Monthly Archives: Mai 2020

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (1)

Gar nicht lange her, da haben wir das geblogt:

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Und jetzt muss man natürlich fragen, warum die Ghostwriter Zschäpes bei ihrem (war es doch ein Deal?) Geständnis die Aussagen der Postler verpassten.

Die Antwort ist dreigeteilt:

A) Weil die „untergeschobenen Verteidiger Grasel und Borchardt“ die Aufzeichnungen der „Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm“ nicht bekamen, und selbst noch nicht im Gerichtssaal sassen damals, als die Aussagen fielen.

B) Weil sie als Quelle nicht die NSU-watch-Protokolle verwendeten

C) Weil die Alpen-Prawda (wahrscheinlich absichtlich) die Postbediensteten bei ihren hochgelobten Prozessprotokollen wegliess

Und so wirkten sie alle zusammen, wie abgesprochen, ob es nun Absicht war oder nicht:

– die Aussagen der Postbediensteten fehlen bei Ramelsbergers Prozessprotokollen… ein Schelm der Böses dabei denkt

– NSU-watch, antifa halt, hatte kein Interesse an der Richtigstellung, hielt brav die Klappe, Hauptsache die vielen Millionen für die Linksradikalen sind gesichert, heute wie in alle Ewigkeit

– Zschäpe muss gewusst haben, dass da etwas gewaltig schief läuft, hielt aber (verabredungsgenäss) die Klappe, sie war ja anwesend als die Aussagen ihr späteres Geständnis lächerlich machten. Vielleicht kam ihr das sogar ganz recht, denn ein sachlich falsches, widerlegtes Geständnis bietet immer Angriffsflächen. Auch noch in 10 Jahren, wenn es um die Begnadigung geht.

– die linksversifften Mainstream-Medien hielten auch brav die Klappe, denn an der Wahrheit waren sie niemals interessiert

– das hohe Gericht beachtete diesen Epic Fail in seiner Beweiswürdigung (2000 Seiten lang) nicht

Ergebnis: Ein falsches Geständnis führt zu einem falschen Urteil, und niemanden juckt es.

So geht Staatsschutz-Justiz in der BRD.

Nebenbei bemerkt haben wir es hier sehr wahrscheinlich mit einer waschechten Verschwörung zu tun. Der Tiefe Staat und die Medien Hand in Hand.

Wobei die Frage bleibt:

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

Ende Teil 1

keine Russenpropaganda: auf hoher See im Rechtsirrtum

Neues NATO-Hauptquartier „wie riesige SS-Runen“

Robert von Loewenstern

Ein alter Juristenspruch – besonders gerne von Anwälten strapaziert – lautet: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Jetzt denken Sie vielleicht, prima, läuft bei mir, wenn ich mal segeln gehe oder vor Gericht stehe. Denn Gott ist die Liebe. Beziehungsweise polyamou­rös, wie man heute sagt. Er liebt alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Hinzu kommt, Gott ist nicht nur maximal zugewandt, sondern auch allwissend und allmächtig. Kurz: Gott weiß Bescheid, kann machen, was er will, und er mag Sie.

Wer in Gottes Hand ist, genießt Premiumbetreuung. Ein besserer Rechts­beistand ist kaum vorstellbar. Denken Sie. Leider meint die Juristen­weisheit das genaue Gegenteil: Gott ist Glückssache. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie weder sicher noch geborgen. Es kann alles passieren. Sie sind den Gewalten ausgeliefert und wissen nie, wie es ausgeht. Gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht, vernünftig oder bescheuert.

Richter sind Menschen. Das sehen sie selbst nicht unbedingt so – ähnlich wie Politiker, Journalisten, Virologen und andere gefühlte Götter. Aber Richter schlampen, Richter irren, Richter machen Fehler. Der Beweis liegt auf der Hand: Würden Richter alles richtig machen, gäbe es nur eine Instanz. Obere Gerichte bräuchte man nicht. Braucht man aber doch, um Quatsch-Entscheidungen zu korrigieren. Für höhere Gerichte gilt Gene­ralverdacht auf gesteigerte Kompetenz. Der bestätigt sich oft. Aber nicht immer.

@moh hat sich mit einem weiteren Fall deutscher Justizwillkür beschäftigt, den „Nato-Spion“ Manfred Klag betreffend.

Klag selbst hat sich dazu umfassend eingelassen, indem er ein Buch veröffentlichte. Sein Fazit ist kurz und bündig.

Kein “NATO SECRET“, kein “NATO CONFIDENTIAL“, kein “NATO RESTRICTED”,

aber überall das deutsche “GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der deutschen Justiz!

So macht der Generalbundesanwalt die Staatsgeheimnisse für einen Landesverrat !

Das Gesamturteil ist eindeutig und unmißverständlich.

Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.

Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechts­staatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenz­vernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.

Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase, denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Sogleich ist natürlich eine außerordentlich schicke Verschwörungstheorie zur Hand, die vorerst Theorie bleibt. Ob es die jahrzehntelang routinierten Praktiker von Justizverschwörungen auch umsetzen, sei dahingestellt.

Terror-Holger berichtet wie viele andere, daß am Montag der Termin zur Abgabe der Revisionsbegründungen abgelaufen war.

In der Bundesanwaltschaft ist das schriftliche Urteil jedoch erst am 12. Mai vollständig eingegangen – etwa zwei Wochen später, als bei den Angeklagten.

Die Verteidiger haben ihr Werk den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingereicht. Der GBA bekommt vierzehn Tage Nachschlag, da der Ko­pie­rer am OLG München einen Defekt hatte und vier Seiten doppelt oder gar nicht oder kreuz und quer gemanscht kopiert hatte, das vollständige Urteil also mit Verzögerung beim GBA zur Verfügung stand.

Genau so etwas ist der Grund, warum am letzten Spieltag alle Begeg­nungen zur gleichen Zeit angepfiffen werden. Im vorliegenden Fall ist es also eine erhebliche Lücke im Gesetz. Prinzipiell muß der Abgabetermin bei allen Parteien gleich sein, damit keine bevorteilt werden kann. Nun gibt es die excellente Möglichkeit, wesentliche Passagen der Begründungen der Verteidiger an den GBA durchzustechen. Vierzehn Tage mehr Zeit für den GBA mit Kenntnis der bereits eingereichten Revisionen, das stinkt zum Himmel. Ein ungemeiner Vorteil in der strategischen Prozeßführung vor dem Revisionsgericht.

Der Gesetzesentrag für diesen Fall wäre einfach zu halten. Die schriftliche Begründung zur Revision ist bis spätestens 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils einzureichen. Das ist die Fristsetzung. Verzögert sich die Zustellung des Urteils an eine der Parteien, so wird diese Verzögerung zu den 4 Wochen für alle anderen Parteien hinzugezählt. Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz ist der Abgabetermin für alle Parteien iden­tisch. Das ist die Termi­nierung.

Verschwörungstheorien des ZDF zum Lübcke Mord

Ein rechter Waffennarr (Ernst) wurde von einem Kameraden (Hartmann) solange getriggert, bis er den Mord (am Regierungspräsidenten Lübcke) ausführte, und dieser Kamerad könnte irgendwie was mit dem Kasseler Dönermord 2006, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und den Uwes vom NSU zu tun gehabt haben, auch wenn der Innenminister Hessens jede staatliche Anstellung dieses Kameraden abstreitet.

So in etwa könnte man die Doku vom 20.05.2020 in einem Satz zusammen fassen, wobei noch zu ergänzen wäre das Geraune der üblichen linken Verdächtigen wie Martina Renner und Hermann Schaus. Wenigstens auf die Jenaer Antifakönigin hat der Rainer Fromm verzichtet, allein dafür gebührt ihm grosser Dank.

Aber auch so ist das schon ein komischer  Film, den auch ein Kurzstatement des Ernst-Verteidigers Hannig nicht retten kann.

Link: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-mordfall-luebcke-100.html

Schon der Titel… ja wer steckt denn hinter dem Attentat?

Ist es Beate Zschäpe, oder gar das unbekannte „NSU-Netzwerk“, oder ist die Frage rein rhetorisch gemeint, denn dahinter steckt der Verfassungsschutz, gar der Tiefe Staat?

Das weiß man nicht so genau, auch nach Ende der Doku nicht, aber es könnte könnte könnte der der Beihilfe zum Mord angeklagte Markus Hartmann sein, welcher den Borderliner Ernst zum Mord aufhetzte.

Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein… oder noch anders.

Freunde und Bekannte von Stefan Ernst berichten exklusiv bei „ZDFzoom“, dass der mutmaßliche Todesschütze über Monate von Markus H. massiv indoktriniert und beeinflusst wurde. Ist Stephan Ernst durch seine emotionalen und psychischen Probleme anfällig für äußere Einflüsse? Wurde er instrumentalisiert und zu dem Mord angestiftet, von dem Mitangeklagten Markus H.? Und handelte dieser allein, oder war er Teil von bislang unbekannten rechts-terroristischen Strukturen?

Der grosse unbekannte Hintermann, der auch eine Struktur sein könnte, nichts genaues weiß man nicht.

Aber der NSU ermordete 9 kleingewerbliche Kurden/Türken, das weiß man offenbar ganz genau, auch ohne Beweise verbreitet man da brav das Staatsnarrativ.

Auch die Merkwürdigkeiten beim Lübcke-Mord fehlen komplett:

In der Doku kein Wort über den letzten Gast, der Lübcke lebend gesehen hat und der evtl kurz vor der Tat (wie Temme, wenn die Storry stimmt) den Tatort verlassen hat.
Kein Wort vom Tatortreiniger, der ebenso wie der Sohn nach „Kopfschuss“ gegooglet haben könnte.
Kein Wort vom Terrormerkmal „Bekenntnis/Forderung“.

Wie gut dass der Hartmann der Beihilfe angeklagt ist, da braucht er wenigstens nicht auszusagen. Selbst die Aussagegenehmigung ist somit entbehrlich… zumindest eine aus Hessen.

Die V-islamische Breitscheidplatz-Terrorzelle

Ja wer hätte das denn jemals für möglich gehalten, dass Anis Amri weder Einzeltäter war noch gesichert im LKW gesessen hat, als der auf den Weihnachtsmarkt fuhr?

Tja, eigentlich jeder Selberdenker ist schon Anfang 2017 davon ausgegangen.

Nun auch die Knallerbse, der berühmte V-Schreiber von Heise online, wie es scheint:

Die Anschlagsgeschichte war von Anfang an ein Staatsschutz-Märchen, und als solche klar erkennbar. Nur halt für Andersbegabte nicht…

Wo ist sie denn, unsere islamische Terrorzelle?

Na hier isse:

Neben Amri gibt es Hinweise auf mehrere Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld, die sich am Tatabend in Nähe des Anschlagsortes aufgehalten haben. So soll sein Zimmermitbewohner Khaled A. um 20:34 h auf dem Bahnsteig der U-Bahnlinie U 2 am Bahnhof Zoologischer Garten von einer Videokamera erfasst worden sein. Das ist auch die U-Bahnstation, zu der der Breitscheidplatz gehört. Eine Station weiter am U-Bahnhof Wittenbergplatz wurden um 21:15 Uhr und um 21:41 Uhr Bilder von zwei Personen aufgenommen, die laut einem Auswertevermerk des BKA mutmaßlich Khaled A. und Bilel Ben Ammar zeigen. Zu beiden Spuren blieb der befragte Kriminalhauptkommissar des BKA, R.K., der für die Videoauswertung verantwortlich war, jegliche Antwort schuldig.

Wenn man dann noch dazu nimmt, dass sich an Amris Tatpistole eine DNA-Spur seines Vermieters Kamel A. fand, steht fast die gesamte WG des Tunesiers mit dem Anschlag in Verbindung.

Wer hätte das gedacht?

Wieviele V-Leute waren denn darunter?

Auf dem Aktenordner zu den Mordermittlungen am Breitscheidplatz stand bis Anfang Januar 2017 neben den Namen Anis Amri, Bilel Ben Ammar sowie des Pakistaners Navid B., der ursprünglich als Verdächtiger festgenommen worden war, aber mit der Tat nichts zu tun hatte, noch der von Riadh El K. Wie er in den Kreis der Verdächtigen geriet, ist bisher nicht ganz klar.

Riadh El K. stand jedenfalls in Kontakt mit Amri. Nach dem Anschlag wurde seine Wohnung durchsucht und sein Telefon überwacht. Er gilt aber nicht mehr als Verdächtiger. Kurios ist nun, dass dieser Riadh El K. auf dem Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz selber einen Stand betrieben haben soll, wie eine BKA-Hauptkommissarin im Untersuchungsausschuss berichtete.

Betreutes Umfahren und morden, wieder einmal?

Und wieder einmal, für NSU-Kenner ein deja vu, gibt es „Nachmeldungen von Beweisstücken“ mit „passender Täter-DNA“ sowie nachgefundene Ausweise und Handys.

Der BKA-Vertreter A.M. sprach nun davon, am Lenkrad habe sich eine „DNA-Mischspur mit einem geringen Anteil von DNA Amris“ gefunden. Außerdem habe sich auf dem Zettel mit der handschriftlichen Notiz „Hardenbergstraße“ ein „DNA-Mischprofil“ von Amri und dem polnischen Speditionsfahrer Lukasz Urban gefunden. Mehr gebe es nicht.

Besagten Zettel hatte die eigentliche Tatort-Gruppe bei ihrer Spurensicherung nicht festgestellt. Er wurde vom BKA später „nachgemeldet“. Der Bericht über die Auswertung der Spuren fehlt in den Unterlagen der Ausschüsse nach wie vor. Was man weiß, ist, dass viele Spuren offensichtlich nicht zugeordnet wurden.

Wen wundert das noch?

Beweise verschwinden, andere kommen per „Nachfindung“ hinzu… es wird internet-weit gespottet:

Da war doch der NSU so freundlich Tatortfotos mit in der KT verwendetem Maßstab in die Bekenner DVD einzuarbeiten, warum Amri nicht?

Das Foto mit dem Maßstab war in einer Zeitung abgebildet, aber grundsätzlich ist das eben ein Trittbrettfahrer-Video ohne Bekenntnis.

Also ich würde noch mal im Rucksack zwischen den DVD`s schauen. Zerknüllt bei den Tempos in der Jogginghose wäre auch möglich.

In der Tat ein guter Tip. Suchet so werdet ihr finden…

Diese Theorie gefällt mir:

Ich bleibe bei meiner persönlichen Verschwörungstheorie, die ich vom Tag nach dem Anschlag an hatte: Der typ der von Passanten beim aussteigen aus dem LKW beobachtet und von einem Passanten durch den Tiergarten verfolgt wurde, an der Siegessäule festgenommen und am nächsten morgen von der Polizei wieder entlassen wurde, ist der eigentliche Täter.

Amri, als nicht die hellste leuchte, wurde durch den Verfassungsschutz begleitet als Sündenbock genutzt – wurde als möchtegern-extremist (siehe seine IS-Extremisten-blabla-Videostatements damals) minimal-involviert, so dass er z.B. an dem Abend tatsächlich am Breitscheidtplatz auftauchte um sich den Anschlagsort anzugucken (siehe Ubahn-Kameraufnahmen) – und machte da auch seine Fotos. Nachdem man ihn dann eingesackt und nach Italien um die Ecke gebracht hatte, fand man dann auf wundersame weise zwei Tage später seine Personendokumente und sein Handy im Führerhaus 🤣

Ende meiner Verschwörungstheorie

So oder so ähnlich war es wohl.

Wie läuft das wenn Generalbundesanwalt und BKA-Staatsschutz „die Ermittlungen übernehmen“?

Ein wichtiger Zeuge könnte der Fahrer des BVG-Busses sein, der hinter dem Tat-LKW anhalten musste. Doch er wurde allem Anschein nach nicht als Zeuge vernommen. Im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses tags darauf hieß es, von dem Busfahrer liege kein Zeugenprotokoll vor.

Ein Ausschussmitglied hegte den Verdacht, dass nur das ermittelt wurde, was zur These vom Einzeltäter Amri passe.

Richtig, das vorgegebene Ermittlungsergebnis wird ermittelt, denn man weiss genau, wie zahnlos die Untersuchungsausschüsse und wie staatstragend die Massenmedien agieren.

Beste These:

Eine V-Mann-unterwanderte Islamistenterrorzelle ist da irgendwie gewaltig aus dem Ruder gelaufen, und das darf und wird nicht herauskommen.

Sehr viel schlimmere Thesen sind vor-, aber kaum darstellbar: MIHOP statt LIHOP.

Kurzkrimi: Ein Fall für Axel Minrath

Steinhoefel
„Ich bin selbst medizinischer Laie. Trotzdem traue ich mich, zu behaupten, dass unter den Gesichtspunkten des Virenschutzes der vielleicht manchmal unbequeme und lästige Mundschutz empfehlenswerter ist, als der Aluhut“, so Steinmeier.

Kundige Mitleser wissen, wer Axel Minrath war. Er holte sich 2011 mit einer spektakulären Einzelaktion den Titel des deutschen Schredder­meisters. Dieser Wettbewerb war auch der letzte seiner Art, wenn man den Organisatoren Glauben schenkt. Minrath dankte ab, wechselte aller­dings auf eine Stelle, die auch sehr viel mit Blingbling zu tun hat. Er machte seitdem auf Verwalter des Trompetenblechs für den Bundespräsi­denten, führte also Buch über jene Personen, die ein Anhängsel bekämen täten würden tun. Der der­zei­tige Bundespräsident, früher einer der füh­renden Arbeiterführer der führenden Arbeiterpartei Deutschlands, nun zum führenden Aluhut- und Masken­hasser der deutschen Arbeiterbewegung degeneriert, sollte die folgende Meldung sehr aufmerksam lesen.

Unbekannte stellen Grabstein vor Merkels Wahlkreisbüro auf

Unbekannte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein aufgestellt. Er trug die Inschrift „Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit Demokratie 1990-2020“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Der Stein war von Rosen und Grabkerzen umgeben, ein Mundschutz war an ihm befestigt. Die Hinweistafel zum Wahlkreisbüro wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.

Der Staatsschutz der Kripo Anklam ermittelt.

Das ist kein Fall für die Stasi, äh den Staatsschutz, sondern einer für Axel Minrath. Der macht die Ordenskladde.

Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?

Je schwächer die Tatortbeweise desto wichtiger ein Geständnis.

Auf diese Binsenweisheit der Juristen hat im Fall NSU der Rechtsanwalt und VS-Intimus Dr. Helmut Roewer mehrfach hingewiesen; da es weder „Bekennerschriften“ noch „Bekennervideos“ gäbe, von Tatortspuren und Zeugen ganz zu schweigen, sei es umso wichtiger für das Gericht, dass die Angeklagten gestehen.

Nun wissen wir, dass Zschäpe ein falsches Geständnis abgeliefert hat gegen den Willen ihrer 3 Verteidiger Heer Stahl und Sturm, sie hat ihre Version der Historie der Dreierzelle mutmasslich ghostwriten lassen, und dem Gericht -wenn auch vom Hörensagen- die gewünschte „isolierte Mörder- und Bomberzelle“ geliefert, so wie Bundesanwaltschaft und Staatsschutzsenat sie -vermutlich über die Vermittlung der „neuen Anwälte Grasel und Borchert“- haben wollten: 2 tote Täter, und keinerlei Helfer/Mittäter/Netzwerker.

Geliefert wie bestellt, aber auf tönernen Füßen, wie die Verteidigung feststellt:

„Gerade die Argumentation zur Mittäterschaft überzeugt mich nicht einmal ansatzweise“, kritisiert Grasel. Um als Mittäterin zu gelten, bedürfe es „für meine Begriffe deutlich mehr, als zuhause zu sitzen und auf die Rückkehr der Mitbewohner zu warten“.

Dass Zschäpe – wie vom Gericht festgestellt – bei der Auswahl der Tatorte und Opfer beteiligt gewesen sei, sei „rein spekulativ und wird nicht durch das Ergebnis der Beweisaufnahme gestützt“.

Zentraler Punkt seiner Revisionsbegründung werde die Mittäterschaft sein, sagte Grasel. „Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Mittäterschaft steht der erfolgten Verurteilung durch das OLG München entgegen.“

Von einem Zirkelschluss und unscharfer Logik, gar selbsterfüllenden frei erfundenen Postulaten scheint der Ex-BGH-Richter Fischer auszugehen, wie im vorigen Blogbeitrag zitiert.

NSU: Revidiere auch du!

Es scheint darauf hinauszulaufen, dass da im Hintergrund ein Deal abgearbeitet wird, der schon vor Jahren geschlossen wurde: „Geständnis wie vom Tiefen Staat postuliert“ versus erfolgreiche Revision des Urteils gegen Zschäpe in bezug auf die „Mittäterschaft“ und die „besondere Schwere der Schuld“.

Prognose des Arbeitskreises NSU, aus der folgt: Zschäpe wird keine 15 oder 20 Jahre absitzen müssen.

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?“
fragte Beate Zschäpe einmal im Prozess.
Kurz danach tauchte ihr neuer Anwalt Hermann Borchert auf.

Ganz so war das nicht, Zschäpe sendete die Botschaft schriftlich innerhalb eines Briefes, aber im Kern könnte es durchaus hinkommen.

Die These lautet also: Man brachte Zschäpe dazu, dass sie die Regierungsthese der isolierten Terrorzelle ohne Netzwerk bestätigte, und das kann man durchaus als Deal bezeichnen, so es denn einer war, der von ihren „Spezialverteidigern“ eingefädelt wurde.

Inwieweit das Mandantenverrat war, das sollen Juristen beurteilen, jedoch könnte der Deal am Ende aufgehen, im Sinne der Verurteilten „Mittäterin“.

Nebenbei bemerkt: Auch im Fall Verena Becker gab es offenbar einen Deal, der dann zum „kürzesten lebenslänglich aller Zeiten“ für die RAF-Frau und mutmassliche Buback-Mörderin wurde, die sehr wahrscheinlich auch für ihre Spitzeltätigkeit über viele Jahre für BfV und BND belohnt wurde. Deshalb ist die Begnadigungsbegründung geheim und angeblich verschollen.

Die Analogie zwischen Beate Zschäpe und Verena Becker (RAF)

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Kommen wir zum Fall Stefan Ernst, der gerade angeklagt worden ist als Alleintäter des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, denn auch hier steht Mandantenverrat als Vorwurf im Raum:

Es geht um das Geständnis des Stephan Ernst, welches er später -unter einem neuen Verteidiger Frank Hannig- widerrufen hat, und wie es -laut Stefan Ernst- zu diesem Geständnis gekommen ist.

In einer Vernehmung gab Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt an, ihm habe Stephan Ernst schon früh gestanden, dass Lübcke für ihn ein „Volksschädling“ gewesen sei, der den Tod verdient habe. Zuvor hatte der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Ernst seinen Ex-Verteidiger von dessen anwaltlicher Schweigepflicht entbunden.

Interessant, warum hat Ernst seinen „Szeneanwalt“ von der Schweigepflicht entbunden?

Den Todesschuss habe er, Ernst, nur auf sich genommen, weil ihm sein damaliger Anwalt dazu geraten habe, den wirklichen Täter aus den Ermittlungen herauszuhalten. Im Gegenzug sei ihm Geld für seine Familie versprochen worden.

Konkret wurden ihm angeblich eine Vollversorgung für seine Familie versprochen, neue Identitäten, auch für ihn selbst, Entlassung aus der Haft nach ein paar Jahren.

Bedingung: Den als V-Mann verdächtigten Markus Hartmann heraushalten, obwohl der angeblich ihn nicht nur aufgestachelt habe, getriggert, immer wieder, sondern sogar selbst mit am Tatort gewesen sei und den tödlichen Schuss abgegeben habe.

Anwalt Waldschmidt bestritt diese Behauptungen und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst; die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt.

Was nicht im Dummspiegel steht, aber dienstlich bekannt wurde:

Nachdem Ernst den Mord als Einzeltäter gestanden hatte und den Hartmann -angeblich gemäß Deal- herausgehalten hatte, habe der RA Waldschmidt getobt und Äusserungen  fielen wie sinngemäß „Jetzt hast Du alles kaputt gemacht, du hast den Hartmann ja doch erwähnt, nämlich als deinen guten Kameraden“, was dann zum Verteidigerwechsel geführt habe.

Dienstlich wurde bekannt, dass man Ernst dann an einen PC setzte und er 30 Minuten Zeit hatte, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Er fand derer 3, und darunter war RA Hannig aus Dresden, der den Haftbefehl-Leaker vertrat:

Verteidiger Frank Hannig: „Die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen.“

„Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert.“ Doch kurz darauf nahm die Staatsanwaltschaft den Deal zurück.

Der Prozess wurde Mittwoch öffentlich gehalten. Hannig: „Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness-Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde.“

So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?

Was sagt uns das in bezug auf Beate Zschäpes Geständnis?

– Zschäpes Deal wurde vom GBA und dem Staatsschutzsenat gebrochen

– Zschäpes Deal wird erst im Rahmen der Revision durch den BGH erfüllt werden

Eines ist klar: Fällt die Mittäterschaft und damit die besondere Schwere der Schuld beim BGH, dann schiene der Deal trotz falschem Geständnis erfüllt, und Mandantenverrat gab es keinen.

Oder sehen das die Juristen anders?

Was noch dienstlich bekannt wurde:

– Ernst entsorgte seine Kleidung, darum konnte man auf der keine Hartmann-DNA und keine Lübcke-DNA finden. Spannend ist die Frage, ob in Ernsts Auto solche „Mittäter-DNA“ gefunden wurde oder ob es ggfs. 2 Autos am Tatort Lübcke waren.

– Ernst entsorgte jedoch NICHT die Tatwaffe mitsamt der in der Trommel steckenden Hülse des Schusses auf Lübcke und weiterer 5 Patronen, sondern vergrub den Revolver in seinem Erddepot bei weiteren dort versteckten Waffen.

– Diese Dummheit beging Ernst laut eigener Aussage, weil ihm Hartmann dazu geraten hatte.

Fakt ist, Ernst wurde als Alleintäter angeklagt, Hartmann war laut Anklage nicht am Tatort Lübcke. Das offiziell verkündete Narrativ wird sich wohl im Prozeß vor dem OLG Frankfurt durchsetzen, so wie das Narrativ vom NSU auch, und im Gegensatz zum Urteil Zschäpe wird es wohl keine Revision beim BGH geben.

Ernst hatte die Tatwaffe, Ernst war laut eigener Aussage am Tatort. Ernst hat den Mord gestanden, da wird ihm der Widerruf nichts nützen, und ob die Verteidigung den Hartmann entgegen des staatlichen Narrativs an den Tatort bekommt darf bezweifelt werden.

Wie der Staat Geständnisse produziert bzw. „erpresst“, das ist ein spekulatives, aber spannendes Thema. Bezweifeln darf man durchaus, dass da alles immer mit legalen Mitteln abläuft.

NSU: Revidiere auch du!

„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist

In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuer­geldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daher­kommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.

Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesen­heitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.

Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten

Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.

Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.

Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.

Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.

Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung ei­ner terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern aus­schließ­lich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.

Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.

Das Urteil selber ist ausschließlich für die beteiligten Prozeßparteien von Interesse.

Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anfüh­rungs­zeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.

Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichts­büchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu ir­gendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinter­bliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichts­lehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.

Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.

Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?

Nein, das glaube ich nicht.

Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradi­ka­lismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte über­fallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.

Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]

Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammen­hängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusam­men­gebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.

Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.

Das kann man so nicht sagen.

Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.

Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.

Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.

Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revi­sionsrechtlicher Sicht zu sagen.

keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?

Nein. Natürlich nicht.

Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?

Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?

Anis Amri und der NSU mochten beide Nutella?

Auch alte Witze können durchaus gut sein, so wie dieser hier:

Anlass für diesen Gag war ein ziemlich dämlicher Beitrag in der Springerpresse:

Pistole der Marke Erma, Modell EP 552, Kaliber .22, Seriennummer 012827. Sie bekam als Beweisstück die Bezeichnung „Asservat W05“.

Eine massenhaft hergestellte Billigpistole, Kleinkaliber aus Erfurt, und vom „NSU“ nie benutzt.

Tatwaffe von Anis Amri. Der Islamist verwendete bei der Ermordung des polnischen Lkw-Fahrers eine modellgleiche Pistole mit der Seriennummer 012030.

Was besagt diese „Übereinstimmung“? Erst einmal gar nichts. Auch wenn beide Waffen im Raum Konstanz von Schweizern gekauft worden sein sollen. Etwas anders wäre das dann, wenn beide Ermas von demselben V-Mann in extremistische Szenen (islamisch/nazistisch) verkauft worden wären.

Dafür gibt es aber keine Beweise. Ist eher unwahrscheinlich.

Der Artikel strotzt nur so von guten Kommentaren.

Ich denke, der Hauptzusammenhang zwischen dem Herrn Amri und den Herren und der Dame vom NSU ist, daß sie ähnlich viel mit den ihnen vorgeworfenen Anschlägen zu tun haben. Nämlich nix.

So sieht das aus.

Was genau sagt uns das ? Richtig… – Nichts.

Exakt nichts.

„Auch wenn es sich sehr wahrscheinlich um einen Zufall handelt“
Und warum das ganze Geschreibsel dann?! Sollte man die Zeit doch nicht lieber für Erreignisse verwenden, wo es sehr wahrscheinlich sich um KEINEN Zufall es handelt?!

Bedenke, es geht um die Springerpresse…

Vielleicht nutzten sie nicht nur die gleiche Pistole sondern auch den gleichen Kontaktbeamten vom Verfassungsschutz.

Beide Taten haben tiefe Verbindungen zu V-Männern. Alles wieder nur Zufall…

Was schlussfolgern wir jetzt daraus? Beide hatten den gleichen Dienstherrn?

Möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich. Erstaunlich dass diese Kommentare stehen blieben.

Wo ist das Amri-Netzwerk, ist es ebenso unsichtbar wie das NSU-Netzwerk? Nein, keineswegs, denn Anis Amri wohnte sehr wahrscheinlich in einer Berliner Islamisten-WG, wie man bei Heise nachlesen konnte. Die Beate Z. des Patsys Amris hiess Kamel A.

Wer waren die Beteiligten am Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin? Ein Spurenfund wirft die nächste Frage auf, die von der offiziellen Version des Alleintäters Amri abweicht.

An der Pistole, die Anis Amri, der angebliche Attentäter vom Breitscheidplatz, in Italien dabei hatte, als er ums Leben kam, sicherten Kriminaltechniker die DNA-Spur eines Mannes, bei dem Amri bis zum Anschlagstag vom 19. Dezember 2016 gewohnt hatte. Das Bundeskriminalamt (BKA) weiß das seit über zwei Jahren. Gegenüber den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen wurde das Ergebnis bisher nicht entsprechend kommuniziert.

Perfekt: Wenn die zusammen wohnten, dann kann sich schon einmal eine DNA-Spur auf eine Waffe „verirren“:

Die bisher unbekannte DNA an der Erma-Pistole gehört Kamel A., einem 50-jährigen Tunesier, der seit knapp 30 Jahren in Deutschland lebt. Amri wohnte bei ihm ab Anfang November 2016 bis zum Tattag am 19. Dezember 2016. In der Wohnung in Berlin-Wedding lebten außerdem der Tunesier Khaled A. und der libysche Polizeioffizier Salah A.

Hausmütterchen Kamel A. blieb wohl brav daheim, während die Jungs Khaled und Salah „unterwegs waren“?

„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.

Sorry, klarer Zitierfehler, betrifft Beate und die Uwes, nicht die Islamisten-WG aus Berlin.

Die Islamisten-WG wurde dann recht schnell zwangsaufgelöst.

Ben Ammar war ein enger Freund Amris und galt nach dem Anschlag als zweiter Hauptverdächtiger. Obwohl gegen ihn ermittelt wurde und er in Untersuchungshaft saß, wurde er auf Betreiben des BKA und unter der staatlichen Patronage von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium nach Tunesien abgeschoben.

Der wusste wohl zuviel vom Tiefen Staat und wie der agierte.

Wie geht es weiter, und wann?

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages will auf seiner nächsten Sitzung Anfang Mai Vertreter des BKA zu den Ermittlungen befragen. Dabei müsste auch der DNA-Fund von Kamel A. zur Sprache kommen.

Prinzip Hoffnung. Ganz sicher wird der Anschlag nicht aufgeklärt werden. Dafür garantieren BKA und GBA. Wie immer schon seit 45 Jahren.

Zeit: Donnerstag, 7. Mai 2020, 10.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900
Liste der geladenen Zeugen

Sven Kurenbach, Leitender Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
Martin Kurzhals, Kriminaldirektor, Bundeskriminalamt
M.G., Kriminalhauptkommissar, Bundeskriminalamt

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-pa-1ua-693352

DNA-Fachleute des BKA findet man auf dieser Zeugenliste jedoch keine. Dafür einen „BKA-Staatsschützer“? Gar einen Vertreter der Abteilung Terrorismus, wer erinnert sich nicht gerne zurück an Herrn Boeden, der diese Abteilung damals leitete und dann zum Geheimdienstpräsident Inland wurde… auch dieser Untersuchungsausschuss hat nicht das Ziel, die Wahrheit ans Licht zu bringen, soviel scheint sicher.

Der Ausschuss hat offenbar noch nicht einmal die Spurenakten angefordert, in denen die DNA- und Fingerabdruck-Analysen zusammengefasst sind, und ohne diese Akten gelesen zu haben ist jedwede Vernehmung von Polizisten des LKA oder gar des BKA blosse Zeitverschwendung. Die Amateure werden gnadenlos vorgeführt werden.

Alles wie immer…

NSU-Prozess, Urteilsbegründung, unwichtig, alles Schmarrn!

Diverse Nachrichten erreichen uns, seit dem am 21.04.2020 das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vermeldet wurde, Tenor ist immer gleich, „ja was haltet ihr denn nun davon?“

Na nichts halten wir davon, denn die dem NSU zur Last gelegten Verbrechen sind nicht aufgeklärt, und die 3.025 Seiten Urteil untermauern dies, auch wenn 2.500 Seiten angeblich mit der Würdigung der Beweisaufnahme vollgeschrieben wurden.

Das Urteil stand bei Anklageerhebung fest, die Hauptangeklagten hatten keine Verteidigung und waren tot, Tatortbeweise gab es keine, Bekennervideos gab es keine, Zeugen für die Täterschaft gab es keine, und das Ganze war eine Veranstaltung des Staatsschutzes, ermittelt wie gewünscht vom BKA-Staatsschutz, und darum auch aufgeführt bei einem Staatsschutzsenat.

Darum ist das schriftliche Urteil unwichtig.

Sicher spielt es eine Rolle bei den Auseinandersetzungen der Verurteilten bzw. deren Anwälte beim BGH-Berufungsverfahren, die Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung hat ebenfalls Berufung gegen die „allzu milde Strafe“ des Angeklagten Eminger eingelegt, aber für die -längst nicht mehr interessierte- BRD-Öffentlichkeit spielt der NSU-Prozess und die Urteilsbegründung keine Rolle mehr.

Die Messe ist längst gelesen, der Fall ist schlussgestrichen, und der NSU hat -ganz im Sinne der Nebenklageanwälte und der Antifa- einen dauerhaften Millionenregen jährlich für die linke bis linksradikale Klientel aus Steuergeldern generiert.

So what?

Das übliche Geflenne, Kurden-Martina und ein Nebenklageanwalt ohne Berufungsrecht, und klar wurde das Urteil bereits durchgestochen an die Mainstreammedien, da ermittelt auch niemand, weil das völlig normal ist.

Dennoch taugt das Urteil zur Erheiterung, keine Frage, es enthält Schenkelklopfer, insbesondere beim Angeklagten Eminger, dem mutmasslich wissenden und dringend V-Mann verdächtigen „Mitinszenierer“ des 4.11.2011 in Zwickau.

Glauben sie nicht?

Da hauts di nieder:

Deshalb schließt der Senat, „dass der Angeklagte E. bei lebensnaher Betrachtung davon ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten.“

Mir kullerten die Tränen über das Gesicht, so sehr musste ich lachen. War es doch ziemlich sicher Emingers Frau, die als „Beate Zschäpe“ am 4.11.2011 die Katzen aus der Zschäpe-Wohnung holte und bei der Nachbarin abgab, als die Bude gerade explodiert war. Zschäpe war schon 2 Tage vorher weg.

Der endlosen Ignoranz der Nebenklageanwälte ist geschuldet, dass diese Bombe niemals zündete… Hauptsache „Kampf gegen rechts“ und Steuerkohle für links?

Sehr lächerlich ist auch die „Mittäterschaft Beate Zschäpes“, die an keinem Tatort war (ebenso wenig wie die Uwes??), aber das macht nix, ganz im Gegenteil:

In der schriftlichen Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, Zschäpe habe zusammen mit den beiden Männern die Tatorte ausgewählt und auch Einfluss auf Zeitpunkt und Art und Weise der Taten gehabt. Tatbeitrag Zschäpes sollte demnach sein, die Abwesenheit der beiden aus der gemeinsamen Wohnung zu verschleiern und den Männern damit „eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen”.

Es darf sehr bezweifelt werden, dass es diese „Trio-Wohnungen“ bis zum November 2011 überhaupt (noch) gab.

Und: Zschäpe sollte sich während der Morde und Anschläge in oder in der Nähe der Wohnung aufhalten, um im Falle des Todes ihrer Freunde das vorbereitete Bekennervideo verschicken und Beweismittel vernichten zu können.

Das ist ja der beste aller Klopper, das mit dem Paulchenvideo-versenden am 4.11.2011.

Der verschwundene Paulchen Panther Briefkasten aus der Frühlingsstrasse

Jeden, aber wirklich jeden Briefkasten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätte sie gestehen dürfen, nur den einen vor dem Haus nicht, der nach Aussage mehrerer Postangestellter so gut wie leer war.

Das kommt davon, wenn die Ghostwriter Fehler machen, weil sie die Aussagen der Postler verpassten…

Diese „Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne” sei also „geradezu Bedingung” für die Begehung der jeweiligen Taten gewesen. Nur durch die „örtliche Aufteilung” sei auch gesichert gewesen, dass der „ideologische Zweck der Gewalttaten” letztlich erreicht werden würde.

Was für eine gequirlte Scheisse…

… doch nun das Highlight:

Tatsächlich wurde die rassistische Motivation der Mordserie, die das Land in Atem gehalten hatte, erst durch das Bekennervideo öffentlich.

Tatsächlich gibt es kein Bekennervideo, in dem auch keine rassistische Motivation einer Morderie, die keine ganzes Land in Atem gehalten hat vorkommt.

Gleich drei Fehler in einem so kurzen Satz, da fällt einem zu den Analpoeten des Staates nichts mehr ein.

Sehr richtig, @anmerkung.

Selbst die Kahanetruppe hat es kapiert:

Das Urteil – Schlussstrich statt Aufklärung

Das restliche Geflenne dort ist langatmig und unwichtig.

Der Haupt-Knackpunkt bleibt das Urteil gegen Zschäpe, die nach jahrelangem Schweigen (klug!) dazu gebracht wurde, ein falsches Geständnis ohne Substanz verlesen zu lassen, das auf Hörensagen basierte, angeblich, und in das man sie mutmasslich mittels falscher Versprechen ihrer neuen Anwälte hinein lockte.

Es war nicht überraschend, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München im NSU-Prozess umfangreich ausfallen würde. Schaut man sich das schriftliche Urteil an, wird auch schnell klar, wo für den 6. Senat der Schwerpunkt lag: bei der Beweiswürdigung. Sie allein nimmt 2.516 Seiten ein. Die Feststellungen zum Sachverhalt auf 187 Seiten, die rechtliche Würdigung auf 55 Seiten und die Ausführungen zur Strafzumessung auf 38 Seiten fallen dagegen vergleichsweise knapp aus. Schon während der Hauptverhandlung stand eine Frage im Mittelpunkt: Kann das Gericht der Hauptangeklagten Beate Zschäpe nachweisen, dass sie an den Taten des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) als Mittäterin mitgewirkt hat?

Diese Frage wird den BGH beschäftigen, und ich denke, er wird die Mittäterschaft kippen.

„Sie einigten sich darauf, bei der Tatausführung arbeitsteilig vorzugehen.“ Allein dieser Satz findet sich in dem Dokument wörtlich 15 mal.

Ebenso ist immer wieder von dem „gemeinsamen Plan“ die Rede…

Das ist Bullshit, erkennbarer, aber so ist das halt bei politischen Schauprozessen.

Wie kann man wegen Mittäterschaft verurteilen, wenn doch die Mörder gar nicht ermittelt sind, man sich aber einigte, alles auf 2 Tote abzuwälzen?

Wie grotesk das Ganze ist, dafür steht die Aktenlage über das Geschehen am 4.11.2011:

Weiß man denn inzwischen sicher wer wen wo erschossen hat?

Zumindest der Selbstmord der Uwes ist aufgeklärt:

1. Luftanhalten und Wohnwagen anstecken
2. Der eine Uwe erschiesst den anderen ( erste Patrone auf dem Boden )
3. immer noch Luft anhalten
4. der verbliebene Uwe erschiesst sich und hält weiter die Luft an
5. einer der toten Uwes läd die Pumpgun nochmal durch damit wir zwei Patronenhülsen auf dem Boden haben…

Nicht zu toppen:

6. und entfernt anschliessend seine Fingerabdrücke von der Selbstmord Winchester.

Das NSU-Märchen nahm seinen Ausgang anlässlich eines Doppelmordes am oder kurz vor dem 4.11.2011, als eine Leichenfuhre in Stregda abgestellt und angezündet wurde, so die sinnvollste These.

Und alles was danach kam ist Spekulation, unbewiesen, trotz 3.025 Seiten Urteil.

Darum ist das Urteil unwichtig, lediglich für die Verurteilten und deren Anwälte ist es relevant.

Die Wahrheit wird nicht ans Licht kommen.