Schon im Titel irrt Fischer mächtig gewaltig, obwohl er sich das gerne als Verdienst an seine Bundesordensspange schmieren täte. Die Entscheidung, den NSU als erledigt zu behandeln, haben mitnichten die Richter am BGH gefällt. Dazu sind das viel zu kleine und völlig entbehrliche Lichter im Politikbetrieb, als daß die da was zu entscheiden hätten. Es mangelt ihnen auch an der nötigen Kompetenz und Befugnis.
So eine gravierende Fehleinschätzung kommt davon, wenn man zu lange in abgestandener Suppe gelebt hat. Unten mehr dazu.
Ich bin ein wenig enttäuscht, dass die Premiumquellen über das „rational nachvollziehbar“ einfach hinweggegangen sind. Für einen Katholiken ist die Transsubstantiation der Hostie in den wahren Leib Christi „rational nachvollziehbar“. Alle philosophischen Systeme sind „rational nachvollziehbar“, selbst wenn sich ihre Aussagen einander zu 100% widersprechen.
„Rational“ bedeutet nicht „richtig“, sondern aus einer Anzahl von Prämissen deduktiv hergeleitet. Das steht und fällt mit den Prämissen. In der Juristerei würde ich sowas als sophistischen Kack werten.
Da hatte sich Rechtsanwalt Stahl in juristischer Esoterik aber mächtig verhoben, als er einen Hauptverhandlungstermin für Zschäpe am Juristenhimmel leuchten sah. Auch wenn Sturm inhaltlich recht hatte, scheiterte er in seiner Denke an den Knickhirnen des BGH, die weitaus krummer denken können als eine Banane sein darf oder ist.
Es ist völlig egal was und wie laut die Quäker auf dem Twitter rumwinseln, wieviel MDR-Fakt-Sendungen sie beauftragen oder welche Interviews sie geben.
Der höchste Scharfrichter, äh Strafrichter der BRD hat den von Götzl und Kollegen auf den Topf voll Nazisuppe der Antifa paßgenau platzierten Deckel kurz nochmal gelüftet und den Topf dann ganz sanft wieder gedeckelt.
Die zugrunde liegende Annahme, BMZ seins gewesen wurde von allen akzeptiert, auch wenn dazu niemals ein Prozeß, fußend auf Ermittlungen, stattfand. Innerhalb dieser Grundannahme kann man sich durchaus logisch und folgerichtig bis zur Todesstrafe für Zschäpe durchhangeln. Man muß nur die derzeit geltenden Regeln (Rechtsnormen) einhalten.
Der Strafprozeß findet in mündlicher Verhandlung statt. Es werden Zeugen vernommen, Beweise erhoben und gewürdigt, über die Schuld befunden und ein Urteil festgesetzt, das gesprochen und niedergeschrieben wird.
In der Beweiswürdigung sind die Richter frei. Da grätscht der BGH eigentlich nie rein. Nichtmal dann, wenn der zweifelsfrei Erschossene vor Gericht ein Messer in den Rücken hineinbewiesen bekam.
Es war auch sehr leise in den Medien, nimmt man die wenigen Pflichtbeiträge weg. Erstaunlich bei dem Signal, das der Staat da ausgesandt hat. Der NSU, das waren Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Der Fall ist abgeschlossen.
Der AK NSU hat seit dem von Götzl vorgelesenen Urteil nie was anderes behauptet.
Man kann es kurz machen. André Eminger bekommt eine Hauptverhandlung, die noch im Dezember zu einem Urteil führen wird. Damit ist der NSU Geschichte und der Blog kann abgeschlossen werden.
@admin
Richtig, da kommt nix mehr. Warten wir Emingers Hauptverhandlung ab, mal sehen was der letztendlich abgreift.
15.12.21 war es das dann wohl mit dem Blog.
Das Urteil gegen Beate Zschäpe ist rechtskräftig.
a) Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf.
Es kommt nur auf diesen einen Satz an, denn was anderes interessiert den BGH nicht, wie vor Äonen im Blog geschrieben stand.
Rechtsfehler heißt im einfachsten Fall. Die dazumal geltenden Regeln der Berufsausübung im Richteramt sind eingehalten worden. Hat Götzl gemacht. Sauberer Job.
Das Urteil steht in der Lügipedia. Genauso sieht es auch der BGH.
Der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht prüft, ob das Urteil der ersten Instanz »Rechtsfehler« enthält (§ 337 StPO). Er hat nicht zu entscheiden, ob man vielleicht auch etwas anderes hätte feststellen können oder ob andere Tatsachen als die festgestellten vielleicht wahrscheinlicher gewesen wären. Das Revisionsgericht prüft, ob die Feststellungen in sich schlüssig und vollständig sind, ob die Beweiswürdigung die naheliegenden Möglichkeiten gesehen und vertretbare Ergebnisse gefunden hat, und ob der rechtlichen Bewertung die richtigen Kriterien und Maßstäbe zugrunde gelegt worden sind. Wenn das der Fall ist, ist das Urteil »rechtsfehlerfrei« und eine Revision zu verwerfen.
Einige Bemerkungen seien trotzdem angefügt.
… wie soll ihr Tatbeitrag „dort Normalität vortäuschen“ bewiesen sein? Doch nur durch das Ghostwritergeständnis.
Eben. Das war Grasels und Borcherts Job. Well done.
Das Rechtsfehlerkonstrukt ist zuweilen schwer verständlich. Bezüglich der von den Richtern vorzunehmenden Beweiswürdigung heißt es:
Obwohl es immer wieder heißt, dass die Würdigung der Beweise ureigene Aufgabe des Richters ist und daher nicht von Revisionsgerichten überprüfbar sei, ist mittlerweile eine Tendenz zu beobachten, nach der die Revisionsgerichte auch danach fragen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters plausibel– d. h. für das Revisionsgericht nachvollziehbar – ist (Hierbei darf man nur nicht dem Fehler unterliegen, eine eigene alternative Bewertung vorzunehmen, weil man Erwägungen des Gerichts für wenig überzeugend hält, eigene Argumente als übergangen bewertet, oder eine andere Bewertung einer Zeugenaussage als naheliegender sieht – Dies wäre ein unzulässiger Angriff auf die tatrichterliche Beweiswürdigung dar).
Dabei geht es nur und ausschließlich darum, den Gedankengang des Richters nachvollziehen zu können. Die vom AK NSU völlig anders interpretierten Sachverhalte fanden am Revisionsgericht kein Gehör und somit keinen Eingang in die Entscheidung, weil wir keine Tatrichter sind.
Nun zum BND-Tool (Schmidt-Eenboom) Frau Ramelsberger.
Beate Zschäpe ist eine Mörderin, obwohl sie an keinem Tatort war
Es ist eine durchaus mutige rechtliche Konstruktion …
Genau das ist das Problem. Aber das merkt die Ramelsberger nicht.
Genaugenommen ist das eine faschistische Rechtskonstruktion. Die hat mit Mut nichts zu tun, sondern mit selber nicht richtig verdrahtet im Hirn sein, also Eigner einer kriminellen Matschbirne zu sein.
Es ist exakt eine faschistische Konstruktion, das Kein Verbrechen ohne Strafe.
„Unter den regimekonformen Strafrechtstheoretikern bestand ab Mitte der 1930er-Jahre weitgehend Konsens darüber, dass ein Willensstrafrecht den weltanschaulichen und politischen Vorstellungen des Nationalsozialismus am besten gerecht werde. Auch die amtliche Strafrechtskommission sprach sich für ein Willensstrafrecht aus. Maßgeblich für das Willensstrafrecht war die These, dass der verbrecherische Wille des Täters und nicht vorrangig der Taterfolg für die strafrechtliche Schuldzumessung ausschlaggebend sei. … Die Beurteilung der Straftat sollte primär von der Willenshaltung des Täters abhängig gemacht werden. ´Bestraft wird´, wie Freisler betonte, ´der Wille des Täters, nicht die Tat.´“
Ausgangspunkt des Freislerschen Willensstrafrecht war die „grundsätzliche Überzeugung, daß der Staat mittels seines Strafrechts nicht erst auf geschehenes Unrecht in Form der objektiven Schädigung oder Verletzung des Volksfriedens und der Volksgüter reagieren dürfe, sondern bereits den verbrecherischen Willen des Täters erfassen müsse, sobald dieser strafwürdig in Erscheinung getreten sei. Zur Erweiterung und Verschärfung des Strafschutzes neigend, verkörperte das Willensstrafrecht ein subjektivistisches Strafrechtssystem, das das objektive „Erfolgsstrafrecht“ des geltenden RStGB ablösen sollte.“
Wir halten den faschistischen Richterdarstellern am BGH nur eines zugute. Zschäpe hat geliefert. Ein Geständnis. Im Grunde haben sie, ganz im Sinne des heutigen Geleitwortes, pfäffischen Faschistenkack ausgeschissen.
Ein völlig normal denkender Mensch kommt nicht auf so eine Idee, weil es dafür eines Knickhirns bedarf, das jede Sauerei der Welt denken kann, sprich eines Hirns, daß den eigenen Kleingeist und die Menschenverachtung in andere Menschen hineinprojeziert, um sich anschließend an denen abarbeiten zu können.
Zschäpes Wahlverteidiger Mathias Grasel erklärte, der BGH habe seine bisherige Linie zur Mittäterschaft verlassen und die Strafbarkeit der Mittäterschaft massiv ausgedehnt. Es seien reine Mutmaßungen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Ausspähskizzen der Tatorte ausgewertet habe und bei den Entscheidungen der Männer dabei gewesen sei, wer angegriffen werden soll. Das werde von der Beweisaufnahme nicht gestützt. Grasel erklärte, er habe mehr Mut vom BGH erwartet, um dem Urteil und dem Druck der öffentlichen Meinung zu widersprechen.
Grasel fühlt sich irgendwie vom Staat beschisssen. Tja, wer mit dem Teufel speist …
Ein paar Worte noch zu Thomas Fischer (Link oben), dem Fleisch gewordenen Strafgesetzbuch samt allen Kommentaren seit 1933.
Er wirft sich ohne Not für seine noch amtierenden Kollegen in die Schlacht, statt seine Pension zu verzehren. Das darf er.
Wenn er dann aber schreibt
Der Verwerfungsbeschluss des Senats zeigt demgegenüber eine beruhigende Routine: Warum soll man Mördern und Schwerverbrechern mehr Ehre antun, als die Entscheidung von Rechtsfragen erfordert.
dann muß er sich auch fragen lassen, ob er noch alle Latten am Zaun hat oder auch nur so ein faschistisches Juristenhirn implantiert bekam, mit dem man alles und jedes begründen kann.
Es gab keine Ermittlungen gegen die Uwes, es gab keine Ermittlungserbegnisse gegen die Uwes, es gab keinen Gerichtsprozeß, es gab kein Urteil, es gab unterm Strich genau Nichts, das für die Uwes als Mörder spricht. Es gibt die Behauptung von Range und Ziercke und den darauf fußenden Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages, die die Uwes und ihre Beate als Serienmörderbande qualifizierten. Das ist schon ziemlich einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, daß Straftaten von der Politik vorab abschließend beurteilt werden. So häufig gab es das nicht. Im Prozeß gegen van der Lubbe, Dimitroff und Genossen ging das noch schief. In der BRD der Jahre 2011 bis 2021 hingegen läßt man nichts mehr anbrennen, dank Rechtskontinuität, die man von den Vätern der faschistischen Juristerei geerbt hatte.
Fischer seien Häme und Spott unbenommen, die er über die Antifa und deren Wurmfortsätze in den Medien mit zwei Litern Druckerschärze ausgießt. Das habe die sich redlich verdient. Für Fischer selber aber gilt:
Setzen, sechs, dicker Fischer!
Komplett am Thema vorbei.
Thema ist: Keine Tatortbeweise gegen die Uwes, keine Mitwisserbeweise oder gar Mitplanerbeweise gegen Zschäpe, ein Schauprozess wie aus dem Lehrbuch der politischen Justiz.
Was davon findet sich beim dicken Fischer?
Exakt Niente, Nada, Nothing, Nix.
Sonderstaatsanwaltschaften und Staatsschutzgerichte vertragen sich nicht mit Demokratie. Das kann Fischer nicht wissen. Ist ihm aber auch egal.