Nach Bekanntwerden des NSU, als @nsuwatch @apabiz @aida_archiv @AntifaInfoBlatt usw. Journalisten und Öffentlichkeit die militante Naziszene erklärt haben, hatte ich ja kurz Hoffnung auf ein Ende dieses pauschalen Antifa-Bashings. Tja.
Nixda von wegen Ende des Antifa-Bashings. Weiter geht es mit unserem garstigen Hessismus. Heute lautet das Antifabashingthema:
In Teil 3 hatten wir mit Thema Mord an Yozgat abgeschlossen. Aus Gründen der politischen Opportunität haben Abgeordnete deutscher Parlamente beschlossen, daß Böhnhardt und Mundlos die Mörder waren, um einige Jahre später mitzuteilen, daß sie es aus kriminologischen Erwägungen heraus nicht gewesen sind. Trotz akribischer Suche in den Akten und pingeligst genauer Verhöre der Zeugen wurde in hessischen Landstrichen kein NSU gefunden. Es gab keinen NSU, nirgends.
Nun lesen wir in einem hessistischem Ramschblatt, daß NSU-Watch nicht locker sein kann. Das ist eine Binse, die man nicht extra hätte mitteilen müssen. Im Grunde heißt das nichts weiter, als daß die Truppe weiter rumningeln möchte, damit sich jemand findet, der sie mit Spendengeldern pampert, weil sie zum Arbeiten zu blöd sind. Zum Denken sowieso.
Hanvoi hat ein
Interview gemacht, weil das leicht verdientes Geld ist und dem Anspruch der Zeitung, Grundschulniveau auf Klassenstufe 4 zu bieten, gerecht wird.
NSU-Watch Hessen hat seit 2015 die Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Wiesbaden beobachtet. Im Interview spricht Pressesprecherin Sarah Müller über ihre Eindrücke.
Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, was die beiden Kampfdroher der Antifa, äh -drohnen, auf das Volk niederprasseln lassen. Eindrücke. Aus längst vergangenen Ausschußsitzungen. Zu mehr sind die beiden Schöngeister deutscher Schmierfinkerei nicht fähig. Es kommt aber noch besser.
Sarah Müller ist die Pressesprecherin von NSU-W-H. Sie ist Pressesprecherin. Das ist sowas wie Seibert. Und sie will ihre Eindrücke schildern.
Das hat ungefähr den Gehalt: Die Anmerkung, Pressesprecher und Vorstandsmitglied des AK NSU, schildert in einem Interview mit Fatalist seine Eindrücke von Aktenstaub.
Das, was Hanvoi und Müller da veranstalten ist propagandistischer Antifainzest. Da kommt dann natürlich auch raus, was bei Inzest rauskommen muß, ein ideologischer Balg übelster Sorte.
Unfaßbar. Da liegt ein fast 1.300 Seiten langer Abschlußbericht vor, den es zu sezieren gilt, und die schwätzen über Eindrücke von früher.
Widmen wir uns noch kurz der ersten Frage, ehe das Thema des heutigen Blogposts abgehandelt wird.
Wie haben Sie die Arbeit des Gremiums erlebt?
Es war sehr schade, dass die Parteien mehr damit beschäftigt waren, gegeneinander zu arbeiten, als miteinander zu arbeiten – im Unterschied etwa zum Ausschuss im Bundestag, wo auch CDU und Linkspartei es geschafft haben, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden. Es ging sehr viel um die Involviertheit von Volker Bouffier, und nach unserem Eindruck ist die Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat manchmal in den Hintergrund getreten. Bei vielen Zeugen, bei denen das notwendig gewesen wäre, ist es den Abgeordneten leider nicht ausreichend gelungen, sie unter Druck zu setzen – etwa bei Verfassungsschützern oder Polizisten und besonders bei den Nazizeugen.
Immer wieder gerne behauptet, aber trotzdem gelogen, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind die schärfste Waffe der Opposition. Nein, sind sie nicht. PUAs sind nichts weiter als Instrumente des politischen Kampfes um die Deutungshoheit zu bestimmten Ereignissen. War nie anders, bisher jedenfalls, und wird auch nie anders sein. Es sind Instrumente im Wahrheitssystem des Gesetzgebers und der Regierung. Das gegeneinander arbeiten ist somit nicht schade, sondern das einzige Wesensmerkmal solcher Ausschüsse. Ein PUA ist ausschließlich und nur Ausdruck des Kampfes der Regierung gegen die Opposition und/oder vice versa.
Insofern gab es auch keinen Unterschied zwischen dem hessischen und jenem PUA im Reichstag.
Mit der Involviertheit des Volker Bouffier beschäftigen wir uns weiter unten. Und was die Mordaufklärung betrifft, die angeblich in den Hintergrund trat, ab und zu, die fand nicht statt, denn das war kein Untersuchungsgegenstand. Insofern hatte die gute Sarah wenigstens eine Heimsuchung.
… es ist immer noch ungeklärt, wer Halit Yozgat erschossen hat, warum und wie gerade er ausgewählt wurde.
Sarah Müller
Auf welcher rechtlichen Grundlage viele Zeugen unter ausreichenden Druck gesetzt werden müssen, erschließt sich nicht, denn das wird tapfer verschwiegen. Womöglich gibt es dafür ein Geheimgesetz, das nur die Auserwählten kennen. Im Abschlußbericht jedenfalls wird der ausreichende Druck auf Zeugen zur Erzielung genehmer Aussagen oder Förderung der Aussagebereitschaft streng geheimgehalten. Er kommt darin nur in Bezug auf Nazis vor, und das auch eher allgemein, nicht auf die Zeugen bezogen.
Das, was die beiden Antifahohlkörper anbieten, ist indiskutabel. Inhaltlich haben sie nichts zu bieten, also jammern und wehklagen sie.
Die lange Vorrede war nötig, weil der folgende Inhalt erfreulicherweise sehr knapp gehalten werden kann. Es geht um die zwielichtige Gestalt Bouffier (Sambian Kasbah) und dessen Involviertheit (Sarah Müller). Was damit gemeint ist, bleibt ungenannt. Daher dürfen wir uns was aussuchen. Und wir nehmen die Nummer 7. Das ist die Weigerung Bouffiers, der Polizei eine Zeugenvernehmung von Temmes V-Leuten zu gestatten.
Damit sind wir bei einem, nein, nicht inhaltlichen, sondern einzig und allein rechtlichen Problem. Die Frage, mit der sich der Ausschuß sehr ausführlich beschäftigt hat war sehr einfach. Durfte Bouffier das, oder durfte er nicht? (S. 479/PDF)
Am 5. Oktober 2006 lehnte der damalige Innenminister Bouffier den Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel vom 13. Juli 2006 auf Erteilung von Aussagegenehmigungen für die von Temme geführten Quellen ab. Die Folge dieser sogenannten Sperrerklärung war, dass die Quellen nicht von der Polizei förmlich vernommen werden konnten. Stattdessen wurden sie durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragt.
Der Ausschuss hat sich im Einzelnen mit dem Zustandekommen der Entscheidung des damaligen Innenministers und der ihr zu Grunde liegenden Abwägung zwischen Aufklärungs- und Geheimhaltungsinteresse beschäftigt. Weil eine Sperrerklärung eine rechtlich gebundene Entscheidung ist und keine Entscheidung nach politischer Opportunität, wird zunächst eine Übersicht über den gesetzlichen Rahmen vorangestellt, in dem sich der damalige Entscheidungsprozess abspielte.
Das kann sich jeder im Abschlußbericht selber reinziehen. Das wurde sehr ausführlich dargelegt. Wichtig für das Verständnis ist noch diese Aussage (S 484/PDF).
Obwohl V-Leute keine Beamten sind, bedürfen auch sie einer Aussagegenehmigung. Dies ist, damals wie heute, geltendes Recht.
Die Polizei hatte alle V-Männer Temmes mit Klarnamen ermittelt. Der Leitende Kriminaldirektor Hoffman sagte als Zeuge aus (S 487/PDF).
„Wir hatten im Prinzip mit unseren eigenen Mitteln die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, die VMs, enttarnt. Wir hatten die Personalien, wir wussten, wer es ist. Wir hätten schlechterdings hergehen können, hätten uns die geholt, hätten sie auf den Vernehmungsstuhl gesetzt und hätten sie vernommen. Am Ende wäre es so gewesen, dass die Aussagen aufgrund einer fehlenden Aussagegenehmigung nicht verwertbar gewesen wären.“
Dazu stellte der Ausschuß klar (S. 486/PDF):
Der Umstand, dass auch V-Leute der für Beamte geltenden Schweigepflicht unterliegen, hatte zwingend zur Folge, dass die Polizei die von Temme geführten Quellen nicht zum Zwecke der Vernehmung vorladen durfte, ohne vorher eine Aussagegenehmigung einzuholen.
Die Schlußfolgerung ist eindeutig. Alles richtig gemacht (S. 487/PDF).
Indem die Ermittlungsbehörden sich um die Erteilung einer Aussagegenehmigung bemühten, anstatt die V-Leute eigenmächtig zu vernehmen, haben sie sich also im Einklang mit dem geltenden Recht verhalten.
Diesbezüglich noch eine kleine Anekdote am Rande.
Am 28. August 2006 übersandte die Staatsanwaltschaft Kassel dem Landesamt für Verfassungsschutz per Telefax einen Vermerk der MK Cafe vom 18. August 2006 mit den Klarnamen aller V-Leute, für die Aussagegenehmigungen erbeten werden, sowie der Bedeutung der einzelnen V-Leute für die Ermittlungen im Fall Temme nebst einem Begleitschreiben.
Das Schreiben datiert vom 25. August 2006 und wurde vom Leiter der Staatsanwaltschaft Kassel, LOStA Stephan W., unterzeichnet. Thematisiert wird darin die Bedeutung von sieben V-Leuten des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz. Im einzelnen handelte es sich um die von Temme geführten V-Leute mit den internen Bezeichnungen VM 6616, VM 6625, GP 389, VM 650, VM 6623 und VM 631 sowie die von Temme vertretungsweise betreute V-Person VM 340.
Unmittelbar davor, am 22. August 2006, war LOStA Stephan W. auf Bitte des damaligen Staatssekretärs des Justizministeriums durch den Generalstaatsanwalt Anders gebeten worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Quellen nicht „verbrannt“ werden. Einen entsprechenden Schutz habe LOStA W. dem Generalstaatsanwalt, Herrn Anders, zugesagt.
Es gab keine Geheimnisse für die Kriminalpolizei. Man kann gut ausgebildeten und erfahrenen Kriminalpolizisten nun mal nichts vormachen. Sie kriegen es eh raus.
(S. 541/PDF)
Der Ausschuss hat weiter mehrere Zeugen zur Reaktion der Ermittler auf die Erteilung der Aussagegenehmigung befragt. Sie haben ausgesagt, dass die Entscheidung des Innenministers nicht überraschend gewesen sei.
Gegen die Entscheidung und ihre Begründung habe auch niemand remonstriert.
(S. 540/PDF)
Die im Ausschuss vernommenen Zeuginnen und Zeugen haben aus ihrer Sicht die Entscheidung des Innenministers ganz überwiegend als richtig oder zumindest vertretbar bewertet.
Die exakte Begründung für das Vorgehen Bouffiers kann ab S. 491/PDF nachgelesen werden. Wichtig ist nur eine einzige Aussage.
Die Entscheidung über die Erteilung einer Aussagegenehmigung ist nicht politischer, sondern rechtlicher Natur.
Durfte Bouffier der Polizei die Vernehmung der V-Leute versagen?
Die Antwortet lautet 42. Er durfte. (S. 490/PDF bzw. 496/PDF)
Innenminister Bouffier war berechtigt, wenn auch nicht verpflichtet, die Entscheidung persönlich zu treffen
Innenminister Bouffier hat die Sperrerklärung unter „Behördenleitervorbehalt“ gestellt
Keine gesetzliche Pflicht zur Begründung der Sperrerklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft
Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion. Das ganze katholische Gewinsel und Geseier nebst 17 Geboten, wie Bouffier hätte handeln müssen tun, ginge es nach den moralischen Grundsätzen hessistischer Bestmenschen, hätte man sich zugunsten eines versierten Anwaltes sparen können. Er hat rechtlich sauber gehandelt. Fertig.
Er hat es deswegen gemacht, weil sonst die islamischen V-Leute verbrannt worden wären, da deren Klarnamen in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft Verfahrensbestandteil geworden wären, möglicherweise bis vor Gericht. Es ging nie um Nazis. Es ging nie um Gärtner. Es ging immer nur um islamische Gefährder. Und den Grauen Wolf, den islamischen Nazi.
Worum ging es wirklich im rechtlichen Teil des Berichtes, der sich vorrangig um die Sperrerklärung von Bouffier drehte? Die Abgeordneten der Regierungskoalition und all deren Mitarbeiter hatten die Aufgabe, den nunmehrigen Ministerpräsidenten des Landes rauszuhauen, ihn aus der Schußlinie zu nehmen, völlig unabhängig von den Vorgängen 2006ff. Es geht bei einem PUA vorrangig immer um das Hier und heute, kostümiert als Vergangenheit. Bouffier hatte sich womöglich angreifbar gemacht. Da mußte eine Mauer errichtet werden, damit er Ministerpräsident Hessens bleiben kann.
Womöglich ging es auch noch um etwas ganz anderes. Um ein Analogon zum Fronteinsatz von PD Menzel, der den Kampf gegen Rechts höchstpersönlich und unter großer Gefahr im Angesicht zweier Leichen leitete. Bouffier hätte sich nicht aus dem Fenster lehnen müssen. Ein Abteilungsleiter des HLfV hätte auch gereicht. Oder die Behördenleitung. Bouffier hat die Sperrerklärung aber unter Ministervorbehalt gestellt. Warum war Menzel ohne Not an der Front. Warum sperrt Bouffier ohne Not die Vernehmung der V-Leute?
Ende Teil 4