Woher kennen wir Sven Liebich?
Liebich kontaktierte den Arbeitskreis NSU nach Corellis Tod und hatte interessante Fotos, siehe:
Der Kollege Sven L. ist guter Dinge. Er postet ein Bild seines toten V-Mann-Kumpels Thomas Richter und präsentiert stolz einen – Zitat – „echten Leak“ (im Gegensatz zu dem was man sonst auf seiner Seite lesen kann). Mit Thomas ‚Corelli‘ Richter und dem Rest der Naziszene will Sven L. wohlgemerkt seit 2003 nicht mehr zu tun haben. Dass er die Fotos von Richters Hinterbliebenen hat, tut dabei nichts zur Sache.
Wir haben das -selbstverständlich- damals geblogt:
Neues von Corelli, Totenschein und Foto bei FB
Zu dokumentarischen Zwecken uebernehmen wir hier eine Facebook-Veroeffentlichung von Halle LEAKS.
Fotos siehe dort.
Auch beim „irren Schönling“ Adrian Ursache wurde Liebich verdächtigt, Polizeivideos geleakt zu haben:
Der Staatsschutz jagt Sven Liebich wegen Leaken der Adrian Ursache Polizeivideos?
Dramatische Dinge ereignen sich zur Zeit in Halle/Saale, wo Whistleblower Sven Liebich von Halle Leaks offenbar massiven Ärger mit der Staatsgewalt hat, seit Gestern bereits:
Sven, durchhalten!
Es scheint eine Art Gesetz zu sein… wer leakt wird hausdurchsucht… http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/aktenfaelschung-beim-blka-wer-leakt-wird-hausdurchsucht/
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Liebich steht zur Zeit als Angeklagter vor Gericht, die Vorwürfe: Volksverhetzung, Beleidigung, sogar Renate Künast ist Nebenklägerin.
Was bitte ist ein „Corona-Leugner“? Ist das sowas wie ein „Klimaleugner“, und wer bitte leugnet das Klima, oder Coronaviren?
Framing der Medien ist das, Lügen- und Schwachsinnspresse vom feinsten.
Worum geht es denn nun vor Gericht?
Liebich – Dauerdemonstrant und Inhaber eines Online-Shops für teilweise rechte und ausländerfeindliche Aufkleber sowie Kleidung – ist in sechs Punkten wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede und der Beschimpfung von Religionsgesellschaften angeklagt.
So soll er Zitate von Politikern wie Renate Künast verfälscht und teilweise frei erfunden haben, um ihnen zu schaden.
Aufkleber zeigen ausländerfeindliche Bilder, linke Demonstranten soll er in selbst veröffentlichten Videos als „Zecken, Maden und Terroristen“ bezeichnet haben.
Liebich ist offenbar unbequem und „nervt“, sodass man wegen ihm im „Land der Frühaufsteher“ das Versammlungsrecht ändern will, um seine Demos leichter verbieten zu können.
Erinnert total an Berlin 29.08., wo man die Demo verbietet, die Gegendemos jedoch nicht. Es gibt durchaus „gute linke BLM- und Antifademos“ und „schlechte regierungskritische Demos“, warum soll das in Halle anders sein als in Berlin?
Soweit zum Zustand des Rechtsstaates.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sven Liebig wehrt sich gegen die Vorwürfe:
Liebich weist alle Vorwürfe von sich und beruft sich auf die Meinungsfreiheit, die seine politischen Botschaften decken würden.
Das wird eng, Sven:
Aufkleber zeigen ausländerfeindliche Bilder, linke Demonstranten soll er in selbst veröffentlichten Videos als „Zecken, Maden und Terroristen“ bezeichnet haben.
Das könnte durchaus als Verleumdung oder Beleidigung gewertet und verurteilt werden.
„Der Angeklagte zeigt keine Reue. Im Gegenteil: Er zeigt aggressives und provokantes Verhalten gegenüber dem Zeugen“, sagte der Anwalt [von Renate Künast, fatalist]. „So etwas habe ich selten gesehen.“ Und auch Hahnel sagte nach einiger Zeit: „Wer ist hier eigentlich Angeklagter und wer Zeuge?“
Liebich hat offenbar die „Vorwärts-Verteidigung“ gewählt, wehrt sich gegen den Vorwurf, Rechtsextremist zu sein und es wird sich zeigen, inwieweit er damit durchkommt.
Torsten Hahnel vom Verein Miteinander, einem Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt.
Auch das noch… ein lupenreiner Bessermensch wahrscheinlich. Klingt total nach Antifa. Eklig, wohl wahr.
Wie war das mit Renate Künast?
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Künast, die als Nebenklägerin auftritt, zum Prozessauftakt jedoch nicht anwesend war, hatte sich im Kampf gegen Hass im Netz zuvor unter anderem vor dem Landgericht Frankfurt/Main gegen den Rechtsextremisten aus Halle durchgesetzt. Die Richter verurteilten ihn Ende Januar zu einer Strafe von 10 000 Euro.
Liebich hatte in einem Facebook-Eintrag behauptet, Künast habe Pädosexualität gebilligt, wenn diese gewaltfrei sei. Dies habe die Politikerin so jedoch nicht gesagt, urteilten die Richter.
Was hat sie denn bitte gesagt?
Während eine grüne Abgeordnete über häusliche Gewalt spricht, stellt ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. Doch statt der Rednerin ruft, laut Protokoll, Renate Künast dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“ Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?
Ein Missverständnis, meint Künast. In der Debatte sei es gar nicht um Sex, sondern um Gewalt an Kindern gegangen. Sie habe nur darauf hinweisen wollen, dass der CDU-Vorwurf ins Leere ging. Allerdings sieht sie den damaligen Diskurs heute kritisch – und ihre Rolle dabei: „Wir haben damals rechtsphilosophisch die Abschaffung des Strafrechts diskutiert. Zu spät haben wir ein Gefühl dafür entwickelt, dass es absolut schützenswerte Personen gibt, für die diese Debatte unmöglich ist.“
Wieso ist Liebich zu 10.000 € verurteilt worden? Er hat doch nur -zutreffend verkürzt- gesagt, was auch in DIE WELT steht?
Sexuelle Handlungen an Kindern sollen straffrei sein, wenn keine Gewalt im Spiel ist? (Renate Künast, Berliner Abgeordnetenhaus, 29. Mai 1986)
Wirklich interessant, inwieweit hat man Sven Liebich im Januar in Frankfurt zu unrecht verurteilt, zu immerhin 10.000 € Strafe, zuzüglich Anwalts- und Verfahrenskosten höchstwahrscheinlich, und was droht ihm jetzt vor Gericht in Halle?
Der RA Hannig hat schon irgendwie recht, wenn er die immer weiter zurückgedrängte Meinungsfreiheit in der BRD beklagt.
Ein Dauergast ist Liebich offenbar in den Verfassungsschutzberichten:
In demokratiefeindlicher Weise beeinflusse er den öffentlichen Diskurs, Äußerungen Liebichs enthalten „volksverhetzende Rhetorik“, heißt es im Bericht. So hatte er beispielsweise einen Stadtrats-Kandidaten als „Terror-Kommando“ und „Koordinator von Antifa-Sturmabteilungen“ bezeichnet. „Seine verfassungsfeindliche Agitation überträgt er dabei auch in die Realwelt, insbesondere in Form seiner wiederkehrenden „Montagsdemos“. Der Verfassungsschutz bescheinigt ihm „hetzerische Redeinhalte.“
Besonders schlimm:
„Ebenso schürt er permanent Angst und Hass gegen Flüchtlinge und den Islam.“
Das geht in diesem unseren Lande gar nicht. Frag den Sarrazin, Sven, oder den Stürzenberger, Islamkritik ist ein No go, mag sie auch noch so berechtigt sein und mit Fakten (Kriminalstatistik etc.) belegbar.
Hoffentlich erwischt es ihn nicht gar zu schlimm. Viel Glück Sven!