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NSU: Nawalny auch du?


Giftpflanze des Jahres 2018 – Bei der Einnahme kann schon eine Menge von 0,3–20 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht tödlich wirken

Na? Wollen sie dich auch mit dem süßen Gift der Propaganda in den geistigen Tod befördern, so daß du in deiner Restlebenszeit nur noch als Freßmaschine auf dem Planeten mäanderst? Glaubst du wirklich, was dir der Kleber erzählt, wenn du mit schon fast zugeklebten Augenlidern dem kuscheligen Kopfkissen entgegenfieberst?

Fangen wir mit Danisch an, der zuweilen auch fürchterlichem Aberglauben anhängt, im konkreten Fall dem Glauben, Nawalny sei mit einem Nerven­kampfstoff fast getötet, vulgo ermordet worden und die russichen Ärzte haben präzise genau das richtige Mittel gegen den Giftgasangriff auf den zukünftigen Präsidenten Rußlands gefunden.

Wisst Ihr, was ich für einen absoluten Brüller halte?

Dass die russischen Ärzte im Fall Nawalny kategorisch ausgeschlossen haben, das er vergiftet worden sei, es sei absolut kein Gift und keine Giftwirkung erkennbar, Nawalny aber nur überlebt hat, weil sie ihm sofort das passende Gegenmittel gespritzt hatten.

Danisch beruft sich auf den focus, der sich die Tageswahrheit so zusammenfabuliert:

Jetzt liegt der Beweis aus einem Labor der Bundeswehr vor: Der russische Regierungskritiker Alexej Nawalny ist mit einem Nerven­kampf­stoff vergiftet worden.

Aus einem Bundeswehrlabor liegt außer einer Behauptung der Medien gar nichts vor.

Manchmal fällt der streng auf formale Logik achtende Danisch auf sein eigenes Unwissen herein. Er schließt aus der Gabe von Atropin, daß Nawalny mit einem chemischen Kampfstoff eingeseucht wurde. Das ist eine Fehlschuß, äh Fehlschluß.

Der Wirkstoff Atropin ist ein natürlich in der Tollkirsche vorkommender Stoff und wird medizinisch seit langem vielfältig genutzt. Aufgrund seiner Wirkung direkt auf das vegetative Nervensystem kann er für viele Anwen­dungsgebiete eingesetzt werden, zum Beispiel zur Pupillen­erweiterung vor Augenuntersuchungen, gegen Magen-Darm-Krämpfe, bestimmte Herzrhythmusstörungen und Vergiftungen. …
Atropin wird bei einer Vielzahl von Anwendungsgebieten eingesetzt. Der Wirkstoff:

– hemmt Krämpfe im Bereich von Magen und Darm, Gallen- und Harnwegen,
– wirkt als Gegengift bei Vergiftungen mit G-Kampfstoffen und Insektiziden,
– hemmt die Sekretion der Drüsen des Magens und der Bauchspeicheldrüse

Allgemeiner gesagt, Atropin wird gegeben, um dich wieder aufzupeppeln, weil die meisten Körperfunktionen ihre Mitarbeit an der Aufrechter­hal­tung eines aufrechten Demokraten eingestellt haben. Es wird u.a. auch eingesetzt, wenn man vergiftet wurde. Die russischen Ärzte haben also schulmedizinisch nach Laborbefunden genau das richtige gemacht, eine unspezifische Stoffwechselstörung behandelt.

Dröseln wir das Gespinst mal auf und schauen uns die Fakten an, denn nur die sind belastbar.

Einen wichtigen Fakt muß man immer im Hintergrund haben. Merkel wird auf der internationalen Politikbühne nicht mehr gebraucht, da sie von vielen als viel zu doof für die Bewältigung anstehender Aufgaben einge­schätzt wird.

Trump soll Merkel am Telefon als „dumm“ bezeichnet … haben … Merkel sei nach außen hin gelassen geblieben …

Ihr Mitarbeiterstab weiß das, die Leute im Außen­ministe­ri­um wissen das. Sie verhält sich auch so, es sei denn sie wittert die Möglich­keit, doch nochmal Punkte mitzunehmen, die mit wenig Aufwand erhascht werden können. Das muß man wissen. Merkel ist international ein Nichts, ein Regierungschef, den man lieber in Pension sehen würde, weil man mit dem Nachfolger die anstehenden Probleme endlich zur beiderseitigen Zufriedenheit lösen könnte.

Der russische Außenminister Lawrow sagte es kürzlich sehr direkt.

Гораздо больше шансов довериться киногерою А.Шварценеггера, когда он говорил «trust me», чем тем, кто сейчас пробует играть в него на мировой сцене.

Da war die Filmfigur von Arnold Schwarzenegger, als er sagte „Vertrau mir“, vertrauenswürdiger, als diejenigen, die jetzt versuchen, auf der Weltbühne seine Rolle zu spielen.“

Merkel ist international völlig entbehrlich.

Die Faktenlage ist überschaubar dünn.

  1. Nawalny ist während eines Fluges gen Moskau übel geworden. Er hat sich desterwegen ca. 30 Minuten auf dem Klo eingeschlossen. Was er in diesen 30 Minuten dort getan hat, weiß niemand.
  2. Nach Öffnung der Klotür und Erstbeschau des medizinischen Falls wurde der Pilot informiert, der sich für eine Notlandung auf dem Flughafen Omsk entschied.
  3. Die Flugplatzfeuerwehr orderte dann die Schnelle Medizinische Hilfe aus der Stadt, da sie die Behandlung des komplexen Krankheitsbildes außerhalb ihrer Möglichkeiten lag.
  4. Nawalny wird in das Krankenhaus gefahren und nach den in Omsk üblichen medizischen Standards untersucht, Laborproben werden eingeholt und Befunde erhoben.
  5. Vor allem in Deutschland setzt ein zaghaftes Geschrei in den Medien ein. Nach einigen Techtelmechteln darf Nawalny ausreisen, warum auch immer ist für unsere Betrachtung völlig belanglos.
  6. Nun kommt die große Stunde von Merkel, die dermaßen dumm ist, daß man ihr ein X für ein U verkaufen kann, allerdings auch äußerst ver­schlagen, so es darum geht, ihre Machtposition zu zementieren. Merkel gibt den NSU. Sie stellt sich höchstselbst vor das Mikrofon und erklärt den Kriminalfall Nawalny für gelöst. Er wurde mit einen Nerven­kampf­stoff vergiftet. Der Putins sei’s gewesen.

Am 22.11.2011 holten sich Merkel, Range, Ziercke und Fritsche alle Abge­ordneten des Deutschen Bundestages ins Boot, die per Beschluß Uwe & Uwe zu Mördern erklärten und das Todesurteil über sie fällten. Damit war per se geklärt, daß keine einzige deutsche Behörde jemals wieder abwei­chend von dieser Beschlußlage ermitteln kann oder darf. Unter der ruhm­reichen Führung des Genossen PD Menzel wurde eine kriminal­poli­zei­liche Mordermittlung zum Tod von Böhnhardt und Mundlos unterlas­sen, unterbunden, verhindert, sabotiert oder weisungsgemäß gar nicht erst durchgeführt.

Exakt das gleiche Spiel jetzt wieder, nur daß sich diesmal kein ganzer Bundestag voller Abgeordneter für diese Beschlußlage einfindet. Der dümmste deutsche Kanzler seit dem frühzeitigen Ableben des Führers höchstselbst verkündet die Löung des Mordanschlags auf Nawalny. Beweise? Nado, nix. Nun kommt der Part der deutschen Medien, die einheitlich, ohne Abweichler, das Kanzlernarrativ übernehmen und zu wunderschönen Politmärchen spinnen, wie sie selbst Relotius nie zustande brachte. Sie lügen, daß die Alster sogar bergauf fließt.

Bis hierhin sind wir das ja seitens der deutschen Regierung als auch den Medien gewohnt. Insofern ist es verzeihlich, denn sie können nicht an­ders. Was allerdings unverzeihlich an der Bemerkung von Merkel ist, ist ein äußerst bösartige Unterstellung. Mit ihrer Bemerkung unterstellt sie nämlich den Omsker Ärzten, medizinischen Hilfskräften und Laborassis­ten­ten, daß sie ihre Arbeit nicht beherrschen, daß sie Nichtsnutze sind, da sie die Kampfstoffgabe nicht bemerkten. Das ist dieses Widerliche, Hin­ter­fotzige, Verschlagene, diese ekelhafte Bösartigkeit von Merkel, die ihren Machtarhalt mit einer propagandistischen Atombombe zelebriert, regardless of the Opfer in Omsk.

Die Medizinischen Kräfte in Omsk haben Nawalny das Leben gerettet. Das ist der Fakt. Und Merkel tritt auf dieser Tatsache rum wie ein islamischer Terrorist, der den vom Körper abgemesserten Kopf eines Feindes in die Kamera hält. Das muß man sich klarmachen.

Es gibt keine weiteren Fakten, als diese beiden. Nawalny wurde im Flug­zeug als medizinischer Notfall diagnostiziert und nachfolgend auch so behandelt, was ihm das Leben rettete. Und zwar von russischen Medizi­nern.

Dies ist kein ‚Nowitschok‘, ganz eindeutig nicht – dies ist überhaupt keine Organophosphorverbindung, ja, es geht hier überhaupt nicht um eine Vergiftung. Es ist eine Krankheit, es handelt sich um ein metabolisches Syndrom. Es handelt sich um ein metabolisches Koma infolge einer Stoffwechselstörung – bloß dass diese rasch fortgeschritten ist.

Bei einer Vergiftung mit Organophosphorverbindungen kann man einen Menschen ohne Ultra-Hämodiafiltration gar nicht retten. Wir haben dieses Verfahren nicht angewandt, weil keine Voraussetzungen dafür vorlagen, sprich, keine Vergiftung. (…) Er wäre uns innerhalb der ersten Stunden weggestorben – tatsächlich wäre er um 18.00 Uhr, um 22.00 Uhr herum gestorben. Es ist eine schwere Vergiftung. Eine Organophosphorverbindung bedeutet eine sehr schwere Vergiftung.

Merkel behauptet, Nawalny sei vergiftet worden, weil ein Bundeswehr­labor ein Pröbchen als chemischen Kampfstoff identifizierte. Im übrigen hat die deutsche Regierung bis heute nicht verraten, was für ein Kampf­stoff das ist. Dann ist die Schlußfolgerung ernüchternd. Nawalny wurde entweder unter Aufsicht deutscher Mediziner auf dem Flug von Omsk nach Berlin oder aber in der Charité vergiftet. Im zweiten Fall ist klar, wer das Gift besorgte. Siehe unten.

Zumindest ein Täter wurde auf frischer Tat ertappt und alle konnten dabei zusehen. Merkel. Merkel hat in aller Öffentlichkeit und ohne Not die Be­ziehungen zu Rußland vergiftet. Das ist ein Tatsache.

Alles, was außerhalb dieser beiden Tatsachen diskutiert wird, ist fakten­freies Geraune, so es nicht offizielle Mitteilungen gibt. Deswegen sei den geneigten Lesern ergänzende Lektüre empfohlen, die zumindest das Hintergrundwissen zu Nowitschok liefert. Den Fall Nawalny lösen diese Artikel nicht. Man kann sich mit deren Kenntnis besser durch die Propa­gandalügen der deutschen Regierung und Medien navigieren.

Karl Bernd Esser hat alles Wissenswerte zu Nowitschok zusammengefaßt.

Thomas Röper beleuchtet den Fall sehr präzise.

Bei ab ca. ungefähr 12 min. die entscheidende Aussage.

Vorerkrankungen von Nawalny sind nicht bekannt, aber er ist seit 7 Jahren in kardiologischer Behandlung. Das paßt nicht. Nawalny hängt mit Pussy Riot ab, die Drogen verdrücken wie andere Bratwürste. Warum wird er z.B. nicht auf Kokain getestet? Hat er vielleicht das Alzheimer-Medikament für Hirndoping benutzt?

Nowitchok scheidet aus, denn das wirkt immer sofort, egal in welcher Dosis. Nicht erst Stunden später wie bei den Skripals oder Nawalny.

Möglicherweise ist ihm aus einem der vielen genannten Gründe und Vorerkrankung fürchterlich schlecht geworden, und das wird jetzt instrumentalisiert. Von Hintergründen muß man da erst mal nicht reden, die gibt es dann nicht.

Röper hat über die ominöse Maria (siehe weiter unten) einen ausführlichen Artikel.

Interessant in dem Zusammenhang Nawalny ist, daß Trump Merkel aus dem Stand heraus voll in den Arsch tritt.

Trump: Bisher keine Beweise für Vergiftung von Kreml-Kritiker (derstandard)
Trump zu Fall Nawalny: „Wir haben noch keine Beweise (tagesschau)
Kriminalität – Trump schaltet sich im Fall Nawalny ein (süddeutsche)

Bisher ist es ein medizinischer Fall. Ob auch Kriminalität, wird sich ja zeigen. Nach Erstbeschau ist es Regierungskriminalität unter Führung von Merkel.

Trump sieht noch keinen Beweis für Nawalnys Vergiftung (spiegel)

Trump ist kein Seher, wie der Spiegel behauptet.

Anschlag auf Kreml-Kritiker: Trump zur Vergiftung Nawalnys (welt)

Ob ein Anschlag stattgefunden hat, ist doch bisher gar nicht ermittelt.

Die Anmerkung, das bin ich, hat ein Video von Prof. Rieck kommentiert.

Nowitschok gehört zu jener Klasse von Giften, die sofort wirken, egal in welcher Dosis, entweder sofort tödlich oder sofort körperliche Beschwerden. Stundenlang erst durch die Stadt spazieren, wie die Skripals, und lecker Mittagessen, bevor man sich für den körperlichen Zusammenbruch entscheidet, fällt da aus. So auch das Märchen mit Nawalny. Außerdem hätten dann weitaus mehr Personen im Umfeld umkippen müssen, die ebenfalls Kontakt zu Nawalny hatten

Was, wenn es ein Kokainkollaps war? Oder überdosierte Alzheimerpillen für’s Hirndoping? Oder ein Chemiecocktail, den der Körper nicht mehr verarbeiten konnte und so reagiert, wie er immer reagiert, mit dem körperlichen Zusammenbruch und dem Einstellen aller nicht unmittelbar lebenswichtigen Funktionen?

Prominentes Beispiel für den Mord mit einem Kontaktgift ist die sehr gut dokumentierte Ermordung des Halbbruders von Kim. Ebenfalls mit einem hochtoxischen Nervengift, VX.

Zitat:

Malaysias Polizeichef Abu Bakar hatte am Mittwoch gesagt, dass eine der mutmaßlichen Attentäterinnen sofort nach der Tat einen Waschraum aufgesucht hatte. Sie sei sich „sehr bewusst“ gewesen, dass sie wegen eines Gifts ihre Hände waschen musste, sagte er. Zudem leide eine der beiden verdächtigen Frauen an Symptomen einer VX-Vergiftung, teilte die Polizei am Freitag mit.

Verlag Wiener Neustadt ergänzte.

Ojeh, Herr Prof. Dr. Rieck. An ihrer Theorie haperts ja an allen Ecken und Enden. Ich fang‘ mal hier an:

1.a.: Nowitschok ist ein Gift das sofort wirkt und sehr tödlich ist ;-), eine „Unfall-Dosierung“ ist schwierig, aber auch bei „Unfall-Dosierungen“ wirkt das Gift sofort, niemals zeitversetzt.

1.b.: Die westlichen Geheimdienste sind schon lange im Besitz von Nowitschok

1.c.: Leider hat die Bundesregierung versäumt die Proben an ein neutrales Labor zu schicken, was die Bundeswehr sagt ist theoretisch soviel wert, wie Aussagen eines russischen Labors.

Sehr gute Informationen und nicht nur Meinungen gibt es btw. bei Thomas Röper, St. Petersburg.

2. Daß der amerikanische Geheimdienst sind nicht getraut auf russ. Boden zu agieren ist albern, die operieren weltweit, ständig, und selbst wenn: Wenn sie auffliegen würden, sollten die Russen sagen:“ Oh! guckt! Wir haben die CIA erwischt? Würde sicher die ganze Welt sofort glauben 😉 Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein amerikanischer Geheimdienst solch plakative Beweise hinterläßt.

3. Nordstream 2 steht seit Jahren im Focus, es gibt die Möglichkeit ein Zeitfenster falsch einzuschätzen nicht, jedes Zeitfenster ist für einen mißlungene Operation falsch.

4. Es könnten auch noch ganz andere Gründe vorliegen, z.B. ein Eifersuchtsdrama, wo eine der beteiligten Personen ein Situation geschickt für ihre Zwecke nutzt. Der perfekte Mord quasi.

Obwohl: 5. Es ist doch gar niemand ermordet worden? – Ihre Theorien sind halt so Labortheorien, außerhalb des Lobors sind sie eher Horoskope. Imho.

Nikotin ist auch so ein Nervengift. Hoch lungengängig. Dadurch steht es nach dem Gasaustausch in den Aveolen sofort zur Verfügung und triggert die Nerven, die Produktion der Botenstoffe anzukurbeln. Weiß jeder Raucher eigentlich.

Niedrig dosiert macht man sich das bei den Nikotinpflastern zunutze, um das Rauchen abzugewöhnen. Die Dosis im Pflaster ist zwar niedrig, aber hautgängig und steht dann ebenfalls sofort zur Verfügung.

Das gleiche Prinzip gilt auch bei Morphiumpflastern für die Schmerz­be­hand­lung. Man kann sich eine tödliche Dosis so reinpfeifen oder eben über das Pflaster feinst dosiert zur dauerhaften Schmerzbehandlung. Auch sehr schnell hautgängig und steht sofort zur Verfügung.

Der ehemalige Kriminalbeamte Jürgen Cain Külbel hat ein Bewegungs­protokoll von Nawalny erstellt, soweit das die Analyse der Medien zuläßt. Ganz beiläufig stellt er da die Frage, ob und wie die Charitè als auch das in die Behandlung von Nawalny einbezogene Personal dekontaminiert werden. Der Engländer hat es ja propagandawirksam Tage nach Skripal auch gemacht.

Ergänzend sei hinzugefügt, hätte man auch fragen können, wie die Pröb­chen gewonnen wurden. Wurden Nawalny, das Transportflugzeug und alle involvierten Personen abgeklebt, um auch Oberflächenproben zu gewinnen? Gibt es also die Abklebungen der Hand, des Körpers, am Anal und Genital, wo Ausscheidungen haften bleiben? Wurden dieser Perso­nenkreis und die Geräte dekontaminiert?

Wurden diese genommenen Proben beweissicher, also gerichtsfest an das Bundeswehrlabor geschickt? Also ohne Unterbrechung der Pröbchen­kette?

Die Ermittler in Omsk haben ein Zwischenfazit gezogen. Die deutsche Übersetzung gibt es im Forum.

Bisher wurden 5 von 6 Bürgern, die Navalny während der Reise begleiteten, befragt: Vladlen Los, Georgy Alburov, Ilya Pakhomov, Kira Yarmysh und Pavel Zelensky. Zur gleichen Zeit entzog sich Marina Pevchikh, eine der Begleiterinnen von Navalny, am 20. August einer Erklärung. Der Untersuchung zufolge flog die besagte Bürgerin am 22. August dieses Jahres nach Deutschland, und es war nicht möglich, von ihr eine Erklärung zu erhalten. Ihr Aufenthaltsort wird derzeit ermittelt.

Unter Gesamtwürdigung der beiden feststehenden Fakten und aller Fehl­stellen gibt es riesengroße Löcher in Merkels Anklage, die exakt die Größe des ihr fehlenden Intellekts haben. Daraus ergeben sich drei Fragen.

  1. Was, wenn Nawalny bei Pussy Riot zu viele der lecker Bratwürste kon­sumierte und diese in Kollision mit falsch eingenommenen Medika­men­ten standen? Was also, wenn er auf Grund eines Drogencocktails kollabierte. Drogen wirken auch sofort, man kollabiert aber wegen der Toleranz durch schon länger stattfindende Einnahme erst später.
  2. Was, wenn Nawalny ernsthaft erkrankt ist, Vorerkrankungen hat, die just beim Flug zum Kollaps führten? Das kommt weitaus öfter vor als man denkt. Denkbar wäre eine Pankreasinsuffizienz, also Stoff­wech­sel­störung, wie von den Omsker Ärzten vermutet. 30 Minuten Flugzeug­klo passen prima zu dieser Vermutung. Siehe Foto eingangs des Posts. Wenn man das im Foto zu sehende Nervengift falsch dosiert, sitzt man auch stundenlang auf dem Topf.
  3. Was, wenn all das ein abgekartetes Spiel ist, um Putin eine auszuwi­schen? Was, wenn den Part des GCHQ diesmal Merkel und die Bun­des­wehr und sich dabei heftig übernommen haben? Übelkeit kann man vortäuschen. Erst recht in einem Flugzeug, denn da glaubt das jeder sofort. Was hat Nawalny, der keinerlei Beschwerden hatte, in der halben Stunde auf dem Flugzeugklo gemacht? Die ihm vorab greichte Droge reingepfiffen und weisungsgemäß die 20 Minuten bis Wirkungseintritt gewartet? Was machte dann die nicht zur Kooperation mit den russischen Ermittlern bereite Марина Певчих in London und mit was im Gepäck flog sie nach Deutschland? Brachte sie das Pröbchen Nowitschok der härteren Bauart aus dem GCHQ zum Bundeswehrlabor?

Einen schönen Sonntag auch all jenen Lesern, die sich von Merkel und ihren Analpoeten mit dem süßen Gift der Propaganda einlullen lassen.

Die Wahrheit übers Lügen. Es sind Monster (Farin Urlaub).

der große Bitterlemmer kippt Zschäpe-Urteil

So viele Leute haben uns inzwischen geschrieben, man dürfe doch das von Christopher Lemmer gekippte Zschäpe-Urteil nicht unkommentiert ins Weltgeschehen entlassen. Nun, alles zu seiner Zeit. Steht schon lange im Forum, daß die besten Slots im Blog ausgebucht waren. Außerdem ist das Thema viel zu unwichtig, als daß es zu einem Heißluftballon aufgeblasen werden muß. Wir vermuten ja eher, daß heuer der Federweißer wegen frühzeitigen Saisonbeginns schon üppig hinter die Kiemen gekippt wurde. Dann klappt es auch mit deftigem Lesestoff für Heise-Konsumenten.

Lemmer ist laut Eigenauskunft ein Journalist, der auch schon einen Preis übergeholfen bekam. Weil er nicht so umtriebig und gut vernetzt wie Ramelsberger war, gab es für ihn nur den deutschen Radiopreis 2019. Bekannt geworden sit er vor allem mit seinen eng an allmystery angelehnten Reportagen zum Mordfall Peggy Knobloch. Aufgeklärt hat er nichts, dafür Aufmerksamkeit generiert.

Lemmer wollte also auch mal ganz groß rauskommen, suchte sich dazu das reichweitenstarke Telepolis raus und quetschte dort einen Artikel auf den Heise-Server. Nun sind ja viele Dinge in Deutschland nicht explizit verboten, zum Beispiel auch der Verkauf von Spekulatius ab 31. August. Nichts gegen Spekulatius, aber …

Kippt das Mordurteil gegen Zschäpe?

Nein, ein Urteil kippt nicht. Wenn schon, dann wird es gekippt. Und das auch nur von unmittelbar Beteiligten, also den laut Gesetz dafür berechtigten Organen der Rechtspflege, keinesfalls von Theroetikern des Strafrechts.

Drei Koryphäen der Rechtswissenschaft kritisieren das Oberlandesgericht München für sein Urteil im NSU-Prozess scharf. Statt Beweisen hätten die Richter mit „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“ gearbeitet. Der BGH berät derzeit über die Revision

Der BGH berät nicht, auch nicht derzeit und schon gar nicht über Revision. Wenn, dann tun das die beim BGH tätigen Richter.

Und jetzt haben drei Berliner Juristen teils fundamentale Kritik an der Entscheidung und am Münchner Oberlandesgericht geübt.

Das haben die Verteidiger bereits mit ihren Revisionsanträgen gleich nach Urteilsverkündung getan. Mehr Kritik an einem Urteil geht nicht. Das schreibt Lemmer erst ganz am Schluß seines Beitrags.

Dessen Staatsschutzsenat habe bei der Urteilsfindung die Beweise nicht vollständig gewürdigt. Das Urteil gegen Zschäpe beruhe stattdessen auf „einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung“, schreiben die drei Juristen Kirstin Drenkhahn, Carsten Momsen und Laura Farina Diederichs in „Organisationsdelikte und Beteiligungsstrafbarkeit.“ Drenkhahn und Momsen gelten als Schwergewichte unter Deutschlands Strafrechtlern. Sie lehren Strafrecht an der Freien Universität Berlin. Diederichs ist dort Doktorandin. Die drei Juristen veröffentlichten ihre Kritik in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 36/2020.

Es gibt nur ein einziges Schwergewicht unter Deutschlands Strafrechtlern, das ist Thomas Fischer höchstselbst, der gefühlt 79135 Kommentare zum Strafrecht geschrieben hat, die inzwischen 217.394 eng hingeklapperte Schreibmaschinenseiten füllen. Darüberhinaus entstammt inzwischen fast jeder zweite Kommentar des Spiegel-Magazins seiner Feder, ebenfalls gefühlt. Die Fundamentalkritik Fischers erschöpfte sich im Zirkelschluß von Götzl und Genossen. Da hatte er allerdings erst gefühlte 400 Seiten oder so gelesen.

Das Problem beschreiben sie so: „Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war.“ Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.

Die Mittäterschaft und damit die Verurteilung als unmittelbare Mörderin leite sich „vor allem aus der gemeinsamen Planung und arbeitsteiligen Durchführung ab“. Hier aber begehe das Münchner Gericht einen fatalen Fehler. Denn die Morde an acht türkisch- und einem griechischstämmigen Gewerbetreibenden und einer Polizistin seien erst nach der Planung und damit erst nach dem Zschäpe vorgeworfenen Tatbeitrag verübt worden.

Was ein wenig wie juristische Haarspalterei klingen mag, trifft tatsächlich ein zentrales Problem des NSU-Urteils. Schon während des Prozesses hatte das Gericht angedeutet, dass es Zschäpe für Mittäterschaft an den Morden verurteilen wolle und nicht wegen der milder bestraften Beihilfe. Zschäpes Verteidiger haben darauf schon früh reagiert und allesamt in ihren Plädoyers eine Mittäterschaft für ausgeschlossen erklärt. Entsprechend haben sie nach dem Urteil auch ihre Revisionen beim Bundesgerichtshof begründet.

Das Gericht habe darum „möglicherweise“ Zschäpe „als Hauptangeklagte die volle Verantwortung zuschreiben“ und so „jedenfalls ein wenig eine befriedende Wirkung“ erzeugen wollen.

Auch das hat Fischer schon zig mal betont. Ein Strafprozeß berät über die Straftat, würdigt die Beweise, befindet über die Schuld und verkündet das Urteil. Eine gesellschaftliche Aufarbeitung ist gesetzlich nicht vorgesehen und findet auch nicht statt. Und Götzl selbst ist der letzte, der irgendeine gesamtgesellschaftliche Debatte anstoßen oder irgendjemanden befriedigen wollen würde. Götzl ist Staatsschützer und macht, was man ihm sagt. Alles andere interessiert ihn nicht die Bohne, seine Pension ausgenommen.

Es ist also erstens anzuzweifeln, ob es sich um Schwergewichte des Strafrechts handelt, mit denen sich Lemmer ein paar Zeilen bei heise erschlichen hat.

Der Werdegang ist doch so. Das Urteil liegt irgendwo in den Gemäuern des BGH und wird von den dafür zuständigen Richtern mehr oder weniger aufmerksam auf Fehler und ungereimte Dichtung quergelesen. Das ist schon alles. Am Ende berät man darüber und befindet über Korrektheit, Teilrevision oder Revision. Oder sie verkünden gleich selbst einen Beschluß. Mehr findet nicht statt. Ob da nun irgendwer irgendwo einen Artikel schreibt, das interessiert die Richter nicht die Bohne. Und daß Zschäpe nur Hausmuttchen der Uwes war, obwohl sie genau das nicht war, das wissen die Richter seit langem. Dazu bedarf es keiner Belehrung aus dem Off.

Lemmers Artikel ist Null Beachtung wert, denn einzig Fischers weise Worte weisen den Weg zu gesellschaftlichem Frieden und staatsrechtlich sauberen Deals. Doch die sind noch nicht gesprochen. Sprich, es ist völlig Banane, was jemand über die Revision schreibt. Das entscheiden die beteiligten Richter völlig emotionslos anhand des vorliegenden Urteils und der staatlichen Planvorgabe.

Wie so oft wissen die Kommentatoren mehr und führen uns den Pfad der Erleuchtung entlang.

DieObersteDirektive 31.08.2020 10:18

Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Es ist zweifellos wahr, dass Beate Z. ohne jeden Beweis der Mittäterschaft an diesen Morden verurteilt wurde. Aber es steht noch nicht mal fest, wer denn die Haupttäter waren. Die Schuld der Uwes wurde wegen deren Tod nie gerichtlich festgestellt. Die Beweislage ist ähnlich dünn, wie bei Zschäpes Mittäterschaft.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:19

Re: Zunnächst mal sollte man die Täterschaft der beiden Uwes beweisen

Ja, den Kernpunkt hat man medial und politisch, warum nur, schön übergangen. Und übergeht dieses Problem immer noch…
Es ist nicht in einem Fall eine Schussabgabe, gar die TO-Präsenz, eines Uwes nachgewiesen…und den Suizid halte ich schon aufgrund der dürftigen einsehbaren Aktenlage für absurd.

RatCreutz 31.08.2020 11:34

An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden – jenen beiden Männern, die sich in Eisenach nach einem Banküberfall in ihrem Wohnmobil selbst umbrachten.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw36-pa-3ua-nsu-438380

Man kann schon Zweifel am Münchner OLG bekommen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:37

Re: An keinem der 27 Tatorte DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt

War auch nichts mit DNA in den angeblichen ziemlich versifften Tatmitteln.
Es ist ja nicht mal mit hinreichender Sicherheit die Summe an Individualmerkmalen an der CZ feststellbar gewesen. Pardon, das war ja auf der vereinnahmeten Waffe „C2″…
dafür hat auf der „Waffe Kiesewetter“ das Landeswappen gefehlt, hats einen gestört?

Humanist2000 31.08.2020 10:30

Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Sie mag sich der Brandstiftung schuldig gemacht haben, aber alles dürfte sich nur schwer beweisen lassen. Ich denke, mittlerweile dürfte die Brandstiftung aber auch abgegolten sein, wenn man die Untersuchungshaft und die bisher verbüßte Zeit nach dem Urteil berücksichtigt.

Vermutlich muss man sogar in Betracht ziehen, dass Zschäpe Anspruch auf Entschädigung hat.

simmering 31.08.2020 11:43

Re: Ein Freispruch / Entschädigung ist zwingend erforderlich! #freeZschaepe

Logisch. Wär sie Illegale hät sie mehr Schockpudding bekommen.

schtonie 31.08.2020 10:35

Das war ein politischer Prozess

Nicht umsonst haben sich die Anwälte und Opferfamilien am Ende überwiegend bitter beschwert.

Eine Schuldige muste her.
Wirklich aufgeklärt ist die ganze Sache nicht.

Alleine die Chronologie der vermeintlichen Selbstmorde der Uwes, die Anwesenheit eines VS Mitarbeiters, Andreas Temme, in einem Cafe, während der NSU dort gemordet haben soll, der Herr Temme von alle dem nichts mitbekommen haben will und das Gericht diesen mit einer solchen Aussage auch einfach ohne weitere Nachfragen durchkommen lässt.

Der m.E. aber geradezu erdrückendste Aspekt, dass der Verfassungsschutz oder zumindest Teile davon wie auch immer in den NSU Komplex verwickelt gewesen sein muss, ist die Tatsache, dass der hessische VS eine Akte 120 Jahre lang gesperrt hat…

Jutedack99 31.08.2020 10:44

Re: Das war ein politischer Prozess

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen. Ein Schauprozess und ein politisches Urteil machen aber die Opfer nicht wieder lebendig.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.
Wie so oft stinkt der Fisch vom Kopfe her.

Lasse Reden 31.08.2020 11:34

Re: Das war ein politischer Prozess

Jutedack99 schrieb am 31.08.2020 10:44:

Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen.

So ist es.

Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.

Vielleicht war das von Anfang an so geplant. Für die Öffentlichkeit musste eine Verurteilung zu einer hohen Haftstrafe her und die Verbrechen mussten eindeutig den beiden Uwes zugeordnet werden. Vielleicht hat man Zschäpe versprochen, dass, wenn sie die offizielle Version gesteht, man das Urteil so formuliert, dass es später vom BGH kassiert wird.

Win-Win!

jk23 31.08.2020 10:43

Ich unterstütze den Antrag

Ich unterstütze den Antrag der Familien der Opfer auf Wiederaufnahme des Prozesses und auf die Freigabe der gesperrten Akten des Verfassungsschutzes.

Wenn es nicht einmal Fingerabdrücke, DNS oder Zeugen gibt, welche die (verstorbenen) Beschuldigten mit den Morden in Verbindung bringen können – und auch der Generalstaatsanwalt das bestätigt – dann ist sehr stark anzunehmen, dass die Mörder noch frei herum laufen.

owm3 31.08.2020 10:43

Urteile von Götzl sind eben schwer nachvollziehbar

Zumindest für das Gerechtigkeitsempfinden Normalsterblicher. Unvergessen hier noch die gerichtlich festgestellte Notwehrhandlung, die mit 3 Jahren und 9 Monaten für den Angegriffenen Sven G. geahndet wurde, weil eine Unterzahl von 1 zu 5 und ein bereits am Boden liegender niedergeschlagener Freund bei Streit suchenden Albanern nach Götzls Ansicht kein ausreichender Grund für gesteigerte Furcht sind.

In einem Land mit anständiger Rechtspflege bekäme man für die gleiche Abwehrhandlung einen ordentlichen Händedruck und Schulterklopfen vom Richter.

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

Kassiert das BGH Götzls aktuellen Spruch, wäre das jedenfalls nicht das erste Mal… Insofern ohnehin unverständlich, dass man den NSU Prozess ausgerechnet diesem Mann überlassen hat.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:25

Re: Nix neues

Mittäterschaft geht nur wenn Täter vorhanden sind. Daran krankts schon KT-mäßig.

Aber der ganze NSU Komplex gereichte ja ohnehin jeder Bananenrepublik zur Ehre, so dass derartig fundierte Kritik am Urteil das Bild letztlich nur abrundet.

Karl_Dalheimer 31.08.2020 11:04

Und ich habe angenommen,

wenn man einem Mörder das Abendessen zubereitet, das Bett macht, möglicherweise mit ihm kopuliert etc., dann hat man auch, wie der Mörder, „lebenslänglich“ verdient. Vorausgesetzt, das politisch-ideologische Umfeld passt!😈😈👿

CharlosMolinero 31.08.2020 11:33

Re: Und ich habe angenommen,

Dazu müsste es erstmal Mörder im Umfeld der Z geben, nachweisbar und nicht nur durch Z.s Märchen.

CharlosMolinero 31.08.2020 11:29

Re: Das war abzusehen …

Beihilfe zu nichts, wenn die Z. nachweisbar Beihilfe geleistet hat, dann zur Verdeckung von Straftaten in Zusammenwirken mit GBA und Senat.

Ermittlungspleite zum Terroranschlag auf das Oktoberfest

Aus Video Nr. 2 – Am Ende

KHH redet sich die deutsche Kriminalpolizei schön. Der seift den jungen Burschen ein, daß es eine Freude ist, zuzuhören. Das muß ein Wesenszug der Franken sein, andere einzuseifen. Söder kann das auch sehr gut.

Es gibt ja beim Verfassungsschutz eine Abteilung für Legendenbildung. Zu was denn? Die Leute verleumden.

Wir haben einige Märchenerzähler vom Verfassungsschutz die zielge­richtet Vernichtungsmärchen erfinden und [???] machen.

Auf der anderen Seite haben wir aber eine reguläre Polizei und das laß ich mir nicht nehmen.

Die reguläre Polizei ist immer noch anständig, hochanständig, und das lasse ich mir auch nicht nehmen.

Ich war ja auch im Gefängnis, nicht wegen dieser Sache, auch, fragen sie mich nicht warum, ich weiß es selber nicht.

Auf jeden Fall war ich lange genug im Gefängnis, weil ich angeblich eine politische Gefahr war. So.

Auch in den Gefängnissen sind die Beamten in einer Art und Weise korrekt, daß ich nur den Hut ziehen kann.

Und auch unsere deutsche Polizei einschließlich, soweit meine Erfah­run­gen reichen, die Staatsschutzabteilungen sind auch Polizei und in Ord­nung.

Bei den Landeskriminalämtern ist es nicht ganz so einfach. Wir sehen ja auch oft in Krimis, daß die oft eine üble Rolle spielen.

Der Oktoberfestanschlag in München 1980 titelt der zum Ende seiner Schriftellerlaufbahn hin immer schlechter dichtende Wetzel für heise, wo er auch als lola123 unterwegs ist. Oder er läßt dichten.

Apropos Lola.

It’s a mixed up, muddled up, shook up world
Except for Lola

The Kinks

Man mag fast ausrufen, endlich mal was richtig ausgedacht, dann klopft aber jemand an die hintere Schädelwand und meint, er hätte ja auch Terroranschlag schreiben können, statt Papierkorbvorfall bei der Wiesn, so viel Platz ist auf dem Heise-Server noch, daß das da hinpaßt. Und es paßt sowieso, denn es war ein Terroranschlag.

Schade, denn nach dieser kleinen Unterlassung geht es im Schriftsatz des hoffnungsvoll gestarteten Nachwuchsschrifstellers nur noch abwärts.

Vom irren Einzeltäter, zum Schutz des Staatswohles bis zur Einstellung der Ermittlungen (1980-2020)

Irrer Einzeltäter war nie die These der zahlreichen Ermittler, sondern Futter für die Schmierfinken, damit die sich was aus dem Arsch ziehen. Den Schutz des Staatswohls haben nämlich genau die mit ihren Horror­mär­chen besorgt, allen voran die Linken mit Ulrich Chaussy an der Spitze. Für ihre Leistungen zum Staatswohl wurden sie ordentlich mit staat­li­chem Blech behängt und fürstlich entlohnt. Es läßt sich gut leben, wenn man die richtigen Staatsschutzthesen aufschreibt. Einstellung der Ermitt­lung ja, aber da fehlt eine außerordentlich wichtige Entscheidung, jene des Generalbundesanwaltes.

Gundolf Köhler handelte aus einer rechtsextremen Motivation heraus.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat Gundolf Köhler am Abend des 26. September 1980 gegen 22:20 Uhr eine Bombe in einem Abfallkorb im westlichen Bereich des Haupteingangs zur Festwiese abgelegt und zur Explosion gebracht. Hierdurch wurden zwölf Besucherinnen und Besucher des Oktoberfests getötet und 221 Personen zum Teil schwer verletzt.

… ist festzuhalten, dass es keine konkreten Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags durch Gundolf Köhler gibt.

So einfach lassen sich Verbrechen aufklären. Die Abgeordneten des Bun­destages beschließen am 22.11.2011 die Uwes schnell mal zu einer Mör­der­bande. Der GBA entscheidet einfach mal so, daß Gundolf Köhler die Planung, Vorbereitung und Durchführung des Anschlags ganz alleine gestemmt hat und beleidigt damit den Intellekt vieler kluger Menschen, abgesehen davon, daß der Chefankläger Merkels gar nicht befugt ist, eine solche Entscheidung zu fällen. Noch obliegen die den in der BRD tagen­den Gerichten.

Ich lasse mal die Denkschwäche des Generalbundesanwaltes (seines Ghostwriters) außen vor. Auch er erliegt dem Lieblingsfehler der Linken, behauptet Falsches und plappert demzufolge Beliebiges daher.

Daß Köhler die Bombe dort abgelegt hat, mag man er ja noch fieber­phan­tasieren dürfen. Daß er sie zündete, dafür gibt es keinen Beleg, keinen Ermittlungserfolg, denn wes Bauart und Funktionalität der Zünder war, das blieb verborgen, wurde nicht aufgeklärt, durfte nicht aufgeklärt wer­den bzw. ist Staatsgeheimnis, weil es zu den Falschen, dafür richtigen Tätern führt.

Es gibt mehrere solcher abstruser Logikfehler, die dem Schriftführer des Generalbundesanwaltes unterliefen. Weiter mit Wetzel.

Der Terroranschlag auf das Münchner Oktoberfest ereignete sich am 26. September 1980. Dazu wurden 1,39 Kilogramm TNT (also gewerblicher Sprengstoff) in einem Mülleimer deponiert. Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten. Dreizehn Personen wurden ermordet, über 200 zum Teil schwer verletzt.

Welches Ziel die Täter mit dem Terroranschlag verfolgten, das wissen nur die bzw. deren Auftraggeber. Wetzel weiß es unter Garantie nicht. Der GBA schreibt von 12 Toten, Wetzel von 13. Es ist nicht Aufgabe dieses Posts, diese inhaltliche Differenz aufzuklären. Sollen sich die beiden Logikrecken miteinander streiten. Ich halte mich da raus.

Nachdem der Name des „Einzeltäters“ bekannt war, Gundolf Köhler, und Informationen über seine neonazistische Gesinnung und seine Kontakte zu neofaschistischen Organisationen nicht mehr zu verheimlichen waren …

Köhler hatte keine neonazistische Gesinnung. Er war ein Jugendlicher in der Phase der Persönlichkeitsbildung, hat jede Menge ausprobiert. Die Gesinnung wurde ihm angedichtet.

In der Einstellungsbegründung sind zwei Dinge von besonderer Bedeu­tung. In einem zentralen Punkt widerspricht das Gericht dem Urteil aus den 1980er Jahre deutlich: Gundolf Köhler war kein „verwirrter“, unpo­litischer Attentäter, sondern ein Neonazi mit einem faschistischen Welt­bild.

Solch hanebüchener Unsinn kommt heraus, wenn man den Text des GBA nicht kennt.

Es gab jüngst keinen Gerichtsprozeß, der ein Urteil fällte. Die Entschei­dung traf der GBA. In dessen Text findet sich das Wort faschistisch in all seinen Facetten kein einziges Mal. Das ist freie Dichtung, aber gelogen.

… Fakten, denn diese machten einen neonazistischen Anschlag, der von mehreren Personen geplant und ausgeführt wurde, viel wahrscheinlicher …

Es gibt keine Fakten, die diese These stützen. Gäbe es diese, hätte Wetzel sie ja genannt. Um präzise zu sein, wenn man die Einzeltäterthse verwirft, wie es Wetzel tut, dann bleibt unterm Strich nur ein Ergebnis:

Der Terroranschlag auf das Oktoberfest wurde nicht aufgeklärt. Der Generalbundesanwalt hat Gundolf Köhler als Täter festgelegt.

Aus Falschem oder dem Nichts folgt Beliebiges. Wetzel und der GBA führen es uns ja tagesaktuell vor, wie sie ihrem Nazifetisch frönen.

Die Einzeltäterthese macht immer dann „Sinn“

Das ist übelstes Pennälerdeutsch, gruselige Schmiererei. It makes sense, das darf der englische Muttersprachler sagen. Im Deutschen heißt es immer noch: Es ist sinnvoll, einen Einzeltäter zu bevorzugen. Das erspart Kosten und Zeit bei den Ermittlungen. Die kostenintesiven Begründungen kann man den Linken überhelfen. Die denken sich übelsten Trash aus, um ihre Groupies bei der Stange zu halten und die Kuchenkrümel vom Teppich unter dem Regierungstisch zu schlecken.

Auch seine engen Verbindungen zur neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann/WGH“ waren den Ermittlern bekannt, was auch zahlreiche Zeugen zu Protokoll gegeben hatten.

Es gab keine engen Verbindungen zur WSG. Wetzel lügt.

Zeugen hatten mindestens zwei weitere Personen an jenem Mülleimer gesehen, in dem die Bombe platziert worden war. Eine Zeugenbeobachtung, die so präzise war, dass sie auch von einem Streit zwischen drei Personen berichten konnte. Der ehemalige Beamte, der sich als Zeuge bei Rechtsanwalt Dietrich meldete, würde nicht nur die bisherigen Zeugenaussagen bestätigen. Er würde den Tatablauf um ein entscheidendes Puzzle ergänzen.

Der Beamte war am Tag des Oktoberfestanschlages mit fünf weiteren Arbeitskollegen auf dem Weg zur Wies’n. Kurz vor der Detonation standen sie zusammen vor dem Ausgang des Oktoberfestes. In dieser Zeit beobachtete er „einen jungen Mann, der zunächst zu einem schwarzen Auto gegangen sei, das am Bavariaring geparkt war. Darin sollen vorne zwei, hinten mindestens eine Person gesessen haben. Mit diesen habe er durch das heruntergekurbelte Fenster gesprochen. Dann sei der Mann, den er bis heute sicher für Gundolf Köhler hält, zu jenem Papierkorb gegangen, in dem dieser den Ermittlungen zufolge die Bombe zündete.“

Tja, daraus ließe sich eine treffliche Arbeitshypothese erstellen, die hier nichts zur Sache tut.
—–
Bonus für all jene, die bis hierher durchgehalten haben.

Wer denkt, mit Wetzel (und Moser) sei der intellektuelle Tiefpunkt linker Staatsschutzpropaganda erreicht, der irrt. Es ist ein illustrer Kreis, der dem GBA alles abkauft, solange die Lutscher kostenlos sind.

Reinhard Müller schaut mit seinem Kopf gerade noch so aus dem Loch der Staatschutzlatrine heraus, um einen ganz üblen Exkrementetext abzulassen. Genau das ist es, wofür Staatsdiener die Schriftsteller so lieben.

Und wo Terrorismus nicht weit weg ist, da ist der als Terrorpropagandist verurteilte Yücel nicht weit. Der muß schließlich seine von Merkel erkaufte Freilassung türkische Lira für Lira abstottern, Wort für Wort, Satz für Satz.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:30

Re: Gegen den Einzeltäter spricht daß Herr Köhler dort selbst verstarb, Gründe:

K. wurde beseitigt um Zeuge loszuwerden und einen „Täter“ zu liefern, offenkundig.
Der hatte weder Kenntnisse noch Material dafür.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:28

TNT war und ist Zuschlag,

aber sonst kein gewerblicher Sprengstoff.

Und zum Fall: Eine so komplex gebaute USBV muss man erstmal herstellen können. Selbst beim Guss des Sprengstoffs ist einiges zu beachten.

Und damals waren alle „Haupt- und Nebengelasse des K. komplett TNT-spurenfrei, Hinweise auf Verstärkerladung und Zünder ergaben sich nicht…
Sehr unwahrscheinlich das Konstrukteur und Auslöser im K. zu suchen sind.

blu_frisbee 18.07.2020 11:21

Re: Irrer Einzeltäter?

Die erste Schuldvermutung gab FJS ab, daß es pöhse RAF-Terroristen gewesen seien. Das ließ sich aber bis zur Wahl nicht durchhalten.
Dh, der erste ders für eigene Zwecke nutzen wollte war FJS indem ers den „Linken“ attributierte,“links“ war für FJS alles außer ihm.

CharlosMolinero 18.07.2020 08:38

Re: Staatliche EInzeltäter & -fälle haben in der BRD System

Ja, der K hat Jahrzehnte vor dem „NSU“ Phantom geschaft ohne jede Kompetenz und Umgangserfahung spurlos TNT zu giessen und den Rest der USBV zusammenzubauen.Praktischerweise steht er bei Umsetzung gleich daneben. Man wusste damal wie man teure Verfahren spart!

Naturzucker 18.07.2020 13:27

Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Deutschland keine unabhängige Justiz haben. Und selbstredend läge es im Interesse jedes Staatsanwaltes, eine eventuelle Beteiligung oder Verstrickung staatlicher Stellen in so ein Attentat zu vertuschen.

Erst einmal wäre dies seiner Karriere abträglich und zweitens würden viele Staatsanwälte alleine schon aus Überzeugung so handeln

stadtFux 18.07.2020 14:16

Motivation

handelte der Attentäter Gundolf Köhler damals aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus

ein Euphemismus für geheimdienstliche Hintergründe bzw. Verstrickungen

Ego Zentrik 18.07.2020 21:20

Woher will der Autor das wissen?

Das Ziel war es, wahllos so viele Menschen wie möglich zu töten.

Außer er ist der Täter und geständig!

Fall Lübcke: Wir sind wieder bei Ramelsberger

Annette Ramelsberger @ARamelsberger

Wo man sich nachts vor dem Lübcke-Prozess halt so rumtreibt… Anstehen in der Journalisten-Schlange. Es nieselt.

Die Ramelsberger macht das, da hat der Prozeß noch gar nicht begonnen, was sie noch am besten kann: Lügen und Weglassen. Was sehen wir auf dem Bild? Eine sitzende statt anstehende falsche Reporterschlange. Und vier mutige Polizisten, denn es braucht einiges an Mut und Opferbereitschaft, sich mit einer lachenden Ramelsberger auf einem Foto verewigen zu lassen.

Hauptsache Klicks. Das ist, was zählt. Inhalt: 0 Punkte. Bettelemotionen um Mitleid: 100 Punkte.

S.J.F @Cardiotoxine_

Also ich fand ihren Artikel wegen der Platznot beim Prozess gut und richtig. Man muss die Öffentlichkeit informieren. Doch was Sie hier wieder machen, ist einfach nur dreist. Entschuldigung für einen Laien kommt es so rüber als hätten Sie die ganze Nacht vor dem Gericht verbracht. Stattdessen sind sie nur kurz da gewesen und dann hast sie eine Kollegin abgelöst. Erst gegen 6 Uhr kamen sie wieder. Ich finde es nicht ok dass Sie sich quasi wieder im beim NSU Prozess sich Leute an Land ziehen um einen Platz zu erhalten. Als Zschäpe aussagte waren es Studenten die dafür entlohnt wurden. Es wäre echt an der Zeit mal ehrlich zu sein und zu sagen dass Sie sich nicht die ganze Zeit anstellen. Dass würde echt mehr glaubwürdig geben, als sich als Heldin feiern zu lassen. Andere stellen sich auch an, aber machen kein Ding.

Auch wenn es das Budget der Süddeutschen nicht mehr hergibt, einen feschen Bettelstudenten anzuheuern, der das Herz der Ramelsberger erwärmt und ihr über die regenreiche Nacht hinweghilft, indem er sich in die Warteschlange vor Gericht setzt, damit sie in einem heimeligen Hotel die Eröffnung des Prozesses gegen Stephan Ernst und Markus Hartmann (Name frei erfunden) herbeischlafen kann. Es ist geschafft.

Wir können voller Innbrunst bekanntgeben:

Nun, Gerichtsprozeß-Groupies, heute erleben wir den Moment, wo wir sagen können: Wir sind wieder bei Ramelsberger, unter ihrem Banner. Wenn wir heute in unserer Programmsüddeutschen erklären: Die unmit­telbare Aufgabe des Gerichtskorrespondenten ist keine andere als – in wenigen Worten zusammengefaßt – den süddeutschen Sozialismus zur Wahrheit und Tat zu machen und alle anderen mit Stumpf und Stiel aus­zurotten, so stellen wir uns auf den Boden, auf dem Ramelsberger und Jüttner standen und von dem sie prinzipiell nie abgewichen waren. Jetzt zeigt sich, was wahre Kriminalreportage ist und was dieser Ersatz-Aufklä­rung war („Sehr gut!“), die sich als offizielle NSU-Aufklärer im deutschen Internet so lange breitmachte.

Die Helden deutscher Gerichts- und Geschichstschreibung haben sich schon wieder zu einemn wichtigsten Prozeß überhaupt eingefunden, um all das aufzuklären, was das Gericht nicht aufklärt, wozu der Richter keine Lust hat, es sind wieder derer 5 oder 6 oder 7, aber sie schreiben nur von dem einen, was der Generalbundesanwalt alles falsch macht und das die Bedingungen ihrer Schreibtischtäterschaft miserabel sind.

Endlich gibt es wieder Gerichtsreportagen wie bei Muttern.

Im Hessenfunk hört man:

Gerichtsreporterin Heike Borufka berichtet von einer beklemmenden Atmosphäre im Saal, die Ruhe sei fast erdrückend. Stephan Ernst trägt zur Verhandlung einen dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd.

Der Freundeskreis Bento dichtet:

Er trägt einen schwarzen Anzug, darunter ein weißes Hemd. Ein großer Mann mit grauem Gesicht.

Und Mutter Beimer, äh Oma Ramelsberger berichtet von den Tränen der Natur.

Lübcke Mord-Prozess Nach 10 Stunden Anstehen. Durchgeweicht. Müde, aber immerhin: drin.

Dann schläftse wieda ein, vapennt dit Janze und läßt die entscheidenden Dinge dann einfach weg, wenn sie ihren Report an die Alpenprawda kabelt

Der Teifel hat sich fein gemacht. Gelernt ist gelernt. Sie wissen, was verlangt ist und liefern ab. Klamotten sind wichtig, Mimik und Reaktion auf irgendwas. Das teilnamslose Gesicht taucht wieder auf, der regungslose Angeklagte beim Verlesen der Anklageschrift usw. Ja, was soll der denn tun? Das mit den Fähnchen machen, wie bei der Sparkasse?

Der Markus wird von der Jüttner so beschrieben.

Ein feister Mann mit Glatze, Kinnbart und Bauch in einem engen Poloshirt und Kapuzenpulli.

Der andere Angeklagte so.

Stephan Ernst verfolgt die Vorwürfe mit unbewegter Miene, er wirkt in sich gekehrt, fast teilnahmslos.

Es ist nichts weiter als der zweite Aufguß dessen, was hunderte Male während des Prozesses gegen Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben, Eminger und weitere Angeklagte zu lesen war. Es ist effizient, weil man die Textbausteine auf dem iPad abgespeichert hat, mit denen die Reportagen noch rechtzeitig vor dem Frühstück in den Redaktionen zum Abnicken bereitliegen.

So wundert dann nicht, daß man bereits am zweiten Prozeßtag auf dem unterstmöglichen Niveau der Berichterstattung angelangt ist.

Lübcke-Killer wird von Kick-Boxer bewacht

Schreibt die BILD.

Den NSU-Watchern fällt auf:

Während der Diskussionen wurde unter den Zuschauern immer wieder gelacht, schon am zweiten Tag im Prozess rücken der Mord an Walter Lübcke und der Angriff auf Ahmad E. in der Hintergrund.

Weiter geht es so.

Neonazi Stephan Ernst heult im Gerichtssaal

Es ist zum Heulen. Schließen wir den Kreis mit dem, womit alles begann, mit dem Weglassen durch die Ramelsberger.

Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Die Weglaß-Ramelsberger wurde wieder mal auf frischer Lügentat ertappt. Auch wenn die Frau Sausewind nicht ganz bei Troste ist, die ist heute nicht unser Thema.

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Lübcke -Prozess „Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“ Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab – das er später widerrief.

@sz

„Da habe ich den Entschluss gefasst, dem Herrn Lübcke was anzutun“

Trotz Widerstands der Anwälte wird im Lübcke-Prozess das Vernehmungsvideo gezeigt. Der Angeklagte Stephan Ernst gibt darin die Tat zu.

Juanna Sausewind @frsausewind

Der Artikel liest sich schrecklich, wenig distanziert, fast schon relativierend & so viel Raum für die Emotionen von Ernst. Mit keinem Wort tauchen die Angehörigen auf, mit keinem Wort der Nebenkläger Ahmad E. Warum hat der NSU-Prozess nicht zu mehr Sensibilität geführt?#luebcke

Annette Ramelsberger @aramelsberger

Weil all das, was Sie vermissen, im Artikel vom ersten Verhandlungstag steht. Familie Lübcke und der irakische Flüchtling Ahmad E. Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert. Sensibilität ist mir wichtig. Lesen Sie einfach alle meine Artikel.

Juanna Sausewind @frsausewind

Also ich lese in dem Artikel die reine Wiedergabe des Tätermotivs –> Stichwort Nizza, ohne eine kritische Einordnung & dieser Fokus auf die Emotionen des Täters hat Boulevardniveau und erinnert doch stark an die Berichterstattung über Zschäpe in den ersten Jahren. #luebcke #NSU

Werfen wir einen Blick auf die große Lüge.

Ich war fünf Jahre im NSU Prozess. Wir haben jeden einzelnen Tag protokolliert.

Die Sache mit dem Briefkasten haben sie nicht protokolliert, die essentiell ist. Die Sache mit der SMS haben sie ebenfalls komplett unter den Tisch fallen lassen, weil sie kein Geld mehr für mehr Seiten des dicken NSU-Buches hatten. So sieht es aus, wenn man die Ramelsberger auf Gerichts­reportage schickt. Die juristisch spannendsten Dinge werden ignoriert, weil sie nicht in das ideologische Konzept der Heimatzeitung passen.

Noch ein Wort zu Rechtsanwalt Wolfgang Stahl, bekannt aus Funk und Presse, denn da lohnt sich, alle Kellerkommentare zu lesen. Terror-Holger ist wie so oft mit einer unterirdisch schlechten Performance dabei. Dazu wird eine zweckgebundene Sortierung gewählt.

Felix Läpple

Für Ihre Verteidigung von Zschäpe zolle ich großen Respekt, insbesondere die Strategie des Schweigens hat sich ja bei Grasls Eintritt als mehr als sinnvoll herausgestellt. Aber das Verhalten der Verteidiger im aktuellen Verfahren ist mir recht fremd.

Völlig korrekt. Sie haben das Recht zu schweigen. Den Rest erledigt ihr Anwalt. Das ist der Rat, den Udo Vetter nicht müde wird kostenlos an Wißbegierige weiterzugeben.

Das Verhalten der Verteidiger ist mitnichten fremd, sondern zwingend erforderlich. Schaun’s, der Ernst wird verurteilt werden. Alles andere wäre die größte Bewährungsprobe für die Antifa seit des Führers Ableben, wie Merkel vor allem in den letzten Monaten immer wieder zu betonen beliebte. Denn das hieße z.B. nicht Mord, sondern Totschlag mit dem entsprechenden Rabatt.

Es geht darum das Verfahren pingelig genau auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Prinzipien abzuklopfen, dann da winken lukrative Revisionsgründe. Die Aufgaben eines Rechtsanwalts im Straf­ver­fahren, die Rolle seiner Bedeutung, Befugnisse und Anforderungen, all das ist in den Strafvorschriften gesetzlich festgelgt. Er hat da gewisse Pflichten und einigen Gestaltungsspielraum.

Was der Strafprozeß zu leisten hat, war Gegenstand eines früheren Posts.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

Die voll durchgeblödeten Schmierfinken der Systemmedien haben ja schon wieder von Prozeßverschleppung, bloßer Taktik und all solchen Mist geschrieben und damit einmal mehr nachgewiesen, daß sei kein Ahnung haben, haben wollen oder keine Ahnung haben vortäuschen.

Wolfgang Stahl

„Hören Sie nicht auf Ihre Verteidiger, hören Sie auf mich“, sagt er zu ihnen. Und er macht deutlich, dass ein frühzeitiges, von Reue getragenes Geständnis ihnen helfen könnte. – Ein bemerkenswert fürsorglicher Richter – oder vielleicht doch befangen?!

Im Ernst; das ist – mindestens – übergriffig. Tatsächlich sind solche Sprüche für einen Richter inakzeptabel und im konkreten Fall ganz sicher nicht veranlasst.

Es ist offensichtlich, daß der Richter hier in völliger Überschätzung der Wirkung seiner zum Mittag eingeworfenen Rinderbrühe den Kraftmaxe raushängen ließ und den Anwälten die durch Strafgesetze aufgelegten Rechte und Pflichten beschneiden wollte. Wenn der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung auf die Gesetze scheißt und in den Godmode schaltet will, dann ist das zu rügen.

Machen die Anwälte das nicht, können sie nach dem Urteil mit dieser richterlichen Anmaßung keine Punkte mehr machen. Das können sie nur, wenn der Gerichtspräsident den Antrag sofort behandelt, egal mit welchem Ausgang. Das ist zwingend zu rügen, wenn es zu einer Revision kommen soll, denn der Bundesgerichtshof fummelt nicht am Urteil rum, sondern nur an den Rechtsfehlern.

So wundert es nicht, daß Stahl summarisch das folgende Fazit zieht:

„Ansatz“? Einen „Versuch“ wert? Der Mann hätte wie sein Bruder Staatsanwalt werden müssen und nicht Richter.

Fall Lübcke: Wetzel im Rausch der Verschwörung

Wolf Wetzel durfte auf Telepolis als erster die Begleitmusik der Antifa zum Strafprozeß gegen die Angeklagten Stephan Ernst und Markus Hart­mann (Name frei erfunden) liefern. Beide werden, vereinfacht gesagt, des Mordes zum Nachteil des Herrn Dr. Walter Lübcke beschuldigt. Ob vom zuständigen Staatsanwalt, das sei dahingestellt.

Schauen wir uns zuerst die Basics an, um die es geht. Danach versuchen wir, die Kompaßnadel beim Wetzel zu finden, mit der sich gut durch die Wirren der Matternzeit navigieren läßt, denn nicht alls was Wetzel schreibt, mattert wie ein schwarzes Leben.

Worum geht es in einem Strafprozeß, der einen Mord behandelt? Ganz einfach.

  1. Es gab einen Mord. Die Ermittlungen unter Leitung eines damit beauftragten Staatsanwaltes führten letztlich zur Identifizierung des Täters (der Täter) und deren Festnahme.
  2. Von einem Täter gibt es ein Geständnis, das er wiederrufen hat. Das erste Geständnis hängt ihm wie ein Zentner Blei an den Füßen. Da kommt er nicht wieder von los, obwohl das zweite Geständnis den wahrscheinlicheren Tathergang darstellt.
  3. Es wurden Zeugen zum Sachverhalt befragt und deren Aussagen protokolliert.
  4. Im Zuge der Ermittlungen wurden eine Vielzahl von Spuren gesichert, asserviert und ausgewertet. Diese müssen mit dem Geständnis, dem zweiten Geständnis, den Zeugenaussagen und Tathypothesen der Ermittler abgeglichen werden.
  5. Der Staatsanwalt hat entlastende Sachverhalte ermittelt. (Hihi, hat er nicht, aber das ist sein Job.)
  6. Der Staatsanwalt hat bestimmte Spuren nicht ermittelt, obwohl es zur Aufklärung des Sachverhaltes nötig gewesen wäre.

Der Strafprozeß hat nur eine einzige Aufgabe, all die oben genannten Punkte in einem Beweiserhebungsverfahren mündlich zu diskutieren, die Täterschaft festzustellen und abschließend ein Urteil zu finden. Mehr nicht. Es geht um den Mord, wer der Täter war, ob er Schuld hat und welches Urteil eine angemessene Strafe dafür ist.

Bezüglich des Punktes 6 können wir ganz schnell Entwarnung geben. Ob es ein Auftragsmord war, der aus dem Wirtschaftsgeflecht des Lübcke-Clans heraus eingekauft wurde, das wurde nicht ermittelt. Genau das ist die Aufgabe der Vertreter des Generalbundesanwaltes, diese Spur kom­plett aus dem Prozeß herauszuhalten. Die zweite Aufgabe besteht darin, jede Verbindung zu staatlichen Diensten aus dem Prozeß herauszuhalten, egal, um welche Dienststelle und welchen Führungsoffizier es konkret geht. Der Verfassungsschutz ist zwar die Schmutzablage der Links­mat­tern­den, mehr aber auch nicht, schon gar nicht sind die Behördenmitarbeiter an allem Elend dieser Welt und dem der Linken Schuld und in alles eingeweiht, deren Motto die Mosers und Wetzels der Erdscheibe vorbildlich aufschreiben.

Uns diesem Elend hinzugeben, können wir nur selber tun.

Da gibt es noch ganz andere Informationsbegehrer, als es der Verfas­sungs­schutz ist.

Das sind die beiden einzigen Gründe, warum der General­bundesanwalt übernommen hat. Die Mordermittlungen selber und das Ergebnis als Anklageschrift vor Gericht einreichen hätte ein dafür qualifizierter Staatsanwalt ganz sauber zu Ende führen können. Es gibt höherstehende politische Inte­ressen, die dem entgegenstehen. GBA, übernehmen sie.

Zuerst mal sollte man dem einen der beiden Anwälte des Stephan Ernst sehr genau zuhören, was er als sein Aufgabe sieht. Es sind nur 3 Minuten, die mehr Wert sind, als die gesammelten Werke Wetzels.

Hannig sagt auch unmißverständlich, was ihre Aufgabe nicht ist.

Keinesfalls ist unser Job, jemanden rauszuhauen, der schuldig ist. … Wir tun das, was der Rechtsstaat vorgesehen hat. Wir verteidigen einen Angeklagten, und es wird sich zeigen, ob dieser Angeklagte schuldig ist oder nicht. Und wenn er schuldig ist, wird er bestraft werden. Unsere Aufgabe ist es, ab dem 16. Juni am Oberlandesgericht in Frankfurt für ein faires und ausgewogenes Verfahren zu sorgen. Und das werden wir tun.

Der AK NSU nimmt bezüglich des Ausgangs des Verfahrens keine Wet­ten an, denn der ist klar. Natürlich wird Ernst verurteilt werden. Dafür gibt es Gründe. Es gibt ein Geständnis, von dem er nicht loskommt. Es gibt materielle Beweise, die die Tathypothese der Ermittler stützen. Fertig.

Mehr muß man über den Prozeß nicht wissen. Mehr kann er nicht leisten, mehr wird er auch nicht leisten. Und jetzt kommt der Verschwörungspart von Wetzel, der hinter all dem die international hervorragend mit den Geheimdiensten vernetzte und über alle Propagandakanäle verfügende Rechte wittert und das gerne aufgeklärt wissen haben möchte.

Warum dieser Prozess mehr verdecken muss, als er aufklären wird.

Der Prozeß hat den Mord aufzuklären, die Schuld der Täter festzustellen und eine den Gesetzen entsprechende Strafe dafür zu finden.

That’s all for today. Goodbye viewers. (Diana Loeser)

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.

Ich möchte zentrale Umstände ausführen, die mit aller größten Wahrscheinlichkeit dazu führen werden, dass die „Wahrheitsfindung“ mehrere große schwarze Flecken aufweisen wird.

Blödsinn. Die Täter sind ermittelt, festgenommen und sitzen in U-Haft. Die herbeihalluzinierten schwarzen Flecken sind völlig Banane.

Die Einzeltäter-These deckt neonazistische Strukturen – mithilfe des Verfassungsschutzes

Es gibt keine Einzeltäterthese. Die waren zu zweit.

Als 2006 in Kassel der Internetcafébesitzer Halit Yozgat in Anwesenheit von mehreren Besuchern mit zwei Schüssen in den Kopf ermordet wurde…

Yozgat wurde nicht in Anwesenheit von mehreren Besuchern ermordet. Wetzel sollte sich eine andere Weinsorte als Schreibstimulanz wählen. Bei der jetzt gewählten kommt nur Grütze raus. Eine leicht zu beschaffende Alternative wäre Edelfleisch vom Tottierdealer des Vertrauens, der ja nicht zwingend Otto-Gourmet sein muß. Da sind alle lebenswichtigen Vitamine, Eiweiße und Fette enthalten, die ein geistig gesundes Leben ermöglichen.

Das hatte zur Folge, dass man alles aufbot, um einen Killer unter kriminellen Ausländern ausfindig zu machen und alles dafür tat, um neonazistische Strukturen rund um Kassel unbehelligt zu lassen.

Wetzel ist auch nur einer dieser strulledofen Rassisten. Die Ermittlungen wurden natürlich überwiegend in Kreisen gut integrierter und geschäfts­tüchtiger Inländer geführt und hatten wahrscheinlich sogar Erfolg. Kann man alles den Akten entnehmen.

Die vorsätzliche Nichtaufklärung …

Es gab keine vorsätzliche Nichtaufklärung.

… als sich der NSU selbst bekannt gemacht hatte.

Der NSU hat sich nicht selbst bekannt gemacht. Einen NSU hat es nie ge­ge­ben. Bekannt gemacht hat das die Antifa, genauer gesagt, die Merse­bur­ger Krabbelgruppe des Pfaffen König, die inzwischen wichtige Positi­onen in Staatsschutz, apabiz und Spiegel innehatte und so ab 12.11.2011 das Propagandamärchen NSU gebar, damit der Staat Dukaten für den Krampf gägen rächts ausscheißt.

Staatsgeheimnisse wiegen schwerer als Menschenleben

Das stimmt.

Das NPD-Verbotsverfahren ist doch nicht daran gescheitert, dass man über die NPD, über ihre Verbindung zu terroristischen Strukturen, zu wenig gewusst hätte. Im Gegenteil: In der NPD waren so viele V-Leute, Spitzel des Verfassungsschutzes aktiv, dass das Gericht nicht mehr wusste, was ist davon NPD, was ist davon Verfassungsschutz. Das Verbotsverfahren gegen die NPD musste folglich abgebrochen werden.

Falsch. Das NPD-Verbotsverfahren ist u.a. maßgeblich deswegen gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht urteilte, daß die NPD keine politisch relevante Partei mehr ist, die den Bestand der Bundesrepublik somit nicht gefährden kann. Urteil lesen bildet.

Die Kommentatoren haben das Wort.

Artur_B 14.06.2020 10:00

Der zweite Mann

Markus Hartmann, ist vielleicht der Interessantere von beiden. Solang es irgendwie ging, wurde dieser verleugnet und die These aufrecht erhalten, Ernst sei allein am Tatort gewesen. Aber ein Zeuge hatte zwei Fahrzeuge beobachtet und es ist eben auch bei den Nazis so, dass ein Mann nur ein Auto fahren kann. H.s Skoda wurde dann einen Kilometer vom Tatort gefunden und es musste zugegeben werden, dass er am Tatort war. Erst als das feststend, widerrief Ernst sein Geständnis und behauptete, H. hätte geschossen. Was natürlich sein kann. Beachtlich aber die Disziplin, mit der er alles unterließ, was der offiziellen Erzählung widersprochen hätte.

Hartmann ist auch der, auf dessen Handy man Kopien von Verschlussachen der hessischen Polizei fand. H. ist in der Hierarchie wohl weiter oben als E. und damit wohl der Interressantere.

https://deutsch.rt.com/inland/102998-luebcke-mord-ermittler-finden-vertrauliche-polizeiunterlagen/

Es ist reiner Zufall, dass die DNA-Spuren von Ernst am Tatort gefunden wurden. In diesem Zusammenhang sollte man sich den Sanitäter mal ansehen. Der war ausgerechnet mit Felgenreiniger unterwegs, das Mittel, mit dem man DNA-Spuren und Fingerabdrücke sicher entfernen kann. Wäre er nicht gestört worden, dann wären die Spuren wohl weg gewesen.

Natürlich darf man den Lübcke-Mord nicht isoliert sehen. Die halbe Republik bekommt inzwischen aus dem Nazilager Morddrohungen und der Lübcke-Mord sollte klar machen, dass das erst gemeint ist. Wenn sie nicht vor einem CDU-Mitglied zurückschrecken, der zudem Staatsekretär ist und eine bedeutende politische Person, dann heißt das, dass sie keinerlei Hemmschwelle mehr haben. Wenn dieser Mord unaufgeklärt geblieben wäre, dann wäre das weiter gegangen. Vielleicht verdankt Herr Drosten seine Fortexistenz dem Umstand, dass die Täter in Haft sind. Da nun diese Morddrohungen koordiniert erscheinen, darf man sich über die unsichtbare Hand ja mal gewisse Gedanken machen. Trivialerweise gehe ich von einer Kölner Behörde aus.

Diesmal läuft es anders als beim NSU. Man kennt die Tricks und wird darauf nicht mehr hereinfallen. Und, darf man sagen: mit Herrn Wetzel wird Telepolis die Speerspitze der Aufklärung darstellen. Der Artikel ist schon mal ein Auftakt nach Maß.

Gruß Artur

CharlosMolinero 14.06.2020 10:21

Re: Der zweite Mann

Ja, der „Tatortreiniger“ im Familienauftrag (!) ist der größte Witz dabei.

Normalerweise bekommeen TO -Berechtigte die eiegnmächtig und undokumentiert auch nur Trivia in einer Auffindungssituation verändern der Allerwertesten hochgebunden usw.., natürlich berechtigt.
Hier wird, auch von den verschissenen Medien, darüber hinweg gegangen als sei es üblich vor Eintreffen der Ermittler erstma den EO/TO zu versauen.
Anmerkung: Bei Suizidenten kommt das „Aufräumen“ durch Angehörige immer mal wieder vor, sonst eher nicht.

Josef W. 14.06.2020 08:27

Schon wieder ein so flott geschriebener Artikel, mit Vergeßlichkeiten. Tiefer St

Moser und Wetzel stapfen in denselben Fußspueren, vorwärts und rückwärts.
Der böse Wolf, äh VS habe dies oder jenes zu verantworten. Und deshalb ganz radikal und forsch: abschaffen! Hinweg mit dem VS! Schluß,aus, nieder mit!

Leider gerät dabei in Vergesssenheit:
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von V-Leuten die Rede ist, dann steht das „V“ nicht zwangsläufig für den VS. Sondern auch für das BKA, das jeweilige LKA und, nicht zu vergessen, gerne auch für ausländische Dienste.
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Staatsanwaltschaften die Rede ist, die nicht ermitteln (lassen), die keine Akten beschlagnahmen, keine Zeugen verhören usw., dann müsste ein logisch denkender Beobachter/Leser eigentlich fragen: JA WARUM DENN NICHT?
– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von Fritzsche und anderen ermittlungshindernden Politikern die Rede ist, sollte man ebenfalls nach dem Grund fragen. Sind all die zuständigen Minister und Staatsselretäre des Innern, der Justiz etc. in den verschiedenen bundes- und Landesregierungen auf dem rechten Auge blind, heimliche Parteigänger von Neonazi-Schlägern, tätowierteen Baseball-Fans etc.?

– wenn – wie auch hier in Wetzels Artikel – von all dem NICHT die Rede ist, darf man getrost die Frage stellen: was treibt den Wolf Wetzel, den immer wieder offenbar werdenden Tiefen Staat zu decken durch die Ablenkung auf einen Dienst, der per se nie seine Akten offenlegen wird, weil das in der tat seine Selbstauflösung bedeuten würde. Hingegen gibt es und darf es nichts geben, was die Polizei und die STA zu verbergen haben. Nochmals als kleiner Tipp: bei den Ermittlungen zum Mord an Kiesewetter haben nicht VS-Leute „ermittelt“, also Spuren „gesichert“, Waffen und Hosen von links nach rechts verbracht, keine Personenfahndung mit den Phantombildern gemacht. Keine VS. Sondern Polizei LKA und BKA und Staatsanwaltschaften.
Gleiches gilt für den Mord an den Uwes, an Lübcke usw..

Moser und Wetzel schreiben viel und klären …?
Sie fragen nicht einmal.
Und diese Attitüde des Pseudo-Aufklärerischen wird leider immer noch von manchen Rot-Färbern hier bei TP goutiert. Was verschmerzbar ist. Dass sich TP jedoch mit diesen Artikeln schmückt….

Josef W. 14.06.2020 10:04

„Wenn das anders nicht möglich ist, dann ist eine Auflösung zu befürworten.“


Da wurde bei aallen denkbaren Terrortaten so viel dies und das „gefunden“ (bekanntlich ganze Handys, Pistolen, Pässe….), dass man da schon etwas genauer hinschauen sollte.

Noch einmal: es ist nicht der VS, sondern die Polizei, die auf Anweisung der STA ermittelt. Und die STA ist bekanntlich weisungsgebunden – nicht an den VS übrigens.

Also lasst uns doch aufhören mit dem Gequatsche von Mohammed XY und Stehan YZ und Murat TX usw. die alle irgendwann irgendwo irgendwen gesehen und getroffen haben, und was das für eine aufsehenerregende Tatsache sei.

Beim anstehenden Prozess wie auch anderen Prozessen oder Aus legt die STA dem Richter die Ermittlungsergebnisse der Polizei vor. Basta. Nix VS. Wer die ermittlungsergebnisse bemängelt, muss sich schon an diejenigen wenden, die ermitteln (lassen). Und ich habe etwas dagegen, von Wetzel oder Moser ein ums andere mal hinter die Fichte geführt zu werden in einen Nebel, der zwar existiert, aber bei den glasklaren Sachen nichts zur Sache tut.

Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch (4)

Teil 3 endete mit der wichtigen Feststellung, dass diese SMS-Manipulation (sie stamme vom 25.10.2011 statt wie vom BKA ausgesagt 1 Jahr älter) für das NSU-Märchen und für Zschäpes „Mitmörderschaft“ entscheidend ist:

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Das soll in diesem Teil belegt werden:

Mainstreammedien als Lügenpresse, die Prozessaussagen einfach umdreht

Die Lügenpresse:

Die Vorlage stammte von der Antifa, und man wird den Verdacht nicht los, dass diese Falschbehauptung die Berichterstattung der Mainstreammedien vorgab, trotz völlig anderer Aussage des BKA an jenem Tag im Gerichtssaal.

29.5.2014:

Lügenpresse!

Die Gerichtsaussage war diese:

Der Beamte berichtete, auf einem der Handys eine SMS mit dem Inhalt „Ich fahr‘ grad Lisl und Geri wo hin“ gefunden zu haben. Lisl gilt den Ermittlern als Pseudonym für Beate Zschäpe, Geri für Uwe Böhnhardt. Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.

(immer noch falsch, da Susan Eminger diese SMS angeblich an ihren Mann Andre schrieb… aber immerhin!)

Und auch der Focus spielte mit, denn er liess seinen DPA-Beitrag mit der Gerichtsaussage verschwinden, und ersetzte ihn „durch die offizielle Sprachregelung“:

Focus, beide Male der 28.05.2014

www.focus.de/regional/muenchen/prozesse-nsu-prozess-handy-daten-sollen-terrorhelfer-entlarven_id_3878738.html

dpa-Meldung: Der Mitangeklagte soll die SMS knapp ein Jahr vor dem Auffliegen des Trios im November 2011 an seine Frau geschickt haben.
—-
eigener Artikel vom focus

www.focus.de/politik/deutschland/prozesse-nsu-prozess-handy-spuren-verraten-terrorhelfer_id_3881521.html

„Ich fahr‘ gerade Lisl und Geri wo hin, Mausi“. Die Spitznamen „Lisl“ und „Geri“ stehen nach Erkenntnis der Strafverfolger für Zschäpe und Uwe Böhnhardt. Diese SMS verschickte E. am 25. Oktober 2011, also nur neun Tage vor dem Ende des NSU-Trios.

Naaaa, ist das nun „Staatsschutzpresse wie von der Antifa vorgegeben“, oder nicht?

Selten ein schöneres Beispiel gesehen… wie aus dem Lehrbuch.

fatalist wollte es an jenem Tag vor seinem Laptop in Phnom Penh gar nicht glauben, dass so etwas überhaupt möglich ist. Aber es IST möglich, es ist wohl sogar nichts besonderes, sondern alltäglich. Gleichgeschaltete Medien. Wie damals, wie auch in der DDR.

Märchenbuch:

Einfach weglassen ist nichts anderes als Manipulation. Es geht NICHT auf der nächsten Seite weiter:

Die Nebenklage, linksversifft bis ins Mark, war klar:

Einen zusätzlichen Beleg für die Begleitung stellt eine von den Zeugen Stefan Koch, Hoffmann und Jatzig [phon.] bekundete SMS von Susan Eminger vom 25.10.2011 dar.

Man mag gar nicht glauben, dass diese „Einheit in der Falschberichterstattung“ ohne Dirigenten auskommt.

Die staatliche Antifa von „NSU-watch“ hat ihr Protokoll jenes denkwürdigen Tages 28.05.2014 fast 4 Monate lang zurück gehalten, denn sie lasen fleissig den „Wer nicht fragt bleibt dumm“-Blog (Vorgänger von NSU LEAKS, auf Antrag des BKA-Staatsschutzes von Google gelöscht) mit und wussten genau, dass da manipuliert wurde.

Zeug_innen:

  • Antje Ta. (Banküberfall am 4.11.2011 in Eisenach)
  • Udo Ja. (KHK, Auswertungen von Handydaten André und Susann E.)
  • Jörg He. (KHK, LKA Hamburg, ehem. BAO Trio, Auswertung Handydaten André E.)
  • Guido Sch. (KHK, BKA, Auswertung Handydaten André E.)
  • René Ho. (sachverständiger Zeuge, techn. Angestellter beim BKA, Untersuchung Handy André E.)

Sie hätten aufgrund der Auswertung nicht sagen können, von wem und wann diese SMS geschickt wurde.

Eine halbe Lüge, aber immerhin… NSU-watch schrieb nicht, dass diese SMS vom 25.10.2011 stamme.

Was steht ganz oben?

2. Der einzige Beweis war diese SMS deshalb, weil die Zeugenaussagen der Wohnmobil-Vermieter nicht auf Böhnhardt und Zschäpe hindeuteten, ganz im Gegenteil Zschäpe ausschlossen, und so erklärt sich auch was danach kam: Die große mediale Vertuschung der Gerichtsaussage am selben Tag noch, Lügenpresse wie aus dem Lehrbuch.

Fehlt noch der erste Satz, und die Aussagen der Wohnmobil-Ausleiher in den Akten zeigen klar auf, dass weder Böhnhardt noch Zschäpe das Wohnmobil reservierten bzw. abholten. Damit fehlt der „Mittäterschaft Zschäpes“ die Grundlage.

Ende Teil 4.

Fall Lübcke: Fehler mit System

Heute nur eine kleiner Pausensnack bevor es mit der Serie Fake Prozess, Fake-Geständnis, Fake Protokoll-Buch weiter im Text geht. Für jene, die es noch nicht wissen. Anhand zweier Beispiele wird das System General­bundesanwalt und Ramelsberger erklärt. Es geht um den Briefkasten vor der Frühlingstraße 26, der laut glaubhafter Zeugenaussagen (Juristen­deutsch) der Menschen von der Post, die leider nicht mattern, keine Umschläge im C-Format enthielt, als der von den matternden Detektiven des BKA zur Öffnung vorbeigebracht worden war. Nur Allerweltskram im normalen Briefformat trat die Reise gen Leipzig an, um dort abgestempelt zu werden.

Gut, diesen Job, Abgabe der Briefe mit den Paulchen-DVDs hätte auch jeder Antifa mit Begeisterung erledigt, wenn es der guten Sache dient. Hat er ja auch.

Dann geht es um eine völlig bedeutungslose SMS, die schwerelos im Raum schwebt und zum ultimativen Hauptbelastungsbeweis gemacht wurde. Wie und von wem, das wird zum Ende hin dann aufgelöst.

Bisher erschienen sind Teil 1, Teil 2 und Teil 3.

Heute also das System Ramelsberger, erklärt am Spiegel. Lüge und Weglassen als Geschäftsgrundlage. Verantwortlich zeichnet das System Relotius in Fleischwerdung von Johannes Korge (jok), denn mit jok wurde der Text gesegnet.

Der Spiegel berichtet unter Bezugnahme auf einen NDR-Bericht, dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord, das ist Kinder­deutsch, das sich da bei dem Bento-Ableger tummelt, besser wäre Mord am Regierungspräsidenten und bekennendem CDU-Mitglied, weil sich ja nicht jeder öffentlich zu dieser Schande bekennt, dem Merkelwahlverein anzugehören …

Jetzt habe ich mich verzettelt. Steht ja oben, was die geschrieben haben. Dem Verfassungsschutz in Hessen sei vor dem Lübcke-Mord eine Panne passiert.

Waaaaaaaaaas? Nur eine?

Wenn man nun in die Tasten haut und die Relotiusdichtung nach dem Wort Panne durchsucht, dann bleibt man am Titel kleben wie Hunde­scheiße an der Schuhsole. Eklig, denn wes Inhalts diese Panne ist, das bleibt verborgen. Es wird nicht beschrieben, erklärt, erläutert, es wird schlicht und einfach weggelassen.

Im Anreißer-Text mutiert der NDR-Bericht dann zu einer NDR-Recherche, laut der sich der Verfassungsschutz einen groben Fehler geleistet habe. Wieder die Suchfunktion in Anspruch genommen, ist der Ertrag identisch gleich Null. Im Text des Freundskreises Bento heißt es dazu:

Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, Robert Schäfer … Ob es ein Fehler war, könne er heute nicht beurteilen, sagt Schäfer.

Von einem Fehler weit und breit keine Spur. Hätte der NDR eine Recherche durchgeführt, dann wüßte er, daß dem Verfassungsschutz Hessens bezüglich Markus Hartmann (Name frei erfunden) kein Fehler unterlaufen ist, auch keine Panne.

Dazu stellen wir fest.

  1. Für die Erteilung der Waffenerlaubnis sind die vom Gesetzgeber dazu befugten Behörden zuständig. Diese, und nur diese, holen die für die Einschätzung der Zuverlässigkeit der beantragenden Person nach §5 (5) zwingend notwendigen Informationen ein. Die für den Wohnsitz (!) zuständige Verfassungschutzbehörde sollte Auskunft geben können, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 begründen. Und zwar nur über diese beiden. Mehr nicht.

    Die Ziffern 2 und 3 Absatz 2 kann man ja nachlesen.

  2. Markus Hartmann (Name immer noch frei erfunden) sollte eine Waffenerlaubnis bekommen. Das war weder ein Fehler, noch eine Panne.

Der Fehler liegt beim Spiegel. Wobei, da auch Weglassen und Lüge gewollt sind und zielgerichtet eingesetzt werden, ist auch das kein Fehler, sondern System, Absicht.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.
—–
* Waffenschein in Waffenerlaubnis geändert. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein. Zweiterer gestattet auch das Mitführen der Waffe. Im Gerichtsprozeß ging es um die Waffenbesitzkarte. Den Prozeß hat der Kläger gewonnen, da alle Voraussetzungen für die Erteilung der Waffenerlaubnis nach WaffG gegeben waren.

Moser: Honk oder Zonk des Staatsschutzes?

Es pfeifen längst alle Spätz*Innen_(mwd) von den Dächern, daß die Grü­nen eine Meise haben, nur die Bekloppten selber, die kriegen es nicht mit, weil sie bekloppt sind. Einer, der sich mit diesem Teil der menschlichen species auskennt, hat es mal aufgeschrieben, zumindest bezüglich Frau Mihalic und Herrn von Notz, den Wunderwaffen der grünen Offensive.

Es könne doch nicht „realistisch“ sein, „dass ein Rassist, antisemitischer Verschwörungsideologe und Rechtsextremist in keinerlei Netzwerke ein­gebunden und nicht an der Verbreitung seiner kruden Ideologie interes­siert sein soll.“ Damit bieten die beiden Grünen ein kleines Lehrbeispiel für die Faktenresistenz von Ideologen. Auch wenn Tatsachen ans Tages­licht kommen, die mit der bisherigen Einschätzung nicht in Einklang zu bringen sind, ihr sozusagen diametral entgegenstehen, wird stur daran festgehalten. Es wird nicht im Entferntesten daran gedacht, die bisherige Einschätzung auch nur zu hinterfragen.

Es geht zwar um Hanau und den psychisch kranken Rathjen, welchen, kann man sich aussuchen, trifft aber in der Bewertung genauso die Rolle und Funktion dieser beiden Figuren auch in Bezug auf die unter dem Kürzel NSU zusammengefaßten Kapitalverbrechen und den Massenmord am Breitscheidplatz, bei dem Merkel nichtmal mehr rücksichtlsose und brutalstmögliche Aufklärung androhte.

So kommt es dann, daß Moser zu keiner eigenen Titelgebung für sein Haus- und Hofmagazin imstande ist, sondern den Titel von anderen borgt und das dann in Gänsefüßchen setzt. Zum Selberdenken ist er immer noch nicht fähig, auch ohne Traute, eine selbst durchdachte Bewertung und systematisierte Darstellung der Sitzungen im Parlamentarischen Untersu­chungsauschuß vorzulegen. Stattdessen wartet er immer auf seine beiden Denkorgane, derweil er sich in aller Gemütsruhe das Sitzfleisch auf den Hinterbänken der Zuschauertraverse platt sitzt.

Der Amri-Untersuchungsausschuß ist nichts weiter als ein Spiegelbild der NSU-Ausschüsse. Dabei ist die Aufklärung eines Kapitalverbrechens einfach. Zuerst wird das Verbrechen an die Polizei gemeldet. Dann wird der Ereignisort abgesperrt, der Kriminaldauerdienst gerufen, Hilfskräfte herangerufen. Die Tatortgruppe schlägt auf und übernimmt das Komman­do. Die Leichen werden kartographiert, aufgesammelt und in die Gerichts­medizin gefahren. Alles wird fotografisch erfaßt, vermessen, mit einer Filmdrohne von oben zu einer Bewegtbilddarstellung kompirmiert, mit 3D-Technik in ein Modell geschrieben, um schlußendlich aller materiellen Spuren habhaft zu werden, die einem auf die Fährte der Täter bringen. Die ersten Ermittler schwärmen aus, fangen die Zeugen ein, horchen sich in der Szene um, schreiben die Hilfeersuchen an Telekommunikationsunter­nehmen und warten darauf, was auf dem Dienstweg bekannt wird.

Irgendwann übernimmt eine Mordkommission, ersatzweise BAO, die extra für dieses Verbrechen gebildet wird. Alles fürchterlich easy, wenn man es will. Nur bei Parlamentariern nicht. Der Amri sei’s gewesen, tröte­ten die verantwortlichen Polizei-, Justiz- und Geheimdienstmit­arbeiter in die Mikros der Medienspätz*Innen_(mwd), und die trällerten das eins zu eins weiter, wie ein Kanarienvogel den Nokia-Klingelton, da er keine an­de­re Vorlage zum Singenlernen kennt.

Die Überschrift ist Dünnschiß. Es ist wie beim NSU. Bis auf die Behaup­tung, der Amri sei’s gewesen, wurde bis heute nicht ein einziger Beleg für diese steile These geliefert, von Beweisen ganz zu schweigen. Auf einer ähnlichen Lüge fußte der NSU-Prozeß. Da belogen Range und der beste deutsche Detektiv, Ziercke (SPON-Diehl), die streng geheimen Abgeord­ne­ten und bekamen ihren Mörderbeschluß vom 22.11.2011. Jahre später sagten sich Götzl und Kollegen, ja, wenn’s der pfiffigste Detektiv deutscher Zunge seit Bernie Gunther so rausgekriegt hat, dann wird’s schon stim­men. Dann werden wir das so als Geschäftsgrundlage in den Prozeß einführen. Das erspart uns die Mühsal, jedesmal nach Beweisen bzw. Gerichtsurteilen zu suchen, in denen die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos justiziabel manifestiert wurde.

Wenn ich der verantwortliche Field Officer beim Deutschen Staatsschutz­kommando wäre, ich hätte auch den Moser als Schreibstubengehilfen genommen. Für die einen ist er ein Honk der Schriftstellerei, für die anderen der Zonk, Trostpreis zum weinerlichen Kuscheln auf dem Sofa, weil man wieder falsch geraten hat.

Es ist ein Satz wie ein Verdikt, das die massiven Zweifel an der offiziellen Tat- und Täterversion des Anschlags vom Breitscheidplatz in Berlin zum Ausdruck bringt: „Wir wissen alle nicht, ob Anis Amri gefahren ist. Aber nach der Spurenlage waren noch andere Personen im LKW.“ Gesagt hat ihn der Grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz im Laufe der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses. Das vernichtende Urteil galt einem Kriminalhauptkommissar des BKA, der viele Spuren nicht erklären konnte, aber trotzdem an der offiziellen Amri-Alleintäter-Version festhielt – so wie vor und nach ihm weitere BKA-KollegInnen.

Die Arbeit des Untersuchungsgremiums drängt zu einer Konsequenz: War Amri der Mann, der im LKW saß? „Wir wissen nicht, ob es Amri war“, heißt noch nicht: „Amri war es nicht.“ Aber wir stehen unmittelbar vor dieser Feststellung. Von Notz spricht inzwischen nur vom „vermeintlichen Attentäter Amri“. Das ist weniger als die Formel vom „mutmaßlichen Täter“ und viel weniger als die Behauptung: „Amri war der Täter.“

Das Drängen zur Konsequenz beinhaltet auch die Frage: Warum haben sich die zentralen Ermittlungsinstanzen so mutwillig auf den angeblichen Alleintäter Amri festgelegt? Der Tunesier war zweifelsfrei zur Tatzeit in Tatortnähe. Das belegt die Videoaufnahme von 20:06 Uhr in der U-Bahnunterführung am Bahnhof Zoo. Und er war im Besitz der Tatpistole. Er war mindestens Teil einer Tätergruppierung. Wenn er aber nicht der Fahrer war, dann saß jemand anderes am Steuer des Mordfahrzeuges.

Das heißt zugleich: Der Anschlag ist offen. Täter und Mittäter sind noch zu suchen.

Warum gelingt dem Moser solch einfache Erkenntnis nicht auch beim NSU, der spiegelbildlich behandelt wurde? Weil er da kein Denkorgan wie von Notz hatte, die ihm implantierten, was er aufschreiben soll?

Die (Allein-)Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der NSU-Mordserie ist genauso wenig nachgewiesen, wie die von Gundolf Köhler im Fall der Bombe auf das Oktoberfest. Für alle drei Terror­komplexe gilt: So, wie es die Bundesanwaltschaft darstellt, die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik, war es nicht. Nur: Wie es war, das kann man zur Zeit nicht sagen.

Alles klar, Böhnhardt und Mundlos haben mangels Anwesenheit an den Tatorten die Morde durch magisches Wirken vollzogen, indem sie Regenzaubersprüche absonderten. Moser ist auch nichts weiter als so ein Psychoshizo, wie von Meins beschrieben. Für alle drei Kapitalverbrechen gilt: Die Täter sind bis heute nicht ermittelt, auch wenn die Mosers der Welt anderes behaupten.

Fakt ist inzwischen, dass von Anis Amri in der Fahrerkabine des LKW definitiv keine Fingerabdrücke gefunden wurden. Nicht am Lenkrad, nicht am Schaltknüppel, am Armaturenbrett oder an der Innenseite der Fahrertüre beispielsweise.

Da fällt mir ein, daß immer noch die Auswertung der Humanspuren aus dem Cockpit des WoMos ansteht, wie überhaupt die Auswertung der Humanspuren aussteht, die aus dem Schuhregal in Zwickau z.B. oder die aus den gefundenen Kinderschuhen im WoMo zu Stregda. Die Spurenlage war gleich. Wie Moser da auf die Idee kommt, Böhnhardt und Mundlos seien zehnfache Mörder, Amri aber kann kein Täter sein, wenn er keine Spuren im LKW hinterlassen hat, das bleibt sein Geheimnis.

Die Antwort des BKA-Spurenkoordinators, Kriminalhauptkommissar (KHK) A.Q., kommt einem Offenbarungseid gleich: „Wir haben keine Erkenntnisse, die Amri als Täter ausschließen.“ Sie bringt den Abgeordneten der Grünen zu der – rhetorischen – Frage, warum diese tendenziöse Spurenauslegung Richtung Anis Amri überhaupt funktioniert. Von Notz gibt zugleich die Antwort: „Weil der Täter tot ist.“ Wenn er nicht tot wäre, müsste man vor Gericht seine Täterschaft nachweisen, und das wäre bei dieser Spurenlage schwierig.

Eben. Die besten Zeugen des Generalstaatsanwaltes sind immer noch tote Zeugen. Es sind auch die besten Täter.

In Dortmund hatte Amri eine Unterkunft benutzt, die kurioserweise in der Mallinckrodtstraße lag, wo auch ein ehemaliger NSU-Tatort liegt.

Über diese Ansage sollte Moser mal ganz scharf nachdenken. Möglicherweise hat er heftige Probleme mit KKK.

Das Personenklientel bestand aus gewaltbereiten Dschihadisten, Drogendealern und Organisierter Kriminalität (OK), die allerdings nicht streng getrennt waren, sondern sich im Gegenteil überschnitten und mischten.

Ach. Auf einmal darf man sowas wieder schreiben.

Man kann davon ausgehen, dass sich unter den Kandidaten auch V-Leute von Polizei und Verfassungsschutz befunden haben müssen.

Soso, die Polizei führt eigene V-Leute? Dit jibs ja nich.

Stattdessen verfestigt sich der Eindruck, dass auch um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin erklärte der damalige MEK-Leiter Redlich, im sogenannten „Unterabschnitt Ermittlungen“ habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.

Wir warten immer noch auf den Tag, an dem endlich mal erklärt wird, daß auch die Polizei eine eigene Zuträgerklientel führt, teilweise aus den LKA heraus konkurrierend, weil es da auch um Futterneid, Beförderungen, Karrieren, Ruhm und natürlich finanzielle Zuwendungen geht, bis hin zu Schwerpunktrevieren, die sich Kleinkriminelle als Flüsterer halten, um Ruhe im Quartier zu haben.

Wie immer mußten es die Kommentatoren richten.

kobelke 03.06.2020 02:09

Thomas Moser

So wichtig und bewunderswert ich die Arbeit von Thomas Moser finde, kann ich nicht verstehen, wie er es nicht schafft den letzten Schluß aus diesen ganzen Lügen, Widersprüchen, Verweigerungen und Irreführungen zu ziehen.

Es gibt hier nur eine Art von Terrorismus, nämlich Staatsterrorismus. Wie NSU und 09/11 und viele andere Beispiele.

Es ist für mich gleichzeitig unbegreiflich und faszinierend, wie er nicht durch die sperrangelweite Tür hindurch geht.
—–
Josef W. 03.06.2020 07:07

Moser in der Spur…

Natürlich könnte sich Herr Moser bei seinen Lesern entschuldigen für den Quarkj, den er ihnen seit Jahren AUCH im Fall Amri verzapfte. Aber warum sollte er? Ist es seine Aufgabe?

Er schreibt:

Eine Manipulation kann nicht ausgeschlossen werden.

Ja, das kann es nicht. Man könnte auch sagen: in all den Manipulationen könnte auch ein Funken Wahrheit stecken. Und wer manipuliert? Gleich im Folgesatz steht:

ist ebenfalls nicht ermittelt

Wessen Job ist denn das? Der des Bundespräsidenten? Der des Kreisvorsitzenden der CDU? Oder doch des BKA? Das BKA ermittelt nicht, jeder Satz des Artikels belegt das. Naja, fast. Es ist ja ein Moser-Artikel. Und der bleibt in seinem Fahrwasser, in seiner Spur, wie auch beim NSU. Und schließt den Artikel:

…um diese V-Personen ein regelrechtes Tabu aufgebaut wird. Immerhin …. habe jemand vom Verfassungsschutz mitgearbeitet.

U-uhu-hu-uuuuhu: der VS mal wieder. Bloß nicht das BKA. Das BKA zuckt nur mit den Schultern, weiß etwas nicht, hat sich geirrt, hat nicht ermittelt. Die armen BKAler.

Moser deckt hier ein ums andere Mal – und das obwohl der UA schon meilenweit weiter ist, die gute alte Dickkopf-Truppe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Dickopf

Was vor über drei Jahren schon bekannt war:

Etwa in der 5. Minute erzählt ein Anrufer den hochdotierten Journalisten in der Runde, was Moser jetzt nach über drei Jahren schreibt. Also, ob ein Amri ohne Führerschein einen 40-Tonner abends durch den Berufsverkehr Berlins hätte steuern können, dass die Daten manipuliert sind usw.

Also: das Wirken Mosers hat System und reiht sich ein in den Mainstream.
Er weiß Bescheid:

Anschlagsleugner: Mit einem Deep-State-Szenario wird gegen eine Deep State-Entlarvung argumentiert

https://www.heise.de/tp/features/Anschlagsleugner-Mit-einem-Deep-State-Szenario-wird-gegen-eine-Deep-State-Entlarvung-argumentiert-4505805.html

NSU: Revidiere auch du!

„Der Senat hat über „Schuld“ der Z. einen Schriftsatz zusammenfantasiert, mehr nicht.“ so könnte ein blogbeitrag heissen…
fatalist

In einem Podcast, der vom SWR und damit unter Mißbrauch von Steuer­geldern produziert wurde, labern sich Viktoria Merkulova und ARD Terrorismusexperte Holger Schmidt durch über eine Stunde Sendezeit. Bereits nach 3 Sekunden weiß man, daß die Tonqualität unterirdisch schlecht ist, unter aller Sau, einer mit professionellem Anspruch daher­kommenden Rundfunkanstalt unwürdig und damit weghörpflichtig, nicht des Zeitververtreibs wert, da digitaler Sondermüll. Wenn sie nicht mal Geld haben, sich ordentliche Mikrofone und stimmsendefähige Audio-Codierer zu leisten, dann gehört solcher Mist abgeschafft.

Diese Frau Merkulova gibt das keifende Weib und ist für tränenreiche Opferbetroffenheitslyrik zuständig, die einfach nur nervt, denn sie selber ist nicht betroffen, sondern schwimmt wie ein Fettblase oben drauf, ist also für derlei Sendung völlig entbehrlich, bekommt aber die Anwesen­heitsprämie trotzdem ausgezahlt. Der Fischer hat das jedesmal elegant weggebügelt. Ein Dummer als Gegenpart von Fischer hätte ja ausgereicht. Hat ja auch ausgereicht. Terror-Holger macht das, was er am besten kann, lügen und trügen.

Tipp für das Wochenende:
Thomas Fischers Einschätzungen zur Frage, ob das Mordurteil gegen Beate Zschäpe wegen der Taten des NSU Bestand haben wird und wie emotional Richter sein sollten

Ob das Urteil vor den strengen Augen der BGH-Richter Bestand haben wird, dazu hat sich Fischer nicht geäußert.

Ab etwa Minuute 10 geht es sage und schreibe 20 Minuten lang um Küchenpsychologie, also jene Methodik, für die der Saß im Gerichtssaal herhalten mußte, weil er vom Senat als küchenpsychologischer Experte angestellt wurde. Fischer tut sein Bestes, kommt aber gegen zwei Dumme nicht an.

Der intellektuelle Gehalt sei im folgenden in einem Transkript dargestellt, das nach bestem Gehör und bestem zur Verfügung stehenden Duden angefertigt wurde. Das macht ungefähr 5% der Sendung aus, mehr nicht. Der ganze Rest war völlig überflüssige Redundanz. Fischer hat nochmal nachgelegt, und das alles für die Fans von Relotius zusammengfaßt, ohne den Zirkelschluß zu erwähnen.

Strafgerichte sind keine „Wahrheitskommissionen“ und keine Untersuchungsausschüsse. Ihnen die Aufgabe zuzuweisen, lange vergangene schadensbegründende Abläufe in allen Bedingungen, Einzelheiten und Auswirkungen „aufzuarbeiten“, ist eine krasse Überforderung. Gerichtsprozesse ziehen diese Überforderung an, weil sie scheinbar klare Feststellungsstrukturen und Entscheidungsalternativen anbieten: schuldig oder unschuldig? Das kommt dem emotionalen Bedürfnis nach „Bewältigung“ von Unglück durch Zuweisung von Verantwortung entgegen; rational und richtig ist es deshalb noch nicht.

Die mit der Materie vertauten Leser wissen um die beiden entscheidenden Fallstricke, um die es in der Revision nicht gehen wird. Die Gründung ei­ner terroristischen Vereinigung wurde nie bewiesen, sondern aus­schließ­lich behauptet, so wie es Fischer korrekt darstellt. Bezüglich der zugrunde liegenden Morde wurde kein Verfahren geführt. Auch da wurde einfach postuliert, der Böhnhardt und Mundlos seins gewesen. Ein rechtsstaatlich abgeschlossenes Verfahren, daß wenigstens einen einzigen Mord oder Raubüberfall sauber abgeschlossen hat, ist nicht bekannt. Auch wurde an keiner Stelle der Verhandlung auch nur einer dieser Morde abschließend beurteilt. Aus Falschem bzw. dem Nichts folgt Beliebiges. So eben unter Vorsitz von Richter Götzl eine Textbausteingeschichte von 3025 Seiten, die oh Schreck für das keifende Weib der Sendung, am unteren Limit eines schriftlichen Urteils liegt.

Fischer selber hatte bis zur Ausstrahlung im Zschäpeteil der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa 400 bis 500 Seiten gelesen, die keine Überraschungen bergen. In seiner langjährigen Praxis mußte er Urteile lesen, die in der Länge deutlich über das vorliegende hinausgingen.

Das Urteil selber ist ausschließlich für die beteiligten Prozeßparteien von Interesse.

Die eigentlichen Gründe, also das, was die Gesamtheit des Kollegiums als Gründe für das Urteil darstellt, das steht dann in den schriftlichen Gründen, die bei uns, nach unserem Rechtssystem ja eigentlich nur ganz überweigend dazu da sind, im Rechtsmittelzug benutzt zu werden, in diesem Fall also vom Bundesgerichtshof geprüft zu werden daraufhin, ob das Urteil in Anfüh­rungs­zeichen rechtsfehlerfrei ist. Ob das Urteil richtig ist, ob das die ganze wirkliche totale Wahrheit, erfaßt, das kann man nie wirklich sagen.

Es geht nicht darum, auf der Grundlage eines schon feststehenden Urteils, da gibt’s zwei Mörder, die sind tot, und der dritte, die haben wir gottseidank gefangen, und jetzt werden wir mal schauen, wie das alles in den Geschichts­büchern vermerkt werden muß. Das ist ja nun, so muß man mal sagen, der falsche Herangehensweg an so ein Verfahren, denn nichts ist bewiesen. Es handelt sich um eine Anklage, es handelt sich um Beschuldigte. Weder die Hauptangeklagte Zschäpe, noch einer der anderen Angeklagten war zu ir­gendwelchen Mitarbeiten verpflichtet oder gar dazu verpflichtet, den Hinter­bliebenen der Opfer oder uns als Gesellschaft oder den Geschichts­lehrern der Zukunft zu erklären, wie alles gekommen ist. Die können einfach dasitzen und schweigen oder halt versuchen, sich da rauszureden. Die machen genau dasselbe, was jeder Eierdieb und jeder Räuber auch macht. Die versuchen sich da zu verteidigen und irgendwie aus der Sache rauszukommen.

Ich glaube nicht, daß es die Aufgabe eines OLG-Vorsitzenden ist, sich da zum Geschichtslehrer oder Welterklärer aufzuschwingen und da mal der Bundesregierung die Leviten zu lesen bei der Gelegenheit.

Terror-Holger: Aber soll das Urteil nicht dem Rechtsfrieden dienen blablablähfurz?

Nein, das glaube ich nicht.

Die Aufgabe des Gerichts war nicht, zu klären, warum gibt es Rechtsradi­ka­lismus in Deutschland. Eine sekundäre Aufgabe kann natürlich sein, zu klären, warum hat das mit der Ermittlung so schlecht geklappt. … Das Gericht ist ja nicht eingesetzt worden als Untersuchungsauschuß über den Geheimdienst oder über V-Leute oder über die Thüringer Polizei, sondern es ist eingesetzt worden um zu schauen, haben Böhnhardt und Mundlos Edeka-Märkte über­fallen und haben die türkische Kleinhändler ermordet, und wenn ja, haben die anderen daran teilgenommen.

Das keifende Weib: Und doch hat das Urteil ja 3025 Seiten, da hätte man das doch irgendwo reinbringen können. [Das mit ach so fürchterlich schrecklilchen Rechtsradikalismus.]

Ich weiß weiterhin nicht ganz genau, was man da noch reinbringen hätte sollen. … So ein Urteil in schriftlicher Form hat ja bestimmte vor allen Dingen mal bestimmte formelle Aufgaben. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Da wird gesagt, wie sind wir zu dem Sachverhalt gekommen, es könnte ja alles auch ganz anders sein, und dann wird gesagt, wie ist dieser Sachverhalt jetzt rechtlich zu bewerten, wie sind die Beweisergebnisse rechtlich zu bewerten. Und dann kommt noch die Strafzumessung und alles, was damit zusammen­hängt. Und das ist vor allem, deshalb werden solche Urteile angefertigt, um den Verfahrensbeteiligten und dann dem Revisionsgericht, in diesem Fall dem Bundesgerichtshof, 3. Senat, klarzumachen, daß das Gericht Gründe hatte, und zwar nicht irgendwelche Gründe, so nach dem Motto die kuckt immer so cool, dann muß sie es ja gewesen sein, oder die ist ja gar nicht zusam­men­gebrochen, die sieht ja gar nicht so aus wie eine Mörderin … Wir verlangen ja, daß das Urteil rational begründet ist. … Schriftliche Urteilsgründe sagen uns aus der unendlichen Vielzahl von möglichen Argumenten, da suchen die einige raus, die uns eine Wahrscheinlichkeit bieten, daß die Entscheidung des Gerichts rational begründet ist. Mehr können wir nicht erreichen.

Terror-Holger. An die Beweiswürdigung geht der 3. Senat nicht ran, das wird man denen [OLG] so abnehmen.

Das kann man so nicht sagen.

Terror-Holger: Aber wie ist es dann, wenn es nicht plausibel erscheint, so wie es mir nicht plausibel erscheint.

Wir haben auf der einen Seit eine Konstruktion des Oberlandesgerichts zur Frage der Gründung einer terroristischen Vereinigung. Da sagen die, die hatten einen gemeinsamen Plan. … Jeder einzelne Morde und jeder einzelne Raubüberfall muß ja auch noch beweisen werden, ob die Frau Zschäpe da jetzt Mittäterin war. Insoweit kann man ja, wenn man sich das Urteil anschaut, auf die Idee kommen, daß da eine gewisses Maß an Selbstreferenzialität drin steckt, um nicht zu sagen, Zirkelschlüssigkeit. Das wäre aber schon sehr vorwurfsvoll ausgedrückt. Das will ich so nicht sagen.

Terror-Holger: Es fällt jedenfalls auf, es sind immer die gleichen Textbausteine.

Ich sag mal, ist es ein Textbaustein, der in seiner Funktion immer leicht geändert wird. Da wird zunächst gesagt, die war Mittäterin, weil es diese terroristische Veringung gab. Woher weiß man das? Woher weiß man, daß das so sein sollte. Das schließt der Senat daraus, daß es dann so gekommen ist. Die haben ja nichts gesagt dazu, sondern die sagen, der Senat stellt fest, so und so haben die das gemacht, dann wird es wohl so geplant gewesen sein. Also war das dann eine solche Organisation, die mit dieser Planung in die Welt gegangen ist und sich gesagt hat, so das machen wir jetzt. Wir sind der NSU und wir haben diesen Plan. Das kann man so machen und geht dann hin und sagt, das ist jetzt die Organisation. … Mittäterin ist sie ja, weil sie ja den gemeinsamen Plan hatten. Worauf ich hinaus will ist, man könnte … Also, wo ich ein Problem sehe … Beim ersten Lesen des Urteils schien es mir so, als ob die Konstruktion des mittäterschaftlichen Planes sich völlig dem Senat aus dem Ablauf der einzelnen Taten ergibt, und die Täterschaft an den einzelnen Taten aus der Konstruktion des gemeinsamen Plans. Und das ist ja eine Konstruktion, die gegenseitig auf sich selbst verweist. Und wenn mehr nicht da ist, dann scheint mir das ein bißchen, ich will nicht sagen ein wenig dünn, das scheint mir dann des nähren Betrachtens wert, um es mal aus revi­sionsrechtlicher Sicht zu sagen.

keifendes Weib. Können sie grob einschätzen, wie das alles ausgeht?

Nein. Natürlich nicht.

Terror-Holger: Diese Mordfrage wird jetzt in der Revision entschieden und sie wird hochspannend?

Nein. In der Revision wird nicht die Mordfrage entscheiden. … In der Hauptverhandlung [der Revision] fragt dann der Richter, wenn man sich eine Stunde gestritten hat und der Verteidiger immer behauptet, aber mein Mandat war es nicht: Ja, aber wo ist jetzt der Rechtsfehler?

Fall Lübcke: Ist Markus H. Temmes Mann?

Herbert Ammon zum Mord an Lübcke, den Täter von Halle und jenem in Hanau.

Selbstverständlich geht es nicht darum, einen Zusammenhang zwischen ideologischen Motiven und den letztgenannten Mordaktionen grund­sätzlich infrage zu stellen. Unzweifelhaft ist dieser Zusammenhang bei dem Mord an dem CDU-Politiker Lübcke.

Doch, genau darum geht es. Unzweifelhaft ist der Mord an Lübcke. Mehr aber auch nicht.

Am Ende seines kurzen Artikels kickt Ammon seinen ideologischen Blöd­sinn wie ein beleidigter Edelkicker den Ball wegen eines verweigerten Freistoßes ins Aus.

Gilt es bei bei der Einordnung der drei genannten Verbrechen zu diffe­renzieren, so handelt es sich bei deren Einordnung in die Kategorie „anwachsender Rechtsextremismus“ um ein reduktionistisches Verfahren. Der Zusammenhang zwischen individueller Motivstruktur und „politi­schen“ Impulsen von außen, von subjektivem Wahn und gesellschaftlich grassierenden Ideologien ist keineswegs so einfach zu ergründen, wie es in der publizistischen Aufbereitung – und schlimmer noch: in der politi­schen Zwecknutzung – der entsetzlichen Geschehnisse kontinuierlich geschieht. Schon gar nicht wird in derlei tagespolitisch aufgeladenen Simplifikationen die Frage nach der condition humaine und dem im Wahn verwurzelten „Bösen“ gestellt.

Der Mord an Lübcke ist bei genauerer Betrachtung simpler als von Ammon angenommen. Und in seinen feinen Verästelungen komplizierter, letztlich auch nur ein Mord, an einem Politiker, aber kein politischer Mord.

Die einen sagen so, Markus H. (Spiegel, Hessischer Rundfunk, apabiz), die anderen Markus Hartmann (Name erfunden, also Deckname, damit nie­mand weiß, wer er wirklich ist.) Aus Gründen der Gleichbehandlung, wie es das Grundgesetz verlangt, werden hier beide Namen ausge­schrieben.

Am Ende des ersten Teils dieser kleinen Reportage war der Mord an Lübcke ja aufgeklärt, also fast, im Grunde morgen früh, weil nur noch ein paar Details fehlten. Mittags hätte die Pressekonferenz mit dem Staats­anwalt stattgefunden. Dann kam alles anders. Wie und warum, das wollen wir heute gemeinsam aus der harten Nuß herauspolken.

Laut PKS 2019 – Standard Übersicht Falltabellen – Tabelle 01 – Grund­tabelle der Polizeilichen Kriminalstatistik, die vom BKA erstellt wurde, betrug die Aufklärungsrate bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen im vergangenen Jahr 94%. Das ist sehr gut.

Laut den Zeitungsmeldungen und Polizeibotschaften von Anfang Juni 2019 war der Mord an Lübcke aufgeklärt. In einer an die besten James Bond – Filme aller Zeiten erinnernden Hubschrauberverfolgung, unter­stützt von Schnellbooten und mutigen Polizisten in Vollschutz, wurde der Täter, also Sanitäter, in einer für die Tagesschau sendefähigen Version überwältigt, festgenommen und dem Haftrichter zugeführt, auf daß man den Verbrecher, der sich am edelsten hessischen Blut vergangen hatte, dem eines Politikers … Kurz und gut. Man hatte ihn. Fast.

Dann kam die Wende. Auf einmal hatte man einen anderen. Wegen einer Hautschuppe, einer einzigen, die nach Wochen im Labor als mit der DNA des Stephan Ernst behaftet identifiziert wurde. Das ist nicht euer Ernst, wollte man meinen, da hing bestimmt auch gleich der Zettel mit dran, wann diese einzige Hautschuppe zu welcher Urzeit wie auf die Kleidung oder den Körper des nun tot seienden Lübcke transferiert worden war.

Sei es wie es gewesen ist. Der Genaralbundesanwalt übernahm.

Der Generalbundesanwalt übernimmt die Mordermittlungen, Grund sind Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund.

Das hat Geschmäckle, wenn man weiß, daß dieser Mord von jedem örtli­chen Staatsanwalt hätte ausermittelt und aktenreif bis zur Anklage ge­bracht werden können. Der Bedarf an den Superaufklärungskräften des Generalbundesanwaltes wäre identisch gleich Null gewesen.

Wählt man jedoch einen anderen Ansatz, nämlich den, welche Funktion der Generalbundesanwalt im politischen System der Bundesrepublik wahrzunehmen hat, dann sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist er der Freisler der Republik, der die Volksschädlinge öffentlichkeits­wirk­sam zu brandmarken hat. Also, er klagt an, brandmarken tun die Medien. Da kennen die nichts. Das können die.

Der Generalbundesanwalt als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

@moh hat einige Staatsschutzprozesse verfolgt und ist zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.

Sobald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden könnte, werden Beweise für eine Tat nicht mehr gefordert und die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden glauben demjenigen, der das politisch gewollte „Geständnis“ ablegt – so unglaubwürdig und wider­sprüchlich die darin enthaltenen Behauptungen auch sein mögen. Unter Androhung einer harten Bestrafung knickt so mancher Beschuldigte ein und liefert als „Kronzeuge“ die erforderliche Aussage, die dann handfeste Beweise wie DNA-Spuren oder eine ein­wand­freie Indizienkette zum Beweis der Tatbeteiligung weiterer Beschuldigter verzichtbar macht.

Die Polizei kam nicht weiter. Bis zu jenem Tag, an dem der Generalbun­desanwalt zum Rapport in den Bundestag einbestellt war, um vor hand­verlesenen Abgeordneten Rede und Antwort über sein vor sich hin düm­pelndes Aufklärungsbemühen zu stehen. Er ließ nichts anbrennen und hatte die Siegtrophäe mitgebracht, den Skalp des Stephan Ernst. Denn justamente am Abend vorher, zu später Stunde, als Ernst zum zigsten Mal in sich gegangen war, hatte er den Überstunden schiebenden, nun für den GBA ermittelnden besten hessischen Detektiven gestanden. Was auch immer, es ist inzwischen egal. Denn da kommt er nicht mehr raus, egal was wirklich passiert ist.

Das Geständnis ist der Wackerstein, der an seine Beine gebunden wurde. Das wird auch der Grundstein für das Urteil sein. Der Fall Ernst ist schlußgestrichen wie ein frisch renoviertes Haus. Nicht ein einziger Fleck trübt das Anklagegebäude. Nichtmal der Widerruf mit der Behauptung, der Hartmann (Deckname) seis gewesen.

Gehen wir zurück auf Anfang und schauen uns einen anderen Film an.

Was, wenn die tapfer ermittelnden Kriminalpolizisten Recht und den Täter eingefangen hatten?

Dann hätte sich bestätigt, daß Mord fast immer eine Beziehungstat ist. Das Geschehen spielte sich im familiären bzw. beruflichen Umfeld ab. Den Lübcke wegen seiner bekloppten Meinung nicht leiden können, gehört nicht zu diesem beruflichen Umfeld, das nur nebenbei. Wegen sowas bringt man niemanden um. Was, wenn der Ernst nun aber Recht hatte, und der Hartmann hat den Mord vollzogen? Der Ernst hat zu­schau­en müssen. Was dann? Dann war es ein Auftragsmord, der aus dem fami­liä­ren Umfeld heraus gekauft worden war.

Was, wenn da die üblichen Schweinerei im Hintergrund ablief? Die ginge so. Auf dienstlichem Wege wurde bekannt …

Man wußte über verschlungene Pfade, daß der Ernst am Tatort war, konnte ihn aber noch nicht auf den Angelhaken nehmen, weil es Null Beweise gab. Man hätte ihn liebend gerne als Täter, weil er ein Rechter war oder ist. Ergo wühlte man die Mülltonnen wieder durch, sammelte alle Klamotten ein, die der Lübcke so in den letzten Wochen seines Lebens getragen hatte und fand eine Hautschuppe von Ernst, die dieser zufällig auf der Kirmes am Abend an der Kleidung des Lübcke hinterließ, weil er diesen aus Versehen anrempelte. Das ist das, was auf dem Begleitzettel der DNA-Spur stand. Datum, Uhrzeit und Ereigniszusammenhang der Spurenlegung, zusätzlich noch die Sampelgröße. Die ist bei DNA-Spuren auch wichtig, das Thema würde jetzt aber zu weit führen.

Stolz wie Bolle marschierte der Generalbundesanwalt durch die weit­räumigen Flure des Bundestages und wedelte mit seinem Skalp in alle Richtungen wir früher die ersten Himmelsstürmer mit ihren Blumen­bou­quets auf der Triumphfahrt durch die vom begeisterten Volk gesäumten Straßen. Er konnte noch nicht ahnen, daß ihn bald zwei Furunkel an den Arsch gepappt werden würden, die es auszusitzen werden gilt. Der eine Furunkel war der Dirk Waldschmidt, bis zur Skalpnahme Rechtsanwalt von Ernst. Dann nicht mehr. Mission accomplished. Sofort war in der Szene klar, daß der ein V-Schwein war, wie es kolportiert wurde. Sein Job bestand ausschließlich und nur darin, Ernst eine Prachtvilla im Grünen, einen leichten Job und einen Familienvan schmackhaft zu machen, wenn er gesteht. Der Fürsorgestaat würde sich dann schon um alles kümmern. Man hört Verena Becker oder Beate Zschäpe vor lauter Entzücken schrei­en, denn da klangen die Geschickten, äh Geschichten exakt gleich. Nur bei Verena Becker ist der Staat auch seiner Fürsorgepflicht nachgekommen. Bei Zschäpe weiß man es noch nicht.

Wenzel in Meine Masken: Trag die Maske, Trauer des Verrats.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Daß Waldschmidt den Hartmann aus der Sache raushalten sollte, weil den Diensten bekannt, daß der Hart­mann in den Mord involviert war, was auf dienstlichem Wege bekannt wurde, in der Form, der Ernst sei’s gewesen. Anfang des Jahres machte Ernst diesen Dienstweg öffentlich und zichtigte den Hartmann (Deck­na­me) der versehentlichen Schußabgabe.

Dazu zwei Anmerkungen.

  1. Wenn man nächtens angerufen und gebeten wird, mit einem Tank­wagen voll Bremsenreiniger vorzufahren, um die Sauerei auf der Terasse ungesehen zu machen, nicht ungeschehen, dann macht das nachdenklich. Die für die hier aufgewachsenen und sozialisierten Bürger typische Reaktion wäre, so sie an einem blutgetränkten Ereignisort aufschlagen, die Polzei zu rufen, daß die sich das mal genauer anschaut.
  2. Natürlich hat der Ernst Recht. Insofern sei wiederholt, was bereits im Januar nachzulesen war. Das geht nur dann, wenn die Waffe in einem schußbereiten Zustand gewesen ist oder während des Streits zügig in die schußförderliche Betriebsbereitschaft versetzt wurde. Insofern ist Versehen ausgeschlossen. Auch bei einem Revolver beträgt das Ab­zugsgewicht wenigstens an die 1000 Gramm. Da geht nix aus Versehen los. Das ist ein Märchen, daß es sowas gebe.

Noch ein Wort zu Lecorte, äh Uli Jentsch von der Antifa, der outge­sour­cten Archivabteilung des polizeilichen Staatsschutzes. Es ist nicht nur ein Wort, sondern das sehr ernste Wort eines Antifaschisten gegenüber einem Antifa, der faul wie Diogenes in seinem Archiv rumlümmelt und die Sonne genießen will, ohne der Gesellschaft zu Erkenntnisgewinn oder Mehrwert zu verhelfen. Jentsch publizierte am 14. April einen Artikel zu Stephan Ernst und Markus H. (Jentsch). Natürlich verkackt er es gründlich. In dem Artikel gibt es eine einzige Quelle, auf die sich Jentsch beruft, und dieser begnadete Vertuscher ist nichtmal in der Lage oder Willens oder beides, diese Quelle wissenschaftlich korrekt anzugeben.

Oder war H. auch ein Spitzel beim VS? Es ist aktenkundlich belegt, dass damals sieben Personen der Kasseler Nazis für den VS berichteten, nur einer ist bisher identifiziert.

Was in aller Welt hindert Jentsch daran, bei den Connections, die er hat, mit einer Gruppe mutigster Antifa-Aufklärer den hessischen Landtag einzunehmen wie weiland die rote Armee den Reichstag und Schaus und Wißler so lange zu jauchen, also eine Quizzfrage nach der anderen zu stellen, ob Hartmann der zweite Nazi war, den Temme am Tag des Mordes an Yozgat getroffen hatte, ob es der Hartmann war, der damals schon Dreck am Stecken hatte, und folglich Temmes einzige Aufgabe dazumal darin bestand, den Hartmann aus allen Ermittlungen rauszuhalten, weil das damals noch nicht auf dem Dienstweg bekannt wurde. So wie es Waldschmidts Job war, Hartmann aus allem rauszuhalten, obwohl es auf dem Dienstweg bekannt wurde, daß da eine Schweinerei auf die Ermittler zukäme.

Auf dienstlichem Wege wurde bekannt… Das ist der zweite Furunkel, den man dem GBA auf den Arsch gedrückt hat. Und der ist richtig eklig.

Wer oder was hindert die Antifa seit Jahren daran, diese höchst einfache Frage zu beantworten, wen der Temme und ob er den Hartmann gedeckt hat?

Sie wollen doch nur Propaganda.

Leoni Gau hat es erschöpfend zusammengefaßt.

Antifa dumm wie ein Faschistenbrot. q.e.d.