Monthly Archives: August 2021

NSU: Kommentarfred zur BGH-Entscheidung Zschäpe u.a.

Die Wangerin ist ein exzellenter Ersatz, wenn sich der Moser mal nicht auf dem Telepolis herumverschwört. Die kann das genauso gut, heißt es in den Kommentaren.

Der lustigste Satz aus dem Aufsatz ist der letzte.

Als einziger von fünf Verurteilten hatte der Szene-Aussteiger S. (hier abgekürzt, weil er zur Tatzeit seiner Beihilfe noch heranwachsend war) seine Revision zurückgezogen. Ihm hatten Opferangehörige zum Teil sogar öffentlich vergeben und für ihn eine nur eine Bewährungsstrafe gefordert, weil er als einziger wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe.

Ist das Stockholm-Syndrom der Wangerin nicht süß? Kümmert sich rührend um Heranwachsende, wo doch in der Lügipedia geschrieben steht:

Carsten Schultze

Ein paar Sekunden Recherche liefern das folgende Ergebnis. So viel Zeit hat die Wangerin nicht.

Wo Carsten S. in Haft saß, bleibt bis heute geheim, da sich der 40-Jährige wegen seiner Aussagen in einem Zeugenschutzprogramm befindet. Selbst seine Anwälte wissen es laut eigener Auskunft nicht. Ebenso wenig, wo S. nun – unter neuem Namen – lebt.

Heute präsentieren wir eine sehr nicht repräsentative Auswahl aus der dreistelligen Kommentarflut.

Lisbeth1888 19.08.2021 23:51

Re: Dann ist ja alles geklärt…

Ohne dass einem die Frau sympathisch sein muss: In ihr hat man schlussendlich einen Sündenbock gefunden um die muslimische Gemeinde zufriedenzustellen. So einfach ist das!

Noge Byzan Oreolk 19.08.2021 14:29

das einzige was man der Glatzenmatratze(*) gerichtsfest nachweisen konnte,

ist eben eine solche gewesen zu sein.

Das macht die Trulla einem nicht gerade sympathischer, aber von einer unmittelbaren Tatbeteiligung ist das doch noch „etwas“ entfernt.

(*)Der Ausdruck ist O-Ton der staatlich lizenzierten Systemmedien, wurde exakt so in der Heute-Show verwendet für diese Person.

Bratapfelkuchen 19.08.2021 14:33

Das war absehbar. Staatsraison. Keine einzige Haupttat bewiesen, aber Mittäterin

Schon Teile der Wahrheit könnten die Bevölkerung verunsichern.

khr 19.08.2021 15:13

Soweit ich das verfolgt habe

Gibt es keinen handfesten Beweis das die beiden Udos, welche doch auf eine merkwürdige Wiese ums Leben gekommen sind, wirklich die Mörder waren.

Sollten sie es gewesen sein so hatten die doch eine merkwürdige Art Terroranschläge zu begehen indem hinterher weder Bekennerschreiben verfasst noch einen Grund angibt. Wie so etwas geht hat doch die RAF vorgemacht.

So agiert eher die Mafia als eine Terrorgruppe.

Man muss wirklich etwas nur solange wiederholen bis es alle glauben. Kritische Fragen dazu warne in den Nachrichten und Zeitungsartikel schon rar oder gar nicht vorhanden.

Lasse Reden 20.08.2021 00:55

Re: Was hat Maaßen damit zu tun?

_Peter_ schrieb am 19.08.2021 15:52:

Zschäpe im Knast, Maaßen demnächst im Bundestag?

,,,

Währenddessen wurde der Chef der staatlich bezahlten Aktenschredderer nicht einmal angeklagt und kandidiert jetzt für den Bundestag.

Was hat Maaßen damit zu tun? Als er 2012 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde, waren die Morde schon Jahre vorbei, die Uwes tot, Zschäpe in U-Haft und die Akten geschreddert. Weswegen sollte man ihn anklagen?

Lasse Reden 19.08.2021 20:46

Re: Oh je

schlamutzelnase schrieb am 19.08.2021 15:53:

Die Autorin war ja 5 Jahre lang Prozessbeobachterin in München. Einige Erkenntnisse ihrer Arbeit kann man diesem Interview

entnehmen. Ja, richtig, ist schon 2 1/2 Jahre alt, deshalb aber nicht automatisch veraltet.

Oh je, das ist das gleich wie bei Moser. 5 Jahre beobachtet und vor lauter Scheuklappen nur gesehen, was sie sehen wollte.

FLxxxxT.DE 19.08.2021 18:30

fun fact

Der Herr Götzl, ist der gleiche Richter deinen einen unbescholtenen Studenten zu Jahren im Knast verurteilt hat weil der sich gegen 5 Albaner gewehrt hat und dabei einem mit einem Schweizer Taschenmesser einen Kratzer zugefügt hat.

Da wundert es auch nicht das jemand als Mordbeteiligter verurteilt wird selbst wenn er bei keiner Tat dabei war und die Täterschaft der Täter in keinem einzigen Fall gerichtlich festgestellt wurde.

Die NSU Akten bleiben sicherlich noch 100 Jahre Staatsgeheimnis.

Lasse Reden 20.08.2021 00:04

Re: die Knarren und eine vergammelte Jogginghose.

Oschia schrieb am 19.08.2021 22:31:

Was nochmal brachte das mit „Döner-Morden“ in Verbindung, einzig der Paulchen-P.-Clip?

Nee, im NSU-Badmobil „fand“ die Polizei die Heilbronner Polizeiwaffen und in der Wohnung des Trios eine 5 Jahre lang nicht gewaschene Jogginghose mit Blutspuren von Kiesewetter. Beatchen hatte da offensichtlich ihre hausfraulichen Pflichten gröblichst vernachlässigt.

Gast-aus-Hamburg 20.08.2021 10:29

Leider nein …

Richter Götzl hat mehrmals Notwehr nicht „erkannt“ und Menschen, die sich gewehrt haben, in den Knast geschickt. Und zwar für lange Zeit, mehr als man in Hamburg für Totschlag bekommt.

Ich habe mich gewundert, daß ein Richter, dem man ein Urteil um die Ohren gehauen hat, solch einen wichtigen Prozess leitet.

Edit – es hatte hier schon 2009 einen Artikel zu Götzel:

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

Götzl ist also kein unbeschriebenes Blatt und hat seine eigenen Vorstellungen von Recht und Ordnung.

Josef W. 19.08.2021 18:40

Nicht an den tatorten, unverdächtige Fassade, nix zur Aufklärung beigetragen

Tja, so jemand muss doch in den Knast.

Hintergrund ist, dass Zschäpe selbst nicht an den Tatorten gewesen sein soll, aber laut Urteil des Oberlandesgerichts München gleichberechtigt mit den 2011 zu Tode gekommenen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Tatentschluss und der Planung der rassistisch motivierten Mordserie beteiligt war. Zudem hatte sie logistische Aufgaben im konspirativen Alltag der Untergetauchten übernommen und als nette Nachbarin im sächsischen Rückzugsort Zwickau und auf Campingplätzen an der Ostsee für eine unverdächtige Fassade gesorgt.

„nicht an den Tatorten gewesen sein soll“ eieiei – das soll auch ich und auch Frau Wangerin nicht gewesen sein. Verdächtig, verdächtig.

Blöde ist schon, dass das „soll“ nicht auch für die Uwes gilt. Die sollen da zwar gewesen sein, aber wie bei Soll und Haben es nun einmal so ist: Beweise dafür HABEN die Ankläger nicht. Obwohl sie es sollen. Blutspuren, Genmaterial, Fotos und so. Umgekehrt: die Zeugenaussagen beschreiben ganz anders aussehende Täter, nur wurden diese Phantombilder seitens der Polizei nicht zu Fahndungszwecken veröffentlicht.

Aber das sind natürlich Details.

„eine unverdächtige Fassade “ – das ist die kriminelle Energie der Frau Z., je unverdächtiger, desto schuldig.

Frau Wangerin ersetzt den Thomas Moser schon ganz ordentlich – wo der nun aber abgeblieben ist, weiss der Geier.

Lasse Reden 19.08.2021 20:32

Sie hätte einfach die Klappe halten sollen …

Sie hatte einfach die Klappe halten sollen. Weiß der Geier, was sie dazu getrieben hat, gegen den ausrücklichen Rat ihrer damaligen Anwälte auszusagen und sogar Taten zu gestehen, welche die beiden Uwes noch nicht mal begangen haben, wie den Anschlag in der Kölner Keupstraße.

Karsten14478 20.08.2021 11:13

Re: Sie hätte einfach die Klappe halten sollen …

Zum einen reden die Menschen und insbesondere Frauen recht gerne und zum anderen möchte jeder seine Sicht der Dinge als Mitläufer oder „Opfer der Umstände“ darstellen.

Aber in dem Fall hätte sie nur bei einem guten Deal reden dürften. Das Urteil ist brutal, wenn man ihren Tatanteil ansieht. Da kommt der „bunte Messerstecher“ deutlich besser bei weg …

Lasse Reden 20.08.2021 08:07

Re: Untersuchung zum Polizistenmord Kiesewetter

… Das Problem ist, dass größtenteils linke Journalisten es nicht aufarbeiten wollen oder können. Sie sehen zwar die Verwicklungen von Polizei und Verfassungsschutz, wollen aber die Theorie von den „rechten“ Tätern nicht aufgeben und erfinden so ein rechtes Netzwerk, das bis in die Behörden reicht.

Dass eventuell organisierte Ausländerkiminalität und ausländische Geheimdienste dahinter stecken, kann und darf nicht sein, weil das ihr Weldbild zu Fall bringen und den „Rechten“ in die Hände spielen würde. Also wird alles, was darauf hinweist, ignoriert oder sogar aktiv ausgeblendet. So machen sie sich zu Komplizen der Behörden.

Localhorscht 20.08.2021 08:17

Also wenn das jetzt der Maßstab ist…

… spinne ich das mal weiter.

Man hat also keinerlei Beweise gefunden, daß die Trulla da an einem Tatort war bzw. das sie sonst irgendwie an den Taten beteiligt war. Außer das sie für die mutmaßlichen Täter gekocht, gewaschen und geputzt hat. Nun ware die ja paar Jahre auf der Flucht und es wäre wohl sehr naiv anzunehmen, daß die nicht wußte warum.

Wie man jetzt aus der ein Geständnis rausgepreßt hat weiß ich nicht, aber das war wohl aus ihrer Sicht das Dümmste was sie machen konnte. Irgendwo hatte ich mal gelesen, daß die ein Kind haben soll… naja. Aber so ein Strafmaß? Ohne Beweise?

Wenn diesen Maßstab jetzt für alle ansetzen, müßte man ja in Zukunft auch die Partner von Terroristen mit anklagen, auch wenn die nie mitwaren oder es da Beweise gibt.

Ich bin sehr dafür, daß jeder vor dem Gesetz gleich ist und auch jeder für seine Taten gerade stehen muß, nur schreit das in diesem Lande zum Himmel wie unterschiedlich da geurteilt wird bzw. wie vieles nach politischer Einflußnahme stinkt. Leider wird das wohl auf lang oder kurz zu Selbstjustiz und einem massiven Vertrauensverlust in das Rechtssystem führen.

Lasse Reden 20.08.2021 08:30

Re: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“

Aus diesem Grund hat man sich ja zu RAF-Zeiten den Gummi-Paragraphen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ ausgedacht. Damit muss der Staat einzelnen Mitgliedern überhaupt nichts mehr beweisen. Mitgefangen, mitgehangen.

Und dass die terroristische Vereinigung „NSU“ die Taten begangen hat und sie ein Teil davon war, hat Zschäpe ja selbst gestanden. Ich hatte vermutet, dass es einen geheimen Deal gab: Geständnis gegen mildes Urteil bzw. dass das Urteil vom BGH aufgehoben werden würde. Aber das war offensichtlich nicht der Fall.

Lasse Reden 20.08.2021 15:07

Re: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“

Localhorscht schrieb am 20.08.2021 08:36:

Da wären wir wohl beim Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Wie ich hier schon geschrieben habe, hätte Zschäpe die Klappe halten sollen. Und ihre Anwälte hätten die angeblichen Beweise besser prüfen sollen. Genügend Angriffspunkte gab es ja im Web zu finden, z.B. bei NSU Leaks und anderen Blogs.

Ir0nM4st3r 20.08.2021 11:28

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?“

„Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?“

sagte Beate Zschäpe im Prozess.

Kurz danach erschien ein neuer Anwalt auf der Bildfläche, also ist anzunehmen, dass dieser Anwalt vom VS zu ihr geschickt worden ist.

Erst nach diesem Anwaltwechsel hat Zschäpe ihr Geständnis abgelegt.

Dieses Geständnis ist eindeutig falsch, da sie Dinge zugab, die sachlich falsch waren, wie zum Beispiel die Briefe mit den Videos im Briefkasten vor ihrem Haus. Das BKA hatte diese Breifkästen untersucht, aber nichts gefunden.Ein Teil dieser Vido-CDs war zudem zu einem Zeitpunkt in Nürnberg eingeworfen worden, als Zschäpe bereits festgenommen war. Das konnte sie unmöglich getan haben.

Bei einem der Banküberfälle hat einer der Täter einen Bankangestellten berührt.

ie Polizei nahm Proben von der Stelle, fand sogar DNA, aber die passte nicht zu den angeblichen Tätern.

Also könen die es nicht gewesen sein.

Warum sollten Bankräuber die Beweise für Polizistenmord mit auf ihre Räubertour nehmen (Polizeiwaffen), diese dann aber nie benutzen?

Warum sollten die beiden Serienmörder denn Schiss davor haben, sich den Weg freizuschießen, obwohl sie bereits Polizsten erschossen hatten?

Das Wohnhaus wurde von einem ehemaligen Stasi-Agenten verwaltet.

Damit steht der Verdacht im Raum dass es ein „sicheres Haus“ war., wo der VS seine Mitarbeiter verdeckt unterbringt.

Dafür spricht auch die ungewöhnliche Überwachungstechnik am und im Haus und der verborgene Teil der Wohnung.

Die Jogginghose mit dem Blut eines Opfers lag unversehrt in einem ausgebrannten Zimmer. Also entweder wurde dieses Beweisstück dort nach dem Brand platziert oder die Polizei ist sogar zu blöd, um die Asservatenlisten korrekt zu führen.

Die Waffe mit dem Schaldämpfer aus Aluminium ist angeblich aus dem ersten Stock runtergefallen und die Wand noch ebendrauf, aber der Schalldämpfer war nichtmal verbeult.

Also st anzunehmen, das man diese tatwaffe erst hinterher dort platziert hat.

In den Videos ist von dieser Waffe auch nie de Rede gewesen, was die Täter aber wahrscheinlich getan hätten.

In den Videos stimmt nichtmal die Reihenfolge der Taten. Warum sollten die Täter sowas nicht wissen?

Ein Polizist hatte die Täter mal in einem Einkaufszentrum erkannt und mitgenommen.

Bei der Überprüfung spuckte der Computer aber andere ten aus.

Also wurden die Personen mit falschen staatlichen Papieren mitsamt passendem Computereintrag versorgt, wozu nur das Innenministerium befähigt ist.

Also arbeiteten die Personen für den Staat.

Ein Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamts hatte 2001 den Verdacht geäußert, dass Beate Zschäpe eine Quelle des Verfassungsschutzes gewesen sei.

DIeser Zielfahnder hat sonst eine Erfolgsquote von 100 Prozent, nur beim NSU war er erfolglos.

Eben weil diese Personen vom Staat geschützt wurden.

Hat irgend ein Journalist mal selber bestätigen können, dass Zschäpe auch wirklichj im Gefängnis sitzt und nicht etwa anderswo ihre Zeit verbringt?

Erfolgt ein Besuch etwa nur nach Voranmeldung und längerer Wartezeit, wo man Zschäpe dann zum Schein ins Gefängnis bringt, nur um dann den Besuchstermin wahrzunehmen und anschließend wieder zu ihrer geheimen Wohnung zu verschwinden?

Die plausibelste Theorie ist immer noch, dass die Türkei einige PKK-Finanzierer eliminiert hat und der deutsche Staat diese Verbrechen deckt.

augu13j, Gunther Aulepp 20.08.2021 15:41

Das Urteil mit höchstmöglicher Bestrafung

kann in späteren (viel, viel späteren) Kommentaren als klassisches Beispiel dafür zitiert werden, dass manchmal die Staatsraison und der Wunsch der Opfer nach Sühne eine viel höhere Bestrafung erfordern als es der subjektiven Schuld des Täters entspricht.

Normalerweise ist dieses Strafmaß Tätern vorbehalten, die heimtückisch, brutal und sadistisch morden. Bei Beihilfe oder nur Kenntnis mit Billigung ist wohl eine Überprüfung der weiteren Haft nach 15 Jahren möglich.

Donjoe Miller 21.08.2021 23:50

So agieren Unrechtsstaaten

Zschäpe ist eine politische Gefangene in einem Willkürsystem. Sie gehört freigelassen.

Karl_Dalheimer 21.08.2021 08:52

Sie habe „als nette Nachbarin … für eine unverdächtige Fassade gesorgt“.

Ja, damit hat sie sich sicher strafbar gemacht – lebenslänglich. Von diesen „netten, unverdächtigen Nachbarn“ kenne ich so einige. Regelmäßig geputzte Fenster, der Rasen gemäht und immer grüßend: auf dem platten Land hält man sich besser daran.

Nun verstehe ich aber auch die gar nicht netten Nachbarn besser. Sie denken eben schon einen Schritt weiter, sie haben schonmal vom BGH gehört.

Armes Deutschland, deine Gerichtsbarkeit ist auch nicht besser als deine Außenpolitik und deine Medien. Eindeutig politische Urteile. Inzwischen nicht mehr als Aussetzer, sondern als Regel. Der üble Geruch korrupten Denkens und Handelns strömt überall hervor.

Der NSU war, ist und bleibt schlußgestrichen

Schon im Titel irrt Fischer mächtig gewaltig, obwohl er sich das gerne als Verdienst an seine Bundesordensspange schmieren täte. Die Entscheidung, den NSU als erledigt zu behandeln, haben mitnichten die Richter am BGH gefällt. Dazu sind das viel zu kleine und völlig entbehrliche Lichter im Politikbetrieb, als daß die da was zu entscheiden hätten. Es mangelt ihnen auch an der nötigen Kompetenz und Befugnis.

So eine gravierende Fehleinschätzung kommt davon, wenn man zu lange in abgestandener Suppe gelebt hat. Unten mehr dazu.

Zum Geleit

Ich bin ein wenig enttäuscht, dass die Premiumquellen über das „rational nachvollziehbar“ einfach hinweggegangen sind. Für einen Katholiken ist die Transsubstantiation der Hostie in den wahren Leib Christi „rational nachvollziehbar“. Alle philosophischen Systeme sind „rational nachvollziehbar“, selbst wenn sich ihre Aussagen einander zu 100% widersprechen.

„Rational“ bedeutet nicht „richtig“, sondern aus einer Anzahl von Prämissen deduktiv hergeleitet. Das steht und fällt mit den Prämissen. In der Juristerei würde ich sowas als sophistischen Kack werten.

Da hatte sich Rechtsanwalt Stahl in juristischer Esoterik aber mächtig verhoben, als er einen Hauptverhandlungstermin für Zschäpe am Juristenhimmel leuchten sah. Auch wenn Sturm inhaltlich recht hatte, scheiterte er in seiner Denke an den Knickhirnen des BGH, die weitaus krummer denken können als eine Banane sein darf oder ist.

Es ist völlig egal was und wie laut die Quäker auf dem Twitter rumwinseln, wieviel MDR-Fakt-Sendungen sie beauftragen oder welche Interviews sie geben.

Der höchste Scharfrichter, äh Strafrichter der BRD hat den von Götzl und Kollegen auf den Topf voll Nazisuppe der Antifa paßgenau platzierten Deckel kurz nochmal gelüftet und den Topf dann ganz sanft wieder gedeckelt.

Die zugrunde liegende Annahme, BMZ seins gewesen wurde von allen akzeptiert, auch wenn dazu niemals ein Prozeß, fußend auf Ermittlungen, stattfand. Innerhalb dieser Grundannahme kann man sich durchaus logisch und folgerichtig bis zur Todesstrafe für Zschäpe durchhangeln. Man muß nur die derzeit geltenden Regeln (Rechtsnormen) einhalten.

Der Strafprozeß findet in mündlicher Verhandlung statt. Es werden Zeugen vernommen, Beweise erhoben und gewürdigt, über die Schuld befunden und ein Urteil festgesetzt, das gesprochen und niedergeschrieben wird.

In der Beweiswürdigung sind die Richter frei. Da grätscht der BGH eigentlich nie rein. Nichtmal dann, wenn der zweifelsfrei Erschossene vor Gericht ein Messer in den Rücken hineinbewiesen bekam.

Es war auch sehr leise in den Medien, nimmt man die wenigen Pflichtbeiträge weg. Erstaunlich bei dem Signal, das der Staat da ausgesandt hat. Der NSU, das waren Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Der Fall ist abgeschlossen.

Der AK NSU hat seit dem von Götzl vorgelesenen Urteil nie was anderes behauptet.

Man kann es kurz machen. André Eminger bekommt eine Hauptverhandlung, die noch im Dezember zu einem Urteil führen wird. Damit ist der NSU Geschichte und der Blog kann abgeschlossen werden.

@admin

Richtig, da kommt nix mehr. Warten wir Emingers Hauptverhandlung ab, mal sehen was der letztendlich abgreift.

15.12.21 war es das dann wohl mit dem Blog.

Das Urteil gegen Beate Zschäpe ist rechtskräftig.

a) Die Beweiswürdigung weist keinen Rechtsfehler auf.

Es kommt nur auf diesen einen Satz an, denn was anderes interessiert den BGH nicht, wie vor Äonen im Blog geschrieben stand.

Rechtsfehler heißt im einfachsten Fall. Die dazumal geltenden Regeln der Berufsausübung im Richteramt sind eingehalten worden. Hat Götzl gemacht. Sauberer Job.

Das Urteil steht in der Lügipedia. Genauso sieht es auch der BGH.

Der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht prüft, ob das Urteil der ersten Instanz »Rechtsfehler« enthält (§ 337 StPO). Er hat nicht zu entscheiden, ob man vielleicht auch etwas anderes hätte feststellen können oder ob andere Tatsachen als die festgestellten vielleicht wahrscheinlicher gewesen wären. Das Revisionsgericht prüft, ob die Feststellungen in sich schlüssig und vollständig sind, ob die Beweiswürdigung die naheliegenden Möglichkeiten gesehen und vertretbare Ergebnisse gefunden hat, und ob der rechtlichen Bewertung die richtigen Kriterien und Maßstäbe zugrunde gelegt worden sind. Wenn das der Fall ist, ist das Urteil »rechtsfehlerfrei« und eine Revision zu verwerfen.

KDF hat gewonnen.

Einige Bemerkungen seien trotzdem angefügt.

… wie soll ihr Tatbeitrag „dort Normalität vortäuschen“ bewiesen sein? Doch nur durch das Ghostwritergeständnis.

Eben. Das war Grasels und Borcherts Job. Well done.

Das Rechtsfehlerkonstrukt ist zuweilen schwer verständlich. Bezüglich der von den Richtern vorzunehmenden Beweiswürdigung heißt es:

Obwohl es immer wieder heißt, dass die Würdigung der Beweise ureigene Aufgabe des Richters ist und daher nicht von Revisionsgerichten überprüfbar sei, ist mittlerweile eine Tendenz zu beobachten, nach der die Revisionsgerichte auch danach fragen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters plausibel– d. h. für das Revisionsgericht nachvollziehbar – ist (Hierbei darf man nur nicht dem Fehler unterliegen, eine eigene alternative Bewertung vorzunehmen, weil man Erwägungen des Gerichts für wenig überzeugend hält, eigene Argumente als übergangen bewertet, oder eine andere Bewertung einer Zeugenaussage als naheliegender sieht – Dies wäre ein unzulässiger Angriff auf die tatrichterliche Beweiswürdigung dar).

Dabei geht es nur und ausschließlich darum, den Gedankengang des Richters nachvollziehen zu können. Die vom AK NSU völlig anders interpretierten Sachverhalte fanden am Revisionsgericht kein Gehör und somit keinen Eingang in die Entscheidung, weil wir keine Tatrichter sind.

Nun zum BND-Tool (Schmidt-Eenboom) Frau Ramelsberger.

Beate Zschäpe ist eine Mörderin, obwohl sie an keinem Tatort war

Es ist eine durchaus mutige rechtliche Konstruktion …

Genau das ist das Problem. Aber das merkt die Ramelsberger nicht.

Genaugenommen ist das eine faschistische Rechtskonstruktion. Die hat mit Mut nichts zu tun, sondern mit selber nicht richtig verdrahtet im Hirn sein, also Eigner einer kriminellen Matschbirne zu sein.

@taucher

Es ist exakt eine faschistische Konstruktion, das Kein Verbrechen ohne Strafe.

„Unter den regimekonformen Strafrechtstheoretikern bestand ab Mitte der 1930er-Jahre weitgehend Konsens darüber, dass ein Willensstrafrecht den weltanschaulichen und politischen Vorstellungen des Nationalsozialismus am besten gerecht werde. Auch die amtliche Strafrechtskommission sprach sich für ein Willensstrafrecht aus. Maßgeblich für das Willensstrafrecht war die These, dass der verbrecherische Wille des Täters und nicht vorrangig der Taterfolg für die strafrechtliche Schuldzumessung ausschlaggebend sei. … Die Beurteilung der Straftat sollte primär von der Willenshaltung des Täters abhängig gemacht werden. ´Bestraft wird´, wie Freisler betonte, ´der Wille des Täters, nicht die Tat.´“

Ausgangspunkt des Freislerschen Willensstrafrecht war die „grundsätzliche Überzeugung, daß der Staat mittels seines Strafrechts nicht erst auf geschehenes Unrecht in Form der objektiven Schädigung oder Verletzung des Volksfriedens und der Volksgüter reagieren dürfe, sondern bereits den verbrecherischen Willen des Täters erfassen müsse, sobald dieser strafwürdig in Erscheinung getreten sei. Zur Erweiterung und Verschärfung des Strafschutzes neigend, verkörperte das Willensstrafrecht ein subjektivistisches Strafrechtssystem, das das objektive „Erfolgsstrafrecht“ des geltenden RStGB ablösen sollte.“

Wir halten den faschistischen Richterdarstellern am BGH nur eines zugute. Zschäpe hat geliefert. Ein Geständnis. Im Grunde haben sie, ganz im Sinne des heutigen Geleitwortes, pfäffischen Faschistenkack ausgeschissen.

Ein völlig normal denkender Mensch kommt nicht auf so eine Idee, weil es dafür eines Knickhirns bedarf, das jede Sauerei der Welt denken kann, sprich eines Hirns, daß den eigenen Kleingeist und die Menschenverachtung in andere Menschen hineinprojeziert, um sich anschließend an denen abarbeiten zu können.

Zschäpes Wahlverteidiger Mathias Grasel erklärte, der BGH habe seine bisherige Linie zur Mittäterschaft verlassen und die Strafbarkeit der Mittäterschaft massiv ausgedehnt. Es seien reine Mutmaßungen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Ausspähskizzen der Tatorte ausgewertet habe und bei den Entscheidungen der Männer dabei gewesen sei, wer angegriffen werden soll. Das werde von der Beweisaufnahme nicht gestützt. Grasel erklärte, er habe mehr Mut vom BGH erwartet, um dem Urteil und dem Druck der öffentlichen Meinung zu widersprechen.

Grasel fühlt sich irgendwie vom Staat beschisssen. Tja, wer mit dem Teufel speist …

Ein paar Worte noch zu Thomas Fischer (Link oben), dem Fleisch gewordenen Strafgesetzbuch samt allen Kommentaren seit 1933.

Er wirft sich ohne Not für seine noch amtierenden Kollegen in die Schlacht, statt seine Pension zu verzehren. Das darf er.

Wenn er dann aber schreibt

Der Verwerfungsbeschluss des Senats zeigt demgegenüber eine beruhigende Routine: Warum soll man Mördern und Schwerverbrechern mehr Ehre antun, als die Entscheidung von Rechtsfragen erfordert.

dann muß er sich auch fragen lassen, ob er noch alle Latten am Zaun hat oder auch nur so ein faschistisches Juristenhirn implantiert bekam, mit dem man alles und jedes begründen kann.

Es gab keine Ermittlungen gegen die Uwes, es gab keine Ermittlungserbegnisse gegen die Uwes, es gab keinen Gerichtsprozeß, es gab kein Urteil, es gab unterm Strich genau Nichts, das für die Uwes als Mörder spricht. Es gibt die Behauptung von Range und Ziercke und den darauf fußenden Beschluß der Abgeordneten des deutschen Bundestages, die die Uwes und ihre Beate als Serienmörderbande qualifizierten. Das ist schon ziemlich einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte, daß Straftaten von der Politik vorab abschließend beurteilt werden. So häufig gab es das nicht. Im Prozeß gegen van der Lubbe, Dimitroff und Genossen ging das noch schief. In der BRD der Jahre 2011 bis 2021 hingegen läßt man nichts mehr anbrennen, dank Rechtskontinuität, die man von den Vätern der faschistischen Juristerei geerbt hatte.

Fischer seien Häme und Spott unbenommen, die er über die Antifa und deren Wurmfortsätze in den Medien mit zwei Litern Druckerschärze ausgießt. Das habe die sich redlich verdient. Für Fischer selber aber gilt:

Setzen, sechs, dicker Fischer!

Komplett am Thema vorbei.

Thema ist: Keine Tatortbeweise gegen die Uwes, keine Mitwisserbeweise oder gar Mitplanerbeweise gegen Zschäpe, ein Schauprozess wie aus dem Lehrbuch der politischen Justiz.

Was davon findet sich beim dicken Fischer?

Exakt Niente, Nada, Nothing, Nix.

Sonderstaatsanwaltschaften und Staatsschutzgerichte vertragen sich nicht mit Demokratie. Das kann Fischer nicht wissen. Ist ihm aber auch egal.

NSU: Das Staatswohl triumphiert über das Recht?

Die Urteile gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach sind rechtskräftig, der BGH verwarf die Revisionsanträge.

Lediglich der große Gewinner des NSU-Prozesses am OLG München, der einzig komplett schweigende Angeklagte Andre Eminger, bekommt auf Antrag der Sonderstaatsanwaltschaft der Bundesregierung eine neue Hauptverhandlung im Dezember 2021, wo er mutmasslich „Nachschlag“ erhalten wird. Das letzte Urteil im NSU-Komplex soll am 15.12.2021 verkündet werden.

Soweit in aller Kürze das Ergebnis der 3 Jahre andauernden Revisionsprüfung des Bundesgerichtshofes.

Exakt wie prognostiziert:

NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Was stand einer erfolgreichen Revision des Zschäpe-Urteils entgegen?

Der Deutsche Bundestag hat am 22. November 2011 einstimmig
beschlossen, daß die bis dahin als Dönermorde titulierten
Kriminalfälle nunmehr als NSU Morde zu titulieren sind,
außerdem wurde einstimmig bewiesen, wer die Täter sind.

Sehr richtig, exakt dieser Umstand war der allererste Beitrag in diesem Blog.

Siehe den roten Pfeil, er zeigt auf das „warum„.
Es fehlt das „ob

Ob der NSU die Verbrechen begangen hat, das wurde gar nicht gefragt.

Das weiss Niemand, dass sämtliche Untersuchungsausschüsse  die Täterschaft des Trios voraussetzten und nie hinterfragen durften!

Und so geschah es dann auch.

Mit diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3.Strafsenat im
Revisionsverfahren Zschäpe u.a. ist dem Staatswohl
vollumfänglich gedient worden.

Etwas anderes war auch nicht zu
erwarten, schließlich hat der Deutsche Bundestag am 22.11.2011
einstimmig wegweisend und zielführend
beschlossen, daß die bis zu diesem Zeitpunkt als
Dönermorde titulierten Delikte als NSU Morde zu titulieren und
entsprechend zu
verfolgen sind.

Der Anwalt Stahl hat sich kurz vor Verkündigung der Entscheidung in der Strafsache Zschäpe u.a. im Hinblick auf seine Aussage, daß das OLG München geltendes Recht falsch angewendet hat, als jemand entlarvt, der keine Vorstellung vom Staatswohl hat.

Außerdem müsste Anwalt Stahl als Volljurist wissen, daß der
Bundesgerichtshof entscheidet, was geltendes Recht ist und das dieses Recht im Interesse des Staatswohls tagesaktuell dynamisch ausgestaltet und „fortentwickelt“ werden kann und „fortwährend fortentwickelt“ werden muss- geht ja schließlich um das Staatswohl.

Prösterchen auf das Staatswohl!

Damit ist alles gesagt, und wer an dieses offizielle Narrativ nicht so recht glauben mag, der ist ein Nazi und „delegitimiert den Staat wie ein Querdenker es tut“.

Gelle, Herr Binninger?

Mehr zu diesem Staatswohl gibt es hier: https://nsu-leaks.freeforums.net/post/91391/thread

Man kann es eigentlich nur sarkastisch ausdrücken, so wie er hier es tut:

Natürlich wurde die Beate-Zschäpe-Revision vom BGH verworfen, wäre ja wohl noch schöner! Zschäpe bekam lebenslange Haft – „auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war.“ (Welt) Hier galt in dubio pro reo nicht, denn die vom OLG gezogenen Schlussfolgerungen waren schließlich „rational nachvollziehbar“ (BGH). Außerdem standen sie so in der Presse.

Schaun mer mal was beim Eminger rauskommt… Wetten werden angenommen.

NSU: Zschäpes Urteil in seinem Lauf

hält ein Senat am BGH nicht auf.

Oder wie Danisch immer schreibt: Juristen können alles mit allem begründen. Sie querdenken einen simplen Fakt dermaßen lange in ihren Pragraphensynapsen hin und her, bis sie ein Problem draus gemacht und eine jurstische Regel dafür erfunden haben.

Zschäpe war kein Mittäter bei gar nichts, es sei denn beim Essen machen. Das haben Götzl und Kollegen solange durch ihre Kleinhirne gequetscht, daß am Schluß lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld herauskam.

Nun hat sich einer der gefühlt 50 Verteidiger Zschäpes zu Wort gemeldet und orakelt hinaus, was der BGH am Donnerstag verkünden wird.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe hatten vergangene Woche für den 19. August eine Pressemitteilung angekündigt, in der „weitere Entscheidungen im sog. NSU-Verfahren“ bekanntgegeben werden. Außerdem werde dann „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informiert (Az. 3 StR 441/20). Einige Medien – wie etwa die tageszeitung (taz) – deuten diese Erklärung als Indiz, dass es z.B. im Falle von Zschäpe zu keiner erneuten mündlichen Verhandlung kommen und ihre Revision vom BGH per Beschluss als offensichtlich unbegründet abgelehnt werde.

Zschäpes Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl glaubt indes nicht, dass es so kommen wird. Vielmehr rechnet er fest mit der Bekanntgabe eines mündlichen Verhandlungstermins durch den BGH, in dem geprüft werde, ob die Komplizin der verstorbenen NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt als Mittäterin verurteilt werden darf. Statt im Wege eines Beschlusses werde der zuständige 3. Strafsenat dann auf Grundlage von § 349 Abs. 5 Strafprozessordnung (StPO) über das Rechtsmittel der Revision durch Urteil entscheiden, so Stahl.

„Das OLG hat im Fall von Frau Zschäpe geltendes Recht falsch angewendet, denn ohne einen einigermaßen gewichtigen Tatbeitrag geleistet zu haben, ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft auch auf Grundlage der bisherigen BGH-Rechtsprechung nicht möglich“, sagt Stahl im Gespräch mit LTO.

Exakt so ist es. Erklär das aber mal einem Juristen.

Vielleicht ist das ja der Deal, der jetzt seinen Abschluß findet.

Egal, was der BGH beschließen und/oder verkünden wird. Das Urteil haben die Königin der Antifa und artverwandte species gefällt und in die Lügipedia hineingeschrieben.

@GrünerMist21: Endlich mal sowas wie Wahlkampf!

Während sich die einzige Oppositionspartei wie üblich vorwiegend mit sich selbst statt mit den Altparteien beschäftigt, sorgt ein „externer Unterstützerverein“ für Aufsehen mit einer Plakatkampagne in 50 großen Städten:

Das ist richtig gut.

Und weil das richtig gut ist, distanziert sich der AfD Bundesvorstand davon:

Laut Impressum zeichnet die in Hamburg ansässige Conservare Communication GmbH für die Kampagne verantwortlich. Geschäftsführer David Bendels sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), es handle sich um eine „zugespitzte ‘Anti-Grünen’-Kampagne“. Man hoffe, „daß wir vielen Wahlberechtigten verdeutlichen können, daß von den Grünen eine massive Gefahr für Deutschland ausgeht.“

AfD-Parteichef Jörg Meuthen betonte, der Verein stehe nicht mit der AfD in Verbindung und reichte Klage ein.

Die AfD stehe für Positionen, die jenen der Grünen diametral entgegenstünden. „Deshalb warnen wir auch vor einer Wahl der Grünen in die nächste Bundesregierung. Eine Negativ-Kampagne Dritter benötigen wir nicht dazu.“ (ls)

Doch, die AfD benötigt jede Hilfe die sie bekommen kann, auch wenn die Anbiederer/Anpasser um Meuthen das bestreiten und so die Opposition weiter spalten.

Gut erkannt hat dieser Kommentator, wohin die Reise geht:

Man sieht, was den Grünen die Meinungsfreiheit und der Diskurs wert ist. Nichts.
Das sind die Anfänge der Diktatur.
Alles, was nicht der eigenen Meinung entspricht, wird einfach gecancelt.
Alles, was nur in irgendeiner Weise an Kritik geäußert wird, muss weg! Oder man muss die Leute, die diese Meinung vertreten oder für die Verbreitung sorgen, ächten, ausgrenzen, diffamieren.
Alles wie aus dem Lehrbuch der Einheitssozialisten!
So geht Diktatur.
Die Reaktion der Grünen auf die Plakate beweist, wessen Geistes Kind sie sind.
Und sie beweist, wie dringend notwendig die Plakataktion ist.
Denn sie zeigt schonungslos, was hinter der scheinbürgerlichen und scheinheiligen grünen Weltretterfratze steckt.

Exakt richtig erkannt, der „Grüne Mist“ ist antidemokratisch, wohlstandsvernichtend und totalitär, ganz egal ob er von den Grünen selbst kommt oder von der linksgrün-versifften Altparteienlandschaft um Merkel, Söder, Scholz oder Lindner.

Oder um es anders auszudrücken:

Und ganz sicher wird die CDU/CSU diesen grünen Mist mittragen, so wie sie es seit mehr als 10 Jahren tut, Stichworte Energiewende, Grenzöffnung, EU-Abgabenwahnsinn, CO2-Spritsteuer seit Jan 21.

Die Union ist auch nur eine linksgrün versiffte Partei, wie Stephan Paetow klar benennt, Teil des Einheitsbreis der Wohlstandsvernichter:

Dass die Grünen für „Wohlstandsvernichtung“, „Klimasozialismus“ oder „Ökoterror“ stehen, wird wohl kein ernsthafter Mensch bestreiten wollen. Auch bei allem, was Annalena und Robert so wortreich von sich geben, kommt am Ende für den, der hören und denken kann, nur „Verbote“, „Bevormundung“ und „Steuererhöhung“ heraus.

Weil aber nach zahllosen Bildungsreformen immer mehr Menschen (und vor allem Wähler) Nachhilfeunterricht bei der richtigen Interpretation der rotgrünen Wortgirlanden brauchen, hat sich die „Conservare Communication GmbH“ in Hamburg die Hilfe für Begriffsstutzige zur Aufgabe gemacht und überall unter dem Absender „Grüner Mist“ die obigen Schlagworte plakatiert.

Das wiederum rief sofort die anderen Parteien auf den Plan, die ebenfalls für Bevormundung, Steuererhöhung, Verbote, Wohlstandsvernichtung und Klimasozialismus stehen. Man sei zwar „in den Farben getrennt“, so schrieben entrüstet Saskia Antifa Esken, SPD, und ihr Lautsprecher, ein gewisser Klingbeil, aber „in der Sache vereint“, vor allem auch „gegen Rechts“. Der abgetauchte Parteivize Kühnert („Callcenter-Kevin“) rief zum „Widerstand“ auf.

Schwer beleidigt war auch Zimiaks Paul, CDU, und nannte die Plakataktion „widerwärtig“ – schließlich ist seine Partei ja auch für Verbote und Ökosozialismus und eigentlich kaum noch von den Grünen und Roten zu unterscheiden.

Und das Horrorkabinett steht bereit, um dem wohlhabenden Industriestandort Deutschland den Rest zu geben: https://gruener-mist.de/personenregister

Und dass die Kampagne gut ist, das beweisen die Lügenpresse und die Grünen vortrefflich: Getroffene Hunde bellen.

Bitte weiter so!

Es ist bitter nötig, der Grünenpropaganda des Zwangsgebühren-Staatsfunks etwas entgegen zu setzen, das die Leute auch erreicht.

Denn die Gewaltenteilung, die checks and balances, die wurden längst abgeschafft in Merkels DDR light…

NSU-Quickie: über Koprophagen der Antifa

Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik

Bienen verschwenden ihre Zeit nicht damit, Fliegen zu erklären, warum Honig besser schmeckt als Scheiße

Mein Druckertool zeigt, daß man damit 80 Blatt reinweißes Klopapier bedrucken kann.

Verdacht auf rechte Vergangenheit: Bundespolizei prüft Biographie eines Professors für Sicherheitspolitik

Bis heute ist unklar, wer alles zum NSU-Unterstützerumfeld gehörte. Maninger hat vor Menschen gesprochen, die dazugehörten. Vor Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes. Und mit ihm traten bekannte Rechtsextremisten als Referenten auf. Einen dieser weiteren Referenten hatten zwei Mitglieder des „Thüringer Heimatschutzes“ erst kurz vor dem Seminar in Südafrika besucht. Ob es bei diesem Besuch darum ging, ein Versteck für das NSU-Trio in Südafrika zu finden, darum ging es im NSU-Prozess an mehreren Verhandlungstagen.

Maninger bestreitet vehement, von all dem auch nur das Mindeste gewusst zu haben. Er habe weder die anwesenden Personen aus dem NSU-Umfeld gekannt, noch etwas von deren Gesprächen mitbekommen, oder von Plänen, den NSU in Südafrika zu verstecken. Die Sache ist ihm so wichtig, dass sein Anwalt Ippen Investigativ sogar untersagen will, „auch nur zu erwähnen“, das Stephan Maninger wegen seines Auftritts in einem als „Verschlusssache“ eingestuften Vermerk landete, der sich heute in den NSU-Akten findet.

Nachdem sich der NSU selbst enttarnt hatte, werden die alten Verfassungsschutzunterlagen zum „Thüringer Heimatschutz“ nochmal gesichtet. Darunter auch die Akte zum Operativvorgang „Drilling“, mit dem das untergetauchte Trio aufgespürt werden sollte, und mit dieser Akte auch ebenjener Vermerk. Zu diesem Zeitpunkt lehrt er bereits seit zehn Jahren als Dozent an der Hochschule des Bundes.

So geht Denunziation heute. Der Gehalt nur dieses NSU-Teils läßt sich auf den Nährwert einer Kackwurst reduzieren. Mehr steckt da nicht drin.

Deswegen die Aufgabe an alle investigativen Leser. Finde alle juristisch belastbaren Beweise gegen Stephan Maninger in der Denunziationsschrift von Kempen & Engert und schreibe sie auf einen abgefahrenen Fahrschein.

Eigenkotfressen ist vor allen Dingen eine wahre Sch…Angewohnheit. Erklärungen, dass da was am Futter fehlt sind in diesem Fall eher Blödsinn, was soll im Kot denn mehr drin sein als im Futter?

Birgit

Eben. Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Ihr könnt uns abkaufen, daß das Volk gegen Herbst mit Kotbomben der Antifa propagandistisch zugeschissen wird wie weiland Dresden durch Bomber-Harris. Das läßt sich nicht mehr verhindern.

NSU aktuell: 10. Jahrestag des letzten Camping-Urlaubs

Symbolfoto für alles mit tiefenentspanntem Camping: Hier die Übung toter Mann.

Nationalsozialistischer Obergrund

Einen Nationalsozialistischen Untergrund hat es nie gegeben.

Klarstellung vorab.

Mit den folgenden Personen bin ich weder verwandt noch verschwägert.

Trotzdem waren es

echt nette Leute, ohne Scheiß …

Alles feiert die Antifa ab, was auch nur im Entferntesten nach NSU riecht, wirklich alles. Wenn es nicht danach riecht, wird ein NSU-Papperl rangeklatscht. Spätestens dann nimmt es den Stallgeruch der Antifa, also NSU an.

Doch derzeit ist Ruhe vor dem großen Herbststurm. Kein Artikel, keine Würdigung nirgendwo, die sich mit dem wenig bekannten Leben von Beate & Uwe & Uwe beschäftigen. Dabei sind es gerade mal 200 von 4.700 Tagen, die zur Debatte stehen, die meisten davon Campingtage.

Über die über 4.200 Tage ihres Lebens im kleinbürgerlichen Obergrund gibt es gerade mal zu etwa 200 Tagen Halb- oder Viertelwissen, meistens noch viel weniger. Wer sie in welchem Umfang und wie unterstützt haben soll, auch das wurde sich mit flinken Finger den Enddarm plündernd zu Papier gebracht. Zu deutsch: man weiß gar nichts.

Clemens Binninger antwortet.

Das Trio war rund 5000 Tage lang im Untergrund – davon sind bislang nur 250 Tage aufgeklärt.

Das stimmt. Nur ganz wenige Verdächtige aus der rechtsextremen Szene haben eingeräumt, nach dem Abtauchen des Trios im Jahr 1998 noch Kontakt zu den dreien gehabt zu haben. Es ist also schwer nachzuvollziehen, was in dieser Zeit passiert ist.

Deutscher Bundestag – stenografische Protokoll 39. Sitzung vom 24.11.2016

Vorsitzender Clemens Binninger: Das Trio, wenn man es als Trio so bezeichnet, war von Ende Januar 1998 bis November 2011 nicht im Untergrund, aber untergetaucht. Die haben ja offen gelebt und sind irgendwann in Urlaub gefahren. Das sind ungefähr 4 700 Tage. Wenn ich die ermittelten Urlaubsphasen und die Taten selber und anderes, wo wir Erkenntnisse haben, was da gemacht wurde, abziehe, bleiben für mich viereinhalbtausend Tage, wo wir nichts in den Akten gefunden haben. Was haben Mundlos und Böhnhardt vor allen Dingen in dieser Zeit denn gemacht?

Vom 07.07.2011 – 14.08.2011 verbrachten die temporären Zwickauer eine unbeschwerte und erholsame Zeit auf der Wulfener Hals zu Fehmarn. Sie waren auf einem Campingplatz zu Gast. Gibt man die Datumsspanne in eine Suchmaschine ein, gibt es eine Trefferpanne.

Da mein letztes Camping einige Jahrzehnte zurückliegt und wesentlich in Flecktarnzelten bei Büchsenwurst stattfand, es muß in der zweiten Hälfte der 80er gewesen sein, habe ich kürzlich eine Einladung wahrgenommen und selbst zwei Tage auf einem Campingplatz verlebt. Ein Gedicht, sag ich euch. Man muß nichts tun, außer sein Fleisch vor Ort schleppen. Die Anwesenheit auf einem solchen Naturidyll alleine sorgt bereits für ein Runterkommen in Richtung Tiefenentspannung.

Die Antifa würdigt die grandiose Zeit, die Beate mit dem einen Uwe und dem anderen Uwe auch im Paradies verbrachte, nicht angemessen, auch nicht das Sächsischen Staatsministeriums für Innere Schweinereien, noch Merbitz selber. Ergo müssen wir das hier tun. Sie hatten eine schöne Zeit, sich von der anstrengenden und gefährlichen Arbeit zu erholen. Hätten sie damals auch nur geahnt, wie sich die Dinge eskalieren werden, sie hätten möglicherweise andere Zukunftsstrategien entwickelt.

Bei der Gelegenheit sei noch einmal auf meine Analyse der beiden Aktenordner „Camping“ verwiesen, wobei „Campingplätze bundesweit“ nicht so wichtig waren, da die dort gesammelten Zeugenvernehmungen eher die 165 unbekannten Tage BUU-Leben bis 2010 betreffen, was mangels Ergiebigkeit beim Krampf gägen Rächts in den Medien keine große Rolle spielte. Die Tittenhüpfburg auf Fehmarn, das war der Renner schlechthin, der sich vermarkten ließ.

Teil 1: echt nette Leute im Urlaub auf Fehmarn

Teil 2: die Täter aus dem Fernsehen im Urlaub auf Fehmarn

Teil 3: tätowiert im Urlaub auf Fehmarn

Der MDR hatte es kürzlich mit Zuarbeit der Propagandahelfenden der Antifa vorgemacht.

Knapp zehn Jahre nach

Auch zehn Jahre nach

Zehn Jahre später

zehn Jahren Haft

zehn Jahre nach

Zehn Jahre später

erst in zehn Jahren

Das wird spätestens ab Oktober mediale Dauerbeschallung werden. Wie die Sylvesterböller sind die Propagandabomben längst eingelagert und warten darauf, am 4.11.2021 gezündet zu werden, wie dereinst die Flintenmunition, die den Uwes die Lebenslichter ausblies und zur Selbstentzündung des Wohnmobils führte. Oder so ähnlich.

Einen schönen Sonntag auch allen tiefenentspannten Campern und Ostseeurlaubern.

Gunnar Kaiser: Zeigt es mir

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass der PCR-Test Infektionen nachweisen kann.

Zeigt mir die Dokumente, die belegen, dass der PCR-Test zuverlässig mit einem CT-Wert von unter 25 durchgeführt wird.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass Inzidenzwerte das tatsächliche Infektionsgeschehen abbilden.

Zeigt mir die Belege dafür, dass Antigen-Schnelltests immer zuverlässig und aussagekräftig sind.

Zeigt mir die studie, die belegt, dass es eine asymptomatische Ansteckung gibt, das asymptomatische vermehrungsfähige Viren übertragen können, und dass diese Form der Übertragung für das Infektionsgeschehen relevant ist.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass hohe Infektionszahlen mit hohen Todeszahlen korrelieren.

Zeigt mir die Belege dafür, dass Corona-Tote tatsächlich hauptsächlich an Corona gestorben sind.

Zeigt mir die Belege dafür, dass die Übersterblichkeit in Ländern mit wenig bis gar keinen Maßnahmen signifikant höher war.

Zeigt mir die Belege dafür, dass die Gesundheitssysteme in Ländern mit wenig bis gar keinen Maßnahmen kollabiert sind, oder zumindest mehr kollabiert sind als schon in den Jahren zuvor.

Zeigt mir die Belege dafür, dass die Horror-Prognosen in Ländern mit wenig bis gar keinen Maßnahmen eingetroffen sind.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass bisherige Influenza-Epidemien nach der neuen Definition nicht auch schon Pandemien gewesen wären.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass uns nur der mRNA-Impfstoff retten kann.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass die nach der Impfung verstorbenen nicht an der Impfung verstorben sind.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass Herdenimmunität nur durch Massen-Impfungen erreicht werden kann.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass alle Menschen geimpft werden müssen, bevor die Pandemie vorbei ist.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass andere Heilmethoden und andere Heilmittel total wirkungslos sind.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass teilanonymisierte Kontaktverfolgung effektiv für die Pandemie-Bekämpfung ist.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass offene Schulen wesentlich zum Infektionsgeschehen beitragen.

Zeigt mir die Studien, die belegen, dass Maskenzwang für Kinder sinnvoll ist und sie nicht physisch oder psychisch schädigt.

Zeigt mir die Belege dafür, dass Ausgangssperren und Demoverbote die Infektionszahlen senken.

Zeigt mir die Belege dafür, dass Lockdowns mehr Nutzen als Schaden haben. Zeigt es mir.

Zeigt mir die Belege, wenn du die Maßnahmen befürwortest und der science followt.

Dann zeig mir, was die Wissenschaft sagt, wenn du denkst, die Wissenschaft sollte das letzte Wort in unserer Demokratie haben.

Dann Zeigt mir, wie dieses letzte Wort lautet.

Zeigt es mir, wenn du unsere Freiheiten einschränken und die Gefährdung der Gesundheit unserer Kinder, die Isolation der Alten, die erhöhte Armut und die Arbeitslosigkeit eine wirtschaftliche totale Rezession sowie den Tod des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Kauf nimmst.

Zeigt mir, dass es nötig ist und dass es nicht anders geht.

Zeigt es mir, wenn du unser Grundgesetz aussetzen, unsere Bürgerrechte und Freiheiten verletzten willst. Dann liegt die Beweislast bei dir.

Alles andere ist Willkür und Unterdrückung.

—–
Es fehlt m.E.

Zeigt mir die, dass Lesben, Schwule und Transen immun gegen Viren sind und sich deswegen gefahrlos öffentlich beschnäuzeln dürfen.

Zeigt mir, dass Merkels Todesschwadron im Einsatz gegen anders als Merkel denkende Menschen immun gegen das Virus ist, obwohl diese völlig anders denkenden Menschen die Virusschleudern des Landes schlechthin sein sollen.

Zeigt mir die Belege dafür, dass der Kampf gegen das Virus nicht nur auf den Intensivstationen, sondern auch auf den Straßen zu Toten, Schwerverletzten und Traumatisierten führen muß, weil er nicht nur von den Ärzten, sondern auch der Polizei geführt werden muß.

Zeigt her den Schabowski.

„Und deshalb haben wir uns dazu entschlossen, heute eine Regelung zu treffen, die alle bisher beschlossenen Corona-Maßnahmen beendet. … Das tritt nach meiner Kenntnis, ähh, ist das sofort, unverzüglich.“

Da das hier ein NSU-kritischer Blog ist …

Zeigt mir die Belege dafür, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zehn Menschen ermordet, zwei Bombenanschläge durchgeführt und etliche Bankraube begangen haben, ohne auch nur eine einzige kriminaltechnisch relevante Spur an 27 Tatorten zu hinterlassen. Zeigt sie mir, denn die, die ich kenne, zeigen gar nichts.


Der Text wurde nach Stand das tagesaktuellen Hörvermögens unter Zuhilfenahme rudimentärer Tippfähigkeiten ohne automatische Rechtschreibkorrektur transkribiert.

NSU-Quickie: Gekaspertes

„Ich habe Angst. Beginnt eine Gesellschaft ihre Kasper zu köpfen, dann wissen wir, den Herrschenden liegen die Nerven blank.“

Uwe Steimle

Der Kasper hat letztes Jahr ein Buch veröffentlicht, in dem er vom Hundertsten zum Tausendsten kommend u.a. auch die Erscheinung NSU bespricht. Als geköpfter Kasper darf er das.

Dunkeldeutschland? Am Ende kommt noch heraus, dass die Menschen aus der ehemaligen BRD gar keine besseren Menschen waren bis 1989?

Seit diesem Zeitpunkt wurde übrigens auch kein BND-Agent mehr enttarnt, auch kein ehrenamtlicher oder ehemaliger. So etwas heißt jetzt womöglich NSU – und es würde mich nicht wundern, wenn der Staat selbst auf der Anklagebank sitzt, sich selbst vorführt, indem er Gericht über sich hält. Die Tatwaffe kann auch nicht zweifelsfrei zugewiesen werden. Eine Waffe, die Ermittlungsbehörden erst zwei Wochen nach dem Brand des Hauses in Zwickau gefunden haben wollen. Die Polizei übersah zwei Wochen lang eine Waffe in einem völlig abgebrannten Haus. Und keiner fragt nach. So ungefähr muss das Wort Schmauchspur entstanden sein.

Kurz vor dem Zugriff, also nach der Enttarnung des Naziwohnwagens, war nicht nur der Sicherheitsapparat der BRD anwesend und wartete artig, bis sich (wieder grüßen die Schmauchspuren), Uwe 1 und Uwe 2 in Luft auflösten, nein, zum wartenden Geheimdienstpersonal gesellte sich auch noch ein Sicherheitsexperte der CIA. Ein Agent? Stand der unsichtbare Mann, der unsichtbare Brite … äh Dritte, stand er Schmiere, Pate oder kam er nur zufällig vorbei?

Würde ich an Verschwörungstheorien glauben, käme ich leicht darauf, dass sich NSA und NSU ähnlich sähen … in ihrer Schreibweise. Wir alle aber wissen, es gibt keine Verschwörungstheorien.

Wem nützt es?

Die langen Fransen an den Schuhen der Indianer verwischen die Spuren in dem Moment, in dem sie entstehen.

»Operation Mokassin«, so wird ein Schuh draus …

Es war zwar nur eine Woche zwischen Brandsanierung vom Safe House und der karnevalistischen Pressekonferenz von Range und Ziercke. Das mit den Geheimagenten hat ihm der Ramelow erzählt. Oder Moser. Darüber hinaus ist es eine sehr stimmige Zusammenfassung, die so knapp nicht mal der AK NSU auf die Reihe bekommen hat.

Das Beste an der Kasperei ist jedoch die knackige Beschreibung der Rolle vom damaligen PD Menzel. Als Oberindianer für den Polizeibezirk Gotha und Umland war seine Aufgabe, alle Spuren, die zur Polizei selber führen, sofort zu verwischen.

Auch dass Menzel in Stregda augenscheinlich von Anfang an darauf setzte, dass keine systematischem kriminaltechnischen Untersuchungen im Wohnmobil am Auffindeort vorgenommen werden sollten, sondern den Camper so rasch als möglich abtransportieren zu lassen[27], und das schließlich entgegen üblicher Polizeipraxis anordnete, ohne zuvor die Leichen bergen zu lassen, erklärt sich ebenfalls, wenn es darum ging, möglichst auf Zeit zu spielen, um das Ausmaß der bereits eingetretenen Totenstarre zu kaschieren.

Aus eben diesem Grunde dürfte Menzel in Stregda auch die sogenannte Tatortgruppe, also das für die unmittelbare Spurensicherung zuständige Polizeiteam, daran gehindert haben, die kriminaltechnische Regelroutine unmittelbar am Auffindeort des Campers abzuarbeiten …

Aufgrund all dieser Sachverhalte scheint die Hypothese, dass Menzel im Zusammenhang mit dem Tatort Eisenach-Stregda einen bestimmten Auftrag hatte, zumindest nicht an den Haaren herbeigezogen. Der Thüringer NSU-Ausschussvorsitzenden Dorothea Marx schwant offenbar Ähnliches, denn sie erklärte auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Erfurt am 03.11.2016 zum Thema „Fünf Jahre NSU – Aufklärung unerwünscht?“, dass Menzel „möglicherweise doch von höherer Stelle gesagt bekommen hat: Schaff‘ das Ding dort mal weg. Das könnte […] sehr schlüssig sein […].“

Well done, Herr Menzel. Die Sterne auf den Schulterstücken leuchten dermaßen hell, daß sie alle blenden. Immer noch. Nur Kasper nicht.

—–
Quelle: Uwe Steimle, Wir sind nicht nachtragend, Faber & Faber 2020, S. 129f

Lübcke : Wortkarge Verfassungsschützer

Man könnte ihn glatt übersehen, so wenig spielt er eine Rolle in den Medien: Der hessische Lübcke-Untersuchungsausschuß:

Worum geht es da?

Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Mordfall Lübcke hat seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Sicherheitsbehörden im Vorfeld versagt haben.

Es geht also vor allem darum, wie man staatlicherseits den verurteilten Mörder Stefan Ernst nicht viel enger im Blick hatte, und warum man den Provocateur Markus H. überhaupt nicht gekannt haben will:

Hätten die Sicherheitsbehörden Ernst und den Mitangeklagten Markus H. weiter auf dem Schirm haben müssen? Und wäre dadurch der Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 verhindert worden?

Man ahnt es schon: Rein gar nichts wird dabei herauskommen. Abgeordnete klären nichts auf.

Neue Erkenntnisse über mögliche Behördenversäumnisse im Vorfeld des Attentats hat der erste Sitzungstag nicht gebracht.

Das war Ende April. Und jetzt wurden tatsächlich die ersten Zeugen vernommen:

Der frühere Leiter der Außenstelle des Verfassungsschutzes ist da, Frank-Ulrich Fehling, und eben Lenz. Ersterer sagt fast gar nichts, Lenz redet schon, hat aber an den entscheidenden Stellen Erinnerungslücken.

Der VS schweigt, und der Staatsschutz weiß wenig.

Ach, wer hätte das denn nur vermuten können?

Was soll der VS auch großartig sagen, es wäre wohl allzu peinlich. Oder Selbstmord, falls Ernst und Hartmann tatsächlich V-Leute waren…

***

2015 aber wurde Ernsts Akte gesperrt, weil zuvor nichts mehr gegen ihn vorgelegen haben soll. Er wurde als „abgekühlt“ eingeschätzt. Dabei ging er, wie sich später herausstellte, durchaus noch zu Treffen von Rechtsextremen und radikalisierte sich weiter.

***

Das riecht nach Informant…

***

Gefragt nach dem Namen Markus H. sagt er, er habe ihn nicht gekannt. Auch Lenz vom Staatsschutz kannte H. eigenen Angaben zufolge nicht. Beides erstaunt. H. war gemeinsam mit Ernst lange Jahre in der gewaltbereiten Neonaziszene aktiv.

***

Da haben wohl Beide einen Maulkorb bekommen.

Das sind die Hauptfragen, die wichtigsten überhaupt! Waren das Informanten des Staatsschutzes oder des Verfassungsschutzes?

Und o Wunder, exakt diese wichtigsten Fragen wurden entweder nicht gestellt oder nicht von der FAZ berichtet.

Statt dessen gab es wieder mal Temme bis zum Abwinken:

Immer wieder fällt im Untersuchungsausschuss Temmes Name. Er rührt an ein anderes dunkles Kapitel aus Hessens jüngerer Vergangenheit. Auch zum Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ gab es im Hessischen Landtag einen Untersuchungsausschuss. Sein Ergebnis blieb recht unbefriedigend, auch, weil die Rolle Temmes unklar blieb. Er war wohl zum Tatzeitpunkt in dem Internetcafe, in dem der Mord geschah, will davon aber nichts mitbekommen haben. Der Zeuge Lenz sagt am Freitag dazu, er habe einst eine Zusammenarbeit mit Temme abgelehnt, weil sie keinen gemeinsamen „Nenner“ gehabt hätten. Der NSU-Mord habe dann gezeigt, dass er „richtig gelegen“ habe.

Was für ein NSU-Mord war das denn bitte, so ganz ohne Tatort-Beweise, und was meint der Staatsschützer denn mit „richtig gelegen“?

Dass der Temme den Mord beging/befahl/deckte?

Wo sind denn dazu bitte die Nachfragen, FAZ?

Anfang September ist die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses geplant, bis zum Frühjahr 2023 sind 44 Zeugen geladen, darunter etwa Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Im April 2023 sollen dann Verhandlungen über einen Abschlussbericht beginnen

Man muss „die Wahrheit“ verhandeln? Sich auf die Lüge einigen, so wie beim NSU, und diese Lüge nennt man dann Wahrheit bzw. Geschichtsschreibung?

Leute Leute, das Lübcke Ding ist ja jetzt schon schlußgestrichen. Schläft die AfD dort eigentlich auch mit?

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Robert Lambrou, fungiert als Obmann der AfD im Ausschuss, während Dirk Gaw als weiteres Mitglied der AfD seine über fünfundzwanzigjährige Erfahrung als Bundespolizist in den Untersuchungsausschuss einbringen wird.

„Die AfD hat im Parlament zwar gegen den Ausschuss gestimmt, weil aus unserer Sicht die Tat aufgeklärt ist. „

Die „einzige Opposition“ kannste auch wieder einmal voll vergessen. Da ist Null komma null Kritisches zu erwarten.

Die haben mit Sicherheit den Fehling nicht gefragt, ob ein Yozgat zu den 5 Informanten des Andreas Temme vom VS Kassel gehörte.

Meinte der Lenz vom Staatsschutz etwa genau das? Wollte er leaken, was dort wieder mal niemand wissen wollen durfte?

Tu quoque… Auch du, hessische AfD?