1998, Garagenrazzia in Jena, und man wurde fündig, siehe Asservateliste:
http://file.arbeitskreis-n.su/nsu/Asservate/Bd6-1GaragenfundeJena26-01-1998.pdf
Der „NSU“ hat viel gelesen, Combat 18-Hefte, Sonnenbanner, Turner Tagebücher, und hat so gelernt, was eine Terrorzelle im Untergrund so wissen muss, um erfolgreich zu sein. Das hatte der VS via seiner Spitzel alles aufschreiben lassen:
Wozu das gut sein soll, 20 Jahre alte Hefte vorzulesen, konkret von 1996 stammende, das ist nicht Jedem klar:
So leicht wird man ein Propagandaopfer… wenn man diese Unterlagen gar nicht gelesen hat, und daher wie ein Blinder von der Farbe schwaermt?
Das Gericht verfügt zwar über 2 Ersatzrichter im Senat, aber wird ein Richter krank, fällt eine Woche aus. 2 Verhandlungstage, 300.000 Euro gespart, sehr löblich 🙂 Nächste Woche fällt also aus…
Das Gericht macht in Gedöns, und das seit Mai 2013. Da dürfen die auch mal alte Heftchen vorlesen, wenn der einzige Zeuge Volker Henck eine Autopanne hat.
@dieter meint dazu, man solle doch mal nachlesen, wie das BfV die Qualität dieser „Terrorzellen-Handlungsanweisungen“ einschätzt, und verweist auf die berühmte 2004er Broschüre VS-nfD:
Das BfV kommt zu Ergebnis, dass von den Schriften des Combat 18 weder eine konkrete Gefährdung noch konkrete Handlungsanweisungen ausgehen. Auch in Bezug auf leaderless resistance gäbe es keine konkreten Handlungsanweisungen und auch das Totenkopf-Magazin bleibt weitestgehend im Allgemeinen verhaftet.
Ist doch lustig, was der Götzl diese Woche in München abgezogen hat. warum hat die Verteidigung nicht einfach diesen VfS-Bericht eingereicht. Der VfS hat doch bestimmt nichts beschönigt. War offenbar harmloser Kindergartenquark, der in diesen Heftchen stand.
Seite 31 (PDF) lesen! hajofunke.wordpress.com/2013/05/23/hintergrund-bfv-gefahr-eines-bewaffneten-kampfes-deutscher-rechtsextremisten-entwicklungen-von-1997-bis-mitte-2004/
Also lesen wir mal Seite 31 der PDF…
Die Jenaer Garagenbomber ohne Zünder werden dort ebenfalls ausführlich erwähnt. Seite 16. Damals waren die Bomben noch funktionsfähig, im Prozess in München stellte sich heraus, dass sie das nicht waren… man kann nun mal TNT nicht zünden wie Chinaböller… das wusste die Jenaer Terrorzelle jedoch leider nicht… auch taucht dieses TNT erst im Mai 98 im Haftbefehl auf und ist laut Staatsanwaltschaft Gera Ende 1998 restlos vernichtet, aber das TLKA vernichtete laut Pressemitteilung seine Spuren davon erst im Jahr 2000. Alles sehr improvisiert und unlogisch. Man erkennt leicht: Eine erfundene Geschichte.
@anmerkung meinte dazu:
Ist ja geil, das ist Stand Juli 2004. BMZ werden in der Broschüre auch ausführlich referiert, im Juli 2004. Sogar die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung findet Erwähnung.
Kann niemand mehr sagen, die wußten nichts von den 3en, wenn die im Juli 2004 immer noch erwähnt werden. Die sind also allen Personen im Verteiler der Broschüre bekannt gewesen.
So ist das. Und der Verteiler war sehr gross.
Taugen also diese Anleitungen zur Umsetzung des Terrorkonzepts des führerlosen Widerstandes? Oder sind das Nebenklage-Pappdrachen? Handelte des Trio gemäss des BKA-Terror-V-Mannzellen-Konzepts des Dr. Kolmar? Sich ranmachen an echte Terroristen, indem man gefakte V-Terroristen in die Szene einschleust?

Zitat: [Dr. Kollmar, Vizepräsident des BKA]
»Ich hatte vorgeschlagen, eine
Gruppe von zwei oder drei Mitarbeitern zu etablieren, die als Terrorgruppe aufgebaut werden sollte,
im Parallelgang zu bestehenden terroristischen Vereinigungen. Es war damals die Schwierigkeit, in Terrorgruppen einzuschleusen. Und da ich wußte, daß das nicht geht und daß das gefährlich ist, habe ich vorgeschlagen, eine isolierte Terroristengruppe zu bilden, die mit der Zeit von sich reden macht […] Und wenn sie [die Terrorgruppe] bekannt genug ist in den Kreisen, dann werden sich von selbst Kontakte zu anderen Gruppen ergeben. Und von da an kann man von der Seite einsteigen.
Welche taktischen Maßnahmen erforderlich sind, wie da vorgegangen werden muß, das habe ich exakt im Detail ausgearbeitet. Das war nicht nur eine spinnerte Idee, sondern ich habe ganz exakt bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, wie man das machen kann.«37
Quelle: Winfried Ridder, VERFASSUNG OHNE SCHUTZ Die Niederlagen der Geheimdienste im Kampf gegen den Terrorismus, Originalausgabe 2013, Seite 58/59.
Wissen wir nicht… sollten Sie selber mal durchdenken… das wäre ein Staatsgeheimnis, dessen Bekanntwerden Regierungshandel unterminieren würde: Das geplante Abtauchen in den NS-Untergrund zum Zweck der Unterwanderung und Infiltration einer gewaltbereiten Szene, 1998 geschehen in Jena.



























































http://www.mdr.de/nachrichten/kein-nsu-trio100.html










“Richter Manfred Götzl verlas Texte aus einer Zeitschrift des Neonazi-Netzwerks Blood & Honour, das 1998 bei einer Durchsuchung von Beate Zschäpes Garage gefunden worden war. Die Texte rufen zum Mord an Einwanderern und zum sogenannten führerlosen Widerstand auf. “Für die Nebenklagevertreter liest es sich wie die Anleitung für den NSU”, merkt Wiebke Ramm von Spiegel Online an.”
Wozu?! Welchen Erkenntnisgewinn soll das bringen?!
Eine der wenigen eindeutigen und unumstritten Tatsachen im Prozess ist doch, dass Zschäpe eine Rechtsextremistin war und wahrscheinlich immer noch ist, welche tief in die rechtsextreme Szene, und das wahrscheinlich nicht nur als Mitläuferin, eingebunden war (ist). Was erhofft man sich also inhaltlich noch neues vom Beweisantrag der Nebenklage?!
Welchen Erkenntnisgewinn erhofft man sich aus dem Vorlesen des Heftes der Neonaziorganisation Blood and Honour – im Übrigen waren auch in dieser rechtsextremen Organisation diverse V-Leute an wichtigen Schaltstellen installiert?!
Zschäpe war eine Rechtsextremistin. Bewiesen!
Die Texte in der Zeitschrift Blood and Honour rufen zu Hass, Gewalt und sogar Mord gegen Andersdenkende und Migranten auf. Bekannt!
Das Konzept des führerlosen Widerstands (autonom agierende Gruppen). Auch damals schon vielfach und lange in der rechtsextremen Szene propagiert!
Ich verstehe es nicht mehr. Ganz offensichtlich hat das Gericht zuviel Zeit. Und zeitgleich werden deutlich zielführendere Beweisanträge der Verteidigung und der Nebenklage mit der Begründung “Zeitmangel” durch Richter Götzl abgelehnt…
http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/11/27/medienlog-blood-honour-anleitung-nsu/