Category Archives: Staatsschutz

Die ungeklärte Rolle der Geheimdienste 4: Falschanklage und Fake-Prozesse?

Im vorigen Teil 3 ging es um die Beweismanipulation beim Schmücker-Prozess, wo Staatsanwälte und (Staatsschutz)-Gerichtssenate die Wahrheit bis zur Unkenntlichkeit verbogen haben sollen.

Kraushaar beschreibt einen ähnlichen Fall mit Geheimdienst-Verquickung:

Der Todesschütze, entlockte ihm der Interviewer, könne nicht Knut Folkerts, der an der Anschlagsaktion überhaupt nicht beteiligt gewesen sei und sich an dem besagten Tag zudem in Holland aufgehalten habe, sondern nur Stefan Wisniewski gewesen sein.

Diese Aussage vom Karl May der RAF (Boock) deckte sich laut Kraushaar mit Aussagen geständiger RAF-Mitglieder:

Das Hamburger Nachrichtenmagazin behauptete darüber hinaus, dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt durch andere Aussagen geständiger RAP-Mitglieder bereits seit vielen Jahren gewusst hätten, dass Wisniewski der Todesschütze gewesen sei. Nun standen auf einmal gleich zwei staatliche Behörden unter Erklärungszwang.

Und zwar das BKA (Boeden, siehe Teil 3) und die Bundesanwaltschaft.

Besonders alarmiert hatte sie, dass Becker auch Informantin eines Geheimdienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, war. Nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters hatte Becker irgendwann zu
Beginn der achtziger Jahre ausgesagt, dass Stefan Wisniewski der Schütze auf dem Motorrad gewesen sei. Diese Information war überdies, wie sich Buback vom Bundesinnenminister schriftlich bestätigen
ließ, »zeitnah, vollständig und schriftlich« an die Bundesanwaltschaft weitergegeben worden.

Dann hätte folglich Wisnewski „wegen Buback“ angeklagt werden müssen.

Das geschah aber nicht:

Andererseits jedoch hatte diese Information keinen Eingang in das 1983 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart durchgeführte Verfahren gegen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gefunden, in dem das Karlsruher Attentat einen der zentralen Anklagepunkte darstellte. Michael Buback zog daraus die Schlussfolgerung, dass Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, der Nachfolger seines Vaters, den fünf Richtern am Oberlandesgericht Stuttgart eine bedeutende Information vorenthalten habe.

siehe auch:

Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

„Muss das sein?“ Ja, denn das Verschwindenlassen von Beweisen ist eines der wirkmächtigsten Werkzeuge des Tatorte manipulierenden Sicherheitsapparates. Es ist nicht bekannt, wie die Oktoberfestbombe gezündet wurde, was ein (aktenkundiger!!!) Witz ist, eine Unmöglichkeit, denn man findet IMMER Reste vom Zündmechanismus. Es sei denn, man darf keine finden, weil die zum Beispiel zu einem NATO-Zünder … Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein? weiterlesen

Man hat im Verfahren wider besseren Wissens die Angeklagte verteidigt, und der ehemalige BKA-Chef Herold sagte bei einem Treffen:

Herold war bestens vorbereitet, um den damaligen Kenntuisstand des BKA referieren zu können. Minutiös schilderte er, was er im Juli 1977 im Innenausschuss des Bundestages zum damaligen Kenntnisstand über Hintergründe und Zusammenhänge des Buback-Attentates vorgetragen hatte. Er sprach von der Tatwaffe, den beiden Motorradhelmen und dem Schraubenzieher der Suzuki, den man in Singen bei Sonnenberg und Becker gefunden hatte, von Verfärbungsspuren in den Haaren, von
Blutgruppen und vielen anderen Sachindizien. Wichtiger noch als seine mündlichen Ausführungen war allerdings ein BKA-Dokument, das die von ihm beschriebenen Zusammenhänge genau belegen konnte.

Man mauss also davon ausgehen, dass die Bundesanwaltschaft die V-Frau Verena Becker schützte, und das schon 1977. Sehr wahrscheinlich, dass Becker schon ab 1972 Informantin war.

Buback-Mord 1977: „Schraubenzieher aus Bordwerkzeug“, Haar Beckers im Helm

tatwaffe buback

Als knapp 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe in Singen Becker und Sonnenberg mit der Tatwaffe verhaftet wurden, stand im der Schiesserei folgenden Haftbefehl „Mord Karlsruhe“.

Im Haftbefehl stand also “3-fach Mord an Buback”. Und dann “entfiel der” ?

Das ist hochgradig verdächtig und riecht nach staatlicher Protektion bereits 1977, und ist nicht mit einer Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz ab 1981 zu erklären.

Es ist aber für den Fall leicht verständlich, dass Verena Becker in der Haft vor 1975 angeworben wurde, um die RAF in den PLO-Arabercamps im Nahen Osten auszuforschen, und zwar vom BND.

Passt auch dazu, dass der BND im Zuge der Rekorbegnadigung Beckers gehört wurde und dessen Stellungnahme immer noch geheim ist.

Es riecht nach Strafvereitelung im Amt und nach Beweismanipulation, verlorene Gutachten sind letzlich dasselbe: Manipulation der Gerichte durch die Sonderstaatsanwälte der Bundesregierung.

14 V-Leute unter den Terroristen der RAF

Man darf davon ausgehen, dass BKA, BfV und GBA stets bestens im Bilde waren, aber dieses Herrschaftswissen den Gerichten vorenthielten.

Ein möglicher Grund: Die Siegermächte sind verstrickt in den Terror:

Wie das Truppenstatut die gerichtliche Aufklärung von Terrorismus verhindert

Ebenfalls gilt laut Foschepoth, dass aufgrund des Zusatzabkommens und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 den Drei Mächten der Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet ist. Falls es im Interesse der Alliierten sei, könnten diese verhindern, dass relevante Informationen im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen. weiterlesen

Wenn man jetzt bedenkt, dass das Westberliner LfV quasi eine Aussenstelle der CIA war, und dessen Akten 1990 komplett vernichtet wurden, dann kommt man sehr wahrscheinlich der Wahrheit nahe.

Da bleibt einem das Lachen im Halse stecken:

Wie Merkel mal so eben die BRD souveraen machte – Sternstunden aus 1000 Jahren deutscher Geschichte

https://youtu.be/9iNhbop4vJM

Wer glaubt ihr das?

Fassen wir zusammen: Sehr wahrscheinlich wurde vom Tiefen Staat eine V-Frau „vom Sozius geholt“, und das schon 1 Tag nach dem Attentat, und gegen 3 Patsys aus dem RAF-Mörderkreis ausgetauscht. Vieles spricht dafür, dass mit diesem Vorgehen keine eigene Agentin geschützt wurde, sondern die inoffizielle Mitarbeiterin des Westberliner Verfassungsschutzes, also quasi der CIA.

Guter Kommentar: http://arbeitskreis-n.su/blog/2020/03/01/die-ungeklaerte-rolle-der-geheimdienste-beim-terror-3/#comment-17030

 

 

 

 

Fall Buback: Hat der Staat mit Terroristen kooperiert? | Interview mit Michael Buback

Aber klar doch… so ist die Titelfrage wohl zu beantworten. Warum sollte die BRD sich in dieser Frage von anderen Staaten grundsätzlich unterscheiden?

Fall Buback: Hat der Staat mit Terroristen kooperiert? | Marcus Klöckner im Interview mit Michael Buback | NachDenkSeiten-Podcast | 03.01.2020

Wie nahe sind sich Staat und Terroristen eigentlich in der Vergangenheit gekommen? Der Fall des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster wirft auch Jahre nach der Verurteilung der ehemaligen RAF-Frau Verena Becker wegen Beihilfe viele Fragen auf. Bubacks Sohn Michael hat zusammen mit seiner Frau aus den während des Prozesses von ihr angelegten Protokollen nun ein Buch veröffentlicht, das mit Genauigkeit das Verfahren gegen Becker beleuchtet und eindringlich aufzeigt, wie schwer die Verwerfungen in Sachen „Karlsruher Attentat“ noch immer sind. Im NachDenkSeiten-Interview betont Michael Buback, dass die Zusammenarbeit zwischen Staat und Becker vermutlich der Aufklärung des Verbrechens im Wege steht. Von Marcus Klöckner

Hörenswert:

Lesenswert:

Herr Buback, wie viele der 34 Morde, die der RAF zugeschrieben werden, hat der Staat eigentlich umfassend aufgeklärt?

Bislang wurde nur der Mord an Jürgen Ponto vollständig geklärt, bei dem die Ehefrau des Opfers allerdings Tat und Täter von einem Nebenzimmer aus beobachtet hat, sodass keine aufwändige Klärung erforderlich war.

Das ist eine erstaunlich schlechte Aufklärungsquote.

Ja, vor allem angesichts der Tatsache, dass Morde normalerweise zu über 90 Prozent aufgeklärt werden.

Auch beim Mord an Ihrem Vater und seinen beiden Begleitern gibt es Lücken in der Aufklärung.

„Lücken“ scheint mir eine sehr wohlwollende, eigentlich unpassende Bezeichnung der Situation zu sein. Was ist denn überhaupt aufgeklärt, wenn der Senat des OLG Stuttgart 2012 im zuletzt ergangenen Urteil zum Karlsruher Attentat einräumt, für ihn würden die Tatbeteiligten nicht feststehen?

weiterlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=57406

Wer Terroristen führt, als V-Leute, der könnte auch versucht sein, sie zu lenken. Keinesfalls ein abwegiger Gedanke.

Hat das irgendwer gelesen?

Lesetipp: „Der General muss weg!“: Siegfried Buback, die RAF und der Staat. Osburg Verlag. 404 Seiten. 19. Dezember 2019. 26 Euro.

Ohne den Buback-Prozess wäre fatalist niemals zum NSU gelangt.

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Der kleine Blog ist voll von Buback-Beiträgen.

Die schützende Hand beim 3-fach Mord Buback, wer war es denn nun?

Und was da so steht, das wird abgeglichen mit diesem Buch:

© 2010 by Hamburger Edition

Ein wirklich sehr interessantes Buch, das weit mehr beinhaltet als der Titel verspricht.

Lasst Euch überraschen!

V-Schreiber „Knallerbse“ von Blasphemikern umzingelt

Vor … Tagen hat der britische Humor einen sei­ner ganz besonderen Vertreter verloren: Terry Jones, der zur legendären Komiker-Truppe Monthy Python gehörte, die auf dem Gebiet der satiri­schen Religionskritik mit „Das Leben des Brian“ Maßstäbe setzte. Sein Tod ist ein schwerer Ver­lust für alle Ungläubigen.

Inge Hüsgen

Hören sie, ich weiß nicht, was daran Blasphemie sein soll, wenn man nur Jehova sagt.

Auf diese simple Tatsachenbehauptung folgte unerträglich weibisches Gekeife.

Es soll bezüglich Thomas Moser nicht unerwähnt bleiben, daß Kommenta­toren ihre Hilfsangebote an Moser mit weitaus präziser geschliffener Feder zu Papier bringen, als es Moser jemals imstande sein wird.

-fdik-, Volker Birk, bumens@dingens.org 20.01.2020 00:28

Zur Erinnerung

Die Polizeidienststellen in NRW waren angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren, da er V-Mann war:

rbb Abendschau @rbbabendschau
Polizeidienststellen in NRW angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren. Sollte als Quelle in d. islamistischen Szene dienen.

Die Beweislage, dass Amri der Täter vom Breitscheidplatz war, ist nicht nur dünn, sondern teilweise auch unglaubwürdig (nachträglich gefundenes Ausweisdokument). Dagegen sprechen in der Tat die Videoaufzeichnungen dafür, dass er es gar nicht gewesen sein kann.

Es gab einen Augenzeugen am Breitscheidplatz, der den Täter gesehen haben will, wie er flüchtete. Ja, der Augenzeuge ist dem Täter sogar nachgesetzt, so damals erste Medienberichte. Der Täter flüchtete allerdings in die andere Richtung, nämlich Richtung Siegessäule. Er kann also nicht Amri gewesen sein. Die Polizei hatte ihn damals nicht erwischt.

Wenn der Untersuchungsausschuss einen Sinn haben soll, dann muss er jetzt die Täterfrage stellen. Der Täter ist nicht ermittelt, die Belege sind widersprüchlich. Die unglaubwürdigen Beweise stammen von der Behörde, deren Mitarbeiter rechtskräftig wegen Aktenfälschens in Sachen Amri verurteilt worden sind: vom LKA Berlin.

War Amri der Täter? Vermutlich nicht. Insofern werden mehrere Fragen wichtig:

1. Wieso wurde Amri geschützt?

2. Wieso wurden andere wichtige Zeugen so schnell wie möglich ausser Landes geschafft, ohne sie zu befragen?

3. Wer war wirklich der Täter?

4. Weshalb wurde Amri in dem Dorf bei Mailand erschossen, in dem der LKW losgefahren war? Das ist zuviel “Zufall”, als dass es nicht wichtig sein könnte.

5. Wer gab die Anweisung zum Aktenfälschen?

6. Was wusste Thomas de Maizière, und inwiefern gab er Anweisungen?

7. Wer hat Amri aus dem Knast in Ravensburg rausgeholt?
—–
XXIII 20.01.2020 07:27

Auch durch einhundert Wiederholungen wird es nicht „wahrer“

„…dass Amri eben nicht flüchtet, sondern da bleibt oder gar erst ankommt.“

Diese Aussage ist und bleibt Unfug! Durch diesen U-Bahnausgang kommt man *nicht* am Breitscheidplatz an, es ist der Ausgang, den man wählt, um seine möglichen Verfolger bei der Flucht durch den U-Bahnhof abzuhängen und dann weiter durch den Tiergarten Richtung Norden (und damit Richtung Wedding) zu fliehen.

Welche Agenda verfolgen Telepolis und der Autor mit der ständigen Wiederholung dieses Unfugs? Der Sache dient es jedenfalls nicht!
—–
ecandy 20.01.2020 01:22

… U-Bahn zum Tatort

Amri war ein instrumentalisierter Phantom Täter, den man nach dem Terror Plot die Empfehlung gab zu flüchten. Am Zielort wartete man schon auf Amri um ihn für immer zum Schweigen zu bringen.
Amri kein Engel aber wahrscheinlich kein Terrorist, sondern das „Opfer“ des Dienste-Terrors.
—–
Attatürk 20.01.2020 10:49

Da wird nichts aufgeklärt

Es werden nur Verantwortlichkeiten, die zu tatsächlichen Konsequenzen führen könnten, hin und her geschoben, bis einer genug hat oder sich als zu schwach herausstellt – oder anderweitig genug kompensiert wird um sich als „Bauernopfer“ freiwillig vom Schachbrett nehmen zu lassen.

Behördenfehler können systembedingt nicht aufgeklärt werden. Denn die Aufklärung müsste durch eben diese Behörden selbst erfolgen. Unmöglich.

Die Untersuchungsausschüsse sind Feigenblätter, da ohne jede Macht und ohne Druckmittel. Wird doch einer mal frech, finden sich Pornobildchen auf seinem Rechner (Edathy). Für was ist man denn sonst auch Geheimdienst?

fatalist

Ähnlichkeiten mit den Uwes sind rein zufällig und nicht beabsichtigt…

Einen schönen Sonntag allen Blasphemikern, Ungläubigen und jenen, die es werden wollen.

NSU+Amri-Blasphemie: Es wird immer schlimmer…

Jahre nach der Erkenntnis, dass es keinerlei Tatortbeweise der Uwes bei sämtlichen Tatorten des NSU-Märchens gibt, nicht einmal DNA und Fingerabdrücke an den gefundenen 20 Waffen der angeblichen Dönerkiller, kommen so manche Zweifel auch beim V-Schreiber Knallerbse an.

Da liest man, und man wundert sich… wie kommt der denn plötzlich auf diesen schmalen Grat?

Amri: Täter? Mittäter? Unterstützer?

Die Medien sind bisher auf den Sachverhalt nicht eingegangen. Die Täterfrage gleicht einem Tabu. Interessanterweise tut sich hier eine Parallele zum NSU-Komplex auf. Auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gelten sowohl der Bundesanwaltschaft als auch etlichen etablierten Medien als die ausschließlichen und alleinigen Täter der Mordserie. Dagegen war unter anderem der zweite NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu der Überzeugung gekommen, es müsse mehr Täter und Mittäter gegeben haben, und Böhnhardt und Mundlos seien möglicherweise auch nicht bei allen Morden die Schützen gewesen.

Eine vergleichbare Ambivalenz gilt es jetzt an die Person Amri anzulegen: Täter? Mittäter? Unterstützer? Gesucht werden muss also sowohl nach Spuren Amris, als auch nach weiteren möglichen Tätern.

Das Ganze spielt sich in einem System ab, das von einer einzelnen Behörde aus gesteuert, also auch manipuliert werden kann. Wenn beispielsweise das BKA die Information ins System gibt, Amri sei der Attentäter gewesen, übernimmt das gesamte System diese Maßgabe, ohne sie zu überprüfen.

Nun, die Spinne im Netz ist wohl eher nicht der BKA-Staatsschutz, der ermittelt was die Bundesanwaltschaft ihm vorgibt, so die beste These dazu, wer denn der steuernde Part im Tiefen Staat ist.

„das gesamte System“, und das ist das eigentlich Traurige, dazu gehören auch die Propagandamedien ARD und ZDF und die Presse, ganz oben „das Flaggschiff Spiegel“ und die Springerpresse.

Die folglich ebenfalls Teil des Tiefen staates sein müssen, oder etwa nicht?

Gepflanzte Beweise, rote Heringe, das sind die Milestones der Ermittlungen hin zu einem gewünschten Ergebnis.

Der Verwahrer der Akten, -fdik-, Volker Birk, meint dazu:

Zur Erinnerung

Die Polizeidienststellen in NRW waren angewiesen, Amri möglichst nicht zu kontrollieren, da er V-Mann war:

Die Beweislage, dass Amri der Täter vom Breitscheidplatz war, ist nicht nur dünn, sondern teilweise auch unglaubwürdig (nachträglich gefundenes Ausweisdokument). Dagegen sprechen in der Tat die Videoaufzeichnungen dafür, dass er es gar nicht gewesen sein kann.

Es gab einen Augenzeugen am Breitscheidplatz, der den Täter gesehen haben will, wie er flüchtete. Ja, der Augenzeuge ist dem Täter sogar nachgesetzt, so damals erste Medienberichte. Der Täter flüchtete allerdings in die andere Richtung, nämlich Richtung Siegessäule. Er kann also nicht Amri gewesen sein. Die Polizei hatte ihn damals nicht erwischt.

Wenn der Untersuchungsausschuss einen Sinn haben soll, dann muss er jetzt die Täterfrage stellen. Der Täter ist nicht ermittelt, die Belege sind widersprüchlich. Die unglaubwürdigen Beweise stammen von der Behörde, deren Mitarbeiter rechtskräftig wegen Aktenfälschens in Sachen Amri verurteilt worden sind: vom LKA Berlin.

War Amri der Täter? Vermutlich nicht. Insofern werden mehrere Fragen wichtig:

1. Wieso wurde Amri geschützt?

2. Wieso wurden andere wichtige Zeugen so schnell wie möglich ausser Landes geschafft, ohne sie zu befragen?

3. Wer war wirklich der Täter?

4. Weshalb wurde Amri in dem Dorf bei Mailand erschossen, in dem der LKW losgefahren war? Das ist zuviel “Zufall”, als dass es nicht wichtig sein könnte.

5. Wer gab die Anweisung zum Aktenfälschen?

6. Was wusste Thomas de Maizière, und inwiefern gab er Anweisungen?

7. Wer hat Amri aus dem Knast in Ravensburg rausgeholt?

Zur Erläuterung:

Das kann kein Zufall sein.

Und das mit dem (platzierten) Ausweis ist peinlich. Aber nicht ungewöhnlich. Bei Charlie Hebdo „vergassen“ die Killer auch einen Ausweis im Fluchtwagen.

Da hilft nur noch schwarzer Humor.

Sicher, tote Einzeltäter sind perfekt, das gilt bei den Uwes wie auch bei Gundolf Köhler, dem deutschiranischen Schützen vom OEZ München und erst recht für Amri, den mutmasslichen V-Mann. Es sind -vielleicht- alles gefakte Crimestories.

Die „Nazi-Polizisten“ aus Italien kamen dann für einen Orden doch nicht in Betracht. Amri killen war zwar löblich, ersparte einen peinlichen Prozess, höchstwahrscheinlich, aber…

Wie die Bild-Zeitung berichtet, überprüften die deutschen Behörden Scatà und Movio im Netz, als die Forderungen nach einer Auszeichnung der beiden aufkamen. Dabei stießen sie ebenfalls auf die belastenden Fotos, die Pläne über eine Auszeichnung wurden daraufhin verworfen. Der CSU-Politiker Stephan Mayer sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Entscheidung der Bundesregierung, diesen beiden Polizisten keinen Orden zu geben, ist wegen deren offenkundig neofaschistischen Einstellung absolut richtig.“

www.merkur.de/politik/er-toetete-anis-amri-polizist-schockt-mit-hitlergruss-im-netz-zr-7386350.html

Erstaunlich, dass das gesamte System immer wieder mit den unglaublichsten Geschichten durchkommt.

Es fehlen Wistleblower im Apparat.

NSU: Antifaverschwörer sind Versager

Ich verschwende nicht meine Lebenszeit damit, mit Religioten zu diskutieren.

Aberglauben, sei es Religion oder Esoterik aka Verehrung niederer Wesen muss bekämpft und ins Private zurückgedrängt werden. Jeder Mensch hat das Recht, bekloppt zu sein, aber ich und andere müssen nicht damit belästigt werden.

Burks

Keep it simple. Mit nur wenigen Wörtern wurde kürzlich offenbar, daß sich die Antifa vornehmlich aus Versagern rekrutiert. An der Kurzgeschichte läßt sich das Faschistenbrottheorem exerzieren.

+++ Veranstaltungstipp +++

Unwille und/oder Versagen? – Gespräch mit @KatharinaKoenig (Die Linke) und Dr. Henrik Dosdall (Universität Potsdam) über das Versagen der NSU-Ermittlungsbehörden.

Angekündigt wird das Thema Unwille und/oder Versagen. Gesprochen werden darf aber nur über das Versagen. Der Unwille fällt flach, obwohl der ein sehr spannendes Thema wäre, wie die Kenner der Wortprotokolle aus dem Thüringer Parlamentarischen Untersuchungsausschuß wissen.

Fast immer, wenn eine Frau König, später König-Preuss das Aufklärungs­begehr der Antifa, also Wer kennt wen?, Wer war wo? und Wer wohnt wo?, in die Tat umsetzten wollte, habe etliche Angehörige der zuständigen Organe ihren Unwillen deutlich werden lassen, diese nicht zum Thema gehörenden Fragen zu beantworten. Alleine daraus ließe sich eine treff­liche Kurzgeschichte zum Anteil der König am Versagen anfertigen, die auf heftige Fleißarbeit hinausliefe. Man muß nur die Protokolle sampeln.

Die nächste gravierende Dummheit, mit der die König durch eine haltlose These eine Verschwörungstheorie bedient ( Peter Beuth (CDU)), ist die Behauptung der Existenz, nein nicht von Gott, aber etwas Gottähnlichem, den 12 Aposteln in Form von NSU-Ermittlungsbehörden.

There is no such thing as NSU-Ermittlungsbehörde.

Was es nicht gibt, kann auch nicht versagen. Nehmen wir aber aus Grün­den der Verlängerung dieses Textes mal an, es gibt solche Behörden und diese haben auch noch versagt. Dann ist die Hackordnung relativ simpel. Am oberen Ende der Nahrungsypyramide stehen die beiden Parlamentari­schen Untersuchungsauschüsse des Deutschen Bundestages. Die haben sich per Einsetzungsbeschluß auf gesetzlicher Grundlage mit Ermittlungs­befugnissen ausgestattet.

Es sei sich an dieser Stelle auf 10 Morde beschränkt, da das einstimmige Urteil der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 22.11.2011 auf Mord lautete. Abschwiffig sei mitgeteilt, daß die Urteilsbegründung dieser Tage in Bälde nachgereicht wird, satte 8 einhalb Jahre nach dem Urteils­spruch (fatalist). Reife Leistung für einen Staat, der sich gerne den Karnevalsorden Rechtsstaat ans Revers heftet.

Was hat die höchste Ermittlungsgbehörde dieser Republik zur Aufklärung dieser 10 Mordfälle geleistet? Nado, nix, nothing. Sie hat versagt.

Auf der nächstunteren Stufe stehen die Parlamentarischen Untersu­chungs­auschüsse der Länder. Auch diese wurden mit Ermittlungs­befug­nissen eingesetzt, sofern es die Ländergesetze hergaben. Exemplarisch wurde das vor langer Zeit an den Drexler-Ultras aus dem kleinsten Mafia-Ländle der Welt dargestellt.

Und schon sind wir beim eigentlich Problem, all diese PUAs betreffend. Es geht um zwei ermordete Nazis, 10 weitere Tote, Bombenattentate und Raubüberfälle auf die Spargroschen der Deutschen und der erst kürzlich von Merkel Hierhergerufenen. Das ist das weite Feld, das es zu beackern gilt, das aufgeklärt werden muß.

Machen die das? Nö. Man ziehe sich die Einsetzungsbeschlüsse der PUAs und schaue nach, was der Untersuchungsauftrag ist. Man prüfe, ob sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt haben, der befugt ist, so einen Mord aufzuklären. Haben sie das gemacht? Nö. Haben sie einen Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, der die schlampige Tatortarbeit zu Stregda unter Führung von Menzel untersuchte, dessen einziger Auftrag die Vertuschung des Urknalls war, damit den nachwachsende Evangelisten und Katholen verklickert werden kann, der Mord an den Uwes sei ein göttliche Fügung gewesen? Ein milde Gabe Gottes, sagen die einen, ein Gottesgeschenk jubeln die anderen. Unser Danaergeschenk, murmeln Böhnhardt und Mundlos, in der Hölle leise lachend.

Die hessischen Frohnaturen haben sich um die Aufklärung des Mordes an Yozgat gar nicht erst bemüht.

Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß sich die Abgeordneten des Hessischen Landtages gar nicht erst den Mühen der Ebene stellten, um den Mord Yozgat aufzuklären. In ihrem Einsetzungsbeschluß verzichteten sie auf diese Aufgabe. Stattdessen wollten sie lieber was mit NSU, Nazis und Behörden machen. Machten alle anderen ja auch.

Die König ist ein Versager, zichtigt aber lieber andere des Versagens, statt ihre eigene Unzulänglichkeit, Ahnungslosigkeit und Dummheit zum Thema zu machen. Erwähnt sei noch ihr grandioses Verkacken der Aufklärung des Doppelmordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, deren Leichen auf Thüringer Hoheitsgebiet brandverklappt wurden. Wie die Hessen machte man das lieber gar nicht erst zum Thema der hinterwäldlerischen NSU-Ermittelungsbehörde.

Die NSU-Ermittlungsbehörden, die es gar nicht gibt, haben nicht versagt, sondern exakt so funktioniert, wie man es von ihnen erwartet hat. Wenn jemand heftig versagt hat, dann die Antifa.

Die König verbreitet mal wieder eine fette Verschwörungstheorie. Da kommt zusammen, was zusammengehört.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Einen schönen Sonntag all jenen, die richtiges Brot essen.

Mordfall Lübcke: War´s der V-Mann?

Zugegeben, es ist kompliziert, aber um den Titel klarzustellen: Stephan E. war niemals V-Mann oder Informant, so hat der Minister öffentlich gesagt, aber der Markus H., da hat der Minister das nicht so klar gesagt.

Trotz Nachfrage. Mehrfach.

Und warum hat der Stephan Ernst den Mord gestanden? Dazu lesen wir erstaunliches:

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=715#ixzz6Ahple9kI

Das klingt so, als hätte der GBA zusammen mit dem BKA-Staatsschutz einen Mörder geframed.

Man kann auch sagen…

Wieder ein Zschäpe-Deal, der schiefgegangen ist. Begreifen diese Deppen aber nie.

Noch eine These:

Das neue Geständnis macht Sinn. Wenn der zweite Täter ein V-Mann war und die treibende Kraft hinter den Ganzen.
Dann kommt jetzt richtig Freude auf beim GBA. Den Hintergrund würde man natürlich nicht öffentlich machen wollen.

Ist „aus Versehen ein Schuß gelöst“ schon die Exitstrategie, um aus dem Fall herauszukommen?

Es kann natürlich auch sein, dass die beiden Tatverdächtigen das klassische sich gegenseitig beschuldigen-Spiel aufführen, oder dass der Täter gar ein bislang Unbekannter ist, wer weiss das schon.

Was Stephan E. im einzelnen aussagte, dass erklärt sein Anwalt Hannig aus Dresden:

Warum ist den Ermittlungsbehörden der eine rechtsextreme Täter genehmer als der andere rechtsextreme Täter, sollte die Aussage des Erstgeständigen stimmen, er habe -gegen Versprechungen des Staates- den eigentlichen Täter heraushalten wollen/sollen?

Nun, das steht im Titel, und für den Tiefen Staat wäre ein staatlich bestallter Mörder suboptimal. Nicht mehr und nicht weniger.

Wobei der Bekannte der Familie Lübcke, gerufen samt Tatortreiniger, den man auf der Nordseefähre per SEK wegen der Tatwaffe abfing (bzw. gleich die ganze Fähre 2 Stunden lang aufhielt), tja nun, geklärt ist da offenbar gar nichts.

Die ganze Wahrheit dürfte niemals heraus kommen. Wer fährt denn mit einer Waffe (deren Kaliber sich angeblich sogar noch nachträglich änderte) zu einem Politiker, um ihm eine Abreibung zu verpassen, erschiesst ihn versehentlich und entsorgt die Tatwaffe NICHT?

Sorry, die Story kauf ich nicht.

Mordfall Lübcke: Hurra, es war ein anderer Rechtsextre­mer


Aktuelle Erkenntnisse zur Ermordung von Walter Lübcke / Markus Hartmann (l.) und Stephan Ernst (r.) am 1. September 2018 in Chemnitz.

Michael Klonovsky befragt Igor, den Pianisten

Welche Drogen sollten Ihrer Meinung nach legalisiert werden?
Marihuana und alles, was die Antifa nimmt.
 

N-TV hatte es wegen Trump verkackt, denn der war ihnen mit seiner Erklärung zum Flugzeugabschuß im Iran wichtiger. Eigentlich wollten sie die Pressekonferenz des derzeitigen Verteidigers von Stephan Ernst live übertragen, wenn nicht auf dem Fernseher, dann auf dem Twitter. So blieb am Ende nur der dürre Text.

Im Mordfall Walter Lübcke widerruft der Hauptverdächtige sein Geständnis und bestreitet nun, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Sein Mandant habe bei einer erneuten Aussage vor dem Ermittlungsrichter entsprechende Angaben gemacht, sagte Verteidiger Frank Hannig in Kassel. Stephan E. gehe davon aus, dass der ebenfalls wegen der Tat inhaftierte Markus H. den Schuss auf den Regierungspräsidenten abgegeben habe. Die neuen Angaben müssen nun von den Ermittlern überprüft werden.

Das ist exakt der Stand, bei dem Hannig das Mandat übernommen hatte. Tagelang war Ruhe um den Lauf der Ermittlungen. Ein männlicher Freund des Sohnes vom alternden Politiker geriet zuerst unter Verdacht, da er sich als Tatortreiniger betätigte, bevor die Kriminalpolizei ihre Tatortarbeit überhaupt begonnen hatte.

Mittels einer DNA-Spur kam man dann auch auf Ernst. Der aber hatte den Ermittlern nichts zu sagen. Bis Staatsanwalt B. Stechung mit einem verlockenden Angebot im Auftrag des Dienstherrn aufschlug und es via Anwalt verklickern ließ?

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe E. mit seinem früheren Geständnis Markus H. schützen wollen – ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Auf eigenen Wunsch wurde Stephan E. nun erneut vernommen.

Beim Hessenfunk steht es präziser.

Ernst will die Tatbeteiligung von Markus H. demnach zunächst nicht erwähnt haben, weil ihm sein damaliger Anwalt als Gegenleistung versprochen habe, seine Familie werde geschützt und finanziell unterstützt.

Und schwupps hatte man über Nacht auf einmal das Geständnis, auf das Politik und Medien so sehnsüchtig warteten. Dabei hätte man es bereits viel früher wissen können. Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen an sich gerissen. Und damit waren alle Messen gesungen. Da kommt nichts mehr rum, denn diese Behörde wird immer dann angerufen, wenn es etwas zu vertuschen gilt.

Was gäbe es denn zu vertuschen? Nun genau das, was bisher bekannt ist. Daß Ernst seit einem Jahrzehnt nicht mehr als Nazi in Erscheinung getreten ist, so wie Minrath eben keine Auskünfte zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe erteilen konnte, weil es bei der Bundesbehörde keine gab, wie Hans-Georg Maaßen auf einer Podiusmdiskussion in Berlin bestätigte. Dann bleiben nur der Kumpel und der erste Verteidiger über. Man mußte einen anderen Täter vors Loch schieben, um den V-Mann zu schützen. Nichts neues im Staat des GBA, wie bei Becker und Zschäpe und in vielen anderen Fällen, aber anders als bei Dienelt und Eminger.

Ernst hat einen Fehler gemacht. Er hat gequatscht, statt das Recht des Schnabelhaltens für sich in Anspruch zu nehmen, wie Udo Vetter nimmermüde ratschlägt.

Selbst die Richterin signalisierte der Zeugin, dass sie gerade in dieser Situation heute doch besser einfach mal schweigen sollte. Wenn sich die Zeugin Sorgen mache, könne sie ja mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und sich nach dem Stand Verfahrens erkundigen. Die Richterin schrieb ihr sogar noch das Aktenzeichen unseres Verfahrens auf.

Ich erlaubte mir da doch den Hinweis auf die schlafenden Hunde, die man in der Regel besser nicht wecken sollte. Ich glaube, die Botschaft kam bei der Zeugin an.

Und wie bei Verena Becker oder Beate Zschäpe gibt es nur eine Seite, die den Deal nicht eingehalten hat. Der Staat.

Man kann ruhigen Gewissens davon ausgehen, daß es sich ziemlich genau so zugetragen hat, wie der Anwalt äußerte, denn das entspricht präzise dem zeitlichen Ablauf der Ermittlung und Verkündung der Zwischenergebnisse. Nur in einem muß widerprochen werden.

Hier noch eine der besten Karikaturen zur deutschen Politik, die zeitnah nach der Pressekonferenz entstand.

Finde 5 Fehler einer Martina Renner.

1. Es gibt keine rechten Einzeltäter.
2. Neonazis lügen wenn sie den Mund aufmachen.
3. Ein rechter Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
4. Täter, Mittäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache des GBA.
5. Es braucht weiterhin investigative & antifaschistische Recherche. #Lübcke

Eine mögliche Antwort wäre:

  1. Es gibt keine linken Einzeltäter. Linksterroristen marodieren am liebsten im Rudel durch ihre Bürgerkriege.
  2. Linksextremisten lügen, wenn sie den Mund aufmachen.
  3. Ein linker Szeneanwalt ist keine seriöse Quelle.
  4. Täter, Mitttäter, Unterstützer zu ermitteln ist Sache der örtlich zuständigen Staatswanwaltschaft.
  5. Es braucht eine frei und unabhängige Medienlandschaft, die den dem Staat verpflichteten Medien Paroli bietet. Solche Medien gibt es nicht.

Wie immer, wenn es darum geht, den Heizkessel für NSU-Verschwö­rungstheorien auf höchster Propagandatemperatur zu halten, ist eine Frau König-Preuss mit ihren dümmlichen Bemerkungen nicht weit und verbreitet Fake News.

„Ermittler suchen Verbindungen zwischen Lübcke-Mord und NSU.“
Die umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes & des Unterstützer-Netzwerkes ist weiterhin dringend notwendig.

Sie bezieht sich dabei auf von der Frankfurter Rundschau unter dem Decknamen Jörg Köpke verbreitete haltlose Thesen, dieVerschwörungs­theorien bedienen (Peter Beuth (CDU)).

Ermittler suchen keine solchen Verbindungen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wieder einmal zeigt sich, daß sich Schulschwänzen nicht lohnt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Alles zum Fall Lübcke.

Am Schluß kommt es so, wie es im Fall des Flugzeugabschusses im Iran kam. Ganz im Ernst. Nazikumpel Markus hat menschlich versagt.

H. habe den CDU-Politiker im Streit aus Versehen erschossen.

Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen.

Eine schönen Sonntag auch Herrn B. Stechung und seinen Gesinnungsgenossen im Karlsruher Hochsicherheitstrakt.

Politische Justiz damals und heute am Beispiel des RAF-Prozesses 2

Wer ist dieser Tiefe Staat, wer agiert da hinter den Kulissen, wer koordiniert und lenkt die Medien, wer sorgt für die gewünschten Ermittlungsergebnisse, wer verweist an die passenden Richter?

Wer ist die Spinne im Netz?

Der Generalbundesanwalt als Vertuschungsbehörde

Wie war das denn damals bei den RAF-Prozessen, was steht bei Bakker Schut dazu?

Für die Auswahl von Richtern an Staatsschutzkammem bzw. -Senaten besteht keine gesetzliche Regelung; sie wäre allerdings auch unvereinbar mit der vom Grundgesetz garantierten richterlichen Unabhängigkeit (§97 Abs. 1 GG).

Laut Richterbund ist die Justiz in der BRD nicht unabhängig, statt Gewaltenteilung herrscht in der BRD Gewaltenverschränkung. Die Exekutive dominiert sowohl Legislative als auch Judikative.

Ein hehres Ideal wird da eingangs formuliert, das allerdings der Wirklichkeit nicht standhält. Wie eigentlich bei JEDEM der Grundrechtsparagraphen.

Bei Löwe-Rosenberg, dem tonangebenclen Kom- mentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, ist von „Richter(n) mit besonderer Sachkunde und breiter Erfahrung auf dem Gebiet der Staatsschutzstzrafsachen“ die Rede.

Staatsschutzsenate sind REAL Sondergerichte, und diese sind VERBOTEN. Stört aber niemand in dieser Scheindemokratie.

Der Strafrechtsgelehrte Eberhard Schmidt spricht 1960 von „Richtern mit besonders großer Erfahrung bezüglich der heutigen Methoden des gegen den Rechtsstaat gerichteten Kampfes“.

Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) erklärte während der Bundestagsdebatten über die Einführung des § 74a GVG, „daß die Staatsschutzrichter in besonderem Maße sich durch Staatstreue, bedingungslose Unterwürfigkeit unter die Staatsinteressen etc. auszeichnen müssen“.

Der Innenminister war wenigstens ehrlich. Die Staatsschutzrichter sind die Büttel der Regierungsinteressen.

Wer hätte beim Götzl auch reale Unabhängigkeit erwartet?

Über die Zusammensetzung des 3. Senats des BGH sagte Generalbundesanwalt Ludwig Martin 1969, daß die Errnittlungsrichter des BGH, die inhaltlich überwiegend Aufgaben der Staatsanwaltschaft zu erfüllen hätten, den „natürlichen Nachwuchs“ dieses Senats hervorbringen könnten“.

ln einer Art von geschlossenem Kreis ist eine begrenzte Zahl von Staatsschutzrichtern für alle Entscheidungen im Verlauf der Ermittlun- gen, insbesondere bezüglich der Untersuchungshaft, der Durchsu- chungs- und Beschlagnahmemaßnahmen verantwortlich. Bei Be- schwerden gegen wichtige Entscheidungen in Ermittlungsverfahren setzt der 3. Strafsenat des BGH die Maßstäbe, an denen sich Staatsschutzrich- ter in der BRD orientieren sollen. 6.

Dem Generalbundesanwalt obliegt nicht (wie etwa dem Procureur- Generaal bijde Hoge Raad in den Niederlanden) in erster Linie die Behandlung von Revisionssachen, sondern vielmehr die Verfolgung politischer Straftaten in direkter Zuständigkeit. Hierarchísch gesehen ist der Generalbundesanwalt dem Bundesjustizminister untergeordnet (§§ 146, 147 GVG); als „politischer Beamter‘ kann er jederzeit entlassen werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 Bundesbeamtengesetz). Der GBA ist in allen in § 120 GVG (§ 142a Abs. 1 GVG) genannten politischen Strafsachen Untersuchungsleiter und Ankläger, es sei denn, es handelt sich um einige in § 142a Abs. 1 Nr. 1 GVG genannte Fälle (hauptsächlich Staatsschutz- delikte gegen Bundesländer) oder um Strafsachen von geringerer Be- deutung. …

Diese gesetzlichen Bestimmungen bzw. ihre unscharfen Kriterien räumen dem GBA in der Frage, welche Staatsschutzkammer eines Landgerichts bzw welcher Staatsschutzsenat eines OLG im jeweiligen Fall zuständig ist, einen wei- ten Entscheidungsspielraum ein. …

Dieser maßgebliche Einfluß des GBA bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in Staats- schutzsachen hat auch bei staatstreuen westdeutschen Kommentatoren zu Zweifeln daran geführt, ob diese Entscheidungsbefugnis des GBA noch mit dem grundgesetzlich garantierten Gebot vereinbar sei, demzu- folge niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf“.

Bemerkenswert erscheint mir noch, daß der GBA seit 1969 während des Emıittlungsverfahrens in Staatsschutzsachen auf einen Ennitflungsrich- ter des BGH zurückgreifen kann,und zwar bei Strafsachen, über die ein OLG-Staatsschutzsenat in erster Instanz verhandeln und entscheiden muß“. Eine merkwürdige Konstruktion: ein Bundesrichter als Ermitt- lungsrichter, im Vorverfahren belastet mit so einschneidenden Entschei- dungen wie über die Haftfrage, die in der Beschwerdeinstanz von einem Richterkollegium des höchsten Gerichts, dem er selbst angehört, über- prüft werde“

Klartext ist das: Die Spinne im Netz ist der GBA.

Und was ist der Staatsschutz des BKA, der die Ermittlungen fachlich überwacht und dafür sorgt, dass da nichts anbrennt?

Angesichts der Funktionen des BKA als hauseigenem Ermittlungs- und Geheimdienstapparat des GBA liegt ein Zusammenwirken auch auf propagandistischem Gebiet nahe.

Ein absoluter Merksatz! Das klingt wie „Nachfolger der Gestapo“, und die linken Studenten samt ihrem APO-Umfeld haben das sicher ganz genau so gesehen.

Die Tatsache, daß die Verteidiger von Gefangenen aus der RAF von allen westdeutschen Behörden von Anfang an nicht nur als Widersacher, sondem als unmittelbare Feinde gesehen und entsprechend behandelt wurden (und werden), bedarf aber einer noch weiter gehenden Erklä- rung. Schon zu Beginn der Ermittlungen war, wie bereits erwähnt, auf höchster Ebene (vor allem durch den Einfluß des Generalbundesan- walts, der als materieller „Knotenpunkt“ der Staatsschutzbehörden gese- hen werden kann) beschlossen worden. die den Gefangenen aus der RAF vorgeworfenen Straftaten mit Hilfe rechtlicher und medienpoliti- scher Aktivitäten zu entpolitisieren.

Die RAF berief sich bekanntlich auf den Befreiungskampf der Unterdrückten gegen den Imperialismus und leitete daraus ein Recht auf Gewaltanwendung ab, das der Staat der RAF bestritt, zurecht wie ich meine. Interessant ist die Rolle der BAW als Knotenpunkt des Staatsschutzes, quasi die Spinne im Netz, streng kontrolliert seitens der Regierung, dessn Sonderstaatsanwälte sie ist.

Auch nicht überraschend, dass Sondersenate (= verbotene Sondergerichte) seitens der BAW ausgesucht werden, und diese Senate mit handverlesenden Richtern besetzt werden.

Da brennt nichts an, der werden keine Staatsgeheimnisse des Vasallen noch des Imperiums verraten bzw. ermittelt.

Inzwischen hatte der Staatsapparat über die Massenmedien schon den Begriff „Baader-Meinhof Bande“(BM-Bande) oder „Baader-Mahler-Meinhof-Bande*“ für die Gruppe durchgesetzt.

Es war eine Bande von Linksterroristen, gesteuerten Linksterroristen, geheimdienstlich gelenkten Spinnern, keine Frage!

ABER ebenso klar ist auch, dass das Framing samt der Vorverurteilung durch die Massenmedien erfolgt, die eben NICHT unabhängig sind, sondern die gelenkte Demokratie sicherstellen.

Die Anwälte galt es „auf anderem Wege zu bekämpfen“:

So drängt sich denn auch die Schlußfolgerung auf, daß man sich 1972, da der Rechtsweg aussichtslos erschien, für eine Verfolgung der Anwälte durch die Medien entschieden hatte. Die oben beschriebene Zusammenarbeit zwischen BKA, lnnenminister, GBA und der Presse hatte zur Folge, daß für die Öffentlichkeit bereits im Juni 1972 die meisten Rechtsanwälte, zu deren Mandanten auch Gefangene aus der RAF zählten, als „Terroristen in Robe“ galte.

Teilweise traf das sicher zu, aus Anwälten wie Siegfried Haag wurden in der Tat Terroristen im Untergrund, allerdings sehr dumme, die prompt erwischt wurden, mit allen Anschlagsplänen im Gepäck… allein dass der Mord an „Margarine [SB =Siegfried Buback] und der deutsche Herbst 1977 stattfinden konnte war ein Wunder… oder auch nicht. (Vorsicht Verschwörungstheorie, Haag ein V-Mann, die RAF geheimdienstlich gesteuert nicht erst seit der 3. Generation).

Fassen wir kurz zusammen: Ganz besondere Richter in ganz besonderen Senaten, die sich durch ganz besondere Staatstreue auszeichnen, aburteilen von Staatsschützern des BKA ermittelte Straftatbestände, die diese BKA-Staatsschützer für die ganz besonderen politisch gelenkten Regierungsstaatsanwälte „beweiskräftig ermittelt haben“, während die Massenmedien das Framing und die Vorverurteilung besorgen.

Haben Sie das verstanden?

Na dann verstehen Sie sicher auch das hier:

Die meinen das ernst?

Na dann…

ENDE

Politische Justiz damals und heute am Beispiel des RAF-Prozesses 1

Was ist Politische Justiz? Wie verteidigt man sich politisch? Wie lief das ab damals im grossen RAF-Prozess in den 1970er Jahren, und gibt es Parallelen zum NSU-Gedöns in München? Wer agiert da vor und hinter den Kulissen?

Schwierige Fragen, zugegebener Massen, aber wenn man die nötige Zeit zu investieren bereit ist, ergeben sich da durchaus interessante Details.

Am Anfang steht die Analyse dieses Buches:

Otto Kirchheimer:

„Politische Justiz: Verwendung juristischer Verfahrensmöglichkeiten zu politischen Zwecken“

Kirchheimer zufolge geht es in politischen Strafverfahren im wesentlichen um die (beabsichtigte) Beeinflussung gesellschaftlicher Machtverhältnisse.

Den letzten Satz haben wir uns nicht selbst ausgedacht, sondern er stammt von einem holländischen Anwalt namens Pieter Bakker Schut, der als Verteidiger der RAF tätig war.

Schut wurde vor allem als Strafverteidiger von Mitgliedern der Terrororganisation Rote Armee Fraktion bekannt. Er vertrat u. a. Ronald Augustin. Über diese Zeit legte er ein umfassendes in der Linken der 1990er viel diskutiertes Buch und eine Dokumentensammlung vor.

Schut hat auch ein Buch über die Stammheimer Todesnacht verfasst,…

Pieter Bakker Schut u. a. (Hrsg.): Todesschüsse, Isolationshaft, Eingriffe ins Verteidigungsrecht

… er hat sich intensiv mit dem angeblichen Selbstmord von Ulrike Meinhof befasst, und er hat mit über 40 Jahren seine Dissertation geschrieben:

Pieter Bakker Schut: Politische Verteidigung in Strafsachen: Eine Fallstudie des von 1972-1977 geführten Strafverfahrens gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan Carl Raspe, Kiel: Neuer Malik Verlag 1986 (= Dissertation in Utrecht)

Und in dieser Fallstudie sind ein paar durchaus interessante Passagen enthalten, welche einige der eingangs aufgeworfenen Fragen beantworten helfen können. Und zwar Antworten „von sehr weit links“.

Am Anfang macht es Sinn zu schauen, wie Bakker Schut die Beteiligten skizziert, die bei der Politischen Justiz ihre Rollen spielen, und wo er sie verortet, gesinnungsmässig.

Was ist die BRD (aus Sicht der Linken bzw. der Linksextremen)?

Einleitung

Das vorliegende Buch ist eine Fallstudie über den bis dahin größten politischen Prozeß der Nachkriegszeit in der BRD, die Strafsache gegen die sogenannten Gründer und Rädelsführer der westdeutschen Stadt- guerillagruppe Rote Armee Fraktion (RAF) Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan Carl Raspe.

Mitte 1972 waren sie nach einer monatelangen Hetzjagd von der Polizei festgenommen worden; kurz zuvor, im Mai 1972, hatten verschie- dene Kommandos der RAF ihre ersten Angriffe – eine Reihe aufsehener- regender Bombenanschläge u. a. gegen amerikanische Militäreinrich- tungen (siehe Kapitel l) ~ durchgeführt.

Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen „Baader u. a.“, wie die Kurzadressierung der Strafakte lautete, wurde im Mai 1975 eröffnet; sie dauerte fast zwei Jahre. Holger Meins starb bereits vor Beginn der Hauptverhandlung im November 1974, Ulrike Meinhof im Mai 1976, die restlichen drei Beschuldigten starben im Oktober 1977.

Ich werde zuerst kurz auf Entstehung und Selbstverständnis der RAF eingehen und danach die speıifische Problemstellung der vorliegenden Studie sowie die angewandten Untersuchungsmethoden näher erläu- tern,

Die 60er Jahre gingen in die Geschichte vieler westlicher Staaten als „unruhige“ Jahre ein. Vor allem in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts waren Demonstrationen von einer in der BRD noch nicht erlebten Heftigkeit und Aktionen bürgerlichen Ungehorsams seitens großer Teile der Studentenschaft an der Tagesordnung. Ihr ging es hauptsächlich um eine Demokratisierung der Gesellschaft und um die Verbreitung des Bewußtseins, daß es notwendig sei, aktiven Widerstand zu leisten gegen das ökonomische, politische und militärische Vorgehen der westlichen Staaten in der dritten Welt, insbesondere gegen den Kolonialkıieg in lndochina, den die USA von Frankreich quasi übemommen hatten und der inzwischen völkermörderische Formen angenommen hatte.

Ebenso wie in anderen Ländern hat auch der studentische Widerstand in der BRD historisch und gesellschaftlich spezifische Dimensionen und Hintergründel. So richtete sich der Protest der radikalen „Kinder der Generation von Auschwitz“ u. a. gegen die Restauration der politischen Rechten unter den von Konrad Adenauer geleiteten CDU/CSU-Regierungen der Nachkriegsjahre (1949 bis 1965) und in diesem Zusammen- hang vor allem gegen die Tatsache, daß zahlreiche Ex-Nazis wieder einflußreiche Positionen in den Machtzentren von Regierung, Militär, Justiz, Polizei, Parteien und Wirtschaft besetzen durften. Zur Veranschaulichung hier nur ein Beispiel aus dem Bereich der Polizei: lm Jahr 1959 standen von 33 Polizeipräsidien in Nordrhein- Westfalen 20 unter der Leitung ehemaliger SS-Hauptsturmführer.

Der studentische Protest richtete sich weiter gegen die Methoden, mit denen Tausende von echten und vermeintlichen Kommunisten im Rah- men des Kalten Krieges verfolgt worden waren und wurden.

Vor allem aber leisteten die Studenten Widerstand gegen die Remilitarisierung der BRD (die schon vor der Kapitulation 1945 und damit lange vor der tatsächlichen Teilung Deutschlands im amerikanischen Außenministe- rium als beschlossene Sache galt, da man sich dort zum Ziel gesetzt hatte, Deutschland zu einem Bollwerk gegen die Sowjetunion auszubauenq).

Die beherrschende Rolle, die die westlichen Besatzungsmächte beim Wiederaufbau Deutschlands gespielt hatten, war den Studenten nicht entgangen. Ein Beispiel für das zielstrebige Vorgehen der Sieger: Sie übemahmen den vom Nazi-General Reinhard Gehlen gegründeten ge- heimen Nachrichtendienst „Organisation Gehlen“ und installierten ihn 1956 unter dem Namen Bundesnachrichtendienst (BND) als CIA-Nie- derlassung in der BRD…

Die BRD ist demnach ein Vasallenstaat der USA, gegen die Sowjetunion als Frontstaat aufgebaut und verwaltet, in dem das bewährte Personal des 3. Reiches agiert, so wie es das Imperium (USA) erwartet, und dabei hilft, imperialistische Kriege in der dritten Welt zu führen (Vietnam etc.). Das imperialistische US-Imperium agiert quasi faschistisch, und das weltweit.

Daniele Ganser sieht das sehr wahrscheinlich weitestgehend ebenso wie die linken Studenten der 1960er Jahre, aus deren kommunistischsten Teilen dann 1970 die RAF hervor ging. Von anfang an gesteuert/beeinflusst aus Moskau, unterstützt durch dessen Vasallen Ost-Berlin.

Die RAF ist der radikale Teil der Antifa, und die USA beherrschen die BRD noch heute und wenden sie gegen Russland, siehe ganz aktuell die Sanktionen der USA gegen Deutschland und Russland in Bezug aus Nord Stream 2.

Die wirtschaftliche Abhängigkeit Westdeutschlands von den USA hatte ihren Anfang mit dem sogenannten Marshallplan genommen. Die drei Jahre nach der Kapitulation waren Hungerjahre, gekennzeichnet durch unzureichende Lebensmittellieferungen und -rationen, genaue Regle- mentierung der Produktion, Beschlagnahmungen, Zwangsexport von Grundstoffen usw. Der Marshallplan wurde genau zu dem Zeitpunkt vorgelegt, an dem die Streiks und Demonstrationen gegen den Hunger und für eine Sozialisierung der Produktionsmittel in Europa ihren Höhe- punkt erreicht hatten, Mit Hilfe dieses Planes war es den USA möglich, auf wirtschaftlichem Gebiet in Europa vorzudringen und einen mit militä~ rischen Stützpunkten versehenen antikommunistischen Block für die sogenannte „roll back“-Offensive gegen die Sowjetunion errichten zu können.

Die Argumentationsmuster sind bis heute immer noch dieselben. Das heisst nicht dass sie zutreffend oder falsch wären, sondern der Punkt um den es geht ist die Konstanz in der Argumentation (der Linken und der Russlandversteher…) von damals bis heute. Links, antiamerikanisch, antiisraelisch, letztlich die 5. Kolonne der Kommunisten?

Geistige Anregung boten anfänglich vor allem die Schriften der neomarxistischen Philosophen der sogenannten Frankfurter Schule wie Theodor Adorno, Max Horkheimer, Jürgen Habermas, Walter Benjamin und Herbert Marcuse; später kamen die Schriften der Guerillastrategen wie Mao Tse- tung, Frantz Fanon und Che Guevara hinzu.

Von 1965 an nahmen der amerikanische Vietnamkrieg und die Beteiligung der BRD an diesem Krieg (unter anderem durch die Billigung amerikanischer Militärbasen mit logistischer Funktion für diesen Krieg in der BRD) einen zunehmenden Stellenwert innerhalb der Diskussion ein.

Nach dem Eintritt der SPD in die Große Koalition mit CDU/CSU im November 1966 rief der SDS-Vorsitzende Rudi Dutschke -im Anschluß an eine Woche stark besuchter teach-ins über Vietnam in Berlin – zur Bildung einer „Außer-parlamentarischen Opposition“ (APO) auf, die alle Gruppen und Bewegungen links von der SPD umfassen sollte. Dies war der Beginn der großen Vietnamdemonstrationen, die immer wieder mit brutaler Gewalt durch massive Polizeiaufgebote zerschlagen wurden.

Die diversen Blätter des marktbeherrschenden Springerkonzems liefer- ten die verbale Munition gegen die Demonstranten. Am 2. Juni 1967 demonstrierten die Studenten in Berlin gegen den 16 Staatsbesuch des Schahs von Persien. Die Polizei knüppelte die Demon- stranten auseinander. Der Student Benno Ohnesorg, aktives Mitglied der Evangelischen Studentengemeinde, wurde von der Polizei auf der Flucht erschossen. Der Schütze erhielt uneingeschränkte Rückendeckung von seinen Vorgesetzten und ging letztlich straffrei aus.

Auf einer emotional aufgeladenen Versammlung am Abend des 3, Juni rief das SDS-Vorstandsmitglied Gudrun Ensslin (die sich in früheren Jahren noch innerhalb der SPD gegen atomare Bewaffnung und für die Kanzlerkandidatur Willy Brandts eingesetzt hatte) zur Gegengewalt auf: „Denn man kann mit ihnen nicht diskutieren es ist die Generation von Auschwitz‘. Während innerhalb der linken Bewegung noch recht zögernd über das Thema Gewalt und Gegengewalt diskutiert wurde, ging die Polizei weiter unvermindert brutal gegen Demonstranten vor, begleitet und unterstützt von Hetzartikeln der Springerpresse gegen den SDS und vor allem gegen den SDS-Vorsitzenden Rudi Dutschke. Am 11.4.68 schoss ein junger Mann Dutschke eine Kugel in den Kopf. Dutschke wurde lebensgefährlich verletzt; er starb Jahre später an den Folgen. Die Studenten reagierten auf diesen Anschlag mit heftigen Demon- strationen und Aktionen gegen Niederlassungen des Springerkonzems in verschiedenen Städten der BRD.

Die BRD als Vasall der USA, die Studenten (damals wie heute) mehr oder weniger kommunistisch (wie Kevin K.), und mit Nazis reden ist sowieso sinnlos, die muss man mit Gewalt bekämpfen.

Alles wie 2020?

Sachsenfrau

Ich mag jetzt nicht hier zu Indymedia verlinken, deshalb ein Link auf den „Schwefelbuben“ Hadmut Danisch:
https://www.danisch.de/blog/2020/01/01/einzig-gewalt-ist-der-schluessel-es-wird-kein-tag-x-kommen-tag-x-ist-bereits-da/#more-33392

Zitat:
„Wir sind keine Linken, wir sind keine Rechten, wir sind nicht aus der Mitte, wir sind die Schwarze Schar, hochintelligente, bewaffnete, organisierte Freigeister die hiermit kundtun was nun nottut.
Linke, demonstrieren gegen Nazis, aber demonstrieren ist verschwendete Zeit und Kraft.
Nazis lassen sich nicht durch Gegenargumente, Wissenschaft, Fakten usw. bekämpfen oder gar überzeugen.
Einzig Gewalt ist der Schlüssel, denn Faschismus zu zerschlagen heißt eben zuschlagen, im Idealfall so, dass sich der braune Parasit danach nie wieder regt.
Dies ist ein Aufruf zur Gewalt, zur Gewalt gegen Nazideutschland, welches niemals aufgehört hat zu existieren!

Bewaffnet euch, nein nicht mit Zwillen und Molotovcocktails, sondern mit Schusswafen, scharfer Munition und Sprengstoff, denn uns steht ein Krieg bevor, ja er hat bereits begonnen!
Erwartet keinen Widerstand gegen den Naziterror aus der sogenannten Zivilbevölkerung, denn er wird nicht kommen, es wird sein wie damals, denn Faschismus ist immer gleich.
Dieser Krieg bedeutet Verlust, eventuell Verlust geliebter Menschen oder gar des eigenen Wohles oder Lebens…“

In Inhalt und Duktus vermeine ich glasklar Terroristen und Faschisten zu erkennen!
Und, was macht unsere Regierung?
-> Sie fördert genau diese Terroristen und Faschisten mit UNSEREN Steuergeldern!

H.D. nennt das „Die Aktuelle Kriegserklärung vom heutigen Tage der Linkskriminellen gegenüber der Gesellschaft.“
-> dem ist meiner Meinung nach nichts hinzuzufügen!

So sieht es aus: Der Faschismus lebt und muss mit Gewalt erledigt werden, diese RAF neuen Typs ist dieselbe wie in den 1960 er Jahren, und deshalb ist „Bakker Schut und wie er die Welt sieht“ nach wie vor interessant und wichtig.

Weil wir in dieselben Strukturen hinein geraten, Strukturen die immer vorhanden waren und weiter vorhanden sind. Sollte man sich immer wieder klar machen.

Wie agieren die linksversifften Medien, altuell, 2020?

Der gestrige Beitrag des MDR, in dem gar nicht erst versucht wurde, die Sympathie für Linksextremismus zu verhehlen. Medien, die wie in der DDR die Realität nicht abbilden und dem Bürger fremd geworden sind. Und ein Bürger wie ich, der im Gegensatz zu damals nicht darüber lacht, sondern sich angewidert fühlt. Weil diese Medienleute keine Opfer der Gleichschaltung sind, sondern sich freiwillig gleichschalten. Sie sind Täter.

Haltungsjournalismus versus Atlantikbrücken-Journalismus? Die Medien als Hunde der politischen Lager?

Damals wie heute wird von ganz links zur Gewalt aufgerufen:

Ulrike Meinhof dazu in „Konkret“: „,Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Wıderstand ist,wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht. Protest ist wenn ich sage, ich mache nicht mehr mit. Widerstand ist, wenn ich dafür sorge, daß alle anderen auch nicht mehr mitmachen‘.

Der Staatsschutz ist sicherlich längst dabei, die radikale Linke zu unterwandern, um sie sowohl lenken, also benutzen als auch sie bekämpfen, zerschlagen zu können, je nachdem was politisch gerade gewollt ist.

Damals war „bekämpfen und zerschlagen“ angesagt:

Kurz nach der Befreiung [Baaders] ging die Gruppe [via Flughafen DDR] in den Mittleren Osten, wo sie in palästinensischen Trainingslagern geschult wurde und wichtige Kontakte knüpfte. Von Ende September 1970 an erregte die Gruppe Aufsehen u.a. wegen mehrerer Banküberfälle, Autodiebstähle und Einbrüche in Rat- häuser und Einwohnermeldeämter zur Beschaffung von Pässen, Führer« scheinen und Fahrzeugpapieren, Stempel und Plaketten für Autokenn- zeichen usw, Dies war die Aufbauphase der Stadtguerilla, die als Rote Armee Fraktion (RAF) erst im April 1971 mit der Schrift „Das Konzept Stadtguerilla“14 an die Öffentlichkeit trat. Inzwischen hatte der Staatsap- parat über die Massenmedien schon den Begriff „Baader-Meinhof Bande“(BM-Bande) oder „Baader-Mahler-Meinhof-Bande*“ für die Gruppe durchgesetzt. Weil Andreas Baader wegen des Frankfurter Kauf- hausbrandes und seiner Befreiung aus der Haft, Horst Mahler wegen seiner Verteidigung in politischen Prozessen und Ulnke Meinhof wegen ihrer Kolumnen in

„Konkret“ bereits bundesweite Bekanntheit erlangt hatten, war es ein leichtes, die gesamte Gruppe, die inzwischen aus etwa 50 Mitgliedem bestand, mit diesen drei Personen zu identifizieren. Der Einfachheit halber wurden die drei gleich als „Rädelsführer“ einer „ganz gewöhnlichen Verbrecherbande“ apostrophiert.

Merke: Geheimdienste haben die RAF massgeblich erschaffen und gelenkt, sowohl westliche als auch östliche Dienste haben die linksextremen Studenten zu nutzen gewusst, das Framing durch die Massenmedien war genau auf dieselbe Art und Weise erfolgt wie das heutzutage geschieht.

Man erinnere sich: Die Vorverurteilung des NSU war total, von Anfang an, und das war damals bei der „Baader-Meinhof-Bande“ nicht anders. Es sind immer dieselben Muster, wie da politisch, medial und juristisch agiert wird, offen und im Hintergrund, und wer da agiert, das nennt man -zutreffend- oftmals den Tiefen Staat.

Wer da so alles dazu gehört, um einen politischen Prozess zu veranstalten (und die Öffentlichkeit entsprechend zu steuern), dazu mehr in Teil 2.

Der Generalbundesanwalt als Vertuschungsbehörde

Es ranken sich viel Mythen um die Aufgabe des Generalbundesanwaltes. Jene, die am weitesten von der tatsächlichen Situation entfernt sind, entstammen den Mündern jener, die am nächsten am Anal der Behördenvertreter hocken, um ihnen im Ernstfall dortselbst hineinzukriechen.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

Der Generalbundesanwalt ist strafrechtlich betrachtet völlig überflüssig, weil nutzlos. Aus dem reichhaltigen Angebot an mittleren bis Höchststrafen, die das Strafgesetzbuch oder der Ordnungswidrigkeitenkatalog des Bundes bereithalten, gibt es nicht eine einzige Straftat, die nicht auch von qualifizierten Staatsanwälten in den Ländern bis zur Anklage vor einem ordentlichen Gericht statt einem Buundesstaatsschutzgerichtshof ausermittelt werden können.

So eine solche Behörde wirklich nötig wäre, dann als zentrale Bundes­be­hörde für die Steuerung von Begehrlichkeiten, also die Amtshilfe­ersu­chen an andere Staaten bzw. die Antwort auf deren Hilfeersuchen. Mehr müs­sen die Mitarbeiter nicht können. Das können demzufolge auch Beamte des mittleren Dienstes ohne höhere Qualifikation.

Die beste Möglichkeit, der Behörde auf die Schliche zu kommen ist immer noch der Praxistest, also der Versuch, den Pudding an die Wand zu nageln. @moh ist das gelungen.

Wenn die Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts ein Strafverfahren mithilfe des Bundesgerichtshofs durchsetzt, dann riecht das nach einem Showprozess mit politisch vorgegebenem Ausgang. Wer in solch einer Staatsschutzsache auf Rechtsstaatlichkeit hofft, der hat den Modus Operandi der Bundesanwaltschaft noch nicht verstanden. Ich habe die Bundesanwälte und Anwältinnen bei meinen Prozessbeobachtungen stets als zombiehaft empfunden. Bei den Richterinnen und Richtern der OLG-Staatsschutzsenate ist das nicht zwangsläufig der Fall, doch scheint ein gewisser Konsens zu bestehen, das Staatswohl über Einzelschicksale zu setzen und auf deutlichen Wunsch von Regierungsstellen im Sinne von Staatsinteressen urteilen – im Zweifel gegen den Angeklagten. Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und widersprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine einwandfreie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Siehe hierzu auch die Kommentare zum Tod, der aus der Flinte kam, und das sehr generöse Verhalten der Diener des Staatsschutzes einigen Angeklagten und Verdächtigen im NSU-Schauprozeß gegenüber.