Potzbiltz! Kein Einzeltäter? Ein Attentäter des IS? Ja Wahnsinn, wer hätte das gedacht?
Erstaunlich, angeblich, dass Amri einen Auftraggeber hatte?
Nö, das war doch klar, dass da -wie in Nizza ein paar Monate zuvor mit über 80 Opfern- eine Organisation den Terroranschlag verantwortete, zumal da derselbe (V-Mann) Terrorist am Tatort war, sowohl in Nizza als auch in Berlin.
Ben Ammar hielt sich am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, in Nizza auf, als ein islamistischer Terrorist – wie fünf Monate später in Berlin – mit einem Lastwagen in die Menge raste und dabei 86 Menschen ermordete.
Es war immer klar, und auch den deutschen Behörden bekannt, dass da eine Terroristische Vereinigung namens IS verantwortlich war:
Dem Bericht zufolge hatten sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch der Bundesnachrichtendienst (BND) wenige Tage nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016 Hinweise zu einem möglichen irakischstämmigen Auftraggeber erhalten. Doch trotz der Einstufung der Hinweise als „ausgesprochen zuverlässig“ hätten die Behörden den Hinweis nicht weiter verfolgt. Ein BKA-Sprecher habe vor dem Untersuchungsausschuß im Bundestag bestätigt, daß die Spur im Sande verlaufen sei.
Auch der RBB hat dazu einen ellenlange Doku gemacht, 3 Teile, und so ganz nebenbei das Narrativ des „LKW-Fahrers Amri“ zementiert.
BKA etc. wie immer unfähig?
Scheint so. Aber googeln können sie, immerhin:
Im Klartext: Die Ermittler haben im Internet nach dem Namen „Abu Bara’a al Iraqi“ recherchiert. Das Ergebnis: Es gab mehrere Treffer, also mehrere Personen, die diesen Namen tragen. Deshalb lasse sich der mutmaßliche Auftraggeber des Berliner Anschlags nicht zuordnen.
Dabei hatte der Verbindungsbeamte des BKA in Abu Dhabi frühzeitig weitere, ergänzende Informationen zur Personenbeschreibung und zum Hintergrund von Abu Bara’a al Iraqi geliefert. So sei der Name bereits gefallen, als es um den wahrscheinlichen Auftraggeber der Pariser Anschläge von 2015 ging.
Man hätte diesem „Auftraggeber des Terrors in Europa“ sowieso nur mittels eine bewaffneten Drohne beikommen können, so man denn seinen Aufenthaltsort gekannt hätte, und Fakt ist wohl, dass den niemand kannte bzw. kennt.
Wer diesen Blog zum Thema Anis Amri verfolgt hat, dem ist bewusst dass es völlig unklar ist, welche Rolle der Amri beim Berliner Anschlag spielte: war er der Fahrer, war er der Organisator vor Ort, anhand der Spurenlage lässt sich seine Rolle nicht klären.
Aber der RBB wäre nicht der Staatsfunk und somit dem Narrativ des Sicherheitsapparates verpflichtet, würde er diese Zweifel an der Täterschaft Amris thematisieren.
Daher schreibt er auch:
Hat Anis Amri allein gehandelt, als er 2016 einen Lkw auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz lenkte? Oder hatte er Auftraggeber und Unterstützer? Diese Fragen sind bis heute nicht eindeutig beantwortet. Jetzt ist es einem rbb-Team gelungen, die Identität eines mutmaßlichen Auftraggebers aufzuklären. Bei dem Mann, der den zivilen Namen Ali Hazim Aziz trägt, soll es sich um einen hohen Funktionär des sogenannten „Islamischen Staats“ (IS) handeln, der unter dem Kampfnamen Abu Bara’a al Iraqi bekannt wurde.
Wie und ob Amri handelte, alleine schon mal gleich gar nicht, das ist nicht klar. Man erkennt jedoch die bewährte Vorgehensweise der Medien, brav das Narrativ des Staates nachzuplärren, egal ob NSU, Oktoberfestattentat oder sonstwas.
Weiterhin geht es noch um eine viel grössere Vertuschung, die wir schon von den „Dönermorden“ kennen: Fehlender DNA-Abgleich, um „Einzeltäter“ (gerne auch derer 2 Ermordete in Stregda) zu generieren, am besten tote…
Im Fall des islamistischen Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 sehen sich die Ermittlungsbehörden dem Vorwurf einer unzureichenden Auswertung von DNA-Spuren am Tatort ausgesetzt. Die Bundesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen einräumen, dass DNA-Spuren einer bisher unbekannten Person aus dem Führerhaus des bei dem Anschlag genutzten Todes-Lkw bislang nicht mit einem als anschlagsbereiten „Gefährder“ eingestuften Vertrauten des Attentäters Anis Amri abgeglichen wurden. Die Grünen kritisierten den unterlassenen Abgleich gegenüber rbb24 Recherche und der „Berliner Morgenpost“ als „inakzeptable Passivität“.
Alles wie beim NSU… keine Amri-DNA im LKW, dafür die DNA „unbekannter Mittäter“, die man niemals überprüfte bzw. abglich mit den DNA-Profilen der islamistischen Berliner IS-Zelle aus dem Umfeld einer einschlägigen Moschee.
Merksatz: Wer nicht sucht, der findet auch nicht. Und wer nicht findet, der sichert dadurch die gewünschten tiefstaatlichen Theorien von den toten Einzeltätern ab.
CDU-Politiker Clemens Binninger: „Das ist unsere Kritik. Anonyme DNA-Spuren an Tatorten und an Tatwaffen, die man sonst niemandem zuordnen kann, sind für uns schon beachtlich. Wir erwarten, dass da maximal recherchiert wird, um es auszuschließen. Man darf nicht einfach sagen, es spielt keine Rolle. Man darf nicht mit dem Mangel leben, dass die Haupttäter es geschafft haben sollen, an 27 Tatorten gar nichts zu hinterlassen.“
Diese Vorgehensweise hat sich seit RAF-Zeiten bewährt, was bestens die Vernichtung aller Asservate erklärt, Fall Buback, Oktoberfestbombe und so weiter und so weiter.
Letztlich nichts Neues im Fall Amri, Täterschaft unklar, Umfeld nicht ermittelt, Spuren zu Auftraggebern nie ernsthaft verfolgt.
Wohlleben hatte im Dezember 2015 bestritten, dass die ihm von Carsti gezeigte Schalldaempfer-Pistole eine Ceska 83 gewesen sei, Stichwort klobiger, und dass der Schalldaempfer so lang wie der von der Zwickauer Schutthaufenwaffe W04 sei. Das stimme nicht.
Merkwuerdigerweise war Wohlleben dann im Januar 2016 zurueck gerudert, er habe sich die Waffe gar nicht so genau angeschaut, koenne das also gar nicht sagen.
Da fasst man sich an den Kopf… was hat der Wohlleben nur fuer beschissene Verteidiger?
Da hatte wohl jemand bei den Verteidigern interveniert, solch frevelhafte Äusserungen besser nicht stehen zu lassen.
Noch mehr verarscht hat man nur Zschäpe, als man ihr einredete, seitens „unter geschobener Neuverteidiger„, sie müsse die Anklage gestehen.
Was sie dann fataler Weise auch tat, und sich somit das „lebenslänglich“ einhandelte.
Und jetzt lesen wir, bass erstaunt:
2007 rettete Eminger den NSU vor der fast sicheren Enttarnung: Wegen eines Einbruchs in das Zwickauer Haus, in dem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt lebten, musste Zschäpe bei der Polizei aussagen. Einen Ausweis hatte sie nicht. In der vertrackten Situation gab Eminger ihr den Ausweis seiner Frau, ging mit ihr auf die Wache und stellte sie als seine Gattin vor. Die Lüge wirkte.
Erst nach diesem Erlebnis habe das Trio ihm offenbart, mit wem er es zu tun habe – so hatte es Zschäpe im NSU-Prozess angegeben. Die meisten Teile ihrer Aussage glaubten die Richter damals nicht, diesen schon. Zugunsten von Eminger.
Das verwundert, …
Also das verwundert uns jetzt in der Tat.
Hat Zschäpe also überwiegend gelogen, hat sie Märchen erzählt, die die Richter ihr überwiegend nicht glaubten? So wie das der Arbeitskreis NSU auch sieht?
Obwohl sie doch exakt die Anklage der BAW gestanden hat, bzw. hat aufschreiben und vorlesen lassen?
Und wenn dem so wäre, was heisst das dann für den Schauprozess an sich, und für das NSU-Narrativ des Staates?
Lediglich der große Gewinner des NSU-Prozesses am OLG München, der einzig komplett schweigende Angeklagte Andre Eminger, bekommt auf Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung eine neue Hauptverhandlung im Dezember 2021, wo er mutmasslich „Nachschlag“ erhalten wird. Das letzte Urteil im NSU-Komplex soll am 15.12.2021 verkündet werden.
Soweit in aller Kürze das Ergebnis der 3 Jahre andauernden Revisionsprüfung des Bundesgerichtshofes.
„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.
Was stand einer erfolgreichen Revision des Zschäpe-Urteils entgegen?
Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig bewiesen, wer die Täter sind.
Siehe den roten Pfeil, er zeigt auf das „warum„.
Es fehlt das „ob„
Ob der NSU die Verbrechen begangen hat, das wurde gar nicht gefragt.
…
Das weiss Niemand, dass sämtliche Untersuchungsausschüsse die Täterschaft des Trios voraussetzten und nie hinterfragen durften!
Und so geschah es dann auch.
Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
vollumfänglich gedient worden.
Etwas anderes war auch nicht zu
erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
einstimmig wegweisend und zielführend
beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
entsprechend zu
verfolgen sind.
Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.
Außerdem müsste Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
Bundesgerichtshof entscheidet, was geltendes Recht ist und das dieses Recht im Interesse des Staatswohls tagesaktuell dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“ werden kann und „fortwährend fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.
Prösterchen auf das Staatswohl!
Damit ist alles gesagt, und wer an dieses offizielle Narrativ nicht so recht glauben mag, der ist ein Nazi und „delegitimiert den Staat wie ein Querdenker es tut“.
Man kann es eigentlich nur sarkastisch ausdrücken, so wie er hier es tut:
Natürlich wurde die Beate-Zschäpe-Revision vom BGH verworfen, wäre ja wohl noch schöner! Zschäpe bekam lebenslange Haft – „auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.“ (Welt) Hier galt in dubio pro reo nicht, denn die vom OLG gezogenen Schlussfolgerungen waren schließlich „rational nachvollziehbar“ (BGH). Außerdem standen sie so in der Presse.
Schaun mer mal was beim Eminger rauskommt… Wetten werden angenommen.
Nun also was ganz total Neues: Vertuschung durch Staatsschutz und Politik im Fall „die 14 Anis Amris„?
Worum geht es letztlich? Um ein Foto des Verfassungsschutzes welches beweist, dass man dort Anis Amri (bzw. einen seiner 13 alter egos) lange lange vor dem Anschlag Breitscheidplatz auf dem Schirm hatte:
Nach Informationen der Berliner Morgenpost geht es bei dem Fall um ein Foto, das ein informeller Zuträger des Berliner Verfassungsschutzes am 24. April 2016, also rund acht Monate vor dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016, in der Nähe der dschihadistischen und später verbotenen Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit aufgenommen hatte. Auf dem Bild ist auch der spätere Attentäter Anis Amri zu sehen.
Die Verfassungsschützer identifizierten Amri erst einige Wochen nach dem Anschlag auf dem Bild. Die Abgeordneten erfuhren davon aber erst durch eine Chronologie des Behördenhandelns, die dem Oktober 2017 fertiggestellten Bericht des vom Senat eingesetzten Sonderermittlers Bruno Jost beigefügt war. Im Untersuchungsausschuss wollen die Abgeordneten klären, wer für das anfängliche Zurückhalten der Information verantwortlich war.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost existieren zu dem Vorgang zwei Sprechzettel, die den Verantwortlichen der Innenverwaltung der Vorbereitung der ersten Sitzung des Verfassungsschutzausschusses nach dem Anschlag am 8. Februar 2017 dienten. Eine erste Version des Sprechzettels enthielt die Information über das Foto mit Anis Amri. Die Passage ist jedoch durchgestrichen. In der zweiten Fassung fehlt die Passage gänzlich.
Nach Informationen der Berliner Morgenpost hatte der damalige Leiter des Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses im vergangenen Jahr eingeräumt, die Streichung bei einem Treffen zur Vorbereitung der Sitzung selbst vorgenommen zu habe – allerdings nur, weil ihn sein unmittelbarer Vorgesetzter, Innenstaatssekretär Akmann, dazu aufgefordert habe.
Akmann hatte in einer Sitzung des Untersuchungsausschusses im November 2020 laut Wortprotokoll dagegen gesagt, dass „Herr Palenda seinen Sprechzettel irgendwie verändert hat und gestrichen hat an der Stelle“. Er selbst sei „an der Streichung nicht beteiligt“ gewesen.
Tja das ist dann natürlich äusserst dumm gelaufen, wenn man zum Fälschen schlicht zu dämlich ist und daher auffliegt. Denn es ist evident davon auszugehen, dass Amri entweder selber ein V-Mann war oder aber auf Bitten einer transatlantischen Macht genauestens beobachtet wurde.
Was natürlich nicht herauskommen sollte, trotz Geheimdienste-Kontrollausschuss Mitglied Ströbele, der diese Info leakte. Bzw. sie ausplauderte.
Soweit so unspektakulär, denn das ist business as usual, voll normal, „haben wir schon immer so gemacht“…
Weiterhin geht es noch um eine viel grössere Vertuschung, die wir schon von den „Dönermorden“ kennen: Fehlender DNA-Abgleich, um „Einzeltäter“ (gerne auch dere 2 Ermordete) zu generieren, am besten tote…
Im Fall des islamistischen Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 sehen sich die Ermittlungsbehörden dem Vorwurf einer unzureichenden Auswertung von DNA-Spuren am Tatort ausgesetzt. Die Bundesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen einräumen, dass DNA-Spuren einer bisher unbekannten Person aus dem Führerhaus des bei dem Anschlag genutzten Todes-Lkw bislang nicht mit einem als anschlagsbereiten „Gefährder“ eingestuften Vertrauten des Attentäters Anis Amri abgeglichen wurden. Die Grünen kritisierten den unterlassenen Abgleich gegenüber rbb24 Recherche und der „Berliner Morgenpost“ als „inakzeptable Passivität“.
Bei Amris islamistischem Weggefährten handelt es sich um den 22 Jahre alten Berliner Walid S. Bereits 2015 soll er versucht haben, in den Irak zu reisen, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen. Im April 2018 stand er im Verdacht, einen Anschlag auf den Berliner Halbmarathon geplant zu haben. Am Tag des Breitscheidplatz-Anschlags hatten Amri und Walid S. sich in Berlin-Wedding zu einem gemeinsamen Restaurant-Besuch getroffen. Nur wenige Stunden nach dem Anschlag griffen Polizisten Walid S. in unmittelbarer Nähe des Tatortes am Breitscheidplatz auf.
Wir wissen dass es nervt, aber es ist Dasselbe wie beim NSU:
Gegenüber MDR AKTUELL bestätigt die Bundesanwaltschaft, dass es neben den Tatort- oder Altspuren auch 43 DNA-Neuspuren gibt, die bisher nicht zugeordnet werden können. Gefunden wurden sie im ausgebrannten Wohnmobil und an Gegenständen aus der Zwickauer Frühlingsstraße. In dem Wohnmobil sollen die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Selbstmord begangen haben.
Es ist schon eine Krux mit diesen DNA-Spuren auf Waffen etc. pp., die man wohl am liebsten gar nicht gefunden hätte?
Was die fremde DNA an den Tatorten betrifft, hat dies für die Bundesanwaltschaft offensichtlich keine Priorität.
Da werde erst ermittelt, wenn man die Smoking Gun als das ultimative Beweismittel präsentiert, vermutet CDU-Politiker Clemens Binninger: „Das ist unsere Kritik. Anonyme DNA-Spuren an Tatorten und an Tatwaffen, die man sonst niemandem zuordnen kann, sind für uns schon beachtlich. Wir erwarten, dass da maximal recherchiert wird, um es auszuschließen. Man darf nicht einfach sagen, es spielt keine Rolle. Man darf nicht mit dem Mangel leben, dass die Haupttäter es geschafft haben sollen, an 27 Tatorten gar nichts zu hinterlassen.“
Nur wenige NSU-Kontaktpersonen wurden überprüft
Deshalb will der zweite NSU-Untersuchungsausschuss nach der Sommerpause das Thema aufgreifen. Da wird auch die Bundesanwaltschaft noch einmal Stellung beziehen müssen. Außerdem wollen sich die Abgeordneten von einem BKA-Verantwortlichen im Detail erklären lassen, wie mit der DNA-Datenbank gearbeitet wird. Beispielsweise werden rund 100 Kontaktpersonen dem Umfeld des NSU zugerechnet. Bisher wurde jedoch nur bei nur 19 Personen geprüft, ob sie als Verursacher der anonymen DNA-Spuren in Frage kommen.
Merksatz: Wer nicht sucht, der findet auch nicht. Und wer nicht findet, der sichert dadurch die gewünschten tiefstaatlichen Theorien von den toten Einzeltätern ab.
Diese Vorgehensweise hat sich seit RAF-Zeiten bewährt, was bestens die Vernichtung aller Asservate erklärt, Fall Buback, Oktoberfestbombe und so weiter und so weiter..
Eine Lehrvorführung zum Leitsatz „Abgeordnete klären nichts auf“ war gerade erst beim Heise zu lesen, wo ein FDP-Abgeordneter sich journalistisch betätigte:
Was fehlt?
Das Fett gedruckte lesen hilft bei der Beantwortung dieser Frage.
Vorgeschichte und Nachspiel des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz aus der Sicht eines Parlamentariers im Untersuchungsausschuss des Bundestags
Es fehlt der Anschlag!
Es fehlen schlicht die Beweise dafür, dass ein Anis Amri genannter Unbekannter mit angeblich 14 Identitäten den Anschlag begangen hat. Es ist quasi wie beim NSU…
Exakt so ist das auch beim Anis Amri oder seinen 13 angeblichen DNA-Gleichen…
Was ist, wenn es der Amri genannte nicht war? Denn es gibt keine Bilder, Zeugen, Fingerabdrücke, DNA-Spuren IM LKW …
Was ist, wenn Amri der Spitzel war? Denn an vielen Hotspots in Deutschland war auch immer Amri …
Und wer hat dem kaum Deutsch Sprechenden die 14 Identitäten beschafft?
Und wer hat den Amri genannten morgens um drei Uhr in vor einem menschenleeren Vorortbahnhof von Mailand scheinbar erschossen?
Der Amri war es nicht!
Quintessenz: Wen es nicht gibt, dessen Ausweis kann frei erfunden (und in den LKW drapiert) werden, und wen es nicht gibt, der kann jederzeit von zwei „italienischen Nazipolizisten“ fiktiv erschossen werden, Klappe zu, Affe tot, und wen es nicht gibt, dessen Identität braucht man auch nicht zu prüfen, weshalb die Sonderstaatsanwaltschaft der Regierung und deren Erfüllungsgehilfen vom BKA-Staatsschutz sich auch niemals wirklich für die Leiche „Amris“ oder andere DNA- oder gar waffenforensische Beweise interessierten.
Alles wie beim NSU?
Das sicher nicht, aber es reimt sich, irgendwie.
„Anis Amri“ als fiktive Person, als frei erfundener Alias, das ist eine interessante Theorie. Eine von vielen…
„Der Anis Amri Genannte“ könnte aber auch eine reale V-Person gewesen sein:
Auch ein „Agent provocateur“ kann er gewesen sein, der sich auffällig verhielt, sich als Attentäter anbot, sich für Bombenbau interessierte, und zwar derart offensichtlich, dass er den V-Leuten in seinem Umfeld auffallen musste.
Würde auch erklären, warum „Amri“s Kumpel teilweise Hals über Kopf ohne Befragungen abgeschoben wurden.
Ströbele legt sich fest: Der Breitscheidplatz-Attentäter hätte spätestens im Frühjahr 2016 wegen Mitgliedschaft im IS festgenommen werden müssen. Deutschen Behörden lagen nach KURIER-Informationen Amris Handy-Chats mit mehreren Telefonnummern in Libyen vor, in denen über Ratschläge für einen Selbstmordanschlag durch Amri geredet wurde.
Es ging um Ratschläge eines „Bruders“, einem IS-Mitglied in Libyen, für eine „Hochzeit“ bzw. ein „Douqma“. „Hochzeit“ ist Code-Wort für Attentat, „Douqma“ persischer Ausdruck für Druckknopf am Sprengkörper.
Trotzdem hielten deutsche Ermittler die Füße still. Weil US-Behörden es verlangten? Ströbele vermutet dies. Er verweist darauf, dass es am 19. Januar einen Luftschlag der Amerikaner in Libyen gegeben hätte, mehr als 80 IS-Kämpfer wurden getötet. Einige von ihnen sollen im Chat-Kontakt mit Amri gestanden haben.
Ströbele: „Hätte man Amri schon in den Monaten zuvor festgenommen, wären diese gewarnt gewesen und hätten sich nicht im Lager aufgehalten. Amris Verhaftung hätte möglicherweise US-Vorbereitungen der Operation behindert.“
Ströbele war immerhin damals der dienstälteste Abgeordnete im „Geheimdienst-Kontrollausschuss“ des Bundestages. War er gar ein Wistleblower in Sachen Amri?
WELT: Es gab einen langen Mordprozess in München, das NSU-Mitglied Beate Zschäpe wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse haben sich auf Bundes- und Landesebene in den Parlamenten mit dem NSU beschäftigt, ein Ausschuss tagt noch
immer. Wieso sind noch immer nicht alle Fragen geklärt?
Özdemir: Der Fall muss – entgegen dem, was die Bundesanwaltschaft sagt – als nicht aufgeklärt betrachtet werden.
Top Antwort, die Dich eindeutig zum Verschwörungstheoretiker macht, wenn nicht sogar zum „Nazi“…
Letztlich ist die Sache doch recht simpel: Keine DNA, keine Fingerabdrücke, weder an den Tatorten noch an den Tatwaffen, nicht einmal an der Munition darin… und auch nicht an der „Selbstmord-Winchester“ im Wohnmobil von Stregda…
Fazit: Die „NSU-Mordserie“ ist genausowenig aufgeklärt wie der „Amri-Anschlag“ am Breitscheidplatz.
Die Frage der Qualität der Führung von Vertrauenspersonen stellt sich wie beim NSU-Komplex erneut. Man hätte erwarten können, dass die Sicherheitsbehörden das im Rahmen des Quellenschutzes transparent dargestellt und erläutert hätten. Auch im Hinblick auf das Aufklärungsversprechen der Bundeskanzlerin und des Bundesinnenministers leider Fehlanzeige. Laut Zeugen des LKA Berlin gab es zumindest starke Irritationen, dass das BfV auch eine Quelle in der Fussilet gehabt habe und man nicht in Kenntnis gesetzt worden sei. Übliche Praxis sei eher, sich zumindest dezente Hinweise zu geben.
Unfassbar naiv. Daraus folgt ganz direkt, dass Abgeordnete nichts aufklären.
Quellenschutz ist ein legitimes Argument nachrichtendienstlicher Arbeit. Nur wenn V-Personen wissen, dass ihr Einsatz nicht öffentlich wird und sie keine Racheaktionen aus der Szene fürchten müssen, können der Verfassungsschutz und die Polizei überhaupt langfristig wertige Quellen anwerben.
Amen.
Nicht zulässig ist aber, dass Behörden ihr Fehlverhalten hinter dem Argument des Quellenschutzes verbergen wollen. Quellenschutz ist nicht Regierungsschutz! Bei so vielen Quellen rund um Amri wäre es bei einem koordinierten Vorgehen der im GTAZ vereinten Sicherheitsbehörden zumindest einen Versuch wert gewesen, weitere Erkenntnisse zu Amri zu generieren. Das wussten auch das BfV und das Berliner LKA. Ihnen muss klar sein, dass Anis Amri niemals hätte „durchrutschen“ dürfen. Dazu war er zu gefährlich, zu agil, zu konspirativ und zu gut in der salafistischen Szene Europas vernetzt.
Wie naiv kann man sein, Mr. Treudoof? Und das nach 3 Jahren Ausschussarbeit… diese 14-Identitäten-Chose genannt Amri ist da ganz sicher nirgendwo „durchgerutscht“, sondern war im Gegenteil eine Top-Quelle, so muss man vermuten.
Letzteres erklärte auch perfekt, warum die Bundesregierung die Befragung des V-Mann-Führers des BfV verbot:
Welche Hinweise hat die Quelle nach dem Anschlag geliefert? Fragen über Fragen, die bisher aufgrund des Blockadeverhaltens der Bundesregierung offen bleiben. Der Beamte des BfV könnte auch dem Eindruck der Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Opposition im Untersuchungsausschuss entgegenwirken, dass Quellen vom Verfassungsschutz nicht konsequent geführt würden.
Was bitte ist eine „demokratische Opposition“, und gibt es auch eine „undemokratische Opposition“? Und was soll dieses Geseier?
Für mich handelt es sich hier um einen Schlüsselzeugen, weil er uns sagen könnte, wie nah der Verfassungsschutz wirklich an Anis Amri dran war und wie es um die Quellenführung nach den gesetzgeberischen Korrekturen aufgrund des NSU-Desasters wirklich bestellt ist. Fragen, die bisher aufgrund des Blockadeverhaltens der Bundesregierung offenbleiben.
Es gab kein NSU-Desaster, so unsere Einschätzung. Es gibt eine NSU-Coverstory, so wie es auch eine Breitscheidplatz-Coverstory gibt.
Und selbstverständlich kann keine Regierung es zulassen, dass der V-Mannführer eines inszenierten Täters (oder derer zwei…) sich verplappert, genau das ist die Essenz aus dem NSU.
Die Verweigerung rückhaltloser Kooperation der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung des NSU-Komplexes begründete Fritsche mit dem vielzitierten Satz: „Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. “
„Treudoof“ ist daher schon angemessen als Beschreibung dieses naiven Textes eines FDP-Abgeordneten bei Heise.
Wobei folgender Absatz durchaus anerkennenswert ist:
Es geht hier eben nicht um die Vernehmung oder den Schutz von V-Leuten, sondern um eine Vernehmung eines Beamten einer Bundesbehörde. Deshalb haben wir Freie Demokraten im Jahr 2018 gemeinsam mit Linken und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Leider hat die Mehrheit der Verfassungsrichter dieser Klage mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 nicht stattgegeben. Sie sahen im konkreten Fall die Geheimhaltungsinteressen der Regierung als höher zu gewichten als das parlamentarische Aufklärungsinteresse.
Bemerkenswert ist aber das Sondervotum des Verfassungsrichters Peter Müller, der sich als Einziger der sieben Verfassungsrichter für einen Anspruch des Untersuchungsausschusses auf Vernehmung des Beamten ausgesprochen hat. Er schreibt unter anderem in seinem Sondervotum:
Die Auffassung der Senatsmehrheit führt zu einem weit-gehenden Ausfall der parlamentarischen Kontrolle des nachrichtendienstlichen Einsatzes von V-Personen in gewaltbereiten klandestinen Milieus und damit zur Entstehung eines nahezu kontrollfreien Raumes. Dies ist mit dem von der Senatsmehrheit selbst betonten Gebot der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen parlamentarischem Kontroll- und staatlichem Geheimhaltungsinteresse nicht vereinbar.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts könnte sich also als Pyrrhussieg für die Bundesregierung erweisen. Seit Jahren weigern sich Abgeordnete von CDU, CSU und SPD trotz der Erfahrungen mit dem NSU-Staatsversagen die Nachrichtendienste stärker an die parlamentarische Kandare zu nehmen.
Nochmal: Es gab ziemlich sicher kein NSU-Staatsversagen.
Und weiter: Wie naiv kann man sein… ist der Strasser wirklich nur naiv, oder ist er gefährlich naiv? Unabhängiges Verfassungsgericht, wo lebt denn der bitte?
Wie war das mit der Kategorie „Delegitimation des Staates“, weshalb Kritiker des Corona-Regimes jetzt vom „Regierungsschutz“ (oder besser: Systemschutz) beobachtet werden und man versucht, die unabhängigen Medien mundtot zu machen?
Aber es sieht sehr stark danach aus, dass man hier mit diesem Medienstaatsvertrag – gemacht vor allem von den Parteien, die oben die Verletzung der Pressefreiheit bejammern – alles plattmachen will, was nicht die von Regierung und Partei kontrollierte Mainstream-Presse ist. Einer der größten Medienkonzerne ist ja die SPD. Die Partei ist eigentlich nur noch deren krimineller Lobby-Ausleger, der dafür zuständig ist, dem Konzern das Geld aus dem Steuersäckel ranzuschaffen und die Gesetze so umzubiegen, dass man sie nicht mehr allzu offensichtlich zu brechen braucht.
Der Punkt ist: Dieselben Kreise, die lauthals die Verletzung der Pressefreiheit bejammern, sind die, die gerade mit Hochdruck daran arbeiten, sie abzuschaffen.
Danisch führt da schon eher das Breitschwert als das Florett, aber so ganz falsch liegt er nicht.
Und die FDP ist KEINE wirkliche Opposition, sondern Teil dieses Wahnsinns.
Steuer-Abzockepartei FDP, Teil des Wahnsinns
So endet denn auch der Artikel treudoof wie gehabt:
Nach drei Jahren Untersuchungsausschuss muss man leider feststellen, dass es mit der Fehlerkultur in den Behörden noch nicht weit her ist. Im Fall Anis Amri sind viele Fehler passiert. Ich will nicht behaupten, jeder dieser Fehler hätte System gehabt. Aber für mich wurde, je länger dieser Untersuchungsausschuss dauerte, immer klarer: Strukturelle Mängel im Informationsaustausch und in der Zusammenarbeit im föderalen Verbund sind vorhanden und nicht behoben. Das können die Sicherheitsbehörden durch vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit nur zu einem Teil überbrücken. Die Systemfrage allerdings muss die Politik beantworten. (Benjamin Strasser)
Naiv, harmlos, Scheinopposition. Was bitte ist denn die „Systemfrage“? Wie unabhängige Gerichte und ein neutraler Staat mit neutralem öffentlichem Rundfunk wiederhergestellt werden können, oder was meint er?
Sorry, aber seit wann kann ein Teil des Problems zur Lösung eben dieses Problems beitragen?
„Die Systemfrage allerdings muss die Politik beantworten“
Sie wird sich hüten.
Man merkt, der FDP-Obmann des Amri-Untersuchungsausschussen weiß auch nicht mehr was er davon halten soll, staatstreu doof wie er ist.
Es war Staatsinteresse Amri nicht auffliegen zu lassen, die US hatten darum gebeten.
Amri war schneller.
Na ja, wir haben das was jedem Selberdenker von Anfang an klar war:
Linke Gegner das Gefährlichste an Querdenken-Demos
Mit der Androhung juristischer Folgen versucht das Bundeskriminalamt, die Verbreitung einer internen Analyse zu unterbinden. Sie zeigt auf, wo die wahren Gefahren bei Querdenker-Demos lauern.
Und dass die politische Polizei („sprich: das BKA“) das LEAK verfolgt, ist das überraschend? Natürlich nicht. Es ist genau so zu erwarten, denn…
Klar ist das BKA politisch gesteuert – was denn sonst?
So wie die politische Polizei der kriminalistische Erfüllungsgehilfe bei jedweder Terrorermittlung war und ist, und deshalb der BKA Staatssschutz bei jeder Terrorermittlung mit von der Partie ist („ermitteln was politisch vorgegeben ist“), so ist auch die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung immer ganz vorne dabei, diese politisch zweckmässigen Vorgaben an das BKA durchzureichen.
Den Rest erledigen dann „Staatsschutzsenate“ und die Regierungsmedien ARD, ZDF, Spiegel und Springer. Beispielsweise die Hetze gegen „Andersmeinende in Sachen Lockdown und Grundrechtsabschaffung“, wie sie Fleischhauer neulich so herrlich auf´s Korn nahm:
RAF mit Spritze statt Sturmgewehr… köstlich!
Schon klar, dass die Fakten des BKA da nur stören, und daher nicht bekannt werden sollen:
Ermittlungen lassen das Rechts-Narrativ bröckeln
Geleaked wurde das Papier offenbar von einem BKA-Beamten, der die Brisanz des Schreibens erkannt hat. Der Bericht widerspricht dem von etablierter Politik und vielen Medien gezeichneten Bild einer rechtslastigen, gewalt-affinen Gruppierung, das seit Monaten in der Öffentlichkeit von der Querdenken-Bewegung präsentiert wird. Gewalttätig und gefährlich sind auf den Anti-Maßnahmen-Protesten allerdings, so der Kern der BKA-Analyse, vor allem die linken Gegendemonstranten. Und: Von einer Unterwanderung der Bewegung durch Rechtsextremisten kann laut BKA-Ermittlungen nicht die Rede sein.
Passt nicht in die staatliche Propaganda, muss also unter Verschluß bleiben. Nix Corona-RAF… nix Natsie-Querdenker.
Könnte Tagesschau-Glotzeschafe in ihrer Staatsgläubigkeit erschüttern, daher geht man gegen das LEAK vor.
Auch in Zukunft müsse mit „antifaschistischen Interventionen in Form von (schweren) Gewalttaten“ auf Versammlungen in Zusammenhang mit Coronakritik gerechnet werden, warnen die Ermittler. Dabei sei zu berücksichtigen, dass neben tatsächlichen ‚Rechten‘ auch Personen ins Zielspektrum der linken Szene geraten könnten, die irrtümlicherweise für Anhänger der rechten Szene gehalten werden.
Mit anderen Worten: Eines der größten Risiken auf Querdenken-Demos ist, dass ganz normale Bürger von Linksradikalen angegriffen werden – weil diese sie für Nazis halten.
Der Terror kommt von links. Überraschung?
Das Ganze endet in einer Posse, das BKA will (lies: darf) nicht sagen, warum dieses Papier VS-geheim bleiben sollte:
Unsere wichtigste Frage ist damit noch immer nicht beantwortet, also stellen wir sie ein drittes Mal: Warum wurden die überraschenden Erkenntnisse rund um die Querdenker-Demos nicht öffentlich gemacht? Antwort: Schweigen. Auch telefonisch kommen wir an diesem Tag nicht weiter.
Die politische Polizei (sprich: BKA) hat ihre Lektion „HG Maaßen“ gelernt: Stelle dich niemals gegen die Verhetzung des Volkes durch die Politik und betehe niemals auf der Wahrheit, wenn diese zu benennen nicht gewünscht ist.
Vater des Attentäters stellt rassistische Anzeigen – und fordert Tatwaffen zurück
… und teilte dem Generalbundesanwalt mit:
Laut den Vernehmungsprotokollen, die dem SPIEGEL vorliegen, behauptet Rathjen Senior, sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation geworden. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.
Er sollte besser mal erklären, warum er nichts unternahm, als sein Sohn mutmasslich von seinem Mordausflug zurück kehrte und dort seine Frau umgebracht haben soll.
„Für seine Tat brauchte R. insgesamt zwölf Minuten. Um 22.10 Uhr brach er schließlich zur Flucht zu seiner Wohnung auf. Bis zum Zugriff durch die Polizei dauerte es deutlich länger. Erst gegen 3.03 Uhr stürmten Kräfte eines Spezialeinsatzkommandos die Wohnung.“
„Was genau in der Wohnung ablief, ist noch ein zentrales Rätsel.“
„Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“
Normal ist das alles nicht, eher schizophrän, denn wer fährt schon mit dem eigenen Auto mit echtem Nummernschild Migranten erschiessen, um danach heim zu fahren, irgendwie ist die Mutter dann tot, er auch, und der Vater wartet auf die Polizei, die er aber nicht verständigt hat?
Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen.
Die Berichterstattung zum genauen Tatablauf ist immer noch äusserst dürftig:
Bluttat in Hanau: 11 Tote nach Schüssen in zwei Shisha-Bars.
Polizei findet zwei Leichen in Wohnung – den mutmaßlichen Todesschützen und seine Mutter.
Täter soll allein gehandelt haben.
Er hinterließ ein Bekennerschreiben und veröffentlichte Tage vor der Tat ein Video auf YouTube.
Geheimdienste beobachteten ihn seit Jahren, lenkten auch Deutschland insgeheim etc. pp., da hatte sich jemand alleine, oder gar gemeinsam mit seinem Vater, wohl über Jahre hinweg total radikalisiert, bis er schliesslich „durchdrehte“, aus welchem Anlass auch immer…
Klar ist hingegen, dass es keinen Prozess geben kann. Denn der dringend Tatverdächtige, der nach den neun Morden auch seine Mutter umgebracht haben soll, ist tot. Der Bundesanwaltschaft sei bewusst, dass es dadurch den Angehörigen zusätzlich erschwert werde, mit der Tat abzuschließen. Daher werde man eine Lösung suchen, um die Ermittlungsergebnisse in angemessener Form öffentlich zu kommunizieren.
Kriminalpolizeilich ist so viel nicht zu tun. Tatortarbeit an zwei Tatorten, einsammeln aller Projektile und Hülsen, ballistische Vermessung des Raumes und vertüten der Humanspuren. Möglicherweise braucht man die noch.
Die Rechtsmediziner müssen die Todeursachen bestimmen, ebenfalls Humanspuren sichern, wo nötig und möglich, die Schmauchspuren sichern und das Ergebnis der KriPo zum Abgleich mit den Ergebnissen vom Tatort überhelfen.
Dann sind da noch Waffen sichergestellt worden. Die müssen beschossen werden, um das Ergebnis mit den Ergebnissen der Rechtsmedizin und Tatortuntersuchung zu vergleichen. Ich wollt gerade schreiben, in Übereinstimmung zu bringen, aber das gibt es ja nicht mehr. Die Polizei gelobte ja Besserung nach den schlampigen Ermittlungen zum den Döner-Morden.
Dann wäre noch zu klären, wer bei den Rathjens wen ermordet hat, erst der eine den anderen oder umgekehrt, wie beim NSU. Oder gar ein anderer alle beide. Erst recht wie beim NSU.
Und da kommt dann eben der Vater ins Spiel:
sein Sohn sei das Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienstorganisation geworden. Agenten hätten seinen Sohn im Wald getötet und seine Leiche im Haus der Familie abgelegt. Währenddessen habe ein als sein Sohn verkleideter Agent die neun Morde begangen.
Und wer bitte hat dann die Mutter erschossen? Auch ein Agent, weil sie den im Haus überraschte, als er den Sohn und dessen Waffen dort deponierte?
Der Sohn erschießt die Mutter und sich selbst, aber den Vater soll das 5 Stunden lang nicht interessiert haben. Er wurde dann „gefunden und in die Psychiatrie gebracht“.
Das klngt schon einigermassen verrückt. Von Staatsterrorismus gar schreibt der Rubikon.
„Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten ‚Erstaunen wahrgenommen‘.
Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten ‚was und welche die Tatwaffen waren‘.“
Musste man die etwa erst noch besorgen wie damals für den Schutthaufen und das Womo?
Hm. Wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?“
Und im Relotiusblatt geht es noch weiter:
Zwei Tage später teilte Rathjen Senior dem Generalbundesanwalt per Fax mit, seine Behörde sei eine »politische Organisation«, die analog zu den Fällen NSU und Walter Lübcke »sämtliche Wahrheiten unterdrücken« wolle.
Das mit der politischen Organisation stimmt weitestgehend, und dass die politische Polizei (der sogenannte BKA-Staatsschutz) ermittelt was gewünscht wird, das kann man ebenfalls nicht ernsthaft abstreiten, weder im Fall NSU noch bei Buback noch bei Schmücker und erst recht nicht bei Anis Amri… hat da irgendwer „Stammheimer Todesnacht“ geflüstert?
Anmerkung dazu:
Fakt ist, es wird zwar behauptet, der Rathjen seis gewesen. Man sollte das aber auch zweifelsfrei beweisen können. Was ein wenig schwierig oder glücklicherweise genauso ist, denn der ist tot. Gegen Tote wird nicht ermittelt, Klappe zu, Affe tot, Zweck der Übung erreicht.
BAW-Gutachter: Attentäter von Hanau litt an Schizophrenie
Nahezu ohne mediale Resonanz blieb bisher das Ergebnis eines im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) erstellten psychiatrischen Gutachtens über den Attentäter von Hanau. Der Emeritus und erfahrene Gutachter Prof. Henning Saß habe bei dem Attentäter „klare Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie“ festgestellt. So weit, so richtig.
Aber das ist noch nicht alles. Denn auf diese seelische Krankheit sei „eine rechtsradikale Ideologie aufgesetzt gewesen“. Das ist nach meiner Einschätzung allerdings der untaugliche Versuch, die Mär vom rechtsextremen Täter aufrecht zu erhalten.
Fazit: Angeblicher Einzeltäter wieder mal tot, besser geht nicht, Rechtsextremist und ein Irrer war er sowieso, passt immer gut, nicht nur zum Vater, sondern auch zum Stefan B. in Halle, und die neue Milliarde gegen Andersdenkende Rechts ist beschlossene Sache.
Hat beim Stregda-Womo der Uwes schon sensationell gut funktioniert, ebenso bei den Terrorattentaten vom Oktoberfest 1980 und beim Buback-Mord von 1977, also bleibt man beim Tiefen Staat beim altbewährten:
Ach, das fremde Blut im LKW wurde von den Strafverfolgungsbehörden versteckt?
Der Befund wird in den Akten, die für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse sowie für die Rechtsanwälte der Opfer und Hinterbliebenen zusammengestellt wurden, verschleiert.
Alles wie immer, und es dient einem „höheren Zweck“, genannt „Staatsräson“?
Zum wiederholten Mal ist damit keine geringere Frage aufgeworfen als die: Wer saß tatsächlich am Lenkrad des Anschlags-LKW? Spuren von Dritten, die nicht identifiziert sind, gibt es in der Fahrerkabine gleich mehrere. Eine Blutspur legt aber nahe, dass die betreffende Person beim Unfall dabei war. Doch wenn diese Person der Fahrer war, kann es nicht Amri gewesen sein.
Von Amri gab es keine Spuren im LKW… er war wohl dabei, aber er war sehr wahrscheinlich nicht der Fahrer.
Da kann der BKA Staatsschutz erzählen was immer er will.
Wer diesem Sicherheitsapparat oder gar den „Sonderstaatsanwälten der Regierung“ (BAW, GBA) noch irgend etwas glaubt, dem ist nicht zu helfen.
Drei Wattestäbchen fand man also:
Am 23. Januar 2017 lag das Ergebnis vor. Die Auswertung im KTI ergab, dass sich auf den Wattestäbchen No. 1 und No. 2 Blut eines Unbekannten befand, der die Zuordnung „unbekannte Person 8“ (UP 8) bekam. Die DNA zeigte ein Vollprofil. Das Blut auf dem Wattestäbchen No. 3, ebenfalls ein DNA-Vollprofil, gehörte dem ermordeten Speditionsfahrer Lukasz Urban.
Und die Akten wurden frisiert?
Ja, dieser Verdacht liegt -wieder einmal- auf der Hand, wie man im oben verlinkten Artikel nachlesen kann, denn die Zuordnungen stimmen nicht, der Fundort der Blutspuren „national nicht bekannter Blut-DNA“ ist nicht vermerkt. Hat man „internationale DNA-Datenbanken“ etwa gar nicht abgefragt?
Fazit:
Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.
Das hieße zugleich: Der eigentliche Todesfahrer ist unbekannt. Diesen Punkt hat die Aufklärung im Untersuchungsausschuss bereits erreicht.
Der Todesfahrer ist unbekannt, oder er wird verheimlicht, denn nur ein Toter Einzeltäter ist ein guter Täter für das staatliche Narrativ, die Uwes und Gundolf Köhler lassen grüssen.
Der Staat lügt wie immer… er hat andere Interessen als die Wahrheitsfindung, und die nicht unabhängigen Strafermittler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz assistieren wie immer willig.
Das ist das eigentliche Fazit: Die BRD ist offenbar fremden Interessen unterworfen und kann nicht Terroraufklärung. Darf es nicht können?
Was hier nicht fehlen darf ist das Moser-Bashing, denn das hat sich redlich verdient:
Denn Amri, der die Tatpistole bei sich trug, als er getötet wurde, kann als erster gesicherter Mittäter gelten.
Prof. Dr. Michael Buback würde an dieser Stelle herzhaft lachen… immerhin wurde Verena Becker nicht wegen des Buback-Dreifachmordes angeklagt, obwohl sie die Mordwaffe und einen Schraubenzieher des Bordwerkzeugs des Tatmotorrades bei sich trug, als sie wenige Wochen nach dem Mord verhaftet wurde.
Wie kann Moser das nicht wissen/anführen? Mordwaffen werden sehr wohl weitergegeben (bei staatlichen V-Frau schützenden Narrativen), das fiel auch einem Kommentator auf.
„Kritische Abgeordnete im Untersuchungsausschuss des Bundestags werfen gegenüber Ermittlern, die stoisch die Version vom Alleintäter Anis Amri vertreten, immer wieder folgende Frage auf: Was wäre, wenn Amri nicht erschossen worden wäre? Wenn er angeklagt und ihm der Prozess gemacht würde? Aufgrund der dünnen und widersprüchlichen Beweislage könnte der Beschuldigte nur schwer verurteilt werden, meinen sie. Für einen guten Strafverteidiger sei es ein Leichtes, das vom BKA vorgelegte Belastungsmaterial auseinanderzunehmen.“
Bei der NSU-Affäre habe ich solche Fragen vermisst: „Was wäre, wenn Böhnhardt und Mundlos nicht erschossen worden wären? …“
Aber das waren halt Nazis und damit war für Moser und „kritische Abgeordnete“ ihre Täterschaft klar und nur noch offen, wer ihre weiteren Nazi-Komplizen waren.
Die Stafette geht wie folgt: Müller-Theile-Länger-Schultz-Schultze-Wohlleben-Uwes, und Nummer 2 ist jetzt angeklagt worden, über Nummer 1 falsch ausgesagt zu haben.
Warum die ganze Ceska-Geschichte total unglaubwürdig ist, das kann man hier im Blog nachlesen. Auch hier:
Jemand bestellt eine bestimmte Waffe ohne Schalldämpfer, daraufhin bekommt er eine gänzlich andere Waffe mit Schalldämpfer für den 5-fachen Preis verkauft, und der angebliche Waffenfinanzierer hatte das Geld gar nicht, welches der Finanzierte bezahlt haben will.
Verstehen Sie nicht?
Macht nichts, das versteht niemand der sich nicht die Hose mit der Kneifzange zumacht.
Selbstverständlich hatten der Waffenbote und der Waffenfinanzierer keinen Schimmer, um was für eine Waffe es sich handelte, sie hatten zwar mit der herumgespielt, laden, entladen etc., aber was da drauf stand, welches Fabrikat das war, welches Kaliber, tja nun, wen interessieren auch solche „Lappalien“.
Wie gesagt… alles toootal glaubwürdig zurechtermittelt…
Die Bundesanwaltschaft und das BKA waren jedoch bestrebt, das Urteil des Bundestages vom 21.11.2011 umzusetzen, demnach die Uwes die Dönermörder waren, und so ermittelte man was zu ermitteln angesagt war.
und auch die Peitsche ist im Angebot, wenn das Zuckerbrot nicht wirkt, siehe den BAW-Schreihals Jochen Weingarten bei Enrico Theile, einem Kleinkriminellen aus Jena, bei dem man zur Erreichung des Gewünschten auch mal wilde Drohungen loslies, oder mit der Faust auf den Tisch schlug. Ähnlich dürfte das bei Ceska-Verkäufer Andreas Schultz abgegangen sein.
Mit SEKs, die bei Zeugen (konkret Enrico Theile) die Türen eintraten, “Vorladung” einmal anders? Und mit massiver Einschüchterung, und mit schlimmsten Drohungen. Auch beim “Ceska-Verkäufer” Andreas Schultz. Mit fragwürdigen Deals, zum Beispiel bei Carsten Schultze, dem “Ceska-Kronzeugen”.
Und auch die Verteidiger müssen da offenbar mitspielen:
Besonders der Weingarten hat sich hierbei hervor getan, und so darf er jetzt einer peinlichen Befragung unterzogen werden. Ein Fest für jede Verteidigung. Normaler Weise…
Nachtrag: Klar hat RA Klemke das versiebt, so wie er stets versagt. Immer. Zuverlässig wie ein Schweizer Uhrwerk. Liess sogar seinen Mandanten zurückrudern, als der von „anderer Waffe“ aussagte, keine Ceska… hoch leben sollen sie, die dreckigen Gerichtsdeals 🙂
Mehr als zwei Jahre nach dem Ende des NSU-Prozesses beschäftigt das Verfahren immer noch die Münchner Justiz. Wie die Staatsanwaltschaft München dem BR jetzt bestätigt hat, ist gegen einen der Zeugen im NSU-Prozess wegen uneidlicher Falschaussage Ende Juli Anklage erhoben worden. Er soll bei der Frage, ob er vom Waffenbesitz einer weiteren Person Kenntnis hatte, gelogen haben. Ob und wann es deshalb zu einem Prozess kommen wird, muss nun das Landgericht München entscheiden.
Wie man so hört, wird der Prozess stattfinden, im Jahr 2021.
Es macht nichts, dass die gesamte Ceska-Beschaffungsgeschichte falsch ist, schon von Anfang an:
„Postalisch versandt“
schreibt das BKA. So ein Blödsinn. Da hat jemand „Germann“ hingekritzelt, 2 Mal, und Germann war das nicht. „Versand“ steht oben drüber, sieht völlig anders aus…
Im September berichtete ein Beamter des BKA im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München, dem Zeugen Enrico T. sei bei einer Vernehmung im August 2012 bei der Bundesanwaltschaft „wortstark“ klar gemacht worden, dass er lüge. Der Ton des Oberstaatsanwalts sei einem Brüllen nahe-, aber nicht gleichgekommen. Enrico T. habe gekauert und sei noch trotziger geworden.
„Da habe ich meine Hand auf den Tisch fallen lassen und auch im Ton klar gemacht, dass es so nicht geht“, sagt Weingarten. Er habe mit Enrico T. „geschimpft“, dass er „derart läppisch mit dem Umstand umgehe“, einen Schießkugelschreiber besessen zu haben.
das ist doch ein pyrotechnisches Seenotrettungs-Leuchtraketen-Dingsbums… hat der Enrico Theile gesagt…
Slapstick vom Feinsten 🙂
Fatalist hat Enrico Theile im Jahr 2020 getroffen, beim McDonalds in Schleiz, wo der gesamte Parkplatz fast leer war bis auf einen Golf mit SOK-Kennzeichen, 2 Männer standen herum, und Enrico witterte sofort „Staatsschutz“, als wir zu zweit in seinem Bus aus dem Mc Drive raus und an den beiden Männern vorbei fuhren.
Wir verdrückten uns dann in Richtung Stausee und unterhielten uns ca. 2 Stunden lang über den Fall NSU, Böhnhardt, den Aussenbordmotor, den toten Jungen am Saaleufer, und wie man Enrico zum Geldautomatenknacker machen wollte.
Das hat mir der Enrico Theile auch gesagt: Der Laenger war samt GPS-Sender am Auto in Kroatien. Das sei witzig gewesen.
Und wie er den GPS-Sender in Jürgen Längers Bus fand, ihn mitnahm nach Hessen und hinter einer Scheune im Feld samt Batterie platzierte, wo er dann ein paar Tage später einen Thüringer Zivilpolizei-PKW beobachtete, der den GPS-Sender im tiefsten Hessen suchte (und nicht fand).
Lustige Geschichten, allesamt hier im Blog seit Jahren zu finden.
Die Vernehmung von Böhnhardts Jugendfreund sei sehr schwierig gewesen, erinnerte sich Weingarten. Er „war von Beginn an abweisend“. Die Erkenntnisse gegen den NSU habe er „für Märchen“ gehalten. Sein ganzes Verhalten habe gewirkt, als habe er ausdrücken wollen: „Schreibt Eure Märchen, aber nicht mit mir.“ Von der „Ceska“ wollte er nichts mitbekommen haben.
Irgendwann, so der Staatsanwalt, habe er dann „die Hand auf den Tisch fallen lassen“. Er habe den Zeugen „ausgeschimpft“ und ihm erklärt, dass er ihm nicht glaube. Er habe auch damit gedroht, ihn durch einen Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Der Zeuge sei aber „tiefenentspannt“ geblieben. Manchmal habe er erstmal gelächelt, bevor er auf eine Frage reagierte.
Für längst verjährte Straftaten, wie es die Weitergabe einer Waffe 1996 oder 1998 im Jahr 2011 oder 2012 war, wurden Zeugen massivst eingeschüchtert und bedroht von der BAW und deren Knechten vom BKA, und diese Zeugen machten dann bei Weingarten und dem BKA Aussagen, die sie vor Gericht nicht wiederholen wollten, weil diese Aussagen offensichtlich nicht stimmen…
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der Schalldämpfer als „Beweis für Mordabsicht“, so die total bescheuerte Hilfsargumentation, mit der die Ermittler die Zeugen bedrohten, unter Anderem… klar, daher waren ja auch Schalldämpfer bis Ende 1998 frei verkäuflich in der Schweiz. Da wurde nicht einmal Buch drüber geführt, so die Erkenntnisse der EG Ceska des BKA im Mai 2004.
Was sind das denn nun für Falschaussagen, die der BR nur sehr vage andeutet?
Nun, es geht um 2 Punkte:
„Waffen in der Schweiz beim Müller gesehen oder nicht?“, da hat ihm OSTA Weingarten einen Satz ins Protokoll schreiben lassen, den er nicht gesagt habe, er sei 18 Stunden am Stück verhört worden, und habe dann das Protokoll nicht unterschrieben, weil es den Satz enthielt, Enrico glaube, dass Müller aus der Schweiz Waffen nach Deutschland gebracht und verkauft habe. Er habe aber genau das nicht gesagt. Er habe gesagt er glaube nicht, dass Waffen aus der Schweiz vom Müller nach Jena kamen.
Als zweite Falschaussage angeklagt ist Enricos Aussage nach der 3. Vorladung in München von wo aus er zum Müller in die Schweiz fuhr, die hätten dort aber nicht über Waffen und über Enricos Vorladung gesprochen, weil Müller „von dem ganzen Scheiß“ nichts mehr hören wollte.
Es gab da eine aktenkundige Geschichte einer Ruger-Pistole, in Deutschland gefunden beim Müller im Auto, die habe er vergessen auszuladen, in der Schweiz dürfe er sie im Auto haben. Ob er da bei der Polizei von einem Waffenkauf-Lockspitzel angezinkt wurde ist unklar.
Das stimmt alles nicht, das ist hingepfuscht, nachträglich, und das BKA hat diesen Pfusch nicht nur gedeckt, sondern ihn auch dem 1. Bundestags-NSU-Ausschuss verkauft, und eine völlig falsche Ceska-Stafette mit Hilfe des Kronzeugen Carsten Schultze gebastelt. 4 von 6 Beteiligten streiten alles ab, zurecht, höchstwahrscheinlich.
Wohlleben deckt diesen Beschiss, aus welchen Gründen auch immer. „Klobiger“ und „kürzerer Schalldämpfer“ habe die Waffe Schultes gehabt, so wehrte er sich zaghaft im Dezember 2015, um im Jan 2016 zurück zu rudern… aus welchen Gründen auch immer… er scheint erpressbar zu sein.
Nachdem Enrico dann mit einem bekannten Strafverteidiger aus Dresden gesprochen hatte entschied er sich für den RA Dr. Ulrich Endres aus Frankfurt als seinen Pflichtverteidiger.
Dr. Endres verteidigte Markus Gäfgen im Mordfall Jakob von Metzler, wo der Mörder den Fundort der Kinderleiche erst nach Folter-Drohung durch den stellv. Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner preisgegeben hatte, nachdem er zuvor nur die Entführung zugegeben hatte (kann man bei Wikipedia nachlesen)
Man darf gespannt sein ob dieser neue NSU-Ceska-Schauprozess gegen Enrico dazu angestrengt wurde, um mit ihm einen Deal machen zu können dergestalt, dass er endlich gestehe, die Müller-Waffe aus der Schweiz an den Ceska-Leugner Jürgen Länger vermittelt zu haben.
Würde mich nicht überraschen, wenn hinter den Kulissen längst darum gerungen wird, die hinermittelte Ceska-Stafette endlich endlich zu unterfüttern.
Das wäre der worst case: Einstellung des Verfahrens gegen Enrico gegen ein weiteres „Zschäpe-Geständnis“.
„Am 1. Juni 2019 gegen 23.30 Uhr erschoss der Beschuldigte den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Kassel, Herrn Dr. Walter Lübcke, auf der Terrasse dessen Wohnhauses wissentlich und willentlich mittels eines Trommelrevolvers, Kaliber .38.“ So nüchtern beschreibt am 15. Januar der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das monströse Geschehen. Es war zu entscheiden, ob der mutmaßliche Mörder Stephan Ernst weiter in Haft bleiben muss. Er musste, weiter steht er unter dringendem Tatverdacht.
In dem Erddepot war dann neben anderen auch die Tatwaffe, ein Revolver brasilianischer Bauart, gefunden worden. Im Herbst hatte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Bundestag zudem erklärt, man habe 27 DNA-Spuren des Hauptverdächtigen an der Tatwaffe gefunden – und keine Spuren einer anderen Person.
Das Ding ist gelaufen, Tatwaffe Kleinkaliber hin oder her.
Interessante Reaktionen gab es auf den Blogbeitrag zum Compact-Artikel auch auf dem Sicherungsblog:
Halt Blöd wenn der Lagerbestand nicht zum asservierten Projektil passt, aber es interessiert doch auch kein Schwein. Die Medienreaktion spricht doch Bände!
Wie kam „Kleinkaliber“ in BILD, N-TV und andere Mainstream-Portale, und warum hat den Kaliberwechsel dann kein Leitmedium „selbstkritisch hinterfragt“?
Das neue Geständnis des Tatverdächtigen wird kaum eine Rolle spielen.
Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs meint dazu lapidar, es bestehe kein Grund, am Wahrheitsgehalt der ersten Einlassung des Beschuldigten, Stephan Ernst, zu zweifeln.
Die Anklage wird innerhalb der nächsten Wochen erfolgen, und der Staatsschutzsenat am OLG Frankfurt wird gemäß der Anklage der Bundesanwaltschaft urteilen, alles andere wäre eine Sensation.
Beim NSU gab es trotz angeblich gefundener 20 Waffen keine DNA-Spuren, keine Fingerabdrücke der angeblichen Täter auf den Waffen nebst auf den darin befindlichen rund 200 Patronen. Im Anis Amri-Führerhaus fehlen die Täterspuren an Lenkrad, Innentür und Schalthebel ebenfalls komplett.
Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig bewiesen, wer die Täter sind.