDNERN ZU “DAKTY” IM WOHNMOBIL 11: Bahncards, und endlich Böhnhardt!

Burkhardt für Mundlos, Fiedler und Eminger für Böhnhardt, Eminger für Zschäpe.

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Keine Fingerabdrücke:

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Der magische Rucksack mit den 6 Paulchen- DVDs vom 1.12.2011 nachgefunden bringt auch im März 2012 endlich den ersten beinahe- Fingerabdruck von Böhnhardt:

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Ein Detailfoto gibt es nicht im Tatortbefund. Solche Packungen gab es auch in Zwickau. Es war auch nicht irgendwer, der das fand, sondern es war KHK Karsten Klenke vom BKA, der ein heisser Kandidat für tatortberechtigte DNA auf einer der Ü-Cameras in Zwickau ist.

Das steht hier:

Und als Krönung des Ganzen 

findet man “tatortberechtigte DNA” auf den Unterlagen zur Türspion-Kamera und an einem Kabel einer Blumenkasten-Kamera, und an den Blumenkästen selbst, und an weiteren Unterlagen in Zwickau.

Denn es waren Beamte des BKA dort, die sogar im Einsatzbericht des BKA nicht genannt wurden:

Karsten Klenke von ZD 32 des BKA taucht nirgendwo auf, weder im Einsatztagebuch des Frank Lenk, noch bei der Einsatz-Personalliste der KHK´in Färber vom BKA, ZD 31.

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Dort steht nur: “Personal ZD 32”, ohne Konkretisierung, und viel zu spät: Die Kameras wurden lange vor dem 13.11.2011 abgebaut und gesichert, liefen doch die Kabel durch die Wohnung zum Aufzeichnungsgerät…

Ob Karsten Klenke der Einzige heimliche Ermittler des BKA dort war, das darf man bezweifeln.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/04/offizielle-ermittler-halboffizielle-ermittler-geheime-ermittler-in-zwickau/

Warum hat man die Anwesenheit des BKA in Zwickau ab 6.11.2011 verheimlicht?

Um 2.00 Uhr in der Nacht ist der Einsatz beendet. Ein Bagger hat bereits so viele Trümmer beseitigt, dass es zum Einsturz nicht mehr kommen kann. Am Tag darauf sind die Zwickauer Polizisten und Feuerwehrleute noch einmal in der Brandruine. Doch dann kommt überraschend der Befehl zum Abzug. Die Verbindung zwischen den Tatorten Eisenach und Zwickau hat sich geschlossen. Fortan haben die Experten des Bundeskriminalamtes (BKA) das Sagen. Sie bleiben lange in Zwickau. Für alle anderen bleibt das Gebäude tabu.

«Was wäre wenn…?»: Feuerwehrleute sind als Erste im NSU-Versteck | Politik – Mitteldeutsche Zeitung – Lesen Sie mehr auf: http://www.mz-web.de/politik/-was-waere-wenn——feuerwehrleute-sind-als-erste-im-nsu-versteck,20642162,21216654.html#plx1433030332

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/03/aber-dass-sie-am-abzug-waren-das-ist-in-fast-allen-fallen-bis-heute-nicht-bewiesen/

Und dieser KHK Klenke findet den Handabdruck:

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Voila:

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ub2

Handabdruck… ist der so glaubwürdig wie das Nachfinden von 6 Paulchen-DVDs nach 4 Wochen, aus demselben magischen Rucksack?

KHK Klenke muss auch in Sachsen vorgeladen werden, oder im Bundestags-NSU-Ausschuss 2.0, um zu erklären, warum er die Kameras in Zwickau abbauen konnte, wenn er doch gar nicht vor 13.11.2011 dort war, laut Bautagebuch. 

Feuerwehrchef Günnel soll bestätigen, dass das  BKA am 6.11.2011 die Sachsen vom Tatort Zwickau entfernte, und Brandermittler Lenk soll erklären, warum das BKA erst eine Woche später auftaucht, in seinem Bautagebuch.

Wer den richtigen Leuten die richtigen Fragen stellt, der hat ganz sicher viel Spaß mit Gestotter…

Zwischenablage81 Zwischenablage82 Zwischenablage83

Ungeheuerlicher Verdacht: Wollten Beamte NSU-Akten schreddern?

Die Linksknaller von der jungen Welt:

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https://www.jungewelt.de/2015/08-04/060.php

Die wollten nicht nur, die taten das sogar, wie der Sonderermittler des BMI Engelke (ein lupenreines BfV-Gewächs, Stichworte: Bock, Gärtner…) ermittelte. Gut 300 Akten allein im BfV, Tausende Akten deutschlandweit… bis zum Juni 2012.

Da fragt man sich, welche Praktikantin sich diesen Titel ausgedacht hat… total schmerzbefreit.

zob

Wo sie Recht haben…

Für den Staatsschutz-Ausschuss hat die „Rekonstruktion“ der geschredderten Akten trotzdem gereicht:

Die Naivität dort war uferlos:

Högl ist die Beste! Sie hatte sich damit für den Edathy-BKA-Ausschuss wärmstens empfohlen. Da kam auch absolut NULL bei heraus. Pumuckl hatte wir ja neulich erst…Totalausfall.

Was wird die Antifa-Nebenklage jetzt Neues erreichen mit ihrem Beweisantrag? 

Nichts. Das wissen sie auch selbst. Alles nur Show.

Show wie das hier:

CLfCH4TWIAAVBbp

Was wurde da geschreddert, um es nicht herausgeben zu müssen, tauchte aber wieder auf, als es benötigt wurde?

Warum ging das BfV plötzlich davon aus, die Akten wiederherstellen zu können? Laut der Antwort tauchten auch andere angeblich verschollene Dokumente weiterer Thüringer Spitzel auf. Im Archiv des BfV lagern also Akten über zentrale V-Männer, die in NSU-Nähe operierten. Bisher wurden diese Akten niemandem vorgelegt. Zugegeben hat das Ministerium Ende 2014, das BfV habe 157 „Treffberichte“ von Tarif wiedergefunden. Wie das auf einmal gegangen sein soll, hat weder das BfV noch das Ministerium erklärt.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/04/20/martina-renner-fordert-das-bka-musse-das-bfv-durchsuchen/

Auch im Fall VM Riese, angeblich Marcel Degner aus Gera, war alles vernichtet, seit 2003, jetzt soll aber „wiedergefunden worden sein“… Ein Treffbericht mit dem Namen drauf…

Pulling a rabbit out of a hat

Pulling a rabbit out of a hat

Wurde am 8.11.2011 im BfV damit angefangen, NSU-Akten zu schreddern, oder wurden nur Nachfindungen zu NSU-Akten kurz nach dem 4.11.2011 geschreddert? Wer waren die T-Spitzel wirklich? Und wer waren sie nach der „Rekonstruktion“ ?

Diesen Fragen sind die Wichtigen, denn es geht um Vorwissen bzw. um Reaktion, die Ereignisse vom 4.11.2011 betreffend. Bzw. um Vertuschung.

Und mit der Observationstätigkeit (200 Videos schneiden oder Klo putzen) hat es auch zu tun… Bauchgefühl ergänzt dabei recht ungenaue Infos. Ohne die Polizei ging es nie, weder 1998 in Chemnitz noch die 13 Jahre danach. Eine singulare VS-Massnahme war das keinesfalls. Die schützende Hand ist Fakt. Des Sicherheitsapparates insgesamt, nicht nur des BfV.

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spon t-spitzel

Außerdem forderten sie, 171 Deckblattmeldungen des BfV heranzuziehen, die auf Berichte des früheren V-Mannes Michael von Dolsperg (Deckname „Tarif“) zurückgehen – diese Deckblattmeldungen konnten rekonstruiert werden, weil in anderen BfV-Abteilungen noch entsprechende Unterlagen vorhanden waren.

Na wer´s glaubt… selbst Schuld.

Verdacht der Vertuschung

Dem Antrag der Anwälte zufolge spricht „alles dafür, dass sich in den Akten für das BfV kritische Informationen befanden, die im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex standen“. Die Anwälte weisen unter anderem auf Auffälligkeiten bei der Schredderaktion hin: So habe sich die Bürosachbearbeiterin N., die von Lingen mit der Vernichtung beauftragt wurde, zunächst geweigert, weil sie den Vorgang für ungewöhnlich hielt. Lingen habe außerdem versucht, gegenüber Vorgesetzten den Zeitpunkt des Schredderns zu verschleiern: So habe er etwa in einem Sprechzettel für den damaligen Präsidenten Fromm behauptet, dass die Akten bereits im Januar 2011 vernichtet worden seien, schreiben die Anwälte unter Berufung auf den Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags.

http://www.spiegel.de/panorama/nsu-prozess-nebenklage-nimmt-verfassungsschutz-ins-visier-a-1046537.html

Diesen Spiegel-Artikel las ich erst, als der Blogbeitrag fertig war. 

Der Schluß des ursprünglichen Beitrags stimmt umso mehr?

Wurde am 8.11.2011 im BfV damit angefangen, NSU-Akten zu schreddern, oder wurden nur Nachfindungen zu NSU-Akten kurz nach dem 4.11.2011 geschreddert? Wer waren die T-Spitzel wirklich? Und wer waren sie nach der „Rekonstruktion“ ?

Diesen Fragen sind die Wichtigen, denn es geht um Vorwissen bzw. um Reaktion, die Ereignisse vom 4.11.2011 betreffend. Bzw. um Vertuschung.

Passt doch bestens zu:

So habe er etwa in einem Sprechzettel für den damaligen Präsidenten Fromm behauptet, dass die Akten bereits im Januar 2011 vernichtet worden seien

Vorwissen oder Reaktion? Abschluss oder Anfang des Schredderns im Nov 2011?  Lingen belügt den Amtschef? Never ever… Pensions-gefährdend… und seine strafversetzten Chefs gewannen vor Gericht!

konfetti

Die Akten der Uwes dürften meterdick gewesen sein…

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/04/16/ist-es-schlicht-dummheit/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/04/16/gestern-im-olg-stadel-wie-es-199798-wirklich-war/

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Das Ding knackt die Nebenklage niemals. Dazu muss ein Wissender reden. Das ist ohne Whistleblower nicht zu sprengen.

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