Author Archives: Die Anmerkung

Schwäbische Restanten

Dieser Post ist eine Reblog aus dem Blog Parlograph, der am 23.02.2019 erschien.
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Dabei schoss man am Horizont
auf neunundneunzig Luftballons.

Ich sage es gerade heraus: Das jüngste Werk des Drexlerausschußes ist eine herbe Enttäuschung. Voyeurismus, der sich als Aufklärung tarnt, ist peinlich; zu Recht nahm niemand Notiz, nur der AK NSU (bzw. was von ihm übrig ist) lobt die AfD fürs Nörgeln am NSU-Phantom; unnötigerweise.

Krokus-Gronbach hieß diesmal R.R.K. und hat als Berater und „Sonderermittler“ die alternativen Zweifel gründlich kompromittiert. Reinhard Kiefer sei unglaubwürdig, befand der Ausschuß und meinte die AfD gleich mit, ja Kiefers Zirkusauftritte ließen die schroffe Ablehnung der AfD-Beweisanträge fast als verantwortlich erscheinen.

Zu spät kam das alles sowieso. Verschwunden die Frische und Dramatik des ersten Ausschußes mit seinen Unwägbarkeiten wie den Heiligs, verlorenen Beweismitteln und Zeugensterben – diesmal wollte die Drexlermehrheit mit Macht den Deckel drauf und folgte dem Konsens der Zivilgesellschaft #SchlussstrichHeilbronn #KeinSchlussstrichNSU-Phantom.

Haltlose Thesen

Im endgefaßten Abschlußbericht1) also 800 Seiten schwäbischer Nazi-Porno; der Rest: Behörden-Geschichten, mißglückte Eigen-PR Ricarda Langs und Ideen für eine Welt ohne rechte Musik, Autokennzeichen und Waffenbesitz; das Ganze von der Mode streng geteilt in Voten der Demokraten und „Populisten“.

Immerhin, und das ist ihm zugutezuhalten, räumt der Ausschuß den Mevlüt-Kar-Kram ab; freilich ohne Risiko, denn es ist opportun den Amerikanern gegenüber und man kann trotzdem auf Linie bleiben: Böhnhardt und Mundlos waren’s. Punkt. Und Zschäpe irgendwie auch. Aber dann wird es unangenehm:2)

Die Untersuchungen des Ausschusses schlossen an die Ergebnisse des Vorgängergremiums der 15. Wahlperiode an und grenzen sich klar gegenüber denjenigen ab, die mit haltlosen, nicht belegten Thesen das Leid der Anschlagsopfer der Heilbronner Theresienwiese und deren Angehörigen teils instrumentalisieren, teils negieren, indem Geschehensabläufe behauptet werden, die die nachgewiesene Täterschaft des terroristischen Mord-Trios aus Zwickau letztlich verneinen.“

Ein Stuttgarter Bekenntnis gegen die Binningers und Mosers? Aus Sicht sonstiger Skeptiker jedenfalls verhält es sich umgekehrt: Beweismittelmanipulationen und ein erfundener NSU sind es, die Leid und Opfer instrumentalisieren und Ermittlungen vereiteln; mitgetragen von Bieder- und Obleuten, die das Märchen vom Mord-Trio verbreiten, fernab der Lebenswirklichkeit im Osten.

Und grundsätzlich können wir auch: Der Mordanschlag auf Kiesewetter und Arnold ist offensichtlich unaufgeklärt. Das mag für den keine Rolle spielen, der ans große Ganze zu denken hat, aber nicht jeder besitzt die dafür nötige moralische Biegsamkeit. Wer meint, das NSU-Phantom habe das Wattestäbchenphantom nur ersetzt, beweist damit keinen Mangel an Mitgefühl, sondern vor allem verlorenes Vertrauen in bundesdeutsche Strafverfolgung.

Gleiches gilt für den Verdacht, das Heilbronner Geschehen sei überhaupt nur geschmacklose Inszenierung gewesen: Gefahrenabwehr eines übermütigen Präventionsstaates, zynisches „Aufscheuchen“ oder Staatsschutz für Mörder. Das ist der spekulative Teil und auch da gibt es durchaus Unterschiede, bei dem, was man rechtschaffenen schwäbischen Beamten zutraut aufgrund der uwP-Groteske3) und nach Aktenlage: Kapitalverbrechen zu begehen, zu decken oder sie „nur“ vorzutäuschen.

Irgendwie müssen Dienstwaffen, Handschließen und Tatwaffen nach Eisenach und Zwickau gekommen sein, vorausgesetzt natürlich, sie waren physisch an jenen Tatorten, an denen auch nichts paßt. Dies als Einschub, denn konkret geht’s dem Ausschuß um Butzemann Kiefer:4)

Auch das Eingangsstatement bei der zweiten Vernehmung [Kiefers] vor dem Ausschuss, in welchem er eine Täterschaft von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gänzlich negiert, belegt dieses Eigeninteresse. Denn nunmehr steht er in Kreisen, die staatlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Verbündeten den Polizistinnenmord zutrauen, im Mittelpunkt.“

Eine unbegründete Sorge; Kiefers Expertise ist bei NSU-Leugnern kein Thema. Wer dort sonst über jedes Islamistenstöckchen springt, ließ die Nübel-Story ebenso links liegen wie Gronbachs NPD-Phantasien. In diesen „Kreisen“ überwogen Lockvogelthesen, geplatzte Drogengeschäfte, Rachephantasien und Kollegenmord lange vor Kiefers Erzählungen.

Der nunmehr desavouierte Selbstdarsteller war eher nützlicher Idiot der Ausschußmehrheit beim Kampf gegen abweichende Verschwörungstheorien. Seine Kontaktaufnahme mit den Irren auf der grünen Insel war schon Sabotage.

Alternatives Jammern

Umgekehrt dürften sich AfD und Kiefer ihre Anregungen beim AK NSU geholt haben; mit mäßigem Erfolg. Die abgeschmetterten Beweisanträge scheinen Kiefers Handschrift zu tragen: Chico, Sabac-Clan und Easy-Fit-Bozo werden munter zusammengeworfen,5) der Sauerland-Dienste-Fake springt aus der Mottenkiste und Martin Arnold soll erneut befragt werden,6) trotz seines Freifahrtscheins.

Ob, wie und daß Staatsanwalt Meyer-Manoras die Ermittlungen „torpedierte“, ist spekulativ, denn es war Arnold, der sich beim psychiatrischen Gutachter Heinrich plötzlich an nichts mehr erinnern konnte (auch nicht an Chico):7)

Ob er die Person auf seiner Seite gesehen habe, könne er auch nicht genau sagen. Er wisse nicht sicher, ob er den Mann gesehen habe. Insofern könne er natürlich auch nicht sicher sagen, wie der Mann ausgesehen habe. Es könne auch sein, dass er sich diese Erinnerung nur einbilde. Er habe versucht, die Lücke zu schließen.“

Eine Mordanklage mit diesem Zeugen? Hätte irgendjemand von den Alternativen in die Protokolle des ersten Ausschußes geschaut, wäre ihnen wenigstens diese Peinlichkeit erspart geblieben. Für Opfergejammer reicht es trotzdem. Der zweifellos schäbige Umgang mit der AfD ist indes keine Entschuldigung für Inkompetenz.

Was eigentlich erwartet Frau Dr. Baum, wenn sie auf vagen Sauerland-Verdacht hin den BND vorladen will, an verwertbaren Beiträgen zum Heilbronner Mordanschlag?

Geben und Nehmen

Das alte Grundproblem hat die AfD immerhin klar benannt und das bleibt auch nach dem „Restanten-Ausschuß“ erhalten: Nachgewiesen, wie das Mehrheitsvotum behauptet, ist beim Heilbronner Anschlag immer noch nichts, weder die NSU-Täterschaft als solche, noch das „terroristisch mordende Trio“.

Das wird vernebelt durch sogenannte Gesamtschau, Mutmaßungen und Rosinenpicken: Man billigt Zschäpes bizarrem Geständnis Glaubhaftigkeit zu, wo es gerade paßt, wo sie Böhnhardt und Mundlos vom Hörensagen bezichtigt, aber hält sie für unglaubwürdig, wo sie Mittäterschaft bestreitet.

Soko-Mögelins lakonischer Befund steht unverändert:8)

Abg. Jürgen Filius GRÜNE: […] Was hat man denn am Ort, auf der Theresienwiese, gefunden an, sage ich mal, Hinweisen, dass Mundlos und Böhnhardt dort waren? DNA-Spuren im Fahrzeug beispielsweise?
Z. A. M.: Also, wenn Sie objektive Spuren meinen, …
Abg. Jürgen Filius GRÜNE: Ja.
Z. A. M.: … nichts.“

Dasselbe Elend beim Tatgeschehen und sonstigen Indizien, an die sich der Auschuß klammert; von der ungewaschenen Jogginghose, an der Eva Schultheiss vom BKA-KTI ein ganzes Härchen von Mundlos fand,9) den Dienstwaffen, über deren Funde sich Sabine Rieger und die Thüringer nicht einigen konnten, bis zum Wohnmobil, das Heintschel-Heinegg vermißte.10) 11)

Und auch in Stuttgart gilt: Je zweifelhafter die NSU-Morde, desto angestrengter die Suche nach Unterstützern mit immer gleichem Ergebnis. Außer Gesinnungsschnüffelei, dokumentiert auf hunderten Berichtsseiten, war da wieder – nichts.

Zeuge KHK M. K. (Michael K., BKA?): 12)

Gefragt, was man dabei habe herausarbeiten können, erklärte der Zeuge, das Wichtigste sei wirklich gewesen, dass sie keine Erkenntnisse auf ein Unterstützernetzwerk für den NSU in Baden-Württemberg festgestellt hätten, dass der Kontakt der Chemnitzer und insbesondere des Trios oder dessen Mitgliedern nach Ludwigsburg rein szenetypischer Natur gewesen sei. Es sei nicht bekannt, dass da irgendwelche Straftaten und Ausspähungshandlungen gemeinsam durchgeführt worden seien „etc.“.“

Zeuge KHK M.K. (Michael Krenz, LKA BW?), Ermittlungskomplex KKK:13)

Auf Frage, ob es aus seiner Sicht noch etwas gebe, was für Bezüge des NSU zu Baden-Württemberg anhand seiner Recherchen von Bedeutung sei, verneinte der Zeuge: „Keine Idee, keine Angreifer, also keine Anfasser“ […].“

Zeugin KR’in H.H. (Heike Hißlinger?), LKA BaWü, Leiterin EG Umfeld:14)

Sie hätten den Auftrag gehabt, polizeirechtlich zu schauen, wie die Kontakte in Baden-Württemberg gewesen seien: Wer habe wen gekannt, wer habe sich wo aufgehalten? Und sie hätten keine Erkenntnisse, dass es Unterstützungshandlungen gegeben habe. Hätten sie diese gehabt, wären die auch an das BKA gegangen. Sie hätten getan, was sie gekonnt hätten.“

Das Schreckgespenst Nazis unter Waffen – nichts.

Leitender Kriminaldirektor a.D. Karl-Heinz Ruff, LKA BW, Abteilung Staatsschutz:15)

Befragt zu möglichen Überprüfungen von legalem Waffenbesitz bei bekannten Rechtsextremisten erklärte der Zeuge Ltd. KD a. D. R. [vom 1. Mai 2008 bis 31. Dezember 2013 Abteilungsleiter Staatsschutz beim LKA Baden-Württemberg], man habe aus den Dateien 3 000 Personen generiert, die gleichsam im rechtsextremen Milieu unterwegs gewesen seien. Man habe zusätzlich die eigene Liste mit der des Landesamts für Verfassungsschutz abgeglichen und sei auf einen Personenbestand von 3 600 gekommen, die Wohnsitz in Baden-Württemberg gehabt hätten und denen man in der Vergangenheit eine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene habe nachweisen können.

Diese 3 600 Personen seien nach Wohnsitz den Waffenbehörden bei den Stadtverwaltungen und bei den Landratsämtern zugegangen, woraufhin dort weitere Überprüfungen stattgefunden hätten. Letztendlich habe die Aktion darin gemündet, – in Teilen mit Unterstützung der Polizei, teils eigeninitiativ – diese Waffenbesitzer aufgesucht und die Verwahrung der Waffen vor Ort überprüft hätten. Das Ergebnis sei aus seiner Sicht auf der einen Seite positiv gewesen, weil es ganz wenige Beanstandungen ergeben habe, auf der anderen Seite negativ für ihn, weil es die These „Rechtsextreme und Waffenbesitz gleich gewalttätig“ nicht richtig bestätigt habe, von der er ursprünglich auch einmal ausgegangen sei.“

Dafür lobt das BKA die Streber aus BaWü und die fühlen sich sichtlich geschmeichelt:16)

Er [KHK F.L.] glaube, „hier in diesem Haus“ sei auch schon oft gesagt worden, dass aus seinem Empfinden heraus die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg sicherlich sehr gut gewesen sei, eigentlich fast schon beispielgebend. Kein Bundesland sei so oft bei ihnen gewesen. Kein Bundesland habe diesen Aufwand betrieben, nicht mal Thüringen oder Sachsen, von denen man sage, sie hätten noch viel stärkere regionale Verknüpfungen, gerade beim Bundesland Thüringen.“

Oder:17)

Er [KOR A.K.] denke, dass der Austausch gerade mit dem Land Baden-Württemberg am intensivsten von allen gewesen sei. Er glaube, es gebe kein anderes Bundesland, mit dem sie sich auf diesen – so glaube er – acht verschiedenen Ebenen derart intensiv ausgetauscht hätten – was aufgrund der Betroffenheit des Landes nachvollziehbar sei –, sodass er „eigentlich hier die Zusammenarbeit als ganz gut bewerten würde“.“

Und so weiter.

Die politische Ökonomie an höherer Stuttgarter Stelle mag ursprünglich so ausgesehen haben, daß man dem Bund mit der Verantwortung für festgefahrene Heilbronner Ermittlungen zugleich mehr Befugnisse für dessen Behörden antrug; der helfende Bund eine Art Sequester und der NSU ein Auffangprojekt:18)

Nach dem Auffinden der bei dem Mordanschlag in Heilbronn entwendeten Dienstwaffen in Thüringen am 4. November 2011 und dem Bekanntwerden des NSU übernahm der GBA am 11. November 2011 die Gesamtermittlungen, unter anderem auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen Unbekannt wegen Mordes zum Nachteil der Polizeibeamtin M. K. u. a. (Aktenzeichen 16 UJs 1068/07), und beauftragte das BKA mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKAG). Seither besitzen ausschließlich der GBA und das BKA einen Überblick über das Gesamtverfahren. Es obliegt ihnen, aus der Summe der Einzelerkenntnisse Rückschlüsse auf die Vorbereitung und Durchführung des Mordanschlages in Heilbronn am 25. April 2007 zu ziehen.“

Damit ist alles gesagt; Stuttgart ist raus mit 300.000 Euro Ablöse. Kaum vorstellbar jedenfalls, daß die „cleveren Schwaben“ die Zuständigkeit für den Kiesewetter-Mord ohne Einverständnis und Kalkül 2011 aus der Hand gaben, daß sie überrascht wurden.

Das eigentlich Tragische daran: Drexlers Ausschußmehrheit glaubt den NSU-Schwindel wirklich und hätte von allen den wenigsten Grund dazu. Ja sie glaubt sogar um so heftiger, je schwerer sich Ungereimtheiten auflösen lassen; im Unterschied zu Sachsen, Thüringern und sonstigen „Aufklärern“, wo der NSU inzwischen politische Verhandlungsmasse ist (ausgenommen NRW, da gibt es nicht mal Quotenzweifler, dort scheint echte Blödheit das Problem zu sein). Da kann man dann nichts mehr machen. Ende.

Fußnoten

1) Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses
„Das Unterstützerumfeld des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und Fortsetzung der Aufarbeitung des Terroranschlags auf die Polizeibeamten M. K. und M. A. (Rechtsterrorismus/NSU BW II)
ausgegeben: 21. 01. 2019

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5250_D.pdf

2) Abschlußbericht, Endfassung, S. 1040

3) https://hintermbusch.wordpress.com/2018/07/10/phantom-gegen-die-wissenschaft/

4) Abschlußbericht, Endfassung, S. 1043

5) ebd., Punkte 4.7, 4.10, S. 1075/S. 1078
Fragen kann man allerdings schon, warum das Versteckspiel um Arnold, wenn die Mörder seit 2011 tot sind.

6) ebd., Punkt 4.11, S. 1080

7) 28. Sitzung am 2. Oktober 2015 – Landtag Baden Württemberg
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/ausschuesse/UA%20NSU/UA%20NSU%20Sitzung%2028.pdf
PDF-Seite 86

8) 19. Sitzung am 22. Mai 2015 – Landtag
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/ausschuesse/UA%20NSU/UA%20NSU%20Sitzung%2019.pdf
PDF-S. 121f

9) 28. Sitzung am 2. Oktober 2015 – Landtag Baden Württemberg
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/ausschuesse/UA%20NSU/UA%20NSU%20Sitzung%2028.pdf
PDF-Seite 62

10) http://arbeitskreis-n.su/blog/2014/11/10/wie-das-wohnmobil-c-pw-87-am-25-4-2007-nicht-notiert-wurde-der-beweis/

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Dokumente/Dokument%2001.pdf

11) Aufgezählt unter: VI. Weitere Aufklärung des Mordanschlages auf der Heilbronner Theresienwiese, Abschlußbericht, Endfassung, S. 1003

12) ebd, S. 855

13) ebd., S. 858

14) ebd., S. 834f

15) ebd., S. 870

16) ebd., S. 848

17) ebd, S. 803

18) ebd, Anhang S. 46

Brandgutachten – Teil 3


Oliver Das Gupta hingegen vermeint, den Mastermind des NSU gefunden zu haben. Unfug. Es war der Job von Klaus-Dieter Fritsche, die Frontkämpfer des Innenministeriums zu schützen und ihre Enttarnung zu verhindern.

In Teil 1 dieses kleinen Ausflugs in die Geschichte der Pyromanen ging es um die politische Dimension. Sobald sich Politik und Medien an einem Brand versündigen, sich seiner bemächtigen, spüren sie Ermächtigung, in aller Öffentlichkeit Schindluder zu treiben. Da wird mit Brandgutachten nur so um sich geworfen, daß die Mattscheiben der Flachbildschirme zittern.

Man kommt aber nicht weit, wenn man nur das Brandgutachten zu Rate zieht, da wesentliche Erhebungen fehlen, die auf den Hergang des Brandereignisses schließen lassen. Im Teil 2 wurde herausgearbeitet, daß man bei Todesfällen auch zwingend die rechtsmedizinischen Befunde braucht und diese mit dem Brandgutachten in Einklang bringen muß.

Ganz so schlampig, wie es eine Frau Prof. Mall machte, muß man ja nicht sein. Die meinte, bei weitgehender Enthirnung eines Menschen erübrigt sich die Feststellung des Todes. Der ist dann wirklich tot. Im Kleingedruckstem hieß später, daß kein Ruß in den Lungen der beiden Uwes gefunden wurde, was darauf schließen läßt, daß die Leichen schon tot waren, als der Brand im Wohnmobil gelegt wurde.

Das macht aber nix. Der von SPON-Diehl als bester deutscher Detektiv gewürdigte Ziercke trat trotzdem mit seinem Kumpel Range vor die Mikrofone der Weltpresse und verbreitete die Rußlungenlüge. Später redete er sich diese Verfehlung damit klein, er muß sich da auf seine Beamten verlassen können, die ihm die Sprechzettel unterschieben.

Unterm Strich ist das alles egal, denn letztlich geht Journalismus nach der Verblödungsfibel der ARD, aufgeschrieben von einer Frau Wehling. Kommen sie den Konsumenten bloß nicht mit Fakten. Die sind lästig, verwirren nur und regen zum Nachdenken an. Stellen sie das moralisch Gute ihres Tuns in den Vordergrund, und daß sie auch zu den Guten gehören.

Gesagt getan. Kaum hatte man der Chefetage des sächsichen Innenministeriumns und der Ministerialriege des Bundesinnenminsteriums die beiden Leichen vor die Bürotür gekippt, war guter Rat teuer. Tot ist tot, dann sollen sie wenigstens noch einem guten Zweck dienen, dachte sich der Diensthabende in der Machtzentrale Berlins und warf die beiden scheenen Leichn der Antifa zum Fraß vor. Die stürzte sich mit pawlowschem Reflex auf die kampflos erjagte Beute und zelebrierten einen Leichenschmaus allererster Güte. Seit 2011 wird leichengefleddert.

Da gibt es jedoch ein kleines Problem. Seit 2011 wird am Buch NSU geschrieben. Die Geschichte des NSU ist wesentlich ausschließlich die Geschichte der daran schreibenden Antifa und linken Bestmenschen. Aus Mangel an Sachkenntnis müssen die aber Geschichten erfinden. Bis einschließlich gestern Abend war die Sachlage so. Die Geschichte des NSU wird ausschließlich an Kenntnissen bis Februar 1998 abgehandelt. Ab diesem Zeitpunkt liegt nicht eine einzige belastbare Aussage zur Tätigkeit der Uwes und ihrer Haushaltshilfe Beate vor. Nichts. Das ist die Sollbruchstelle der Geschichte des NSU.

Weder Generalbundesanwalt, noch seine Hilfsermittler vom BKA, schon gar nicht die Antifa haben einen einzigen Beweis vorgelegt, welch Tagwerk die Uwes ab Februar 1998 nachgingen. Wir müssen an der Stelle präzise sein. Es gibt bis heute keinen einzigen Beleg für des Staates kühne These, die Uwes hätten gemordet. Nothing, nada, nix. Es gibt nur die goebbelsche Behauptung, von Diemer und Genossen artikuliert und der Antifa zu Papier gebracht.

Die für Faktenfetischisten wichtigen Belege in Form von Tatmitteln, Humanspuren, Überwachungsvideos und -fotos, Zeugenaussagen, Asservate usw., die gibt es nicht. Zumindest nicht für die interessierte Öffentlichkeit. Auch nicht für die geschlossene Gesellschaft von Untersuchungsausschüssen.

Wenden wir uns anderen scheenen Leichn zu, die ebenfalls im Namen der Guten gefleddert wurden.

Ulrich Eisenberg

Bestehen Zweifel am Wahrheitsgehalt eines Geständnisses, so kann eine aussagepsychologische Untersuchung zur Aufklärung beitragen. Dies gilt auch dann, wenn zugleich Zweifel daran bestehen, ob die Vernehmungen lege artis durchgeführt wurden. Quelle einer solchen Untersuchung ist in erster Linie nicht die Persönlichkeit des Beschuldigten, sondern das Aussagematerial.

Ja. So ist das. Die Uwes sind mausetot, können nichts aussagen, Zschäpe hat wohl weitestgehend den Schnabel gehalten, das von Grasel vorgelesene Geständnis mal ausgenommen. Doch das wäre in den Augen Eisenbergs das Papier nicht wert, da es nicht zeitnah zu den Ermittlungen und im Abgleich mit den Tatmitteln und -spuren vorgelegt wurde, sondern Jahre später.

Nun denn. Eisenberg hat sich mit zwei verheerenden Brandanschlägen beschäftigt, sprich die Aussagen auf Plausibilität geprüft.

Der Beitrag widmet sich der Analyse der beiden aus Anlass der Brandanschläge von Mölln und Solingen ergangenen (und schon damals nicht unumstrittenen) Urteile eingedenk der psychischen Belastungen und sozialen Ausgrenzungen, die bekanntermaßen den weiteren Lebensweg der in beiden Verfahren im Zeitpunkt der Verurteilung noch Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen bestimmten.

Es sei nochmal hervorgehoben, daß die Urteile ganz und gar nicht koscher waren. Sie wollten den Skalp. Egal wie. Und sie bekamen den Skalp.

In beiden Verfahren wurde die Anklage von der Bundesanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens vertreten, beide Verurteilungen stützten sich wesentlich auf Geständnisse von Beschuldigten in formlosen polizeilichen »Vorgesprächen« (funktionswidrig übermäßiger Dauer); jeweiligen Widerrufen folgten die Gerichte nicht. Schon wegen dieser Verfahrenssteuerung durch »Vorgespräche« wären zusätzliche Untersuchungen der auch bei förmlichen polizeilichen Vernehmungen eingesetzten Techniken sachdienlich gewesen – durchzuführen z. B. durch aussagepsychologische Sachverständige. Die Urteile setzen sich mit Beanstandungen des befragungs- und vernehmungsbezogenen polizeilichen Vorgehens zwar ausführlich auseinander, jedoch wurde in Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Beanstandungen bzw. des Bestreitens solchen Vorgehens im Ergebnis und verschiedentlich mit nur begrenzt konkreter Begründung durchweg den Aussagen der Vernehmenden Glauben geschenkt.

Für beide Verfahren waren Tendenzen einer medialen Vorverurteilung ebenso wenig zu verkennen wie die (außen-) politische Tragweite der Tatvorwürfe, woraus unvermeidlich die einer Beschuldigtenvernehmung schon im Allgemeinen innewohnende »suggestive Potenz«, konkretisiert etwa auch durch den Begriff der »Einlassung« gesteigert und die Erwartung der Sanktionierung an die Amtierenden herangetragen wurde. So scheint sich eine alsbaldige Verengung der Ermittlungen durch (vorläufige) Festlegung auf bestimmte Personen als Beschuldigte eingestellt zu haben. Einer solchen Entwicklung kommen, wie es in beiden Verfahren der Fall war, regelmäßig eine eher geringe soziale Einbindung und Wehrfähigkeit wie auch psychische Schwächen der Beschuldigten entgegen, weil solchen Umständen nach verbreiteter Vorstellung tendenziell kriminogene Relevanz innewohnt, wogegen sie ebenso gut für »efektive« Strafverfolgung stehen können.

Die Erläuterungen zu den beiden Verbrechen lassen wir außen vor. Uns interessiert nur das Fazit, das Eisenberg nach Aktenstudium gezogen hat.

Mölln

Beweisrechtlich unmittelbar verwertbare oder gar eindeutige Befunde zur Täterschaft von A und B ergaben sich in den Untersuchungen von Brandspuren nicht.

In dem Urteil heißt es nach minutiöser Erörterung der Befunde eines Brandsachverständigen … sowie eines … Ballistik-Sachverständigen, eines Diplom-Physikers,.. die Ergebnisse dieser Untersuchungen seien mit dem Inhalt der Geständnisse vereinbar bzw. sie »passten gut zu den auf andere Weise getrofenen Feststellungen« …

Grundsätzliche Einwände bestünden dagegen, die Brandgutachten unter der Perspektive der Geständnisses zu würdigen, d. h. im Falle einer Vereinbarkeit sie verdeckt gar als unabhängigen Beweis zu interpretieren, denn als solche hatten sie keine Beweisbedeutung für die Täterschaft der Angeklagten.

Halten wir zwei wesentliche Punkte fest. Es gab keinen materiellen Beweis für die Täterschaft. Sobald das passiert, gibt es immer erhebliche Zweifel, ob man die richtigen erwischt hat. Immer und überall. Täter hinterlassen nunmal ihre Humanspuren am Tatort. Und auch das Brandgutachten selber hat genau Null Beweiskraft für die Hypothese des Generalbundesanwaltes geliefert. Die Anklageschrift war nichts weiter als eine Verschwörungstheorie der Staatsanwälte.

Solingen

Kriminaltechnisch ist kein Befund erhoben worden, der auf die Verurteilten als Täter hindeuten würde, zumal nach Berichten im Windfang des Brandhauses keine Proben genommen worden seien, vielmehr der Windfangbereich (vorschnell) gereinigt worden sei.

Kurze Unterbrechung. Dito in der Frühlingsstraße, als Link zu mitternächtklicher Stunde auf die famose Idee kam, den Tatort plattzumachen, um erst anschließend nach „Beweisen“ zu suchen.

Was die Präsentation orientierender Brandversuche des Sach-verständigen Z anhand eines »eigens nachgebauten Modells« des Windfangs des Tatorts (D 230) angeht, so hätte einer näheren Überprüfung die Frage bedurft, ob Original und Modell tatsächlich vergleichbar waren. Solches war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil der Sachverständige »seit Jahren von Ermittlungsbehörden zur Feststellung von Bandursachen herangezogen« wird (D 268), weil es sich dabei um einen Hinweis dafür handelt, dass er Erwartungen der Auftraggeber erfüllte

Noch ein kurzer Einschub. Das hat der Götzl dem Setzensack auch aalglatt durchgehen lassen. Der hat sich materiell gar nicht mit der FS26 auseinandergesetzt, sondern konnte sagen, sowas passiert öfter, und fertig war der Sachbeweis. Was für’n Scheiß.

Bei Prüfung des Wahrheitsgehalts von als Geständnis in Betracht kommenden Äußerungen ist (gemäß der Null-Hypo-these) – wie bei sonstigen Aussagen auch – neben der Berücksichtigung der Entstehungs- und der Entwicklungsgeschichte eine inhaltliche Aussageanalyse vonnöten. Dies gilt umso mehr, wenn die in Rede stehenden Äußerungen von zwei bzw. von mehreren Angeklagten voneinander abweichen – so in beiden hier in Bezug genommenen Verfahren – oder wenn sachliche Beweismittel nur unzureichend zur Verfügung standen bzw. gesichert wurden. Stets ist grundsätzlich zu prüfen, ob oder inwieweit die Aussagen auf von außerhalb des Wissens der Beschuldigten, d. h. ggf. auch seitens Vernehmender, herangetragenen (Fehl-)Informationen beruhten, die in die Aussagen eingingen.

Zum Abschluß dieses kleinen Ausfluges sei noch ein schönes Stück küchenpsychologischer Aussagenprüfung von allmystery präsentiert.

hallo, wollte mal fragen, warum UK als „Märchenerzähler“ so gut wegkommt??

egal welche Versionen UK erzählt hat:

immer handelten seine Erzählungen von
*einer toten Peggy
*von einer Tatbeteiligung von ihm selbst und MS (KEIN anderer Mann wurde von UK beschuldigt….)
*einer toten Peggy, die mit einem Auto in einen Wald gebracht wurde (der involvierte Personenkreis ist überschaubar: sein eigener Vater/Vertrauensperson; Manuel S., mit dem er mal was sexuelles hatte und ansonsten keinerlei freundschaftl Beziehung pflegte (behauptet man heute) und 2 Personen mit ebenfalls dem Nachnamen wie Manuel S., die aber ein Alibi haben.
wohin gegen „andere“ Märchenerzähler das Mädchen noch in Pforzheim,in Tschechien in einem Bordell und in der Türkei lebend gesehen haben wollen (manche dieser Märchenerzähler glaubten nicht mal, dass die aufgefundenen Skelettteile authentisch das vermisste Mädchen sind)
*von einem Wiederbelebungversuch der Getöteten
*von einer Plane/einer Decke, in die die Tote eingewickelt wurde
*von einem gesondert entsorgtem Schulranzen
*von einem sexuellen Missbrauch
*von einem Sturz (evt rührt daher der Riss im Schädel der Toten)

ich sag mal so, dass klingt alles ziemlich wenig nach Märchen!
es klingt mir aber so, als hätte ihm jemand den Tipp gegeben: erzähl ruhig verschiedene Varianten, das macht deine Aussagen unglaubwürdig. Zur Not kann man als Anwalt auch noch die Behinderung geltend machen — und solange die Leiche fehlt, konnte keine der Geschichten (oder Geständnisse??) verifiziert bzw falsifiziert werden.

Ersatzweise kann man auch meinen Eindruck beim Lesen der Temme-Akten nachlesen.

Einen schönen Sonntag noch.

Ende.

Brandgutachten – Teil 2


Aufwändig wie der NSU-Prozeß, ein von Künstlern inszenierter Prozeß mit Leichen, also eine künstliche Leichenprozession.

Die pfiffigen Leser von Teil 1 des Brandgutachtens haben bemerkt, daß der Post unvollständig war. Irgendetwas fehlte noch.

Für unsere Betrachtung reicht es, wenn wir Brände in drei Klassen gruppieren. Da wären erstens die Brände, die auf Grund technischen Versagens oder höherer Gewalt entstehen. Der Toaster mit Kurzschluß ist bekannt. Die ausgefallene Zeitschaltuhr am Elektroherd auch. Die achtlos weggeworfene Glasscherbe, die seit 25 Jahren im Wald lag und nun, da der Sonnenstand günstig ist, ihre Eignung als Brennglas unter Beweis stellt. Diese Sorten Brände interessieren uns nicht.

Dann haben wir jene Brände, wo der Brand als solcher das Verbrechen ist. Als da wären Pyromanen oder die Autozündler in Berlin mit und ohne politische Botschaft, der Feuerwehrmann, der durch seinen heldenhaften Einsatz bei den Löscharbeiten seine Karriere beschleunigen wollte und und und. Auch diese Klasse von Bränden ist für unsere Betrachtung entbehrlich.

In den nachfolgenden Teilen geht es um jene Brände, die der Erhellung der mit ihnen verbundenen Begleitkriminalität dienen, der Verdeckungsstraftaten, die unter Zuhilfenahme von Feuer und artgleicher Wirkmacht durchgeführt wurden. Der einfachste Brand ist noch die Vernichtung des auf Papier geschriebenen Plans im Aschenbecher ohne weitere Folgen.

Kompliziert wird es bei jenen Bränden, die Zündung von Explosivstoffen und/oder mit Brandbeschleuniger gelegt wurden, um einen größtmöglichen Schaden anzurichten. Die Frühlingsstraße 26 in Zwickau ist eines der besten Beispiele aus jüngerer Geschichte, an dem man das Aufklärungsversagen sehr gut erklären kann. So gegen Mitternacht wurde die Gunst der dunklen Strunde genutzt und tabula rasa entscheiden. Das Haus wird plattgemacht. So passierte es dann auch. Die Beweismittel wurden anschließend aus einem großenm Haufen Schutt gepolkt, ohne daß noch nachweisbar war, daß das mit rechten Dingen zuging, denn eine kriminalpolizeilich saubere Asservierung der Beweismittel fand gar nicht erst statt.

In einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren hätte so etwas zu einem Beweisverwertungsverbot geführt. Im NSU-Prozeß unter der heldenhaften Führung des Staatsschutzrichters Götzl mußte man solche Überlegungen nicht anstellen. Der hat alles durchgewunken, was sich auch nur im entferntesten den Angeklagten in die Schuhe schieben ließ. Selbst den größten Blödsinn, wie das Geständnis der Zschäpe. Ein seriöser Richter hätte sich ob der von Grasel vorgetragenen Räuberpistole vor Lachen nicht mehr eingekriegt. Nicht so der Götzl. Mit dem Ernst eines Weißbiers… Er zog die Nummer bierernst durch.

Wir grenzen diese dritte Klasse von Bränden mal auf jene Verdeckungsstraftaten ein, die mit einer Leich enden oder anfingen. Oder auch zwei, oder noch viel mehr. Allgemein bekannt ist, daß der Brand eine andere Tat verdecken soll, also den Mord, Totschlag oder Notwehr mit Todesfolge als Kurzschlußhandlung. Weniger bekannt ist, daß der Brand als Initial für die eigentliche Verdeckungsstraftat benutzt. Und diese Verdeckungsstraftat nennt sich Gerichtsprozeß oder rechtsstaatliches Verfahren. Mithin, es wird ein Verbrechen begangen, man weiß oder hat sehr wohl eine Ahnung, wer die Täter sind, muß dieses aber aus Gründen des Staatswohls verschleiern. Dann wird ganz großes Geschütz aufgefahren. In Deutschland ist das regelmäßig der Generalbundesanwalt in enger Zusammenarbeit mit den auserwählten oder zuständigen Staatsschutzkammern an den Gerichten.

Die Verdeckungsstraftat wird dann unter heftiger medialer Begleitmusik begangen, damit man den Gestank des Beschisses nicht mitbekommt. In den letzten Jahren gibt es dafür genau zwei hervorragende Beispiele, einmal den NSU-Prozeß, dann jenen gegen die Angeklagten vom Aktionsbüro Mittelrhein.

Der zweitere steht in seiner Größe, seinem Finanzbedarf, den Anklagepunkten und der Zahl der Angeklagten, soqie Haupt- und Nebenkläger dem NSU-Schauspiel in Nichts nach, kann bei den Straftaten locker mithalten. Aber es fehlen die medial gut verkäuflichen Geschichten und Märchen. In den Medien wurde das Ding auf kleiner Flamme bis gar nicht gekocht, fand defacto nicht statt.

Da aber nur a scheene Leich zählt, wie der Wiener sagt, widmen wir uns in den nächsten Teilen genau diesen, also jenen Bränden, die Todesopfer zur Folge hatten oder als Feuerbestattung gedacht waren, weil die Leichen längst tot waren.

Aber, wird jemand einwenden, in Zwickau gab es doch gar keine. Doch gab es, die lagen in Stregda. Und zumindest die Feuerwehr also auch Polizei ging in den ersten Stunden davon aus, daß es zu Personenschäden oder Todesfällen im Zusammenhang mit dem Brand gekommen sei. Zumindest wurden die dafür vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt.

Und jetzt ist auch geklärt, was im Teil 1 unserer kleinen Zündelei fehlte. Der rechtsmedizinische Befund, denn bei Bränden mit Verletzten und Todesfällen muß dieser immer in die Bewertung einfließen. Ersatzweise der Befund des Krankenhauses. Genauso, wie die wichtigsten Beweismittel in die Bewertung einfließen müssen. Als da wären der Benzinkanister, langsam brennende Zündschnur, ersatzweise Sprengschnur, was nicht empfehlenswert ist, ein Zippo oder eine Packung Sturmstreichhölzer, wo eines fehlt, 2 bis 5 Pfund Schwarzpulver, lose abgepackt und was man noch so aus dem Baumarkt nach Hause geschleppt hat, um es mal so rein aus Spaß richtig krachen zu lassen, wie bei den Thüringer Spaßterroristen der Antifa.

Wir brauchen also einen Brand, Leichen und wichtige Beweismittel. Aber erst im nächsten Teil.

Ende Teil 2 und schönen Sonntag noch.

Brandgutachten – Teil 1

NSU-Komplex auflösen‏ @NSU_Tribunal

Gutachter kritisieren massiv das offizielle Brandgutachten im Fall von Amad Ahmad. Die Experten kritisieren zahlreiche Lücken, Ungereimtheiten & das über Amads mögliche Motive spekuliert wird.

Ich hätte nie gedacht, daß die Genderfaschisten auch Deutsch können. Naja. Fast. Das das, das im zweiten Satz geschrieben steht, ist immer noch mit ß zu schreiben. Das ist die Ligatur für eine andere Schreibweise, nämlich ſz, also wie in daſz, Groſzmeister im Blödsein usw.

Huch, ich sehe gerade, daß das Binnen-I be gone eingeschaltet war. Die Genderfaschisten haben ihr Resthirn dafür aufgebraucht, Genderstern­chen, Leerzeichen, Unterstriche und Binnen-I auf den Twitter zu kacken. Inhaltlich hatten sie nichts weiter zu bieten als Stänkerei, also Gestank.

Ergo muß man sich doch das Video des WDR reinziehen.

Das trägt leider auch nicht zur Klärung bei, denn außer der Behauptung, sie verfügen über das Brandgutachten und den Aussagen von drei anderen Brandsachverständigen, die anderer Meinung sind, wird da nichts Erhellendes geboten. Die Aussagen sind für den Zuschauer nicht verifizierbar. Und weil das so ist, ist der WDR-Beitrag auch nur Propagandamüll, auf den sie ganz am Schluß auch noch selber hereinfallen.

Hat Ahmed A. das Feuer gelegt, um sich umzubringen, oder war es ein Hilferuf? Wollte er darauf aufmerksam machen, daß er unschuldig in Haft saß, oder war er psychisch so krank? Handelte er im Wahn? Ein Brand­gutachten kann diese Fragen nicht beantworten. Trotzdem legt sich der Sachverständige … erstaunlich eindeutig fest.

Nichts Neues unter Sonne politischer Straftaten. Die Zahl fachlich versierter Brandermittler läßt sich in der BRD an vielleicht zwei Händen abzählen. Und immer dann, wenn es politisch wird, dürfen die Luschen der Branche ran und ihre Gefälligkeitswerke fabrizieren.

So war es beim Brandgutachten des Dr. Tilman Halder bezüglich des Wohnmobils zu Stregda. So war es der Setzensack am OLG-Stadl zu München, der hanebüchenen Unsinn fabulierte. In der Frühlingsstraße zu Zwickau hat der Lenk ganze Arbeit geleistet und den Tatort erst mal plattmachen lassen, um ihn dann zu untersuchen. So war es im Fall Jalloh, wie Fatalist resümiert.

Der war mausetot, Antifa… mal das Hirn einschalten.

Mal abgesehen von technischen Ursachen, die einen Brand auslösen können, muß man bei Bränden immer eine Verdeckungsstraftat mitdenken, solange die Ursache unklar ist. Ein Brand wird in solchen Fällen gelegt, um die Spuren einer anderen Straftat möglichst vollständig zu zerstören.

Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos wurden ermordet. Die Pyramide der Verdeckungsstraftaten geht so.

  1. Brandlegung, um das Überwachungs-WoMo zu zerstören, damit kein Schluß auf die Auftraggeber der Werksarbeiter Uwe & Uwe gezogen werden kann und die Leichen zu zerstören, damit in der rechtsmedizinischen Untersuchung nur rudimentäre Befunde erhoben werden können.
  2. Flintenschüsse in die Schädel, damit die eigentliche Todesursache verdeckt wird, z.B. die Ermordung mittels aufgesetztem Pistolenschuß oder einem kräftigen Schlag mit einem Kantholz. Eine Schmauchuntersuchung der Hirnmasse hätte solche Spuren finden können.
  3. Der Mord an den beiden selber, der nicht mal im Ansatz aufgeklärt wurde, da durch den heldenhaften Einsatz von Polizeidirektor Menzel eine kriminalpolizeiliche Morduntersuchung gar nicht erst stattfand.

Genau diese Überlegung gilt auch für den Tod des Jalloh. Der war vollgetankt wie eine Herde Elefanten im Garten Eden, einem Hain voller Bäume mit überreifen Zwetschgen, die sie sich reinschaufeln, um wenigstens einmal jährlich beschwingt am Rande der Namib entlangzutorkeln.

War der überhaupt noch in der Lage, einen Brand zu entfachen? Oder gab es eine anderes Geschehen, daß durch den Brand verdeckt werden sollte?

Auf einmal lag der Jalloh wie tot da rum und rührte sich nicht mehr. Die Polizisten waren mit der Situation völlig überfordert. Das kommt oft vor, daß Polizisten überfordert sind und nicht angemessen reagieren, weil ihnen ihre Kurzschlußhandlung zuvorkam.

Oder ist der Jalloh im Rahmen einer Fixierungsmaßnahme auf einmal tot zusammengebrochen, weil

… Oury Jalloh nicht ohne Grund in der Zelle eingesperrt war, betrunken war und zuvor angeblich Frauen belästigt und Drogen konsumiert habe?

Resultiert die Brandlegung aus diesem Geschehen? Als vorsätzliche Tat oder Kurzschlußreaktion?

Warum der WDR das Thema Verdeckungsstraftat in dem längst politi­sierten Fall herausläßt, wissen nur die Besitzer des Brandgutachtens. Spätestens seit dem Fall des van der Lubbe sollte man hellhörig sein. Immer dann, wenn sich Politiker und Schmierfinken eines mit Brand verbundenen Tatgeschehens bemächtigen, dann wollen sie selber zündeln. So war es in Stregda und Zwickau, in Dessau und nun auch in Kleve.

Hier geht es längst nicht mehr um die Aufklärung eines Tatgeschehens, sondern um politische Pfründe zu Lasten einer Leiche. Insofern ist es völlig bedeutungslos, mit welch höherer Moral oder aus welch niederem Beweggrund man sich einer Leiche bemächtigt. Aufklärung steht ab diesem Zeitpunkt hinten an. Immer. Ohne Ausnahme.

Ende Teil 1.

Antifa: Bomben für den guten Zweck

anmerkung: ein Fromm-Film – linke Gewalt

Admin: fatalistblog — Verdeckungsstraftat Leichenanzuendung

Admin: gar nicht schlecht, der Fromm-Film. Wer hat den denn beauftragt?

anmerkung: na die beiden, die er interviewt hat, Chef Staatsschutz BKA und ehemaliger vom BfV, der jetzt Forscher ist

anmerkung: im Baskenland haben sie die ersten Seiten vom „City Survival Handbook“ (John „Lofty“ Wiseman – SAS) gefilmt, also die Übungen, die in dem Buch als Skizzen abgebildet sind, Gruppendynamik blieb aber außen vor

Fefe empfielt die Doku vom Vilmemacher Fromm, auf daß sich das Volk über die bisher völlig unterbelichtete Gewalt von Links informiert.

arte hat heute noch einen Film über „Gewalt von links“ im Programm. Wenn die das depublizieren, kann man aber auch auf Youtube noch nach Kopien suchen. Money Quote:

Die linksextreme und auch die linke Gewalt hat sich seit 1990 in etwa verdreifacht. Sie ist im letzten Jahr nochmal gewaltig angestiegen. Sie lag 2017 bei knapp 2000 Gewaltdelikten — gegenüber 1100 rechten Gewaltdelikten.

Das sagt der Leiter des Forschungsbereichts Linksextremismus an der FU Berlin. Ansonsten kommen auch Polizei und Staatsschutz zu Wort.

Nur dass ihr mal seht, wie die Realität aus Sicht der Polizei und damit der Politik aussieht.

Staatsschutz ist die Polizei. Gemeint ist wohl der ehemalige Verfassungsschützer, der im Film zu Wort kam.

Nun, der Film bringt nichts Neues, er faßt es nur komprimiert zusammen. Wer regelmäßig indymedia verfolgt, der ahnt, welche Blutsspur die Fas durch die Gesellschaft gezogen haben. Man klopft sich regelmäßig auf die Brust, mit welch tollen Kerlen man widerständlerisch tätig war. Dabei wäre der Schlag auf den Hinterkopf allemal die besserre Lösung gewesen, denn der soll dem Denkapparat auf die Sprünge helfen. Da Nazis mit einem solchen nicht besonders gut ausgestattet wurden, ist es sinnlos, der Antifa Denken beibringen zu wollen. Sie sind nunmal schwer von Kapeé und bleiben in ihrer Blödheit gefangen. Wer den letzten Satz nicht versteht. Hier geht’s lang.

Steffen Dittes @St_Dittes

Dann will ich die aktuelle Debatte mit meiner persönlichen Erfahrung mit dem Thüringer Verfassungsschutz bereichern: www.spiegel.de … Und ehe jemand den Quatsch von damals wiederholt, die Vorwürfe waren und bleiben Ausfluss politisch instrumenteller Diffamierung.

Er hat nicht behauptet, daß es gelogen, fehlerhaft, wider die Tatsachen, Fake usw. war und ist, sondern für die politische Diffamierung genutzt wird, also genau so, wie es Linke tun, wenn sie ihren Lieblingen, den Nazis irgendwie ans Bein pinkeln können.

Der Oppositions-Parlamentarier sei als Totalverweigerer und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bereits strafrechtlich aufgefallen, ließ Roewer den vorgesetzten Ressortchef wissen. Außerdem unterstütze Dittes die autonome Antifa, die verbotene PKK und starte diverse Aktionen gegen den Verfassungsschutz.

Beenden wir diesen Ausflug in die Geschichte mit einer Ansage vom Freibeuter Thüringer Schnüffelheere.

So fragte CDU-Mann Willibald Böck, einst selbst Innenminister, den Zeugen Roewer, was im Zusammenhang mit dem Dienst unter einer „Parteikiste“ zu verstehen sei. In Anlehnung an alte SED-Propaganda konterte Roewer zielsicher: „Also gut, das ist die untechnische Umschreibung für Schild und Schwert der CDU, der SPD oder der PDS – oder wie auch immer.“

Ja, das waren und sind Inlandsgeheimdienste immer. So wunderte sich niemand, der sich damit auskennt, daß das Ramelow-Regime einen Juden ins höchste Schnüffleramt hievte, in der Hoffnung, alles wende sich einer schlüpferrosanen Zukunft zu. Denkste.

)))Katharina König-Preuss(((

Nur ums klar zu stellen: faktisch meint der VS-Präsident eine Regierung ohne @Linke_Thl. Alle die rechnen können & aktuelle Prognosen im Blick haben, wissen, was das bedeuten könnte

Präsident Thüringer Verfassungsschutz hofft auf neue Regierung nach ltw19, damit er mehr Personal bekommt. „Vielleicht gelingt es ja, mit einer neuen Landesregierung in dem Thema Personal uns noch besser aufzustellen, als das bislang der Fall ist“

Auch in Brandenburg hat man zum Verdruß der Linken die Aufstockung des Verfassungsschutzes angekündigt. Der Innenminister (SPD) rekrutiert die nötigen Beamten aus der Landespolizei, damit auch jeder weiß, daß Personalrochaden zwischen den Diensten völlig normal und üblich sind.

Wenn rechte Täter 2 Zentner Sprengmaterial gehortet hätten, außerdem Erythritoltetranitrat und eine Vorrichtung sowie Zutaten zur Herstellung von TATP (Apex), wären Sie bestimmt auch mit einer übersichtlichen Geldstrafe weggekommen. Ganz bestimmt.
Wenn das anders wäre, also wenn Rechte zum Beispiel wegen ein paar Polenböllern zu langen Haftstrafen verurteilt würden, müßte man ja an der politischen Neutralität des Rechtsstaates verzweifeln. Und das kann ja niemand wollen.
Sehr komfortabel für Genossen Ramelow ist übrigens, daß die Staatsanwaltschaft durch Erlaß eines Strafbefehls sowohl den Beschuldigten als auch der Öffentlichkeit ein Gerichtsverfahren erspart hat, in dem man die Hintergründe und Motive hätte erörtern müssen.
Hier einen Zusammenhang zu konstruieren zwischen der Weisungsgebundenheit d. Staatsanwaltschaft und dem Interesse der in Thüringen regierenden SED, möglichst wenig von linksradikalen Bombenbauern in der Zeitung zu lesen, wäre aber ganz bestimmt eine sinistre Verschwörungstheorie.
Würde ich deshalb auch niemals machen.
Und selber Sender zum Polenböller: »Moscheebomber«. Staatsfunk: Knapp 10 Jahre Haft für Moschee-Bomber in Dresden

Guerillakoch @BlueSkys2nd Antwort an @Ruebenhorst

Der eine von denen war doch mit Kathi Preuß(,der großen Antifaführerin) befreundet,da läuft die pol. Maschine sofort an.
😏
Kathi hat bei der NSU-Desinfo-Kampagne ja auch ordenlich mitgesponnen,die weiß wie der Hase läuft.

Politik ist eben ein weitaus komplizierteres Geschäft als es sich die Flachdenker der Linken vorstellen und somit artikulieren können. Doch wenigstens da, wo man die Hand drauf hat, da flutscht das Schild und Schwert der Linken noch. Diesmal galt es, das Hackebeilchen saft- und kraftlos gen Boden sinken zu lassen, weil man sich damit verhoben hatte.

Bombenbastler von Rudolstadt und Kirchhasel verurteilt

Die Bombenbastler von Rudolstadt und Kirchhasel sind zu Geldstrafen verurteilt worden. …

Die Staatsanwaltschaft Gera verkürzte das Verfahren und beantragte nun Strafbefehle. Der Hauptbeschuldigte soll 160 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen. Der zweite Beschuldigte, dem zusätzlich unerlaubter Drogenbesitz zur Last gelegt wurde, soll 90 Tagessätze zu je 30 Euro zahlen.

Sprengstofffunde in der Antifa-Szene – Landesregierung unter Druck

Das Ramelow-Regime unter Druck? Von wegen. Käthes Bombenbastelfreunde aus der Antifa sind mit lächerlichen Strafbescheiden davongekommen und müssen Geld für einen guten Zweck spenden oder Sozialstunden leisten.

Und so endet die kurze Ära des bombastischen Thüringer Linksterrorismus damit, daß Jan Rabel in Kürze 20 noch nicht verurteilte Nazis aus dem Unterstützerumfeld (Pau, Renner, Köditz u.v.m.) von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mit einer Lesung der NSU-Monologe bespaßt, was für die Strafe genug ist, um selbige am Tag der offenen Tür in der JVA Chemnitz zu wiederholen. Damit weist er seine positive Sozialprognose nach und ist somit rehabilitiert.

אלוהים שמור על אמא. Amen.

Der NSU als groß inszenierter Schauprozeß

Nicht mal Hollywood oder alternative Filmemacher hatten sowas drauf. Immer dann, wenn es um Größenordnungen wie tausend Jahre geht, sind die Deutschen alleiniger Marktführer. So auch bei der Inszenierung eines großen Schauprozesses, was im vorliegenden Fall nur ein begrenztes Publikum fand. Zu dürftig die Story, zu blasiert die Hauptdarsteller bei den Guten und den Bösen. Gesichtlose Charaktermasken, an denen jeder im öffentlichen Raum vorbeilaufen täte, da ihre ganze Körpersprache Charakterlosigkeit auf hundert Meter im Voraus verriete.

Michael Klein von sciencefiles hat ein schönes Beispiel für Schauprozesse ausgebuddelt. Eine Universität hat sich eine feine Definition dazu ausgedacht und diese dann anhand von Beispielen aus den früheren Ostblockstaaten belegt. Ob das alles stimmig ist, muß jeder für sich entscheiden. Was die Helden der zur Schau gestellten Wissenschaften vergaßen, war das Pendant des Westens, also jene Schauprozesse, die in London, Washington, München oder Nürnberg abgehalten wurden. Oder eben auch nicht. Nach heutiger Lesart auf dem Uniportal gab es sowas im Westen nicht. Gibt es auch nicht.

Das macht nichts. Wir haben ja als Faustpfand die Definition. Mit dieser Handreichung können wir die Rechtspraxis der BRD auf Schauprozesse abklopfen.

Die Veranstaltung eines solchen Verfahrens in aller Öffentlichkeit dient daher dem Ziel, eine oder mehrere Botschaften zu vermitteln. Um diese glaubhaft zu gestalten, wird die Illusion eines den rechtlichen Rahmen­be­dingungen entsprechenden Verfahrens aufrechterhalten. Die Botschaften selbst gehen über den verhandelten Tatbestand hinaus, sie transpor­tieren vielmehr ein „von den Prozeßinitiatoren fabrizierte(s) Zerrbild der Wirklichkeit“. Dazu werden in der Anklage tatsächliche Ereignisse um fiktive Elemente ergänzt und in erdachte Kausalzusam­menhänge gesetzt. Im Ergebnis wird so ein Narrativ konstruiert, das wesentliche Bestand­teile dieser Weltanschauung beinhaltet: zu meist in Form eines Bedro­hungs­szenarios, in dem innere und äußere Feinde sich gegen den Staat und seine Bevölkerung verschworen hätten. Damit Anknüpfungspunkte für die Fiktion entstehen, werden bestimmte Ausschnitte der Biografien der Angeklagten uminterpretiert und realpolitische Probleme auf das Han­deln der Angeklagten zurückgeführt. Der Verurteilte erfüllt über seine individuelle „Schuld“ hinaus noch eine symbolische Funktion: In ihm und seinem Handeln zeigt sich dabei das Vorgehen und Wesen des System­fein­des.


Einigkeit im recht auf Blödheit. Wenn es darum geht, den Konsumenten blöd zu kommen, sind sich deutsche Medien einig, auch wenn sie Vielfalt vorgaukeln.

Tja. Dann hat der Tino Brandt vollinhaltlich in allen Aspekten Recht gehabt, als er das Spektakel unter der Führung Götzls als Schauprozeß bezeichnete. Die Definition stimmt Wort für Wort mit dem NSU-Prozeß überein.

q.e.d.

Sucht man in der großen Findemaschine nach „Tino Brandt“ Schau­prozeß, dann gibt es derzeit lediglich 60 Treffer, was in etwa der Tatsache entspräche, daß es in der BRD keine Schauprozesse gab und gibt. Beim Mitsucher aus Seattle sieht es nur unwesentlich besser aus. 124 Treffer. Schau an.

Und dann auch das noch.

German regulatory body reported illegal material

Explanation of Request

A URL that otherwise would have appeared in response to your search, was not displayed because that URL was reported as illegal by a German regulatory body.

Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist.

Wenigstens das paßt. Fast. There is no such thing as unrechtmäßige URL. Ein uniform resource locator kann richtig oder falsch sein, oder temporär bzw. auf ewig nicht zum Ziel führen, so man eine Anfrage stellt. Mehr Eigenschaften hat er nicht. In besonderen Fällen ist denkbar, daß in der BRD §86a StGB greift.

Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Es wird an dieser Stelle kein Beispiel eingeflochten, auch wenn ich mich dafür auf §86 (3) StGB berufen könnte, da man mit Parolen und Grußformen (schriftlich oder gestisch*) auch in einem URL vorsichtig sein muß. Das ist immer noch nicht unrechtmäßig, dafür aber in der BRD gesetzwidrig und mit Strafe bewehrt, hat mit der Adressierung im Internet nichts zu tun, dafür mit der German Angst.

Das ist der bisher einzige vom Gesetz her vorgesehene Fall, in dem ein URL mit Strafdrohung bedacht ist.
—–

* Ich habe nicht ausprobiert, ob man ein URL auch aus Bildzeichen (Emoticons) zusammenklöppeln kann.

NSU: Moser auf Verblödungstour

Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betäti­gung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

§39 Deutsches Richtergesetz

Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.

§43 Deutsches Richtergesetz

Wer sich den unsäglichen Antifascheiß reinziehen möchte, den der Moser gedichtet hat, der kann das tun. Wer Leser mit BILD-Lyrik auf seine Leim­spur lockt, hat nur tiefe Verachtung verdient.

NSU-Richter lässt NSU-Ausschuss auflaufen

Manfred Götzl verweigert dem Parlament von Brandenburg als Zeuge weitgehend die Kooperation

Das ist strunzdumm wie ein Sack voll Knallerbsen.

Was soll das sein, ein NSU-Richter?

Götzl hatte mit dem Brandenburger Parlament gar nichts zu tun, allerhöchstens mit den Auserwählten in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß.

Genau hier liegt aber auch die große Goebbelslüge von Moser. Der Götzl kann gar nicht anders als den Schnabel halten, solange das Verfahren noch offen ist. Vollhonks der übelsten Sorte waren jene Schnapsbirnen, die den Götzl unbedingt als Zeugen vorladen wollten und es auch getan haben.

Aus Falschem folg Beliebiges. Wie bei Moser, der sich in Beliebigkeiten verliert, statt sich dem Aktenzeichen XY ungelöst zu widmen. Bei Piatto ist nur von Interesse, wie lange und mit welcher Aufgabe er von den amerikanischen Diensten geführt wurde und ob seine Zeugenschutzverschickung damit zu tun hatte, daß mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach jahrelanger Flaute endlich eine Ablösung gefunden ward. Und zweitens, inwiefern die deutschen Dienste sich dabei haben übertölpeln lassen, zu deutsch, übersteuert wurden.

Einen schönen Sonntag auch allen stocknüchternen NSU-Fans.

Olle Knolle 14.01.2019 11:44

Re: Ist all das…..

Nein, das ist schlichtweg ungeschickt, einen Richter über einen seiner Fälle zu befragen, bevor die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Bratapfelkuchen

14.01.2019 11:08

Wirklich überraschend ist das doch nicht.

Oder hat wer geglaubt, daß Götzl nach DEM Urteil jetzt aus dem Nähkästchen plaudert wie er die Sache sieht oder warum er so entschieden hat?

Rene Falk Thomasius 14.01.2019 12:38

Sachliche Berichterstattung sieht anders aus!

Die Überschrift des Artikels macht diesem zu einem nicht gekennzeichneten Meinungsstück.

Sachliche Berichterstattung sieht daher anders aus.

Es ist im übrigen ein WITZ das der Autor des Artikels nicht hinterfragt warum die im Aus-Schuss sitzenden Politzombies einen Richter zu einem Urteil befragen wollen was noch nicht vorliegt!

Das sieht mir daher wie eine aktive Vertuschung des Untersuchungsausschusses aus!

So kann man das nämlich auch sehen!

(Im Sinne des perspektivischen Sehens)

Das heisst!

Ein Parlament-ARIER der nicht weiss das ein Urteil erst dann voll rechtskräftig ist wenn es schriftlich ausgefertigt und vom Richter unterschrieben ist und zu diesem Fragen stellen will bevor es ausgefertigt ist hat vom Rechtsstaat soviel Ahnung wie ein Amöbe vom Mond!

Sich ergo selbst in eine so unhaltbare Position zu bringen grenzt schon an Vereitelung oder vollständigen Hirntod!

Was hätte der Richter denn antworten sollen?

Das er die Gesetze die eben von diesen Hochbegabten gemacht und beschlossen wurden mal so eben ändert und er seine eigenen Pflichten die sich aus diesen Gesetzen ergeben verletzt/aufhebt?

Daher folgendes. Wer es einem Richter als Untersuchungsausschuss so leicht macht muss sich gefallen lassen nicht an der Aufklärung interessiert zu sein!

Der versuchte Bruch der Gewaltenteilung (die in DE ohnehin nicht wirklich gegeben ist)
ging wohl eher von dem Untersuchungsaussschuss aus und nicht von benanntem Richter!

Alles in allem zeigt dieser Vorgang aber das Tollhaus indem wir leben und wofür wir bürgen! Da haben sich alle beteiligten Seiten bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert!

Gute Besserung uns allen! 🙂

bienenstich 14.01.2019 15:47

Es wurde unten doch schon geschrieben.

Götzl darf aus einem Prozess, dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nichts bekunden, um das Urteil nicht zu gefährden. Rechtskräftig ist es erst, wenn schriftlich vorliegend, unterschrieben.

Hier solltest du dich eher fragen, warum der Untersuchungsausschuss den Götzl zum jetzigen Zeitpunkt einlädt, und damit das Risiko eingeht, er könne sich verplappern.

Da wäre das Geschrei aber groß, wenn ein U-Ausschuss plötzlich den NSU-Prozess gekippt hätte, weil Götzl nicht an sich halten kann.

NSU: Moser im Relotiusrausch

… wieso gerade Moser?! Mir scheint er auch zum Umfeld der Geheimdienste zu gehören, der durch seine “Recherchen” die gängigen Darstellungen (Inszenierungen) nicht nur unterstützen, sondern sogar ausweiten und am Köcheln halten soll.

Ego Zentrik

Ja, die These vom V-Schreiber „Knallerbse“ ist nicht vom Tisch zu kriegen. Möglichst weiträumig um das Thema Mord an Kiesewetter und Mordversuch an Arnold herumschreiben, um dadurch die Verhinderung der Aufklärung des Verbrechens ideologisch zu flankieren. Das ist Mosers Rolle in dem Spiel. Ob er es wahrhaben will oder nicht, ist dabei völlig unerheblich.

Nixda mit hellwach, wenn man Mosers Esoschriften liest. Da ist Sedierung bis hin zu komatösem Tiefschlaf garantiert.

NSU: Der So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss

Landtag von Baden-Württemberg legt zweiten Abschlussbericht zum Polizistenmord in Heilbronn vor: Ein Dokument der Unterordnung unter die Exekutive – Aufgeklärt ist nichts

Auch der schlechteste Untersuchungsausschuss ist besser als gar kein Untersuchungsausschuss. Er gibt zumindest Auskunft darüber, wer alles kein Interesse an Aufklärung hat.

Bis hierhin gint es nichts zu merken. Ein klar strukturierter Aufsatz, der erschöpfende Auskunft zum Sachverhalt gibt. Wenn er nicht von einem der vielen Relotiusse der Sekte der Zeugen des NSU erfunden worden wäre.

Vor dem Auffliegen des NSU am 4. November 2011, als Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden, ergab die kriminalpolizeiliche Arbeit, dass es bei der Tat in Heilbronn mindestens vier bis sechs Tatbeteiligte gegeben haben muss. Mindestens, wenn nicht sogar neun oder zehn.

Wer die Akten studiert hat, der weiß daß es eher so 17 bis 39 Tatbeteiligte gewesen sein müssen. Die Dunkelziffer ist unbekannt, aber in jedem Fall höher.

Der Mord an Kiesewetter und Mordversuch an Arnold sind nicht aufgeklärt. Mehr muß man nicht wissen. Steht ganz oben in der Überschrift und stammt von Moser. Daraus lassen sich allerdings treffliche Verschwörungstheorien zimmern, die man für sein ideologisches Süppchen braucht. Die stammen auch von Moser.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) als oberste Ermittlerin im Falle NSU legte fest: Alle NSU-Taten seien ausschließlich und allein von den beiden Toten Böhnhardt und Mundlos begangen worden.

der Satz ist goldrichtig., doch an der Stelle muß man eigentlich abbrechen, denn mit esoterischem Gottesgeschwurbel hat der AK NSU nichts am Hut.

Der Moser sieht es als nicht aufgeklärt an, weil sich der PUA nicht seiner Islam-CIA-DIA-FBI-Verfassungsschutz-Vieltäter-Sicherheitsapparat-Theorie angeschlossen hat. Moser hitlertabuchlt sich lieber durch die schwäbische Kriminalgeschichte, denn sich der schwierigen Aufgabe des Aktenstudiums zu widmen und diese kriminalistisch zu analysieren.

Man kann es auch einfach sagen. Weil der Ausschuß nach gründlicher Prüfung Mosers Esospinnereien verworfen hat und keine Verschwörung des FBI und artverwandter Dienste zum Nachteil von Michelle Kiesewetter und Martin Arnold erkennen konnte, ist Moser stocksauer, da er schon wieder keinen der gefühlt 500 Journalistenpreise (Marvin Schade) abgreifen wird und auch keine preisgekrönte Dauerwurst (Bundesrichter a.D. Fischer) hinterhergeworfen bekommt.

Bei der FBI-Spur geht es darum, dass am Tattag, dem 25. April 2007, am Tatort Theresienwiese in Heilbronn möglicherweise ein Waffendeal stattfinden sollte…

Das ist solltologisches Gewäsch.

… ermittelte das BKA … und kam in seinem Ermittlungsbericht vom Oktober 2012 zu dem Ergebnis: … „Ein eindeutiger Nachweis, dass zumindest Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe waren, konnte bislang nicht erbracht werden.“ Das Festhalten an ihnen als die alleinigen Täter erweist sich als mutwillig.

wie man aus der tatsache, daß Böhnhardt und Mundlos nciht als täter ermittelt wwerden konnten, zu dem unmittelbar folgenden Ergebnis kommt, dann können sie es nicht alleine gewesen sein, das erschließt sich wohl nur Knickhirnen. Wenn man als strunzgesunder Bürger mit erfolgreichem Schulabschluß, dazu zählt auch, wenn man alle Fächer mit der Note 4 absolvierte, wenn man also als so ein Bürger wenigstens schonmal einen Tatort oder Polizeiruf gesehen hat, dann weiß man, daß es Böhnhardt und Mundlos nicht waren. Nicht mal eine Aktie dran hatten. Nirgends.

27 perfekte Verbrechen in Serie, das gibt es eben nur in der BRD, in dem Land, wo man rechtsextreme Taten erfindet (Maaßen), um diese Erfindungen anschließend beelzebuben zu können.

Demnächst mehr zum Paten der schwäbischen Vertuschungsmafia und Chef der Drexler-Ultras, wenn im Blog das Sondervotum der AfD diskutiert wird.

Einen moserfreien Sonntag allen Freunden des guten Geschmacks.

Zugabe für den ungedienten Uwe B.:

gun0815Auch ich hab mich mit den U-Ausschüssen beschäftigt. Aus reinem Interesse und weil ich 1994 persönlichen Kontakt zu Uwe B. hatte. Der diente in Bad Frankenhausen bei den Grenadieren und nahm an einer „Veranstaltung“ Teil, die ich als WachUffz aufgelöst hatte.
5 Soldaten wollte sich nicht ausweisen und so schob ich die für eine Nacht in den Bau.

Als am Morgen mein WachOffz mit einem Oberstleutnant im Schlepptau diese Soldaten abholen wollte, wurde dies nicht im Wachbuch bestätigt. Hinterher erfuhr ich, dass dieser Herr vom MAd sein sollte und alles schon seien „Ordnung“ hat.

Als ich 2011/2012 nach dem Auffliegen mal googelte, stieß ich auf ein Bild des Dienstausweises und erkannte „Locke“ sofort wieder. Als ich dann noch vom Anwerbeversuch durch den MAD erfuhr, den man Uwe B. gemacht haben sollte, wurde ich durch mein Erlebnis damals etwas verwirrt.
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gun0815

Zu deiner Frage.

Meine abendliche Aktion, eine „Veranstaltung auf zu lösen, war für mich rechtlich nicht klar einzuordnen. Es sollte nur ein „Denkzettel“ sein, weil ich als Wachpersonal von den Teilnehmern nicht ernst genommen wurde.

Mir blieb aber nach der massiven Beschwerde (Ruhestörung!) keine andere Wahl, als dort zu erscheinen. Natürlich hab ich nach Erkennen der Reichskriegsflagge an der Wand und entsprechender Musik sofort gewußt, welch geistig Kind die Veranstaltung war.
Vorsteher war ein Hauptfeldwebel, den ich sogar kannte.

Da sich nun 5 Soldaten weigerten ihre Dienstausweis vorzulegen, um die Personalien zu erfassen, beschloß ich diese mit ner Nacht im Bau dazu zu bringen, die evtl noch nachzuholen. Als dann bis zum nächsten Morgen nix passierte und der Herr mit meinem WachOffz auftauchte, wurde mir suggeriert, dass alles schon geregelt wurde und wir die „Sache“ auch nicht unbedingt eintragen müssen (ein Vermerk der Ruhestörung war das einzige).

Im Nachhinein war auch ich nur ein gläubiger, auf die nun folgenden Vorgänge hoffender, dummer junger Mann. Ich dachte ja auch damals, dass der MAD, wenn er denn schon präsent ist, sich auch darum kümmere. Hat er wohl auch, nur nicht so wie ich es erwartet hätte.

Das große NSU-Weihnachtsrätsel

Sollte in diesen Tagen ein Weihnachtsmann vor Eurer Tür stehen, gebt ihm lieber einen Schnaps mehr aus als einen zu wenig.

Die Toten Hosen

Die Frage ist simpel, die Lösung nicht ganz. Welche zwei Kugeln sind gratis, also umsonst?

Die Lösung des Rätsel bitte auf üblichem Wege an die Rätselredaktion des AK NSU senden.

Alle Einsender mit der richtigen Lösung dürfen sich die Bücher Einstieg NSU von @taucher und Parlograph Blog von @parlograph als Krippenspiel kostenlos downloaden und als Weihnachtslektüre verschlingen. Am Ende des Tages wird aus allen Einsendern der richtigen Lösung ein Gewinner ermittelt, der diese beiden Kugeln gratis zugesandt bekommt, da sie eh nicht bezahlt werden mußten. Das hat was von päpstlichem Segen, der ja auch gratis verteilt wird.

Hinweis für Cheater: Die beiden Kugeln, mit denen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos enthirnt wurden (Prof. Mall), zählen nicht als richtige Lösung.

Rohe Weihnacht

Beweise

Der Polizeidirektor* gab eine Pressekonferenz zu den Todesfällen in der Stadt. Er wußte zwar, daß die Mörder Angehörige des SEK waren, die Opfer u.a. unbescholtene Leute aus den eigenen Reihen, mußte dies aber aus staasräsonalen Gründen verbergen. Es geht niemanden etwas an, wenn die Polizei in ihren eigenen Reihen reinen Tisch macht und die Reihen etwas lichtet.

Sprich, der Polizeidirektor höchstselbst hatte den Mord an Polizisten angeordnet und gedeckt, um seine eigene Auffassung von Recht und Ordnung durchzusetzen.

Ein Reporter wurde ausfällig.

„Das hört sich ja alles sehr erfreulich an, Macbeth, aber wo sind die Beweise…“ Der Fragesteller sprach das Wort Beweise ganz langsam und so überdeutlich aus, als handelte es sich um ein schwieriges Wort aus einer fremdem Sprache. „… gegen diejenigen, die sie heute niedergemäht haben?“

Hat man jemals in der BRD, der Inkarnation eines Rechtsstates überhaupt, von solch unflätigem Verhalten vernommen? Das ein deutscher Schmierfink nach Beweisen für den NSU fragt?

Nein. Niemand macht freiwillig ein Schneeballsystem zunichte, mit dem man seinen Judaslohn verdienen kann.

* Chief Commissioner Macbeth

Jo Nesbø, Macbeth, Penguin Verlag 2018, 1. Auflage,S. 340f