Category Archives: Zschäpe

Deutschland einig Amri-Land: V-Leute ohne Ende

Der Speichel schrieb jüngst in das Internet hinein:

Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist geführt.

Soso. Der Verfassungsschutz führt also einen Bundestagsabgeordneten. Als Rechtsextremisten. Stelle ich mir sofort zwei Fragen. Wie heißt der Führungsoffizier? Wen führt der Verfassungsschutz im Bundestag als Linksextremisten? Ein paar Vorschläge hätte ich. Die tun hier nichts zur Sache.

Apropos V-Leute. Moser v-leutet, also irrlichtert wieder mal im Amri-Dschungel. Wer die V-Leute waren geht ihn nichts an. Das gehört zum grundgesetzlich geschützten Privatbereich des Informantenlebens. Oder wie die Bundesregeirung regelmäßig in die multiple choice Felder in den Quizbögen der Abgeordneten ankreuzt: Zu V-Leuten weiß die Bundesregierung nix, da könnwa uns nicht äußern.

Eine Auskunft über die Anzahl beziehungsweise über den Umfang der in der Frage angesprochenen Fälle kann daher nicht erteilt werden.

Nun zu Moser.

Wer waren die V-Leute im Umfeld von Amri?

Das ist völlig Banane.

@anmerkung würde titeln: Das Amri-Attentat ist schlussgestrichen.

Das ist völlig korrekt.

Schauen wir uns wenige Zeilen von Moser an, dann wird das sehr deutlich. Anfang und Ende seines Textes sind da völlig ausreichend. Dazwischen geht es völlig chaotisch zu, unlogisch, als wenn der Text in der Drucksitua­tion des Vollführens einer perfekten Übung auf dem Trampolin gedichtet wurde.

Selbst wenn Moser eine völlig falsche Ausgangsthese eines Textes her­nimmt, so läßt sich diese immer noch in sich logisch und in zeitlicher Abfolge korrekt abhandeln, nur daß der Text dann in Beliebigkeit ausartet.

Wenn jene Organe, die Sicherheit garantieren sollen und dafür mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sind, einen Anschlag gerade nicht verhindern, ist ihre Geschäftsgrundlage entfallen.

Blödsinn. Die Geschäftsgrundlage von BND steht in einem Bundesgesetz, die von BfV bzw. LfV in Bundes- und Landesgesetzen. Zur Geschäfts­grund­lage gehört auch das Dokument mit den

Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutz­angelegenheiten (= Zusammenarbeitsrichtlinien) vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973, in Kraft getreten: 26. Juli 1973.

§11 (2) Halten Verfassungsschutzbehörde, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst aus operativen oder sonst gewichtigen Gründen einen Aufschub der polizeilichen Ermittlungstätigkeit für gebo­ten, so setzen sie sich unmittelbar mit der zuständigen Staatsan­walt­schaft in Verbindung und verständigen hiervon unverzüglich die Polizei. Diese hält auf Weisung der Staatsanwaltschaft mit den weiteren Ermittlungen inne.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Den Abgeordneten in den Untersuchungsausschüssen wurde die praktische Umsetzung dieser Richtlinien defacto in jeder Sitzung vorgeführt. War ja beim „NSU“ nicht anders. Auch da zerrte man die Volkszertreter immer schön die Leimspur lang.

Nun noch der letzte Absatz, da dazwischen nur chaotisches Wortgeklingel aneinandergereiht wurde.

Wer sind die V-Leute im Umfeld oder gar in den Reihen der Attentäter? Die Antwort könnte erklären, warum allen Widersprüchen zum Trotz offiziell nur der Tunesier Amri der Täter vom Breitscheidplatz gewesen sein soll. Dass Ex-BfV-Chef Maaßen am 8. Oktober zum „Nestbeschmutzer“ wird und für Aufklärung sorgt, darf bezweifelt werden.

Was für ein Tagträumer.

Die Antwort könnte aber auch rein gar nichts erklären. War ja beim NSU auch so. So viele V-Leute, aber erklärt hat das exakt Null, Nichts, nado. Außer über 200 Tage Urlaub weiß die Öffentlichkeit nichts über die rest­lichen 4.000 Tage, die die Uwes und Beate in Freiheit verbrachten. Auch das schriftlich vorliegende Urteil geht da nicht einen einzigen Tag drüber hinaus. Das Gericht hat man also auch ordentlich betuppt. Das ist ein bißchen wenig für lebenslänglich. Das macht aber nichts in einer Bananenrepublik.

Die Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic (Grüne) und Benjamin Strasser (FDP) haben angekündigt, den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen im Untersuchungsausschuss zum Attentat am Berliner Breitscheidplatz mit „drängenden Fragen“ unter Druck setzen zu wollen.

Schade, daß sowas nicht live auf den Falchbildfernseher übertragen wird. Mehr Staatsschutzstehaufkomödianz geht nicht. Die Mihalic will Maaßen unter Druck setzen. Unter Zuhilfenahme vom Strasser aus der FDP. Quiek, quiek.

Maaßen brachte ein Aussageverbot vom Innenminister mit. Da stand alles drin, was man nicht wissen darf. Und daß es die Polizei verkackt hat, das ist eh eine Binse. Soviel zum umtriebigsten Könntologen von Telepolis.
Sogar die Renner sieht es ein.

Kurzzusammenfassung der Vernehmung HG Maaßen vor dem UA1BT. Fehler haben gemacht: das BKA, das LKA Berlin, das BAMF, das Auswärtige Amt, die Politik. Keinen Fehler hat natürlich das BfV gemacht. Zu allen weiteren Fragen: „sagt mir nichts“

Renner: Man kann Pudding nicht grillen.

Doch.

Mann kann, meint Strasser. Ist halt eine Frage des Könnens.

Doch.

Für diese Ansage werden sie Maaßen steinigen.

Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus als meine Top-Priorität

Einen schönen Sonntag auch allen chaotischen Tagträumern.

Josef W. 05.10.2020 09:37

„…aber auch dem Bundeskriminalamt (BKA)“. Und dann: Schweigen.

Wie beim NSU. Moser kann am Offensichtlicien nicht vorbei, verbeißt sich dann aber wieder mit Hingabe an der Behörde, die vom Wesen her schweigsam ist, sein muss und bleiben wird.
Nur nicht danach fragen, wo Antworten sind, gegeben werden müssen und Fakten definitiv schon allein aus offensichtlicher Zuständigkeit in Hülle und Fülle abgreifbar wären.
Es war doch ein BKA-Mann, der Amri nach Berlin chauffierte (Amri hatte bekanntlich keinen Führerschein), und das BKA führte dann die sog. „Ermittlungen“, machte die Spurensicherung usw. Nicht das BfV und nicht das LfV.

Und die ominöse unbekannte Behörde? Natürlich der BND. Der BND hatte Amri doch schon in Sizilien, als er noch eingeknastet war und ein wenig an Matratzen zündelte, unter die Fittiche genommen – und war deshalb auch noch im Inland an Amri dran.

Moser ignoriert das alles und veralbert die TP-Leser wie seit NSU-Zeiten gekonnt mit toten Fährten.

esathegreat 05.10.2020 12:19

Witz

„Der Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) intervenierte und untersagte die Beantwortung der Frage. Das sei „eingestuft“.

Warum lässt sich das Parlament von der Exekutive Vorschriften machen

andre.hellas 05.10.2020 21:08

Beugehaft für Maas (en)

der UA bringt da nichts! Sind doch die selber Parteien vertreten, die die Bundesregierungen ausmachen. Der Kreis schließt sich so.

Schon die Opfer vom Münchener Oktoberfest und vom NSU wissen, das Sie vom Staat belogen wurden.

der große Bitterlemmer kippt Zschäpe-Urteil

So viele Leute haben uns inzwischen geschrieben, man dürfe doch das von Christopher Lemmer gekippte Zschäpe-Urteil nicht unkommentiert ins Weltgeschehen entlassen. Nun, alles zu seiner Zeit. Steht schon lange im Forum, daß die besten Slots im Blog ausgebucht waren. Außerdem ist das Thema viel zu unwichtig, als daß es zu einem Heißluftballon aufgeblasen werden muß. Wir vermuten ja eher, daß heuer der Federweißer wegen frühzeitigen Saisonbeginns schon üppig hinter die Kiemen gekippt wurde. Dann klappt es auch mit deftigem Lesestoff für Heise-Konsumenten.

Lemmer ist laut Eigenauskunft ein Journalist, der auch schon einen Preis übergeholfen bekam. Weil er nicht so umtriebig und gut vernetzt wie Ramelsberger war, gab es für ihn nur den deutschen Radiopreis 2019. Bekannt geworden sit er vor allem mit seinen eng an allmystery angelehnten Reportagen zum Mordfall Peggy Knobloch. Aufgeklärt hat er nichts, dafür Aufmerksamkeit generiert.

Lemmer wollte also auch mal ganz groß rauskommen, suchte sich dazu das reichweitenstarke Telepolis raus und quetschte dort einen Artikel auf den Heise-Server. Nun sind ja viele Dinge in Deutschland nicht explizit verboten, zum Beispiel auch der Verkauf von Spekulatius ab 31. August. Nichts gegen Spekulatius, aber …

Kippt das Mordurteil gegen Zschäpe?

Nein, ein Urteil kippt nicht. Wenn schon, dann wird es gekippt. Und das auch nur von unmittelbar Beteiligten, also den laut Gesetz dafür berechtigten Organen der Rechtspflege, keinesfalls von Theroetikern des Strafrechts.

Drei Koryphäen der Rechtswissenschaft kritisieren das Oberlandesgericht München für sein Urteil im NSU-Prozess scharf. Statt Beweisen hätten die Richter mit „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“ gearbeitet. Der BGH berät derzeit über die Revision

Der BGH berät nicht, auch nicht derzeit und schon gar nicht über Revision. Wenn, dann tun das die beim BGH tätigen Richter.

Und jetzt haben drei Berliner Juristen teils fundamentale Kritik an der Entscheidung und am Münchner Oberlandesgericht geübt.

Das haben die Verteidiger bereits mit ihren Revisionsanträgen gleich nach Urteilsverkündung getan. Mehr Kritik an einem Urteil geht nicht. Das schreibt Lemmer erst ganz am Schluß seines Beitrags.

Dessen Staatsschutzsenat habe bei der Urteilsfindung die Beweise nicht vollständig gewürdigt. Das Urteil gegen Zschäpe beruhe stattdessen auf „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“, schreiben die drei Juristen Kirstin Drenkhahn, Carsten Momsen und Laura Farina Diederichs in „Organisationsdelikte und Beteiligungsstrafbarkeit.“ Drenkhahn und Momsen gelten als Schwergewichte unter Deutschlands Strafrechtlern. Sie lehren Strafrecht an der Freien Universität Berlin. Diederichs ist dort Doktorandin. Die drei Juristen veröffentlichten ihre Kritik in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 36/2020.

Es gibt nur ein einziges Schwergewicht unter Deutschlands Strafrechtlern, das ist Thomas Fischer höchstselbst, der gefühlt 79135 Kommentare zum Strafrecht geschrieben hat, die inzwischen 217.394 eng hingeklapperte Schreibmaschinenseiten füllen. Darüberhinaus entstammt inzwischen fast jeder zweite Kommentar des Spiegel-Magazins seiner Feder, ebenfalls gefühlt. Die Fundamentalkritik Fischers erschöpfte sich im Zirkelschluß von Götzl und Genossen. Da hatte er allerdings erst gefühlte 400 Seiten oder so gelesen.

Das Problem beschreiben sie so: „Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war.“ Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.

Die Mittäterschaft und damit die Verurteilung als unmittelbare Mörderin leite sich „vor allem aus der gemeinsamen Planung und arbeitsteiligen Durchführung ab“. Hier aber begehe das Münchner Gericht einen fatalen Fehler. Denn die Morde an acht türkisch- und einem griechischstämmigen Gewerbetreibenden und einer Polizistin seien erst nach der Planung und damit erst nach dem Zschäpe vorgeworfenen Tatbeitrag verübt worden.

Was ein wenig wie juristische Haarspalterei klingen mag, trifft tatsächlich ein zentrales Problem des NSU-Urteils. Schon während des Prozesses hatte das Gericht angedeutet, dass es Zschäpe für Mittäterschaft an den Morden verurteilen wolle und nicht wegen der milder bestraften Beihilfe. Zschäpes Verteidiger haben darauf schon früh reagiert und allesamt in ihren Plädoyers eine Mittäterschaft für ausgeschlossen erklärt. Entsprechend haben sie nach dem Urteil auch ihre Revisionen beim Bundesgerichtshof begründet.

Das Gericht habe darum „möglicherweise“ Zschäpe „als Hauptangeklagte die volle Verantwortung zuschreiben“ und so „jedenfalls ein wenig eine befriedende Wirkung“ erzeugen wollen.

Auch das hat Fischer schon zig mal betont. Ein Strafprozeß berät über die Straftat, würdigt die Beweise, befindet über die Schuld und verkündet das Urteil. Eine gesellschaftliche Aufarbeitung ist gesetzlich nicht vorgesehen und findet auch nicht statt. Und Götzl selbst ist der letzte, der irgendeine gesamtgesellschaftliche Debatte anstoßen oder irgendjemanden befriedigen wollen würde. Götzl ist Staatsschützer und macht, was man ihm sagt. Alles andere interessiert ihn nicht die Bohne, seine Pension ausgenommen.

Es ist also erstens anzuzweifeln, ob es sich um Schwergewichte des Strafrechts handelt, mit denen sich Lemmer ein paar Zeilen bei heise erschlichen hat.

Der Werdegang ist doch so. Das Urteil liegt irgendwo in den Gemäuern des BGH und wird von den dafür zuständigen Richtern mehr oder weniger aufmerksam auf Fehler und ungereimte Dichtung quergelesen. Das ist schon alles. Am Ende berät man darüber und befindet über Korrektheit, Teilrevision oder Revision. Oder sie verkünden gleich selbst einen Beschluß. Mehr findet nicht statt. Ob da nun irgendwer irgendwo einen Artikel schreibt, das interessiert die Richter nicht die Bohne. Und daß Zschäpe nur Hausmuttchen der Uwes war, obwohl sie genau das nicht war, das wissen die Richter seit langem. Dazu bedarf es keiner Belehrung aus dem Off.

Lemmers Artikel ist Null Beachtung wert, denn einzig Fischers weise Worte weisen den Weg zu gesellschaftlichem Frieden und staatsrechtlich sauberen Deals. Doch die sind noch nicht gesprochen. Sprich, es ist völlig Banane, was jemand über die Revision schreibt. Das entscheiden die beteiligten Richter völlig emotionslos anhand des vorliegenden Urteils und der staatlichen Planvorgabe.

Wie so oft wissen die Kommentatoren mehr und führen uns den Pfad der Erleuchtung entlang.

DieObersteDirektive 31.08.2020 10:18

Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Es ist zweifellos wahr, dass Beate Z. ohne jeden Beweis der Mittäterschaft an diesen Morden verurteilt wurde. Aber es steht noch nicht mal fest, wer denn die Haupttäter waren. Die Schuld der Uwes wurde wegen deren Tod nie gerichtlich festgestellt. Die Beweislage ist ähnlich dünn, wie bei Zschäpes Mittäterschaft.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:19

Re: Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Ja, den Kernpunkt hat man medial und politisch, warum nur, schön übergangen. Und übergeht dieses Problem immer noch…
Es ist nicht in einem Fall eine Schussabgabe, gar die TO-Präsenz, eines Uwes nachgewiesen…und den Suizid halte ich schon aufgrund der dürftigen einsehbaren Aktenlage für absurd.

RatCreutz 31.08.2020 11:34

An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden – jenen beiden Männern, die sich in Eisenach nach einem Banküberfall in ihrem Wohnmobil selbst umbrachten.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw36-pa-3ua-nsu-438380

Man kann schon Zweifel am Münchner OLG bekommen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:37

Re: An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

War auch nichts mit DNA in den angeblichen ziemlich versifften Tatmitteln.
Es ist ja nicht mal mit hinreichender Sicherheit die Summe an Individualmerkmalen an der CZ feststellbar gewesen. Pardon, das war ja auf der vereinnahmeten Waffe „C2″…
dafür hat auf der „Waffe Kiesewetter“ das Landeswappen gefehlt, hats einen gestört?

Humanist2000 31.08.2020 10:30

Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Sie mag sich der Brandstiftung schuldig gemacht haben, aber alles dürfte sich nur schwer beweisen lassen. Ich denke, mittlerweile dürfte die Brandstiftung aber auch abgegolten sein, wenn man die Untersuchungshaft und die bisher verbüßte Zeit nach dem Urteil berücksichtigt.

Vermutlich muss man sogar in Betracht ziehen, dass Zschäpe Anspruch auf Entschädigung hat.

simmering 31.08.2020 11:43

Re: Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Logisch. Wär sie Illegale hät sie mehr Schockpudding bekommen.

schtonie 31.08.2020 10:35

Das war ein politischer Prozess

Nicht umsonst haben sich die Anwälte und Opferfamilien am Ende überwiegend bitter beschwert.

Eine Schuldige muste her.
Wirklich aufgeklärt ist die ganze Sache nicht.

Alleine die Chronologie der vermeintlichen Selbstmorde der Uwes, die Anwesenheit eines VS Mitarbeiters, Andreas Temme, in einem Cafe, während der NSU dort gemordet haben soll, der Herr Temme von alle dem nichts mitbekommen haben will und das Gericht diesen mit einer solchen Aussage auch einfach ohne weitere Nachfragen durchkommen lässt.

Der m.E. aber geradezu erdrückendste Aspekt, dass der Verfassungsschutz oder zumindest Teile davon wie auch immer in den NSU Komplex verwickelt gewesen sein muss, ist die Tatsache, dass der hessische VS eine Akte 120 Jahre lang gesperrt hat…

Jutedack99 31.08.2020 10:44

Re: Das war ein politischer Prozess

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen. Ein Schauprozess und ein politisches Urteil machen aber die Opfer nicht wieder lebendig.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.
Wie so oft stinkt der Fisch vom Kopfe her.

Lasse Reden 31.08.2020 11:34

Re: Das war ein politischer Prozess

Jutedack99 schrieb am 31.08.2020 10:44:

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen.

So ist es.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.

Vielleicht war das von Anfang an so geplant. Für die Öffentlichkeit musste eine Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe her und die Verbrechen mussten eindeutig den beiden Uwes zugeordnet werden. Vielleicht hat man Zschäpe versprochen, dass, wenn sie die offizielle Version gesteht, man das Urteil so formuliert, dass es später vom BGH kassiert wird.

Win-Win!

jk23 31.08.2020 10:43

Ich unterstütze den Antrag

Ich unterstütze den Antrag der Familien der Opfer auf Wiederaufnahme des Prozesses und auf die Freigabe der gesperrten Akten des Verfassungsschutzes.

Wenn es nicht einmal Fingerabdrücke, DNS oder Zeugen gibt, welche die (verstorbenen) Beschuldigten mit den Morden in Verbindung bringen können – und auch der Generalstaatsanwalt das bestätigt – dann ist sehr stark anzunehmen, dass die Mörder noch frei herum laufen.

owm3 31.08.2020 10:43

Urteile von Götzl sind eben schwer nachvollziehbar

Zumindest für das Gerechtigkeitsempfinden Normalsterblicher. Unvergessen hier noch die gerichtlich festgestellte Notwehrhandlung, die mit 3 Jahren und 9 Monaten für den Angegriffenen Sven G. geahndet wurde, weil eine Unterzahl von 1 zu 5 und ein bereits am Boden liegender niedergeschlagener Freund bei Streit suchenden Albanern nach Götzls Ansicht kein ausreichender Grund für gesteigerte Furcht sind.

In einem Land mit anständiger Rechtspflege bekäme man für die gleiche Abwehrhandlung einen ordentlichen Händedruck und Schulterklopfen vom Richter.

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

Kassiert das BGH Götzls aktuellen Spruch, wäre das jedenfalls nicht das erste Mal… Insofern ohnehin unverständlich, dass man den NSU Prozess ausgerechnet diesem Mann überlassen hat.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:25

Re: Nix neues

Mittäterschaft geht nur wenn Täter vorhanden sind. Daran krankts schon KT-mäßig.

Aber der ganze NSU Komplex gereichte ja ohnehin jeder Bananenrepublik zur Ehre, so dass derartig fundierte Kritik am Urteil das Bild letztlich nur abrundet.

Karl_Dalheimer 31.08.2020 11:04

Und ich habe angenommen,

wenn man einem Mörder das Abendessen zubereitet, das Bett macht, möglicherweise mit ihm kopuliert etc., dann hat man auch, wie der Mörder, „lebenslänglich“ verdient. Vorausgesetzt, das politisch-ideologische Umfeld passt!😈😈👿

CharlosMolinero 31.08.2020 11:33

Re: Und ich habe angenommen,

Dazu müsste es erstmal Mörder im Umfeld der Z geben, nachweisbar und nicht nur durch Z.s Märchen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:29

Re: Das war abzusehen …

Beihilfe zu nichts, wenn die Z. nachweisbar Beihilfe geleistet hat, dann zur Verdeckung von Straftaten in Zusammenwirken mit GBA und Senat.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (9)

Ende Juni wurde eine weitgehend anonymisierte Urteilsversion veröffentlicht, die findet man hier:

stark geschwärztes Urteil NSU-Prozeß, ohne das ganze Propagandagefurze der Antifa drum herum media.frag-den-staat.de/files/docs/08/c0/70/08c07057298e4f90a50504b68253ae8d/nsu-urteil.pdf

Die PDF ist durchsuchbar, also durchaus zu gebrauchen. Die Wahrheit enthält das Urteil jedoch sehr wahrscheinlich nicht, dafür aber jede Menge Zirkelschlüsse und Textbausteine.

Ermöglicht hat dieses Urteil das „Geständnis“ von Beate Zschäpe, welches das Narrativ der Anklage brav nacherzählte, unter Ausblendung aller Widersprüche und Unmöglichkeiten, letztlich wurde Zschäpe zur Kronzeugin der Anklage, wie sie es schon 2011 beabsichtigte zu werden, jedoch ohne den erwarteten Kronzeugen-Strafnachlaß.

Dumm gelaufen, so möchte man da spotten, jedoch hat der BGH das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen, ob die Mittäterschaft Zschäpes -und damit das Mordurteil- rechtens ist. Somit bleibt es spannend, Stichwort Deal.

Was wirklich passiert ist, bzw. worauf die Indizien hindeuten, das steht im vorigen Teil dieser kleinen Serie zu lesen.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Zur These passend, dass Zschäpe gar nicht dort war, sind auch die Feuerwehr-Notrufe im Urteil:

Da sie [die Katzentante, welche laut Phantombild vom 6.11.2011 aussah wie Susan Eminger, fatalist] ein Handy in der Hand hielt, fragte sie der Zeuge, ob sie schon die Feuerwehr verständigt habe.
Dies bejahte sie der Wahrheit zuwider und setzte anschließend ihre Flucht über
den Veilchenweg und Fliederweg fort. In der Zeit von 15:08 Uhr bis 15:14 Uhr setz‐
ten verschiedene Nachbarn, darunter auch Uwe und Antje H.███ und auch der
Handwerker Heiko P.███, wegen des Brandes Notrufe bei der Feuerwehr und der
Polizei ab. Von Seiten der Angeklagten Zschäpe erfolgte kein Anruf. Sie forderte
auch niemanden auf, anzurufen. Sie traf keinerlei Maßnahmen zur Rettung der Ge‐
schädigten E.█, P.███ und K.█, …

Klarer Fall: Wer sehr wahrscheinlich gar nicht dort ist, der kann auch schlecht die Feuerwehr anrufen.

Wie war es wirklich?

Die Chancen stehen schlecht, dass das jemals heraus kommt. Und dafür gibt es gute Gründe, die kurz angerissen werden sollen. Das Ganze riecht nach einer Inszenierung, aber WER da inszeniert hat ist ungeklärt. Und genau das ist die Crux, denn ohne Antwort auf diese Frage ist der Fall 4.11.2011 Eisenach und Zwickau nicht zu lösen.

Die Verschwörungstheorie des Staates vom NSU mit nur 3 Mitgliedern ist dabei nur eine Option, wenn auch die so ziemlich schlechteste, Zschäpes „Geständnis“ hin oder her… allzuvieles daran kann einfach nicht stimmen.

Eine nicht einmal ansatzweise geklärte Rolle spielen die Eheleute Eminger, die beide nicht aussagten, aber man darf vermuten, dass ihre Rolle eine aktive war, Stichwort Katzentante, und dass sich ihr Wissen keineswegs mit dem offiziellen Narrativ des Staates deckt. Sie schwiegen konsequent, und das wurde belohnt im Urteil, Teilfreispruch.

Ebenso unklar ist die Rolle der beiden Handwerker, denen so mancher die Auslösung der Explosion in der Frühlingsstraße zutraut, die aber angeblich ebenfalls gerade nicht vor Ort waren:

Etwa zwischen 14:25 Uhr und 14:45 Uhr hatten die beiden Handwerker P.███ und
K. unbemerkt von der Angeklagten Zschäpe das Anwesen verlassen. Sie hatten
sich für eine Pause in eine nahegelegene Bäckerei auf der linken Seite der Früh‐
lingsstraße stadtauswärts begeben.

Gegen 15:05 Uhr entzündete die Angeklagte Zschäpe mit einem Feuerzeug im
Treppenhaus an ihrer Wohnungseingangstür stehend das Benzin.

Da die Autos der Handwerker „weg“ waren, nämlich an der Bäckerei standen laut Aussage der Handwerker, hatten die kaum „unbemerkt von Zschäpe“ das Haus verlassen, denn die Treppe knarrte unüberhörbar:

Noch einmal geht es um Lärm. K. sagt, man habe auf der Holztreppe immer gehört, wenn jemand rauf oder runtergegangen sei oder wenn oben oder unten jemand gearbeitet habe.

Und die Preisfrage ist eigentlich, warum man 2 Autos braucht, um eine Pause 70 m entfernt zu machen.

Viel wahrscheinlicher ist es doch, dass die beiden Handwerker wussten, dass es da gleich rummst, und ob die Dreierkolonne wirklich an jenem Tag nur zu zweit war, ja nun, das ist genau die Frage. Immerhin soll ja ein Handwerker unmittelbar nach der Explosion aus dem Haus gerannt sein…

Fakt ist jedenfalls, die Handwerker-Aussagen wurden „angepasst“, das kann man hier nachlesen.

Eine dritte Verschwörungstheorie verweist ins Ländle, wo immer noch fleissig in Sachen Polizistenmord ermittelt wurde, insbesondere im August 2011 zum Thema „Kollegen-DNA die es im Tatfahrzeug gar nicht geben dürfte„:

Was geschah am 4.11.2011 überhaupt, wer machte ihn, und warum?

Die Wahrheit wird nicht herauskommen, weil man sich bereits zu Beginn der Ermittlungen auf ein Narrativ festlegte, und das Urteil im Bundestag bereits am 22.11.2011 gefällt wurde. Das OLG, der Staatsschutzsenat in München, nomen est omen, und die Kapitel der Geschichtsbücher sind längst geschrieben.

Abschliessend noch der Hinweis auf ein neues Buch (von einem bösen rechten Verlag), Rezensionen sind willkommen, nur zu!

Unschuldige gibt es da wohl eher nicht bei diesem Thema, weder Zschäpe noch die Uwes, aber „nichts genaues weiß man nicht“.

Und das wird sehr wahrscheinlich auch so bleiben.

NSU: Urteilsbegründung mit neuem deutschen KI-Rekord

Einige haben sich die von Bundesrichter i.n.i.D.d.S Thomas Fischer ange­regte Prüfung auf industriellen Massenmord Urteilsakkord zu Herzen ge­nommen und ein paar Scripte über das Urteil gegen Zschäpe und Genos­sen laufen lassen.

Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit

Hier die gesammelte Zirkelschlüssigkeit. Das sieht eher danach aus, als wenn sich die noch in den Kinderschuhen steckende deutsche Juristen-KI das schriftliche Urteil ausgerechnet hat. Auch wenn es vorerst der neue deutsche KI-Rekord ist, besteht Verbesserungsbedarf.

Nach Motiven von:

Die 30 häufigsten Sätze im NSU-Urteil

Die im Original Nr. 9 und 19 ausgerechneten Wortfolgen wurden zu einer zusammengefaßt und auf Platz 1 gesetzt, da sich die Juristen-KI an der Stelle verrechnet hat und einen Uwe-Dreher produzierte, der allerdings inhaltlich identisch ist. Die hoffnungslos auf Platz 28 abgeschlagene Rück­zugsmöglichkeit kann ebenfalls zu einer Begründung zusammen­gefaßt werden und landet so auf Platz 16 mit 12 Nennungen. Eine KI kann sowas nicht wissen.

Rang – Anzahl – Satz

1 17

12

Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bewusst
Dessen waren sich die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bewusst
2 25 Sie sagte eine sorgfältige Beobachtung der Umgebung ihrer ge­mein­samen Wohnung und Zentrale der Vereinigung zu sowie eine schnelle und umsichtige Reaktion auf Vorkommnisse, die den Eindruck des unauffälligen bürgerlichen Lebens der drei Personen in Frage stellen könnten
2 25 Die Angeklagte Zschäpe war bei ihren Handlungen in vollem Um­fang schuldfähig
4 20 In der öffentlichen Wahrnehmung sollte nur die Vereinigung NSU und deren Wirken präsent sein
4 20 Die Öffentlichkeit sollte vom Fortbestand einer handlungsfähigen, schlagkräftigen, im Einzelnen nicht greifbaren Vereinigung aus­gehen
4 20 Keinesfalls wollten sie, dass die Ermittlungsbehörden und damit die Öffentlichkeit Einblicke in die Struktur der Organisation, die Anzahl und die Identität ihrer Mitglieder, deren Leben und Zu­sam­­menwirken sowie die Identität ihrer Unterstützer und die Art der Unterstützungshandlungen gewinnen würden
4 20 Dadurch gab sie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Sicherheit, ungefährdet in die Zentrale der Vereinigung, ihre gemeinsame Wohnung, zurückkehren zu können
8 19 Auf diese Art und Weise ermöglichte sie erst die Durchführung der Tat vor Ort
8 19 Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzu­gehen
10 15 Außerdem wollten sie mit der Beute die Kosten begleichen, die bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung ihrer ideologisch motivierten Taten anfallen würden
10 15 Mit einem von ihnen als möglich erkannten Tod von Menschen fanden sie sich dabei als notwendige Folge ab
12 14 Da der Angeklagten Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zudem bekannt war, dass immer das Risiko des Todes der Ausfüh­renden vor Ort bestehen würde, bezogen sie diesen Aspekt im Hinblick auf die Bedeutung der Bekennung der Vereinigung NSU zu den ideologisch bedingten Tötungsdelikten in ihre Planung ein
12 14 Die Angeklagte Zschäpe beabsichtigte den Überfall als Mitglied einer Vereinigung zu begehen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub- und Erpressungstaten verbunden hatte, wobei sie wei­ter die Absicht hatte, dass zwei Vereinigungsmitglieder – nämlich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos – am Überfallobjekt handeln und dabei zumindest eine scharfe Schusswaffe bei sich führen würden
14 13 Diese Funktion hatte sie bereits nach dem ersten Überfall im Jahr 1998 übernommen
14 13 Es kam ihnen von Anfang an darauf an, das Geld für sich zu be­hal­ten oder für sich zu verwenden, wobei sie wussten, dass es ihnen nicht zustand
16 6

6

Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung, zu schaffen
Sie sagte zu, den beiden Männern eine sichere Rückzugsmög­lich­keit in die Zentrale der Vereinigung, also in ihre gemeinsame Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, zu schaffen
17 11 Dadurch wollte sie ihre eigenen ideologischen Ziele erreichen, nämlich die Einschüchterung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland sowie der Mitbürger mit Migrationshintergrund und die Vorführung staatlicher Stellen als unfähig zur Verhinderung und Aufklärung der Tat
17 11 Sie waren sich darüber im Klaren, dass die zu erwartende Beute aus dem geplanten Überfall die Planung und Durchführung der weiteren von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten An­schläge finanziell und praktisch weiter ermöglichen würde und zudem für eine bestimmte weitere Zeit ihren Lebensunterhalt sichern würde
17 11 Die Angeklagte Zschäpe gab durch ihre Zusagen einerseits den beiden Männern die Sicherheit, ungefährdet in die Wohnung zurückkehren zu können, und andererseits gewährleistete sie, dass auch im Falle ihres Todes der von ihr, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeinsam erstrebte ideologische Zweck der von ihnen begangenen Tötungsserie durch die von ihr zugesagte Vernichtung der vorhandenen Beweismittel und die Veröffentlichung des Bekennervideos erreicht werden würde
20 10 Dabei wussten sie, dass sie keinen Anspruch auf die Beute hatten
20 10 Die Mitwirkung der Angeklagten Zschäpe bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung des Überfalls stellte, entsprechend dem Konzept der Vereinigung und der Absicht ihrer drei Mit­glieder, die Beschaffung weiterer von der Vereinigung benötigter Finanzmittel sicher und schuf damit die erforderliche Grundlage für die Durchführung weiterer ideologisch motivierter Anschläge der Vereinigung
22 9 Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dabei die Aufgabe, in der Sparkassenfiliale vor Ort tätig zu werden, während die Angeklagte Zschäpe zusagte, die Abwe­sen­heitszeiten Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ im Zusam­menhang mit der Tatausführung zu legendieren, deren Abwesen­heit durch ihre eigene Präsenz im Bereich der Wohnung zu tarnen und aktiv bei Nachfragen, jeweils der Situation angepasst, eine unverfängliche Erklärung für deren Abwesen­heit zu finden und abzugeben
22 9 Sie handelten in der dargestellten Weise, um sich und der Ange­klagten Zschäpe das Bargeld zuzueignen
24 8 Da sie weiter keiner regelmäßigen Erwerbstätigkeit würden nachgehen müssen, würde ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um die von ihnen beabsichtigten ideologisch motivierten Taten ihres Personenverbandes intensiv planen, vorbereiten und ausführen zu können
25 7 Der Angeklagten Zschäpe war dabei bewusst, dass das Opfer kei­nerlei Anlass zu der Tat gegeben hatte
25 7 Die Angeklagte Zschäpe handelte in der dargestellten Weise, um den Tod eines Menschen herbeizuführen, der zu einer Gruppe ihrer ideologischen Feindbilder zählte
25 7 Um dies zu gewährleisten, beschlossen sie, dass sich die Ange­klagte Zschäpe während der gesamten Tatausführung und der sich daran anschließenden Flucht der beiden Männer vom Tatort in oder in der Nähe der Zentrale der Vereinigung, ihrer gemeinsamen Wohnung in der Polenzstraße 2 in Zwickau, auch deshalb bereit­halten sollte, um für den Fall, dass die Männer im Zusammenhang mit der Tat den Tod finden würden, das vorbereitete Bekenner­video der Vereinigung NSU zu den bereits begangenen ideologisch motivierten Tötungsdelikten zu veröffentlichen und sämtliche in der Zentrale der Vereinigung vorhandenen Beweismittel hin­sicht­lich der Identität der Mitglieder der Vereinigung NSU, hinsichtlich deren bisherigen Lebens im Untergrund und hinsichtlich von Un­ter­stützungshandlungen zu ihren Gunsten durch andere Per­so­nen zu vernichten
28 6 Sie handelte weiter in der Absicht, das von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos weggenommene Geld sich und den beiden Männern zuzueignen, wobei sie, wie sie wusste, keinen Anspruch auf dieses Geld hatten

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (8)

Was passierte wirklich am 4.11.2011 in der Frühlingsstraße, wer war dort, wer verursachte die Explosion, und wer gab die Katzen in den Körben bei der Nachbarin ab?

Teil 7 endet wie folgt:

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“ ist dabei die eigentlich interessante Formulierung.

Dagegen spechen sowohl Zschäpes Angaben am 8.11.2011 als auch das Phantombild der Nachbarin, die Katzenübergeberin darstellend vom 6.11.2011.

Was sagte Zschäpe?

Siehe:

NSU Sachsen: Zschäpe stellte sich nach 6 Tagen Flucht. Nicht 4, sondern 6 Tage!

am Abend des 1.11.2011 besuchte Zschäpe ihre Freundin Heike Kuhn in der Polenzstrasse, wahrscheinlich per Taxi. Es gab einen „tränenreichen Abschied“.
am 2.11.2011 verschwand das Womo Sunlight Capron A68 (widersprüchliche Angaben zum Nummernschild, ASZ, V-AH…) aus der Frühlingsstrasse. Soll V-MK 1121 gewesen sein. Kennzeichen jedoch nicht auf Ü-Cameraaufnahmen zu sehen.
am 4.11.2011 surfte eine unbekannte Person am Computer EDV 1 in der Wohnung, gab später die Katzen ab.
am 4.11.2011 wurde das „Fluchthandy“ geortet in Zwickau
am (wohl erst am) 5.11.2011 wurde eine „Susann Dienelt“ 3 Polenzstrassen-Nachbarn auf dem beleuchteten ALDI-Parkplatz vorgeführt, Frau Kuhn, Frau Jahn, deren Mann Grimm: Es war nicht Zschäpe.
am 8.11.2011 stellte sich Zschäpe in Jena, wurde nach Zwickau verbracht (Haftbefehl Brandstiftung) und dort vernommen.
Zschäpe sagte aus, sie sei 6 Tage lang unterwegs gewesen. Also vom 2.11. bis 8.11.2011.
Problem: Zschäpe kann dann nicht am 4.11.2011 in Zwickau die Wohnung angezündet haben. Sie war gar nicht dort… nicht umsonst fehlten diese Tage auf den Eminger-Handys, als diese bei der Bundespolizei Potsdam zur Auswertung ankamen.

Wer ist die Person auf dem Phantombild der Antje H.?

Sehr wahrscheinlich war das Susann Eminger.

Was ja auch Sinn macht, dass Andre Eminger morgens seine Frau in die Frühlingsstraße brachte, damit die sich um die Wohnung kümmere und die Katzen abhole.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

„offenbar mit Zschäpe“?

Sehr wahrscheinlich nicht. Zschäpe war -laut eigenen Angaben- gar nicht dort, und die SMS etc. aus den Eminger Handys dieser Tage gingen verloren, unwiederbringlich.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Und so kam es, wie es kommen sollte: „Zschäpe“ beging Brandstiftung, warf die „Nichtbekennervideos“ in den Briefkasten vor dem Haus ein, oder auch nicht, wie der Senat ausführte, und gab die Katzen bei der Nachbarin ab:

Die Frau im roten Mantel hatte einen dunklen, braunen Mantel an. Dieses Detail lassen wir jetzt einfach weg.

Es ist immer schwer, zu viele Details sind schlecht, denn man kann dabei die Fiktion beschädigen…

Niemand hat die Zeugen mit dem Phantombild konfrontiert, welches eindeutig NICHT Zschäpe zeigt, weil niemand am staatlichen Narrativ rütteln wollte.

Siehe den oben zitierten Blogbeitrag von 2016, der endet so:

Eigentlich ist das weitestgehend geklärt. Zschäpe war es nicht.

Zschäpe wusste jedoch vermutlich, wer es war. Deshalb wollte sie die Kronzeugenregelung für sich. Die bekam sie nicht. Nach 4 Jahren war sie dann endlich weichgekocht und „gestand“ im Dezember 2015 so, wie es die Bundesregierung von ihr verlangte. Vollumfänglich gemäss der Anklageschrift, die aus Beweismanipulationen im grossen Stil besteht.

Die Staatsräson zerschlug dem Rechtsstaat das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ende Teil 8.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (7)

Claudia Wangerin lebt und heimbürot einen Eminger an die Redaktion.

Dabei hätte er nach Logik des großzügigen Teilfreispruchs allen Grund, auf das Trio sauer zu sein, wenn er von der Mord- und Anschlagsserie, die er durch seine Unterstützungsleistungen mit ermöglicht hat, nichts geahnt hätte.

Hat denn der Eminger eine Mord- und Anschlagserie ermöglicht? Und wenn ja, welche?

„Eminger, dessen Familienname im Urteil bis auf den Anfangsbuchstaben geschwärzt ist …“

Nein, ist er nicht. Geht nach deutschem Recht auch gar nicht, bzw. nur dann, wenn man die sofortige Kassation des Urteils ermöglichen will.

In einer sechsteiligen Serie wurde anhand zweier Beispiele erläutert, wie das Beschißurteil gegen Zschäpe und Kollegen zustande kam. Durch Beschiß.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es ging einmal um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, über den der Postversand der Paulchen-Comic-Film-DVDs initial stattgefunden haben soll. Die tapferen Postmitarbeiter haben das verneint, da waren nur Normalbriefe drin, als der vom BKA zum Öffnen und zur Durchsicht vorbeigebracht wurde.

Das ficht das hohe Staatsschutzgericht nicht an. Die sind in ihrer Beweis­würdigung frei und machen somit aus nicht vorhan­denen Briefen vorhan­dene, weil die für das Galgenurteil gebraucht werden. Der Briefkasten ist der einzige Link mit dem man unter Nutzung der gesammelten Hausmär­chen der Gebrüder Grimm, gottgefälliger Gebete, einer verlegten Brille und abgeschalteter Ohrhörer der Qualitätsmarke Thomas Gottschalk die Angeklagte Zschäpe am 4.11.2011 nach Zwickau verfrachtet bekommt. Ansonsten wird es schwierig mit der Erklärung, denn man weiß nicht, was sie zwischen dem 1.11. und 8.11.2011 tat, noch wo sie sich aufhielt, bis sie am 8. beim Jenaer Anwalt an der Pforte schellte und sich stellte, um aus­zusagen. Auf letzteres verzichtete sie dann im weiteren Verlauf der Welt­geschichte.

Ohne das Konstrukt Zschäpe warf die Briefe ein kann die vorher statt­ge­fundene Benzin-Luftgemisch-Verpuffung, ersatzweise ein Pfund Schwarz­pulver-Explosion nicht schlüssig erklärt werden. Man braucht den Brief­kasten so dringend wie Zschäpe einen guten Anwalt.

Desgleichen mit der SMS Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin, die man sehr großzügig ein Jahr nach hinten verlegt hat, denn nur so bekommt man einen Link zu Zschäpe, Eminger und einem Wohnmobil, das dann am 4.11.2011 von einem Zündler zur Feuerbestattung zweier toter Leichen umgewidmet wurde.

Auch hier sieht es regelrecht düster mit Beweisen aus, wenn man sich die nicht selber bastelt, wie es Staatsanwalt Weingarten tat, denn der war laut Protokollen der Sachverantwortliche.

Ebenso belegen die Ergebnisse vom 25.10.2011 die enge Anbindung der Familie Eminger an Böhnhardt, Mundlos und die Angeklagte Zschäpe – unbeschadet der Vorsatzfrage bei Susan Eminger –, deren Einbindung in die operative Unterstützung der drei. Ausweislich der von den Zeugen Jasenzisch, Hoffmann und Koch durchgeführten Ermittlungen versandte die gesondert Verfolgte Ehefrau des Angeklagten Eminger, Susan Emin­ger, am 25.10.2011 gegen 11:26 Uhr aus einer Funkzelle zwischen Zwickau und Schreiersgrün eine SMS an ihren Ehemann. Diese SMS hat­ten folgenden Inhalt: Sie, Susann, fahre soeben Liesl und Gerry – also die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt – wohin und könne daher während der Fahrt keine SMS schreiben. Der Inhalt der SMS, der Zeit­punkt der Absendung sowie die Lokalisation des Mobiltelefons belegen, dass Susan Eminger die Angeklagte Zschäpe und Uwe Böhnhardt an diesem Tag zur Wohnmobilvermietung Knust in Schreiersgrün gefahren hat. Dort übernahmen die beiden tatsächlich am selben Tag das bereits am 14.10.2011 vertraglich für den Banküberfall am 4.11.2011 in Eise­nach gemietete Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen V – MK 1121.

Assistiert wurde Weingarten voller Inbrunst durch Staatsanwalt Greger, die das Datum 25.10.2011 somit festklopfte.

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man muß die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann, schrieb einst Mark Twain. Wir wollen hoffen, daß die Bundesanwälte die Tatsa­chen kannten, bevor sie sie verdrehten. Genau das haben die Zeugen Ste­fan Koch, René Hoffman und Udo Jasiaczyk nicht getan, wie Staats­anwalt Weingarten am Tag 380 behauptete. Man kann sich ja das Asservat 22.1.3.4.1 (aufbereitete Rohdaten des Handys, kann man ja googeln) und die in der Spurenakte 620 enthaltenen Daten anschauen.

Komme ich zu einem meiner Lieblingsthemen. Aus Falschen (oder dem Nichts) folgt Beliebiges.

Staatsanwalt Weingarten brillierte am Tag 380, nicht nur an dem, aber nur um den geht es hier, mit einer brillanten Logik, deren Brillanz es lei­der nicht ganz in das Weglaßbuch der Ramelsberger zum NSU geschafft hat. So brillant, daß die SMS-Geschichte auch für Ramelsberger und Ge­nossen reicht, war der Weingarten dann doch wieder nicht. Die nachfol­gend dokumentierte Logik hätte ihm im Plädoyer Eminger eigentlich heftig um die Ohren fliegen müssen, vom Verteidiger des Eminger, denn der Ange­klagte selbst schwieg ja bekanntlich zu seinen Gunsten.

Der Angeklagte Eminger setzte – wie aus der Bekundung des Zeugen H. folgt – unmittelbar nach dem Telefonat mit der Angeklagten Zschäpe nämlich um 15:30 Uhr seinerseits eine SMS an seine Ehefrau Susan ab. Der Inhalt dieser SMS ist nicht bekannt, denn ausgerechnet dieser Inhalt wurde sowohl auf dem Mobiltelefon des Angeklagten Eminger als auch bei Susan Eminger gelöscht. Das ist aber unschädlich, denn es ist eindeutig, dass der Inhalt aus Sicht des Angeklagten Eminger geeignet war, ihn zu belasten und über den Grad der Einweihung des Angeklagten Eminger in die Pläne und Absichten des NSU einen Beweis zu geben. Ansonsten hätten nicht beide Kommunikationspartner ziemlich exklusiv dieses SMS gelöscht, während andere tatsächlich oder vermeintlich unverfängliche SMS-Inhalte noch vorhanden sind, wie sich etwa aus den Bekundungen des Zeugen Hoffmann ergibt.

1. Ob Eminger mit Zschäpe telefonierte, geht aus den Technischen Unter­lagen nicht hervor, da die nur Daten speichern, keine Stimmprofile.

2. Weil Weingarten als Staatsanwalt nicht weiß, was gesimst wurde, sind die beiden Delinquenten zu hängen, denn das ist hochverdächtig. Das Rechtsverständnis ähnelt also jenem, das aus dem Iran gen Deutschland gekabelt wird.

3. Schön, daß Weingarten einräumt, der von ihm verfälschte SMS-Inhalt zur Taxifahrt für Lise und Geri sei unverfänglich.

Ich kann mich noch dran erinnern, was mein Logikdozent hinter vorge­haltener Hand bei solch Komplettversagen des Denk- und Rhetorikver­mögens geflüstert hat. Das ist sehr zitierwürdig, allerdings nicht zitier­fähig, fällt also an dieser Stelle aus. Daß es mit der Logik und Lebens­erfahrung von langjährig tätigen Juristen manchmal auch heftig hapert, hat jüngst der BGH in einem Revisionsverfahren gerügt. Es ist präzise diese Logik, die auch Weingarten zulasten von Eminger anwandte.

Das den Staat schützende Richterkollegium am OLG zu München ist wenigstens drei Klafter weit intelligenter als die Anwälte des Bundes. Das ist nicht viel. Für den NSU-Prozeß selbst jedoch sind das Welten. Die urteilenden Richter purzeln natürlich nicht in die Fallgrube fehlerhafter Argumentation und haben das Urteil gegen Eminger sehr knapp an den herbeigelogenen „Fakten“ entlang begründet. Denn die Beweiskraft ist frei. Als Winkeladvokat einer Erdscheibenrepublik darf man hingegen noch jeden Blödsinn daherfabeln. Das genau war ja der Grund, daß Rechtsanwalt Wolfgang Stahl bezüglich Thomas Sagebiel meinte, der wäre als Staats­anwalt weitaus besser denn Richter geeignet.

Bleibt offen, da schlußgestrichen, warum man dieser Spur nie nachgegangen ist. Wäre ja interessant zu wissen, wer Eminger die Zündschnur hielt, bzw. wer ihn freundlichst aus der Wohnung hinauskomplimentierte.

… am … 04.11.2011 …, an welchem Eminger schon vormittags in der Funkzelle der Frühlingsstraße 26 mit seinem Handy auftaucht und offenbar mit Zschäpe eine Internetrecherche zum Eisenacher Bankraub veranstaltet habe.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Moser verbreitet das Verblödungs-Virus

Man muß Schutzbrille und Mundschutz tragen, so man auf Telepolis rumklickt und nicht von der besten „Knallerbse“, die man für kein Staatsschutzgeld der Welt kaufen kann, mit dem Virus der Verblödung infiziert werden will.

Es steht trauig um sein Fanlager. Nur noch die Erfinder von Widerworten, oft schon hier im Blog zitiert, finden sich in den Kommentarspalten ein, obwohl das Zusammenrottungsverbot noch nicht für die Online-Medien gilt. Mosers Fanclub hat sich in alle Winde zerstreut.

Los geht’s. Moser outet sich als bekennender Solltologe.

Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht – und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden.

Wann der Mord vor Gericht verhandelt wird, steht momentan in den Sternen. Das kann man beim Astrologen Lesch anfragen. Der weiß sowas. Und Abgeordnete klären nichts auf. Insofern gibt es auch nichts Besonderes, das Moser nach dem solltologischen Fehlschluß einführt.

Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch.

Hier sind es zwei Fragen, die der Erklärung bedürfen. Was ist der NSU-Skandal? Und wenn ja, welche ungeklärten Fragen sind das, die da auf den Tisch sollen. Moser schweigt wie ein V-Schreiber, der unterschriftlich eine Verschwiegenheitserklärung leistete.

13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpom­mern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind.

Es gibt noch keinen vierzehnten PUA. Insofern kann der auch nichts dokumentieren. Erst recht keine Hintergründe, wie auch immer die geartet sein mögen.

Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwalt­schaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird.

Das ist das von Moser mit Pfählen abgesteckte Problem, also sein Pro­blem. Wo ist da das Problem? Nirgends, denn so funktioniert der deutsche Rechtsstaat nunmal seit der größten Bewährungsprobe der Deutschen (Merkel). Schon immer. Er vergaß übrigens alle PUAs, denn auch die haben sich ohne Ausnahme der Verschwörungstheorie von Range, Ziercke, allen am 22.11.2011 abstimmenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sowie Diemer, Goetzl & Genossen angeschlossen. Sie gehören dazu, auch wenn Moser sie in dichterischer Freiheit außen vor läßt.

Achso, darin liegt das Mosersche Problem.

Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer aus­schließ­lich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.

Was aber nun, wenn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kein Mörder waren und sind? Auch keine Bankräuber und Bomebenkleger. Wa, wenn die in Rede stehenden Kapitaldelikte bis dato nciht aufgeklärt wurden, sondern zwei Leichen und eine Haushaltshilfe als Sündebock herhalten müssen? Diese Überlegung spielt bei Moser keine Rolle. Er schlägt sich lieber auf die Seite der staatlichen Verschwörer und bläst ins gleiche Horn, nur daß er gerne in die größte Tuba blasen würde.

Selbst Moser hat es bisher in seiner gesamten Knallerbserei nicht geschafft, einen einzigen Beleg für die Täterschaft der drei vorzulegen, oder wie es in zeitgemäßer Sprache heißt, es fehlt die Evidenz.

Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Ver­strickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem In­ter­netcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt – und eben der Verfassungsschützer Temme.

Ob der Iraker bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, das sei dahingestellt. Es ist von Moser nicht belegt. Wie der Mord begangen wurde, ist nicht ausermittelt. Insofern spricht weder vieles für Innen, noch für außen. Für Temme als Mörder spricht auch nichts. Moser bleibt die Belege schuldig und verliert sich in Geraune.

Der Klassiker der Besprechung der Ergebnisse des Mordes schlechthin ist immer noch die Serie „Hessische Frohnaturen auf Egotrip„. Der Sachstand auch hier, daß gar nichts aufgeklärt ist.

Im weiteren Text verliert sich Moser nur noch im Nebel substanzfreien Geraunes. Oder wie es neulich hieß: Außerdem schreibt Moser viel Sülze.

Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Vielleicht ist Moser der nächste Lietraturnobelpreisträger? Nein ist er nicht.

Schafft dreizehn, vierzehn, viele PUAs schafft nur mehr Abgeordnete, die noch viel mehr nichts auf aufklären werden. Der Fall Lübcke ist mager wie eine Hupfdohle der Klum. Da ist nichts zu holen.

Die Kommentatoren.

gerheise 23.03.2020 09:01

Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern
Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Nein, das wird nicht geschehen.

CharlosMolinero 23.03.2020 11:15

Re: Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

schon gar nicht wenn BKA Leichen vor Sektion waschen lässt, oder wie im Fall L. ein „Freund der Familie“ wichtige Spuren am TO beseitigt.


Buttercremetorte 23.03.2020 09:07

Wenn der Autor

Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird?

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder
der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Bratapfelkuchen 23.03.2020 11:43

Re: Wenn der Autor

unbesorgt schrieb am 23.03.2020 09:54:

Buttercremetorte schrieb am 23.03.2020 09:07:

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Wenn man die Beiträge von Thomas Moser verfolgt, sollte man eigentlich erkannt haben, daß er die Narrative von Justiz, Geheimdiensten und Politik gerade nicht glaubt.

Ach ja? Er geht von der Anwesenheit der Uwes an den Tatorten aus. Keine Zeugen, keine Fingerabdrück, keine DNA. Damit fängt es schon an.
Die übrigen, mannigfachen Fehler wie Czeska vs. C2eska, Funddaten, Fundorte, Übergabe der Waffe im falschen Jahr etc. hab ich da noch nicht erwähnt.

CharlosMolinero 23.03.2020 12:40

Re: Wenn der Autor
So sieht es aus. Die Zweifel von Hrn. Moser sind bestenfalls halbgar, obwohl es sich um einen staatspolitischen Dauerskandal handelt.


CharlosMolinero 23.03.2020 12:50

Re: Mehr als nur ein Mord

Nachdem ein Freund der Familie am TO gründlich durchgewischt hatte, waren die Optionen für den Schützen tatsächlich deutlich besser geworden.

In den Medien wurde auch „durchgewischt“ nämlich allein wegen der flexiblen Angaben zur angeblichen Tatmunition, in bester NSU Tradition widersprüchlich bis zum gehtnicht mehr.

Der gesicherte DNA-Antrag belegt keine deliktrelevante Schussabgabe, sondern einen Waffenkontakt.

Was haben Schlepper, Fools Fisting Future Klimataliban und „Klimawissenschaftler“ mit den nicht im Ansatz aufgeklärten Delikten zu tun? Eben, nichts. Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht, da sollte sich Aktivisten……s nichts drauf einbilden.

Die 120 Jahre sind übrigens schon auf 30 zurückgestuft worden…..

Wratz 23.03.2020 18:14

Erhaltene Morddrohungen sind so was von…gestern!

Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht,

Nein, heute ist man Corona-Infiziert (Merkel, Bürgermeister und sonstige „Ich-bin-ein-Star“)!
O:-)

Haschpappi 23.03.2020 14:33

Lieber Thomas Moser,…

…ich habe kein Vertrauen mehr in irgendwelche PUA’s, die wegen NSU-Terrorismus/ Rechtsextremismus auf Bundes- und Länderebenen initiiert werden – von Berlin (Anis Amri) bis zum hessischen NSU-Ausschuss: “es stinkt gewaltig“!

Als Beate Zschäpe 2006 mit Bernd Tödter in Kassel durch die Kneipen zog…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/10/als-beate-zschaepe-2006-mit-bernd-toedter-in-kassel-durch-die-kneipen-zog/