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Fall Lübcke: Wetzel im Rausch der Verschwörung

Wolf Wetzel durfte auf Telepolis als erster die Begleitmusik der Antifa zum Strafprozeß gegen die Angeklagten Stephan Ernst und Markus Hart­mann (Name frei erfunden) liefern. Beide werden, vereinfacht gesagt, des Mordes zum Nachteil des Herrn Dr. Walter Lübcke beschuldigt. Ob vom zuständigen Staatsanwalt, das sei dahingestellt.

Schauen wir uns zuerst die Basics an, um die es geht. Danach versuchen wir, die Kompaßnadel beim Wetzel zu finden, mit der sich gut durch die Wirren der Matternzeit navigieren läßt, denn nicht alls was Wetzel schreibt, mattert wie ein schwarzes Leben.

Worum geht es in einem Strafprozeß, der einen Mord behandelt? Ganz einfach.

  1. Es gab einen Mord. Die Ermittlungen unter Leitung eines damit beauftragten Staatsanwaltes führten letztlich zur Identifizierung des Täters (der Täter) und deren Festnahme.
  2. Von einem Täter gibt es ein Geständnis, das er wiederrufen hat. Das erste Geständnis hängt ihm wie ein Zentner Blei an den Füßen. Da kommt er nicht wieder von los, obwohl das zweite Geständnis den wahrscheinlicheren Tathergang darstellt.
  3. Es wurden Zeugen zum Sachverhalt befragt und deren Aussagen protokolliert.
  4. Im Zuge der Ermittlungen wurden eine Vielzahl von Spuren gesichert, asserviert und ausgewertet. Diese müssen mit dem Geständnis, dem zweiten Geständnis, den Zeugenaussagen und Tathypothesen der Ermittler abgeglichen werden.
  5. Der Staatsanwalt hat entlastende Sachverhalte ermittelt. (Hihi, hat er nicht, aber das ist sein Job.)
  6. Der Staatsanwalt hat bestimmte Spuren nicht ermittelt, obwohl es zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig gewesen wäre.

Der Strafprozeß hat nur eine einzige Aufgabe, all die oben genannten Punkte in einem Beweiserhebungsverfahren mündlich zu diskutieren, die Täterschaft festzustellen und abschließend ein Urteil zu finden. Mehr nicht. Es geht um den Mord, wer der Täter war, ob er Schuld hat und welches Urteil eine angemessene Strafe dafür ist.

Bezüglich des Punktes 6 können wir ganz schnell Entwarnung geben. Ob es ein Auftragsmord war, der aus dem Wirtschaftsgeflecht des Lübcke-Clans heraus eingekauft wurde, das wurde nicht ermittelt. Genau das ist die Aufgabe der Vertreter des Generalbundesanwaltes, diese Spur kom­plett aus dem Prozeß herauszuhalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, jede Verbindung zu staatlichen Diensten aus dem Prozeß herauszuhalten, egal, um welche Dienststelle und welchen Führungsoffizier es konkret geht. Der Verfassungsschutz ist zwar die Schmutzablage der Links­mat­tern­den, mehr aber auch nicht, schon gar nicht sind die Behördenmitarbeiter an allem Elend dieser Welt und dem der Linken Schuld und in alles eingeweiht, deren Motto die Mosers und Wetzels der Erdscheibe vorbildlich aufschreiben.

Uns diesem Elend hinzugeben, können wir nur selber tun.

Da gibt es noch ganz andere Informationsbegehrer, als es der Verfas­sungs­schutz ist.

Das sind die beiden einzigen Gründe, warum der General­bundesanwalt übernommen hat. Die Mordermittlungen selber und das Ergebnis als Anklageschrift vor Gericht einreichen hätte ein dafür qualifizierter Staatsanwalt ganz sauber zu Ende führen können. Es gibt höherstehende politische Inte­ressen, die dem entgegenstehen. GBA, übernehmen sie.

Zuerst mal sollte man dem einen der beiden Anwälte des Stephan Ernst sehr genau zuhören, was er als sein Aufgabe sieht. Es sind nur 3 Minuten, die mehr Wert sind, als die gesammelten Werke Wetzels.

Hannig sagt auch unmißverständlich, was ihre Aufgabe nicht ist.

Keinesfalls ist unser Job, jemanden rauszuhauen, der schuldig ist. … Wir tun das, was der Rechtsstaat vorgesehen hat. Wir verteidigen einen Angeklagten, und es wird sich zeigen, ob dieser Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und wenn er schuldig ist, wird er bestraft werden. Unsere Aufgabe ist es, ab dem 16. Juni am Oberlandesgericht in Frankfurt für ein faires und ausgewogenes Verfahren zu sorgen. Und das werden wir tun.

Der AK NSU nimmt bezüglich des Ausgangs des Verfahrens keine Wet­ten an, denn der ist klar. Natürlich wird Ernst verurteilt werden. Dafür gibt es Gründe. Es gibt ein Geständnis, von dem er nicht loskommt. Es gibt materielle Beweise, die die Tathypothese der Ermittler stützen. Fertig.

Mehr muß man über den Prozeß nicht wissen. Mehr kann er nicht leisten, mehr wird er auch nicht leisten. Und jetzt kommt der Verschwörungspart von Wetzel, der hinter all dem die international hervorragend mit den Geheimdiensten vernetzte und über alle Propagandakanäle verfügende Rechte wittert und das gerne aufgeklärt wissen haben möchte.

Warum dieser Prozess mehr verdecken muss, als er aufklären wird.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

That’s all for today. Goodbye viewers. (Diana Loeser)

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Ich möchte zentrale Umstände ausführen, die mit aller größten Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass die „Wahrheitsfindung“ mehrere große schwarze Flecken aufweisen wird.

Blödsinn. Die Täter sind ermittelt, festgenommen und sitzen in U-Haft. Die herbeihalluzinierten schwarzen Flecken sind völlig Banane.

Die Einzeltäter-These deckt neonazistische Strukturen – mithilfe des Verfassungsschutzes

Es gibt keine Einzeltäterthese. Die waren zu zweit.

Als 2006 in Kassel der Internetcafébesitzer Halit Yozgat in Anwesenheit von mehreren Besuchern mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet wurde…

Yozgat wurde nicht in Anwesenheit von mehreren Besuchern ermordet. Wetzel sollte sich eine andere Weinsorte als Schreibstimulanz wählen. Bei der jetzt gewählten kommt nur Grütze raus. Eine leicht zu beschaffende Alternative wäre Edelfleisch vom Tottierdealer des Vertrauens, der ja nicht zwingend Otto-Gourmet sein muß. Da sind alle lebenswichtigen Vitamine, Eiweiße und Fette enthalten, die ein geistig gesundes Leben ermöglichen.

Das hatte zur Folge, dass man alles aufbot, um einen Killer unter kriminellen Ausländern ausfindig zu machen und alles dafür tat, um neonazistische Strukturen rund um Kassel unbehelligt zu lassen.

Wetzel ist auch nur einer dieser strulledofen Rassisten. Die Ermittlungen wurden natürlich überwiegend in Kreisen gut integrierter und geschäfts­tüchtiger Inländer geführt und hatten wahrscheinlich sogar Erfolg. Kann man alles den Akten entnehmen.

Die vorsätzliche Nichtaufklärung …

Es gab keine vorsätzliche Nichtaufklärung.

… als sich der NSU selbst bekannt gemacht hatte.

Der NSU hat sich nicht selbst bekannt gemacht. Einen NSU hat es nie ge­ge­ben. Bekannt gemacht hat das die Antifa, genauer gesagt, die Merse­bur­ger Krabbelgruppe des Pfaffen König, die inzwischen wichtige Positi­onen in Staatsschutz, apabiz und Spiegel innehatte und so ab 12.11.2011 das Propagandamärchen NSU gebar, damit der Staat Dukaten für den Krampf gägen rächts ausscheißt.

Staatsgeheimnisse wiegen schwerer als Menschenleben

Das stimmt.

Das NPD-Verbotsverfahren ist doch nicht daran gescheitert, dass man über die NPD, über ihre Verbindung zu terroristischen Strukturen, zu wenig gewusst hätte. Im Gegenteil: In der NPD waren so viele V-Leute, Spitzel des Verfassungsschutzes aktiv, dass das Gericht nicht mehr wusste, was ist davon NPD, was ist davon Verfassungsschutz. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste folglich abgebrochen werden.

Falsch. Das NPD-Verbotsverfahren ist u.a. maßgeblich deswegen gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß die NPD keine politisch relevante Partei mehr ist, die den Bestand der Bundesrepublik somit nicht gefährden kann. Urteil lesen bildet.

Die Kommentatoren haben das Wort.

Artur_B 14.06.2020 10:00

Der zweite Mann

Markus Hartmann, ist vielleicht der Interessantere von beiden. Solang es irgendwie ging, wurde dieser verleugnet und die These aufrecht erhalten, Ernst sei allein am Tatort gewesen. Aber ein Zeuge hatte zwei Fahrzeuge beobachtet und es ist eben auch bei den Nazis so, dass ein Mann nur ein Auto fahren kann. H.s Skoda wurde dann einen Kilometer vom Tatort gefunden und es musste zugegeben werden, dass er am Tatort war. Erst als das feststend, widerrief Ernst sein Geständnis und behauptete, H. hätte geschossen. Was natürlich sein kann. Beachtlich aber die Disziplin, mit der er alles unterließ, was der offiziellen Erzählung widersprochen hätte.

Hartmann ist auch der, auf dessen Handy man Kopien von Verschlussachen der hessischen Polizei fand. H. ist in der Hierarchie wohl weiter oben als E. und damit wohl der Interressantere.

https://deutsch.rt.com/inland/102998-luebcke-mord-ermittler-finden-vertrauliche-polizeiunterlagen/

Es ist reiner Zufall, dass die DNA-Spuren von Ernst am Tatort gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sollte man sich den Sanitäter mal ansehen. Der war ausgerechnet mit Felgenreiniger unterwegs, das Mittel, mit dem man DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicher entfernen kann. Wäre er nicht gestört worden, dann wären die Spuren wohl weg gewesen.

Natürlich darf man den Lübcke-Mord nicht isoliert sehen. Die halbe Republik bekommt inzwischen aus dem Nazilager Morddrohungen und der Lübcke-Mord sollte klar machen, dass das erst gemeint ist. Wenn sie nicht vor einem CDU-Mitglied zurückschrecken, der zudem Staatsekretär ist und eine bedeutende politische Person, dann heißt das, dass sie keinerlei Hemmschwelle mehr haben. Wenn dieser Mord unaufgeklärt geblieben wäre, dann wäre das weiter gegangen. Vielleicht verdankt Herr Drosten seine Fortexistenz dem Umstand, dass die Täter in Haft sind. Da nun diese Morddrohungen koordiniert erscheinen, darf man sich über die unsichtbare Hand ja mal gewisse Gedanken machen. Trivialerweise gehe ich von einer Kölner Behörde aus.

Diesmal läuft es anders als beim NSU. Man kennt die Tricks und wird darauf nicht mehr hereinfallen. Und, darf man sagen: mit Herrn Wetzel wird Telepolis die Speerspitze der Aufklärung darstellen. Der Artikel ist schon mal ein Auftakt nach Maß.

Gruß Artur

CharlosMolinero 14.06.2020 10:21

Re: Der zweite Mann

Ja, der „Tatortreiniger“ im Familienauftrag (!) ist der größte Witz dabei.

Normalerweise bekommeen TO -Berechtigte die eiegnmächtig und undokumentiert auch nur Trivia in einer Auffindungssituation verändern der Allerwertesten hochgebunden usw.., natürlich berechtigt.
Hier wird, auch von den verschissenen Medien, darüber hinweg gegangen als sei es üblich vor Eintreffen der Ermittler erstma den EO/TO zu versauen.
Anmerkung: Bei Suizidenten kommt das „Aufräumen“ durch Angehörige immer mal wieder vor, sonst eher nicht.

Josef W. 14.06.2020 08:27

Schon wieder ein so flott geschriebener Artikel, mit Vergeßlichkeiten. Tiefer St

Moser und Wetzel stapfen in denselben Fußspueren, vorwärts und rückwärts.
Der böse Wolf, äh VS habe dies oder jenes zu verantworten. Und deshalb ganz radikal und forsch: abschaffen! Hinweg mit dem VS! Schluß,aus, nieder mit!

Leider gerät dabei in Vergesssenheit:
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von V-Leuten die Rede ist, dann steht das „V“ nicht zwangsläufig für den VS. Sondern auch für das BKA, das jeweilige LKA und, nicht zu vergessen, gerne auch für ausländische Dienste.
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Staatsanwaltschaften die Rede ist, die nicht ermitteln (lassen), die keine Akten beschlagnahmen, keine Zeugen verhören usw., dann müsste ein logisch denkender Beobachter/Leser eigentlich fragen: JA WARUM DENN NICHT?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Fritzsche und anderen ermittlungshindernden Politikern die Rede ist, sollte man ebenfalls nach dem Grund fragen. Sind all die zuständigen Minister und Staatsselretäre des Innern, der Justiz etc. in den verschiedenen bundes- und Landesregierungen auf dem rechten Auge blind, heimliche Parteigänger von Neonazi-Schlägern, tätowierteen Baseball-Fans etc.?

– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von all dem NICHT die Rede ist, darf man getrost die Frage stellen: was treibt den Wolf Wetzel, den immer wieder offenbar werdenden Tiefen Staat zu decken durch die Ablenkung auf einen Dienst, der per se nie seine Akten offenlegen wird, weil das in der tat seine Selbstauflösung bedeuten würde. Hingegen gibt es und darf es nichts geben, was die Polizei und die STA zu verbergen haben. Nochmals als kleiner Tipp: bei den Ermittlungen zum Mord an Kiesewetter haben nicht VS-Leute „ermittelt“, also Spuren „gesichert“, Waffen und Hosen von links nach rechts verbracht, keine Personenfahndung mit den Phantombildern gemacht. Keine VS. Sondern Polizei LKA und BKA und Staatsanwaltschaften.
Gleiches gilt für den Mord an den Uwes, an Lübcke usw..

Moser und Wetzel schreiben viel und klären …?
Sie fragen nicht einmal.
Und diese Attitüde des Pseudo-Aufklärerischen wird leider immer noch von manchen Rot-Färbern hier bei TP goutiert. Was verschmerzbar ist. Dass sich TP jedoch mit diesen Artikeln schmückt….

Josef W. 14.06.2020 10:04

„Wenn das anders nicht möglich ist, dann ist eine Auflösung zu befürworten.“


Da wurde bei aallen denkbaren Terrortaten so viel dies und das „gefunden“ (bekanntlich ganze Handys, Pistolen, Pässe….), dass man da schon etwas genauer hinschauen sollte.

Noch einmal: es ist nicht der VS, sondern die Polizei, die auf Anweisung der STA ermittelt. Und die STA ist bekanntlich weisungsgebunden – nicht an den VS übrigens.

Also lasst uns doch aufhören mit dem Gequatsche von Mohammed XY und Stehan YZ und Murat TX usw. die alle irgendwann irgendwo irgendwen gesehen und getroffen haben, und was das für eine aufsehenerregende Tatsache sei.

Beim anstehenden Prozess wie auch anderen Prozessen oder Aus legt die STA dem Richter die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor. Basta. Nix VS. Wer die ermittlungsergebnisse bemängelt, muss sich schon an diejenigen wenden, die ermitteln (lassen). Und ich habe etwas dagegen, von Wetzel oder Moser ein ums andere mal hinter die Fichte geführt zu werden in einen Nebel, der zwar existiert, aber bei den glasklaren Sachen nichts zur Sache tut.

Fall Lübcke: Fehler mit System

Heute nur eine kleiner Pausensnack bevor es mit der Serie Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch weiter im Text geht. Für jene, die es noch nicht wissen. Anhand zweier Beispiele wird das System General­bundesanwalt und Ramelsberger erklärt. Es geht um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, der laut glaubhafter Zeugenaussagen (Juristen­deutsch) der Menschen von der Post, die leider nicht mattern, keine Umschläge im C-Format enthielt, als der von den matternden Detektiven des BKA zur Öffnung vorbeigebracht worden war. Nur Allerweltskram im normalen Briefformat trat die Reise gen Leipzig an, um dort abgestempelt zu werden.

Gut, diesen Job, Abgabe der Briefe mit den Paulchen-DVDs hätte auch jeder Antifa mit Begeisterung erledigt, wenn es der guten Sache dient. Hat er ja auch.

Dann geht es um eine völlig bedeutungslose SMS, die schwerelos im Raum schwebt und zum ultimativen Hauptbelastungsbeweis gemacht wurde. Wie und von wem, das wird zum Ende hin dann aufgelöst.

Bisher erschienen sind Teil 1, Teil 2 und Teil 3.

Heute also das System Ramelsberger, erklärt am Spiegel. Lüge und Weglassen als Geschäftsgrundlage. Verantwortlich zeichnet das System Relotius in Fleischwerdung von Johannes Korge (jok), denn mit jok wurde der Text gesegnet.

Der Spiegel berichtet unter Bezugnahme auf einen NDR-Bericht, dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord, das ist Kinder­deutsch, das sich da bei dem Bento-Ableger tummelt, besser wäre Mord am Regierungspräsidenten und bekennendem CDU-Mitglied, weil sich ja nicht jeder öffentlich zu dieser Schande bekennt, dem Merkelwahlverein anzugehören …

Jetzt habe ich mich verzettelt. Steht ja oben, was die geschrieben haben. Dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord eine Panne passiert.

Waaaaaaaaaas? Nur eine?

Wenn man nun in die Tasten haut und die Relotiusdichtung nach dem Wort Panne durchsucht, dann bleibt man am Titel kleben wie Hunde­scheiße an der Schuhsole. Eklig, denn wes Inhalts diese Panne ist, das bleibt verborgen. Es wird nicht beschrieben, erklärt, erläutert, es wird schlicht und einfach weggelassen.

Im Anreißer-Text mutiert der NDR-Bericht dann zu einer NDR-Recherche, laut der sich der Verfassungsschutz einen groben Fehler geleistet habe. Wieder die Suchfunktion in Anspruch genommen, ist der Ertrag identisch gleich Null. Im Text des Freundskreises Bento heißt es dazu:

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer … Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer.

Von einem Fehler weit und breit keine Spur. Hätte der NDR eine Recherche durchgeführt, dann wüßte er, daß dem Verfassungsschutz Hessens bezüglich Markus Hartmann (Name frei erfunden) kein Fehler unterlaufen ist, auch keine Panne.

Dazu stellen wir fest.

  1. Für die Erteilung der Waffenerlaubnis sind die vom Gesetzgeber dazu befugten Behörden zuständig. Diese, und nur diese, holen die für die Einschätzung der Zuverlässigkeit der beantragenden Person nach §5 (5) zwingend notwendigen Informationen ein. Die für den Wohnsitz (!) zuständige Verfassungschutzbehörde sollte Auskunft geben können, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen. Und zwar nur über diese beiden. Mehr nicht.

    Die Ziffern 2 und 3 Absatz 2 kann man ja nachlesen.

  2. Markus Hartmann (Name immer noch frei erfunden) sollte eine Waffenerlaubnis bekommen. Das war weder ein Fehler, noch eine Panne.

Der Fehler liegt beim Spiegel. Wobei, da auch Weglassen und Lüge gewollt sind und zielgerichtet eingesetzt werden, ist auch das kein Fehler, sondern System, Absicht.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
—–
* Waffenschein in Waffenerlaubnis geändert. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Zweiterer gestattet auch das Mitführen der Waffe. Im Gerichtsprozeß ging es um die Waffenbesitzkarte. Den Prozeß hat der Kläger gewonnen, da alle Voraussetzungen für die Erteilung der Waffenerlaubnis nach WaffG gegeben waren.

Moser: Honk oder Zonk des Staatsschutzes?

Es pfeifen längst alle Spätz*Innen_(mwd) von den Dächern, daß die Grü­nen eine Meise haben, nur die Bekloppten selber, die kriegen es nicht mit, weil sie bekloppt sind. Einer, der sich mit diesem Teil der menschlichen species auskennt, hat es mal aufgeschrieben, zumindest bezüglich Frau Mihalic und Herrn von Notz, den Wunderwaffen der grünen Offensive.

Es könne doch nicht „realistisch“ sein, „dass ein Rassist, antisemitischer Verschwörungsideologe und Rechtsextremist in keinerlei Netzwerke ein­gebunden und nicht an der Verbreitung seiner kruden Ideologie interes­siert sein soll.“ Damit bieten die beiden Grünen ein kleines Lehrbeispiel für die Faktenresistenz von Ideologen. Auch wenn Tatsachen ans Tages­licht kommen, die mit der bisherigen Einschätzung nicht in Einklang zu bringen sind, ihr sozusagen diametral entgegenstehen, wird stur daran festgehalten. Es wird nicht im Entferntesten daran gedacht, die bisherige Einschätzung auch nur zu hinterfragen.

Es geht zwar um Hanau und den psychisch kranken Rathjen, welchen, kann man sich aussuchen, trifft aber in der Bewertung genauso die Rolle und Funktion dieser beiden Figuren auch in Bezug auf die unter dem Kürzel NSU zusammengefaßten Kapitalverbrechen und den Massenmord am Breitscheidplatz, bei dem Merkel nichtmal mehr rücksichtlsose und brutalstmögliche Aufklärung androhte.

So kommt es dann, daß Moser zu keiner eigenen Titelgebung für sein Haus- und Hofmagazin imstande ist, sondern den Titel von anderen borgt und das dann in Gänsefüßchen setzt. Zum Selberdenken ist er immer noch nicht fähig, auch ohne Traute, eine selbst durchdachte Bewertung und systematisierte Darstellung der Sitzungen im Parlamentarischen Untersu­chungsauschuß vorzulegen. Stattdessen wartet er immer auf seine beiden Denkorgane, derweil er sich in aller Gemütsruhe das Sitzfleisch auf den Hinterbänken der Zuschauertraverse platt sitzt.

Der Amri-Untersuchungsausschuß ist nichts weiter als ein Spiegelbild der NSU-Ausschüsse. Dabei ist die Aufklärung eines Kapitalverbrechens einfach. Zuerst wird das Verbrechen an die Polizei gemeldet. Dann wird der Ereignisort abgesperrt, der Kriminaldauerdienst gerufen, Hilfskräfte herangerufen. Die Tatortgruppe schlägt auf und übernimmt das Komman­do. Die Leichen werden kartographiert, aufgesammelt und in die Gerichts­medizin gefahren. Alles wird fotografisch erfaßt, vermessen, mit einer Filmdrohne von oben zu einer Bewegtbilddarstellung kompirmiert, mit 3D-Technik in ein Modell geschrieben, um schlußendlich aller materiellen Spuren habhaft zu werden, die einem auf die Fährte der Täter bringen. Die ersten Ermittler schwärmen aus, fangen die Zeugen ein, horchen sich in der Szene um, schreiben die Hilfeersuchen an Telekommunikationsunter­nehmen und warten darauf, was auf dem Dienstweg bekannt wird.

Irgendwann übernimmt eine Mordkommission, ersatzweise BAO, die extra für dieses Verbrechen gebildet wird. Alles fürchterlich easy, wenn man es will. Nur bei Parlamentariern nicht. Der Amri sei’s gewesen, tröte­ten die verantwortlichen Polizei-, Justiz- und Geheimdienstmit­arbeiter in die Mikros der Medienspätz*Innen_(mwd), und die trällerten das eins zu eins weiter, wie ein Kanarienvogel den Nokia-Klingelton, da er keine an­de­re Vorlage zum Singenlernen kennt.

Die Überschrift ist Dünnschiß. Es ist wie beim NSU. Bis auf die Behaup­tung, der Amri sei’s gewesen, wurde bis heute nicht ein einziger Beleg für diese steile These geliefert, von Beweisen ganz zu schweigen. Auf einer ähnlichen Lüge fußte der NSU-Prozeß. Da belogen Range und der beste deutsche Detektiv, Ziercke (SPON-Diehl), die streng geheimen Abgeord­ne­ten und bekamen ihren Mörderbeschluß vom 22.11.2011. Jahre später sagten sich Götzl und Kollegen, ja, wenn’s der pfiffigste Detektiv deutscher Zunge seit Bernie Gunther so rausgekriegt hat, dann wird’s schon stim­men. Dann werden wir das so als Geschäftsgrundlage in den Prozeß einführen. Das erspart uns die Mühsal, jedesmal nach Beweisen bzw. Gerichtsurteilen zu suchen, in denen die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos justiziabel manifestiert wurde.

Wenn ich der verantwortliche Field Officer beim Deutschen Staatsschutz­kommando wäre, ich hätte auch den Moser als Schreibstubengehilfen genommen. Für die einen ist er ein Honk der Schriftstellerei, für die anderen der Zonk, Trostpreis zum weinerlichen Kuscheln auf dem Sofa, weil man wieder falsch geraten hat.

Es ist ein Satz wie ein Verdikt, das die massiven Zweifel an der offiziellen Tat- und Täterversion des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin zum Ausdruck bringt: „Wir wissen alle nicht, ob Anis Amri gefahren ist. Aber nach der Spurenlage waren noch andere Personen im LKW.“ Gesagt hat ihn der Grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz im Laufe der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses. Das vernichtende Urteil galt einem Kriminalhauptkommissar des BKA, der viele Spuren nicht erklären konnte, aber trotzdem an der offiziellen Amri-Alleintäter-Version festhielt – so wie vor und nach ihm weitere BKA-KollegInnen.

Die Arbeit des Untersuchungsgremiums drängt zu einer Konsequenz: War Amri der Mann, der im LKW saß? „Wir wissen nicht, ob es Amri war“, heißt noch nicht: „Amri war es nicht.“ Aber wir stehen unmittelbar vor dieser Feststellung. Von Notz spricht inzwischen nur vom „vermeintlichen Attentäter Amri“. Das ist weniger als die Formel vom „mutmaßlichen Täter“ und viel weniger als die Behauptung: „Amri war der Täter.“

Das Drängen zur Konsequenz beinhaltet auch die Frage: Warum haben sich die zentralen Ermittlungsinstanzen so mutwillig auf den angeblichen Alleintäter Amri festgelegt? Der Tunesier war zweifelsfrei zur Tatzeit in Tatortnähe. Das belegt die Videoaufnahme von 20:06 Uhr in der U-Bahnunterführung am Bahnhof Zoo. Und er war im Besitz der Tatpistole. Er war mindestens Teil einer Tätergruppierung. Wenn er aber nicht der Fahrer war, dann saß jemand anderes am Steuer des Mordfahrzeuges.

Das heißt zugleich: Der Anschlag ist offen. Täter und Mittäter sind noch zu suchen.

Warum gelingt dem Moser solch einfache Erkenntnis nicht auch beim NSU, der spiegelbildlich behandelt wurde? Weil er da kein Denkorgan wie von Notz hatte, die ihm implantierten, was er aufschreiben soll?

Die (Allein-)Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der NSU-Mordserie ist genauso wenig nachgewiesen, wie die von Gundolf Köhler im Fall der Bombe auf das Oktoberfest. Für alle drei Terror­komplexe gilt: So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, war es nicht. Nur: Wie es war, das kann man zur Zeit nicht sagen.

Alles klar, Böhnhardt und Mundlos haben mangels Anwesenheit an den Tatorten die Morde durch magisches Wirken vollzogen, indem sie Regenzaubersprüche absonderten. Moser ist auch nichts weiter als so ein Psychoshizo, wie von Meins beschrieben. Für alle drei Kapitalverbrechen gilt: Die Täter sind bis heute nicht ermittelt, auch wenn die Mosers der Welt anderes behaupten.

Fakt ist inzwischen, dass von Anis Amri in der Fahrerkabine des LKW definitiv keine Fingerabdrücke gefunden wurden. Nicht am Lenkrad, nicht am Schaltknüppel, am Armaturenbrett oder an der Innenseite der Fahrertüre beispielsweise.

Da fällt mir ein, daß immer noch die Auswertung der Humanspuren aus dem Cockpit des WoMos ansteht, wie überhaupt die Auswertung der Humanspuren aussteht, die aus dem Schuhregal in Zwickau z.B. oder die aus den gefundenen Kinderschuhen im WoMo zu Stregda. Die Spurenlage war gleich. Wie Moser da auf die Idee kommt, Böhnhardt und Mundlos seien zehnfache Mörder, Amri aber kann kein Täter sein, wenn er keine Spuren im LKW hinterlassen hat, das bleibt sein Geheimnis.

Die Antwort des BKA-Spurenkoordinators, Kriminalhauptkommissar (KHK) A.Q., kommt einem Offenbarungseid gleich: „Wir haben keine Erkenntnisse, die Amri als Täter ausschließen.“ Sie bringt den Abgeordneten der Grünen zu der – rhetorischen – Frage, warum diese tendenziöse Spurenauslegung Richtung Anis Amri überhaupt funktioniert. Von Notz gibt zugleich die Antwort: „Weil der Täter tot ist.“ Wenn er nicht tot wäre, müsste man vor Gericht seine Täterschaft nachweisen, und das wäre bei dieser Spurenlage schwierig.

Eben. Die besten Zeugen des Generalstaatsanwaltes sind immer noch tote Zeugen. Es sind auch die besten Täter.

In Dortmund hatte Amri eine Unterkunft benutzt, die kurioserweise in der Mallinckrodtstraße lag, wo auch ein ehemaliger NSU-Tatort liegt.

Über diese Ansage sollte Moser mal ganz scharf nachdenken. Möglicherweise hat er heftige Probleme mit KKK.

Das Personenklientel bestand aus gewaltbereiten Dschihadisten, Drogendealern und Organisierter Kriminalität (OK), die allerdings nicht streng getrennt waren, sondern sich im Gegenteil überschnitten und mischten.

Ach. Auf einmal darf man sowas wieder schreiben.

Man kann davon ausgehen, dass sich unter den Kandidaten auch V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz befunden haben müssen.

Soso, die Polizei führt eigene V-Leute? Dit jibs ja nich.

Stattdessen verfestigt sich der Eindruck, dass auch um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin erklärte der damalige MEK-Leiter Redlich, im sogenannten „Unterabschnitt Ermittlungen“ habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.

Wir warten immer noch auf den Tag, an dem endlich mal erklärt wird, daß auch die Polizei eine eigene Zuträgerklientel führt, teilweise aus den LKA heraus konkurrierend, weil es da auch um Futterneid, Beförderungen, Karrieren, Ruhm und natürlich finanzielle Zuwendungen geht, bis hin zu Schwerpunktrevieren, die sich Kleinkriminelle als Flüsterer halten, um Ruhe im Quartier zu haben.

Wie immer mußten es die Kommentatoren richten.

kobelke 03.06.2020 02:09

Thomas Moser

So wichtig und bewunderswert ich die Arbeit von Thomas Moser finde, kann ich nicht verstehen, wie er es nicht schafft den letzten Schluß aus diesen ganzen Lügen, Widersprüchen, Verweigerungen und Irreführungen zu ziehen.

Es gibt hier nur eine Art von Terrorismus, nämlich Staatsterrorismus. Wie NSU und 09/11 und viele andere Beispiele.

Es ist für mich gleichzeitig unbegreiflich und faszinierend, wie er nicht durch die sperrangelweite Tür hindurch geht.
—–
Josef W. 03.06.2020 07:07

Moser in der Spur…

Natürlich könnte sich Herr Moser bei seinen Lesern entschuldigen für den Quarkj, den er ihnen seit Jahren AUCH im Fall Amri verzapfte. Aber warum sollte er? Ist es seine Aufgabe?

Er schreibt:

Eine Manipulation kann nicht ausgeschlossen werden.

Ja, das kann es nicht. Man könnte auch sagen: in all den Manipulationen könnte auch ein Funken Wahrheit stecken. Und wer manipuliert? Gleich im Folgesatz steht:

ist ebenfalls nicht ermittelt

Wessen Job ist denn das? Der des Bundespräsidenten? Der des Kreisvorsitzenden der CDU? Oder doch des BKA? Das BKA ermittelt nicht, jeder Satz des Artikels belegt das. Naja, fast. Es ist ja ein Moser-Artikel. Und der bleibt in seinem Fahrwasser, in seiner Spur, wie auch beim NSU. Und schließt den Artikel:

…um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin …. habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.

U-uhu-hu-uuuuhu: der VS mal wieder. Bloß nicht das BKA. Das BKA zuckt nur mit den Schultern, weiß etwas nicht, hat sich geirrt, hat nicht ermittelt. Die armen BKAler.

Moser deckt hier ein ums andere Mal – und das obwohl der UA schon meilenweit weiter ist, die gute alte Dickkopf-Truppe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Dickopf

Was vor über drei Jahren schon bekannt war:

Etwa in der 5. Minute erzählt ein Anrufer den hochdotierten Journalisten in der Runde, was Moser jetzt nach über drei Jahren schreibt. Also, ob ein Amri ohne Führerschein einen 40-Tonner abends durch den Berufsverkehr Berlins hätte steuern können, dass die Daten manipuliert sind usw.

Also: das Wirken Mosers hat System und reiht sich ein in den Mainstream.
Er weiß Bescheid:

Anschlagsleugner: Mit einem Deep-State-Szenario wird gegen eine Deep State-Entlarvung argumentiert

https://www.heise.de/tp/features/Anschlagsleugner-Mit-einem-Deep-State-Szenario-wird-gegen-eine-Deep-State-Entlarvung-argumentiert-4505805.html

keine Russenpropaganda: auf hoher See im Rechtsirrtum

Neues NATO-Hauptquartier „wie riesige SS-Runen“

Robert von Loewenstern

Ein alter Juristenspruch – besonders gerne von Anwälten strapaziert – lautet: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Jetzt denken Sie vielleicht, prima, läuft bei mir, wenn ich mal segeln gehe oder vor Gericht stehe. Denn Gott ist die Liebe. Beziehungsweise polyamou­rös, wie man heute sagt. Er liebt alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Hinzu kommt, Gott ist nicht nur maximal zugewandt, sondern auch allwissend und allmächtig. Kurz: Gott weiß Bescheid, kann machen, was er will, und er mag Sie.

Wer in Gottes Hand ist, genießt Premiumbetreuung. Ein besserer Rechts­beistand ist kaum vorstellbar. Denken Sie. Leider meint die Juristen­weisheit das genaue Gegenteil: Gott ist Glückssache. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie weder sicher noch geborgen. Es kann alles passieren. Sie sind den Gewalten ausgeliefert und wissen nie, wie es ausgeht. Gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht, vernünftig oder bescheuert.

Richter sind Menschen. Das sehen sie selbst nicht unbedingt so – ähnlich wie Politiker, Journalisten, Virologen und andere gefühlte Götter. Aber Richter schlampen, Richter irren, Richter machen Fehler. Der Beweis liegt auf der Hand: Würden Richter alles richtig machen, gäbe es nur eine Instanz. Obere Gerichte bräuchte man nicht. Braucht man aber doch, um Quatsch-Entscheidungen zu korrigieren. Für höhere Gerichte gilt Gene­ralverdacht auf gesteigerte Kompetenz. Der bestätigt sich oft. Aber nicht immer.

@moh hat sich mit einem weiteren Fall deutscher Justizwillkür beschäftigt, den „Nato-Spion“ Manfred Klag betreffend.

Klag selbst hat sich dazu umfassend eingelassen, indem er ein Buch veröffentlichte. Sein Fazit ist kurz und bündig.

Kein “NATO SECRET“, kein “NATO CONFIDENTIAL“, kein “NATO RESTRICTED”,

aber überall das deutsche “GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der deutschen Justiz!

So macht der Generalbundesanwalt die Staatsgeheimnisse für einen Landesverrat !

Das Gesamturteil ist eindeutig und unmißverständlich.

Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.

Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechts­staatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenz­vernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.

Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase, denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Sogleich ist natürlich eine außerordentlich schicke Verschwörungstheorie zur Hand, die vorerst Theorie bleibt. Ob es die jahrzehntelang routinierten Praktiker von Justizverschwörungen auch umsetzen, sei dahingestellt.

Terror-Holger berichtet wie viele andere, daß am Montag der Termin zur Abgabe der Revisionsbegründungen abgelaufen war.

In der Bundesanwaltschaft ist das schriftliche Urteil jedoch erst am 12. Mai vollständig eingegangen – etwa zwei Wochen später, als bei den Angeklagten.

Die Verteidiger haben ihr Werk den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingereicht. Der GBA bekommt vierzehn Tage Nachschlag, da der Ko­pie­rer am OLG München einen Defekt hatte und vier Seiten doppelt oder gar nicht oder kreuz und quer gemanscht kopiert hatte, das vollständige Urteil also mit Verzögerung beim GBA zur Verfügung stand.

Genau so etwas ist der Grund, warum am letzten Spieltag alle Begeg­nungen zur gleichen Zeit angepfiffen werden. Im vorliegenden Fall ist es also eine erhebliche Lücke im Gesetz. Prinzipiell muß der Abgabetermin bei allen Parteien gleich sein, damit keine bevorteilt werden kann. Nun gibt es die excellente Möglichkeit, wesentliche Passagen der Begründungen der Verteidiger an den GBA durchzustechen. Vierzehn Tage mehr Zeit für den GBA mit Kenntnis der bereits eingereichten Revisionen, das stinkt zum Himmel. Ein ungemeiner Vorteil in der strategischen Prozeßführung vor dem Revisionsgericht.

Der Gesetzesentrag für diesen Fall wäre einfach zu halten. Die schriftliche Begründung zur Revision ist bis spätestens 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils einzureichen. Das ist die Fristsetzung. Verzögert sich die Zustellung des Urteils an eine der Parteien, so wird diese Verzögerung zu den 4 Wochen für alle anderen Parteien hinzugezählt. Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz ist der Abgabetermin für alle Parteien iden­tisch. Das ist die Termi­nierung.

Kurzkrimi: Ein Fall für Axel Minrath

Steinhoefel
„Ich bin selbst medizinischer Laie. Trotzdem traue ich mich, zu behaupten, dass unter den Gesichtspunkten des Virenschutzes der vielleicht manchmal unbequeme und lästige Mundschutz empfehlenswerter ist, als der Aluhut“, so Steinmeier.

Kundige Mitleser wissen, wer Axel Minrath war. Er holte sich 2011 mit einer spektakulären Einzelaktion den Titel des deutschen Schredder­meisters. Dieser Wettbewerb war auch der letzte seiner Art, wenn man den Organisatoren Glauben schenkt. Minrath dankte ab, wechselte aller­dings auf eine Stelle, die auch sehr viel mit Blingbling zu tun hat. Er machte seitdem auf Verwalter des Trompetenblechs für den Bundespräsi­denten, führte also Buch über jene Personen, die ein Anhängsel bekämen täten würden tun. Der der­zei­tige Bundespräsident, früher einer der füh­renden Arbeiterführer der führenden Arbeiterpartei Deutschlands, nun zum führenden Aluhut- und Masken­hasser der deutschen Arbeiterbewegung degeneriert, sollte die folgende Meldung sehr aufmerksam lesen.

Unbekannte stellen Grabstein vor Merkels Wahlkreisbüro auf

Unbekannte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein aufgestellt. Er trug die Inschrift „Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit Demokratie 1990-2020“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Der Stein war von Rosen und Grabkerzen umgeben, ein Mundschutz war an ihm befestigt. Die Hinweistafel zum Wahlkreisbüro wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.

Der Staatsschutz der Kripo Anklam ermittelt.

Das ist kein Fall für die Stasi, äh den Staatsschutz, sondern einer für Axel Minrath. Der macht die Ordenskladde.

NSU: Revidiere auch du!

„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist

In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuer­geldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daher­kommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.

Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesen­heitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.

Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten

Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.

Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.

Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.

Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.

Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung ei­ner terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern aus­schließ­lich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.

Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.

Das Urteil selber ist ausschließlich für die beteiligten Prozeßparteien von Interesse.

Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anfüh­rungs­zeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.

Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichts­büchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu ir­gendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinter­bliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichts­lehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.

Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.

Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?

Nein, das glaube ich nicht.

Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradi­ka­lismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte über­fallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.

Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]

Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammen­hängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusam­men­gebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.

Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.

Das kann man so nicht sagen.

Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.

Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.

Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.

Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revi­sionsrechtlicher Sicht zu sagen.

keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?

Nein. Natürlich nicht.

Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?

Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Fall Lübcke: Wer hat hier den Kopfschuß?

Nichts ist so schlecht, wie eine durchgestochene Akte, die man nicht ver­steht. Ramelsberger bekam das schriftliche Urteil des NSU-Prozesses durchgestochen und zeigt sogleich, daß sie keine Ahnung hat, weil sie das dort niedergeschriebene Kauderwelsch nicht versteht. Den Wohnungs­büro­­­nutzenden des Spiegel Sven Röbel (srö) und Steffen Winter (stw) (Büro Dresden) hat man die Akte Ernst zugespielt, oder Teile daraus.

Im Mordfall Walter Lübcke sind Ermittler auf rätselhafte Suchanfragen im Internet gestoßen.

Im Internet gibt es keine rätselhaften Suchanfragen.

Bereits kurz nach der Tat hat ein Experte für digital-forensische Analyse herausgefunden, dass in der Mordnacht gegen 0.56 Uhr von Nordrhein-Westfalen aus nach dem Stichwort „Kopfschuss“ gegoogelt wurde.

Wer das rausgefunden hat, wurde bisher gar nicht verraten. Das kann ein Experte für digitale Forensik gewesen. Das kann aber auch der mit den Ermittlungen zur Spur 4711 beauftragte Kriminalhauptkommissar ge­we­sen sein, der keine Ahnung von digitaler Forensik hat, aber seinen Job beherrscht.

Nach diesem Wort werde in Hessen und NRW pro Monat nur ein- bis dreimal gesucht, heißt es in den Ermittlungsakten. Die „zeitliche und geografische Nähe“ zum Lübcke-Mord war für die Ermittler ein Hinweis darauf, dass die Suchanfrage „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer Person durchgeführt wurde, die von der Tötung wusste.

Ich habe auch schon häufiger nach Kopfschuß gesucht, aber aus Berlin, in Zusammenhang mit den Morden, die unter dem Kürzel NSU zusammen­gefaßt wurden. Da ich in Google anonym unterwegs bin, also nicht ange­meldet, tauchen diese Suchanfragen auch nicht im persönlichen Suchpro­to­koll auf, sondern nur im Internetprotokoll des Browsers, so ich nicht im Inkognito-Modus unterwegs bin.

Die in den Akten festgehaltene Behauptung ist einerseits ein schickes Märchen, das man als Ausgangspunkt für einen 300seitigen Thriller nutzen könnte, andererseits nicht von der Hand zu weisen, da es ein starkes Indiz hergibt.

Der Digitalexperte fand über öffentlich zugängliche Dienste wie Google Trends weitere verdächtige Suchanfragen seit Februar 2019. Es ging um das Wohnumfeld des CDU-Politikers, seine Nachbarn, ob er Hunde hält.

Zuallererst fällt auf, daß der Digital-Forensiker degradiert wurde, zu einem Experten. Der Begriff ist nicht geschützt und wird somit in allen sinnfreien Zusammenhängen genutzt. Das erinnert an den Experten Quendt. Der ist ein Experte, sage ich euch. Ungefähr so einer wie der Faktenficker bei der ARD.

Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Kommen wir an der Stelle zu jenem Job, den srö und stw sich strikt weigerten zu machen, obwohl sie derzeit jede Zeit der Welt dazu haben.

1. Kann ein Ermittler auf eine solche Spur stoßen? Ja. Dann, wenn ihm das in der Ausbildung als gängiges und nützliches Ermittlungswerkzeug beigebracht wurde, die großen und kleinen Suchmaschinen dieser Welt zu durchforsten. Es gäbe da noch bing oder yandex oder wolfram usw. Dazu muß man kein Experte sein, sondern die Werkzeuge beherrschen.

2. Den beiden Verweigerern des Spiegel kommt nicht in den Sinn, aufzu­schreiben, wie genau der Ermittler auf die Suchanfrage gestoßen ist. Google Trends, das ist möglich, weil es an anderer Stelle in dem kurzen Artikel erwähnt wird. Bei dem Ermittlungsergebnis selber wird die Her­kunftsangabe vermieden. Insofern ist der Titel des Spiegels irreführende Werbung, sofern googeln nicht als Umschreibung für Suche genutzt wurde.

In der Rückschau von heute ergibt sich das folgende Bild. Für den Zeit­raum 2. und 3. Juni wurden 100 Suchanfragen nach Kopfschuß von Google Trends für die öffentliche Recherche freigegeben, wobei es am 2. Juni 81 waren. Wenn man also für genau 00:56 eine solche und dann auch noch von NRW aus, recherchiert, dann muß dieser Ermittlungsansatz noch in der Nacht bzw. sehr früh verfolgt worden sein, oder es wurde einfach mal so aus dienstlichen Gründen bekannt. Letzteres gibt es ja auch. Bisher wurde jedenfalls noch nicht geleakt, daß die verschlüsselte Verbindung zu den Google-Diensten (SSL) aus dienstlichen Gründen mitgelesen werden kann.

Mit Rückblick auf fast ein Jahr sieht die Suche inzwischen so aus. Kopfschuß ist selten nachgefragt.

Man kann sich die CSV Dateien runterladen und wundert sich, daß das Thema Kopfschuß in den letzten elf Monaten vor allem in Bayern eine Rolle spielte. Das wollen wir gar nicht so genau wissen, warum.

2019-06-02,100
2019-07-14,53
2019-07-21,55
2019-09-08,50
2019-12-01,47
2019-12-29,51
2020-02-09,43

Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100

Wer das Netz durchsuchte, ist unklar, die Spur führte ins Leere. Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Damit ist es eine tote Spur, die sich nur noch propagandistisch nutzen läßt, wie im Falle des Spiegel geschehen. Das machen die öfters, weil Propaganda wichtiger als Präzison in der Ermittlung ist. Was wollten die eigentlich herausfinden? Mindestens IP-Adresse, im besten aller Fälle dazu noch Google-Konto, hinterlegte Telefonnummer und Kreditkarten­nummer nebst Namen.

Das Interessante an der toten Spur ist, daß erwähnt wird, Stephan Ernst (Name vom Spiegel voll ausgeschrieben) bestritt, gezielt danach gesucht zu haben. Es gibt schnöde objektive Spuren, nämlich die Forensik von Telefonen und Computern des Beschuldigten bzw. der in Zusammenhang damit im Umfeld des Beschuldigten beschlagnahmten Geräte. Die wertet man aus, da findet man was oder eben nicht. Seriöse Schriftsteller hätten zumindest auf diesen Umstand verwiesen. Man schaut in der Spurenakte nach, was die Computerforensik bezüglich der Geräte von Ernst für ver­aktungswürdig hielt.

Koinzidenz ist keine Kausalität und beide sind für Schmierfinken des Spiegel unlösbare Rätsel. Die Suche nach Kopfschuß in aller Herrgottsfrühe muß gar nichts bedeuten und erst recht nichts mit dem Fall Lübcke zu tun haben. Auf einen solchen Lösungsansatz dürfen Spiegel-Autoren nicht kommen.

3. Unseriöse Schriftsteller verweisen stattdessen darauf, daß der Anwalt des Mitbeschuldigten Markus H. (Name vom Spiegel gekürzt) sich nicht auf Anfrage äußerte. Wer sich auf Spiegel-Anfragen äußert, hat heftig einen an der Waffel. Auf Markus Hartmann (Name erfunden) kommen wir später zurück.

4. Stellen wir uns die Frage, was in dem Artikel fehlt? In dem Artikel feh­len der Sohnemann und dessen dicker Kumpel, der Täter, also Sani­täter. Ich als Ermittler hätte ja mit dem Sohnemann und seinen Kumpel rumge­jaucht, also gequizzt, bis sie die Millionenfrage beantworten. Die Krimi­nal­polizei war sich ja sehr sicher, daß sie den Täter gefunden hatte.

„Aus Ermittlerkreisen war zu hören, man sei sich sicher, den Täter identifiziert zu haben.“
Dieser Florian A., dessen Name damals auf den Webseiten der Feuerwehr gelöscht wurde, war es dann aber doch nicht, oder so.
Diese Löschaktionen waren auch recht dumm, denn eben dadurch konnte man den vollen Namen herausfinden, indem man die aktuelle Seite mit dem google-Cache verglich.
F.Axer stand mal da und mal nicht.
Florian A. stand mal da und mal nicht.
Oberlöschmeister…Ausbilder,

Löschmeister?
wie praktisch.
Spurenlöschmeister.
Da kennt sich jemand aus, wie man Spuren löscht?
und nimmt deshalb zielgenau Felgenreiniger, womit man nicht nur DNA, sondern auch Schmauchspuren (ähnlich wie Bremsenschmauch) entfernen kann.

Genau das fehlt an der Stelle. Was wurde denn aus den beschlagnahmten Geräten des Spurenvernichters F. Axer, seines alter egos Florian A. und des Sohnemanns?

Der zweite Teil wird sich mit dem Thema Markus Hartmann (Name erfunden) und der Rolle des Generalbundesanwaltes* beschäftigen.

Das Coronavirus kann auch das Gehirn befallen

Wieso kann? Wenn man sich die Produkte der Wohnungsbüroenden so anschaut, dann ist das erwiesene Tatsache.

Bis hierhin ist nur eines zweifelsfrei geklärt. Den Kopfschuß haben un­qualifizierte Spiegelautoren, die nicht in der Lage sind, ein Thema zu er­fassen, geschweige denn sauber aufzubereiten. Die einzige Einstel­lungs­voraussetzung für die war: Faschistenbrotesser.

Einen schönen Sonntag auch allen Spurenvernichtern beim General­bun­desanwalt.
—–
* Hurra, es war ein Rechtsextremer

Hanau: Nachtrag zu den Idioten des Massenmordes

Es gibt doch noch einige kluge Menschen. Mit Idioten macht man sich nicht gemein.

Letzte Woche hatten wir den Massenmord des Idioten Tobias Rathen schlußgestrichen, da uns der deutsche Bundeskanzler oder dessen Amt mit einer Merkeliade zuvorgekommen war. Man hat den Besetzer des Präsidentstuhls im BKA einmal heftig durchgemerkelt und schon war der wieder in der Spur, da auf das in der BRD gewünschte Gebrauchsmaß gefaltet.

Kriminalpolizeilich kommt nach dem Veto von ganz oben auch nichts mehr, denn man hat aus dem NSU sehr wohl gelernt und ermittelt nunmehr alles so hin, wie es erwünscht ist, regardless of the Spurenlage.

Wolfgang Meins hat sich nach dem Knicks des Dieners Münch noch einmal zu Wort gemeldet. Allerdings nur, um seine Kolegen zu schelten und eine klitzekleines Lob auszuteilen. Das Lob geht so, daß sich niemand in der Gilde der Gerichtssachverständigen gefunden hat, der der Politik und dem BKA öffentlich Lob für ihre Arbeit spenden wollte. Da Merkel gleich nach der Tat den neofaschistischen Rechtsanschlages des extrem­rechten Faschisten Rathjen aus ganzem Herzen, das sie gar nicht hat, verurteilt hatte, war die fachliche Messe gesungen. Als Psychiater macht man nicht mit Merkel rum, ist sinnlos.

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Wunder gibt es bekanntlich immer wieder, aber eben doch sehr selten. In weiser Voraussicht titelte achgut.com deshalb in seiner Berichterstattung über das Attentat und den Attentäter von Hanaus auch zurückhaltend: „Bestätigt BKA das Offensichtliche?“ Und, siehe da: Das BKA bestätigt das inzwischen nicht mehr. Es passt also wieder kein Blatt Papier zwi­schen BKA und Generalbundesanwalt (GBA) bei der Einschätzung des Hanau-Attentats.

Entschuldigend könnte natürlich darauf hingewiesen werden, dass die beiden hier vorzugsweise handelnden Personen – GBA Dr. Peter Frank und BKA-Präsident Holger Münch – nicht unabhängig wie zum Beispiel Richter sind, sondern jeweils an die Weisungen des für sie zuständigen Ministers oder seiner Vertreter gebunden. Davon wird sicherlich auch Gebrauch gemacht worden sein. Aber der von GBA und BKA in der Hanau-Sache gefahrene Instrumentalisierungskurs konnte nur erfolgreich durchgezogen werden in einer solch uniformen, geradezu gleichge­schaltet wirkenden Medienlandschaft wie der deutschen. Diese Medien wiederum konnten ihre Agitprop-Inszenierung nicht zuletzt auch deshalb durchhalten, weil die Psychiatrie bis heute in dieser Sache unter einer mittlerweile chronifizierten Sprech- und Schreibhemmung leidet.

Also, wo liegt das Problem der geschätzten Kollegen? Entweder man hält es trotz der fachlich nicht tragfähigen Grundlage aus persönlicher politi­scher Überzeugung schlicht für richtig und geboten, das Hanauer Atten­tat als Waffe gegen „Rechts“ im Allgemeinen und die AfD im Besonderen zu instrumentalisieren – nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel. Oder es ist für das gesellschaftliche Milieu, in dem sich Hochschullehrer und Chefärzte der Psychiatrie ganz überwiegend bewegen, mittlerweile ein absolutes No-Go, irgendetwas öffentlich zu sagen oder zu tun, was – sei es fachlich auch noch so gut begründet – als Wasser auf die Mühlen der „Rechten“ interpretiert werden könnte. Und falls doch, muss man befürchten, nicht mehr richtig dazuzugehören oder – in einem besonders schweren Falle – gar offen sozial geächtet werden zu können. Dass dieser Weg in den Einmeinungsstaat gebahnt wird durch die offenbar bereits endemische Verbreitung von Feigheit und Opportunismus in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen, ist dabei das vielleicht traurigste Kapitel.

Dazumal, als das noch Experimentierfeld war, hat man den Saß mit Hand­kuß genommen. Goetzl hat dessen küchenpsychologische Gerichtssaal­analyse mit Handkuß entgegengenommen und sich artig bei ihm bedankt. Die Gerichtskasse hat es dementsprechend gelöhnt. Heute würde sich kaum noch jemand für derlei Hochstapelei, Falschspielerei oder Scharla­tanerie hergeben, wenn man nicht mal mit dem Objekt der Beobachtung reden darf und psychologische Vergangenheit ausschließlich aus dem schmalen Zeitfenster einer Beweiserhebung extrapolieren muß. Daß da nur Dünnschiß rauskommt, weiß eh jeder.

Mögen die Schmierfinken bei Stubenarrest in ihren Hütten versau­ern. Eine Journaille, die bei Hanau ihren Mageninhalt entleert und bei Volk­marsen Dammverschluß hat, die kann man in die Tonne treten. Die ist nicht kriegswichtig.

Hanau: Massenmord des Irren Rathjen schlußgestrichen

Ich wußte bisher gar nicht, daß in Deutschland Leute in freier Wildbahn rummachen, die noch weniger in der Rübe haben als ein von einem LKW überfahrener Schwanzlurch. Man lernt nie aus.

Die Anmerkung

Nun zu einem anderen Thema.

18 Rapper, so erfahren wir von einem Andreas Bocholte, 18 wackere Sprachgeräuschemacher haben wegen Hanau Sprachgeräusche gemacht, so wie Maas wegen Auschwitz in die Politik ging. Als Sprachgeräuschender sollte man eigentlich wissen, daß Songs gegen wen oder was auch immer nicht funktionieren.

Oder: daß Lieder mit Waschanleitung nicht funktionieren, es sei denn, man hört die Lieder, derweil man die Wäsche für den Automaten vor­sortiert.

Hanau war dieser Tage wieder in den Medien, da Geheimdienst-Mascolo (fefe) sein Gewissen entlasten mußte, um sich reinen Herzens in das Corona-Abenteuer zu stürzen. So wie einst Leyendecker den reuenden Mordschützen der GSG-9 erfand, um sich und sein Schmierblatt auf den ersten Platz der Fake News zu katapultieren, so erfand Mascolo einen Abschlußbericht des BKA zum Massenmord in Hanau, der es scheinbar in sich hat. Vorweg sei noch erwähnt, daß man immer gut damit fährt, Mascolo gar nichts abzukaufen, nichtmal Lottozahlen oder Wetterbericht.

Der Attentäter von Hanau hing Verschwörungstheorien an. Erst danach, so das Bundeskriminalamt, suchte er sich eine rassistische Begründung für seine Tat.

Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler.

Das ist für Leute, die selbständiges Denken gewohnt sind, keine Neuigkeit, denn von anfang an war klar, daß ein Irrer seinem anh freien Lauf ließ, um sich am Ende von diesem Wahn zu erlösen. Das passiert immer mal wieder allüberall auf der Welt, nur in Deutschland nicht, denn in Deutschland muß jedes Verbrechen, das mehr als 0 Tote hinterläßt, erst durch die bestmenschliche Motivprüfung, ehe es von den Kriminalern als gelöst betrachtet werden darf. In Deutschland gibt es keine wertfreien Verbrechen. 99% aller Morde sind rechtsextrem, und ein Prozent im privaten Bereich angesiedelt, so die Meinung der Linksextremen. Und weil Idioten keine Idioten außer sich selber akzeptieren, darf und kann es da draußen keine Idioten geben, die von Wahn durchs Leben getrieben werden.

Eigentlich wollten wir ja warten, bis sich der Quent ausgeschissen und seine Sprechblase zum Massenmord in Hanau ins Internet kopiert hat, aber das dauert uns zu lange. Wir schlußstreichen den Fall Hanau hiermit, denn da kommt wegen des Mascolo-Leaks nichts mehr bei rum. Die Folge war nämlich, daß der Münch im Gegensatz zu dem Feuerwehrmann, der einfach auflegte als Merkel ihn am Telefon belästigen wollte, daß der Kriminalpräsident einmal kräftig durchgemerkelt wurde, was der Tatsache gleichkommt, daß Merkel Hanau für beendet erklärt hat.

Über den kriminalistischen Stand der Dinge kann man sich bei Die Anmerkung schlau machen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Man vergleiche hierzu die Mühen der Haltungswahrer der Schmierfinkenbranche zum versuchten Massenmord in Volkmarsen. Da kommt gar nichts, obwohl das Anlaß genug gäbe, denn mittelrweile sei die Zahl der Verletzten im dreistelligen Bereich. Es waren halt die falschen opfer, da Karnevalsjecken, die trotz nahender Corona-Katatstrophe fröhliche Urständ feierten.

Die Presseschau

Sciencefiles zum Mascolo-Leak.

BKA: Irrer Massenmörder aus Hanau war ein irrer Massenmörder

Der ganze Tross der Kostgänger von Steuerzahlern lebt davon, dass der Rechtsextremismus ein großes, ein Riesen-, ein monumentales Problem ist. Allein dies zu inszenieren, ist der Zweck von Hysterie-Kampagnen wie derjenigen, die dem Massenmord von Hanau nachfolgte. Deshalb muss man kein Prophet sein, um zu wissen, wie es nun weitergeht, nun, nachdem das BKA sich getraut hat, der Realität Anerkennung zu verschaffen. Der Tross derer, die vom Rechtsextremismus leben, wird aktiv werden.

Bundestagsabgeordnete und professionelle Bekämpfer von Rechten, die ohne Rechte erwerbslos sind, werden sich empören und verurteilen, dass das BKA feststellt, was offenkundig ist.

Im nächsten Schritt werden übliche Verdächtige, Grüne oder LINKE, entweder aus dem Hessischen Landtag oder dem Bundestag ein Gutachten in Auftrag geben, eines, das zeigen soll, dass der Irre aus Hanau kein Irrer, sondern ein Rechter, vielleicht ein Rechter Irrer, aber in jedem Fall und in erster Linie ein Rechter war.

Das Gutachten wird vielleicht in Jena erstellt, im Umkreis der AAS-Stiftung, vielleicht findet sich ein abgetakelter Politikwissenschaftler, der keinen Fuß in seinem Fach auf den Boden bekommen hat, und deshalb im Umfeld von Steuergeld-Nutznießern lungert, um ab und an eine Krume abzubekommen.

Das Gutachten wird zu dem Ergebnis kommen, dass Rathjen natürlich ein Rechter war, in erster Linie ein Rechter, der irre Züge hatte, aber haben nicht alle Rechte irre Züge?

Und das BKA wird zurückrudern.
Soweit unsere Prognose.

Selbstverständlich trat das Prognostizierte auch vollinhaltlich ein. Der Präsident des BKA höchtspersönlich ruderte und ruderte und ruderte.

Max Roland

Wollte der Attentäter, wissend um den Terroranschlag von Halle und den Mord an Walter Lübcke, durch das Streuen der Fährte Rechtsterrorismus die größtmögliche Aufmerksamkeit für sich, seine Tat und seine kruden Thesen erreichen? Wenn Ja, dann haben sich all die Gegen-Rechts-Kämpfer und viele unserer Politiker und Journalisten durch politische Reflexe wie Esel vor den Karren eines Irren spannen lassen – und sollten sich vielleicht mal selbst ein paar Fragen stellen.

Erstaunlich, daß so ein junger Spund mehr analytischen Verstand hat als Mascolo, sowie die Mitglieder, Fans und Groupies der Faschistenbrotessersekte. Exemplarisch sei der Zipfihaumpichl vorgeführt. Der erfindet gleich mehrere Attentate in Hanau, um sich dann darüber empören zu können, daß das BKA die nicht als rechts einordnet.

Maximilian Pichl

Das darf in Zeiten von Corona nicht untergehen. Das BKA will offenbar die rassistischen Attentate von Hanau nicht als extrem rechte Tat einordnen. Nichts aus dem NSU gelernt!

Hadmut Danisch

Die Mordpresse und ihre Fake-Tobias von Hanau

Letztlich sind die Morde also eine Folge des (extrem dummen) Linksextremismus. Und zwar auch dem von Angela Merkel.

Und sie sind eine Folge der hundsmiserabel schlechten Presse, die Tote so ganz unterschiedlich und nach ihrer Moral bewertet. Jener Publikationsmüll, den Leute wie etwa Georg Restle als „Haltungsjournalismus” glorifizieren.

Sie nennen es Haltungssjournalismus.

Ich nenne es Mordjournalismus.

Denn im Prinzip ist es nichts anderes als die Gewährung von geldwerten Vorteilen für das Ausführen von Morden. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Bringt uns politisch passende Leichen, und wir haben eine Win-Win-Situation – wir als Presse haben mehr Aufmerksamkeit, bekommen moralisches Lob und Journalistenpreise verliehen, und Ihr bekommt dafür Aufmerksamkeit.

Aus unserer Presse ist ein richtig dreckiges Mordgeschäft geworden. Die belohnen Mörder für das Morden von Migranten. Mit Aufmerksamkeit. Damit tun sie selbst das, was sie anderen immer vorwerfen – Morde an Migranten zu fördern. Man müsste mal diskutieren, ob man die Morde von Hanau oder die Verletzten dieses Fassnachtsumzug direkt unter links verbucht, weil die ja mit Aufmerksamkeit für sowas bezahlen, oder ob man die Medien nach rechts, links und Islam als vierte Terrorgruppe führen und die als eigene Kriminalitätssparte führen müsste.

Wolfgang Meins, Mediziner, dessen Profession u.a. die Behandlung von Wahnsinnigen war, hatte sich mehrfach zum Thema geäußert.

In der aktuellen Ausgabe von Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie nimmt der ehemalige (1996-2016) Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Prof. Dr. H.-L. Kröber, Stellung zum Attentäter von Hanau. Er kommt zu der forensisch-psychiatrischen Einschätzung, die auch der Autor mehrfach auf achgut.com dargelegt hat:

„Er (der Täter) ist schuldunfähig, denn krankheitsbedingt muss er die Tat mit zwingender Notwendigkeit durchführen; der schizophrene Wahn lässt ihm keine Wahl. Die Willenssteuerung ist aufgehoben, die Konzepte, zu denen das wahnhafte Denken sich durcharbeitet, sind im strikten Sinn alternativlos, und die Unrechtseinsicht in Wahnwelten verloren gegangen.“

Abschließend wird beklagt, „dass man mit einer gewissen Wahrheitsunlust die schizophrene Erkrankung nicht als entscheidenden Hintergrund der Taten benennen mag, sondern glaubt, diese seien durch Rassismus hinreichend begründet“. Der Artikel befindet sich leider hinter einer Bezahlschranke.

Auch Fragolin hatte hellseherische Fähigkeiten. Fast.

Das BKA kommt zu dem Schluss, dass der Attentäter von Hanau kein Rechtsextremist war sondern, Überraschung, ein durchgeknallter Psychopath, der sich nur deswegen Ausländer als Ziel aussuchte, um die maximale Aufmerksamkeit zu erringen.
Der linke Medienrand schäumt und schießt sich auf das BKA ein. Dessen Chef Holger Münch wird sich wohl bald eine Ergebenheitsgeste gegenüber Merkel einfallen lassen müssen, bevor ihr ihre Quellen von der Antifa in den Führerinnenbunker kabeln, dass der so eine Art Maaßen ist, der die Realität für wichtiger einschätzt als die politisch gewollte Deutung.
Ich rechne mit einer baldigen Korrektur des Abschlussberichtes und einer Strafversetzung des Verantwortlichen.

Der lachende Mann


Nachdem die Führungsspitze des BKA einmal kräftig durchgemerkelt wurde, mußte der Chef des Hauses höchstselbst den Ablaßhandel durchwinken. Was für ein reisengroßer Spaß, als Münch mit einem gerade noch so verkniffenem Lachen im Gesicht folgende Anekdote aus seinem Leben veröffentlichte.

„Zum Artikel der SZ vom 28.03.2020 über einen angeblichen Abschlussbericht des BKA zu den Taten von Hanau stellen wir fest:
Einen solchen Bericht gibt es derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.“

David Berger vermutet, daß Münch kein zweiter Maaßen werden will und deswegen lieber unter dem Teppich langkriecht, sobald Merkel in Telefonreichweite ist.

Zahlreiche Stimmen, u.a. auch von Landtags- und Bundestagsabgeordneten, gehen nun davon aus, dass dieses Statement durch eine Intervention von Merkel bzw. aus ihrem Umfeld motiviert wurde: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Entlassung von Hans-Georg Maaßen hier als warnendes Beispiel im Raume stand.

Völlig korrekt. Fatalist:
Das BKA ist eine politische Polizei.
Der BKA Staatsschutz ist eine Art von Geheimdienst.
Mit unabhängig und vertrauenswürdig hat diese Veranstaltung wenig zu tun.

Alexander Wendt hat eine sehr ausführliche Analyse vorgelegt.

Die Ergebnisse des BKA passten offensichtlich so wenig in das damalige Narrativ, dass der Autor des Berichts in der Süddeutschen Georg Mascolo auch noch den Jenaer Soziologen Matthias Quent dazu befragte. Quent hatte zwar mit der Untersuchung des Hanauers Falls nicht zu tun und auch sonst keine besonderen Erkenntnisse. Er gehört allerdings zu dem Pool von Zitatgebern, die zuverlässig erwartbare Einschätzungen abgeben. Wer als Journalist lobende Worte über die Energiewende braucht, fragt seit Jahren Claudia Kemfert; wer wissen will, dass die Kriminalität in Migrantenmilieus überschätzt wird, ist bei Christian Pfeiffer gut aufgehoben. Wer eine Mahnung zu Rechtsextremismus zitieren möchte, ruft Quent an. Der Soziologe hatte sich erst vor kurzem daran versucht, in der ZEIT die Covid-19-Epidemie und die AfD thematisch engzuführen.

Münchs Hinweis, die Ermittlungen dauerten noch an, deuten darauf hin, dass es zwischen der vorläufigen Version des BKA-Berichts und der endgültigen Fassung nicht nur redaktionelle Unterschiede geben dürfte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass er nachbearbeitet werden soll, da sonst die von dutzenden Politikern und Leitartiklern behauptete These der geistige Anstiftung durch die AfD in sich zusammenfallen würde.

Die nachträgliche Änderung eines Ermittlungsergebnisses wäre nicht einmalig. Sie gab es schon einmal: nach dem Amoklauf von Davut Ali Sonboly (in den meisten Medien abgekürzt als David S.) im Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Nach den Erkenntnissen des bayrischen LKA tötete Sonboly, um sich für das Mobbing an seiner Schule zu rächen. Der Schüler war außerdem in einer psychosomatischen Klinik in Behandlung. Von der Amadeu-Antonio-Stiftung, den Grünen und anderen gab es nach Vorlage des Abschlussberichts einen wachsenden Druck, die neun Morde als rechtsextremmotiviert einzustufen. Das geschah tatsächlich – im Oktober 2019. Die Behörde stufte die Tat drei Jahre danach als zumindest teilweise rechts motiviert ein – zur Befriedigung der Grünen.

Die Neubewertung hatte ein Gutachten der Stadt München eingeleitet, das 2017 schon vorformulierte, es habe sich um eine rassistische Tat gehandelt. Einer der Gutachter damals: Matthias Quent.

Michael Klein hat sich des Schwätzperten Quendt angenommen, der einer der Superspreader von Blödsinn, Verschwörungstherien und Lügen ist.

Leute wie Quent, die “unzweifelhaft”, nein “völlig unzweifelhaft” über sich Hinausweisendes zu banalen Tätigkeiten wie dem Mord hinzufügen, glorifizieren den Täter, machen ihn zu mehr als er tatsächlich ist. Warum? Weil sie davon profitierten. Quent ist Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, als solcher Angestellter der Amadeu-Antonio-Stiftung, und beide sind das, was wir Rechtsextremismus-Unternehmer nennen, Organisationen und Einzelpersonen, die am Tropf von Ministerien hängen, die dafür bezahlt werden, gegen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus, was auch immer die Benennung, die den Weg zum Fördertopf ebnet, gerade ist, zu “kämpfen”. Was würde wohl aus diesem Kampf, wenn es keine Rechtsextremisten in großer Zahl und als große Gefahr gäbe?

Desweiteren führt Klein aus.

Die Rückrufaktion vorzeitig veröffentlichter Berichte offenbart eine ganze Reihe von Dingen, die zum Himmel stinken. Fangen wir mit dem an, das noch den geringsten üblen Geruch verströmen. Offenkundig ist die Benutzung von Begriffen vollkommen willkürlich. Währen im ARD-Bericht und mit Bezug auf das Fazit des BKA von einer rassistischen Tat, die auf rechtsextremen Motiven basiert, die Rede ist, spricht der Präsident des BKA, der Beuge und Kriech Anstalt in Wiesbaden, von einer rechtsextremen Tat, die rassistisch motiviert sei. Es besteht also nicht einmal Einigkeit in der Verwendung von Begriffen. Ein untrügliches Zeichen für die mit Ideologie verbundene Unernsthaftigkeit, die daraus entsteht, dass die Benutzung von Begriffen ideologischen Zielen untergeordnet wird, Begriffe also nicht wegen ihrer Bedeutung genutzt werden, sondern als Mittel zur Erreichung eines ideologischen Zwecks.

Wenn also darüber diskutiert wird, welches Motiv der Massenmörder aus Hanau hatte, um 11 Menschen zu erschießen, dann ist das Ergebnis, zu dem man gelangt, eines, das aus der Bewertung der Fakten resultiert, die man vorliegen hat oder zu berücksichtigen gewillt ist. Wir denken, im vorliegenden Fall sind die Belege dafür, dass Tobias Rathjen wahnsinnig, ein paranoider Psychopat war, so zahlreich, dass man nicht anders kann, als seinen Wahn als Triebkraft hinter allen seinen Handlungen zu sehen.

Welche Motive auch immer hinter der Tatsache stehen, dass sich der Präsident des BKA genötigt sieht, seinen eigenen Mitarbeitern in den Rücken zu fallen, wo man von einem Vorgesetzten doch erwartet, dass er seine Mitarbeiter in Schutz nimmt, es sind keine, die die Aufklärung der Handlungssituation, in der Tobias Rathjen gewählt hat, Menschen zu erschießen, zum Gegenstand haben. Das Motiv, politisches und ideologisches Kapital aus der Tat von Hanau zu schlagen, überwältigt jeden Versuch, die Tatumstände und die Handlungsmotivation aufzuklären.

Michael Klonovsky hat seiner acta diurna anvertraut:

Nachdem das BKA kurzzeitig den falschen Anschein erweckt hatte, man habe keinen Beleg dafür gefunden, dass Tobias Rathjen ein Rechtsextremist gewesen sei oder wenigstens Kontakte zur rechtsextremen Szene, wie man sagt, unterhielt, macht nun dessen Chef Holger Münch deutlich, dass er die Lektion aus dem Fall des Hans-Georg Maaßen verstanden hat. Wenn alle Parteien des antifaschistisch-demokratischen Blocks und sämtliche Wahrheits- und Qualitätsmedien der demokratisch ermittelten Ansicht sind, dass der Mordschütze ein Rechter war und die AfD mitgeschossen hat, kann sich nicht irgendein Kriminaler hinstellen und das Gegenteil behaupten. Das wäre ja so, als würde ein Verfassungsschützer flunkern, es habe in Chemnitz nach dem bedauerlichen Zwischenfall mit zwei Schutzsuchenden gar keine „Hetzjagden auf Ausländer“ gegeben.

PS: „Das grundlegende Problem hinter der Straftat eines Migranten ist die politische Verantwortung dafür“, sagte übrigens der Herr Maaßen gelegentlich. Man sieht, ihm wurden Schild und Schwert der Altparteien zu recht entwunden. Der Große Vorsitzende sprach: „Bestrafe einen, erziehe tausend.“ Der kleine BKA-Vorsitzende hat’s sofort kapiert.

PPS: Alles Gute, Wahre und Schöne zu den notwenigen und gerechtfertigten Kosmetikmaßnahmen an der BKA-Einschätzung hat, diesmal schon wieder besonders schön, Alexander Wendt gesagt.

PPPS: Der Abschlussbericht wird nach letzter Auskunft des BKA erst in Wochen bzw. gar Monaten vorliegen; insofern ist Herr Münchhausen gar nicht genug dafür zu preisen, dass er das gewünschte Ergebnis schon kennt & durchsticht.

Zusammenfassung von Fragolin.

Noch am Montag orakelte ich, dass der Herr Münch, seines Zeichens Leiter des BKA, aufgrund der anmaaßenden Attitüde, sich nicht an die kanzleusische Deutungshoheit zu halten, nach dem Wink mit dem antifantischen Baseballschläger aus dem „Süddeutschen Beobachter“, baldigst den Kotau vor ihrer Hoheit machen und die ketzerische Aussage, der Psychopath von Hanau wäre doch gar kein verlängerter Arm der AfD gewesen, untertänigst widerrufen und durch lautstarke Skandierung des Gegenteils ersetzen würde. Nun denn, es brauchte nur drei Tage. Endlich ist der durchgeknallte Amokläufer wieder ein rechtsextremer Terrorist. Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend eine Ermittlungsbehörde den Erkenntnissen linksradikaler Hetzmedien zu widersprechen wagt?

Einen schönen und geruhsamen Frühlingssonntag an der frischen Luft auch allen Irren da draußen. Reißt euch zusammen. Es ist ein Grippevirus, kein Krieg. Noch nicht.
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Das ist ein Schlußstrich