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NSU: Aktenlamento wie vom Straßenstrich


Da fährste nichtsahnend die Tierjaten­straße lang, lümmelt doch ’n Weib anne Laterne. Fährste langsamer, weil de se wat fragen willst.
Ey, ick hab tierischen Bock auf wat schafit, wo issn hier Körrie 36?
Ey, ick mach dir dit janz ohne Körrie, dafür jefeffat.

Es ist fast ein Plot für ein Gruselfilm der schlechteren Art. Man kann sich sowas nicht ausdenken, da es im richtigen Leben noch weitaus beklopp­tere Leute gibt, als einem die eigene Phantasie ins Drehbuch schriebe. Man muß es aufheben, sobald man es sieht, denn die gruseligsten Geschichten schreibt immer noch das richtige Leben.

Es geht los mit einem Nils Minkmar, der auf den früher für das Hambur­ger Märchenmagazin und jetzigen Stürmer dichtenden Yassin Mushar­bash hereingefallen ist, der hinter jeder nicht unmittelbar einsehbaren Straßenecke ein Netzwerk von Rechten lauern sieht, das diesem untalen­tierten Schriftsteller den virtuellen Baseballschläger auf den Schädel hauen möchte. Schreibt die Süddeutsche, schreibt Musharbash.

Minkmar daraufhin:

Langsam erscheint der NSU in neuem Licht. Waren es wirklich nur die beiden Uwe?

Zuerst mal wäre die Frage zu stellen, ob es die beiden Uwes überhaupt waren? Erst nach positivem Bescheid kann man die zweite Frage stellen. Die zweite unter Auslassung der ersten ist Beschiß. Das wundert bei der Süddeutschen allerdings nicht, wenn man weiß, daß Ramelsberger und Kollegen für ihr Lückenbuch zum NSU ein erkleckliches Taschengeld einheimsten und mit unbedeutenden Preisen zugeschissen wurden.

Aus welchem Grund auch immer Cem Özdemir auf den Uwe-Satz des Minkmar antwortete.

Wo sind denn die DNA-Spuren des „Trios“? Eben. Da draußen laufen Mörder herum und was in Jena seinen Ausgang nahm und zum NSU wurde, ist bis heute nicht aufgeklärt. Viele Fragen richten sich nach Thueringen

Er kennt sich aus im Deutschen Bundestag und referiert sinngemäß den kriminalpolizeilichen Knockout für eine Täterschaft der Uwes, den nie­mand aus der Welt diskutieren kann. Auch nicht mit Akten.

15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden – jenen beiden Männern, die sich in Eisenach nach einem Banküberfall in ihrem Wohnmobil selbst umbrachten.

Niemand hat sich im Wohnmobil selbst umgebracht. Eine Mordunter­suchung wurde unter Führung des verdienstvollen Genossen PD Menzel verhindert, nicht durchgeführt, unterlassen oder weisungsgemäß unter­bun­den. Das wurde kriminalpolizeilich nicht untersucht, weshalb es bei der von Ich-bin-vom-BKA-Frau-Marx-Burkhardt in den Akten abgehef­te­ten Pausenteegeschichte blieb, die auch Ziercke und Range so rührend fanden, daß sie sie widerspruchslos übernahmen.

Bis zu dieser Stelle muß man sich über eines im Klaren sein. Die in den beiden Untersuchungsausschüssen des deutschen Bundestages zum NSU tätigen Abgeordneten und deren Mitarbeiter hatten Zugang zu allen Akten, so sie diese angefordert haben, zu allen aus dem kriminalpolizei­lichen, staatsanwaltlichen und geheimdienstlichen Bereich.

Sie haben förmlich jedes Blatt Papier sicherheitshalber zweimal umge­dreht, um einen NSU zu finden und diesem Verbrechen anzudichten. Gefunden haben sie nichts. Auch keine Aufzeichnungen zu Humanspuren, Zeugenbeobachtungen usw., die die Täterschaft der Uwes wenigstens einen Zehntel Millimeter in den Bereich schwacher Indizien rücken täten.

Die Obleute haben nach Einsichtnahme übereinstimmend bekundet, dass die wiederhergestellten Vorgän­ge weder Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe betrafen noch kon­krete Anhaltspunkte dafür gefunden wurden, dass sich in den vernichteten Akten Hinweise befanden auf die Existenz des NSU oder die Drucksache 17/14600 – 860 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Verantwortung für die der Terrorgruppe zur Last gelegten Taten.

Oberstaatsanwalt Ralph Knispel wurde kürzlich von Alexander Wallasch gequizzt.

… Frage, ob bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen die Behörden zehn Jahre gepennt haben?

Ich kann dem nur widersprechen. Ich selbst war auch für den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages tätig und kann Ihnen nur sagen, dass das, was am Ende als NSU-Skandal samt Anwurf zusammengefasst wurde, die Behörden hätten tatenlos zugesehen, Würdigung ist, die man nach meiner Erkenntnis so nicht ziehen kann..

Bis hierhin ist alles noch logisch und verständlich. Jetzt kommt der Bruch, denn wenn ihr da draußen an den Flachbildschirmen, deutschen Eichen und Fichten denkt, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus, dann habt ihr euch gewaltig geirrt, denn wenn man in den Thü­rin­ger Wald hineinruft, dann schillt die Stimme der König-Preuss heraus. Und welcher Schelte befleißigte sich diese Stimme?

Ähhm: Hessen, Hamburg, Bund…? Sorry Cem Özdemir aber haben Sie sich mit NSU-Komplex & Untersuchungsausschüssen mal beschäftigt? Dass es in Hessen kaum Akten gab, in Hamburg keinen UA? Das BfV-Akten nur im Bund eingesehen werden können? Ich erzähl Ihnen gerne was dazu.

Sie kotzt den Twitter wieder mal mit ihren Aktenschmerzen voll, ohne inhaltlich auf die Kernaussage fehlender Humanspuren und Tatort­be­weise einzugehen. Dafür bietet sie sich wie eine Straßennutte an, dem Özdemir es so zu besorgen, wie sie es am besten kann, mit Jammerei und Lamento über fehlende Akten in Hessen und Hamburg, für die sie gar nicht zuständig ist.

Nebenbei erfahren wir noch, daß die Abgeordnete der Linken im Thürin­ger Landtag bezüglich der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutsch­land strulledoof ist. Das BfV in Köln ist nunmal eine Bundes­be­hörde. Deren Akten gehen Landtagsabgeordnete einen Scheißdreck an. Genau deshalb haben diesen Part die Bundestagsabgeordneten erledigt. Es sei nebenbei erwähnt, daß auch in Hessen alle angeforderten Akten zur Verfügung gestellt wurden. Wenn Schaus und Wißler zu blöd sind, daraus Propagandamunition zu generieren, dann ist das ein Problem entweder a) der Linken bzw. b) eines aus dem richtigen Leben. Die Uwes waren es nicht. Dann kann man auch nichts finden. Auch nicht in hunderttausend Akten.

Sei es wie es ist. Es steht das öffentlich gemachte Angebot der König-Preuss, es dem Özdemir mal so richtig zu besorgen, mit einem Akten­lamento der anderen Art, wie vom Straßenstrich. Sie will ihn unter viel Gejammer und Gefasel zutexten, statt reumütig ihr Versagen in der kriminalpolizeilichen Aufklärung des Doppelmurdes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos einzugestehen. Das wird ein Fest für Liebhaber schlecht gemachter Gruselfilme.

Abschließend müssen wir uns die Frage stellen, ob der NSU nicht ein einziger großer Fake Porno war, den die Regisseure des tiefen Staates zwecks Volksbespaßung mit vielen Laiendarstellern produziert haben. Dann müssen wir auch im Stile eines Filmkritikers die Performance einzelner Protagonisten besprechen, als da wären die, die am meisten ins Licht der Scheinwerfer gezerrt wurden, König, Marx, Pau, Wißler, Köditz, Mihalic … Huch, Pornos sind Frauensache? Nicht ganz. Edathy hat auch mitgespielt. Er wurde allerdings ausgewechselt, weil es ihm an Stand­festig­keit mangelte. Binniger kam seiner Rolle eher unauffälig und ruhig nach, entschied aber nach Ende der Derharbeiten, nicht weiter für solch schmutzige Projekte zur Verfügung zu stehen. Staatsporno und christliches Gewissen sind mit ihm fürderhin nicht machbar.

Über Merkel brauchen wir gar nicht erst reden. Die hat die Handlung nicht vorangebracht, nur sehr wenig gesagt, beim Porno geht es immer um die knackigen Dialoge, wißt ihr ja, die Handlung ist immer gleich. Auch mangelte es ihr in jeder Szene des Films an dramaturgischen Verständnis, wie sie die Rolle auszufüllen hat.

Am lautesten und dröhendsten hat noch die König gestöhnt. Das sagt Null über den Inhalt. Wißt ihr ja auch. Da sagt der Regisseur aus dem Off, sie soll jetzt mal so richtig einen rauslassen, damit auch die Tonspur gut gefüllt ist.

Wer wurde eigentlich gefickt? Na die Darsteller selber, sie haben’s nur nicht bemerkt, oder behaupten, sie hätten es nicht bemerkt. Und das Volk der schlichten Fahnenschwenker.

Falls jemand hier ungenannt ist, der unbedingt genannt sein will, kurze Mail an die Kontaktadresse des AK NSU reicht. Wir fügen die Person dann mit einer kurzen Vita per update ein.

Prozessauftakt gegen Anwalt wegen Betrugs im NSU-Prozess

211.000 Euro hat ein Rechtsanwalt und Lokalpolitiker der CDU kassiert beim NSU-Prozess für eine Geschädigte aus der Keupstrassenbombe in Köln, die er als Nebenkläger vertrat.

Das Problem: Diese Geschädigte gab es nie. Eine Erfindung der „migrantischen Türstehermafia“ aus dem Friseursalon Keupstraße.

Siehe den Blog aus dem Jahr 2015:

Falsche Keupstrassen-Opfer: CDU-Ratsherr und Tuerstehermafia Hand in Hand?

Sehr interessant schon damals zu lesen, wie Mandate „verschoben werden“, um an lukrative Prozesse heran zu kommen, da werden regelrecht Provisionen gezahlt, und man darf vermuten, dass das sehr gut erklärt, wie die Nebenklageanwälte -auch die von ganz links- in nahezu jedem Neonaziprozess immer wieder als Anwälte der Nebenklage auftauchen.

Und jetzt gibt es den Strafprozeß dazu, siehe LTO online:

Sehr interessant, und eine glasklare Bestätigung unseres 5 Jahre alten Blogbeitrages, der auch sämtliche Namen enthielt. Die LTO schreibt jetzt, insgesamt sehr lesenswert:

Für die Vertretung von Keskin an rund 230 Verhandlungstagen zwischen 2013 und 2015 hat W. vom Staat 25 Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt über 211.000 Euro für Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer erhalten. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die der Anwalt für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.

Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus. Ralph W. bestreitet, vor dem Herbst 2015 gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Er habe Strafanzeige erstattet gegen diesen angeblichen Mittelsmann Atila Ö., weil der ihn über die Existenz von Keskin getäuscht habe. Atila Ö. hat W. das angebliche Mandat gegen ein „Vermittlungshonorar“ besorgt und sollte laut Staatsanwaltschaft auch in der Folge an den Zahlungen vom Staat für die Beiordnung W.s beteiligt werden.

Wahrscheinlich hat der Türsteher, 2017 gestorben, dem Anwalt seine Mutter als Mandantin Keskin vorgestellt, und diese Mutter ist offenbar nicht mehr in Deutschland. Sie war quasi 2 mal als Geschädigte benannt, einmal zurecht und einmal als Frau Keskin, bei 2 verschiedenen Nebenklageanwälten, so sieht es jedenfalls aus.

Und die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Willms vor, davon gewusst zu haben… wird sich wohl schwerlich beweisen lassen. Allerdings ist Willms vorbestraft, das Ganze könnte ihn seine Anwaltszulassung kosten, meint man bei LTO.

Eine gewisse kriminelle Energie beim Erfinden von Geschädigten scheint da durchaus „BRD-Anwaltspraxis“ zu sein:

Loveparade-Prozess: Verletzungen erfunden, Dokumente gefälscht

Auch im Loveparade-Prozess vor dem LG Duisburg wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg. Das habe W. gewusst, so die Staatsanwaltschaft.

Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Beide behaupteten darin u.a., dass der angebliche Geschädigte seit der Loveparade-Katastrophe unter massiven Schlafstörungen leide, obwohl sie nicht mit ihm zusammenwohnten. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Da tun sich Abgründe auf…

Und dann stolpert man über einen bekannten Namen:

Ach!

Der Kaplan steckt da auch mit drin, wer hätte denn solches gedacht?

Gegen Kaplan hat die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht, in der kommenden Woche wird er als Zeuge im Verfahren gegen Ralph W. aussagen. Unklar blieb am Freitag, ob das Strafverfahren gegen den Kölner Strafverteidiger selbst noch läuft.

Das ist ja mal ein Ding.

Und wozu braucht ein Strafverteiger einen Zeugenbeistand?

Ob es in Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten des Loveparade-Unglücks gibt oder gab, der sich mit erfundenen Folgeschäden mit Hilfe von Ralph W. bereichern wollte, konnte OStA Witte bisher ebenso wenig klären wie die Frage, ob – vermutlich in Köln – noch gegen den Verteidiger Mustafa Kaplan ermittelt wird.

Das LG Aachen hat für das Verfahren gegen W. zunächst elf Verhandlungstage anberaumt, an den kommenden beiden soll es um die beiden Tatkomplexe im Umfeld des Loveparade-Prozesses gehen. Am kommenden Mittwoch soll Rechtsanwalt Mustafa Kaplan aussagen, der in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen wird

Die „unabhängige Institution des Rechtsstaates namens Rechtsanwalt“ ist offenbar in Teilen ziemlich korrupt, und die angeblich grottenschlechte Vergütung der Nebenklageanwälte durch die Gerichte (lies: durch die Steuerzahler) scheint die Strafverteidiger anzuziehen wie das Licht die Motten.

Und passend dazu finden wir denn auch beim Lübcke-Prozess einen der üblichen (NSU-Nebenklage) Verdächtigen von ziemlich weit links wieder:

Gäbe es neben den beiden Angeklagten noch einen Mitwisser, könnte man bereits von einem Terrornetzwerk reden, wie ein Kenner der rechtsextremen Szene urteilt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den irakischen Flüchtling Ahmad E. als Nebenkläger vertritt, sagte gegenüber der HNA, es habe zumindest einen Anschein, als könnte Alexander S. von der Tat gewusst haben.

Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.

Sind Provisionszahlungen für „Nebenklage-Mandatsvermittler“ eigentlich die Regel oder die Ausnahme in diesem unseren herrlichen Rechtsstaat?

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (9)

Ende Juni wurde eine weitgehend anonymisierte Urteilsversion veröffentlicht, die findet man hier:

stark geschwärztes Urteil NSU-Prozeß, ohne das ganze Propagandagefurze der Antifa drum herum media.frag-den-staat.de/files/docs/08/c0/70/08c07057298e4f90a50504b68253ae8d/nsu-urteil.pdf

Die PDF ist durchsuchbar, also durchaus zu gebrauchen. Die Wahrheit enthält das Urteil jedoch sehr wahrscheinlich nicht, dafür aber jede Menge Zirkelschlüsse und Textbausteine.

Ermöglicht hat dieses Urteil das „Geständnis“ von Beate Zschäpe, welches das Narrativ der Anklage brav nacherzählte, unter Ausblendung aller Widersprüche und Unmöglichkeiten, letztlich wurde Zschäpe zur Kronzeugin der Anklage, wie sie es schon 2011 beabsichtigte zu werden, jedoch ohne den erwarteten Kronzeugen-Strafnachlaß.

Dumm gelaufen, so möchte man da spotten, jedoch hat der BGH das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen, ob die Mittäterschaft Zschäpes -und damit das Mordurteil- rechtens ist. Somit bleibt es spannend, Stichwort Deal.

Was wirklich passiert ist, bzw. worauf die Indizien hindeuten, das steht im vorigen Teil dieser kleinen Serie zu lesen.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Zur These passend, dass Zschäpe gar nicht dort war, sind auch die Feuerwehr-Notrufe im Urteil:

Da sie [die Katzentante, welche laut Phantombild vom 6.11.2011 aussah wie Susan Eminger, fatalist] ein Handy in der Hand hielt, fragte sie der Zeuge, ob sie schon die Feuerwehr verständigt habe.
Dies bejahte sie der Wahrheit zuwider und setzte anschließend ihre Flucht über
den Veilchenweg und Fliederweg fort. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 15:14 Uhr setz‐
ten verschiedene Nachbarn, darunter auch Uwe und Antje H.███ und auch der
Handwerker Heiko P.███, wegen des Brandes Notrufe bei der Feuerwehr und der
Polizei ab. Von Seiten der Angeklagten Zschäpe erfolgte kein Anruf. Sie forderte
auch niemanden auf, anzurufen. Sie traf keinerlei Maßnahmen zur Rettung der Ge‐
schädigten E.█, P.███ und K.█, …

Klarer Fall: Wer sehr wahrscheinlich gar nicht dort ist, der kann auch schlecht die Feuerwehr anrufen.

Wie war es wirklich?

Die Chancen stehen schlecht, dass das jemals heraus kommt. Und dafür gibt es gute Gründe, die kurz angerissen werden sollen. Das Ganze riecht nach einer Inszenierung, aber WER da inszeniert hat ist ungeklärt. Und genau das ist die Crux, denn ohne Antwort auf diese Frage ist der Fall 4.11.2011 Eisenach und Zwickau nicht zu lösen.

Die Verschwörungstheorie des Staates vom NSU mit nur 3 Mitgliedern ist dabei nur eine Option, wenn auch die so ziemlich schlechteste, Zschäpes „Geständnis“ hin oder her… allzuvieles daran kann einfach nicht stimmen.

Eine nicht einmal ansatzweise geklärte Rolle spielen die Eheleute Eminger, die beide nicht aussagten, aber man darf vermuten, dass ihre Rolle eine aktive war, Stichwort Katzentante, und dass sich ihr Wissen keineswegs mit dem offiziellen Narrativ des Staates deckt. Sie schwiegen konsequent, und das wurde belohnt im Urteil, Teilfreispruch.

Ebenso unklar ist die Rolle der beiden Handwerker, denen so mancher die Auslösung der Explosion in der Frühlingsstraße zutraut, die aber angeblich ebenfalls gerade nicht vor Ort waren:

Etwa zwischen 14:25 Uhr und 14:45 Uhr hatten die beiden Handwerker P.███ und
K. unbemerkt von der Angeklagten Zschäpe das Anwesen verlassen. Sie hatten
sich für eine Pause in eine nahegelegene Bäckerei auf der linken Seite der Früh‐
lingsstraße stadtauswärts begeben.

Gegen 15:05 Uhr entzündete die Angeklagte Zschäpe mit einem Feuerzeug im
Treppenhaus an ihrer Wohnungseingangstür stehend das Benzin.

Da die Autos der Handwerker „weg“ waren, nämlich an der Bäckerei standen laut Aussage der Handwerker, hatten die kaum „unbemerkt von Zschäpe“ das Haus verlassen, denn die Treppe knarrte unüberhörbar:

Noch einmal geht es um Lärm. K. sagt, man habe auf der Holztreppe immer gehört, wenn jemand rauf oder runtergegangen sei oder wenn oben oder unten jemand gearbeitet habe.

Und die Preisfrage ist eigentlich, warum man 2 Autos braucht, um eine Pause 70 m entfernt zu machen.

Viel wahrscheinlicher ist es doch, dass die beiden Handwerker wussten, dass es da gleich rummst, und ob die Dreierkolonne wirklich an jenem Tag nur zu zweit war, ja nun, das ist genau die Frage. Immerhin soll ja ein Handwerker unmittelbar nach der Explosion aus dem Haus gerannt sein…

Fakt ist jedenfalls, die Handwerker-Aussagen wurden „angepasst“, das kann man hier nachlesen.

Eine dritte Verschwörungstheorie verweist ins Ländle, wo immer noch fleissig in Sachen Polizistenmord ermittelt wurde, insbesondere im August 2011 zum Thema „Kollegen-DNA die es im Tatfahrzeug gar nicht geben dürfte„:

Was geschah am 4.11.2011 überhaupt, wer machte ihn, und warum?

Die Wahrheit wird nicht herauskommen, weil man sich bereits zu Beginn der Ermittlungen auf ein Narrativ festlegte, und das Urteil im Bundestag bereits am 22.11.2011 gefällt wurde. Das OLG, der Staatsschutzsenat in München, nomen est omen, und die Kapitel der Geschichtsbücher sind längst geschrieben.

Abschliessend noch der Hinweis auf ein neues Buch (von einem bösen rechten Verlag), Rezensionen sind willkommen, nur zu!

Unschuldige gibt es da wohl eher nicht bei diesem Thema, weder Zschäpe noch die Uwes, aber „nichts genaues weiß man nicht“.

Und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es folgt die Auflösung der Inszenierung rund um die SMS, die es nie gab, und wie das Gericht Hokuspokus rund um die Wohnmobil-Anmietung veranstaltete, immer getreu dem bewährten Motto von Pippi Langstrumpf.

Kurz den Überblick verschaffen:

Teil 1 handelt vom Missgeschick der Ghostwriter des Zschäpeschen Geständnis:

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten… und das Prozess-Protokollbuch der Alpenprawda unvollständig, also unbrauchbar ist.

Teil 2 legt dar, wie der hohe Senat dem Pippi-Prinzip frönt:

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt. Großes Indianer Pippi-Ehrenwort.

Teil 3 handelt von einer abgesprochenen (?) Falschberichterstattung und Medienpropaganda „aus Staatswohl“:

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/Antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA höchstselbst (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Teil 4 bewies anhand Originalquellen, dass zuerst richtig und dann (wie abgesprochen) falsch berichtet wurde.

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien.

Teil 5 schliesslich befasste sich mit den tatsächlichen Aussagen der Wohnmobil-Vermieter:

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Es wird also Zeit für Pippi Götzl… und seine „wünsch dir was“ selektive Beweisorgie.

Los geht´s:

So geht`s! Von wegen ein Jahr zu alt, ach iwo, das SMS-Fragment, im Pippi-Land wird festgestellt, was nie beweisbar war, ja sogar das Gegenteil dessen, was das BKA aussagte!

„Was nicht passt wird passend gemacht“

Weiter geht´s:

Fatales Geständnis der Zschäpe, die also mit einem Mädchen im Vorschulalter vorgefahren worden sein will, das zu ihr „Mama“ sagte, in einem „auswärtigen PKW, Familienkutsche“, und der „Böhnhardt der sie begleitete sprach norddeutsch“?

Nichts von alledem enthält die Urteilsbegründung, Pippi Götzl nahm nur das, was ihm in den Kram passte, alles andere liess er weg.

Jawoll, es war eindeutig das Kennzeichen V-MK 1121.

Na dann ist ja alles klar.

Oder etwa doch nicht?

Wie das Eisenacher Wohnmobil 2012 sein Kennzeichen verlor

In der BKA-Fahrzeugakte der Anmietungen aller angeblichen NSU-Fahrzeuge hat das Eisenacher Womo KEIN Kennzeichen, und zwar als einziges Fahrzeug überhaupt von 64…

NSU: Wegfahrsperre auch du!

These von fatalist: Die im Wegfahrsperrengerät einprogrammierte Fahrgestellnummer passte nicht zum Womo.

Für diese These finden sich in den Akten diverse Indizien, die allesamt im Schauprozess niemals eine Rolle spielten. Eben weil, so darf man vermuten, nicht einmal Zschäpes „Geständnis“ diese Böcke innerhalb der Inszenierung hätte ausgleichen können.

Merke: Staatsschutzprozesse initiiert vom GBA mit „Beweisen“ vom BKA haben nur sehr wenig mit Wahrheitsfindung zu tun.

Ende Teil 6.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Teil 4 endete mit:

Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Was man dazu wissen muss, das steht bereits seit Jahren hier im Blog:

Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.

Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.

Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…

Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.

Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.

Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.

Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.

Ebenfalls seit Jahren hier im Blog zu lesen:
Andreas Förster am 30.5.2014:

Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.

Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.

Und der Chef der Wohnmobil-Vermietung sagte aus, dass ein „Norddeutscher“ das Womo bei ihm abgeholt habe:

Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.

Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:

Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.

Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.

Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.

Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.

Ende Teil 5

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Besonders wichtig für die Beweisführung im NSU-Prozess war die Behauptung der Bundesanwaltschaft, dass Böhnhardt und Zschäpe das Eisenacher Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, Zschäpe also eine aktive Rolle bei der Durchführung der „NSU-Verbrechen“ gehabt habe und somit eine Verurteilung als „Mitmörderin“ gerechtfertigt sei.

Wie diese Episode „Reservierung und Abholung des Wohnmobils“ inszeniert wurde ist deshalb ein wichtiges Puzzlestück, welches beispielhaft steht für die Art und Weise der Beweismanipulation durch Medien, Gericht und Antifa, weshalb diese Manipulation auch besonders gründlich dargestellt werden soll.

Begeben wir uns also zum 28.5.2014:

fatalist sitzt an einem Nachmittag (5 Stunden Zeitverschiebung) in Phnom Penh vor seinem Laptop und verfolgt die über Twitter eingehenden Nachrichten aus dem NSU-Prozess, die ausnehmend spärlich sind. Aber dann berichtet der Focus eine DPA-Meldung aus dem Saal, die ihn aufhorchen lässt, und er postet sogleich im Politikforen.net die Sensation:

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Die Antifa ist als Desinformations-Agitator (wieder einmal) aufgeflogen, denn sie hatte steif und fest behauptet, dass diese SMS gesichert vom 25.10.2011 stamme, und das stimmte laut BKA nicht: Sie war ein Jahr älter.

2. Es kam sofort der Verdacht auf, dass das BKA mit dem Löschen der Eminger-Handys Informanten schützte:

Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …

Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte. „Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“ 

Schon vor langer Zeit hatten wir diese Handy-Manipulationen im Blog, aus denen mehrere wichtige Fragen resultierten, deren Beantwortung sehr klar zeigen würde, wer genau den NSU-Fake inszeniert hat:

Die Fragen an das BKA lauten demnach wie folgt:

1. Hatte das BKA einen eigenen Spitzel (oder auch 2) im Umfeld des „NSU“ gehabt, oder schützte das BKA einen oder mehrere Spitzel anderer Dienststellen, des BfV zum Beispiel?

2. Wie viele Handys welcher Personen wurden tatsächlich zur Wiederherstellung gelöschter SMS und Verbindungsdaten an die Bundespolizei gegeben? 1, 2, oder 4 ???

3. Wo waren die beschlagnahmten Handys zwischen dem 24.11.2011 und der Übergabe an die Bundespolizei am 7.12.2011? Wer hatte darauf Zugriff und konnte SMS unwiederbringlich löschen?

4. Wo sind die Telefondaten (Verbindungsdaten) der Personen Ralf Wohlleben, Andre und Susann Eminger, die von den Netzbetreibern abgefragt wurden? Es ist bekannt, wer mit wem telefoniert hat Anfang November 2011.

Besonders hilfreich war die Tatsache, dass Andre Eminger angeklagt war und seine Frau (die mutmassliche Katzentante vom 4.11.2011 in Zwickau) nicht aussagen musste, beide schwiegen, und das stützte die Anklage, eben weil so das Geschehen in Eisenach und Zwickau am 4.11.2011 nicht aufgeklärt werden konnte (und auch nicht sollte?).

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Man beachte: Gensing ist der (Ex-)Antifa aus der Kahane-Stasi-NGO, der im Staatspropagandafernsehen den „Faktencheck“ macht, das ist ein ganz besonders übler Scherz, der bis heute andauert. Tanjev Schulz gehörte damals zur Alpenprawda rund um die Ramelsberger, die das Märchenbuch „Die Protokolle des NSU-Prozess“ herausbrachte.

Und nun von DPA/Focus klar widerlegt wurde:

Man mache sich klar, was das bedeutet:

1. Diese SMS war der einzige Beweis dafür, dass Böhnhardt und Zschäpe das Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, und dieser Beweis war „im Arsch“, da diese SMS ca. 1 Jahr vor dem Oktober 2011 gesendet wurde und nicht wie behauptet am 25.10.2011.

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Ende Teil 3.

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.

Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.

Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.

Geliefert wie bestellt, aber auf tönernen Füßen, wie die Verteidigung feststellt:

„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.

Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.

Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“

Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.

NSU: Revidiere auch du!

Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.

Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.

Ganz so war das nicht, Zschäpe sendete die Botschaft schriftlich innerhalb eines Briefes, aber im Kern könnte es durchaus hinkommen.

Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.

Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.

Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.

Die Analogie zwischen Beate Zschäpe und Verena Becker (RAF)

.

Kommen wir zum Fall Stefan Ernst, der gerade angeklagt worden ist als Alleintäter des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, denn auch hier steht Mandantenverrat als Vorwurf im Raum:

Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.

In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.

Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?

Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.

Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.

Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.

Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:

Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen  fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.

Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:

Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“

„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.

Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“

So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?

Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?

– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen

– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden

Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.

Oder sehen das die Juristen anders?

Was noch dienstlich bekannt wurde:

– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.

– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.

– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.

Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.

Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Diverse Nachrichten erreichen uns, seit dem am 21.04.2020 das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vermeldet wurde, Tenor ist immer gleich, „ja was haltet ihr denn nun davon?“

Na nichts halten wir davon, denn die dem NSU zur Last gelegten Verbrechen sind nicht aufgeklärt, und die 3.025 Seiten Urteil untermauern dies, auch wenn 2.500 Seiten angeblich mit der Würdigung der Beweisaufnahme vollgeschrieben wurden.

Das Urteil stand bei Anklageerhebung fest, die Hauptangeklagten hatten keine Verteidigung und waren tot, Tatortbeweise gab es keine, Bekennervideos gab es keine, Zeugen für die Täterschaft gab es keine, und das Ganze war eine Veranstaltung des Staatsschutzes, ermittelt wie gewünscht vom BKA-Staatsschutz, und darum auch aufgeführt bei einem Staatsschutzsenat.

Darum ist das schriftliche Urteil unwichtig.

Sicher spielt es eine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Verurteilten bzw. deren Anwälte beim BGH-Berufungsverfahren, die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung hat ebenfalls Berufung gegen die „allzu milde Strafe“ des Angeklagten Eminger eingelegt, aber für die -längst nicht mehr interessierte- BRD-Öffentlichkeit spielt der NSU-Prozess und die Urteilsbegründung keine Rolle mehr.

Die Messe ist längst gelesen, der Fall ist schlussgestrichen, und der NSU hat -ganz im Sinne der Nebenklageanwälte und der Antifa- einen dauerhaften Millionenregen jährlich für die linke bis linksradikale Klientel aus Steuergeldern generiert.

So what?

Das übliche Geflenne, Kurden-Martina und ein Nebenklageanwalt ohne Berufungsrecht, und klar wurde das Urteil bereits durchgestochen an die Mainstreammedien, da ermittelt auch niemand, weil das völlig normal ist.

Dennoch taugt das Urteil zur Erheiterung, keine Frage, es enthält Schenkelklopfer, insbesondere beim Angeklagten Eminger, dem mutmasslich wissenden und dringend V-Mann verdächtigen „Mitinszenierer“ des 4.11.2011 in Zwickau.

Glauben sie nicht?

Da hauts di nieder:

Deshalb schließt der Senat, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten.“

Mir kullerten die Tränen über das Gesicht, so sehr musste ich lachen. War es doch ziemlich sicher Emingers Frau, die als „Beate Zschäpe“ am 4.11.2011 die Katzen aus der Zschäpe-Wohnung holte und bei der Nachbarin abgab, als die Bude gerade explodiert war. Zschäpe war schon 2 Tage vorher weg.

Der endlosen Ignoranz der Nebenklageanwälte ist geschuldet, dass diese Bombe niemals zündete… Hauptsache „Kampf gegen rechts“ und Steuerkohle für links?

Sehr lächerlich ist auch die „Mittäterschaft Beate Zschäpes“, die an keinem Tatort war (ebenso wenig wie die Uwes??), aber das macht nix, ganz im Gegenteil:

In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen”.

Es darf sehr bezweifelt werden, dass es diese „Trio-Wohnungen“ bis zum November 2011 überhaupt (noch) gab.

Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.

Das ist ja der beste aller Klopper, das mit dem Paulchenvideo-versenden am 4.11.2011.

Der verschwundene Paulchen Panther Briefkasten aus der Frühlingsstrasse

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Diese „Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne” sei also „geradezu Bedingung” für die Begehung der jeweiligen Taten gewesen. Nur durch die „örtliche Aufteilung” sei auch gesichert gewesen, dass der „ideologische Zweck der Gewalttaten” letztlich erreicht werden würde.

Was für eine gequirlte Scheisse…

… doch nun das Highlight:

Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.

Tatsächlich gibt es kein Bekennervideo, in dem auch keine rassistische Motivation einer Morderie, die keine ganzes Land in Atem gehalten hat vorkommt.

Gleich drei Fehler in einem so kurzen Satz, da fällt einem zu den Analpoeten des Staates nichts mehr ein.

Sehr richtig, @anmerkung.

Selbst die Kahanetruppe hat es kapiert:

Das Urteil – Schlussstrich statt Aufklärung

Das restliche Geflenne dort ist langatmig und unwichtig.

Der Haupt-Knackpunkt bleibt das Urteil gegen Zschäpe, die nach jahrelangem Schweigen (klug!) dazu gebracht wurde, ein falsches Geständnis ohne Substanz verlesen zu lassen, das auf Hörensagen basierte, angeblich, und in das man sie mutmasslich mittels falscher Versprechen ihrer neuen Anwälte hinein lockte.

Es war nicht überraschend, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München im NSU-Prozess umfangreich ausfallen würde. Schaut man sich das schriftliche Urteil an, wird auch schnell klar, wo für den 6. Senat der Schwerpunkt lag: bei der Beweiswürdigung. Sie allein nimmt 2.516 Seiten ein. Die Feststellungen zum Sachverhalt auf 187 Seiten, die rechtliche Würdigung auf 55 Seiten und die Ausführungen zur Strafzumessung auf 38 Seiten fallen dagegen vergleichsweise knapp aus. Schon während der Hauptverhandlung stand eine Frage im Mittelpunkt: Kann das Gericht der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nachweisen, dass sie an den Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) als Mittäterin mitgewirkt hat?

Diese Frage wird den BGH beschäftigen, und ich denke, er wird die Mittäterschaft kippen.

„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.

Ebenso ist immer wieder von dem „gemeinsamen Plan“ die Rede…

Das ist Bullshit, erkennbarer, aber so ist das halt bei politischen Schauprozessen.

Wie kann man wegen Mittäterschaft verurteilen, wenn doch die Mörder gar nicht ermittelt sind, man sich aber einigte, alles auf 2 Tote abzuwälzen?

Wie grotesk das Ganze ist, dafür steht die Aktenlage über das Geschehen am 4.11.2011:

Weiß man denn inzwischen sicher wer wen wo erschossen hat?

Zumindest der Selbstmord der Uwes ist aufgeklärt:

1. Luftanhalten und Wohnwagen anstecken
2. Der eine Uwe erschiesst den anderen ( erste Patrone auf dem Boden )
3. immer noch Luft anhalten
4. der verbliebene Uwe erschiesst sich und hält weiter die Luft an
5. einer der toten Uwes läd die Pumpgun nochmal durch damit wir zwei Patronenhülsen auf dem Boden haben…

Nicht zu toppen:

6. und entfernt anschliessend seine Fingerabdrücke von der Selbstmord Winchester.

Das NSU-Märchen nahm seinen Ausgang anlässlich eines Doppelmordes am oder kurz vor dem 4.11.2011, als eine Leichenfuhre in Stregda abgestellt und angezündet wurde, so die sinnvollste These.

Und alles was danach kam ist Spekulation, unbewiesen, trotz 3.025 Seiten Urteil.

Darum ist das Urteil unwichtig, lediglich für die Verurteilten und deren Anwälte ist es relevant.

Die Wahrheit wird nicht ans Licht kommen.

Der Tiefe Staat und die „Schützende Hand“ bei RAF, Amri und NSU

Beim NSU-Konstrukt ist davon auszugehen, dass es eine schützende Hand gab, und das in mehrfacher Hinsicht:

  • die „untergetauchten“ Uwes durften offenbar nicht gefunden werden, unternahmen aber umfangreiche Reisen zu rechten Veranstaltungen, vermutlich berichteten sie darüber einem Geheimdienst. Inwieweit sie Rechtsradikale Gruppen mit Terrorabsichten aushorchten und unterwanderten ist unklar, scheint aber nicht abwegig.
  • die beiden letzten „Dönermorde“ in Kassel und Dortmund Anfang April 2006 fanden gewissermassen „unter Aufsicht des Verfassungsschutzes“ statt.

Ebenso gibt es beim Breitscheidplatz-Terroranschlag haufenweise Indizien dafür, dass staatliche Stellen (Polizei und Geheimdienste) entweder total inkompetent agierten oder aber „man liess es geschehen“.

Eine schützende Hand über der mutmasslichen RAF-V-Frau ab 1972 spätestens namens Verena Becker vermutet Kraushaar in seinem schon 2010 erschienenen Buch gleich mehrfach.

Die Vermutung, dass es eine schützende Hand für sie gegeben haben muss, steht nach wie vor im Raum.

So schreibt er im Hinblick auf die Tatsache, dass Becker und Sonnenberg trotz Verhaftung mit der Tatwaffe im 3-fach Mord Buback nicht „wegen Karlsruhe“ angeklagt wurden, sondern das BKA sich allergrösste Mühe gab, Becker vom Tatort „wegzubekommen“.

Der BKA-Vize erwarb sich derart hohe Verdienste, dass er zum BfV-Präsidenten befördert wurde. Weil BKA-Staatsschutz und Verfassungsschutz sowieso 2 Seiten der selben Medaille des Tiefen Staates sind?

Geradezu grotesk, was auf Seite 156/157 zu lesen ist:

2. Beckers Herausnahme aus der Fahndung

Sichtbar könnte eine schützende Hand bereits im April 1977 kurz nach dem Karlsruher Anschlag geworden sein. Für die überraschende Wendung, die damals bei der Fahndung nach den mutmaßlichen Tä­tern eingetreten ist, hätte ein Hitchcock-Film Pate stehen können. Titel: »Eine Dame verschwindet«.

Zunächst wird am Abend des Euback-Attentates in der Tagesschau das Bild eines Zeugen eingeblendet.
Es handelt sich dabei um einen Autofahrer, der von einem auf der Nebenspur an der Ampel haltenden Pkw aus das Verbrechen verfolgt hat.
Der Nachrichtensprecher erklärt dazu: »Dieser unmittelbare Zeuge des Überfalls auf Buback, ein Jugoslawe, berichtete, dass der Beifahrer auf dem Motorrad möglicherweise eine Frau gewesen sei.«184 Einen Tag später jedoch ändert sich das schlagartig.

Am Karfreitag, dem 8. April, werden in der Tagesschau plötzlich drei Männer als Tatverdächtige präsentiert und sogar deren Namen genannt: »Bei der Fahndung nach den Mördern des Generalbundesanwalts Buback und seines Fahrers Göbel gibt es möglicherweise eine erste heiße Spur. Das BKA in Wiesbaden sucht aufgrund von Zeugenaussagen den der Tat dringend verdächtigen terroristischen Gewalttäter Günter Sonnenberg. Sonnenberg ist 22 Jahre alt. Außer ihm wird nach dem 24-jährigen Christian Klar und dem 25-jährigen Knut Folkerts gefahndet.«185
Zu sehen sind Porträtaufnahmen der drei Männer.

Im Anschluss daran wird der Leiter der Abteilung Terrorismus im Bundeskriminalamt
Gerhard Boeden interviewt.
Auf die Frage des ARD-Reporters, warum plötzlich nicht mehr nach einer weiblichen Mittäterio gesucht werde, antwortet der BKABeamte lapidar: >>Nun, wenn Sie sich die Fahndungsfotos ansehen,
dann kann man nicht ausschließen, dass einer der drei Beteiligten so
aussieht, wie auch eine Frau aussehen kann.«186

Da Sonnenberg und Folkerts als Bartträger abgebildet werden, im Gegensatz dazu Klar
keinen Bart trägt und eher feminin wirkt, dürfte Boeden wohl Letzteren gemeint haben. Durch Boedens Auftritt entsteht in der Öffentlichkeit ein prekärer Eindruck: »Das Verbrechen erschien somit am Tag
danach bereits aufgeklärt, es galt nur noch, die nun bekannten Täter zu ergreifen.«187 Das war eine völlig trügerische Erfolgsmeldung.

Das war mutmasslich eine Vertuschung, ein Cover up.

Es wird noch besser, Seite 159:

Warum Boedens »falsche Weichenstellung mit langfristiger Wirkung« (Michael Buback) erfolgt
ist, bleibt schleierhaft. Was also könnte ihn bewogen haben, Verena Becker aus der Schusslinie herauszunehmen?

Gab es spezifische Verbindungen der 1975 zur Bekämpfung des RAF-Terrorismus gegründeten Abteilung TE zum Verfassungsschutz oder einem anderen Geheimdienst?

Na klar gab es die…

Der BKA-Mann, der 1 987 selbst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde und im Mai 2010 verstorben ist, hat sich nach seiner Versetzung in den Ruhestand nie zu dieser
oder anderen Fragen öffentlich geäufssert.
Angeklagt und verurteilt wurde dann jedoch nicht das von Boeden
genannte Trio Sonnenberg, Klar und Folkerts, sondern ein anderes.

Ebenso wenig wie Becker ist auch Sonnenberg vor ein ordentliches Gericht gestellt worden. Dritte im Bunde der Angeklagten wurde – wie durch eine Wunderhand gelenkt Brigitte Mohnhaupt. Sie galt ja
als die Figur, an die die RAF-Spitze zu Beginn des Jahres 1 977 die Führungsrolle delegiert hatte. Gegen sie aber lagen keinerlei Indizien vor, die auf eine konkrete Beteiligung an den Karlsruher Verbrechen hätten hinweisen können. Sie konnte daher im Fall Buback auch nur als
»Rädelsführerin« verurteilt werden.190

Die Verdachtsmomente gegen Sonnenberg und Becker waren ungleich höher als gegen diejenigen, die schließlich verurteilt wurden.

Es sieht also so aus, dass der Tiefe Staat bis zum Hals via V-Leuten mit drin steckte, nicht nur beim Schmücker-Mord, sondern generell im Linksterrorismus, und dass die Tiefer-Staat-Abteilungen namens „Staatsschutzsenate der BRD“ aburteilen, was angesagt wird (von vermutlich ganz oben, sprich Kanzleramt).

Man hat sich offenbar nicht einmal gescheut, statt der wahren Mörder drei andere Mörder zu verurteilen. Ähnlichkeiten zum NSU-Schauprozess sind sicherlich reiner Zufall… eben weil man vermuten muss, dass die Wahrheitsfindung nicht das Ziel ist, sondern ein vorgegebens Ziel erreicht werden soll, die quasi schon vor Prozessbeginn feststehende (und mittels Medien und Märchenbüchern ala Austs NSU-Märchenbuch verbreitete) Wahrheit muss unter allen Umständen gestützt und bestätigt werden.

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Dazu mehr kommende Woche…

Blasphemie aus Schwaben: Polizistenmord nicht aufgeklärt?

Was erlauben Prof. Nübel?

(kein Witz, die haben einen Vollpfosten zum Prof gemacht, schon wieder)

Rainer Nübel, früher Journalist („Stern“), jetzt Professor für Medien und Kommunikation in Tübingen

Man haut sich weg… noch so ein Honk… die schlimmsten Verschwörungsdeppen macht man zum BRD-Professor, siehe auch Tanjev vonner Alpen-Prawda.

Was will man erwarten von einer Scheindemokratie, die Schauprozesse führt und in unsinnigen Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nichts aufklären darf?

Wer hat die Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 auf der Heilbronner Theresienwiese erschossen? Auf der in der Nähe des Tatorts angebrachten Gedenktafel wird der Mord dem NSU-Trio angelastet. Obwohl sich zwei Untersuchungsausschüsse des Landtags mit dem kniffligen Fall beschäftigt haben, reißt die Forderung nach weiteren Ermittlungen aber nicht ab.

Ob ausgerechnet solche Märchenonkel wie Nübel und Schultz, belohnt offenbar mit einer Professur für brave Dienste in Sachen Haltungsjournalismus geeignet sind, der Wahrheit ans Licht zu verhelfen?

Die endlose Verarsche geht weiter, von und mit der staatstragenden Journaille:

Es solle herausgefunden werden, „ob es mögliche Mitwisser, Mithelfer oder gar Mittäter bei den Straftaten des NSU gab“.

Lächerlich. Verarsche hoch drei. Ermittelt doch erstmal die Morde, findet die Mörder!

Es geht vor allem um Kai-Ulrich S., der von keinem Gericht und keinem Ausschuss vorgeladen oder angehört worden ist. Dabei fiel sein Name als möglicher Kontaktmann sofort beim ersten Treffen von Ermittlern aus Thüringen und Baden-Württemberg nach dem Auffinden der Leichen von Böhnhardt und Mundlos in einem Wohnmobil bei Eisenach. Eine Beamtin aus Stuttgart hatte ihn als „Nazi in Heilbronn“ bezeichnet.

Ach, die KHK´in Sabine wieder einmal. Was soll der bitte?

S. könnte der Beschaffer der nur für den Anschlag in Heilbronn benutzten Pistolen gewesen sein. „Er kann einen direkten Bezug zu den beiden Uwes gehabt haben“, vermutet auch Rainer Nübel

Hätte könnte sollte… Leute Leute, schaut lieber bei den lieben Kollegen…

Die endlose Verdummung geht weiter. Auch in 2020.

Der Schriftsteller Wolfgang Schorlau („Die schützende Hand“) hat die NSU-Hintergründe akribisch recherchiert. „Die Geschichte, die uns erzählt wird, ist haarsträubend.“ Verfassungsschützer hätten die Szene „mitgesteuert“, mit der Polizei habe es deswegen „Knatsch“ gegeben. Sobald man einen Faden anfasse, „zieht man die Lügen hoch, eine nach der anderen“. Die beiden Männer könnten sich gar nicht selber erschossen haben: „Auch rechtsradikale Terroristen kann man nicht einfach umlegen.“

Wodurch bitte ist bewiesen, dass das rechtsradikale Terroristen waren und keine solchen Darsteller post mortem, gemacht von Sicherheitsbehörden und deren Helfer von der Antifa?

Dass Rechtsradikale ausgerechnet auf „zwei niedrigstrangige Streifenpolizisten“ schießen, vermag Walter Martinek nicht zu glauben: „Die sind doch deutscher als alle anderen.“

Schon wieder Lügen, es ist äusserst unwahrscheinlich, dass dort keine Leichefuhre abgestellt wurde. Es gab dort sehr wahrscheinlich keine Schüsse.

Der Anwalt vertritt den verletzten Polizisten Martin A., der bei der Aufklärung nicht helfen könne. Ein Phantombild des mutmaßlichen Schützen sei nicht geeignet, weil dies während einer Hypnose unter Umständen entstanden sei, die auch A. angezweifelt habe. „Er würde selber sagen: Schmeißt es ins Feuer.“

Schon klar, denn das Phantombild zeigt einen Südländer und muss daher falsch sein.

Die angeblichen Kritiker sind letztlich allesamt System. Ob als Profs oder als Journaille, ob linker Schriftsteller oder Opferanwalt, sie dienen alle dem Regierungsnarrativ. Ob absichtlich oder aus Versehen, tja… kommt es darauf an?

Scheinopposition.