Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.
Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.
Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.
Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…
Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.
Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.
Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.
Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.
Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.
Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.
Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.
Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:
Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.
Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.
Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.
Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.
Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.
Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.
Wolf Wetzel durfte auf Telepolis als erster die Begleitmusik der Antifa zum Strafprozeß gegen die Angeklagten Stephan Ernst und Markus Hartmann (Name frei erfunden) liefern. Beide werden, vereinfacht gesagt, des Mordes zum Nachteil des Herrn Dr. Walter Lübcke beschuldigt. Ob vom zuständigen Staatsanwalt, das sei dahingestellt.
Schauen wir uns zuerst die Basics an, um die es geht. Danach versuchen wir, die Kompaßnadel beim Wetzel zu finden, mit der sich gut durch die Wirren der Matternzeit navigieren läßt, denn nicht alls was Wetzel schreibt, mattert wie ein schwarzes Leben.
Worum geht es in einem Strafprozeß, der einen Mord behandelt? Ganz einfach.
Es gab einen Mord. Die Ermittlungen unter Leitung eines damit beauftragten Staatsanwaltes führten letztlich zur Identifizierung des Täters (der Täter) und deren Festnahme.
Es wurden Zeugen zum Sachverhalt befragt und deren Aussagen protokolliert.
Im Zuge der Ermittlungen wurden eine Vielzahl von Spuren gesichert, asserviert und ausgewertet. Diese müssen mit dem Geständnis, dem zweiten Geständnis, den Zeugenaussagen und Tathypothesen der Ermittler abgeglichen werden.
Der Staatsanwalt hat bestimmte Spuren nicht ermittelt, obwohl es zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig gewesen wäre.
Der Strafprozeß hat nur eine einzige Aufgabe, all die oben genannten Punkte in einem Beweiserhebungsverfahren mündlich zu diskutieren, die Täterschaft festzustellen und abschließend ein Urteil zu finden. Mehr nicht. Es geht um den Mord, wer der Täter war, ob er Schuld hat und welches Urteil eine angemessene Strafe dafür ist.
Bezüglich des Punktes 6 können wir ganz schnell Entwarnung geben. Ob es ein Auftragsmord war, der aus dem Wirtschaftsgeflecht des Lübcke-Clans heraus eingekauft wurde, das wurde nicht ermittelt. Genau das ist die Aufgabe der Vertreter des Generalbundesanwaltes, diese Spur komplett aus dem Prozeß herauszuhalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, jede Verbindung zu staatlichen Diensten aus dem Prozeß herauszuhalten, egal, um welche Dienststelle und welchen Führungsoffizier es konkret geht. Der Verfassungsschutz ist zwar die Schmutzablage der Linksmatternden, mehr aber auch nicht, schon gar nicht sind die Behördenmitarbeiter an allem Elend dieser Welt und dem der Linken Schuld und in alles eingeweiht, deren Motto die Mosers und Wetzels der Erdscheibe vorbildlich aufschreiben.
Uns diesem Elend hinzugeben, können wir nur selber tun.
Da gibt es noch ganz andere Informationsbegehrer, als es der Verfassungsschutz ist.
Das sind die beiden einzigen Gründe, warum der Generalbundesanwalt übernommen hat. Die Mordermittlungen selber und das Ergebnis als Anklageschrift vor Gericht einreichen hätte ein dafür qualifizierter Staatsanwalt ganz sauber zu Ende führen können. Es gibt höherstehende politische Interessen, die dem entgegenstehen. GBA, übernehmen sie.
Zuerst mal sollte man dem einen der beiden Anwälte des Stephan Ernst sehr genau zuhören, was er als sein Aufgabe sieht. Es sind nur 3 Minuten, die mehr Wert sind, als die gesammelten Werke Wetzels.
Hannig sagt auch unmißverständlich, was ihre Aufgabe nicht ist.
Keinesfalls ist unser Job, jemanden rauszuhauen, der schuldig ist. … Wir tun das, was der Rechtsstaat vorgesehen hat. Wir verteidigen einen Angeklagten, und es wird sich zeigen, ob dieser Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und wenn er schuldig ist, wird er bestraft werden. Unsere Aufgabe ist es, ab dem 16. Juni am Oberlandesgericht in Frankfurt für ein faires und ausgewogenes Verfahren zu sorgen. Und das werden wir tun.
Der AK NSU nimmt bezüglich des Ausgangs des Verfahrens keine Wetten an, denn der ist klar. Natürlich wird Ernst verurteilt werden. Dafür gibt es Gründe. Es gibt ein Geständnis, von dem er nicht loskommt. Es gibt materielle Beweise, die die Tathypothese der Ermittler stützen. Fertig.
Mehr muß man über den Prozeß nicht wissen. Mehr kann er nicht leisten, mehr wird er auch nicht leisten. Und jetzt kommt der Verschwörungspart von Wetzel, der hinter all dem die international hervorragend mit den Geheimdiensten vernetzte und über alle Propagandakanäle verfügende Rechte wittert und das gerne aufgeklärt wissen haben möchte.
Warum dieser Prozess mehr verdecken muss, als er aufklären wird.
Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.
That’s all for today. Goodbye viewers. (Diana Loeser)
Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
Ich möchte zentrale Umstände ausführen, die mit aller größten Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass die „Wahrheitsfindung“ mehrere große schwarze Flecken aufweisen wird.
Blödsinn. Die Täter sind ermittelt, festgenommen und sitzen in U-Haft. Die herbeihalluzinierten schwarzen Flecken sind völlig Banane.
Die Einzeltäter-These deckt neonazistische Strukturen – mithilfe des Verfassungsschutzes
Es gibt keine Einzeltäterthese. Die waren zu zweit.
Als 2006 in Kassel der Internetcafébesitzer Halit Yozgat in Anwesenheit von mehreren Besuchern mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet wurde…
Yozgat wurde nicht in Anwesenheit von mehreren Besuchern ermordet. Wetzel sollte sich eine andere Weinsorte als Schreibstimulanz wählen. Bei der jetzt gewählten kommt nur Grütze raus. Eine leicht zu beschaffende Alternative wäre Edelfleisch vom Tottierdealer des Vertrauens, der ja nicht zwingend Otto-Gourmet sein muß. Da sind alle lebenswichtigen Vitamine, Eiweiße und Fette enthalten, die ein geistig gesundes Leben ermöglichen.
Das hatte zur Folge, dass man alles aufbot, um einen Killer unter kriminellen Ausländern ausfindig zu machen und alles dafür tat, um neonazistische Strukturen rund um Kassel unbehelligt zu lassen.
Wetzel ist auch nur einer dieser strulledofen Rassisten. Die Ermittlungen wurden natürlich überwiegend in Kreisen gut integrierter und geschäftstüchtiger Inländer geführt und hatten wahrscheinlich sogar Erfolg. Kann man alles den Akten entnehmen.
Die vorsätzliche Nichtaufklärung …
Es gab keine vorsätzliche Nichtaufklärung.
… als sich der NSU selbst bekannt gemacht hatte.
Der NSU hat sich nicht selbst bekannt gemacht. Einen NSU hat es nie gegeben. Bekannt gemacht hat das die Antifa, genauer gesagt, die Merseburger Krabbelgruppe des Pfaffen König, die inzwischen wichtige Positionen in Staatsschutz, apabiz und Spiegel innehatte und so ab 12.11.2011 das Propagandamärchen NSU gebar, damit der Staat Dukaten für den Krampf gägen rächts ausscheißt.
Staatsgeheimnisse wiegen schwerer als Menschenleben
Das stimmt.
Das NPD-Verbotsverfahren ist doch nicht daran gescheitert, dass man über die NPD, über ihre Verbindung zu terroristischen Strukturen, zu wenig gewusst hätte. Im Gegenteil: In der NPD waren so viele V-Leute, Spitzel des Verfassungsschutzes aktiv, dass das Gericht nicht mehr wusste, was ist davon NPD, was ist davon Verfassungsschutz. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste folglich abgebrochen werden.
Falsch. Das NPD-Verbotsverfahren ist u.a. maßgeblich deswegen gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß die NPD keine politisch relevante Partei mehr ist, die den Bestand der Bundesrepublik somit nicht gefährden kann. Urteil lesen bildet.
Markus Hartmann, ist vielleicht der Interessantere von beiden. Solang es irgendwie ging, wurde dieser verleugnet und die These aufrecht erhalten, Ernst sei allein am Tatort gewesen. Aber ein Zeuge hatte zwei Fahrzeuge beobachtet und es ist eben auch bei den Nazis so, dass ein Mann nur ein Auto fahren kann. H.s Skoda wurde dann einen Kilometer vom Tatort gefunden und es musste zugegeben werden, dass er am Tatort war. Erst als das feststend, widerrief Ernst sein Geständnis und behauptete, H. hätte geschossen. Was natürlich sein kann. Beachtlich aber die Disziplin, mit der er alles unterließ, was der offiziellen Erzählung widersprochen hätte.
Hartmann ist auch der, auf dessen Handy man Kopien von Verschlussachen der hessischen Polizei fand. H. ist in der Hierarchie wohl weiter oben als E. und damit wohl der Interressantere.
Es ist reiner Zufall, dass die DNA-Spuren von Ernst am Tatort gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sollte man sich den Sanitäter mal ansehen. Der war ausgerechnet mit Felgenreiniger unterwegs, das Mittel, mit dem man DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicher entfernen kann. Wäre er nicht gestört worden, dann wären die Spuren wohl weg gewesen.
Natürlich darf man den Lübcke-Mord nicht isoliert sehen. Die halbe Republik bekommt inzwischen aus dem Nazilager Morddrohungen und der Lübcke-Mord sollte klar machen, dass das erst gemeint ist. Wenn sie nicht vor einem CDU-Mitglied zurückschrecken, der zudem Staatsekretär ist und eine bedeutende politische Person, dann heißt das, dass sie keinerlei Hemmschwelle mehr haben. Wenn dieser Mord unaufgeklärt geblieben wäre, dann wäre das weiter gegangen. Vielleicht verdankt Herr Drosten seine Fortexistenz dem Umstand, dass die Täter in Haft sind. Da nun diese Morddrohungen koordiniert erscheinen, darf man sich über die unsichtbare Hand ja mal gewisse Gedanken machen. Trivialerweise gehe ich von einer Kölner Behörde aus.
Diesmal läuft es anders als beim NSU. Man kennt die Tricks und wird darauf nicht mehr hereinfallen. Und, darf man sagen: mit Herrn Wetzel wird Telepolis die Speerspitze der Aufklärung darstellen. Der Artikel ist schon mal ein Auftakt nach Maß.
Ja, der „Tatortreiniger“ im Familienauftrag (!) ist der größte Witz dabei.
Normalerweise bekommeen TO -Berechtigte die eiegnmächtig und undokumentiert auch nur Trivia in einer Auffindungssituation verändern der Allerwertesten hochgebunden usw.., natürlich berechtigt.
Hier wird, auch von den verschissenen Medien, darüber hinweg gegangen als sei es üblich vor Eintreffen der Ermittler erstma den EO/TO zu versauen.
Anmerkung: Bei Suizidenten kommt das „Aufräumen“ durch Angehörige immer mal wieder vor, sonst eher nicht.
— Josef W. 14.06.2020 08:27
Schon wieder ein so flott geschriebener Artikel, mit Vergeßlichkeiten. Tiefer St
Moser und Wetzel stapfen in denselben Fußspueren, vorwärts und rückwärts.
Der böse Wolf, äh VS habe dies oder jenes zu verantworten. Und deshalb ganz radikal und forsch: abschaffen! Hinweg mit dem VS! Schluß,aus, nieder mit!
Leider gerät dabei in Vergesssenheit:
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von V-Leuten die Rede ist, dann steht das „V“ nicht zwangsläufig für den VS. Sondern auch für das BKA, das jeweilige LKA und, nicht zu vergessen, gerne auch für ausländische Dienste.
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Staatsanwaltschaften die Rede ist, die nicht ermitteln (lassen), die keine Akten beschlagnahmen, keine Zeugen verhören usw., dann müsste ein logisch denkender Beobachter/Leser eigentlich fragen: JA WARUM DENN NICHT?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Fritzsche und anderen ermittlungshindernden Politikern die Rede ist, sollte man ebenfalls nach dem Grund fragen. Sind all die zuständigen Minister und Staatsselretäre des Innern, der Justiz etc. in den verschiedenen bundes- und Landesregierungen auf dem rechten Auge blind, heimliche Parteigänger von Neonazi-Schlägern, tätowierteen Baseball-Fans etc.?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von all dem NICHT die Rede ist, darf man getrost die Frage stellen: was treibt den Wolf Wetzel, den immer wieder offenbar werdenden Tiefen Staat zu decken durch die Ablenkung auf einen Dienst, der per se nie seine Akten offenlegen wird, weil das in der tat seine Selbstauflösung bedeuten würde. Hingegen gibt es und darf es nichts geben, was die Polizei und die STA zu verbergen haben. Nochmals als kleiner Tipp: bei den Ermittlungen zum Mord an Kiesewetter haben nicht VS-Leute „ermittelt“, also Spuren „gesichert“, Waffen und Hosen von links nach rechts verbracht, keine Personenfahndung mit den Phantombildern gemacht. Keine VS. Sondern Polizei LKA und BKA und Staatsanwaltschaften.
Gleiches gilt für den Mord an den Uwes, an Lübcke usw..
Moser und Wetzel schreiben viel und klären …?
Sie fragen nicht einmal.
Und diese Attitüde des Pseudo-Aufklärerischen wird leider immer noch von manchen Rot-Färbern hier bei TP goutiert. Was verschmerzbar ist. Dass sich TP jedoch mit diesen Artikeln schmückt….
— Josef W. 14.06.2020 10:04
„Wenn das anders nicht möglich ist, dann ist eine Auflösung zu befürworten.“
…
Da wurde bei aallen denkbaren Terrortaten so viel dies und das „gefunden“ (bekanntlich ganze Handys, Pistolen, Pässe….), dass man da schon etwas genauer hinschauen sollte.
Noch einmal: es ist nicht der VS, sondern die Polizei, die auf Anweisung der STA ermittelt. Und die STA ist bekanntlich weisungsgebunden – nicht an den VS übrigens.
Also lasst uns doch aufhören mit dem Gequatsche von Mohammed XY und Stehan YZ und Murat TX usw. die alle irgendwann irgendwo irgendwen gesehen und getroffen haben, und was das für eine aufsehenerregende Tatsache sei.
Beim anstehenden Prozess wie auch anderen Prozessen oder Aus legt die STA dem Richter die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor. Basta. Nix VS. Wer die ermittlungsergebnisse bemängelt, muss sich schon an diejenigen wenden, die ermitteln (lassen). Und ich habe etwas dagegen, von Wetzel oder Moser ein ums andere mal hinter die Fichte geführt zu werden in einen Nebel, der zwar existiert, aber bei den glasklaren Sachen nichts zur Sache tut.
Teil 3 endete mit der wichtigen Feststellung, dass diese SMS-Manipulation (sie stamme vom 25.10.2011 statt wie vom BKA ausgesagt 1 Jahr älter) für das NSU-Märchen und für Zschäpes „Mitmörderschaft“ entscheidend ist:
2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.
Das soll in diesem Teil belegt werden:
Mainstreammedien als Lügenpresse, die Prozessaussagen einfach umdreht
Die Lügenpresse:
Die Vorlage stammte von der Antifa, und man wird den Verdacht nicht los, dass diese Falschbehauptung die Berichterstattung der Mainstreammedien vorgab, trotz völlig anderer Aussage des BKA an jenem Tag im Gerichtssaal.
Der Beamte berichtete, auf einem der Handys eine SMS mit dem Inhalt „Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin“ gefunden zu haben. Lisl gilt den Ermittlern als Pseudonym für Beate Zschäpe, Geri für Uwe Böhnhardt. Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
(immer noch falsch, da Susan Eminger diese SMS angeblich an ihren Mann Andre schrieb… aber immerhin!)
Und auch der Focus spielte mit, denn er liess seinen DPA-Beitrag mit der Gerichtsaussage verschwinden, und ersetzte ihn „durch die offizielle Sprachregelung“:
dpa-Meldung: Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
—-
eigener Artikel vom focus
„Ich fahr‘ gerade Lisl und Geri wo hin, Mausi“. Die Spitznamen „Lisl“ und „Geri“ stehen nach Erkenntnis der Strafverfolger für Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Diese SMS verschickte E. am 25. Oktober 2011, also nur neun Tage vor dem Ende des NSU-Trios.
Naaaa, ist das nun „Staatsschutzpresse wie von der Antifa vorgegeben“, oder nicht?
Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.
fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien. Wie damals, wie auch in der DDR.
Märchenbuch:
Einfach weglassen ist nichts anderes als Manipulation. Es geht NICHT auf der nächsten Seite weiter:
Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.
Man mag gar nicht glauben, dass diese „Einheit in der Falschberichterstattung“ ohne Dirigenten auskommt.
Die staatliche Antifa von „NSU-watch“ hat ihr Protokoll jenes denkwürdigen Tages 28.05.2014 fast 4 Monate lang zurück gehalten, denn sie lasen fleissig den „Wer nicht fragt bleibt dumm“-Blog (Vorgänger von NSU LEAKS, auf Antrag des BKA-Staatsschutzes von Google gelöscht) mit und wussten genau, dass da manipuliert wurde.
Zeug_innen:
Antje Ta. (Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
Udo Ja. (KHK, Auswertungen von Handydaten André und Susann E.)
Jörg He. (KHK, LKA Hamburg, ehem. BAO Trio, Auswertung Handydaten André E.)
Guido Sch. (KHK, BKA, Auswertung Handydaten André E.)
René Ho. (sachverständiger Zeuge, techn. Angestellter beim BKA, Untersuchung Handy André E.)
Sie hätten aufgrund der Auswertung nicht sagen können, von wem und wann diese SMS geschickt wurde.
Eine halbe Lüge, aber immerhin… NSU-watch schrieb nicht, dass diese SMS vom 25.10.2011 stamme.
Was steht ganz oben?
2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.
Fehlt noch der erste Satz, und die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.
Heute nur eine kleiner Pausensnack bevor es mit der Serie Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch weiter im Text geht. Für jene, die es noch nicht wissen. Anhand zweier Beispiele wird das System Generalbundesanwalt und Ramelsberger erklärt. Es geht um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, der laut glaubhafter Zeugenaussagen (Juristendeutsch) der Menschen von der Post, die leider nicht mattern, keine Umschläge im C-Format enthielt, als der von den matternden Detektiven des BKA zur Öffnung vorbeigebracht worden war. Nur Allerweltskram im normalen Briefformat trat die Reise gen Leipzig an, um dort abgestempelt zu werden.
Gut, diesen Job, Abgabe der Briefe mit den Paulchen-DVDs hätte auch jeder Antifa mit Begeisterung erledigt, wenn es der guten Sache dient. Hat er ja auch.
Dann geht es um eine völlig bedeutungslose SMS, die schwerelos im Raum schwebt und zum ultimativen Hauptbelastungsbeweis gemacht wurde. Wie und von wem, das wird zum Ende hin dann aufgelöst.
Heute also das System Ramelsberger, erklärt am Spiegel. Lüge und Weglassen als Geschäftsgrundlage. Verantwortlich zeichnet das System Relotius in Fleischwerdung von Johannes Korge (jok), denn mit jok wurde der Text gesegnet.
Der Spiegel berichtet unter Bezugnahme auf einen NDR-Bericht, dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord, das ist Kinderdeutsch, das sich da bei dem Bento-Ableger tummelt, besser wäre Mord am Regierungspräsidenten und bekennendem CDU-Mitglied, weil sich ja nicht jeder öffentlich zu dieser Schande bekennt, dem Merkelwahlverein anzugehören …
Jetzt habe ich mich verzettelt. Steht ja oben, was die geschrieben haben. Dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord eine Panne passiert.
Waaaaaaaaaas? Nur eine?
Wenn man nun in die Tasten haut und die Relotiusdichtung nach dem Wort Panne durchsucht, dann bleibt man am Titel kleben wie Hundescheiße an der Schuhsole. Eklig, denn wes Inhalts diese Panne ist, das bleibt verborgen. Es wird nicht beschrieben, erklärt, erläutert, es wird schlicht und einfach weggelassen.
Im Anreißer-Text mutiert der NDR-Bericht dann zu einer NDR-Recherche, laut der sich der Verfassungsschutz einen groben Fehler geleistet habe. Wieder die Suchfunktion in Anspruch genommen, ist der Ertrag identisch gleich Null. Im Text des Freundskreises Bento heißt es dazu:
Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer … Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer.
Von einem Fehler weit und breit keine Spur. Hätte der NDR eine Recherche durchgeführt, dann wüßte er, daß dem Verfassungsschutz Hessens bezüglich Markus Hartmann (Name frei erfunden) kein Fehler unterlaufen ist, auch keine Panne.
Dazu stellen wir fest.
Für die Erteilung der Waffenerlaubnis sind die vom Gesetzgeber dazu befugten Behörden zuständig. Diese, und nur diese, holen die für die Einschätzung der Zuverlässigkeit der beantragenden Person nach §5 (5) zwingend notwendigen Informationen ein. Die für den Wohnsitz (!) zuständige Verfassungschutzbehörde sollte Auskunft geben können, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen. Und zwar nur über diese beiden. Mehr nicht.
Die Ziffern 2 und 3 Absatz 2 kann man ja nachlesen.
Markus Hartmann (Name immer noch frei erfunden) sollte eine Waffenerlaubnis bekommen. Das war weder ein Fehler, noch eine Panne.
Der Fehler liegt beim Spiegel. Wobei, da auch Weglassen und Lüge gewollt sind und zielgerichtet eingesetzt werden, ist auch das kein Fehler, sondern System, Absicht.
Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
—–
* Waffenschein in Waffenerlaubnis geändert. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Zweiterer gestattet auch das Mitführen der Waffe. Im Gerichtsprozeß ging es um die Waffenbesitzkarte. Den Prozeß hat der Kläger gewonnen, da alle Voraussetzungen für die Erteilung der Waffenerlaubnis nach WaffG gegeben waren.
Besonders wichtig für die Beweisführung im NSU-Prozess war die Behauptung der Bundesanwaltschaft, dass Böhnhardt und Zschäpe das Eisenacher Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, Zschäpe also eine aktive Rolle bei der Durchführung der „NSU-Verbrechen“ gehabt habe und somit eine Verurteilung als „Mitmörderin“ gerechtfertigt sei.
Wie diese Episode „Reservierung und Abholung des Wohnmobils“ inszeniert wurde ist deshalb ein wichtiges Puzzlestück, welches beispielhaft steht für die Art und Weise der Beweismanipulation durch Medien, Gericht und Antifa, weshalb diese Manipulation auch besonders gründlich dargestellt werden soll.
Begeben wir uns also zum 28.5.2014:
fatalist sitzt an einem Nachmittag (5 Stunden Zeitverschiebung) in Phnom Penh vor seinem Laptop und verfolgt die über Twitter eingehenden Nachrichten aus dem NSU-Prozess, die ausnehmend spärlich sind. Aber dann berichtet der Focus eine DPA-Meldung aus dem Saal, die ihn aufhorchen lässt, und er postet sogleich im Politikforen.net die Sensation:
Zwei Dinge sind wichtig:
1. Die Antifa ist als Desinformations-Agitator (wieder einmal) aufgeflogen, denn sie hatte steif und fest behauptet, dass diese SMS gesichert vom 25.10.2011 stamme, und das stimmte laut BKA nicht: Sie war ein Jahr älter.
2. Es kam sofort der Verdacht auf, dass das BKA mit dem Löschen der Eminger-Handys Informanten schützte:
Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …
Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte. „Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“
Schon vor langer Zeit hatten wir diese Handy-Manipulationen im Blog, aus denen mehrere wichtige Fragen resultierten, deren Beantwortung sehr klar zeigen würde, wer genau den NSU-Fake inszeniert hat:
Die Fragen an das BKA lauten demnach wie folgt:
1. Hatte das BKA einen eigenen Spitzel (oder auch 2) im Umfeld des „NSU“ gehabt, oder schützte das BKA einen oder mehrere Spitzel anderer Dienststellen, des BfV zum Beispiel?
2. Wie viele Handys welcher Personen wurden tatsächlich zur Wiederherstellung gelöschter SMS und Verbindungsdaten an die Bundespolizei gegeben? 1, 2, oder 4 ???
3. Wo waren die beschlagnahmten Handys zwischen dem 24.11.2011 und der Übergabe an die Bundespolizei am 7.12.2011? Wer hatte darauf Zugriff und konnte SMS unwiederbringlich löschen?
4. Wo sind die Telefondaten (Verbindungsdaten) der Personen Ralf Wohlleben, Andre und Susann Eminger, die von den Netzbetreibern abgefragt wurden? Es ist bekannt, wer mit wem telefoniert hat Anfang November 2011.
Besonders hilfreich war die Tatsache, dass Andre Eminger angeklagt war und seine Frau (die mutmassliche Katzentante vom 4.11.2011 in Zwickau) nicht aussagen musste, beide schwiegen, und das stützte die Anklage, eben weil so das Geschehen in Eisenach und Zwickau am 4.11.2011 nicht aufgeklärt werden konnte (und auch nicht sollte?).
fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA (!!!) vor Gericht geplatzt waren.
Man beachte: Gensing ist der (Ex-)Antifa aus der Kahane-Stasi-NGO, der im Staatspropagandafernsehen den „Faktencheck“ macht, das ist ein ganz besonders übler Scherz, der bis heute andauert. Tanjev Schulz gehörte damals zur Alpenprawda rund um die Ramelsberger, die das Märchenbuch „Die Protokolle des NSU-Prozess“ herausbrachte.
Und nun von DPA/Focus klar widerlegt wurde:
Man mache sich klar, was das bedeutet:
1. Diese SMS war der einzige Beweis dafür, dass Böhnhardt und Zschäpe das Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, und dieser Beweis war „im Arsch“, da diese SMS ca. 1 Jahr vor dem Oktober 2011 gesendet wurde und nicht wie behauptet am 25.10.2011.
2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.
Es pfeifen längst alle Spätz*Innen_(mwd) von den Dächern, daß die Grünen eine Meise haben, nur die Bekloppten selber, die kriegen es nicht mit, weil sie bekloppt sind. Einer, der sich mit diesem Teil der menschlichen species auskennt, hat es mal aufgeschrieben, zumindest bezüglich Frau Mihalic und Herrn von Notz, den Wunderwaffen der grünen Offensive.
Es könne doch nicht „realistisch“ sein, „dass ein Rassist, antisemitischer Verschwörungsideologe und Rechtsextremist in keinerlei Netzwerke eingebunden und nicht an der Verbreitung seiner kruden Ideologie interessiert sein soll.“ Damit bieten die beiden Grünen ein kleines Lehrbeispiel für die Faktenresistenz von Ideologen. Auch wenn Tatsachen ans Tageslicht kommen, die mit der bisherigen Einschätzung nicht in Einklang zu bringen sind, ihr sozusagen diametral entgegenstehen, wird stur daran festgehalten. Es wird nicht im Entferntesten daran gedacht, die bisherige Einschätzung auch nur zu hinterfragen.
Es geht zwar um Hanau und den psychisch kranken Rathjen, welchen, kann man sich aussuchen, trifft aber in der Bewertung genauso die Rolle und Funktion dieser beiden Figuren auch in Bezug auf die unter dem Kürzel NSU zusammengefaßten Kapitalverbrechen und den Massenmord am Breitscheidplatz, bei dem Merkel nichtmal mehr rücksichtlsose und brutalstmögliche Aufklärung androhte.
So kommt es dann, daß Moser zu keiner eigenen Titelgebung für sein Haus- und Hofmagazin imstande ist, sondern den Titel von anderen borgt und das dann in Gänsefüßchen setzt. Zum Selberdenken ist er immer noch nicht fähig, auch ohne Traute, eine selbst durchdachte Bewertung und systematisierte Darstellung der Sitzungen im Parlamentarischen Untersuchungsauschuß vorzulegen. Stattdessen wartet er immer auf seine beiden Denkorgane, derweil er sich in aller Gemütsruhe das Sitzfleisch auf den Hinterbänken der Zuschauertraverse platt sitzt.
Der Amri-Untersuchungsausschuß ist nichts weiter als ein Spiegelbild der NSU-Ausschüsse. Dabei ist die Aufklärung eines Kapitalverbrechens einfach. Zuerst wird das Verbrechen an die Polizei gemeldet. Dann wird der Ereignisort abgesperrt, der Kriminaldauerdienst gerufen, Hilfskräfte herangerufen. Die Tatortgruppe schlägt auf und übernimmt das Kommando. Die Leichen werden kartographiert, aufgesammelt und in die Gerichtsmedizin gefahren. Alles wird fotografisch erfaßt, vermessen, mit einer Filmdrohne von oben zu einer Bewegtbilddarstellung kompirmiert, mit 3D-Technik in ein Modell geschrieben, um schlußendlich aller materiellen Spuren habhaft zu werden, die einem auf die Fährte der Täter bringen. Die ersten Ermittler schwärmen aus, fangen die Zeugen ein, horchen sich in der Szene um, schreiben die Hilfeersuchen an Telekommunikationsunternehmen und warten darauf, was auf dem Dienstweg bekannt wird.
Irgendwann übernimmt eine Mordkommission, ersatzweise BAO, die extra für dieses Verbrechen gebildet wird. Alles fürchterlich easy, wenn man es will. Nur bei Parlamentariern nicht. Der Amri sei’s gewesen, tröteten die verantwortlichen Polizei-, Justiz- und Geheimdienstmitarbeiter in die Mikros der Medienspätz*Innen_(mwd), und die trällerten das eins zu eins weiter, wie ein Kanarienvogel den Nokia-Klingelton, da er keine andere Vorlage zum Singenlernen kennt.
Die Überschrift ist Dünnschiß. Es ist wie beim NSU. Bis auf die Behauptung, der Amri sei’s gewesen, wurde bis heute nicht ein einziger Beleg für diese steile These geliefert, von Beweisen ganz zu schweigen. Auf einer ähnlichen Lüge fußte der NSU-Prozeß. Da belogen Range und der beste deutsche Detektiv, Ziercke (SPON-Diehl), die streng geheimen Abgeordneten und bekamen ihren Mörderbeschluß vom 22.11.2011. Jahre später sagten sich Götzl und Kollegen, ja, wenn’s der pfiffigste Detektiv deutscher Zunge seit Bernie Gunther so rausgekriegt hat, dann wird’s schon stimmen. Dann werden wir das so als Geschäftsgrundlage in den Prozeß einführen. Das erspart uns die Mühsal, jedesmal nach Beweisen bzw. Gerichtsurteilen zu suchen, in denen die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos justiziabel manifestiert wurde.
Wenn ich der verantwortliche Field Officer beim Deutschen Staatsschutzkommando wäre, ich hätte auch den Moser als Schreibstubengehilfen genommen. Für die einen ist er ein Honk der Schriftstellerei, für die anderen der Zonk, Trostpreis zum weinerlichen Kuscheln auf dem Sofa, weil man wieder falsch geraten hat.
Es ist ein Satz wie ein Verdikt, das die massiven Zweifel an der offiziellen Tat- und Täterversion des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin zum Ausdruck bringt: „Wir wissen alle nicht, ob Anis Amri gefahren ist. Aber nach der Spurenlage waren noch andere Personen im LKW.“ Gesagt hat ihn der Grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz im Laufe der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses. Das vernichtende Urteil galt einem Kriminalhauptkommissar des BKA, der viele Spuren nicht erklären konnte, aber trotzdem an der offiziellen Amri-Alleintäter-Version festhielt – so wie vor und nach ihm weitere BKA-KollegInnen.
Die Arbeit des Untersuchungsgremiums drängt zu einer Konsequenz: War Amri der Mann, der im LKW saß? „Wir wissen nicht, ob es Amri war“, heißt noch nicht: „Amri war es nicht.“ Aber wir stehen unmittelbar vor dieser Feststellung. Von Notz spricht inzwischen nur vom „vermeintlichen Attentäter Amri“. Das ist weniger als die Formel vom „mutmaßlichen Täter“ und viel weniger als die Behauptung: „Amri war der Täter.“
Das Drängen zur Konsequenz beinhaltet auch die Frage: Warum haben sich die zentralen Ermittlungsinstanzen so mutwillig auf den angeblichen Alleintäter Amri festgelegt? Der Tunesier war zweifelsfrei zur Tatzeit in Tatortnähe. Das belegt die Videoaufnahme von 20:06 Uhr in der U-Bahnunterführung am Bahnhof Zoo. Und er war im Besitz der Tatpistole. Er war mindestens Teil einer Tätergruppierung. Wenn er aber nicht der Fahrer war, dann saß jemand anderes am Steuer des Mordfahrzeuges.
Das heißt zugleich: Der Anschlag ist offen. Täter und Mittäter sind noch zu suchen.
Warum gelingt dem Moser solch einfache Erkenntnis nicht auch beim NSU, der spiegelbildlich behandelt wurde? Weil er da kein Denkorgan wie von Notz hatte, die ihm implantierten, was er aufschreiben soll?
Die (Allein-)Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der NSU-Mordserie ist genauso wenig nachgewiesen, wie die von Gundolf Köhler im Fall der Bombe auf das Oktoberfest. Für alle drei Terrorkomplexe gilt: So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, war es nicht. Nur: Wie es war, das kann man zur Zeit nicht sagen.
Alles klar, Böhnhardt und Mundlos haben mangels Anwesenheit an den Tatorten die Morde durch magisches Wirken vollzogen, indem sie Regenzaubersprüche absonderten. Moser ist auch nichts weiter als so ein Psychoshizo, wie von Meins beschrieben. Für alle drei Kapitalverbrechen gilt: Die Täter sind bis heute nicht ermittelt, auch wenn die Mosers der Welt anderes behaupten.
Fakt ist inzwischen, dass von Anis Amri in der Fahrerkabine des LKW definitiv keine Fingerabdrücke gefunden wurden. Nicht am Lenkrad, nicht am Schaltknüppel, am Armaturenbrett oder an der Innenseite der Fahrertüre beispielsweise.
Da fällt mir ein, daß immer noch die Auswertung der Humanspuren aus dem Cockpit des WoMos ansteht, wie überhaupt die Auswertung der Humanspuren aussteht, die aus dem Schuhregal in Zwickau z.B. oder die aus den gefundenen Kinderschuhen im WoMo zu Stregda. Die Spurenlage war gleich. Wie Moser da auf die Idee kommt, Böhnhardt und Mundlos seien zehnfache Mörder, Amri aber kann kein Täter sein, wenn er keine Spuren im LKW hinterlassen hat, das bleibt sein Geheimnis.
Die Antwort des BKA-Spurenkoordinators, Kriminalhauptkommissar (KHK) A.Q., kommt einem Offenbarungseid gleich: „Wir haben keine Erkenntnisse, die Amri als Täter ausschließen.“ Sie bringt den Abgeordneten der Grünen zu der – rhetorischen – Frage, warum diese tendenziöse Spurenauslegung Richtung Anis Amri überhaupt funktioniert. Von Notz gibt zugleich die Antwort: „Weil der Täter tot ist.“ Wenn er nicht tot wäre, müsste man vor Gericht seine Täterschaft nachweisen, und das wäre bei dieser Spurenlage schwierig.
Eben. Die besten Zeugen des Generalstaatsanwaltes sind immer noch tote Zeugen. Es sind auch die besten Täter.
In Dortmund hatte Amri eine Unterkunft benutzt, die kurioserweise in der Mallinckrodtstraße lag, wo auch ein ehemaliger NSU-Tatort liegt.
Über diese Ansage sollte Moser mal ganz scharf nachdenken. Möglicherweise hat er heftige Probleme mit KKK.
Das Personenklientel bestand aus gewaltbereiten Dschihadisten, Drogendealern und Organisierter Kriminalität (OK), die allerdings nicht streng getrennt waren, sondern sich im Gegenteil überschnitten und mischten.
Ach. Auf einmal darf man sowas wieder schreiben.
Man kann davon ausgehen, dass sich unter den Kandidaten auch V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz befunden haben müssen.
Soso, die Polizei führt eigene V-Leute? Dit jibs ja nich.
Stattdessen verfestigt sich der Eindruck, dass auch um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin erklärte der damalige MEK-Leiter Redlich, im sogenannten „Unterabschnitt Ermittlungen“ habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.
Wir warten immer noch auf den Tag, an dem endlich mal erklärt wird, daß auch die Polizei eine eigene Zuträgerklientel führt, teilweise aus den LKA heraus konkurrierend, weil es da auch um Futterneid, Beförderungen, Karrieren, Ruhm und natürlich finanzielle Zuwendungen geht, bis hin zu Schwerpunktrevieren, die sich Kleinkriminelle als Flüsterer halten, um Ruhe im Quartier zu haben.
So wichtig und bewunderswert ich die Arbeit von Thomas Moser finde, kann ich nicht verstehen, wie er es nicht schafft den letzten Schluß aus diesen ganzen Lügen, Widersprüchen, Verweigerungen und Irreführungen zu ziehen.
Es gibt hier nur eine Art von Terrorismus, nämlich Staatsterrorismus. Wie NSU und 09/11 und viele andere Beispiele.
Es ist für mich gleichzeitig unbegreiflich und faszinierend, wie er nicht durch die sperrangelweite Tür hindurch geht.
—– Josef W. 03.06.2020 07:07
Moser in der Spur…
Natürlich könnte sich Herr Moser bei seinen Lesern entschuldigen für den Quarkj, den er ihnen seit Jahren AUCH im Fall Amri verzapfte. Aber warum sollte er? Ist es seine Aufgabe?
Er schreibt:
Eine Manipulation kann nicht ausgeschlossen werden.
Ja, das kann es nicht. Man könnte auch sagen: in all den Manipulationen könnte auch ein Funken Wahrheit stecken. Und wer manipuliert? Gleich im Folgesatz steht:
ist ebenfalls nicht ermittelt
Wessen Job ist denn das? Der des Bundespräsidenten? Der des Kreisvorsitzenden der CDU? Oder doch des BKA? Das BKA ermittelt nicht, jeder Satz des Artikels belegt das. Naja, fast. Es ist ja ein Moser-Artikel. Und der bleibt in seinem Fahrwasser, in seiner Spur, wie auch beim NSU. Und schließt den Artikel:
…um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin …. habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.
U-uhu-hu-uuuuhu: der VS mal wieder. Bloß nicht das BKA. Das BKA zuckt nur mit den Schultern, weiß etwas nicht, hat sich geirrt, hat nicht ermittelt. Die armen BKAler.
Moser deckt hier ein ums andere Mal – und das obwohl der UA schon meilenweit weiter ist, die gute alte Dickkopf-Truppe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Dickopf
Was vor über drei Jahren schon bekannt war:
Etwa in der 5. Minute erzählt ein Anrufer den hochdotierten Journalisten in der Runde, was Moser jetzt nach über drei Jahren schreibt. Also, ob ein Amri ohne Führerschein einen 40-Tonner abends durch den Berufsverkehr Berlins hätte steuern können, dass die Daten manipuliert sind usw.
Also: das Wirken Mosers hat System und reiht sich ein in den Mainstream.
Er weiß Bescheid:
Anschlagsleugner: Mit einem Deep-State-Szenario wird gegen eine Deep State-Entlarvung argumentiert
NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:
Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014
Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.
Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.
Deshalb schrieben wir immer wieder:
Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.
Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?
Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019 Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.
Ach?!
Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.
Unbrauchbar.
Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?
Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?
Die Auflösung:
Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.
Und was folgt daraus?
Zschäpe hat gelogen.
DAS folgt daraus.
Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.
Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011
Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.
Echt jetzt.
Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.
Aber alles andere stimmt.
„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“
Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.
Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…
Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.
Die Antwort ist dreigeteilt:
A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.
B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten
Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:
– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt
– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit
– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.
– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert
– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht
Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.
So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.
Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.
Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.
Ein alter Juristenspruch – besonders gerne von Anwälten strapaziert – lautet: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Jetzt denken Sie vielleicht, prima, läuft bei mir, wenn ich mal segeln gehe oder vor Gericht stehe. Denn Gott ist die Liebe. Beziehungsweise polyamourös, wie man heute sagt. Er liebt alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Hinzu kommt, Gott ist nicht nur maximal zugewandt, sondern auch allwissend und allmächtig. Kurz: Gott weiß Bescheid, kann machen, was er will, und er mag Sie.
Wer in Gottes Hand ist, genießt Premiumbetreuung. Ein besserer Rechtsbeistand ist kaum vorstellbar. Denken Sie. Leider meint die Juristenweisheit das genaue Gegenteil: Gott ist Glückssache. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie weder sicher noch geborgen. Es kann alles passieren. Sie sind den Gewalten ausgeliefert und wissen nie, wie es ausgeht. Gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht, vernünftig oder bescheuert.
Richter sind Menschen. Das sehen sie selbst nicht unbedingt so – ähnlich wie Politiker, Journalisten, Virologen und andere gefühlte Götter. Aber Richter schlampen, Richter irren, Richter machen Fehler. Der Beweis liegt auf der Hand: Würden Richter alles richtig machen, gäbe es nur eine Instanz. Obere Gerichte bräuchte man nicht. Braucht man aber doch, um Quatsch-Entscheidungen zu korrigieren. Für höhere Gerichte gilt Generalverdacht auf gesteigerte Kompetenz. Der bestätigt sich oft. Aber nicht immer.
@moh hat sich mit einem weiteren Fall deutscher Justizwillkür beschäftigt, den „Nato-Spion“ Manfred Klag betreffend.
Klag selbst hat sich dazu umfassend eingelassen, indem er ein Buch veröffentlichte. Sein Fazit ist kurz und bündig.
Kein “NATO SECRET“, kein “NATO CONFIDENTIAL“, kein “NATO RESTRICTED”,
aber überall das deutsche “GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der deutschen Justiz!
So macht der Generalbundesanwalt die Staatsgeheimnisse für einen Landesverrat !
Das Gesamturteil ist eindeutig und unmißverständlich.
Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.
Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechtsstaatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenzvernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.
Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase, denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Sogleich ist natürlich eine außerordentlich schicke Verschwörungstheorie zur Hand, die vorerst Theorie bleibt. Ob es die jahrzehntelang routinierten Praktiker von Justizverschwörungen auch umsetzen, sei dahingestellt.
Terror-Holger berichtet wie viele andere, daß am Montag der Termin zur Abgabe der Revisionsbegründungen abgelaufen war.
In der Bundesanwaltschaft ist das schriftliche Urteil jedoch erst am 12. Mai vollständig eingegangen – etwa zwei Wochen später, als bei den Angeklagten.
Die Verteidiger haben ihr Werk den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingereicht. Der GBA bekommt vierzehn Tage Nachschlag, da der Kopierer am OLG München einen Defekt hatte und vier Seiten doppelt oder gar nicht oder kreuz und quer gemanscht kopiert hatte, das vollständige Urteil also mit Verzögerung beim GBA zur Verfügung stand.
Genau so etwas ist der Grund, warum am letzten Spieltag alle Begegnungen zur gleichen Zeit angepfiffen werden. Im vorliegenden Fall ist es also eine erhebliche Lücke im Gesetz. Prinzipiell muß der Abgabetermin bei allen Parteien gleich sein, damit keine bevorteilt werden kann. Nun gibt es die excellente Möglichkeit, wesentliche Passagen der Begründungen der Verteidiger an den GBA durchzustechen. Vierzehn Tage mehr Zeit für den GBA mit Kenntnis der bereits eingereichten Revisionen, das stinkt zum Himmel. Ein ungemeiner Vorteil in der strategischen Prozeßführung vor dem Revisionsgericht.
Der Gesetzesentrag für diesen Fall wäre einfach zu halten. Die schriftliche Begründung zur Revision ist bis spätestens 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils einzureichen. Das ist die Fristsetzung. Verzögert sich die Zustellung des Urteils an eine der Parteien, so wird diese Verzögerung zu den 4 Wochen für alle anderen Parteien hinzugezählt. Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz ist der Abgabetermin für alle Parteien identisch. Das ist die Terminierung.
Ein rechter Waffennarr (Ernst) wurde von einem Kameraden (Hartmann) solange getriggert, bis er den Mord (am Regierungspräsidenten Lübcke) ausführte, und dieser Kamerad könnte irgendwie was mit dem Kasseler Dönermord 2006, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und den Uwes vom NSU zu tun gehabt haben, auch wenn der Innenminister Hessens jede staatliche Anstellung dieses Kameraden abstreitet.
So in etwa könnte man die Doku vom 20.05.2020 in einem Satz zusammen fassen, wobei noch zu ergänzen wäre das Geraune der üblichen linken Verdächtigen wie Martina Renner und Hermann Schaus. Wenigstens auf die Jenaer Antifakönigin hat der Rainer Fromm verzichtet, allein dafür gebührt ihm grosser Dank.
Aber auch so ist das schon ein komischer Film, den auch ein Kurzstatement des Ernst-Verteidigers Hannig nicht retten kann.
Schon der Titel… ja wer steckt denn hinter dem Attentat?
Ist es Beate Zschäpe, oder gar das unbekannte „NSU-Netzwerk“, oder ist die Frage rein rhetorisch gemeint, denn dahinter steckt der Verfassungsschutz, gar der Tiefe Staat?
Das weiß man nicht so genau, auch nach Ende der Doku nicht, aber es könnte könnte könnte der der Beihilfe zum Mord angeklagte Markus Hartmann sein, welcher den Borderliner Ernst zum Mord aufhetzte.
Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein… oder noch anders.
Freunde und Bekannte von Stefan Ernst berichten exklusiv bei „ZDFzoom“, dass der mutmaßliche Todesschütze über Monate von Markus H. massiv indoktriniert und beeinflusst wurde. Ist Stephan Ernst durch seine emotionalen und psychischen Probleme anfällig für äußere Einflüsse? Wurde er instrumentalisiert und zu dem Mord angestiftet, von dem Mitangeklagten Markus H.? Und handelte dieser allein, oder war er Teil von bislang unbekannten rechts-terroristischen Strukturen?
Der grosse unbekannte Hintermann, der auch eine Struktur sein könnte, nichts genaues weiß man nicht.
Aber der NSU ermordete 9 kleingewerbliche Kurden/Türken, das weiß man offenbar ganz genau, auch ohne Beweise verbreitet man da brav das Staatsnarrativ.
Auch die Merkwürdigkeiten beim Lübcke-Mord fehlen komplett:
In der Doku kein Wort über den letzten Gast, der Lübcke lebend gesehen hat und der evtl kurz vor der Tat (wie Temme, wenn die Storry stimmt) den Tatort verlassen hat.
Kein Wort vom Tatortreiniger, der ebenso wie der Sohn nach „Kopfschuss“ gegooglet haben könnte.
Kein Wort vom Terrormerkmal „Bekenntnis/Forderung“.
Wie gut dass der Hartmann der Beihilfe angeklagt ist, da braucht er wenigstens nicht auszusagen. Selbst die Aussagegenehmigung ist somit entbehrlich… zumindest eine aus Hessen.