Category Archives: Beweise

Die Wiesn Bombe von 1980 bleibt unaufgeklärt

Außer Spesen nichts gewesen:

Die totale Pleite:

6 Jahre erneut ermittelt, und sie haben… nichts, niente, nada:

Die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem bislang verheerendsten rechtsextremen Terroranschlag in Deutschland werden wohl unbeantwortet bleiben.

Kein Spiegel-Beitrag ohne Framing: Niemand weiß, ob das ein rechtsextremistischer Anschlag war, denn man kennt die Täter nicht, man weiß nicht, welche Rolle der mutmassliche „Einzeltäter Gundolf Köhler“ genau spielte

Und rechtsextrem war der Patsy auch nicht, eher grün.

GBA Range: «Eine Einzeltäter-Theorie haben wir niemals verfolgt.»

Ein erstaunlicher Satz, hat man doch der Öffentlichkeit Gundolf Köhler als Einzeltäter präsentiert, und das über Jahrzehnte hinweg.

Der Siffspiegel schreibt Blödsinn, oder GBA Range erzählte 2014 Blödsinn:

Die Bundesanwaltschaft hielt Köhler damals für einen Einzeltäter. Tiefgreifendere Ermittlungen in die rechtsextreme Szene erfolgten nicht. Bereits 1982 wurden die Ermittlungen eingestellt.

Mangels Täterermittlung wurde das Verfahren gegen Karlheinz Hoffmann und andere 1982 eingestellt.

Widersprüche ohne Ende…

Gezielte Asservatenvernichtung sabotierte die Ermittlungen:

Zu den vernichteten Asservaten gehörten auch 47 Zigarettenkippen aus den Aschenbechern von Köhlers Auto, die zu sechs verschiedenen Sorten gehörten – teils mit, teils ohne Filter; dies spricht dafür, dass auch jemand anderes in Köhlers Auto geraucht hatte

Unter anderem verschwand auch ein Handfragment schon 1980 aus der Gerichtsmedizin, welches keinem der Opfer zugeordnet werden konnte… laut der Akten serologisch auch Gundolf Köhler nicht.

Vieles spricht dafür, dass schon 1980 innerhalb des Sicherheitsapparates die Beweise entsorgt wurden, eben weil das DNA-Verfahren schon am Horizont nahte.

Alec Jeffreys war 1984 durch Zufall auf das Verfahren gestoßen. In Deutschland wurde es erstmals 1988 als Beweis in einem Strafprozess vor Gericht anerkannt.

Hätte man die Beweise nicht verschwinden lassen, und das gilt für den Buback-3-fach Mord 1977 ebenso wie für das Oktoberfest-Attentat 1980, dann hätte man den genetischen Fingerabdruck der Täter wenige Jahre später ermitteln können.

Offenbar war aber eine Täterermittlung niemals gewollt. Weder bei Buback (Stichwort Verena Becker) noch 1980.

Die dümmste These überhaupt findet sich -wen wundert es?- am Ende des Spiegel-Framing-Beitrages:

Als mögliches Motiv für einen Anschlag wurde mehrfach vermutet, die rechtsextreme Szene habe den Bundestagswahlkampf zugunsten des damaligen Unionskanzlerkandidaten Franz-Josef Strauß (CSU) beeinflussen wollen.

Was für ein Schwachsinn! Hätte man FJS schaden wollen, nähme man einen „rechten Täter“, und hätte man FJS helfen wollen, dann einen Linken.

Man nahm aber einen „Rechten“, den man selbst fabriziert hatte, und der Ex-BND-Mann Hans Langemann, oberster Bayerischer Geheimdienstaufseher, erledigte das höchstselbst, indem er die Fake News Informationen sofort an die Presse durchstach.

Das abenteuerliche Leben des Geheimagenten Hans Georg Langemann

Dort finden sich Links ohne Ende… die Lenkung der Medien gehört zu den Hauptaufgaben jeden Geheimdienstes (laut Gehlen). Langemann wurde angeklagt und staatlich geschont, er verschwand komplett aus der Öffentlichkeit, die Prozessakten sind bis heute gesperrt.

MERKE: Staatsterror darf nicht aufgeklärt werden.

Spurenmanipulation beim „Amri-Anschlag“ soll aufgedeckt werden?

Man mag es kaum glauben, was beim Staatsfernsehen „tagesschau.de“ zu lesen ist:

Weiter heisst es dort:

„Durch die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss ist deutlich geworden, dass das BKA und der Generalbundesanwalt es versäumt haben, die Spurenlage am Lkw umfassend auszuwerten“, sagt die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic. Auf Basis der bearbeiteten Spuren könne „nicht der Schluss erfolgen, dass Amri alleine den Lkw gekapert und gesteuert hat“, so die Bundestagsabgeordnete. Der Frage, ob es weitere Mittäter oder Helfer und Unterstützer gegeben habe, sei nicht konsequent nachgegangen worden.

„In den vergangenen zwei Jahren hat das vom Bundeskriminalamt nach dem Anschlag präsentierte Spurenbild kontinuierlich Risse bekommen“, meint auch Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei. Das BKA habe sich zu früh auf die Einzeltäterthese festgelegt. „Ich befürworte daher eine vom Innenministerium unabhängige Begutachtung aller vorhandenen Spuren durch einen ausgewiesenen Sachverständigen auf diesem Gebiet.“

Ob es vielleicht doch ein rechtsterroristischer Anschlag war? Der unschuldige Islamistenklüngel nur vorgeschoben? Tatsächlich könnte man auf die Idee kommen, dass es den Linken und Grünen um die „Weißwaschung“ des islamistischen Terrors geht, aber sehr wahrscheinlich geht es da eher um V-Leute, deren Auftraggeber im „Tiefen Staat“ und die Märchenerzähler von Bundesanwaltschaft und BKA-Staatsschutz.

Die Linksgrünen grollen nach wie vor aufgrund der „Einzeltäterthese der 2 Uwes“ und wegen des staatlichen Bestreitens des „bundesweiten NSU-Netzwerks“, zu dem sie gar zu gern auch die Lübcke-Angeklagten zählen würden. Das eint sie mit den Märchenbuchautoren Aust und Laabs, mit den Ramelsbergers dieser Republik, der Antifa und mit den Nebelkerzenwerfern bei Heise & Co.:

http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/06/07/moser-honk-oder-zonk-des-staatsschutzes/

Man darf wirklich davon ausgehen, dass –auch beim Breitscheidattentat wieder einmal– ein Einzeltäter erfunden wurde, und die Aktenlage „angepasst wurde“, gemäß der „nachgefundenen Beweise“ am Tatort.

Dafür spricht unter anderem, dass…

– das Fahrerhaus des LKW unmittelbar nach dem Anschlag „ordentlich und nicht verwüstet gewesen sei, wie der Schausteller-Vorsitzende aussagte, jedoch später „chaotisch“.

– im Fahrerhaus ein Portemoney offenbar unter der Decke im Fußraum nachgefunden wurde, welches von Amri stammte, samt „Ausweis“.

– zwischen Stoßstange und Karrosserie vorne ein Amri-Handy gefunden wurde, welches da offenbar abgelegt worden war. Passend zum Ausweis.

– der LKW von offenbar die ersten Stunden von unbekannten Sicherheitskräften „bewacht wurde“.

So heisst es denn auch bei der Tagesschau:

Mit dem Portemonnaie konnte der polizeibekannte Islamist schließlich als der Attentäter – oder zumindest als dringend Tatverdächtiger – identifiziert werden. Allerdings wurde die Geldbörse nicht direkt nach dem Anschlag entdeckt, sondern wohl erst am Nachmittag des nächsten Tages. Als der Lastwagen vom Tatort abgeschleppt und in einer Bundeswehrkaserne im Norden Berlins gründlich auf Spuren abgesucht wurde. Da war Amri bereits auf der Flucht.

Das erinnert doch stark an das Abschleppen des Eisenacher Womos in eine große Halle, und an die Nachfindungen im Zwickauer Schutt, wo man 3 Tage nach Eintreffen des BKA eine „Dönermord-Ceska“ aus dem Haufen zog, das Ganze nicht dokumentierte und erst später im Polizeipräsidium erstmals fotografierte. Oder auch an die Nachfindungen im Eisenacher Womo, Pässe, Führerscheine etc.

Die Tagesschau wäre nicht als unendlich staatsnah (zurecht) verschrieen, fände am Ende eines Artikels voller Zweifel am Tathergang (Regierungsversion) doch wieder das altgewohnte Framing statt:

Der Sachverständige, der nun die Spurensicherung und die Schlussfolgerungen der Ermittler bewerten soll, wird sein Gutachten wohl nur auf Grundlage von Akten erstellen können. Der Lkw, den Amri als Waffe missbrauchte, kann nicht mehr untersucht werden. Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Grotesk, der Schreiberling muss schizophrän sein. Amris Täterschaft ist eben gerade NICHT bewiesen. Davon handelt der gesamte Artikel. Oder hat ihm sein Politoffizier diesen Satz hinein redigiert?

Er wurde nach Angaben des Spediteurs längst verschrottet.

Egal, denn bekanntlich war beim berühmten Eisenach-Womo das Wrack noch jahrelang verfügbar, und dennoch hat niemand die Fahrgestellnummer mit der im Fahrzeugschein abgeglichen. Obwohl das Womo beim BKA sein „falsches Kennzeichen V-MK 1121“ schon Anfang 2012 verlor, weil beides wohl nicht zueinander passte.

Fazit: Es ist völlig Banane, ob da ein externer Gutachter angesetzt wird oder nicht, es wird nichts aufgeklärt werden, egal ob der Fall NSU, Breitscheidplatz, Buback/Becker oder Oktoberfest-Bombe heisst.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (6)

Es folgt die Auflösung der Inszenierung rund um die SMS, die es nie gab, und wie das Gericht Hokuspokus rund um die Wohnmobil-Anmietung veranstaltete, immer getreu dem bewährten Motto von Pippi Langstrumpf.

Kurz den Überblick verschaffen:

Teil 1 handelt vom Missgeschick der Ghostwriter des Zschäpeschen Geständnis:

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten… und das Prozess-Protokollbuch der Alpenprawda unvollständig, also unbrauchbar ist.

Teil 2 legt dar, wie der hohe Senat dem Pippi-Prinzip frönt:

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt. Großes Indianer Pippi-Ehrenwort.

Teil 3 handelt von einer abgesprochenen (?) Falschberichterstattung und Medienpropaganda „aus Staatswohl“:

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/Antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA höchstselbst (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Teil 4 bewies anhand Originalquellen, dass zuerst richtig und dann (wie abgesprochen) falsch berichtet wurde.

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien.

Teil 5 schliesslich befasste sich mit den tatsächlichen Aussagen der Wohnmobil-Vermieter:

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Es wird also Zeit für Pippi Götzl… und seine „wünsch dir was“ selektive Beweisorgie.

Los geht´s:

So geht`s! Von wegen ein Jahr zu alt, ach iwo, das SMS-Fragment, im Pippi-Land wird festgestellt, was nie beweisbar war, ja sogar das Gegenteil dessen, was das BKA aussagte!

„Was nicht passt wird passend gemacht“

Weiter geht´s:

Fatales Geständnis der Zschäpe, die also mit einem Mädchen im Vorschulalter vorgefahren worden sein will, das zu ihr „Mama“ sagte, in einem „auswärtigen PKW, Familienkutsche“, und der „Böhnhardt der sie begleitete sprach norddeutsch“?

Nichts von alledem enthält die Urteilsbegründung, Pippi Götzl nahm nur das, was ihm in den Kram passte, alles andere liess er weg.

Jawoll, es war eindeutig das Kennzeichen V-MK 1121.

Na dann ist ja alles klar.

Oder etwa doch nicht?

Wie das Eisenacher Wohnmobil 2012 sein Kennzeichen verlor

In der BKA-Fahrzeugakte der Anmietungen aller angeblichen NSU-Fahrzeuge hat das Eisenacher Womo KEIN Kennzeichen, und zwar als einziges Fahrzeug überhaupt von 64…

NSU: Wegfahrsperre auch du!

These von fatalist: Die im Wegfahrsperrengerät einprogrammierte Fahrgestellnummer passte nicht zum Womo.

Für diese These finden sich in den Akten diverse Indizien, die allesamt im Schauprozess niemals eine Rolle spielten. Eben weil, so darf man vermuten, nicht einmal Zschäpes „Geständnis“ diese Böcke innerhalb der Inszenierung hätte ausgleichen können.

Merke: Staatsschutzprozesse initiiert vom GBA mit „Beweisen“ vom BKA haben nur sehr wenig mit Wahrheitsfindung zu tun.

Ende Teil 6.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (5)

Teil 4 endete mit:

Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen… die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Was man dazu wissen muss, das steht bereits seit Jahren hier im Blog:

Es gibt die Aussagen vom Wohnmobilverleih Knust aus Schreiersgrün, speziell von Frau Arnold dort, dass am 14.10.2011 solch ein Mädchen zur Vertragsunterzeichmung mitgekommen sei und zu der Frau „Mama“ gesagt haben soll.

Was diese Aussage wert ist angesichts der ständigen Lügen, das sei am 25.10.2011 gewesen, samt SMS (die es nie gab) von Susann Eminger an Andre, „ich fahr mal Gerry und Liese wohin“, das muss Jeder selbst einschätzen.

Der Mietvertrag könnte von einem völlig fremden Ehepaar mit Kind vereinbart worden sein, denn die Manipulationen sind offensichtlich. Es wurde eine komplett neue 3. Zeile unter „Sonstige Vereinbarungen“ eingefügt, in der die Kautionsrestzahlung enthalten ist „839 Euro am 25.10.2011″… die „Arnold-Unterschriften“ sind nicht gleich und nicht deckungsgleich…

Die Phantombilder, die ein Zeichner aus Baden-Württemberg (!!!!!) am 5.11.2011 mit Frau Arnold machte sehen weder Böhnhardt noch Zschäpe besonders ähnlich.

Das BKA war nicht in der Lage, dieses Mädchen zu finden.

Wir haben damals spekuliert, wer dieses Mädchen sein könne, denn Zschäpe hat keine Kinder, also kann auch kein Mädchen zu ihr „MAMA“ sagen. Das Kennzeichen des PKW der Womo-Reservierer war keines aus Zwickau und Umgebung, also kann es nicht Emingers PKW gewesen sein.

Dieses kleine Mädchen hat DNA-Spuren im Womo hinterlassen, aber man gab sich offenbar keine große Mühe, dieses Mädchen zu finden, denn das hätte die gesamte Ausleih-Geschichte der Bundesanwaltschaft (und deren Gehilfen vom BKA) auffliegen lassen.

Ebenfalls seit Jahren hier im Blog zu lesen:
Andreas Förster am 30.5.2014:

Am 25. Oktober 2011 erscheint ein junger Mann in einer Caravanvermietung im vogtländischen Schreiersgrün, etwa 30 Kilometer südlich von Zwickau. Es ist Uwe Böhnhardt, der mit einem gefälschten Ausweis ein Wohnmobil der Marke Fiat Sunlight mietet. Am 4. November will er das Fahrzeug zurückbringen. Begleitet wird er von einer jungen Frau und einem kleinen, blonden Mädchen im Vorschulalter, das „Mama“ zu der Frau sagt. Das behaupten zumindest später die Vermieter. Wer das Kind ist, weiß man bis heute nicht. Auch ob die Frau wirklich Zschäpe war, wie die Ermittler glauben, ist fraglich. Eine erste Phantomzeichnung der Zeugen weist keine Ähnlichkeit mit ihr auf. Außerdem fahren die drei, als sie am 25. Oktober das Wohnmobil abholen, in einem großen Familienauto vor – das Trio besitzt aber kein eigenes Auto.

Das ist schon nicht schlecht, aber es fehlt das auswärtige Kennzeichen.

Und der Chef der Wohnmobil-Vermietung sagte aus, dass ein „Norddeutscher“ das Womo bei ihm abgeholt habe:

Der Firmenchef hatte Gerlach erkannt, nicht Böhnhardt, und zwar als das Wohnmobil abgeholt wurde, wohl am 21.10.2011, geändert (wer und wann ist unklar, ob vor oder nach dem 4.11.2011 geändert) eventuell auf den 25.10.2011.

Bei der Abholung kam „Gerlach“ alleine:

Anhand seiner Sprache habe K. ihn eher dem nördlichen Bereich Deutschlands zugeordnet. Er habe normale Jeans und ein langärmliges Oberteil getragen. Dann werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Mit der Nummer 7 ist der Angeklagte Holger G. zu sehen. K. sagt, er erkenne das Bild 7, könne aber nicht mehr hundertprozentig sagen, dass die Übergabe mit ihm erfolgte.

http://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/

Und nun darf man spekulieren, welche Familie mit kleinem Mädchen, vorgefahren mit einem auswärtigen KFZ-Kennzeichen an einer Familienkutsche aus Norddeutschland (und jenen Dialekt sprechend) dort ein Wohnmobil reserviert und später abgeholt hat.

Kleiner Tip: Böhnhardt und Zschäpe waren es ziemlich sicher nicht.

Noch ein kleiner Tip: Das „fremde Kennzeichen“ lautet sehr wahrscheinlich SHG.

Letzter kleiner Tip: Wer seit 20 Jahren in Norddeutschland lebt kann durchaus seinen Jenaer Dialekt verlieren.

Wollte man das aufklären, was man offenbar auf keinen Fall tun wollte (und will), dann wäre das sehr einfach: Die DNA aus dem Wohnmobil (Kinderspielzeug, Mädchensandale rosa) einfach abgleichen mit… dem infrage kommenden Mädchen, wohnhaft 2011 in Lauenau, Landkreis Schaumburg, Norddeutschland.

Ende Teil 5

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Teil 3 endete mit der wichtigen Feststellung, dass diese SMS-Manipulation (sie stamme vom 25.10.2011 statt wie vom BKA ausgesagt 1 Jahr älter) für das NSU-Märchen und für Zschäpes „Mitmörderschaft“ entscheidend ist:

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Das soll in diesem Teil belegt werden:

Mainstreammedien als Lügenpresse, die Prozessaussagen einfach umdreht

Die Lügenpresse:

Die Vorlage stammte von der Antifa, und man wird den Verdacht nicht los, dass diese Falschbehauptung die Berichterstattung der Mainstreammedien vorgab, trotz völlig anderer Aussage des BKA an jenem Tag im Gerichtssaal.

29.5.2014:

Lügenpresse!

Die Gerichtsaussage war diese:

Der Beamte berichtete, auf einem der Handys eine SMS mit dem Inhalt „Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin“ gefunden zu haben. Lisl gilt den Ermittlern als Pseudonym für Beate Zschäpe, Geri für Uwe Böhnhardt. Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.

(immer noch falsch, da Susan Eminger diese SMS angeblich an ihren Mann Andre schrieb… aber immerhin!)

Und auch der Focus spielte mit, denn er liess seinen DPA-Beitrag mit der Gerichtsaussage verschwinden, und ersetzte ihn „durch die offizielle Sprachregelung“:

Focus, beide Male der 28.05.2014

www.focus.de/regional/muenchen/prozesse-nsu-prozess-handy-daten-sollen-terrorhelfer-entlarven_id_3878738.html

dpa-Meldung: Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
—-
eigener Artikel vom focus

www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-nsu-prozess-handy-spuren-verraten-terrorhelfer_id_3881521.html

„Ich fahr‘ gerade Lisl und Geri wo hin, Mausi“. Die Spitznamen „Lisl“ und „Geri“ stehen nach Erkenntnis der Strafverfolger für Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Diese SMS verschickte E. am 25. Oktober 2011, also nur neun Tage vor dem Ende des NSU-Trios.

Naaaa, ist das nun „Staatsschutzpresse wie von der Antifa vorgegeben“, oder nicht?

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien. Wie damals, wie auch in der DDR.

Märchenbuch:

Einfach weglassen ist nichts anderes als Manipulation. Es geht NICHT auf der nächsten Seite weiter:

Die Nebenklage, linksversifft bis ins Mark, war klar:

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man mag gar nicht glauben, dass diese „Einheit in der Falschberichterstattung“ ohne Dirigenten auskommt.

Die staatliche Antifa von „NSU-watch“ hat ihr Protokoll jenes denkwürdigen Tages 28.05.2014 fast 4 Monate lang zurück gehalten, denn sie lasen fleissig den „Wer nicht fragt bleibt dumm“-Blog (Vorgänger von NSU LEAKS, auf Antrag des BKA-Staatsschutzes von Google gelöscht) mit und wussten genau, dass da manipuliert wurde.

Zeug_innen:

  • Antje Ta. (Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Udo Ja. (KHK, Auswertungen von Handydaten André und Susann E.)
  • Jörg He. (KHK, LKA Hamburg, ehem. BAO Trio, Auswertung Handydaten André E.)
  • Guido Sch. (KHK, BKA, Auswertung Handydaten André E.)
  • René Ho. (sachverständiger Zeuge, techn. Angestellter beim BKA, Untersuchung Handy André E.)

Sie hätten aufgrund der Auswertung nicht sagen können, von wem und wann diese SMS geschickt wurde.

Eine halbe Lüge, aber immerhin… NSU-watch schrieb nicht, dass diese SMS vom 25.10.2011 stamme.

Was steht ganz oben?

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Fehlt noch der erste Satz, und die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Ende Teil 4.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (3)

Besonders wichtig für die Beweisführung im NSU-Prozess war die Behauptung der Bundesanwaltschaft, dass Böhnhardt und Zschäpe das Eisenacher Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, Zschäpe also eine aktive Rolle bei der Durchführung der „NSU-Verbrechen“ gehabt habe und somit eine Verurteilung als „Mitmörderin“ gerechtfertigt sei.

Wie diese Episode „Reservierung und Abholung des Wohnmobils“ inszeniert wurde ist deshalb ein wichtiges Puzzlestück, welches beispielhaft steht für die Art und Weise der Beweismanipulation durch Medien, Gericht und Antifa, weshalb diese Manipulation auch besonders gründlich dargestellt werden soll.

Begeben wir uns also zum 28.5.2014:

fatalist sitzt an einem Nachmittag (5 Stunden Zeitverschiebung) in Phnom Penh vor seinem Laptop und verfolgt die über Twitter eingehenden Nachrichten aus dem NSU-Prozess, die ausnehmend spärlich sind. Aber dann berichtet der Focus eine DPA-Meldung aus dem Saal, die ihn aufhorchen lässt, und er postet sogleich im Politikforen.net die Sensation:

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Die Antifa ist als Desinformations-Agitator (wieder einmal) aufgeflogen, denn sie hatte steif und fest behauptet, dass diese SMS gesichert vom 25.10.2011 stamme, und das stimmte laut BKA nicht: Sie war ein Jahr älter.

2. Es kam sofort der Verdacht auf, dass das BKA mit dem Löschen der Eminger-Handys Informanten schützte:

Das fünfseitige Vernehmungsprotokoll ist als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert. Aus gutem Grund: Darin berichtet Meier, wie in seiner Behörde im Dezember 2011 im Auftrag des Bundeskriminalamts (BKA) sensible Handy-Daten eines Tatverdächtigen gelöscht wurden. … Er war als Leiter der Abteilung 5 im Präsidium der Bundespolizei für die Informations- und Kommunikationstechnik der Behörde zuständig, die für das BKA auch die Handys mutmaßlicher NSU-Terrorhelfer auswertete. …

Er stellte sich die Frage, ob womöglich das BKA einen V-Mann im Umfeld der NSU-Terrorgruppe schützen wollte. „Wenn das stimmen würde und das BKA jemanden im Umfeld des Trios hätte“, sagte er den Bundesanwälten, „dann hätten wir ein Problem.“ 

Schon vor langer Zeit hatten wir diese Handy-Manipulationen im Blog, aus denen mehrere wichtige Fragen resultierten, deren Beantwortung sehr klar zeigen würde, wer genau den NSU-Fake inszeniert hat:

Die Fragen an das BKA lauten demnach wie folgt:

1. Hatte das BKA einen eigenen Spitzel (oder auch 2) im Umfeld des „NSU“ gehabt, oder schützte das BKA einen oder mehrere Spitzel anderer Dienststellen, des BfV zum Beispiel?

2. Wie viele Handys welcher Personen wurden tatsächlich zur Wiederherstellung gelöschter SMS und Verbindungsdaten an die Bundespolizei gegeben? 1, 2, oder 4 ???

3. Wo waren die beschlagnahmten Handys zwischen dem 24.11.2011 und der Übergabe an die Bundespolizei am 7.12.2011? Wer hatte darauf Zugriff und konnte SMS unwiederbringlich löschen?

4. Wo sind die Telefondaten (Verbindungsdaten) der Personen Ralf Wohlleben, Andre und Susann Eminger, die von den Netzbetreibern abgefragt wurden? Es ist bekannt, wer mit wem telefoniert hat Anfang November 2011.

Besonders hilfreich war die Tatsache, dass Andre Eminger angeklagt war und seine Frau (die mutmassliche Katzentante vom 4.11.2011 in Zwickau) nicht aussagen musste, beide schwiegen, und das stützte die Anklage, eben weil so das Geschehen in Eisenach und Zwickau am 4.11.2011 nicht aufgeklärt werden konnte (und auch nicht sollte?).

fatalist in Phnom Penh feixte sich einen, dass die Medien/antifa-Lügen zu dieser SMS so prima vom BKA (!!!) vor Gericht geplatzt waren.

Man beachte: Gensing ist der (Ex-)Antifa aus der Kahane-Stasi-NGO, der im Staatspropagandafernsehen den „Faktencheck“ macht, das ist ein ganz besonders übler Scherz, der bis heute andauert. Tanjev Schulz gehörte damals zur Alpenprawda rund um die Ramelsberger, die das Märchenbuch „Die Protokolle des NSU-Prozess“ herausbrachte.

Und nun von DPA/Focus klar widerlegt wurde:

Man mache sich klar, was das bedeutet:

1. Diese SMS war der einzige Beweis dafür, dass Böhnhardt und Zschäpe das Wohnmobil reserviert und abgeholt hatten, und dieser Beweis war „im Arsch“, da diese SMS ca. 1 Jahr vor dem Oktober 2011 gesendet wurde und nicht wie behauptet am 25.10.2011.

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Ende Teil 3.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (2)

Um was es im Kern geht, das steht hier:

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Was haben sie denn nun geschrieben?

NSU-watch hat zum Briefkasten vor dem Haus (Verhandlungstag 97) folgendes geblogt:

Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig.

Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Deshalb schrieben wir immer wieder:

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Was schreibt denn nun die Alpenprawda in ihrem preisgekrönten Buch über die Prozess-Protokolle?

Ramelsberger/Ramm/Schultz/Stadler, Der NSU-Prozess; Sonderausgabe für die bpb, Bonn 2019
Tag 97, 25. März 2014. Personen: Götzl, Ralf B. (KHK beim BKA, Christian V. (KOK beim BKA), Anja Sturm. Keine Postbeamten, kein Briefkasten.
Nichts dazu in der Tagesübersicht im Band 2, keine Postbeamten H(u) oder K(o) im Namensregister.

Ach?!

Ein Fake-Buch, da grob unvollständig.

Unbrauchbar.

Was aber beweisaufnahmte das hohe Gericht?

Gab es nun Postbedienstete beim Zwickauer Briefkasten die aussagten, dass da keine 15 grossen Umschläge drin waren, oder gab es die nicht?

Die Auflösung:

Es gab sie. Das Ramelsberger Buch ist also Schrott.

Und was folgt daraus?

Zschäpe hat gelogen.

DAS folgt daraus.

Sie hat die 15 Briefumschläge der Größe C5 NICHT in den Briefkasten vor dem Haus eingeworfen.

Schreibt jedenfalls das Gericht. Ausserdem schreibt das Gericht vom 7.11.2011, Zschäpe stellte sich aber am 8.11.2011

Und alles andere stimmt, was Zschäpe angab. Wirklich alles.

Echt jetzt.

Nur eben das mit den „Nichtbekennervideo einwerfen“ stimmt nicht.

Aber alles andere stimmt.

„Ich mach mir die Welt, widdewidde wie sie mir gefällt“

.

Ende Teil 2

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.

Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.

Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.

Geliefert wie bestellt, aber auf tönernen Füßen, wie die Verteidigung feststellt:

„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.

Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.

Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“

Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.

NSU: Revidiere auch du!

Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.

Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.

Ganz so war das nicht, Zschäpe sendete die Botschaft schriftlich innerhalb eines Briefes, aber im Kern könnte es durchaus hinkommen.

Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.

Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.

Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.

Die Analogie zwischen Beate Zschäpe und Verena Becker (RAF)

.

Kommen wir zum Fall Stefan Ernst, der gerade angeklagt worden ist als Alleintäter des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, denn auch hier steht Mandantenverrat als Vorwurf im Raum:

Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.

In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.

Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?

Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.

Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.

Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.

Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:

Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen  fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.

Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:

Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“

„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.

Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“

So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?

Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?

– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen

– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden

Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.

Oder sehen das die Juristen anders?

Was noch dienstlich bekannt wurde:

– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.

– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.

– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.

Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.

Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden damals wie heute?

Der vorige Blogeintrag endete wie folgt:

Dies erklärt auch die Beweismanipulationen seitens der Ermittlungsbehörden, die Kraushaar im Fall Becker aufzählt. Auch das ist ein wiederkehrendes Grundmuster des Tiefen Staates.

Was haben wir da?

Den Mordfall V-Mann Schmücker:

Das Gericht bestätigt überdies, dass die Pistole, mit der Schmücker an der Krummen Lanke erschossen wurde, >>in einem Panzerschrank des LfV« aufbewahrt worden war. Und die Einschleusung von >>Christian Hain« als Spitzel in die Kanzlei von Rechtsanwalt Heinisch bewertet die Richterin als eine >>verbotene Täuschung«. Am Ende kommt sie zu dem Ergebnis, dass in den vorhergegangenen Verfahren >>eine Reihe schwerwiegender Verstöße gegen das Gebot eines fairen Verfahrens« vorgekommen seien.

Der Bundesgerichtshof überprüft auch dieses Urteil

Einer der grössten Skandale der bundesdeutschen Justizgeschichte, meint Kraushaar.

Zurecht.

Was haben wir noch?

Den 3-fach Mord an GBA Buback und seinen Begleitern:

Der Verdacht der Unterdrückung von Beweismitteln

Die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, in denen es um eine
zierliche, möglicherweise weibliche Person ging, die beim Attentat
vom Soziussitz aus die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sind inzwischen so zahlreich, dass es überflüssig ist, sie an dieser Stelle noch einmal der Reihe nach zu rekonstruieren. Michael Buback, der einen
enormen Aufwand betrieben hat, um derartige verloren gegangene
oder vielleicht absichtlich unterdrückte Aussagen zusammenzustellen,
spricht inzwischen von nicht weniger als 21 Zeugen, die diesbezügliche Aussagen gemacht haben sollen, die jedoch nicht weiter verwendet
bzw. ignoriert worden sind. Zwei davon haben ihre Beobachtungen
von einem Auto aus gemacht und von den 19 weiteren sind elf am Tattag und die anderen zuvor erfolgt.

Siehe den vorigen Blogeitrag: Das war ein Cover up, eine Vertuschung des BKA, die ganz sicher nicht ohne Abstimmung bzw. Anweisung von ganz oben durchgeführt wurde.

Zur Unbrauchbarkeit der vom BKA festgestellten Haarspur

In einem der beiden Motorradhelme, die das Täterpaar auf der Suzuki getragen hatte und die zusammen mit der Maschine in der Brückenpfeilerkammer unter der Autobahnbrücke Wolfartsweier gefunden worden waren, fand sich eine Haarspitze, die mit jenen Haaren identisch war, die aus Beckers Haarbürste stammten, die nach der Festnahme in Singen gesichert worden war.195 Diese Spur wäre von zentraler Bedeutung gewesen, weil sie Beckers Identität mit jener Person auf dem Soziussitz der Suzuki hätte nachweisen können. Im Schaubild des BKA wird das deshalb auch festgehalten. Durch eine DNA-Analyse, wie sie ja inzwischen auch im Falle der von Becker zugeklebten Bekennerschreiben nachgeholt worden ist, hätte man klären können, ob es sich dabei um einen unumstößlichen Beweis handelt. Doch später soll sich herausgestellt haben, dass diese Haarspitze unbrauchbar geworden sei. Warum aber?

Es ist ein unentschuldbarer Fehler, die Asservate entsorgt zu haben, statt sie auf DNA der Terroristen zu untersuchen.

Dasselbe Muster sieht man im Fall der Oktoberfestbombe, wo Handfragmente und Zigarettenkippen etc. entsorgt wurden, etwa deshalb damit man die Täter niemals finden sollte?

Was noch, ach ja, der wegermittelte Schraubenzieher:

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesanwaltschaft zu dem
Schluss gelangt ist, der in Singen sichergestellte Suzuki-Schraubendreher könne nicht mit dem des Tatmotorrads identisch sein. Die von Gerhard Boeden geleitete Abteilung Terrorismus des Bundeskriminalamtes hatte im August 1977 überraschenderweise eine Nachermittlung in Gang gesetzt.

Der Geschäftsführer des Düsseldorfer Motorradgeschäftes, in dem am 2. April 1977 mit Sonnenberg der Mietvertrag für das Tatmotorrad abgeschlossen worden war, hatte in einer merkwürdig anmutenden Erklärung die Nichtidentität des Schraubendrehers festgestellt. Durch diese mit besonderem Aufwand betriebene Zeugenaussage konnte eine wichtige Verknüpfung außer Kraft gesetzt werden. Michael Buback hat diesen Vorgang akribisch untersucht und im Anschluss daran deutlich gemacht, dass ihn dieser Schachzug nicht überzeugt, sondern eher noch misstrauischer gemacht habe.196 Wer hat eigentlich, so ist zu fragen, den Auftrag zu dieser Nachermittlung erteilt?

Da wurde wegermittelt, so ist zu vermuten wie beim Haar aus dem Helm, um V-Leute zu schützen.

Warum hat mit Kay Nehm Rehmanns Nachfolger als Generalbundesanwalt 1994 das Bundeskriminalamt angewiesen, »die Spurenakten zum Mordfall Buback zu vernichten« ? Angeblich aus Platzgründen.

Lächerliche Begründung. Es gab damals schon die DNA-Analyse.

Kay Nehm (* 4. Mai 1941 in Flensburg) ist ein deutscher Jurist. Als Nachfolger von Alexander von Stahl war er vom 7. Februar 1994 bis zum 31. Mai 2006 Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland

Es wird aber noch besser:

Warum ist Verena Beckers Tagebuch, das nach der Schießerei bei
Singen in ihrem Gepäck aufgefunden wurde, unter Verschluss gehalten und in ihrem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nicht
verwendet worden? Michael Buback erfuhr von dessen Existenz erst
auf Umwegen und eher zufällig im September 2008.198 Mit einem ersten Versuch, sich bei der Bundesanwaltschaft Gewissheit darüber zu
verschaffen, war er noch ins Leere gestoßen. Bundesanwalt Walter
Hemberger hatte ihm geantwortet, er hätte zwar schon einmal davon
gehört, bei Nachfragen unter seinen Kollegen jedoch dafür keine Bestätigung bekommen können. Erst in einem zweiten Anlauf stellte sich
im Februar 2009 heraus, dass bei einer »Nachschau« unter den Sachakten des Ermittlungsverfahrens gegen Verena Becker die Kopie eines
Notizbuchs gefunden worden wäre, das mit hoher Wahrscheinlichkeit
Becker zuzuordnen sei. Warum aber ist dieses bedeutende Dokument
nicht von Bundesanwalt Joachim Lampe, der in dem Stammheimer
Gerichtsverfahren die Anklage gegen Becker vertreten hat, eingebracht worden?
Und warum fehlen in dem Notizbuch bzw. in der Kopie des Notizbuches die Seiten vom 1 5. Februar bis zum 8. April? Sie sind herausgerissen worden. Unklar ist allerdings, wann und von wem.

Weil man Becker nicht wegen Karlsruhe anklagen wollte, eben weil sie als V-Frau zu schützen war, so lautet die einzig vernünftige These dazu.

Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden? Aus den Unterlagen müsste ersichtlich sein, mit welchen
Argumenten sich Generalbundesanwalt Rehmann am 22. Juli 1 989 für
eine Begnadigung Beckers eingesetzt hat. Und vielleicht sogar, welche
Faktoren seitens der zuvor an der Beratung beteiligten Behörden – der
Bundesanwaltschaft, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem
Bundesnachrichtendienst – Berücksichtigung gefunden haben.

Tja… das kürzeste lebenslänglich aller Zeiten muss sie sich ja wohl im verdeckten Einsatz verdient haben… und glasklar ist auch, dass es diese Akte noch gibt, im Archiv des Bundespräsidialamtes.

Wäre wohl gar zu peinlich, der Inhalt…

Der Verdacht der Manipulation einer Verfassungsschutzakte

Wie jetzt, nur eine? LOL.

By the way:

Es wurden auch die NSU-Akten manipuliert, schon die Fahndungsakten aus der Jenaer Zeit, wie mehrfach bezeugt wurde, die Tatorte des 4.11.2011 stinken 3 Meilen gegen den Wind nach Manipulation von Beweismitteln, und auch bei der Nachfindung von Anis Amris Ausweis im LKW des Breitscheidplatz-Attentates glauben nur Andersbegabte daran, dass alles mit rechten Dingen zuging.

Die Bundesanwaltschaft ist aber auch die Schnittstelle zwischen
Justiz und Geheimdiensten gewesen. Wie die entsprechenden Dienstwege zum BKA, zum BN und zum BND verlaufen sind, kann kein
Außenstehender beurteilen.

Und wer lenkt die Bundesanwaltschaft, wer lenkt die Geheimdienste, Herr Kraushaar, wissen Sie das nicht?

Alle Wege führen nach Berlin, direkt in die Waschmaschine.

Aber all das ist nicht gefährlich für den Tiefen Staat, er kam damit immer durch und wird damit auch in Zukunft durchkommen. Dafür sorgt er selber, und dafür sorgen die Presstituierten in den GEZ- und sonstigen regierungsnahen Mainstreammedien.

Als die Tageszeitung Die Welt Bernd Schmidbauer, den einstigen Koordinator der Geheimdienste in der Regierung Kohl, fragt, wie es eigentlich zu bewerten ist, dass der Berliner Verfassungsschutz seine Unterlagen zum großen Teil vernichtet habe, antwortet dieser sibyllinisch:
>>Aus naheliegenden Gründen vernichten Dienste oftmals ihre Unterlagen, um Quellen nicht zu gefährden oder damit sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht öffentlich werden.«Z12

Auf den ersten Blick mag das plausibel erscheinen, gemessen an dem
großen zeitlichen Abstand jedoch wirkt das eher wie eine Schutzbehauptung. Dann fügt Schmidbauer in einer Mischung aus Ironie und Sarkasmus lapidar hinzu:
>>Möglich, daß der Berliner Verfassungsschutz einiges zu verbergen
hat.«213
Ein Mann in dieser Funktion wird bestimmt gewusst haben, wovon er
sprach.

Streiche Berliner Verfassungsschutz, füge ein „der Tiefe Staat“.

Bedingt durch die nicht existierende Gewaltenteilung in der BRD ist der Rechtsstaat eine blosse Illusion. Daran wird sich auch nichts ändern…