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Cem Özdemir: „Wo sind denn die DNA-Spuren des Trios? Eben“

Unser Ansatz zu den „NSU-Morden“ war schon von Anfang an folgender: Es ist unmöglich, an 27 Tatorten keinerlei DNA-Spuren oder Fingerabdrücke zu hinterlassen, und deshalb ist das NSU-Narrativ des Sicherheitsapparates widerlegt. Als Blödsinn entlarvt.

Und weil dem so ist, und der Arbeitskreis NSU das auch immer wieder geschrieben und gesagt hat, daß das Durchsetzen dieses unmöglichen Narrativs mittels Medien, Politik und Staatsschutz-Senaten ein klarer Hinweis auf „gelenkte Demokratie“ ist, wer so penetrant darauf hinweist wie wir, ja nun, der ist dann eben -folgerichtig- ein „Nazi“.

So einfach ist das. Jedenfalls für die Mischpoke der linksgrünversifften Medien von Welt bis Spiegel, von Laabs bis Moser.

Um dem „Nazi-Vorwurf“ zu entgehen, muss man es machen wie Clemens Binninger CDU, der Vorsitzende des 2. Bundestags-Untersuchungsausschusses:

Das Problem ist aber: Wir haben keine geständigen Täter, keine geständigen Unterstützer, außer zweien, die ihre Unterstützungshandlungen auf einmalige Leistungen beschränken. Es gibt keine Augenzeugen, die einen Täter so gut beschrieben haben, dass man sagen kann: die waren es. Und vor allen Dingen: Wir haben keine Spuren von Mundlos und Böhnhardt, nicht ihre Fingerabdrücke, nicht ihre DNA. Weder an den Tatorten, noch an den Opfern, noch an den Tatwaffen.

Die waren es aber trotzdem, irgendwie, denn:

Glauben Sie das Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt überhaupt Täter waren?
Ja, daran habe ich trotz allem keine Zweifel, denn es gibt eine Fülle anderer Beweise. Die Dienstwaffen der Polizisten, die im Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, die Blutspur von Frau Kiesewetter an der im Haus in Zwickau gefundenen Jogginghose, die Zeitungsartikel, das Video, die korrespondierenden Autoanmietungen und natürlich die im Brandschutt in Zwickau aufgefundenen Tatwaffen, um nur einige zu nennen.

Brav, Clemens! „Gepflanzte Beweise“ darfst Du in diesem Zusammenhang nie niemals nicht erwähnen, denn sonst zündelst Du an der „unabhängigen Staatsschutz-Justiz“, an den Staatsschützern bei BKA, Bundesanwaltschaft und LKAs, die doch so supi Beweise (nach)ermittelt haben, und genau an dieser Stelle verläuft die Grenze zwischen dem, was man meinen -und äussern- darf und dem bösen fatalistischen „NSU-Leugnen“.

Es lohnt sich, das nochmals nachzulesen:

NSU: die Terrorzelle aus der Asservatenkammer

Und nun das. Gottseibeiuns.

Blasphemie!!! Haltet den Cem!

Cem Özdemir @cem_oezdemir
Wo sind denn die DNA-Spuren des „Trios“? Eben. Da draußen laufen Mörder herum und was in Jena seinen Ausgang nahm und zum NSU wurde, ist bis heute nicht aufgeklärt. Viele Fragen richten sich nach Thueringen

Mal abgesehen davon, dass der Spinner vom Spiegel diesen „neuen NSU 2.0 aus Polizeikreisen“, der ein lupenreines linkes (selbst inszeniertes) Projekt zu sein scheint, um an frische Staatskohle im „Kampf gegen Rechts“ zu kommen…

Also „blöd wie Minkmar“, war es das?

Eigentlich schon.

Dennoch ein Lob an den „anders begabten Spiegel-Mann“, denn ohne seinen Schwachsinns-Tweet wäre Cem nicht aktiv geworden.

Es ist ja nicht so dass die Türkischstämmigen nicht wüssten, wo der Frosch die Locken hat, siehe:

Nachzulesen auch hier:

Das Schweigen der Lämmer: Medien ignorieren Özoguz Frage nach den wahren Mördern

Es ist seit langer langer Zeit vielen Parlamentarien klar, dass die NSU-Story ein Märchen ist, und gleichzeitig wissen sie sehr genau, dass Solches zu äussern der Karriere sehr abträglich sein kann. „NSU-Leugnen“ bedeutet nämlich, das gesamte System der BRD-Terroraufklärung an sich in Frage zu stellen, also Politik, Medien, Bundesanwaltschaft und den gesamten Sicherheitsapparat.

Umso wichtiger ist es demnach, es immer wieder zu erwähnen: Der Kaiser ist nackt, und er bescheisst die Leute nach Strich und Faden. Eben nicht nur beim NSU, beim Oktoberfest-Attentat oder beim Buback-Mord, sondern in sämtlichen Politikbereichen.

Soweit das Wichtige dazu.

Fehlt noch der Fun Fact der Antifa-Verblödeten:

So geht Ablenkung ala Antifakönigin:

Ähhm: Hessen, #Hamburg, #Bund…? Sorry @cem_oezdemir aber haben Sie sich mit NSU-Komplex & Untersuchungsausschüssen mal beschäftigt? Dass es in Hessen kaum Akten gab, in Hamburg keinen UA? Das BfV-Akten nur im Bund eingesehen werden können? Ich erzähl Ihnen gerne was dazu.

Was will die denn bitte dem Cem erzählen?

Und wo bitte ist der Bezug auf die fehlenden Tatortbeweise, die fehlenden „Uwe-Tatortzeugen“, das „Bekennervideo ohne Bekenntnis“, Käthe?

Wie immer bloss Luftnummern, Desinformation, bla bla bla aus Jena.

Richtig erkannt:

Was für ein Plot für einen Gruselfilm. die König will den Özdemir wegen fehlender Humanspuren an 27 Tatorten zudichten. Also, sie bietet sich an wie jemand vom Straßenstrich. Bin mal gespannt, ob der Özdemir auf sowas abfährt.

In der Tat verweist sehr vieles nach Thüringen, da hat der Cem schon recht:

Viele Fragen richten sich nach Thueringen

Und statt dämlich herumzulabern, hätte Antifa-Käthe durchaus Substanzielles antworten können. Zum Beispiel dass niemand ohne Wissen des Sicherheitsapparates von Anfang 1998 bis November 2011 in Deutschland unerkannt untertauchen kann, und wenn dann doch solch ein Märchen zum Staatsnarrativ wird, dann weist das sehr sicher darauf hin, dass es sich um eine staatlich bestallte „Aushorchzelle“ gehandelt haben muss, die mit Wissen des Sicherheitsapparates die rechtsextreme Szene bereiste, bundesweit, und darüber berichtete.

Exakt diese Vermutung speist sich im Wesentlichen aus den Thüringer PUA-Protokollen, und die Käthe war dort immer dabei.

Was die Uwes jedoch wirklich getan haben, das ist bis heute weitgehend unklar, eben weil von ihren 4000 Tagen im „betreuten Untergrund“ nur rund 200 Tage bekannt sind, im Wesentlichen die Urlaube und stark unter Fake-Verdacht stehende Taten-KFZ-Ausleihen passend zu Morden, Bomben und Banküberfall-Datums.

Es könnte ja durchaus sein, dass sie in Piatto-Manier im staatlichen Auftrag Waffen und Bombenbauanleitungen in der rechtsradikalen Szene verteilt haben, dass sie Ziele auskundschafteten usw., also dass die Uwes die Helfer anderer Täter waren, quasi ein Teil eines NSU-Netzwerkes, und nicht umgekehrt, wie es uns die Linken (bis hin zu Binninger) zu verkaufen versuchen.

Man weiss es deshalb nicht, weil man es nie wissen wollte. Auch das wissen Käthe, Cem, Binninger und Aydan wahrscheinlich sehr genau.

Die Morde des NSU sind nicht aufgklärt, die Täter nicht bekannt. Daran ändert auch „Kronzeugin Zschäpe“ nichts.

Alles paletti: Ernst gesteht Schuss auf Lübcke

Da war es, das frühe Geständnis des Hauptangeklagten im Prozeß, so wie es der Richter empfohlen hatte: „Hören Sie nicht auf ihre Verteidiger, hören Sie auf mich! Ein frühes Geständnis wird belohnt werden“ (sinngemäßes Zitat).

Das sollte doch wohl belohnt werden, ein bereuender Geständiger:

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptangeklagte Stephan Ernst den tödlichen Schuss auf den Politiker gestanden. „Ich habe geschossen“, ließ der 46-Jährige vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main von seinem Anwalt erklären. Ernst zeigte Reue für die Tat. „Was ich und H. Ihnen angetan haben, wird immer unentschuldbar bleiben“, erklärte er an die Familie Lübcke gerichtet und bezog dabei seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. ein. „Was wir getan haben, war falsch. Niemand sollte sterben, weil er eine andere Meinung hat.“ Er habe sich von „falschen Gedanken“ leiten lassen und übernehme dafür Verantwortung. Die Tat bezeichnete er als „feige und grausam“.

Der Verteidigung vom „Beihelfer Markus H.“ wird das nicht wirklich gefallen, dass deren Klient nicht aussen vor gelassen wurde:

Vor einem Ermittlungsrichter schilderte er im Januar den Tathergang wie folgt: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen.

Ob es diesbezüglich Beweisanträge geben wird, um Markus H. an den Tatort zu bringen, das darf nach dem Ausscheiden des Verteidigers Hannig bezweifelt werden.

Hannig fühlt sich ausgebootet, wird aber wohl keine Rolle mehr spielen dürfen.

Die Frage bleibt, ob das 3. Geständnis nun endlich „die ganze Wahrheit“ ist oder eben das Ergebnis einer Absprache zwischen Gericht, Bundesaanwaltschaft und dem NSU-Nebenklageanwalt Mustafa Kaplan, dem jetzigen einzigen Verteidiger vom Ernst.

Ein lesenswerter Kommentar:

da hat der Hannig wohl recht behalten: ein Zschäpegeständnis mit Reue und Schuld gegen Verzicht auf die „besondere Schwere und Sicherheitsverwahrung“
Mal sehen, wann der dumme Ernst begreift, daß der Staat ein höchst unzuverlässiger Vertragspartner ist. Spätestens wenn die Familie meckert, daß niemand die Raten vom Häuschen abstottert und der versprochene Van auch nicht vor der Türe steht…

Selbst wenn Hannig recht behalten würde, ändert das nichts mehr.

Siehe:

Fall Lübcke: Wenn’s bei Staatsschutz zweimal klingelt

Das Narrativ der Anklage wird sich im Urteil bestätigen. Wieder einmal… zumal es eben laut neuestem Gerichtsfunk doch ein geplanter Neonazimord war:

„Ja, das ist so, wie Sie das sagen.“ Schon im April 2019 bei einem Treffen hätten er und H. „das alles besprochen“, gesteht Ernst später leise ein. „Das alles“ soll heißen: Erst würde H. seinen lange vorbereiteten Satz „So, Lübcke, Zeit zum Auswandern“ sagen, dann würde Ernst schießen. Und genauso kam es dann auch.

Alles paletti. Genau so wollten Bundesanwaltschaft und Gericht das hören.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (9)

Ende Juni wurde eine weitgehend anonymisierte Urteilsversion veröffentlicht, die findet man hier:

stark geschwärztes Urteil NSU-Prozeß, ohne das ganze Propagandagefurze der Antifa drum herum media.frag-den-staat.de/files/docs/08/c0/70/08c07057298e4f90a50504b68253ae8d/nsu-urteil.pdf

Die PDF ist durchsuchbar, also durchaus zu gebrauchen. Die Wahrheit enthält das Urteil jedoch sehr wahrscheinlich nicht, dafür aber jede Menge Zirkelschlüsse und Textbausteine.

Ermöglicht hat dieses Urteil das „Geständnis“ von Beate Zschäpe, welches das Narrativ der Anklage brav nacherzählte, unter Ausblendung aller Widersprüche und Unmöglichkeiten, letztlich wurde Zschäpe zur Kronzeugin der Anklage, wie sie es schon 2011 beabsichtigte zu werden, jedoch ohne den erwarteten Kronzeugen-Strafnachlaß.

Dumm gelaufen, so möchte man da spotten, jedoch hat der BGH das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen, ob die Mittäterschaft Zschäpes -und damit das Mordurteil- rechtens ist. Somit bleibt es spannend, Stichwort Deal.

Was wirklich passiert ist, bzw. worauf die Indizien hindeuten, das steht im vorigen Teil dieser kleinen Serie zu lesen.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Zur These passend, dass Zschäpe gar nicht dort war, sind auch die Feuerwehr-Notrufe im Urteil:

Da sie [die Katzentante, welche laut Phantombild vom 6.11.2011 aussah wie Susan Eminger, fatalist] ein Handy in der Hand hielt, fragte sie der Zeuge, ob sie schon die Feuerwehr verständigt habe.
Dies bejahte sie der Wahrheit zuwider und setzte anschließend ihre Flucht über
den Veilchenweg und Fliederweg fort. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 15:14 Uhr setz‐
ten verschiedene Nachbarn, darunter auch Uwe und Antje H.███ und auch der
Handwerker Heiko P.███, wegen des Brandes Notrufe bei der Feuerwehr und der
Polizei ab. Von Seiten der Angeklagten Zschäpe erfolgte kein Anruf. Sie forderte
auch niemanden auf, anzurufen. Sie traf keinerlei Maßnahmen zur Rettung der Ge‐
schädigten E.█, P.███ und K.█, …

Klarer Fall: Wer sehr wahrscheinlich gar nicht dort ist, der kann auch schlecht die Feuerwehr anrufen.

Wie war es wirklich?

Die Chancen stehen schlecht, dass das jemals heraus kommt. Und dafür gibt es gute Gründe, die kurz angerissen werden sollen. Das Ganze riecht nach einer Inszenierung, aber WER da inszeniert hat ist ungeklärt. Und genau das ist die Crux, denn ohne Antwort auf diese Frage ist der Fall 4.11.2011 Eisenach und Zwickau nicht zu lösen.

Die Verschwörungstheorie des Staates vom NSU mit nur 3 Mitgliedern ist dabei nur eine Option, wenn auch die so ziemlich schlechteste, Zschäpes „Geständnis“ hin oder her… allzuvieles daran kann einfach nicht stimmen.

Eine nicht einmal ansatzweise geklärte Rolle spielen die Eheleute Eminger, die beide nicht aussagten, aber man darf vermuten, dass ihre Rolle eine aktive war, Stichwort Katzentante, und dass sich ihr Wissen keineswegs mit dem offiziellen Narrativ des Staates deckt. Sie schwiegen konsequent, und das wurde belohnt im Urteil, Teilfreispruch.

Ebenso unklar ist die Rolle der beiden Handwerker, denen so mancher die Auslösung der Explosion in der Frühlingsstraße zutraut, die aber angeblich ebenfalls gerade nicht vor Ort waren:

Etwa zwischen 14:25 Uhr und 14:45 Uhr hatten die beiden Handwerker P.███ und
K. unbemerkt von der Angeklagten Zschäpe das Anwesen verlassen. Sie hatten
sich für eine Pause in eine nahegelegene Bäckerei auf der linken Seite der Früh‐
lingsstraße stadtauswärts begeben.

Gegen 15:05 Uhr entzündete die Angeklagte Zschäpe mit einem Feuerzeug im
Treppenhaus an ihrer Wohnungseingangstür stehend das Benzin.

Da die Autos der Handwerker „weg“ waren, nämlich an der Bäckerei standen laut Aussage der Handwerker, hatten die kaum „unbemerkt von Zschäpe“ das Haus verlassen, denn die Treppe knarrte unüberhörbar:

Noch einmal geht es um Lärm. K. sagt, man habe auf der Holztreppe immer gehört, wenn jemand rauf oder runtergegangen sei oder wenn oben oder unten jemand gearbeitet habe.

Und die Preisfrage ist eigentlich, warum man 2 Autos braucht, um eine Pause 70 m entfernt zu machen.

Viel wahrscheinlicher ist es doch, dass die beiden Handwerker wussten, dass es da gleich rummst, und ob die Dreierkolonne wirklich an jenem Tag nur zu zweit war, ja nun, das ist genau die Frage. Immerhin soll ja ein Handwerker unmittelbar nach der Explosion aus dem Haus gerannt sein…

Fakt ist jedenfalls, die Handwerker-Aussagen wurden „angepasst“, das kann man hier nachlesen.

Eine dritte Verschwörungstheorie verweist ins Ländle, wo immer noch fleissig in Sachen Polizistenmord ermittelt wurde, insbesondere im August 2011 zum Thema „Kollegen-DNA die es im Tatfahrzeug gar nicht geben dürfte„:

Was geschah am 4.11.2011 überhaupt, wer machte ihn, und warum?

Die Wahrheit wird nicht herauskommen, weil man sich bereits zu Beginn der Ermittlungen auf ein Narrativ festlegte, und das Urteil im Bundestag bereits am 22.11.2011 gefällt wurde. Das OLG, der Staatsschutzsenat in München, nomen est omen, und die Kapitel der Geschichtsbücher sind längst geschrieben.

Abschliessend noch der Hinweis auf ein neues Buch (von einem bösen rechten Verlag), Rezensionen sind willkommen, nur zu!

Unschuldige gibt es da wohl eher nicht bei diesem Thema, weder Zschäpe noch die Uwes, aber „nichts genaues weiß man nicht“.

Und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Was passierte wirklich am 4.11.2011 in der Frühlingsstraße, wer war dort, wer verursachte die Explosion, und wer gab die Katzen in den Körben bei der Nachbarin ab?

Teil 7 endet wie folgt:

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“ ist dabei die eigentlich interessante Formulierung.

Dagegen spechen sowohl Zschäpes Angaben am 8.11.2011 als auch das Phantombild der Nachbarin, die Katzenübergeberin darstellend vom 6.11.2011.

Was sagte Zschäpe?

Siehe:

NSU Sachsen: Zschäpe stellte sich nach 6 Tagen Flucht. Nicht 4, sondern 6 Tage!

am Abend des 1.11.2011 besuchte Zschäpe ihre Freundin Heike Kuhn in der Polenzstrasse, wahrscheinlich per Taxi. Es gab einen „tränenreichen Abschied“.
am 2.11.2011 verschwand das Womo Sunlight Capron A68 (widersprüchliche Angaben zum Nummernschild, ASZ, V-AH…) aus der Frühlingsstrasse. Soll V-MK 1121 gewesen sein. Kennzeichen jedoch nicht auf Ü-Cameraaufnahmen zu sehen.
am 4.11.2011 surfte eine unbekannte Person am Computer EDV 1 in der Wohnung, gab später die Katzen ab.
am 4.11.2011 wurde das „Fluchthandy“ geortet in Zwickau
am (wohl erst am) 5.11.2011 wurde eine „Susann Dienelt“ 3 Polenzstrassen-Nachbarn auf dem beleuchteten ALDI-Parkplatz vorgeführt, Frau Kuhn, Frau Jahn, deren Mann Grimm: Es war nicht Zschäpe.
am 8.11.2011 stellte sich Zschäpe in Jena, wurde nach Zwickau verbracht (Haftbefehl Brandstiftung) und dort vernommen.
Zschäpe sagte aus, sie sei 6 Tage lang unterwegs gewesen. Also vom 2.11. bis 8.11.2011.
Problem: Zschäpe kann dann nicht am 4.11.2011 in Zwickau die Wohnung angezündet haben. Sie war gar nicht dort… nicht umsonst fehlten diese Tage auf den Eminger-Handys, als diese bei der Bundespolizei Potsdam zur Auswertung ankamen.

Wer ist die Person auf dem Phantombild der Antje H.?

Sehr wahrscheinlich war das Susann Eminger.

Was ja auch Sinn macht, dass Andre Eminger morgens seine Frau in die Frühlingsstraße brachte, damit die sich um die Wohnung kümmere und die Katzen abhole.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“?

Sehr wahrscheinlich nicht. Zschäpe war -laut eigenen Angaben- gar nicht dort, und die SMS etc. aus den Eminger Handys dieser Tage gingen verloren, unwiederbringlich.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Und so kam es, wie es kommen sollte: „Zschäpe“ beging Brandstiftung, warf die „Nichtbekennervideos“ in den Briefkasten vor dem Haus ein, oder auch nicht, wie der Senat ausführte, und gab die Katzen bei der Nachbarin ab:

Die Frau im roten Mantel hatte einen dunklen, braunen Mantel an. Dieses Detail lassen wir jetzt einfach weg.

Es ist immer schwer, zu viele Details sind schlecht, denn man kann dabei die Fiktion beschädigen…

Niemand hat die Zeugen mit dem Phantombild konfrontiert, welches eindeutig NICHT Zschäpe zeigt, weil niemand am staatlichen Narrativ rütteln wollte.

Siehe den oben zitierten Blogbeitrag von 2016, der endet so:

Eigentlich ist das weitestgehend geklärt. Zschäpe war es nicht.

Zschäpe wusste jedoch vermutlich, wer es war. Deshalb wollte sie die Kronzeugenregelung für sich. Die bekam sie nicht. Nach 4 Jahren war sie dann endlich weichgekocht und „gestand“ im Dezember 2015 so, wie es die Bundesregierung von ihr verlangte. Vollumfänglich gemäss der Anklageschrift, die aus Beweismanipulationen im grossen Stil besteht.

Die Staatsräson zerschlug dem Rechtsstaat das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ende Teil 8.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es folgt die Auflösung der Inszenierung rund um die SMS, die es nie gab, und wie das Gericht Hokuspokus rund um die Wohnmobil-Anmietung veranstaltete, immer getreu dem bewährten Motto von Pippi Langstrumpf.

Kurz den Überblick verschaffen:

Teil 1 handelt vom Missgeschick der Ghostwriter des Zschäpeschen Geständnis:

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten… und das Prozess-Protokollbuch der Alpenprawda unvollständig, also unbrauchbar ist.

Teil 2 legt dar, wie der hohe Senat dem Pippi-Prinzip frönt:

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt. Großes Indianer Pippi-Ehrenwort.

Teil 3 handelt von einer abgesprochenen (?) Falschberichterstattung und Medienpropaganda „aus Staatswohl“:

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/Antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA höchstselbst (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Teil 4 bewies anhand Originalquellen, dass zuerst richtig und dann (wie abgesprochen) falsch berichtet wurde.

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien.

Teil 5 schliesslich befasste sich mit den tatsächlichen Aussagen der Wohnmobil-Vermieter:

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Es wird also Zeit für Pippi Götzl… und seine „wünsch dir was“ selektive Beweisorgie.

Los geht´s:

So geht`s! Von wegen ein Jahr zu alt, ach iwo, das SMS-Fragment, im Pippi-Land wird festgestellt, was nie beweisbar war, ja sogar das Gegenteil dessen, was das BKA aussagte!

„Was nicht passt wird passend gemacht“

Weiter geht´s:

Fatales Geständnis der Zschäpe, die also mit einem Mädchen im Vorschulalter vorgefahren worden sein will, das zu ihr „Mama“ sagte, in einem „auswärtigen PKW, Familienkutsche“, und der „Böhnhardt der sie begleitete sprach norddeutsch“?

Nichts von alledem enthält die Urteilsbegründung, Pippi Götzl nahm nur das, was ihm in den Kram passte, alles andere liess er weg.

Jawoll, es war eindeutig das Kennzeichen V-MK 1121.

Na dann ist ja alles klar.

Oder etwa doch nicht?

Wie das Eisenacher Wohnmobil 2012 sein Kennzeichen verlor

In der BKA-Fahrzeugakte der Anmietungen aller angeblichen NSU-Fahrzeuge hat das Eisenacher Womo KEIN Kennzeichen, und zwar als einziges Fahrzeug überhaupt von 64…

NSU: Wegfahrsperre auch du!

These von fatalist: Die im Wegfahrsperrengerät einprogrammierte Fahrgestellnummer passte nicht zum Womo.

Für diese These finden sich in den Akten diverse Indizien, die allesamt im Schauprozess niemals eine Rolle spielten. Eben weil, so darf man vermuten, nicht einmal Zschäpes „Geständnis“ diese Böcke innerhalb der Inszenierung hätte ausgleichen können.

Merke: Staatsschutzprozesse initiiert vom GBA mit „Beweisen“ vom BKA haben nur sehr wenig mit Wahrheitsfindung zu tun.

Ende Teil 6.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Teil 4 endete mit:

Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Was man dazu wissen muss, das steht bereits seit Jahren hier im Blog:

Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.

Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.

Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…

Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.

Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.

Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.

Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.

Ebenfalls seit Jahren hier im Blog zu lesen:
Andreas Förster am 30.5.2014:

Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.

Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.

Und der Chef der Wohnmobil-Vermietung sagte aus, dass ein „Norddeutscher“ das Womo bei ihm abgeholt habe:

Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.

Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:

Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.

Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.

Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.

Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.

Ende Teil 5

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Besonders wichtig für die Beweisführung im NSU-Prozess war die Behauptung der Bundesanwaltschaft, dass Böhnhardt und Zschäpe das Eisenacher Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, Zschäpe also eine aktive Rolle bei der Durchführung der „NSU-Verbrechen“ gehabt habe und somit eine Verurteilung als „Mitmörderin“ gerechtfertigt sei.

Wie diese Episode „Reservierung und Abholung des Wohnmobils“ inszeniert wurde ist deshalb ein wichtiges Puzzlestück, welches beispielhaft steht für die Art und Weise der Beweismanipulation durch Medien, Gericht und Antifa, weshalb diese Manipulation auch besonders gründlich dargestellt werden soll.

Begeben wir uns also zum 28.5.2014:

fatalist sitzt an einem Nachmittag (5 Stunden Zeitverschiebung) in Phnom Penh vor seinem Laptop und verfolgt die über Twitter eingehenden Nachrichten aus dem NSU-Prozess, die ausnehmend spärlich sind. Aber dann berichtet der Focus eine DPA-Meldung aus dem Saal, die ihn aufhorchen lässt, und er postet sogleich im Politikforen.net die Sensation:

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Die Antifa ist als Desinformations-Agitator (wieder einmal) aufgeflogen, denn sie hatte steif und fest behauptet, dass diese SMS gesichert vom 25.10.2011 stamme, und das stimmte laut BKA nicht: Sie war ein Jahr älter.

2. Es kam sofort der Verdacht auf, dass das BKA mit dem Löschen der Eminger-Handys Informanten schützte:

Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …

Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte. „Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“ 

Schon vor langer Zeit hatten wir diese Handy-Manipulationen im Blog, aus denen mehrere wichtige Fragen resultierten, deren Beantwortung sehr klar zeigen würde, wer genau den NSU-Fake inszeniert hat:

Die Fragen an das BKA lauten demnach wie folgt:

1. Hatte das BKA einen eigenen Spitzel (oder auch 2) im Umfeld des „NSU“ gehabt, oder schützte das BKA einen oder mehrere Spitzel anderer Dienststellen, des BfV zum Beispiel?

2. Wie viele Handys welcher Personen wurden tatsächlich zur Wiederherstellung gelöschter SMS und Verbindungsdaten an die Bundespolizei gegeben? 1, 2, oder 4 ???

3. Wo waren die beschlagnahmten Handys zwischen dem 24.11.2011 und der Übergabe an die Bundespolizei am 7.12.2011? Wer hatte darauf Zugriff und konnte SMS unwiederbringlich löschen?

4. Wo sind die Telefondaten (Verbindungsdaten) der Personen Ralf Wohlleben, Andre und Susann Eminger, die von den Netzbetreibern abgefragt wurden? Es ist bekannt, wer mit wem telefoniert hat Anfang November 2011.

Besonders hilfreich war die Tatsache, dass Andre Eminger angeklagt war und seine Frau (die mutmassliche Katzentante vom 4.11.2011 in Zwickau) nicht aussagen musste, beide schwiegen, und das stützte die Anklage, eben weil so das Geschehen in Eisenach und Zwickau am 4.11.2011 nicht aufgeklärt werden konnte (und auch nicht sollte?).

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Man beachte: Gensing ist der (Ex-)Antifa aus der Kahane-Stasi-NGO, der im Staatspropagandafernsehen den „Faktencheck“ macht, das ist ein ganz besonders übler Scherz, der bis heute andauert. Tanjev Schulz gehörte damals zur Alpenprawda rund um die Ramelsberger, die das Märchenbuch „Die Protokolle des NSU-Prozess“ herausbrachte.

Und nun von DPA/Focus klar widerlegt wurde:

Man mache sich klar, was das bedeutet:

1. Diese SMS war der einzige Beweis dafür, dass Böhnhardt und Zschäpe das Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, und dieser Beweis war „im Arsch“, da diese SMS ca. 1 Jahr vor dem Oktober 2011 gesendet wurde und nicht wie behauptet am 25.10.2011.

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Ende Teil 3.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.

Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.

Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.

Geliefert wie bestellt, aber auf tönernen Füßen, wie die Verteidigung feststellt:

„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.

Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.

Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“

Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.

NSU: Revidiere auch du!

Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.

Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.

Ganz so war das nicht, Zschäpe sendete die Botschaft schriftlich innerhalb eines Briefes, aber im Kern könnte es durchaus hinkommen.

Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.

Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.

Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.

Die Analogie zwischen Beate Zschäpe und Verena Becker (RAF)

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Kommen wir zum Fall Stefan Ernst, der gerade angeklagt worden ist als Alleintäter des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, denn auch hier steht Mandantenverrat als Vorwurf im Raum:

Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.

In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.

Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?

Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.

Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.

Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.

Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:

Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen  fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.

Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:

Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“

„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.

Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“

So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?

Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?

– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen

– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden

Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.

Oder sehen das die Juristen anders?

Was noch dienstlich bekannt wurde:

– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.

– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.

– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.

Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.

Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.