211.000 Euro hat ein Rechtsanwalt und Lokalpolitiker der CDU kassiert beim NSU-Prozess für eine Geschädigte aus der Keupstrassenbombe in Köln, die er als Nebenkläger vertrat.
Das Problem: Diese Geschädigte gab es nie. Eine Erfindung der „migrantischen Türstehermafia“ aus dem Friseursalon Keupstraße.
Siehe den Blog aus dem Jahr 2015:
Falsche Keupstrassen-Opfer: CDU-Ratsherr und Tuerstehermafia Hand in Hand?
Sehr interessant schon damals zu lesen, wie Mandate „verschoben werden“, um an lukrative Prozesse heran zu kommen, da werden regelrecht Provisionen gezahlt, und man darf vermuten, dass das sehr gut erklärt, wie die Nebenklageanwälte -auch die von ganz links- in nahezu jedem Neonaziprozess immer wieder als Anwälte der Nebenklage auftauchen.
Und jetzt gibt es den Strafprozeß dazu, siehe LTO online:
Sehr interessant, und eine glasklare Bestätigung unseres 5 Jahre alten Blogbeitrages, der auch sämtliche Namen enthielt. Die LTO schreibt jetzt, insgesamt sehr lesenswert:
Für die Vertretung von Keskin an rund 230 Verhandlungstagen zwischen 2013 und 2015 hat W. vom Staat 25 Vorschusszahlungen in Höhe von insgesamt über 211.000 Euro für Gebühren, Auslagen, Reisekosten und Mehrwertsteuer erhalten. Hinzu kommt eine Pauschalzahlung von 5.000 Euro aus dem Opferfonds der Bundesregierung, die der Anwalt für das angebliche Opfer beantragt und erhalten hat.
Die Strafverfolger gehen von einem vorsätzlichen Betrug aus. Ralph W. bestreitet, vor dem Herbst 2015 gewusst zu haben, dass es die Mandantin, zu der der Kontakt fast nur über einen Mittelsmann gelaufen sei, gar nicht gab. Er habe Strafanzeige erstattet gegen diesen angeblichen Mittelsmann Atila Ö., weil der ihn über die Existenz von Keskin getäuscht habe. Atila Ö. hat W. das angebliche Mandat gegen ein „Vermittlungshonorar“ besorgt und sollte laut Staatsanwaltschaft auch in der Folge an den Zahlungen vom Staat für die Beiordnung W.s beteiligt werden.
Wahrscheinlich hat der Türsteher, 2017 gestorben, dem Anwalt seine Mutter als Mandantin Keskin vorgestellt, und diese Mutter ist offenbar nicht mehr in Deutschland. Sie war quasi 2 mal als Geschädigte benannt, einmal zurecht und einmal als Frau Keskin, bei 2 verschiedenen Nebenklageanwälten, so sieht es jedenfalls aus.
Und die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt Willms vor, davon gewusst zu haben… wird sich wohl schwerlich beweisen lassen. Allerdings ist Willms vorbestraft, das Ganze könnte ihn seine Anwaltszulassung kosten, meint man bei LTO.
Eine gewisse kriminelle Energie beim Erfinden von Geschädigten scheint da durchaus „BRD-Anwaltspraxis“ zu sein:
Loveparade-Prozess: Verletzungen erfunden, Dokumente gefälscht
Auch im Loveparade-Prozess vor dem LG Duisburg wollte W. sich als Nebenklagevertreter für einen Geschädigten bestellen lassen, bezahlen sollte auch hierfür der Staat. Sein Mandant aber litt gar nicht unter irgendwelchen Nachwirkungen der Katastrophe in Duisburg. Das habe W. gewusst, so die Staatsanwaltschaft.
Als sich abzeichnete, dass er kein aussagekräftiges Attest würde vorlegen können, reichte W. eidesstattliche Versicherungen von Mutter und Schwester des angeblich Geschädigten ein, die er vorformuliert und zu deren Abgabe er die beiden aufgefordert haben soll. Beide behaupteten darin u.a., dass der angebliche Geschädigte seit der Loveparade-Katastrophe unter massiven Schlafstörungen leide, obwohl sie nicht mit ihm zusammenwohnten. Am Ende nahm W. seinen Antrag auf Beiordnung zurück, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein versuchter Betrug in Tateinheit mit Anstiftung zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.
Da tun sich Abgründe auf…
Und dann stolpert man über einen bekannten Namen:
Der Kaplan steckt da auch mit drin, wer hätte denn solches gedacht?
Gegen Kaplan hat die StA gesondert ermittelt und dabei auch seine Kanzleiräume durchsucht, in der kommenden Woche wird er als Zeuge im Verfahren gegen Ralph W. aussagen. Unklar blieb am Freitag, ob das Strafverfahren gegen den Kölner Strafverteidiger selbst noch läuft.
Das ist ja mal ein Ding.
Und wozu braucht ein Strafverteiger einen Zeugenbeistand?
Ob es in Duisburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten des Loveparade-Unglücks gibt oder gab, der sich mit erfundenen Folgeschäden mit Hilfe von Ralph W. bereichern wollte, konnte OStA Witte bisher ebenso wenig klären wie die Frage, ob – vermutlich in Köln – noch gegen den Verteidiger Mustafa Kaplan ermittelt wird.
Das LG Aachen hat für das Verfahren gegen W. zunächst elf Verhandlungstage anberaumt, an den kommenden beiden soll es um die beiden Tatkomplexe im Umfeld des Loveparade-Prozesses gehen. Am kommenden Mittwoch soll Rechtsanwalt Mustafa Kaplan aussagen, der in Begleitung eines Zeugenbeistands erscheinen wird
Die „unabhängige Institution des Rechtsstaates namens Rechtsanwalt“ ist offenbar in Teilen ziemlich korrupt, und die angeblich grottenschlechte Vergütung der Nebenklageanwälte durch die Gerichte (lies: durch die Steuerzahler) scheint die Strafverteidiger anzuziehen wie das Licht die Motten.
Und passend dazu finden wir denn auch beim Lübcke-Prozess einen der üblichen (NSU-Nebenklage) Verdächtigen von ziemlich weit links wieder:
Gäbe es neben den beiden Angeklagten noch einen Mitwisser, könnte man bereits von einem Terrornetzwerk reden, wie ein Kenner der rechtsextremen Szene urteilt. Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den irakischen Flüchtling Ahmad E. als Nebenkläger vertritt, sagte gegenüber der HNA, es habe zumindest einen Anschein, als könnte Alexander S. von der Tat gewusst haben.
Ob man es noch schaffen wird, eine Terroristische Vereinigung hinzubekommen, der obligatorische 3. Mann scheint greifbar, und die Zschäpesche Mitmörderschaft leuchtet am Horizont.
Sind Provisionszahlungen für „Nebenklage-Mandatsvermittler“ eigentlich die Regel oder die Ausnahme in diesem unseren herrlichen Rechtsstaat?