Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.
Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…
Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.
Die Antwort ist dreigeteilt:
A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.
B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten
Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:
– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt
– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit
– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.
– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert
– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht
Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.
So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.
Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.
Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.
Ein alter Juristenspruch – besonders gerne von Anwälten strapaziert – lautet: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Jetzt denken Sie vielleicht, prima, läuft bei mir, wenn ich mal segeln gehe oder vor Gericht stehe. Denn Gott ist die Liebe. Beziehungsweise polyamourös, wie man heute sagt. Er liebt alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Hinzu kommt, Gott ist nicht nur maximal zugewandt, sondern auch allwissend und allmächtig. Kurz: Gott weiß Bescheid, kann machen, was er will, und er mag Sie.
Wer in Gottes Hand ist, genießt Premiumbetreuung. Ein besserer Rechtsbeistand ist kaum vorstellbar. Denken Sie. Leider meint die Juristenweisheit das genaue Gegenteil: Gott ist Glückssache. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie weder sicher noch geborgen. Es kann alles passieren. Sie sind den Gewalten ausgeliefert und wissen nie, wie es ausgeht. Gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht, vernünftig oder bescheuert.
Richter sind Menschen. Das sehen sie selbst nicht unbedingt so – ähnlich wie Politiker, Journalisten, Virologen und andere gefühlte Götter. Aber Richter schlampen, Richter irren, Richter machen Fehler. Der Beweis liegt auf der Hand: Würden Richter alles richtig machen, gäbe es nur eine Instanz. Obere Gerichte bräuchte man nicht. Braucht man aber doch, um Quatsch-Entscheidungen zu korrigieren. Für höhere Gerichte gilt Generalverdacht auf gesteigerte Kompetenz. Der bestätigt sich oft. Aber nicht immer.
@moh hat sich mit einem weiteren Fall deutscher Justizwillkür beschäftigt, den „Nato-Spion“ Manfred Klag betreffend.
Klag selbst hat sich dazu umfassend eingelassen, indem er ein Buch veröffentlichte. Sein Fazit ist kurz und bündig.
Kein “NATO SECRET“, kein “NATO CONFIDENTIAL“, kein “NATO RESTRICTED”,
aber überall das deutsche “GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der deutschen Justiz!
So macht der Generalbundesanwalt die Staatsgeheimnisse für einen Landesverrat !
Das Gesamturteil ist eindeutig und unmißverständlich.
Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.
Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechtsstaatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenzvernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.
Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase, denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Sogleich ist natürlich eine außerordentlich schicke Verschwörungstheorie zur Hand, die vorerst Theorie bleibt. Ob es die jahrzehntelang routinierten Praktiker von Justizverschwörungen auch umsetzen, sei dahingestellt.
Terror-Holger berichtet wie viele andere, daß am Montag der Termin zur Abgabe der Revisionsbegründungen abgelaufen war.
In der Bundesanwaltschaft ist das schriftliche Urteil jedoch erst am 12. Mai vollständig eingegangen – etwa zwei Wochen später, als bei den Angeklagten.
Die Verteidiger haben ihr Werk den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingereicht. Der GBA bekommt vierzehn Tage Nachschlag, da der Kopierer am OLG München einen Defekt hatte und vier Seiten doppelt oder gar nicht oder kreuz und quer gemanscht kopiert hatte, das vollständige Urteil also mit Verzögerung beim GBA zur Verfügung stand.
Genau so etwas ist der Grund, warum am letzten Spieltag alle Begegnungen zur gleichen Zeit angepfiffen werden. Im vorliegenden Fall ist es also eine erhebliche Lücke im Gesetz. Prinzipiell muß der Abgabetermin bei allen Parteien gleich sein, damit keine bevorteilt werden kann. Nun gibt es die excellente Möglichkeit, wesentliche Passagen der Begründungen der Verteidiger an den GBA durchzustechen. Vierzehn Tage mehr Zeit für den GBA mit Kenntnis der bereits eingereichten Revisionen, das stinkt zum Himmel. Ein ungemeiner Vorteil in der strategischen Prozeßführung vor dem Revisionsgericht.
Der Gesetzesentrag für diesen Fall wäre einfach zu halten. Die schriftliche Begründung zur Revision ist bis spätestens 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils einzureichen. Das ist die Fristsetzung. Verzögert sich die Zustellung des Urteils an eine der Parteien, so wird diese Verzögerung zu den 4 Wochen für alle anderen Parteien hinzugezählt. Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz ist der Abgabetermin für alle Parteien identisch. Das ist die Terminierung.
Ein rechter Waffennarr (Ernst) wurde von einem Kameraden (Hartmann) solange getriggert, bis er den Mord (am Regierungspräsidenten Lübcke) ausführte, und dieser Kamerad könnte irgendwie was mit dem Kasseler Dönermord 2006, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und den Uwes vom NSU zu tun gehabt haben, auch wenn der Innenminister Hessens jede staatliche Anstellung dieses Kameraden abstreitet.
So in etwa könnte man die Doku vom 20.05.2020 in einem Satz zusammen fassen, wobei noch zu ergänzen wäre das Geraune der üblichen linken Verdächtigen wie Martina Renner und Hermann Schaus. Wenigstens auf die Jenaer Antifakönigin hat der Rainer Fromm verzichtet, allein dafür gebührt ihm grosser Dank.
Aber auch so ist das schon ein komischer Film, den auch ein Kurzstatement des Ernst-Verteidigers Hannig nicht retten kann.
Schon der Titel… ja wer steckt denn hinter dem Attentat?
Ist es Beate Zschäpe, oder gar das unbekannte „NSU-Netzwerk“, oder ist die Frage rein rhetorisch gemeint, denn dahinter steckt der Verfassungsschutz, gar der Tiefe Staat?
Das weiß man nicht so genau, auch nach Ende der Doku nicht, aber es könnte könnte könnte der der Beihilfe zum Mord angeklagte Markus Hartmann sein, welcher den Borderliner Ernst zum Mord aufhetzte.
Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein… oder noch anders.
Freunde und Bekannte von Stefan Ernst berichten exklusiv bei „ZDFzoom“, dass der mutmaßliche Todesschütze über Monate von Markus H. massiv indoktriniert und beeinflusst wurde. Ist Stephan Ernst durch seine emotionalen und psychischen Probleme anfällig für äußere Einflüsse? Wurde er instrumentalisiert und zu dem Mord angestiftet, von dem Mitangeklagten Markus H.? Und handelte dieser allein, oder war er Teil von bislang unbekannten rechts-terroristischen Strukturen?
Der grosse unbekannte Hintermann, der auch eine Struktur sein könnte, nichts genaues weiß man nicht.
Aber der NSU ermordete 9 kleingewerbliche Kurden/Türken, das weiß man offenbar ganz genau, auch ohne Beweise verbreitet man da brav das Staatsnarrativ.
Auch die Merkwürdigkeiten beim Lübcke-Mord fehlen komplett:
In der Doku kein Wort über den letzten Gast, der Lübcke lebend gesehen hat und der evtl kurz vor der Tat (wie Temme, wenn die Storry stimmt) den Tatort verlassen hat.
Kein Wort vom Tatortreiniger, der ebenso wie der Sohn nach „Kopfschuss“ gegooglet haben könnte.
Kein Wort vom Terrormerkmal „Bekenntnis/Forderung“.
Wie gut dass der Hartmann der Beihilfe angeklagt ist, da braucht er wenigstens nicht auszusagen. Selbst die Aussagegenehmigung ist somit entbehrlich… zumindest eine aus Hessen.
Ja wer hätte das denn jemals für möglich gehalten, dass Anis Amri weder Einzeltäter war noch gesichert im LKW gesessen hat, als der auf den Weihnachtsmarkt fuhr?
Tja, eigentlich jeder Selberdenker ist schon Anfang 2017 davon ausgegangen.
Nun auch die Knallerbse, der berühmte V-Schreiber von Heise online, wie es scheint:
Die Anschlagsgeschichte war von Anfang an ein Staatsschutz-Märchen, und als solche klar erkennbar. Nur halt für Andersbegabte nicht…
Wo ist sie denn, unsere islamische Terrorzelle?
Na hier isse:
Neben Amri gibt es Hinweise auf mehrere Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld, die sich am Tatabend in Nähe des Anschlagsortes aufgehalten haben. So soll sein Zimmermitbewohner Khaled A. um 20:34 h auf dem Bahnsteig der U-Bahnlinie U 2 am Bahnhof Zoologischer Garten von einer Videokamera erfasst worden sein. Das ist auch die U-Bahnstation, zu der der Breitscheidplatz gehört. Eine Station weiter am U-Bahnhof Wittenbergplatz wurden um 21:15 Uhr und um 21:41 Uhr Bilder von zwei Personen aufgenommen, die laut einem Auswertevermerk des BKA mutmaßlich Khaled A. und Bilel Ben Ammar zeigen. Zu beiden Spuren blieb der befragte Kriminalhauptkommissar des BKA, R.K., der für die Videoauswertung verantwortlich war, jegliche Antwort schuldig.
Wenn man dann noch dazu nimmt, dass sich an Amris Tatpistole eine DNA-Spur seines Vermieters Kamel A. fand, steht fast die gesamte WG des Tunesiers mit dem Anschlag in Verbindung.
Wer hätte das gedacht?
Wieviele V-Leute waren denn darunter?
Auf dem Aktenordner zu den Mordermittlungen am Breitscheidplatz stand bis Anfang Januar 2017 neben den Namen Anis Amri, Bilel Ben Ammar sowie des Pakistaners Navid B., der ursprünglich als Verdächtiger festgenommen worden war, aber mit der Tat nichts zu tun hatte, noch der von Riadh El K. Wie er in den Kreis der Verdächtigen geriet, ist bisher nicht ganz klar.
Riadh El K. stand jedenfalls in Kontakt mit Amri. Nach dem Anschlag wurde seine Wohnung durchsucht und sein Telefon überwacht. Er gilt aber nicht mehr als Verdächtiger. Kurios ist nun, dass dieser Riadh El K. auf dem Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz selber einen Stand betrieben haben soll, wie eine BKA-Hauptkommissarin im Untersuchungsausschuss berichtete.
Betreutes Umfahren und morden, wieder einmal?
Und wieder einmal, für NSU-Kenner ein deja vu, gibt es „Nachmeldungen von Beweisstücken“ mit „passender Täter-DNA“ sowie nachgefundene Ausweise und Handys.
Der BKA-Vertreter A.M. sprach nun davon, am Lenkrad habe sich eine „DNA-Mischspur mit einem geringen Anteil von DNA Amris“ gefunden. Außerdem habe sich auf dem Zettel mit der handschriftlichen Notiz „Hardenbergstraße“ ein „DNA-Mischprofil“ von Amri und dem polnischen Speditionsfahrer Lukasz Urban gefunden. Mehr gebe es nicht.
Besagten Zettel hatte die eigentliche Tatort-Gruppe bei ihrer Spurensicherung nicht festgestellt. Er wurde vom BKA später „nachgemeldet“. Der Bericht über die Auswertung der Spuren fehlt in den Unterlagen der Ausschüsse nach wie vor. Was man weiß, ist, dass viele Spuren offensichtlich nicht zugeordnet wurden.
Wen wundert das noch?
Beweise verschwinden, andere kommen per „Nachfindung“ hinzu… es wird internet-weit gespottet:
Da war doch der NSU so freundlich Tatortfotos mit in der KT verwendetem Maßstab in die Bekenner DVD einzuarbeiten, warum Amri nicht?
Das Foto mit dem Maßstab war in einer Zeitung abgebildet, aber grundsätzlich ist das eben ein Trittbrettfahrer-Video ohne Bekenntnis.
Also ich würde noch mal im Rucksack zwischen den DVD`s schauen. Zerknüllt bei den Tempos in der Jogginghose wäre auch möglich.
In der Tat ein guter Tip. Suchet so werdet ihr finden…
Diese Theorie gefällt mir:
Ich bleibe bei meiner persönlichen Verschwörungstheorie, die ich vom Tag nach dem Anschlag an hatte: Der typ der von Passanten beim aussteigen aus dem LKW beobachtet und von einem Passanten durch den Tiergarten verfolgt wurde, an der Siegessäule festgenommen und am nächsten morgen von der Polizei wieder entlassen wurde, ist der eigentliche Täter.
Amri, als nicht die hellste leuchte, wurde durch den Verfassungsschutz begleitet als Sündenbock genutzt – wurde als möchtegern-extremist (siehe seine IS-Extremisten-blabla-Videostatements damals) minimal-involviert, so dass er z.B. an dem Abend tatsächlich am Breitscheidtplatz auftauchte um sich den Anschlagsort anzugucken (siehe Ubahn-Kameraufnahmen) – und machte da auch seine Fotos. Nachdem man ihn dann eingesackt und nach Italien um die Ecke gebracht hatte, fand man dann auf wundersame weise zwei Tage später seine Personendokumente und sein Handy im Führerhaus
Ende meiner Verschwörungstheorie
So oder so ähnlich war es wohl.
Wie läuft das wenn Generalbundesanwalt und BKA-Staatsschutz „die Ermittlungen übernehmen“?
Ein wichtiger Zeuge könnte der Fahrer des BVG-Busses sein, der hinter dem Tat-LKW anhalten musste. Doch er wurde allem Anschein nach nicht als Zeuge vernommen. Im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses tags darauf hieß es, von dem Busfahrer liege kein Zeugenprotokoll vor.
Ein Ausschussmitglied hegte den Verdacht, dass nur das ermittelt wurde, was zur These vom Einzeltäter Amri passe.
Richtig, das vorgegebene Ermittlungsergebnis wird ermittelt, denn man weiss genau, wie zahnlos die Untersuchungsausschüsse und wie staatstragend die Massenmedien agieren.
Beste These:
Eine V-Mann-unterwanderte Islamistenterrorzelle ist da irgendwie gewaltig aus dem Ruder gelaufen, und das darf und wird nicht herauskommen.
Sehr viel schlimmere Thesen sind vor-, aber kaum darstellbar: MIHOP statt LIHOP.
Steinhoefel
„Ich bin selbst medizinischer Laie. Trotzdem traue ich mich, zu behaupten, dass unter den Gesichtspunkten des Virenschutzes der vielleicht manchmal unbequeme und lästige Mundschutz empfehlenswerter ist, als der Aluhut“, so Steinmeier.
Kundige Mitleser wissen, wer Axel Minrath war. Er holte sich 2011 mit einer spektakulären Einzelaktion den Titel des deutschen Schreddermeisters. Dieser Wettbewerb war auch der letzte seiner Art, wenn man den Organisatoren Glauben schenkt. Minrath dankte ab, wechselte allerdings auf eine Stelle, die auch sehr viel mit Blingbling zu tun hat. Er machte seitdem auf Verwalter des Trompetenblechs für den Bundespräsidenten, führte also Buch über jene Personen, die ein Anhängsel bekämen täten würden tun. Der derzeitige Bundespräsident, früher einer der führenden Arbeiterführer der führenden Arbeiterpartei Deutschlands, nun zum führenden Aluhut- und Maskenhasser der deutschen Arbeiterbewegung degeneriert, sollte die folgende Meldung sehr aufmerksam lesen.
Unbekannte stellen Grabstein vor Merkels Wahlkreisbüro auf
Unbekannte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein aufgestellt. Er trug die Inschrift „Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit Demokratie 1990-2020“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.
Der Stein war von Rosen und Grabkerzen umgeben, ein Mundschutz war an ihm befestigt. Die Hinweistafel zum Wahlkreisbüro wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.
Der Staatsschutz der Kripo Anklam ermittelt.
Das ist kein Fall für die Stasi, äh den Staatsschutz, sondern einer für Axel Minrath. Der macht die Ordenskladde.
Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.
Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.
Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.
„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.
Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.
Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“
Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.
Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.
Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.
„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.
Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.
Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.
Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.
Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.
In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.
Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?
Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.
Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.
Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.
Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.
Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:
Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.
Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:
Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“
„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.
Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“
So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?
Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?
– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen
– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden
Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.
Oder sehen das die Juristen anders?
Was noch dienstlich bekannt wurde:
– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.
– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.
– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.
Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.
Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.
Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.
„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist
In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuergeldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daherkommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.
Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesenheitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.
Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten
Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.
Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.
Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.
Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.
Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung einer terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern ausschließlich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.
Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.
Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anführungszeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.
Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichtsbüchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu irgendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinterbliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichtslehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.
Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.
Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?
Nein, das glaube ich nicht.
Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradikalismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte überfallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.
Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]
Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammenhängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusammengebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.
Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.
Das kann man so nicht sagen.
Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.
Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.
Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.
Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revisionsrechtlicher Sicht zu sagen.
keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?
Nein. Natürlich nicht.
Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?
Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?
Anlass für diesen Gag war ein ziemlich dämlicher Beitrag in der Springerpresse:
Pistole der Marke Erma, Modell EP 552, Kaliber .22, Seriennummer 012827. Sie bekam als Beweisstück die Bezeichnung „Asservat W05“.
Eine massenhaft hergestellte Billigpistole, Kleinkaliber aus Erfurt, und vom „NSU“ nie benutzt.
Tatwaffe von Anis Amri. Der Islamist verwendete bei der Ermordung des polnischen Lkw-Fahrers eine modellgleiche Pistole mit der Seriennummer 012030.
Was besagt diese „Übereinstimmung“? Erst einmal gar nichts. Auch wenn beide Waffen im Raum Konstanz von Schweizern gekauft worden sein sollen. Etwas anders wäre das dann, wenn beide Ermas von demselben V-Mann in extremistische Szenen (islamisch/nazistisch) verkauft worden wären.
Dafür gibt es aber keine Beweise. Ist eher unwahrscheinlich.
Der Artikel strotzt nur so von guten Kommentaren.
Ich denke, der Hauptzusammenhang zwischen dem Herrn Amri und den Herren und der Dame vom NSU ist, daß sie ähnlich viel mit den ihnen vorgeworfenen Anschlägen zu tun haben. Nämlich nix.
So sieht das aus.
Was genau sagt uns das ? Richtig… – Nichts.
Exakt nichts.
„Auch wenn es sich sehr wahrscheinlich um einen Zufall handelt“
Und warum das ganze Geschreibsel dann?! Sollte man die Zeit doch nicht lieber für Erreignisse verwenden, wo es sehr wahrscheinlich sich um KEINEN Zufall es handelt?!
Bedenke, es geht um die Springerpresse…
Vielleicht nutzten sie nicht nur die gleiche Pistole sondern auch den gleichen Kontaktbeamten vom Verfassungsschutz.
Beide Taten haben tiefe Verbindungen zu V-Männern. Alles wieder nur Zufall…
Was schlussfolgern wir jetzt daraus? Beide hatten den gleichen Dienstherrn?
Möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Erstaunlich dass diese Kommentare stehen blieben.
Wo ist das Amri-Netzwerk, ist es ebenso unsichtbar wie das NSU-Netzwerk? Nein, keineswegs, denn Anis Amri wohnte sehr wahrscheinlich in einer Berliner Islamisten-WG, wie man bei Heise nachlesen konnte. Die Beate Z. des Patsys Amris hiess Kamel A.
Wer waren die Beteiligten am Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin? Ein Spurenfund wirft die nächste Frage auf, die von der offiziellen Version des Alleintäters Amri abweicht.
An der Pistole, die Anis Amri, der angebliche Attentäter vom Breitscheidplatz, in Italien dabei hatte, als er ums Leben kam, sicherten Kriminaltechniker die DNA-Spur eines Mannes, bei dem Amri bis zum Anschlagstag vom 19. Dezember 2016 gewohnt hatte. Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß das seit über zwei Jahren. Gegenüber den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wurde das Ergebnis bisher nicht entsprechend kommuniziert.
Perfekt: Wenn die zusammen wohnten, dann kann sich schon einmal eine DNA-Spur auf eine Waffe „verirren“:
Die bisher unbekannte DNA an der Erma-Pistole gehört Kamel A., einem 50-jährigen Tunesier, der seit knapp 30 Jahren in Deutschland lebt. Amri wohnte bei ihm ab Anfang November 2016 bis zum Tattag am 19. Dezember 2016. In der Wohnung in Berlin-Wedding lebten außerdem der Tunesier Khaled A. und der libysche Polizeioffizier Salah A.
Hausmütterchen Kamel A. blieb wohl brav daheim, während die Jungs Khaled und Salah „unterwegs waren“?
„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.
Sorry, klarer Zitierfehler, betrifft Beate und die Uwes, nicht die Islamisten-WG aus Berlin.
Die Islamisten-WG wurde dann recht schnell zwangsaufgelöst.
Ben Ammar war ein enger Freund Amris und galt nach dem Anschlag als zweiter Hauptverdächtiger. Obwohl gegen ihn ermittelt wurde und er in Untersuchungshaft saß, wurde er auf Betreiben des BKA und unter der staatlichen Patronage von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nach Tunesien abgeschoben.
Der wusste wohl zuviel vom Tiefen Staat und wie der agierte.
Wie geht es weiter, und wann?
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will auf seiner nächsten Sitzung Anfang Mai Vertreter des BKA zu den Ermittlungen befragen. Dabei müsste auch der DNA-Fund von Kamel A. zur Sprache kommen.
Prinzip Hoffnung. Ganz sicher wird der Anschlag nicht aufgeklärt werden. Dafür garantieren BKA und GBA. Wie immer schon seit 45 Jahren.
Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2020, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Liste der geladenen Zeugen
Sven Kurenbach, Leitender Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
Martin Kurzhals, Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
M.G., Kriminalhauptkommissar, Bundeskriminalamt
DNA-Fachleute des BKA findet man auf dieser Zeugenliste jedoch keine. Dafür einen „BKA-Staatsschützer“? Gar einen Vertreter der Abteilung Terrorismus, wer erinnert sich nicht gerne zurück an Herrn Boeden, der diese Abteilung damals leitete und dann zum Geheimdienstpräsident Inland wurde… auch dieser Untersuchungsausschuss hat nicht das Ziel, die Wahrheit ans Licht zu bringen, soviel scheint sicher.
Der Ausschuss hat offenbar noch nicht einmal die Spurenakten angefordert, in denen die DNA- und Fingerabdruck-Analysen zusammengefasst sind, und ohne diese Akten gelesen zu haben ist jedwede Vernehmung von Polizisten des LKA oder gar des BKA blosse Zeitverschwendung. Die Amateure werden gnadenlos vorgeführt werden.
Diverse Nachrichten erreichen uns, seit dem am 21.04.2020 das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vermeldet wurde, Tenor ist immer gleich, „ja was haltet ihr denn nun davon?“
Na nichts halten wir davon, denn die dem NSU zur Last gelegten Verbrechen sind nicht aufgeklärt, und die 3.025 Seiten Urteil untermauern dies, auch wenn 2.500 Seiten angeblich mit der Würdigung der Beweisaufnahme vollgeschrieben wurden.
Das Urteil stand bei Anklageerhebung fest, die Hauptangeklagten hatten keine Verteidigung und waren tot, Tatortbeweise gab es keine, Bekennervideos gab es keine, Zeugen für die Täterschaft gab es keine, und das Ganze war eine Veranstaltung des Staatsschutzes, ermittelt wie gewünscht vom BKA-Staatsschutz, und darum auch aufgeführt bei einem Staatsschutzsenat.
Darum ist das schriftliche Urteil unwichtig.
Sicher spielt es eine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Verurteilten bzw. deren Anwälte beim BGH-Berufungsverfahren, die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung hat ebenfalls Berufung gegen die „allzu milde Strafe“ des Angeklagten Eminger eingelegt, aber für die -längst nicht mehr interessierte- BRD-Öffentlichkeit spielt der NSU-Prozess und die Urteilsbegründung keine Rolle mehr.
Die Messe ist längst gelesen, der Fall ist schlussgestrichen, und der NSU hat -ganz im Sinne der Nebenklageanwälte und der Antifa- einen dauerhaften Millionenregen jährlich für die linke bis linksradikale Klientel aus Steuergeldern generiert.
So what?
Das übliche Geflenne, Kurden-Martina und ein Nebenklageanwalt ohne Berufungsrecht, und klar wurde das Urteil bereits durchgestochen an die Mainstreammedien, da ermittelt auch niemand, weil das völlig normal ist.
Dennoch taugt das Urteil zur Erheiterung, keine Frage, es enthält Schenkelklopfer, insbesondere beim Angeklagten Eminger, dem mutmasslich wissenden und dringend V-Mann verdächtigen „Mitinszenierer“ des 4.11.2011 in Zwickau.
Deshalb schließt der Senat, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten.“
Mir kullerten die Tränen über das Gesicht, so sehr musste ich lachen. War es doch ziemlich sicher Emingers Frau, die als „Beate Zschäpe“ am 4.11.2011 die Katzen aus der Zschäpe-Wohnung holte und bei der Nachbarin abgab, als die Bude gerade explodiert war. Zschäpe war schon 2 Tage vorher weg.
Der endlosen Ignoranz der Nebenklageanwälte ist geschuldet, dass diese Bombe niemals zündete… Hauptsache „Kampf gegen rechts“ und Steuerkohle für links?
Sehr lächerlich ist auch die „Mittäterschaft Beate Zschäpes“, die an keinem Tatort war (ebenso wenig wie die Uwes??), aber das macht nix, ganz im Gegenteil:
In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen”.
Es darf sehr bezweifelt werden, dass es diese „Trio-Wohnungen“ bis zum November 2011 überhaupt (noch) gab.
Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.
Das ist ja der beste aller Klopper, das mit dem Paulchenvideo-versenden am 4.11.2011.
Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.
Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…
Diese „Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne” sei also „geradezu Bedingung” für die Begehung der jeweiligen Taten gewesen. Nur durch die „örtliche Aufteilung” sei auch gesichert gewesen, dass der „ideologische Zweck der Gewalttaten” letztlich erreicht werden würde.
Was für eine gequirlte Scheisse…
… doch nun das Highlight:
Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.
Tatsächlich gibt es kein Bekennervideo, in dem auch keine rassistische Motivation einer Morderie, die keine ganzes Land in Atem gehalten hat vorkommt.
Gleich drei Fehler in einem so kurzen Satz, da fällt einem zu den Analpoeten des Staates nichts mehr ein.
Das restliche Geflenne dort ist langatmig und unwichtig.
Der Haupt-Knackpunkt bleibt das Urteil gegen Zschäpe, die nach jahrelangem Schweigen (klug!) dazu gebracht wurde, ein falsches Geständnis ohne Substanz verlesen zu lassen, das auf Hörensagen basierte, angeblich, und in das man sie mutmasslich mittels falscher Versprechen ihrer neuen Anwälte hinein lockte.
Es war nicht überraschend, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München im NSU-Prozess umfangreich ausfallen würde. Schaut man sich das schriftliche Urteil an, wird auch schnell klar, wo für den 6. Senat der Schwerpunkt lag: bei der Beweiswürdigung. Sie allein nimmt 2.516 Seiten ein. Die Feststellungen zum Sachverhalt auf 187 Seiten, die rechtliche Würdigung auf 55 Seiten und die Ausführungen zur Strafzumessung auf 38 Seiten fallen dagegen vergleichsweise knapp aus. Schon während der Hauptverhandlung stand eine Frage im Mittelpunkt: Kann das Gericht der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nachweisen, dass sie an den Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) als Mittäterin mitgewirkt hat?
Diese Frage wird den BGH beschäftigen, und ich denke, er wird die Mittäterschaft kippen.
„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.
Ebenso ist immer wieder von dem „gemeinsamen Plan“ die Rede…
Das ist Bullshit, erkennbarer, aber so ist das halt bei politischen Schauprozessen.
Wie kann man wegen Mittäterschaft verurteilen, wenn doch die Mörder gar nicht ermittelt sind, man sich aber einigte, alles auf 2 Tote abzuwälzen?
Weiß man denn inzwischen sicher wer wen wo erschossen hat?
Zumindest der Selbstmord der Uwes ist aufgeklärt:
1. Luftanhalten und Wohnwagen anstecken
2. Der eine Uwe erschiesst den anderen ( erste Patrone auf dem Boden )
3. immer noch Luft anhalten
4. der verbliebene Uwe erschiesst sich und hält weiter die Luft an
5. einer der toten Uwes läd die Pumpgun nochmal durch damit wir zwei Patronenhülsen auf dem Boden haben…
Nicht zu toppen:
6. und entfernt anschliessend seine Fingerabdrücke von der Selbstmord Winchester.
Das NSU-Märchen nahm seinen Ausgang anlässlich eines Doppelmordes am oder kurz vor dem 4.11.2011, als eine Leichenfuhre in Stregda abgestellt und angezündet wurde, so die sinnvollste These.
Und alles was danach kam ist Spekulation, unbewiesen, trotz 3.025 Seiten Urteil.
Darum ist das Urteil unwichtig, lediglich für die Verurteilten und deren Anwälte ist es relevant.
Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.
Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grundsätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.
Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.
Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blödsinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.
Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu differenzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politischen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politischen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.
Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.
Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit niemand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausgeschrieben.
Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staatsanwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.
Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grundtabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.
Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unterstützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.
Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.
Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.
Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtlichen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage gebracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.
Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeitswirksam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.
Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.
@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.
Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und widersprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine einwandfreie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.
Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbundesanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor handverlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin dümpelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.
Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.
Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.
Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?
Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zuschauen müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem familiären Umfeld heraus gekauft worden war.
Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …
Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.
Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weiträumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumenbouquets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schreien, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.
Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.
Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hartmann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deckname) der versehentlichen Schußabgabe.
Dazu zwei Anmerkungen.
Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tankwagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Abzugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.
Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outgesourcten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.
Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.
Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.
Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.
Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?