Heute Morgen hatten wir das Highlight aus den NSU-Ausschuss Sachsen I bereits im Blog, und dieselbe Kerstin Köditz-Verdummungsnummer fand auch im OLG statt.
Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, hat am Mittwoch einen Berliner Kripobeamten im Zeugenstand scharf zurechtgewiesen. Der Beamte hatte in seiner Vernehmung immer wieder Erinnerungslücken geltend gemacht oder eigene Verantwortung von sich gewiesen. Auf die Frage einer Nebenklägerin erwiderte der Ermittler, dies habe er ja schon vor einem der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse [Sachsen I und Berlin I] zu den NSU-Verbrechen beantwortet. Darauf fuhr Götzl ihn an und erinnerte den Polizisten an seine Verpflichtung, wahrheitsgemäß zu antworten.
Der Beamte hatte in den Jahren nach der Jahrtausendwende eine Gruppe der Berliner Polizei geleitet, die gegen die rechtsradikale Band „Landser“ ermittelte. Als Produzent dieser Band gilt ein früherer Anführer der sächsischen „Blood & Honour“-Organisation, bei deren Mitgliedern Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nach ihrem Abtauchen Unterschlupf fanden. [Thomas Starke, fatalist] Mitglieder dieser Organisation sollen auch bei der Beschaffung von Waffen und Geld für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) beteiligt gewesen sein.
Zutreffend ist: Er hat schon damals in Dresden nichts gewusst, angeblich. Und Köditz & Co die Hucke vollgelogen. Starke war bereits 1993 Berliner Informant, die Verhaftung der Mykonos-Attentäter geht mit auf seine Spitzeltätigkeit zurück. Das hier:
Gericht und Bundesanwaltschaft konnten zum Teil nur mit Kunstgriffen – so Norbert Siegmund – vorliegende, aber nicht verwertbare Informationen als Beweise für Staatsterrorismus in den Prozess einführen.
Es wäre natürlich fatal, würde bekannt, dass ein V-Mann schon ab 1996 „das Jenaer Trio betreute“, daher musste das später als „Aktenverwechselung“ dargestellt werden:
Aufgeklärt ist da nichts, und so blieb das auch Heute im OLG. Tweets gab es dazu keine…
Nach der staatlichen Mitverantwortung „befreundeter Dienste“ oder gar „befreundeter Staaten“ hat allerdings bislang Niemand gefragt… Jugoslawien liess mindestens 28 Kroaten in der BRD ermorden…
Der Spiegel:
Wenn sich herausstellen sollte, dass die Berliner Polizei Angaben eines V-Manns einem anderen Informanten zugeschrieben hätte, dass Akten schlampig und unsauber geführt wurden – und das mit möglicherweise gravierenden Konsequenzen – dann wäre das eine weitere Facette dieser ohnehin schon sehr erklärungsbedürftigen Affäre.
Sowas gibt es nicht, weder bei „Tarif“ noch bei „Quelle 2100, angeblich Marcel Degner“, noch bei VP 562, angeblich Thomas Starke.
Oder vielleicht doch?
Starke, dessen Kind mit 99,95% Wahrscheinlichkeit in Zwickau gefunden wurde, und dann war es auf einmal ein neuerliches Wattestäbchenphantom…
3 Sachsen hatten die Berliner Staatsschützer unter Vertrag. Wen denn noch, ausser Starke? Oder waren es doch 4?
Der PHK Einsiedel, der gerne Hausdurchsuchungen macht…
Diese Köditz… bekommt wirklich gar nichts auf die Reihe… mal ein wenig anstrengen, Madame!
… aber die Grünen sind auch nicht besser:
Wieso hatte Sachsen keine V-Leute, und keine VP-Führung? Ist da vom Staatsschutz die Rede, oder vom Verfassungsschutz? Mal den Bernd Merbitz befragen, der sollte das wissen…
Nichts ist aufgeklärt, gar nichts. Sicher ist nur, dass der GBA am 2.1.2001 dem LKA Berlin bestätigte, dass „die langjährige Vertrauensperson Thomas Starke“ auch für das Landser-Vertriebs-Verfahren genutzt werden könne, und dass Starke damals schon Vertraulichkeits-Zusagen mehrerer Dienststellen hatte. Also für mehrere Geheimdienste arbeitete. Bundestags-Protokoll 66 b. KHK P. S nannte sich der heutige Zeuge „Thur“ in Berlin 2013.
Was für ein Sumpf!