Monthly Archives: Mai 2018

Erfurter #NSU-Fragestunden vom März 2018

Wieder mal Gedöns aus Erfurt von der Kaethe-Front, 312 Seiten lang:

Jammern hilft nicht, also Augen zu und durch.

1. Zeuge… Andreas Bock... 53 Jahre alt.

Volljurist, kam 2005 im November in das damalige Landesamt für Verfassungsschutz und hat bis einschließlich Dezember 2006 im Bereich Rechtsextremismus Auswertung gearbeitet.

Das hatten wir schon eine Sitzung zuvor.

GEDÖNS AUS DEM #NSU-AUSSCHUSS ERFURT, FEBRUAR 2018, die CDU sprengt die Party

Gähn.

Der Zeuge kam 2005 zum LfV aus dem

Umweltbereich.

Haha, Juristen koennen alles, und nichts:

Gedöns. Alles nur ABM-Massnahmen…wir sind auf Seite 9.

So ging das noch weiter bis Seite 65…

Warum? Der weiss doch nix…

Na wegen der Antifapatin, unser aller Bombenkaethe.

So ging das noch dutzende Seiten lang…

Braunes Haus, Burschenschaft Normannia, Jenaische Burse e.V., Republikaner,  Fest der Völker,  Deutsches Kolleg, Mosbach,  Recht und Wahrheit-Lesertreffen, hatte er zwar von gehoert, aber wichtig war das damals irgendwie nicht wirklich.

anders gesagt: Der Zeuge wollte nicht… (fuck u Kaethe hatten wir bei der Mehrzahl der Amts-Zeugen)

Kennen Sie den Volkslehrer?

Hab ihn markiert:


Meinolf Schönborn, das ist der mit dem Gernot-Modery-NSU 2012:

Hat man das „unbekannte NSU-Netzwerk“ schon 2012 gefunden?

dort bei den “Killerleichen“:

Da „flog 2012 eine 3er-Zelle auf“? Jörg Lange, ehemaliger Söldner in Kroatien, wurde tot neben Waffen und Munition gefunden, Meinolf Schönborn als Kopf der Truppe, und ein gewisser Jan Gallasch, der den Toten fand, aber nicht etwa so schlau war, die Waffen samt Munition erst mal in Sicherheit zu bringen, bevor er die Polizei rief?

meinolfSchönborn und Lange, laut SWR…

Der überaus umtriebige Schönborn…

Kaethe fragt lieber, was sie schon weiss:

usw.

Das hier beschäfigt die Sicherheitsbehörden ebenfalls noch 2017/18:

Kaethe war also sauer, 2018, weil sie mit ihrem linksextremen Bündnis vor 12 Jahren oder so nicht ernstgenommen wurde.

Grins.

2017 kam die GSG9:

Es werde wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen 13 Beschuldigte ermittelt, erklärte Oberstaatsanwalt Steffen Flieger. Ihnen werde vorgeworfen, paramilitärische Zeltlager – sogenannte Waldbiwaks – im Südthüringer Raum zu veranstalten oder an solchen Biwaks teilzunehmen. Dies sei eine Art Ausbildungscamp mit Waffen gewesen. Ein Mann habe sich der Durchsuchung widersetzt und zwei Polizisten verletzt.

Auch diese Leute aus dem Thueringer Wald findet man beim Volkslehrer. Samt Klarname, ganz offen vor der Kamera.

Es gelingt jedoch dem Erfurter Ausschuss nicht wirklich, Sinnvolles zu fragen, und Zusammenhaenge zu erkennen.

Schaubs EA ist laut Schlimper aufgeloest, und strafrechtlich war da wenig bis nichts.

Halt der uebliche BRD-Aktionismus:

Der Zeuge war 2011/2012 LfV-Pressesprecher:

Hmmm…

Wer spekulierte da?

Na der Dr. Uhl:

der selbst auf den “Ausspaehlisten“ stand:

Skandal: Sonderermittler Jerzy Montag hat Corelli nicht erneut obduziert?

Alles da!

16.11.2011: https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/duell/Brauner-Terror-Hat-der-Staat-versagt-article4783151.html

https://www.n-tv.de/politik/Politiker-auf-Liste-der-Neonazis-article4793221.html

Durfte nicht sein, Verbindungsleute in der rechten Szene, also Aushorchzelle, und Lothar Lingen hatte ja Gottseidank alles fein geschreddert…und alle anderen Beteiligten ebenfalls.

Und Dr. Uhl hat sich nie wieder dazu geäussert, und wurde auch niemals dazu befragt, woher denn das mit den V-Uwes im Nov. 2011 kam…aus welchem Amt.

Ende Zeuge 1.

Carsten Schultze, der nette #NSU-Waffenbeschaffer von nebenan?

Es ist wirklich ein passender Gag:

Die Unschuld… Freispruch!

Kann es sein, dass Weibsvolk anwesend ist?
—–
www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-verteidiger-fordern-freispruch-fuer-carsten-s-1.3964179

Carsten S. ist eine Figur wie aus einer Tragödie. Ein Mann, der vor Gericht weint, der sich mit Angehörigen der NSU-Opfer trifft, der so schwer an seiner Schuld trägt, dass sie ihn fast erdrückt. Der sagt, dass seine Tat „einer Verzeihung und Vergebung nicht zugänglich“ sei. Ein Mann, der die rechte Szene vor Jahren verließ, bei der Aidshilfe arbeitete und sich zu seiner Homosexualität bekannte.
—–
Und raus. Solcherart Schmierfinkerei funktioniert bei mir nicht.

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=640#ixzz5EP1bvcwq

Dort alle Tweets.

Noch mehr Weibsvolk?

Sundermann:

Beweise, die S.‘ Version vom ahnungslosen Helfer widerlegen, gibt es nicht.

Gäbe es schon: etwa Cafébesuch in noch nicht existenter Kaufhof Galeria; unerklärbare Kenntnis des Nürnberger Knipsknopf-Zünders, wo sogar Staatsanwalt Weingarten den Kopf schüttelte.

Wieviele Waffen hat er denn besorgt, und wann war das?

Beihilfe zu SECHS Morden  >>> Carsten S. sei „dringend tatverdächtig, dem NSU 2001 oder 2002 eine Schusswaffe … verschafft zu haben“ lt. Pressemitteilung 3/2012 der Bundesanwaltschaft!

Es muss ja nicht DIE Waffe gewesen sein.

Wie war das nochmal mit dem Anwerbeversuch Dehli?

Eine sehr lächerliche Inszenierung, ein perfekt gebriefter Kronzeuge?

Schuldig sei Wohlleben:

Carsti sei eigentlich ein NSU-Opfer?

vorne der Klemke, hinten Carsti mit seinen 2 Unschuldspredigern

Was für eine grottig schlechte Inszenierung…

Der Deal

Viele Kommentatoren vermuten hinter dem Klamauk-Prozeß am OLG-Stadl zu München einen Deal, der dazu führte, daß Zschäpe über Nacht der Name der Kanzlei Borchert und Kollegen einfiel, damit deren Staranwälte sie vor dem Strang retten. Sicher darf man einen solchen Deal vermuten, denn verboten ist das nicht. Aber ist das auch praktisch so gelaufen?

Der erste Deal war relativ simpel, auch wenn sie ihn mit sich selber ausmachte und jenem Personkreis, der sie zum Advokaten in Jena chauffieren ließ.

„Ich habe mich nicht gestellt, um nicht auszusagen“, sagte Beate Zschäpe 2011.

Nach sechstägiger Flucht, sei hinzugefügt, da dieser wesentliche Aspekt des Geschehens von den Hauptstrommedien immer wieder verschwiegen wird, weil es nicht in den Kram paßt, denn wenn sie ab spätestens 2.11. 2011 Auf Abschiedstournee durch Deutschland war, ist nur schwer vorstellbar, warum sie extra für’s Zündeln schnell mal nach Zwickau zurückkehrte.

Der erste Deal, ihr ich mach jetzt reinen Tisch, der war so schnell vergessen, wie gesagt. Der nächste zeichnete sich dann erst vor Gericht ab. Schnauze halten, Brandstiftung gestehen, aber Explosion war so nicht geplant. Das war ein Versehen mangels Kenntnissen über das thermischen Verhalten von Gasen.

Irgendwann platzte dieser Deal. Dann passiert das. Im Sommer 2015.

Der Fürsorgeverantwortliche für Zschäpe rückt in der JVA ein, erörtert ihr, daß sie es im Innenministerium, anders wie versprochen, leider etwas verkackt haben, sie aber doch noch eine Lösung fanden, wenn sie in Gottvertrauen auf die Parlierkunst von Borchert und Grasel die Gusche hält. Sie wird da schon rausgehauen und anschließend in Zeugenschutz verbracht. Man habe schon mit Diemer und Götzl Kontakt aufgenommen, die machen das Spiel mit.

Bei Absprachen im Strafprozess halten sich Deutschlands Richter überwiegend nicht ans Gesetz. …

Aus den Angaben der Juristen wird deutlich, dass die „Erforschung der Wahrheit“ – zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet ist – in der Praxis häufig unterbleibt. Zwar wird in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. Typischerweise wird dies aber vom Verteidiger in knapper, formalisierter Form vorgetragen. 28 Prozent der Richter räumen ein, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüfen; aus Sicht der Verteidiger und Staatsanwälte sind die Richter hier sogar noch deutlich nachlässiger. Zudem beschränkt sich die Kontrolle häufig auf einen Abgleich mit den Akten, was „beweisrechtlich problematisch“ ist, wie Altenhain schreibt. Alarmierend: Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte berichtet von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten.

Halten wir fest, was aus Bequemlichkeitsgründen Praxis ist. Falsche Geständnisse, ein Handel um diese, um den Strafrahmen erheblich zu mildern. Das öffentliche Gespreize ist nur dazu gedacht, das Hinterzimmergetue zu beschönigen.

Halten wir auch fest, was nicht erforscht und somit auch nicht gesagt wurde. Falsche Geständnisse, um jemand anderen in freier Wildbahn zu schützen und sich die Verrottung im Bau anzutun.

Die Anmerkung am 27. April 2018 um 10:35

Tja, es gibt auch Dinge in der Causa NSU, die sind persönlich gemeint. So zum Beispiel die Fragen des Christgenossen Schuster.

„… das ist einfach eine persönliche Frage, die ich für mich auch klären will: War das eigentlich Beate Zschäpe, die da aus dem Haus kam? Und wie kommen wir alle zusammen zu der Auffassung, dass es so sein muss? Wodurch kann man das erhärten?“

parlograph am 28. April 2018 um 9:09

Er meint sicher eigentlich, daß es ihm Rätsel ist, warum Zschäpe für andere freiwillig im Bau verrottet. Das nehme ich ihm sogar ab. Wer fragt sich das nicht.

Wer also von einem Deal in München redet, der muß auch erklären können, wie dieser praktisch funktioniert. Der Schlüsselmoment des Deals schlechthin ist jene Nacht, in der Zschäpe von knackigen Edelverteidigern träumte. Als sie nächsten Tages aufwachte, ein ordentliches Frühstück eingenommen, ihrer Katzen selig gedacht und sich stadtfein gemacht hatte, war ihr Traum auch schon in Erfüllung gegangen. Ein adrett aussehender Advokat harrte ihrer im Besprechungsraum der JVA.


obige Mitteilung wurde später auf den 421. Verhandlungstag korrigiert

Das Gespräch ist kurz. Er komme im Auftrag von, na sie weiß schon, und hat die Aufgabe, sie da rauszuhauen. Die Kiste ist verfahren, so schnell geht das alles nicht, aber sie soll ihn machen lassen. Das wird schon. Geld spielt keine Rolle, da brauche sie sich keine Sorgen machen. Und er macht das richtig gut, wird Wiebke Ramm Jahre später konstatieren.

Zschäpe nickt das ab und der erste Deal ist geritzt. Grasel fährt zum Gericht, klopft an die Tür vom Götzl und bittet um ein kurzes Gespräch. Er habe da eine Idee, wie man das stark überteuerte und mit sinnlosen Anträgen der Opferanwaltsmafia, hat er das so gesagt???, egal, wie man also den Prozeß zügig zu Ende bringen kann. Die Angeklagte lege ein Geständnis ab und fertig. Sack zu. Ob man sich das bei Gericht so vorstellen könne? Dann möge er alles in die Wege leiten, denn hochverehrten Kollegen Diemer davon Depesche zuleiten, damit dies umgehend realisiert werden kann.

In einfachen Worten beschreiben bedeutet das:

Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein (§ 257c Abs. 2, S. 2 StPO). Bei der Verständigung über das Strafmaß darf nicht eine bestimmte Strafhöhe als Punktstrafe vereinbart werden. Zulässig ist es lediglich, einen Rahmen zwischen einer mindestens zu erwartenden Strafe (Strafuntergrenze) und einer höchstens zu erwartenden Strafe (Strafobergrenze) zu vereinbaren.

Die Verständigung kommt dadurch zustande, dass das Gericht den Beteiligten einen Vorschlag unterbreitet, zu dem sie dann Stellung nehmen können. Zugleich ist – bereits vor Abschluss der Verständigung – der Angeklagte gemäß § 257c Abs. 4, Abs. 5 StPO darüber zu belehren, dass die Bindung des Gerichts an die Verständigung unter bestimmten Voraussetzungen entfällt, dass dann aber das Geständnis des Angeklagten nicht verwertet werden darf. Die Verständigung ist dann wirksam getroffen, wenn Staatsanwaltschaft und Angeklagter dem Vorschlag des Gerichts zustimmen.

Verteidiger sind damit bei einem Deal außen vor.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Vorstellung über einen Münchener Deal kaum noch möglich. Wie soll das bei den beweisfrei, dafür aus Haß und Ekel vor Nazis zusammengeklöppelten Schlußvorträgen von Diemer, Weingarten und Greger gehen? Die müßten ja so einer fixen Idee von Götzl zustimmen?

Borchert und Grasel haben trotzdem den Rahmen des Deals abgesteckt. Maximal 10 Jahre für eine bißchen Ladendiebstahl und Zündelei.

Abgesehen davon, daß es zwischen Götzl, Diemer & Genossen als auch Borchert und Kollegen nicht menschelt, gibt es ein zweites wesentliches Hindernis für einen Deal.

(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.

Per Gesetz ist de facto ausgeschlossen, daß es Hinterzimmerdeals gibt. Sie werden zwar in den hinteren Räumlichkeiten des Gerichts eingefädelt, eigentlich ganz woanders, nicht wahr Klaus-Dieter?, aber sie müssen transparent sein, also offen kommuniziert werden. Im Prozeß. Der Deal ist in der Hauptverhandlung zu verkünden, zu beraten, und darüber ist zu belehren.

Es ist bisher weder durchgesickert noch durchgetröpfelt, daß es eine solche Verkündung gab. Vergessen wir also gleich wieder die Idee, daß es einen Deal auf rechtskonformen Wege gibt. Der wird nicht stattfinden. Nie. Die Regelungen aus §257c StPO schließen das aus. Zumal da auch noch §244 im Wege steht.

(2) Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.

Diemer hat den 160er mit Füßen getreten. Genauso würde er es im Falle eines Deals mit dem 244er machen. Beweise, erst recht entlastende Tatsachen, interessiere ihn nicht.

Ist also ein Deal gänzlich ausgeschlossen? Nein, denn es gibt noch einen anderen Verfahrensweg, der wiederum seinen Ausgangspunkt bei der unbefleckten Verteidigergeburt hat.

Es ist jene Dienstebene, von der Diemer nicht mal träumt, so weit entfernt ist sie von seinen Karriereträumen. Der vom Innenminister bestellte Fürsorgebeauftragte für Zschäpe wird beim Generalbundesanwalt vorstellig, aber eben genau nicht beim Diemer. Das Verfahren ist immer das gleiche, seit Jahrzehnten erprobt und zuverlässig praktiziert. Es kostet nicht mal Zeit, da man auf Anhieb versteht, welche Mechanismen greifen müssen.

Wird veranlaßt. Ob es funktioniert, steht wie immer in den Sternen.

Wird schon schief gehen.

Der GBA beauftragt den Dealer seiner Wahl, beim Gerichtspräsidenten in München die entsprechenden Maßnahmen zu erörtern. Der Dealer fährt nach München und erklärt dem Gerichtspräsidenten, daß es so zu laufen hat, wie es immer läuft. Der nickt mit dem Kopf, verweist aber darauf, daß der Richter ein sturer Kopf ist und als unbelehrbar gilt.

Herr Präsident, es ist ihre Aufgabe, den Sturkopf zu bekehren. Haben sie doch bisher noch immer geschafft.

Ja, aber hier ist das schon etwas vertrackter.

10 Jahre, das kriegen sie schon hin. Man vertraut ihnen. Und dieser ganze Psychotrallala fällt aus. Die ist nicht bekloppt.

Ja, ich weiß.

Oder wie es bekir in seiner trefflichen Zustandsbeschreibung ausdrückt:

Die für Zschäpe angestrebte Sicherungsverwahrung setzt eigentlich eine „Wiederholungsgefahr“ voraus – nur für welche Art von Tat eigentlich? Für das Sich-Verlieben und Bekochen mordlustiger Neonazis? Gibt es solche Exemplare in Zschäpes Altersgruppe (fünftes Lebensjahrzehnt) überhaupt noch in nennenswerter Zahl und mit entsprechendem Interesse an einer nicht mehr so jungen Köchin? Wird man für die Urteilsfindung Heiratsmarkt und Zschäpes Heiratschancen sorgfältig genug analysieren?

Auch wenn der rechtskonforme Deal inzwischen ausgeschlossen ist und nur ein Verfahren denkbar erscheint, das dem dritten hier dargestellten Deal entspricht, halten wir fest, was Udo Vetter aus seinem Anwaltdasein berichtet.

Darf ein Anwalt eine Freiheitsstrafe für seinen Mandanten „fordern“? Das eher nicht, aber im Sinne eines dringenden Wunsches haben es Zschäpes Verteidiger sicher auch nicht formuliert. Anders als Carsten meine ich aber schon, dass auch ein Verteidiger sich zu einem Strafmaß äußern kann und sogar soll – zumindest wenn eine Verurteilung aus sachlichen Gründen zu erwarten ist.

Vornehme Zurückhaltung in dem Bestreben, dem Mandanten nicht zu schaden, zahlt sich nach meiner Erfahrung nämlich am Ende gar nicht positiv aus. Die Situation ist ähnlich, wie wenn man als Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vor oder während der Verhandlung (informell) über einen Deal spricht. Auch hier ist es fast immer sinnvoll, wenn der Anwalt als erster eine konkrete, im Idealfalls natürlich nicht ganz zu absurde Vorstellung äußert. 

Heilbronn am 25.04.2007. Der Tagesablauf, Teil 8

eine Serie von @riemenkarl

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Was schlussfolgert man nun aus all dem? Eine Mutmaßung.

Der Einsatz

Nimmt man die festgestellten Fakten, die unklaren Gründe und Zeiten zum Dienst der Opfer, das enorme Polizeiaufgebot über den Tag hinweg betrachtet, das mehrmalige Auffahren beider Opfer auf die Theresienwiese, die Polizeiwagensichtungen unmittelbar nach der Tat, wahrscheinlich auch einen vermutlichen Notruf in Realzeit gegen 14:00 UHR, BFE-523-Kollegen-DNA auf der Opferbekleidung die offiziell nicht da waren, das frühe Erscheinen von Polizeieinheiten unmittelbar nach der Tat, … dann könnte es darauf schließen, dass es einen größer angelegten Polizeieinsatz gab der noch heute keine Erwähnung finden darf.

Was scheint also so brisant zu sein, einen Einsatz und die damit verbundene Anwesenheit der Polizei unmittelbar nach der Tat derart geheim zu halten? Haben Polizisten gar die Tat selber beobachtet? Durfte man die Informationen auf keinen Fall verwerten?

Alle Spekulation führt hierbei zu keiner Antwort. https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/27/mysterium-polizistenmord-kollegen-als-mordergeleitschutz/

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Die gesehenen Fahrzeuge

Der ominöse Audi, der unverkennbar irgendeine Rolle in Zusammenhang mit der Tat spielen muss. Es wird deutlich, dass seine Rolle versucht wurde im Zusammenhang mit der Tat klein zu halten. Nicht nur in den Zeugenaussagen macht es sich bemerkbar. Gerade in jenen Darstellungen die unmittelbar im Tatzeitraum gemacht wurden wird dies deutlich. Entweder finden diese Beobachtungen nur geringfügige Erwähnung, in dem es dazu wenig erkennbare Ermittlungsschritte gab, oder die Zeugenaussagen selbst erscheinen in einem seltsamen Licht. Die Krone setzt dem Ganzen der nachgereichte Fahndungshinweis zu Dieselfahrzeugen auf. Gerade hier wird die Vertuschung erkennbar, worin selbst untergeordnete Beamte in den Akten vermerkten, dass der Zeuge zu diesem Fahrzeugdetail keine Angaben gemacht hat! https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/25/heilbronn-die-sabotage-der-ermittlungen-von-anfang-an-jaccuse/

Eine noch seltsamere Rolle spielt der silberne Wagen.

Das Fahrzeug wurde gesehen wie es nach dem Anschlag in hoher Geschwindigkeit zum Tatort fuhr, sich dort kurze Zeit aufhielt, wieder abfuhr und in großer Eile vom Tatort verschwand. Drei Zeugen bilden diese Indizienkette unabhängig voneinander.

Keine Ermittlungsschritte. Keine Erkenntnis. Nichts. Alles im Nebel.

Wusste man vielleicht was das silberne/helle Auto für eine Rolle spielte? Waren mit diesem Fahrzeug vielleicht die ersten und „richtigen“ Polizisten am Tatort, um sich nach einem Funkspruch -gemacht unmittelbar nach der Tat- der Situation zu vergewissern und/oder um Ersthilfe-Maßnahmen zu leisten? Und verschwanden sie deswegen wieder so schnell vom Tatort, weil man dadurch auf keinen Fall einen brisanten Einsatz auffliegen lassen durfte?

siehe: https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/06/14/kiesewetter-wurde-in-eine-falle-gelockt-thomas-wuppesahl-kritische-polizisten/

Aber warum verschleiert man gleichzeitig den blauen Audi und somit mögliche Täter?

Warum sollte man aber mögliche Tatverdächtige decken, die laut den Spurenkomplexen allesamt als Osteuropäer beschrieben wurden und im Bereich der organisierten Kriminalität zu vermuten waren? Vielleicht ist auch ein Mafia-geprägter Racheakt denkbar. Vielleicht war man aber auch schon auf andere Ideen gekommen die im Hintergrund ermittelt wurden. Dies kann vielleicht mit dem Auftrag selbst zusammenhängen, der so heikel war, dass Berührungspunkte –in welcher Form auch immer– zu halb illegalen Machenschaften vielleicht nicht aus zu schließen sind. Daher könnte auch die Identität der Täter automatisch mit verschleiert worden sein, da darin auch ein Zusammenhang zu einem möglichen und durchaus pikantem Einsatz enttarnt worden wäre.

Alles nicht ausermittelt. Versinkt in Spekulation und zeigt zudem auf, dass nichts klar ist.

Warum ausgerechnet diese beiden?

In Anbetracht dessen, dass beide Opfer einen seltsamen und ungeklärten Hintergrund in Bezug auf Dienstantritt und Dienstgrund zu haben scheinen, stößt es einem seltsam auf, dass genau jene beiden dieser Tat zum Opfer fielen. Vor diesem Hintergrund lässt sich die Frage nicht völlig ausräumen, ob beide -offensichtlich mehrmals am Tag- bewusst an diesen Ort geschickt wurden. Wobei das eine mit dem anderen nicht zwangsläufig miteinander zu tun haben muss. Aber wie könnte man die Tat nun gedanklich mit der Rolle der Opfer verknüpfen?

Michele Kiesewetter war des Öfteren in der Vergangenheit für besonders brisante Aufgaben, als nicht offen ermittelnde Polizistin im Einsatz. Vorwiegend bei BTM-Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität. Durch ihre separate Streifentätigkeit drohte ihr dabei eine ständige Enttarnung. Martin Arnold könnte aufgrund seiner „kasachischen“ Herkunft einen gewissen sprachlichen Vorteil in Milieu-Kreisen gehabt haben. Ob dies aber in Zusammenhängen mit einem dienstlichen Auftrag stehen kann ist fraglich. Außerdem war er verhältnismäßig unerfahren in solchen Einsätzen, wenn nicht gar völlig unbefleckt auf diesem Gebiet. Ob man gezielt einen der beiden Opfer aus dem Weg räumen wollte, gar beide, oder ob es eine Spontantat war ist Spekulation. Trotzdem steht die Frage im Raum: Hatten beide eine spezielle Aufgabe an diesem Tag und wurden sie deshalb für einen Einsatz unbedingt gebraucht? Das enorme Polizeiaufgebot mehrerer Einheiten und der mysteriöse Dienstantritt könnten dafür sprechen.

Kann man auf eine Zufallstat schließen, so wie es bei beiden Spurenkomplexen „Chico“ und dem „Heroin-Auto“ nahegelegt wurde, die beide eine Spontantat beinhalten? Laut der Spurenauswertung am Tatort und dem damit verbundenen Tatablauf nahm man dies auch so an. Kommt gar eine Art Racheakt an der Polizei, bzw. an bestimmten Personen hierbei in Betracht? Man erinnere sich hier an den fehlgeschlagenen VP-Rekrutierungsversuch vom BFE-523-Chef Thomas B. Wurde Michele Kiesewetter in der Vergangenheit bei verdeckten Einsätzen erkannt? Wurde sie daraufhin zum Opfer? Nur, woher wollte man wissen wann und wo sie an welchem Tag Dienst hatte und sich aufhielt? Dann wäre es definitiv eine gezielte Tat wobei man ein nötiges Hintergrundwissen nicht ausschließen kann. Oder war Martin Arnold vielleicht Ziel des Anschlages?

Zu viele Spekulationen, zu viele Fragen und kaum Antworten.

Nichts ist klar und die Glaskugel gibt keine Antworten her. Man weiß es einfach nicht.

Die Täter…sind noch immer unbekannt

siehe: https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/07/08/zigeunermorder-in-heilbronn-oder-doch-kasachenrussen-die-desinformationen-des-thomas-moser/

Phantombilder gab es genügend. Auch einige die erst viel später erstellt wurden. Blutverschmierte Männer die in Autos sprangen, auch welche die sich am Neckar die Hände wuschen. Geschichten über Waffendiebe, Tatwaffen-Verstecker und zufällige und ermordete Tatzeugen. Alles war dabei. Auch jene Phantombilder die man hätte zeitnah veröffentlichen können. Gründe gibt es sicherlich warum man sie nicht veröffentlichte. Nur, wie plausibel mögen die sein? Manche von ihnen scheinen vielversprechend gewesen zu sein und andere sind eher weniger im Zusammenhang mit der Tat zu betrachten. Auch augenscheinlich zielführende Spurenkomplexe zu potenziellen Tätern waren vorhanden. Spuren und Anfasser für jede denkbare Richtung in Hülle und Fülle. Ebenso Widersprüche und Unklarheiten die danach schrien ausgeräumt werden zu wollen. Auch innerhalb von Behördenebene. Alles war gegeben um dem Fall tiefer nach zu gehen und ihn auf zu klären. Aber vielleicht durfte man nicht. Was aber mit Sicherheit gesagt werden kann ist, dass man definitiv mehr über die Tat und den Ablauf weiß als man zugibt! Was wirklich dahinter steckt kann man nicht sagen. Wir wissen es nicht.

Alle Spekulation nützt nichts. Wo man hin greift fasst man nur in Watte. Man kann es so nicht lösen. Dafür ist (im Normalfall) der Rechtsstaat zuständig. Der Rechtsstaat und die Grundrechte scheinen hierbei aber eine untergeordnete Rolle zu spielen, wenn es um höher gestellte (politische) Interessen gilt. Was kann man machen? Aufzeigen wo die Fehler, die Vertuschungen und die Widersprüche sind. Druck erzeugen. Nicht vergessen. Alleine der Opfer wegen.

Menzel soll wohl einst sinngemäß gesagt haben:

„Wir haben die Schweine die unsere Michele getötet haben“

Ich bin der Meinung, sie laufen noch immer ungestraft umher. Auch ihre Hintermänner.

Nach nunmehr elf Jahren.

ENDE

Willy Wimmer – Klartext – zum #NSU?

Kam per Mail, jemand kommentierte:

Es kommt ein Kommentar aus einer Ecke, aus der man es nicht vermutet hätte: Willy Wimmer – Klartext – Deutschland im Umbruch Seegespräche am 25.April 2018 Vortrag mit Diskussion im Rahmen der Münchener Wirtschaftsgespräche ab ca. 1.Std. 10 min.

Herr Wimmer zieht eine Linie vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag, dem Fall „Skripal“ und dem NSU – Prozeß.

Ich gebe einmal mit meinen Worten wieder: Nach dem Fall der Mauer und dem Untergang der Sowjetunion hätten die USA mit Großbritannien im Schlepp den Plan gefaßt, ihren Machtbereich in Europa zu festigen und auszubauen. Dazu gehöre auch, den Kontinent dem angelsächsischen Rechtskreis zu unterwerfen. Zu Beginn der 90iger wurde der Intern.  Gerichtshof in Den Haag installiert, der angelsächsisches Recht anwende, mit anderen Worten mit einer Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten entlastendes nicht berücksichtige.

Im Fall „Skripal“ haben wir noch frisch in Erinnerung, daß die Vorwürfe gegen Rußland überhaupt nicht untersucht wurden. Der Verteidiger im NSU – Prozeß – so betonte Herr Wimmer – habe dahingehend plädiert, daß die Staatsanwaltschaft ihre gesetzmäßige Aufgabe nicht erfüllt habe und Entlastendes entweder nicht ermittelt oder unterdrückt habe.
Damit entwickelt sich die Sache (oder hätte das Potential) zu einer Staatskrise. Dann wäre eine Verfassungsbeschwerde fällig.

Ich habe hier auf diesem Blog schon einmal auf den Fall Benedikt, Bence Todt aufmerksam gemacht, der wegen des Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer einsitzt. Ein Zusammenhang besteht deswegen, weil der urteilende Richter Manfred Götzl war. Auch in dem Fall – so sieht es aus der Fernsicht aus – hat eine Staatsanwaltschaft völlig versagt, was Herrn Richter Manfred Götzl nicht gestört hat.

Was für eine Aussage, damit hat nun wirklich niemand gerechnet… der CDU-Mann Willy Wimmer?

Ab Minute 70?

Lohnt sich ganz, ab Minute 1.

Was meint er? Das hier?

NSU: Plädiere auch du!

Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln …

So, nachdem Götzl völlig überrraschend unter Auslassung von Teil zwei aus Satz 2 Paragraph 160 StPO in die Schlußvorstellung am OLG-Stadl ging, sei ganz kurz dazu Stellung genommen.

Herr Wimmer kommt am Ende seiner absolut bitteren Bestandsaufnahme genau zu diesem Punkt:

Der Verteidiger im NSU – Prozeß – so betonte Herr Wimmer – habe dahingehend plädiert, daß die Staatsanwaltschaft ihre gesetzmäßige Aufgabe nicht erfüllt habe und Entlastendes entweder nicht ermittelt oder unterdrückt habe.

Damit entwickelt sich die Sache (oder hätte das Potential) zu einer Staatskrise. Dann wäre eine Verfassungsbeschwerde fällig.

Zum NSU-Plädoyer der Verteidigung Zschäpe: 1:16:00

Wirklich eine unerwartete Richtung. Chapeau, Herr Staatssekretaer a.D. Wimmer. Es ist ein deprimierender Vortrag. Zum Heulen.

Danke an den Kommentator  Lisje Türelüre aus der Klappergasse 

Heilbronn am 25.04.2007. Der Tagesablauf, Teil 7

eine Serie von @riemenkarl

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Die Nacht ist nicht mehr so dunkel.

Eine Zusammenfassung gepaart mit ein wenig Phantasie und Spekulation.

Das frühe Erscheinen der Polizei nach der Tat

Die frühe Anwesenheit der BFE-Kollegen und anderer Einheiten nach der Tat, wirft ein anderes Licht auf den Tagesablauf. So waren zwei BFE-Kollegen, Uwe B. und Timo H., nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt in Zivil im Bereich des Bahnhofes auf Patrouille. Beide waren nach der Tat dementsprechend früh vor Ort. http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/10/27/laendle-nsu-waren-timo-hess-und-uwe-baeuerle-die-ersten-polizisten-am-tatort/

Das schnelle Erscheinen des Einheitsführers Thomas B. hingegen wirft mehr Fragen auf als klare Antworten. So war dieser gegen 15:25 UHR am Tatort obwohl er, laut eigenen Angaben, Mutter-Seelen alleine, am ungefähr 50 km weit entfernten Bärensee geradelt sein will. Sein Erscheinen erklärt er damit, dass er gegen 14:25 UHR von Timo H. vom Tatort aus angerufen wurde. Nach dem Telefonat will er anschließend seine Radtour abgebrochen haben und nach Hause gefahren sein. Dort habe er sich geduscht und anschließend sei er mit dem Privatwagen zum Tatort gefahren. Zeitlich ist dies sehr knapp realisierbar. Bei dieser Darstellung gibt es daher zwei große Probleme.

Er stand zu diesem Zeitpunkt unter Polizeischutz, da er die Lebensgefährtin eines Mafia-Bosses als VP angeworben hatte und diese Aktion aufflog. Auch die Distanz mit der zusammenhängenden Zeit ist fragwürdig. Kurz nach der Alarmierung wurden Polizeimaßnahmen eingeleitet, woraufhin sich Heilbronn kurz nach der Tat in eine zäh fließende Verkehrsmaße verwandelte. Durch das entstandene Verkehrschaos wäre es im nahezu unmöglich gewesen, von außerhalb zur angegebenen Zeit auf die Theresienwiese auf zu fahren. Ein weiteres Mysterium nach seinem Erscheinen am Tatort ist ein Anruf auf Michele Kiesewetters Handy. Er rief ihr Handy an obwohl er unmittelbar neben der Toten stand!

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/09/02/die-marchen-des-bfe-chefs-thomas-bartelt/

Auch waren Beamte von anderen Polizei-Einheiten verhältnismäßig schnell am Tatort. Eine Interessante Aussage zum Zeitpunkt des Erscheinens am Tatort, machte ein Polizist der PD Neckarsulm. Er war verantwortlich für die Einsatzkonzeption der BFE-522, die Schwestereinheit der beiden Opfer, wovon Teile dieser Einheit auch an jenem Tag in Neckarsulm im Einsatz waren. Steffen B. befand sich im nur wenige Kilometer entfernten Polizeirevier in Neckarsulm als sie der Funkspruch über die angeschossenen Kollegen erreichte. Anschließend begab er sich umgehend mit seiner Kollegin zum Tatort. Zum Moment des Antreffens am Tatort sagte er aus, dass die tote Michele Kiesewetter noch halb aus dem Auto heraus hing.

Anmerkung:

Diese Darstellung passt nicht zu der Schilderung der ersten drei „offiziellen“ Kollegen, wobei PM Jochen T. die tote Michele Kiesewetter aus dem Auto gezogen haben will (was Tatortzeugen so nicht schildern!). Auch sind hierbei die Zeugenaussagen die am Tatort waren widersprüchlich.

In der Aussage von Steffen B. gibt es noch einer weitere Auffälligkeit: Rettungskräfte wie Notarzt, Krankenwagen oder Rettungshubschrauber, habe er keine zum Zeitpunkt des Antreffens am Tatort gesehen. Während dieser Zeit seien die Kollegen der D23 mit Absperrmaßnahmen beschäftigt gewesen. Um es deutlicher zu sagen: Die Rettungskräfte kamen nach 14:20 UHR!

Die Notärztin kam laut offizieller Darstellung gegen 14:20 UHR, alle anderen erst danach!

Anmerkung:

Michele Kiesewetter lag bei Antreffen der Tatortgruppe, bedeckt mit einer schwarzen Plane, neben dem Auto auf der Fahrerseite. Absperrmaßnahmen des Tatortes wurden gegen kurz vor 14:20 UHR vorgenommen. Der Rettungshubschrauber flog gegen 14:45 UHR ab. Berücksichtigt man hierbei die ungefähre Fahrtdauer von 11 Minuten und davon ausgehend der erste Funkspruch erreichte ihn um 14:14 UHR, dann kommt man rechnerisch auf 14:25 UHR. Zu diesem Zeitpunkt waren aber schon mehrere Polizisten und Rettungskräfte vor Ort! Somit mussten diese Polizisten womöglich noch vor dem offiziellen Funkspruch der Leitstelle (14:14 UHR) verständigt worden sein, um am Tatort vor 14:20 UHR antreffen zu können! Im Umkehrschluss, wenn er um 14:25 UHR angekommen wäre – laut Funkspruch 14:14 UHR- dann wären bei seiner Ankunft sowohl mehrere Rettungskräfte, als auch etliches mehr an Polizei dort gewesen!

Andere in Neckarsulm eingesetzte Beamte der Einheit BFE-522, schildern ihr Erscheinen etwas anders. So sagten Jochen R., und Thomas G. übereinstimmend, dass nachdem sie von dem Überfall erfuhren, beide (mit anderen Kollegen) zurück ins Revier von Neckarsulm fuhren, sich dort aufrüsteten und anschließend zum Tatort fuhren. Vor Ort hätten sie noch den Rettungshubschrauber gesehen. Jessica B. eine weitere Kollegin der BFE 522, die an einer Observation in Neckarsulm teilnahm, fuhr ebenfalls nach der Meldung auf die Theresienwiese. Auch sie bestätigt die Anwesenheit des Rettungshubschraubers!

Anmerkung:

Wenn dem so wäre, dann müssen sie aufgrund der Fahrtdauer und der Ausrüstungsaufnahme im PD Neckarsulm sehr früh gewesen sein, um ungefähr gegen 14:45 UHR (bis der Hubschrauber abflog) vor Ort zu sein.

http://friedensblick.de/25013/teil-5-war-heilbronner-polizei-bereits-um-1400-von-ueberfall-informiert/

Das frühe Erscheinen der Polizei am Tatort, könnte durch eine Übermittlung des wirklich ersten Funkspruches direkt nach der Tat erklärbar sein. Hierbei erinnern wir uns auch an die Polizeiwagen Sichtungen der Zeugen kurz nach 14:00 UHR. Gepaart mit diesen zwei Anhaltspunkten, könnten somit Polizisten unmittelbar nach der Tat den Ersten Funkspruch abgesetzt haben. Vielleicht spielt die Kollegen-DNA auch hier mit hinein. http://arbeitskreis-n.su/blog/2014/09/05/der-dna-polizisten-krimi-von-heilbronn-2011-den-der-nsu-abrupt-stoppte/

Es muss auch einen Grund dafür geben, warum auch Teile der BFE-Einheiten in Heilbronn waren, die nicht offiziell im Einsatz gewesen sind. Hier liegt die Vermutung über einen bis heute verschwiegenen Einsatz nahe, der auch das hohe Aufgebot an Polizeifahrzeugen vor der Tat und innerhalb der Stadt Heilbronn, bzw. in der Nähe der Theresienwiese erklären könnte. http://arbeitskreis-n.su/blog/2017/12/19/polizistenmord-heilbronn-ordner-53-die-heroin-spur-2-taeterwissen-eines-v-mannes/

Etwa inzwischen rund 6000 Deutsch-Russen mit Doppelpässen, die schon Anfang der 2000er Jahre polizei-intern in Heilbronn die „NSU-Russen“ hießen…

Spannend, schon weil es so dicht am 4.11.2011 herauskam. Sind da Zigeuner dabei? OK-Einsatz der BFE 523 am 25.4.2007 auf der Theresienwiese? War das SEK Karlsruhe auch dabei? (War ein VW Bus dort, siehe „Heimatschutz“, ratzfatz wie aus dem Nichts)

 

Es scheint sehr danach, dass es einen früheren Notruf gegeben haben muss, der vor dem Zeugen Peter S. einging. Auch die Minuten frühere Anwesenheit der „echten“ offiziellen Beamten spricht dafür. Denn so wie die Darstellungen von PHK Joachim T., PMin Kerstin K. und PHK Jörg H. lauten, kann es offensichtlich nicht gewesen sein! Man weiß mehr über den Ablauf als man zugibt.

Wer waren die „echten“ ersten Polizisten am Tatort gegen 14:16/18 UHR?

Laut Zeugenaussagen müssen die ersten Polizisten im Zeitraum zur oben genannten Zeit angekommen sein. Nach der offiziellen Darstellung, soll es sich hierbei um das Streifenpaar PM´in Kerstin K. und PHK Joachim T. handeln. In der ersten Vernehmung wollen beide erstgenannten um 14:18 UHR am Tatort angekommen sein, PHK Jörg H. direkt danach. Zu dieser Zeit gab eine Polizistin -die ihren Namen nicht nannte- eine Meldung über Funk durch: „Kollegin Ex und Kollege angeschossen“. Diese Meldung suggeriert, dass der Funkspruch vor Ort abgegeben wurde. PM´in Kerstin K. saß jedoch nachweislich gegen 14:15 UHR noch im Funkraum der PD Heilbronn. Durch die Entfernung und das damit verbundene rechtzeitliche Eintreffen gegen 14:16/18UHR, kann sie nicht jene erste Polizistin gewesen sein! Für ihren Streifenpartner PHK Joachim T. besteht somit das gleiche Problem zeitnah an der Theresienwiese an zu kommen. Als man diese zeitlich unmögliche Spanne bemerkte, wurde daraufhin die Uhrzeit mit 14:22 UHR angegeben. Aber genau dieser Punkt hebelt sich selbst in der Darstellung aus. Denn der Funkspruch der unbekannten Polizistin wurde um 14:18 UHR abgegeben! Laut offizieller Darstellung gab es nie eine „alternative“ Polizistin die einen Funkspruch vor Ort absetzte. Es war immer PMin Kerstin K.!

Auch sind die Aussagen der drei offiziellen Beamten zur Auffinde-Situation und deren darauffolgenden Handlungen widersprüchlich.

Hier am Beispiel der Zeugin Hermina Z. Sie befand sich am Tatort und bekam das Eintreffen und die Handlungen der ersten Beamten mit. Nach ihrer Darstellung fast der eintreffende Polizist die am Boden liegende Polizistin am Kopf an (Überprüfung auf Vitalfunktion?). Er zieht sie NICHT aus dem Auto, so wie PM Kerstin K., PHK Joachim T. und PHK Jörg H. angegeben haben, da die Person laut der Zeugin neben dem Auto lag! Andere am Tatort anwesende Zeugen beschreiben überhaupt keine Ersthilfe-Maßnahmen der Polizisten. Noch ein weiteres Indiz: Es wurde KEINE DNA der drei Beamten auf der Opferbekleidung gefunden, obwohl diese Ersthilfemaßnahmen geleistet haben wollen!

Als Gedächtnisstütze dienen hier wieder die Zeugenaussagen über ein Polizeiwagen, der kurz nach 14:00 UHR am nördlichen Eingang der Theresienwiese gesehen wurde. Was also wenn zum Beispiel diese Streife die Tat meldete und daraufhin die ersten Polizisten eintrafen? Wenn also die drei offiziell angegebenen Polizisten nicht die ersten waren die am Tatort ankamen, wer war es dann?

Viel wahrscheinlicher ist, dass es völlig andere Polizisten waren die als erste am Tatort eintrafen und womöglich auch früher als die ersten Zeugen (kurzzeitig) dort waren. Denn es gibt ein dunkles Zeitfenster von 14:00 UHR bis ungefähr 14:10 UHR in welchem keine Beobachtungen gemacht wurden. Hier würden die nicht-gemachten 165 Schaustelleraussagen vielleicht Licht ins Dunkel bringen können. Die später mit den Taxifahrern angekommenen Polizisten werden höchstwahrscheinlich völlig andere gewesen sein, als die benannten drei „offiziellen“ Polizisten. Diese „offiziellen“ Polizisten musste man womöglich durch die echten Polizisten ersetzen, um dadurch deren Identität und gleichzeitig einen geheimen Einsatz o.ä. vertuschen zu können.

Heimatschutz:

Das MEK Karlsruhe ist 92 Kilometer weit weg stationiert. Auf einigen Fotos nach der Tat sind Kastenwagen mit dem Nummernschild KA für Karlsruhe zu erkennen. Es ist ungeklärt, was das MEK Karlsruhe so schnell, wenige Minuten nach der Tat, am Tatort gemacht hat.

Was spielen die drei südost-europäisch aussehenden Männer für eine Rolle -wenn man von ein und derselben Sichtung ausgeht-, die vor der Tat und unmittelbar danach gesehen wurden? Gibt es dazu eine „harmlose“ Erklärung (Schwarzarbeiter etc.)? Waren es vielleicht Zivilbeamte welche in der Nähe dienstlich unterwegs waren? Könnten sie gar die Tat beobachtet haben? Waren sie es vielleicht, die zuerst den Hilferuf abgegeben haben? Vielleicht könnte auch das helle/silberne Auto eine Rolle spielen, dass gegen 14:10 UHR gesehen wurde und danach genauso schnell wieder verschwand wie es auftauchte. Man weiß es nicht.

Wer könnten also diese Beamten gewesen sein? Weitere Spekulation: Vielleicht jene vier nachfolgend aufgeführten Kollegen, von denen man auch die DNA auf der Opferbekleidung gefunden hatte? Waren Steffen K., Daniel S., Matthias S. und Rainer B. diejenigen die vorher da waren und Erste-hilfe-Maßnahmen einleiteten und Susanne M. vielleicht diejenige, die den Funkspruch abgesetzt hat? Alle diese BFE-Beamten waren an jenem Tag offiziell nicht in Heilbronn. Einer von ihnen, Daniel S. der offiziell Urlaub hatte, kontrollierte sogar um 14:40 UHR Personen auf der Theresienwiese. Auf den Opfern und im Fahrzeug gab es insgesamt noch sechs weitere nicht ausgewertete DNA Spuren, denen auch nicht mehr nachgegangen wurde. Gleiches betrifft die Schutzweste von Martin Arnold, die von den Ersthelfern ausgezogen wurde, aber nicht auf DNA überprüft wurde! Die Polizistin Susanne M. (BFE 523) verweigerte nicht nur die Herausgabe von wichtigen Akten über Michele Kiesewetters Einsätze, sondern auch die Herausgabe ihrer DNA. Später fand man während der Spurenauswertung am BMW ein Fingerabdruck-Fragment, welches mit BFE-523 Kollegen abgeglichen werden sollte, aber nicht mehr ausgewertet wurde.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/19/warum-verweigert-phk-susanne-motz-eine-dna-probe-und-akten-uber-kiesewetters-noep-einsatze/

Der blaue Audi – „MOS i denn, MOS i denn zum Städtele hinaus…“

Eigentlich sprechen die aufgeführten Zeugenberichte für sich selbst. Der gesehene Wagen, meist in den Zeugenbeschreibungen im Groben zueinander identisch, taucht den ganzen Tag über immer wieder auf. Wohl bemerkt, auch im Zeitraum der Tat unmittelbar bei der Theresienwiese. Nicht nur das Fahrzeug selbst ist auffällig, sondern auch wie man mit dieser Sichtung in den Akten umgegangen ist. Die erste Erwähnung über ein blaues, im Landkreis Mosbach gemeldetes Fahrzeug, machte der Zeuge Mehmet C. am Vormittag gegen 11:30 UHR am Salzhafen. Zwar konnte er die drei russisch wirkenden Männer nicht phantombildgerecht darstellen, dafür das Fahrzeug aber umso genauer. Er beschrieb es als einen blauen Audi A4 mit Mosbacher Kennzeichen. An dem Platz wo er jene Sichtung machte, wurden später Gegenstände zur näheren Untersuchung und möglichen Identifizierung der Personen eingesammelt. An jener Stelle fand man außer Zigarettenkippen auch ein silbernes Feuerzeug. Dieses asservierte und mehrfach als silbern benannte Feuerzeug, wird aber später als ein bunt beklebtes Feuerzeug mit schwarzem Grund abgebildet. Also ein völlig anderes Feuerzeug wie es visuell scheint. Das Ergebnis der Spurenauswertung war ernüchternd. Die DNA Auswertung der eingesammelten Gegenstände erbrachte keine brauchbaren Spuren oder Treffer.

Es fällt zum blauen Audi noch etwas auf. Gerade die Zeugenaussagen zur unmittelbaren Tat-Phase finden nur geringe Erwähnung. So gibt es zur sehr knapp beschriebenen Aussage des Ehepaars F. nur einen kurzen Vermerk von ihrer Sichtung. Darin soll ein blauer Audi, hier jedoch mit LB-Kennzeichen angegeben, zum nördlichen Eingang der Theresienwiese eilig aufgefahren sein. Die zwei Insassen wurden nur dürftig beschrieben. Im Zusammenfassungsordner taucht diese Aussage schon gar nicht mehr auf. Ebenso was die Schilderung des Zeugen Andrei F. betrifft, der ein ähnliches Fahrzeug sah, dass in Tatzeitnähe von der Theresienwiese aus flüchtete. So wiederrief er anscheinend seine Aussage bei einer zwei Jahre später gemachten Vernehmung mit der Begründung, er habe unter Drogen gestanden und sich diese Geschichte nur ausgedacht um die ausgeschriebene Belohnung zu kassieren. So etwas soll es ja geben. Was aber an seiner angeblich frei erfundenen Geschichte deutlich auffällt ist die Fahrzeugbeschreibung selbst. Zwar gibt er das Fahrzeug als einen blauen Ford Kombi an, jedoch sind wie bei anderen Schilderungen Farbe und Nummernschild identisch. Auch die zeitliche Nähe nach der Tat und die Fahrtrichtung die „sein“ Auto genommen hat, könnte sich mit der Darstellung der Zeugin Liselotte W. ergänzen. Die Analogie zu anderen Beobachtungen ist unverkennbar. Wie viel Glück musste Andrei F. also bei seiner Phantasiererei haben, um solch eine Übereinstimmung zu anderen Zeugenaussagen zu bekommen? In den Medien war zu solch einem Fahrzeug nichts bekannt.

Ein eigenartiges Gefühl beschleicht einen auch, wenn man sich die beiden Aussagen der Zeugin Liselotte W. betrachtet. Zuerst gab sie an, nicht nur zur ungefähren Tatzeit die Schüsse vernommen zu haben, sondern auch einen blutverschmierten „Russen“, in eine an der Kreuzung wartende, dunkle/blaue Limousine mit Mosbacher Kennzeichen hechten zu sehen. Bei ihrer zweiten Vernehmung, ungefähr zwei Jahre später, ändert sie nicht nur seltsamerweise den Ort ihrer Sichtung, sondern sie beschreibt das Fahrzeug völlig anders als zuvor! Jetzt soll dieses Fahrzeug eine helle Farbe gehabt haben und vermutlich ein Mercedes gewesen sein. Diese nachträglich gemachte Aussage der Zeugin, ist jedoch weder von den Beamten, noch von ihr selbst unterschrieben worden. Die größte Auffälligkeit in dieser Spurenkette macht sich bei der VP- Sichtung aus der Sontheimer Straße gegen 14:30 UHR (vorher 13:40 UHR) bemerkbar. Der Zeuge gab eine sehr genaue Beschreibung seiner Sichtung ab. Auch er beschrieb sehr detailreich einen blauen Audi mit Mosbacher Kennzeichen. Hier mit der Typenbezeichnung A4. Als man vermutlich merkte welche Brisanz diese Spur zu haben schien und man sie mit anderen Spuren und Zeugenaussagen abgeglichen hatte, ermittelte man nach potenziellen Fahrzeughaltern eines solchen Fahrzeugs. Als man die nötigen Daten zur Fahrzeughalterermittlung eingegrenzt und den Wagen zur Fahrzeugfahndung ausgeschrieben hatte, schickte man noch am selben Tag ein Fax der zuständigen Stelle hinter her, das man ausschließlich nach Dieselfahrzeugen fahnden solle. Das große Problem bei dieser Aussage ist, dass der Zeuge aus der Sontheimer Straße die Angabe eines Dieselfahrzeuges nie gemacht hatte!

O-Ton:

Warum wurde beim KBA auf Dieselfahrzeuge begrenzt? Der Zeuge macht hierzu keine Angaben.

Diese nicht-gemachte Aussage bemerkten selbst die untergeordneten Ermittler 2010 in den Akten! Vielleicht spielen hierbei auch in irgendeiner Form die verschwundenen Ringfahndungslisten mit ein. Also welchen Sinn soll es haben ein mögliches und potenzielles Fluchtauto und somit automatisch seine dazugehörige osteuropäische Besatzung zu vertuschen, die im dringenden Verdacht stehen etwas mit der Tat zu tun haben zu können?

Diese Frage muss jeder für sich selbst beantworten der sich mit diesen Fakten auseinander setzt. Eigentlich springt einem die Absicht hinter dieser Aktion ins Gesicht. Genauso, wie die blutverschmierten „Russen“ am 25.04.2007 bildlich in jenen Audi gesprungen sind.

Das helle/silberne Auto. Hohe Relevanz, wenig Ermittlungsschritte.

Ebenfalls finden diese Beobachtungen im Vergleich zu ihrer Brisanz nur eine geringe Erwähnung. Die dementsprechenden Aussagen sind lediglich knapp aufgelistet. Man erkennt daran keine Bewegung oder Spurenverfolgung innerhalb der Akten.

Im Zusammenfassungsordner gibt der Zeuge Jamil Chehade dieses Fahrzeug vermutlich als Erster an. Darin ist in seiner Aussage vermerkt, dass das Fahrzeug ein Taxi gewesen sein soll, welches mit schneller Fahrt auf die Theresienwiese zum Trafohaus gefahren und nach wenigen Augenblicken ebenso schnell wieder weg gefahren sein soll. Widerspruch hierbei: die Taxis kamen anhand der Zeugenaussagen nachweislich Minuten später. Deutlich wird das auch durch Jamil Chehades Aussagen selbst, der am Tatort angelangt ist als die Taxis kurz darauf und nach ihm ankamen. Andere Zeugenaussagen die ebenfalls am Tatort waren stützen diese Darstellung untereinander. Außerdem fuhren beide Taxis erst ab als die offiziellen Polizisten am Tatort waren. Dieses helle/silberne Auto wurde auch von zwei weiteren Zeugen beobachtet. Vermutlich zur gleichen Zeit als Jamil Chehade sich auf Höhe des Stellwerkes befand, fuhr der Zeuge Heiko N. mit der S-4 Straßenbahn am Tatort entlang. Dabei sah er eine silberne Limousine unmittelbar vor dem Opferfahrzeug stehen. Vermutlich nach den Sichtungen von Jamil Chehade und Heiko N., macht der Zeuge Herbert M. in unmittelbarer Nähe der Theresienwiese eine ähnliche Beobachtung. So sieht er wie ein silbernes Fahrzeug, nach seiner Beobachtung vermutlich eine Mercedes E-Klasse, in schneller Fahrt auf der Theresienstraße in südlicher Richtung zur B-27 davon fährt.

Zu diesem Auto gibt es trotz seiner offensichtlichen Wichtigkeit keinerlei Spurenermittlungsberichte. Welche Rolle spielte dieser Wagen an jenem Tag? Was machte dieses Fahrzeug auf der Theresienwiese? Warum fehlen dazu Berichte, wobei die hohe Relevanz dieser Beobachtungen doch unverkennbar ist? Wusste man was es für ein Fahrzeug (Personen) war?

Waren es Täter oder Waffendiebe? Waren es vielleicht Zivilbeamte die helfen wollten aber offiziell nicht helfen „durften“? Nicht nachvollziehbar und völlig im Nebel.

Eine tote Spur. Wieder einmal.

Video 30.4.2018: Vom fatalist-#NSU-Artikel in der jF und anderen Missgriffen

Die NSU-Schauprozess-Plädoyers, das Buback-Mordwaffenchaos, die RAF-Morde-Nichtaufklärung, und warum der Staat mauert, noch Jahrzehnte danach…

2 frühe Kommentare gibt es schon:

Die Leute von der jF haben diesbezüglich auch die Buxen voll…die Paranoia auch geselbstmordet zu werden ist bestimmt der entscheidende Faktor…

Da hab ich geschmunzelt. Meint er das ernst?

Wer akten für 120 jahre wegsperren kann, wer schuldspruch und gedenkfeiern ohne gerichtsurteil durchführen kann, wer prozesse ohne fakten führen kann, der ist wahrlich der herr des verfahrens. Und die presse war und ist das werkzeug ihrer besitzer. Auch das ist seit mehr als 100 jahren bekannt. Störenfriede enden zur not als verkehrsopfer oder verselbstmorden. Einzige möglichkeit beim nsu, herausfinden, wo die sich an tat tagen aufgehalten haben. Leider wurde das sträflich vernachlässigt! 😉

Die Mord-Alibis, richtig, da müssten Leute reden. Werden sie jedoch nicht. Gefährlich…

Heilbronn am 25.04.2007. Der Tagesablauf, Teil 6

eine Serie von @riemenkarl

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Unmittelbare Nachtatphase. Ungefähr nach 14:10 UHR.

Weiter mit den Zeugen.

Anmerkung:

Alle aufgeführten Uhrzeiten sind nicht zweifelsfrei klar. Es sind nur Schätzwerte (der Zeugen). Manche von ihnen wurden mit Hilfe von anderen Zeugenaussagen über die gleiche Sichtung abgeglichen, um dadurch den „Mittelwert“ an zu nehmen. Zur genauen Ermittlung von Wegstrecken (Zeiten für Fahrt- und Fußweg) wurde Google Maps verwendet.

14:10/:12 UHR + weitere Minuten, Mustafa K.

Der Zeuge Peter S. kommt am Bahnhof an und berichtet dem Taxi-Fahrer Mustafa Kandil über das eben Gesehene auf der Theresienwiese. Da Mustafa K. Schwierigkeiten beim Absetzen des Notrufs hat, reicht er sein Handy weiter an Peter S. der den Notruf absetzt. Dieser geht über Mustafa K.s Handy bei der Leitstelle um 14:12 UHR ein. Zwei weitere Taxi-Fahrer, Ralph D. und Marianne Barbara H., bekommen den abgesetzten Notruf und das Gespräch über die Tat mit. Beide Taxifahrer (Ralf D. und Marianne Barbara H.) fahren unmittelbar danach gemeinsam in einem Taxi los, um sich der Situation auf der Theresienwiese zu vergewissern. Mustafa K. macht nach Beendigung des Gespräches ebenfalls auf den Weg zur Theresienwiese.

Anmerkung:

Notrufende/Telefonat verm. gegen 14:14/15 UHR. Zeiten nicht klar (Schätzwert). Ralf D. und Marianne Barbara H. befinden bereits am Tatort (ungefähr ab 14:13 UHR+).

Als Mustafa K. ebenfalls am Tatort eintrifft kommen auch fast zeitgleich die ersten offiziellen Polizisten an. Von diesen Polizisten werden die Personalien der Anwesenden aufgenommen. Anschließend werden die Zeugen weggeschickt. Mustafa K. bemerkt am Tatort einen jungen Mann der sich in unmittelbarer Nähe am Trafohaus befindet und auf einer Eisenstange am Trafohaus angelehnt gewesen sei. Dieser junge Mann soll sich von hinten an den Streifenwagen angenähert und die Szene beobachtet haben, woraufhin der junge Mann anschließend verschwand. Diesen beschreibt er wie folgt: Schwarze Haare, rotes T-Shirt und circa 25 Jahre alt. Ferner sieht er zwei junge Männer auf der Brücke.

Anmerkung:

Mustafa K. ruft um 14:12 UHR bei der Leitstelle an. Das Telefonat/Notruf wird zeitgleich von den beiden Taxifahrern mitgehört. Daraufhin machen sich beide umgehend auf den Weg zur Theresienwiese. Die geschätzte Fahr-Zeit (laut Google-maps) vom Taxi-Stand am Bahnhof bis zur Theresienwiese, beträgt mit dem Auto circa zwei Minuten. Die geschätzte Ankunft-Zeit der beiden Taxifahrer 14:13/14 UHR. Wer war dieser Mann hinterm Trafo-Haus? Arthur Christ? Ähnlich vermuteten dies auch die Ermittler durch das Phantombild von Loretta E. Vermutlich sind mit den beiden jungen Männern die beiden Zeugen Devinder und Pargath S. gemeint. Zur Reihenfolge der Ankunft auf der Theresienwiese: Erst kommen Ralf D. und Marianne Barbara H. an, dann Mustafa K. und mit ihm fast zeitgleich die ersten Polizisten. Anschließend wird er mit Antreffen der ersten „offiziellen“ Polizisten davon gejagt. <- Geschätzt circa 14:20 UHR.

Siehe: Quelle: Heimatschutz. Ungekürzte Passagen http://arbeitskreis-n.su/blog/2015/04/21/hn-wer-waren-die-ersten-polizisten-am-tatort/

14:12:24 UHR, telefonischer Notruf geht bei der PD Heilbronn ein

Angeschossene Polizisten auf der Theresienwiese. Abgesetzt vom Zeugen Peter S. über Mustafa K. Handy.

14:13/:15 UHR, Ralf D.

Der Zeuge hört das Gespräch über den Vorfall auf der Theresienwiese und den Notruf von Peter S. und Mustafa K. mit. Er fordert daraufhin seine Kollegin Marianne Barbara H. auf mit ihm mit zu fahren, um sich vor Ort der Situation zu vergewissern. Beide fahren vom Bahnhof aus sofort zur Theresienwiese.

Anmerkung:

Geschätzte Ankunftszeit, wenige Minuten nach dem Notruf, circa 14:14/15 UHR (Weg/Zeit-Berechnung. google-maps).

Beide treffen am Tatort ein. Am Polizeiauto sind beide Türen geöffnet. An der Fahrerseite liegt der Polizist am Boden, auf der Beifahrerseite die Polizistin mit den Füßen im Fußraum. Unmittelbar danach ruft er die Polizei an. Kurze Zeit darauf trifft ein Streifenwagen ein.

14:13/:15 UHR, Marianne Barbara H.

Die Zeugin hört den Notruf von Peter S. und Mustafa K. mit, woraufhin sie und ihr Kollege Ralf D. in seinem Taxi zum Tatort fuhren. Vor Ort angekommen, gibt sie an, dass beide Türen offen gestanden sind. An der untersten Ecke der Brücke sieht sie zwei ausländische Jugendliche, vermutlich die beiden Singhs.

Anmerkung:

Geschätzte Ankunftszeit, wenige Minuten nach dem Notruf, circa 14:14/15 UHR (google-maps). Devinder S. und Pargath S. kommen nur wenige Minuten später als beide Taxifahrer an den Tatort.

14:10/:15 Uhr, Devinder S.

Beide Zeugen (Pargat und Devinder S.) kamen kurz nach der Tat über die Brücke in Richtung Theresienwiese. Der Zeuge bemerkte die offen stehende Fahrertür des Polizeiautos, worin eine Beamtin nach vorne gebeugt auf dem Fahrersitz saß. Kurze Zeit später traf ein Taxi ein. Unmittelbar danach kam der erste Streifenwagen dazu.

Anmerkung:

Antreffendes Taxi besetzt mit Ralf D. und Marianne Barbara H.

Befragt nach allgemeinen Auffälligkeiten zur Theresienwiese in den letzten Wochen:

Die Polizeiauto Sichtungen auf der Theresienwiese sind dem Zeugen erst seit circa zwei Wochen von der Tat zurück gerechnet aufgefallen. Auch gab es in dieser Zeit Sichtungen von nicht nur einem, sondern auch von zwei Polizeiautos welche dort gestanden haben. Er geht diesen Weg seit Jahren täglich.

Anmerkung:

Er kommt gleichzeitig mit Pargath S. die Brücke entlang. Widersprüchlich: Sagte ebenfalls aus, dass die Polizistin auf dem Fahrersitz zur Seite übergebeugt sitzt (hängt?). Anschließend kommen Taxifahrer Ralf D. und Marianne Barbara H. Kurz darauf die ersten Streifenwagen. Polizeiauto-Sichtungen, auch mit mehreren Streifenwagen, bemerkte der Zeuge jedoch erst seit circa zwei Wochen vor der Tat!

14:10/:15 UHR, Pargath S.

Bemerkt beim Überqueren der Brücke ein Polizeifahrzeug am Trafohaus. Neben dem Fahrzeug liegt eine Polizistin am Boden (noch auf der Brücke). Er geht an den Tatort heran und bemerkt nachdem Beide auf den Streifenwagen zugehen und fast in Front des Fahrzeuges stehen, dass ein Polizeibeamter auf der Beifahrerseite liegt. Beim näheren Herangehen unmittelbar an den Tatort (bis circa 4 bis 5m), bemerken beide sie einen Taxifahrer und sprechen diesen an um Hilfe an zu fordern (wahrscheinlich Ralf D.). Dieser versucht daraufhin telefonisch einen Notruf ab zu setzen, woraufhin bald die ersten Streifenwagen ankommen.

Anmerkung:

Er kommt gleichzeitig mit Devinder S. am Tatort an. Sieht die Polizisten neben dem Streifenwagen liegen. Auch der Polizist liegt daneben (Der Zeuge gibt deutlich 14:10 UHR an da er zu diesem Zeitpunkt auf sein Handy schaute um Hilfe zu rufen).

14:00/:15UHR (vermutlich 14:13UHR+), Hermina Z.

Die Zeugin lief über die Brücke von Böckingen kommend nach Heilbronn. Beim Überqueren der Brücke sah sie den Streifenwagen. Bis auf 20m herangekommen, konnte sie eine blutüberströmte Person erkennen, die neben dem Fahrzeug lag aber die Beine noch im Fahrzeug hatte. Die am Boden liegende Person beschrieb sie aufgrund ihrer Statur als Polizistin. Während dieser Beobachtung stellte sie einen Taxifahrer fest, dessen Taxi sich mit geöffneten Türen vor dem Streifenwagen befand. Im nächsten Moment kam eine herannahende Streife, die der Taxifahrer (verm. Ralf D.) versuchte mit Handzeichen auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen. Als die Streife eintrifft, stieg der Polizist aus, ging zur verletzten Person auf der Fahrerseite und fasste diese am Kopf an. Danach ging er umgehend auf die Beifahrerseite. Anschließend habe er zweimal „Scheiße, Scheiße“ gesagt und mit seinem Handy telefoniert.

Anmerkung:

Die Zeugin konnte in der ersten Vernehmung nicht sagen, ob es sich bei dem Polizisten auf der Fahrerseite um einen männlichen oder eine weibliche Person handelt. Später gab sie diese als Polizistin an. Bei einer anderen Darstellung in den Akten, ist bei ihrer Aussage vom einen Polizisten die Rede, der auf der Fahrerseite neben dem Auto liegt. Der eintreffende Polizist fast die am Boden liegende Person (Polizistin lt. Zeugin?) am Kopf an (Überprüfung auf Vitalfunktion?). Er zieht sie NICHT aus dem Auto, so wie PM Kerstin K., PHK Joachim T. und PHK Jörg H. angegeben haben, da die Person laut der Zeugin neben dem Auto lag! Außerdem gaben beide Polizisten an, dass sie erst gegen 14:20/22 UHR am Tatort ankamen! Mit wem telefoniert der Polizist? Wurde hier ein zweiter Notruf abgesetzt oder war das Telefonat anderer Natur? Das Telefonat erwähnt keiner der drei offiziellen ersten Beamten in ihren Aussagen!

14:10/20 UHR, Zeuge Anton M.

Der Zeuge befuhr mit seinem Fahrrad den Weg parallel des Neckars von der Böckinger Brücke zur Otto Konz Brücke, wo er nach ungefähr 500m drei Personen bemerkte die ihm entgegen kamen. Zwei Männer und eine Frau mit Kopftuch. Einer von Ihnen wusch sich (augenscheinlich) die blutverschmierten Hände im Neckar. Später sah der Zeuge die drei Personen erneut im Bereich Wertwiesenpark, woraufhin er den Eindruck hatte, dass diese sich vor ihm verstecken würden. An der Stelle wo sich einer der Männer seine Hände wusch, fand man am 27.04.2007 blutverschmierte Taschentücher. Phantombilder wurden gefertigt.

Anmerkung:

Der Zeuge machte die erste Aussage am 12.05.2009. Wie seine Zeugenaussagen zu bewerten sind ist fraglich. Er machte seine Angaben erst Jahre später. Auffallend ist aber, dass seine Schilderungen zu dem sich am Neckar waschenden Mann mit dem Fundort der blutverschmierten Taschentücher übereinstimmen. Die Zeit der Sichtung ergibt sich aus der Wegstreckenermittlung und durch seine Darstellungen. Die asservierten und untersuchten Taschentücher erbrachten keine auswertbaren DNA-Ergebnisse (keine Übereinstimmung von z.B. dem Blut der beiden Opfer). Die Ermittlungen in die Richtung dieser Spur ergaben (bis zum 04.11.2011) keine zielführenden Ergebnisse.

14:14UHR (ungefähr), Erste Meldung aus Zentrale über Funk an

Polizeieinheiten. Angeschossene Kollegin auf der Theresienwiese.

Der Notruf von Peter S. dauert vermutlich noch an.

Anmerkung:

Die Beamten waren nur wenige Minuten nach der Meldung aus der Zentrale am Tatort.

Geht man nach den ersten Tatortzeugen und deren Zeitangaben, treffen vermutlich ab jetzt ungefähr (gegen 14:15/16 UHR

die ersten (inoffiziellen) Polizisten am Tatort ein. Angeblich soll der Sachverhalt in der Funkzentralle um 14:18 UHR

vollständig aufgenommen worden sein (durch eine Funkmeldung von einer Kollegin vor Ort?).

14:15 UHR (ungefähr), Tatortbereichsfahndung R-5

Tatortbereichsfahndung im Radius von 5 km wird ausgelöst.

14:16/18 UHR, Die Ankunft der ersten Beamten am Tatort?

14:18 UHR, Funkspruch einer unbekannten Polizistin vor Ort

Kollegin EX, Kollege schwer verletzt. Notarzt ist vor Ort“. Der Funkspruch wird von einer Frau abgegeben die ihren Namen nicht nennt.

Anmerkung:

Die erwähnte Zeit ergibt sich durch die Zeitangaben der ersten Zeugen am Tatort (u.a.Taxifahrer. Grundlage für diese Schätzung: Beginn des Notrufes von Mustafa K. und Peter S., 14:12 UHR, plus ungefähre Gesprächsdauer 2min, plus geschätzte Fahrtdauer vom Bahnhof zur Theresienwiese (lt. Google maps) 1min. Ergibt ungefähre Ankunftzeit 14:15 UHR.

Angenommen der Notruf dauerte 2 Minuten (die Leitstelle nahm den Sachverhalt gegen 14:14 UHR auf) und Mustafa K. machte sich danach umgehend auf den Weg, so kam er vermutlich gegen 14:15/16UHR ebenfalls am Tatort an. Fast zeitgleich (oder kurz danach) trafen die ersten Polizisten ein.

Wenn man nach der oben stehenden Milchmädchen-Rechnung anhand der Zeugenaussagen geht, dann müssen die ersten Polizisten ungefähr in oben dargestelltem Zeitraum -und früher als es die offizielle Darstellung sagt- da gewesen sein! Die ersten offiziellen Beamten sollen PHK Joachim T., PMin Kerstin K. und PHK H. gewesen sein. Die beiden erstgenannten Polizisten bildeten eine Streife. Angeblich kam PHK Jörg H. anschließend dazu. Der erste „offizielle“ Funkspruch wurde um 14:18 UHR von einer weiblichen Polizistin (die Ihren Namen nicht nannte) vom Tatort abgegeben. Diesen Funkspruch soll angeblich PMin Kerstin K. abgegeben haben. PMin Kerstin K. befand sich jedoch um 14:15 UHR nachweislich noch im Funkraum der PD Heilbronn. Das rechtzeitige Eintreffen beider Polizisten am Tatort, ist aufgrund der Strecke und der damit verbundenen Dauer unmöglich. Diese Zeitangabe wurde dann später mit 14:20/22 UHR angegeben. Laut dieser Darstellung heißt das im Umkehrschluss, wenn PMin Kerstin K. und ihre Kollegen gegen 14:20/22 UHR angekommen sein wollen, kann sie nicht den Funkspruch vor Ort um 14:18 UHR abgesetzt haben! Eine „alternative“ weibliche Beamtin am Funkgerät hat es nie gegeben. Offiziell war es immer PMin Kerstin K.! Nicht nur diese Gründe sprechen dagegen. Alle drei offiziell ersten Beamten wurden nicht auf der Opferbekleidung nachgewiesen (DNA), obwohl sie Ersthelfer-Maßnahmen geleistet haben wollen! In diesem Zusammenhang hatte man auch angefordert die Schutzweste (welche die Ersthelfer Martin Arnold ausgezogen haben) auf DNA zu untersuchen – was aber nicht geschah!

ERGO: PMin Kerstin K., PHK Joachim T. und PHK Jörg H. waren sehr wahrscheinlich nicht die ersten „offiziellen“ Polizisten.

Eine andere interessante Frage: Wer genau waren also dann diese Beamten und warum waren sie schon so schnell vor Ort, wenn der Notruf von Peter S. und Mustafa K. zum oben genannten Zeitpunkt vermutlich gerade so beendet wurde? Die Beamten hätten in unmittelbarer Nähe sein müssen, wenn der Funkspruch der Leitstelle um 14:14 UHR an die umliegenden Einheiten ausgegeben wurde! Oder anders gedacht:

SIE HÄTTEN FRÜHER ÜBER DEN VORFALL INFORMIERT WORDEN SEIN MÜSSEN!

Wer könnten also diese Beamten gewesen sein? Die Wahrscheinlichkeit eines früheren Notrufes liegt nahe!

Man denke hierbei wieder an die Polizeiwagen-Sichtungen von kurz nach 14:00 UHR…

https://sicherungsblog.wordpress.com/tag/susanne-motz/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/12/19/warum-verweigert-phk-susanne-motz-eine-dna-probe-und-akten-uber-kiesewetters-noep-einsatze/

Gegen 14:20/22 UHR, Erste Polizisten – nach zweiter offizieller Darstellung

Die angeblich ersten „offiziellen“ Beamten am Tatort, sollen PMin Kerstin K., PHK Joachim T. und PHK H. gewesen sein.

Anmerkung:

Die angegebene Uhrzeit der Beamten PMin Kerstin K. und PHK Joachim T. zum Antreffen am Tatort, ist hierbei ebenfalls zeitlich sehr knapp. Alle drei wollen mehr oder weniger Ersthelfer-Maßnahmen durchgeführt haben. Die Zeugin Hermina Z., welche das Eintreffen der Polizisten und die darauffolgenden Szenen beobachtete, verlor in ihrer Aussage kein Wort über Ersthelfer-Maßnahmen der Polizisten, obwohl sie das Antreffen der ersten Beamten genau schildert. Auch nicht darüber, dass Michele Kiesewetter von Polizisten aus dem Auto gezogen worden sein soll! Der Polizist fasste der am Boden liegenden verletzten Beamtin lediglich an den Kopf und ging dann zur Beifahrerseite. Auch erwähnt keiner der „offiziellen“ drei Beamten, dass einer von ihnen telefoniert haben will – was die Zeugin aber beobachtete! Es ist sehr unwahrscheinlich dass diese drei jene ersten Beamten waren. Wer traf in diesem Zeitraum (oder kurz danach) dort alles ein?

Vielleicht auch die BFE-523 Angehörigen Uwe B. und Timo H.? Diese befanden sich am Bahnhof, circa 3 Minuten per PKW von der Theresienwiese entfernt.

14:22 UHR, Frau Dr. Schröder. Notärztin.

Sie stellt zur genannten Zeit den Tod von Michele Kiesewetter fest. Alle anderen Rettungskräfte kommen wenige Minuten später am Tatort an.

Anmerkung:

Von Ihr gibt es kein Protokoll in den Akten, welche ihre Darstellung auf der Theresienwiese und ihres Einsatzes wiederspiegelt. Auch so etwas wie eine Zeugenaussage gibt es nicht. Lediglich den Vermerk, dass sie den Tod von Michele Kiesewetter festgestellt hat. Ihre DNA wurde außerdem ebenfalls nicht auf der Opferbekleidung festgestellt. Ebenso wie die der angeblich ersten offiziellen Kollegen, die unter anderem auch Erste-Hilfe Maßnahmen geleistet haben wollen. Die Notärztin muss gegen kurz vor 14:18/20 UHR (ungefähr) eingetroffen sein, um wenige Augenblicke danach den Tod von Michele Kiesewetter fest zu stellen. Die Uhrzeit ergibt sich auch aus dem Funkspruch der unbekannten Polizisten von 14:18 UHR, die da sagte, „Notarzt ist vor Ort“.

14:30 UHR, Anonymer HWG. Beobachtung in der Sontheimer Straße.

Die Vertrauensperson 1749 der Polizei Heilbronn gab zum Tattag an, in der Sontheimer Straße Richtung Stadtmitte zu laufen, wo er einen blutverschmierten Mann sah der in ein wartendes Auto hechtete. Der Mann war am Unterarm blutverschmiert und habe dort eine Tätowierung in Form von Kreuz auf Hügel gehabt. Er soll muskulös, schlank, 1,80m circa 30 Jahre alt gewesen sein und hatte kurze blonde, zum Mittelscheitel gekämmte Haare. Er beschrieb ihn als „Russe“. Während er die Beobachtung machte, hechtete der beschriebene Mann eine Böschung vom Wertwiesen-Park her kommend, quer über die Fahrbahn in ein wartendes Auto. Er sprang in einen wartenden, dunklen, blauen Audi 80 mit Mosbacher Kennzeichen. Der Fahrer habe ihm „Dawai dawai“ zugerufen. Angaben zum Fahrer konnte er nicht machen. Der Zeuge korrigierte später seine Uhrzeitangabe und gab diese mit 14:30 UHR an. Vorher wurde die Zeit mit 13:40 Uhr angegeben.

Anmerkung:

Zur Spur 22. Der besagte blaue / dunkle Audi 80 (oder A4) mit Mosbacher Kennzeichen, wurde am selben Tag gegen 11:30 UHR in der Hafenstraße in Heilbronn gesichtet. Die drei Männer, die dem Audi zugerechnet werden, unterhielten und stritten sich lautstark. Die Männer seien ebenfalls „Russen“ gewesen. An dem besagten Aufenthaltsort wurden später Zigarettenkippen und ein Einwegfeuerzeug gefunden. Zur Personenbeschreibung der drei Männer ist nur bekannt, dass es junge Leute und ausschließlich „Russen“ gewesen sein sollen. Auch fällt hier wieder die Beschreibung des Autos auf, die eine deutliche Verbindung zu den Beobachtungen der Zeugen kurz vor und nach der Tat darstellt könnte.

14:30/40 UHR, Die Tatortermittler kommen am Tatort an.

Anmerkung:

Wann wurde Michele Kiesewetter aus dem Auto gehoben? Laut den offiziellen Beamten direkt nachdem sie eintrafen. Die Zeugenaussagen die am Tatort waren sprechen zum Teil dagegen. Drei von vier Zeugen sagen, dass die Polizisten außerhalb des Autos lagen! Die Tatortgruppe vermerkt bei ihrem Eintreffen, dass die Tote neben dem Auto unter einer schwarzen Plane liegt.

14:40 UHR, Timo H. Gruppenführer BFE-523 am Tatort

Der BFE-523 Beamte Timo H. ruft den Chef der Einheit Thomas B. an. Die tote Michele Kiesewetter läge neben ihm.

14:40 UHR und weitere Minuten, Daniel S. BFE-523

Der BFE-523-Beamte kontrollierte zur genannten Zeit Personen auf der Theresienwiese.

Auffallend hierbei: er hatte an diesem Tag offiziell Urlaub! Zudem wurde seine DNA auf der Opferbekleidung nachgewiesen.

Anmerkung:

Trotz der dazwischen liegenden Grundreinigung des BMWs fand man neben seiner DNA noch drei weitere Kollegen-DNAs auf den Opfern. Zum Teil an ungewöhnlichen Stellen die eher unwahrscheinlich durch äußere Berührung oder DNA Verschleppung übertragen werden könnten. Erklärt wurde dies damit, dass man innerhalb des Kollegenkreises Ausrüstungsgegenstände untereinander gelegentlich tauschen würde.

14:45 UHR, Martin Arnold wird ins Klinikum Ludwigsburg abgeflogen

15:25 UHR, Thomas B. am Tatort. Chef der BFE-523

Zur genannten Uhrzeit ruft Thomas B. das Handy der toten Michele Kiesewetter an. Während des Anrufes steht er unmittelbar neben ihr.

Anmerkung:

Warum rief er die tote neben ihm liegende Michele Kiesewetter an? Um das Handy zu finden? Es gibt ein Handy von ihr welches offensichtlich verschwunden ist (besaß zwei private Handys. Eines fehlt). Was sollte diese Handlung bezwecken? Was hätte man auf diesem Handy finden können? Absprachen für einen Diensttausch oder ähnliches?

Noch am selben Nachmittag wurde die Sonderkommission „Parkplatz“ ins Leben gerufen. Die Ermittlungen endeten mit insgesamt drei SOKO-Leitern am 04.11.2011 ohne Ergebnis. Ab jenem magischen Datum entwickelte der Fall eine interessante Eigendynamik.

Die Täter waren „klar“. NSU.