Category Archives: Staatsschutz

keine Russenpropaganda: auf hoher See im Rechtsirrtum

Neues NATO-Hauptquartier „wie riesige SS-Runen“

Robert von Loewenstern

Ein alter Juristenspruch – besonders gerne von Anwälten strapaziert – lautet: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Jetzt denken Sie vielleicht, prima, läuft bei mir, wenn ich mal segeln gehe oder vor Gericht stehe. Denn Gott ist die Liebe. Beziehungsweise polyamou­rös, wie man heute sagt. Er liebt alles, was nicht bei drei auf dem Baum ist. Hinzu kommt, Gott ist nicht nur maximal zugewandt, sondern auch allwissend und allmächtig. Kurz: Gott weiß Bescheid, kann machen, was er will, und er mag Sie.

Wer in Gottes Hand ist, genießt Premiumbetreuung. Ein besserer Rechts­beistand ist kaum vorstellbar. Denken Sie. Leider meint die Juristen­weisheit das genaue Gegenteil: Gott ist Glückssache. Vor Gericht und auf hoher See sind Sie weder sicher noch geborgen. Es kann alles passieren. Sie sind den Gewalten ausgeliefert und wissen nie, wie es ausgeht. Gut oder schlecht, gerecht oder ungerecht, vernünftig oder bescheuert.

Richter sind Menschen. Das sehen sie selbst nicht unbedingt so – ähnlich wie Politiker, Journalisten, Virologen und andere gefühlte Götter. Aber Richter schlampen, Richter irren, Richter machen Fehler. Der Beweis liegt auf der Hand: Würden Richter alles richtig machen, gäbe es nur eine Instanz. Obere Gerichte bräuchte man nicht. Braucht man aber doch, um Quatsch-Entscheidungen zu korrigieren. Für höhere Gerichte gilt Gene­ralverdacht auf gesteigerte Kompetenz. Der bestätigt sich oft. Aber nicht immer.

@moh hat sich mit einem weiteren Fall deutscher Justizwillkür beschäftigt, den „Nato-Spion“ Manfred Klag betreffend.

Klag selbst hat sich dazu umfassend eingelassen, indem er ein Buch veröffentlichte. Sein Fazit ist kurz und bündig.

Kein “NATO SECRET“, kein “NATO CONFIDENTIAL“, kein “NATO RESTRICTED”,

aber überall das deutsche “GEHEIM – amtlich geheimgehalten“ der deutschen Justiz!

So macht der Generalbundesanwalt die Staatsgeheimnisse für einen Landesverrat !

Das Gesamturteil ist eindeutig und unmißverständlich.

Die politische Justiz macht keine Fehler, Schauprozesse sind keine höhere Gewalt.

Die Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof haben mit Rechts­staatlichkeit in etwa so viel zu tun wie die Wild-Jagd mit Tierliebe. Wer von Regierungspolitikern oder Vertretern von Institutionen wie der NATO zum „Freiwild“ erklärt wird, der hat keine reelle Chance, seiner Existenz­vernichtung durch die Justiz zu entgehen. Der Gang durch die Instanzen erweist sich dabei in der Mehrheit der Fälle als ebenso kostspielig wie sinnlos.

Es ist nicht möglich, in einem Unrechtssystem Recht zu bekommen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Das ist leider traurige Gewissheit. Die meisten politischen Justizopfer vertrauen dennoch darauf, eines Tages rehabilitiert zu werden, und die Anwälte verdienen sich damit eine goldene Nase, denn sie wissen: Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Sogleich ist natürlich eine außerordentlich schicke Verschwörungstheorie zur Hand, die vorerst Theorie bleibt. Ob es die jahrzehntelang routinierten Praktiker von Justizverschwörungen auch umsetzen, sei dahingestellt.

Terror-Holger berichtet wie viele andere, daß am Montag der Termin zur Abgabe der Revisionsbegründungen abgelaufen war.

In der Bundesanwaltschaft ist das schriftliche Urteil jedoch erst am 12. Mai vollständig eingegangen – etwa zwei Wochen später, als bei den Angeklagten.

Die Verteidiger haben ihr Werk den gesetzlichen Vorgaben entsprechend eingereicht. Der GBA bekommt vierzehn Tage Nachschlag, da der Ko­pie­rer am OLG München einen Defekt hatte und vier Seiten doppelt oder gar nicht oder kreuz und quer gemanscht kopiert hatte, das vollständige Urteil also mit Verzögerung beim GBA zur Verfügung stand.

Genau so etwas ist der Grund, warum am letzten Spieltag alle Begeg­nungen zur gleichen Zeit angepfiffen werden. Im vorliegenden Fall ist es also eine erhebliche Lücke im Gesetz. Prinzipiell muß der Abgabetermin bei allen Parteien gleich sein, damit keine bevorteilt werden kann. Nun gibt es die excellente Möglichkeit, wesentliche Passagen der Begründungen der Verteidiger an den GBA durchzustechen. Vierzehn Tage mehr Zeit für den GBA mit Kenntnis der bereits eingereichten Revisionen, das stinkt zum Himmel. Ein ungemeiner Vorteil in der strategischen Prozeßführung vor dem Revisionsgericht.

Der Gesetzesentrag für diesen Fall wäre einfach zu halten. Die schriftliche Begründung zur Revision ist bis spätestens 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Urteils einzureichen. Das ist die Fristsetzung. Verzögert sich die Zustellung des Urteils an eine der Parteien, so wird diese Verzögerung zu den 4 Wochen für alle anderen Parteien hinzugezählt. Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz ist der Abgabetermin für alle Parteien iden­tisch. Das ist die Termi­nierung.

Die V-islamische Breitscheidplatz-Terrorzelle

Ja wer hätte das denn jemals für möglich gehalten, dass Anis Amri weder Einzeltäter war noch gesichert im LKW gesessen hat, als der auf den Weihnachtsmarkt fuhr?

Tja, eigentlich jeder Selberdenker ist schon Anfang 2017 davon ausgegangen.

Nun auch die Knallerbse, der berühmte V-Schreiber von Heise online, wie es scheint:

Die Anschlagsgeschichte war von Anfang an ein Staatsschutz-Märchen, und als solche klar erkennbar. Nur halt für Andersbegabte nicht…

Wo ist sie denn, unsere islamische Terrorzelle?

Na hier isse:

Neben Amri gibt es Hinweise auf mehrere Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld, die sich am Tatabend in Nähe des Anschlagsortes aufgehalten haben. So soll sein Zimmermitbewohner Khaled A. um 20:34 h auf dem Bahnsteig der U-Bahnlinie U 2 am Bahnhof Zoologischer Garten von einer Videokamera erfasst worden sein. Das ist auch die U-Bahnstation, zu der der Breitscheidplatz gehört. Eine Station weiter am U-Bahnhof Wittenbergplatz wurden um 21:15 Uhr und um 21:41 Uhr Bilder von zwei Personen aufgenommen, die laut einem Auswertevermerk des BKA mutmaßlich Khaled A. und Bilel Ben Ammar zeigen. Zu beiden Spuren blieb der befragte Kriminalhauptkommissar des BKA, R.K., der für die Videoauswertung verantwortlich war, jegliche Antwort schuldig.

Wenn man dann noch dazu nimmt, dass sich an Amris Tatpistole eine DNA-Spur seines Vermieters Kamel A. fand, steht fast die gesamte WG des Tunesiers mit dem Anschlag in Verbindung.

Wer hätte das gedacht?

Wieviele V-Leute waren denn darunter?

Auf dem Aktenordner zu den Mordermittlungen am Breitscheidplatz stand bis Anfang Januar 2017 neben den Namen Anis Amri, Bilel Ben Ammar sowie des Pakistaners Navid B., der ursprünglich als Verdächtiger festgenommen worden war, aber mit der Tat nichts zu tun hatte, noch der von Riadh El K. Wie er in den Kreis der Verdächtigen geriet, ist bisher nicht ganz klar.

Riadh El K. stand jedenfalls in Kontakt mit Amri. Nach dem Anschlag wurde seine Wohnung durchsucht und sein Telefon überwacht. Er gilt aber nicht mehr als Verdächtiger. Kurios ist nun, dass dieser Riadh El K. auf dem Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz selber einen Stand betrieben haben soll, wie eine BKA-Hauptkommissarin im Untersuchungsausschuss berichtete.

Betreutes Umfahren und morden, wieder einmal?

Und wieder einmal, für NSU-Kenner ein deja vu, gibt es „Nachmeldungen von Beweisstücken“ mit „passender Täter-DNA“ sowie nachgefundene Ausweise und Handys.

Der BKA-Vertreter A.M. sprach nun davon, am Lenkrad habe sich eine „DNA-Mischspur mit einem geringen Anteil von DNA Amris“ gefunden. Außerdem habe sich auf dem Zettel mit der handschriftlichen Notiz „Hardenbergstraße“ ein „DNA-Mischprofil“ von Amri und dem polnischen Speditionsfahrer Lukasz Urban gefunden. Mehr gebe es nicht.

Besagten Zettel hatte die eigentliche Tatort-Gruppe bei ihrer Spurensicherung nicht festgestellt. Er wurde vom BKA später „nachgemeldet“. Der Bericht über die Auswertung der Spuren fehlt in den Unterlagen der Ausschüsse nach wie vor. Was man weiß, ist, dass viele Spuren offensichtlich nicht zugeordnet wurden.

Wen wundert das noch?

Beweise verschwinden, andere kommen per „Nachfindung“ hinzu… es wird internet-weit gespottet:

Da war doch der NSU so freundlich Tatortfotos mit in der KT verwendetem Maßstab in die Bekenner DVD einzuarbeiten, warum Amri nicht?

Das Foto mit dem Maßstab war in einer Zeitung abgebildet, aber grundsätzlich ist das eben ein Trittbrettfahrer-Video ohne Bekenntnis.

Also ich würde noch mal im Rucksack zwischen den DVD`s schauen. Zerknüllt bei den Tempos in der Jogginghose wäre auch möglich.

In der Tat ein guter Tip. Suchet so werdet ihr finden…

Diese Theorie gefällt mir:

Ich bleibe bei meiner persönlichen Verschwörungstheorie, die ich vom Tag nach dem Anschlag an hatte: Der typ der von Passanten beim aussteigen aus dem LKW beobachtet und von einem Passanten durch den Tiergarten verfolgt wurde, an der Siegessäule festgenommen und am nächsten morgen von der Polizei wieder entlassen wurde, ist der eigentliche Täter.

Amri, als nicht die hellste leuchte, wurde durch den Verfassungsschutz begleitet als Sündenbock genutzt – wurde als möchtegern-extremist (siehe seine IS-Extremisten-blabla-Videostatements damals) minimal-involviert, so dass er z.B. an dem Abend tatsächlich am Breitscheidtplatz auftauchte um sich den Anschlagsort anzugucken (siehe Ubahn-Kameraufnahmen) – und machte da auch seine Fotos. Nachdem man ihn dann eingesackt und nach Italien um die Ecke gebracht hatte, fand man dann auf wundersame weise zwei Tage später seine Personendokumente und sein Handy im Führerhaus 🤣

Ende meiner Verschwörungstheorie

So oder so ähnlich war es wohl.

Wie läuft das wenn Generalbundesanwalt und BKA-Staatsschutz „die Ermittlungen übernehmen“?

Ein wichtiger Zeuge könnte der Fahrer des BVG-Busses sein, der hinter dem Tat-LKW anhalten musste. Doch er wurde allem Anschein nach nicht als Zeuge vernommen. Im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses tags darauf hieß es, von dem Busfahrer liege kein Zeugenprotokoll vor.

Ein Ausschussmitglied hegte den Verdacht, dass nur das ermittelt wurde, was zur These vom Einzeltäter Amri passe.

Richtig, das vorgegebene Ermittlungsergebnis wird ermittelt, denn man weiss genau, wie zahnlos die Untersuchungsausschüsse und wie staatstragend die Massenmedien agieren.

Beste These:

Eine V-Mann-unterwanderte Islamistenterrorzelle ist da irgendwie gewaltig aus dem Ruder gelaufen, und das darf und wird nicht herauskommen.

Sehr viel schlimmere Thesen sind vor-, aber kaum darstellbar: MIHOP statt LIHOP.

Kurzkrimi: Ein Fall für Axel Minrath

Steinhoefel
„Ich bin selbst medizinischer Laie. Trotzdem traue ich mich, zu behaupten, dass unter den Gesichtspunkten des Virenschutzes der vielleicht manchmal unbequeme und lästige Mundschutz empfehlenswerter ist, als der Aluhut“, so Steinmeier.

Kundige Mitleser wissen, wer Axel Minrath war. Er holte sich 2011 mit einer spektakulären Einzelaktion den Titel des deutschen Schredder­meisters. Dieser Wettbewerb war auch der letzte seiner Art, wenn man den Organisatoren Glauben schenkt. Minrath dankte ab, wechselte aller­dings auf eine Stelle, die auch sehr viel mit Blingbling zu tun hat. Er machte seitdem auf Verwalter des Trompetenblechs für den Bundespräsi­denten, führte also Buch über jene Personen, die ein Anhängsel bekämen täten würden tun. Der der­zei­tige Bundespräsident, früher einer der füh­renden Arbeiterführer der führenden Arbeiterpartei Deutschlands, nun zum führenden Aluhut- und Masken­hasser der deutschen Arbeiterbewegung degeneriert, sollte die folgende Meldung sehr aufmerksam lesen.

Unbekannte stellen Grabstein vor Merkels Wahlkreisbüro auf

Unbekannte haben vor dem Wahlkreisbüro von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein aufgestellt. Er trug die Inschrift „Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit Demokratie 1990-2020“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Der Stein war von Rosen und Grabkerzen umgeben, ein Mundschutz war an ihm befestigt. Die Hinweistafel zum Wahlkreisbüro wurde mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt.

Der Staatsschutz der Kripo Anklam ermittelt.

Das ist kein Fall für die Stasi, äh den Staatsschutz, sondern einer für Axel Minrath. Der macht die Ordenskladde.

NSU: Revidiere auch du!

„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist

In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuer­geldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daher­kommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.

Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesen­heitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.

Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten

Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.

Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.

Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.

Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.

Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung ei­ner terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern aus­schließ­lich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.

Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.

Das Urteil selber ist ausschließlich für die beteiligten Prozeßparteien von Interesse.

Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anfüh­rungs­zeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.

Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichts­büchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu ir­gendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinter­bliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichts­lehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.

Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.

Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?

Nein, das glaube ich nicht.

Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradi­ka­lismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte über­fallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.

Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]

Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammen­hängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusam­men­gebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.

Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.

Das kann man so nicht sagen.

Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.

Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.

Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.

Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revi­sionsrechtlicher Sicht zu sagen.

keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?

Nein. Natürlich nicht.

Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?

Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Fall Lübcke: Wer hat hier den Kopfschuß?

Nichts ist so schlecht, wie eine durchgestochene Akte, die man nicht ver­steht. Ramelsberger bekam das schriftliche Urteil des NSU-Prozesses durchgestochen und zeigt sogleich, daß sie keine Ahnung hat, weil sie das dort niedergeschriebene Kauderwelsch nicht versteht. Den Wohnungs­büro­­­nutzenden des Spiegel Sven Röbel (srö) und Steffen Winter (stw) (Büro Dresden) hat man die Akte Ernst zugespielt, oder Teile daraus.

Im Mordfall Walter Lübcke sind Ermittler auf rätselhafte Suchanfragen im Internet gestoßen.

Im Internet gibt es keine rätselhaften Suchanfragen.

Bereits kurz nach der Tat hat ein Experte für digital-forensische Analyse herausgefunden, dass in der Mordnacht gegen 0.56 Uhr von Nordrhein-Westfalen aus nach dem Stichwort „Kopfschuss“ gegoogelt wurde.

Wer das rausgefunden hat, wurde bisher gar nicht verraten. Das kann ein Experte für digitale Forensik gewesen. Das kann aber auch der mit den Ermittlungen zur Spur 4711 beauftragte Kriminalhauptkommissar ge­we­sen sein, der keine Ahnung von digitaler Forensik hat, aber seinen Job beherrscht.

Nach diesem Wort werde in Hessen und NRW pro Monat nur ein- bis dreimal gesucht, heißt es in den Ermittlungsakten. Die „zeitliche und geografische Nähe“ zum Lübcke-Mord war für die Ermittler ein Hinweis darauf, dass die Suchanfrage „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einer Person durchgeführt wurde, die von der Tötung wusste.

Ich habe auch schon häufiger nach Kopfschuß gesucht, aber aus Berlin, in Zusammenhang mit den Morden, die unter dem Kürzel NSU zusammen­gefaßt wurden. Da ich in Google anonym unterwegs bin, also nicht ange­meldet, tauchen diese Suchanfragen auch nicht im persönlichen Suchpro­to­koll auf, sondern nur im Internetprotokoll des Browsers, so ich nicht im Inkognito-Modus unterwegs bin.

Die in den Akten festgehaltene Behauptung ist einerseits ein schickes Märchen, das man als Ausgangspunkt für einen 300seitigen Thriller nutzen könnte, andererseits nicht von der Hand zu weisen, da es ein starkes Indiz hergibt.

Der Digitalexperte fand über öffentlich zugängliche Dienste wie Google Trends weitere verdächtige Suchanfragen seit Februar 2019. Es ging um das Wohnumfeld des CDU-Politikers, seine Nachbarn, ob er Hunde hält.

Zuallererst fällt auf, daß der Digital-Forensiker degradiert wurde, zu einem Experten. Der Begriff ist nicht geschützt und wird somit in allen sinnfreien Zusammenhängen genutzt. Das erinnert an den Experten Quendt. Der ist ein Experte, sage ich euch. Ungefähr so einer wie der Faktenficker bei der ARD.

Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Kommen wir an der Stelle zu jenem Job, den srö und stw sich strikt weigerten zu machen, obwohl sie derzeit jede Zeit der Welt dazu haben.

1. Kann ein Ermittler auf eine solche Spur stoßen? Ja. Dann, wenn ihm das in der Ausbildung als gängiges und nützliches Ermittlungswerkzeug beigebracht wurde, die großen und kleinen Suchmaschinen dieser Welt zu durchforsten. Es gäbe da noch bing oder yandex oder wolfram usw. Dazu muß man kein Experte sein, sondern die Werkzeuge beherrschen.

2. Den beiden Verweigerern des Spiegel kommt nicht in den Sinn, aufzu­schreiben, wie genau der Ermittler auf die Suchanfrage gestoßen ist. Google Trends, das ist möglich, weil es an anderer Stelle in dem kurzen Artikel erwähnt wird. Bei dem Ermittlungsergebnis selber wird die Her­kunftsangabe vermieden. Insofern ist der Titel des Spiegels irreführende Werbung, sofern googeln nicht als Umschreibung für Suche genutzt wurde.

In der Rückschau von heute ergibt sich das folgende Bild. Für den Zeit­raum 2. und 3. Juni wurden 100 Suchanfragen nach Kopfschuß von Google Trends für die öffentliche Recherche freigegeben, wobei es am 2. Juni 81 waren. Wenn man also für genau 00:56 eine solche und dann auch noch von NRW aus, recherchiert, dann muß dieser Ermittlungsansatz noch in der Nacht bzw. sehr früh verfolgt worden sein, oder es wurde einfach mal so aus dienstlichen Gründen bekannt. Letzteres gibt es ja auch. Bisher wurde jedenfalls noch nicht geleakt, daß die verschlüsselte Verbindung zu den Google-Diensten (SSL) aus dienstlichen Gründen mitgelesen werden kann.

Mit Rückblick auf fast ein Jahr sieht die Suche inzwischen so aus. Kopfschuß ist selten nachgefragt.

Man kann sich die CSV Dateien runterladen und wundert sich, daß das Thema Kopfschuß in den letzten elf Monaten vor allem in Bayern eine Rolle spielte. Das wollen wir gar nicht so genau wissen, warum.

2019-06-02,100
2019-07-14,53
2019-07-21,55
2019-09-08,50
2019-12-01,47
2019-12-29,51
2020-02-09,43

Region,Kopfschuß: (24.04.19 bis 24.04.20)
Bayern,100

Wer das Netz durchsuchte, ist unklar, die Spur führte ins Leere. Auch ein Rechtshilfeersuchen in die USA, wo Google seinen Sitz hat, blieb ohne Erfolg.

Damit ist es eine tote Spur, die sich nur noch propagandistisch nutzen läßt, wie im Falle des Spiegel geschehen. Das machen die öfters, weil Propaganda wichtiger als Präzison in der Ermittlung ist. Was wollten die eigentlich herausfinden? Mindestens IP-Adresse, im besten aller Fälle dazu noch Google-Konto, hinterlegte Telefonnummer und Kreditkarten­nummer nebst Namen.

Das Interessante an der toten Spur ist, daß erwähnt wird, Stephan Ernst (Name vom Spiegel voll ausgeschrieben) bestritt, gezielt danach gesucht zu haben. Es gibt schnöde objektive Spuren, nämlich die Forensik von Telefonen und Computern des Beschuldigten bzw. der in Zusammenhang damit im Umfeld des Beschuldigten beschlagnahmten Geräte. Die wertet man aus, da findet man was oder eben nicht. Seriöse Schriftsteller hätten zumindest auf diesen Umstand verwiesen. Man schaut in der Spurenakte nach, was die Computerforensik bezüglich der Geräte von Ernst für ver­aktungswürdig hielt.

Koinzidenz ist keine Kausalität und beide sind für Schmierfinken des Spiegel unlösbare Rätsel. Die Suche nach Kopfschuß in aller Herrgottsfrühe muß gar nichts bedeuten und erst recht nichts mit dem Fall Lübcke zu tun haben. Auf einen solchen Lösungsansatz dürfen Spiegel-Autoren nicht kommen.

3. Unseriöse Schriftsteller verweisen stattdessen darauf, daß der Anwalt des Mitbeschuldigten Markus H. (Name vom Spiegel gekürzt) sich nicht auf Anfrage äußerte. Wer sich auf Spiegel-Anfragen äußert, hat heftig einen an der Waffel. Auf Markus Hartmann (Name erfunden) kommen wir später zurück.

4. Stellen wir uns die Frage, was in dem Artikel fehlt? In dem Artikel feh­len der Sohnemann und dessen dicker Kumpel, der Täter, also Sani­täter. Ich als Ermittler hätte ja mit dem Sohnemann und seinen Kumpel rumge­jaucht, also gequizzt, bis sie die Millionenfrage beantworten. Die Krimi­nal­polizei war sich ja sehr sicher, daß sie den Täter gefunden hatte.

„Aus Ermittlerkreisen war zu hören, man sei sich sicher, den Täter identifiziert zu haben.“
Dieser Florian A., dessen Name damals auf den Webseiten der Feuerwehr gelöscht wurde, war es dann aber doch nicht, oder so.
Diese Löschaktionen waren auch recht dumm, denn eben dadurch konnte man den vollen Namen herausfinden, indem man die aktuelle Seite mit dem google-Cache verglich.
F.Axer stand mal da und mal nicht.
Florian A. stand mal da und mal nicht.
Oberlöschmeister…Ausbilder,

Löschmeister?
wie praktisch.
Spurenlöschmeister.
Da kennt sich jemand aus, wie man Spuren löscht?
und nimmt deshalb zielgenau Felgenreiniger, womit man nicht nur DNA, sondern auch Schmauchspuren (ähnlich wie Bremsenschmauch) entfernen kann.

Genau das fehlt an der Stelle. Was wurde denn aus den beschlagnahmten Geräten des Spurenvernichters F. Axer, seines alter egos Florian A. und des Sohnemanns?

Der zweite Teil wird sich mit dem Thema Markus Hartmann (Name erfunden) und der Rolle des Generalbundesanwaltes* beschäftigen.

Das Coronavirus kann auch das Gehirn befallen

Wieso kann? Wenn man sich die Produkte der Wohnungsbüroenden so anschaut, dann ist das erwiesene Tatsache.

Bis hierhin ist nur eines zweifelsfrei geklärt. Den Kopfschuß haben un­qualifizierte Spiegelautoren, die nicht in der Lage sind, ein Thema zu er­fassen, geschweige denn sauber aufzubereiten. Die einzige Einstel­lungs­voraussetzung für die war: Faschistenbrotesser.

Einen schönen Sonntag auch allen Spurenvernichtern beim General­bun­desanwalt.
—–
* Hurra, es war ein Rechtsextremer

Hanau: Nachtrag zu den Idioten des Massenmordes

Es gibt doch noch einige kluge Menschen. Mit Idioten macht man sich nicht gemein.

Letzte Woche hatten wir den Massenmord des Idioten Tobias Rathen schlußgestrichen, da uns der deutsche Bundeskanzler oder dessen Amt mit einer Merkeliade zuvorgekommen war. Man hat den Besetzer des Präsidentstuhls im BKA einmal heftig durchgemerkelt und schon war der wieder in der Spur, da auf das in der BRD gewünschte Gebrauchsmaß gefaltet.

Kriminalpolizeilich kommt nach dem Veto von ganz oben auch nichts mehr, denn man hat aus dem NSU sehr wohl gelernt und ermittelt nunmehr alles so hin, wie es erwünscht ist, regardless of the Spurenlage.

Wolfgang Meins hat sich nach dem Knicks des Dieners Münch noch einmal zu Wort gemeldet. Allerdings nur, um seine Kolegen zu schelten und eine klitzekleines Lob auszuteilen. Das Lob geht so, daß sich niemand in der Gilde der Gerichtssachverständigen gefunden hat, der der Politik und dem BKA öffentlich Lob für ihre Arbeit spenden wollte. Da Merkel gleich nach der Tat den neofaschistischen Rechtsanschlages des extrem­rechten Faschisten Rathjen aus ganzem Herzen, das sie gar nicht hat, verurteilt hatte, war die fachliche Messe gesungen. Als Psychiater macht man nicht mit Merkel rum, ist sinnlos.

Der Hanau-Attentäter, die Psychiatrie und das Schweigen

Wunder gibt es bekanntlich immer wieder, aber eben doch sehr selten. In weiser Voraussicht titelte achgut.com deshalb in seiner Berichterstattung über das Attentat und den Attentäter von Hanaus auch zurückhaltend: „Bestätigt BKA das Offensichtliche?“ Und, siehe da: Das BKA bestätigt das inzwischen nicht mehr. Es passt also wieder kein Blatt Papier zwi­schen BKA und Generalbundesanwalt (GBA) bei der Einschätzung des Hanau-Attentats.

Entschuldigend könnte natürlich darauf hingewiesen werden, dass die beiden hier vorzugsweise handelnden Personen – GBA Dr. Peter Frank und BKA-Präsident Holger Münch – nicht unabhängig wie zum Beispiel Richter sind, sondern jeweils an die Weisungen des für sie zuständigen Ministers oder seiner Vertreter gebunden. Davon wird sicherlich auch Gebrauch gemacht worden sein. Aber der von GBA und BKA in der Hanau-Sache gefahrene Instrumentalisierungskurs konnte nur erfolgreich durchgezogen werden in einer solch uniformen, geradezu gleichge­schaltet wirkenden Medienlandschaft wie der deutschen. Diese Medien wiederum konnten ihre Agitprop-Inszenierung nicht zuletzt auch deshalb durchhalten, weil die Psychiatrie bis heute in dieser Sache unter einer mittlerweile chronifizierten Sprech- und Schreibhemmung leidet.

Also, wo liegt das Problem der geschätzten Kollegen? Entweder man hält es trotz der fachlich nicht tragfähigen Grundlage aus persönlicher politi­scher Überzeugung schlicht für richtig und geboten, das Hanauer Atten­tat als Waffe gegen „Rechts“ im Allgemeinen und die AfD im Besonderen zu instrumentalisieren – nach dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel. Oder es ist für das gesellschaftliche Milieu, in dem sich Hochschullehrer und Chefärzte der Psychiatrie ganz überwiegend bewegen, mittlerweile ein absolutes No-Go, irgendetwas öffentlich zu sagen oder zu tun, was – sei es fachlich auch noch so gut begründet – als Wasser auf die Mühlen der „Rechten“ interpretiert werden könnte. Und falls doch, muss man befürchten, nicht mehr richtig dazuzugehören oder – in einem besonders schweren Falle – gar offen sozial geächtet werden zu können. Dass dieser Weg in den Einmeinungsstaat gebahnt wird durch die offenbar bereits endemische Verbreitung von Feigheit und Opportunismus in bestimmten gesellschaftlichen Kreisen, ist dabei das vielleicht traurigste Kapitel.

Dazumal, als das noch Experimentierfeld war, hat man den Saß mit Hand­kuß genommen. Goetzl hat dessen küchenpsychologische Gerichtssaal­analyse mit Handkuß entgegengenommen und sich artig bei ihm bedankt. Die Gerichtskasse hat es dementsprechend gelöhnt. Heute würde sich kaum noch jemand für derlei Hochstapelei, Falschspielerei oder Scharla­tanerie hergeben, wenn man nicht mal mit dem Objekt der Beobachtung reden darf und psychologische Vergangenheit ausschließlich aus dem schmalen Zeitfenster einer Beweiserhebung extrapolieren muß. Daß da nur Dünnschiß rauskommt, weiß eh jeder.

Mögen die Schmierfinken bei Stubenarrest in ihren Hütten versau­ern. Eine Journaille, die bei Hanau ihren Mageninhalt entleert und bei Volk­marsen Dammverschluß hat, die kann man in die Tonne treten. Die ist nicht kriegswichtig.

Hanau: Massenmord des Irren Rathjen schlußgestrichen

Ich wußte bisher gar nicht, daß in Deutschland Leute in freier Wildbahn rummachen, die noch weniger in der Rübe haben als ein von einem LKW überfahrener Schwanzlurch. Man lernt nie aus.

Die Anmerkung

Nun zu einem anderen Thema.

18 Rapper, so erfahren wir von einem Andreas Bocholte, 18 wackere Sprachgeräuschemacher haben wegen Hanau Sprachgeräusche gemacht, so wie Maas wegen Auschwitz in die Politik ging. Als Sprachgeräuschender sollte man eigentlich wissen, daß Songs gegen wen oder was auch immer nicht funktionieren.

Oder: daß Lieder mit Waschanleitung nicht funktionieren, es sei denn, man hört die Lieder, derweil man die Wäsche für den Automaten vor­sortiert.

Hanau war dieser Tage wieder in den Medien, da Geheimdienst-Mascolo (fefe) sein Gewissen entlasten mußte, um sich reinen Herzens in das Corona-Abenteuer zu stürzen. So wie einst Leyendecker den reuenden Mordschützen der GSG-9 erfand, um sich und sein Schmierblatt auf den ersten Platz der Fake News zu katapultieren, so erfand Mascolo einen Abschlußbericht des BKA zum Massenmord in Hanau, der es scheinbar in sich hat. Vorweg sei noch erwähnt, daß man immer gut damit fährt, Mascolo gar nichts abzukaufen, nichtmal Lottozahlen oder Wetterbericht.

Der Attentäter von Hanau hing Verschwörungstheorien an. Erst danach, so das Bundeskriminalamt, suchte er sich eine rassistische Begründung für seine Tat.

Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) arbeiten derzeit an einem Abschlussbericht zum Attentat- und haben dabei nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung eine überraschende wie kontroverse These formuliert. In einer Analyse zum Täter heißt es, Tobias R. sei in erster Linie nicht von einer rechtsextremen Gesinnung getrieben worden. Er habe seine Opfer vielmehr ausgewählt, um möglichst viel Aufmerksamkeit für seine Verschwörungstheorie zu bekommen. Rassismus sei nicht das Hauptmotiv von Tobias R. gewesen, so die BKA-Ermittler.

Das ist für Leute, die selbständiges Denken gewohnt sind, keine Neuigkeit, denn von anfang an war klar, daß ein Irrer seinem anh freien Lauf ließ, um sich am Ende von diesem Wahn zu erlösen. Das passiert immer mal wieder allüberall auf der Welt, nur in Deutschland nicht, denn in Deutschland muß jedes Verbrechen, das mehr als 0 Tote hinterläßt, erst durch die bestmenschliche Motivprüfung, ehe es von den Kriminalern als gelöst betrachtet werden darf. In Deutschland gibt es keine wertfreien Verbrechen. 99% aller Morde sind rechtsextrem, und ein Prozent im privaten Bereich angesiedelt, so die Meinung der Linksextremen. Und weil Idioten keine Idioten außer sich selber akzeptieren, darf und kann es da draußen keine Idioten geben, die von Wahn durchs Leben getrieben werden.

Eigentlich wollten wir ja warten, bis sich der Quent ausgeschissen und seine Sprechblase zum Massenmord in Hanau ins Internet kopiert hat, aber das dauert uns zu lange. Wir schlußstreichen den Fall Hanau hiermit, denn da kommt wegen des Mascolo-Leaks nichts mehr bei rum. Die Folge war nämlich, daß der Münch im Gegensatz zu dem Feuerwehrmann, der einfach auflegte als Merkel ihn am Telefon belästigen wollte, daß der Kriminalpräsident einmal kräftig durchgemerkelt wurde, was der Tatsache gleichkommt, daß Merkel Hanau für beendet erklärt hat.

Über den kriminalistischen Stand der Dinge kann man sich bei Die Anmerkung schlau machen. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Man vergleiche hierzu die Mühen der Haltungswahrer der Schmierfinkenbranche zum versuchten Massenmord in Volkmarsen. Da kommt gar nichts, obwohl das Anlaß genug gäbe, denn mittelrweile sei die Zahl der Verletzten im dreistelligen Bereich. Es waren halt die falschen opfer, da Karnevalsjecken, die trotz nahender Corona-Katatstrophe fröhliche Urständ feierten.

Die Presseschau

Sciencefiles zum Mascolo-Leak.

BKA: Irrer Massenmörder aus Hanau war ein irrer Massenmörder

Der ganze Tross der Kostgänger von Steuerzahlern lebt davon, dass der Rechtsextremismus ein großes, ein Riesen-, ein monumentales Problem ist. Allein dies zu inszenieren, ist der Zweck von Hysterie-Kampagnen wie derjenigen, die dem Massenmord von Hanau nachfolgte. Deshalb muss man kein Prophet sein, um zu wissen, wie es nun weitergeht, nun, nachdem das BKA sich getraut hat, der Realität Anerkennung zu verschaffen. Der Tross derer, die vom Rechtsextremismus leben, wird aktiv werden.

Bundestagsabgeordnete und professionelle Bekämpfer von Rechten, die ohne Rechte erwerbslos sind, werden sich empören und verurteilen, dass das BKA feststellt, was offenkundig ist.

Im nächsten Schritt werden übliche Verdächtige, Grüne oder LINKE, entweder aus dem Hessischen Landtag oder dem Bundestag ein Gutachten in Auftrag geben, eines, das zeigen soll, dass der Irre aus Hanau kein Irrer, sondern ein Rechter, vielleicht ein Rechter Irrer, aber in jedem Fall und in erster Linie ein Rechter war.

Das Gutachten wird vielleicht in Jena erstellt, im Umkreis der AAS-Stiftung, vielleicht findet sich ein abgetakelter Politikwissenschaftler, der keinen Fuß in seinem Fach auf den Boden bekommen hat, und deshalb im Umfeld von Steuergeld-Nutznießern lungert, um ab und an eine Krume abzubekommen.

Das Gutachten wird zu dem Ergebnis kommen, dass Rathjen natürlich ein Rechter war, in erster Linie ein Rechter, der irre Züge hatte, aber haben nicht alle Rechte irre Züge?

Und das BKA wird zurückrudern.
Soweit unsere Prognose.

Selbstverständlich trat das Prognostizierte auch vollinhaltlich ein. Der Präsident des BKA höchtspersönlich ruderte und ruderte und ruderte.

Max Roland

Wollte der Attentäter, wissend um den Terroranschlag von Halle und den Mord an Walter Lübcke, durch das Streuen der Fährte Rechtsterrorismus die größtmögliche Aufmerksamkeit für sich, seine Tat und seine kruden Thesen erreichen? Wenn Ja, dann haben sich all die Gegen-Rechts-Kämpfer und viele unserer Politiker und Journalisten durch politische Reflexe wie Esel vor den Karren eines Irren spannen lassen – und sollten sich vielleicht mal selbst ein paar Fragen stellen.

Erstaunlich, daß so ein junger Spund mehr analytischen Verstand hat als Mascolo, sowie die Mitglieder, Fans und Groupies der Faschistenbrotessersekte. Exemplarisch sei der Zipfihaumpichl vorgeführt. Der erfindet gleich mehrere Attentate in Hanau, um sich dann darüber empören zu können, daß das BKA die nicht als rechts einordnet.

Maximilian Pichl

Das darf in Zeiten von Corona nicht untergehen. Das BKA will offenbar die rassistischen Attentate von Hanau nicht als extrem rechte Tat einordnen. Nichts aus dem NSU gelernt!

Hadmut Danisch

Die Mordpresse und ihre Fake-Tobias von Hanau

Letztlich sind die Morde also eine Folge des (extrem dummen) Linksextremismus. Und zwar auch dem von Angela Merkel.

Und sie sind eine Folge der hundsmiserabel schlechten Presse, die Tote so ganz unterschiedlich und nach ihrer Moral bewertet. Jener Publikationsmüll, den Leute wie etwa Georg Restle als „Haltungsjournalismus” glorifizieren.

Sie nennen es Haltungssjournalismus.

Ich nenne es Mordjournalismus.

Denn im Prinzip ist es nichts anderes als die Gewährung von geldwerten Vorteilen für das Ausführen von Morden. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Bringt uns politisch passende Leichen, und wir haben eine Win-Win-Situation – wir als Presse haben mehr Aufmerksamkeit, bekommen moralisches Lob und Journalistenpreise verliehen, und Ihr bekommt dafür Aufmerksamkeit.

Aus unserer Presse ist ein richtig dreckiges Mordgeschäft geworden. Die belohnen Mörder für das Morden von Migranten. Mit Aufmerksamkeit. Damit tun sie selbst das, was sie anderen immer vorwerfen – Morde an Migranten zu fördern. Man müsste mal diskutieren, ob man die Morde von Hanau oder die Verletzten dieses Fassnachtsumzug direkt unter links verbucht, weil die ja mit Aufmerksamkeit für sowas bezahlen, oder ob man die Medien nach rechts, links und Islam als vierte Terrorgruppe führen und die als eigene Kriminalitätssparte führen müsste.

Wolfgang Meins, Mediziner, dessen Profession u.a. die Behandlung von Wahnsinnigen war, hatte sich mehrfach zum Thema geäußert.

In der aktuellen Ausgabe von Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie nimmt der ehemalige (1996-2016) Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité, Prof. Dr. H.-L. Kröber, Stellung zum Attentäter von Hanau. Er kommt zu der forensisch-psychiatrischen Einschätzung, die auch der Autor mehrfach auf achgut.com dargelegt hat:

„Er (der Täter) ist schuldunfähig, denn krankheitsbedingt muss er die Tat mit zwingender Notwendigkeit durchführen; der schizophrene Wahn lässt ihm keine Wahl. Die Willenssteuerung ist aufgehoben, die Konzepte, zu denen das wahnhafte Denken sich durcharbeitet, sind im strikten Sinn alternativlos, und die Unrechtseinsicht in Wahnwelten verloren gegangen.“

Abschließend wird beklagt, „dass man mit einer gewissen Wahrheitsunlust die schizophrene Erkrankung nicht als entscheidenden Hintergrund der Taten benennen mag, sondern glaubt, diese seien durch Rassismus hinreichend begründet“. Der Artikel befindet sich leider hinter einer Bezahlschranke.

Auch Fragolin hatte hellseherische Fähigkeiten. Fast.

Das BKA kommt zu dem Schluss, dass der Attentäter von Hanau kein Rechtsextremist war sondern, Überraschung, ein durchgeknallter Psychopath, der sich nur deswegen Ausländer als Ziel aussuchte, um die maximale Aufmerksamkeit zu erringen.
Der linke Medienrand schäumt und schießt sich auf das BKA ein. Dessen Chef Holger Münch wird sich wohl bald eine Ergebenheitsgeste gegenüber Merkel einfallen lassen müssen, bevor ihr ihre Quellen von der Antifa in den Führerinnenbunker kabeln, dass der so eine Art Maaßen ist, der die Realität für wichtiger einschätzt als die politisch gewollte Deutung.
Ich rechne mit einer baldigen Korrektur des Abschlussberichtes und einer Strafversetzung des Verantwortlichen.

Der lachende Mann


Nachdem die Führungsspitze des BKA einmal kräftig durchgemerkelt wurde, mußte der Chef des Hauses höchstselbst den Ablaßhandel durchwinken. Was für ein reisengroßer Spaß, als Münch mit einem gerade noch so verkniffenem Lachen im Gesicht folgende Anekdote aus seinem Leben veröffentlichte.

„Zum Artikel der SZ vom 28.03.2020 über einen angeblichen Abschlussbericht des BKA zu den Taten von Hanau stellen wir fest:
Einen solchen Bericht gibt es derzeit nicht. Die Ermittlungen dauern an. Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.“

David Berger vermutet, daß Münch kein zweiter Maaßen werden will und deswegen lieber unter dem Teppich langkriecht, sobald Merkel in Telefonreichweite ist.

Zahlreiche Stimmen, u.a. auch von Landtags- und Bundestagsabgeordneten, gehen nun davon aus, dass dieses Statement durch eine Intervention von Merkel bzw. aus ihrem Umfeld motiviert wurde: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Entlassung von Hans-Georg Maaßen hier als warnendes Beispiel im Raume stand.

Völlig korrekt. Fatalist:
Das BKA ist eine politische Polizei.
Der BKA Staatsschutz ist eine Art von Geheimdienst.
Mit unabhängig und vertrauenswürdig hat diese Veranstaltung wenig zu tun.

Alexander Wendt hat eine sehr ausführliche Analyse vorgelegt.

Die Ergebnisse des BKA passten offensichtlich so wenig in das damalige Narrativ, dass der Autor des Berichts in der Süddeutschen Georg Mascolo auch noch den Jenaer Soziologen Matthias Quent dazu befragte. Quent hatte zwar mit der Untersuchung des Hanauers Falls nicht zu tun und auch sonst keine besonderen Erkenntnisse. Er gehört allerdings zu dem Pool von Zitatgebern, die zuverlässig erwartbare Einschätzungen abgeben. Wer als Journalist lobende Worte über die Energiewende braucht, fragt seit Jahren Claudia Kemfert; wer wissen will, dass die Kriminalität in Migrantenmilieus überschätzt wird, ist bei Christian Pfeiffer gut aufgehoben. Wer eine Mahnung zu Rechtsextremismus zitieren möchte, ruft Quent an. Der Soziologe hatte sich erst vor kurzem daran versucht, in der ZEIT die Covid-19-Epidemie und die AfD thematisch engzuführen.

Münchs Hinweis, die Ermittlungen dauerten noch an, deuten darauf hin, dass es zwischen der vorläufigen Version des BKA-Berichts und der endgültigen Fassung nicht nur redaktionelle Unterschiede geben dürfte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass er nachbearbeitet werden soll, da sonst die von dutzenden Politikern und Leitartiklern behauptete These der geistige Anstiftung durch die AfD in sich zusammenfallen würde.

Die nachträgliche Änderung eines Ermittlungsergebnisses wäre nicht einmalig. Sie gab es schon einmal: nach dem Amoklauf von Davut Ali Sonboly (in den meisten Medien abgekürzt als David S.) im Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Nach den Erkenntnissen des bayrischen LKA tötete Sonboly, um sich für das Mobbing an seiner Schule zu rächen. Der Schüler war außerdem in einer psychosomatischen Klinik in Behandlung. Von der Amadeu-Antonio-Stiftung, den Grünen und anderen gab es nach Vorlage des Abschlussberichts einen wachsenden Druck, die neun Morde als rechtsextremmotiviert einzustufen. Das geschah tatsächlich – im Oktober 2019. Die Behörde stufte die Tat drei Jahre danach als zumindest teilweise rechts motiviert ein – zur Befriedigung der Grünen.

Die Neubewertung hatte ein Gutachten der Stadt München eingeleitet, das 2017 schon vorformulierte, es habe sich um eine rassistische Tat gehandelt. Einer der Gutachter damals: Matthias Quent.

Michael Klein hat sich des Schwätzperten Quendt angenommen, der einer der Superspreader von Blödsinn, Verschwörungstherien und Lügen ist.

Leute wie Quent, die “unzweifelhaft”, nein “völlig unzweifelhaft” über sich Hinausweisendes zu banalen Tätigkeiten wie dem Mord hinzufügen, glorifizieren den Täter, machen ihn zu mehr als er tatsächlich ist. Warum? Weil sie davon profitierten. Quent ist Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena, als solcher Angestellter der Amadeu-Antonio-Stiftung, und beide sind das, was wir Rechtsextremismus-Unternehmer nennen, Organisationen und Einzelpersonen, die am Tropf von Ministerien hängen, die dafür bezahlt werden, gegen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus, was auch immer die Benennung, die den Weg zum Fördertopf ebnet, gerade ist, zu “kämpfen”. Was würde wohl aus diesem Kampf, wenn es keine Rechtsextremisten in großer Zahl und als große Gefahr gäbe?

Desweiteren führt Klein aus.

Die Rückrufaktion vorzeitig veröffentlichter Berichte offenbart eine ganze Reihe von Dingen, die zum Himmel stinken. Fangen wir mit dem an, das noch den geringsten üblen Geruch verströmen. Offenkundig ist die Benutzung von Begriffen vollkommen willkürlich. Währen im ARD-Bericht und mit Bezug auf das Fazit des BKA von einer rassistischen Tat, die auf rechtsextremen Motiven basiert, die Rede ist, spricht der Präsident des BKA, der Beuge und Kriech Anstalt in Wiesbaden, von einer rechtsextremen Tat, die rassistisch motiviert sei. Es besteht also nicht einmal Einigkeit in der Verwendung von Begriffen. Ein untrügliches Zeichen für die mit Ideologie verbundene Unernsthaftigkeit, die daraus entsteht, dass die Benutzung von Begriffen ideologischen Zielen untergeordnet wird, Begriffe also nicht wegen ihrer Bedeutung genutzt werden, sondern als Mittel zur Erreichung eines ideologischen Zwecks.

Wenn also darüber diskutiert wird, welches Motiv der Massenmörder aus Hanau hatte, um 11 Menschen zu erschießen, dann ist das Ergebnis, zu dem man gelangt, eines, das aus der Bewertung der Fakten resultiert, die man vorliegen hat oder zu berücksichtigen gewillt ist. Wir denken, im vorliegenden Fall sind die Belege dafür, dass Tobias Rathjen wahnsinnig, ein paranoider Psychopat war, so zahlreich, dass man nicht anders kann, als seinen Wahn als Triebkraft hinter allen seinen Handlungen zu sehen.

Welche Motive auch immer hinter der Tatsache stehen, dass sich der Präsident des BKA genötigt sieht, seinen eigenen Mitarbeitern in den Rücken zu fallen, wo man von einem Vorgesetzten doch erwartet, dass er seine Mitarbeiter in Schutz nimmt, es sind keine, die die Aufklärung der Handlungssituation, in der Tobias Rathjen gewählt hat, Menschen zu erschießen, zum Gegenstand haben. Das Motiv, politisches und ideologisches Kapital aus der Tat von Hanau zu schlagen, überwältigt jeden Versuch, die Tatumstände und die Handlungsmotivation aufzuklären.

Michael Klonovsky hat seiner acta diurna anvertraut:

Nachdem das BKA kurzzeitig den falschen Anschein erweckt hatte, man habe keinen Beleg dafür gefunden, dass Tobias Rathjen ein Rechtsextremist gewesen sei oder wenigstens Kontakte zur rechtsextremen Szene, wie man sagt, unterhielt, macht nun dessen Chef Holger Münch deutlich, dass er die Lektion aus dem Fall des Hans-Georg Maaßen verstanden hat. Wenn alle Parteien des antifaschistisch-demokratischen Blocks und sämtliche Wahrheits- und Qualitätsmedien der demokratisch ermittelten Ansicht sind, dass der Mordschütze ein Rechter war und die AfD mitgeschossen hat, kann sich nicht irgendein Kriminaler hinstellen und das Gegenteil behaupten. Das wäre ja so, als würde ein Verfassungsschützer flunkern, es habe in Chemnitz nach dem bedauerlichen Zwischenfall mit zwei Schutzsuchenden gar keine „Hetzjagden auf Ausländer“ gegeben.

PS: „Das grundlegende Problem hinter der Straftat eines Migranten ist die politische Verantwortung dafür“, sagte übrigens der Herr Maaßen gelegentlich. Man sieht, ihm wurden Schild und Schwert der Altparteien zu recht entwunden. Der Große Vorsitzende sprach: „Bestrafe einen, erziehe tausend.“ Der kleine BKA-Vorsitzende hat’s sofort kapiert.

PPS: Alles Gute, Wahre und Schöne zu den notwenigen und gerechtfertigten Kosmetikmaßnahmen an der BKA-Einschätzung hat, diesmal schon wieder besonders schön, Alexander Wendt gesagt.

PPPS: Der Abschlussbericht wird nach letzter Auskunft des BKA erst in Wochen bzw. gar Monaten vorliegen; insofern ist Herr Münchhausen gar nicht genug dafür zu preisen, dass er das gewünschte Ergebnis schon kennt & durchsticht.

Zusammenfassung von Fragolin.

Noch am Montag orakelte ich, dass der Herr Münch, seines Zeichens Leiter des BKA, aufgrund der anmaaßenden Attitüde, sich nicht an die kanzleusische Deutungshoheit zu halten, nach dem Wink mit dem antifantischen Baseballschläger aus dem „Süddeutschen Beobachter“, baldigst den Kotau vor ihrer Hoheit machen und die ketzerische Aussage, der Psychopath von Hanau wäre doch gar kein verlängerter Arm der AfD gewesen, untertänigst widerrufen und durch lautstarke Skandierung des Gegenteils ersetzen würde. Nun denn, es brauchte nur drei Tage. Endlich ist der durchgeknallte Amokläufer wieder ein rechtsextremer Terrorist. Wo kommen wir denn da hin, wenn irgend eine Ermittlungsbehörde den Erkenntnissen linksradikaler Hetzmedien zu widersprechen wagt?

Einen schönen und geruhsamen Frühlingssonntag an der frischen Luft auch allen Irren da draußen. Reißt euch zusammen. Es ist ein Grippevirus, kein Krieg. Noch nicht.
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Das ist ein Schlußstrich

Moser verbreitet das Verblödungs-Virus

Man muß Schutzbrille und Mundschutz tragen, so man auf Telepolis rumklickt und nicht von der besten „Knallerbse“, die man für kein Staatsschutzgeld der Welt kaufen kann, mit dem Virus der Verblödung infiziert werden will.

Es steht trauig um sein Fanlager. Nur noch die Erfinder von Widerworten, oft schon hier im Blog zitiert, finden sich in den Kommentarspalten ein, obwohl das Zusammenrottungsverbot noch nicht für die Online-Medien gilt. Mosers Fanclub hat sich in alle Winde zerstreut.

Los geht’s. Moser outet sich als bekennender Solltologe.

Der Mord an dem hessischen Politiker Walter Lübcke kommt demnächst vor Gericht – und er soll außerdem parlamentarisch aufgeklärt werden.

Wann der Mord vor Gericht verhandelt wird, steht momentan in den Sternen. Das kann man beim Astrologen Lesch anfragen. Der weiß sowas. Und Abgeordnete klären nichts auf. Insofern gibt es auch nichts Besonderes, das Moser nach dem solltologischen Fehlschluß einführt.

Das Besondere: In dem neuen Untersuchungsausschuss sollen auch die ungeklärten Fragen des NSU-Skandals erneut auf den Tisch.

Hier sind es zwei Fragen, die der Erklärung bedürfen. Was ist der NSU-Skandal? Und wenn ja, welche ungeklärten Fragen sind das, die da auf den Tisch sollen. Moser schweigt wie ein V-Schreiber, der unterschriftlich eine Verschwiegenheitserklärung leistete.

13 parlamentarische Untersuchungsausschüsse gab es bisher zum NSU-Skandal. Der letzte läuft zur Zeit im Landtag von Mecklenburg-Vorpom­mern. Jetzt also der vierzehnte, der zugleich eine neue Dimension hat. Er dokumentiert nämlich nicht nur, wie ungelöst der Skandal ist, sondern in gewisser Weise auch, dass dessen Hintergründe vital und gefährlich geblieben sind.

Es gibt noch keinen vierzehnten PUA. Insofern kann der auch nichts dokumentieren. Erst recht keine Hintergründe, wie auch immer die geartet sein mögen.

Zum Problemfeld gehört, dass maßgebliche Institutionen der Meinung sind, die NSU-Mordserie sei aufgeklärt. Dazu zählt die Bundesanwalt­schaft genauso wie der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München, der von 2013 bis 2018 den NSU-Prozess führte und nun im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung vorlegen wird.

Das ist das von Moser mit Pfählen abgesteckte Problem, also sein Pro­blem. Wo ist da das Problem? Nirgends, denn so funktioniert der deutsche Rechtsstaat nunmal seit der größten Bewährungsprobe der Deutschen (Merkel). Schon immer. Er vergaß übrigens alle PUAs, denn auch die haben sich ohne Ausnahme der Verschwörungstheorie von Range, Ziercke, allen am 22.11.2011 abstimmenden Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sowie Diemer, Goetzl & Genossen angeschlossen. Sie gehören dazu, auch wenn Moser sie in dichterischer Freiheit außen vor läßt.

Achso, darin liegt das Mosersche Problem.

Für diese Institutionen waren die Mörder der zehn NSU-Opfer aus­schließ­lich die Thüringer Rechtsextremisten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, keine anderen, keine Helfer, keine Verstrickung des Verfassungsschutzes.

Was aber nun, wenn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe kein Mörder waren und sind? Auch keine Bankräuber und Bomebenkleger. Wa, wenn die in Rede stehenden Kapitaldelikte bis dato nciht aufgeklärt wurden, sondern zwei Leichen und eine Haushaltshilfe als Sündebock herhalten müssen? Diese Überlegung spielt bei Moser keine Rolle. Er schlägt sich lieber auf die Seite der staatlichen Verschwörer und bläst ins gleiche Horn, nur daß er gerne in die größte Tuba blasen würde.

Selbst Moser hat es bisher in seiner gesamten Knallerbserei nicht geschafft, einen einzigen Beleg für die Täterschaft der drei vorzulegen, oder wie es in zeitgemäßer Sprache heißt, es fehlt die Evidenz.

Dabei steht der NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel genau für diese Ver­strickung. Als der junge Deutsch-Türke am 6. April 2006 in seinem In­ter­netcafé erschossen wurde, war der Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen, Andreas Temme, erwiesenermaßen vor Ort. Vieles spricht dafür, dass der Mord von innen begangen wurde. Dass der Mörder also nicht von außen kam, sondern sich in dem Laden aufhielt. Streng genommen kämen dann nur zwei Personen in Frage: der Iraker Hamadi S., der aber bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, nie tatverdächtig war und der heute nicht mehr in Deutschland lebt – und eben der Verfassungsschützer Temme.

Ob der Iraker bei der Polizei bereitwillig Auskunft gab, das sei dahingestellt. Es ist von Moser nicht belegt. Wie der Mord begangen wurde, ist nicht ausermittelt. Insofern spricht weder vieles für Innen, noch für außen. Für Temme als Mörder spricht auch nichts. Moser bleibt die Belege schuldig und verliert sich in Geraune.

Der Klassiker der Besprechung der Ergebnisse des Mordes schlechthin ist immer noch die Serie „Hessische Frohnaturen auf Egotrip„. Der Sachstand auch hier, daß gar nichts aufgeklärt ist.

Im weiteren Text verliert sich Moser nur noch im Nebel substanzfreien Geraunes. Oder wie es neulich hieß: Außerdem schreibt Moser viel Sülze.

Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Vielleicht ist Moser der nächste Lietraturnobelpreisträger? Nein ist er nicht.

Schafft dreizehn, vierzehn, viele PUAs schafft nur mehr Abgeordnete, die noch viel mehr nichts auf aufklären werden. Der Fall Lübcke ist mager wie eine Hupfdohle der Klum. Da ist nichts zu holen.

Die Kommentatoren.

gerheise 23.03.2020 09:01

Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern
Vielleicht bringt der Fall Lübcke die Enträtselung weiter.

Nein, das wird nicht geschehen.

CharlosMolinero 23.03.2020 11:15

Re: Untersuchungsausschuß so wichtig wie der Wetterbericht von gestern

schon gar nicht wenn BKA Leichen vor Sektion waschen lässt, oder wie im Fall L. ein „Freund der Familie“ wichtige Spuren am TO beseitigt.


Buttercremetorte 23.03.2020 09:07

Wenn der Autor

Aber warum? Und warum folgte ein Jahr später der noch riskantere Anschlag von Heilbronn auf zwei Polizeibeamte, der offiziell erneut dem NSU-Duo zugeordnet wird?

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder
der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Bratapfelkuchen 23.03.2020 11:43

Re: Wenn der Autor

unbesorgt schrieb am 23.03.2020 09:54:

Buttercremetorte schrieb am 23.03.2020 09:07:

Wenn der Autor wirklich glaubt, dass die Geheimdienste an der Aufklärung oder der Wahrheit interessiert sind, lebt er im Märchenland.

Wenn man die Beiträge von Thomas Moser verfolgt, sollte man eigentlich erkannt haben, daß er die Narrative von Justiz, Geheimdiensten und Politik gerade nicht glaubt.

Ach ja? Er geht von der Anwesenheit der Uwes an den Tatorten aus. Keine Zeugen, keine Fingerabdrück, keine DNA. Damit fängt es schon an.
Die übrigen, mannigfachen Fehler wie Czeska vs. C2eska, Funddaten, Fundorte, Übergabe der Waffe im falschen Jahr etc. hab ich da noch nicht erwähnt.

CharlosMolinero 23.03.2020 12:40

Re: Wenn der Autor
So sieht es aus. Die Zweifel von Hrn. Moser sind bestenfalls halbgar, obwohl es sich um einen staatspolitischen Dauerskandal handelt.


CharlosMolinero 23.03.2020 12:50

Re: Mehr als nur ein Mord

Nachdem ein Freund der Familie am TO gründlich durchgewischt hatte, waren die Optionen für den Schützen tatsächlich deutlich besser geworden.

In den Medien wurde auch „durchgewischt“ nämlich allein wegen der flexiblen Angaben zur angeblichen Tatmunition, in bester NSU Tradition widersprüchlich bis zum gehtnicht mehr.

Der gesicherte DNA-Antrag belegt keine deliktrelevante Schussabgabe, sondern einen Waffenkontakt.

Was haben Schlepper, Fools Fisting Future Klimataliban und „Klimawissenschaftler“ mit den nicht im Ansatz aufgeklärten Delikten zu tun? Eben, nichts. Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht, da sollte sich Aktivisten……s nichts drauf einbilden.

Die 120 Jahre sind übrigens schon auf 30 zurückgestuft worden…..

Wratz 23.03.2020 18:14

Erhaltene Morddrohungen sind so was von…gestern!

Heute wird so gut wie jeder von Missgünstigen bedroht,

Nein, heute ist man Corona-Infiziert (Merkel, Bürgermeister und sonstige „Ich-bin-ein-Star“)!
O:-)

Haschpappi 23.03.2020 14:33

Lieber Thomas Moser,…

…ich habe kein Vertrauen mehr in irgendwelche PUA’s, die wegen NSU-Terrorismus/ Rechtsextremismus auf Bundes- und Länderebenen initiiert werden – von Berlin (Anis Amri) bis zum hessischen NSU-Ausschuss: “es stinkt gewaltig“!

Als Beate Zschäpe 2006 mit Bernd Tödter in Kassel durch die Kneipen zog…

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/10/als-beate-zschaepe-2006-mit-bernd-toedter-in-kassel-durch-die-kneipen-zog/

Amri-Ausschüsse als Fortsetzung der NSU-Lüge

Man kann in der Geschichte Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse rumwühlen, wie gerne man es möchte. Was man dort nie finden wird ist eine umfassende Aufklärung zum Thema oder des Themas. Die Parlamentarier und Mitarbeiter in den Untersuchungsauschüssen zum NSU haben sich vor allem damit beschäftigt, das Narrativ des Staates zum NSU, also die vom Genralbundesanwalt und BKA-Chef ausgedachte und in die Welt gesetzte Verschwörungstheorie auf Schwachpunkte abzuklopfen, sprich zu verbreiten und damit zu zementieren. Desgleichen die Ausschüsse zum Amri.

Kein Wunder also, daß sie zum gleichen Ergebnis kommen.

Einst hieß es, die Obleute der Fraktionen haben die Geheimdienstakten durch und durch geschnüffelt, aber keine Hinweise auf einen NSU irgendwelcher Art finden können, was sich materiell dahingehend niederschlägt, daß auch keine Humanspuren von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe an den 27 Tatorten gefunden wurden.

Was der AK NSU schon immer und seit langem schrieb, kommt nun auch auch bei den Amri-Forschern an. Die erste und wichtigste Frage, die zu klären ist, lautet: Wer war der Fahrzeuglenker? Alles andere ist aus Falschem folgt Beliebiges.

Beim NSU ist das weitaus schwieriger. Da wäre die Frage zu stellen: Wer war der Mörder? Und das auch noch zehn Mal. Ganz zu schweigen von den Bombenanschlägen und Banküberfällen.

Die beste Knallerbse auf Erden, die man beim Staatsschutz hätte dichten lassen können, Thomas Moser, schreibt forschen Stils:

Zweifel an Täterschaft Amris im Untersuchungsausschuss

Die Abgeordneten im Bundestag geben sich mit den offiziellen Darlegungen zum Anschlagsgeschehen nicht zufrieden: „Irgendetwas ist nicht schlüssig“

Die Zweifel, dass Anis Amri der Haupttäter des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz war, wurden jetzt erstmals im Untersuchungsausschuss des Bundestags offen formuliert. Grund: Die Ungereimtheiten und Widersprüche zur offiziellen Tat- und Alleintäter-Version nehmen zu.

Schon in der vorherigen Sitzung am 5. März präsentierte der verantwortliche Tatortermittler einen Spurenbefund, der die Frage aufwirft, ob jener Tunesier tatsächlich am Lenkrad des Sattelschleppers saß, der auf dem Weihnachtsmarkt insgesamt zwölf Menschen tötete und Dutzende verletzte. Der Chef der zuständigen Mordkommission sagte aus, dass die erhobenen Finger- und DNA-Spuren aus dem LKW-Führerhaus zur Auswertung an die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin gegangen waren. Die einzige Rückmeldung von dort sei gewesen, zu dem „Attentäter Amri“ gebe es zwei Treffer und zwar außen an der Fahrertüre des LKW. Von Amri-Spuren innerhalb der Kabine ist nicht die Rede. Warum?

Außerdem schreibt er viel Sülze.