Aus Video Nr. 2 – Am Ende
KHH redet sich die deutsche Kriminalpolizei schön. Der seift den jungen Burschen ein, daß es eine Freude ist, zuzuhören. Das muß ein Wesenszug der Franken sein, andere einzuseifen. Söder kann das auch sehr gut.
Es gibt ja beim Verfassungsschutz eine Abteilung für Legendenbildung. Zu was denn? Die Leute verleumden.
Wir haben einige Märchenerzähler vom Verfassungsschutz die zielgerichtet Vernichtungsmärchen erfinden und [???] machen.
Auf der anderen Seite haben wir aber eine reguläre Polizei und das laß ich mir nicht nehmen.
Die reguläre Polizei ist immer noch anständig, hochanständig, und das lasse ich mir auch nicht nehmen.
Ich war ja auch im Gefängnis, nicht wegen dieser Sache, auch, fragen sie mich nicht warum, ich weiß es selber nicht.
Auf jeden Fall war ich lange genug im Gefängnis, weil ich angeblich eine politische Gefahr war. So.
Auch in den Gefängnissen sind die Beamten in einer Art und Weise korrekt, daß ich nur den Hut ziehen kann.
Und auch unsere deutsche Polizei einschließlich, soweit meine Erfahrungen reichen, die Staatsschutzabteilungen sind auch Polizei und in Ordnung.
Bei den Landeskriminalämtern ist es nicht ganz so einfach. Wir sehen ja auch oft in Krimis, daß die oft eine üble Rolle spielen.
Der Oktoberfestanschlag in München 1980 titelt der zum Ende seiner Schriftellerlaufbahn hin immer schlechter dichtende Wetzel für heise, wo er auch als lola123 unterwegs ist. Oder er läßt dichten.
Apropos Lola.
It’s a mixed up, muddled up, shook up world
Except for Lola
The Kinks
Man mag fast ausrufen, endlich mal was richtig ausgedacht, dann klopft aber jemand an die hintere Schädelwand und meint, er hätte ja auch Terroranschlag schreiben können, statt Papierkorbvorfall bei der Wiesn, so viel Platz ist auf dem Heise-Server noch, daß das da hinpaßt. Und es paßt sowieso, denn es war ein Terroranschlag.
Schade, denn nach dieser kleinen Unterlassung geht es im Schriftsatz des hoffnungsvoll gestarteten Nachwuchsschrifstellers nur noch abwärts.
Vom irren Einzeltäter, zum Schutz des Staatswohles bis zur Einstellung der Ermittlungen (1980-2020)
Irrer Einzeltäter war nie die These der zahlreichen Ermittler, sondern Futter für die Schmierfinken, damit die sich was aus dem Arsch ziehen. Den Schutz des Staatswohls haben nämlich genau die mit ihren Horrormärchen besorgt, allen voran die Linken mit Ulrich Chaussy an der Spitze. Für ihre Leistungen zum Staatswohl wurden sie ordentlich mit staatlichem Blech behängt und fürstlich entlohnt. Es läßt sich gut leben, wenn man die richtigen Staatsschutzthesen aufschreibt. Einstellung der Ermittlung ja, aber da fehlt eine außerordentlich wichtige Entscheidung, jene des Generalbundesanwaltes.
Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremen Motivation heraus.
…
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Gundolf Köhler am Abend des 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr eine Bombe in einem Abfallkorb im westlichen Bereich des Haupteingangs zur Festwiese abgelegt und zur Explosion gebracht. Hierdurch wurden zwölf Besucherinnen und Besucher des Oktoberfests getötet und 221 Personen zum Teil schwer verletzt.
… ist festzuhalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags durch Gundolf Köhler gibt.
So einfach lassen sich Verbrechen aufklären. Die Abgeordneten des Bundestages beschließen am 22.11.2011 die Uwes schnell mal zu einer Mörderbande. Der GBA entscheidet einfach mal so, daß Gundolf Köhler die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags ganz alleine gestemmt hat und beleidigt damit den Intellekt vieler kluger Menschen, abgesehen davon, daß der Chefankläger Merkels gar nicht befugt ist, eine solche Entscheidung zu fällen. Noch obliegen die den in der BRD tagenden Gerichten.
Ich lasse mal die Denkschwäche des Generalbundesanwaltes (seines Ghostwriters) außen vor. Auch er erliegt dem Lieblingsfehler der Linken, behauptet Falsches und plappert demzufolge Beliebiges daher.
Daß Köhler die Bombe dort abgelegt hat, mag man er ja noch fieberphantasieren dürfen. Daß er sie zündete, dafür gibt es keinen Beleg, keinen Ermittlungserfolg, denn wes Bauart und Funktionalität der Zünder war, das blieb verborgen, wurde nicht aufgeklärt, durfte nicht aufgeklärt werden bzw. ist Staatsgeheimnis, weil es zu den Falschen, dafür richtigen Tätern führt.
Es gibt mehrere solcher abstruser Logikfehler, die dem Schriftführer des Generalbundesanwaltes unterliefen. Weiter mit Wetzel.
Der Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest ereignete sich am 26. September 1980. Dazu wurden 1,39 Kilogramm TNT (also gewerblicher Sprengstoff) in einem Mülleimer deponiert. Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.
Welches Ziel die Täter mit dem Terroranschlag verfolgten, das wissen nur die bzw. deren Auftraggeber. Wetzel weiß es unter Garantie nicht. Der GBA schreibt von 12 Toten, Wetzel von 13. Es ist nicht Aufgabe dieses Posts, diese inhaltliche Differenz aufzuklären. Sollen sich die beiden Logikrecken miteinander streiten. Ich halte mich da raus.
Nachdem der Name des „Einzeltäters“ bekannt war, Gundolf Köhler, und Informationen über seine neonazistische Gesinnung und seine Kontakte zu neofaschistischen Organisationen nicht mehr zu verheimlichen waren …
Köhler hatte keine neonazistische Gesinnung. Er war ein Jugendlicher in der Phase der Persönlichkeitsbildung, hat jede Menge ausprobiert. Die Gesinnung wurde ihm angedichtet.
In der Einstellungsbegründung sind zwei Dinge von besonderer Bedeutung. In einem zentralen Punkt widerspricht das Gericht dem Urteil aus den 1980er Jahre deutlich: Gundolf Köhler war kein „verwirrter“, unpolitischer Attentäter, sondern ein Neonazi mit einem faschistischen Weltbild.
Solch hanebüchener Unsinn kommt heraus, wenn man den Text des GBA nicht kennt.
Es gab jüngst keinen Gerichtsprozeß, der ein Urteil fällte. Die Entscheidung traf der GBA. In dessen Text findet sich das Wort faschistisch in all seinen Facetten kein einziges Mal. Das ist freie Dichtung, aber gelogen.
… Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher …
Es gibt keine Fakten, die diese These stützen. Gäbe es diese, hätte Wetzel sie ja genannt. Um präzise zu sein, wenn man die Einzeltäterthse verwirft, wie es Wetzel tut, dann bleibt unterm Strich nur ein Ergebnis:
Der Terroranschlag auf das Oktoberfest wurde nicht aufgeklärt. Der Generalbundesanwalt hat Gundolf Köhler als Täter festgelegt.
Aus Falschem oder dem Nichts folgt Beliebiges. Wetzel und der GBA führen es uns ja tagesaktuell vor, wie sie ihrem Nazifetisch frönen.
Die Einzeltäterthese macht immer dann „Sinn“
Das ist übelstes Pennälerdeutsch, gruselige Schmiererei. It makes sense, das darf der englische Muttersprachler sagen. Im Deutschen heißt es immer noch: Es ist sinnvoll, einen Einzeltäter zu bevorzugen. Das erspart Kosten und Zeit bei den Ermittlungen. Die kostenintesiven Begründungen kann man den Linken überhelfen. Die denken sich übelsten Trash aus, um ihre Groupies bei der Stange zu halten und die Kuchenkrümel vom Teppich unter dem Regierungstisch zu schlecken.
Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH“ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten.
Es gab keine engen Verbindungen zur WSG. Wetzel lügt.
Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte. Der ehemalige Beamte, der sich als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.
Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wies’n. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er „einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.“
Tja, daraus ließe sich eine treffliche Arbeitshypothese erstellen, die hier nichts zur Sache tut.
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Bonus für all jene, die bis hierher durchgehalten haben.
Wer denkt, mit Wetzel (und Moser) sei der intellektuelle Tiefpunkt linker Staatsschutzpropaganda erreicht, der irrt. Es ist ein illustrer Kreis, der dem GBA alles abkauft, solange die Lutscher kostenlos sind.
Reinhard Müller schaut mit seinem Kopf gerade noch so aus dem Loch der Staatschutzlatrine heraus, um einen ganz üblen Exkrementetext abzulassen. Genau das ist es, wofür Staatsdiener die Schriftsteller so lieben.
Und wo Terrorismus nicht weit weg ist, da ist der als Terrorpropagandist verurteilte Yücel nicht weit. Der muß schließlich seine von Merkel erkaufte Freilassung türkische Lira für Lira abstottern, Wort für Wort, Satz für Satz.
CharlosMolinero 18.07.2020 08:30
Re: Gegen den Einzeltäter spricht daß Herr Köhler dort selbst verstarb, Gründe:
K. wurde beseitigt um Zeuge loszuwerden und einen „Täter“ zu liefern, offenkundig.
Der hatte weder Kenntnisse noch Material dafür.
CharlosMolinero 18.07.2020 08:28
TNT war und ist Zuschlag,
aber sonst kein gewerblicher Sprengstoff.
Und zum Fall: Eine so komplex gebaute USBV muss man erstmal herstellen können. Selbst beim Guss des Sprengstoffs ist einiges zu beachten.
Und damals waren alle „Haupt- und Nebengelasse des K. komplett TNT-spurenfrei, Hinweise auf Verstärkerladung und Zünder ergaben sich nicht…
Sehr unwahrscheinlich das Konstrukteur und Auslöser im K. zu suchen sind.
blu_frisbee 18.07.2020 11:21
Re: Irrer Einzeltäter?
Die erste Schuldvermutung gab FJS ab, daß es pöhse RAF-Terroristen gewesen seien. Das ließ sich aber bis zur Wahl nicht durchhalten.
Dh, der erste ders für eigene Zwecke nutzen wollte war FJS indem ers den „Linken“ attributierte,“links“ war für FJS alles außer ihm.
CharlosMolinero 18.07.2020 08:38
Re: Staatliche EInzeltäter & -fälle haben in der BRD System
Ja, der K hat Jahrzehnte vor dem „NSU“ Phantom geschaft ohne jede Kompetenz und Umgangserfahung spurlos TNT zu giessen und den Rest der USBV zusammenzubauen.Praktischerweise steht er bei Umsetzung gleich daneben. Man wusste damal wie man teure Verfahren spart!
Naturzucker 18.07.2020 13:27
Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz haben. Und selbstredend läge es im Interesse jedes Staatsanwaltes, eine eventuelle Beteiligung oder Verstrickung staatlicher Stellen in so ein Attentat zu vertuschen.
Erst einmal wäre dies seiner Karriere abträglich und zweitens würden viele Staatsanwälte alleine schon aus Überzeugung so handeln
stadtFux 18.07.2020 14:16
Motivation
handelte der Attentäter Gundolf Köhler damals aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus
ein Euphemismus für geheimdienstliche Hintergründe bzw. Verstrickungen
Ego Zentrik 18.07.2020 21:20
Woher will der Autor das wissen?
Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten.
Außer er ist der Täter und geständig!