Category Archives: Zschäpe

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (7)

Claudia Wangerin lebt und heimbürot einen Eminger an die Redaktion.

Dabei hätte er nach Logik des großzügigen Teilfreispruchs allen Grund, auf das Trio sauer zu sein, wenn er von der Mord- und Anschlagsserie, die er durch seine Unterstützungsleistungen mit ermöglicht hat, nichts geahnt hätte.

Hat denn der Eminger eine Mord- und Anschlagserie ermöglicht? Und wenn ja, welche?

„Eminger, dessen Familienname im Urteil bis auf den Anfangsbuchstaben geschwärzt ist …“

Nein, ist er nicht. Geht nach deutschem Recht auch gar nicht, bzw. nur dann, wenn man die sofortige Kassation des Urteils ermöglichen will.

In einer sechsteiligen Serie wurde anhand zweier Beispiele erläutert, wie das Beschißurteil gegen Zschäpe und Kollegen zustande kam. Durch Beschiß.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es ging einmal um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, über den der Postversand der Paulchen-Comic-Film-DVDs initial stattgefunden haben soll. Die tapferen Postmitarbeiter haben das verneint, da waren nur Normalbriefe drin, als der vom BKA zum Öffnen und zur Durchsicht vorbeigebracht wurde.

Das ficht das hohe Staatsschutzgericht nicht an. Die sind in ihrer Beweis­würdigung frei und machen somit aus nicht vorhan­denen Briefen vorhan­dene, weil die für das Galgenurteil gebraucht werden. Der Briefkasten ist der einzige Link mit dem man unter Nutzung der gesammelten Hausmär­chen der Gebrüder Grimm, gottgefälliger Gebete, einer verlegten Brille und abgeschalteter Ohrhörer der Qualitätsmarke Thomas Gottschalk die Angeklagte Zschäpe am 4.11.2011 nach Zwickau verfrachtet bekommt. Ansonsten wird es schwierig mit der Erklärung, denn man weiß nicht, was sie zwischen dem 1.11. und 8.11.2011 tat, noch wo sie sich aufhielt, bis sie am 8. beim Jenaer Anwalt an der Pforte schellte und sich stellte, um aus­zusagen. Auf letzteres verzichtete sie dann im weiteren Verlauf der Welt­geschichte.

Ohne das Konstrukt Zschäpe warf die Briefe ein kann die vorher statt­ge­fundene Benzin-Luftgemisch-Verpuffung, ersatzweise ein Pfund Schwarz­pulver-Explosion nicht schlüssig erklärt werden. Man braucht den Brief­kasten so dringend wie Zschäpe einen guten Anwalt.

Desgleichen mit der SMS Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin, die man sehr großzügig ein Jahr nach hinten verlegt hat, denn nur so bekommt man einen Link zu Zschäpe, Eminger und einem Wohnmobil, das dann am 4.11.2011 von einem Zündler zur Feuerbestattung zweier toter Leichen umgewidmet wurde.

Auch hier sieht es regelrecht düster mit Beweisen aus, wenn man sich die nicht selber bastelt, wie es Staatsanwalt Weingarten tat, denn der war laut Protokollen der Sachverantwortliche.

Ebenso belegen die Ergebnisse vom 25.10.2011 die enge Anbindung der Familie Eminger an Böhnhardt, Mundlos und die Angeklagte Zschäpe – unbeschadet der Vorsatzfrage bei Susan Eminger –, deren Einbindung in die operative Unterstützung der drei. Ausweislich der von den Zeugen Jasenzisch, Hoffmann und Koch durchgeführten Ermittlungen versandte die gesondert Verfolgte Ehefrau des Angeklagten Eminger, Susan Emin­ger, am 25.10.2011 gegen 11:26 Uhr aus einer Funkzelle zwischen Zwickau und Schreiersgrün eine SMS an ihren Ehemann. Diese SMS hat­ten folgenden Inhalt: Sie, Susann, fahre soeben Liesl und Gerry – also die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt – wohin und könne daher während der Fahrt keine SMS schreiben. Der Inhalt der SMS, der Zeit­punkt der Absendung sowie die Lokalisation des Mobiltelefons belegen, dass Susan Eminger die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt an diesem Tag zur Wohnmobilvermietung Knust in Schreiersgrün gefahren hat. Dort übernahmen die beiden tatsächlich am selben Tag das bereits am 14.10.2011 vertraglich für den Banküberfall am 4.11.2011 in Eise­nach gemietete Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen V – MK 1121.

Assistiert wurde Weingarten voller Inbrunst durch Staatsanwalt Greger, die das Datum 25.10.2011 somit festklopfte.

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man muß die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann, schrieb einst Mark Twain. Wir wollen hoffen, daß die Bundesanwälte die Tatsa­chen kannten, bevor sie sie verdrehten. Genau das haben die Zeugen Ste­fan Koch, René Hoffman und Udo Jasiaczyk nicht getan, wie Staats­anwalt Weingarten am Tag 380 behauptete. Man kann sich ja das Asservat 22.1.3.4.1 (aufbereitete Rohdaten des Handys, kann man ja googeln) und die in der Spurenakte 620 enthaltenen Daten anschauen.

Komme ich zu einem meiner Lieblingsthemen. Aus Falschen (oder dem Nichts) folgt Beliebiges.

Staatsanwalt Weingarten brillierte am Tag 380, nicht nur an dem, aber nur um den geht es hier, mit einer brillanten Logik, deren Brillanz es lei­der nicht ganz in das Weglaßbuch der Ramelsberger zum NSU geschafft hat. So brillant, daß die SMS-Geschichte auch für Ramelsberger und Ge­nossen reicht, war der Weingarten dann doch wieder nicht. Die nachfol­gend dokumentierte Logik hätte ihm im Plädoyer Eminger eigentlich heftig um die Ohren fliegen müssen, vom Verteidiger des Eminger, denn der Ange­klagte selbst schwieg ja bekanntlich zu seinen Gunsten.

Der Angeklagte Eminger setzte – wie aus der Bekundung des Zeugen H. folgt – unmittelbar nach dem Telefonat mit der Angeklagten Zschäpe nämlich um 15:30 Uhr seinerseits eine SMS an seine Ehefrau Susan ab. Der Inhalt dieser SMS ist nicht bekannt, denn ausgerechnet dieser Inhalt wurde sowohl auf dem Mobiltelefon des Angeklagten Eminger als auch bei Susan Eminger gelöscht. Das ist aber unschädlich, denn es ist eindeutig, dass der Inhalt aus Sicht des Angeklagten Eminger geeignet war, ihn zu belasten und über den Grad der Einweihung des Angeklagten Eminger in die Pläne und Absichten des NSU einen Beweis zu geben. Ansonsten hätten nicht beide Kommunikationspartner ziemlich exklusiv dieses SMS gelöscht, während andere tatsächlich oder vermeintlich unverfängliche SMS-Inhalte noch vorhanden sind, wie sich etwa aus den Bekundungen des Zeugen Hoffmann ergibt.

1. Ob Eminger mit Zschäpe telefonierte, geht aus den Technischen Unter­lagen nicht hervor, da die nur Daten speichern, keine Stimmprofile.

2. Weil Weingarten als Staatsanwalt nicht weiß, was gesimst wurde, sind die beiden Delinquenten zu hängen, denn das ist hochverdächtig. Das Rechtsverständnis ähnelt also jenem, das aus dem Iran gen Deutschland gekabelt wird.

3. Schön, daß Weingarten einräumt, der von ihm verfälschte SMS-Inhalt zur Taxifahrt für Lise und Geri sei unverfänglich.

Ich kann mich noch dran erinnern, was mein Logikdozent hinter vorge­haltener Hand bei solch Komplettversagen des Denk- und Rhetorikver­mögens geflüstert hat. Das ist sehr zitierwürdig, allerdings nicht zitier­fähig, fällt also an dieser Stelle aus. Daß es mit der Logik und Lebens­erfahrung von langjährig tätigen Juristen manchmal auch heftig hapert, hat jüngst der BGH in einem Revisionsverfahren gerügt. Es ist präzise diese Logik, die auch Weingarten zulasten von Eminger anwandte.

Das den Staat schützende Richterkollegium am OLG zu München ist wenigstens drei Klafter weit intelligenter als die Anwälte des Bundes. Das ist nicht viel. Für den NSU-Prozeß selbst jedoch sind das Welten. Die urteilenden Richter purzeln natürlich nicht in die Fallgrube fehlerhafter Argumentation und haben das Urteil gegen Eminger sehr knapp an den herbeigelogenen „Fakten“ entlang begründet. Denn die Beweiskraft ist frei. Als Winkeladvokat einer Erdscheibenrepublik darf man hingegen noch jeden Blödsinn daherfabeln. Das genau war ja der Grund, daß Rechtsanwalt Wolfgang Stahl bezüglich Thomas Sagebiel meinte, der wäre als Staats­anwalt weitaus besser denn Richter geeignet.

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum man dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Moser verbreitet das Verblödungs-Virus

Man muß Schutzbrille und Mundschutz tragen, so man auf Telepolis rumklickt und nicht von der besten „Knallerbse“, die man für kein Staatsschutzgeld der Welt kaufen kann, mit dem Virus der Verblödung infiziert werden will.

Es steht trauig um sein Fanlager. Nur noch die Erfinder von Widerworten, oft schon hier im Blog zitiert, finden sich in den Kommentarspalten ein, obwohl das Zusammenrottungsverbot noch nicht für die Online-Medien gilt. Mosers Fanclub hat sich in alle Winde zerstreut.

Los geht’s. Moser outet sich als bekennender Solltologe.

Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht – und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden.

Wann der Mord vor Gericht verhandelt wird, steht momentan in den Sternen. Das kann man beim Astrologen Lesch anfragen. Der weiß sowas. Und Abgeordnete klären nichts auf. Insofern gibt es auch nichts Besonderes, das Moser nach dem solltologischen Fehlschluß einführt.

Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch.

Hier sind es zwei Fragen, die der Erklärung bedürfen. Was ist der NSU-Skandal? Und wenn ja, welche ungeklärten Fragen sind das, die da auf den Tisch sollen. Moser schweigt wie ein V-Schreiber, der unterschriftlich eine Verschwiegenheitserklärung leistete.

13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpom­mern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind.

Es gibt noch keinen vierzehnten PUA. Insofern kann der auch nichts dokumentieren. Erst recht keine Hintergründe, wie auch immer die geartet sein mögen.

Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwalt­schaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird.

Das ist das von Moser mit Pfählen abgesteckte Problem, also sein Pro­blem. Wo ist da das Problem? Nirgends, denn so funktioniert der deutsche Rechtsstaat nunmal seit der größten Bewährungsprobe der Deutschen (Merkel). Schon immer. Er vergaß übrigens alle PUAs, denn auch die haben sich ohne Ausnahme der Verschwörungstheorie von Range, Ziercke, allen am 22.11.2011 abstimmenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sowie Diemer, Goetzl & Genossen angeschlossen. Sie gehören dazu, auch wenn Moser sie in dichterischer Freiheit außen vor läßt.

Achso, darin liegt das Mosersche Problem.

Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer aus­schließ­lich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.

Was aber nun, wenn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kein Mörder waren und sind? Auch keine Bankräuber und Bomebenkleger. Wa, wenn die in Rede stehenden Kapitaldelikte bis dato nciht aufgeklärt wurden, sondern zwei Leichen und eine Haushaltshilfe als Sündebock herhalten müssen? Diese Überlegung spielt bei Moser keine Rolle. Er schlägt sich lieber auf die Seite der staatlichen Verschwörer und bläst ins gleiche Horn, nur daß er gerne in die größte Tuba blasen würde.

Selbst Moser hat es bisher in seiner gesamten Knallerbserei nicht geschafft, einen einzigen Beleg für die Täterschaft der drei vorzulegen, oder wie es in zeitgemäßer Sprache heißt, es fehlt die Evidenz.

Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Ver­strickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem In­ter­netcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt – und eben der Verfassungsschützer Temme.

Ob der Iraker bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, das sei dahingestellt. Es ist von Moser nicht belegt. Wie der Mord begangen wurde, ist nicht ausermittelt. Insofern spricht weder vieles für Innen, noch für außen. Für Temme als Mörder spricht auch nichts. Moser bleibt die Belege schuldig und verliert sich in Geraune.

Der Klassiker der Besprechung der Ergebnisse des Mordes schlechthin ist immer noch die Serie „Hessische Frohnaturen auf Egotrip„. Der Sachstand auch hier, daß gar nichts aufgeklärt ist.

Im weiteren Text verliert sich Moser nur noch im Nebel substanzfreien Geraunes. Oder wie es neulich hieß: Außerdem schreibt Moser viel Sülze.

Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Vielleicht ist Moser der nächste Lietraturnobelpreisträger? Nein ist er nicht.

Schafft dreizehn, vierzehn, viele PUAs schafft nur mehr Abgeordnete, die noch viel mehr nichts auf aufklären werden. Der Fall Lübcke ist mager wie eine Hupfdohle der Klum. Da ist nichts zu holen.

Die Kommentatoren.

gerheise 23.03.2020 09:01

Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern
Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Nein, das wird nicht geschehen.

CharlosMolinero 23.03.2020 11:15

Re: Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

schon gar nicht wenn BKA Leichen vor Sektion waschen lässt, oder wie im Fall L. ein „Freund der Familie“ wichtige Spuren am TO beseitigt.


Buttercremetorte 23.03.2020 09:07

Wenn der Autor

Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird?

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder
der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Bratapfelkuchen 23.03.2020 11:43

Re: Wenn der Autor

unbesorgt schrieb am 23.03.2020 09:54:

Buttercremetorte schrieb am 23.03.2020 09:07:

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Wenn man die Beiträge von Thomas Moser verfolgt, sollte man eigentlich erkannt haben, daß er die Narrative von Justiz, Geheimdiensten und Politik gerade nicht glaubt.

Ach ja? Er geht von der Anwesenheit der Uwes an den Tatorten aus. Keine Zeugen, keine Fingerabdrück, keine DNA. Damit fängt es schon an.
Die übrigen, mannigfachen Fehler wie Czeska vs. C2eska, Funddaten, Fundorte, Übergabe der Waffe im falschen Jahr etc. hab ich da noch nicht erwähnt.

CharlosMolinero 23.03.2020 12:40

Re: Wenn der Autor
So sieht es aus. Die Zweifel von Hrn. Moser sind bestenfalls halbgar, obwohl es sich um einen staatspolitischen Dauerskandal handelt.


CharlosMolinero 23.03.2020 12:50

Re: Mehr als nur ein Mord

Nachdem ein Freund der Familie am TO gründlich durchgewischt hatte, waren die Optionen für den Schützen tatsächlich deutlich besser geworden.

In den Medien wurde auch „durchgewischt“ nämlich allein wegen der flexiblen Angaben zur angeblichen Tatmunition, in bester NSU Tradition widersprüchlich bis zum gehtnicht mehr.

Der gesicherte DNA-Antrag belegt keine deliktrelevante Schussabgabe, sondern einen Waffenkontakt.

Was haben Schlepper, Fools Fisting Future Klimataliban und „Klimawissenschaftler“ mit den nicht im Ansatz aufgeklärten Delikten zu tun? Eben, nichts. Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht, da sollte sich Aktivisten……s nichts drauf einbilden.

Die 120 Jahre sind übrigens schon auf 30 zurückgestuft worden…..

Wratz 23.03.2020 18:14

Erhaltene Morddrohungen sind so was von…gestern!

Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht,

Nein, heute ist man Corona-Infiziert (Merkel, Bürgermeister und sonstige „Ich-bin-ein-Star“)!
O:-)

Haschpappi 23.03.2020 14:33

Lieber Thomas Moser,…

…ich habe kein Vertrauen mehr in irgendwelche PUA’s, die wegen NSU-Terrorismus/ Rechtsextremismus auf Bundes- und Länderebenen initiiert werden – von Berlin (Anis Amri) bis zum hessischen NSU-Ausschuss: “es stinkt gewaltig“!

Als Beate Zschäpe 2006 mit Bernd Tödter in Kassel durch die Kneipen zog…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/10/als-beate-zschaepe-2006-mit-bernd-toedter-in-kassel-durch-die-kneipen-zog/

Amri-Ausschüsse als Fortsetzung der NSU-Lüge

Man kann in der Geschichte Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse rumwühlen, wie gerne man es möchte. Was man dort nie finden wird ist eine umfassende Aufklärung zum Thema oder des Themas. Die Parlamentarier und Mitarbeiter in den Untersuchungsauschüssen zum NSU haben sich vor allem damit beschäftigt, das Narrativ des Staates zum NSU, also die vom Genralbundesanwalt und BKA-Chef ausgedachte und in die Welt gesetzte Verschwörungstheorie auf Schwachpunkte abzuklopfen, sprich zu verbreiten und damit zu zementieren. Desgleichen die Ausschüsse zum Amri.

Kein Wunder also, daß sie zum gleichen Ergebnis kommen.

Einst hieß es, die Obleute der Fraktionen haben die Geheimdienstakten durch und durch geschnüffelt, aber keine Hinweise auf einen NSU irgendwelcher Art finden können, was sich materiell dahingehend niederschlägt, daß auch keine Humanspuren von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an den 27 Tatorten gefunden wurden.

Was der AK NSU schon immer und seit langem schrieb, kommt nun auch auch bei den Amri-Forschern an. Die erste und wichtigste Frage, die zu klären ist, lautet: Wer war der Fahrzeuglenker? Alles andere ist aus Falschem folgt Beliebiges.

Beim NSU ist das weitaus schwieriger. Da wäre die Frage zu stellen: Wer war der Mörder? Und das auch noch zehn Mal. Ganz zu schweigen von den Bombenanschlägen und Banküberfällen.

Die beste Knallerbse auf Erden, die man beim Staatsschutz hätte dichten lassen können, Thomas Moser, schreibt forschen Stils:

Zweifel an Täterschaft Amris im Untersuchungsausschuss

Die Abgeordneten im Bundestag geben sich mit den offiziellen Darlegungen zum Anschlagsgeschehen nicht zufrieden: „Irgendetwas ist nicht schlüssig“

Die Zweifel, dass Anis Amri der Haupttäter des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz war, wurden jetzt erstmals im Untersuchungsausschuss des Bundestags offen formuliert. Grund: Die Ungereimtheiten und Widersprüche zur offiziellen Tat- und Alleintäter-Version nehmen zu.

Schon in der vorherigen Sitzung am 5. März präsentierte der verantwortliche Tatortermittler einen Spurenbefund, der die Frage aufwirft, ob jener Tunesier tatsächlich am Lenkrad des Sattelschleppers saß, der auf dem Weihnachtsmarkt insgesamt zwölf Menschen tötete und Dutzende verletzte. Der Chef der zuständigen Mordkommission sagte aus, dass die erhobenen Finger- und DNA-Spuren aus dem LKW-Führerhaus zur Auswertung an die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin gegangen waren. Die einzige Rückmeldung von dort sei gewesen, zu dem „Attentäter Amri“ gebe es zwei Treffer und zwar außen an der Fahrertüre des LKW. Von Amri-Spuren innerhalb der Kabine ist nicht die Rede. Warum?

Außerdem schreibt er viel Sülze.

Axel Minrath reloaded

Es ist ruhig geworden um den ehemaligen Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz zu Köln. Die Glättung der Wogen sturmhoher Entrüstung ist erfolgreich gewesen. Nimmt man eine der Suchmaschinen und fragt höflich nach dem Namen, läßt die Ergebnisse auf ein Jahr rückwärts begrenzen, dann ist das Werk fast getan.

Die jüngste Quelle ist eine Seminararbeit von Leoni Gau, die auf 20 Seiten ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen sollte, Texte aus dem Internet zu kopieren und auf 20 Seiten einzudampfen. Das hat sie gemacht.

Am 11.11.2011, sieben Tage nach dem Fund des Wohnmobils und der Leichen Böhnhardts und Mundlos’, drei Tage nachdem Zschäpe sich der Polizei in Jena gestellt hatte, begann der Referatsleiter der Abteilung Rechtsextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Axel Minrath, Tarnname Lothar Lingen, insgesamt sieben Akten der Abteilung zu vernichten.

Hoch anzurechen ist, daß sie vom Leichenfund schreibt und das Bähwort vermeidet.

Es ist allerdings ein stückweit an den historischen Tratschsachen vorbei geschrieben, wenn die Aktenvernichtung am 11.11.11. begonnen haben soll. Zipfihaumträger Pichl schreibt das auch, und viele andere.

Die Aktion Konfetti datiert aber auf den 8.11.2011, denn da bekam Axel Minrath telefonisch das Go.

Man muß sich schon die Mühe machen, die Protokolle der Zuständigen nachzulesen. Entweder die Wortprotokolle oder Abschlußberichte.

https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714600.pdf
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812950

Nachdem mir nun eine im Sinne des Prüfauftrags vom 9. November 2011 negative Mitteilung meiner Mitarbeiter zu den händisch gesichteten Akten der Werbungsfälle aus der ‚Operation Rennsteig‘ (sogenannte T-Fälle) übermittelt worden war, hatte ich keine Bedenken, die Vernichtung der betreffenden Akten zu prüfen.

Man muß es immer wieder zitieren.

Die vernichteten Beschaffungsakten wurden im BfV sofort nach Bekannt­werden des Datums ihrer Vernichtung soweit rekonstruiert, wie das aus anderen Aktenbeständen des Amtes sowie weiterer Behörden möglich war. Die Klaridentitäten der V-Personen, Zahlungsströme und von den Quellen gewonnene Informationen, die an andere Stellen weitergegeben wurden, konnten wiederhergestellt werden, die vollständige V-Personen-Akte nicht. Die rekonstruierten Akten wurden ungeschwärzt zur Ein­sicht­nahme zur Verfügung gestellt. Die Obleute haben nach Einsichtnahme übereinstimmend bekundet, dass die wiederhergestellten Vorgän­ge weder Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe betrafen noch kon­krete Anhaltspunkte dafür gefunden wurden, dass sich in den vernichteten Akten Hinweise befanden auf die Existenz des NSU oder die Drucksache 17/14600 – 860 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Verantwortung für die der Terrorgruppe zur Last gelegten Taten.

Es gab keinen NSU, nirgends. Haben die Obleute nach Kenntnisnahme der ungeschwärzten und wiederhergstellten Akten stocknüchtern festgestellt. Es gab auch keine Hinweise auf Beteiligung an irgendwelchen Verbrechen, zumindest Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe betreffend.

Das Fazit, daß in der Seminararbeit gezogen wird, ist fachlich falsch.

Folglich war es nicht möglich, eine vollständige Untersuchung aller Taten des NSU mit den Ermittlungen des Verfassungsschutzes zu verknüpfen.

Verfassungschützer ermitteln nicht.

Inhaltlich wäre das eine Note 5, da wesentlich nur Antifagekotze und Staatsschutzmedien widergekäut werden. Fleiß Note 2, da zumindest Mühegeben erkennbar, Zitate weitestgehend korrekt dargestellt sind. Wer in einer Arbeit zum NSU im Grunde auf die Protokolle des Bundestages verzichtet, wie im vorliegenden Fall, der muß zwingend mit Note 5 bewertet werden, denn nur die sind inhaltlich maßgebend. Dort wurden nämlich die Wortprotokolle, soweit zulässig, veröffentlicht. Alle anderen PUAs sind nicht satisfaktionsfähig, da die Wortprotolle superstrenggeheimensu Verschlußssache sind, auch wenn die meisten Verhandlungen öffentlich geführt wurden. Die Wortprotokolle sind nunmal die einzig zulässige Primärquelle und nicht das, was sich ein Wetzel, Laabs oder Moser dazu aus dem Arsch gezogen hat.

Dann gibt es noch die Legastheniker, hier in Form eines Stefan Gerbing im Prager Frühling.

»Bruchlinien — Drei Episoden zum NSU« von Paula Bulling und Anne König hat bisher schmerzlich gefehlt.

Oha, wie groß waren die Schmerzen denn, und wieweit ist er nun genesen, möchte man sogleich auf Antwort heischend in den Rwitter hinauströten. Aber das ist egal. Die Schmerzen seien ihm gegönnt.

Es fehlt an Texten, die Übersicht und Orientierung verschaffen, die wichtige offene Fragen markieren und Interesse an ihrer Beantwortung auch bei kommenden Generationen wecken. Denn viele Akten werden, wenn überhaupt erst in Jahrzehnten zugänglich. Ohne anhaltendes gesellschaftliches Interesse wohlmöglich nie.

Dokumentarische Comics und Graphic Novels könnten all dies wohlmöglich leisten.

Es gibt mehr als genügend Texte, die Übersicht und Ordnung verschaffen, die die entscheidenden Fragen stellen. Fragen markieren ist Schluderdeutsch. Und viele Akten werden nie zugänglich. Der NSU ist schlußgestrichen. Fertig ist die Staatsschutzlaube.

Es bleiben also nur noch Comics und grafische Novellen übrig, Licht in das Dunkel zu bringen. Es ist so lächerlich, einfach nur abstoßend lächerlich, welch primitiven Vorstellungen dieser und jener Brettvordemkopfträger von der Funktionsweise des deutschen Beamtenstandes hat. Erschreckend, wie strulledoof die Protagonisten komischer NSU-Aufklärung sind.

Dann noch das.

In der zweiten Episode geht es um Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die entgegen eigener Bedenken schließlich doch auf Anweisung ihres Dienstvorgesetzten Axel Minrath (Deckname Lothar Lingen) die Akten wichtiger V-Personen im NSU-Netzwerk vernichteten.

Siehe oben. Es wurden keine Akten von V-Personen eines NSU-Netzwerkes vernichtet.

In der letzten Quelle, die von uns von Interesse ist, geht es ums Auswandern. ganz am Ende der Loppreisung der Schweiz als herzensgutes Land und Zukunfstperspektive wird Axel Minrath als Ansprechpartner bei der Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige genannt. Schaut man in den Orgplan des Bundesverwaltungsamtes rein, dann wird für diese Stelle nur der stellvertretende Referatsleiter genannt. Wer Referatsleiter ist, bleibt außen vor.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

NSU: Antifaverschwörer sind Versager

Ich verschwende nicht meine Lebenszeit damit, mit Religioten zu diskutieren.

Aberglauben, sei es Religion oder Esoterik aka Verehrung niederer Wesen muss bekämpft und ins Private zurückgedrängt werden. Jeder Mensch hat das Recht, bekloppt zu sein, aber ich und andere müssen nicht damit belästigt werden.

Burks

Keep it simple. Mit nur wenigen Wörtern wurde kürzlich offenbar, daß sich die Antifa vornehmlich aus Versagern rekrutiert. An der Kurzgeschichte läßt sich das Faschistenbrottheorem exerzieren.

+++ Veranstaltungstipp +++

Unwille und/oder Versagen? – Gespräch mit @KatharinaKoenig (Die Linke) und Dr. Henrik Dosdall (Universität Potsdam) über das Versagen der NSU-Ermittlungsbehörden.

Angekündigt wird das Thema Unwille und/oder Versagen. Gesprochen werden darf aber nur über das Versagen. Der Unwille fällt flach, obwohl der ein sehr spannendes Thema wäre, wie die Kenner der Wortprotokolle aus dem Thüringer Parlamentarischen Untersuchungsausschuß wissen.

Fast immer, wenn eine Frau König, später König-Preuss das Aufklärungs­begehr der Antifa, also Wer kennt wen?, Wer war wo? und Wer wohnt wo?, in die Tat umsetzten wollte, habe etliche Angehörige der zuständigen Organe ihren Unwillen deutlich werden lassen, diese nicht zum Thema gehörenden Fragen zu beantworten. Alleine daraus ließe sich eine treff­liche Kurzgeschichte zum Anteil der König am Versagen anfertigen, die auf heftige Fleißarbeit hinausliefe. Man muß nur die Protokolle sampeln.

Die nächste gravierende Dummheit, mit der die König durch eine haltlose These eine Verschwörungstheorie bedient ( Peter Beuth (CDU)), ist die Behauptung der Existenz, nein nicht von Gott, aber etwas Gottähnlichem, den 12 Aposteln in Form von NSU-Ermittlungsbehörden.

There is no such thing as NSU-Ermittlungsbehörde.

Was es nicht gibt, kann auch nicht versagen. Nehmen wir aber aus Grün­den der Verlängerung dieses Textes mal an, es gibt solche Behörden und diese haben auch noch versagt. Dann ist die Hackordnung relativ simpel. Am oberen Ende der Nahrungsypyramide stehen die beiden Parlamentari­schen Untersuchungsauschüsse des Deutschen Bundestages. Die haben sich per Einsetzungsbeschluß auf gesetzlicher Grundlage mit Ermittlungs­befugnissen ausgestattet.

Es sei sich an dieser Stelle auf 10 Morde beschränkt, da das einstimmige Urteil der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 22.11.2011 auf Mord lautete. Abschwiffig sei mitgeteilt, daß die Urteilsbegründung dieser Tage in Bälde nachgereicht wird, satte 8 einhalb Jahre nach dem Urteils­spruch (fatalist). Reife Leistung für einen Staat, der sich gerne den Karnevalsorden Rechtsstaat ans Revers heftet.

Was hat die höchste Ermittlungsgbehörde dieser Republik zur Aufklärung dieser 10 Mordfälle geleistet? Nado, nix, nothing. Sie hat versagt.

Auf der nächstunteren Stufe stehen die Parlamentarischen Untersu­chungs­auschüsse der Länder. Auch diese wurden mit Ermittlungs­befug­nissen eingesetzt, sofern es die Ländergesetze hergaben. Exemplarisch wurde das vor langer Zeit an den Drexler-Ultras aus dem kleinsten Mafia-Ländle der Welt dargestellt.

Und schon sind wir beim eigentlich Problem, all diese PUAs betreffend. Es geht um zwei ermordete Nazis, 10 weitere Tote, Bombenattentate und Raubüberfälle auf die Spargroschen der Deutschen und der erst kürzlich von Merkel Hierhergerufenen. Das ist das weite Feld, das es zu beackern gilt, das aufgeklärt werden muß.

Machen die das? Nö. Man ziehe sich die Einsetzungsbeschlüsse der PUAs und schaue nach, was der Untersuchungsauftrag ist. Man prüfe, ob sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt haben, der befugt ist, so einen Mord aufzuklären. Haben sie das gemacht? Nö. Haben sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, der die schlampige Tatortarbeit zu Stregda unter Führung von Menzel untersuchte, dessen einziger Auftrag die Vertuschung des Urknalls war, damit den nachwachsende Evangelisten und Katholen verklickert werden kann, der Mord an den Uwes sei ein göttliche Fügung gewesen? Ein milde Gabe Gottes, sagen die einen, ein Gottesgeschenk jubeln die anderen. Unser Danaergeschenk, murmeln Böhnhardt und Mundlos, in der Hölle leise lachend.

Die hessischen Frohnaturen haben sich um die Aufklärung des Mordes an Yozgat gar nicht erst bemüht.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Die König ist ein Versager, zichtigt aber lieber andere des Versagens, statt ihre eigene Unzulänglichkeit, Ahnungslosigkeit und Dummheit zum Thema zu machen. Erwähnt sei noch ihr grandioses Verkacken der Aufklärung des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, deren Leichen auf Thüringer Hoheitsgebiet brandverklappt wurden. Wie die Hessen machte man das lieber gar nicht erst zum Thema der hinterwäldlerischen NSU-Ermittelungsbehörde.

Die NSU-Ermittlungsbehörden, die es gar nicht gibt, haben nicht versagt, sondern exakt so funktioniert, wie man es von ihnen erwartet hat. Wenn jemand heftig versagt hat, dann die Antifa.

Die König verbreitet mal wieder eine fette Verschwörungstheorie. Da kommt zusammen, was zusammengehört.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Einen schönen Sonntag all jenen, die richtiges Brot essen.

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein anderer Rechtsextre­mer


Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke / Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.

Michael Klonovsky befragt Igor, den Pianisten

Welche Drogen sollten Ihrer Meinung nach legalisiert werden?
Marihuana und alles, was die Antifa nimmt.
 

N-TV hatte es wegen Trump verkackt, denn der war ihnen mit seiner Erklärung zum Flugzeugabschuß im Iran wichtiger. Eigentlich wollten sie die Pressekonferenz des derzeitigen Verteidigers von Stephan Ernst live übertragen, wenn nicht auf dem Fernseher, dann auf dem Twitter. So blieb am Ende nur der dürre Text.

Im Mordfall Walter Lübcke widerruft der Hauptverdächtige sein Geständnis und bestreitet nun, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Sein Mandant habe bei einer erneuten Aussage vor dem Ermittlungsrichter entsprechende Angaben gemacht, sagte Verteidiger Frank Hannig in Kassel. Stephan E. gehe davon aus, dass der ebenfalls wegen der Tat inhaftierte Markus H. den Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben habe. Die neuen Angaben müssen nun von den Ermittlern überprüft werden.

Das ist exakt der Stand, bei dem Hannig das Mandat übernommen hatte. Tagelang war Ruhe um den Lauf der Ermittlungen. Ein männlicher Freund des Sohnes vom alternden Politiker geriet zuerst unter Verdacht, da er sich als Tatortreiniger betätigte, bevor die Kriminalpolizei ihre Tatortarbeit überhaupt begonnen hatte.

Mittels einer DNA-Spur kam man dann auch auf Ernst. Der aber hatte den Ermittlern nichts zu sagen. Bis Staatsanwalt B. Stechung mit einem verlockenden Angebot im Auftrag des Dienstherrn aufschlug und es via Anwalt verklickern ließ?

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.

Beim Hessenfunk steht es präziser.

Ernst will die Tatbeteiligung von Markus H. demnach zunächst nicht erwähnt haben, weil ihm sein damaliger Anwalt als Gegenleistung versprochen habe, seine Familie werde geschützt und finanziell unterstützt.

Und schwupps hatte man über Nacht auf einmal das Geständnis, auf das Politik und Medien so sehnsüchtig warteten. Dabei hätte man es bereits viel früher wissen können. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen an sich gerissen. Und damit waren alle Messen gesungen. Da kommt nichts mehr rum, denn diese Behörde wird immer dann angerufen, wenn es etwas zu vertuschen gilt.

Was gäbe es denn zu vertuschen? Nun genau das, was bisher bekannt ist. Daß Ernst seit einem Jahrzehnt nicht mehr als Nazi in Erscheinung getreten ist, so wie Minrath eben keine Auskünfte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erteilen konnte, weil es bei der Bundesbehörde keine gab, wie Hans-Georg Maaßen auf einer Podiusmdiskussion in Berlin bestätigte. Dann bleiben nur der Kumpel und der erste Verteidiger über. Man mußte einen anderen Täter vors Loch schieben, um den V-Mann zu schützen. Nichts neues im Staat des GBA, wie bei Becker und Zschäpe und in vielen anderen Fällen, aber anders als bei Dienelt und Eminger.

Ernst hat einen Fehler gemacht. Er hat gequatscht, statt das Recht des Schnabelhaltens für sich in Anspruch zu nehmen, wie Udo Vetter nimmermüde ratschlägt.

Selbst die Richterin signalisierte der Zeugin, dass sie gerade in dieser Situation heute doch besser einfach mal schweigen sollte. Wenn sich die Zeugin Sorgen mache, könne sie ja mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sich nach dem Stand Verfahrens erkundigen. Die Richterin schrieb ihr sogar noch das Aktenzeichen unseres Verfahrens auf.

Ich erlaubte mir da doch den Hinweis auf die schlafenden Hunde, die man in der Regel besser nicht wecken sollte. Ich glaube, die Botschaft kam bei der Zeugin an.

Und wie bei Verena Becker oder Beate Zschäpe gibt es nur eine Seite, die den Deal nicht eingehalten hat. Der Staat.

Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß es sich ziemlich genau so zugetragen hat, wie der Anwalt äußerte, denn das entspricht präzise dem zeitlichen Ablauf der Ermittlung und Verkündung der Zwischenergebnisse. Nur in einem muß widerprochen werden.

Hier noch eine der besten Karikaturen zur deutschen Politik, die zeitnah nach der Pressekonferenz entstand.

Finde 5 Fehler einer Martina Renner.

1. Es gibt keine rechten Einzeltäter.
2. Neonazis lügen wenn sie den Mund aufmachen.
3. Ein rechter Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
4. Täter, Mittäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache des GBA.
5. Es braucht weiterhin investigative & antifaschistische Recherche. #Lübcke

Eine mögliche Antwort wäre:

  1. Es gibt keine linken Einzeltäter. Linksterroristen marodieren am liebsten im Rudel durch ihre Bürgerkriege.
  2. Linksextremisten lügen, wenn sie den Mund aufmachen.
  3. Ein linker Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
  4. Täter, Mitttäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache der örtlich zuständigen Staatswanwaltschaft.
  5. Es braucht eine frei und unabhängige Medienlandschaft, die den dem Staat verpflichteten Medien Paroli bietet. Solche Medien gibt es nicht.

Wie immer, wenn es darum geht, den Heizkessel für NSU-Verschwö­rungstheorien auf höchster Propagandatemperatur zu halten, ist eine Frau König-Preuss mit ihren dümmlichen Bemerkungen nicht weit und verbreitet Fake News.

„Ermittler suchen Verbindungen zwischen Lübcke-Mord und NSU.“
Die umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes & des Unterstützer-Netzwerkes ist weiterhin dringend notwendig.

Sie bezieht sich dabei auf von der Frankfurter Rundschau unter dem Decknamen Jörg Köpke verbreitete haltlose Thesen, dieVerschwörungs­theorien bedienen (Peter Beuth (CDU)).

Ermittler suchen keine solchen Verbindungen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieder einmal zeigt sich, daß sich Schulschwänzen nicht lohnt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Alles zum Fall Lübcke.

Am Schluß kommt es so, wie es im Fall des Flugzeugabschusses im Iran kam. Ganz im Ernst. Nazikumpel Markus hat menschlich versagt.

H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen.

Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen.

Eine schönen Sonntag auch Herrn B. Stechung und seinen Gesinnungsgenossen im Karlsruher Hochsicherheitstrakt.

Politische Justiz damals und heute am Beispiel des RAF-Prozesses 2

Wer ist dieser Tiefe Staat, wer agiert da hinter den Kulissen, wer koordiniert und lenkt die Medien, wer sorgt für die gewünschten Ermittlungsergebnisse, wer verweist an die passenden Richter?

Wer ist die Spinne im Netz?

Der Generalbundesanwalt als Vertuschungsbehörde

Wie war das denn damals bei den RAF-Prozessen, was steht bei Bakker Schut dazu?

Für die Auswahl von Richtern an Staatsschutzkammem bzw. -Senaten besteht keine gesetzliche Regelung; sie wäre allerdings auch unvereinbar mit der vom Grundgesetz garantierten richterlichen Unabhängigkeit (§97 Abs. 1 GG).

Laut Richterbund ist die Justiz in der BRD nicht unabhängig, statt Gewaltenteilung herrscht in der BRD Gewaltenverschränkung. Die Exekutive dominiert sowohl Legislative als auch Judikative.

Ein hehres Ideal wird da eingangs formuliert, das allerdings der Wirklichkeit nicht standhält. Wie eigentlich bei JEDEM der Grundrechtsparagraphen.

Bei Löwe-Rosenberg, dem tonangebenclen Kom- mentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, ist von „Richter(n) mit besonderer Sachkunde und breiter Erfahrung auf dem Gebiet der Staatsschutzstzrafsachen“ die Rede.

Staatsschutzsenate sind REAL Sondergerichte, und diese sind VERBOTEN. Stört aber niemand in dieser Scheindemokratie.

Der Strafrechtsgelehrte Eberhard Schmidt spricht 1960 von „Richtern mit besonders großer Erfahrung bezüglich der heutigen Methoden des gegen den Rechtsstaat gerichteten Kampfes“.

Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erklärte während der Bundestagsdebatten über die Einführung des § 74a GVG, „daß die Staatsschutzrichter in besonderem Maße sich durch Staatstreue, bedingungslose Unterwürfigkeit unter die Staatsinteressen etc. auszeichnen müssen“.

Der Innenminister war wenigstens ehrlich. Die Staatsschutzrichter sind die Büttel der Regierungsinteressen.

Wer hätte beim Götzl auch reale Unabhängigkeit erwartet?

Über die Zusammensetzung des 3. Senats des BGH sagte Generalbundesanwalt Ludwig Martin 1969, daß die Errnittlungsrichter des BGH, die inhaltlich überwiegend Aufgaben der Staatsanwaltschaft zu erfüllen hätten, den „natürlichen Nachwuchs“ dieses Senats hervorbringen könnten“.

ln einer Art von geschlossenem Kreis ist eine begrenzte Zahl von Staatsschutzrichtern für alle Entscheidungen im Verlauf der Ermittlun- gen, insbesondere bezüglich der Untersuchungshaft, der Durchsu- chungs- und Beschlagnahmemaßnahmen verantwortlich. Bei Be- schwerden gegen wichtige Entscheidungen in Ermittlungsverfahren setzt der 3. Strafsenat des BGH die Maßstäbe, an denen sich Staatsschutzrich- ter in der BRD orientieren sollen. 6.

Dem Generalbundesanwalt obliegt nicht (wie etwa dem Procureur- Generaal bijde Hoge Raad in den Niederlanden) in erster Linie die Behandlung von Revisionssachen, sondern vielmehr die Verfolgung politischer Straftaten in direkter Zuständigkeit. Hierarchísch gesehen ist der Generalbundesanwalt dem Bundesjustizminister untergeordnet (§§ 146, 147 GVG); als „politischer Beamter‘ kann er jederzeit entlassen werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 Bundesbeamtengesetz). Der GBA ist in allen in § 120 GVG (§ 142a Abs. 1 GVG) genannten politischen Strafsachen Untersuchungsleiter und Ankläger, es sei denn, es handelt sich um einige in § 142a Abs. 1 Nr. 1 GVG genannte Fälle (hauptsächlich Staatsschutz- delikte gegen Bundesländer) oder um Strafsachen von geringerer Be- deutung. …

Diese gesetzlichen Bestimmungen bzw. ihre unscharfen Kriterien räumen dem GBA in der Frage, welche Staatsschutzkammer eines Landgerichts bzw welcher Staatsschutzsenat eines OLG im jeweiligen Fall zuständig ist, einen wei- ten Entscheidungsspielraum ein. …

Dieser maßgebliche Einfluß des GBA bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in Staats- schutzsachen hat auch bei staatstreuen westdeutschen Kommentatoren zu Zweifeln daran geführt, ob diese Entscheidungsbefugnis des GBA noch mit dem grundgesetzlich garantierten Gebot vereinbar sei, demzu- folge niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf“.

Bemerkenswert erscheint mir noch, daß der GBA seit 1969 während des Emıittlungsverfahrens in Staatsschutzsachen auf einen Ennitflungsrich- ter des BGH zurückgreifen kann,und zwar bei Strafsachen, über die ein OLG-Staatsschutzsenat in erster Instanz verhandeln und entscheiden muß“. Eine merkwürdige Konstruktion: ein Bundesrichter als Ermitt- lungsrichter, im Vorverfahren belastet mit so einschneidenden Entschei- dungen wie über die Haftfrage, die in der Beschwerdeinstanz von einem Richterkollegium des höchsten Gerichts, dem er selbst angehört, über- prüft werde“

Klartext ist das: Die Spinne im Netz ist der GBA.

Und was ist der Staatsschutz des BKA, der die Ermittlungen fachlich überwacht und dafür sorgt, dass da nichts anbrennt?

Angesichts der Funktionen des BKA als hauseigenem Ermittlungs- und Geheimdienstapparat des GBA liegt ein Zusammenwirken auch auf propagandistischem Gebiet nahe.

Ein absoluter Merksatz! Das klingt wie „Nachfolger der Gestapo“, und die linken Studenten samt ihrem APO-Umfeld haben das sicher ganz genau so gesehen.

Die Tatsache, daß die Verteidiger von Gefangenen aus der RAF von allen westdeutschen Behörden von Anfang an nicht nur als Widersacher, sondem als unmittelbare Feinde gesehen und entsprechend behandelt wurden (und werden), bedarf aber einer noch weiter gehenden Erklä- rung. Schon zu Beginn der Ermittlungen war, wie bereits erwähnt, auf höchster Ebene (vor allem durch den Einfluß des Generalbundesan- walts, der als materieller „Knotenpunkt“ der Staatsschutzbehörden gese- hen werden kann) beschlossen worden. die den Gefangenen aus der RAF vorgeworfenen Straftaten mit Hilfe rechtlicher und medienpoliti- scher Aktivitäten zu entpolitisieren.

Die RAF berief sich bekanntlich auf den Befreiungskampf der Unterdrückten gegen den Imperialismus und leitete daraus ein Recht auf Gewaltanwendung ab, das der Staat der RAF bestritt, zurecht wie ich meine. Interessant ist die Rolle der BAW als Knotenpunkt des Staatsschutzes, quasi die Spinne im Netz, streng kontrolliert seitens der Regierung, dessn Sonderstaatsanwälte sie ist.

Auch nicht überraschend, dass Sondersenate (= verbotene Sondergerichte) seitens der BAW ausgesucht werden, und diese Senate mit handverlesenden Richtern besetzt werden.

Da brennt nichts an, der werden keine Staatsgeheimnisse des Vasallen noch des Imperiums verraten bzw. ermittelt.

Inzwischen hatte der Staatsapparat über die Massenmedien schon den Begriff „Baader-Meinhof Bande“(BM-Bande) oder „Baader-Mahler-Meinhof-Bande*“ für die Gruppe durchgesetzt.

Es war eine Bande von Linksterroristen, gesteuerten Linksterroristen, geheimdienstlich gelenkten Spinnern, keine Frage!

ABER ebenso klar ist auch, dass das Framing samt der Vorverurteilung durch die Massenmedien erfolgt, die eben NICHT unabhängig sind, sondern die gelenkte Demokratie sicherstellen.

Die Anwälte galt es „auf anderem Wege zu bekämpfen“:

So drängt sich denn auch die Schlußfolgerung auf, daß man sich 1972, da der Rechtsweg aussichtslos erschien, für eine Verfolgung der Anwälte durch die Medien entschieden hatte. Die oben beschriebene Zusammenarbeit zwischen BKA, lnnenminister, GBA und der Presse hatte zur Folge, daß für die Öffentlichkeit bereits im Juni 1972 die meisten Rechtsanwälte, zu deren Mandanten auch Gefangene aus der RAF zählten, als „Terroristen in Robe“ galte.

Teilweise traf das sicher zu, aus Anwälten wie Siegfried Haag wurden in der Tat Terroristen im Untergrund, allerdings sehr dumme, die prompt erwischt wurden, mit allen Anschlagsplänen im Gepäck… allein dass der Mord an „Margarine [SB =Siegfried Buback] und der deutsche Herbst 1977 stattfinden konnte war ein Wunder… oder auch nicht. (Vorsicht Verschwörungstheorie, Haag ein V-Mann, die RAF geheimdienstlich gesteuert nicht erst seit der 3. Generation).

Fassen wir kurz zusammen: Ganz besondere Richter in ganz besonderen Senaten, die sich durch ganz besondere Staatstreue auszeichnen, aburteilen von Staatsschützern des BKA ermittelte Straftatbestände, die diese BKA-Staatsschützer für die ganz besonderen politisch gelenkten Regierungsstaatsanwälte „beweiskräftig ermittelt haben“, während die Massenmedien das Framing und die Vorverurteilung besorgen.

Haben Sie das verstanden?

Na dann verstehen Sie sicher auch das hier:

Die meinen das ernst?

Na dann…

ENDE