von Die Anmerkung
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In diesem Land wacht der Staat darüber, welche Mitteilungen verboten sind. Wir gehen davon aus, daß all jene Mitteilungen, die nicht verboten sind, erlaubt sind, auch wenn das Gesetz es sich in dieser Beziehung um eine Statusdefinition drückt. Möglicherweise sind sie auch nur unter Vorbehalt erlaubt, oder nach Genehmigung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Anders ist kaum erklärbar, daß Staatsdichter wie Aust und Laabs ihr dickes Heimatschutz-Buch, eigentlich Staatsschutz, mit ellenlangen Zitaten aus Ermittlungsakten verwohlfeilern durften.
Wir wünschen den beiden Vorkämpfern für literarische Freiheit und Staatswürde alles erdenklich Gute. Mögen sie unbeschadet aus den Wirren dieser Tage emporsteigen und neuen literarischen Erfolgen zustreben.
Womit wir noch einmal bei den Propagandaverbrechern des SWR wären. Diese hatten eine sachliche Ansage des LKA-Sprechers des kleinsten Mafia-Ländles der Welt durch ihren Propagandawolf gedreht, um dem staunenden Volk den freßfertigen Lügenbrei präsentieren zu können. Aus einer Sachmitteilung fabrizierten die aus Steuergeldern der Bürger finanzierten Propagandisten des Staates eine Aneinanderreihung von Lügen, Unwahrheiten, Falschmeldungen und Unterstellungen, die einer gewissenhaften Prüfung nicht standhielten.
Der Vorfall ist jedoch hervorragend dazu geeignet, das Selbstverständnis heutigen Journalismus zu demonstrieren.
Wir publizieren das, wovon wir glauben, es sei die Meinung der Regierung.
So ist es.
Heute nehmen wir uns noch einmal der Aussage des Polizeisprechers an, die eindeutig ist, keines Kommentars, keiner Nachdichtung, Übersetzung oder Verfälschung bedarf, wie es die Propagandafunker des SWR taten.
Wir fragen an der Stelle einfach mal, was der Sprecher nicht gesagt hat und könne uns ob der Reichhaltigkeit der nicht getätigten Äußerungen freizügig im Topf der Phantasie bedienen.
Vor 8 Jahren wurde eine junge und hübsche Polizistin in Heilbronn ermordet. Nun darf man erwarten, daß die Polizei, trifft es einen der ihren, mit doppelten Eifer an die Mordermittlung herangeht und den oder die Täter zügig einfängt.
Ist aber nicht geschehen. 8 Jahre lang nicht.
Nach 8 Jahren kommt das LKA dann zur Auffassung, daß im Jahre 2015 stattdessen wegen §353d, verbotene Mitteilungen, ermittelt werden muß.
Wie so oft, ist auch hier interessant, was verschwiegen wird. Der Aktenleak selber kam aus Behörden und fand zeitnah zur Fertigstellung der elektronischen Version ab Mitte 2012 statt, so daß danach fertig gestellte Akten nicht mehr enthalten waren. Akten, die einem bestimmten Personenkreis nur in schriftlicher Form zur Kenntnis gelangten, sind ebenfalls nicht enthalten. Der Aktenleak war genehmigt, abgesegnet und von höchster Stelle geduldet, weil er einen wichtigen Zweck erfüllen sollte. Die deutschen Medien sollten ein positives Klima zur Vorverurteilung der Angeklagten produzieren, da dies Staatsanwälten vulgo Amtsträgern unter Androhung schlimmer Kerkerhaft verboten ist.
Keine Amtsträger haben mit 353d erst mal überhaupt nichts zu tun, denn die haben keine AKten geleakt und somit die verbotene Mitteilung gemacht, sondern auf die bereits gelakten Akten zurückgegriffen und diese einer kritischen Analyse unterzogen.
Was tat man also? Man ließ die Aktne vertrauensvollen Mitarneitern der Dienste in den Medien zukommen. So wundert dann nicht, daß eine Hamburger Illustrierte, BILD, Welt, stern, Aust & Laabs seit Jahren fleißig aus den Akten zitieren oder diese umdichten, ohne daß sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Sie haben die Ansage bei Übergabe der Akten sehr wohl verstanden und umgesetzt. Nur wohlgesonnene Publikationen im Sinne der Anklage und dosierte Nutzung.
Auf einmal schicken sie den Sprecher eines LKA an die Front, der den Verrätern in den Staatsorganen auf die Schliche kommen soll. Wir hätten da ja einen heißen Tipp, wo er mit der Suche nach dem Pfeifenbläser anfangen kann und auch schnell fündig würd.
Sagen wir es mal vorsichtigerweise so. Einem LKA, in dem Männer mit Eiern ihre kriminalistische Arbeit verrichten, von uns aus auch Frauen, hätte es gut zu Gesicht gestanden, einen ganz andere Ansage zu machen. Die hätte so gehen müssen.
Nach eingehender Berichterstattung durch die SoKo Parkplatz ist die Leitung des LKA zur Auffassung gelangt, die Ermittlungen im Tötungsverbrechen zum Nachteil von Michelle Kiesewetter und Mordanschlag auf Martin Arnold erneut aufzunehmen und zu forcieren. Wir werden alles in unseren Kräften stehende tun, um den oder die Mörder auch nach so langer Zeit noch zur Rechenschaft ziehen zu können. Die dafür notwendigen Maßnahmen wurden bereits veranlaßt.
Das ungefähr würde man erwarten können, wenn man es mit einer Polizei zu tun hätte, die wenigstens zu sich selber ehrlich ist. Die Bürger im Land können sie ruhig weiter drangsalieren und bescheißen, aber wenigstens ihren Laden sollten sie sauber halten.
Eine solche Mitteilung kam aber nicht vom BKA. Das läßt einen schlimmen Verdacht keimen, den kürzlich der frühere SoKo-Chef Axel Mögelin äußerte, der aber durch die Propagandamedien des Südwestens schon wieder getilgt wurde. Als er im genannten Mordfall bezüglich der auf Beschluß des Deutschen Bundestages auserkorenen Täter Böhnhardt und Mundlos befragt wurde, welche Beweise es aus seiner Sicht gab, war die Antwort knapp und eindeutig.
„Bei den objektiven Spuren: nichts.“
Im Ergebnis seiner Befragung titelten die Blätter dazumal, „Fahnder ausgebremst“, was man wohl so nicht mehr sagen darf, denn auch die Medien wurden inzwischen ausgebremst.
Das LKA in Hessen jagt Leaker von NSU-Akten, obwohl die für den Fall gar nicht zuständig sind, statt den Mord an einer Polizistin aufzuklären, in dessen Ermittlungen Fahnder von Anfang an ausgebremst wurden, um die ermordete Polizistin auf dem Altar höherwertigen Staatsinteresses zu opfern. Das ist die Sachlage.
Da Beamte des deutschen Staates offenbar wieder einmal das machen, was sie am besten können, jenen auf die Finger zu hauen, die gerufen haben der Kaiser sei nackt, und jene einzufangen, die mit dem Finger auf den splitterfasernackten Kaiser zeigten, statt sich der hilflosen kaiserlichen Person anzunehmen, muß angesichts der jüngsten Ereignisse angenommen werden, daß der in Hessen wirkende Staatsanwalt Schreiber Recht hat.
Falls Wohl des Landes über Interesse an Mordaufklärung steht, „dann ist das halt so“
Was ist das nur für eine kranke Polizei in Baden-Württemberg?
INPOL Abfragen werden doch gespeichert, das kann man auf die Minute feststellen wann diese bewusste Abfrage stattgefunden hat und auch wer die gemacht hat..