Category Archives: Staatsschutz

Moser verbreitet das Verblödungs-Virus

Man muß Schutzbrille und Mundschutz tragen, so man auf Telepolis rumklickt und nicht von der besten „Knallerbse“, die man für kein Staatsschutzgeld der Welt kaufen kann, mit dem Virus der Verblödung infiziert werden will.

Es steht trauig um sein Fanlager. Nur noch die Erfinder von Widerworten, oft schon hier im Blog zitiert, finden sich in den Kommentarspalten ein, obwohl das Zusammenrottungsverbot noch nicht für die Online-Medien gilt. Mosers Fanclub hat sich in alle Winde zerstreut.

Los geht’s. Moser outet sich als bekennender Solltologe.

Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht – und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden.

Wann der Mord vor Gericht verhandelt wird, steht momentan in den Sternen. Das kann man beim Astrologen Lesch anfragen. Der weiß sowas. Und Abgeordnete klären nichts auf. Insofern gibt es auch nichts Besonderes, das Moser nach dem solltologischen Fehlschluß einführt.

Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch.

Hier sind es zwei Fragen, die der Erklärung bedürfen. Was ist der NSU-Skandal? Und wenn ja, welche ungeklärten Fragen sind das, die da auf den Tisch sollen. Moser schweigt wie ein V-Schreiber, der unterschriftlich eine Verschwiegenheitserklärung leistete.

13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpom­mern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind.

Es gibt noch keinen vierzehnten PUA. Insofern kann der auch nichts dokumentieren. Erst recht keine Hintergründe, wie auch immer die geartet sein mögen.

Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwalt­schaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird.

Das ist das von Moser mit Pfählen abgesteckte Problem, also sein Pro­blem. Wo ist da das Problem? Nirgends, denn so funktioniert der deutsche Rechtsstaat nunmal seit der größten Bewährungsprobe der Deutschen (Merkel). Schon immer. Er vergaß übrigens alle PUAs, denn auch die haben sich ohne Ausnahme der Verschwörungstheorie von Range, Ziercke, allen am 22.11.2011 abstimmenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sowie Diemer, Goetzl & Genossen angeschlossen. Sie gehören dazu, auch wenn Moser sie in dichterischer Freiheit außen vor läßt.

Achso, darin liegt das Mosersche Problem.

Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer aus­schließ­lich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.

Was aber nun, wenn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kein Mörder waren und sind? Auch keine Bankräuber und Bomebenkleger. Wa, wenn die in Rede stehenden Kapitaldelikte bis dato nciht aufgeklärt wurden, sondern zwei Leichen und eine Haushaltshilfe als Sündebock herhalten müssen? Diese Überlegung spielt bei Moser keine Rolle. Er schlägt sich lieber auf die Seite der staatlichen Verschwörer und bläst ins gleiche Horn, nur daß er gerne in die größte Tuba blasen würde.

Selbst Moser hat es bisher in seiner gesamten Knallerbserei nicht geschafft, einen einzigen Beleg für die Täterschaft der drei vorzulegen, oder wie es in zeitgemäßer Sprache heißt, es fehlt die Evidenz.

Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Ver­strickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem In­ter­netcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt – und eben der Verfassungsschützer Temme.

Ob der Iraker bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, das sei dahingestellt. Es ist von Moser nicht belegt. Wie der Mord begangen wurde, ist nicht ausermittelt. Insofern spricht weder vieles für Innen, noch für außen. Für Temme als Mörder spricht auch nichts. Moser bleibt die Belege schuldig und verliert sich in Geraune.

Der Klassiker der Besprechung der Ergebnisse des Mordes schlechthin ist immer noch die Serie „Hessische Frohnaturen auf Egotrip„. Der Sachstand auch hier, daß gar nichts aufgeklärt ist.

Im weiteren Text verliert sich Moser nur noch im Nebel substanzfreien Geraunes. Oder wie es neulich hieß: Außerdem schreibt Moser viel Sülze.

Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Vielleicht ist Moser der nächste Lietraturnobelpreisträger? Nein ist er nicht.

Schafft dreizehn, vierzehn, viele PUAs schafft nur mehr Abgeordnete, die noch viel mehr nichts auf aufklären werden. Der Fall Lübcke ist mager wie eine Hupfdohle der Klum. Da ist nichts zu holen.

Die Kommentatoren.

gerheise 23.03.2020 09:01

Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern
Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Nein, das wird nicht geschehen.

CharlosMolinero 23.03.2020 11:15

Re: Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

schon gar nicht wenn BKA Leichen vor Sektion waschen lässt, oder wie im Fall L. ein „Freund der Familie“ wichtige Spuren am TO beseitigt.


Buttercremetorte 23.03.2020 09:07

Wenn der Autor

Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird?

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder
der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Bratapfelkuchen 23.03.2020 11:43

Re: Wenn der Autor

unbesorgt schrieb am 23.03.2020 09:54:

Buttercremetorte schrieb am 23.03.2020 09:07:

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Wenn man die Beiträge von Thomas Moser verfolgt, sollte man eigentlich erkannt haben, daß er die Narrative von Justiz, Geheimdiensten und Politik gerade nicht glaubt.

Ach ja? Er geht von der Anwesenheit der Uwes an den Tatorten aus. Keine Zeugen, keine Fingerabdrück, keine DNA. Damit fängt es schon an.
Die übrigen, mannigfachen Fehler wie Czeska vs. C2eska, Funddaten, Fundorte, Übergabe der Waffe im falschen Jahr etc. hab ich da noch nicht erwähnt.

CharlosMolinero 23.03.2020 12:40

Re: Wenn der Autor
So sieht es aus. Die Zweifel von Hrn. Moser sind bestenfalls halbgar, obwohl es sich um einen staatspolitischen Dauerskandal handelt.


CharlosMolinero 23.03.2020 12:50

Re: Mehr als nur ein Mord

Nachdem ein Freund der Familie am TO gründlich durchgewischt hatte, waren die Optionen für den Schützen tatsächlich deutlich besser geworden.

In den Medien wurde auch „durchgewischt“ nämlich allein wegen der flexiblen Angaben zur angeblichen Tatmunition, in bester NSU Tradition widersprüchlich bis zum gehtnicht mehr.

Der gesicherte DNA-Antrag belegt keine deliktrelevante Schussabgabe, sondern einen Waffenkontakt.

Was haben Schlepper, Fools Fisting Future Klimataliban und „Klimawissenschaftler“ mit den nicht im Ansatz aufgeklärten Delikten zu tun? Eben, nichts. Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht, da sollte sich Aktivisten……s nichts drauf einbilden.

Die 120 Jahre sind übrigens schon auf 30 zurückgestuft worden…..

Wratz 23.03.2020 18:14

Erhaltene Morddrohungen sind so was von…gestern!

Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht,

Nein, heute ist man Corona-Infiziert (Merkel, Bürgermeister und sonstige „Ich-bin-ein-Star“)!
O:-)

Haschpappi 23.03.2020 14:33

Lieber Thomas Moser,…

…ich habe kein Vertrauen mehr in irgendwelche PUA’s, die wegen NSU-Terrorismus/ Rechtsextremismus auf Bundes- und Länderebenen initiiert werden – von Berlin (Anis Amri) bis zum hessischen NSU-Ausschuss: “es stinkt gewaltig“!

Als Beate Zschäpe 2006 mit Bernd Tödter in Kassel durch die Kneipen zog…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/10/als-beate-zschaepe-2006-mit-bernd-toedter-in-kassel-durch-die-kneipen-zog/

Amri-Ausschüsse als Fortsetzung der NSU-Lüge

Man kann in der Geschichte Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse rumwühlen, wie gerne man es möchte. Was man dort nie finden wird ist eine umfassende Aufklärung zum Thema oder des Themas. Die Parlamentarier und Mitarbeiter in den Untersuchungsauschüssen zum NSU haben sich vor allem damit beschäftigt, das Narrativ des Staates zum NSU, also die vom Genralbundesanwalt und BKA-Chef ausgedachte und in die Welt gesetzte Verschwörungstheorie auf Schwachpunkte abzuklopfen, sprich zu verbreiten und damit zu zementieren. Desgleichen die Ausschüsse zum Amri.

Kein Wunder also, daß sie zum gleichen Ergebnis kommen.

Einst hieß es, die Obleute der Fraktionen haben die Geheimdienstakten durch und durch geschnüffelt, aber keine Hinweise auf einen NSU irgendwelcher Art finden können, was sich materiell dahingehend niederschlägt, daß auch keine Humanspuren von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an den 27 Tatorten gefunden wurden.

Was der AK NSU schon immer und seit langem schrieb, kommt nun auch auch bei den Amri-Forschern an. Die erste und wichtigste Frage, die zu klären ist, lautet: Wer war der Fahrzeuglenker? Alles andere ist aus Falschem folgt Beliebiges.

Beim NSU ist das weitaus schwieriger. Da wäre die Frage zu stellen: Wer war der Mörder? Und das auch noch zehn Mal. Ganz zu schweigen von den Bombenanschlägen und Banküberfällen.

Die beste Knallerbse auf Erden, die man beim Staatsschutz hätte dichten lassen können, Thomas Moser, schreibt forschen Stils:

Zweifel an Täterschaft Amris im Untersuchungsausschuss

Die Abgeordneten im Bundestag geben sich mit den offiziellen Darlegungen zum Anschlagsgeschehen nicht zufrieden: „Irgendetwas ist nicht schlüssig“

Die Zweifel, dass Anis Amri der Haupttäter des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz war, wurden jetzt erstmals im Untersuchungsausschuss des Bundestags offen formuliert. Grund: Die Ungereimtheiten und Widersprüche zur offiziellen Tat- und Alleintäter-Version nehmen zu.

Schon in der vorherigen Sitzung am 5. März präsentierte der verantwortliche Tatortermittler einen Spurenbefund, der die Frage aufwirft, ob jener Tunesier tatsächlich am Lenkrad des Sattelschleppers saß, der auf dem Weihnachtsmarkt insgesamt zwölf Menschen tötete und Dutzende verletzte. Der Chef der zuständigen Mordkommission sagte aus, dass die erhobenen Finger- und DNA-Spuren aus dem LKW-Führerhaus zur Auswertung an die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin gegangen waren. Die einzige Rückmeldung von dort sei gewesen, zu dem „Attentäter Amri“ gebe es zwei Treffer und zwar außen an der Fahrertüre des LKW. Von Amri-Spuren innerhalb der Kabine ist nicht die Rede. Warum?

Außerdem schreibt er viel Sülze.

Die ungeklärte Rolle der Geheimdienste 4: Falschanklage und Fake-Prozesse?

Im vorigen Teil 3 ging es um die Beweismanipulation beim Schmücker-Prozess, wo Staatsanwälte und (Staatsschutz)-Gerichtssenate die Wahrheit bis zur Unkenntlichkeit verbogen haben sollen.

Kraushaar beschreibt einen ähnlichen Fall mit Geheimdienst-Verquickung:

Der Todesschütze, entlockte ihm der Interviewer, könne nicht Knut Folkerts, der an der Anschlagsaktion überhaupt nicht beteiligt gewesen sei und sich an dem besagten Tag zudem in Holland aufgehalten habe, sondern nur Stefan Wisniewski gewesen sein.

Diese Aussage vom Karl May der RAF (Boock) deckte sich laut Kraushaar mit Aussagen geständiger RAF-Mitglieder:

Das Hamburger Nachrichtenmagazin behauptete darüber hinaus, dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt durch andere Aussagen geständiger RAP-Mitglieder bereits seit vielen Jahren gewusst hätten, dass Wisniewski der Todesschütze gewesen sei. Nun standen auf einmal gleich zwei staatliche Behörden unter Erklärungszwang.

Und zwar das BKA (Boeden, siehe Teil 3) und die Bundesanwaltschaft.

Besonders alarmiert hatte sie, dass Becker auch Informantin eines Geheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, war. Nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters hatte Becker irgendwann zu
Beginn der achtziger Jahre ausgesagt, dass Stefan Wisniewski der Schütze auf dem Motorrad gewesen sei. Diese Information war überdies, wie sich Buback vom Bundesinnenminister schriftlich bestätigen
ließ, »zeitnah, vollständig und schriftlich« an die Bundesanwaltschaft weitergegeben worden.

Dann hätte folglich Wisnewski „wegen Buback“ angeklagt werden müssen.

Das geschah aber nicht:

Andererseits jedoch hatte diese Information keinen Eingang in das 1983 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart durchgeführte Verfahren gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gefunden, in dem das Karlsruher Attentat einen der zentralen Anklagepunkte darstellte. Michael Buback zog daraus die Schlussfolgerung, dass Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, der Nachfolger seines Vaters, den fünf Richtern am Oberlandesgericht Stuttgart eine bedeutende Information vorenthalten habe.

siehe auch:

Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

„Muss das sein?“ Ja, denn das Verschwindenlassen von Beweisen ist eines der wirkmächtigsten Werkzeuge des Tatorte manipulierenden Sicherheitsapparates. Es ist nicht bekannt, wie die Oktoberfestbombe gezündet wurde, was ein (aktenkundiger!!!) Witz ist, eine Unmöglichkeit, denn man findet IMMER Reste vom Zündmechanismus. Es sei denn, man darf keine finden, weil die zum Beispiel zu einem NATO-Zünder … Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein? weiterlesen

Man hat im Verfahren wider besseren Wissens die Angeklagte verteidigt, und der ehemalige BKA-Chef Herold sagte bei einem Treffen:

Herold war bestens vorbereitet, um den damaligen Kenntuisstand des BKA referieren zu können. Minutiös schilderte er, was er im Juli 1977 im Innenausschuss des Bundestages zum damaligen Kenntnisstand über Hintergründe und Zusammenhänge des Buback-Attentates vorgetragen hatte. Er sprach von der Tatwaffe, den beiden Motorradhelmen und dem Schraubenzieher der Suzuki, den man in Singen bei Sonnenberg und Becker gefunden hatte, von Verfärbungsspuren in den Haaren, von
Blutgruppen und vielen anderen Sachindizien. Wichtiger noch als seine mündlichen Ausführungen war allerdings ein BKA-Dokument, das die von ihm beschriebenen Zusammenhänge genau belegen konnte.

Man mauss also davon ausgehen, dass die Bundesanwaltschaft die V-Frau Verena Becker schützte, und das schon 1977. Sehr wahrscheinlich, dass Becker schon ab 1972 Informantin war.

Buback-Mord 1977: „Schraubenzieher aus Bordwerkzeug“, Haar Beckers im Helm

tatwaffe buback

Als knapp 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe in Singen Becker und Sonnenberg mit der Tatwaffe verhaftet wurden, stand im der Schiesserei folgenden Haftbefehl „Mord Karlsruhe“.

Im Haftbefehl stand also “3-fach Mord an Buback”. Und dann “entfiel der” ?

Das ist hochgradig verdächtig und riecht nach staatlicher Protektion bereits 1977, und ist nicht mit einer Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz ab 1981 zu erklären.

Es ist aber für den Fall leicht verständlich, dass Verena Becker in der Haft vor 1975 angeworben wurde, um die RAF in den PLO-Arabercamps im Nahen Osten auszuforschen, und zwar vom BND.

Passt auch dazu, dass der BND im Zuge der Rekorbegnadigung Beckers gehört wurde und dessen Stellungnahme immer noch geheim ist.

Es riecht nach Strafvereitelung im Amt und nach Beweismanipulation, verlorene Gutachten sind letzlich dasselbe: Manipulation der Gerichte durch die Sonderstaatsanwälte der Bundesregierung.

14 V-Leute unter den Terroristen der RAF

Man darf davon ausgehen, dass BKA, BfV und GBA stets bestens im Bilde waren, aber dieses Herrschaftswissen den Gerichten vorenthielten.

Ein möglicher Grund: Die Siegermächte sind verstrickt in den Terror:

Wie das Truppenstatut die gerichtliche Aufklärung von Terrorismus verhindert

Ebenfalls gilt laut Foschepoth, dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Mächten der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist. Falls es im Interesse der Alliierten sei, könnten diese verhindern, dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen. weiterlesen

Wenn man jetzt bedenkt, dass das Westberliner LfV quasi eine Aussenstelle der CIA war, und dessen Akten 1990 komplett vernichtet wurden, dann kommt man sehr wahrscheinlich der Wahrheit nahe.

Da bleibt einem das Lachen im Halse stecken:

Wie Merkel mal so eben die BRD souveraen machte – Sternstunden aus 1000 Jahren deutscher Geschichte

https://youtu.be/9iNhbop4vJM

Wer glaubt ihr das?

Fassen wir zusammen: Sehr wahrscheinlich wurde vom Tiefen Staat eine V-Frau „vom Sozius geholt“, und das schon 1 Tag nach dem Attentat, und gegen 3 Patsys aus dem RAF-Mörderkreis ausgetauscht. Vieles spricht dafür, dass mit diesem Vorgehen keine eigene Agentin geschützt wurde, sondern die inoffizielle Mitarbeiterin des Westberliner Verfassungsschutzes, also quasi der CIA.

Guter Kommentar: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/03/01/die-ungeklaerte-rolle-der-geheimdienste-beim-terror-3/#comment-17030

 

 

 

 

Fall Buback: Hat der Staat mit Terroristen kooperiert? | Interview mit Michael Buback

Aber klar doch… so ist die Titelfrage wohl zu beantworten. Warum sollte die BRD sich in dieser Frage von anderen Staaten grundsätzlich unterscheiden?

Fall Buback: Hat der Staat mit Terroristen kooperiert? | Marcus Klöckner im Interview mit Michael Buback | NachDenkSeiten-Podcast | 03.01.2020

Wie nahe sind sich Staat und Terroristen eigentlich in der Vergangenheit gekommen? Der Fall des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster wirft auch Jahre nach der Verurteilung der ehemaligen RAF-Frau Verena Becker wegen Beihilfe viele Fragen auf. Bubacks Sohn Michael hat zusammen mit seiner Frau aus den während des Prozesses von ihr angelegten Protokollen nun ein Buch veröffentlicht, das mit Genauigkeit das Verfahren gegen Becker beleuchtet und eindringlich aufzeigt, wie schwer die Verwerfungen in Sachen „Karlsruher Attentat“ noch immer sind. Im NachDenkSeiten-Interview betont Michael Buback, dass die Zusammenarbeit zwischen Staat und Becker vermutlich der Aufklärung des Verbrechens im Wege steht. Von Marcus Klöckner

Hörenswert:

Lesenswert:

Herr Buback, wie viele der 34 Morde, die der RAF zugeschrieben werden, hat der Staat eigentlich umfassend aufgeklärt?

Bislang wurde nur der Mord an Jürgen Ponto vollständig geklärt, bei dem die Ehefrau des Opfers allerdings Tat und Täter von einem Nebenzimmer aus beobachtet hat, sodass keine aufwändige Klärung erforderlich war.

Das ist eine erstaunlich schlechte Aufklärungsquote.

Ja, vor allem angesichts der Tatsache, dass Morde normalerweise zu über 90 Prozent aufgeklärt werden.

Auch beim Mord an Ihrem Vater und seinen beiden Begleitern gibt es Lücken in der Aufklärung.

„Lücken“ scheint mir eine sehr wohlwollende, eigentlich unpassende Bezeichnung der Situation zu sein. Was ist denn überhaupt aufgeklärt, wenn der Senat des OLG Stuttgart 2012 im zuletzt ergangenen Urteil zum Karlsruher Attentat einräumt, für ihn würden die Tatbeteiligten nicht feststehen?

weiterlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=57406

Wer Terroristen führt, als V-Leute, der könnte auch versucht sein, sie zu lenken. Keinesfalls ein abwegiger Gedanke.

Hat das irgendwer gelesen?

Lesetipp: „Der General muss weg!“: Siegfried Buback, die RAF und der Staat. Osburg Verlag. 404 Seiten. 19. Dezember 2019. 26 Euro.

Ohne den Buback-Prozess wäre fatalist niemals zum NSU gelangt.

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Der kleine Blog ist voll von Buback-Beiträgen.

Die schützende Hand beim 3-fach Mord Buback, wer war es denn nun?

Und was da so steht, das wird abgeglichen mit diesem Buch:

© 2010 by Hamburger Edition

Ein wirklich sehr interessantes Buch, das weit mehr beinhaltet als der Titel verspricht.

Lasst Euch überraschen!

V-Schreiber „Knallerbse“ von Blasphemikern umzingelt

Vor … Tagen hat der britische Humor einen sei­ner ganz besonderen Vertreter verloren: Terry Jones, der zur legendären Komiker-Truppe Monthy Python gehörte, die auf dem Gebiet der satiri­schen Religionskritik mit „Das Leben des Brian“ Maßstäbe setzte. Sein Tod ist ein schwerer Ver­lust für alle Ungläubigen.

Inge Hüsgen

Hören sie, ich weiß nicht, was daran Blasphemie sein soll, wenn man nur Jehova sagt.

Auf diese simple Tatsachenbehauptung folgte unerträglich weibisches Gekeife.

Es soll bezüglich Thomas Moser nicht unerwähnt bleiben, daß Kommenta­toren ihre Hilfsangebote an Moser mit weitaus präziser geschliffener Feder zu Papier bringen, als es Moser jemals imstande sein wird.

-fdik-, Volker Birk, bumens@dingens.org 20.01.2020 00:28

Zur Erinnerung

Die Polizeidienststellen in NRW waren angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren, da er V-Mann war:

rbb Abendschau @rbbabendschau
Polizeidienststellen in NRW angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren. Sollte als Quelle in d. islamistischen Szene dienen.

Die Beweislage, dass Amri der Täter vom Breitscheidplatz war, ist nicht nur dünn, sondern teilweise auch unglaubwürdig (nachträglich gefundenes Ausweisdokument). Dagegen sprechen in der Tat die Videoaufzeichnungen dafür, dass er es gar nicht gewesen sein kann.

Es gab einen Augenzeugen am Breitscheidplatz, der den Täter gesehen haben will, wie er flüchtete. Ja, der Augenzeuge ist dem Täter sogar nachgesetzt, so damals erste Medienberichte. Der Täter flüchtete allerdings in die andere Richtung, nämlich Richtung Siegessäule. Er kann also nicht Amri gewesen sein. Die Polizei hatte ihn damals nicht erwischt.

Wenn der Untersuchungsausschuss einen Sinn haben soll, dann muss er jetzt die Täterfrage stellen. Der Täter ist nicht ermittelt, die Belege sind widersprüchlich. Die unglaubwürdigen Beweise stammen von der Behörde, deren Mitarbeiter rechtskräftig wegen Aktenfälschens in Sachen Amri verurteilt worden sind: vom LKA Berlin.

War Amri der Täter? Vermutlich nicht. Insofern werden mehrere Fragen wichtig:

1. Wieso wurde Amri geschützt?

2. Wieso wurden andere wichtige Zeugen so schnell wie möglich ausser Landes geschafft, ohne sie zu befragen?

3. Wer war wirklich der Täter?

4. Weshalb wurde Amri in dem Dorf bei Mailand erschossen, in dem der LKW losgefahren war? Das ist zuviel “Zufall”, als dass es nicht wichtig sein könnte.

5. Wer gab die Anweisung zum Aktenfälschen?

6. Was wusste Thomas de Maizière, und inwiefern gab er Anweisungen?

7. Wer hat Amri aus dem Knast in Ravensburg rausgeholt?
—–
XXIII 20.01.2020 07:27

Auch durch einhundert Wiederholungen wird es nicht „wahrer“

„…dass Amri eben nicht flüchtet, sondern da bleibt oder gar erst ankommt.“

Diese Aussage ist und bleibt Unfug! Durch diesen U-Bahnausgang kommt man *nicht* am Breitscheidplatz an, es ist der Ausgang, den man wählt, um seine möglichen Verfolger bei der Flucht durch den U-Bahnhof abzuhängen und dann weiter durch den Tiergarten Richtung Norden (und damit Richtung Wedding) zu fliehen.

Welche Agenda verfolgen Telepolis und der Autor mit der ständigen Wiederholung dieses Unfugs? Der Sache dient es jedenfalls nicht!
—–
ecandy 20.01.2020 01:22

… U-Bahn zum Tatort

Amri war ein instrumentalisierter Phantom Täter, den man nach dem Terror Plot die Empfehlung gab zu flüchten. Am Zielort wartete man schon auf Amri um ihn für immer zum Schweigen zu bringen.
Amri kein Engel aber wahrscheinlich kein Terrorist, sondern das „Opfer“ des Dienste-Terrors.
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Attatürk 20.01.2020 10:49

Da wird nichts aufgeklärt

Es werden nur Verantwortlichkeiten, die zu tatsächlichen Konsequenzen führen könnten, hin und her geschoben, bis einer genug hat oder sich als zu schwach herausstellt – oder anderweitig genug kompensiert wird um sich als „Bauernopfer“ freiwillig vom Schachbrett nehmen zu lassen.

Behördenfehler können systembedingt nicht aufgeklärt werden. Denn die Aufklärung müsste durch eben diese Behörden selbst erfolgen. Unmöglich.

Die Untersuchungsausschüsse sind Feigenblätter, da ohne jede Macht und ohne Druckmittel. Wird doch einer mal frech, finden sich Pornobildchen auf seinem Rechner (Edathy). Für was ist man denn sonst auch Geheimdienst?

fatalist

Ähnlichkeiten mit den Uwes sind rein zufällig und nicht beabsichtigt…

Einen schönen Sonntag allen Blasphemikern, Ungläubigen und jenen, die es werden wollen.

NSU+Amri-Blasphemie: Es wird immer schlimmer…

Jahre nach der Erkenntnis, dass es keinerlei Tatortbeweise der Uwes bei sämtlichen Tatorten des NSU-Märchens gibt, nicht einmal DNA und Fingerabdrücke an den gefundenen 20 Waffen der angeblichen Dönerkiller, kommen so manche Zweifel auch beim V-Schreiber Knallerbse an.

Da liest man, und man wundert sich… wie kommt der denn plötzlich auf diesen schmalen Grat?

Amri: Täter? Mittäter? Unterstützer?

Die Medien sind bisher auf den Sachverhalt nicht eingegangen. Die Täterfrage gleicht einem Tabu. Interessanterweise tut sich hier eine Parallele zum NSU-Komplex auf. Auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gelten sowohl der Bundesanwaltschaft als auch etlichen etablierten Medien als die ausschließlichen und alleinigen Täter der Mordserie. Dagegen war unter anderem der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu der Überzeugung gekommen, es müsse mehr Täter und Mittäter gegeben haben, und Böhnhardt und Mundlos seien möglicherweise auch nicht bei allen Morden die Schützen gewesen.

Eine vergleichbare Ambivalenz gilt es jetzt an die Person Amri anzulegen: Täter? Mittäter? Unterstützer? Gesucht werden muss also sowohl nach Spuren Amris, als auch nach weiteren möglichen Tätern.

Das Ganze spielt sich in einem System ab, das von einer einzelnen Behörde aus gesteuert, also auch manipuliert werden kann. Wenn beispielsweise das BKA die Information ins System gibt, Amri sei der Attentäter gewesen, übernimmt das gesamte System diese Maßgabe, ohne sie zu überprüfen.

Nun, die Spinne im Netz ist wohl eher nicht der BKA-Staatsschutz, der ermittelt was die Bundesanwaltschaft ihm vorgibt, so die beste These dazu, wer denn der steuernde Part im Tiefen Staat ist.

„das gesamte System“, und das ist das eigentlich Traurige, dazu gehören auch die Propagandamedien ARD und ZDF und die Presse, ganz oben „das Flaggschiff Spiegel“ und die Springerpresse.

Die folglich ebenfalls Teil des Tiefen staates sein müssen, oder etwa nicht?

Gepflanzte Beweise, rote Heringe, das sind die Milestones der Ermittlungen hin zu einem gewünschten Ergebnis.

Der Verwahrer der Akten, -fdik-, Volker Birk, meint dazu:

Zur Erinnerung

Die Polizeidienststellen in NRW waren angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren, da er V-Mann war:

Die Beweislage, dass Amri der Täter vom Breitscheidplatz war, ist nicht nur dünn, sondern teilweise auch unglaubwürdig (nachträglich gefundenes Ausweisdokument). Dagegen sprechen in der Tat die Videoaufzeichnungen dafür, dass er es gar nicht gewesen sein kann.

Es gab einen Augenzeugen am Breitscheidplatz, der den Täter gesehen haben will, wie er flüchtete. Ja, der Augenzeuge ist dem Täter sogar nachgesetzt, so damals erste Medienberichte. Der Täter flüchtete allerdings in die andere Richtung, nämlich Richtung Siegessäule. Er kann also nicht Amri gewesen sein. Die Polizei hatte ihn damals nicht erwischt.

Wenn der Untersuchungsausschuss einen Sinn haben soll, dann muss er jetzt die Täterfrage stellen. Der Täter ist nicht ermittelt, die Belege sind widersprüchlich. Die unglaubwürdigen Beweise stammen von der Behörde, deren Mitarbeiter rechtskräftig wegen Aktenfälschens in Sachen Amri verurteilt worden sind: vom LKA Berlin.

War Amri der Täter? Vermutlich nicht. Insofern werden mehrere Fragen wichtig:

1. Wieso wurde Amri geschützt?

2. Wieso wurden andere wichtige Zeugen so schnell wie möglich ausser Landes geschafft, ohne sie zu befragen?

3. Wer war wirklich der Täter?

4. Weshalb wurde Amri in dem Dorf bei Mailand erschossen, in dem der LKW losgefahren war? Das ist zuviel “Zufall”, als dass es nicht wichtig sein könnte.

5. Wer gab die Anweisung zum Aktenfälschen?

6. Was wusste Thomas de Maizière, und inwiefern gab er Anweisungen?

7. Wer hat Amri aus dem Knast in Ravensburg rausgeholt?

Zur Erläuterung:

Das kann kein Zufall sein.

Und das mit dem (platzierten) Ausweis ist peinlich. Aber nicht ungewöhnlich. Bei Charlie Hebdo „vergassen“ die Killer auch einen Ausweis im Fluchtwagen.

Da hilft nur noch schwarzer Humor.

Sicher, tote Einzeltäter sind perfekt, das gilt bei den Uwes wie auch bei Gundolf Köhler, dem deutschiranischen Schützen vom OEZ München und erst recht für Amri, den mutmasslichen V-Mann. Es sind -vielleicht- alles gefakte Crimestories.

Die „Nazi-Polizisten“ aus Italien kamen dann für einen Orden doch nicht in Betracht. Amri killen war zwar löblich, ersparte einen peinlichen Prozess, höchstwahrscheinlich, aber…

Wie die Bild-Zeitung berichtet, überprüften die deutschen Behörden Scatà und Movio im Netz, als die Forderungen nach einer Auszeichnung der beiden aufkamen. Dabei stießen sie ebenfalls auf die belastenden Fotos, die Pläne über eine Auszeichnung wurden daraufhin verworfen. Der CSU-Politiker Stephan Mayer sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Entscheidung der Bundesregierung, diesen beiden Polizisten keinen Orden zu geben, ist wegen deren offenkundig neofaschistischen Einstellung absolut richtig.“

www.merkur.de/politik/er-toetete-anis-amri-polizist-schockt-mit-hitlergruss-im-netz-zr-7386350.html

Erstaunlich, dass das gesamte System immer wieder mit den unglaublichsten Geschichten durchkommt.

Es fehlen Wistleblower im Apparat.

NSU: Antifaverschwörer sind Versager

Ich verschwende nicht meine Lebenszeit damit, mit Religioten zu diskutieren.

Aberglauben, sei es Religion oder Esoterik aka Verehrung niederer Wesen muss bekämpft und ins Private zurückgedrängt werden. Jeder Mensch hat das Recht, bekloppt zu sein, aber ich und andere müssen nicht damit belästigt werden.

Burks

Keep it simple. Mit nur wenigen Wörtern wurde kürzlich offenbar, daß sich die Antifa vornehmlich aus Versagern rekrutiert. An der Kurzgeschichte läßt sich das Faschistenbrottheorem exerzieren.

+++ Veranstaltungstipp +++

Unwille und/oder Versagen? – Gespräch mit @KatharinaKoenig (Die Linke) und Dr. Henrik Dosdall (Universität Potsdam) über das Versagen der NSU-Ermittlungsbehörden.

Angekündigt wird das Thema Unwille und/oder Versagen. Gesprochen werden darf aber nur über das Versagen. Der Unwille fällt flach, obwohl der ein sehr spannendes Thema wäre, wie die Kenner der Wortprotokolle aus dem Thüringer Parlamentarischen Untersuchungsausschuß wissen.

Fast immer, wenn eine Frau König, später König-Preuss das Aufklärungs­begehr der Antifa, also Wer kennt wen?, Wer war wo? und Wer wohnt wo?, in die Tat umsetzten wollte, habe etliche Angehörige der zuständigen Organe ihren Unwillen deutlich werden lassen, diese nicht zum Thema gehörenden Fragen zu beantworten. Alleine daraus ließe sich eine treff­liche Kurzgeschichte zum Anteil der König am Versagen anfertigen, die auf heftige Fleißarbeit hinausliefe. Man muß nur die Protokolle sampeln.

Die nächste gravierende Dummheit, mit der die König durch eine haltlose These eine Verschwörungstheorie bedient ( Peter Beuth (CDU)), ist die Behauptung der Existenz, nein nicht von Gott, aber etwas Gottähnlichem, den 12 Aposteln in Form von NSU-Ermittlungsbehörden.

There is no such thing as NSU-Ermittlungsbehörde.

Was es nicht gibt, kann auch nicht versagen. Nehmen wir aber aus Grün­den der Verlängerung dieses Textes mal an, es gibt solche Behörden und diese haben auch noch versagt. Dann ist die Hackordnung relativ simpel. Am oberen Ende der Nahrungsypyramide stehen die beiden Parlamentari­schen Untersuchungsauschüsse des Deutschen Bundestages. Die haben sich per Einsetzungsbeschluß auf gesetzlicher Grundlage mit Ermittlungs­befugnissen ausgestattet.

Es sei sich an dieser Stelle auf 10 Morde beschränkt, da das einstimmige Urteil der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 22.11.2011 auf Mord lautete. Abschwiffig sei mitgeteilt, daß die Urteilsbegründung dieser Tage in Bälde nachgereicht wird, satte 8 einhalb Jahre nach dem Urteils­spruch (fatalist). Reife Leistung für einen Staat, der sich gerne den Karnevalsorden Rechtsstaat ans Revers heftet.

Was hat die höchste Ermittlungsgbehörde dieser Republik zur Aufklärung dieser 10 Mordfälle geleistet? Nado, nix, nothing. Sie hat versagt.

Auf der nächstunteren Stufe stehen die Parlamentarischen Untersu­chungs­auschüsse der Länder. Auch diese wurden mit Ermittlungs­befug­nissen eingesetzt, sofern es die Ländergesetze hergaben. Exemplarisch wurde das vor langer Zeit an den Drexler-Ultras aus dem kleinsten Mafia-Ländle der Welt dargestellt.

Und schon sind wir beim eigentlich Problem, all diese PUAs betreffend. Es geht um zwei ermordete Nazis, 10 weitere Tote, Bombenattentate und Raubüberfälle auf die Spargroschen der Deutschen und der erst kürzlich von Merkel Hierhergerufenen. Das ist das weite Feld, das es zu beackern gilt, das aufgeklärt werden muß.

Machen die das? Nö. Man ziehe sich die Einsetzungsbeschlüsse der PUAs und schaue nach, was der Untersuchungsauftrag ist. Man prüfe, ob sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt haben, der befugt ist, so einen Mord aufzuklären. Haben sie das gemacht? Nö. Haben sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, der die schlampige Tatortarbeit zu Stregda unter Führung von Menzel untersuchte, dessen einziger Auftrag die Vertuschung des Urknalls war, damit den nachwachsende Evangelisten und Katholen verklickert werden kann, der Mord an den Uwes sei ein göttliche Fügung gewesen? Ein milde Gabe Gottes, sagen die einen, ein Gottesgeschenk jubeln die anderen. Unser Danaergeschenk, murmeln Böhnhardt und Mundlos, in der Hölle leise lachend.

Die hessischen Frohnaturen haben sich um die Aufklärung des Mordes an Yozgat gar nicht erst bemüht.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Die König ist ein Versager, zichtigt aber lieber andere des Versagens, statt ihre eigene Unzulänglichkeit, Ahnungslosigkeit und Dummheit zum Thema zu machen. Erwähnt sei noch ihr grandioses Verkacken der Aufklärung des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, deren Leichen auf Thüringer Hoheitsgebiet brandverklappt wurden. Wie die Hessen machte man das lieber gar nicht erst zum Thema der hinterwäldlerischen NSU-Ermittelungsbehörde.

Die NSU-Ermittlungsbehörden, die es gar nicht gibt, haben nicht versagt, sondern exakt so funktioniert, wie man es von ihnen erwartet hat. Wenn jemand heftig versagt hat, dann die Antifa.

Die König verbreitet mal wieder eine fette Verschwörungstheorie. Da kommt zusammen, was zusammengehört.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Einen schönen Sonntag all jenen, die richtiges Brot essen.

Mordfall Lübcke: War´s der V-Mann?

Zugegeben, es ist kompliziert, aber um den Titel klarzustellen: Stephan E. war niemals V-Mann oder Informant, so hat der Minister öffentlich gesagt, aber der Markus H., da hat der Minister das nicht so klar gesagt.

Trotz Nachfrage. Mehrfach.

Und warum hat der Stephan Ernst den Mord gestanden? Dazu lesen wir erstaunliches:

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=715#ixzz6Ahple9kI

Das klingt so, als hätte der GBA zusammen mit dem BKA-Staatsschutz einen Mörder geframed.

Man kann auch sagen…

Wieder ein Zschäpe-Deal, der schiefgegangen ist. Begreifen diese Deppen aber nie.

Noch eine These:

Das neue Geständnis macht Sinn. Wenn der zweite Täter ein V-Mann war und die treibende Kraft hinter den Ganzen.
Dann kommt jetzt richtig Freude auf beim GBA. Den Hintergrund würde man natürlich nicht öffentlich machen wollen.

Ist „aus Versehen ein Schuß gelöst“ schon die Exitstrategie, um aus dem Fall herauszukommen?

Es kann natürlich auch sein, dass die beiden Tatverdächtigen das klassische sich gegenseitig beschuldigen-Spiel aufführen, oder dass der Täter gar ein bislang Unbekannter ist, wer weiss das schon.

Was Stephan E. im einzelnen aussagte, dass erklärt sein Anwalt Hannig aus Dresden:

Warum ist den Ermittlungsbehörden der eine rechtsextreme Täter genehmer als der andere rechtsextreme Täter, sollte die Aussage des Erstgeständigen stimmen, er habe -gegen Versprechungen des Staates- den eigentlichen Täter heraushalten wollen/sollen?

Nun, das steht im Titel, und für den Tiefen Staat wäre ein staatlich bestallter Mörder suboptimal. Nicht mehr und nicht weniger.

Wobei der Bekannte der Familie Lübcke, gerufen samt Tatortreiniger, den man auf der Nordseefähre per SEK wegen der Tatwaffe abfing (bzw. gleich die ganze Fähre 2 Stunden lang aufhielt), tja nun, geklärt ist da offenbar gar nichts.

Die ganze Wahrheit dürfte niemals heraus kommen. Wer fährt denn mit einer Waffe (deren Kaliber sich angeblich sogar noch nachträglich änderte) zu einem Politiker, um ihm eine Abreibung zu verpassen, erschiesst ihn versehentlich und entsorgt die Tatwaffe NICHT?

Sorry, die Story kauf ich nicht.

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein anderer Rechtsextre­mer


Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke / Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.

Michael Klonovsky befragt Igor, den Pianisten

Welche Drogen sollten Ihrer Meinung nach legalisiert werden?
Marihuana und alles, was die Antifa nimmt.
 

N-TV hatte es wegen Trump verkackt, denn der war ihnen mit seiner Erklärung zum Flugzeugabschuß im Iran wichtiger. Eigentlich wollten sie die Pressekonferenz des derzeitigen Verteidigers von Stephan Ernst live übertragen, wenn nicht auf dem Fernseher, dann auf dem Twitter. So blieb am Ende nur der dürre Text.

Im Mordfall Walter Lübcke widerruft der Hauptverdächtige sein Geständnis und bestreitet nun, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Sein Mandant habe bei einer erneuten Aussage vor dem Ermittlungsrichter entsprechende Angaben gemacht, sagte Verteidiger Frank Hannig in Kassel. Stephan E. gehe davon aus, dass der ebenfalls wegen der Tat inhaftierte Markus H. den Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben habe. Die neuen Angaben müssen nun von den Ermittlern überprüft werden.

Das ist exakt der Stand, bei dem Hannig das Mandat übernommen hatte. Tagelang war Ruhe um den Lauf der Ermittlungen. Ein männlicher Freund des Sohnes vom alternden Politiker geriet zuerst unter Verdacht, da er sich als Tatortreiniger betätigte, bevor die Kriminalpolizei ihre Tatortarbeit überhaupt begonnen hatte.

Mittels einer DNA-Spur kam man dann auch auf Ernst. Der aber hatte den Ermittlern nichts zu sagen. Bis Staatsanwalt B. Stechung mit einem verlockenden Angebot im Auftrag des Dienstherrn aufschlug und es via Anwalt verklickern ließ?

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.

Beim Hessenfunk steht es präziser.

Ernst will die Tatbeteiligung von Markus H. demnach zunächst nicht erwähnt haben, weil ihm sein damaliger Anwalt als Gegenleistung versprochen habe, seine Familie werde geschützt und finanziell unterstützt.

Und schwupps hatte man über Nacht auf einmal das Geständnis, auf das Politik und Medien so sehnsüchtig warteten. Dabei hätte man es bereits viel früher wissen können. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen an sich gerissen. Und damit waren alle Messen gesungen. Da kommt nichts mehr rum, denn diese Behörde wird immer dann angerufen, wenn es etwas zu vertuschen gilt.

Was gäbe es denn zu vertuschen? Nun genau das, was bisher bekannt ist. Daß Ernst seit einem Jahrzehnt nicht mehr als Nazi in Erscheinung getreten ist, so wie Minrath eben keine Auskünfte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erteilen konnte, weil es bei der Bundesbehörde keine gab, wie Hans-Georg Maaßen auf einer Podiusmdiskussion in Berlin bestätigte. Dann bleiben nur der Kumpel und der erste Verteidiger über. Man mußte einen anderen Täter vors Loch schieben, um den V-Mann zu schützen. Nichts neues im Staat des GBA, wie bei Becker und Zschäpe und in vielen anderen Fällen, aber anders als bei Dienelt und Eminger.

Ernst hat einen Fehler gemacht. Er hat gequatscht, statt das Recht des Schnabelhaltens für sich in Anspruch zu nehmen, wie Udo Vetter nimmermüde ratschlägt.

Selbst die Richterin signalisierte der Zeugin, dass sie gerade in dieser Situation heute doch besser einfach mal schweigen sollte. Wenn sich die Zeugin Sorgen mache, könne sie ja mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sich nach dem Stand Verfahrens erkundigen. Die Richterin schrieb ihr sogar noch das Aktenzeichen unseres Verfahrens auf.

Ich erlaubte mir da doch den Hinweis auf die schlafenden Hunde, die man in der Regel besser nicht wecken sollte. Ich glaube, die Botschaft kam bei der Zeugin an.

Und wie bei Verena Becker oder Beate Zschäpe gibt es nur eine Seite, die den Deal nicht eingehalten hat. Der Staat.

Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß es sich ziemlich genau so zugetragen hat, wie der Anwalt äußerte, denn das entspricht präzise dem zeitlichen Ablauf der Ermittlung und Verkündung der Zwischenergebnisse. Nur in einem muß widerprochen werden.

Hier noch eine der besten Karikaturen zur deutschen Politik, die zeitnah nach der Pressekonferenz entstand.

Finde 5 Fehler einer Martina Renner.

1. Es gibt keine rechten Einzeltäter.
2. Neonazis lügen wenn sie den Mund aufmachen.
3. Ein rechter Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
4. Täter, Mittäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache des GBA.
5. Es braucht weiterhin investigative & antifaschistische Recherche. #Lübcke

Eine mögliche Antwort wäre:

  1. Es gibt keine linken Einzeltäter. Linksterroristen marodieren am liebsten im Rudel durch ihre Bürgerkriege.
  2. Linksextremisten lügen, wenn sie den Mund aufmachen.
  3. Ein linker Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
  4. Täter, Mitttäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache der örtlich zuständigen Staatswanwaltschaft.
  5. Es braucht eine frei und unabhängige Medienlandschaft, die den dem Staat verpflichteten Medien Paroli bietet. Solche Medien gibt es nicht.

Wie immer, wenn es darum geht, den Heizkessel für NSU-Verschwö­rungstheorien auf höchster Propagandatemperatur zu halten, ist eine Frau König-Preuss mit ihren dümmlichen Bemerkungen nicht weit und verbreitet Fake News.

„Ermittler suchen Verbindungen zwischen Lübcke-Mord und NSU.“
Die umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes & des Unterstützer-Netzwerkes ist weiterhin dringend notwendig.

Sie bezieht sich dabei auf von der Frankfurter Rundschau unter dem Decknamen Jörg Köpke verbreitete haltlose Thesen, dieVerschwörungs­theorien bedienen (Peter Beuth (CDU)).

Ermittler suchen keine solchen Verbindungen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieder einmal zeigt sich, daß sich Schulschwänzen nicht lohnt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Alles zum Fall Lübcke.

Am Schluß kommt es so, wie es im Fall des Flugzeugabschusses im Iran kam. Ganz im Ernst. Nazikumpel Markus hat menschlich versagt.

H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen.

Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen.

Eine schönen Sonntag auch Herrn B. Stechung und seinen Gesinnungsgenossen im Karlsruher Hochsicherheitstrakt.

Politische Justiz damals und heute am Beispiel des RAF-Prozesses 2

Wer ist dieser Tiefe Staat, wer agiert da hinter den Kulissen, wer koordiniert und lenkt die Medien, wer sorgt für die gewünschten Ermittlungsergebnisse, wer verweist an die passenden Richter?

Wer ist die Spinne im Netz?

Der Generalbundesanwalt als Vertuschungsbehörde

Wie war das denn damals bei den RAF-Prozessen, was steht bei Bakker Schut dazu?

Für die Auswahl von Richtern an Staatsschutzkammem bzw. -Senaten besteht keine gesetzliche Regelung; sie wäre allerdings auch unvereinbar mit der vom Grundgesetz garantierten richterlichen Unabhängigkeit (§97 Abs. 1 GG).

Laut Richterbund ist die Justiz in der BRD nicht unabhängig, statt Gewaltenteilung herrscht in der BRD Gewaltenverschränkung. Die Exekutive dominiert sowohl Legislative als auch Judikative.

Ein hehres Ideal wird da eingangs formuliert, das allerdings der Wirklichkeit nicht standhält. Wie eigentlich bei JEDEM der Grundrechtsparagraphen.

Bei Löwe-Rosenberg, dem tonangebenclen Kom- mentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, ist von „Richter(n) mit besonderer Sachkunde und breiter Erfahrung auf dem Gebiet der Staatsschutzstzrafsachen“ die Rede.

Staatsschutzsenate sind REAL Sondergerichte, und diese sind VERBOTEN. Stört aber niemand in dieser Scheindemokratie.

Der Strafrechtsgelehrte Eberhard Schmidt spricht 1960 von „Richtern mit besonders großer Erfahrung bezüglich der heutigen Methoden des gegen den Rechtsstaat gerichteten Kampfes“.

Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erklärte während der Bundestagsdebatten über die Einführung des § 74a GVG, „daß die Staatsschutzrichter in besonderem Maße sich durch Staatstreue, bedingungslose Unterwürfigkeit unter die Staatsinteressen etc. auszeichnen müssen“.

Der Innenminister war wenigstens ehrlich. Die Staatsschutzrichter sind die Büttel der Regierungsinteressen.

Wer hätte beim Götzl auch reale Unabhängigkeit erwartet?

Über die Zusammensetzung des 3. Senats des BGH sagte Generalbundesanwalt Ludwig Martin 1969, daß die Errnittlungsrichter des BGH, die inhaltlich überwiegend Aufgaben der Staatsanwaltschaft zu erfüllen hätten, den „natürlichen Nachwuchs“ dieses Senats hervorbringen könnten“.

ln einer Art von geschlossenem Kreis ist eine begrenzte Zahl von Staatsschutzrichtern für alle Entscheidungen im Verlauf der Ermittlun- gen, insbesondere bezüglich der Untersuchungshaft, der Durchsu- chungs- und Beschlagnahmemaßnahmen verantwortlich. Bei Be- schwerden gegen wichtige Entscheidungen in Ermittlungsverfahren setzt der 3. Strafsenat des BGH die Maßstäbe, an denen sich Staatsschutzrich- ter in der BRD orientieren sollen. 6.

Dem Generalbundesanwalt obliegt nicht (wie etwa dem Procureur- Generaal bijde Hoge Raad in den Niederlanden) in erster Linie die Behandlung von Revisionssachen, sondern vielmehr die Verfolgung politischer Straftaten in direkter Zuständigkeit. Hierarchísch gesehen ist der Generalbundesanwalt dem Bundesjustizminister untergeordnet (§§ 146, 147 GVG); als „politischer Beamter‘ kann er jederzeit entlassen werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 Bundesbeamtengesetz). Der GBA ist in allen in § 120 GVG (§ 142a Abs. 1 GVG) genannten politischen Strafsachen Untersuchungsleiter und Ankläger, es sei denn, es handelt sich um einige in § 142a Abs. 1 Nr. 1 GVG genannte Fälle (hauptsächlich Staatsschutz- delikte gegen Bundesländer) oder um Strafsachen von geringerer Be- deutung. …

Diese gesetzlichen Bestimmungen bzw. ihre unscharfen Kriterien räumen dem GBA in der Frage, welche Staatsschutzkammer eines Landgerichts bzw welcher Staatsschutzsenat eines OLG im jeweiligen Fall zuständig ist, einen wei- ten Entscheidungsspielraum ein. …

Dieser maßgebliche Einfluß des GBA bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in Staats- schutzsachen hat auch bei staatstreuen westdeutschen Kommentatoren zu Zweifeln daran geführt, ob diese Entscheidungsbefugnis des GBA noch mit dem grundgesetzlich garantierten Gebot vereinbar sei, demzu- folge niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf“.

Bemerkenswert erscheint mir noch, daß der GBA seit 1969 während des Emıittlungsverfahrens in Staatsschutzsachen auf einen Ennitflungsrich- ter des BGH zurückgreifen kann,und zwar bei Strafsachen, über die ein OLG-Staatsschutzsenat in erster Instanz verhandeln und entscheiden muß“. Eine merkwürdige Konstruktion: ein Bundesrichter als Ermitt- lungsrichter, im Vorverfahren belastet mit so einschneidenden Entschei- dungen wie über die Haftfrage, die in der Beschwerdeinstanz von einem Richterkollegium des höchsten Gerichts, dem er selbst angehört, über- prüft werde“

Klartext ist das: Die Spinne im Netz ist der GBA.

Und was ist der Staatsschutz des BKA, der die Ermittlungen fachlich überwacht und dafür sorgt, dass da nichts anbrennt?

Angesichts der Funktionen des BKA als hauseigenem Ermittlungs- und Geheimdienstapparat des GBA liegt ein Zusammenwirken auch auf propagandistischem Gebiet nahe.

Ein absoluter Merksatz! Das klingt wie „Nachfolger der Gestapo“, und die linken Studenten samt ihrem APO-Umfeld haben das sicher ganz genau so gesehen.

Die Tatsache, daß die Verteidiger von Gefangenen aus der RAF von allen westdeutschen Behörden von Anfang an nicht nur als Widersacher, sondem als unmittelbare Feinde gesehen und entsprechend behandelt wurden (und werden), bedarf aber einer noch weiter gehenden Erklä- rung. Schon zu Beginn der Ermittlungen war, wie bereits erwähnt, auf höchster Ebene (vor allem durch den Einfluß des Generalbundesan- walts, der als materieller „Knotenpunkt“ der Staatsschutzbehörden gese- hen werden kann) beschlossen worden. die den Gefangenen aus der RAF vorgeworfenen Straftaten mit Hilfe rechtlicher und medienpoliti- scher Aktivitäten zu entpolitisieren.

Die RAF berief sich bekanntlich auf den Befreiungskampf der Unterdrückten gegen den Imperialismus und leitete daraus ein Recht auf Gewaltanwendung ab, das der Staat der RAF bestritt, zurecht wie ich meine. Interessant ist die Rolle der BAW als Knotenpunkt des Staatsschutzes, quasi die Spinne im Netz, streng kontrolliert seitens der Regierung, dessn Sonderstaatsanwälte sie ist.

Auch nicht überraschend, dass Sondersenate (= verbotene Sondergerichte) seitens der BAW ausgesucht werden, und diese Senate mit handverlesenden Richtern besetzt werden.

Da brennt nichts an, der werden keine Staatsgeheimnisse des Vasallen noch des Imperiums verraten bzw. ermittelt.

Inzwischen hatte der Staatsapparat über die Massenmedien schon den Begriff „Baader-Meinhof Bande“(BM-Bande) oder „Baader-Mahler-Meinhof-Bande*“ für die Gruppe durchgesetzt.

Es war eine Bande von Linksterroristen, gesteuerten Linksterroristen, geheimdienstlich gelenkten Spinnern, keine Frage!

ABER ebenso klar ist auch, dass das Framing samt der Vorverurteilung durch die Massenmedien erfolgt, die eben NICHT unabhängig sind, sondern die gelenkte Demokratie sicherstellen.

Die Anwälte galt es „auf anderem Wege zu bekämpfen“:

So drängt sich denn auch die Schlußfolgerung auf, daß man sich 1972, da der Rechtsweg aussichtslos erschien, für eine Verfolgung der Anwälte durch die Medien entschieden hatte. Die oben beschriebene Zusammenarbeit zwischen BKA, lnnenminister, GBA und der Presse hatte zur Folge, daß für die Öffentlichkeit bereits im Juni 1972 die meisten Rechtsanwälte, zu deren Mandanten auch Gefangene aus der RAF zählten, als „Terroristen in Robe“ galte.

Teilweise traf das sicher zu, aus Anwälten wie Siegfried Haag wurden in der Tat Terroristen im Untergrund, allerdings sehr dumme, die prompt erwischt wurden, mit allen Anschlagsplänen im Gepäck… allein dass der Mord an „Margarine [SB =Siegfried Buback] und der deutsche Herbst 1977 stattfinden konnte war ein Wunder… oder auch nicht. (Vorsicht Verschwörungstheorie, Haag ein V-Mann, die RAF geheimdienstlich gesteuert nicht erst seit der 3. Generation).

Fassen wir kurz zusammen: Ganz besondere Richter in ganz besonderen Senaten, die sich durch ganz besondere Staatstreue auszeichnen, aburteilen von Staatsschützern des BKA ermittelte Straftatbestände, die diese BKA-Staatsschützer für die ganz besonderen politisch gelenkten Regierungsstaatsanwälte „beweiskräftig ermittelt haben“, während die Massenmedien das Framing und die Vorverurteilung besorgen.

Haben Sie das verstanden?

Na dann verstehen Sie sicher auch das hier:

Die meinen das ernst?

Na dann…

ENDE