Ja wer hätte das denn jemals für möglich gehalten, dass Anis Amri weder Einzeltäter war noch gesichert im LKW gesessen hat, als der auf den Weihnachtsmarkt fuhr?
Tja, eigentlich jeder Selberdenker ist schon Anfang 2017 davon ausgegangen.
Nun auch die Knallerbse, der berühmte V-Schreiber von Heise online, wie es scheint:
Die Anschlagsgeschichte war von Anfang an ein Staatsschutz-Märchen, und als solche klar erkennbar. Nur halt für Andersbegabte nicht…
Wo ist sie denn, unsere islamische Terrorzelle?
Na hier isse:
Neben Amri gibt es Hinweise auf mehrere Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld, die sich am Tatabend in Nähe des Anschlagsortes aufgehalten haben. So soll sein Zimmermitbewohner Khaled A. um 20:34 h auf dem Bahnsteig der U-Bahnlinie U 2 am Bahnhof Zoologischer Garten von einer Videokamera erfasst worden sein. Das ist auch die U-Bahnstation, zu der der Breitscheidplatz gehört. Eine Station weiter am U-Bahnhof Wittenbergplatz wurden um 21:15 Uhr und um 21:41 Uhr Bilder von zwei Personen aufgenommen, die laut einem Auswertevermerk des BKA mutmaßlich Khaled A. und Bilel Ben Ammar zeigen. Zu beiden Spuren blieb der befragte Kriminalhauptkommissar des BKA, R.K., der für die Videoauswertung verantwortlich war, jegliche Antwort schuldig.
Wenn man dann noch dazu nimmt, dass sich an Amris Tatpistole eine DNA-Spur seines Vermieters Kamel A. fand, steht fast die gesamte WG des Tunesiers mit dem Anschlag in Verbindung.
Wer hätte das gedacht?
Wieviele V-Leute waren denn darunter?
Auf dem Aktenordner zu den Mordermittlungen am Breitscheidplatz stand bis Anfang Januar 2017 neben den Namen Anis Amri, Bilel Ben Ammar sowie des Pakistaners Navid B., der ursprünglich als Verdächtiger festgenommen worden war, aber mit der Tat nichts zu tun hatte, noch der von Riadh El K. Wie er in den Kreis der Verdächtigen geriet, ist bisher nicht ganz klar.
Riadh El K. stand jedenfalls in Kontakt mit Amri. Nach dem Anschlag wurde seine Wohnung durchsucht und sein Telefon überwacht. Er gilt aber nicht mehr als Verdächtiger. Kurios ist nun, dass dieser Riadh El K. auf dem Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz selber einen Stand betrieben haben soll, wie eine BKA-Hauptkommissarin im Untersuchungsausschuss berichtete.
Betreutes Umfahren und morden, wieder einmal?
Und wieder einmal, für NSU-Kenner ein deja vu, gibt es „Nachmeldungen von Beweisstücken“ mit „passender Täter-DNA“ sowie nachgefundene Ausweise und Handys.
Der BKA-Vertreter A.M. sprach nun davon, am Lenkrad habe sich eine „DNA-Mischspur mit einem geringen Anteil von DNA Amris“ gefunden. Außerdem habe sich auf dem Zettel mit der handschriftlichen Notiz „Hardenbergstraße“ ein „DNA-Mischprofil“ von Amri und dem polnischen Speditionsfahrer Lukasz Urban gefunden. Mehr gebe es nicht.
Besagten Zettel hatte die eigentliche Tatort-Gruppe bei ihrer Spurensicherung nicht festgestellt. Er wurde vom BKA später „nachgemeldet“. Der Bericht über die Auswertung der Spuren fehlt in den Unterlagen der Ausschüsse nach wie vor. Was man weiß, ist, dass viele Spuren offensichtlich nicht zugeordnet wurden.
Wen wundert das noch?
Beweise verschwinden, andere kommen per „Nachfindung“ hinzu… es wird internet-weit gespottet:
Da war doch der NSU so freundlich Tatortfotos mit in der KT verwendetem Maßstab in die Bekenner DVD einzuarbeiten, warum Amri nicht?
Das Foto mit dem Maßstab war in einer Zeitung abgebildet, aber grundsätzlich ist das eben ein Trittbrettfahrer-Video ohne Bekenntnis.
Also ich würde noch mal im Rucksack zwischen den DVD`s schauen. Zerknüllt bei den Tempos in der Jogginghose wäre auch möglich.
In der Tat ein guter Tip. Suchet so werdet ihr finden…
Diese Theorie gefällt mir:
Ich bleibe bei meiner persönlichen Verschwörungstheorie, die ich vom Tag nach dem Anschlag an hatte: Der typ der von Passanten beim aussteigen aus dem LKW beobachtet und von einem Passanten durch den Tiergarten verfolgt wurde, an der Siegessäule festgenommen und am nächsten morgen von der Polizei wieder entlassen wurde, ist der eigentliche Täter.
Amri, als nicht die hellste leuchte, wurde durch den Verfassungsschutz begleitet als Sündenbock genutzt – wurde als möchtegern-extremist (siehe seine IS-Extremisten-blabla-Videostatements damals) minimal-involviert, so dass er z.B. an dem Abend tatsächlich am Breitscheidtplatz auftauchte um sich den Anschlagsort anzugucken (siehe Ubahn-Kameraufnahmen) – und machte da auch seine Fotos. Nachdem man ihn dann eingesackt und nach Italien um die Ecke gebracht hatte, fand man dann auf wundersame weise zwei Tage später seine Personendokumente und sein Handy im Führerhaus 🤣
Ende meiner Verschwörungstheorie
So oder so ähnlich war es wohl.
Wie läuft das wenn Generalbundesanwalt und BKA-Staatsschutz „die Ermittlungen übernehmen“?
Ein wichtiger Zeuge könnte der Fahrer des BVG-Busses sein, der hinter dem Tat-LKW anhalten musste. Doch er wurde allem Anschein nach nicht als Zeuge vernommen. Im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses tags darauf hieß es, von dem Busfahrer liege kein Zeugenprotokoll vor.
Ein Ausschussmitglied hegte den Verdacht, dass nur das ermittelt wurde, was zur These vom Einzeltäter Amri passe.
Richtig, das vorgegebene Ermittlungsergebnis wird ermittelt, denn man weiss genau, wie zahnlos die Untersuchungsausschüsse und wie staatstragend die Massenmedien agieren.
Beste These:
Eine V-Mann-unterwanderte Islamistenterrorzelle ist da irgendwie gewaltig aus dem Ruder gelaufen, und das darf und wird nicht herauskommen.
Sehr viel schlimmere Thesen sind vor-, aber kaum darstellbar: MIHOP statt LIHOP.
Steinhoefel
„Ich bin selbst medizinischer Laie. Trotzdem traue ich mich, zu behaupten, dass unter den Gesichtspunkten des Virenschutzes der vielleicht manchmal unbequeme und lästige Mundschutz empfehlenswerter ist, als der Aluhut“, so Steinmeier.
Kundige Mitleser wissen, wer Axel Minrath war. Er holte sich 2011 mit einer spektakulären Einzelaktion den Titel des deutschen Schreddermeisters. Dieser Wettbewerb war auch der letzte seiner Art, wenn man den Organisatoren Glauben schenkt. Minrath dankte ab, wechselte allerdings auf eine Stelle, die auch sehr viel mit Blingbling zu tun hat. Er machte seitdem auf Verwalter des Trompetenblechs für den Bundespräsidenten, führte also Buch über jene Personen, die ein Anhängsel bekämen täten würden tun. Der derzeitige Bundespräsident, früher einer der führenden Arbeiterführer der führenden Arbeiterpartei Deutschlands, nun zum führenden Aluhut- und Maskenhasser der deutschen Arbeiterbewegung degeneriert, sollte die folgende Meldung sehr aufmerksam lesen.
Unbekannte stellen Grabstein vor Merkels Wahlkreisbüro auf
Unbekannte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein aufgestellt. Er trug die Inschrift „Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit Demokratie 1990-2020“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.
Der Stein war von Rosen und Grabkerzen umgeben, ein Mundschutz war an ihm befestigt. Die Hinweistafel zum Wahlkreisbüro wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.
Der Staatsschutz der Kripo Anklam ermittelt.
Das ist kein Fall für die Stasi, äh den Staatsschutz, sondern einer für Axel Minrath. Der macht die Ordenskladde.
Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.
Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.
Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.
„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.
Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.
Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“
Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.
Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.
Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.
„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.
Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.
Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.
Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.
Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.
In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.
Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?
Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.
Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.
Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.
Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.
Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:
Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.
Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:
Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“
„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.
Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“
So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?
Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?
– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen
– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden
Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.
Oder sehen das die Juristen anders?
Was noch dienstlich bekannt wurde:
– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.
– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.
– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.
Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.
Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.
Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.
„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist
In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuergeldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daherkommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.
Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesenheitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.
Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten
Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.
Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.
Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.
Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.
Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung einer terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern ausschließlich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.
Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.
Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anführungszeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.
Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichtsbüchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu irgendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinterbliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichtslehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.
Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.
Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?
Nein, das glaube ich nicht.
Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradikalismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte überfallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.
Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]
Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammenhängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusammengebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.
Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.
Das kann man so nicht sagen.
Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.
Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.
Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.
Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revisionsrechtlicher Sicht zu sagen.
keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?
Nein. Natürlich nicht.
Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?
Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?
Anlass für diesen Gag war ein ziemlich dämlicher Beitrag in der Springerpresse:
Pistole der Marke Erma, Modell EP 552, Kaliber .22, Seriennummer 012827. Sie bekam als Beweisstück die Bezeichnung „Asservat W05“.
Eine massenhaft hergestellte Billigpistole, Kleinkaliber aus Erfurt, und vom „NSU“ nie benutzt.
Tatwaffe von Anis Amri. Der Islamist verwendete bei der Ermordung des polnischen Lkw-Fahrers eine modellgleiche Pistole mit der Seriennummer 012030.
Was besagt diese „Übereinstimmung“? Erst einmal gar nichts. Auch wenn beide Waffen im Raum Konstanz von Schweizern gekauft worden sein sollen. Etwas anders wäre das dann, wenn beide Ermas von demselben V-Mann in extremistische Szenen (islamisch/nazistisch) verkauft worden wären.
Dafür gibt es aber keine Beweise. Ist eher unwahrscheinlich.
Der Artikel strotzt nur so von guten Kommentaren.
Ich denke, der Hauptzusammenhang zwischen dem Herrn Amri und den Herren und der Dame vom NSU ist, daß sie ähnlich viel mit den ihnen vorgeworfenen Anschlägen zu tun haben. Nämlich nix.
So sieht das aus.
Was genau sagt uns das ? Richtig… – Nichts.
Exakt nichts.
„Auch wenn es sich sehr wahrscheinlich um einen Zufall handelt“
Und warum das ganze Geschreibsel dann?! Sollte man die Zeit doch nicht lieber für Erreignisse verwenden, wo es sehr wahrscheinlich sich um KEINEN Zufall es handelt?!
Bedenke, es geht um die Springerpresse…
Vielleicht nutzten sie nicht nur die gleiche Pistole sondern auch den gleichen Kontaktbeamten vom Verfassungsschutz.
Beide Taten haben tiefe Verbindungen zu V-Männern. Alles wieder nur Zufall…
Was schlussfolgern wir jetzt daraus? Beide hatten den gleichen Dienstherrn?
Möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Erstaunlich dass diese Kommentare stehen blieben.
Wo ist das Amri-Netzwerk, ist es ebenso unsichtbar wie das NSU-Netzwerk? Nein, keineswegs, denn Anis Amri wohnte sehr wahrscheinlich in einer Berliner Islamisten-WG, wie man bei Heise nachlesen konnte. Die Beate Z. des Patsys Amris hiess Kamel A.
Wer waren die Beteiligten am Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin? Ein Spurenfund wirft die nächste Frage auf, die von der offiziellen Version des Alleintäters Amri abweicht.
An der Pistole, die Anis Amri, der angebliche Attentäter vom Breitscheidplatz, in Italien dabei hatte, als er ums Leben kam, sicherten Kriminaltechniker die DNA-Spur eines Mannes, bei dem Amri bis zum Anschlagstag vom 19. Dezember 2016 gewohnt hatte. Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß das seit über zwei Jahren. Gegenüber den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wurde das Ergebnis bisher nicht entsprechend kommuniziert.
Perfekt: Wenn die zusammen wohnten, dann kann sich schon einmal eine DNA-Spur auf eine Waffe „verirren“:
Die bisher unbekannte DNA an der Erma-Pistole gehört Kamel A., einem 50-jährigen Tunesier, der seit knapp 30 Jahren in Deutschland lebt. Amri wohnte bei ihm ab Anfang November 2016 bis zum Tattag am 19. Dezember 2016. In der Wohnung in Berlin-Wedding lebten außerdem der Tunesier Khaled A. und der libysche Polizeioffizier Salah A.
Hausmütterchen Kamel A. blieb wohl brav daheim, während die Jungs Khaled und Salah „unterwegs waren“?
„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.
Sorry, klarer Zitierfehler, betrifft Beate und die Uwes, nicht die Islamisten-WG aus Berlin.
Die Islamisten-WG wurde dann recht schnell zwangsaufgelöst.
Ben Ammar war ein enger Freund Amris und galt nach dem Anschlag als zweiter Hauptverdächtiger. Obwohl gegen ihn ermittelt wurde und er in Untersuchungshaft saß, wurde er auf Betreiben des BKA und unter der staatlichen Patronage von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nach Tunesien abgeschoben.
Der wusste wohl zuviel vom Tiefen Staat und wie der agierte.
Wie geht es weiter, und wann?
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will auf seiner nächsten Sitzung Anfang Mai Vertreter des BKA zu den Ermittlungen befragen. Dabei müsste auch der DNA-Fund von Kamel A. zur Sprache kommen.
Prinzip Hoffnung. Ganz sicher wird der Anschlag nicht aufgeklärt werden. Dafür garantieren BKA und GBA. Wie immer schon seit 45 Jahren.
Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2020, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Liste der geladenen Zeugen
Sven Kurenbach, Leitender Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
Martin Kurzhals, Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
M.G., Kriminalhauptkommissar, Bundeskriminalamt
DNA-Fachleute des BKA findet man auf dieser Zeugenliste jedoch keine. Dafür einen „BKA-Staatsschützer“? Gar einen Vertreter der Abteilung Terrorismus, wer erinnert sich nicht gerne zurück an Herrn Boeden, der diese Abteilung damals leitete und dann zum Geheimdienstpräsident Inland wurde… auch dieser Untersuchungsausschuss hat nicht das Ziel, die Wahrheit ans Licht zu bringen, soviel scheint sicher.
Der Ausschuss hat offenbar noch nicht einmal die Spurenakten angefordert, in denen die DNA- und Fingerabdruck-Analysen zusammengefasst sind, und ohne diese Akten gelesen zu haben ist jedwede Vernehmung von Polizisten des LKA oder gar des BKA blosse Zeitverschwendung. Die Amateure werden gnadenlos vorgeführt werden.
Diverse Nachrichten erreichen uns, seit dem am 21.04.2020 das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vermeldet wurde, Tenor ist immer gleich, „ja was haltet ihr denn nun davon?“
Na nichts halten wir davon, denn die dem NSU zur Last gelegten Verbrechen sind nicht aufgeklärt, und die 3.025 Seiten Urteil untermauern dies, auch wenn 2.500 Seiten angeblich mit der Würdigung der Beweisaufnahme vollgeschrieben wurden.
Das Urteil stand bei Anklageerhebung fest, die Hauptangeklagten hatten keine Verteidigung und waren tot, Tatortbeweise gab es keine, Bekennervideos gab es keine, Zeugen für die Täterschaft gab es keine, und das Ganze war eine Veranstaltung des Staatsschutzes, ermittelt wie gewünscht vom BKA-Staatsschutz, und darum auch aufgeführt bei einem Staatsschutzsenat.
Darum ist das schriftliche Urteil unwichtig.
Sicher spielt es eine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Verurteilten bzw. deren Anwälte beim BGH-Berufungsverfahren, die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung hat ebenfalls Berufung gegen die „allzu milde Strafe“ des Angeklagten Eminger eingelegt, aber für die -längst nicht mehr interessierte- BRD-Öffentlichkeit spielt der NSU-Prozess und die Urteilsbegründung keine Rolle mehr.
Die Messe ist längst gelesen, der Fall ist schlussgestrichen, und der NSU hat -ganz im Sinne der Nebenklageanwälte und der Antifa- einen dauerhaften Millionenregen jährlich für die linke bis linksradikale Klientel aus Steuergeldern generiert.
So what?
Das übliche Geflenne, Kurden-Martina und ein Nebenklageanwalt ohne Berufungsrecht, und klar wurde das Urteil bereits durchgestochen an die Mainstreammedien, da ermittelt auch niemand, weil das völlig normal ist.
Dennoch taugt das Urteil zur Erheiterung, keine Frage, es enthält Schenkelklopfer, insbesondere beim Angeklagten Eminger, dem mutmasslich wissenden und dringend V-Mann verdächtigen „Mitinszenierer“ des 4.11.2011 in Zwickau.
Deshalb schließt der Senat, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten.“
Mir kullerten die Tränen über das Gesicht, so sehr musste ich lachen. War es doch ziemlich sicher Emingers Frau, die als „Beate Zschäpe“ am 4.11.2011 die Katzen aus der Zschäpe-Wohnung holte und bei der Nachbarin abgab, als die Bude gerade explodiert war. Zschäpe war schon 2 Tage vorher weg.
Der endlosen Ignoranz der Nebenklageanwälte ist geschuldet, dass diese Bombe niemals zündete… Hauptsache „Kampf gegen rechts“ und Steuerkohle für links?
Sehr lächerlich ist auch die „Mittäterschaft Beate Zschäpes“, die an keinem Tatort war (ebenso wenig wie die Uwes??), aber das macht nix, ganz im Gegenteil:
In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen”.
Es darf sehr bezweifelt werden, dass es diese „Trio-Wohnungen“ bis zum November 2011 überhaupt (noch) gab.
Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.
Das ist ja der beste aller Klopper, das mit dem Paulchenvideo-versenden am 4.11.2011.
Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.
Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…
Diese „Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne” sei also „geradezu Bedingung” für die Begehung der jeweiligen Taten gewesen. Nur durch die „örtliche Aufteilung” sei auch gesichert gewesen, dass der „ideologische Zweck der Gewalttaten” letztlich erreicht werden würde.
Was für eine gequirlte Scheisse…
… doch nun das Highlight:
Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.
Tatsächlich gibt es kein Bekennervideo, in dem auch keine rassistische Motivation einer Morderie, die keine ganzes Land in Atem gehalten hat vorkommt.
Gleich drei Fehler in einem so kurzen Satz, da fällt einem zu den Analpoeten des Staates nichts mehr ein.
Das restliche Geflenne dort ist langatmig und unwichtig.
Der Haupt-Knackpunkt bleibt das Urteil gegen Zschäpe, die nach jahrelangem Schweigen (klug!) dazu gebracht wurde, ein falsches Geständnis ohne Substanz verlesen zu lassen, das auf Hörensagen basierte, angeblich, und in das man sie mutmasslich mittels falscher Versprechen ihrer neuen Anwälte hinein lockte.
Es war nicht überraschend, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München im NSU-Prozess umfangreich ausfallen würde. Schaut man sich das schriftliche Urteil an, wird auch schnell klar, wo für den 6. Senat der Schwerpunkt lag: bei der Beweiswürdigung. Sie allein nimmt 2.516 Seiten ein. Die Feststellungen zum Sachverhalt auf 187 Seiten, die rechtliche Würdigung auf 55 Seiten und die Ausführungen zur Strafzumessung auf 38 Seiten fallen dagegen vergleichsweise knapp aus. Schon während der Hauptverhandlung stand eine Frage im Mittelpunkt: Kann das Gericht der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nachweisen, dass sie an den Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) als Mittäterin mitgewirkt hat?
Diese Frage wird den BGH beschäftigen, und ich denke, er wird die Mittäterschaft kippen.
„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.
Ebenso ist immer wieder von dem „gemeinsamen Plan“ die Rede…
Das ist Bullshit, erkennbarer, aber so ist das halt bei politischen Schauprozessen.
Wie kann man wegen Mittäterschaft verurteilen, wenn doch die Mörder gar nicht ermittelt sind, man sich aber einigte, alles auf 2 Tote abzuwälzen?
Weiß man denn inzwischen sicher wer wen wo erschossen hat?
Zumindest der Selbstmord der Uwes ist aufgeklärt:
1. Luftanhalten und Wohnwagen anstecken
2. Der eine Uwe erschiesst den anderen ( erste Patrone auf dem Boden )
3. immer noch Luft anhalten
4. der verbliebene Uwe erschiesst sich und hält weiter die Luft an
5. einer der toten Uwes läd die Pumpgun nochmal durch damit wir zwei Patronenhülsen auf dem Boden haben…
Nicht zu toppen:
6. und entfernt anschliessend seine Fingerabdrücke von der Selbstmord Winchester.
Das NSU-Märchen nahm seinen Ausgang anlässlich eines Doppelmordes am oder kurz vor dem 4.11.2011, als eine Leichenfuhre in Stregda abgestellt und angezündet wurde, so die sinnvollste These.
Und alles was danach kam ist Spekulation, unbewiesen, trotz 3.025 Seiten Urteil.
Darum ist das Urteil unwichtig, lediglich für die Verurteilten und deren Anwälte ist es relevant.
Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.
Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grundsätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.
Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.
Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blödsinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.
Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu differenzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politischen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politischen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.
Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.
Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit niemand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausgeschrieben.
Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staatsanwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.
Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grundtabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.
Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unterstützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.
Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.
Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.
Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtlichen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage gebracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.
Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeitswirksam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.
Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.
@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.
Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und widersprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine einwandfreie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.
Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbundesanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor handverlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin dümpelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.
Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.
Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.
Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?
Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zuschauen müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem familiären Umfeld heraus gekauft worden war.
Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …
Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.
Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weiträumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumenbouquets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schreien, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.
Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.
Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hartmann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deckname) der versehentlichen Schußabgabe.
Dazu zwei Anmerkungen.
Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tankwagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Abzugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.
Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outgesourcten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.
Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.
Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.
Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.
Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?
Nichts ist so schlecht, wie eine durchgestochene Akte, die man nicht versteht. Ramelsberger bekam das schriftliche Urteil des NSU-Prozesses durchgestochen und zeigt sogleich, daß sie keine Ahnung hat, weil sie das dort niedergeschriebene Kauderwelsch nicht versteht. Den Wohnungsbüronutzenden des Spiegel Sven Röbel (srö) und Steffen Winter (stw) (Büro Dresden) hat man die Akte Ernst zugespielt, oder Teile daraus.
Im Mordfall Walter Lübcke sind Ermittler auf rätselhafte Suchanfragen im Internet gestoßen.
Im Internet gibt es keine rätselhaften Suchanfragen.
Bereits kurz nach der Tat hat ein Experte für digital-forensische Analyse herausgefunden, dass in der Mordnacht gegen 0.56 Uhr von Nordrhein-Westfalen aus nach dem Stichwort „Kopfschuss“ gegoogelt wurde.
Wer das rausgefunden hat, wurde bisher gar nicht verraten. Das kann ein Experte für digitale Forensik gewesen. Das kann aber auch der mit den Ermittlungen zur Spur 4711 beauftragte Kriminalhauptkommissar gewesen sein, der keine Ahnung von digitaler Forensik hat, aber seinen Job beherrscht.
Nach diesem Wort werde in Hessen und NRW pro Monat nur ein- bis dreimal gesucht, heißt es in den Ermittlungsakten. Die „zeitliche und geografische Nähe“ zum Lübcke-Mord war für die Ermittler ein Hinweis darauf, dass die Suchanfrage „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer Person durchgeführt wurde, die von der Tötung wusste.
Ich habe auch schon häufiger nach Kopfschuß gesucht, aber aus Berlin, in Zusammenhang mit den Morden, die unter dem Kürzel NSU zusammengefaßt wurden. Da ich in Google anonym unterwegs bin, also nicht angemeldet, tauchen diese Suchanfragen auch nicht im persönlichen Suchprotokoll auf, sondern nur im Internetprotokoll des Browsers, so ich nicht im Inkognito-Modus unterwegs bin.
Die in den Akten festgehaltene Behauptung ist einerseits ein schickes Märchen, das man als Ausgangspunkt für einen 300seitigen Thriller nutzen könnte, andererseits nicht von der Hand zu weisen, da es ein starkes Indiz hergibt.
Der Digitalexperte fand über öffentlich zugängliche Dienste wie Google Trends weitere verdächtige Suchanfragen seit Februar 2019. Es ging um das Wohnumfeld des CDU-Politikers, seine Nachbarn, ob er Hunde hält.
Zuallererst fällt auf, daß der Digital-Forensiker degradiert wurde, zu einem Experten. Der Begriff ist nicht geschützt und wird somit in allen sinnfreien Zusammenhängen genutzt. Das erinnert an den Experten Quendt. Der ist ein Experte, sage ich euch. Ungefähr so einer wie der Faktenficker bei der ARD.
Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.
Kommen wir an der Stelle zu jenem Job, den srö und stw sich strikt weigerten zu machen, obwohl sie derzeit jede Zeit der Welt dazu haben.
1. Kann ein Ermittler auf eine solche Spur stoßen? Ja. Dann, wenn ihm das in der Ausbildung als gängiges und nützliches Ermittlungswerkzeug beigebracht wurde, die großen und kleinen Suchmaschinen dieser Welt zu durchforsten. Es gäbe da noch bing oder yandex oder wolfram usw. Dazu muß man kein Experte sein, sondern die Werkzeuge beherrschen.
2. Den beiden Verweigerern des Spiegel kommt nicht in den Sinn, aufzuschreiben, wie genau der Ermittler auf die Suchanfrage gestoßen ist. Google Trends, das ist möglich, weil es an anderer Stelle in dem kurzen Artikel erwähnt wird. Bei dem Ermittlungsergebnis selber wird die Herkunftsangabe vermieden. Insofern ist der Titel des Spiegels irreführende Werbung, sofern googeln nicht als Umschreibung für Suche genutzt wurde.
In der Rückschau von heute ergibt sich das folgende Bild. Für den Zeitraum 2. und 3. Juni wurden 100 Suchanfragen nach Kopfschuß von Google Trends für die öffentliche Recherche freigegeben, wobei es am 2. Juni 81 waren. Wenn man also für genau 00:56 eine solche und dann auch noch von NRW aus, recherchiert, dann muß dieser Ermittlungsansatz noch in der Nacht bzw. sehr früh verfolgt worden sein, oder es wurde einfach mal so aus dienstlichen Gründen bekannt. Letzteres gibt es ja auch. Bisher wurde jedenfalls noch nicht geleakt, daß die verschlüsselte Verbindung zu den Google-Diensten (SSL) aus dienstlichen Gründen mitgelesen werden kann.
Mit Rückblick auf fast ein Jahr sieht die Suche inzwischen so aus. Kopfschuß ist selten nachgefragt.
Man kann sich die CSV Dateien runterladen und wundert sich, daß das Thema Kopfschuß in den letzten elf Monaten vor allem in Bayern eine Rolle spielte. Das wollen wir gar nicht so genau wissen, warum.
Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100
Wer das Netz durchsuchte, ist unklar, die Spur führte ins Leere. Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.
Damit ist es eine tote Spur, die sich nur noch propagandistisch nutzen läßt, wie im Falle des Spiegel geschehen. Das machen die öfters, weil Propaganda wichtiger als Präzison in der Ermittlung ist. Was wollten die eigentlich herausfinden? Mindestens IP-Adresse, im besten aller Fälle dazu noch Google-Konto, hinterlegte Telefonnummer und Kreditkartennummer nebst Namen.
Das Interessante an der toten Spur ist, daß erwähnt wird, Stephan Ernst (Name vom Spiegel voll ausgeschrieben) bestritt, gezielt danach gesucht zu haben. Es gibt schnöde objektive Spuren, nämlich die Forensik von Telefonen und Computern des Beschuldigten bzw. der in Zusammenhang damit im Umfeld des Beschuldigten beschlagnahmten Geräte. Die wertet man aus, da findet man was oder eben nicht. Seriöse Schriftsteller hätten zumindest auf diesen Umstand verwiesen. Man schaut in der Spurenakte nach, was die Computerforensik bezüglich der Geräte von Ernst für veraktungswürdig hielt.
Koinzidenz ist keine Kausalität und beide sind für Schmierfinken des Spiegel unlösbare Rätsel. Die Suche nach Kopfschuß in aller Herrgottsfrühe muß gar nichts bedeuten und erst recht nichts mit dem Fall Lübcke zu tun haben. Auf einen solchen Lösungsansatz dürfen Spiegel-Autoren nicht kommen.
3. Unseriöse Schriftsteller verweisen stattdessen darauf, daß der Anwalt des Mitbeschuldigten Markus H. (Name vom Spiegel gekürzt) sich nicht auf Anfrage äußerte. Wer sich auf Spiegel-Anfragen äußert, hat heftig einen an der Waffel. Auf Markus Hartmann (Name erfunden) kommen wir später zurück.
4. Stellen wir uns die Frage, was in dem Artikel fehlt? In dem Artikel fehlen der Sohnemann und dessen dicker Kumpel, der Täter, also Sanitäter. Ich als Ermittler hätte ja mit dem Sohnemann und seinen Kumpel rumgejaucht, also gequizzt, bis sie die Millionenfrage beantworten. Die Kriminalpolizei war sich ja sehr sicher, daß sie den Täter gefunden hatte.
„Aus Ermittlerkreisen war zu hören, man sei sich sicher, den Täter identifiziert zu haben.“
Dieser Florian A., dessen Name damals auf den Webseiten der Feuerwehr gelöscht wurde, war es dann aber doch nicht, oder so.
Diese Löschaktionen waren auch recht dumm, denn eben dadurch konnte man den vollen Namen herausfinden, indem man die aktuelle Seite mit dem google-Cache verglich.
F.Axer stand mal da und mal nicht.
Florian A. stand mal da und mal nicht.
Oberlöschmeister…Ausbilder,
Löschmeister?
wie praktisch.
Spurenlöschmeister.
Da kennt sich jemand aus, wie man Spuren löscht?
und nimmt deshalb zielgenau Felgenreiniger, womit man nicht nur DNA, sondern auch Schmauchspuren (ähnlich wie Bremsenschmauch) entfernen kann.
Genau das fehlt an der Stelle. Was wurde denn aus den beschlagnahmten Geräten des Spurenvernichters F. Axer, seines alter egos Florian A. und des Sohnemanns?
Der zweite Teil wird sich mit dem Thema Markus Hartmann (Name erfunden) und der Rolle des Generalbundesanwaltes* beschäftigen.
Wieso kann? Wenn man sich die Produkte der Wohnungsbüroenden so anschaut, dann ist das erwiesene Tatsache.
Bis hierhin ist nur eines zweifelsfrei geklärt. Den Kopfschuß haben unqualifizierte Spiegelautoren, die nicht in der Lage sind, ein Thema zu erfassen, geschweige denn sauber aufzubereiten. Die einzige Einstellungsvoraussetzung für die war: Faschistenbrotesser.
Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.
Was haben wir da?
Den Mordfall V-Mann Schmücker:
Das Gericht bestätigt überdies, dass die Pistole, mit der Schmücker an der Krummen Lanke erschossen wurde, >>in einem Panzerschrank des LfV« aufbewahrt worden war. Und die Einschleusung von >>Christian Hain« als Spitzel in die Kanzlei von Rechtsanwalt Heinisch bewertet die Richterin als eine >>verbotene Täuschung«. Am Ende kommt sie zu dem Ergebnis, dass in den vorhergegangenen Verfahren >>eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens« vorgekommen seien.
Der Bundesgerichtshof überprüft auch dieses Urteil
Einer der grössten Skandale der bundesdeutschen Justizgeschichte, meint Kraushaar.
Zurecht.
Was haben wir noch?
Den 3-fach Mord an GBA Buback und seinen Begleitern:
Der Verdacht der Unterdrückung von Beweismitteln
Die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, in denen es um eine
zierliche, möglicherweise weibliche Person ging, die beim Attentat
vom Soziussitz aus die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sind inzwischen so zahlreich, dass es überflüssig ist, sie an dieser Stelle noch einmal der Reihe nach zu rekonstruieren. Michael Buback, der einen
enormen Aufwand betrieben hat, um derartige verloren gegangene
oder vielleicht absichtlich unterdrückte Aussagen zusammenzustellen,
spricht inzwischen von nicht weniger als 21 Zeugen, die diesbezügliche Aussagen gemacht haben sollen, die jedoch nicht weiter verwendet
bzw. ignoriert worden sind. Zwei davon haben ihre Beobachtungen
von einem Auto aus gemacht und von den 19 weiteren sind elf am Tattag und die anderen zuvor erfolgt.
Siehe den vorigen Blogeitrag: Das war ein Cover up, eine Vertuschung des BKA, die ganz sicher nicht ohne Abstimmung bzw. Anweisung von ganz oben durchgeführt wurde.
Zur Unbrauchbarkeit der vom BKA festgestellten Haarspur
In einem der beiden Motorradhelme, die das Täterpaar auf der Suzuki getragen hatte und die zusammen mit der Maschine in der Brückenpfeilerkammer unter der Autobahnbrücke Wolfartsweier gefunden worden waren, fand sich eine Haarspitze, die mit jenen Haaren identisch war, die aus Beckers Haarbürste stammten, die nach der Festnahme in Singen gesichert worden war.195 Diese Spur wäre von zentraler Bedeutung gewesen, weil sie Beckers Identität mit jener Person auf dem Soziussitz der Suzuki hätte nachweisen können. Im Schaubild des BKA wird das deshalb auch festgehalten. Durch eine DNA-Analyse, wie sieja inzwischen auch im Falle der von Becker zugeklebten Bekennerschreiben nachgeholt worden ist, hätte man klären können, ob essich dabei um einen unumstößlichen Beweis handelt. Doch später soll sich herausgestellt haben, dass diese Haarspitze unbrauchbar geworden sei. Warum aber?
Es ist ein unentschuldbarer Fehler, die Asservate entsorgt zu haben, statt sie auf DNA der Terroristen zu untersuchen.
Dasselbe Muster sieht man im Fall der Oktoberfestbombe, wo Handfragmente und Zigarettenkippen etc. entsorgt wurden, etwa deshalb damit man die Täter niemals finden sollte?
Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesanwaltschaft zu dem
Schluss gelangt ist, der in Singen sichergestellte Suzuki-Schraubendreher könne nicht mit dem des Tatmotorrads identisch sein. Die von Gerhard Boeden geleitete Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes hatte im August 1977 überraschenderweise eine Nachermittlung in Gang gesetzt.
Der Geschäftsführer des Düsseldorfer Motorradgeschäftes, in dem am 2. April 1977 mit Sonnenberg der Mietvertrag für das Tatmotorrad abgeschlossen worden war, hatte in einer merkwürdig anmutenden Erklärung die Nichtidentität des Schraubendrehers festgestellt. Durch diese mit besonderem Aufwand betriebene Zeugenaussage konnte eine wichtige Verknüpfung außer Kraft gesetzt werden. Michael Buback hat diesen Vorgang akribisch untersucht und im Anschluss daran deutlich gemacht, dass ihn dieser Schachzug nicht überzeugt, sondern eher noch misstrauischer gemacht habe.196 Wer hat eigentlich, so ist zu fragen, den Auftrag zu dieser Nachermittlung erteilt?
Da wurde wegermittelt, so ist zu vermuten wie beim Haar aus dem Helm, um V-Leute zu schützen.
Warum hat mit Kay Nehm Rehmanns Nachfolger als Generalbundesanwalt 1994 das Bundeskriminalamt angewiesen, »die Spurenakten zum Mordfall Buback zu vernichten« ? Angeblich aus Platzgründen.
Lächerliche Begründung. Es gab damals schon die DNA-Analyse.
Warum ist Verena Beckers Tagebuch, das nach der Schießerei bei
Singen in ihrem Gepäck aufgefunden wurde, unter Verschluss gehalten und in ihrem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nicht
verwendet worden? Michael Buback erfuhr von dessen Existenz erst
auf Umwegen und eher zufällig im September 2008.198 Mit einem ersten Versuch, sich bei der Bundesanwaltschaft Gewissheit darüber zu
verschaffen, war er noch ins Leere gestoßen. Bundesanwalt Walter
Hemberger hatte ihm geantwortet, er hätte zwar schon einmal davon
gehört, bei Nachfragen unter seinen Kollegen jedoch dafür keine Bestätigung bekommen können. Erst in einem zweiten Anlauf stellte sich
im Februar 2009 heraus, dass bei einer »Nachschau« unter den Sachakten des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker die Kopie eines
Notizbuchs gefunden worden wäre, das mit hoher Wahrscheinlichkeit
Becker zuzuordnen sei. Warum aber ist dieses bedeutende Dokument
nicht von Bundesanwalt Joachim Lampe, der in dem Stammheimer
Gerichtsverfahren die Anklage gegen Becker vertreten hat, eingebracht worden? Und warum fehlen in dem Notizbuch bzw. in der Kopie des Notizbuches die Seiten vom 1 5. Februar bis zum 8. April? Sie sind herausgerissen worden. Unklar ist allerdings, wann und von wem.
Weil man Becker nicht wegen Karlsruhe anklagen wollte, eben weil sie als V-Frau zu schützen war, so lautet die einzig vernünftige These dazu.
Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden? Aus den Unterlagen müsste ersichtlich sein, mit welchen
Argumenten sich Generalbundesanwalt Rehmann am 22. Juli 1 989 für
eine Begnadigung Beckers eingesetzt hat. Und vielleicht sogar, welche
Faktoren seitens der zuvor an der Beratung beteiligten Behörden – der
Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst – Berücksichtigung gefunden haben.
Tja… das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten muss sie sich ja wohl im verdeckten Einsatz verdient haben… und glasklar ist auch, dass es diese Akte noch gibt, im Archiv des Bundespräsidialamtes.
Wäre wohl gar zu peinlich, der Inhalt…
Der Verdacht der Manipulation einer Verfassungsschutzakte
Wie jetzt, nur eine? LOL.
By the way:
Es wurden auch die NSU-Akten manipuliert, schon die Fahndungsakten aus der Jenaer Zeit, wie mehrfach bezeugt wurde, die Tatorte des 4.11.2011 stinken 3 Meilen gegen den Wind nach Manipulation von Beweismitteln, und auch bei der Nachfindung von Anis Amris Ausweis im LKW des Breitscheidplatz-Attentates glauben nur Andersbegabte daran, dass alles mit rechten Dingen zuging.
Die Bundesanwaltschaft ist aber auch die Schnittstelle zwischen
Justiz und Geheimdiensten gewesen. Wie die entsprechenden Dienstwege zum BKA, zum BN und zum BND verlaufen sind, kann kein
Außenstehender beurteilen.
Und wer lenkt die Bundesanwaltschaft, wer lenkt die Geheimdienste, Herr Kraushaar, wissen Sie das nicht?
Alle Wege führen nach Berlin, direkt in die Waschmaschine.
Aber all das ist nicht gefährlich für den Tiefen Staat, er kam damit immer durch und wird damit auch in Zukunft durchkommen. Dafür sorgt er selber, und dafür sorgen die Presstituierten in den GEZ- und sonstigen regierungsnahen Mainstreammedien.
Als die Tageszeitung Die Welt Bernd Schmidbauer, den einstigen Koordinator der Geheimdienste in der Regierung Kohl, fragt, wie es eigentlich zu bewerten ist, dass der Berliner Verfassungsschutz seine Unterlagen zum großen Teil vernichtet habe, antwortet dieser sibyllinisch:
>>Aus naheliegenden Gründen vernichten Dienste oftmals ihre Unterlagen, um Quellen nicht zu gefährden oder damit sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht öffentlich werden.«Z12
Auf den ersten Blick mag das plausibel erscheinen, gemessen an dem
großen zeitlichen Abstand jedoch wirkt das eher wie eine Schutzbehauptung. Dann fügt Schmidbauer in einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus lapidar hinzu:
>>Möglich, daß der Berliner Verfassungsschutz einiges zu verbergen
hat.«213
Ein Mann in dieser Funktion wird bestimmt gewusst haben, wovon er
sprach.
Streiche Berliner Verfassungsschutz, füge ein „der Tiefe Staat“.
Bedingt durch die nicht existierende Gewaltenteilung in der BRD ist der Rechtsstaat eine blosse Illusion. Daran wird sich auch nichts ändern…
Beim NSU-Konstrukt ist davon auszugehen, dass es eine schützende Hand gab, und das in mehrfacher Hinsicht:
die „untergetauchten“ Uwes durften offenbar nicht gefunden werden, unternahmen aber umfangreiche Reisen zu rechten Veranstaltungen, vermutlich berichteten sie darüber einem Geheimdienst. Inwieweit sie Rechtsradikale Gruppen mit Terrorabsichten aushorchten und unterwanderten ist unklar, scheint aber nicht abwegig.
die beiden letzten „Dönermorde“ in Kassel und Dortmund Anfang April 2006 fanden gewissermassen „unter Aufsicht des Verfassungsschutzes“ statt.
Ebenso gibt es beim Breitscheidplatz-Terroranschlag haufenweise Indizien dafür, dass staatliche Stellen (Polizei und Geheimdienste) entweder total inkompetent agierten oder aber „man liess es geschehen“.
Eine schützende Hand über der mutmasslichen RAF-V-Frau ab 1972 spätestens namens Verena Becker vermutet Kraushaar in seinem schon 2010 erschienenen Buch gleich mehrfach.
Die Vermutung, dass es eine schützende Hand für sie gegeben haben muss, steht nach wie vor im Raum.
So schreibt er im Hinblick auf die Tatsache, dass Becker und Sonnenberg trotz Verhaftung mit der Tatwaffe im 3-fach Mord Buback nicht „wegen Karlsruhe“ angeklagt wurden, sondern das BKA sich allergrösste Mühe gab, Becker vom Tatort „wegzubekommen“.
Der BKA-Vize erwarb sich derart hohe Verdienste, dass er zum BfV-Präsidenten befördert wurde. Weil BKA-Staatsschutz und Verfassungsschutz sowieso 2 Seiten der selben Medaille des Tiefen Staates sind?
Geradezu grotesk, was auf Seite 156/157 zu lesen ist:
2. Beckers Herausnahme aus der Fahndung
Sichtbar könnte eine schützende Hand bereits im April 1977 kurz nach dem Karlsruher Anschlag geworden sein. Für die überraschende Wendung, die damals bei der Fahndung nach den mutmaßlichen Tätern eingetreten ist, hätte ein Hitchcock-Film Pate stehen können. Titel: »Eine Dame verschwindet«.
Zunächst wird am Abend des Euback-Attentates in der Tagesschau das Bild eines Zeugen eingeblendet.
Es handelt sich dabei um einen Autofahrer, der von einem auf der Nebenspur an der Ampel haltenden Pkw aus das Verbrechen verfolgt hat.
Der Nachrichtensprecher erklärt dazu: »Dieser unmittelbare Zeuge des Überfalls auf Buback, ein Jugoslawe, berichtete, dass der Beifahrer auf dem Motorrad möglicherweise eine Frau gewesen sei.«184 Einen Tag später jedoch ändert sich das schlagartig.
Am Karfreitag, dem 8. April, werden in der Tagesschau plötzlich drei Männer als Tatverdächtige präsentiert und sogar deren Namen genannt: »Bei der Fahndung nach den Mördern des Generalbundesanwalts Buback und seines Fahrers Göbel gibt es möglicherweise eine erste heiße Spur. Das BKA in Wiesbaden sucht aufgrund von Zeugenaussagen den der Tat dringend verdächtigen terroristischen Gewalttäter Günter Sonnenberg. Sonnenberg ist 22 Jahre alt. Außer ihm wird nach dem 24-jährigen Christian Klar und dem 25-jährigen Knut Folkerts gefahndet.«185
Zu sehen sind Porträtaufnahmen der drei Männer.
Im Anschluss daranwird der Leiter der Abteilung Terrorismus im Bundeskriminalamt
Gerhard Boeden interviewt. Auf die Frage des ARD-Reporters, warum plötzlich nicht mehr nach einer weiblichen Mittäterio gesucht werde, antwortet der BKABeamte lapidar: >>Nun, wenn Sie sich die Fahndungsfotos ansehen,
dann kann man nicht ausschließen, dass einer der drei Beteiligten so
aussieht, wie auch eine Frau aussehen kann.«186
Da Sonnenberg und Folkerts als Bartträger abgebildet werden, im Gegensatz dazu Klar
keinen Bart trägt und eher feminin wirkt, dürfte Boeden wohl Letzteren gemeint haben. Durch Boedens Auftritt entsteht in der Öffentlichkeit ein prekärer Eindruck: »Das Verbrechen erschien somit am Tag
danach bereits aufgeklärt, es galt nur noch, die nun bekannten Täter zu ergreifen.«187 Das war eine völlig trügerische Erfolgsmeldung.
Das war mutmasslich eine Vertuschung, ein Cover up.
Es wird noch besser, Seite 159:
Warum Boedens »falsche Weichenstellung mit langfristiger Wirkung« (Michael Buback) erfolgt
ist, bleibt schleierhaft. Was also könnte ihn bewogen haben, Verena Becker aus der Schusslinie herauszunehmen?
Gab es spezifische Verbindungen der 1975 zur Bekämpfung des RAF-Terrorismus gegründeten Abteilung TE zum Verfassungsschutz oder einem anderen Geheimdienst?
Na klar gab es die…
Der BKA-Mann, der 1 987 selbst Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde und im Mai 2010 verstorben ist, hat sich nach seiner Versetzung in den Ruhestand nie zu dieser
oder anderen Fragen öffentlich geäufssert.
Angeklagt und verurteilt wurde dann jedoch nicht das von Boeden
genannte Trio Sonnenberg, Klar und Folkerts, sondern ein anderes.
Ebenso wenig wie Becker ist auch Sonnenberg vor ein ordentliches Gericht gestellt worden. Dritte im Bunde der Angeklagten wurde – wie durch eine Wunderhand gelenkt Brigitte Mohnhaupt. Sie galt ja
als die Figur, an die die RAF-Spitze zu Beginn des Jahres 1 977 die Führungsrolle delegiert hatte. Gegen sie aber lagen keinerlei Indizien vor, die auf eine konkrete Beteiligung an den Karlsruher Verbrechen hätten hinweisen können. Sie konnte daher im Fall Buback auch nur als »Rädelsführerin« verurteilt werden.190
Die Verdachtsmomente gegen Sonnenberg und Becker waren ungleich höher als gegen diejenigen, die schließlich verurteilt wurden.
Es sieht also so aus, dass der Tiefe Staat bis zum Hals via V-Leuten mit drin steckte, nicht nur beim Schmücker-Mord, sondern generell im Linksterrorismus, und dass die Tiefer-Staat-Abteilungen namens „Staatsschutzsenate der BRD“ aburteilen, was angesagt wird (von vermutlich ganz oben, sprich Kanzleramt).
Man hat sich offenbar nicht einmal gescheut, statt der wahren Mörder drei andere Mörder zu verurteilen. Ähnlichkeiten zum NSU-Schauprozess sind sicherlich reiner Zufall… eben weil man vermuten muss, dass die Wahrheitsfindung nicht das Ziel ist, sondern ein vorgegebens Ziel erreicht werden soll, die quasi schon vor Prozessbeginn feststehende (und mittels Medien und Märchenbüchern ala Austs NSU-Märchenbuch verbreitete) Wahrheit muss unter allen Umständen gestützt und bestätigt werden.
Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.