Author Archives: Die Anmerkung

Zschäpe distanziert sich

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Die Bits auf den Festplatten der Internetserver waren noch nicht durchmagnetisiert und sortiert, da war die Lüge schon lange unters Volk gebracht. Der Mangel an Sorgfalt ist das Wesensmerkmal der NSU-Apologeten. Sie scheren sich nicht um Fakten und Details, wenn es gilt, Verblödungspropaganda zu verkaufen.

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Nein, Zschäpe hat sich am Donnerstag nicht vom nationalsozialistischem Gedankengut distanziert. Sie hat sich zu diesem Thema überhaupt nicht geäußert. Gegenstand ihrer kurzen Einlassung war ihre Identifikation mit Teilen nationalistischen Gedankenguts.

Wir werden also abwarten müssen, welche Bedeutung das für den Kampf gegen Rechts haben wird, da der Zipfihaumanwärter Pichl seine Doktor-Dichtung noch nicht fertig und die Rufmörderin )))Katharina König((( Müll geschrieben hat.

NSU-Untersuchungsausschuß: als Lingen die Omerta gab

Was Michael Stempfle zum Terrorismusexperten macht, das entzieht sich unserer als auch allgemeiner Kenntnis, doch wenn es da so steht, dann wird es daran liegen, daß er mehrfach monatlich das Wort Terrorismus artikuliert.

Widmen wir uns im folgenden der Aufführung am Berliner Hofe, die wieder ausreichend Material zum Schmunzeln bietet.

Diese Kurzmitteilungen hat der Exbädde am 29.09. abgesetzt. Sie betreffen das Gespräch mit der Oberstaatsanwältin Greger und die Schweigeminute von Lingen.

Oberstaatsanwältin: Es waren Hinrichtungen, bei denen nicht unbedingt DNA hinterlassen werden musste.

Oberstaatsanwältin: Wir können nie ausschließen, dass weitere Täter am Tatort waren. Bislang aber auch keine Anhaltspunkte dafür.

Oberstaatsanwältin: Es gibt keine Rechtsgrundlage, um anonyme Spuren an Tatorten mit allen Zeugen abzugleichen.

Oberstaatsanwältin hält es für rechtswidrig, Zeugen aufgrund ihrer (rechten) Gesinnung um freiwillige DNA-Abgabe zu bitten.

Daß Binninger Beamte der deutschen Republik zum offenen Rechtsbruch aufforderte, weil er selber mit den geltenden Gesetzen auf Kriegsfuß steht, das war vor langer Zeit Thema im Blog. Frau Greger bestätigt hier auch ausdrücklich die vom AK NSU vertretene Auffassung, Gesetze sind einzuhalten. Auch von Staatsdienern. Nur Abgeordnete stehen über dem Gesetz und den Dingen.

Vorsitzender Binninger: Das ist Ihre Bewertung. Zeugin Oberstaatsanwältin: Ich bin auch zuständig für diese Bewertung.

Binninger zu Zeugin: Wenn Sie immer nur selektiv auf NSU-Trio schauen, werden Sie nie auf mögliche weitere Täter kommen.

Hier haben wir die widerstreitenden Interessen, die nicht unter einen Hut zu bringen sind. Der GBA beharrt auf seiner Behauptung, die Uwes seins gewesen, auch wenn die Behörde die Beweise dafür schuldig bleibt.

Binninger ungeduldig: Uns wäre es lieber, wenn Sie mit offenen Spuren nicht leben würden, sondern wenn Sie ermitteln würden.

Eine anonyme DNA-Spur an 3 Tatorten in Berlin, Hessen, NRW. Oberstaatsanwältin sagt: Kein Anhaltspunkt für weitere Mittäter.

Nun folgt eine bemerkenswerte Aussage, die man nach Durchstöbern der Waffengesetzgebung und entsprechender Urteile ebenfalls bereits vor langer Zeit hätte machen können.

Waffenbeschaffung um 2000 strafrechtlich verjährt. Nur dann nicht, wenn im Wissen, dass Hinrichtungen begangen werden sollen.

Die Ceska-Story ist tot, töter geht es gar nicht.

Es gibt Anhaltspunkte, dass untergetauchtes Trio in weiterer Whg oder in weiterem Wohnmobil an festem Abstellplatz gelebt hat.

Bislang keine Anhaltspunkte auf regionale Kontaktpersonen des Kern-Trios. Weder in Nürnberg noch an Tatorten in anderen Orten.

Oberstaatsanwältin hält es für möglich, dass Skizze von Internet-Café von außen gemacht wurde. Binninger: „Nie im Leben“ …

Und nun die spannendste Geschichte des gestrigen Tages, die der AK NSU bereits vorab geleakt hatte. Lingen hat sich exakt an das von uns veröffentlichte Script gehalten. Chapeau. Er hat eine saubere Omerta gegeben.

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Zeuge, der 2011 im BfV Akten vernichtet hat, will zum Schredder-Vorgang nichts sagen. Aussageverweigerungsrecht

Lazar: Können Sie was dazu sagen,… ach so, das hat wieder mit Aktenvernichtung zu tun. Aussageverweigerungsrecht

In der Zusammenfassung der Parlamentsredaktion wird deutlich, daß Binninger selben Charaktertyps ist wie die staatlichen Ankläger. Die einen beharren auf ihrer beweislosen Zwei-Mann-Theorie, Binninger auf seiner Uwe-Humanspurfreien-Multitäter-Theorie von ganz vielen Nazis, die mordend und bombend durch deutsche Landstriche ziehen. Beweise und Fakten aus Akten sind da hinderlich, also läßt man die galant unter den Tisch fallen. Machtpolitik ist wichtiger als saubere kriminalpolizeiliche Arbeit.

Schon wieder erleben wir live und in Farbe, wie sich die Politik in die Polizeiarbeit einmischt, statt die Polizei ihre Arbeit machen zu lassen. Oettinger verhinderte damals die Aufklärung des Mordes an Michelle Kiesewetter. Das sollte Binninger eigentlich wissen. Und nun gibt Binninger selber den Oettinger. Schön, daß man das noch erleben darf.

Der tödliche Überfall auf Kiesewetter und Arnold werfe noch immer Fragen auf, ob neben den bisher bekannten Tätern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht noch weitere Personen an der Tat beteiligt waren, sagte Binninger.

Binninger lügt, daß sich der Spreebogen gefährlich gen Alex zurück biegt und das Wasser vor Scham an seine Quelle zurückfließen möchte.

Es gibt keine bekannten Täter für den Mord an Michelle Kiesewetter und den Mordanschlag auf Martin Arnold, da bis heute keine Täter ermittelt wurden.

Die Abgeordneten befragten Greger unter anderem auch zu einer anonymen DNA-Spur, die im Rücken- und Brustbereich an Arnolds Dienstkleidung gefunden wurde. Sicher scheint bisher nur: Sie stammt nicht von Mundlos oder Böhnhardt. Gut möglich also, so lautete Binningers Hypothese, dass diese Spur von einem weiteren Täter stammt. Die Täter hätten ihre Opfer mit roher Gewalt geplündert, ihnen die Koppeln von den Hüften gerissen und sie dabei mehrmals bewegen müssen. Trotz allem wurde keinerlei DNA von Mundlos und Böhnhardt am Tatort gefunden.

Täter und Dieb der Waffen und Ausrüstungsgegenstände bzw. Leichenschänder müssen nicht identisch sein. Das ist der Grundfehler der kriminalistischen Fallanalyse, auf den auch Greger reingefallen ist.

Neben den fünf Angeklagten im Münchner NSU-Prozess werde aktuell noch gegen neun andere namentlich Beschuldigte und eine unbekannte Person ermittelt, stellte Greger fest. Indizien dafür, dass diese oder andere Personen bei den Taten des NSU unmittelbar beteiligt waren, gebe es aber nicht.

Na bitte, sie haben nichts, Gar nichts. Nicht mal Indizien. Doch Binninger will die deutschlandweite, was sag ich, europaweite, nö, er will die weltweite Naziverschwörung gegen die noch junge deutsche Demokratie.

Binninger hätte gestern lieber aufmerksam zugehört, dann hätte er bemerken können, daß er nur das „aufklären“ darf, was die höheren Staatsdiener zur Aufklärung freigegeben haben. Die Ansage war trotz des Schweigens sehr laut.

Lingen … sprach auffällig leise und wandte sich immer wieder fragend zu den anwesenden Mitarbeitern der Bundesregierung um.

Sie tun alles, um cool und geleckt wie Amerikaner rüberzukommen und sind doch nur kümmerliche Provinzpolitiker. Wie ein Untersuchungsausschuß auf amerikanisch geht, das steht hier.

War Zschäpe beim Zündeln voll- oder halbtrunken?

Zschäpe ist für zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde angeklagt, die Mundlos und Böhnhardt verübt haben sollen.

Bei der moementanen Hauspostille von Aust heißt es hingegen die ihre beiden mutmaßlichen Gesinnungsgenossen.

Scheiß Rechtsstaat, wenn man für was angeklagt ist, was andere verbrochen haben. Oder Scheiß Deutsch, weil die Nachwuchsdichter dieses Landes nach der 6. Klasse abgebrochen haben, da sie lieber irgendwas mit Mausschubsen und Klicken im Internet machen wollten.

Es sei die breite Spannweite von Besäufnismöglichkeiten mit einer Konstante nachgetragen, die für die Beurteilung des Grades an Bewußtseinstrübung durchaus wichtig werden kann. Immerhin winken ab ca. 2,5 Promille Strafmilderung, -nachlaß oder sogar Anerkennung der U-Haft als Strafe und Entlassung in den Zeugenschutz.

Olaf Busch hatte bereits in einem sehr frühen Stadium des Prozeß zu den immer noch diskutierten Alkoholproblemen Stellung bezogen.

Vorgehalten wird dem Zeuge B. auch, dass er der Polizei eine Proseccoflasche mit Fingerabdrücken der angeblichen “Frau Dienelt”, also Zschäpe, gegeben habe, die sie alleine, aber nicht an einem Abend ausgetrunken hätte.
Auf Nachfrage, ob er mal das griechische Restaurant im Erdgeschoss besucht habe, sagt der Zeuge: “Werden Sie bei mir nicht erleben, das soll nicht rassenfeindlich klingen, aber ich bin bei Knoblauch ein bissle allergisch. Mir reicht der Geruch.”
Schnell, so Olaf B, habe er Beate Zschäpe den Spitznamen “Dienelt-Maus”gegeben, sie habe gelächelt und sich geehrt gefühlt. B. sagt “Nein, es wurde nie gebaggert” und “Danke, ich bin glücklich geschieden.”
Den Angeklagten E. kenne er aus Zwickau nicht, sagt der Zeuge auf Frage von Rechtsanwältin Lunnebach: Nach Vorhalt von Rechtsanwalt Scharmer bestätigt Olaf B., er habe die Flasche mit den potentiellen Fingerabdrücken “Dienelts”/Zschäpes abgeben, nachdem er gehört habe, “dass auch die Sache mit dem Polizistenmord eine Rolle spielt. Zschäpe habe beim Zusammensitzen hinter dem Haus auch mal mehr getrunken, z. B. eineinhalb Flaschen Wein, redseliger sei sie dadurch aber nicht geworden.

Beate Zschäpe pflegt kein nationalsozialistisches Gedankengut

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Wiebke Ramm twitterte heute für die Phorzheimer Zeitung eine Lüge aus dem Gerichtssaal, die noch nicht korrigiert ist. Die dpa und alle angeschlossenen Medien einschließlich der Antifa referieren einen anderen Spruch.

@PZhautnah Zschäpe: „Heute hege ich keine Sympathien mehr für natsozialistisches Gedankengut.“

‏@WiebkeRamm Was #Zschäpe eben gesagt hat, habe ich dort aufgeschrieben: @PZhautnah

@nsuwatch @WiebkeRamm @PZhautnah nach unserer mitschrift und anderer Beobachter hieß es ’nationalistisch‘ (2x), nicht nat.sozialistisch.

Wir dokumentieren jenen Wortlaut, den die Genossen von nsuwatch archiviert haben.

Kurz-Protokoll 313. Verhandlungstag – 29. September 2016

Vorläufiges Kurz-Protokoll:

Persönliche Stellungnahme von Beate Zschäpe, Mitschrift durch NSU-Watch:

„Es ist mir ein Anliegen, das folgende mitzuteilen.

Als ich Uwe Böhnhardt und Freundeskreis kennengelernt hatte, identifizierte ich mich durchaus mit Teilen des nationalistischen Gedankengutes, das dort vertreten wurde.

Während der Zeit des Untertauchens wurden diese Gedanken, insbesondere die Angst vor Überfremdung, immer weniger wichtig.

Ich hege heute keine Sympathien mehr für nationalistisches Gedankengut. Ich halte Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung nie für zulässig.

Ich beurteile heute Menschen nicht nach ihrer Herkunft, sondern nach ihrem Benehmen. Ich verurteile, was Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Opfern und deren Familien angetan haben, sowie mein bisheriges Fehlverhalten, zu dem ich mich ja schon geäußert habe.“

NSU-Untersuchungsauschuß: Lingen kommt

Lothar Lingen, Axel M., wie ihn SPON-Diehl einst nannte, kommt in den Bundestag, um öffentlich Zeugnis abzulegen. Da die öffentlichkeitsarbeit der Mitglieder und Mitarbeiter des PUA schon wieder jenes unterirdisch schlechte Niveau wie vor wenigen Monaten erreicht hat, läßt sich nciht sagen, worüber sie Beweis erheben wollen, denn der Beweisbeschluß Z-161 ist nirgendow auffindbar. Die besten Aufklärer, die sich das Bundeskanzleramt wünschen kann, werkeln schon wieder in tiefster Illegalität, wie die Protagonisten, deren Leben sie ausforschen wollen.

Uns sind das Grobmanuskript als auch einige Fragen geleakt worden, die, wenn es Herr Binninger zuläßt, den Weg in das Saalmikrofon finden könnten.

Binninger: Wir begrüßen Herrn Lingen in der Fragerunde. Sie können sich eingangs zusammenfassend äußern oder gleich unsere Fragen beantworten. Meine erste Frage lautet: Sie sagten, sie kannten bis zum 08.11.11 keinen „NSU“.

Lingen: Wieso 8.11.? Bis zum 12.11. kannte ich den nicht. Erst als der Spiegel damals mit seiner Lügengeschichte zum NSU aufmachte, erst da wurde mir klar, daß hier abseits meiner eigenen Tätigkeit eine Operation lief, von der ich keine Kenntnis hatte. Lassen sie mich, verehrter Herr Vorsitzender dieses so wichtigen Gremiums, lassen sie mich es so ausdrücken.

 
Es ist uns trotz intensivster Nachforschungen leider nicht gelungen, zu erfahren, wer sich dieses Etikett hat einfallen lassen.

Es scheint sich aber um ein schon seit langer Zeit eingeführten Unfug zu handeln.

Alles was wir rausgefunden haben ist, daß man den beiden Gentlemen auch anderswo ihre wahren Namen streitig macht.

Binninger: Zum NSU wissen sie also nichts?

Lingen: Exakt.

Binninger: Sehr gut.

Ströbele: Warum haben sie dann die Akten geschreddert?

Lingen: Welche Akten?

Ströbele: Die Akten zu den islamischen V-Leuten. Die, wo der Temme zeitweise auch geführt hat. Seit wann kannten sie den Temme eigentlich?

Binninger: Kollege Ströbele, ich kann dazu nichts in unseren Unterlagen finden. Das ist nicht von öffentlichem Interesse.

Ströbele: Doch, auf S. 67 und 89 … Huch, das ist aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Kollege Binninger, sie haben Recht, es gibt keine Erkennntisse über die islamischen V-Laute von Herrn Minrath, äh Temme, Tschuldigung, Lingen. Können wir kurz eine Pause machen? Ich muß meine Kennverhältnisse der Akten prüfen.

Binninger: Kurze Pause, anschließend geht es nichtöffentlich weiter.

In der NÖS wurde den Obleuten von einem ungenannt gebliebenen Mitarbeiter aus dem Innenministerium deutlich gemacht, daß zu islamischen V-Leuten, der Zusammenarbeit mit dem MIT, eigenen Kräften in der PKK, Temme und all diese operativen Vorgänge keine Fragen beantwortet werden, da das nicht vom Untersuchungsauftrag gedeckt ist. Man habe sich auf die Schuld der Nazis zu konzentrieren. So war es abgemacht, dabei bleibt es.

Schuster: Wie kam die Aktion „Konfetti“ an die Presse?

Lingen: Haben wir aus operativen Gründen in die Medien eingesteuert.

Mihailic: Aha, jetzt verstehe ich, Schreddern wurde als Trugspur eingeführt, um von den wahren Hintergründen abzulenken.

Lingen: Ja genau und auch von BND und Kanzleramt.

Binninger: Keine Details bitte, das ist vertraulich. Die Sitzung ist beendet. Danke Herr Minrath, äh Lingen, kommen sie alle gut zurück.

Pau: Keine Macht den Nazis.

NSU: der lange Marsch zu Marschner


Observationsfoto (verfremdet): Köder für Böhnhardt und Mundlos, mit dem ihr Marsch zu Marschner initiiert wurde, damit sie ein für allemal vom Radar der Öffentlichkeit verschwinden. Während ihres auffälligen Lebens in Chemnitz hatten sie mehrfach gegen die von den Vorgesetzten aufgestellten Regeln für ein Leben in der Illegalität verstoßen, was in der Behörde nicht toleriert wurde.

Die antifaschistischen Zeitgenossen forsten in den Zeitungsarchiven nach Polizeimeldungen über Schlägereien an Endhaltestellen der Straßenbahn und anderweitige Schlechtigkeiten aus alten Zeiten und vergessen dabei den Blick in die aktuellen Fachmagazine. Immer dann, wenn es bei den Aufführungen OLG-Stadl zu München hakt, springen mutige Staatsschützer ein und leaken ausgewählte Beispiele ihrer Beobachtungsarbeit an die sächsischen Medien, auf daß das Feuer der Volksaufklärung frisch entfacht werden kann.

Diesmal traf es die Macher von Super-Illu-Dings. Super-Illu, für die Nichtkenner zur Erklärung, ist ein Lebenshilfe-Magazin von Wessis für Ossis. Da steht alles drin, was die Bewohner ostdeutscher Landstriche über das Leben da draußen wissen müssen.

Was die Antifa übersah, war jedoch der zarte Hinweis der Genossen vom Verfassungsschutz, das der Kontakt von Böhnhardt und Mundlos zu Marschner bereits in Chemnitz angebahnt wurde. Man hatte bewußt Lockangebote in der Umgebung ihres Quartiers angepinnt, um sie so in eine geregelte und regulierte Lebensbahn einzutakten, denn das auffällige Leben in Chemnitz war nicht mit ihrem Auftrag in Einklang zu bringen.

Letztlich köderte man sie mit Arbeit. Ob nur montags oder auf Montage, da gibt es widersprüchliche Zeugnisse. Die einen behaupten, gearbeitet hätten die nie. Anderen meinen nur montags, weil der Rest der Woche für den Staat geackert wurde. Dritte wiederum sagen, ihre Arbeit auf Montage war im Grunde Schinderei für den Staat.

NSU: Zerstöre auch du!

Die schlimmsten Mörder der Nachkriegszeit, welcher eigentlich?, sind immer noch die im Sold von Diekmann schriftstellernden Rufmörder, Schreibtischtäter wie Deutschmann.

Diekmann, das sei alle jenen in Erinnerung gerufen, die es bisher nicht wußten, Diekmann wiederum ist eine widerwärtige Person, vor der jeder halbwegs gesunde Mensch nach Meinung von Herrn Kachelmann ein gut ausgeprägtes Maß an Ekel entwickeln sollte, um den Selbstschutz zu aktivieren.

Wer wann welches Image zerstört hat, das wäre ein spannende Frage, denn die steile These des Propaganda-Nazis Deutschmann kommt ohne jeden Belege daher. Insofern sei eine Hypothese zur Diskussion gestellt. So wenig Pegida der Stadt Dresden zum Imageverlust gereichte, so wenig es die AfD schaffte, sonnenhungrige Mitbürger vom Trip nach Usedom und Rügen abzuhalten, so wenig hat ein halluzinierter NSU das Image von Zwickau gestört. Der Ruf ins Bundeskanzleramt war sinnlos.

Findeiß zufolge hat der NSU dem Image der Stadt geschadet: «Die Bezeichnung „Zwickauer Terrorzelle“ hat uns sehr gestört.» Man habe das Bundeskanzleramt gebeten, darauf hinzuwirken, dass dieser Begriff nicht mehr verwendet wird.

Wer solchen Scheiß behauptet, der sollte es auch nachweisen, denn bis November 2011 gab es keine belastbaren Tatsachen, mit denen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe die Schädigung des Images der Stadt nachgewiesen werden kann. Danach auch nicht, denn zwei von ihnen waren tot, konnten also niemanden mehr schaden. Zschäpe sitzt seitdem im Knast und redet nur mit Gefangenen und Verteidigern.

Die Schädlinge lassen sich namentlich genau benennen. Der Startschuß für die mediale Kampagne zur Vernichtung des Images von Zwickau fiel am 12.11.2011. Des Merseburger Pfaffen König Krabbelgruppe hatte sich den NSU ausgedacht und in einer konzertierten Aktion auf einem der klickstärksten deutschen Hetzportale vorgestellt. Tilo Giesbers, die bei der PDS Halle tätige Personalie (BKA), Uli Jensch (Lecorte) von der Staatschutzklitsche apabiz und Maik Baumgärtner, deren evangeliker Kumpel vom V-Magazin an der Alster. Sie dachten, sie kommen damit durch.

Unterzeichnet wurde die mediale Geburtsurkunde von Birger Menke. Sie beginnt mit mindestens 3 Lügen.

1. Es gibt kein Geständnis, auch keines auf einer hinterlassenen DVD.

2. Es gibt keinen Film, in dem sich Böhnhardt und Mundlos einer Mordserie und eines Nagelbombenanschlags rühmen.

3. Sie haben vor ihrem Tod keine Anschläge, demzufolge auch keine weiteren angekündigt.

Jeder halbwegs bei Verstande seiende Mensch, der das Paulchen-Panther-Video kennt, wird auf Anhieb feststellen, daß der Spiegel-Artikel ein Fieberfantasie ist, der damalige Wunsch der staatliche gesteuerten und gepamperten Antifa.

Es ist müßig zu erwähnen, daß die Genossen nicht alles bedachten. Die angeblich am 5.11.2011 im Wohnmobil zu Stregda gefundenen DVDs konnten in dem Artikel nicht berücksichtigt werden, weil sie erst weitaus später hinzugefunden wurden.

Zehn Tage später waren es die Abgeordneten im Deutschen Reichstag, die es den Nazis im 33er Sinne gleich taten und ohne Not als auch ohne Beweiserhebung, Ermittlungsverfahren, Gerichtsprozeß per parlamentarischem Beschluß eine Mörderbande gründeten, nachdem sie von Range und Ziercke nach Strich und Faden belogen worden waren.

Sie viel historisches Basiswissen darf man von aufgeklärten Bürgern sehr wohl erwarten, denn da liegt der Schlüssel zu jenem Personenkreis, der der Stadt Zwickau einen herbeihalluzinierten Imageschaden zufügte.

Es waren Rufmörderinnen wie Petra Pau, Katharina König und Kerstin Köditz, die jenseits der Fakten aus Akten ein NSU-Märchen kreierten, um der Stadt Zwickau größtmöglichen Schaden zuzufügen. Es waren die Staatsdichter wie Moser und Förster, Wetzel und Heilig, Friedrichsen und Ramelsberger, um nur einige zu nennen, die in der Gerichtsgarderobe ihren Verstand abgaben, so sie einen abzugeben hatten, weil ihre Märchen von den Stadl-Aufführungen gut gelöhnt wurden. Faktenfrei und Spaß dabei, das ist das einzige, was sich anstrengungsfrei in klingende Münze umrubeln läßt.

Bis zum 12.11.2011 gab es keinen medial wirksamen NSU, auch keinen NSU-Terror. Der Terror wurde erst gemacht, als sich sonst völlig spinnefeindliche Interessengruppen auf den gemeinsamen Nenner Nazischuld einigen konnten, weil er ihnen allen in den Kram paßte. Es war medialer und linker Terror, der der Stadt den größten Schaden zufügte, Terror, dessen Grundlage die Halluzination ist, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wären ein Terrortrio gewesen.

Die Linke gibt den Goebbels und wird nicht mal rot dabei.

NSU: Helfe auch du!

Es ist wieder mal die Mithilfe der Bevölkerung gefordert. Für die Inszenierung der nächsten Vorstellungen am OLG-Stadl zu München werden sach- und fachkundige Alkoholkonsumenten gesucht, die das geladene Publikum mit Hinweisen aus der Lebenspraxis auf den Pfad der Erkenntnis helfen. Helft den Unwissenden aus München mit Beispielen aus eurer reichhaltigen Getränkepraxis, damit sie das rechte Maß an geistigem Genuß finden.


im Bild: Vereinfachtes mathematisches Modell zur Bestimmung des Blutalkoholspiegels. Es geht auch komplizierter.

Das ist der Sachstand. Den Teil mit Differantialrechnung lassen wir dem Verständnis wegen völlig außen vor.

Emeritus Spaß, Fachmann für alkoholische Scholastik, äh Saß hatte ange­kündigt, irgendwann im Oktober den Schnauz zu geben und das unbe­darfte Pennälervolk aka Spiegel-Omma über die Gefahren beim Genuß von Himbeergeist aka Orangen-Blizzards und Proseccos aufzuklären.

Die Eckdaten seiner monatelangen Untersuchung hat er bereits geleakt.

Zschäpe hatte am 4.11., 15 Uhr, theoretisch mindestens 0,38 Promille, wahrscheinlich 2,58 und maximal 4,76 Promille Alkohol im Blut.

Um diese Zahlenwerte wird ein heißer Kampf vor Gericht ausbrechen, denn je nachdem, welche Zahl Götzl beim Blutalkohol bevorzugt, wird die Strafe ausfallen müssen.

Die einen sagen:

2,5 Promille – Verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB ist wahrscheinlich. Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB (und damit auch actio libera in causa) ist möglich.

> 3 Promille Der Wert der letalen Dosis wird in Fachliteratur mit 3 ‰ bis 4 ‰ beschrieben. Allerdings sind Fälle mit einer überlebten BAK um 4 ‰ nicht außergewöhnlich. Es sind extreme Fälle bekannt, die diese Werte deutlich überschreiten.

Die anderen behaupten, es habe beim Zündeln Lebensgefahr für Zschäpe bestanden.

2,5 Promille: ab hier besteht Lebensgefahr
3,0 Promille: man kann sich nicht mehr aufrecht halten, verliert das Bewusstsein
4,0 Promille: tödliche Dosis

Unabhängig davon, es wird eine spannende Lektion in Fragen der höheren Mathematik, da sich der Gelehrte auf dem Gebiet Dunkelzahl-Analytik bewegen wird. Bleibt anzuwarten, ob die Verteidigung die Schwachstellen des Gutachters herausgreift. Da wären zwei wesentliche. Erstens hat der keien Ahnung, was wirklich vorgefallen ist, also ob und wieviel Zschäpe in dem in Frage kommenden Zeitraum geschnasselt hat. Zweitens sollte man sich zwingend auf ein Fachduell einlassen, den vom Gericht georderten Gutachter mit einem unabhängigen Gutachter kontern, denn nichts macht so viel Spaß wie wenn sich zwei gelehrte über den rechten Gebrauch von Formeln zoffen. Und da bietet gerade die mathematische Bestimmung der Blutalkoholkonzentration Stoff für drei Verhandlungstage.


Rowan Atkinson in ‚We are most amused‘ anläßlich des 60. Geburtstages von Prinz Charles

and on the third day there was a marriage in Cana of Galilee
and it came to pass that all the wine was drunk
and the mother of jesus said unto the Lord
they have no more wine
and Jesus said unto the servants
fill six waterpots with water
and they did so
and when the steward of the feast did taste of the water from the pots
it had become wine
and he knew not whence it had come
but the servants did know
and they applauded loudly in the kitchen

Abhängig vom Formelwerk, das für die Berechnung genutzt wurde, erhält man eben genau jene Menge Alkohol, die der Scholastiker vorstellte, also gewünscht war.

Nehmen wir ersatzweise eine weibliches Model mit den Gardemaßen 165 cm, 60 kg und 35 Jahre, dann ergeben verschiedene Onlinerechner verschiedene Ergebnisse.

https://www.hilfreiche-tools.de/auto-u-verkehr/promillerechner.html

Promille 1,76 ‰

Getrunken 2,00 l
davon Alkohol 88,00 g

wieder nüchten in ca. 16,76 Std.

https://www.ssl-id.de/blutalkohol-homepage.de/Promillerechner.php

Ihre Personendaten: w, 60 kg, 165 cm, 35 Jahre
Ihr individueller Reduktionsfaktor ist r = 0.61.

Sie erreichen Ihre Ziel-BAK von 2,5 ‰ nach 6 Minuten ab Trinkbeginn mit:
Forensisch Physiologisch
reinem Alkohol 102 g 114 g
Bier 5 Vol% 2550 ml 2850 ml
Wein 10,5 Vol% 1221 ml 1365 ml
Likör 25 Vol% 512 ml 572 ml
Schnaps 32 Vol% 400 ml 447 ml
Schnaps 38 Vol% 337 ml 377 ml
Schnaps 40 Vol% 320 ml 358 ml

Bei einer Begräbnisfeier von früh um 6 bis 15 Uhr hätte unsere Modeldame pünktlich zum Feuerwerk an die 2,5 Promille Alkohol im Blut.

Damit wäre man dem Ziel, die Schuld der Zschäpe am NSU zu mildern, ein großes Stück näher gekommen.

All die Quacksalber vom Gericht, Bundesanwaltschaft, BKA, Lügenpresse und Opferanwaltsmafia haben nun ein großes Problem. Für zukünftige Vorstellungen am OLG-Stadl werden weitere Flaschen gesucht.

Wo sind die 3 – 4 leeren Flaschen (gefunden worden)?
Bis jetzt weiß ich nur von einer leeren Flasche = „früher geleerten“ Flasche, die Nachbar Busch? Tage später der Polizei übergab, weil an dieser evtl. Fingerabdrücke von Zschäpe gefunden werden konnten.Der Inhalt der Mülltonnen und der Keller bzw. der Gaststätte und der Wohnung wurde fotografiert und ggf. asserviert. Wie viele leere Sektflaschen fand man dort? Die Frage ist durchaus ernst gemeint und wäre ja – nach offizieller Würdigung – für den Prozess von Bedeutung. Also sollten die Ermittler anhand ihrer Dokumentationen Antworten liefern können.

Oder hat die Katzenfrau die leeren Flaschen zum Grünglascontainer gebracht;-)

Wie auch immer, leere Flaschen sagen nicht, wer sie geleert hat. Bei den ordentlich aufgeräumten Kellern voller Milchkarton-Regale hätte ich auch ein Regal mit Sektkartons erwartet;-)

Die bisherigen reichen nicht. In den Akten ließ sich nur gerade mal eine zu 3/4 ausgetrunkene Flasche Weiberbrause und ein zu 4/5 geleerter Alkopop finden. Damit lassen sich die herbeihalluzinierten Promille­werte auf jeden Fall halluzinieren, in der Praxis jedoch nicht erreichen. Für die angekündigte gutachterliche Dröhnung sind weitaus mehr Trinkstopps nötig. Die Anzahl hängt nicht so sehr von Zschäpe ab, sondern von der Formel, die man dafür nutzt.

Asservat Alkopop Blizzard Orange
Rätsel der Forensik: Wie bekommt man aus einer zu 4/5 geleerten Flasche Weiberbrause 2,5 oder 4,5 Promille Alkohol ins Blut einer durstigen Frau?

Der Inhalt des Asservates 2.4.38 Flasche Prosecco wurde am 19.12.2011 ebenfalls nach
Anfertigung eines molekurgenetischen Abriebs (Ass. Nr. 2.4.38.1) vernichtet.2.4.38 Glasflasche Prosecco „Veneto Verduzzo“, ca. ¼ gefüllt

Inhalt am 19.12.11 vernichtet

2.12.728 Glasflasche

3. Asservaten-Beschreibung:

Das Asservat besteht aus -1- durchsichtigen Glasflasche, Auf dem Etikett steht in Großschrift die Aufschrift: „Blizzard‘.Das Etikett fängt oben durchsichtig an, geht zur Mitte hin ins Silber dann in ein Orange über und verläuft zum unteren Rand wieder ins Transparente.
Am oberen Rand des Etiketts befindet sich mittig ein Kreis mit einem in blau gehaltenen Wolfskopf. Weiter steht auf dem Etikett: Orange Enjoy icecold
Die Flache hat ein Fassungsvermögen von 275m1, und ist noch ca. 1/5 mit orangener Flüssigkeit gefüllt.
Die Flasche ist mit einem Kronenkorken verschlossen.

4. Auswertung:

Das unter dem Namen ,BLIZZARD“ vertriebene Getränk gehört zu den Alcopop Getränken. Das Getränk gibt es in den verschiedensten Geschmacks- und
Mischvarianten.

Das Asservat beinhaltet ein auf Weinbasis mit Orangengeschmack basierendes Getränk mit 5,9% Alc.Vol. Die Auswertung erfolge über das Bildmaterial und einer Internetrecherche.

Fazit:

Es besteht keine Verfahrensrelevanz
______________

ZSCHÄPE, Beate, geb. am 02.01.1975 in Jena
Spurenverursacher/in ist.
Identität:
der Spur (Nr.)
2.4.38 D1
2.4.38 D3
mit dem Abdruck des
rechten Mittelfingers
linken Zeigefingers

2.4.40 D1
2.4.44 D1
rechten Zeigefingers
rechten Zeigefingers
__________

2.4.40 Dose Perlwein ,Ecco“, 200ml, originalverpackt
2.4.44 Kühlschrankschublade

Asservat Prosecco Fingerabdruck

Keine Verfahrensrelevanz? Seit Wochen dreht sich bei Gericht alles um die Flasche. Fällt das Urteil im Kreise der Angeklagten möglicherweise durch’s Flaschendrehen?

Liebe Leser, bitte helft, die fehlenden Flaschen am Gericht zu finden. Sie werden für den Fortgang der NSU-Show benötigt.

Prost.

NSU: Fragen aus dem Reich der Toten

Nein, diesmal war’s nicht die Omma, die zu viel Alsterwasser genossen hat. Die Deppenagentur ließ Fragen aus dem Reich der Toten zu, die ein irdisch veranlagter Mensch wie Zschäpe selbstverständlich verweigern muß, denn die Opfer sind bis auf Martin Arnold alle tot.

Es ist dies die Qualität eines Prozesses, mit dem der deutsche Mensch für den Kampf gegen die auf die Rathäuser zustürmenden Nazis begeistert werden soll.

Bester Beweis für die Untauglichkeit dieses Ansinnens war die gestrige Vorstellung am OLG-Stadl, die so ergiebig wie die Zukunftsvisionen der Linken war.

Zum zweiten Mal in dieser Woche machte der Vorsitzende Staatsschützer Götzl klar, daß die Belange des Verfassungsschutzes kein Gegenstand seiner den Staat schützenden Veranstaltung sind. Fragen nach Rockern und OK sind unzulässig, Fragen zum Verfassungsschutz ebenfalls. Selbst der Choleriker der staatlichen Anklage machte sich mit einem geladenen Zeugen gemein und verteidigte vehement dessen Auskunftsverweigerung. Der Marcel Degner darf die Omerta geben. Besserer Staatsschutz geht nicht. Besserer Stinkefinger auch nicht. Die Kölner Schlapphüte müssen’s Maul halten, springt halt die Bundesanwaltschaft in die Bresche und haut sie raus.

OStA Weingarten: Doch, wegen des (vorläufig eingestellten) Ermittlungsverfahrens der StA München I kann sich Marcel D. auf §55 berufen.

Senat: Gegen Zeugen Marcel D. wird kein ordnungsmittel wegen grundloser Zeugnisverweigerung verhängt. D. durfte Aussage verweigern.

Wegen der Nichtsnutzigkeit des gestrigen Tages nebst der darüber stattgefunden Berichterstattung, widmen wir uns den kleinen Lügen, der Propaganda, die so leicht zu enttarnen ist.

VMann Degner hätte einer der wichtigsten Zeugen d. Verfahrens sein können. Weitere Befragung ist unsinnig.

Ob der Degner VMann war, wissen wir nicht, die Rufmörder hingegen schon. Das unterscheidet die von Faktenfetischisten. Abgesehen davon sollten solche Dösbaddel bei der Vehemenz ihres Vorwurfes auch erklären können, warum der Degner einer der wichtigsten Zeugen war. Über was hätte er Zeugnis ablegen können? Welcher Mord, Bombenanschlag oder Raubüberfall wäre mit seiner Aussage endlich mal aufgeklärt? Oder geht es wieder mal nur um Rufmord, also die nebenerwerbliche Erschleichung von Daten über Kennverhältnisse?

Herr Degner verweigert heute (unter Verweis auf das laut Götzl unberechtigte Verfahren der Staatsanwaltschaft) erneut die Aussage.

Die Watcher der Antifa haben zugunsten ihres Propagandaauftrages die entscheidende Aussage böswillig unterschlagen. Stimmungsmache abseits der Fakten ist wichtiger als die präzise Wiedergabe der Veranstaltung.

Richter Götzl hatte übrigens deutlich gemacht, dass die StA mit Verfahren gegen Marcel D. irrt, aber frei in ihrer Entscheidung ist.

Die Problemlage ist vorerst eine gänzlich andere. Die ganze Horde studierter und berufserfahrener Juristen hat es trotz mehrwöchiger Pause nicht vermocht, ein grundsätzliches Rechtsproblem zu klären. Steht Degner das Recht der Aussageverweigerung zu? Mit solchen Kindereien verjuxen sie verhandlungstäglich 100.000 Euronen und mehr an Steuergeld.

Die Journalisten der Pforzheimer Zeitung habe im Gegensatz zu den Lügnern der Antifa deutlich gemacht, daß Götzl sich an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bezüglich Degner gebunden fühlt, auch wenn er sie für falsch hält. Die dürfen das.

Die haben das sicher nicht umsonst gemacht, denn ein offenes Verfahren ist die zarteste Versuchung zu schweigen.