Ermittlungspleite zum Terroranschlag auf das Oktoberfest

Aus Video Nr. 2 – Am Ende

KHH redet sich die deutsche Kriminalpolizei schön. Der seift den jungen Burschen ein, daß es eine Freude ist, zuzuhören. Das muß ein Wesenszug der Franken sein, andere einzuseifen. Söder kann das auch sehr gut.

Es gibt ja beim Verfassungsschutz eine Abteilung für Legendenbildung. Zu was denn? Die Leute verleumden.

Wir haben einige Märchenerzähler vom Verfassungsschutz die zielge­richtet Vernichtungsmärchen erfinden und [???] machen.

Auf der anderen Seite haben wir aber eine reguläre Polizei und das laß ich mir nicht nehmen.

Die reguläre Polizei ist immer noch anständig, hochanständig, und das lasse ich mir auch nicht nehmen.

Ich war ja auch im Gefängnis, nicht wegen dieser Sache, auch, fragen sie mich nicht warum, ich weiß es selber nicht.

Auf jeden Fall war ich lange genug im Gefängnis, weil ich angeblich eine politische Gefahr war. So.

Auch in den Gefängnissen sind die Beamten in einer Art und Weise korrekt, daß ich nur den Hut ziehen kann.

Und auch unsere deutsche Polizei einschließlich, soweit meine Erfah­run­gen reichen, die Staatsschutzabteilungen sind auch Polizei und in Ord­nung.

Bei den Landeskriminalämtern ist es nicht ganz so einfach. Wir sehen ja auch oft in Krimis, daß die oft eine üble Rolle spielen.

Der Oktoberfestanschlag in München 1980 titelt der zum Ende seiner Schriftellerlaufbahn hin immer schlechter dichtende Wetzel für heise, wo er auch als lola123 unterwegs ist. Oder er läßt dichten.

Apropos Lola.

It’s a mixed up, muddled up, shook up world
Except for Lola

The Kinks

Man mag fast ausrufen, endlich mal was richtig ausgedacht, dann klopft aber jemand an die hintere Schädelwand und meint, er hätte ja auch Terroranschlag schreiben können, statt Papierkorbvorfall bei der Wiesn, so viel Platz ist auf dem Heise-Server noch, daß das da hinpaßt. Und es paßt sowieso, denn es war ein Terroranschlag.

Schade, denn nach dieser kleinen Unterlassung geht es im Schriftsatz des hoffnungsvoll gestarteten Nachwuchsschrifstellers nur noch abwärts.

Vom irren Einzeltäter, zum Schutz des Staatswohles bis zur Einstellung der Ermittlungen (1980-2020)

Irrer Einzeltäter war nie die These der zahlreichen Ermittler, sondern Futter für die Schmierfinken, damit die sich was aus dem Arsch ziehen. Den Schutz des Staatswohls haben nämlich genau die mit ihren Horror­mär­chen besorgt, allen voran die Linken mit Ulrich Chaussy an der Spitze. Für ihre Leistungen zum Staatswohl wurden sie ordentlich mit staat­li­chem Blech behängt und fürstlich entlohnt. Es läßt sich gut leben, wenn man die richtigen Staatsschutzthesen aufschreibt. Einstellung der Ermitt­lung ja, aber da fehlt eine außerordentlich wichtige Entscheidung, jene des Generalbundesanwaltes.

Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremen Motivation heraus.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Gundolf Köhler am Abend des 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr eine Bombe in einem Abfallkorb im westlichen Bereich des Haupteingangs zur Festwiese abgelegt und zur Explosion gebracht. Hierdurch wurden zwölf Besucherinnen und Besucher des Oktoberfests getötet und 221 Personen zum Teil schwer verletzt.

… ist festzuhalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags durch Gundolf Köhler gibt.

So einfach lassen sich Verbrechen aufklären. Die Abgeordneten des Bun­destages beschließen am 22.11.2011 die Uwes schnell mal zu einer Mör­der­bande. Der GBA entscheidet einfach mal so, daß Gundolf Köhler die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags ganz alleine gestemmt hat und beleidigt damit den Intellekt vieler kluger Menschen, abgesehen davon, daß der Chefankläger Merkels gar nicht befugt ist, eine solche Entscheidung zu fällen. Noch obliegen die den in der BRD tagen­den Gerichten.

Ich lasse mal die Denkschwäche des Generalbundesanwaltes (seines Ghostwriters) außen vor. Auch er erliegt dem Lieblingsfehler der Linken, behauptet Falsches und plappert demzufolge Beliebiges daher.

Daß Köhler die Bombe dort abgelegt hat, mag man er ja noch fieber­phan­tasieren dürfen. Daß er sie zündete, dafür gibt es keinen Beleg, keinen Ermittlungserfolg, denn wes Bauart und Funktionalität der Zünder war, das blieb verborgen, wurde nicht aufgeklärt, durfte nicht aufgeklärt wer­den bzw. ist Staatsgeheimnis, weil es zu den Falschen, dafür richtigen Tätern führt.

Es gibt mehrere solcher abstruser Logikfehler, die dem Schriftführer des Generalbundesanwaltes unterliefen. Weiter mit Wetzel.

Der Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest ereignete sich am 26. September 1980. Dazu wurden 1,39 Kilogramm TNT (also gewerblicher Sprengstoff) in einem Mülleimer deponiert. Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Welches Ziel die Täter mit dem Terroranschlag verfolgten, das wissen nur die bzw. deren Auftraggeber. Wetzel weiß es unter Garantie nicht. Der GBA schreibt von 12 Toten, Wetzel von 13. Es ist nicht Aufgabe dieses Posts, diese inhaltliche Differenz aufzuklären. Sollen sich die beiden Logikrecken miteinander streiten. Ich halte mich da raus.

Nachdem der Name des „Einzeltäters“ bekannt war, Gundolf Köhler, und Informationen über seine neonazistische Gesinnung und seine Kontakte zu neofaschistischen Organisationen nicht mehr zu verheimlichen waren …

Köhler hatte keine neonazistische Gesinnung. Er war ein Jugendlicher in der Phase der Persönlichkeitsbildung, hat jede Menge ausprobiert. Die Gesinnung wurde ihm angedichtet.

In der Einstellungsbegründung sind zwei Dinge von besonderer Bedeu­tung. In einem zentralen Punkt widerspricht das Gericht dem Urteil aus den 1980er Jahre deutlich: Gundolf Köhler war kein „verwirrter“, unpo­litischer Attentäter, sondern ein Neonazi mit einem faschistischen Welt­bild.

Solch hanebüchener Unsinn kommt heraus, wenn man den Text des GBA nicht kennt.

Es gab jüngst keinen Gerichtsprozeß, der ein Urteil fällte. Die Entschei­dung traf der GBA. In dessen Text findet sich das Wort faschistisch in all seinen Facetten kein einziges Mal. Das ist freie Dichtung, aber gelogen.

… Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher …

Es gibt keine Fakten, die diese These stützen. Gäbe es diese, hätte Wetzel sie ja genannt. Um präzise zu sein, wenn man die Einzeltäterthse verwirft, wie es Wetzel tut, dann bleibt unterm Strich nur ein Ergebnis:

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest wurde nicht aufgeklärt. Der Generalbundesanwalt hat Gundolf Köhler als Täter festgelegt.

Aus Falschem oder dem Nichts folgt Beliebiges. Wetzel und der GBA führen es uns ja tagesaktuell vor, wie sie ihrem Nazifetisch frönen.

Die Einzeltäterthese macht immer dann „Sinn“

Das ist übelstes Pennälerdeutsch, gruselige Schmiererei. It makes sense, das darf der englische Muttersprachler sagen. Im Deutschen heißt es immer noch: Es ist sinnvoll, einen Einzeltäter zu bevorzugen. Das erspart Kosten und Zeit bei den Ermittlungen. Die kostenintesiven Begründungen kann man den Linken überhelfen. Die denken sich übelsten Trash aus, um ihre Groupies bei der Stange zu halten und die Kuchenkrümel vom Teppich unter dem Regierungstisch zu schlecken.

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH“ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten.

Es gab keine engen Verbindungen zur WSG. Wetzel lügt.

Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte. Der ehemalige Beamte, der sich als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.

Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wies’n. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er „einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.“

Tja, daraus ließe sich eine treffliche Arbeitshypothese erstellen, die hier nichts zur Sache tut.
—–
Bonus für all jene, die bis hierher durchgehalten haben.

Wer denkt, mit Wetzel (und Moser) sei der intellektuelle Tiefpunkt linker Staatsschutzpropaganda erreicht, der irrt. Es ist ein illustrer Kreis, der dem GBA alles abkauft, solange die Lutscher kostenlos sind.

Reinhard Müller schaut mit seinem Kopf gerade noch so aus dem Loch der Staatschutzlatrine heraus, um einen ganz üblen Exkrementetext abzulassen. Genau das ist es, wofür Staatsdiener die Schriftsteller so lieben.

Und wo Terrorismus nicht weit weg ist, da ist der als Terrorpropagandist verurteilte Yücel nicht weit. Der muß schließlich seine von Merkel erkaufte Freilassung türkische Lira für Lira abstottern, Wort für Wort, Satz für Satz.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:30

Re: Gegen den Einzeltäter spricht daß Herr Köhler dort selbst verstarb, Gründe:

K. wurde beseitigt um Zeuge loszuwerden und einen „Täter“ zu liefern, offenkundig.
Der hatte weder Kenntnisse noch Material dafür.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:28

TNT war und ist Zuschlag,

aber sonst kein gewerblicher Sprengstoff.

Und zum Fall: Eine so komplex gebaute USBV muss man erstmal herstellen können. Selbst beim Guss des Sprengstoffs ist einiges zu beachten.

Und damals waren alle „Haupt- und Nebengelasse des K. komplett TNT-spurenfrei, Hinweise auf Verstärkerladung und Zünder ergaben sich nicht…
Sehr unwahrscheinlich das Konstrukteur und Auslöser im K. zu suchen sind.

blu_frisbee 18.07.2020 11:21

Re: Irrer Einzeltäter?

Die erste Schuldvermutung gab FJS ab, daß es pöhse RAF-Terroristen gewesen seien. Das ließ sich aber bis zur Wahl nicht durchhalten.
Dh, der erste ders für eigene Zwecke nutzen wollte war FJS indem ers den „Linken“ attributierte,“links“ war für FJS alles außer ihm.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:38

Re: Staatliche EInzeltäter & -fälle haben in der BRD System

Ja, der K hat Jahrzehnte vor dem „NSU“ Phantom geschaft ohne jede Kompetenz und Umgangserfahung spurlos TNT zu giessen und den Rest der USBV zusammenzubauen.Praktischerweise steht er bei Umsetzung gleich daneben. Man wusste damal wie man teure Verfahren spart!

Naturzucker 18.07.2020 13:27

Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz haben. Und selbstredend läge es im Interesse jedes Staatsanwaltes, eine eventuelle Beteiligung oder Verstrickung staatlicher Stellen in so ein Attentat zu vertuschen.

Erst einmal wäre dies seiner Karriere abträglich und zweitens würden viele Staatsanwälte alleine schon aus Überzeugung so handeln

stadtFux 18.07.2020 14:16

Motivation

handelte der Attentäter Gundolf Köhler damals aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus

ein Euphemismus für geheimdienstliche Hintergründe bzw. Verstrickungen

Ego Zentrik 18.07.2020 21:20

Woher will der Autor das wissen?

Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten.

Außer er ist der Täter und geständig!

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (9)

Ende Juni wurde eine weitgehend anonymisierte Urteilsversion veröffentlicht, die findet man hier:

stark geschwärztes Urteil NSU-Prozeß, ohne das ganze Propagandagefurze der Antifa drum herum media.frag-den-staat.de/files/docs/08/c0/70/08c07057298e4f90a50504b68253ae8d/nsu-urteil.pdf

Die PDF ist durchsuchbar, also durchaus zu gebrauchen. Die Wahrheit enthält das Urteil jedoch sehr wahrscheinlich nicht, dafür aber jede Menge Zirkelschlüsse und Textbausteine.

Ermöglicht hat dieses Urteil das „Geständnis“ von Beate Zschäpe, welches das Narrativ der Anklage brav nacherzählte, unter Ausblendung aller Widersprüche und Unmöglichkeiten, letztlich wurde Zschäpe zur Kronzeugin der Anklage, wie sie es schon 2011 beabsichtigte zu werden, jedoch ohne den erwarteten Kronzeugen-Strafnachlaß.

Dumm gelaufen, so möchte man da spotten, jedoch hat der BGH das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen, ob die Mittäterschaft Zschäpes -und damit das Mordurteil- rechtens ist. Somit bleibt es spannend, Stichwort Deal.

Was wirklich passiert ist, bzw. worauf die Indizien hindeuten, das steht im vorigen Teil dieser kleinen Serie zu lesen.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Zur These passend, dass Zschäpe gar nicht dort war, sind auch die Feuerwehr-Notrufe im Urteil:

Da sie [die Katzentante, welche laut Phantombild vom 6.11.2011 aussah wie Susan Eminger, fatalist] ein Handy in der Hand hielt, fragte sie der Zeuge, ob sie schon die Feuerwehr verständigt habe.
Dies bejahte sie der Wahrheit zuwider und setzte anschließend ihre Flucht über
den Veilchenweg und Fliederweg fort. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 15:14 Uhr setz‐
ten verschiedene Nachbarn, darunter auch Uwe und Antje H.███ und auch der
Handwerker Heiko P.███, wegen des Brandes Notrufe bei der Feuerwehr und der
Polizei ab. Von Seiten der Angeklagten Zschäpe erfolgte kein Anruf. Sie forderte
auch niemanden auf, anzurufen. Sie traf keinerlei Maßnahmen zur Rettung der Ge‐
schädigten E.█, P.███ und K.█, …

Klarer Fall: Wer sehr wahrscheinlich gar nicht dort ist, der kann auch schlecht die Feuerwehr anrufen.

Wie war es wirklich?

Die Chancen stehen schlecht, dass das jemals heraus kommt. Und dafür gibt es gute Gründe, die kurz angerissen werden sollen. Das Ganze riecht nach einer Inszenierung, aber WER da inszeniert hat ist ungeklärt. Und genau das ist die Crux, denn ohne Antwort auf diese Frage ist der Fall 4.11.2011 Eisenach und Zwickau nicht zu lösen.

Die Verschwörungstheorie des Staates vom NSU mit nur 3 Mitgliedern ist dabei nur eine Option, wenn auch die so ziemlich schlechteste, Zschäpes „Geständnis“ hin oder her… allzuvieles daran kann einfach nicht stimmen.

Eine nicht einmal ansatzweise geklärte Rolle spielen die Eheleute Eminger, die beide nicht aussagten, aber man darf vermuten, dass ihre Rolle eine aktive war, Stichwort Katzentante, und dass sich ihr Wissen keineswegs mit dem offiziellen Narrativ des Staates deckt. Sie schwiegen konsequent, und das wurde belohnt im Urteil, Teilfreispruch.

Ebenso unklar ist die Rolle der beiden Handwerker, denen so mancher die Auslösung der Explosion in der Frühlingsstraße zutraut, die aber angeblich ebenfalls gerade nicht vor Ort waren:

Etwa zwischen 14:25 Uhr und 14:45 Uhr hatten die beiden Handwerker P.███ und
K. unbemerkt von der Angeklagten Zschäpe das Anwesen verlassen. Sie hatten
sich für eine Pause in eine nahegelegene Bäckerei auf der linken Seite der Früh‐
lingsstraße stadtauswärts begeben.

Gegen 15:05 Uhr entzündete die Angeklagte Zschäpe mit einem Feuerzeug im
Treppenhaus an ihrer Wohnungseingangstür stehend das Benzin.

Da die Autos der Handwerker „weg“ waren, nämlich an der Bäckerei standen laut Aussage der Handwerker, hatten die kaum „unbemerkt von Zschäpe“ das Haus verlassen, denn die Treppe knarrte unüberhörbar:

Noch einmal geht es um Lärm. K. sagt, man habe auf der Holztreppe immer gehört, wenn jemand rauf oder runtergegangen sei oder wenn oben oder unten jemand gearbeitet habe.

Und die Preisfrage ist eigentlich, warum man 2 Autos braucht, um eine Pause 70 m entfernt zu machen.

Viel wahrscheinlicher ist es doch, dass die beiden Handwerker wussten, dass es da gleich rummst, und ob die Dreierkolonne wirklich an jenem Tag nur zu zweit war, ja nun, das ist genau die Frage. Immerhin soll ja ein Handwerker unmittelbar nach der Explosion aus dem Haus gerannt sein…

Fakt ist jedenfalls, die Handwerker-Aussagen wurden „angepasst“, das kann man hier nachlesen.

Eine dritte Verschwörungstheorie verweist ins Ländle, wo immer noch fleissig in Sachen Polizistenmord ermittelt wurde, insbesondere im August 2011 zum Thema „Kollegen-DNA die es im Tatfahrzeug gar nicht geben dürfte„:

Was geschah am 4.11.2011 überhaupt, wer machte ihn, und warum?

Die Wahrheit wird nicht herauskommen, weil man sich bereits zu Beginn der Ermittlungen auf ein Narrativ festlegte, und das Urteil im Bundestag bereits am 22.11.2011 gefällt wurde. Das OLG, der Staatsschutzsenat in München, nomen est omen, und die Kapitel der Geschichtsbücher sind längst geschrieben.

Abschliessend noch der Hinweis auf ein neues Buch (von einem bösen rechten Verlag), Rezensionen sind willkommen, nur zu!

Unschuldige gibt es da wohl eher nicht bei diesem Thema, weder Zschäpe noch die Uwes, aber „nichts genaues weiß man nicht“.

Und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.

NSU: Urteilsbegründung mit neuem deutschen KI-Rekord

Einige haben sich die von Bundesrichter i.n.i.D.d.S Thomas Fischer ange­regte Prüfung auf industriellen Massenmord Urteilsakkord zu Herzen ge­nommen und ein paar Scripte über das Urteil gegen Zschäpe und Genos­sen laufen lassen.

Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit

Hier die gesammelte Zirkelschlüssigkeit. Das sieht eher danach aus, als wenn sich die noch in den Kinderschuhen steckende deutsche Juristen-KI das schriftliche Urteil ausgerechnet hat. Auch wenn es vorerst der neue deutsche KI-Rekord ist, besteht Verbesserungsbedarf.

Nach Motiven von:

Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil

Die im Original Nr. 9 und 19 ausgerechneten Wortfolgen wurden zu einer zusammengefaßt und auf Platz 1 gesetzt, da sich die Juristen-KI an der Stelle verrechnet hat und einen Uwe-Dreher produzierte, der allerdings inhaltlich identisch ist. Die hoffnungslos auf Platz 28 abgeschlagene Rück­zugsmöglichkeit kann ebenfalls zu einer Begründung zusammen­gefaßt werden und landet so auf Platz 16 mit 12 Nennungen. Eine KI kann sowas nicht wissen.

Rang – Anzahl – Satz

1 17

12

Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bewusst
Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewusst
2 25 Sie sagte eine sorgfältige Beobachtung der Umgebung ihrer ge­mein­samen Wohnung und Zentrale der Vereinigung zu sowie eine schnelle und umsichtige Reaktion auf Vorkommnisse, die den Eindruck des unauffälligen bürgerlichen Lebens der drei Personen in Frage stellen könnten
2 25 Die Angeklagte Zschäpe war bei ihren Handlungen in vollem Um­fang schuldfähig
4 20 In der öffentlichen Wahrnehmung sollte nur die Vereinigung NSU und deren Wirken präsent sein
4 20 Die Öffentlichkeit sollte vom Fortbestand einer handlungsfähigen, schlagkräftigen, im Einzelnen nicht greifbaren Vereinigung aus­gehen
4 20 Keinesfalls wollten sie, dass die Ermittlungsbehörden und damit die Öffentlichkeit Einblicke in die Struktur der Organisation, die Anzahl und die Identität ihrer Mitglieder, deren Leben und Zu­sam­­menwirken sowie die Identität ihrer Unterstützer und die Art der Unterstützungshandlungen gewinnen würden
4 20 Dadurch gab sie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Sicherheit, ungefährdet in die Zentrale der Vereinigung, ihre gemeinsame Wohnung, zurückkehren zu können
8 19 Auf diese Art und Weise ermöglichte sie erst die Durchführung der Tat vor Ort
8 19 Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzu­gehen
10 15 Außerdem wollten sie mit der Beute die Kosten begleichen, die bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung ihrer ideologisch motivierten Taten anfallen würden
10 15 Mit einem von ihnen als möglich erkannten Tod von Menschen fanden sie sich dabei als notwendige Folge ab
12 14 Da der Angeklagten Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zudem bekannt war, dass immer das Risiko des Todes der Ausfüh­renden vor Ort bestehen würde, bezogen sie diesen Aspekt im Hinblick auf die Bedeutung der Bekennung der Vereinigung NSU zu den ideologisch bedingten Tötungsdelikten in ihre Planung ein
12 14 Die Angeklagte Zschäpe beabsichtigte den Überfall als Mitglied einer Vereinigung zu begehen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub- und Erpressungstaten verbunden hatte, wobei sie wei­ter die Absicht hatte, dass zwei Vereinigungsmitglieder – nämlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – am Überfallobjekt handeln und dabei zumindest eine scharfe Schusswaffe bei sich führen würden
14 13 Diese Funktion hatte sie bereits nach dem ersten Überfall im Jahr 1998 übernommen
14 13 Es kam ihnen von Anfang an darauf an, das Geld für sich zu be­hal­ten oder für sich zu verwenden, wobei sie wussten, dass es ihnen nicht zustand
16 6

6

Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung, zu schaffen
Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, zu schaffen
17 11 Dadurch wollte sie ihre eigenen ideologischen Ziele erreichen, nämlich die Einschüchterung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland sowie der Mitbürger mit Migrationshintergrund und die Vorführung staatlicher Stellen als unfähig zur Verhinderung und Aufklärung der Tat
17 11 Sie waren sich darüber im Klaren, dass die zu erwartende Beute aus dem geplanten Überfall die Planung und Durchführung der weiteren von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten An­schläge finanziell und praktisch weiter ermöglichen würde und zudem für eine bestimmte weitere Zeit ihren Lebensunterhalt sichern würde
17 11 Die Angeklagte Zschäpe gab durch ihre Zusagen einerseits den beiden Männern die Sicherheit, ungefährdet in die Wohnung zurückkehren zu können, und andererseits gewährleistete sie, dass auch im Falle ihres Todes der von ihr, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeinsam erstrebte ideologische Zweck der von ihnen begangenen Tötungsserie durch die von ihr zugesagte Vernichtung der vorhandenen Beweismittel und die Veröffentlichung des Bekennervideos erreicht werden würde
20 10 Dabei wussten sie, dass sie keinen Anspruch auf die Beute hatten
20 10 Die Mitwirkung der Angeklagten Zschäpe bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung des Überfalls stellte, entsprechend dem Konzept der Vereinigung und der Absicht ihrer drei Mit­glieder, die Beschaffung weiterer von der Vereinigung benötigter Finanzmittel sicher und schuf damit die erforderliche Grundlage für die Durchführung weiterer ideologisch motivierter Anschläge der Vereinigung
22 9 Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dabei die Aufgabe, in der Sparkassenfiliale vor Ort tätig zu werden, während die Angeklagte Zschäpe zusagte, die Abwe­sen­heitszeiten Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ im Zusam­menhang mit der Tatausführung zu legendieren, deren Abwesen­heit durch ihre eigene Präsenz im Bereich der Wohnung zu tarnen und aktiv bei Nachfragen, jeweils der Situation angepasst, eine unverfängliche Erklärung für deren Abwesen­heit zu finden und abzugeben
22 9 Sie handelten in der dargestellten Weise, um sich und der Ange­klagten Zschäpe das Bargeld zuzueignen
24 8 Da sie weiter keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit würden nachgehen müssen, würde ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um die von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten Taten ihres Personenverbandes intensiv planen, vorbereiten und ausführen zu können
25 7 Der Angeklagten Zschäpe war dabei bewusst, dass das Opfer kei­nerlei Anlass zu der Tat gegeben hatte
25 7 Die Angeklagte Zschäpe handelte in der dargestellten Weise, um den Tod eines Menschen herbeizuführen, der zu einer Gruppe ihrer ideologischen Feindbilder zählte
25 7 Um dies zu gewährleisten, beschlossen sie, dass sich die Ange­klagte Zschäpe während der gesamten Tatausführung und der sich daran anschließenden Flucht der beiden Männer vom Tatort in oder in der Nähe der Zentrale der Vereinigung, ihrer gemeinsamen Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, auch deshalb bereit­halten sollte, um für den Fall, dass die Männer im Zusammenhang mit der Tat den Tod finden würden, das vorbereitete Bekenner­video der Vereinigung NSU zu den bereits begangenen ideologisch motivierten Tötungsdelikten zu veröffentlichen und sämtliche in der Zentrale der Vereinigung vorhandenen Beweismittel hin­sicht­lich der Identität der Mitglieder der Vereinigung NSU, hinsichtlich deren bisherigen Lebens im Untergrund und hinsichtlich von Un­ter­stützungshandlungen zu ihren Gunsten durch andere Per­so­nen zu vernichten
28 6 Sie handelte weiter in der Absicht, das von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos weggenommene Geld sich und den beiden Männern zuzueignen, wobei sie, wie sie wusste, keinen Anspruch auf dieses Geld hatten

Die Wiesn Bombe von 1980 bleibt unaufgeklärt

Außer Spesen nichts gewesen:

Die totale Pleite:

6 Jahre erneut ermittelt, und sie haben… nichts, niente, nada:

Die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem bislang verheerendsten rechtsextremen Terroranschlag in Deutschland werden wohl unbeantwortet bleiben.

Kein Spiegel-Beitrag ohne Framing: Niemand weiß, ob das ein rechtsextremistischer Anschlag war, denn man kennt die Täter nicht, man weiß nicht, welche Rolle der mutmassliche „Einzeltäter Gundolf Köhler“ genau spielte

Und rechtsextrem war der Patsy auch nicht, eher grün.

GBA Range: «Eine Einzeltäter-Theorie haben wir niemals verfolgt.»

Ein erstaunlicher Satz, hat man doch der Öffentlichkeit Gundolf Köhler als Einzeltäter präsentiert, und das über Jahrzehnte hinweg.

Der Siffspiegel schreibt Blödsinn, oder GBA Range erzählte 2014 Blödsinn:

Die Bundesanwaltschaft hielt Köhler damals für einen Einzeltäter. Tiefgreifendere Ermittlungen in die rechtsextreme Szene erfolgten nicht. Bereits 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt.

Mangels Täterermittlung wurde das Verfahren gegen Karlheinz Hoffmann und andere 1982 eingestellt.

Widersprüche ohne Ende…

Gezielte Asservatenvernichtung sabotierte die Ermittlungen:

Zu den vernichteten Asservaten gehörten auch 47 Zigarettenkippen aus den Aschenbechern von Köhlers Auto, die zu sechs verschiedenen Sorten gehörten – teils mit, teils ohne Filter; dies spricht dafür, dass auch jemand anderes in Köhlers Auto geraucht hatte

Unter anderem verschwand auch ein Handfragment schon 1980 aus der Gerichtsmedizin, welches keinem der Opfer zugeordnet werden konnte… laut der Akten serologisch auch Gundolf Köhler nicht.

Vieles spricht dafür, dass schon 1980 innerhalb des Sicherheitsapparates die Beweise entsorgt wurden, eben weil das DNA-Verfahren schon am Horizont nahte.

Alec Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In Deutschland wurde es erstmals 1988 als Beweis in einem Strafprozess vor Gericht anerkannt.

Hätte man die Beweise nicht verschwinden lassen, und das gilt für den Buback-3-fach Mord 1977 ebenso wie für das Oktoberfest-Attentat 1980, dann hätte man den genetischen Fingerabdruck der Täter wenige Jahre später ermitteln können.

Offenbar war aber eine Täterermittlung niemals gewollt. Weder bei Buback (Stichwort Verena Becker) noch 1980.

Die dümmste These überhaupt findet sich -wen wundert es?- am Ende des Spiegel-Framing-Beitrages:

Als mögliches Motiv für einen Anschlag wurde mehrfach vermutet, die rechtsextreme Szene habe den Bundestagswahlkampf zugunsten des damaligen Unionskanzlerkandidaten Franz-Josef Strauß (CSU) beeinflussen wollen.

Was für ein Schwachsinn! Hätte man FJS schaden wollen, nähme man einen „rechten Täter“, und hätte man FJS helfen wollen, dann einen Linken.

Man nahm aber einen „Rechten“, den man selbst fabriziert hatte, und der Ex-BND-Mann Hans Langemann, oberster Bayerischer Geheimdienstaufseher, erledigte das höchstselbst, indem er die Fake News Informationen sofort an die Presse durchstach.

Das abenteuerliche Leben des Geheimagenten Hans Georg Langemann

Dort finden sich Links ohne Ende… die Lenkung der Medien gehört zu den Hauptaufgaben jeden Geheimdienstes (laut Gehlen). Langemann wurde angeklagt und staatlich geschont, er verschwand komplett aus der Öffentlichkeit, die Prozessakten sind bis heute gesperrt.

MERKE: Staatsterror darf nicht aufgeklärt werden.

Fall Lübcke: Sommerpause im Sommertheater

Ein schönes kleines Spektakel, das so richtig niemanden interessiert, hatte kurz vor den Ferien an der Frankfurter Gerichtsbühne begonnen, um so­gleich heftig in die Bremsen zu treten. Der Richter verfügte zur Einfüh­rung von Beweisen in die Verhandlung das Selbstleseverfahren.

Das führte dazu, daß Richter Sagebiehl schon wieder ausrastete. Er ist also mitnichten der erfahrene, ruhige, sachliche Kapitän, der eine Verhandlung durch schwierige Materie navigiert. Der Ausraster kam so.

„Wenn ich das nochmal höre, werde ich wirklich unangenehm“ sagt der Vorsitzende Richter Sagebiel zu RA Hannig als dieser behauptet, mit dem Angeklagten Ernst solle kurzer Prozess gemacht werden (31 Verhandlungstage sind angesetzt)

Hintergrund ist ein Selbstlesebeschluss des Senats – 37 Dokument u.a. Urteile gegen Stephan Ernst werden so in Verhandlung eingeführt

Endlich hat es auch mal jemand richtig angefragt und angesagt, RA Hannig.

Ist der Mitangeklagte Markus H. ein V-Mann?!

In der Videovernehmung erklärt Stephan Ernst, dass in seiner früheren Szene viele den Mitangeklagten Markus H. für einen Spitzel der Polizei oder des Verfassungsschutzes gehalten haben. Für die nächsten 3 Wochen werden 100e Seiten Akten für das Selbstleseverfahren verteilt.

Es geht mitnichten um Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Es geht auch um die hessische Polizei, die im LKA hockt, aber auch die im lokalen Polizeirevier. Es geht um konkurrierende Referate und Günst­lings­wirtschaft. Es geht um Abgrenzungen zum Staatsschutz des BKA und den Bundesschnüfflern aus Köln usw. Es gibt ein sehr komplexes Interes­sen­geflecht innerhalb des Staatsapparates, um an die dunklen Geheim­nis­se der Anderen heranzukommen, das von der faschistenbrotdoofen Antifa gerne ausschließlich auf ihrem Lieblingsfeind Verfassungsschutz abge­la­den wird, somit für den Staat bequem ist, da der weiß, daß das völlig unge­fähr­lich ist, wenn jemand mit dem Finger auf die Schlapphutbande zeigt.

Den Prozeßtag kann man in Kurzschrift nachvollziehen, denn der war genauso langweilig und unergiebig wie die Tage davor.

RA Hannig fragte seinen Mandanten bei der 3. Vernehmung, ob es den Verdacht gegeben habe, Markus Hartmann sei V-Mann. Ernst bestätigte dies, während der gemeinsamen Anti-Antifa-Zeit hätten er und andere dies vermutet, weil Hartmann alle aufgestachelt habe.

Stephan Ernst wurde auch zu den bei ihm gefundenen Feindeslisten und Ausspähnotizen befragt. Er erzählte dazu, dass er diese angelegt habe, um seine Erfahrungen im Gefängnis zu verarbeiten. Zu dem Attentat auf einen Lehrer, der auf diesen Listen verzeichnet war, sagte Ernst nichts

Der bisherige Ertrag des Prozesses ist eine en passant gewonnene Erkenntnis.

Ernst begründet bei ihm gefunden „Personenliste“ mit geplanten #Antifa-Outing. Darauf GBA Kilmar sinngemäß: „Outing ist nur bei Rechtsextremen bekannt, bei „Antifa“ denken sich die Leute doch „Na und“. Darauf RA Hannig: „Nicht, wenn man es in Dresden macht“.

Was der Ernst alles so sagt, ist im Grunde völlig Banane, oder genauso wertvoll wie Zschäpes Geständnis. Warum das so ist, hat Bundesrichter i.n.i.D.d.S. Thomas Fischer* kürzlich erläutert. Es gibt viele diskutierens­werte Stellen. Die problematischste ist wohl jene, in der er zwischen Presse und Premium-Presse differenziert, ohne uns an seinen Überle­gun­gen zu derer Unterschied teilhaben zu lassen. Es bleibt sein dunkles Geheimnis, was er uns damit sagen will. Als Premiumpferde laufen bei ihm solche Ackergäule wie FAZ, SZ und SPIEGEL.

Ein Geständnis ist gar nicht so leicht. … Man kann davon ausgehen, dass es bei Mord und Vergewaltigung auch nicht wesentlich leichter fällt als beim Seitensprung oder einer kleinen Unterschlagung im Betrieb.

Richtig. Oder einem bewußten Fehlgeständnis in einem Staatsschutzs­prozeß, das vergaß der Fischer. Sowas kommt öfter vor, als man denkt.

„Und Fehlgeständnisse?“ fragten ängstlich die rechtsunkundigen Bauern. „Auch Fehlgeständnisse, Väterchen Bundesrichter?“

„Auch Fehlgeständnisse!“ sagte stolz im Brustton der Überzeugung der Bundesrichter. „Das kommt oft vor!“

Deswegen sind ja auch all die weinerlichen Artikel über das „Wie“ der bisher als Video vorgeführten Geständnisse des Ernst für den Papierkorb, weil das nur den langjährig erfahrenen Vernehmern etwas sagt, selbst denen aber nur zu 75%, denn in den restlichen 25% der Vernehmungen schlittern auch sie auf glattem Eis von Geständnis, Zugeben, Zurück­neh­men, widerständigem Beipflichten und zögerlichem Nicken herum, ohne daß daraus ein Bild der Tat wird, an dem man sich festhalten kann.

Den Stellenwert eines Geständnisses im öffentlichen Bewußtsein, heut­zutage also der erlernten Tatort-Erfahrung, leitet Fischer aus der Inquisition und den seit damals stattgefundenen Veränderungen ab.

Die, die „peinliche Befragung“ durchführten, wussten selbstverständlich, dass man unter der Folter fast alles zugibt und dass solche Geständnisse nichts wert sind. Verwertbar waren daher Geständnisse vor und nach der Folter, ausgeruht und bei klarem Verstand, nicht aber abgequälte Bekenntnisse.

Vieles, was damals erstmals gedacht wurde und in die europäische Rechtskultur Eingang fand, lebt bis heute fort. Dazu gehört auch der in der Bevölkerung weitverbreitete Glaube an die überragende Beweiskraft eines Geständnisses. Auch bei professionell damit befassten Personen besteht eine oft unbewusste Überzeugung, es komme auf die „ganze Wahrheit“, das Offenbaren des Innersten und die intersubjektive Glaub­haftigkeit dieser Offenbarung an. Das Geständnis gewinnt so eine über den Rang eines bloßen „Beweisanzeichens“ (= Indiz) hinausgehende informelle Bedeutung.

Im deutschen Recht ist alles anders als in Tatort, Die 12 Geschworenen und High Noon.

Rein formal ist darauf hinzuweisen, dass die Mittel des sogenannten „Strengbeweises“, also eines im Gesetz genau geregelten Verfahrens zur Beweiserhebung mittels bestimmter Beweismittel, nur die folgenden vier sind: Zeugen, Sachverständige, Urkunden und richterlicher Augenschein. Die Aussage des Beschuldigten – gleich ob „Bestreiten“ oder „Geständnis“ – gehört nicht dazu. Bekanntlich ist ein Beschuldigter im deutschen Strafprozess nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, er kann auch nicht im eigentlichen Sinn zur „Wahrheit“ verpflichtet sein, wenn er aussagt. Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich „früh“ oder „spät“ äußert. Beweiserwägungen von Gerichten, wonach für die Schuld des Angeklagten spreche, dass er z.B. ein Alibi „nicht früher“ vorgetragen habe, sind rechtsfehlerhaft und führen regelmäßig zur Aufhebung durch das Revisionsgericht.

§261 StPO: Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.

Den zuhauf aufmarschierenden Experten haut der Fischer dann den Gummihammer auf den Schädel. Kann er machen, hilft aber in einer Nation mit 20 Millionen Fußballtrainern und 32 Millionen Richtern nicht weiter. Wer Schuld hat und füssiliert gehört, das entscheiden immer noch die Laienrichter des Landes vor der Glotze und hinter der Popcorntüte auf der Couch, nicht die Fischers.

Es ist daher für Berufsrichter auf Dauer recht ermüdend zu hören, dieser oder jene „hätten“ anders entschieden, als er selbst es getan hat. Das kann sein. Sie haben aber nicht, und durften auch nicht. Wer Prozesse entscheiden will, soll halt Jura studieren und Richter werden, oder sich bei den Schöffenwahlen zur Verfügung stellen. Spontanurteile vor dem Fernseher oder nach Lektüre der Tageszeitung können Qualifikation, Amt und Legitimation nicht ersetzen. Man wird nicht Chirurg durch Betrachten der TV-Serie „Die jungen Ärzte“, nicht dadurch, dass man jemanden kennt, der auch schon einmal operiert wurde, und auch nicht durch die feste Überzeugung, sich wie kein Zweiter in die Schmerzen der Patienten einfühlen zu können.

Dann wieder einer der Fehlschlüsse Fischers, weil er sich deutsche Schandrichter nicht vorstellen kann, bzw. nicht sagen darf, daß es auch unter seinen Berufskollegen mehr als genug Charakterschweine gibt.

Im Strafprozess wird Wirklichkeit rekonstruiert.

Manchmal wird im Strafprozeß die Wirklichkeit konstruiert.

Für die Geständnisfrage beim OLG Frankfurt folgt aus all dem: Es gibt keine Regeln für die Bewertung, die Reihenfolge, die Glaubhaftigkeit von Geständnissen, auch wenn sie mehrfach und widersprüchlich sind.

Das klingt bitter für die Schmierfinken und hoffnungsvoll für Ernst. Trotzdem nehmen wir keine Wette an. Der Prozeß findet vor einem Staatsschutzsenat statt. Dessen Richter haben zu liefern und nicht die Wirklichkeit zu rekonstruieren. Es geht also nicht wirklich um den Arsch von Ernst, wie sein Verteidiger am Ende einer Vernehmung meinte.
——
* immer noch im Dienst der Sache

Spurenmanipulation beim „Amri-Anschlag“ soll aufgedeckt werden?

Man mag es kaum glauben, was beim Staatsfernsehen „tagesschau.de“ zu lesen ist:

Weiter heisst es dort:

„Durch die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss ist deutlich geworden, dass das BKA und der Generalbundesanwalt es versäumt haben, die Spurenlage am Lkw umfassend auszuwerten“, sagt die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic. Auf Basis der bearbeiteten Spuren könne „nicht der Schluss erfolgen, dass Amri alleine den Lkw gekapert und gesteuert hat“, so die Bundestagsabgeordnete. Der Frage, ob es weitere Mittäter oder Helfer und Unterstützer gegeben habe, sei nicht konsequent nachgegangen worden.

„In den vergangenen zwei Jahren hat das vom Bundeskriminalamt nach dem Anschlag präsentierte Spurenbild kontinuierlich Risse bekommen“, meint auch Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei. Das BKA habe sich zu früh auf die Einzeltäterthese festgelegt. „Ich befürworte daher eine vom Innenministerium unabhängige Begutachtung aller vorhandenen Spuren durch einen ausgewiesenen Sachverständigen auf diesem Gebiet.“

Ob es vielleicht doch ein rechtsterroristischer Anschlag war? Der unschuldige Islamistenklüngel nur vorgeschoben? Tatsächlich könnte man auf die Idee kommen, dass es den Linken und Grünen um die „Weißwaschung“ des islamistischen Terrors geht, aber sehr wahrscheinlich geht es da eher um V-Leute, deren Auftraggeber im „Tiefen Staat“ und die Märchenerzähler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz.

Die Linksgrünen grollen nach wie vor aufgrund der „Einzeltäterthese der 2 Uwes“ und wegen des staatlichen Bestreitens des „bundesweiten NSU-Netzwerks“, zu dem sie gar zu gern auch die Lübcke-Angeklagten zählen würden. Das eint sie mit den Märchenbuchautoren Aust und Laabs, mit den Ramelsbergers dieser Republik, der Antifa und mit den Nebelkerzenwerfern bei Heise & Co.:

http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/06/07/moser-honk-oder-zonk-des-staatsschutzes/

Man darf wirklich davon ausgehen, dass –auch beim Breitscheidattentat wieder einmal– ein Einzeltäter erfunden wurde, und die Aktenlage „angepasst wurde“, gemäß der „nachgefundenen Beweise“ am Tatort.

Dafür spricht unter anderem, dass…

– das Fahrerhaus des LKW unmittelbar nach dem Anschlag „ordentlich und nicht verwüstet gewesen sei, wie der Schausteller-Vorsitzende aussagte, jedoch später „chaotisch“.

– im Fahrerhaus ein Portemoney offenbar unter der Decke im Fußraum nachgefunden wurde, welches von Amri stammte, samt „Ausweis“.

– zwischen Stoßstange und Karrosserie vorne ein Amri-Handy gefunden wurde, welches da offenbar abgelegt worden war. Passend zum Ausweis.

– der LKW von offenbar die ersten Stunden von unbekannten Sicherheitskräften „bewacht wurde“.

So heisst es denn auch bei der Tagesschau:

Mit dem Portemonnaie konnte der polizeibekannte Islamist schließlich als der Attentäter – oder zumindest als dringend Tatverdächtiger – identifiziert werden. Allerdings wurde die Geldbörse nicht direkt nach dem Anschlag entdeckt, sondern wohl erst am Nachmittag des nächsten Tages. Als der Lastwagen vom Tatort abgeschleppt und in einer Bundeswehrkaserne im Norden Berlins gründlich auf Spuren abgesucht wurde. Da war Amri bereits auf der Flucht.

Das erinnert doch stark an das Abschleppen des Eisenacher Womos in eine große Halle, und an die Nachfindungen im Zwickauer Schutt, wo man 3 Tage nach Eintreffen des BKA eine „Dönermord-Ceska“ aus dem Haufen zog, das Ganze nicht dokumentierte und erst später im Polizeipräsidium erstmals fotografierte. Oder auch an die Nachfindungen im Eisenacher Womo, Pässe, Führerscheine etc.

Die Tagesschau wäre nicht als unendlich staatsnah (zurecht) verschrieen, fände am Ende eines Artikels voller Zweifel am Tathergang (Regierungsversion) doch wieder das altgewohnte Framing statt:

Der Sachverständige, der nun die Spurensicherung und die Schlussfolgerungen der Ermittler bewerten soll, wird sein Gutachten wohl nur auf Grundlage von Akten erstellen können. Der Lkw, den Amri als Waffe missbrauchte, kann nicht mehr untersucht werden. Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Grotesk, der Schreiberling muss schizophrän sein. Amris Täterschaft ist eben gerade NICHT bewiesen. Davon handelt der gesamte Artikel. Oder hat ihm sein Politoffizier diesen Satz hinein redigiert?

Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Egal, denn bekanntlich war beim berühmten Eisenach-Womo das Wrack noch jahrelang verfügbar, und dennoch hat niemand die Fahrgestellnummer mit der im Fahrzeugschein abgeglichen. Obwohl das Womo beim BKA sein „falsches Kennzeichen V-MK 1121“ schon Anfang 2012 verlor, weil beides wohl nicht zueinander passte.

Fazit: Es ist völlig Banane, ob da ein externer Gutachter angesetzt wird oder nicht, es wird nichts aufgeklärt werden, egal ob der Fall NSU, Breitscheidplatz, Buback/Becker oder Oktoberfest-Bombe heisst.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Was passierte wirklich am 4.11.2011 in der Frühlingsstraße, wer war dort, wer verursachte die Explosion, und wer gab die Katzen in den Körben bei der Nachbarin ab?

Teil 7 endet wie folgt:

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“ ist dabei die eigentlich interessante Formulierung.

Dagegen spechen sowohl Zschäpes Angaben am 8.11.2011 als auch das Phantombild der Nachbarin, die Katzenübergeberin darstellend vom 6.11.2011.

Was sagte Zschäpe?

Siehe:

NSU Sachsen: Zschäpe stellte sich nach 6 Tagen Flucht. Nicht 4, sondern 6 Tage!

am Abend des 1.11.2011 besuchte Zschäpe ihre Freundin Heike Kuhn in der Polenzstrasse, wahrscheinlich per Taxi. Es gab einen „tränenreichen Abschied“.
am 2.11.2011 verschwand das Womo Sunlight Capron A68 (widersprüchliche Angaben zum Nummernschild, ASZ, V-AH…) aus der Frühlingsstrasse. Soll V-MK 1121 gewesen sein. Kennzeichen jedoch nicht auf Ü-Cameraaufnahmen zu sehen.
am 4.11.2011 surfte eine unbekannte Person am Computer EDV 1 in der Wohnung, gab später die Katzen ab.
am 4.11.2011 wurde das „Fluchthandy“ geortet in Zwickau
am (wohl erst am) 5.11.2011 wurde eine „Susann Dienelt“ 3 Polenzstrassen-Nachbarn auf dem beleuchteten ALDI-Parkplatz vorgeführt, Frau Kuhn, Frau Jahn, deren Mann Grimm: Es war nicht Zschäpe.
am 8.11.2011 stellte sich Zschäpe in Jena, wurde nach Zwickau verbracht (Haftbefehl Brandstiftung) und dort vernommen.
Zschäpe sagte aus, sie sei 6 Tage lang unterwegs gewesen. Also vom 2.11. bis 8.11.2011.
Problem: Zschäpe kann dann nicht am 4.11.2011 in Zwickau die Wohnung angezündet haben. Sie war gar nicht dort… nicht umsonst fehlten diese Tage auf den Eminger-Handys, als diese bei der Bundespolizei Potsdam zur Auswertung ankamen.

Wer ist die Person auf dem Phantombild der Antje H.?

Sehr wahrscheinlich war das Susann Eminger.

Was ja auch Sinn macht, dass Andre Eminger morgens seine Frau in die Frühlingsstraße brachte, damit die sich um die Wohnung kümmere und die Katzen abhole.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“?

Sehr wahrscheinlich nicht. Zschäpe war -laut eigenen Angaben- gar nicht dort, und die SMS etc. aus den Eminger Handys dieser Tage gingen verloren, unwiederbringlich.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Und so kam es, wie es kommen sollte: „Zschäpe“ beging Brandstiftung, warf die „Nichtbekennervideos“ in den Briefkasten vor dem Haus ein, oder auch nicht, wie der Senat ausführte, und gab die Katzen bei der Nachbarin ab:

Die Frau im roten Mantel hatte einen dunklen, braunen Mantel an. Dieses Detail lassen wir jetzt einfach weg.

Es ist immer schwer, zu viele Details sind schlecht, denn man kann dabei die Fiktion beschädigen…

Niemand hat die Zeugen mit dem Phantombild konfrontiert, welches eindeutig NICHT Zschäpe zeigt, weil niemand am staatlichen Narrativ rütteln wollte.

Siehe den oben zitierten Blogbeitrag von 2016, der endet so:

Eigentlich ist das weitestgehend geklärt. Zschäpe war es nicht.

Zschäpe wusste jedoch vermutlich, wer es war. Deshalb wollte sie die Kronzeugenregelung für sich. Die bekam sie nicht. Nach 4 Jahren war sie dann endlich weichgekocht und „gestand“ im Dezember 2015 so, wie es die Bundesregierung von ihr verlangte. Vollumfänglich gemäss der Anklageschrift, die aus Beweismanipulationen im grossen Stil besteht.

Die Staatsräson zerschlug dem Rechtsstaat das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ende Teil 8.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (7)

Claudia Wangerin lebt und heimbürot einen Eminger an die Redaktion.

Dabei hätte er nach Logik des großzügigen Teilfreispruchs allen Grund, auf das Trio sauer zu sein, wenn er von der Mord- und Anschlagsserie, die er durch seine Unterstützungsleistungen mit ermöglicht hat, nichts geahnt hätte.

Hat denn der Eminger eine Mord- und Anschlagserie ermöglicht? Und wenn ja, welche?

„Eminger, dessen Familienname im Urteil bis auf den Anfangsbuchstaben geschwärzt ist …“

Nein, ist er nicht. Geht nach deutschem Recht auch gar nicht, bzw. nur dann, wenn man die sofortige Kassation des Urteils ermöglichen will.

In einer sechsteiligen Serie wurde anhand zweier Beispiele erläutert, wie das Beschißurteil gegen Zschäpe und Kollegen zustande kam. Durch Beschiß.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es ging einmal um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, über den der Postversand der Paulchen-Comic-Film-DVDs initial stattgefunden haben soll. Die tapferen Postmitarbeiter haben das verneint, da waren nur Normalbriefe drin, als der vom BKA zum Öffnen und zur Durchsicht vorbeigebracht wurde.

Das ficht das hohe Staatsschutzgericht nicht an. Die sind in ihrer Beweis­würdigung frei und machen somit aus nicht vorhan­denen Briefen vorhan­dene, weil die für das Galgenurteil gebraucht werden. Der Briefkasten ist der einzige Link mit dem man unter Nutzung der gesammelten Hausmär­chen der Gebrüder Grimm, gottgefälliger Gebete, einer verlegten Brille und abgeschalteter Ohrhörer der Qualitätsmarke Thomas Gottschalk die Angeklagte Zschäpe am 4.11.2011 nach Zwickau verfrachtet bekommt. Ansonsten wird es schwierig mit der Erklärung, denn man weiß nicht, was sie zwischen dem 1.11. und 8.11.2011 tat, noch wo sie sich aufhielt, bis sie am 8. beim Jenaer Anwalt an der Pforte schellte und sich stellte, um aus­zusagen. Auf letzteres verzichtete sie dann im weiteren Verlauf der Welt­geschichte.

Ohne das Konstrukt Zschäpe warf die Briefe ein kann die vorher statt­ge­fundene Benzin-Luftgemisch-Verpuffung, ersatzweise ein Pfund Schwarz­pulver-Explosion nicht schlüssig erklärt werden. Man braucht den Brief­kasten so dringend wie Zschäpe einen guten Anwalt.

Desgleichen mit der SMS Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin, die man sehr großzügig ein Jahr nach hinten verlegt hat, denn nur so bekommt man einen Link zu Zschäpe, Eminger und einem Wohnmobil, das dann am 4.11.2011 von einem Zündler zur Feuerbestattung zweier toter Leichen umgewidmet wurde.

Auch hier sieht es regelrecht düster mit Beweisen aus, wenn man sich die nicht selber bastelt, wie es Staatsanwalt Weingarten tat, denn der war laut Protokollen der Sachverantwortliche.

Ebenso belegen die Ergebnisse vom 25.10.2011 die enge Anbindung der Familie Eminger an Böhnhardt, Mundlos und die Angeklagte Zschäpe – unbeschadet der Vorsatzfrage bei Susan Eminger –, deren Einbindung in die operative Unterstützung der drei. Ausweislich der von den Zeugen Jasenzisch, Hoffmann und Koch durchgeführten Ermittlungen versandte die gesondert Verfolgte Ehefrau des Angeklagten Eminger, Susan Emin­ger, am 25.10.2011 gegen 11:26 Uhr aus einer Funkzelle zwischen Zwickau und Schreiersgrün eine SMS an ihren Ehemann. Diese SMS hat­ten folgenden Inhalt: Sie, Susann, fahre soeben Liesl und Gerry – also die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt – wohin und könne daher während der Fahrt keine SMS schreiben. Der Inhalt der SMS, der Zeit­punkt der Absendung sowie die Lokalisation des Mobiltelefons belegen, dass Susan Eminger die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt an diesem Tag zur Wohnmobilvermietung Knust in Schreiersgrün gefahren hat. Dort übernahmen die beiden tatsächlich am selben Tag das bereits am 14.10.2011 vertraglich für den Banküberfall am 4.11.2011 in Eise­nach gemietete Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen V – MK 1121.

Assistiert wurde Weingarten voller Inbrunst durch Staatsanwalt Greger, die das Datum 25.10.2011 somit festklopfte.

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man muß die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann, schrieb einst Mark Twain. Wir wollen hoffen, daß die Bundesanwälte die Tatsa­chen kannten, bevor sie sie verdrehten. Genau das haben die Zeugen Ste­fan Koch, René Hoffman und Udo Jasiaczyk nicht getan, wie Staats­anwalt Weingarten am Tag 380 behauptete. Man kann sich ja das Asservat 22.1.3.4.1 (aufbereitete Rohdaten des Handys, kann man ja googeln) und die in der Spurenakte 620 enthaltenen Daten anschauen.

Komme ich zu einem meiner Lieblingsthemen. Aus Falschen (oder dem Nichts) folgt Beliebiges.

Staatsanwalt Weingarten brillierte am Tag 380, nicht nur an dem, aber nur um den geht es hier, mit einer brillanten Logik, deren Brillanz es lei­der nicht ganz in das Weglaßbuch der Ramelsberger zum NSU geschafft hat. So brillant, daß die SMS-Geschichte auch für Ramelsberger und Ge­nossen reicht, war der Weingarten dann doch wieder nicht. Die nachfol­gend dokumentierte Logik hätte ihm im Plädoyer Eminger eigentlich heftig um die Ohren fliegen müssen, vom Verteidiger des Eminger, denn der Ange­klagte selbst schwieg ja bekanntlich zu seinen Gunsten.

Der Angeklagte Eminger setzte – wie aus der Bekundung des Zeugen H. folgt – unmittelbar nach dem Telefonat mit der Angeklagten Zschäpe nämlich um 15:30 Uhr seinerseits eine SMS an seine Ehefrau Susan ab. Der Inhalt dieser SMS ist nicht bekannt, denn ausgerechnet dieser Inhalt wurde sowohl auf dem Mobiltelefon des Angeklagten Eminger als auch bei Susan Eminger gelöscht. Das ist aber unschädlich, denn es ist eindeutig, dass der Inhalt aus Sicht des Angeklagten Eminger geeignet war, ihn zu belasten und über den Grad der Einweihung des Angeklagten Eminger in die Pläne und Absichten des NSU einen Beweis zu geben. Ansonsten hätten nicht beide Kommunikationspartner ziemlich exklusiv dieses SMS gelöscht, während andere tatsächlich oder vermeintlich unverfängliche SMS-Inhalte noch vorhanden sind, wie sich etwa aus den Bekundungen des Zeugen Hoffmann ergibt.

1. Ob Eminger mit Zschäpe telefonierte, geht aus den Technischen Unter­lagen nicht hervor, da die nur Daten speichern, keine Stimmprofile.

2. Weil Weingarten als Staatsanwalt nicht weiß, was gesimst wurde, sind die beiden Delinquenten zu hängen, denn das ist hochverdächtig. Das Rechtsverständnis ähnelt also jenem, das aus dem Iran gen Deutschland gekabelt wird.

3. Schön, daß Weingarten einräumt, der von ihm verfälschte SMS-Inhalt zur Taxifahrt für Lise und Geri sei unverfänglich.

Ich kann mich noch dran erinnern, was mein Logikdozent hinter vorge­haltener Hand bei solch Komplettversagen des Denk- und Rhetorikver­mögens geflüstert hat. Das ist sehr zitierwürdig, allerdings nicht zitier­fähig, fällt also an dieser Stelle aus. Daß es mit der Logik und Lebens­erfahrung von langjährig tätigen Juristen manchmal auch heftig hapert, hat jüngst der BGH in einem Revisionsverfahren gerügt. Es ist präzise diese Logik, die auch Weingarten zulasten von Eminger anwandte.

Das den Staat schützende Richterkollegium am OLG zu München ist wenigstens drei Klafter weit intelligenter als die Anwälte des Bundes. Das ist nicht viel. Für den NSU-Prozeß selbst jedoch sind das Welten. Die urteilenden Richter purzeln natürlich nicht in die Fallgrube fehlerhafter Argumentation und haben das Urteil gegen Eminger sehr knapp an den herbeigelogenen „Fakten“ entlang begründet. Denn die Beweiskraft ist frei. Als Winkeladvokat einer Erdscheibenrepublik darf man hingegen noch jeden Blödsinn daherfabeln. Das genau war ja der Grund, daß Rechtsanwalt Wolfgang Stahl bezüglich Thomas Sagebiel meinte, der wäre als Staats­anwalt weitaus besser denn Richter geeignet.

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum man dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

Fall Lübcke: Wir sind wieder bei Ramelsberger

Annette Ramelsberger @ARamelsberger

Wo man sich nachts vor dem Lübcke-Prozess halt so rumtreibt… Anstehen in der Journalisten-Schlange. Es nieselt.

Die Ramelsberger macht das, da hat der Prozeß noch gar nicht begonnen, was sie noch am besten kann: Lügen und Weglassen. Was sehen wir auf dem Bild? Eine sitzende statt anstehende falsche Reporterschlange. Und vier mutige Polizisten, denn es braucht einiges an Mut und Opferbereitschaft, sich mit einer lachenden Ramelsberger auf einem Foto verewigen zu lassen.

Hauptsache Klicks. Das ist, was zählt. Inhalt: 0 Punkte. Bettelemotionen um Mitleid: 100 Punkte.

S.J.F @Cardiotoxine_

Also ich fand ihren Artikel wegen der Platznot beim Prozess gut und richtig. Man muss die Öffentlichkeit informieren. Doch was Sie hier wieder machen, ist einfach nur dreist. Entschuldigung für einen Laien kommt es so rüber als hätten Sie die ganze Nacht vor dem Gericht verbracht. Stattdessen sind sie nur kurz da gewesen und dann hast sie eine Kollegin abgelöst. Erst gegen 6 Uhr kamen sie wieder. Ich finde es nicht ok dass Sie sich quasi wieder im beim NSU Prozess sich Leute an Land ziehen um einen Platz zu erhalten. Als Zschäpe aussagte waren es Studenten die dafür entlohnt wurden. Es wäre echt an der Zeit mal ehrlich zu sein und zu sagen dass Sie sich nicht die ganze Zeit anstellen. Dass würde echt mehr glaubwürdig geben, als sich als Heldin feiern zu lassen. Andere stellen sich auch an, aber machen kein Ding.

Auch wenn es das Budget der Süddeutschen nicht mehr hergibt, einen feschen Bettelstudenten anzuheuern, der das Herz der Ramelsberger erwärmt und ihr über die regenreiche Nacht hinweghilft, indem er sich in die Warteschlange vor Gericht setzt, damit sie in einem heimeligen Hotel die Eröffnung des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann (Name frei erfunden) herbeischlafen kann. Es ist geschafft.

Wir können voller Innbrunst bekanntgeben:

Nun, Gerichtsprozeß-Groupies, heute erleben wir den Moment, wo wir sagen können: Wir sind wieder bei Ramelsberger, unter ihrem Banner. Wenn wir heute in unserer Programmsüddeutschen erklären: Die unmit­telbare Aufgabe des Gerichtskorrespondenten ist keine andere als – in wenigen Worten zusammengefaßt – den süddeutschen Sozialismus zur Wahrheit und Tat zu machen und alle anderen mit Stumpf und Stiel aus­zurotten, so stellen wir uns auf den Boden, auf dem Ramelsberger und Jüttner standen und von dem sie prinzipiell nie abgewichen waren. Jetzt zeigt sich, was wahre Kriminalreportage ist und was dieser Ersatz-Aufklä­rung war („Sehr gut!“), die sich als offizielle NSU-Aufklärer im deutschen Internet so lange breitmachte.

Die Helden deutscher Gerichts- und Geschichstschreibung haben sich schon wieder zu einemn wichtigsten Prozeß überhaupt eingefunden, um all das aufzuklären, was das Gericht nicht aufklärt, wozu der Richter keine Lust hat, es sind wieder derer 5 oder 6 oder 7, aber sie schreiben nur von dem einen, was der Generalbundesanwalt alles falsch macht und das die Bedingungen ihrer Schreibtischtäterschaft miserabel sind.

Endlich gibt es wieder Gerichtsreportagen wie bei Muttern.

Im Hessenfunk hört man:

Gerichtsreporterin Heike Borufka berichtet von einer beklemmenden Atmosphäre im Saal, die Ruhe sei fast erdrückend. Stephan Ernst trägt zur Verhandlung einen dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd.

Der Freundeskreis Bento dichtet:

Er trägt einen schwarzen Anzug, darunter ein weißes Hemd. Ein großer Mann mit grauem Gesicht.

Und Mutter Beimer, äh Oma Ramelsberger berichtet von den Tränen der Natur.

Lübcke Mord-Prozess Nach 10 Stunden Anstehen. Durchgeweicht. Müde, aber immerhin: drin.

Dann schläftse wieda ein, vapennt dit Janze und läßt die entscheidenden Dinge dann einfach weg, wenn sie ihren Report an die Alpenprawda kabelt

Der Teifel hat sich fein gemacht. Gelernt ist gelernt. Sie wissen, was verlangt ist und liefern ab. Klamotten sind wichtig, Mimik und Reaktion auf irgendwas. Das teilnamslose Gesicht taucht wieder auf, der regungslose Angeklagte beim Verlesen der Anklageschrift usw. Ja, was soll der denn tun? Das mit den Fähnchen machen, wie bei der Sparkasse?

Der Markus wird von der Jüttner so beschrieben.

Ein feister Mann mit Glatze, Kinnbart und Bauch in einem engen Poloshirt und Kapuzenpulli.

Der andere Angeklagte so.

Stephan Ernst verfolgt die Vorwürfe mit unbewegter Miene, er wirkt in sich gekehrt, fast teilnahmslos.

Es ist nichts weiter als der zweite Aufguß dessen, was hunderte Male während des Prozesses gegen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben, Eminger und weitere Angeklagte zu lesen war. Es ist effizient, weil man die Textbausteine auf dem iPad abgespeichert hat, mit denen die Reportagen noch rechtzeitig vor dem Frühstück in den Redaktionen zum Abnicken bereitliegen.

So wundert dann nicht, daß man bereits am zweiten Prozeßtag auf dem unterstmöglichen Niveau der Berichterstattung angelangt ist.

Lübcke-Killer wird von Kick-Boxer bewacht

Schreibt die BILD.

Den NSU-Watchern fällt auf:

Während der Diskussionen wurde unter den Zuschauern immer wieder gelacht, schon am zweiten Tag im Prozess rücken der Mord an Walter Lübcke und der Angriff auf Ahmad E. in der Hintergrund.

Weiter geht es so.

Neonazi Stephan Ernst heult im Gerichtssaal

Es ist zum Heulen. Schließen wir den Kreis mit dem, womit alles begann, mit dem Weglassen durch die Ramelsberger.

Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Die Weglaß-Ramelsberger wurde wieder mal auf frischer Lügentat ertappt. Auch wenn die Frau Sausewind nicht ganz bei Troste ist, die ist heute nicht unser Thema.

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Lübcke -Prozess „Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“ Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab – das er später widerrief.

@sz

„Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“

Trotz Widerstands der Anwälte wird im Lübcke-Prozess das Vernehmungsvideo gezeigt. Der Angeklagte Stephan Ernst gibt darin die Tat zu.

Juanna Sausewind @frsausewind

Der Artikel liest sich schrecklich, wenig distanziert, fast schon relativierend & so viel Raum für die Emotionen von Ernst. Mit keinem Wort tauchen die Angehörigen auf, mit keinem Wort der Nebenkläger Ahmad E. Warum hat der NSU-Prozess nicht zu mehr Sensibilität geführt?#luebcke

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Weil all das, was Sie vermissen, im Artikel vom ersten Verhandlungstag steht. Familie Lübcke und der irakische Flüchtling Ahmad E. Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert. Sensibilität ist mir wichtig. Lesen Sie einfach alle meine Artikel.

Juanna Sausewind @frsausewind

Also ich lese in dem Artikel die reine Wiedergabe des Tätermotivs –> Stichwort Nizza, ohne eine kritische Einordnung & dieser Fokus auf die Emotionen des Täters hat Boulevardniveau und erinnert doch stark an die Berichterstattung über Zschäpe in den ersten Jahren. #luebcke #NSU

Werfen wir einen Blick auf die große Lüge.

Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert.

Die Sache mit dem Briefkasten haben sie nicht protokolliert, die essentiell ist. Die Sache mit der SMS haben sie ebenfalls komplett unter den Tisch fallen lassen, weil sie kein Geld mehr für mehr Seiten des dicken NSU-Buches hatten. So sieht es aus, wenn man die Ramelsberger auf Gerichts­reportage schickt. Die juristisch spannendsten Dinge werden ignoriert, weil sie nicht in das ideologische Konzept der Heimatzeitung passen.

Noch ein Wort zu Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, bekannt aus Funk und Presse, denn da lohnt sich, alle Kellerkommentare zu lesen. Terror-Holger ist wie so oft mit einer unterirdisch schlechten Performance dabei. Dazu wird eine zweckgebundene Sortierung gewählt.

Felix Läpple

Für Ihre Verteidigung von Zschäpe zolle ich großen Respekt, insbesondere die Strategie des Schweigens hat sich ja bei Grasls Eintritt als mehr als sinnvoll herausgestellt. Aber das Verhalten der Verteidiger im aktuellen Verfahren ist mir recht fremd.

Völlig korrekt. Sie haben das Recht zu schweigen. Den Rest erledigt ihr Anwalt. Das ist der Rat, den Udo Vetter nicht müde wird kostenlos an Wißbegierige weiterzugeben.

Das Verhalten der Verteidiger ist mitnichten fremd, sondern zwingend erforderlich. Schaun’s, der Ernst wird verurteilt werden. Alles andere wäre die größte Bewährungsprobe für die Antifa seit des Führers Ableben, wie Merkel vor allem in den letzten Monaten immer wieder zu betonen beliebte. Denn das hieße z.B. nicht Mord, sondern Totschlag mit dem entsprechenden Rabatt.

Es geht darum das Verfahren pingelig genau auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prinzipien abzuklopfen, dann da winken lukrative Revisionsgründe. Die Aufgaben eines Rechtsanwalts im Straf­ver­fahren, die Rolle seiner Bedeutung, Befugnisse und Anforderungen, all das ist in den Strafvorschriften gesetzlich festgelgt. Er hat da gewisse Pflichten und einigen Gestaltungsspielraum.

Was der Strafprozeß zu leisten hat, war Gegenstand eines früheren Posts.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

Die voll durchgeblödeten Schmierfinken der Systemmedien haben ja schon wieder von Prozeßverschleppung, bloßer Taktik und all solchen Mist geschrieben und damit einmal mehr nachgewiesen, daß sei kein Ahnung haben, haben wollen oder keine Ahnung haben vortäuschen.

Wolfgang Stahl

„Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich“, sagt er zu ihnen. Und er macht deutlich, dass ein frühzeitiges, von Reue getragenes Geständnis ihnen helfen könnte. – Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Im Ernst; das ist – mindestens – übergriffig. Tatsächlich sind solche Sprüche für einen Richter inakzeptabel und im konkreten Fall ganz sicher nicht veranlasst.

Es ist offensichtlich, daß der Richter hier in völliger Überschätzung der Wirkung seiner zum Mittag eingeworfenen Rinderbrühe den Kraftmaxe raushängen ließ und den Anwälten die durch Strafgesetze aufgelegten Rechte und Pflichten beschneiden wollte. Wenn der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung auf die Gesetze scheißt und in den Godmode schaltet will, dann ist das zu rügen.

Machen die Anwälte das nicht, können sie nach dem Urteil mit dieser richterlichen Anmaßung keine Punkte mehr machen. Das können sie nur, wenn der Gerichtspräsident den Antrag sofort behandelt, egal mit welchem Ausgang. Das ist zwingend zu rügen, wenn es zu einer Revision kommen soll, denn der Bundesgerichtshof fummelt nicht am Urteil rum, sondern nur an den Rechtsfehlern.

So wundert es nicht, daß Stahl summarisch das folgende Fazit zieht:

„Ansatz“? Einen „Versuch“ wert? Der Mann hätte wie sein Bruder Staatsanwalt werden müssen und nicht Richter.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es folgt die Auflösung der Inszenierung rund um die SMS, die es nie gab, und wie das Gericht Hokuspokus rund um die Wohnmobil-Anmietung veranstaltete, immer getreu dem bewährten Motto von Pippi Langstrumpf.

Kurz den Überblick verschaffen:

Teil 1 handelt vom Missgeschick der Ghostwriter des Zschäpeschen Geständnis:

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten… und das Prozess-Protokollbuch der Alpenprawda unvollständig, also unbrauchbar ist.

Teil 2 legt dar, wie der hohe Senat dem Pippi-Prinzip frönt:

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt. Großes Indianer Pippi-Ehrenwort.

Teil 3 handelt von einer abgesprochenen (?) Falschberichterstattung und Medienpropaganda „aus Staatswohl“:

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/Antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA höchstselbst (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Teil 4 bewies anhand Originalquellen, dass zuerst richtig und dann (wie abgesprochen) falsch berichtet wurde.

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien.

Teil 5 schliesslich befasste sich mit den tatsächlichen Aussagen der Wohnmobil-Vermieter:

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Es wird also Zeit für Pippi Götzl… und seine „wünsch dir was“ selektive Beweisorgie.

Los geht´s:

So geht`s! Von wegen ein Jahr zu alt, ach iwo, das SMS-Fragment, im Pippi-Land wird festgestellt, was nie beweisbar war, ja sogar das Gegenteil dessen, was das BKA aussagte!

„Was nicht passt wird passend gemacht“

Weiter geht´s:

Fatales Geständnis der Zschäpe, die also mit einem Mädchen im Vorschulalter vorgefahren worden sein will, das zu ihr „Mama“ sagte, in einem „auswärtigen PKW, Familienkutsche“, und der „Böhnhardt der sie begleitete sprach norddeutsch“?

Nichts von alledem enthält die Urteilsbegründung, Pippi Götzl nahm nur das, was ihm in den Kram passte, alles andere liess er weg.

Jawoll, es war eindeutig das Kennzeichen V-MK 1121.

Na dann ist ja alles klar.

Oder etwa doch nicht?

Wie das Eisenacher Wohnmobil 2012 sein Kennzeichen verlor

In der BKA-Fahrzeugakte der Anmietungen aller angeblichen NSU-Fahrzeuge hat das Eisenacher Womo KEIN Kennzeichen, und zwar als einziges Fahrzeug überhaupt von 64…

NSU: Wegfahrsperre auch du!

These von fatalist: Die im Wegfahrsperrengerät einprogrammierte Fahrgestellnummer passte nicht zum Womo.

Für diese These finden sich in den Akten diverse Indizien, die allesamt im Schauprozess niemals eine Rolle spielten. Eben weil, so darf man vermuten, nicht einmal Zschäpes „Geständnis“ diese Böcke innerhalb der Inszenierung hätte ausgleichen können.

Merke: Staatsschutzprozesse initiiert vom GBA mit „Beweisen“ vom BKA haben nur sehr wenig mit Wahrheitsfindung zu tun.

Ende Teil 6.